Skip to content

Insurance broker / Self-build insurance for homeowners in Germany (Bauherrenversicherung) / Policy wording archive

Württembergische Private: the policy wording in full

Private Bauherren-Haftpflicht der Württembergischen nach AVB Bauherren-HV privat 2026 mit Abbruch-, Senkungs-, Allmählichkeits- und Leitungsschäden, Turmdrehkränen, Vermögensschäden und Umweltschadensversicherung; Eigenleistung und eigene Planung nach Vereinbarung, Laufzeit höchstens zwei Jahre.

German market: tariffs for people living in Germany.

Done in two minutes: your details are enough, we take care of the rest.

  • Free for you, same price as going direct
  • 4.98 out of 5 stars from 5,037 reviews
  • On your side when you claim

Take out this policy through NAMMERT

You have already worked out with your AI what fits you. All we need now are your details. We pass your application on to Württembergische.

  1. AI has advised
  2. 2Your details
  3. Application to Württembergische

Payment by direct debit

The premium is collected from your account. We check the IBAN for errors as you type.

I authorise Württembergische to collect payments from my account by direct debit. At the same time, I instruct my bank to pay the direct debits it draws on my account. Note: I may request a refund of the amount debited within eight weeks of the debit date, under the terms agreed with my bank. Württembergische will send the creditor identifier and the mandate reference with the confirmation.

Your broker mandate

To submit your application to Württembergische on your behalf, we need your mandate and power of attorney. Please read it and sign below.

Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Württembergische Private Bauherren-Haftpflichtversicherung from Württembergische (Self-build insurance for homeowners in Germany (Bauherrenversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

We pass your application on to Württembergische and get back to you with the confirmation.

Everything about this policy

What the policy covers: 63 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Combined limit for bodily injury, property damage and financial loss per occurrenceas stated in the policy schedule„Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.“A1-5.1, page 2
Aggregate limit for all claims in one policy year or the whole construction periodyes, up to the sum insured„Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versiche-rungsfälle während der Versicherungsdauer auf das Dreifa-che der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.“A1-5.2, page 3
Pure financial loss (without prior injury or property damage)yes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A1-6.8.1, page 4
Excess per claim (general and for damage to neighbouring buildings)yes, up to the sum insured„Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit ei-nem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbe-teiligung).“A1-5.4, page 3
Maximum construction cost (total building costs) up to which the project can be insurednot addressed
Insurable projects: new build, conversion, extension, refurbishment, renovation, demolitionyes„Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben.“A1-1.1, page 2
Permitted use of the building (owner occupied one or two family house, multi family house, holiday home, garage, outbuildings)not addressed
Territorial scope (construction site at home, abroad, location insured)yes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind.“A1-6.7, page 4
Co-insured persons (spouse or partner as co-owner of the project, joint owners, owners' association)not addressed
Automatic update and previous cover guarantee: improved terms and better terms of a former policy applynot addressed

Way of building and self build

PointRuleWording (German)Clause
Requirement: planning, site management and execution are contracted to licensed professionals (architect, building contractor)yes„Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung [...] Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.“A1-1.1, page 2
Self build work by the owner covered (own construction work on site)yes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe.“A1-1.2.1, page 2
Self build limit (amount or share of the construction cost above which a surcharge applies or cover ends)not addressed
Site management by the owner permitted (no appointed site manager)yes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der von Ihnen selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung.“A1-1.2.2, page 2
Liability of unpaid helpers (family, friends, neighbours) coveredyes, up to the sum insured„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.“A1-2.1.2, page 2
Injury among helpers and claims of helpers against the ownerno„Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.“A1-2.1.2, page 2
Recourse claims of the statutory accident insurer or social security against the owneryes, up to the sum insured„Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.“A1-6.7, page 4
Duties of the owner as client under construction site safety rules (health and safety coordinator)not addressed
Use of own, hired or borrowed self propelled machinery (excavators, loaders) on siteyes, up to the sum insured„selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;“A1-6.6.1, page 3
Cranes, hoists, scaffolding and other site equipment of the owneryes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung von Turmdrehkränen.“A1-6.11, page 4

Damage arising from the project

PointRuleWording (German)Clause
Breach of the duty to keep the site safe (fencing, lighting, unauthorised access, children playing)not addressed
Damage to neighbouring land and buildings caused by the worksnot addressed
Damage from subsidence, landslip, vibration and pile driving to land and buildingsyes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch (1) Senkungen eines Grundstücks, (2) Erdrutschungen.“A1-6.1, page 3
Excavation, underpinning and tunnelling under neighbouring buildingsnot addressed
Demolition work (distance to neighbours, exclusion radius, limit)yes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken, die in Verbindung mit dem Wiederaufbau erforderlich werden.“A1-6.2, page 3
Blasting on the construction siteyes, up to the sum insured„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden, die bei Sprengungen an Immobilien in einem Umkreis von weniger als 150 Meter entstehen.“A1-6.2, page 3
Neighbour law compensation claims without fault (nuisance claims under civil law)yes, up to the sum insured„Versichert sind auch Ansprüche nach § 906 II 2 BGB analog sowie Beseitigungsansprüche nach § 1004 I 1 BGB und Ansprüche nach § 14 BImSchG, soweit diese gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen gleichstehen.“A1-3.1, page 2
Damage to underground cables, pipes and sewers and resulting lossyes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen)“A1-6.10, page 4
Damage to third party property being worked on (for example a neighbour's fence or a shared party wall)not addressed
Damage to hired, borrowed or leased construction equipmentno„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn [...] diese Sachen [...] gemietet, geleast [...] geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.“A1-7.5, page 6
Fire and explosion damage to third party property originating from the sitenot addressed
Gradual damage (from gradual exposure to dust, moisture, waste water)yes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstanden sind.“A1-6.9, page 4
Damage after completion that still arises from the project (run off cover)not addressed

Environment and water

PointRuleWording (German)Clause
Water pollution from substances on site (heating oil, diesel, building materials), including mitigation costsyes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“A2-1.1, page 8
Damage from groundwater lowering or dewateringno„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus (1) dem Verändern der Grundwasserverhältnisse,“A1-6.4, page 3
Environmental damage under environmental liability law (soil, water, protected species)yes, up to the sum insured„Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Sie betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach USchadG“A2-2, page 8
Soil contamination caused by the works (pre existing contamination excluded or covered)yes, up to the sum insured„Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.“A1-6.4, page 3

Extensions and boundaries

PointRuleWording (German)Clause
Liability as owner of the building plot during constructionyes, up to the sum insured„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks und des zu errichtenden Bauwerks.“A1-6.3, page 3
Undeveloped plot covered before construction starts (from purchase or application to start of works)not addressed
Follow on cover as property owner's liability after completion (premium free, duration)not addressed
Owner's construction risk in a personal liability or homeowner policy with its own limit (construction cost up to amount X)not addressed
Construction all risks insurance governed in the same wording (damage to the works itself, separate line)not addressed
Accident insurance for unpaid helpers governed in the same wordingnot addressed
Exclusion of damage to the owner's own project and property (boundary to construction all risks)yes„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache“A1-7.6, page 6
Exclusion of construction defects, warranty and performance claimsyes„Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung“A1-3.2, page 2

Defence and costs

PointRuleWording (German)Clause
Defence against unjustified claims (passive legal protection) including court, legal and expert feesyes„Der Versicherungsschutz umfasst – die Prüfung der Haftpflichtfrage, – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und – die Freistellung Ihrerseits von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.“A1-4.1, page 2
Defence costs and interest are paid in addition to the limityes„Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.“A1-5.5, page 3
Defence costs in criminal or administrative fine proceedings after a site accidentyes, up to the sum insured„Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignis-ses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Be-stellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-digers.“A1-4.4, page 2
Mitigation costs to avert imminent damage (for example shoring a neighbouring building)yes, up to the sum insured„Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten)“A2-1.2, page 8
Cost of a pre construction condition survey of neighbouring buildingsnot addressed

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Period of cover: start, maximum construction period (for example two years) and end on completion or acceptanceyes„Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn.“A1-1.1, page 2
Extension if construction takes longer (free, with surcharge or only on request)no„C-2.1.2 (Verlängerungsklausel) findet keine Anwendung.“A1-1.1, page 2
Premium based on construction cost, single premium for the whole project, adjustment if costs risenot addressed
Tolerance if the declared construction cost is exceeded without notice or reductionnot addressed
Duty to comply with building regulations, planning permission and accident prevention rules (consequences of breach)not addressed
Duty to notify changes (construction cost, way of building, self build, start of works)not addressed
Obligations after a claim (notification period, no admission of liability without consent, cooperation)not addressed
Cover in case of gross negligence (for example knowingly breaching safety requirements)not addressed
Cancellation (after a claim, early end if the project is abandoned, premium refund)not addressed
Special exclusions (for example intent, asbestos, works without permit, undeclared work, buildings above a certain size)yes„auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.“A1-6.15, page 5

Market specifics

PointRuleWording (German)Clause
Spain: liability as developer (promotor) under Article 17 of the Building Act (LOE) towards third parties during worksnot addressed
Spain: relation to decennial insurance (seguro decenal) and the exemption for individual self developers, if governed in the same wordingnot addressed
Insurance certificate for the building authority, bank or municipalitynot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Württembergische Allgemeine Bedingungen private Bauherren-Haftpflichtversicherung (AVB Bauherren-HV privat 2024), Formular 3033
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen private Bauherren-Haftpflichtversicherung (AVB Bauherren-HV privat 2026) Formular 3033 – Stand 01.06.2026 Inhaltsverzeichnis Teil A 7.13 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger A1 Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko 7.14 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze 1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) 7.15 Wasserfahrzeuge 2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis 7.16 Geothermie zwischen den Versicherten (Sie als Versicherungsnehmer 8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und und die mitversicherten Personen) Erweiterungen) 3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall 9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 4 Leistungen und Vollmacht A2 Besondere Umweltrisiken 5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahres- 1 Gewässerschäden höchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) 2 Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz 6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten (USchadG) Bauherren (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) Gemeinsame Bestimmungen private Haftpflichtversicherungen 6.1 Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschung Teil B 6.2 Abbruch- und Einreißarbeiten 1 Abtretungsverbot 6.3 Haus- und Grundbesitz 2 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf 6.4 Allgemeines Umweltrisiko den Beitrag (Beitragsregulierung) 6.5 Abwässer 3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsan- 6.6 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- gleichung Anhänger Teil C 6.7 Ausland 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung 6.8 Vermögensschäden 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes 6.9 Allmählichkeitsschäden 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 6.10 Leitungsschäden 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter 6.11 Turmdrehkräne Zahlung oder Nichtzahlung 6.12 Be- und Entladeschäden 1.4 Folgebeitrag 6.13 Verletzung von Datenschutzgesetzen 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) 6.14 Übertragung elektronischer Daten 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 6.15 Asbestschäden 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung 6.16 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen 2.1 Dauer und Ende des Vertrags 6.17 Geothermie 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 7 Allgemeine Ausschlüsse 2.3 Kündigung bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland 7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten 7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeug- 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss nissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen 3.2 Ihre Obliegenheiten 7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander 3.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung 7.4 Schadenfälle Ihrer Angehörigen und von wirtschaftlich ver- 4 Weitere Regelungen bundenen Personen 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung 7.5 Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, beson- derer Verwahrungsvertrag 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung 7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters und sonstigen Leistungen 4.4 Verjährung 7.7 Asbest 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand 7.8 Gentechnik 4.6 Anzuwendendes Recht 7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen 4.7 Embargobestimmung 7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminie- 4.8 Zuständigkeit bei Versichererwechsel rung Glossar 7.11 Übertragung von Krankheiten 7.12 Überschwemmungen [Seite 2] Teil A 3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch A1 Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, 1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Ri- (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst- siko) vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung; 1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Bauherr für das im (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nach- Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben. erfüllung durchführen zu können; Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen- und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Ver- tragsleistung geschuldeten Erfolges; Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn. (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; C-2.1.2 (Verlängerungsklausel) findet keine Anwendung. (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- 1.2 Sofern besonders vereinbart und im Versicherungsschein rung der Leistung; dokumentiert, gilt: (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Er- 1.2.1 Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe satzleistungen. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Bauausfüh- 3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie rung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe. aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage 1.2.2 Planung und Bauleitung durch Sie selbst über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausge- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der von Ihnen hen. selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung. 4 Leistungen und Vollmacht 2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Ver- 4.1 Der Versicherungsschutz umfasst hältnis zwischen den Versicherten (Sie als Versiche- – die Prüfung der Haftpflichtfrage, rungsnehmer und die mitversicherten Personen) – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und 2.1 Mitversicherte Personen – die Freistellung Ihrerseits von berechtigten Schadener- 2.1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihrer gesetzlichen satzverpflichtungen. Vertreter und solcher Personen, die Sie zur Leitung oder Be- aufsichtigung des versicherten Betriebs oder eines Teils 4.1.1 Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn desselben angestellt haben, in dieser Eigenschaft. Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt- nisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind 2.1.2 Wenn Versicherungsschutz nach A1-1.2.1 (Bauausführung und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Ver- in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe) vereinbart ist, gilt zu- gleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder sätzlich: geschlossen haben, binden uns nur, soweit der Anspruch Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen. für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Wochen vom Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei Anspruch des Dritten freizustellen. denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in 4.1.2 Nachhaltiger Schadenersatz durch Reparatur Ihrem Betrieb nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle nach den beamtenrecht- Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Reparatur als lichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Diens- nachhaltiger gegenüber einer Neuanschaffung angesehen. tes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. Wir ersetzen daher auch die Reparaturkosten, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie entstanden 2.2 Alle für Sie als Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbe- sind und nachgewiesen werden. stimmungen sind auf die mitversicherten Personen entspre- chend anzuwenden. Sie sind insoweit nicht zur Schadenminderung nach C-3.2.2 verpflichtet. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversi- cherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversi- Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Ver- cherte Person entsteht. sicherungssummen und beträgt 30 Prozent der berechtigten Schadenersatzverpflichtungen, höchstens 10.000 EUR. 2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobe- grenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person (als Versiche- 4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha- rungsnehmer) oder in der Person einer mitversicherten Per- dens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmä- son vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für ßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Sie als auch für die mitversicherten Personen. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit 2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevoll- als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der mächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen. Personen verantwortlich. 4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignis- 3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall ses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Be- 3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen stellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder geneh- eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre- migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögens- digers. schaden zur Folge hatte, aufgrund 4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu for- privatrechtlichen Inhalts dern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben. von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom- 5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, men werden. Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbe- Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die teiligung) Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den 5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche- Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadener- rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. eignis geführt hat, kommt es nicht an. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf Versichert sind auch Ansprüche nach § 906 II 2 BGB analog mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. sowie Beseitigungsansprüche nach § 1004 I 1 BGB und An- sprüche nach § 14 BImSchG, soweit diese gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen gleichstehen. [Seite 3] 5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: 6.1 Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschung Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versiche- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden rungsfälle während der Versicherungsdauer auf das Dreifa- durch che der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. (1) Senkungen eines Grundstücks, 5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- (2) Erdrutschungen. tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versi- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche cherungsfälle eingetreten ist, wenn diese wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden – auf derselben Ursache, (1) am Baugrundstück selbst, – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachli- chem und zeitlichem, Zusammenhang (2) an Gebäuden oder Anlagen auf dem Baugrundstück. oder 6.2 Abbruch- und Einreißarbeiten – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken, die in Verbindung mit dem beruhen. Wiederaufbau erforderlich werden. 5.4 Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit ei- wegen Sachschäden, die bei Sprengungen an Immobilien in nem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbe- einem Umkreis von weniger als 150 Meter entstehen. teiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme über- 6.3 Haus- und Grundbesitz steigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begrün- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und deten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks und des zu unberührt. errichtenden Bauwerks. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir 6.4 Allgemeines Umweltrisiko auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen In- übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzan- halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. sprüche verpflichtet. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie 5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Ver- durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, sicherungssumme angerechnet. Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verur- 5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- sacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch nem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir Gewässer) ausgebreitet haben. die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. aus 5.7 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leis- (1) dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, ten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche- rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis- (2) Gewässerschäden. tungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Rest- Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltscha- betrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende densgesetz siehe Abschnitt A2 – besondere Umweltrisiken. Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih- 6.5 Abwässer res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstat- tet. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entspre- chende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungs- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der je- wegen Schäden an Entwässerungsleitungen durch Ver- weils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungs- schmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus er- falls. gebenden Vermögensschäden. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an lau- 6.6 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahr- fenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Ka- zeug-Anhänger pitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach 6.6.1 Versichert ist abweichend von A1-7.13 Ihre gesetzliche Haft- Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche- pflicht wegen Schäden, durch den Gebrauch ausschließlich rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen von nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen, sofern sie mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abge- zudem folgenden Voraussetzungen entsprechen: setzt. (1) Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte 5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan- Höchstgeschwindigkeit, die ausschließlich in einem spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Gebiet gebraucht werden, das Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weige- – keine öffentliche Straße ist und rung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis- tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. – entweder aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrie- den ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhin- 6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des priva- dern, oder als befriedetes Besitztum der Öffentlich- ten Bauherrn (Versicherungsschutz, Risikobegrenzun- keit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich gen und besondere Ausschlüsse) ist. A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Risiken, (2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbeding- deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken gelten- ter Höchstgeschwindigkeit, auch Krankenfahrstühle, den besonderen Ausschlüsse. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler; Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, fin- (3) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr den auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistun- Höchstgeschwindigkeit; gen und Vollmacht oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse). (4) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht versicherungspflich- tig sind oder ausschließlich auf dem in (1) beschriebe- nen Gebiet verkehren. [Seite 4] 6.6.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbe- (1) Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten zogener Daten. Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer 6.9 Allmählichkeitsschäden das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet da- die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, für zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberech- Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Ruß, tigten Fahrern gebraucht werden. Staub und dergleichen) entstanden sind. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf- 6.10 Leitungsschäden fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli- chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet da- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an für zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitun- benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat. gen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und Oberleitungen einschließlich der sich daraus erge- Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt C- benden Folgeschäden. 3.2.3 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung). 6.11 Turmdrehkräne (2) Nicht versichert ist die Teilnahme an Kraftfahrzeugren- nen einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungen Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwen- (Training). dung von Turmdrehkränen. 6.7 Ausland 6.12 Be- und Entladeschäden Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen der Beschä- eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese digung von Land- und Wasserfahrzeugen, Containern durch auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind. Versi- oder beim Be- und Entladen und alle sich daraus ergeben- chert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus § 110 So- den Vermögensschäden. zialgesetzbuch VII. Für Schäden an Containern besteht auch dann Versiche- 6.8 Vermögensschäden rungsschutz, wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge durch Kräne, Win- 6.8.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens- den oder Flurförderfahrzeuge zum Zwecke des Be- und Ent- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschä- ladens. den entstanden sind. 6.13 Verletzung von Datenschutzgesetzen 6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verar- (1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre beitung personenbezogener Daten. Dies gilt auch für Ver- Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- mögensschäden, die weder durch Personen- noch durch chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; Sachschäden entstanden sind, sowie immaterielle Schäden. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangs- (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an reihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie wirtschaftlich verbundene Unternehmen; das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der anstaltung; Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Ein- (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, schränkung, das Löschen oder die Vernichtung. Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Ver- aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung mögensschäden, die weder durch Personen- noch durch sowie aus Untreue oder Unterschlagung; Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller (7) aus Rationalisierung und Automatisierung sowie aus Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mit- Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederher- versicherte Personen) untereinander. Der Ausschluss in A1- stellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elekt- 7.3 findet insoweit keine Anwendung. ronischer Daten. Der Versicherungsschutz hierfür rich- 6.14 Übertragung elektronischer Daten tet sich nach A1-6.14; 6.14.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen aus dem (8) aus der Verletzung Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektro- – von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten. nischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Da- Der Versicherungsschutz hierfür richtet sich nach tenträger. A1-6.16; Dies gilt ausschließlich für Schäden aus – von gewerblichen Schutzrechten und (1) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung – von Urheberrechten. Der Versicherungsschutz hier- oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei für richtet sich nach A1-6.14.1 (4) sowie Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schad- – des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; programme; (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- (2) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie und Kostenanschlägen; der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- – sich daraus ergebenden Sachschäden, nicht jedoch schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer ver- weiterer Datenveränderungen sowie gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im – der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Zusammenhang stehen; Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- oder fehlerhaft erfasster Daten; hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- (3) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewuss- Datenaustausch. ter Pflichtverletzung; Dies gilt auch für Vermögensschäden, die weder durch Per- (12) aus dem Verlust von Sachen, auch z. B. von Geld, sonen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Wertpapieren und Wertsachen; Für (1) bis (3) gilt: (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre auszutau- sche, Gerüche, Erschütterungen). schenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch 6.8.3 Versichert ist abweichend von A1-6.8.2 Ihre gesetzliche Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Viren- Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Verletzung [Seite 5] scanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- (4) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, den sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Full-Service-Providing; Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. (5) Betrieb von Datenbanken. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gilt C-3.2.3 (Leistungs- 6.14.4 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- freiheit bei Obliegenheitsverletzung); tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (4) der Verletzung von Urheberrechten, insoweit besteht (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versi- auch Versicherungsschutz für immaterielle Ansprüche. cherungsfälle eingetreten ist, wenn diese Für (4) gilt: – auf derselben Ursache, – Wir ersetzen in Erweiterung zu A1-3.1 Gerichts- und An- – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- waltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer lichem und zeitlichem Zusammenhang oder einstweiligen Verfügung gegen Sie begehrt wird, auch – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung oder Wi- elektronischer Daten mit gleichen Mängeln derruf handelt. beruhen. – Wir ersetzen in Erweiterung zu A1-3.1 Gerichts- und An- waltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage ge- A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung. gen Sie. 6.15 Asbestschäden – Kosten, die wir aufwenden, werden abweichend von A1- 6.15.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die 5.5 auf die Versicherungssumme angerechnet. auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zu- Kosten sind: rückzuführen sind. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskos- 6.15.2 Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall ten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des 1.000.000 EUR. Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles 6.16 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die 6.16.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden uns nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsver- Kosten auf unsere Weisung entstanden sind. letzungen. Dies gilt auch für Vermögensschäden, die weder 6.14.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. (1) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, Es besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schä- dass Sie bewusst den, nicht jedoch aus der Verletzung von Urheberrechten. – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Da- Auf diese immateriellen Schäden finden die Bestimmungen tennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial über Personenschäden Anwendung. of Service Attacks); Wir ersetzen auch – Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenord- – Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie be- ware-Viren, Trojanische Pferde). gehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unter- A1-2.3 findet keine Anwendung; lassung oder Widerruf handelt; (2) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit – Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen Sie. – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. 6.16.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Spamming); (1) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, – Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich dass Sie bewusst bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- – Persönlichkeits- und Namensrechte verletzen (z. B. sammelt werden sollen. absichtlich herbeigeführter Shitstorm, Mobbing), A1-2.3 findet keine Anwendung; – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Da- (3) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Scha- tennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial den durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder of Service Attacks), behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechts- – Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenord- widrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. ware-Viren, Trojanische Pferde); A1-2.3 findet keine Anwendung; (2) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Scha- (4) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzge- den durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder setzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. behördlichen Vorschriften oder durch sonstige be- Der Versicherungsschutz hierfür richtet sich nach A1- wusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; 6.13; (3) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzge- (5) Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits- setzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. und Namensrechten. Der Versicherungsschutz hierfür Der Versicherungsschutz hierfür richtet sich nach A1- richtet sich nach A1-6.16; 6.13; (6) Ansprüche aus dem Verlust von Geld (auch digitale (4) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- (jeweils auch in digitaler Form). ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. 6.14.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nach- Spamming), folgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: – Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich (1) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- sammelt werden sollen. (2) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; A1-2.3 findet keine Anwendung. (3) Netzwerk-Planung, -Installation, -Integration, -Betrieb, -Wartung, -Pflege; [Seite 6] 6.17 Geothermie (2) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn 6.17.1 Versichert ist abweichend von A1-7.16 Ihre gesetzliche Haft- Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfä- pflicht wegen Sach- und Vermögensschäden, wenn Sie hige oder betreute Person sind; – als Bauherr oder (3) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine juris- tische Person des privaten oder öffentlichen Rechts – als Betreiber oder ein nicht rechtsfähiger Verein sind; von Geothermieanlagen in Anspruch genommen werden, (4) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- die sich auf Ihrem Baugrundstück innerhalb der Bundesre- schaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft, publik Deutschland befinden und mittels Bohrung errichtet Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen werden oder wurden. Rechts sind; 6.17.2 Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn die Pla- (5) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Part- nung, Bauleitung, Bauüberwachung, Baubetreuung, gut- nerschaftsgesellschaft sind; achterlichen Leistungen, Untersuchungen, Erkundungen (z. B. Probebohrungen), Errichtung, Bohrungen und der Pro- (6) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwal- bebetrieb der Geothermieanlagen durch Dritte mit besonde- tern. rer Sachkenntnis erfolgt oder erfolgte und die beauftragten Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für Ansprüche Bohrunternehmen auch als Fachfirmen nach DVGW W120- von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit die- 2 zertifiziert sind oder waren. sen in häuslicher Gemeinschaft leben. Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Über- 7.5 Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, be- schwemmungen stehender oder fließender Gewässer. sonderer Verwahrungsvertrag A1-7.12 findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem- 6.17.3 Für Sach- und Vermögensschäden, die durch den Bau und den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens- den Probebetrieb von Geothermieanlagen, die mittels Boh- schäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauf- rung errichtet werden oder wurden, verursacht wurden, be- tragter von Ihnen diese Sachen gemietet, geleast, gepach- trägt die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall tet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben 3.000.000 EUR. oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- trags sind. 7 Allgemeine Ausschlüsse 7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich etwas an- beiten und sonstigen Leistungen deres bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen: Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder 7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Liefe- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso- rung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus nen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn A1-2.3 findet keine Anwendung. die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur 7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen führt. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso- Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung die Herstel- in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit lung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sons- – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder tigen Leistungen übernommen haben. – Arbeiten oder sonstige Leistungen 7.7 Asbest erbracht haben. Ausschluss entfällt. A1-2.3 findet keine Anwendung. 7.8 Gentechnik 7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zu- Ausgeschlossen sind Ansprüche rückzuführen sind auf (1) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten Perso- (1) gentechnische Arbeiten, nen gegen die mitversicherten Personen; (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben (3) Erzeugnisse, die Versicherungsvertrags; – Bestandteile aus GVO enthalten, (3) zwischen mehreren mitversicherten Personen dessel- – aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. ben Versicherungsvertrags. 7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen 7.4 Schadenfälle Ihrer Angehörigen und von wirtschaftlich verbundenen Personen Ausschluss entfällt. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie 7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskri- minierung (1) aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus An- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. feindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Als Angehörige gelten 7.11 Übertragung von Krankheiten – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- partnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partner- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen schaften nach dem Recht anderer Staaten, (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer – Eltern und Kinder, Krankheit Ihrerseits resultieren, – Adoptiveltern und -kinder, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehören- den, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere ent- – Schwiegereltern und -kinder, standen sind. – Stiefeltern und -kinder, In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie be- – Großeltern und Enkel, weisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ge- – Geschwister sowie handelt haben. – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein fa- 7.12 Überschwemmungen milienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Ver- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und hältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche sind); [Seite 7] durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewäs- Dieser Ausschluss findet keine Anwendung für Ansprüche ser entstehen. wegen Schäden durch 7.13 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger – Brand oder Explosion, Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, – oberirdische Anlagenteile von Geothermieanlagen. Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraft- 8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen fahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Ge- und Erweiterungen) brauch des Fahrzeuges verursacht werden. Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht Zum Gebrauch gehört z. B. auch 8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risi- – Ein- und Aussteigen, kos. – Be- und Entladen, Dies gilt nicht – Betanken und Aufladen, – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versiche- – Reparatur, Wartung und Reinigung, rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen so- – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Ar- wie beitsmaschine. – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De- A1-2.3 findet keine Anwendung. ckungsvorsorgepflicht unterliegen; 7.14 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze – für Risiken im Zusammenhang mit Geothermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden; Ausgeschlossen sind Ansprüche 8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung (1) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die- oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person sen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer ei- Das Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb nes Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem werden. wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. (2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit 9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge Haftpflicht aus Risiken, die während der Laufzeit des Versi- aus cherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Für neu entstehende Risiken besteht für einen Zeitraum von Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Tei- einem Jahr ab deren Entstehung Versicherungsschutz, len von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile längstens jedoch bis zum Ende des bestehenden Vertrags. ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeu- Sie haben uns jedes neue Risiko innerhalb von einem Jahr gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen ab dessen Entstehung mitzuteilen. Eine Aufforderung von bestimmt waren; uns erfolgt mit der Beitragsrechnung. – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Nach Ablauf von einem Jahr ab Entstehung des neuen Risi- Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder kos entfällt der Versicherungsschutz aus der Vorsorgeversi- Raumfahrzeugen oder deren Teilen. cherung. Sofern Sie danach Versicherungsschutz für das Ri- (3) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasing- siko wünschen, kann dieser nur über eine neu von Ihnen zu nehmer und Nutznießer von Luftlandeplätzen. beantragende Haftpflichtversicherung geboten werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an ei- 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Ent- nem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne stehung bis zum Ablauf nach einem Jahr auf die vereinbarte dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermö- oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug gensschäden begrenzt. hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für 7.15 Wasserfahrzeuge (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versi- oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasser- cherungspflicht unterliegen; fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen zer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. von Bahnen; Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an ei- (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsor- nem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Be- gepflicht unterliegen (ausgenommen davon ist das Hal- stimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer ten von Hunden); des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungs- 7.16 Geothermie verträgen zu versichern sind; Geothermieanlagen sind Anlagen, in der Erdwärme dem Un- (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und tergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile amtlicher Tätigkeit; gehören nicht zu der Geothermieanlage im Sinne dieser Be- (6) Risiken im Zusammenhang mit Geothermieanlagen, dingungen. Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. und Geothermie mittels Bohrung. A2 Besondere Umweltrisiken Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermö- gensschäden aus Planung, Bauleitung, Bauüberwachung, Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abwei- Baubetreuung, gutachterlichen Leistungen, Untersuchun- chend von A1-6.4 Satz 3 (2) – und für Schäden nach dem gen, Erkundungen (z. B. Probebohrungen), Errichtung, Boh- Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von rungen und der Probebetrieb von Geothermieanlagen, die Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. mittels Bohrung errichtet werden oder wurden [Seite 8] Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts we- 2.1 Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Sie betreffenden gen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Um- öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanie- weltrisiko) siehe A1-6.4. rung von Umweltschäden nach USchadG, soweit während 1 Gewässerschäden der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags 1.1 Umfang des Versicherungsschutzes – die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfall- artig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig Grundwassers (Gewässerschäden). und bestimmungswidrig erfolgt ist. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von ge- Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung wässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch La- Sie sind, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus- gerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit schließlich für Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umwelt- schaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder In- – Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Ge- struktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Je- samtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter doch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im 1.000 l/kg nicht übersteigt. Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem – für Flächengeothermieanlagen (z. B. Erdkollektoren, Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt Erdwärmekörbe). werden können (Entwicklungsrisiko). Wenn mit den Anlagen die oben genannten Beschränkun- Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden Pflich- gen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungs- ten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, ge- schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsor- mieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund- geversicherung (A1-9). stücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungs- 1.2 Rettungskosten schutz dieses Vertrags erfasst sind. 1.2.1 Wir übernehmen Versichert sind die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprü- che nach A2-21 wegen Schäden durch den Betrieb von Ge- – Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versiche- othermieanlagen. Dies gilt gleichermaßen für Flächenge- rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens othermie und Geothermie mittels Bohrung. für geboten halten durften (Rettungskosten), sowie Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn die Pla- – außergerichtliche Gutachterkosten. nung und die Errichtung der betriebenen Geothermieanlage Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkos- durch Dritte mit besonderer Sachkenntnis erfolgt sind und ten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versi- die beauftragten Bohrunternehmen auch als Fachfirmen cherungssumme nicht übersteigen. nach DVGW W120-2 zertifiziert sind. 1.2.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und au- 2.2 Ausland ßergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von Versichert sind im Umfang von A1-6.7 die im Geltungsbe- uns übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintre- die Versicherungssumme übersteigen. Soweit wir Maßnah- tenden Versicherungsfälle. men von Ihnen oder Dritten zur Abwendung oder Minderung des Schadens billigen, gilt dies nicht als Weisung von uns. Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche nach nationalen Umsetzungsgesetzen an- 1.3 Ausschlüsse derer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder An- (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller sprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abwei- nicht überschreiten. chen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, 2.3 Ausschlüsse Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen Anord- nungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, A1-2.3 findet keine Anwendung. dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfü- nachweislich gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- A1-2.3 findet keine Anwendung. lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, il- (2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen legalem Streik oder Schäden – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maß- – die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf nahmen genommene Einwirkungen auf die Umwelt entste- beruhen. hen; Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, so- – für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag weit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) 2 Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadens- Versicherungsschutz haben oder hätte erlangen gesetz (USchadG) können. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgeset- (3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen zes (USchadG) ist eine Schäden durch die Planung und Errichtung von Ge- othermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet werden (1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Le- oder wurden. bensräumen, Hinweis: (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, Wir weisen darauf hin, dass eine Bauherren-Haftpflicht- (3) Schädigung des Bodens. versicherung nicht den zur finanziellen Förderung einer Geothermieanlage notwendigen Anforderungen (z B. Förderprogramm BAFA) an eine verschuldensunabhän- gige Versicherung gegen Sachschäden entspricht.