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Insurance broker / Self-build insurance for homeowners in Germany (Bauherrenversicherung) / Policy wording archive

SV SparkassenVersicherung SV PrivatSchutz Hausbau: the policy wording in full

Bauherrenhaftpflicht im SV PrivatSchutz Hausbau (SVPH-BHH 2018) mit Senkungs- und Abwasserschäden, Gewässerschäden und Umweltschadensversicherung bis 3 Millionen Euro; Eigenleistung, eigene Planung und Abbruch nur nach Vereinbarung, Laufzeit höchstens 24 Monate.

German market: tariffs for people living in Germany.

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I authorise SV SparkassenVersicherung to collect payments from my account by direct debit. At the same time, I instruct my bank to pay the direct debits it draws on my account. Note: I may request a refund of the amount debited within eight weeks of the debit date, under the terms agreed with my bank. SV SparkassenVersicherung will send the creditor identifier and the mandate reference with the confirmation.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy SV PrivatSchutz Hausbau (Bauherrenhaftpflicht) from SV SparkassenVersicherung (Self-build insurance for homeowners in Germany (Bauherrenversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 63 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Combined limit for bodily injury, property damage and financial loss per occurrenceas stated in the policy schedule„Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen oder Höchstersatzleis-tungen begrenzt.“6.1.1, page 2
Aggregate limit for all claims in one policy year or the whole construction periodyes, up to the sum insured„Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen bzw. Höchstersatzleistungen begrenzt.“6.1.2, page 2
Pure financial loss (without prior injury or property damage)yes, up to the sum insured„Vermögensschaden (Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten)“1.1, page 1
Excess per claim (general and for damage to neighbouring buildings)not addressed
Maximum construction cost (total building costs) up to which the project can be insurednot addressed
Insurable projects: new build, conversion, extension, refurbishment, renovation, demolitionyes„Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Bauherr des im aktuellen Versicherungsschein beschriebenen Bauvorhabens.“8.1, page 3
Permitted use of the building (owner occupied one or two family house, multi family house, holiday home, garage, outbuildings)not addressed
Territorial scope (construction site at home, abroad, location insured)not addressed
Co-insured persons (spouse or partner as co-owner of the project, joint owners, owners' association)not addressed
Automatic update and previous cover guarantee: improved terms and better terms of a former policy applynot addressed

Way of building and self build

PointRuleWording (German)Clause
Requirement: planning, site management and execution are contracted to licensed professionals (architect, building contractor)yes„Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Planung und/oder Bauleitung durch Sie als Versicherungsnehmer.“9.2, page 3
Self build work by the owner covered (own construction work on site)yes, up to the sum insured„Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist das Ausführen von Bauarbeiten in Eigenleistung.“9.1, page 3
Self build limit (amount or share of the construction cost above which a surcharge applies or cover ends)not addressed
Site management by the owner permitted (no appointed site manager)yes„Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Planung und/oder Bauleitung durch Sie als Versicherungsnehmer.“9.2, page 3
Liability of unpaid helpers (family, friends, neighbours) coveredyes, up to the sum insured„Mitversichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die Ihnen - nicht gewerbsmäßig - bei der Bauausführung in Eigenleistung helfen.“9.1, page 3
Injury among helpers and claims of helpers against the ownerno„Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß des Sozialgesetzbuches VII handelt.“9.1, page 3
Recourse claims of the statutory accident insurer or social security against the owneryes, up to the sum insured„Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern sowie“7.9 bis 7.13, page 3
Duties of the owner as client under construction site safety rules (health and safety coordinator)not addressed
Use of own, hired or borrowed self propelled machinery (excavators, loaders) on siteyes, up to the sum insured„Versichert ist jedoch der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Arbeitsmaschinen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.“10.3.2, page 3
Cranes, hoists, scaffolding and other site equipment of the ownernot addressed

Damage arising from the project

PointRuleWording (German)Clause
Breach of the duty to keep the site safe (fencing, lighting, unauthorised access, children playing)not addressed
Damage to neighbouring land and buildings caused by the worksnot addressed
Damage from subsidence, landslip, vibration and pile driving to land and buildingsyes, up to the sum insured„Mitversichert sind, teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.19, Haftpflichtansprüche durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschen.“10.1, page 3
Excavation, underpinning and tunnelling under neighbouring buildingsnot addressed
Demolition work (distance to neighbours, exclusion radius, limit)yes, up to the sum insured„Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist der Abbruch eines bestehenden Gebäudes oder Teile davon, um das versicherte Bauvorhaben umsetzen zu können.“9.3, page 3
Blasting on the construction sitenot addressed
Neighbour law compensation claims without fault (nuisance claims under civil law)not addressed
Damage to underground cables, pipes and sewers and resulting lossnot addressed
Damage to third party property being worked on (for example a neighbour's fence or a shared party wall)not addressed
Damage to hired, borrowed or leased construction equipmentno„Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.“7.15, page 3
Fire and explosion damage to third party property originating from the sitenot addressed
Gradual damage (from gradual exposure to dust, moisture, waste water)not addressed
Damage after completion that still arises from the project (run off cover)not addressed

Environment and water

PointRuleWording (German)Clause
Water pollution from substances on site (heating oil, diesel, building materials), including mitigation costsyes, up to the sum insured„Versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen von nachteiligen Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“10.4.2.1, page 4
Damage from groundwater lowering or dewateringno„Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch - Verändern der Grundwasserverhältnisse (z. B. Absenken des Grundwasserspiegels)“7.19, page 3
Environmental damage under environmental liability law (soil, water, protected species)yes, up to EUR 3 million„Die Höchstersatzleistung beträgt 3 Mio. EUR je Versicherungsfall.“10.4.1.3, page 4
Soil contamination caused by the works (pre existing contamination excluded or covered)yes, up to the sum insured„Umweltschaden ist eine - Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, - Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, - Schädigung des Bodens.“10.4.1.1, page 4

Extensions and boundaries

PointRuleWording (German)Clause
Liability as owner of the building plot during constructionyes, up to the sum insured„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks und des zu errichtenden Bauwerks einschließlich Ihrer gesetzlichen Haftpflicht aus dem“8.2, page 3
Undeveloped plot covered before construction starts (from purchase or application to start of works)not addressed
Follow on cover as property owner's liability after completion (premium free, duration)not addressed
Owner's construction risk in a personal liability or homeowner policy with its own limit (construction cost up to amount X)not addressed
Construction all risks insurance governed in the same wording (damage to the works itself, separate line)not addressed
Accident insurance for unpaid helpers governed in the same wordingnot addressed
Exclusion of damage to the owner's own project and property (boundary to construction all risks)not addressed
Exclusion of construction defects, warranty and performance claimsyes„Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung.“7.1, page 2

Defence and costs

PointRuleWording (German)Clause
Defence against unjustified claims (passive legal protection) including court, legal and expert feesyes„Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.“1.2, page 1
Defence costs and interest are paid in addition to the limityes„Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.“6.1.4, page 2
Defence costs in criminal or administrative fine proceedings after a site accidentyes, up to the sum insured„Wünschen oder genehmigen wir in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungs-schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines“6.2.2, page 2
Mitigation costs to avert imminent damage (for example shoring a neighbouring building)yes, up to the sum insured„oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten“10.4.3, page 4
Cost of a pre construction condition survey of neighbouring buildingsnot addressed

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Period of cover: start, maximum construction period (for example two years) and end on completion or acceptanceyes„Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Baumaßnahmen ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, längstens für 24 Monate.“11, page 4
Extension if construction takes longer (free, with surcharge or only on request)no„Der Vertrag endet nach Ablauf von 24 Monaten, ohne dass Sie oder wir den Vertrag ausdrücklich kündigen.“11, page 4
Premium based on construction cost, single premium for the whole project, adjustment if costs risenot addressed
Tolerance if the declared construction cost is exceeded without notice or reductionno„Eine Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken besteht nicht.“3.3, page 1
Duty to comply with building regulations, planning permission and accident prevention rules (consequences of breach)not addressed
Duty to notify changes (construction cost, way of building, self build, start of works)yes„Es besteht Versicherungsschutz für Erhöhungen oder Erweiterungen der im aktuellen Versicherungsschein angegebenen Risiken.“3.1, page 1
Obligations after a claim (notification period, no admission of liability without consent, cooperation)yes„Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche anzeigen.“5.2.1, page 2
Cover in case of gross negligence (for example knowingly breaching safety requirements)yes„Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“5.3.2, page 2
Cancellation (after a claim, early end if the project is abandoned, premium refund)not addressed
Special exclusions (for example intent, asbestos, works without permit, undeclared work, buildings above a certain size)yes„Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit.“7.17, page 3

Market specifics

PointRuleWording (German)Clause
Spain: liability as developer (promotor) under Article 17 of the Building Act (LOE) towards third parties during worksnot addressed
Spain: relation to decennial insurance (seguro decenal) and the exemption for individual self developers, if governed in the same wordingnot addressed
Insurance certificate for the building authority, bank or municipalitynot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
Distribution
through tied agents

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: SV SparkassenVersicherung Bedingungen SV PrivatSchutz Hausbau (SVPH-BHH, 23-715)
[Seite 1] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Hausbau - Bauherrenhaftpflicht (SVPH-BHH) Fassung September 2018 Inhaltsverzeichnis 6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall? 7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen? 1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? 2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat die B. Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechte aus dem Versicherungsvertrag? 8. Welches Risiko ist versichert? 3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie neu 9. Welche Risiken können gesondert vereinbart werden? hinzukommender Risiken? 10. Welche besonderen Risiken sind mitversichert? 4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben Sie 11. Wie lange dauert und wann endet der Vertrag? bei einer Beitragsangleichung? 5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- 3.3 Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- Eine Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken besteht AT). nicht. A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben Sie bei einer Beitragsangleichung? 1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? 4.1 Beitragsangleichung 1.1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall 4.1.1 Der Versicherungsbeitrag unterliegt der Beitragsangleichung. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versiche- dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan- rung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum - Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versi- der Gesundheit von Menschen) cherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert - Sachschaden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) oder hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, - Vermögensschaden (Schäden, die weder Personen- noch Sachschä- durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei den sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten), zur Folge hatte auch die speziell durch den einzelnen Versicherungsfall veranlassten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungs- Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen leistungen. werden. Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenver- durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Scha- ursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. densfälle. 1.2 Leistungen der Versicherung 4.1.2 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung Ziffer 4.1.1 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsanglei- von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. chung). Über den veränderten Folgejahresbeitrag informieren wir Sie Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragsangleichung. grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denje- sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung nigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ziffer abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- 4.1.1 ermittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer Schaden- Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns zahlungen nach unserer unternehmenseigenen Zahlen im letzten festgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht über- des Dritten freizustellen. schreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. 4.1.3 Liegt die Veränderung nach Ziffer 4.1.1 oder 4.1.2 unter 5 %, 2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den die Rechte aus dem Versicherungsvertrag? folgenden Jahren zu berücksichtigen. 2.1 Die für Sie geltenden Bestimmungen gelten für die Mitversi- 4.2 Kündigung nach Beitragsangleichung cherten entsprechend. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 2.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht 4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam 3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie werden sollte. neu hinzukommender Risiken? Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. 3.1 Erhöhung und Erweiterung Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- Es besteht Versicherungsschutz für Erhöhungen oder Erweiterungen werden der Beitragserhöhung zugehen. der im aktuellen Versicherungsschein angegebenen Risiken. Dies gilt Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungs- nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs- recht. pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen. 5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche 3.2 Erhöhungen aufgrund Änderung oder Erlass neuer Rechtsvor- Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? schriften - unser Kündigungsrecht 5.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Gleiches gilt für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung Besonders Gefahr drohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die In diesem Fall sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumut- Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungs- bar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne recht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeit- weiteres als besonders Gefahr drohend. punkt an ausüben, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. [Seite 2] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Hausbau - Bauherrenhaftpflicht (SVPH-BHH) Fassung September 2018 / 23-715-0918-01 Seite 2 von 4 5.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles 6.1.4 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versi- 5.2.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine cherungssummen angerechnet. Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche 6.1.5 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gel- Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskos- tend gemacht werden. ten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser 5.2.2 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich, Ansprüche. abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben sie dabei 6.1.6 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versiche- Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, rungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift- bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. stücke übersenden. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vor- 5.2.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder schrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahr- gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder zeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich Zeitpunkt des Versicherungsfalles. anzuzeigen. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren- 5.2.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwal- tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die tungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen ver- oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung bleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen unsererseits bedarf es nicht. Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme 5.2.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend abgesetzt. gemacht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir 6.1.7 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan- beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entste- und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten 5.3 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten nicht aufzukommen. 5.3.1 Vor dem Versicherungsfall oder zur Gefahrverhütung/- 6.2 Welche Rechte haben wir im Versicherungsfall? verminderung 6.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Eintritt oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden des Versicherungsfalles zu erfüllen hatten, können wir den Vertrag Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versiche- innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung rungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen fristlos in Schriftform kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. 6.2.2 Wünschen oder genehmigen wir in einem Strafverfahren 5.3.2 Im oder nach dem Versicherungsfall wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungs- Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich, verlie- schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestel- ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung lung eines Verteidigers für Sie, so tragen wir die gebührenordnungs- einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der mäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Verteidigers. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat 6.2.3 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhe- bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden bung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge 6.3 Abtretungsverbot hingewiesen haben. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver- ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die 7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den schlossen? Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein 7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus uns nach Ziffer 5.3.1 zustehendes Kündigungsrecht ausgeübt haben. Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung. 6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall? 7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die 6.1 Begrenzung der Leistungen Nacherfüllung durchführen zu können. 6.1.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungs- 7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- fall auf die vereinbarten Versicherungssummen oder Höchstersatzleis- genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung tungen begrenzt. Einzelne Höchstersatzleistungen gelten nur im Um- geschuldeten Erfolges. fang der vereinbarten Versicherungssummen. 7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrau- Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere en auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- 6.1.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere rung der Leistung. Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versiche- 7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender rungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen Ersatzleistungen. bzw. Höchstersatzleistungen begrenzt. 7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- 6.1.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- geführt haben. tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeit- 7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. - auf derselben Ursache, 7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und 7.12 benannten Personen gegen die Mitversicherten. zeitlichem Zusammenhang beruhen. 7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrages. [Seite 3] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Hausbau - Bauherrenhaftpflicht (SVPH-BHH) Fassung September 2018 / 23-715-0918-01 Seite 3 von 4 7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben 7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na- Versicherungsvertrages. mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie 7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, des Kartell- und Wettbewerbsrechts. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im 7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. und Kostenanschlägen. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- 7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen. Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch 7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei- ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie rat von Wohnungseigentümergemeinschaften. Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). 7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder 7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung. werden müssen. Für Ziffer 7.9 bis 7.13 gilt: B. Bauherrenhaftpflichtversicherung Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Kranken- 8. Welches Risiko ist versichert? versicherern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern sowie Rückgriffs- 8.1 Als privater Bauherr ansprüche anderer Versicherer (§ 86 VVG) wegen Personenschäden Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV oder Sachschäden an Gebäuden, die PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- - bei Ihnen durch Mitversicherte gungen für den SV PrivatSchutz Hausbau - Bauherrenhaftpflicht (SVPH- - bei Mitversicherten durch Sie oder andere Mitversicherte BHH) und der im Versicherungsschein gesondert aufgeführten Leis- verursacht wurden. tungserweiterungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Bauherr 7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter. des im aktuellen Versicherungsschein beschriebenen Bauvorhabens. 7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich 8.2 Als Haus- und Grundbesitzer daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesit- mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht zer des zu bebauenden Grundstücks und des zu errichtenden Bau- erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungs- werks einschließlich Ihrer gesetzlichen Haftpflicht aus dem Miteigen- vertrages sind. tum an zu dem Grundstück gehörenden Gemeinschaftsanlagen. 7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sachen. 9. Welche Risiken können gesondert vereinbart werden? 7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der 9.1 Ausführen von Bauarbeiten in Eigenleistung Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit. Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist 7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige das Ausführen von Bauarbeiten in Eigenleistung. Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Mitversichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die 7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Ihnen - nicht gewerbsmäßig - bei der Bauausführung in Eigenleistung Vermögensschäden, welche entstehen durch helfen. - Verändern der Grundwasserverhältnisse (z. B. Absenken des Grund- Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei wasserspiegels) denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß des - Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen Sozialgesetzbuches VII handelt. - Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer 9.2 Planung und/oder Bauleitung durch den Bauherrn - Erdwärme-/Geothermiebohrungen. Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist 7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem die gesetzliche Haftpflicht aus der Planung und/oder Bauleitung durch elektronischen Datenaustausch. Sie als Versicherungsnehmer. 7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- 9.3 Abbrucharbeiten rechtsverletzungen. Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist 7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- der Abbruch eines bestehenden Gebäudes oder Teile davon, um das gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. versicherte Bauvorhaben umsetzen zu können. 7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt 10. Welche besonderen Risiken sind mitversichert? für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, 10.1 Grundstückssenkungen und Erdrutsche die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von Mitversichert sind, teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.19, ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Haftpflichtansprüche durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrut- Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer schen. beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. Für Sachschäden gilt dies nur, sofern diese an einem Grundstück 7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens- und/oder den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen entstehen schäden: und es sich hierbei nicht um das Baugrundstück/Bauvorhaben selbst 7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für handelt. Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- 10.2 Abwässer brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch 7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage Abwässer entstehen. Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit. Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen oder Verstopfungen. 7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen 10.3 Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge (Kleine Benzinklausel) an wirtschaftlich verbundene Unternehmen. 10.3.1 Sie sind nicht versichert als Eigentümer, Besitzer, Halter oder 7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art. Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs sowie eines versiche- 7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise- rungspflichtigen Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch veranstaltung. des Fahrzeugs/Anhängers verursacht werden. 7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, 10.3.2 Versichert ist jedoch der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Anhä- Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- ngern und Arbeitsmaschinen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen. gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- Auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur dann, wenn keine Versiche- schlagung. rungspflicht besteht. Mitversichert ist der Gebrauch durch berechtigte Dritte mit einer gegebenenfalls erforderlichen Fahrerlaubnis. [Seite 4] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Hausbau - Bauherrenhaftpflicht (SVPH-BHH) Fassung September 2018 / 23-715-0918-01 Seite 4 von 4 Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse und Bestim- bäudebestandteile, Erdreich), die dadurch verursacht werden, dass mungen des Abschnitts A Ziffer 3.1 und 3.2. die Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage aus- Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass getreten ist. - das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird 10.4.3 Rettungskosten - das Fahrzeug nicht von einem Fahrer gebraucht wird, der nicht die Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Ab- erforderliche Fahrerlaubnis hat. wendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gilt Abschnitt A Ziffer 5.3 (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). uns insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungs- 10.4 Umwelt- und Gewässerschäden leistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. 10.4.1 Umweltschäden Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche 10.4.1.1 Umfang Gutachterkosten ersetzen wir auch dann, wenn sie zusammen mit der Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Billigen wir Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz diese Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens nur, (USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertra- so gilt dies nicht als Weisung unsererseits. ges Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schade- - die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und nereignisses ohne Einleiten von Rettungsmaßnahmen als unvermeid- bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder bar angesehen werden durfte. - die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestim- Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des mungswidrig erfolgt ist. Zustandes von Grundstücks- und Gebäudeteilen - auch Ihrer -, wie er Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertver- Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung besserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneue- oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließ- rung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzuziehen. lich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produk- Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem tions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) Sie zur Zahlung Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeit- dieser Kosten verpflichtet sind. punkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von 10.4.4 Ausschlüsse Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwick- 10.4.4.1 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Personen lungsrisiko). (Sie oder Mitversicherte), die den Schaden durch bewusstes Abweichen Umweltschaden ist eine von dem Umwelt- oder Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verord- - Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, nungen, an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfü- - Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, gungen herbeigeführt haben. - Schädigung des Bodens. 10.4.4.2 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweis- Mitversichert sind, teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15, lich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemiete- inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf ten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Natur- sind. kräfte ausgewirkt haben. 10.4.1.2 Auslandsschäden 10.4.4.3 Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie - die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Einwirkungen auf die Umwelt entstehen; Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen - für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässer- Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflich- schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder ten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie hätten erlangen können; nicht überschreiten. - Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die durch gewerbliche 10.4.1.3 Höchstersatzleistung Abwässer von unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. Die Höchstersatzleistung beträgt 3 Mio. EUR je Versicherungsfall. 10.5 Diskriminierungen 10.4.2 Gewässerschäden Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden- 10.4.2.1 Umfang ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge- Versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen von nachteiligen meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Versichert sind Sie als Auftraggeber der im Zusammenhang mit dem Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers versicherten Bauvorhaben beschäftigten Personen. (Gewässerschäden). Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gegen Sie als Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. Sie Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen haben von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. (z. B. Heizöl) und aus der Verwendung dieser Stoffe. 10.4.2.2 Sie sind versichert als Inhaber von 11. Wie lange dauert und wann endet der Vertrag? - Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, soweit Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Baumaßnahmen ab deren Verwendung und Menge im gewöhnlichen Haushalt üblich ist dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, längs- - häuslichen Abwasseranlagen (auch Öl- und Benzinabscheider) und tens für 24 Monate. aus dem erlaubten Einleiten von Abwässern aus diesen Anlagen. Der Vertrag endet nach Ablauf von 24 Monaten, ohne dass Sie oder wir - häuslichen Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen). Eingeschlossen den Vertrag ausdrücklich kündigen. sind Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Ge-