Versicherungsmakler / Private Krankenversicherung (PKV) / Bedingungsarchiv
NÜRNBERGER Beihilfetarife in Ausbildung: die Bedingungen im Volltext
Beihilfeergänzung für Anwärter und beihilfeberechtigte Studenten bis 34 Jahre, ambulant, stationär mit Zweibettzimmer und Chefarzt sowie Zahn in Stufen von 20 % bis 50 %, ohne Wartezeiten und ohne Alterungsrückstellung.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an NÜRNBERGER weiter.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an NÜRNBERGER
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir reichen ihn an NÜRNBERGER weiter und melden uns mit der Bestätigung.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende) | ja | „Personen mit Anspruch auf Beihilfe, die in der Ausbildung zu einem Beamtenberuf stehen und weder Dienstbezüge nach Besoldungsordnung noch Vergütung nach Tarifverträgen erhalten,“ | Allgemeine Bestimmungen Nr. 1 a), Seite 1 |
| Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnis | nicht geregelt | ||
| Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten | nicht geregelt | ||
| Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung) | nicht geregelt | ||
| Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinaus | nein | „werden die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung ersetzt.“ | Versicherungsleistungen Nr. 1, Seite 1 |
| Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag) | nicht geregelt | ||
| Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinder | nicht geregelt | ||
| Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung) | ja | „Der entsprechende Antrag muss spätestens sechs Monate nach Änderung des Beihilfeanspruches gestellt werden.“ | Allgemeine Bestimmungen Nr. 10 b), Seite 1 |
Ambulante Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlung | ja | „werden entsprechend der vereinbarten Tarifstufe mit folgenden Prozentsätzen ersetzt:“ | Versicherungsleistungen Nr. 1, Seite 1 |
| Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige) | nicht geregelt | ||
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | nicht geregelt | ||
| Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnis | nicht geregelt | ||
| Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses | nicht geregelt | ||
| Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt) | nicht geregelt | ||
| Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten) | nicht geregelt | ||
| Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum) | ja, bis 150 € | „Aufwendungen für Brillengestelle sind innerhalb von zwei Kalenderjahren ... einem Rechnungsbetrag von 150,00 EUR erstattungsfähig.“ | Versicherungsleistungen Nr. 1, Seite 2 |
| Hörgeräte | nicht geregelt | ||
| Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz) | nicht geregelt | ||
| Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamt | nicht geregelt | ||
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt | nicht geregelt | ||
| Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung | nicht geregelt | ||
| Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung) | nicht geregelt | ||
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |
Stationäre Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Unterbringung im Zweibettzimmer | ja | „gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer“ | Versicherungsleistungen Nr. 2 a), Seite 2 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | ja | „Bei Wahl eines Einbettzimmers werden die erstattungsfähigen Aufwendungen, die bei gesondert berechenbarer Unterkunft ... entsprechend der versicherten Tarifstufe ersetzt.“ | Versicherungsleistungen Nr. 2 a), Seite 2 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | ja | „berechenbare ärztliche Leistungen“ | Versicherungsleistungen Nr. 2 a), Seite 2 |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag | nicht geregelt | ||
| Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung) | nicht geregelt | ||
| Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | nicht geregelt | ||
| Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern) | nicht geregelt | ||
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe des der vereinbarten Tarifstufe entsprechenden Prozentsatzes von 51,13 EUR x Erstattungsprozentsatz gewährt.“ | Versicherungsleistungen Nr. 2 b), Seite 2 |
Zahn
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. n AVB) und für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie“ | Versicherungsleistungen Nr. 3 a), Seite 2 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. n AVB) und für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie“ | Versicherungsleistungen Nr. 3 a), Seite 2 |
| Implantate ohne Begrenzung der Zahl | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. n AVB) und für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie“ | Versicherungsleistungen Nr. 3 a), Seite 2 |
| Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel) | nicht geregelt | ||
| Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnis | nicht geregelt |
Krankentagegeld und Ausland
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte) | nicht geregelt | ||
| Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag) | nicht geregelt | ||
| Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa) | nicht geregelt | ||
| Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Land | nicht geregelt | ||
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland | nicht geregelt |
Aufnahme und Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | keine | „Die Wartezeiten (§ 3 AVB) entfallen.“ | Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, Seite 1 |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie) | keine | „Die Wartezeiten (§ 3 AVB) entfallen.“ | Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, Seite 1 |
| Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall) | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungen | nicht geregelt | ||
| Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Höchstalter bei Abschluss | ja | „Voraussetzung für die Aufnahmefähigkeit der in a) bis d) genannten Personen ist, dass sie das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“ | Allgemeine Bestimmungen Nr. 1, Seite 1 |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt | ||
| Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattung | nicht geregelt | ||
| Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung | ja | „Endet die Versicherung, erfolgt zum Ersten des Folgemonats eine Umstellung auf die Tarife für Beihilfeberechtigte, die dem Erstattungsprozentsatz des bisherigen Versicherungsschutzes entsprechen.“ | Allgemeine Bestimmungen Nr. 6, Seite 1 |
| Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert) | nein | „In den Beiträgen der Tarife für Beihilfeberechtigte in Ausbildung ist geschäftsplanmäßig kein Anteil für die Bildung einer Deckungsrückstellung gemäß § 8 a Teil I Abs. 2 AVB vorgesehen.“ | Allgemeine Bestimmungen Nr. 3, Seite 1 |
| Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil) | nicht geregelt | ||
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung) | nicht geregelt | ||
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel) | nicht geregelt |
Österreich und Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz) | nicht geregelt | ||
| Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebers | nicht geregelt | ||
| Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt | ||
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungen | nicht geregelt | ||
| Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhaus | nicht geregelt | ||
| Zweite ärztliche Meinung, auch international | nicht geregelt | ||
| Wartezeit für Entbindung (carencia de parto) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- NÜRNBERGER Krankenversicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten Versicherung, Beihilfeberechtigte in Ausbildung (KV335) Fassung: KV335_202105 laut Suche Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)