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Insurance broker / Dog and horse liability insurance in Germany (Tierhalterhaftpflicht) / Policy wording archive

InterRisk Tierhalterhaftpflicht (Hund): the policy wording in full

Ergänzende Bedingungen XXL für Hunde und Pferde mit Deck- und Flurschäden, Welpen bis ein Jahr, Mietsachen bis 10.000 Euro, Leinen- und Maulkorbverstoß und Kaution bis 250.000 Euro; Deckungssumme und Grundregeln in den nicht vorliegenden B62.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy InterRisk Tierhalterhaftpflicht (Hund) from InterRisk (Dog and horse liability insurance in Germany (Tierhalterhaftpflicht)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 60 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Combined limit for bodily injury, property damage and financial lossas stated in the policy schedule
Pure financial loss (without prior injury or property damage)yes, up to the sum insured„Auch für reine Vermögensschäden besteht … sofern es sich nicht um Schäden handelt:“§ 6, page 3
Annual aggregate limit for all claims in one policy yearnot addressed
Excess per claimnot addressed
Co-insured persons (spouse or partner, children and other household members owning or walking the dog)yes„Versichert sind: a) Sie, b) Ihre Familienangehörigen, c) sonstige mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen in ihrer Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.“§ 2 Nr. 1.1, page 2
Territorial scope (home country, Europe, worldwide)not addressed
Temporary stays abroad with the dog: maximum duration and countries coverednot addressed
Automatic cover for new risks (for example an additional dog) until notifiedyes, up to the sum insured„Die neuen Tiere sind ab ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom … umfasst und uns gemäß § 4 Nr. 2.2 der B62 nach unserer Aufforderung anzuzeigen.“§ 1 Nr. 2.2, page 2
Previous cover guarantee: better terms of the former policy continue to applynot addressed
Best cover guarantee: better terms offered by another insurer also applynot addressed
Automatic update: future improvements of the terms apply to existing policies at no extra premiumnot addressed
Premium waiver on unemployment, incapacity for work or death of the policyholderyes„so bieten wir bei Arbeitslosigkeit entsprechend § 5 Nr. 2 der B18 beitragsfreien Versicherungsschutz.“§ 11, page 4

Dogs insured

PointRuleWording (German)Clause
Several dogs in one policy and discount from the second dogyes„Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.“§ 1 Nr. 2.1, page 2
Puppies from the insured dog's litter covered at no extra premium, up to what ageyes„Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres stellen diese jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 2.2 angezeigt werden.“§ 1 Nr. 2.3, page 2
Restricted breeds under regional law insurable (in Spain dangerous dogs, PPP)not addressed
Dogs that have bitten before or are officially classed as dangerousnot addressed
Minimum and maximum age of the dog at inceptionnot addressed
Foster dogs from animal welfare organisations and dogs on trialnot addressed
Assistance dogs, guide dogs and other dogs supporting people with disabilitiesnot addressed
Therapy and visiting dogs (schools, care homes, practices)not addressed
Rescue and search dogs on duty and in trainingnot addressed
Hunting dogs on hunts and in hunting trainingyes„Nicht versichert sind Jagdhunde, für die … durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.“§ 1 Nr. 1.2, page 2
Protection dogs, protection work and bite work trainingnot addressed

Dog sitters and family

PointRuleWording (German)Clause
Liability of non-professional dog sitters (friends, neighbours, relatives) coveredyes„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Auftrag des Tierhalters die Führung der Aufsicht über dessen Tiere übernommen haben, in deren Eigenschaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.“§ 2 Nr. 2.1, page 2
Professional dog sitters, dog walkers and boarding kennelsyes„Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann.“§ 2 Nr. 2.2, page 2
Bodily injury to the dog sitter (the dog bites the person looking after it)yes, up to the sum insured„c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2 und 3 versicherten Personen,“§ 2 Nr. 4, page 2
Claims between relatives and co-insured persons (injury within the family)yes, up to the sum insured„Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten … untereinander sind mitversichert, soweit es sich handelt um: a) Personenschäden,“§ 2 Nr. 4, page 2
Dog walked by minors and liability for supervisionnot addressed

Damage caused by the dog

PointRuleWording (German)Clause
Bite injuries to people including pain and suffering and treatment costsyes, up to the sum insured„die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden sowie Reit- und Zugtieren“§ 1 Nr. 1.1, page 2
Injury to third-party animals (for example in a dog fight)yes, up to the sum insured„die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden sowie Reit- und Zugtieren“§ 1 Nr. 1.1, page 2
Veterinary costs for injured third-party animalsnot addressed
Unintended mating (resulting costs for a third party's bitch)yes, up to the sum insured„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, page 5
Intended mating (damage during agreed breeding)yes, up to the sum insured„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, page 5
Damage to fields, meadows and farmlandyes, up to the sum insured„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, page 5
Road accidents caused by the dog (damage to third-party vehicles and people)not addressed
Damage by the dog to borrowed or hired vehicles (cars, motorhomes, boats)no„b) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,“§ 5 Nr. 2.2, page 3
Environmental damage under environmental liability law (for example protected species or waters)yes, up to the sum insured„auch die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG).“§ 8 Nr. 1, page 4

Rented and borrowed property

PointRuleWording (German)Clause
Damage to rented living space (doors, floors, walls)yes, up to the sum insured„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten a) Grundstücken (z.B. Weide, Paddock), b) Gebäuden (z.B. Stallung, Reithalle), c) Wohnungen, Räumen und Boxen in Gebäuden,“§ 5 Nr. 1.1, page 3
Damage to hotel rooms and their furnishings while travellingyes, up to the sum insured„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z.B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer)“§ 5 Nr. 1.2, page 3
Damage to holiday flats and holiday homes including contentsyes, up to the sum insured„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z.B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer)“§ 5 Nr. 1.2, page 3
Damage to rented, borrowed or leased movable propertyyes, up to EUR 10,000„Mitversichert sind zudem Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an sonstigen Sachen, die gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden“§ 5 Nr. 2.1, page 3
Gradual damage from scratching, chewing or urinenot addressed

Training, sport and use

PointRuleWording (German)Clause
Dog school and training (including owner competence courses)yes„Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere zur Teilnahme am Unterricht eines Hunde- oder Reitvereins oder eines gewerblichen Hundetrainers oder Reitlehrers,“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, page 5
Dog sport, agility, competitions, shows and trialsyes„an Rennen und Turnieren (z.B. Hundeschlittenrennen oder Distanzritte), an sonstigen Veranstaltungen (z.B. Hunde- oder Pferdeschauen).“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, page 5
Breach of leash rules (claim remains covered)yes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, page 5
Breach of muzzle rules (claim remains covered)yes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, page 5
Commercial or professional use of the dog (for example guard dog, office dog)no„die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden“§ 1 Nr. 1.1, page 2
Dog breeding (hobby and commercial breeding)not addressed

Protection and defence

PointRuleWording (German)Clause
Default cover: payment when another dog owner cannot pay for damage caused to the insurednot addressed
Defence against unjustified claims (passive legal protection) including court and legal feesnot addressed
Defence costs in criminal or administrative fine proceedings after a dog incidentnot addressed

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Meets compulsory insurance rules under regional dog laws in Germany and Austria or Spanish law (Ley 7/2023, PPP)not addressed
Insurance certificate for the authoritiesnot addressed
Duty to register the dog, pay dog tax, microchip it and record itnot addressed
Duty to pass a temperament test or owner competence testnot addressed
Duty to hold an official permit for dangerous dogs (in Spain the PPP licence)not addressed
Obligations after a claim (notification period, no admission of liability without consent)yes„Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.“§ 10, page 4
Death, rehoming or replacement of the dog (end of contract or transfer)not addressed
Term and cancellation (notice period, cancel any day, cancellation after a claim)not addressed
Special exclusions (for example intent, certain breeds, dog fights, damage to own property)yes„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht“§ 3, page 2

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
Distribution
available through brokers

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: InterRisk Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (B 69)
[Seite 1] Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ B69 Inhalt §1 Versichertes Risiko . . . . . . . . . . . . . . 2 §2 Versicherte Personen. . . . . . . . . . . . . 2 §3 Ausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 §4 Fuhrwerke und Fahrzeuge . . . . . . . . . . 3 § 5 Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. . . . . . . . . . . . . . 3 §6 Vermögensschäden . . . . . . . . . . . . . 3 §7 Gewässerschäden . . . . . . . . . . . . . . 4 §8 Ansprüche nach Umweltschadensgesetz. . . 4 §9 Kautionsstellung. . . . . . . . . . . . . . . 4 § 10 Versehentliche Obliegenheitsverletzung . . . 4 § 11 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit . . . . 4 Verbindliche Erläuterungen zu den B69. . . . . . . 5 Gültig ab 07.2013 [Seite 2] § 1 Versichertes Risiko 3. Reiter und Reitbeteiligte 3.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von berechtig- 1. Risikobeschreibung ten Reitern sowie Inhabern von Reitbeteiligungen in ihrer 1.1 Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Haftpflicht-Ver- Eigenschaft als Reiter bzw. Reitbeteiligte der im Versiche- sicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B62) und rungsschein bezeichneten Tiere. der nachstehenden Bedingungen die gesetzliche Haft- Der Versicherungsschutz gilt auch für die private Teilnah- pflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung me an Veranstaltungen (z.B. Turniere) einschließlich der von Hunden sowie Reit- und Zugtieren (z.B. Pferde, Vorbereitungen hierzu (Training). Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel). 3.2 Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit nicht 1.2 Nicht versichert sind Jagdhunde, für die Versicherungs- anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann. schutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. 4. Gegenseitige Haftpflichtansprüche 2. Beitragspflichtige Risiken Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Perso- 2.1 Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen nen untereinander sind mitversichert, soweit es sich zur Beitragsberechnung angegeben werden. handelt um: 2.2 Werden nach Abschluss der Versicherung weitere Hunde, a) Personenschäden, Reit- oder Zugtiere angeschafft, stellt dies eine Erweite- rung des versicherten Risikos dar. Die neuen Tiere sind ab b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom Versiche- Sachschäden (z.B. von Versicherern oder Arbeitgebern), rungsschutz umfasst und uns gemäß § 4 Nr. 2.2 der B62 c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2 und 3 versicherten nach unserer Aufforderung anzuzeigen. Personen, 2.3 Jungtiere (Welpen oder Fohlen) von über diesen Vertrag d) Haftpflichtansprüche gegen Sie, soweit diese nicht von versicherten Muttertieren, die nach Abschluss des Versi- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden cherungsvertrages geboren werden, sind ab ihrer Geburt Familienangehörigen erhoben werden. ebenfalls automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres stellen diese § 3 Ausschlüsse jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 2.2 angezeigt werden. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht a) als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers § 2 Versicherte Personen wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeu- 1. Angehörige ges verursacht werden – soweit nicht Versicherungs- 1.1 Versichert sind: schutz nach § 4 (Fuhrwerke und Fahrzeuge) besteht, a) Sie, b) wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geliehen, gepachtet, geleast oder b) Ihre Familienangehörigen, durch verbotene Eigenmacht erlangt sind oder die c) sonstige mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages Personen sind – soweit nicht Versicherungsschutz nach § 5 in ihrer Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer (Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen) der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere. besteht, 1.2 Versterben Sie, besteht der bedingungsgemäße Versiche- c) wegen Schäden, die weder durch Personenschäden rungsschutz für die in Nr. 1.1 b) und c) genannten Perso- noch durch die Beschädigung oder Vernichtung von nen noch für zwölf Monate fort. Wird innerhalb dieser Sachen entstanden sind – soweit nicht Versicherungs- Frist die Beitragszahlung von Ihrem Ehegatten oder schutz nach § 6 (Vermögensschäden) besteht, mitversicherten Lebensgefährten übernommen, so wird d) als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässer- dieser Versicherungsnehmer. schädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser 2. Mitversicherte Tierhüter gelagerten Stoffe – soweit nicht Versicherungsschutz nach § 7 (Gewässerschäden) besteht, 2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Auftrag des Tierhalters die Führung der Aufsicht e) wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen oder über dessen Tiere übernommen haben, in deren Eigen- wegen Haftpflichtansprüchen, soweit sie aufgrund schaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetz­ Tiere. lichen Haftpflicht der versicherten Personen hinaus­ gehen, 2.2 Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflicht- f) wegen Sachschäden, die durch Krankheit der versicher- schutz erlangt werden kann. ten Tiere entstanden sind, sofern Sie nicht beweisen, dass die versicherten Personen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, g) aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- führt haben. Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ 2 [Seite 3] § 4 Fuhrwerke und Fahrzeuge § 5 Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen 1. Besitz von Fuhrwerken Mitversichert sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die der 1. Schäden an Immobilien, Einrichtungsgegenständen versicherten Tierhalter aus dem privaten Besitz von und Tiertransportanhängern eigenen Kutschen, Schlitten und sonstigen Fuhrwerken 1.1 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte (z.B. Dog-Cart). Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten 2. Gebrauch von Fuhrwerken a) Grundstücken (z.B. Weide, Paddock), 2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von durch Zugtiere (auch Hunde) gezogenen b) Gebäuden (z.B. Stallung, Reithalle), Schlitten, Kutschen und sonstigen Fuhrwerken, sofern die c) Wohnungen, Räumen und Boxen in Gebäuden, Fuhrwerke von Ihnen oder versicherten Tierhaltern zu d) sonstigen unbeweglichen Sachen. privaten Fahrten einschließlich der gelegentlichen unent- 1.2 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte geltlichen Beförderung von Personen genutzt werden. Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsge- 2.2 Versicherungsschutz besteht auch für sonstige versicherte genständen in Ferienunterkünften (z.B. Ferienwohnung/ Personen, wenn als Zugtiere die im Versicherungsschein -haus, Hotelzimmer) sowie in sonstigen Unterkünften, die bezeichneten Tiere (ausschließlich oder zusätzlich zu für bis zu 6 Monate gemietet wurden (z.B. möbliertes fremden Tieren) eingesetzt werden. Ausgeschlossen Zimmer). bleiben jedoch Schäden, deren Ursache in der Mangelhaf- 1.3 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte tigkeit der diesen Personen gehörenden Fuhrwerke liegt. Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken 2.3 Werden fremde Tiere (ausschließlich oder zusätzlich) als gemieteten oder geliehenen Tiertransportanhängern. Zugtiere eingesetzt, besteht für die nach § 2 Nr. 1 versi- 1.4 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen cherten Personen auch Versicherungsschutz als Hüter der fremden Tiere. a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und 3. Nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- Mitversichert sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die der und Gasgeräten, versicherten Tierhalter aus dem privaten Besitz und c) Glasschäden, soweit sich die versicherte Person Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransport- hiergegen besonders versichern kann. anhängern. 2. Schäden an sonstigen Sachen 4. Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungs- pflichtigen Tiertransportanhängern 2.1 Mitversichert sind zudem Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an sonstigen Sachen, 4.1 Wir ersetzen den Schaden im Umfang von Nr. 4.2, wenn die gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden Sie oder ein versicherter Tierhalter beim Gebrauch eines oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungs­ versicherungspflichtigen Tiertransportanhängers, der vertrages sind, bis zu einer Entschädigungsgrenze von Ihnen bzw. ihm von einem Dritten unentgeltlich und 10.000 €. gelegenheitshalber überlassen wurde, einen Haftpflicht- schaden verursachen. 2.2 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen 4.2 Wir erstatten den durch die Rückstufung des Schadenfrei- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, heitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung b) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, des Anhängers entstehenden Vermögensschaden. c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf versicherten Person dienen. Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betroffene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbe- § 6 Vermögensschäden stimmungen ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeug-Haft- pflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird Auch für reine Vermögensschäden besteht Versicherungs- von uns jedoch nicht ersetzt. schutz, sofern es sich nicht um Schäden handelt: 5. Rabattrückstufung bei Be- und Entladeschäden a) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, Wir ersetzen den Schaden im Umfang von Nr. 4.2 auch, wenn eine versicherte Person beim Gebrauch eines b) aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen eigenen oder fremden Personenkraftwagens oder Tier- sowie aus Zahlungsvorgängen aller Art, transportanhängers einen Haftpflichtschaden im Zusam- c) aus Kassenführung oder aus Pflichtverletzungen, die menhang mit dem Be- oder Entladen der im Versiche- mit der Tätigkeit in Leitungs- oder Aufsichtsgremien in rungsschein bezeichneten Tiere aus dem Fahrzeug bzw. Zusammenhang stehen, Anhänger verursacht. d) aus der Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten sowie aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder sonstiger bewusster Pflichtverletzung. Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ 3 [Seite 4] § 7 Gewässerschäden 2. Einschränkungen 2.1 Kein Versicherungsschutz besteht, soweit die versicherten 1. Versicherte Haftpflichtansprüche Personen bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die die versicherten Personen gerichteten behördlichen gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen dienen, abweichen. der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaf- 2.2 Nicht versichert sind zudem Schäden durch unvermeid­ fenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers bare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen (Gewässerschäden). auf die Umwelt. 2. Kleingebinde 3. Nachrangigkeit des Versicherungsschutzes Eingeschlossen sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die Sofern für Umweltschäden auch Haftpflichtschutz über der versicherten Tierhalter als Inhaber von Kleingebinden einen anderen Versicherungsvertrag besteht, gilt der zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis 100 Liter/ Versicherungsschutz nach Nr. 1 nur, soweit die andere Kilogramm Fassungsvermögen je Einzeltank und mit Versicherung keine oder keine ausreichende Leistung einem Gesamtfassungsvermögen von maximal 1.000 Litern/ erbringt. Kilogramm sowie aus der Verwendung der darin gelager- ten Stoffe. § 9 Kautionsstellung 3. Rettungskosten Aufwendungen – auch erfolglose –, die Sie im Versiche- Sofern eine versicherte Person durch behördliche Anord- rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens nung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen für geboten halten durften (Rettungskosten) sowie aufgrund der über diesen Vertrag versicherten gesetzli- außergerichtliche Gutachterkosten werden von uns chen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir Ihnen den insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschä- erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 250.000 € zur digungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. Verfügung. Abweichend davon werden Rettungs- und außergerichtli- Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende che Gutachterkosten auch über die Versicherungssumme Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher hinaus ersetzt, wenn diese auf unsere Weisung entstan- als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir von Ihnen oder den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, Dritten ergriffene Maßnahmen zur Abwendung oder wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Minderung des Schadens lediglich billigen. Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderun- gen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. 4. Vorsätzliches Abweichen von Vorschriften Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen diejeni- § 10 Versehentliche Obliegenheitsverletzung gen versicherten Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehent- dienenden Gesetzen, Verordnungen oder an die versicher- licher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die ten Personen gerichteten behördlichen Anordnungen oder Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich Verfügungen herbeigeführt haben. nachgeholt wurde. 5. Gemeingefahren Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen § 11 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereig- Besteht im Rahmen eines gebündelten Vertrages neben nissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, dieser Tierhalterhaftpflichtversicherung auch eine Unfall- Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik versicherung nach dem XXL-Konzept, so bieten wir bei oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfü- Arbeitslosigkeit entsprechend § 5 Nr. 2 der B18 beitrags- gungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das freien Versicherungsschutz. Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. § 8 Ansprüche nach Umweltschadensgesetz 1. Versicherte Ansprüche Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos in Erweiterung von § 1 der B62 auch die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadens- gesetz (USchadG). Dabei sind auch Pflichten oder Ansprüche wegen Umwelt- schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken versichert. Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ 4 [Seite 5] Verbindliche Erläuterungen zu den B69 Zu § 2 Versicherte Personen Zu § 1 Versichertes Risiko Reitbeteiligungen (zu § 2 Nr. 3) Teilnahme an Unterricht und Veranstaltungen Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte (zu § 1 Nr. 1) Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhalts­ Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im kosten. Versicherungsschein bezeichneten Tiere zur Teilnahme • am Unterricht eines Hunde- oder Reitvereins oder eines gewerblichen Hundetrainers oder Reitlehrers, Zu § 5 Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen • an Rennen und Turnieren (z.B. Hundeschlittenrennen oder Distanzritte), Schäden an Umzäunungen (zu § 5 Nr. 1.1 a)) • an sonstigen Veranstaltungen (z.B. Hunde- oder Pferde- Mitversichert sind auch Schäden an den Umzäunungen schauen). der Weiden, Koppeln oder Paddocks. Ausgeschlossen bleiben jedoch das Risiko der nach § 2 Nr. 3 versicherten Reiter aus der Teilnahme an nicht Zu § 7 Gewässerschäden privaten Pferderennen. Ansprüche von Teilnehmern und Figuranten Rettungskosten aus öffentlich-rechtlichem Grund (zu § 1 Nr. 1) (zu § 7 Nr. 3) Eingeschlossen sind bei der Unterrichts- und Veranstal- Wir erstatten Rettungskosten entgegen § 1 der B62 nicht tungsteilnahme auch Haftpflichtansprüche der anderen nur aus privatrechtlichem Grund, sondern auch, wenn Sie Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern). aus öffentlich-rechtlichem Grund zum Ersatz der Kosten verpflichtet sind. Flur- und Deckschäden (zu § 1 Nr. 1) Entstehung von Rettungskosten (zu § 7 Nr. 3) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt ungewolltem oder gewolltem Deckakt. des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaß- nahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte. Reiten ohne oder mit ungewöhnlichem Sattel/Zaum- zeug (zu § 1 Nr. 1) Gerichts- und Anwaltskosten (zu § 7 Nr. 3) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Gerichts- und Anwaltskosten werden entsprechend § 3 Personen wegen Schäden beim Reiten mit ungewöhn­ Nr. 3 der B62 auch über die Versicherungssumme hinaus lichem Sattel (z.B. Damensattel) oder Zaumzeug ersetzt. (z.B. Reithalfter) sowie beim Reiten ohne Sattel oder Rückstau des Straßenkanals (zu § 7) Zaumzeug (z.B. mit Halsring). Mitversichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche Mitführen eines Handpferdes und Führen ohne aus dem Rückstau des Straßenkanals. Zaumzeug (zu § 1 Nr. 1) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Zu § 8 Ansprüche nach dem Umwelt­ Personen wegen Schäden beim Reiten unter Mitführen schadensgesetz eines Handpferdes sowie beim Führen ohne Zaumzeug. Versicherungsschutz besteht auch auf der Grundlage von Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/ anderen nationalen Umsetzungsgesetzen, die auf der -schlaufe (zu § 1 Nr. 1) EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/25/EG) basieren. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe. Ausgeschlossen bleiben jedoch Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden, soweit hierbei bewusst von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften abgewichen wird. B69 / pdf / 06.26.3 InterRisk Versicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5 Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0 Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de Wiesbaden HRB 8043 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de

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