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Allgemeine Bedingungen private Hundehalter-Haftpflichtversicherung
(AVB Hundehalter-HV privat 2026)
Formular 3082 – Stand 01.06.2026
Inhaltsverzeichnis
Teil A 7.13 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
A1 Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko 7.14 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) 7.15 Wasserfahrzeuge
2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis 7.16 Übertragung elektronischer Daten
zwischen den Versicherten (Sie als Versicherungsnehmer 7.17 Geothermie
und die mitversicherten Personen)
8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und
3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall Erweiterungen)
4 Leistungen und Vollmacht 9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahres- A2 Besondere Umweltrisiken
höchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
1 Gewässerschäden
6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten
Hundehalters (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen 2 Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
und besondere Ausschlüsse) (USchadG)
6.1 Allgemeines Umweltrisiko A3 Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)
6.2 Abwässer 1 Gegenstand der Ausfalldeckung
6.3 Gemietete und gepachtete Sachen (Miet-/Pachtsachschäden) 2 Leistungsvoraussetzungen
6.4 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- 3 Umfang der Ausfalldeckung
Anhänger 4 Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
6.5 Ausland Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert
6.6 Vermögensschäden gelten zusätzlich:
6.7 Hundesportliche Veranstaltungen – Besondere Bedingungen HundePlus
(BB HundePlus 2026)
6.8 Deckakt
– Besondere Bedingungen zum Sofort-Schutz
6.9 Therapie-, Assistenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs- oder (BB Sofort-Schutz 2026)
Suchhund
6.10 Mitversicherung von Welpen Gemeinsame Bestimmungen private Haftpflichtversicherungen
6.11 Rettungs- und Bergungskosten Teil B
6.12 Tierarztkosten 1 Abtretungsverbot
6.13 Allmählichkeitsschäden 2 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf
6.14 Tierische Ausscheidungen den Beitrag (Beitragsregulierung)
6.15 Führen ohne Leine, Maulkorb 3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsan-
6.16 Gewerbliche Nutzung/Verwendung gleichung
6.17 Neuwertentschädigung Teil C
6.18 Tierpension 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
6.19 Update-Garantie 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
6.20 Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6.21 Markt-Garantie 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
Zahlung oder Nichtzahlung
6.22 Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
1.4 Folgebeitrag
7 Allgemeine Ausschlüsse
1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeug-
nissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander 2.1 Dauer und Ende des Vertrags
7.4 Schadenfälle Ihrer Angehörigen und von wirtschaftlich ver- 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
bundenen Personen 2.3 Kündigung bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland
7.5 Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
und sonstigen Leistungen 3.2 Ihre Obliegenheiten
7.7 Asbest 3.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung
7.8 Gentechnik 4 Weitere Regelungen
7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminie- 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
rung
4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
7.11 Übertragung von Krankheiten
4.4 Verjährung
7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
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4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand 4.8 Zuständigkeit bei Versichererwechsel
4.6 Anzuwendendes Recht Glossar
4.7 Embargobestimmung
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Teil A Versichert sind auch Ansprüche nach § 906 II 2 BGB analog
A1 Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko sowie Beseitigungsansprüche nach § 1004 I 1 BGB und An-
sprüche nach § 14 BImSchG, soweit diese gesetzlichen
1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Ri- Haftpflichtbestimmungen gleichstehen.
siko)
3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Hundehalter aus dem
Halten von Hunden zu privaten Zwecken. (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst-
vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von statt der Leistung;
Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine
Jagd-Haftpflichtversicherung besteht. (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nach-
erfüllung durchführen zu können;
2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Ver-
hältnis zwischen den Versicherten (Sie als Versiche- (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen-
rungsnehmer und die mitversicherten Personen) standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Ver-
tragsleistung geschuldeten Erfolges;
2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
(4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen
(1) des nicht gewerbsmäßig tätigen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
– Hüters, (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge-
– Mithalters und rung der Leistung;
– Miteigentümers (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Er-
des Hundes in dieser Eigenschaft; satzleistungen.
(2) der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Fa- 3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie
milienangehörigen in ihrer Eigenschaft als private Hü- aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage
ter, Mithalter und/oder Miteigentümer; über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausge-
hen.
(3) aller sonstigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft le-
benden Personen in ihrer Eigenschaft als private Hüter, 4 Leistungen und Vollmacht
Mithalter und/oder Miteigentümer; 4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
(4) aus gesetzlichem Forderungsübergang wegen Ansprü- – die Prüfung der Haftpflichtfrage,
chen aus Personenschäden, insbesondere von Sozial- – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und
versicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bunde-
sagentur für Arbeit, Privaten Krankenversicherungsträ- – die Freistellung Ihrerseits von berechtigten Schadener-
gern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentli- satzverpflichtungen.
chen und privaten Arbeitgebern. Versicherungsschutz 4.1.1 Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn
besteht in diesen Fällen auch abweichend von A1-7.3 Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt-
und A1-7.4. nisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä- und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Ver-
den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs- gleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder
krankheiten in Ihrem Betrieb nach dem Sozialgesetz- geschlossen haben, binden uns nur, soweit der Anspruch
buch VII handelt. auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
2.2 Alle für Sie als Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbe- Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung
stimmungen sind auf die mitversicherten Personen entspre- für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Wochen vom
chend anzuwenden. Anspruch des Dritten freizustellen.
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversi- 4.1.2 Nachhaltiger Schadenersatz durch Reparatur
cherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversi- Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Reparatur als
cherte Person entsteht. nachhaltiger gegenüber einer Neuanschaffung angesehen.
2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobe- Wir ersetzen daher auch die Reparaturkosten, die über die
grenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person (als Versiche- gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie entstanden
rungsnehmer) oder in der Person einer mitversicherten Per- sind und nachgewiesen werden.
son vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie sind insoweit nicht zur Schadenminderung nach C-3.2.2
Sie als auch für die mitversicherten Personen. verpflichtet.
2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der sicherungssummen und beträgt 30 Prozent der berechtigten
Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Schadenersatzverpflichtungen, höchstens 10.000 EUR.
Personen verantwortlich. 4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha-
3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall dens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmä-
3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen ßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre- Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit
tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevoll-
Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögens- mächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den
schaden zur Folge hatte, aufgrund Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen 4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignis-
privatrechtlichen Inhalts ses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom- Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Be-
men werden. stellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder geneh-
migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-
Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den digers.
Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadener-
eignis geführt hat, kommt es nicht an. 4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die
Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu for-
dern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
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5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, 6.1 Allgemeines Umweltrisiko
Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbe- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen In-
teiligung) halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche- Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie
rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen,
Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verur-
mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. sacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch
5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: Gewässer) ausgebreitet haben.
Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versiche- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
rungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der aus Gewässerschäden.
vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltscha-
5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- densgesetz siehe A2 – Besondere Umweltrisiken.
tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall 6.2 Abwässer
(Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versi-
cherungsfälle eingetreten ist, wenn diese Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
durch
– auf derselben Ursache,
– Abwässer sowie
– auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachli-
chem und zeitlichem, Zusammenhang – Rückstau aus dem Straßenkanal.
oder Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
– auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln – häusliche Abwässer und
beruhen. – Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
5.4 Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem 6.3 Gemietete und gepachtete Sachen (Miet-/Pachtsach-
Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit ei- schäden)
nem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbe- Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, von
teiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Ihren Beauf-
aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme über- tragten gemieteten und gepachteten Sachen und alle sich
steigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begrün- daraus ergebenden Vermögensschäden.
deten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt 6.3.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an
unberührt. ausschließlich zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen,
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir gepachteten oder geleasten
auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht – Grundstücken, Grundstücksbestandteilen, Gebäuden,
übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzan- Gebäudezubehör (z. B. Markisen und Rollläden), Woh-
sprüche verpflichtet. nungen, Räumen in Gebäuden, Balkone, Terrassen;
5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Ver- – Garagen, Stellplätzen (auch in einer Tiefgarage) und Car-
sicherungssumme angerechnet. ports;
5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
nem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir
die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht-
zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. ansprüche wegen
5.7 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leis- – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
ten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche- – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm-
rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis- wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasge-
tungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Rest- räten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä-
betrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende den, soweit es sich hierbei um Kosten für Wartung oder
Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih- Instandhaltung dieser Anlagen und Geräte handelt;
res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstat- – Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versi-
tet. chern können.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entspre- 6.3.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädi-
chende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungs- gung, Vernichtung und dem Verlust von mobilen Einrich-
schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der je- tungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen
weils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungs- und -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Schiffska-
falls. binen, Schlafwagenabteilen, Kur- und Seniorenheimen,
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an lau- Reha-Kliniken sowie nicht motorisierten Mobilheimen auf
fenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Ka- Campingplätzen bei vorübergehendem Aufenthalt in diesen.
pitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche- wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru-
rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen chung.
mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abge-
setzt. 6.3.3 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädi-
gung, der Vernichtung und dem Verlust von fremden beweg-
5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan- lichen Sachen, wenn diese Sachen ausschließlich zu priva-
spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an ten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast
Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weige- wurden.
rung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis-
tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Beim Verlust von Wertsachen, Schmuck, Urkunden und
Wertpapieren beträgt die Höchstersatzleistung je Versiche-
6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des priva- rungsfall 10.000 EUR.
ten Hundehalters (Versicherungsschutz, Risikobegren-
zungen und besondere Ausschlüsse) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Risiken, (1) Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermä-
deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken gelten- ßiger Beanspruchung;
den besonderen Ausschlüsse. (2) Ansprüche wegen Schäden und dem Verlust an/von
Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, fin- Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und Anhängern und
den auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistun-
gen und Vollmacht oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
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6.3.4 Versichert ist abweichend von A1-6.3.3 (2) Ihre gesetzliche Leistungen wegen Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterle-
Haftpflicht aus der Beschädigung von ausschließlich zu pri- gen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe
vaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder von 1.000.000 EUR zur Verfügung. Die Kaution wird auf
geleasten Hundetransportanhängern. eine etwa von uns zu leistende Schadenersatzzahlung an-
Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall gerechnet.
10.000 EUR. Übersteigt die Kaution die zu leistende Schadenersatzzah-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche lung, so ist diese Differenz uns zurückzuzahlen. Das Gleiche
wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru- gilt auch dann, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder
chung. für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforde-
rungen einbehalten wird oder verfallen ist.
6.4 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahr-
zeug-Anhänger 6.6 Vermögensschäden
6.4.1 Versichert ist abweichend von A1-7.13 Ihre gesetzliche Haft- 6.6.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens-
pflicht wegen Schäden, durch den Gebrauch ausschließlich schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschä-
von nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen, sofern sie den entstanden sind.
zudem folgenden Voraussetzungen entsprechen: 6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
(1) Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte wegen Vermögensschäden
Höchstgeschwindigkeit, die ausschließlich in einem (1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre
Gebiet gebraucht werden, das Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa-
– keine öffentliche Straße ist und chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
– entweder aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrie- (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-
den ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhin- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
dern, oder als befriedetes Besitztum der Öffentlich- (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
keit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
ist. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbeding- (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-
ter Höchstgeschwindigkeit, auch Krankenfahrstühle, anstaltung;
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,
(3) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften,
als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung
Höchstgeschwindigkeit; sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(4) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht versicherungspflich- (7) aus Rationalisierung und Automatisierung sowie aus
tig sind oder ausschließlich auf dem in (1) beschriebe- Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederher-
nen Gebiet verkehren. stellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elekt-
6.4.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: ronischer Daten;
(1) Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe-
das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs- werbsrechts;
berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet da- (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-
für zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberech- und Kostenanschlägen;
tigten Fahrern gebraucht werden.
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge-
fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer ver-
chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet da- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im
für zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer Zusammenhang stehen;
benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be-
Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt C- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin-
3.2.3 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung). gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewuss-
(2) Nicht versichert ist die Teilnahme an Kraftfahrzeugren- ter Pflichtverletzung;
nen einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungen (12) aus dem Verlust von Sachen, auch z. B. von Geld,
(Training). Wertpapieren und Wertsachen;
6.5 Ausland (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland sche, Gerüche, Erschütterungen).
eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, 6.7 Hundesportliche Veranstaltungen
– wenn diese auf Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialge- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
setzbuch VII zurückzuführen sind oder aus der Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen
– wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Aus- (z. B. Agility), Hundeschauen, Turnieren, Hunderennen und
landsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind Hundeschlittenrennen, Geschicklichkeitswettbewerben so-
oder wie den Vorbereitungen hierzu (Training) oder aus der Teil-
– in Europa ohne zeitliche Begrenzung. nahme in einer Hundeschule.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Eu- Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der Teilnahme
ropa im geografischen Sinn zuzüglich außereuropäische an Veranstaltungen und beim Unterricht auch auf gesetzli-
Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarischen Inseln, che Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von
Azoren, Madeira, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Figuranten (Scheinverbrechern).
Martinique und Réunion. 6.8 Deckakt
Zusätzlich gilt: Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
Haben Sie in einem Versicherungsfall im Ausland auf Grund durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von
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6.9 Therapie-, Assistenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs- (3) Film- und Fotoapparaten,
oder Suchhund (4) tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwen- MP3-Player),
dung bzw. Überlassung Ihres Hundes als Therapie-, Assis- (5) Wearables (z. B. Fitness-Armbänder, Smartwatches),
tenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs- oder Suchhund, wenn Hörgeräten und Brillen jeder Art,
diese Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt
wird. sofern diese älter als ein Jahr sind.
Soweit jedoch hierbei Einnahmen erzielt werden, die den 6.18 Tierpension
Betrag von 25.000 EUR im Jahr nicht überschreiten, besteht Ist während der Wirksamkeit dieser Versicherung durch
abweichend von A1-1 Versicherungsschutz. Wird der Betrag Krankheit oder Unfall ein stationärer Aufenthalt in einem
von 25.000 EUR überschritten, entfällt der Versicherungs- Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung für Sie
schutz (siehe auch A1-6.16). notwendig und können Sie sich daher nicht um Ihren Hund
6.10 Mitversicherung von Welpen kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für
die Unterbringung Ihres Hundes in einer Tierpension.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Wel-
pen eines gehaltenen Muttertieres bis zum Alter von 18 Mo- Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall
naten, ohne dass diese Welpen bei der Beitragsberechnung 10.000 EUR.
zu berücksichtigen sind. 6.19 Update-Garantie
Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne A1-8.1 dar 6.19.1 Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden Regelun-
und sind zur Beitragsregulierung nach B-2 anzumelden. gen zum versicherten Leistungsumfang an, so gelten mit
6.11 Rettungs- und Bergungskosten Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie günstigeren Re-
gelungen.
Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Ber-
gungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich 6.19.2 Die Leistungsverbesserungen nach A1-6.19.1 gelten für die
organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicher- Dauer von fünf Jahren ab der erstmaligen Vereinbarung der
weise Gebühren berechnet werden, und die Sie für Ihren im dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Danach gel-
Versicherungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund ten wieder die ursprünglich vereinbarten Leistungen.
zu dessen Bergung zu erbringen haben. 6.20 Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag
Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 6.20.1 Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den
20.000 EUR. Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim Vorversi-
6.12 Tierarztkosten cherer reguliert wird, die zum Zeitpunkt des Versicherungs-
beginns des Anschlussvertrags bei uns galten.
Wird Ihr Hund durch einen fremden Hund verletzt und kann
der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genom- 6.20.2 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
men werden, weil er nicht mit zumutbarem Aufwand zu er- (1) Es handelt sich um allgemeine Versicherungsbedin-
mitteln ist oder weil er zahlungsunfähig ist und auch keinen gungen einschließlich in den Vertrag eventuell einbezo-
Versicherungsschutz aus einer anderen Haftpflichtversiche- gener und zur standardmäßigen Verwendung vorgese-
rung hat, ersetzen wir Ihnen abweichend von A1-7.3 die not- hener besonderer Bedingungen eines in Deutschland
wendigen Kosten einer tierärztlichen Behandlung. zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Der Vorver-
Die Höchstersatzleistung für die Tierarztkosten beträgt je trag unterlag deutschem Recht.
Versicherungsfall 10.000 EUR. (2) Der bei uns bestehende Vertrag schließt unmittelbar an
6.13 Allmählichkeitsschäden den Vorvertrag an.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, (3) Die Vorversicherung wurde bei Antragstellung angege-
die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, ben.
Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Ruß, (4) Sie stellen uns im Versicherungsfall die Bedingungen
Staub und dergleichen) entstanden sind. des Vorvertrags im Original zur Verfügung.
6.14 Tierische Ausscheidungen (5) Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf Jahre
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden nach Vertragsbeginn bei uns eingetreten.
durch tierische Ausscheidungen. 6.20.3 Die bei uns geltenden Versicherungssummen stellen nach
6.15 Führen ohne Leine, Maulkorb Abzug vereinbarter Selbstbeteiligungen die Höchstentschä-
digungen je Versicherungsfall dar.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht auch in den Fällen,
wenn Sie Ihren Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führen. 6.20.4 Die Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag gilt
nicht,
6.16 Gewerbliche Nutzung/Verwendung
(1) soweit es sich bei den Versicherungsbedingungen des
Versichert ist abweichend von A1-1 Ihre gesetzliche Haft- Vorvertrags um
pflicht aus der Nutzung/Verwendung des Hundes auch zu
gewerblichen Zwecken, soweit die daraus resultierenden – einzelvertragliche bzw. individuelle Vereinbarungen,
Einnahmen den Betrag von 25.000 EUR im Jahr nicht über- – Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistun-
schreiten. Wird der Betrag von 25.000 EUR überschritten, gen
entfällt der Versicherungsschutz. handelt;
6.17 Neuwertentschädigung (2) für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im Vorvertrag
6.17.1 Wir leisten in Erweiterung zu A1-1 im Schadenfall für Sach- versichert waren, jedoch im aktuellen Vertrag bei uns
schäden oder bei Verlust einer Sache den Schadenersatz nicht vereinbart werden konnten, weil diese von Ihnen
zum Neuwert, wenn Sie dies wünschen. nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden;
6.17.2 Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall (3) für
10.000 EUR. – berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche
6.17.3 Der beschädigte/zerstörte oder verlorene Gegenstand darf Haftpflichtrisiken sowie Ansprüche wegen vertragli-
zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung oder des Ver- cher Haftung;
lusts nicht älter als zwei Jahre sein, was durch Vorlage der – Eigenschäden (gilt auch für die Ausfalldeckung);
Anschaffungsrechnung nachzuweisen ist. Kann das Kaufda-
tum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch – Ansprüche aus dem Halten und Gebrauch von ver-
auf Zeitwertentschädigung. sicherungspflichtigen Kraft- und Luftfahrzeugen;
6.17.4 Kein Neuwertersatz erfolgt bei Schäden an: – Ansprüche wegen Schäden aus der Planung, der
Errichtung oder dem Betrieb von Geothermieanla-
(1) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobil- gen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wur-
telefone), den.
(2) Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme
(z. B. Notebooks, Tablets),
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6.21 Markt-Garantie 7 Allgemeine Ausschlüsse
6.21.1 Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich etwas an-
Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers re- deres bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausge-
guliert wird, wenn dieser im Rahmen seiner Hundehalter- schlossen:
Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Schadenereig- 7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
nisses einen weitergehenden Versicherungsschutz bietet.
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
6.21.2 Die Markt-Garantie gilt für die Dauer von fünf Jahren ab der nen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
erstmaligen Vereinbarung der unserem Vertrag zugrunde
liegenden Bedingungen. A1-2.3 findet keine Anwendung.
6.21.3 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von
Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
(1) Es handelt sich um Versicherungsbedingungen, die der
Allgemeinheit zugänglich sind und deutschem Recht Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
unterliegen. nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie
in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
(2) Der Versicherer ist zum Betrieb in Deutschland zuge-
lassen. – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
(3) Ihr Hauptwohnsitz liegt in Deutschland. – Arbeiten oder sonstige Leistungen
(4) Der Versicherer berechnet für den weitergehenden Ver- erbracht haben.
sicherungsschutz keinen Zusatzbeitrag. A1-2.3 findet keine Anwendung.
(5) Sie weisen uns den weitergehenden Versicherungs- 7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander
schutz durch Vorlage der entsprechenden Versiche- Ausgeschlossen sind Ansprüche
rungsbedingungen nach.
(1) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten Perso-
6.21.4 Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem ande- nen gegen die mitversicherten Personen;
ren Versicherer geltende Entschädigungsgrenze und/oder
Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt. (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
Versicherungsvertrags;
Eine Entschädigung zahlen wir höchstens bis zu der bei uns
vereinbarten Versicherungssumme. Etwaige bei uns verein- (3) zwischen mehreren mitversicherten Personen dessel-
barte Selbstbeteiligungen werden von der Entschädigung ben Versicherungsvertrags.
abgezogen. 7.4 Schadenfälle Ihrer Angehörigen und von wirtschaftlich
6.21.5 Die Markt-Garantie gilt nicht, verbundenen Personen
(1) soweit es sich um Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
– einzelvertragliche oder individuelle Vereinbarungen, (1) aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in
häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver-
– Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistun- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
gen,
Als Angehörige gelten
– eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder
Arbeitsunfähigkeit – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens-
partnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partner-
handelt; schaften nach dem Recht anderer Staaten,
(2) für Gefahren, Leistungen und Risiken, die Sie bei uns – Eltern und Kinder,
im aktuellen Vertrag hätten versichern können und die
deshalb nicht vereinbart wurden, weil diese von Ihnen – Adoptiveltern und -kinder,
nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden; – Schwiegereltern und -kinder,
(3) für – Stiefeltern und -kinder,
– Ansprüche, deren Befriedigung über die gesetzliche – Großeltern und Enkel,
Haftpflicht hinausgeht (z. B. Deliktsunfähigkeit, Neu- – Geschwister sowie
wertentschädigung);
– Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein fa-
– Ansprüche aus vorsätzlich begangenen Schäden; milienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Ver-
– Ansprüche wegen vertraglicher Haftung; hältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden
– berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche sind);
Haftpflichtrisiken; (2) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn
– Eigenschäden (gilt auch für die Ausfalldeckung); Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfä-
hige oder betreute Person sind;
– Ansprüche wegen Schäden aus dem Halten und
Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- (3) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine juris-
oder Wasserfahrzeugen; tische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
oder ein nicht rechtsfähiger Verein sind;
– Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbest-
haltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzufüh- (4) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesell-
ren sind; schaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft,
Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen
– Ansprüche wegen Schäden aus der Planung, der Rechts sind;
Errichtung oder dem Betrieb von Geothermieanla-
gen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wur- (5) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Part-
den. nerschaftsgesellschaft sind;
6.22 Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedin- (6) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwal-
gungen tern.
Wir garantieren Ihnen, dass unsere Versicherungsbedingun- Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für Ansprüche
gen Sie nicht schlechter stellen als die vom Gesamtverband von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit die-
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im sen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Schadenzeitpunkt empfohlenen Musterbedingungen.
[Seite 8]
7.5 Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsver- A1-2.3 findet keine Anwendung.
trag 7.14 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem- Ausgeschlossen sind Ansprüche
den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens-
schäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauf- (1) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person
tragter von Ihnen diese Sachen durch verbotene Eigen- oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person
macht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonde- durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs
ren Verwahrungsvertrags sind. verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer ei-
nes Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen
7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- werden.
beiten und sonstigen Leistungen
(2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich
Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen
sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Liefe- sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge
rung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus aus
ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn
die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder
Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Tei-
Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung len von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile
führt. ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeu-
gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn bestimmt waren;
Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung die Herstel-
lung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sons- – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion,
tigen Leistungen übernommen haben. Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder
Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
7.7 Asbest
(3) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasing-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf nehmer und Nutznießer von Luftlandeplätzen.
Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurück-
zuführen sind. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an ei-
nem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne
7.8 Gentechnik dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zu- oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug
rückzuführen sind auf hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
(1) gentechnische Arbeiten, 7.15 Wasserfahrzeuge
(2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie,
(3) Erzeugnisse, die eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte
oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasser-
– Bestandteile aus GVO enthalten, fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit-
– aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. zer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an ei-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Per- nem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Be-
sönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen. stimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer
des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug
7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskri- hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
minierung
7.16 Übertragung elektronischer Daten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus An-
feindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem
sonstigen Diskriminierungen. Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektro-
nischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
7.11 Übertragung von Krankheiten
(1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Veränderung von Daten,
(1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
Krankheit Ihrerseits resultieren,
(3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaus-
(2) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehören- tausch,
den, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere ent-
standen sind. (4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie be- 7.17 Geothermie
weisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ge- Geothermieanlagen sind Anlagen, in der Erdwärme dem Un-
handelt haben. tergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile
7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen gehören nicht zu der Geothermieanlage im Sinne dieser Be-
dingungen. Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und und Geothermie mittels Bohrung.
alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche
entstehen durch Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermö-
gensschäden aus der Planung, Errichtung und dem Betrieb
(1) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, von Geothermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet wer-
(2) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. den oder wurden.
7.13 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Dieser Ausschluss findet keine Anwendung für Ansprüche
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, wegen Schäden durch
Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraft- – Brand oder Explosion,
fahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Ge- – oberirdische Anlagenteile von Geothermieanlagen.
brauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Zum Gebrauch gehört z. B. auch
– Ein- und Aussteigen,
– Be- und Entladen,
– Betanken und Aufladen,
– Reparatur, Wartung und Reinigung,
– Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Ar-
beitsmaschine.
[Seite 9]
8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen 1 Gewässerschäden
und Erweiterungen) 1.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht 1.1.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare
8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risi- oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der
kos. Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des
Dies gilt nicht Grundwassers (Gewässerschäden).
– für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versiche- Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von ge-
rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen so- wässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber
wie Sie sind, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-
schließlich für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) so-
– für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De- weit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Be-
ckungsvorsorgepflicht unterliegen (ausgenommen davon hälter 1.000 l/kg nicht übersteigt.
ist das Halten von Hunden);
Wenn mit den Anlagen die oben genannten Beschränkun-
– für Risiken im Zusammenhang mit Geothermieanlagen, gen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungs-
die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden; schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsor-
8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung geversicherung (A1-9).
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die- 1.1.2 Rettungskosten
sen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. (1) Wir übernehmen
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb – Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versi-
eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem cherungsfall zur Abwendung oder Minderung des
wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. Schadens für geboten halten durften (Rettungskos-
9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) ten), sowie
9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche – außergerichtliche Gutachterkosten.
Haftpflicht aus Risiken, die während der Laufzeit des Versi- Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutach-
cherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. terkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung
Für neu entstehende Risiken besteht für einen Zeitraum von die Versicherungssumme nicht übersteigen.
einem Jahr ab deren Entstehung Versicherungsschutz, (2) Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und
längstens jedoch bis zum Ende des bestehenden Vertrags. außergerichtliche Gutachterkosten werden auch inso-
Sie haben uns jedes neue Risiko innerhalb von einem Jahr weit von uns übernommen, als sie zusammen mit der
ab dessen Entstehung mitzuteilen. Eine Aufforderung von Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.
uns erfolgt mit der Beitragsrechnung. Soweit wir Maßnahmen von Ihnen oder Dritten zur Ab-
wendung oder Minderung des Schadens billigen, gilt
Nach Ablauf von einem Jahr ab Entstehung des neuen Risi- dies nicht als Weisung von uns.
kos entfällt der Versicherungsschutz aus der Vorsorgeversi-
cherung. Sofern Sie danach Versicherungsschutz für das Ri- 1.2 Ausschlüsse
siko wünschen, kann dieser nur über eine neu von Ihnen zu 1.2.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
beantragende Haftpflichtversicherung geboten werden. nen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem
9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Ent- Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an
stehung bis zum Ablauf nach einem Jahr auf die vereinbarte Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügun-
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermö- gen herbeigeführt haben.
gensschäden begrenzt. A1-2.3 findet keine Anwendung.
9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für 1.2.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach-
(1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen weislich
eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlun-
Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versi- gen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem
cherungspflicht unterliegen; Streik oder
(2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnah-
von Bahnen; men
(3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsor- beruhen.
gepflicht unterliegen (ausgenommen davon ist das Hal- Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit
ten von Hunden); sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
(4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und 2 Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadens-
deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungs- gesetz (USchadG)
verträgen zu versichern sind;
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgeset-
(5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und zes (USchadG) ist eine
amtlicher Tätigkeit;
(1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Le-
(6) Risiken im Zusammenhang mit Geothermieanlagen, bensräumen,
die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
(2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
A2 Besondere Umweltrisiken
(3) Schädigung des Bodens.
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abwei-
chend von A1-6.1 Satz 3 – und für Schäden nach dem Um- 2.1 Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Sie betreffenden
weltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab- öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanie-
schnitt A1 und den folgenden Bedingungen. rung von Umweltschäden nach USchadG, soweit während
der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts we-
gen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Um- – die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfall-
weltrisiko) siehe A1-6.1. artig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind
oder
– die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig
und bestimmungswidrig erfolgt ist.
[Seite 10]
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich her-
besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch La- beigeführt hat.
gerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit 1.3 Versichert sind darüber hinaus Ihre gesetzlichen Haftpflicht-
Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umwelt- ansprüche – abweichend von A1-7.1 und insoweit teilweise
schaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder In- von A3-1.2 – gegen Dritte aus Personen- und Sachschäden
struktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Je- bis 1.000.000 EUR, bei denen Sie und/oder die nach A1-2.1
doch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im mitversicherten Personen Opfer einer vorsätzlichen Gewalt-
Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem tat (z. B. vorsätzlich begangene Körperverletzung oder Tö-
Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt tung, vorsätzliche Sachbeschädigung) durch einen Dritten
werden können (Entwicklungsrisiko). geworden sind.
Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden Pflich- 2 Leistungsvoraussetzungen
ten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, ge-
mieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund- Wir sind gegenüber Ihnen oder einer nach A1-2.1 mitversi-
stücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungs- cherten Person leistungspflichtig, wenn
schutz dieses Vertrags erfasst sind. 2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen
2.2 Ausland vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in
der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen euro-
Versichert sind im Umfang von A1-6.5 die im Geltungsbe- päischen Staat festgestellt worden ist. Anerkenntnis-, Ver-
reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintre- säumnisurteile, gerichtliche Vergleiche und Feststellungen
tenden Versicherungsfälle. der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie vergleichbare
Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten Titel der vorgenannten Länder binden uns nur, soweit der
oder Ansprüche nach nationalen Umsetzungsgesetzen an- Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.
derer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder An- Gleiches gilt bei einem Vollstreckungsbescheid sowie bei ei-
sprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nem notariellen Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklau-
nicht überschreiten. sel, aus der hervorgeht, dass sich der Dritte (Schädiger) per-
2.3 Ausschlüsse sönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesam-
(1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller tes Vermögen unterwirft;
Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, 2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Dies ist der Fall, wenn Sie oder eine mitversicherte Person
Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfü- nachweisen, dass
gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
A1-2.3 findet keine Anwendung. geführt hat;
(2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der
Schäden schadenersatzpflichtige Dritte in den letzten zwei Jahren
– die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf die Vermögensauskunft über seine Vermögensverhält-
genommene Einwirkungen auf die Umwelt entste- nisse abgegeben hat oder
hen; – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchge-
– für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag führtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung
(z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse
Versicherungsschutz haben oder hätte erlangen abgelehnt wurde
können. und
(3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen 2.3 an uns die Ansprüche gegen den schadenersatzpflichtigen
Schäden durch die Planung und Errichtung von Ge- Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten wer-
othermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet werden den und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder
oder wurden. Vergleichs ausgehändigt wird. Sie haben an der Umschrei-
A3 Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko) bung des Titels auf uns mitzuwirken. Sie sind verpflichtet,
wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu dem Haft-
1 Gegenstand der Ausfalldeckung pflichtschaden zu erteilen und uns über den gesamten
1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder Schriftwechsel zu informieren sowie diesen auf Verlangen
eine nach A1-2.1 mitversicherte Person während der Wirk- zu übergeben.
samkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wer- 2.4 Wir leisten – soweit die rechtliche Prüfung des Schadener-
den (Versicherungsfall) und aufgrund dieser Schädigung eignisses ergibt, dass ein Schadenersatzanspruch gegen
durch den Dritten Ansprüche stellen unter folgenden Vo- den schädigenden Dritten besteht – die Entschädigung in
raussetzungen: dem Umfang, in dem der Dritte Ihnen oder einer mitversi-
– Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch ge- cherten Person gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet
nommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung ist.
ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zah- 3 Umfang der Ausfalldeckung
lungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatz-
pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten
Forderung.
– die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist
gescheitert. 3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis, das einen Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf
Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögens- mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
schaden zur Folge hat und für den der schädigende Dritte
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht- 3.3 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte
lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist. aus diesem Vertrag zu.
1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der scha- 3.4 Besteht für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Schadener-
denersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen satzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung kein Ver-
und Umfang Ihrer in A1 geregelten Hundehalter-Haftpflicht- sicherungsschutz über eine anderweitig bestehende
versicherung hätte. Der Dritte (Schädiger) wird also so ge- Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir im Rahmen der
stellt, als hätte er eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, vereinbarten Versicherungssumme die Kosten, die bei der
die der Ihren entspricht. Daher finden im Rahmen der Aus- Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche nach A3-2 an-
falldeckung für die Person des schädigenden Dritten auch fallen.
die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die
für Sie gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungs-
schutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat oder
[Seite 11]
4 Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertrag-
4.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche lichen Forderungsübergangs;
wegen Schäden (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
(1) die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklearen und Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht
genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wur-
Terror, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen; den;
(2) an Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines (4) Ansprüche aus Schäden, soweit zu deren Ersatz
Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes – ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat
von Ihnen oder einer mitversicherten Person zuzurech- (z. B. Schadensversicherer) oder
nen sind. – ein Sozialversicherungsträger, Sozialleistungsträ-
4.2 Wir leisten keine Entschädigung für ger oder die Verkehrsopferhilfe e. V. Leistungen zu
(1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen; erbringen haben, auch nicht, soweit es sich um
Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche
Ansprüche von Dritten handelt.
[Seite 12]
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert gelten zu-
sätzlich:
Die nachstehenden Bedingungen gelten – sofern ausdrücklich vereinbart – zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen private Hunde-
halter-Haftpflichtversicherung (AVB Hundehalter-HV privat 2026).
Besondere Bedingungen HundePlus 2.2 Versicherte Kosten
(BB HundePlus 2026) 2.2.1 Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass
1 Vertragsgrundlagen diese objektiv beurteilt, angemessen und verhältnismäßig
Sie haben mit uns eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung sowie tatsächlich angefallen sind.
nach den Allgemeinen Bedingungen private Hundehalter- Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und Versiche-
Haftpflichtversicherung (AVB Hundehalter-HV privat 2026) rungsjahr beträgt 10.000 EUR.
vereinbart (Hauptvertrag). 2.2.2 Grundsätzlich sind Sie in der Wahl des Tierarztes frei.
Ergänzend gelten folgende Bestimmungen. Wir können im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige An-
2 Giftköder kündigung von der Behandlung des versicherten Hundes
2.1 Versicherungsumfang ausschließen.
2.1.1 Versicherungsschutz besteht für jeden im Versicherungs- Des Weiteren haben wir das Recht, Sie an einen anderen
schein genannten Hund. Voraussetzung ist, dass Sie Halter Tierarzt zu verweisen, sofern berechtigte Zweifel an der
des jeweiligen Hundes sind. fachlichen Qualifikation des bisherigen Tierarztes bestehen.
2.1.2 Versicherungsfall 2.2.3 Wir erstatten Ihnen die Tierarztvergütungen nach der Ge-
bührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Versicherungsfalles gültigen Fassung bis zur vierfachen
– aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung Höhe des Gebührensatzes.
– durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, Das schließt Kosten für Telemedizin ein, sofern diese durch
– die durch unbekannte Dritte mit Gift oder scharfen bzw. einen Tierarzt durchgeführt wird. Gebühren für den tierärzt-
schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt lichen Notdienst nach § 3 a GOT sind versichert.
wurden Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie
eine Diagnostik, Behandlung oder Operation Ihres Hundes Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen,
notwendig ist. ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe
der GOT erstattungsfähig.
Dies gilt auch bei Ködern, die zur Jagd oder der Schädlings-
bekämpfung ausgelegt wurden. 2.3 Ausschlüsse
2.1.3 Voraussetzung für die Diagnostik, Behandlung oder Opera- Kein Versicherungsschutz besteht für
tion ist, dass diese 2.3.1 Diagnostik, Behandlungen und Operationen
– ein zugelassener Tierarzt durchführt; – aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung
– nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand – durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die
der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland durch unbekannte Dritte mit Gift oder scharfen bzw.
erfolgt. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt
2.1.4 Die Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die nach dem ak- wurden,
tuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi- wenn
zinischen Wissenschaft in Deutschland notwendig und ge- (1) die Maßnahmen bereits bei Antragstellung bekannt, be-
eignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. gonnen, angeraten oder erforderlich waren.
Hierzu zählen:
(2) Sie oder die in A1-2.1 (1) bis (3) AVB Hundehalter-HV
– klinische Untersuchungen, privat 2026 versicherten Personen den Schaden vor-
– Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie z. B. sätzlich herbeigeführt haben.
Röntgen, MRT, CT, Ultraschall und Szintigraphie, Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechts-
– Laboruntersuchungen. kräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt
2.1.5 Eine Behandlung ist die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als be-
wiesen.
– eine veterinärmedizinisch erforderliche oder sinnvolle
und verhältnismäßige Heilmaßnahme, (3) Sie oder die in A1-2.1 (1) bis (3) AVB Hundehalter-HV
privat 2026 versicherten Personen einen Anspruch arg-
– die dazu dient, den Gesundheitszustand des versicher- listig geltend machen.
ten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine
Verschlechterung zu vermeiden. 2.3.2 Transportkosten für das Tier sowie Reisekosten, Wege-
oder Verweilgeld des Tierarztes.
2.1.6 Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher,
chirurgischer und mit Hilfe von medizinischen Instrumenten 3 Notfallrücktransport des Hundes
durchgeführter Eingriff am oder im Körper des versicherten 3.1 Versicherungsumfang
Hundes. Sollten Sie aus medizinischen Gründen aus dem Ausland
Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand wieder- nach Deutschland zurücktransportiert werden müssen und
herzustellen. kann keine andere Person Ihren Hund rücktransportieren,
Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedie- werden die Kosten für den Rücktransport Ihres Hundes nach
rung oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Se- Deutschland übernommen.
dierung. Der Rücktransport Ihres Hundes muss ursächlich mit Ihrem
Die Haut und das darunterliegende Gewebe muss mehr als Rücktransport zusammenhängen. Es muss uns glaubhaft
punktförmig durchtrennt werden. nachgewiesen werden, dass keine andere Person Ihren
Hund hätte rücktransportieren können.
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe:
3.2 Voraussetzung
– Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines En-
doskops, Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass
– Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre – die medizinische Notwendigkeit zwingend durch ein ärzt-
Wundnaht). liches Attest nachgewiesen wird;
Eine Punktion und eine Biopsie sind keine Operation im – der Rücktransport von qualifizierten Dienstleistern oder
Sinne des Vertrags. Organisationen durchgeführt wird;
[Seite 13]
– der Rücktransport erst nach unserer vorherigen Geneh- 2.1 Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach
migung erfolgt. den Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags ab-
Ein Nachweis über den Transport, sowie eine Rechnung züglich einer Leistung des Vorversicherers.
hierüber ist uns zwingend vorzulegen. 2.2 Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes
3.3 Nicht versicherte Kosten bezieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versi-
cherungsumfang der bereits bestehenden Versicherung
Übersetzungskosten aus Fremdsprachen werden nicht er- nicht erfasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt.
stattet.
2.3 Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird
3.4 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und Versiche- nicht vom Sofort-Schutz erfasst.
rungsjahr beträgt 2.500 EUR.
2.4 Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder
4 Gassi-Service eine Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung
Ist eine Unterbringung Ihres Hundes in einer Tierpension dieses Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Zif-
nach A1-6.18 AVB Hundehalter-HV privat 2026 nicht mög- fer 4 keine Erhöhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags.
lich, übernehmen wir die Kosten für einen Gassi-Service 2.5 Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann inso-
(Dienstleister, Hundesitter) für das tägliche Ausführen Ihres weit nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer we-
Hundes. gen Pflicht- (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverlet-
Die Kosten übernehmen wir bis zu einem Zeitraum von ei- zungen von der Verpflichtung zur Leistung frei ist.
nem Monat. 3 Obliegenheiten
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und Versiche- Sie sind verpflichtet, auf Anforderung alle Unterlagen und
rungsjahr beträgt 500 EUR. Nachträge zur bestehenden Vorversicherung einzureichen.
5 Beendigung des Hauptvertrags Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenab-
Mit Beendigung des Hauptvertrags erlischt auch der Versi- rechnungen des Vorversicherers.
cherungsschutz der BB HundePlus 2026. Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung
dieses Vertrags vorgenommen werden, sind uns unverzüg-
Besondere Bedingungen zum Sofort-Schutz lich anzuzeigen.
(BB Sofort-Schutz 2026) 4 Ende
1 Anwendung Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächst-
Besteht für Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das möglichen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach
im Rahmen dieses Vertrags versicherte Risiko bereits Ver- Ablauf von drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags.
sicherungsschutz bei einem anderen Versicherer (Vorversi- Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort-
cherer), findet der nachfolgend beschriebene Sofort-Schutz Schutzes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies uns un-
Anwendung. verzüglich anzuzeigen. In diesem Fall endet der Sofort-
2 Wesen Schutz mit dem Ende der Vorversicherung.
Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei uns beste- Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Ver-
henden Vertrag im Falle eines Schadenereignisses grund- sicherungsschutz.
sätzlich vor. Hierbei gilt folgendes vereinbart: Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Bei-
tragsrabatt entfällt ab diesem Zeitpunkt.