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Show full text: Barmenia Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung (A3796)
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Die Barmenia-Haftpflichtversicherung
für private Bauherren
im Überblick…
Barmenia
Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind
als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen
Fassung.
Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Bauherren-Haftpflichtversicherung verschaffen kön-
nen, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen
verbindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Bauherren-Haftpflicht-
versicherung (AVB Private Bauherren).
In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.
Diese Leistung(en)… …ist (sind) versichert …finden Sie in den Ver-
sicherungsbedingungen
(SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter
A. Versicherungssummen
■ Versicherungssumme – vereinbart wird eine pauschale Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist _ _
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschein
dokumentiert.
■ Vorsorgeversicherung für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken bis zur Versicherungssumme 8 A1-9
B. Versicherte Person(en)
■ Sie selbst als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen 5 A1-1
Nachträgen beschriebene Bauvorhaben
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung
an einen Dritten vergeben sind.
■ Für die versicherte Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe 5 A1-2.1
gilt: +A1-1.1
Mitversichert sind alle mit diesen Bauarbeiten in Eigenleistung/Nachbarschafts-
hilfe beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung
verursachen.
C. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die mitversicherten
Personen
■ Versichert sind
– Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher 5 A1-3
Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))
– gegen Sie und die mitversicherten Personen. 5 A1-1/ A1-2
Die Barmenia 5 A1-4
– prüft die Haftpflichtfrage,
– wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
– entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
■ Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe bis zur Versicherungssumme 5 A1-1.1
Bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR ist auch die Bauausführung in
Eigenleistung und durch Nachbarschaftshilfe versichert.
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Diese Leistung(en)… …ist (sind) versichert …finden Sie in den Ver-
sicherungsbedingungen
(SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter
■ Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und Erdrutschungen bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.1
(ohne Schäden am Baugrundstück selbst sowie an Gebäuden und Anlagen auf
dem Baugrundstück)
■ Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.2
des zu bebauenden Grundstücks und des zu errichtenden Bauwerks.
■ Schäden durch Abwässer (ohne Schäden an Entwässerungsleitungen durch bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.4
Verschmutzungen/Verstopfungen)
■ Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Staub, bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.5
Feuchtigkeit u. Ä.
■ Mitversichert sind folgende nicht versicherungspflichtige bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.6
Kfz und Kfz-Anhänger:
– nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
– Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
(z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge);
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstge-
schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte);
– Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-
öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
■ Schäden, die im Ausland eintreten, die auf das Bauvorhaben im Inland bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.7
zurückzuführen sind.
D. Wichtige Obliegenheiten
■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn 10 B-3.1
noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 10 B-3.2
und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.
■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 10 B-3.3
■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei- 10 B-3.4.1
tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des 11 B-3.4.1
Verfahrens der Barmenia zu überlassen.
■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungs- 11 B-3.4.2
behörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli-
chen Rechtsbehelfe ein.
E. Weitere Besonderheiten
■ Innovationsklausel: Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden 13 B-14
automatisch Vertragsbestandteil.
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Allgemeine Versicherungs-
bedingungen für die Private
Bauherren-Haftpflichtversicherung
(AVB Private Bauherren)
Barmenia
Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.09.2021
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die
Barmenia-Haftpflichtversicherung für private Bauher- Teil A
ren. Diese sind für den Fall formuliert, dass Sie als enthält Regelungen für die Private
Leser dieser Bedingungen die Bauherren-Haftpflicht- Bauherren-Haftpflichtversicherung.
versicherung bei uns abgeschlossen haben und so-
mit auch Versicherungsnehmer des Vertrages und ■ Abschnitt A1
unser Vertragspartner sind. gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken
von privaten Bauherren.
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese ■ Abschnitt A2
Bedingungen den Inhalt Ihrer Bauherren-Haftpflicht- gilt für Gewässerschäden und Schäden
versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. nach dem Umweltschadensgesetz
(besondere Umweltrisiken).
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig
auf. So können Sie auch später, besonders im Teil B
Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien, wie z. B.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen – zu Ihren Obliegenheiten,
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch kei- – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
ne Schadenersatzansprüche gestellt worden sind. zur Beitragszahlung und zur Beitragsregulie-
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. rung,
– zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
Ihre Barmenia Kündigung,
– zu weiteren Bestimmungen.
Wer ist wer?
– Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit
unser Vertragspartner und auch versicherte
Person in dieser Bauherren-Haftpflicht-
versicherung.
Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den
Versicherungsbedingungen alle Regelungen
auf Sie bezogen.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
gelten aber auch für die mitversicherten Perso-
nen.
Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
Bedingungen dargestellt.
– Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
Bauherren-Haftpflichtversicherung. Wir bieten
die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis-
tungen. In den folgenden Texten ist die Barme-
nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.
Was bedeutet "Textform"
"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.
A 3796-01 09/2021 Seite 3 von 14
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Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite
Teil A Bauherren-Haftpflichtversicherung Teil B Allgemeiner Teil
Teil A – Abschnitt A1: Ihre Obliegenheiten
Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko
B-1 Was bedeutet die vorvertragliche
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten Anzeigepflicht und welche Folgen
(versichertes Risiko) .................................. 5 hat ihre Verletzung? ................................. 10
A1-2 Regelungen zu mitversicherten B-2 Welche Obliegenheiten sind vor
Personen und zum Verhältnis zwischen Eintritt des Versicherungsfalls
Ihnen und den mitversicherten Personen .. 5 zu beachten?............................................ 10
A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 5 B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und
A1-4 Leistungen der Versicherung und nach Eintritt des Versicherungsfalls
Vollmacht der Barmenia............................. 5 zu beachten.............................................. 10
A1-5 Begrenzung der Leistungen B-4 Welche Rechtsfolgen hat die
(Versicherungssumme, Höchst- Verletzung von Obliegenheiten ............... 11
ersatzleistung, Serienschaden,
Selbstbeteiligung) ...................................... 5
A1-6 Besondere Regelungen für einzelne Beginn und Ende des Versicherungsschutzes/
Risiken des privaten Bauherrn Dauer und Ende des Vertrages/
(Versicherungsschutz, Risikobegren-
zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6 B-5 Wann beginnt und endet der
A1-6.1 Senkungen eines Grundstücks, Versicherungsschutz?
Erdrutschung .............................. 6 Wann beginnt und endet der Vertrag? .... 11
A1-6.2 Haus- und Grundbesitz .............. 6
A1-6.3 Allgemeines Umweltrisiko .......... 6
A1-6.4 Abwässer.................................... 6 Der Versicherungsbeitrag
A1-6.5 Allmählichkeitsschäden .............. 6
A1-6.6 Nicht versicherungspflichtige B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags-
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- zahlung beachten?
Anhänger .................................... 6 Was geschieht, wenn Sie einen
A1-6.7 Schäden im Ausland .................. 6 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 11
A1-6.8 Vermögensschäden ................... 6 B-7 Beitrag bei vorzeitiger
A1-7 Allgemeine Ausschlüsse ............................ 6 Vertragsbeendigung................................. 12
A1-8 Veränderungen des versicherten B-8 Veränderungen des versicherten
Risikos (Erhöhungen und Risikos und Auswirkung auf den
Erweiterungen)........................................... 8 Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 12
A1-9 Neu hinzukommende Risiken
(Vorsorgeversicherung) ............................. 8
Weitere Bestimmungen
Teil A – Abschnitt A2: B-9 Wann darf ein Freistellungsanspruch
Besondere Umweltrisiken abgetreten werden? ................................. 12
B-10 Mehrfachversicherung ............................. 12
A2-1 Gewässerschäden ..................................... 9 B-11 Was ist bei Mitteilungen an uns zu
A2-2 Sanierung von Umweltschäden beachten?
gemäß Umweltschadensgesetz ................ 9 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? .... 12
B-12 Bedingungsänderung ............................... 13
B-13 Wann verjähren die Ansprüche
aus diesem Vertrag? ................................ 13
B-14 Künftige Bedingungsverbesserungen...... 13
B-15 Leistungsgarantie gegenüber
GDV-Musterbedingungen ........................ 13
B-16 Garantie über die Erfüllung der vom
Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-
fohlenen Mindestleistungsstandards ....... 13
B-17 Welches Gericht ist zuständig? ............... 13
B-18 Welches Recht findet Anwendung?......... 13
B-19 Versicherungsjahr .................................... 13
B-20 Sanktions-/Embargoklausel ..................... 13
B-21 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind ........................................... 13
.
Inhaltsübersicht Seite 4 von 14
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Teil A Bauherren-Haftpflichtversicherung A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun- Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender
gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb
Teil A – Abschnitt A1 Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen, von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu-
entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als stellen.
Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko auch für die mitversicherten Personen.
A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-
(versichertes Risiko) trag dürfen nur Sie ausüben. Für die Erfüllung der ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-
Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitver- rungen in Ihrem Namen abzugeben.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Be- sicherten Personen verantwortlich. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem
stimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen
Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen A1-3 Versicherungsschutz, Sie sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
Nachträgen beschriebene Bauvorhaben. Versicherungsfall Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten
in Ihrem Namen.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,
Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines
vergeben sind. Versicherung eingetretenen Schadenereignisses Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bau- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für
arbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versiche- zur Folge hatte, auf Grund Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen
rungsbeginn (siehe Teil B, B-5). gesetzlicher wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns
Haftpflichtbestimmungen besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-
A1-1.1 Bauausführung in Eigenleistung/ privatrechtlichen Inhalts digers.
Nachbarschaftshilfe von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem genommen werden. A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per-
Bauen/der Bauausführung in Eigenleistung und son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer
durch Nachbarschaftshilfe (Bauausführung) bis zu Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus-
einer Bausumme von 100.000 EUR. die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden übung dieses Rechts bevollmächtigt.
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die
Wird diese Bausumme von 100.000 EUR für die Ei- zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht A1-5 Begrenzung der Leistungen
genleistung und Nachbarschaftshilfe überschritten, an. (Versicherungssumme, Höchst-
entfällt die Mitversicherung des Risikos der Eigen- ersatzleistung, Serienschaden,
leistung/Nachbarschaftshilfe insgesamt. Es gelten A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Selbstbeteiligung)
dann die Regelungen über die Vorsorgeversicherung Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An-
(siehe A1-9). sprüche handelt, A1-5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus dem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi-
Falls Sie die Planung und Bauleitung selbst Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
übernehmen und dieses Risiko mitversichert Schadensersatz statt der Leistung; wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
werden soll, muss das besonders vereinbart b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
werden und im Versicherungsschein ausdrück- Nacherfüllung durchführen zu können;
lich dokumentiert sein. Nur in diesem Fall gilt die c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung
folgende Regelung unter A1-1.2: gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; Unsere Entschädigungsleistung ist für alle Versiche-
A1-1.2 Planung und Bauleitung durch Sie selbst d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- rungsfälle eines Versicherungsjahres (B-19) auf das
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der von trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme
Ihnen selbst vorgenommenen Planung oder Bau- e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver- begrenzt.
leitung. zögerung der Leistung;
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- A1-5.3 Serienschaden
A1-2 Regelungen zu mitversicherten Perso- tender Ersatzleistungen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung
nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-
und den mitversicherten Personen A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des
sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
A1-2.1 Wenn Versicherungsschutz nach A1-1.1 Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer wenn diese
(Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschafts- gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. a) auf derselben Ursache,
hilfe) besteht, gilt: b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-
A1-4 Leistungen der Versicherung und dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher Vollmacht der Barmenia hang oder
mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen
Schäden, die sie während der Bauausführung in A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst Mängeln
Eigenleistung verursachen. a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, beruhen.
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz-
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- ansprüche und A1-5.4 Selbstbeteiligung
schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem So- ersatzverpflichtungen. cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit
zialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für sol- einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-
che Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch
Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zu- Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Ent- nem Versicherungsfall die Versicherungssumme
gefügt werden. schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge- übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag
bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun- von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
gen sind auf die mitversicherten Personen entspre- oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so- Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-
chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim- weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-
mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), Vergleich bestanden hätte. teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Schadenersatzansprüche verpflichtet.
Person entsteht.
Teil A – Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko Seite 5 von 14
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A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah-
nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäi-
Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonsti- schen Währungsunion angehören, liegt, gelten unse-
A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht- ge Erscheinungen verursacht werden, die sich in re Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in
ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi- Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen
cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Ansprüche aus Gewässerschäden sind ausschließ- Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen
Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt- lich im Umfang der nachfolgenden Regelungen des ist.
höhe dieser Ansprüche. Teils A Abschnitt A2 "Besondere Umweltrisiken" mit-
versichert. A1-6.8 Vermögensschäden
A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten- A1-6.8.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An- wegen Vermögensschäden, die weder durch Perso-
der Rente die Versicherungssumme oder den nach sprüche aus dem Verändern der Grundwasser- nen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver- verhältnisse.
sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlos-
Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren- A1-6.4 Abwässer sen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden
te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für
ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von Schäden durch Abwässer. Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder
uns erstattet. gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an sonstige Leistungen;
sprechende Vorschrift der Verordnung über den Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen b) aus planender, beratender, bau- oder montage-
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversi- und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden leitender, prüfender oder gutachterlicher Tätig-
cherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeit- Vermögensschäden. keit;
punkt des Versicherungsfalls. c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisun-
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich A1-6.5 Allmählichkeitsschäden gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein- e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie
summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Reiseveranstaltung;
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund-
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Staub und dergleichen). stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftli-
Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller
A1-6.6 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr- Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder
A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei- zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Unterschlagung;
nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be- A1-6.6.1 Versichert ist - abweichend von g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei- A1-7.14 - Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- h) aus der Verletzung von Urheberrechten und
tert, haben wir für den von der Weigerung an entste- den, die verursacht werden durch den Gebrauch gewerblichen Schutzrechten sowie des Kartell-
henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, ausschließlich von folgenden nicht versicherungs- oder Wettbewerbsrechts;
Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. pflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug- i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen,
Anhängern: Vor- und Kostenanschlägen;
A1-6 Besondere Regelungen für einzelne a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als
Risiken des privaten Bauherrn verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von
(Versicherungsschutz, Risikobegren- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei-
zungen und besondere Ausschlüsse) b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang
A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart- stehen;
Risiken des privaten Bauherrn, deren Risikobegren- bedingter Höchstgeschwindigkeit; k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen
zungen und die für diese Risiken geltenden beson- d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun-
deren Ausschlüsse. mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder
geschwindigkeit; aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent- e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs- l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch
hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung Wegen und Plätzen verkehren. m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B.
(z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse). A1-6.6.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten A1-7 Allgemeine Ausschlüsse
A1-6.1 Senkungen eines Grundstücks, Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-
Erdrutschung wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver- sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Schäden durch pflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht
a) Senkungen eines Grundstücks, von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
b) Erdrutschungen. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli- Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An- chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, führt haben.
sprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem A1-2.3 findet keine Anwendung.
ergebenden Vermögensschäden Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahr-
a) am Baugrundstück selbst, erlaubnis hat. A1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
b) an Gebäuden oder Anlagen auf dem Schädlichkeit von Erzeugnissen,
Baugrundstück. Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt Arbeiten und sonstigen Leistungen
B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
A1-6.2 Haus- und Grundbesitz heiten). Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit
und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks A1-6.7 Schäden im Ausland oder Schädlichkeit
und des zu errichtenden Bauwerks. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ- – Arbeiten oder sonstige Leistungen
A1-6.3 Allgemeines Umweltrisiko lich, wenn diese auf das Bauvorhaben im Inland zu- erbracht haben.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privat- rückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch An- A1-2.3 findet keine Anwendung.
rechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelt- sprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
einwirkung.
Teil A – Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko Seite 6 von 14
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A1-7.3 Ansprüche der Versicherten sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
untereinander oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän-
Ausgeschlossen sind Ansprüche Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,
a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten Leistung führt. wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer
Personen gegen die mitversicherten Personen; Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei
b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung nicht in Betrieb gesetzt wird.
desselben Versicherungsvertrages; die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die
c) zwischen mehreren mitversicherten Personen Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge,
desselben Versicherungsvertrages. haben. Luftlandeplätze
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An- Ausgeschlossen sind Ansprüche
sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso- A1-7.7 Asbest a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte
nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Person oder eine von ihnen bestellte oder be-
leben. die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder auftragte Person durch den Gebrauch eines
Erzeugnisse zurückzuführen sind. Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für
A1-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder
und von wirtschaftlich verbundenen A1-7.8 Gentechnik Raumfahrzeugs in Anspruch genommen wer-
Personen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, den.
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie die zurückzuführen sind auf b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-
a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit a) gentechnische Arbeiten; gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In-
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); sassen und allen sich daraus ergebenden Ver-
die zu den im Versicherungsvertrag mitversi- c) Erzeugnisse, die mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-
cherten Personen gehören; – Bestandteile aus GVO enthalten, den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus
Als Angehörige gelten – aus GVO oder mit Hilfe von GVO – der Planung oder Konstruktion, Herstellung
– Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des hergestellt wurden. oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr-
Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-
gleichbare Partnerschaften nach dem A1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechts- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für
Recht anderer Staaten, verletzungen den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen
– Eltern und Kinder, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr-
– Adoptiveltern und -kinder, aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzun- zeugen bestimmt waren,
– Schwiegereltern und -kinder, gen. – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In-
– Stiefeltern und -kinder, spektion, Überholung, Reparatur, Beförde-
– Großeltern und Enkel, A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder
– Geschwister sowie sonstige Diskriminierung deren Teilen.
– Pflegeeltern und -kinder (Personen, die Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,
durch ein familienähnliches, auf längere aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich- Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande-
Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern behandlung oder sonstigen Diskriminierungen. plätzen.
und Kinder miteinander verbunden sind). Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu- A1-7.11 Übertragung von Krankheiten an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge-
ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
schränkt geschäftsfähige oder betreute Person a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei- dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs
sind; ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb
c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei- sind. gesetzt wird.
ne juristische Person des privaten oder öffentli- b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen
chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräu- A1-7.16 Wasserfahrzeuge
sind; ßerten Tiere entstanden sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han- Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder fahrlässig gehandelt haben. Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder
Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasser-
e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene A1-7.12 Überschwemmungen fahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Partnerschaftsgesellschaft sind; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-
f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenz- den und alle sich daraus ergebenden Vermögens- Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
verwaltern. schäden, welche durch Überschwemmungen ste- an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin-
Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An- hender oder fließender Gewässer entstehen. ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen
sprüche von Angehörigen der dort genannten Per- Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und
sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft A1-7.13 Strahlen wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb
leben. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, gesetzt wird.
die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-
A1-7.5 Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste- A1-7.17 Schäden im Zusammenhang mit der
Eigenmacht, besonderer Verwahrungs- hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Übertragung elektronischer Daten
vertrag Röntgenstrahlen). Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-
fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden A1-7.14 Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug- reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen Anhänger handelt um Schäden aus
Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar-
gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbo- die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von machung oder Veränderung von Daten,
tene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von
eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug- Daten,
Anhängers verursachen. c) Störung des Zugangs zum elektronischen
A1-7.6 Schäden an hergestellten oder Zum Gebrauch gehört z. B. auch: Datenaustausch,
gelieferten Sachen, Arbeiten und – Ein- und Aussteigen, d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informa-
sonstigen Leistungen – Be- und Entladen, tionen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an – Betanken und Aufladen,
von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- – Reparatur, Wartung und Reinigung,
beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur- Einrichtungen als Arbeitsmaschine.
sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur-
Teil A – Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko Seite 7 von 14
[Seite 8]
A1-8 Veränderungen des versicherten Risi-
kos (Erhöhungen und Erweiterungen)
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
versicherten Risikos. Dies gilt nicht
– für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch
von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder
Wasserfahrzeugen sowie
– für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner-
halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt
wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis er-
halten haben.
A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten Risi-
kos sind die Regelungen zur Meldepflicht und zur
Beitragsregulierung unter B-8 zu beachten.
A1-9 Neu hinzukommende Risiken
(Vorsorgeversicherung)
A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist
Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach
Abschluss des Versicherungsvertrags neu entste-
hen, sofort versichert.
Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das
neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be-
weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss
der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-
kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver-
strichen war.
Wir sind ist berechtigt, für das neue Risiko einen an-
gemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Ei-
nigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer
Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige
nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für
das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken
besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im
Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Bau-
herren-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versi-
cherungssumme.
A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung
gilt nicht für
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder
Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahr-
zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulas-
sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht
unterliegen;
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder
Führen von Bahnen;
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-
vorsorgepflicht unterliegen;
d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-
den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen
Versicherungsverträgen zu versichern sind;
e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli-
cher und amtlicher Tätigkeit.
Teil A – Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko Seite 8 von 14
[Seite 9]
Teil A – Abschnitt A2 A2-2 Sanierung von Umweltschäden gemäß
Umweltschadensgesetz (USchadG)
Besondere Umweltrisiken
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens-
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden gesetzes (USchadG) ist eine
und für Schäden nach dem Umweltschadens- a) Schädigung von geschützten Arten und natürli-
gesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab- chen Lebensräumen,
schnitt A1 und den folgenden Bedingungen. b) Schädigung der Gewässer einschließlich
Grundwasser,
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In- c) Schädigung des Bodens.
halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen
(Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.3. A2-2.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 -
die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten
A2-1 Gewässerschäden oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden
gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit
A2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes des Versicherungsvertrags
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmit- – die schadenverursachenden Emissionen plötz-
telbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Ge- Umwelt gelangt sind oder
wässers einschließlich des Grundwassers (Gewäs- – die sonstige Schadenverursachung plötzlich,
serschäden). Hierbei werden Vermögensschäden unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
wie Sachschäden behandelt.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverur-
Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung sachung besteht Versicherungsschutz für Umwelt-
von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, de- schäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen
ren Betreiber Sie sind, resultieren, besteht Versiche- Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus-
rungsschutz ausschließlich für Anlagen bis 100 l/kg schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei-
Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungs- nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions-
vermögen der vorhandenen Behälter 1.000 l/kg nicht fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
übersteigt. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der
Wenn mit den Anlagen die vorgenannten Beschrän- Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Er-
kungen überschritten werden, entfällt dieser Versi- zeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und
cherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen Technik nicht hätte erkannt werden können
über die Vorsorgeversicherung (A1-9). (Entwicklungsrisiko).
A2-1.2 Rettungskosten Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden
Wir übernehmen Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an
– Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Ver- eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder
sicherungsfall zur Abwendung oder Minderung geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke
des Schadens für geboten halten durften (Ret- vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst
tungskosten), sowie sind.
– außergerichtliche Gutachterkosten.
A2-2.2 Ausland
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gut- Versichert sind im Umfang von A1-6.7 die im Gel-
achterkosten zusammen mit der Entschädigungs- tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
leistung die Versicherungssumme für Sachschäden (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
nicht übersteigen.
Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden
Auf unsere Anordnung aufgewendete Rettungs- und Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-
außergerichtliche Gutachterkosten werden auch in- zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern
soweit von uns übernommen, als sie zusammen mit diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der
der Entschädigung die Versicherungssumme für o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Sachschäden übersteigen. Es gilt nicht als Anord-
nung durch uns, wenn wir Ihre Maßnahmen oder A2-2.3 Ausschlüsse
Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche
des Schadens lediglich billigen. aller Personen, die den Schaden dadurch ver-
ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,
A2-1.3 Ausschlüsse Verordnungen oder an Sie gerichteten behördli-
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche chen Anordnungen oder Verfügungen, die dem
aller Personen, die den Schaden durch vorsätz- Umweltschutz dienen, abweichen.
liches Abweichen von dem Gewässerschutz A1-2.3 findet keine Anwendung.
dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie ge- b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
richteten behördlichen Anordnungen oder Ver- wegen Schäden
fügungen herbeigeführt haben. aa) die durch unvermeidbare, notwendige oder
A1-2.3 findet keine Anwendung. in Kauf genommene Einwirkungen auf die
b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- Umwelt entstehen.
den, die nachweislich bb) für die Sie aus einem anderen Versiche-
– auf Kriegsereignissen, anderen feindseli- rungsvertrag (z. B. Gewässerschaden-
gen Handlungen, Aufruhr, inneren Unru- Haftpflichtversicherung) Versicherungs-
hen, Generalstreik, illegalem Streik oder schutz haben oder hätten erhalten können.
– unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen
oder Maßnahmen A2-2.4 Versicherungssumme
beruhen. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Ge- die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle
walt, soweit sich elementare Naturkräfte aus- eines Versicherungsjahres betragen 1.000.000 EUR.
gewirkt haben.
Teil A – Besondere Umweltrisiken Seite 9 von 14
[Seite 10]
Teil B Allgemeiner Teil – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
serer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Regelungen über allgemeine Rechte und ursächlich war.
Pflichten der Vertragsparteien: B-1.4 Anfechtung
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
nicht zu Leistungen verpflichtet. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
Ihre Obliegenheiten richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
B-1.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
erbringen. trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
kündigen. spricht.
B-1 Was bedeutet die vorvertragliche
Anzeigepflicht und welche Folgen Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn B-1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
hat ihre Verletzung? wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Die Regelungen B-1.1 bis B-1.4 gelten entspre-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
B-1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- prüfung erforderlich ist.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen sen hätten.
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. B-1.2.3 Vertragsänderung des Versicherungsfalls zu beachten?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
gefahrerheblichen Umständen, die wir sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
– nach Ihrer Vertragserklärung, unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr-
– aber noch vor Vertragsannahme teil. drohend.
in Textform stellen.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der nach Eintritt des Versicherungsfalls
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags- zu beachten?
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand bestandteil.
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
oder arglistig gehandelt. nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- die folgenden Pflichten erfüllen:
los kündigen, wenn
B-1.2 Mögliche Folgen einer – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den B-3.1 Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Wo-
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- che anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadener-
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. zeigten Umstand ausschließen. satzansprüche erhoben worden sind. Das Gleiche
Wir können in einem solchen Fall Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend
– vom Vertrag zurücktreten, über die Vertragsänderung hinweisen. gemacht werden.
– den Vertrag kündigen,
– den Vertrag ändern oder B-1.3 Voraussetzungen für die Ausübung B-3.2 Aufklärungspflicht
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung unserer Rechte Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
anfechten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir pflicht erforderlich ist.
B-1.2.1 Rücktritt Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Sie müssen dabei insbesondere
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen – unsere Fragen zu den Umständen des
können wir vom Vertrag zurücktreten. haben. Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
– weder eine vorsätzliche, Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
– noch eine grob fahrlässige oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- Textform antworten.
Anzeigepflichtverletzung vorliegt. gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
zeige kannten. vorlegen.
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- B-3.3 Schadenabwendungs-/
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Be- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Schadenminderungspflicht
dingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränk- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
ter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände ge- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie
schlossen hätten. te Recht begründet, Kenntnis erhalten. zumutbar ist.
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- B-3.4 Weitere Pflichten
rungsschutz. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-
zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite- richtlich geltend gemacht, zur Geltendmachung ei-
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- re Umstände angeben, wenn für diese die Monats- nes solchen Anspruchs Prozesskostenhilfe bean-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- frist noch nicht verstrichen ist. tragt oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet,
gender Voraussetzung bestehen: haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung begründenden Schadensereignisses ein Ermittlungs-
einen gefahrerheblichen Umstand, der oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall verfahren eingeleitet wird.
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 10 von 14
[Seite 11]
Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich Versicherungsschutzes können Sie die Verlänge- B-6.2.2 Späterer Beginn des
geltend gemacht, haben Sie uns die Führung des rung des Versicherungsschutzes beantragen. Versicherungsschutzes
Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem B-5.3 Dauer und Ende des Vertrages nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen B-5.3.1 Vertragsdauer cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
zur Verfügung stellen. gegebenen Zeitraum abgeschlossen. in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Der Vertrag endet mit dem Ende des Versicherungs- Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver- schutzes (siehe B - 5.2), spätestens jedoch mit dem
fügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden- im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die Wenn wir einer gegebenenfalls von Ihnen beantrag- Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer ten Verlängerung des Versicherungsschutzes zuge- cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Weisung unsererseits bedarf es nicht. stimmt haben, endet der Vertrag zum Ablauf des
Verlängerungszeitraumes. B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung Versicherungsschein
von Obliegenheiten? B-5.3.2 Kündigung nach dem Versicherungsfall Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
Sie können den Vertrag kündigen, wenn oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
B-4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
Leistungspflicht oder Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da- – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi-
zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch B-6.2.4 Rücktritt
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: gerichtlich zugestellt wird. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- der Klage zugegangen sein. können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, haben.
Schwere des Verschuldens. sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hinge- punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des des Erst- oder Einmalbeitrags
wiesen haben. Versicherungsjahres. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- Wir verzichten auf unser Kündigungsrecht nach punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
cherungsschutz bestehen: einem Versicherungsfall. Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- Der Versicherungsbeitrag Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags- gemacht haben.
Obliegenheit zahlung beachten? Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Versicherungsfalls nicht rechtzeitig zahlen?
– noch für die Feststellung oder den Umfang un- B-6.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
serer Leistungspflicht ursächlich war. B-6.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Folgebeitrag
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig Versicherungsteuer B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
verletzt haben. B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils verein-
barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder barten Zeitpunkt fällig.
B-4.2 Unser Kündigungsrecht jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- der Versicherungsperiode: Sie beträgt B-6.3.2 Verzug
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi- – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und Mahnung von uns erhalten haben.
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs- Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
erhalten haben, erklären. periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch verschuldet haben.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- höchstens ein Jahr.
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. B-6.1.2 Versicherungsteuer den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- standen ist.
cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes/ Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. B-6.3.3 Zahlungsfrist
Dauer und Ende des Vertrages Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig be-
B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform
B-5 Wann beginnt und endet der Versiche- Erster oder einmaliger Beitrag eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-
rungsschutz? B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Wann beginnt und endet der Vertrag? Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn
B-5.1 Beginn des Versicherungsschutzes Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. sie folgende Informationen enthält:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die
nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen. halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-
Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu bunden sind.
B-5.2 Ende des Versicherungsschutzes zahlen.
Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der
Bauarbeiten, spätestens jedoch zu dem im Versiche-
rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vor Ende des
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 11 von 14
[Seite 12]
B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und B-7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei B-8.2 Auf der Grundlage Ihrer Änderungsmittei-
Kündigung Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und lung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- fehlendem versicherten Interesse ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Bei-
mahnten Betrag nicht bezahlt haben, B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider- jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer
kein Versicherungsschutz. rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu- Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Frist einzuhalten. erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Beleh-
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb rung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen B-8.3 Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
eines Monats den angemahnten Betrag bezah- des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hinge- nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versi- raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben reits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
schutz. wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Frist- gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
ablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt rungsvertrag in Anspruch genommen haben. Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin. B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch
unseren Rücktritt beendet, B-8.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden
B-6.4 Beitragszahlung per SEPA- – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
Lastschriftmandat, PayPal Vertragsannahme in Textform gefragt haben, vorauszahlung für mehrere Jahre.
oder mit Kreditkarte nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag
als Geschäftsgrundlage/ bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
Kündigungsrecht bei Widerruf zu; Weitere Bestimmungen
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine B-9 Wann darf ein Freistellungsanspruch
oder von einer anderen Person durch ein SEPA- angemessene Geschäftsgebühr zu. abgetreten werden?
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit-
kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah- B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-
lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver- unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be- gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder
setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksam- abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung
bzw. deren Konto einzuziehen. werden der Anfechtungserklärung zu. an den geschädigten Dritten ist zulässig.
B-6.4.1 Ihre Pflichten B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags B-10 Mehrfachversicherung
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-
Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das B-10.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn
der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti- das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver-
Deckung aufweist. ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges sichert ist.
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Interesse genommen ist, nicht entsteht.
von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts- B-10.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan-
lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- gebühr verlangen. de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön-
verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen
nen Zahlungsaufforderung erfolgt. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- Vertrages verlangen.
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu B-10.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn
Beitragseinzug dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie
Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- begründenden Umständen erfahren. von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-
derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug tend machen.
widerrufen, so können wir den Vertrag zum B-8 Veränderungen des versicherten Risi- Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an
Ende des laufenden Versicherungsmonats kos und Auswirkung auf den Beitrag dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten.
außerordentlich kündigen. (Beitragsregulierung)
B-11 Was ist bei Mitteilungen an uns zu
B-6.4.2 Änderung des Zahlungsweges B-8.1 Während der Vertragslaufzeit können sich beachten? Was gilt bei Änderung
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er- Ihrer Anschrift?
nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift geben. Um solche Dinge festzustellen, können wir
von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Sie dazu auffordern (z. B. durch einen Hinweis auf B-11.1 Formvorgaben
trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir der Beitragsrechnung), uns mitzuteilen, ob und wel- Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- che Änderungen des versicherten Risikos gegen- soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitrags- über den früheren Angaben eingetreten sind. stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen
zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än- und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-
zu verlangen. Sie sind zur Begleichung der rück- derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo- treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,
ständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan- in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) ab-
auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder- zugeben.
wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- Wunsch hin nachweisen. B-11.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-
gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen, gende Stellen gerichtet werden:
können wir Ihnen in Rechnung stellen. die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger – an unsere Hauptverwaltung oder
Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
B-7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus
Vertragsbeendigung Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen. Nachträgen.
B-7.1 Allgemeiner Grundsatz Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, schen Angaben kein Verschulden trifft.
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum
des Versicherungsschutzes entspricht.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 12 von 14
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B-11.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie B-13 Wann verjähren die Ansprüche aus B-18 Welches Recht findet Anwendung?
uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen diesem Vertrag?
gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
len, gilt Folgendes: B-13.1 Gesetzliche Verjährung
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- B-19 Versicherungsjahr
zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger- Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres lichen Gesetzbuchs. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
Namens nicht mitteilen. sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
B-13.2 Aussetzung der Verjährung nen Zeitpunkt.
B-12 Bedingungsänderung Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- Ausnahme:
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus
Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste- dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er- in Textform zugeht. entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
nach B-12.1 bis B-12.3 erfüllt sind: B-14 Künftige Bedingungsverbesserungen jeweils ganze Jahre.
B-12.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Beispiel:
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des gungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversi- das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich cherung (AVB Private Bauherren) ausschließlich zu
oder Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag B-20 Sanktions-/Embargoklausel
– es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen
die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
trifft oder alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leis- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
– es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- tungsfälle. solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbe- B-15 Leistungsgarantie gegenüber sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
hörden im Wege eines bestandskräftigen Ver- GDV-Musterbedingungen oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen-
waltungsakts. stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
– Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
dingungen für die Private Bauherren-Haftpflicht- Versicherungsbedingungen für die Private Bauher- schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
versicherung eines anderen Versicherers durch ren-Haftpflichtversicherung (AVB Private Bauherren) republik Deutschland entgegenstehen.
eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Ge-
worden ist. samtverband der Deutschen Versicherungswirt- B-21 Wenn Sie mit uns einmal nicht
schaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen zufrieden sind
B-12.2 Störung des Gleichgewichts zwischen - in deren jeweils gültigen Fassung - abweichen.
Leistung und Gegenleistung B-21.1 Versicherungsombudsmann
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- B-16 Garantie über die Erfüllung der vom Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ emp- nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung fohlenen Mindestleistungsstandards einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung mann für Versicherungen wenden.
Lücke. zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe- Versicherungsombudsmann e. V.
dingungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversi- Postfach 08 06 32
B-12.3 Keine Schlechterstellung cherung (AVB Private Bauherren) die Mindestleis- 10006 Berlin
Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel- tungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis E-Mail:
ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit an- „Beratungsprozesse“ (mit Stand 28.09.2015) emp- beschwerde@versicherungsombudsmann.de
deren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter fohlen wurden. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse Internet: www.versicherungsombudsmann.de
stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative meh- Tel.: 0800 3696000
Regelungen. rerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Fax: 0800 3699000
Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Min- (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B-12.4 Durchführung der Anpassung destleistungsstandards für die Vermittler.)
Die nach B-12.1 bis B-12.3 zulässigen Änderungen Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er- B-17 Welches Gericht ist zuständig? bührenpflichtigen Rufnummern:
läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Tel.: +49 30 20605899
Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des B-17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Fax: +49 30 20605898.
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
Ihr Kündigungsrecht nach B-12.5 hinweisen. – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
B-12.5 Kündigung trag zuständig ist. Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
Machen wir von unserem Recht zur Bedingungs- – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
anpassung Gebrauch, können Sie den Vertrag in- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-
nerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer wöhnlichen Aufenthalts. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk- B-17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
samwerdens der Bedingungsanpassung. gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres wenden.
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 13 von 14
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B-21.2 Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich
entscheiden kann.
B-21.3 Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 14 von 14