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Insurance broker / Private health insurance in Germany (PKV) / Policy wording archive

NÜRNBERGER Beihilfetarife in Ausbildung: the policy wording in full

Beihilfeergänzung für Anwärter und beihilfeberechtigte Studenten bis 34 Jahre, ambulant, stationär mit Zweibettzimmer und Chefarzt sowie Zahn in Stufen von 20 % bis 50 %, ohne Wartezeiten und ohne Alterungsrückstellung.

German market: tariffs for people living in Germany.

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I authorise NÜRNBERGER to collect payments from my account by direct debit. At the same time, I instruct my bank to pay the direct debits it draws on my account. Note: I may request a refund of the amount debited within eight weeks of the debit date, under the terms agreed with my bank. NÜRNBERGER will send the creditor identifier and the mandate reference with the confirmation.

Your broker mandate

To submit your application to NÜRNBERGER on your behalf, we need your mandate and power of attorney. Please read it and sign below.

Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy NÜRNBERGER Beihilfetarife in Ausbildung from NÜRNBERGER (Private health insurance in Germany (PKV)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 68 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Eligible persons (employees above the income threshold, self-employed, freelancers, civil servants, students)yes„Personen mit Anspruch auf Beihilfe, die in der Ausbildung zu einem Beamtenberuf stehen und weder Dienstbezüge nach Besoldungsordnung noch Vergütung nach Tarifverträgen erhalten,“Allgemeine Bestimmungen Nr. 1 a), page 1
Benefit model: reimbursement, direct billing or benefits in kind via a provider networknot addressed
Free choice among all registered doctorsnot addressed
Gatekeeper principle (GP or telemedicine first, otherwise reduced reimbursement)not addressed
Reimbursement beyond the maximum rate of the fee schedule (GOÄ, GOZ)no„werden die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung ersetzt.“Versicherungsleistungen Nr. 1, page 1
Annual deductible per insured personnot addressed
Co-insurance per service or treatment case (percentage or fixed amount)not addressed
Reduced or no deductible for childrennot addressed
Adjustment to the civil service subsidy rate (top up when the subsidy changes or ends, without new health check)yes„Der entsprechende Antrag muss spätestens sechs Monate nach Änderung des Beihilfeanspruches gestellt werden.“Allgemeine Bestimmungen Nr. 10 b), page 1

Outpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Reimbursement rate for outpatient medical treatmentyes„werden entsprechend der vereinbarten Tarifstufe mit folgenden Prozentsätzen ersetzt:“Versicherungsleistungen Nr. 1, page 1
Medication and dressings (including non prescription)not addressed
Alternative practitioners and naturopathynot addressed
Therapeutic remedies (physiotherapy, occupational and speech therapy) with rate and price listnot addressed
Therapies only up to the prices of a tariff price listnot addressed
Medical aids with an open catalogue (not an exhaustive list)not addressed
Medical aids with a closed catalogue (only those listed)not addressed
Glasses and contact lenses (amount and period)yes, up to EUR 150„Aufwendungen für Brillengestelle sind innerhalb von zwei Kalenderjahren ... einem Rechnungsbetrag von 150,00 EUR erstattungsfähig.“Versicherungsleistungen Nr. 1, page 2
Hearing aidsnot addressed
Outpatient psychotherapy (reimbursement rate)not addressed
Psychotherapy limited to a number of sessions per year or in totalnot addressed
Check ups and vaccinations without deductiblenot addressed
Home nursing and specialised outpatient palliative carenot addressed
Patient transport (ambulance, journeys to outpatient treatment)not addressed
Telemedicine and video consultationsnot addressed

Inpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Accommodation in a two bed roomyes„gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer“Versicherungsleistungen Nr. 2 a), page 2
Accommodation in a single roomyes„Bei Wahl eines Einbettzimmers werden die erstattungsfähigen Aufwendungen, die bei gesondert berechenbarer Unterkunft ... entsprechend der versicherten Tarifstufe ersetzt.“Versicherungsleistungen Nr. 2 a), page 2
Private treatment by the chief or chosen physicianyes„berechenbare ärztliche Leistungen“Versicherungsleistungen Nr. 2 a), page 2
Treatment in private hospitals without public contractnot addressed
Inpatient psychotherapy and psychiatry (number of days, approval)not addressed
Follow up rehabilitation after hospitalnot addressed
Spa and sanatorium treatmentnot addressed
Accommodation of an accompanying person (rooming in for children)not addressed
Substitute daily allowance when private options are not usedyes, up to the sum insured„zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe des der vereinbarten Tarifstufe entsprechenden Prozentsatzes von 51,13 EUR x Erstattungsprozentsatz gewährt.“Versicherungsleistungen Nr. 2 b), page 2

Dental

PointRuleWording (German)Clause
Dental treatment (fillings, root canal, periodontal) with rateyes, up to the sum insured„Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. n AVB) und für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie“Versicherungsleistungen Nr. 3 a), page 2
Dentures (crowns, bridges, prostheses) with rateyes, up to the sum insured„Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. n AVB) und für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie“Versicherungsleistungen Nr. 3 a), page 2
Implants without a limit on numbernot addressed
Orthodontics (children, adults after accident or illness)yes, up to the sum insured„Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. n AVB) und für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie“Versicherungsleistungen Nr. 3 a), page 2
Caps on dentures in the first policy years (dental scale)not addressed
Dental lab work only up to a price and benefit listnot addressed

Sick pay and abroad

PointRuleWording (German)Clause
Daily sickness allowance in the plan or as an add on (self-employed and employees)not addressed
Start of sick pay (waiting day)not addressed
Cover during temporary stays abroad (duration, worldwide or Europe)not addressed
Continuation when moving to another EU or EEA countrynot addressed
Medically advisable repatriation from abroadnot addressed

Underwriting and waiting periods

PointRuleWording (German)Clause
General waiting periodnone„Die Wartezeiten (§ 3 AVB) entfallen.“Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, page 1
Special waiting periods (childbirth, psychotherapy, dentures, orthodontics)none„Die Wartezeiten (§ 3 AVB) entfallen.“Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, page 1
Waiver of waiting periods (prior insurance, medical exam, accident)not addressed
Health questions: look back period (years outpatient, inpatient, psychotherapy)not addressed
Exclusion of or surcharge for pre existing conditionsnot addressed
Newborn cover without health check or waiting periodnot addressed
Maximum entry ageyes„Voraussetzung für die Aufnahmefähigkeit der in a) bis d) genannten Personen ist, dass sie das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“Allgemeine Bestimmungen Nr. 1, page 1

Contract and premium

PointRuleWording (German)Clause
Profit related premium refund when no claims are madenot addressed
Guaranteed (contractually promised) premium refundnot addressed
Option to upgrade without health checkyes„Endet die Versicherung, erfolgt zum Ersten des Folgemonats eine Umstellung auf die Tarife für Beihilfeberechtigte, die dem Erstattungsprozentsatz des bisherigen Versicherungsschutzes entsprechen.“Allgemeine Bestimmungen Nr. 6, page 1
Right to lower the deductible without health checknot addressed
Ageing reserves and portability on switchingno„In den Beiträgen der Tarife für Beihilfeberechtigte in Ausbildung ist geschäftsplanmäßig kein Anteil für die Bildung einer Deckungsrückstellung gemäß § 8 a Teil I Abs. 2 AVB vorgesehen.“Allgemeine Bestimmungen Nr. 3, page 1
Premium relief in old age (add on or built in)not addressed
Dormant cover or suspension (abroad, parental leave, return to statutory insurance)not addressed
Insurer waives ordinary right to terminatenot addressed
Premium adjustment rules (trigger factor, caps, limitation funds)not addressed

Austria and Spain

PointRuleWording (German)Clause
Replacement of statutory health insurance (opting out for professionals)not addressed
Only available through a chamber or employer group contractnot addressed
Provider network (cuadro médico) with scope and regional coveragenot addressed
Co-payment per visit or service (copago)not addressed
Annual cap on co-paymentsnot addressed
Single hospital room with companion bednot addressed
Second medical opinion, including internationalnot addressed
Waiting period for childbirthnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
NÜRNBERGER Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten Versicherung, Beihilfeberechtigte in Ausbildung (KV335)
[Seite 1] NÜRNBERGER Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- Versicherung (KV335_202105) Teil III Tarife Krankheitskostentarife für Beihilfeberechtigte in Ausbildung: Tarifstufen AA20 bis AA50 für ambulante Heilbehandlung Tarifstufen SA20 bis SA50 für stationäre Heilbehandlung Tarifstufen ZA20 bis ZA50 für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz Gültig in Verbindung mit Teil I Musterbedingungen (MB/KK) und Teil II Tarifbedingungen der Krankheitskosten-Versicherung und Krankenhaustagegeld- Versicherung Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für alle Geschlechter gleichermaßen. Allgemeine Bestimmungen 1. Aufnahmefähig sind 7. Die Beendigungsgründe 4 a) bis c) sind vom Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten seit ihrem Eintritt schriftlich anzuzeigen. a) Personen mit Anspruch auf Beihilfe, die in der Ausbildung zu einem Wird diese Frist nicht eingehalten, erfolgt die Umstellung des Versiche- Beamtenberuf stehen und weder Dienstbezüge nach Besoldungsord- rungsschutzes in die Tarife für Beihilfeberechtigte, die den Erstattungs- nung noch Vergütung nach Tarifverträgen erhalten, prozentsätzen des bisherigen Versicherungsschutzes entsprechen, rück- b) nicht berufstätige Ehegatten oder Lebenspartner gemäß § 1 Lebens- wirkend zu dem in Nr. 6 Satz 1 genannten Termin. Eine durch rückwir- partnerschaftsgesetz (siehe Anhang der MB/KK) der in a) genannten kende Umstellung auftretende Beitragsdifferenz ist vom Versicherer zu- Personen, sofern sie weder selbst beihilfeberechtigt sind noch An- rück- bzw. vom Versicherungsnehmer nachzuzahlen. spruch auf Leistungen einer GKV haben, 8. Der Beitrag nach der Umstellung (Nr. 6 oder 7) richtet sich nach dem c) Kinder der in a) genannten Personen, sofern sie keinen Anspruch auf Eintrittsalter, das zu dem Termin, zu dem die Umstellung wirksam wird, Leistungen einer GKV haben, erreicht ist. Bestand vor dem Beginn der Tarife für Beihilfeberechtigte in Ausbildung eine Krankheitskosten-Versicherung, für die geschäftsplan- d) Studenten, für die Anspruch auf Beihilfe besteht. mäßig eine Deckungsrückstellung gebildet wurde, wird diese Deckungs- Voraussetzung für die Aufnahmefähigkeit der in a) bis d) genannten rückstellung nach der Umstellung geschäftsplanmäßig angerechnet. Personen ist, dass sie das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 9. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die Versicherung zu dem 2. Die Wartezeiten (§ 3 AVB) entfallen. Termin, zu dem die Umstellung (Nr. 6 oder 7) wirksam wird, zu kündi- gen. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Monaten seit Durch- 3. In den Beiträgen der Tarife für Beihilfeberechtigte in Ausbildung ist führung der Umstellung erfolgen. geschäftsplanmäßig kein Anteil für die Bildung einer Deckungsrückstel- lung gemäß § 8 a Teil I Abs. 2 AVB vorgesehen. 10. a) Erhöht sich der Beihilfeanspruch für die versicherte Person, so erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers eine entsprechende 4. Die Versicherung endet mit Ablauf des Monats, Herabsetzung des Versicherungsschutzes. Wird der Antrag spä- a) in dem die Ausbildung oder das Studium endet, testens zwei Monate nach Änderung des Beihilfeanspruches ge- stellt, so kann die Herabsetzung des Versicherungsschutzes mit b) in dem die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird Wirkung zum Ersten des Monats, in dem sich der Beihilfeanspruch bzw. mehr als 6 Monate unterbrochen ist, ändert, oder zum Ersten des folgenden Monats beantragt werden. c) in dem der Anspruch auf Beihilfe wegfällt, Diese Herabsetzung gilt auch für schwebende Versicherungsfälle. d) in dem das 34. Lebensjahr vollendet wird, Wird der Antrag später als zwei Monate nach Erhöhung des Bei- hilfeanspruches gestellt oder erlangt der Versicherer von einer e) in dem die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. Erhöhung des Beihilfeanspruches Kenntnis, ohne dass ein Antrag Gleichzeitig endet dann auch für Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 gemäß Abs. 1 vorliegt, erfolgt die entsprechende Herabsetzung Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang der MB/KK) und Kinder die des Versicherungsschutzes auch für schwebende Versicherungs- Versicherung nach diesen Tarifen fälle mit Wirkung vom Beginn des folgenden Monats nach Kennt- nis bzw. nach Eingang des Antrags beim Versicherer. 5. Für Ehegatten oder Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschafts- gesetz (siehe Anhang der MB/KK) endet die Versicherung darüber hinaus b) Vermindert sich der Beihilfeanspruch für die versicherte Person mit Ablauf des Monats, in dem eine Berufstätigkeit aufgenommen wird oder entfällt er, so erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers bzw. sie Anspruch auf Leistungen einer GKV erlangen oder einen eigenen eine entsprechende Erhöhung des Versicherungsschutzes. Die er- Beihilfeanspruch erhalten. Für Kinder endet die Versicherung mit Ablauf höhten Leistungen werden ohne erneute Wartezeit und ohne er- des Monats, in dem sie Anspruch auf Leistungen einer GKV erlangen. neute Risikoprüfung auch für schwebende Versicherungsfälle vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an gewährt. Der 6. Endet die Versicherung, erfolgt zum Ersten des Folgemonats eine Versicherungsschutz kann nur soweit erhöht werden, dass er die Umstellung auf die Tarife für Beihilfeberechtigte, die dem Erstattungs- Verminderung oder den Wegfall des Beihilfeanspruches aus- prozentsatz des bisherigen Versicherungsschutzes entsprechen. Ändert gleicht, jedoch nicht mehr als zur vollen Kostendeckung erfor- sich mit der Beendigung der Versicherung der Beihilfeanspruch, gilt fol- derlich ist. Diese Erhöhung des Versicherungsschutzes wird frü- gende Regelung: hestens zum Beginn des Monats wirksam, in dem der Antrag beim - Erhöht sich der Anspruch auf Beihilfe, richtet sich die Umstellung des Versicherer eingeht. Der entsprechende Antrag muss spätestens Versicherungsschutzes nach Nr. 10 a). sechs Monate nach Änderung des Beihilfeanspruches gestellt werden. Die Änderung des Beihilfeanspruches ist dem Versicherer - Vermindert sich der Anspruch auf Beihilfe oder fällt er weg, richtet sich auf Verlangen nachzuweisen. Wird der Antrag später als sechs die Umstellung des Versicherungsschutzes nach Nr. 10 b). Monate nach Änderung des Beihilfeanspruchs gestellt, so wird für die erhöhten Leistungen eine erneute Risikoprüfung durchgeführt, ferner gelten für die Leistungserhöhung die bedingungsgemäßen Wartezeiten. -1- [Seite 2] NÜRNBERGER Krankenversicherung AG Versicherungsleistungen Dabei gelten folgende Bestimmungen: 1. Versicherungsleistungen der Tarifstufen AA20 bis AA50 für am- a) Aufnahmefähig sind nur Personen mit Anspruch auf Beihilfe. Der Er- bulante Heilbehandlung stattungsprozentsatz der jeweils vereinbarten Tarifstufe darf zusam- men mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht überschreiten. Die erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Heilbehandlung (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. a bis j und m AVB) werden entsprechend der b) Die oben genannten Tarifstufen können nur im Rahmen einer Krank- vereinbarten Tarifstufe mit folgenden Prozentsätzen ersetzt: heitskosten-Vollversicherung abgeschlossen werden. AA20 AA30 AA35 AA40 AA45 AA50 c) Der Versicherungsnehmer kann für die versicherten Personen be- antragen, dass auf die Erstattung von Aufwendungen für Wahllei- 20 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 % stungen (siehe 2.a)) sowie auf die ersatzweise Inanspruchnahme von Abweichend von § 4 Teil II Abs. 1 werden die erstattungsfähigen Auf- Krankenhaustagegeld (siehe 2.b)) verzichtet wird. Der Tarifbeitrag für wendungen bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenord- diese Leistungsvariante berechnet sich dann entsprechend den Fest- nung ersetzt. legungen in den technischen Berechnungsgrundlagen. Aufwendungen für Brillengestelle sind innerhalb von zwei Kalenderjahren Werden einem Beihilfeberechtigten nur die Aufwendungen für allge- bis zu einem Rechnungsbetrag von 150,00 EUR erstattungsfähig. Für meine Krankenhausleistungen als beihilfefähig anerkannt, so kann die Krankenfahrstühle wird als Zuschuss der dem Erstattungsprozentsatz Erstattung von Aufwendungen für Wahlleistungen durch den Abschluss entsprechende Anteil von 1.700,00 EUR gewährt. Aufwendungen für or- eines Stationärzusatztarifs versichert werden. § 2 Teil II Abs. 1 thopädische Schuhe werden mit ärztlicher Verordnung nach Abzug eines Satz 3 AVB gilt in diesem Fall nicht. Eigenanteils von 102,00 EUR für ein Paar pro Jahr erstattet. 3. Versicherungsleistungen der Tarifstufen ZA20 bis ZA50 für zahn- Dabei gelten folgende Bestimmungen: ärztliche Behandlung und Zahnersatz a) Aufnahmefähig sind nur Personen mit Anspruch auf Beihilfe. Der Er- a) Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung (§ 4 stattungsprozentsatz der jeweils vereinbarten Tarifstufe darf zusam- Teil II Abs. 1 Buchst. n AVB) und für Zahnersatz sowie Kieferortho- men mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht überschreiten. pädie (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. o AVB) werden entsprechend der b) Die oben genannten Tarifstufen können nur im Rahmen einer Krank- vereinbarten Tarifstufe mit folgenden Prozentsätzen ersetzt: heitskosten-Vollversicherung abgeschlossen werden. ZA20 ZA30 ZA35 ZA40 ZA45 ZA50 c) Die Aufwendungen sind jeweils dem Kalenderjahr zuzurechnen, in 20 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 % dem die Behandlung erfolgte bzw. die Arznei- und Hilfsmittel bezogen wurden. Abweichend von § 4 Teil II Abs. 1 werden die erstattungsfähigen Auf- wendungen bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebühren- 2. Versicherungsleistungen der Tarifstufen SA20 bis SA50 für sta- ordnung ersetzt. tionäre Heilbehandlung b) Übersteigt bei Zahnersatz und Kieferorthopädie der zu erwartende a) Die erstattungsfähigen Aufwendungen für allgemeine Krankenhaus- Gesamtrechnungsbetrag 2.500,00 EUR, so soll dem Versicherer leistungen (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. k und m AVB) und Wahllei- rechtzeitig vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan ein- stungen (gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer sowie gereicht werden, damit dem Versicherungsnehmer vor Behandlungs- gesondert berechenbare ärztliche Leistungen; § 4 Teil II Abs. 1 beginn der Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen mitgeteilt Buchst. l und m AVB) werden entsprechend der vereinbarten Tarif- werden kann. Die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans stufe mit folgenden Prozentsätzen ersetzt: übernimmt der Versicherer zu 100 %. SA20 SA25 SA30 SA35 SA40 SA45 SA50 Dabei gelten folgende Bestimmungen: 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 % a) Ausnahmefähig sind nur Personen mit Anspruch auf Beihilfe. Der Er- Abweichend von § 4 Teil II Abs. 1 werden die erstattungsfähigen Auf- stattungsprozentsatz der jeweils vereinbarten Tarifstufe darf zusam- wendungen bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebühren- men mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht überschreiten. ordnung ersetzt. b) Die oben genannten Tarifstufen können nur im Rahmen einer Krank- Bei Wahl eines Einbettzimmers werden die erstattungsfähigen Auf- heitskosten-Vollversicherung abgeschlossen werden. Fällt während wendungen, die bei gesondert berechenbarer Unterkunft im Zweibett- der Versicherungsdauer einer der Tarife für stationäre oder ambulante zimmer entstanden wären, entsprechend der versicherten Tarifstufe Heilbehandlung weg, so endet damit - auch für schwebende Versi- ersetzt. cherungsfälle - die Versicherung nach den Tarifstufen ZA20 bis ZA50. b) Werden in den Tarifstufen SA20 bis SA50 bei vollstationärer Heilbe- handlung weder die Kosten für eine Unterkunft im Zweibettzimmer Beiträge noch für eine privatärztliche Behandlung in Anspruch genommen, er- Es gelten die im Versicherungsschein ausgewiesenen Beiträge. folgt die prozentuale Erstattung der allgemeinen Krankenhauslei- stungen, und zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe des Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem Geschlecht und dem der vereinbarten Tarifstufe entsprechenden Prozentsatzes von erreichten Alter bei Eintritt in den jeweiligen Tarif (Eintrittsalter). 51,13 EUR x Erstattungsprozentsatz gewährt. Werden lediglich die Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Kosten für eine der beiden Wahlleistungen nachgewiesen, wird zu- die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Mit dem sätzlich zur prozentualen Erstattung der Kosten ein Krankenhaus- der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden Monat ist der dann gül- tagegeld von 25,56 EUR x Erstattungsprozentsatz gezahlt. Wird bei tige Jugendlichenbeitrag und mit dem der Vollendung des 21. Lebens- teilstationärer Behandlung auf eine privatärztliche Behandlung ver- jahres folgenden Monat der dann gültige Erwachsenenbeitrag (Eintritts- zichtet, wird ein Krankenhaustagegeld von 25,56 EUR x Erstattungs- alter 21) des jeweiligen Geschlechts zu zahlen. prozentsatz gezahlt. -2-