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InterRisk Tierhalterhaftpflicht (Hund): die Bedingungen im Volltext
Ergänzende Bedingungen XXL für Hunde und Pferde mit Deck- und Flurschäden, Welpen bis ein Jahr, Mietsachen bis 10.000 Euro, Leinen- und Maulkorbverstoß und Kaution bis 250.000 Euro; Deckungssumme und Grundregeln in den nicht vorliegenden B62.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein | ||
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Deckungssumme | „Auch für reine Vermögensschäden besteht … sofern es sich nicht um Schäden handelt:“ | § 6, Seite 3 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | „Versichert sind: a) Sie, b) Ihre Familienangehörigen, c) sonstige mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen in ihrer Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.“ | § 2 Nr. 1.1, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | nicht geregelt | ||
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | nicht geregelt | ||
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja, bis zur Deckungssumme | „Die neuen Tiere sind ab ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom … umfasst und uns gemäß § 4 Nr. 2.2 der B62 nach unserer Aufforderung anzuzeigen.“ | § 1 Nr. 2.2, Seite 2 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nicht geregelt | ||
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nicht geregelt | ||
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | „so bieten wir bei Arbeitslosigkeit entsprechend § 5 Nr. 2 der B18 beitragsfreien Versicherungsschutz.“ | § 11, Seite 4 |
Versicherte Hunde
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | „Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.“ | § 1 Nr. 2.1, Seite 2 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | „Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres stellen diese jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 2.2 angezeigt werden.“ | § 1 Nr. 2.3, Seite 2 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt | ||
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt | ||
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt | ||
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | nicht geregelt | ||
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | nicht geregelt | ||
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | nicht geregelt | ||
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | ja | „Nicht versichert sind Jagdhunde, für die … durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.“ | § 1 Nr. 1.2, Seite 2 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | nicht geregelt |
Hüter und Angehörige
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | „Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Auftrag des Tierhalters die Führung der Aufsicht über dessen Tiere übernommen haben, in deren Eigenschaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.“ | § 2 Nr. 2.1, Seite 2 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | ja | „Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann.“ | § 2 Nr. 2.2, Seite 2 |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | ja, bis zur Deckungssumme | „c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2 und 3 versicherten Personen,“ | § 2 Nr. 4, Seite 2 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | ja, bis zur Deckungssumme | „Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten … untereinander sind mitversichert, soweit es sich handelt um: a) Personenschäden,“ | § 2 Nr. 4, Seite 2 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |
Schäden durch den Hund
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja, bis zur Deckungssumme | „die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden sowie Reit- und Zugtieren“ | § 1 Nr. 1.1, Seite 2 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja, bis zur Deckungssumme | „die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden sowie Reit- und Zugtieren“ | § 1 Nr. 1.1, Seite 2 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | nicht geregelt | ||
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja, bis zur Deckungssumme | „Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“ | Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja, bis zur Deckungssumme | „Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“ | Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | ja, bis zur Deckungssumme | „Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“ | Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | nicht geregelt | ||
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | „b) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,“ | § 5 Nr. 2.2, Seite 3 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja, bis zur Deckungssumme | „auch die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG).“ | § 8 Nr. 1, Seite 4 |
Gemietete und geliehene Sachen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja, bis zur Deckungssumme | „Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten a) Grundstücken (z.B. Weide, Paddock), b) Gebäuden (z.B. Stallung, Reithalle), c) Wohnungen, Räumen und Boxen in Gebäuden,“ | § 5 Nr. 1.1, Seite 3 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, bis zur Deckungssumme | „Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z.B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer)“ | § 5 Nr. 1.2, Seite 3 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis zur Deckungssumme | „Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z.B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer)“ | § 5 Nr. 1.2, Seite 3 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | ja, bis 10.000 € | „Mitversichert sind zudem Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an sonstigen Sachen, die gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden“ | § 5 Nr. 2.1, Seite 3 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | nicht geregelt |
Ausbildung, Sport und Nutzung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | ja | „Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere zur Teilnahme am Unterricht eines Hunde- oder Reitvereins oder eines gewerblichen Hundetrainers oder Reitlehrers,“ | Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5 |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | „an Rennen und Turnieren (z.B. Hundeschlittenrennen oder Distanzritte), an sonstigen Veranstaltungen (z.B. Hunde- oder Pferdeschauen).“ | Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | „Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe.“ | Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | „Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe.“ | Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | „die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden“ | § 1 Nr. 1.1, Seite 2 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |
Schutz und Abwehr
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | nicht geregelt | ||
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | nicht geregelt |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt | ||
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt | ||
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt | ||
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt | ||
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | „Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.“ | § 10, Seite 4 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt | ||
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt | ||
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | „Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht“ | § 3, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- InterRisk Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (B 69) Fassung: B69 pdf 06.26.3 (Gültig ab 07.2013) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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Volltext aufklappen: InterRisk Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (B 69)
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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