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Versicherungsmakler / Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

InterRisk Tierhalterhaftpflicht (Hund): die Bedingungen im Volltext

Ergänzende Bedingungen XXL für Hunde und Pferde mit Deck- und Flurschäden, Welpen bis ein Jahr, Mietsachen bis 10.000 Euro, Leinen- und Maulkorbverstoß und Kaution bis 250.000 Euro; Deckungssumme und Grundregeln in den nicht vorliegenden B62.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei InterRisk einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif InterRisk Tierhalterhaftpflicht (Hund) von InterRisk (Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an InterRisk weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Deckungssumme„Auch für reine Vermögensschäden besteht … sofern es sich nicht um Schäden handelt:“§ 6, Seite 3
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes)ja„Versichert sind: a) Sie, b) Ihre Familienangehörigen, c) sonstige mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen in ihrer Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.“§ 2 Nr. 1.1, Seite 2
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)nicht geregelt
Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Ländernicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeigeja, bis zur Deckungssumme„Die neuen Tiere sind ab ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom … umfasst und uns gemäß § 4 Nr. 2.2 der B62 nach unserer Aufforderung anzuzeigen.“§ 1 Nr. 2.2, Seite 2
Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser warennicht geregelt
Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mitnicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersja„so bieten wir bei Arbeitslosigkeit entsprechend § 5 Nr. 2 der B18 beitragsfreien Versicherungsschutz.“§ 11, Seite 4

Versicherte Hunde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hundja„Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.“§ 1 Nr. 2.1, Seite 2
Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres stellen diese jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 2.2 angezeigt werden.“§ 1 Nr. 2.3, Seite 2
Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP)nicht geregelt
Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sindnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probenicht geregelt
Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderungnicht geregelt
Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis)nicht geregelt
Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildungnicht geregelt
Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildungja„Nicht versichert sind Jagdhunde, für die … durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.“§ 1 Nr. 1.2, Seite 2
Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtrainingnicht geregelt

Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichertja„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Auftrag des Tierhalters die Führung der Aufsicht über dessen Tiere übernommen haben, in deren Eigenschaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.“§ 2 Nr. 2.1, Seite 2
Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionenja„Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann.“§ 2 Nr. 2.2, Seite 2
Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut)ja, bis zur Deckungssumme„c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2 und 3 versicherten Personen,“§ 2 Nr. 4, Seite 2
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie)ja, bis zur Deckungssumme„Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten … untereinander sind mitversichert, soweit es sich handelt um: a) Personenschäden,“§ 2 Nr. 4, Seite 2
Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch den Hund

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskostenja, bis zur Deckungssumme„die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden sowie Reit- und Zugtieren“§ 1 Nr. 1.1, Seite 2
Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden)ja, bis zur Deckungssumme„die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden sowie Reit- und Zugtieren“§ 1 Nr. 1.1, Seite 2
Tierarztkosten für verletzte fremde Tierenicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten)ja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)ja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5
Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächenja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5
Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter)nicht geregelt
Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot)nein„b) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,“§ 5 Nr. 2.2, Seite 3
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern)ja, bis zur Deckungssumme„auch die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG).“§ 8 Nr. 1, Seite 4

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände)ja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten a) Grundstücken (z.B. Weide, Paddock), b) Gebäuden (z.B. Stallung, Reithalle), c) Wohnungen, Räumen und Boxen in Gebäuden,“§ 5 Nr. 1.1, Seite 3
Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisenja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z.B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer)“§ 5 Nr. 1.2, Seite 3
Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventarja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z.B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer)“§ 5 Nr. 1.2, Seite 3
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachenja, bis 10.000 €„Mitversichert sind zudem Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an sonstigen Sachen, die gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden“§ 5 Nr. 2.1, Seite 3
Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urinnicht geregelt

Ausbildung, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein)ja„Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere zur Teilnahme am Unterricht eines Hunde- oder Reitvereins oder eines gewerblichen Hundetrainers oder Reitlehrers,“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5
Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungenja„an Rennen und Turnieren (z.B. Hundeschlittenrennen oder Distanzritte), an sonstigen Veranstaltungen (z.B. Hunde- oder Pferdeschauen).“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5
Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5
Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe.“Verbindliche Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 5
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund)nein„die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden“§ 1 Nr. 1.1, Seite 2
Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht)nicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostennicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschadennicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP)nicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamtnicht geregelt
Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundesnicht geregelt
Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführscheinnicht geregelt
Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.“§ 10, Seite 4
Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)nicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum)ja„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht“§ 3, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: InterRisk Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (B 69)
[Seite 1] Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ B69 Inhalt §1 Versichertes Risiko . . . . . . . . . . . . . . 2 §2 Versicherte Personen. . . . . . . . . . . . . 2 §3 Ausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 §4 Fuhrwerke und Fahrzeuge . . . . . . . . . . 3 § 5 Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. . . . . . . . . . . . . . 3 §6 Vermögensschäden . . . . . . . . . . . . . 3 §7 Gewässerschäden . . . . . . . . . . . . . . 4 §8 Ansprüche nach Umweltschadensgesetz. . . 4 §9 Kautionsstellung. . . . . . . . . . . . . . . 4 § 10 Versehentliche Obliegenheitsverletzung . . . 4 § 11 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit . . . . 4 Verbindliche Erläuterungen zu den B69. . . . . . . 5 Gültig ab 07.2013 [Seite 2] § 1 Versichertes Risiko 3. Reiter und Reitbeteiligte 3.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von berechtig- 1. Risikobeschreibung ten Reitern sowie Inhabern von Reitbeteiligungen in ihrer 1.1 Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Haftpflicht-Ver- Eigenschaft als Reiter bzw. Reitbeteiligte der im Versiche- sicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B62) und rungsschein bezeichneten Tiere. der nachstehenden Bedingungen die gesetzliche Haft- Der Versicherungsschutz gilt auch für die private Teilnah- pflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung me an Veranstaltungen (z.B. Turniere) einschließlich der von Hunden sowie Reit- und Zugtieren (z.B. Pferde, Vorbereitungen hierzu (Training). Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel). 3.2 Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit nicht 1.2 Nicht versichert sind Jagdhunde, für die Versicherungs- anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann. schutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. 4. Gegenseitige Haftpflichtansprüche 2. Beitragspflichtige Risiken Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Perso- 2.1 Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen nen untereinander sind mitversichert, soweit es sich zur Beitragsberechnung angegeben werden. handelt um: 2.2 Werden nach Abschluss der Versicherung weitere Hunde, a) Personenschäden, Reit- oder Zugtiere angeschafft, stellt dies eine Erweite- rung des versicherten Risikos dar. Die neuen Tiere sind ab b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom Versiche- Sachschäden (z.B. von Versicherern oder Arbeitgebern), rungsschutz umfasst und uns gemäß § 4 Nr. 2.2 der B62 c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2 und 3 versicherten nach unserer Aufforderung anzuzeigen. Personen, 2.3 Jungtiere (Welpen oder Fohlen) von über diesen Vertrag d) Haftpflichtansprüche gegen Sie, soweit diese nicht von versicherten Muttertieren, die nach Abschluss des Versi- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden cherungsvertrages geboren werden, sind ab ihrer Geburt Familienangehörigen erhoben werden. ebenfalls automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres stellen diese § 3 Ausschlüsse jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 2.2 angezeigt werden. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht a) als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers § 2 Versicherte Personen wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeu- 1. Angehörige ges verursacht werden – soweit nicht Versicherungs- 1.1 Versichert sind: schutz nach § 4 (Fuhrwerke und Fahrzeuge) besteht, a) Sie, b) wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geliehen, gepachtet, geleast oder b) Ihre Familienangehörigen, durch verbotene Eigenmacht erlangt sind oder die c) sonstige mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages Personen sind – soweit nicht Versicherungsschutz nach § 5 in ihrer Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer (Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen) der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere. besteht, 1.2 Versterben Sie, besteht der bedingungsgemäße Versiche- c) wegen Schäden, die weder durch Personenschäden rungsschutz für die in Nr. 1.1 b) und c) genannten Perso- noch durch die Beschädigung oder Vernichtung von nen noch für zwölf Monate fort. Wird innerhalb dieser Sachen entstanden sind – soweit nicht Versicherungs- Frist die Beitragszahlung von Ihrem Ehegatten oder schutz nach § 6 (Vermögensschäden) besteht, mitversicherten Lebensgefährten übernommen, so wird d) als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässer- dieser Versicherungsnehmer. schädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser 2. Mitversicherte Tierhüter gelagerten Stoffe – soweit nicht Versicherungsschutz nach § 7 (Gewässerschäden) besteht, 2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Auftrag des Tierhalters die Führung der Aufsicht e) wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen oder über dessen Tiere übernommen haben, in deren Eigen- wegen Haftpflichtansprüchen, soweit sie aufgrund schaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetz­ Tiere. lichen Haftpflicht der versicherten Personen hinaus­ gehen, 2.2 Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflicht- f) wegen Sachschäden, die durch Krankheit der versicher- schutz erlangt werden kann. ten Tiere entstanden sind, sofern Sie nicht beweisen, dass die versicherten Personen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, g) aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- führt haben. Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ 2 [Seite 3] § 4 Fuhrwerke und Fahrzeuge § 5 Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen 1. Besitz von Fuhrwerken Mitversichert sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die der 1. Schäden an Immobilien, Einrichtungsgegenständen versicherten Tierhalter aus dem privaten Besitz von und Tiertransportanhängern eigenen Kutschen, Schlitten und sonstigen Fuhrwerken 1.1 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte (z.B. Dog-Cart). Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten 2. Gebrauch von Fuhrwerken a) Grundstücken (z.B. Weide, Paddock), 2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von durch Zugtiere (auch Hunde) gezogenen b) Gebäuden (z.B. Stallung, Reithalle), Schlitten, Kutschen und sonstigen Fuhrwerken, sofern die c) Wohnungen, Räumen und Boxen in Gebäuden, Fuhrwerke von Ihnen oder versicherten Tierhaltern zu d) sonstigen unbeweglichen Sachen. privaten Fahrten einschließlich der gelegentlichen unent- 1.2 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte geltlichen Beförderung von Personen genutzt werden. Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsge- 2.2 Versicherungsschutz besteht auch für sonstige versicherte genständen in Ferienunterkünften (z.B. Ferienwohnung/ Personen, wenn als Zugtiere die im Versicherungsschein -haus, Hotelzimmer) sowie in sonstigen Unterkünften, die bezeichneten Tiere (ausschließlich oder zusätzlich zu für bis zu 6 Monate gemietet wurden (z.B. möbliertes fremden Tieren) eingesetzt werden. Ausgeschlossen Zimmer). bleiben jedoch Schäden, deren Ursache in der Mangelhaf- 1.3 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte tigkeit der diesen Personen gehörenden Fuhrwerke liegt. Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken 2.3 Werden fremde Tiere (ausschließlich oder zusätzlich) als gemieteten oder geliehenen Tiertransportanhängern. Zugtiere eingesetzt, besteht für die nach § 2 Nr. 1 versi- 1.4 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen cherten Personen auch Versicherungsschutz als Hüter der fremden Tiere. a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und 3. Nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- Mitversichert sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die der und Gasgeräten, versicherten Tierhalter aus dem privaten Besitz und c) Glasschäden, soweit sich die versicherte Person Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransport- hiergegen besonders versichern kann. anhängern. 2. Schäden an sonstigen Sachen 4. Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungs- pflichtigen Tiertransportanhängern 2.1 Mitversichert sind zudem Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an sonstigen Sachen, 4.1 Wir ersetzen den Schaden im Umfang von Nr. 4.2, wenn die gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden Sie oder ein versicherter Tierhalter beim Gebrauch eines oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungs­ versicherungspflichtigen Tiertransportanhängers, der vertrages sind, bis zu einer Entschädigungsgrenze von Ihnen bzw. ihm von einem Dritten unentgeltlich und 10.000 €. gelegenheitshalber überlassen wurde, einen Haftpflicht- schaden verursachen. 2.2 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen 4.2 Wir erstatten den durch die Rückstufung des Schadenfrei- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, heitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung b) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, des Anhängers entstehenden Vermögensschaden. c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf versicherten Person dienen. Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betroffene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbe- § 6 Vermögensschäden stimmungen ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeug-Haft- pflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird Auch für reine Vermögensschäden besteht Versicherungs- von uns jedoch nicht ersetzt. schutz, sofern es sich nicht um Schäden handelt: 5. Rabattrückstufung bei Be- und Entladeschäden a) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, Wir ersetzen den Schaden im Umfang von Nr. 4.2 auch, wenn eine versicherte Person beim Gebrauch eines b) aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen eigenen oder fremden Personenkraftwagens oder Tier- sowie aus Zahlungsvorgängen aller Art, transportanhängers einen Haftpflichtschaden im Zusam- c) aus Kassenführung oder aus Pflichtverletzungen, die menhang mit dem Be- oder Entladen der im Versiche- mit der Tätigkeit in Leitungs- oder Aufsichtsgremien in rungsschein bezeichneten Tiere aus dem Fahrzeug bzw. Zusammenhang stehen, Anhänger verursacht. d) aus der Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten sowie aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder sonstiger bewusster Pflichtverletzung. Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ 3 [Seite 4] § 7 Gewässerschäden 2. Einschränkungen 2.1 Kein Versicherungsschutz besteht, soweit die versicherten 1. Versicherte Haftpflichtansprüche Personen bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die die versicherten Personen gerichteten behördlichen gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen dienen, abweichen. der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaf- 2.2 Nicht versichert sind zudem Schäden durch unvermeid­ fenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers bare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen (Gewässerschäden). auf die Umwelt. 2. Kleingebinde 3. Nachrangigkeit des Versicherungsschutzes Eingeschlossen sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die Sofern für Umweltschäden auch Haftpflichtschutz über der versicherten Tierhalter als Inhaber von Kleingebinden einen anderen Versicherungsvertrag besteht, gilt der zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis 100 Liter/ Versicherungsschutz nach Nr. 1 nur, soweit die andere Kilogramm Fassungsvermögen je Einzeltank und mit Versicherung keine oder keine ausreichende Leistung einem Gesamtfassungsvermögen von maximal 1.000 Litern/ erbringt. Kilogramm sowie aus der Verwendung der darin gelager- ten Stoffe. § 9 Kautionsstellung 3. Rettungskosten Aufwendungen – auch erfolglose –, die Sie im Versiche- Sofern eine versicherte Person durch behördliche Anord- rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens nung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen für geboten halten durften (Rettungskosten) sowie aufgrund der über diesen Vertrag versicherten gesetzli- außergerichtliche Gutachterkosten werden von uns chen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir Ihnen den insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschä- erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 250.000 € zur digungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. Verfügung. Abweichend davon werden Rettungs- und außergerichtli- Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende che Gutachterkosten auch über die Versicherungssumme Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher hinaus ersetzt, wenn diese auf unsere Weisung entstan- als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir von Ihnen oder den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, Dritten ergriffene Maßnahmen zur Abwendung oder wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Minderung des Schadens lediglich billigen. Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderun- gen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. 4. Vorsätzliches Abweichen von Vorschriften Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen diejeni- § 10 Versehentliche Obliegenheitsverletzung gen versicherten Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehent- dienenden Gesetzen, Verordnungen oder an die versicher- licher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die ten Personen gerichteten behördlichen Anordnungen oder Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich Verfügungen herbeigeführt haben. nachgeholt wurde. 5. Gemeingefahren Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen § 11 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereig- Besteht im Rahmen eines gebündelten Vertrages neben nissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, dieser Tierhalterhaftpflichtversicherung auch eine Unfall- Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik versicherung nach dem XXL-Konzept, so bieten wir bei oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfü- Arbeitslosigkeit entsprechend § 5 Nr. 2 der B18 beitrags- gungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das freien Versicherungsschutz. Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. § 8 Ansprüche nach Umweltschadensgesetz 1. Versicherte Ansprüche Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos in Erweiterung von § 1 der B62 auch die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadens- gesetz (USchadG). Dabei sind auch Pflichten oder Ansprüche wegen Umwelt- schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken versichert. Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ 4 [Seite 5] Verbindliche Erläuterungen zu den B69 Zu § 2 Versicherte Personen Zu § 1 Versichertes Risiko Reitbeteiligungen (zu § 2 Nr. 3) Teilnahme an Unterricht und Veranstaltungen Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte (zu § 1 Nr. 1) Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhalts­ Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im kosten. Versicherungsschein bezeichneten Tiere zur Teilnahme • am Unterricht eines Hunde- oder Reitvereins oder eines gewerblichen Hundetrainers oder Reitlehrers, Zu § 5 Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen • an Rennen und Turnieren (z.B. Hundeschlittenrennen oder Distanzritte), Schäden an Umzäunungen (zu § 5 Nr. 1.1 a)) • an sonstigen Veranstaltungen (z.B. Hunde- oder Pferde- Mitversichert sind auch Schäden an den Umzäunungen schauen). der Weiden, Koppeln oder Paddocks. Ausgeschlossen bleiben jedoch das Risiko der nach § 2 Nr. 3 versicherten Reiter aus der Teilnahme an nicht Zu § 7 Gewässerschäden privaten Pferderennen. Ansprüche von Teilnehmern und Figuranten Rettungskosten aus öffentlich-rechtlichem Grund (zu § 1 Nr. 1) (zu § 7 Nr. 3) Eingeschlossen sind bei der Unterrichts- und Veranstal- Wir erstatten Rettungskosten entgegen § 1 der B62 nicht tungsteilnahme auch Haftpflichtansprüche der anderen nur aus privatrechtlichem Grund, sondern auch, wenn Sie Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern). aus öffentlich-rechtlichem Grund zum Ersatz der Kosten verpflichtet sind. Flur- und Deckschäden (zu § 1 Nr. 1) Entstehung von Rettungskosten (zu § 7 Nr. 3) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sowie wegen Schäden aus Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt ungewolltem oder gewolltem Deckakt. des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaß- nahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte. Reiten ohne oder mit ungewöhnlichem Sattel/Zaum- zeug (zu § 1 Nr. 1) Gerichts- und Anwaltskosten (zu § 7 Nr. 3) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Gerichts- und Anwaltskosten werden entsprechend § 3 Personen wegen Schäden beim Reiten mit ungewöhn­ Nr. 3 der B62 auch über die Versicherungssumme hinaus lichem Sattel (z.B. Damensattel) oder Zaumzeug ersetzt. (z.B. Reithalfter) sowie beim Reiten ohne Sattel oder Rückstau des Straßenkanals (zu § 7) Zaumzeug (z.B. mit Halsring). Mitversichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche Mitführen eines Handpferdes und Führen ohne aus dem Rückstau des Straßenkanals. Zaumzeug (zu § 1 Nr. 1) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Zu § 8 Ansprüche nach dem Umwelt­ Personen wegen Schäden beim Reiten unter Mitführen schadensgesetz eines Handpferdes sowie beim Führen ohne Zaumzeug. Versicherungsschutz besteht auch auf der Grundlage von Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/ anderen nationalen Umsetzungsgesetzen, die auf der -schlaufe (zu § 1 Nr. 1) EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/25/EG) basieren. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe. Ausgeschlossen bleiben jedoch Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden, soweit hierbei bewusst von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften abgewichen wird. B69 / pdf / 06.26.3 InterRisk Versicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5 Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0 Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de Wiesbaden HRB 8043 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de

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