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Insurance broker / Personal accident insurance (private Unfallversicherung) / Policy wording archive

Gothaer Klassik: the policy wording in full

Mittlere Linie mit Eigenbewegung, IMMUN-Klausel, Mitwirkung erst ab 50 Prozent, Invaliditätsfristen von 18 und 24 Monaten und Bergungs- und Kosmetikkosten bis 50.000 Euro.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Gothaer Unfallversicherung Klassik from Gothaer (Personal accident insurance (private Unfallversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 78 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Basic sum insured for permanent disabilityyes, up to the sum insured„Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.“§ 2 Ziffer 2.1.2.1, page 15
Territorial scope (worldwide, around the clock, work and leisure)yes„Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr“§ 1 Ziffer 1.2, page 9
Guarantee against GDV model wording (AUB)yes„Weichen unsere Versicherungsbedingungen in den beiden oben genannten Punkten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zum Nachteil des Versicherungsnehmers von diesen Mindeststandards ab, werden wir uns nicht darauf berufen.“Gothaer Garantie-Paket, page 50
Meets the minimum standards of the German broker working group (AK Beratungsprozesse)yes„Arbeitskreis Beratungsprozesse Unfall-Risikoanalyse mit Stand vom 28.09.2015“Gothaer Garantie-Paket, page 50
Best-cover guarantee (better terms of other insurers apply)not addressed
Previous insurer guarantee (at least the cover of the previous policy)not addressed
Insurable persons (no exception for people in need of care or seriously ill)no„Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen ab Pflegegrad 3 im Sinne der sozialen Pflege-Versicherung.“§ 6 Ziffer 6.1, page 41

Disability schedule for body parts

PointRuleWording (German)Clause
Schedule: loss or loss of use of an armnot addressed
Schedule: hand at the wristnot addressed
Schedule: thumbnot addressed
Schedule: index finger and other fingersnot addressed
Schedule: leg above mid thighnot addressed
Schedule: leg below the kneenot addressed
Schedule: foot at the anklenot addressed
Schedule: eye (loss of sight)not addressed
Schedule: hearing in one earnot addressed
Schedule: sense of smellnot addressed
Schedule: sense of tastenot addressed
Schedule: voice (loss of speech)not addressed
Schedule: internal organs (kidney, spleen, lung)not addressed

Permanent disability benefit

PointRuleWording (German)Clause
Progression 225 percentyes„Optional versicherbar: 225 %, 350 %, 500 %, 500 % Plus, 600 %“Leistungsübersicht, page 6
Progression 350 percentyes„Optional versicherbar: 225 %, 350 %, 500 %, 500 % Plus, 600 %“Leistungsübersicht, page 6
Progression 500 percentyes„Optional versicherbar: 225 %, 350 %, 500 %, 500 % Plus, 600 %“Leistungsübersicht, page 6
Progression 1000 percentnot addressed
Contribution of illness or infirmity: reduction only above a share ofyes„Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 %, nehmen wir keine Minderung vor.“§ 5 Ziffer 5.2, page 41
Deadline for the disability to occur after the accidentyes„innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten (Eintrittsfrist)“§ 2 Ziffer 2.1.1.2, page 15
Deadline for medical certification of the disabilityyes„innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt“§ 2 Ziffer 2.1.1.2, page 15
Deadline for notifying the disability claim to the insureryes„Sie müssen die Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend“§ 2 Ziffer 2.1.1.3, page 14
Re-assessment of the degree of disability (period, children)yes„Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfall zu.“§ 10 Ziffer 10.4, page 46
Pre-existing disability: deduction of an existing impairmentyes„Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.“§ 2 Ziffer 2.1.2.2.3, page 16
Advance payment on the disability benefityes, up to the sum insured„Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - wenn Sie es wünschen - angemessene Vorschüsse.“§ 10 Ziffer 10.3, page 46
Minimum degree of disability below which nothing is paidnot addressed

Extended definition of accident

PointRuleWording (German)Clause
Accident caused by one's own movementyes„Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine Eigenbewegung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt“§ 1 Ziffer 1.4.1.2, page 9
Increased physical exertion (dislocation, strain, tear)yes„Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt“§ 1 Ziffer 1.4.1, page 9
Tick bite (TBE, Lyme disease)yes, up to the sum insured„Die durch Zeckenstich verursachten Infektionen wie Borreliose oder FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis) fallen somit ausdrücklich unter den Versicherungsschutz.“§ 1 Ziffer 1.4.4, page 11
Insect sting and animal bite (including allergic reaction)yes, up to the sum insured„Malaria, die durch einen Mückenstich übertragen wird.“§ 1 Ziffer 1.4.4, page 12
Infections from accidental injury and related infectious diseasesyes, up to the sum insured„Versichert sind auch Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger“§ 1 Ziffer 1.4.4, page 12
Food poisoning and poisoning by ingested substancesyes, up to the sum insured„Versichert sind die Folgen von Lebensmittelvergiftungen.“§ 1 Ziffer 1.4.6.1, page 13
Death and injury from drowningyes„Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig erstickt oder ertrinkt“§ 1 Ziffer 1.4.3, page 10
Frostbiteyes„Als Folge eines Unfallereignisses fallen Erfrierungen oder Sonnenbrände oder Sonnenstiche unter den Versicherungsschutz.“§ 1 Ziffer 1.3.3, page 9
Sunstroke, heatstroke, sunburnyes„Als Folge eines Unfallereignisses fallen Erfrierungen oder Sonnenbrände oder Sonnenstiche unter den Versicherungsschutz.“§ 1 Ziffer 1.3.3, page 9
Sudden inhalation of gases and fumesyes„Als Unfall gelten auch Gesundheitsschädigungen durch ausströmende gasförmige Stoffe.“§ 1 Ziffer 1.4.2, page 10
Slipped disc caused by an accidentyes, up to the sum insured„bei Schädigungen an Bandscheiben, wenn neben der Bandscheibe weitere Körperteile verletzt sind und ein Unfallereignis die überwiegende Ursache ist“§ 4 Ziffer 4.2.5, page 40
Abdominal wall and lower abdominal herniasyes, up to the sum insured„Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung der versicherten Person Bauch- und Unterleibsbrüche verursacht werden“§ 1 Ziffer 1.4.1.1, page 9
Heart attack and stroke as cause or result of an accidentyes, up to the sum insured„Unfälle der versicherten Person, soweit diese durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall oder epileptischen Anfall oder anderen Krampfanfall“§ 4 Ziffer 4.1.1.5, page 36
Psychological reactions after an accident (PTSD)no„Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.“§ 4 Ziffer 4.2.1, page 39
Disturbances of consciousness and accidents under alcohol or medication (alcohol limit)yes„Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3 Promille liegt.“§ 4 Ziffer 4.1.1.1, page 36
Seizures (epileptic and other) as cause of an accidentyes„Unfälle der versicherten Person, soweit diese durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall oder epileptischen Anfall oder anderen Krampfanfall“§ 4 Ziffer 4.1.1.5, page 36

Children

PointRuleWording (German)Clause
Childhood diseases with permanent impairment (measles, mumps, rubella, polio)yes, up to the sum insured„epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hirnhaut-Entzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps“§ 1 Ziffer 1.4.4.2, page 13
Vaccination damageyes, up to the sum insured„Mitversichert sind auch durch Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten hervorgerufene Infektionen (Impfschäden).“§ 1 Ziffer 1.4.4.1, page 13

Further benefits

PointRuleWording (German)Clause
Accident annuity (monthly, from which degree of disability)yes, up to the sum insured„Unfallrente Optional versicherbare Leistung“Leistungsübersicht, page 6
Transitional benefit for severe impairment lasting monthsnot addressed
Daily hospital allowanceyes, up to the sum insured„für jeden Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung, längstens jedoch für 3 Jahre“§ 2 Ziffer 2.3.2, page 17
Convalescence benefit after hospital stayyes, up to the sum insured„Wir zahlen das Genesungsgeld für maximal 500 Tage.“§ 2 Ziffer 2.4.2, page 18
Accidental death benefityes, up to the sum insured„Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“§ 2 Ziffer 2.5.2, page 18
Immediate payment for severe injuries (paraplegia, amputation, brain damage)yes, up to the sum insured„einen sofortigen Vorschuss in Höhe von 30 % aus der Summe, die sich aus dem zu erwartenden Invaliditätsgrad errechnet“§ 3 Ziffer 3.1.2, page 19
Benefit for bone fractures (even without disability)yes, up to the sum insured„Einmalzahlung in der gewählten Höhe bei Knochenbrüchen.“Leistungsübersicht, page 8
Search, rescue and recovery costs (including helicopter, repatriation)yes, up to EUR 50,000„nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zu 50.000 Euro.“§ 3 Ziffer 3.2.2, page 20
Cosmetic surgery after an accident (including dental prosthetics)yes, up to EUR 50,000„Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, insgesamt bis zu 50.000 Euro“§ 3 Ziffer 3.3.2, page 21
Spa and rehabilitation treatment costsyes, up to EUR 2,500„Wir zahlen die Reha- und Kurbeihilfe einmal je Unfall in einer Höhe von 2.500 Euro.“§ 3 Ziffer 3.14.2, page 25
Rehabilitation management (support by a rehab service)yes„Das Rehamanagement navigiert und begleitet die verunfallte versicherte Person durch das System der Sozialleistungsträger“§ 3 Ziffer 3.17, page 27
Rooming-in (parent staying with the child in hospital)yes, up to the sum insured„bei Übernachtung eines Erziehungsberechtigten mit dem versicherten Kind im Krankenhaus (Rooming-in) in Höhe von 30,- Euro bis zur 10. Übernachtung“§ 3 Ziffer 3.11.2, page 23

Exclusions and reinstated cover

PointRuleWording (German)Clause
Motorsport: races, practice, driver safety training coveredno„Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“§ 4 Ziffer 4.1.5, page 38
Aviation: passenger, private pilot, paragliding, parachuting coveredyes„Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast.“§ 4 Ziffer 4.1.4, page 38
War and civil unrest: passive war risk abroadyes„Dieser erweiterte Versicherungsschutz erlischt am Ende des 30. Tages.“§ 4 Ziffer 4.1.3, page 37
Nuclear energy and radiation: extent of the exclusion (medical treatment covered)no„Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.“§ 4 Ziffer 4.1.6, page 36
Diving: typical diving injuries (decompression sickness, eardrum) coveredyes„Als tauchtypische Gesundheitsschäden gelten z.B. die Caissonkrankheit Verletzungen des Trommelfells“§ 1 Ziffer 1.4.3, page 11
Water sports: sailing, regattas, offshore passages without exclusionnot addressed

Contract and premiums

PointRuleWording (German)Clause
Increased risk on change of occupation (risk class, notice period)yes„Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.“§ 7 Ziffer 7.2, page 42
Premium waiver on unemployment, incapacity or death of the policyholderyes„Wir führen den Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang beitragsfrei weiter.“§ 3 Ziffer 3.7, page 22
Guaranteed increase option (raise the sum without health check)not addressed
Term and cancellation (including after an accident)yes„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.“Teil A § 8 Ziffer 8.1.1, page 9
Duties after an accident (notice period, doctor, cost of medical reports)yes„Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.“§ 8 Ziffer 8.1, page 43

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Death capital (capital por fallecimiento)not addressed
Permanent disability under the baremo (table in the wording, link to statutory scale)not addressed
Funeral costs (gastos de sepelio)not addressed
Medical expenses (free choice of doctor or network clinics)not addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risks (terrorism, natural disasters)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Gothaer Versicherungsbank VVaG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen Unfallversicherung Klassik (Teil B)
[Seite 1] . Teil B Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik (Stand 10/2022) 216896 - 10/2022 [Seite 2] . Inhaltsverzeichnis Informationsblatt zu Versicherungsprodukten............................................................................................................................................ 3 Leistungen der Gothaer Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik im Überblick.................................................................................. 5 Produktbezogene Bedingungen Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik §1 Was ist versichert?.................................................................................................................................................................................. 9 §2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden?............................................................................................................................. 14 §3 Generell mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag..........................................................................................................................19 §4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?.........................................................................................................35 §5 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?....................................................................... 40 §6 Nicht versicherbare Personen............................................................................................................................................................... 41 §7 Was müssen Sie bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?......................................................................... 42 §8 Was müssen Sie nach einem Unfall beachten? (Obliegenheiten)........................................................................................................ 44 §9 Welche Folgen haben die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?..........................................................................................................45 § 10 Wann sind die Leistungen fällig?...........................................................................................................................................................45 § 11 Die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander............................................................................................ 46 § 12 Kündigung nach Versicherungsfall........................................................................................................................................................ 47 § 13 Kündigung bei dauerhaftem Umzug ins Ausland.................................................................................................................................. 47 § 14 Anpassung der Beiträge an das Lebensalter der versicherten Person................................................................................................. 48 § 15 Mehrpersonennachlass......................................................................................................................................................................... 49 Informationen zu Ihrem Gothaer Garantie-Paket....................................................................................................................................... 50 Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 2 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 3] Unfallversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten . Unternehmen: Produkt: Gothaer Privat Unfallversicherung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Registriert in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick über die Gothaer Privat Unfallversicherung. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und den konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen: • Versicherungsantrag • Versicherungsschein • Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen der Gothaer Privat Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private Unfallversicherung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose), wenn die versicherte Person sich verletzt, weil Kosten für die ärztliche Heilbehandlung, sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung). wir insbesondere folgende Leistungsarten: Geldleistungen Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z.B. Bewegungseinschrän­ Gibt es Deckungsbeschränkungen? kungen), Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Einmalige Geldleistung im Todesfall, Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Regelmäßige Rente bis zum 70. Geburtstag oder lebenslange Rente bei besonders schwe­ Unfälle durch Drogenkonsum, ren Beeinträchtigungen durch einen Unfall, Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufent­ einer Straftat, halten oder ambulanten Operationen, Unfälle durch die Teilnahme an Rennveran­ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und staltungen mit Motorfahrzeugen, Rettungseinsätze, Bandscheibenschäden. Kostenersatz für kosmetische Operationen. Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammen­ treffen, kann es zu Leistungskürzungen kom­ Dienstleistungen men. Häusliche Hilfe in der ersten Zeit nach einem Unfall (z.B. Pflege, Menüservice, Haushaltshilfe), Professionelles Rehabilitationsmanagement. Welche Leistungen konkret versichert sind, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Höhe der Versicherungssummen und der versicherten Leistungen können Sie den Ver­ tragsunterlagen entnehmen. Wo bin ich versichert? Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 3 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 4] . Welche Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. • Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung zahlen. Wann Sie die Folgebeiträge zahlen müssen, können Sie dem Versicherungsschein entneh­ men. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. (SEPA-Lastschrift-Mandat). Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Aus­ nahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des dritten Jahres kün­ digen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge­ rungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 4 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 5] . Leistungen der Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik im Überblick. Für alle aufgeführten Leistungen gilt: Der vollständige Umfang und die vollständigen Informationen ergeben sich nur aus dem nachfolgenden Abschnitt der Produktbezogenen Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik. Sofern weitere individuelle Vereinbarungen getroffen sind, finden Sie die Details hierzu in den Besonderen Bedingungen (Teil C). Leistungen Fundstelle Unfallbegriff und versicherte Unfallfolgen Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen § 1 Ziffer 1.3.1 Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug § 1 Ziffer 1.3.2 Unfreiwillige Erfrierungen, Sonnenbrände, Sonnenstiche § 1 Ziffer 1.3.3 Erhöhte Kraftanstrengung § 1 Ziffer 1.4.1 Bauch und Unterleibsbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung § 1 Ziffer 1.4.1.1 Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen § 1 Ziffer 1.4.1.2 Gesundheitsschäden durch ausströmende Gase und Dämpfe § 1 Ziffer 1.4.2 Unfälle unter Wasser einschließlich tauchtypischer Gesundheitsschäden § 1 Ziffer 1.4.3 Kosten für eine Behandlung in einer Dekompressionskammer § 1 Ziffer 1.4.3.1 Infektionen nach Durchtrennung der äußeren Hautschicht § 1 Ziffer 1.4.4 Infektionen nach Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten § 1 Ziffer 1.4.4.1 Versicherung bestimmter Infektionskrankheiten (IMMUN-Klausel) § 1 Ziffer 1.4.4.2 Strahlenschäden § 1 Ziffer 1.4.5 Lebensmittelvergiftungen § 1 Ziffer 1.4.6.1 Vergiftungen aufgrund der Verwechslung mit Lebensmitteln § 1 Ziffer 1.4.6.2 Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund § 1 Ziffer 1.4.6.3 Unfälle durch Trunkenheit § 4 Ziffer 4.1.1.1 Beim Lenken eines KFZ bis unter 1,3 ‰. Unfälle durch einen diabetischen Schock § 4 Ziffer 4.1.1.2 Unfälle durch Schlafwandeln § 4 Ziffer 4.1.1.3 Unfälle durch Medikamente § 4 Ziffer 4.1.1.4 Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall, epileptische Anfälle und Krampfanfälle § 4 Ziffer 4.1.1.5 Unfälle bei inneren Unruhen § 4 Ziffer 4.1.2 Wenn versicherte Person nicht als Urheber oder in Ausübung der beruflichen Tätigkeit verwickelt war. Fahren von Motorfahrfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis § 4 Ziffer 4.1.2.1 Gilt für versicherte Personen unter 18 Jahren. Unfälle beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern § 4 Ziffer 4.1.2.2 Gilt für versicherte Personen unter 18 Jahren. Passives Kriegsrisiko § 4 Ziffer 4.1.3 Versichert für 30 Tage nach erstmaliger Veröffentlichung einer Reisewarnung. Terroranschläge § 4 Ziffer 4.1.3 Luftfahrtunfälle § 4 Ziffer 4.1.4 Gilt für Flugschüler und Fluggäste. Fahrtveranstaltungen mit Motorfahrzeugen § 4 Ziffer 4.1.5 Gilt für Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballonverfolgungsfahrten Freizeitfahrten mit Gokarts auf öffentlichen Kartbahnen § 4 Ziffer 4.1.5 Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 5 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 6] . Psychische und nervöse Störungen § 4 Ziffer 4.2.1.1 Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut § 4 Ziffer 4.2.2 Schädigungen der Bandscheibe sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen § 4 Ziffer 4.2.5 Wenn überwiegende Ursache ein Unfall ist. Bauch- und Unterleibsbrüche § 4 Ziffer 4.2.6 Wenn die überwiegende Ursache ein Unfall ist. Invaliditätsleistung Eine Invaliditätsleistung oder eine Unfallrente muss mindestens Inhalt des Vertrags sein. § 2 Ziffer 2.1 Eintritt der Invalidität § 2 Ziffer 2.1.1.2 18 Monate nach dem Unfall Feststellung der Invalidität § 2 Ziffer 2.1.1.2 24 Monate nach dem Unfall Geltendmachung der Invalidität § 2 Ziffer 2.1.1.3 24 Monate nach dem Unfall Neubemessung der Invalidität Dem Versicherungsnehmer und der Gothaer steht das Recht bis zu 3 Jahre zu; bei Kindern unter 14 Jahren § 10 Ziffer 10.4 steht dem Versicherungsnehmer und der Gothaer das Recht 5 Jahre zu. Eintritt der Invalidität bei versicherten Infektionen § 1 Ziffer 1.4.4 3 Jahre nach dem Unfall Feststellung der Invalidität bei versicherten Infektionen § 1 Ziffer 1.4.4 3 Jahre nach dem Unfall Geltendmachung der Invalidität bei versicherten Infektionen § 1 Ziffer 1.4.4 3 Jahre und 3 Monate nach dem Unfall Neubemessung der Invalidität bei Infektionen Dem Versicherungsnehmer und der Gothaer steht das Recht bis zu 4 Jahren zu; bei Kindern unter 14 Jah­ § 1 Ziffer 1.4.4 ren steht dem Versicherungsnehmer und der Gothaer das Recht 5 Jahre zu. Progressionsstaffeln Sofern vereinbart, siehe Optional versicherbar: 225 %, 350 %, 500 %, 500 % Plus, 600 % Teil C - Besondere Bedingungen Gliedertaxen Sofern vereinbart, siehe M oder L Teil C - Besondere Bedingungen Unfallrente Optional versicherbare Leistung Sofern vereinbart, siehe Dauer der Leistung Teil C - Besondere Bis 70 Jahre oder lebenslang Bedingungen Tagegeld Optional versicherbare Leistung § 2 Ziffer 2.2 Dauer der Leistung § 2 Ziffer 2.2.2 Je nach Vereinbarung mit Leistungsbeginn ab 8., 15. oder 43. Tag bis zu einem Jahr ab Unfalltag Krankenhaustagegeld Optional versicherbare Leistung § 2 Ziffer 2.3 Dauer der Leistung • bei vollstationärem Aufenthalt: Bis zu 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls; über das zweite Unfalljahr hinaus, wenn die vollstationäre Heilbehandlung zur Entfernung des eingebrachten § 2 Ziffer 2.3.2 Osteosynthese-Materials (z.B. Schrauben, Drähte) dient. • bei ambulanten Operationen: für 5 Tage • bei unfallbedingter Kurzzeitpflege: bis 90 Tage Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 6 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 7] . Genesungsgeld Optional versicherbare Leistung § 2 Ziffer 2.4 Dauer der Leistung § 2 Ziffer 2.4.2 Bis zu 500 Tage Todesfallleistung Optional versicherbare Leistung § 2 Ziffer 2.5 Ableben infolge eines Unfalls § 2 Ziffer 2.5.1 Innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag des Unfalls. Todesfallleistung bei Verschollenheit § 2 Ziffer 2.5.1 Generell mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag Sofortleistung bei schweren Verletzungen § 3 Ziffer 3.1 Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze (Bergungskosten) § 3 Ziffer 3.2 Bis 50.000 Euro Kosten für kosmetische Operationen § 3 Ziffer 3.3 Bis 50.000 Euro Kosten der Zahnbehandlung nach einem Unfall § 3 Ziffer 3.4 Bis 25.000 Euro Komageld § 3 Ziffer 3.5 20 Euro je Tag für max. 30 Tage Versicherungsschutz für das ungeborene Leben § 3 Ziffer 3.6 Todesfallleistung von 5.000 Euro Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers § 3 Ziffer 3.7 Versorgung des Partners § 3 Ziffer 3.8 Bei Tod des Versicherungsnehmers oder des Ehe- oder Lebenspartners Lebensretter-Unfallversicherung § 3 Ziffer 3.9 Helmklausel § 3 Ziffer 3.10 Zusätzliche Invaliditätsleistung von 5.000 Euro Rooming-in § 3 Ziffer 3.11 Beitragsfreie Mitversicherung von neugeborenen leiblichen Kindern oder von Adoptivkindern § 3 Ziffer 3.12 Beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern § 3 Ziffer 3.13 Reha- und Kurbeihilfe § 3 Ziffer 3.14 Bis zu 2.500 Euro Behinderungsbedingte Mehraufwendungen § 3 Ziffer 3.15 Bis zu 10.000 Euro Psychologische Soforthilfe nach Raubüberfall / Geiselnahme / schwerem Unfall § 3 Ziffer 3.16.1 Invalidität oder Tod durch Medikamentenentzug bei Entführung oder Geiselnahme § 3 Ziffer 3.16.2 Rehamanagement § 3 Ziffer 3.17 Vollwaisenrente § 3 Ziffer 3.18 Monatliche Rente von 500 Euro Doppelte Todesfallleistung für Vollwaisen § 3 Ziffer 3.19 Mindestens 10.000 Euro, maximal 50.000 Euro Nachhilfeunterricht § 3 Ziffer 3.20 30 Euro je Tag für max. 50 Tage Erholungsgeld § 3 Ziffer 3.21 Einmalig 500 Euro Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 7 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 8] . Haushaltshilfegeld § 3 Ziffer 3.22 25 Euro je Tag, max. 2.500 Euro Leistungskürzung bei Krankheiten und Gebrechen Mitwirkungsanteil § 5 Ziffer 5.2 Ab einem Mitwirkungsanteil von 50 % an den Unfallfolgen wird eine Leistungskürzung vorgenommen. Garantien Bedingungsgarantie und Innovationsklausel Gothaer Garantie-Paket Wählbare Bausteine CuraPlus Sofern vereinbart, siehe Hilfs- und Pflegeleistungen in heimischer Umgebung. Teil C - Besondere Bedingungen KinderZusatzschutz Sofern vereinbart, siehe Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche. Teil C - Besondere Bedingungen KnochenZusatzschutz Sofern vereinbart, siehe Einmalzahlung in der gewählten Höhe bei Knochenbrüchen. Teil C - Besondere Bedingungen Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 8 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 9] . Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik §1 Der Versicherungsschutz ist abhängig von den mit uns vereinbarten Leistungen (siehe hierzu § 2). Er Was ist versichert? ist ferner abhängig von den Versicherungssummen, die sie zu den Leistungen mit uns vereinbart ha­ ben. Er ist auch abhängig von der mit uns vereinbarten Gliedertaxe und von weiteren mit uns vereinbarten Besonderen Bedingungen (z.B. für eine progressive Invaliditätsstaffel oder für eine Unfallrente oder für den KnochenZusatzschutz). Die von Ihnen mit uns vereinbarten • Leistungen und • Versicherungssummen und • Besonderen Bedingungen gehen aus dem Versicherungsschein und dessen Nachträgen hervor. Dort finden Sie auch die mit uns vereinbarte Gliedertaxe. 1.1 Grundsatz Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person. 1.2 Wo und wann gilt der Versicherungsschutz? Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags • weltweit und • rund um die Uhr 1.3 Was ist ein Unfall? Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein • plötzlich • von außen • auf ihren Körper • wirkendes Ereignis (Unfallereignis) • unfreiwillig eine Schädigung ihrer Gesundheit erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. 1.3.1 Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen Schädigungen der Gesundheit der versicherten Person • bei der rechtmäßigen Verteidigung oder • der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen gelten als unfreiwillig und fallen somit unter den Versicherungsschutz. 1.3.2 Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug Ein unfreiwilliger • Flüssigkeitsentzug und/oder • Nahrungsmittelentzug und/oder • Sauerstoffentzug fällt unter den Versicherungsschutz. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 9 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 10] . 1.3.3 Unfreiwillige Erfrierungen, Sonnenbrände, Sonnenstiche Als Folge eines Unfallereignisses fallen • Erfrierungen oder • Sonnenbrände oder • Sonnenstiche unter den Versicherungsschutz. 1.4 Welche Erweiterungen gelten darüber hinaus? 1.4.1 Erhöhte Kraftanstrengung Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung • ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt Hierzu ein Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das El­ lenbogengelenk. • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt, • Menisken schädigt. Hierzu ein Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Bandscheibenschäden werden deshalb von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung. Der Muskeleinsatz geht hierbei über die normalen Handlungen des täglichen Lebens • im Alltag oder • im Beruf oder • beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. 1.4.1.1 Bauch und Unterleibsbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung der versicherten Person • Bauch- und Unterleibsbrüche verursacht werden oder • aufgrund von Vorwölbungen von Bauchorganen (z.B. Darm oder Darmnetz) bisher uner­ kannte Bauch- und Unterleibsbrüche erstmalig erkennbar werden. Eine ggf. • vorher bestehende, • angeborene oder • erworbene Schwächung der Bauchwand oder Erweiterung des Leistenkanals rechnen wir nicht im Sinne von § 5 "Mit­ wirkung von Krankheiten und Gebrechen der versicherten Person an den Unfallfolgen" an. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 10 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 11] . 1.4.1.2 Eigenbewegungen Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine Eigenbewegung an Glied­ maßen oder Wirbelsäule • ein Gelenk verrenkt, • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt, • Menisken oder sonstige Knorpel schädigt, • Knochenbrüche zuzieht. Ausgeschlossen bleiben Bandscheibenschäden. Hierzu ein Beispiel: Eine Eigenbewegung ist immer eine von der versicherten Person selbst ausgelöste Bewe­ gung, die dann zu einer Gesundheitsschädigung führt. Etwa ein Bänderriss beim Joggen. 1.4.2 Gesundheitsschädigung durch ausströmende Gase und Dämpfe Als Unfall gelten auch Gesundheitsschädigungen durch ausströmende gasförmige Stoffe. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person den Einwirkungen • unbewusst oder • unentrinnbar und • mehrere Stunden ausgesetzt war. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen. 1.4.3 Unfälle unter Wasser einschließlich tauchtypischer Gesundheitsschäden Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig • erstickt oder • ertrinkt oder • einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet Als tauchtypische Gesundheitsschäden gelten z.B. • die Caissonkrankheit • Verletzungen des Trommelfells 1.4.3.1 Kosten für eine Behandlung in einer Dekompressions-Kammer Erleidet die versicherte Person während eines Tauchvorgangs einen tauchtypischen Gesund­ heitsschaden, so übernehmen wir die Kosten der Behandlung in einer Dekompressions-Kam­ mer bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z.B. die gesetzliche oder private Krankenversicherung, ein Haftpflichtversicherer) • nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder • seine Leistungspflicht bestreitet oder • seine Leistung zur Deckung der angefallenen Kosten nicht ausreicht. Diese Leistung nimmt nicht an einer gegebenenfalls für andere Leistungen vereinbarten Summendynamik teil. Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere Unfall­ versicherungen, so zahlen wir diese Kosten nur aus einer der Versicherungen. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 11 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 12] . 1.4.4 Infektionsklausel Versichert sind auch Infektionen, bei denen • aus der Krankheitsgeschichte, • dem Befund oder • der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger • durch eine Beschädigung der Haut oder der Schleimhaut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder • durch das Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper der versicherten Person gelangt sind. Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht. Die äußere Hautschicht wird z.B. durch einen Zeckenstich durchtrennt. Die durch Zeckenstich verursachten Infektionen wie • Borreliose oder • FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis) fallen somit ausdrücklich unter den Versicherungsschutz. Es fallen auch folgende Infektionskrankheiten unter den Versicherungsschutz, bei denen die Krankheitserreger ebenfalls durch eine Durchtrennung mindestens der äußeren Hautschicht in den Körper gelangen: • Malaria, die durch einen Mückenstich übertragen wird. • Fleckfieber, das durch den Biss bzw. Stich von Läusen übertragen wird. • Gelbfieber, das durch einen Mückenstich übertragen wird. • Schlafkrankheit, die durch den Stich der Tsetsefliege übertragen wird. • Tetanus (Wundstarrkrampf), der durch das Eindringen von Fremdkörpern unter die Haut entsteht. • Tollwut, die durch den Biss eines Tieres übertragen wird. • Tularämie (Hasenpest), die durch den Biss von Zecken, den Biss von Flöhen, den Biss oder das Kratzen von Nagetieren, Hasen, Hunden, Katzen, Wildkaninchen übertragen wird. Die vorgenannte Aufzählung von Infektionskrankheiten ist nur beispielhaft und erhebt kei­ nen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Zusammenhang zwischen der erstmaligen Infektion durch einen Krankheits-Erreger und der Voraussetzung für eine Leistung ist von Ihnen durch einen ärztlichen Bericht nachzuwei­ sen. Der ärztliche Bericht hat sich objektiv am Stand medizinischer Erkenntnisse zu orientieren und entsprechende Laborbefunde zu enthalten. Abweichend von § 8 Ziffer 8.1 reicht es aus, wenn Sie den Versicherer unverzüglich unter­ richten, nachdem die erstmalige Infektion durch einen Arzt festgestellt wurde. Abweichend von § 2 Ziffer 2.1.1.2 besteht auch dann noch Anspruch auf die Invaliditätsleis­ tung, wenn die infektionsbedingte Invalidität • innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eingetreten ist und • innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen inner­ halb von weiteren drei Monaten bei uns schriftlich geltend gemacht worden ist. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 12 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 13] . Abweichend von § 10 Ziffer 10.4 sind Sie und wir berechtigt, längstens bis zu 4 Jahre nach der ärztlichen Feststellung der erstmaligen Infektion, den Grad der Invalidität jährlich neu be­ messen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleibt es auch hier­ bei bei einer Frist von 5 Jahren. 1.4.4.1 Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten Mitversichert sind auch durch Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten hervorgeru­ fene Infektionen (Impfschäden). Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung. 1.4.4.2 Versicherung bestimmter Infektionskrankheiten (IMMUN-Klausel) Versichert sind auch folgende Infektionskrankheiten: • Brucellose (Maltafieber), • Cholera, • Diphterie, • Echinokokkose (Fuchsbandwurm), • epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), • Hirnhaut-Entzündung (Meningitis), • Keuchhusten, • Lepra, • Masern, • Mumps, • Pest, • Röteln, • Dreitagefieber Bei diesen abschließend aufgezählten Infektionskrankheiten ist es nicht notwendig, dass die Krankheitserreger • durch eine Durchtrennung der äußeren Hautschicht, oder • durch ein Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper der versicherten Person gelangt sind. 1.4.5 Strahlenschäden Gesundheitsschäden durch Strahlen sind mitversichert, soweit sie sich als Unfälle darstellen. Nicht versichert sind Berufs- bzw. Gewerbekrankheiten, die Folge des regelmäßigen Hantie­ rens mit strahlenerzeugenden Geräten sind. Ferner sind gemäß § 4 Ziffer 4.1.6 Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 1.4.6 Vergiftungen 1.4.6.1 Lebensmittelvergiftungen Versichert sind die Folgen von Lebensmittelvergiftungen. 1.4.6.2 Vergiftungen aufgrund der Verwechslung mit Lebensmitteln Die versicherte Person isst oder trinkt Stoffe, die zu einer Vergiftung führen, • weil sie für einen Menschen schädlich sind und • sie diese Stoffe irrtümlich für Lebensmittel gehalten hat. Eine solche Vergiftung ist versichert. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 13 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 14] . 1.4.6.3 Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund Vergiftungen der versicherten Person • durch die Einnahme • fester oder flüssiger Stoffe • durch den Schlund sind versichert. Das Alter der versicherten Person spielt hierbei keine Rolle. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Vergiftungen • durch Alkohol und • durch illegale Drogen bei versicherten Personen, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben. Illegale Drogen sind • nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel der Anlage I und • verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel der Anlage III des Betäubungsmittel-Gesetzes (BtMG). 1.5 Einschränkung der Leistungspflicht Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschäden können wir keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie deshalb die Regelungen über • die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz (§ 4), • die Einschränkung der Leistungen bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen der versicherten Person an den Unfallfolgen (§ 5), • die nicht versicherbaren Personen (§ 6). §2 Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden oder in Teil C in zusätzlichen Welche Leistungsarten Besonderen Bedingungen beschrieben. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungs­ können vereinbart werden? summen, die Sie mit uns vereinbart haben. Diese sind in Ihrem Antrag, Versicherungsschein und des­ sen Nachträgen genannt. Die Leistungen, die Sie unter § 3 finden, sind generell und ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. 2.1 Invaliditätsleistung 2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.1.1.1 Invalidität Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit • dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 14 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 15] . Hierzu ein Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte Person einen Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt. 2.1.1.2 Eintrittsfrist und ärztliche Feststellung Die Invalidität ist • innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten (Eintrittsfrist) und • innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt (Ärztli­ che Feststellung) worden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so besteht kein Anspruch auf eine Invaliditäts­ leistung. 2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität Sie müssen die Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend ma­ chen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann das Versäumen der Frist entschuldigt werden. Dann müssen Sie die Geltendmachung unverzüglich nachholen. Hierzu ein Beispiel: Sie haben bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen. 2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In einem solchen Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (§ 2 Ziffer 2.5), sofern diese verein­ bart ist. 2.1.2 Art und Höhe der Leistung 2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung Die Invaliditätsleistung zahlen wir Ihnen als einmaligen Kapitalbetrag. Grundlage für die Berechnung der Leistung sind • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Hierzu ein Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 % zahlen wir 20.000 Euro. 2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum der Bemessung Die Höhe des Invaliditätsgrads richtet sich • nach der von Ihnen gewählten Gliedertaxe (§ 2 Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungs­ fähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (§ 2 Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 15 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 16] . Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Be­ messungen der Invalidität (§ 10 Ziffer 10.4) 2.1.2.2.1 Gliedertaxe Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen gel­ ten ausschließlich die genannten Invaliditätsgrade in der von Ihnen gewählten Gliederta­ xe. Die von Ihnen gewählte Gliedertaxe geht aus Ihrem Versicherungsantrag und aus Ihrem Ver­ sicherungsschein hervor. Den Volltext finden Sie in Teil C - Besondere Bedingungen. 2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in wel­ chem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Ge­ schlechts. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten. 2.1.2.2.3 Minderung der Vorinvalidität Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane bereits vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie bemisst sich nach den § 2 Ziffer 2.1.2.2.1 und § 2 Ziffer 2.1.2.2.2. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Hierzu ein Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 %. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidi­ tät 7 % (= ein Zehntel von 70 %). Diese 7 % Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 %. 2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnesorgane Durch einen Unfall können • mehrere Körperteile oder • Sinnesorgane beeinträchtigt sein. In einem solchen Fall werden die ermittelten Invaliditätsgrade addiert. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. Hierzu ein Beispiel: Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsunfähig (70 %) und ein Bein zur Hälfte in seiner Funktion beeinträchtigt (35 %). Auch wenn die Addition der Invaliditätsgrade 105 % er­ gibt, ist die Invalidität auf 100 % begrenzt. 2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität • aus unfallfremder Ursache innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall oder • gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung nach § 2 Ziffer 2.1.1 entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 16 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 17] . 2.2 Tagegeld 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung. Sofern die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem Beruf soweit als möglich nachgeht, wird dies nicht zu ihren Ungunsten ausgelegt. Für die Bemessung der Be­ einträchtigung der Arbeitsfähigkeit ist nur der objektive ärztliche Befund maßgebend. 2.2.2 Höhe und Dauer der Leistung Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte und ärztlich festgestellte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähig­ keit Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich • nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, einer Beschäftigung nachzuge­ hen (z.B. Besuch des Kindergartens oder der Schule oder Hochschule, Hausarbeit, Gar­ tenarbeit usw.), wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Wir zahlen das Tagegeld abgestuft nach dem Ausmaß der ärztlich festgestellten Beeinträchti­ gung. Hierzu ein Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 % zahlen wir das vereinbarte Tage­ geld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 % zahlen wir die Hälfte des Tagegeldes. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. Unsere Zahlung setzt erst nach Ablauf der von Ihnen gewählten Ka­ renzzeit ab dem 8., dem 15. oder dem 43. Tag ein. 2.3 Krankenhaustagegeld 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Als vollstationäre Heilbehandlung gilt • ein mindestens 24-stündiger Krankenhausaufenthalt • ein mindestens 24-stündiger Aufenthalt in einem Institut, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient (gemischtes Institut) Als vollstationäre Heilbehandlung gilt auch eine/ein unmittelbar an den ersten unfallbeding­ ten vollstationären Krankenhausaufenthalt anschließende/-r • vollstationäre Anschluss-Heilbehandlung (AHB) • berufsgenossenschaftlich stationäre Weiterbehandlung (BGSW) • vollstationärer Aufenthalt zur Kurzzeitpflege in einem Pflege- oder Seniorenheim. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 17 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 18] . Als unmittelbar gilt ein Zeitraum von 21 Tagen. Nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlungen gelten • Kuren • Aufenthalte in Pensionen • Aufenthalte in Hotels • Aufenthalte in Erholungsheimen Wir zahlen das Krankenhaustagegeld auch für eine unfallbedingte ambulant durchgeführte Operation. Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung einer vollstationären Heilbehandlung. 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme • für jeden Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung, längstens jedoch für 3 Jahre, vom Unfalltag an gerechnet. • über das dritte Unfalljahr hinaus, wenn der vollstationäre Aufenthalt zur Entfernung des eingebrachten Osteosynthese-Materials dient. • bei einer unfallbedingten ambulant durchgeführten Operation für 5 Tage. Es entsteht hier­ durch kein Anspruch auf ein versichertes Genesungsgeld im Sinne der § 2 Ziffer 2.4.1. • bei unfallbedingtem vollstationärem Aufenthalt zur Kurzzeitpflege in einem Pflege- oder Seniorenheim bis zu einer Dauer von 90 Tagen. 2.3.2.1 Doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland Führt ein Unfall im Ausland zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehand­ lung in dem betreffenden Land gilt: • Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld bis zu 21 Tagen in doppelter Höhe. • Ab dem 22. Tag zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld in einfacher Höhe wei­ ter. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in welchem die versicherte Person kei­ nen ständigen Wohnsitz unterhält. Haben Sie mit uns auch ein Genesungsgeld gemäß § 2 Ziffer 2.4 vereinbart, so zahlen wir Ih­ nen nur das einfache Genesungsgeld. 2.4 Genesungsgeld 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • ist aus der vollstationären Heilbehandlung entlassen worden und • hat Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach § 2 Ziffer 2.3 • hat das Genesungsgeld zum Krankenhaustagegeld vereinbart. Wir zahlen das vereinbarte Genesungsgeld auch für den Fall, dass die versicherte Person während der unfallbedingten vollstationären Heilbehandlung an den Unfallfolgen verstirbt. 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung Das Genesungsgeld wird von uns • in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und • für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leis­ Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 18 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 19] . ten. Wir zahlen das Genesungsgeld für maximal 500 Tage. 2.5 Todesfallleistung 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist • unfallbedingt innerhalb eines Jahres gestorben oder • nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) für tot erklärt worden. Wir weisen Sie auf die besonderen Pflichten nach § 8 Ziffer 8.5 hin. 2.5.2 Höhe der Leistung Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. §3 3.1 Sofortleistung bei schweren Verletzungen Generell mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag 3.1.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • erleidet einen Unfall • der zu einer schweren Verletzung ohne akute Lebensgefahr führt. Eine schwere Verletzung liegt bei einem zu erwartenden Invaliditätsgrad von mindestens 40 % vor. Die nachfolgend abschließend aufgezählten Verletzungen gelten immer als schwere Ver­ letzung, der zu erwartende Invaliditätsgrad spielt hierbei keine Rolle: • Komplette oder inkomplette Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks • Schädel-Hirn-Verletzungen mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) 2. oder 3. Grades • Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche • Dauerhafte Sehminderung von mindestens 60 % auf beiden Augen • Amputation eines ganzen Fußes • Amputation einer ganzen Hand oder • schwere Mehrfachverletzung (Polytrauma) Schwere Mehrfachverletzungen sind: • Bruch (Fraktur) an zwei langen Röhrenknochen des Ober- und Unterarms oder des Ober- und Unterschenkels oder • Gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder • Eine Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: - Fraktur eines langen Röhrenknochens, - Fraktur des Beckens, - Fraktur der Wirbelsäule, - gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs mit Funktionsverlust. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 19 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 20] . 3.1.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen Ihnen • vor Abschluss des Heilverfahrens • einen sofortigen Vorschuss in Höhe von 30 % • aus der Summe, die sich aus dem zu erwartenden Invaliditätsgrad errechnet Wir zahlen Ihnen jedoch mindestens 10.000 Euro. Besteht für die versicherte Person aufgrund des Unfalls akute Lebensgefahr, so ist die Sofort­ leistung auf die Versicherungssumme für eine vereinbarte Todesfallleistung begrenzt. Die Sofortleistung wird auf die sich endgültig ergebende Invaliditätsleistung, die sich nach § 2 Ziffer 2.1.2 errechnet, angerechnet. 3.1.3 Rückforderungsverzicht Sollte die sich endgültig ergebende Invaliditätsleitung geringer ausfallen, als die von uns aus­ gezahlte Sofortleistung, fordern wir die entsprechende Differenz nicht von Ihnen zurück. Ergibt sich tatsächlich kein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung, fordern wir die von uns ausgezahlte Sofortleistung ebenfalls nicht von Ihnen zurück. 3.2 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze (Bergungskosten) 3.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten für: • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich orga­ nisierten Rettungsdiensten, • den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, so­ weit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet • den Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, so­ weit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungs­ art unvermeidbar waren • die zusätzliche Heimfahrt- oder Unterbringung für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person bei einem Unfall im Ausland oder • die Bestattung im Ausland bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland entstanden. Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Um­ ständen zu vermuten war. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. die gesetzliche oder private Krankenversiche­ rung, ein Haftpflichtversicherer) • nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder • seine Leistungspflicht bestreitet oder • seine Leistung zur Deckung der angefallenen Kosten nicht ausreicht. 3.2.2 Art und Höhe der Leistung Wir erstatten • nachgewiesene und • nicht von Dritten übernommene Kosten • insgesamt bis zu 50.000 Euro. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 20 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 21] . 3.3 Kosten für kosmetische Operationen 3.3.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbe­ dingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben. Die kosmetische Operation erfolgt • durch einen Arzt, • nach Abschluss der Heilbehandlung und • bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Voll­ endung des 21. Lebensjahres. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. die gesetzliche oder private Krankenversiche­ rung, ein Haftpflichtversicherer) • nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder • seine Leistungspflicht bestreitet oder • seine Leistung zur Deckung der angefallenen Kosten nicht ausreicht. 3.3.2 Art und Höhe der Leistung Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene • Arzthonorare und sonstige Operationskosten, • notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, • insgesamt bis zu 50.000 Euro 3.4 Kosten der Zahnbehandlung nach einem Unfall 3.4.1 Voraussetzung für die Leistung Die versicherte Person hat sich einer Zahnbehandlung unterzogen, um den unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Schneide- oder Eckzähnen behandeln zu lassen. Nicht übernommen werden insoweit die Kosten für die Beschädigung oder Zerstörung von • Brücken, • Kronen, • Stiftzähnen, • Gebissen und • Implantaten. Die Zahnbehandlung erfolgt • durch einen Zahnarzt • bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall • bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. die gesetzliche oder private Krankenversiche­ rung, ein Haftpflichtversicherer) • nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder • seine Leistungspflicht bestreitet oder • seine Leistung zur Deckung der angefallenen Kosten nicht ausreicht. 3.4.2 Art und Höhe der Leistung Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene • Kosten der Zahnbehandlung Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 21 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 22] . • Kosten für Zahnersatz • insgesamt bis zu 25.000 Euro im Rahmen der für die Kosten für kosmetische Operationen vereinbarten Versicherungssum­ me (§ 3 Ziffer 3.3.2). 3.5 Komageld 3.5.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • fällt infolge eines Unfalls in ein Koma oder • wird infolge eines Unfalls in ein künstliches Koma versetzt. 3.5.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen für den Zeitraum des Komas • 20,- Euro pro Tag • längstens jedoch für 30 Tage Eine evtl. vereinbarte Summendynamik gilt hier nicht. 3.6 Versicherungsschutz für das ungeborene Leben 3.6.1 Voraussetzungen für die Leistung Die schwangere versicherte Person • hat einen Unfall erlitten • in dessen Folge kommt es zu einer Totgeburt. 3.6.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen • eine Todesfallleistung • in Höhe von 5.000 Euro. 3.7 Die beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung bei Tod des Versiche­ rungsnehmers Wenn Sie während der Vertragsdauer sterben und • der Vertrag nicht gekündigt war und • ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse nach Ablauf der in § 4 Ziffer 4.1.3 genannten Frist von 30 Tagen verursacht wurde gilt Folgendes: • Wir führen den Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bei­ tragsfrei weiter. • Neuer Versicherungsnehmer wird der gesetzliche Vertreter, wenn nichts anderes verein­ bart ist. • Die beitragsfreie Weiterführung endet mit dem Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet (= 18. Geburtstag). Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 22 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 23] . 3.8 Versorgung des Partners 3.8.1 Voraussetzungen für die Leistung Der Versicherungsnehmer oder der mitversicherte Ehe-/Lebenspartner • verstirbt während der Vertragslaufzeit • der Vertrag war bis zu diesem Zeitpunkt ungekündigt. 3.8.2 Art der Leistung Der Vertrag wird beitragsfrei weitergeführt: • ab dem Todestag • mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsarten und Versicherungssummen • bis zum Ende des Versicherungsjahres 3.9 Lebensretter-Unfallversicherung 3.9.1 Voraussetzungen für die Leistung Eine vertragsfremde Person • erleidet einen Unfall • bei ihrer Bemühung zur Rettung der verunfallten versicherten Person. Die vertragsfremde Person ist • zum Zeitpunkt der Rettung • nicht für eine Rettungs-Organisation (z.B. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Polizei etc.) im Einsatz. 3.9.2 Art und Höhe der Leistung Versichert sind • 25.000 Euro für die Invaliditätsleistung und • 25.000 Euro für die Todesfallleistung. Die versicherte Person hat bei uns noch weitere Unfallversicherungsverträge • wir erbringen die Leistung nur aus einem Vertrag. 3.10 Helmklausel 3.10.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person erleidet durch einen Unfall beim • Fahrradfahren (auch passiv in einem Kindersitz), • Inline-Skating, • Kitesurfen, • Reiten, • Rodeln, • Roller-Skating, • Skateboarden, • Ski Alpin, • Wakeboarden, • Windsurfen, • Surfen (Wellenreiten) ein Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades und trägt zum Zeitpunkt des Unfalls einen han­ Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 23 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 24] . delsüblichen Helm. 3.10.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen • einmalig eine zusätzliche Invaliditätsleistung • in Höhe von 5.000 Euro. 3.11 Rooming-in 3.11.1 Voraussetzungen für die Leistung Das versicherte Kind • erleidet vor der Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unfall • der eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung notwendig macht. 3.11.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen einen pauschalen Kostenzuschuss • bei Übernachtung eines Erziehungsberechtigten mit dem versicherten Kind im Kranken­ haus (Rooming-in) • in Höhe von 30,- Euro bis zur 10. Übernachtung • in Höhe von 15,- Euro ab der 11. Übernachtung 3.12 Beitragsfreie Mitversicherung von neugeborenen leiblichen Kindern oder von Adoptiv­ kindern 3.12.1 Voraussetzungen für die Leistung Sie • sind während der Vertragslaufzeit Mutter oder Vater eines leiblichen Kindes geworden oder • haben ein minderjähriges Kind adoptiert. 3.12.2 Art und Höhe der Leistung Es besteht beitragsfreier Versicherungsschutz • ab dem Tag der Geburt bzw. • ab dem Tag der Rechtsgültigkeit der Adoption • bis zum Ende des Versicherungsjahres. Versichert sind • 30.000 Euro für die Invaliditätsleistung und • 5.000 Euro für die Todesfallleistung. 3.13 Beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern 3.13.1 Voraussetzungen für die Leistung Sie schließen • während der Vertragslaufzeit eine Ehe oder • eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebens-Partnerschafts-Gesetzes (LPartG). Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 24 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 25] . 3.13.2 Art und Höhe der Leistung Es besteht beitragsfreier Versicherungsschutz • ab dem Tag der Eheschließung für Ihre Ehegattin oder Ehegatten bzw. • ab dem Tag der Rechtsgültigkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Ihre Lebens­ partnerin oder Lebenspartner • bis zum Ende des Versicherungsjahres. Versichert sind • 30.000 Euro für die Invaliditätsleistung und • 5.000 Euro für die Todesfallleistung. 3.14 Reha- und Kurbeihilfe 3.14.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person hat aufgrund der Schädigung ihrer Gesundheit infolge eines Unfalls oder deren Folgen • innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab dem Tag des Unfalls • für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Wochen • eine stationäre durchgeführte und medizinisch notwendige Reha-Maßnahme oder Kur durchgeführt Sie haben uns diese Voraussetzungen • durch einen objektiven • am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten • ärztlichen Bericht nachgewiesen. 3.14.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen die Reha- und Kurbeihilfe • einmal je Unfall • in einer Höhe von 2.500 Euro. Eine evtl. vereinbarte Summendynamik gilt hier nicht. 3.15 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen 3.15.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person hat • einen Unfall erlitten, der • nach § 2 Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.1.2 zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % ge­ führt hat. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. die gesetzliche oder private Krankenversiche­ rung, ein Haftpflichtversicherer) • nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder • seine Leistungspflicht bestreitet oder • seine Leistung zur Deckung der angefallenen Kosten nicht ausreicht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie uns die medizinische Notwendigkeit der entstande­ nen Kosten nachweisen. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 25 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 26] . 3.15.2 Art und Höhe der Leistung Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für • den behindertengerechten Umbau des PKW der versicherten Person • den behindertengerechten Umbau der Wohnung der versicherten Person oder den Um­ zug in eine behindertengerechte Wohnung • Prothesen und Hilfsmittel • Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, sofern diese Maßnahme ausschließlich auf die durch den Unfall eingetretene Invalidität zurückzuführen ist. bis zu insgesamt 10.000 Euro. Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für • die behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes der versicherten Person bis zu insgesamt 2.500 Euro. Eine evtl. vereinbarte Summendynamik gilt hier nicht. 3.16 Raubüberfall / Geiselnahme / schwerer Unfall 3.16.1 Psychologische Soforthilfe 3.16.1.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • ist Opfer eines Raubüberfalls oder • einer Geiselnahme geworden oder • hat einen schweren Unfall erlitten. Ein schwerer Unfall liegt vor, wenn er nach § 2 Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.1.2 zu einem Invalidi­ tätsgrad von mindestens 50 % geführt hat. 3.16.1.2 Art und Dauer der Leistung Wir ersetzen die Kosten für • die ersten 10 Sitzungen zur • psychologischen Soforthilfe unmittelbar nach Eintritt der in § 3 Ziffer 3.16.1.1 genannten Voraussetzungen. 3.16.2 Medikamentenentzug 3.16.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • ist Opfer einer Entführung oder Geiselnahme geworden • in deren Folge ist es ihr nicht möglich ärztlich verordnete Medikamente einzunehmen • hierdurch tritt eine Gesundheitsschädigung oder der Tod ein 3.16.2.2 Art der Leistung Durch den Medikamentenentzug kommt es zu einer Gesundheitsschädigung, • wir leisten aus den Leistungsarten, die für die versicherte Person vertraglich vereinbart sind, • wenn die dort genannten Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 26 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 27] . Die vereinbarten Leistungsarten sind in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt, die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den §§ 2 und 3. Durch den Medikamentenentzug tritt der Tod ein, • wir zahlen eine Todesfallleistung (§ 2.5), sofern diese vereinbart ist. 3.17 Rehamanagement Das Rehamanagement navigiert und begleitet die verunfallte versicherte Person • durch das System der Sozialleistungsträger und • der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Rehakliniken) • während des gesamten Genesungs-Prozesses. Ziel ist es • eine optimale Versorgungssituation zu schaffen • um damit eine schnellstmögliche Genesung zu fördern. Das Rehamanagement erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Ausnahme: Der Auslands-Aufenthalt ist Teil des Rehabilitations-Prozesses. Er wurde von uns oder dem Dienstleister vorgeschlagen. 3.17.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • hat einen Unfall erlitten • der zu einer Akutbehandlung im Krankenhaus von mindestens 14 zusammenhängenden Tagen führt. 3.17.2 Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters Hat die versicherte Person Anspruch auf ein Rehamanagement, so beauftragen wir einen qualifizierten Dienstleister • mit der Erhebung eines Rehamanagement-Bedarfs und • mit der Durchführung. Der Rehamanagement-Bedarf wird • durch ein Ersthilfe-Telefonat oder • zusätzlich durch ein Vorortgespräch - mit der versicherten Person und - deren Angehörigen und - den behandelnden Ärzten bzw. dem Krankenhaus erhoben. Als Angehörige gelten • Ehegatten, • eingetragene Lebenspartner, • mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner einer nicht ehe­ lichen Lebens-Gemeinschaft, • volljährige Kinder, • Eltern. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 27 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 28] . Aus dem erhobenen Rehamanagement-Bedarf leitet der qualifizierte Dienstleister ab, ob es sich • um einen kleinen Rehafall oder • um eine großen Rehafall handelt und leitet die entsprechenden Schritte ein. 3.17.3 Entbindung von der Schweigepflicht Der von uns beauftragte Dienstleister kann nur dann tätig werden, wenn behandelnde Perso­ nen und Einrichtungen, z.B. • Angehörige von Heilberufen • Krankenhäuser und Kliniken • Rehabilitations-, Kur- und Pflege-Einrichtungen diesem gegenüber durch die versicherte Person von ihrer Schweigepflicht entbunden wer­ den. Der Dienstleister wird die versicherte Person im Rahmen des Ersthilfe-Telefonats noch­ mals und ausdrücklich über die Bedeutung der Entbindung von der Schweigepflicht aufklä­ ren. 3.17.4 Kleiner Rehafall Ein kleiner Rehafall liegt vor, • wenn der Rehamanagement-Bedarf gering bis mittelintensiv eingeschätzt wird, • die versicherte Person nach einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 14 Tagen noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen als arbeitsunfähig entlassen wird und • der Hausarzt oder ein Facharzt die weitere Behandlung ambulant durchführt. 3.17.4.1 Die Leistungen bei einem kleinen Rehafall Die Rehabetreuung Im Rahmen der Rehabetreuung erfolgt ein regelmäßiger telefonischer Kontakt (Verlaufs-Be­ gleitung) • mit der versicherten Person und • mit den behandelnden Ärzten. Der telefonische Kontakt zu den behandelnden Ärzten erfolgt jeweils an der Schnittstelle zum nachfolgenden Versorgungs-Sektor. Einer Akutbehandlung im Krankenhaus folgt eine ambulante medizinische Weiterversorgung durch den Hausarzt oder einen Facharzt. Die Rehaberatung Den Angehörigen wird ein telefonischer Beratungsservice angeboten. Dieser bietet Bera­ tungs-Leistung zur Unterstützung bei allen Aktivitäten der Angehörigen im Rehaprozess der versicherten Person. Zu den Aktivitäten der Angehörigen zählen z.B. Amts- und Behörden- Vorgänge. Finanzielle Beihilfen Wir finanzieren einmalig zusätzliche ambulante therapeutische Maßnahmen geringeren Um­ fangs, die im Rahmen der Betreuung als notwendig erkannt worden sind. Zu diesen ambulanten therapeutischen Maßnahmen zählen • die Ergotherapie • die manuelle Therapie (Behandlung von Funktions-Störungen des Bewegungs-Appara­ Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 28 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 29] . tes [Gelenke, Muskeln, Nerven]) • Massagen Wir übernehmen hierbei die Kosten für maximal 5 Behandlungen einer dieser therapeuti­ schen Maßnahmen. 3.17.5 Großer Rehafall Ein großer Rehafall liegt vor, wenn • der Rehamanagement-Bedarf hoch und mit komplexer Betreuung und Beratung einge­ schätzt wird, • und die versicherte Person nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus noch für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen arbeitsunfähig ist. Er liegt immer vor, wenn die versicherte Person durch den Unfall eine der folgenden Verlet­ zungen erlitten hat: • Schädel-Hirn-Trauma (SHT) mindestens 2. Grades • Knöcherne Verletzung der Wirbelsäule • Polytrauma (Verletzung mehrerer Körperregionen oder von Organsystemen) • Morbus Sudeck (CRPS) • Frakturen mit Beteiligung großer Gelenke (Schulter-, Knie-, Hüftgelenke). 3.17.5.1 Die Leistungen bei einem großen Rehafall Die Rehabetreuung Der Dienstleister überwacht den Rehabilitations- und Genesungsverlauf mittels einer aktiven telefonischen Verlaufs-Begleitung. Sie erfolgt jeweils an einem medizinischen oder rehabilita­ tiven Versorgungs-Wechsel. Diese aktive telefonische Verlaufs-Begleitung beginnt mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. Sie endet mit der Wiederaufnahme der Arbeit am alten Arbeitsplatz bzw. dem Erreichen einer optimalen Pflegesituation. Zu den Aufgaben gehören: • regelmäßiger Kontakt mit der versicherten Person und den behandelnden Ärzten. • ständige Kontrolle des Soll-Ist- Zustandes und Problemlösungs-Gespräche mit allen Be­ teiligten • regelmäßige Situations-Besprechung mit den Angehörigen der versicherten Person • Leistungs-Koordinierung unterschiedlicher Kostenträger der Rehabilitation bzw. Pflege­ kasse • Absicherung eines nahtlosen Überganges in unterschiedliche therapeutische Einrichtun­ gen oder zu Fachärzten • Kontakt- und Arbeitsplatz-Sicherungsgespräche mit Arbeitgebern (Erhalt des Arbeitsplat­ zes, Hilfen bei Umorganisationen oder betrieblichen Umsetzungen, Unterstützung in der für den Arbeitsplatz benötigten Qualifizierung) • Hilfestellungen in der beruflichen Neuorientierung (Auswahl geeigneter Berufe und Aus­ bildungs-Stätten) • Berufliche Reintegrations-Hilfen (Arbeitsplatz-Akquise- und Bewerbungs-Unterstützung) Hilfestellungen bei Antrags- und Amtsvorgängen, Rehabilitations-Beratung Der versicherten Person bzw. deren Angehörigen wird • eine Beratung zur Leistungs-Voraussetzung und • eine Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen bei dem jeweilig verantwortlichen Sozialleistungs-Träger angeboten. Gleichzeitig wird über Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 29 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 30] . • Aspekte der sozialen Rehabilitation, • Aspekte der schulischen Rehabilitation oder • Aspekte der beruflichen Rehabilitation informiert. Aus der jeweiligen Situation heraus werden • Betreuungs-, Schul- und Ausbildungswege aufgezeigt und • bei Notwendigkeit über alternative medizinische Maßnahmen und Spezialisten infor­ miert. Auf Wunsch können Kontakte zu • qualifizierten ambulanten Versorgungs-Einrichtungen oder • medizinischen Fachkräften vermittelt oder terminiert werden. Beratung und Hilfestellung bei Umbaumaßnahmen Der versicherten Person bzw. deren Angehörigen werden bei notwendigen Umbaumaßnah­ men • im Haus, • in der Wohnung oder • des KFZ Kontakte zu Spezialisten vermittelt und bei Notwendigkeit alle Umbaumaßnahmen durch den Dienstleister begleitet. Beratung und Hilfestellung in der Heil- und Hilfsmittel-Versorgung Es erfolgt eine telefonische Beratung über geeignete • Heilmittel und • Hilfsmittel. Rückführungsberatung und Rückführungsbegleitung in die Kinder-Tagesstätte, die Schule oder an den Ausbildungsplatz im Rahmen der Kinder-Unfallversicherung Unmittelbar im Anschluss der medizinisch rehabilitativen Maßnahmen wird ein Gespräch mit den • Kostenträgern, • Bildungs-Verantwortlichen, • pädiatrischen Förder-Einrichtungen und • Eltern über die Rückführung • in die Kinder-Tagesstätte, • in die Schule oder • an den Ausbildungsplatz organisiert und aktiv begleitet. Der Dienstleister erarbeitet hierbei einen Rückführungsplan zum nahtlosen Übergang aus der Rehabilitation. Sind neben dem Rückführungsplan zusätzliche Maßnahmen erforderlich, so werden diese koordiniert und begleitet. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung einer höchstmöglichen Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 30 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 31] . Normalität des weiteren Bildungs- oder Ausbildungsweges. Rückführungsberatung und Rückführungsbegleitung in den beruflichen Alltag bzw. in die berufliche Rehabilitation im Rahmen der Unfall-Versicherung für Erwachsene Unmittelbar im Anschluss der medizinisch rehabilitativen Maßnahmen werden Gespräche • mit den Trägern der beruflichen Rehabilitation, • anderen Sozialleistungs-Einrichtungen und • dem Arbeitgeber geführt. Der Dienstleister erarbeitet hierbei einen Rehabilitations-Plan. Ist aufgrund der Unfallfolgen die Wiederaufnahme der vor dem Unfall ausgeübten berufli­ chen Tätigkeit nicht möglich, so vermittelt der Dienstleister die möglichst schnelle Aufnahme einer qualifizierten Bildungs- oder Ausbildungs-Maßnahme. Ist die Wiederaufnahme der vor dem Unfall ausgeübten beruflichen Tätigkeit mittels • Umorganisation, • technischer Anpassung und • arbeitsplatz-orientierter Qualifizierungs-Maßnahmen möglich, begleitet der Dienstleister deren Umsetzung im Unternehmen. Pflegeberatung Ergibt sich aus den Unfallfolgen eine Pflegesituation werden Kontakte zu • ausgebildeten Pflegekräften, • Pflegediensten • oder Pflegeheimen hergestellt. Pflege-Entlastungservice durch Urlaubsgeld Angehörigen, die die versicherte Person selbst ambulant pflegen, wird durch finanzielle Un­ terstützung die Möglichkeit geboten, einen Urlaub zu finanzieren um selbst neue Kraft zu schöpfen und Erholung zu finden. Der Dienstleister vermittelt hierzu für den Zeitraum des Urlaubs eine qualifizierte Pflegefach­ kraft zur Pflege der versicherten Person. Wir zahlen auf Antrag und Nachweis durch Quittung über die gezahlten Reisekosten ein Ur­ laubsgeld bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 1.000 Euro. Den Anteil der Reisekosten, der diesen Betrag übersteigt, übernehmen wir nicht. Der Ser­ vice kann einmal je Unfallereignis innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfallereignis in An­ spruch genommen werden. Finanzielle Beihilfen Ergeben sich in Teilen des Genesungs- und Rehabilitations-Prozesses Versorgungs-Lücken, können finanzielle Mittel für • zusätzliche Anwendungen, • Therapien oder • qualitativ hochwertigere Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hochwertigere Hilfsmittel sind z.B. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 31 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 32] . • Prothesen, • Rollstühle, • Gehhilfen, • ein Exoskelett. Besteht die allgemeine medizinische Auffassung, dass durch • eine intensivere und qualitativ bessere therapeutische Behandlung oder • durch die Nutzung qualitativ hochwertigerer Hilfsmittel ein schnellerer Heilungsverlauf erzielt werden kann, werden durch den Dienstleister entspre­ chende zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen. Es wird eine finanzielle Beihilfe für empfohlene Rehabilitations-Maßnahmen bis zu einer Ge­ samtsumme von 15.000 Euro je großem Rehafall bereitgestellt. 3.17.5.2 Kostenübernahme durch einen anderen Versicherer Soweit ein • gesetzlicher oder privater Krankenversicherer, • gesetzlicher Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft), • Haftpflichtversicherer, • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer, • gesetzlicher Rentenversicherer verpflichtet ist, die Kosten für • zusätzliche Anwendungen, • Therapien oder • qualitativ hochwertigere Hilfsmittel zu übernehmen, kann der Erstattungs-Anspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Versicherer seine Leistungspflicht, so kön­ nen Sie sich unmittelbar an uns wenden. 3.17.6 Auswirkungen der erbrachten Leistungen aus dem Rehamanagement auf andere Leis­ tungen aus der Unfallversicherung Mit der Erbringung von Leistungen aus dem Rehamanagement ist eine Anerkennung unse­ rer Leistungspflicht nicht verbunden, da aus medizinischen / sozialen Gründen mit der Ein­ schaltung des Dienstleisters nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versi­ cherungsschutzes abgewartet werden kann. 3.18 Vollwaisenrente 3.18.1 Voraussetzungen für die Leistung Beide Elternteile versterben • innerhalb eines Jahres • durch ein- und dasselbe Unfallereignis Ist das versicherte Kind bereits Halbwaise gilt: Mutter oder Vater verstirbt • innerhalb eines Jahres • durch ein Unfallereignis Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 32 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 33] . 3.18.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen eine monatliche Rente in Höhe von 500 Euro an das versicherte Kind. Eine evtl. vereinbarte Summendynamik gilt hier nicht. 3.18.3 Beginn und Dauer der Leistung Wir zahlen die Rente • rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Leistung (§ 3 Zif­ fer 3.18.1) eintreten und danach • monatlich im Voraus • bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet 3.19 Doppelte Todesfallleistung für Vollwaisen 3.19.1 Voraussetzungen für die Leistung Voraussetzungen sind • für beide Elternteile besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Unfallversicherung auf der Grundlage dieser Versicherungsbedingungen • beide Elternteile werden durch ein- und dasselbe Unfallereignis getötet. 3.19.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen • an die erb- oder bezugsberechtigten minderjährigen Kinder • das Doppelte der je Elternteil für die Todesfallleistung vereinbarten Versicherungssum­ me, mindestens jedoch 10.000 Euro und zwar auch für den Fall, dass keine Todesfallleis­ tung versichert ist. Die zusätzliche Summe ist auf 50.000 Euro je Elternteil begrenzt. Hierzu zwei Beispiele: Beispiel 1: Für beide Elternteile gilt eine Todesfallleistung in Höhe von je 30.000 Euro versichert. Durch die Verdoppelung werden an die erb- oder bezugsberechtigten minderjährigen Kinder 60.000 Euro je Elternteil ausgezahlt, also 120.000 Euro insgesamt. Beispiel 2: Für beide Elternteile gilt eine Todesfallleistung in Höhe von je 60.000 Euro versichert. Durch die Verdoppelung ergäbe sich jetzt je Elternteil eine Leistung in Höhe von 120.000 Euro. Durch die Begrenzung der zusätzlichen Summe auf 50.000 Euro werden den Kindern je El­ ternteil aber tatsächlich 110.000 Euro ausgezahlt, also 220.000 Euro insgesamt. Ist für ein Elternteil keine Todesfallleistung versichert, so zahlen wir • an die erb- oder bezugsberechtigten minderjährigen Kinder • für dasjenige Elternteil 10.000 Euro. Ist für beide Elternteile keine Todesfallleistung versichert, so zahlen wir • an die erb- oder bezugsberechtigten minderjährigen Kinder • je Elternteil 10.000 Euro. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 33 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 34] . 3.20 Nachhilfeunterricht 3.20.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und • besucht eine allgemeinbildende Schule und • kann aufgrund eines Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen 3.20.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen • die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht • begrenzt auf 30,- Euro je Tag • für maximal 50 Tage Eine evtl. vereinbarte Summendynamik gilt hier nicht. 3.21 Erholungsgeld 3.21.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person • hat einen Unfall erlitten • der zu einer allgemeinen Leistungsunfähigkeit (z.B. Arbeits- oder Schulunfähigkeit) • von mehr als 6 Wochen führt. Die versicherte Person • hat uns die allgemeine Leistungsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen • anhand eines ärztlichen Attests nachgewiesen. 3.21.2 Art und Höhe der Leistung Wir zahlen • ein Erholungsgeld • in Höhe von 500 Euro. 3.22 Haushaltshilfegeld 3.22.1 Voraussetzungen für die Leistung Wir übernehmen nachgewiesene Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn • sich die den Haushalt versorgende oder mitversorgende versicherte Person wegen ei­ nes Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, und • im Haushalt dieser versicherten Person mindestens ein im Verhältnis zu ihr unterhaltsbe­ rechtigtes Kind von unter 15 Jahren zu versorgen ist. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. die gesetzliche oder private Krankenversiche­ rung, ein Haftpflichtversicherer) • nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder • seine Leistungspflicht bestreitet oder • seine Leistung zur Deckung der angefallenen Kosten nicht ausreicht. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 34 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 35] . 3.22.2 Art und Höhe der Leistung Wir übernehmen die Kosten bis zu 25 Euro je Tag des vollstationären Krankenhausaufent­ halts. Wir zahlen höchstens 2.500 Euro. Können Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht konkret nachweisen, reduziert sich der von uns gezahlte Betrag auf 25 Euro je Tag des vollstationären Krankenhausaufenthalts. Wir zahlen in einem solchen Fall das Haushaltshilfegeld für höchstens 60 Tage. Eine für andere Leistungen vereinbarte Summendynamik gilt nicht für das Haushaltshilfe­ geld. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, so zahlen wir das Haushaltshilfe-Geld nur aus einer dieser Versicherungen. §4 4.1 Ausgeschlossene Unfälle In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz 4.1.1 Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen? Unfälle der versicherten Person durch • Bewusstseinsstörungen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Re­ aktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenla­ ge nicht mehr gewachsen ist. Ursachen für die Bewusstseinsstörung können insbesondere sein: • eine gesundheitliche Beeinträchtigung, • Drogenkonsum, • Medikamenten-Einnahme. Hierzu Beispiele: Die versicherte Person • stürzt infolge einer Kreislaufstörung die Treppe hinunter. • balanciert aufgrund Drogenkonsums auf einem Geländer und stürzt ab Ausnahme: Die Bewusstseinsstörung wurde durch einen Unfall verursacht, für den nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht Nicht als Bewusstseinsstörung gelten • der Zustand der Ermüdung (Schlaftrunkenheit), • das Einschlafen infolge einer Übermüdung. Dagegen bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen • die Tages-Schläfrigkeit und • der Sekundenschlaf soweit bei der versicherten Person ein Schlafapnoe-Syndrom (SAS) vorhanden ist. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 35 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 36] . 4.1.1.1 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit Durch Trunkenheit verursachte Unfälle der versicherten Person sind mitversichert. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3 Promille liegt. 4.1.1.2 Bewusstseinsstörungen durch einen diabetischen Schock Unfälle der versicherten Person, soweit diese durch einen • Diabetischen Schock (Zuckerschock) verursacht werden, sind mitversichert. 4.1.1.3 Bewusstseinsstörungen durch Schlafwandeln Unfälle der versicherten Person, die durch • Schlafwandeln verursacht werden, sind versichert. 4.1.1.4 Bewusstseinsstörungen durch Medikamente Mitversichert sind Unfälle der versicherten Person aufgrund der Einnahme ärztlich verord­ neter Medikamente. 4.1.1.5 Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, epileptische Anfälle und Krampfanfälle Unfälle der versicherten Person, soweit diese durch einen • Herzinfarkt oder • Schlaganfall oder • epileptischen Anfall oder • anderen Krampfanfall, der den ganzen Körper der -versicherten Person ergreift, verursacht werden, sind mitversichert. Unter den Versicherungsschutz fallen hierbei nicht die Gesundheitsschädigungen, die aus­ schließlich Folgen • eines Herzinfarkts, • Schlaganfalls, • epileptischen Anfalls oder • anderen Krampfanfalls sind und nicht Folge des Unfalls. 4.1.2 Straftaten Nicht versichert sind Unfälle durch vorsätzlich ausgeführte oder versuchte Straftaten der ver­ sicherten Person. Ausnahmen: • Unfälle bei inneren Unruhen und Schlägereien gelten dann als mitversichert, wenn die versicherte Person nicht der Urheber war. • Sie gelten ferner als mitversichert, wenn die versicherte Person in Ausübung ihrer berufli­ chen Tätigkeit in innere Unruhen und Schlägereien verwickelt war. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 36 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 37] . 4.1.2.1 Fahren von Motorfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis Es besteht Versicherungsschutz, • wenn die versicherte Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und • ein motorbetriebenes Land- oder Wasserfahrzeug • ohne gültige Fahrerlaubnis führt. Hat die versicherte Person zur Erlangung der Verfügungsgewalt über das Fahrzeug aller­ dings eine Straftat begangen, entfällt dieser Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz entfällt auch dann, wenn es sich bei der versicherten Person dies­ bezüglich um einen bereits aktenkundigen Wiederholungs-Täter handelt oder mit Hilfe des Fahrzeugs eine weitere Straftat begangen wird. 4.1.2.2 Unfälle beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern Es besteht Versicherungsschutz, • wenn die versicherte Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Unfall • durch die Herstellung oder den Gebrauch • selbstgebauter Feuerwerkskörper eintritt. 4.1.3 Unfälle durch Kriegs- und Bürgerkriegs-Ereignisse sowie durch Terroranschläge Nicht versichert sind Unfälle, die • unmittelbar oder • mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs-Ereignisse verursacht sind. Ausnahme: Die versicherte Person wird • auf Reisen im Ausland • überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegs-Ereignissen betroffen. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Dieser erweiterte Versicherungsschutz erlischt am Ende des 30. Tages. Die Frist von 30 Tagen beginnt nach erstmaliger Veröffentlichung einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland. Die Reisewarnung muss für das Ge­ biet des Staates gelten, in dem sich die versicherte Person aufhält. Gilt die Reisewarnung nur für eine Teilregion dieses Staates, so erlischt der erweiterte Versi­ cherungsschutz nach Ablauf der Frist auch nur für diese Teilregion. Unter folgenden Voraussetzungen gilt der erweiterte Versicherungsschutz auch nach dem Ende des 30. Tages weiter: Der versicherten Person ist es nicht möglich das Gebiet oder die betreffende Teilregion des Staates zu verlassen. Diese Ausnahme gilt nicht • bei Reisen in oder durch Staaten oder Teilregionen von Staaten, auf deren Gebiet be­ reits Krieg- oder Bürgerkrieg herrscht. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 37 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 38] . • für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg • für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen. In diesen Fällen gilt der Ausschluss. Klarstellung: Terroranschläge außerhalb der Länder oder Teilregionen, auf deren Gebiet Kriegs- oder Bür­ gerkriegs-Ereignisse stattfinden, fallen unter den Versicherungsschutz. 4.1.4 Luftfahrtunfälle Unfälle der versicherten Person • als Luftfahrzeug-Führer oder Luftsportgeräte-Führer, soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt (z.B. Piloten, Gleitschirm- oder Drachenflieger) • als sonstiges Besatzungs-Mitglied eines Luftfahrzeuges (z.B. Copiloten, Funker, Bordme­ chaniker, Flugbegleiter) • bei beruflichen Tätigkeiten, die nur mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuüben sind (z.B. Luftfotograf, Polizisten bei der Verkehrs-Überwachung oder Verbrechens-Verfolgung, Ärzte und medizinisches Personal in speziellen Rettungs-Hubschraubern und Ambulanz- Flugzeugen, Sprühflüge zur Schädlings-Bekämpfung) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast. 4.1.5 Fahrt-Veranstaltungen mit Motorfahrzeugen Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Teilnehmer ist jeder • Fahrer, • Beifahrer oder • Insasse des Motorfahrzeugs. Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei denen es auf die Er­ zielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Ausnahmen: Unfälle bei Fahrten zur Erzielung einer Durchschnitts-Geschwindigkeit. Hierzu zählen • Sternfahrten, • Zuverlässigkeitsfahrten, • Orientierungsfahrten, • Ballon-Verfolgungsfahrten. Solche Fahrten sind mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Fahrten mit Gokarts auf öffentlichen Kartbahnen, wenn • es sich um reine Freizeitfahrten handelt und • die versicherte Person kein Berufs-, Lizenz-, Vertragssportler, Vertragsamateur oder Ver­ einsmitglied im Bereich Motorsport ist. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 38 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 39] . 4.1.6 Kernenergie Nicht versichert sind Unfälle, die • unmittelbar oder • mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. 4.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden 4.2.1 Psychische Reaktionen Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Hierzu Beispiele: • Posttraumatische Belastungs-Störung nach Beinbruch durch einen schweren Verkehrs­ unfall • Angstzustände des Opfers einer Straftat 4.2.1.1 Psychische und nervöse Störungen Mitversichert sind die Folgen psychischer und nervöser Störungen • die unmittelbar nach einem Unfall eintreten, • ausschließlich auf eine durch den Unfall verursachte organische Verletzung des Nerven­ systems oder • auf eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind. Ist die psychische und nervöse Störung nicht durch eine organische Verletzung entstanden, wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder ein Tinnitus, bleibt sie vom Versiche­ rungsschutz ausgeschlossen. 4.2.2 Heilmaßnahmen oder Eingriffe Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Per­ son, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahme: • Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst, und • für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz über diesen Vertrag. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. Hierzu ein Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Unfall und lässt die Unfallverletzung ärztlich behan­ deln. Ein Behandlungs-Fehler führt dabei zu weiteren Schädigungen. Das Schneiden von • Nägeln, • Hühneraugen oder • Hornhaut gilt nicht als Heilmaßnahme oder Eingriff und ist deshalb mitversichert. 4.2.3 Infektionen Ausgeschlossen sind Infektionen, die nicht nach § 1 Ziffer 1.4.4 versichert sind. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 39 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 40] . Für diese Infektionen besteht jedoch Versicherungsschutz • wenn sie durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht sind, und • die Heilmaßnahmen oder Eingriffe durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall ver­ anlasst waren (§ 4 Ziffer 4.2.2). 4.2.4 Strahlen Nicht versichert sind Unfälle durch Strahlen. Ausnahme: Unfälle durch die Strahlen, die nach § 1 Ziffer 1.4.5 ausdrücklich versichert sind. 4.2.5 Schädigungen der Bandscheibe sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblu­ tungen Vom Versicherungsschutz sind ausgeschlossen • Schädigungen an Bandscheiben und • Blutungen aus inneren Organen und • Gehirnblutungen. Ausnahmen: Es besteht Versicherungsschutz • bei Schädigungen an Bandscheiben, wenn neben der Bandscheibe weitere Körperteile verletzt sind und ein Unfallereignis die überwiegende Ursache ist, • bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, wenn ein Unfallereignis die überwiegende Ursache ist. 4.2.6 Bauch- und Unterleibsbrüche Vom Versicherungsschutz sind ausgeschlossen • Bauch- und Unterleibsbrüche Ausnahme: Unter den Versicherungsschutz fällt ein Bauch- oder Unterleibsbruch dann, wenn er • durch eine gewaltsame, • von außen kommende, • direkte Einwirkung auf den Bauch- und Unterleibsbereich verursacht worden ist und die Einwirkung durch medi­ zinische Befunde belegt wird. Er fällt ebenfalls unter den Versicherungsschutz, wenn er • durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden ist (siehe hierzu § 1 Ziffer 1.4.1.1). §5 5.1 Krankheiten und Gebrechen Was passiert, wenn Unfall- folgen mit Krankheiten oder Als Unfallversicherer leisten wir ausschließlich für Unfallfolgen. Gebrechen zusammentreffen? Darunter verstehen wir • Schädigungen der Gesundheit und Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 40 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 41] . • die Folgen von Schädigungen der Gesundheit die durch ein Unfallereignis verursacht wurden. Wir leisten nicht für • Krankheiten sowie • körperliche oder geistige Gebrechen. Hierzu Beispiele: Krankheiten sind z.B. • Diabetes, • Gelenks-Erkrankungen, • Osteoporose. Gebrechen sind z.B. • Fehlstellungen der Wirbelsäule, • angeborene Sehnen-Verkürzungen, • Schwerhörigkeit, • Amputationen, • anlagebedingte Bewegungseinschränkungen. 5.2 Mitwirkung Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes: Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädi­ gung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich • bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invalidi­ tätsgrads. • bei allen anderen Leistungsarten die Leistung selbst, soweit dort nicht etwas anderes be­ stimmt ist. Hierzu ein Beispiel: Eine Beinverletzung hat zu einem Grad der Invalidität von 10 % geführt. Dabei hat ein Diabe­ tes zu 50 % mitgewirkt. Der unfallbedingte Grad der Invalidität beträgt 5 %. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 %, nehmen wir keine Minderung vor. Die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung haben wir nachzuweisen. §6 6.1 Definition Nicht versicherbare Personen Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen ab Pflegegrad 3 im Sinne der sozialen Pflege-Versicherung. 6.2 Erlöschen des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person im Sinne von § 6 Zif­ fer 6.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet für sie die Versicherung. 6.3 Rückerstattung des Beitrags Den für die nicht versicherbare Person seit dem Eintritt der Versicherungsunfähigkeit gezahl­ ten Beitrag erstatten wir Ihnen. Für den Erstattungsanspruch gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 41 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 42] . Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 (1) BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. §7 7.1 Die Gefahrengruppen Was müssen Sie bei Änderungen der Berufstätigkeit Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der oder Beschäftigung beachten? versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppen­ verzeichnis. Wir stellen es Ihnen auf Anforderung sehr gerne digital zur Verfügung. In unserem Berufsgruppenverzeichnis unterteilen wir die Berufe in die 5 Gefahrengruppen A und B1 bis B4. Die einzelne Gefahrengruppe ist dabei maßgeblich für die Höhe des Beitrags. Hierbei ist die Gefahrengruppe A durch • wenig gefahrgeneigte, • eher kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten geprägt. Die Gefahrengruppen B1 bis B4 sind durch • zunehmend gefahrgeneigte, • eher körperlich handwerkliche Tätigkeiten geprägt. Übt eine versicherte Person • Tätigkeiten der Gefahrengruppe A und • Tätigkeiten aus einer der Gefahrengruppen B1 bis B4 aus (z.B. Firmeninhaber, Meisterberufe), so erfolgt die Einstufung in die Gefahrengruppe A. Voraussetzung hierfür ist: Der Anteil der körperlich handwerklichen Tätigkeiten macht nicht mehr als 20 % an der ge­ samten Berufstätigkeit aus. 7.2 Mitteilung der Änderung Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Die Ausübung nachfolgender Tätigkeiten gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung: • freiwilliger Wehrdienst, • militärische Reserveübungen, • befristete freiwillige soziale Dienste (z.B. der Bundesfreiwilligendienst), • freiwilliger Dienst in Hilfsorganisationen Sie müssen uns deshalb nicht angezeigt werden. Als Hilfsorganisationen gelten z.B. • Freiwillige Feuerwehr, • Rotes Kreuz, • Johanniter Unfall-Hilfe, Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 42 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 43] . • Malteser Hilfsdienst, • THW, • ASB oder Ähnliche. 7.3 Auswirkungen der Änderung Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von 2 Monaten ab der Änderung. Auf Ihren Wunsch hin führen wir den Vertrag in einem solchen Fall mit den bisherigen Versi­ cherungssummen bei erhöhtem Beitrag weiter. Den erhöhten Beitrag berechnen wir nach Ab­ lauf von 2 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem die neue Berufstätigkeit aufgenom­ men wurde. Unterbleibt versehentlich die Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit in der vorgesehe­ nen Frist, so bleibt der Versicherungsschutz gleichfalls voll bestehen. Die Beitrags-Berech­ nung erfolgt nachträglich. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mittei­ lung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag in einem solchen Fall mit den bisherigen Versiche­ rungssummen bei gesenktem Beitrag weiter. Den gesenkten Beitrag berechnen wir ab dem Zeitpunkt, zu dem uns Ihre Mitteilung zugeht. 7.4 Nicht versicherbare Berufe Bieten wir für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person nach un­ seren Tarifen keinen Versicherungsschutz, so können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi­ gung wird einen Monat nach Zugang wirksam. Unser Kündigungsrecht erlischt, • wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, zu dem wir von der Änderung Kenntnis erlangt haben, oder • wenn die versicherte Person ihre vorherige Berufstätigkeit oder Beschäftigung wieder aufgenommen hat. Haben Sie die Änderungsanzeige nicht unverzüglich gemacht, so sind wir von der Verpflich­ tung zur Leistung frei, wenn der Unfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu welchem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Bei grobfahrlässiger Verletzung Ihrer Pflicht zur unverzüglichen Anzeige sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür­ zen. Weisen sie nach, dass Sie die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt unsere Verpflichtung zur Leistung bestehen. Unsere Verpflichtung zur Leistung bleibt auch bestehen, wenn uns die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Das gleiche gilt, wenn bei Eintritt des Unfalls • die Frist für die Kündigung unsererseits abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist oder • wenn die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung keinen Einfluss auf den Eintritt des Un­ falls und auf den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung gehabt hat. Für zum Beispiel die folgenden Berufe bieten wir nach unseren Tarifen keinen Versiche­ rungsschutz: Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 43 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 44] . • Akrobaten • Berufssportler • Dompteure • Kunstreiter • Munitionsräumer • Rennreiter (Jockey) • Sprengmeister • Stuntwomen • Stuntmen §8 Beachten Sie bitte nach einem Unfall zunächst die Fristen und Voraussetzungen der vereinbarten Leis­ Was müssen Sie nach tungsarten, die in § 2 geregelt sind. einem Unfall beachten? (Obliegenheiten) Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. 8.1 Hinzuziehen eines Arztes Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person • unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, • seine Anordnungen befolgen und • uns unterrichten. Bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie einen Arzt erst dann hinzuziehen oder die versicherte Person hinzuzieht, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird. 8.2 Ausfüllen der Unfallanzeige Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person • wahrheitsgemäß ausfüllen und • uns unverzüglich zurücksenden. Von uns darüber hinaus erbetene sachdienliche Auskünfte müssen Sie oder die versicherte Person uns in gleicher Weise erteilen. 8.3 Untersuchung durch beauftragte Ärzte Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Wir tragen • die notwendigen Kosten und • den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entstanden ist. Wird bei Selbständigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so erstatten wir ei­ nen festen Betrag, der 1/5‰ der versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 300 EUR beträgt. 8.4 Auskünfte zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von • Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 44 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 45] . Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst ein­ holen und uns zur Verfügung stellen. 8.5 Meldefrist nach Unfalltod Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb der vorgesehenen Frist von 14 Ta­ gen zu melden. Das gilt auch, wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Die Meldefrist beginnt erst, wenn • Sie oder • Ihre Erben oder • die bezugsberechtigten Personen Kenntnis vom Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfall-Ursächlichkeit haben. Soweit es zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist, ist uns das Recht zu einer Ob­ duktion zu verschaffen. Die Obduktion wird dann durch einen von uns beauftragten Arzt durchgeführt. 8.6 Verantwortlichkeiten für die Erfüllung der Obliegenheiten Für die Erfüllung von Obliegenheiten ist neben Ihnen nach Maßgabe des § 47 VVG 2008 auch die versicherte Person verantwortlich. Insbesondere für solche Obliegenheiten, die nur in ihrer Person entstehen können. §9 Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in § 8 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, Welche Folgen haben die verlieren Sie den Versicherungsschutz. Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versiche­ rungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Oblie­ genheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheits-Verletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben. § 10 Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Wann sind die Leistungen Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig fällig? sind. 10.1 Erklärung über die Leistungspflicht Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Um­ fang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beträgt • bei der Invaliditätsleistung und Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 45 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 46] . • der Unfallrente drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei der Invaliditätsleistung und der Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Ab­ schluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwen­ dig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. 10.2 Fälligkeit der Leistung Wir leisten innerhalb von zwei Wochen • wenn wir den Anspruch anerkennen oder • wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt haben. 10.3 Vorschüsse Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - wenn Sie es wünschen - angemessene Vorschüsse. Hierzu ein Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar. Die Vorschüsse werden auf die endgültig fällig werdende Leistung angerechnet. 10.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszu­ stands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Invaliditätsgrad jährlich neu bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kin­ dern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist für Sie und uns von drei auf fünf Jahre. • Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklä­ rung über unsere Leistungspflicht mit. • Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mit­ teilen. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als wir sie bereits erbracht haben, so ist der Mehrbeitrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. § 11 11.1 Fremdversicherung Die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen zu. zueinander Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einer anderen versicherten Person zustoßen (Fremdversicherung). Stößt der anderen versicherten Person ein Unfall zu, so zahlen wir die Leistung dennoch an Sie. Die Leistung steht aber nicht Ihnen sondern der versicherten Person zu. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 46 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 47] . Sie können bestimmen, ob Sie die Leistung selbst an die versicherte Person leiten wollen oder ob wir dieses für Sie übernehmen. 11.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige An­ spruchsteller entsprechend anzuwenden. 11.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustim­ mung weder übertragen noch verpfändet werden. 11.4 Erfüllung von Obliegenheiten Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung von Obliegenheiten verantwortlich. § 12 Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung in Textform beenden, wenn Kündigung nach Versicherungsfall • wir eine Leistung erbracht oder • Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung zugegangen sein. Im Falle eines Rechtsstreits muss die Kündigung spätestens einen Monat nach • Klagerücknahme, • Anerkenntnis, • Vergleich oder • Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch be­ stimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum En­ de des Versicherungsjahres. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Wird der Vertrag gekündigt, haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Vertragszeit entspricht. § 13 Die Unfallversicherung gilt nur dann, wenn Sie ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Kündigung bei dauerhaftem haben. Umzug ins Ausland Verlegen Sie ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, können Sie oder wir den Vertrag durch eine Kündi­ gung in Textform beenden. Ihr Kündigungsrecht bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland: Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch be­ stimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum En­ de des laufenden Versicherungsjahres. Ausübung der Rechte durch uns: Kündigen wir, müssen wir die Kündigung innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von dem dauerhaften Verzug ins Ausland Kenntnis erlan­ gen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren neuen Wohnsitz im Ausland bezogen haben. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 47 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 48] . § 14 14.1 Anpassung der Beiträge in der Kinder-Unfallversicherung Anpassung der Beiträge an das Lebensalter der versicherten In der Kinder-Unfallversicherung kennen wir 2 Altersgruppen, nämlich Person • von 0 bis 13 Jahre und • von 14 bis 17 Jahre. Ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 14. Geburtstag des versicherten Kindes folgt, erhöhen wir die Beiträge für die folgenden Leistungsarten um 50 %: • Invaliditätsleistung • Invaliditätsleistung mit Progression 225 % • Invaliditätsleistung mit Progression 350 % • Invaliditätsleistung mit Progression 500 % • Invaliditätsleistung mit Progression 500 % Plus • Invaliditätsleistung mit Progression 600 % • Todesfallleistung • Unfall-Krankenhaustagegeld • Genesungsgeld • Tagegeld Welche der vorgenannten Leistungsarten Sie mit uns für das versicherte Kind vereinbart ha­ ben, das geht aus Ihrem Antrag und dem Versicherungsschein hervor. 14.2 Umstellung der Kinder-Unfallversicherung auf den Tarif für Erwachsene Vollendet das versicherte Kind im laufenden Versicherungsjahr das 18. Lebensjahr (= 18. Geburtstag), stellen wir die Versicherung ab dem Beginn des folgenden Versicherungsjahres auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Tarif für Erwachsene der Gefahrengruppe A um. Die zu diesem Zeitpunkt erreichten Versicherungssummen bleiben gleich. 14.3 Anpassung der Beiträge in der Unfallversicherung für Erwachsene In der Unfallversicherung für Erwachsene kennen wir 5 Gefahrengruppengruppen, nämlich • die Gefahrengruppe A • die Gefahrengruppe B1 • die Gefahrengruppe B2 • die Gefahrengruppe B3 • die Gefahrengruppe B4 Was sich hinter diesen Gefahrengruppen verbirgt, das können Sie § 7 Ziffer 7.1 entnehmen. In der Gefahrengruppe A erhöhen sich die Beiträge für die versicherte Person • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 51. Geburtstag folgt, bis zum Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 55. Geburtstag folgt, um jeweils 2 %, • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 56. Geburtstag folgt, bis zum Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 80. Geburtstag folgt, jeweils um 5 %. In der Gefahrengruppe B1 erhöhen sich die Beiträge für die versicherte Person • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 61. Geburtstag folgt, bis zum Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 70. Geburtstag folgt, um jeweils 4 %, • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 71. Geburtstag folgt, bis zum Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 80. Geburtstag folgt, jeweils um 5 %. In der Gefahrengruppe B2 erhöhen sich die Beiträge für die versicherte Person • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 61. Geburtstag folgt, bis zum Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 48 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 49] . Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 70. Geburtstag folgt, um jeweils 2 %, • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 71. Geburtstag folgt, bis zum Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 80. Geburtstag folgt, jeweils um 5 %. In der Gefahrengruppe B3 erhöhen sich die Beiträge für die versicherte Person • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 61. Geburtstag folgt, bis zum Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 70. Geburtstag folgt, um jeweils 1 %, • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 71. Geburtstag folgt, bis zum Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 80. Geburtstag folgt, jeweils um 5 %. In der Gefahrengruppe B4 erhöhen sich die Beiträge für die versicherte Person • ab dem Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 71. Geburtstag folgt, bis zum Beginn des Versicherungsjahres, welches auf den 80. Geburtstag folgt, um jeweils 5 %, Die zur jeweiligen Gefahrengruppe genannten prozentualen Erhöhungen des Beitrags gelten für die folgenden Leistungsarten • Invaliditätsleistung • Invaliditätsleistung mit Progression 225 % • Invaliditätsleistung mit Progression 350 % • Invaliditätsleistung mit Progression 500 % • Invaliditätsleistung mit Progression 500 % Plus • Invaliditätsleistung mit Progression 600 % • Todesfallleistung • Unfall-Krankenhaustagegeld • Genesungsgeld • Tagegeld • CuraPlus Welche der vorgenannten Leistungsarten Sie mit uns für die jeweilige versicherte Person ver­ einbart haben, das geht aus Ihrem Antrag und dem Versicherungsschein hervor. § 15 15.1 Voraussetzungen für den Mehrpersonennachlass Mehrpersonennachlass Wir gewähren Ihnen einen Mehrpersonennachlass in Höhe von 10 % auf den Beitrag, wenn • mindestens 2 Personen über den Vertrag versichert sind. 15.2 Entfall des Mehrpersonennachlasses Der gewährte Mehrpersonennachlass entfällt, sobald • nur noch eine Person über den Vertrag versichert ist. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 49 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022 [Seite 50] . Informationen zu Ihrem Gothaer Garantie-Paket Bedingungsgarantien: Unsere Versicherungsbedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik (Stand 10/2022) GDV Musterbedingungen entsprechen in Bezug auf und Mindeststandards des Arbeitskreises • den dargestellten Versicherungsschutz, Beratungsprozesse • die Leistungsinhalte folgenden Mindeststandards: • GDV Musterbedingungen Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlene Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2020, Stand Dezember 2020 (www.gdv.de). • Arbeitskreis Beratungsprozesse Unfall-Risikoanalyse mit Stand vom 28.09.2015 (www.beratungsprozesse.de). Weichen unsere Versicherungsbedingungen in den beiden oben genannten Punkten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zum Nachteil des Versicherungsnehmers von diesen Mindeststandards ab, werden wir uns nicht darauf berufen. Bei der Regulierung werden wir die für den Versicherungsneh­ mer günstigeren Bedingungen anwenden. Werden die oben genannten Mindeststandards nach Abschluss des Versicherungsvertrags erneuert, so erstreckt sich unsere Garantie nicht automatisch auch auf diese Neuerungen. Zu deren Einbeziehung ist eine Änderung bzw. Aktualisierung des Vertrages erforderlich. Hinweis zu den nicht versicherbaren Personen ab Pflegegrad 3: Die bisherige Regelung der GDV Musterbedingungen zu den nicht versicherbaren Personen wurde ge­ strichen. In unseren Bedingungen ist diese als Ziffer 6 nach wie vor enthalten. Der Versicherte soll damit vor nicht gerechtfertigten Beitragszahlungen geschützt werden. Bei Perso­ nen ab dem Pflegegrad 3 ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass wir einen Beitrag erhalten, ohne dass ein nennenswertes Risiko besteht. Darin sehen wir eine Ausgestaltung des § 80 VVG - Fehlen­ des versichertes Interesse. Innovationsklausel Unsere Versicherungsbedingungen zur Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik (Stand 10/2022) werden ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert: In diesem Fall gelten diese Vorteile ab dem Zeitpunkt der Änderung auch für alle Bestandsverträge, denen diese Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen. Vorgangsnummer Teil B - Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer Privat Unfallversicherung Klassik Seite 50 von 50 20220506EL0000406 26.07.2022
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[Seite 1] . Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Unfallversicherung (Stand 10/2022) xxxxxx - 10/2022 [Seite 2] . Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren Gothaer-Produkten freut uns sehr. Die Basis unseres gegenseitigen Vertrages bilden • die Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Privat • und die gesetzlichen Bestimmungen. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Antrag sowie im Versicherungsschein beschrieben. Soweit wir in den Versicherungsunterlagen die männliche Form der Bezeichnung (z.B. Ver­ sicherungsnehmer, Ehegatte) verwenden, ist dabei auch immer die weibliche Bezeichnung mit gemeint. Bei Verwendung der persönlichen Fürwörter "Sie" oder "Ihr" sind ggf. auch ju­ ristische Personen oder Personenmehrheiten als Versicherungsnehmer gemeint. Sofern in Schreiben, allgemeinen Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheinen, Rechnungen, Mahnungen usw. der Begriff "Beitrag" verwand wird, wird dieser gleichlau­ tend/synonym für den Begriff "Prämie" gebraucht. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr/e Berater*in gerne zur Verfügung. Ihre Gothaer Allgemeine Versicherung AG Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Kundeninformationen 3 Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat 7 Anlagen Teil B – Produktbezogene Bedingungen Gothaer Privat 16 Versicherungsnummer Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 2 von 6 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 3] . Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 122786654 Vorsitzender des Aufsichtsrates Prof. Dr. Werner Görg Vorstand Thomas Bischof (Vorsitzender) Oliver Brüß Dr. Mathias Bühring-Uhle Harald Ingo Epple Michael Kurtenbach Oliver Schoeller Ladungsfähige Anschrift Postanschrift 50598 Köln Hausanschrift Gothaer Allee 1, 50969 Köln Niederlassung im EU-Gebiet Gothaer Allgemeine Versicherung AG und dortige Vertreter Niederlassung für Frankreich 2 Quai Kléber F-67000 Strasbourg Hauptbevollmächtigter Claude Ketterle Hauptgeschäftstätigkeit Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent­ scheiden kann. Informationen zur Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versiche­ Versicherungsleistung rungsleistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen und zur Gesamtprämie bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingun­ gen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ansprechpartner zur Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal außergerichtlichen Schlichtung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an • Gothaer Beschwerde- Gothaer Allgemeine Versicherung AG management 50598 Köln Internet: www.gothaer.de/privatkunden/kontakt-privatkunden/beschwerdemanagement.htm Mail: beschwerde@gothaer.de oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Bei­ legung von Streitigkeiten: • Versicherungsombudsmann Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Internet: www.versicherungsombudsmann.de Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch diese Institutionen nicht berührt. Gültigkeitsdauer von Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen ha­ Vorschlägen und sonstigen ben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschü­ vorvertraglichen Angaben ren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Versicherungsnummer Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 3 von 6 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 4] . Bindefrist Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Zustandekommen Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annah­ des Vertrages meerklärung oder durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ih­ rem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffe­ nen Vereinbarungen sind diese - einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen - in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Beginn des Der Versicherungsschutz beginnt zu den im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkten, wenn Versicherungsschutzes der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins be­ zahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, son­ dern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinformationsblatt und Versicherungsbedingungen enthalten. Vorläufige Deckung Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem da­ rin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbe­ sondere nach endgültige Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versicherungs­ scheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Text­ form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wieder­ um einschließlich der Tarifbestimmungen, • diese Belehrung, • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in Abschnitt 2 ausgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln. Widerrufs- Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf folgen die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt ha­ ben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei han­ delt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/360 der von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Prämie. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beiträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wider­ rufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirk­ same Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch Hinweise vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Abschnitt 2 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Fol­ genden im Einzelnen aufgeführt: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwi­ schen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver­ Versicherungsnummer Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 4 von 6 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 5] . tragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informatio­ nen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä­ mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Versicherungsver­ träge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundla­ gen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits­ dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs ge­ gebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließ­ lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 10. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen ein­ schließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen ein­ schließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho­ benen und deutlich gestalteten Form; 12. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Auf­ sichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung Weitere wichtige Hinweise für Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 8 Absatz 3 VVG nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weni­ den Fall eines Widerrufs ger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns. Widerrufen Sie Ihren Änderungsantrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Laufzeit, Mindestlaufzeit Zu Laufzeit und Beendigung des Vertrags verweisen wir auf die Hinweise im Informationsblatt zu Versi­ cherungsprodukten. Beendigung des Vertrages Einzelheiten entnehmen Sie dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und den Versiche­ rungsbedingungen. Anwendbares Recht/ Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das gilt sowohl für die Aufnahme der Beziehungen Gerichtsstand zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages als auch für den Versicherungsvertrag selbst. An­ sprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. an Ihrem ge­ wöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) gel­ tend machen. Vertragssprache Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Sprache statt, es sei denn, dass im Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. Versicherungsnummer Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 5 von 6 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 6] . Zahlweise • Erstbeitrag Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ab­ lauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. • Folgebeitrag Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitrags­ rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt wird. • SEPA-Lastschrift-Mandat Ist mit Ihnen die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Fällig­ keitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. • Zahlweise Sie können mit uns grundsätzlich jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Prämienzah- lung vereinbaren, wobei wir für 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Prämienzahlung einen Zu­ schlag verlangen können. Versicherungsnummer Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 6 von 6 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 7] . Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat §1 Vertragsgrundlagen, rechtlich selbstständige Verträge...........................................................................................................................8 §2 Beginn des Versicherungsschutzes........................................................................................................................................................ 8 §3 Versicherungsperiode..............................................................................................................................................................................8 §4 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung...................................................................... 8 §5 Fälligkeit des Folgebeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung.........................................................................................8 §6 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung.................................................................................................................................... 9 §7 Verrechnungsklausel............................................................................................................................................................................. 10 §8 Dauer und Ende der Verträge, Kündigung............................................................................................................................................ 10 §9 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers..........................................................................................................................................11 § 10 Verjährung............................................................................................................................................................................................. 13 § 11 Örtlich zuständiges Gericht................................................................................................................................................................... 13 § 12 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung............................................................................................................................13 § 13 Anzuwendendes Recht..........................................................................................................................................................................13 § 14 Embargobestimmung............................................................................................................................................................................ 13 Informationen zu den Gothaer Extra-Services........................................................................................................................................... 14 Teil B - Produktbezogene Bedingungen Gothaer Privat Der Teil A - Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen bildet mit dem Teil B - Produktbezogene Bedingungen die Vertragsgrundlagen für die jeweils rechtlich selbstständige Versicherung Ihres Gothaer Privat-Vertrags. Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 2 von 10 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 8] . Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat §1 Vertragsgrundlagen sind Vertragsgrundlagen, rechtlich selbstständige Verträge • der Versicherungsantrag • der Versicherungsschein • Teil A – Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat • die gesetzlichen Vorschiften, soweit in den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Zusätzliche Vertragsgrundlagen für jede vereinbarte Versicherung sind: • Teil B - Produktbezogene Bedingungen • Teil C - Besondere Bedingungen (je nach individueller Vereinbarung) Die vereinbarten Versicherungen bilden jeweils rechtlich selbstständige Versicherungsverträge. §2 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie Beginn des den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich im Sinne von § 4.1 zahlen. Versicherungsschutzes §3 Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Dauer des Vertrages Versicherungsperiode länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Dauer des Vertrages kürzer als ein Jahr, entspricht die Versi­ cherungsperiode der Dauer des Vertrages. 3.1 Beitragszahlung Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der im Voraus zu zahlen ist. Wenn Sie mit uns eine Raten­ zahlung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) vereinbart haben, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. 3.2 Versicherungsteuer Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. §4 4.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Fälligkeit des Erst- oder Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn Sie nichts Anderes mit uns vereinbart haben – Einmalbeitrags, Folgen unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins und der verspäteter Zahlung oder Zahlungsaufforderung fällig. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Nichtzahlung Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. 4.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie durch • eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder • einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzah­ lung des Beitrags nicht zu vertreten haben. 4.3 Rücktritt Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig. In diesem Fall können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktre­ ten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. Im Fal­ le eines Rücktritts sind wir berechtigt, eine Geschäftsgebühr zu verlangen. §5 5.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Fälligkeit des Folgebeitrags, Die Folgebeiträge werden grundsätzlich jeweils am Ersten des Monats fällig, für dessen Zeit­ Folgen verspäteter Zahlung raum der Beitrag geleistet werden soll. Der Zeitraum ist abhängig von der vereinbarten Zah­ oder Nichtzahlung Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 3 von 10 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 9] . lungsweise. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Bei­ tragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. 5.2 Verzug Sie zahlen einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig. In diesem Fall geraten Sie, auch ohne Mah­ nung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung verschuldet haben. Sie sind mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug. In diesem Fall können wir Ersatz für den Schaden verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist. 5.3 Zahlungsfrist Sie zahlen einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig. In diesem Fall können wir Ihnen auf Ihre Kos­ ten eine Zahlungsfrist setzen. Darüber müssen wir Sie in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) in­ formieren. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Unsere Aufforderung zur Zahlung ist nur dann wirksam, wenn wir Sie je Vertrag über folgen­ de Punkte informieren: • den ausstehenden Beitrag • die Zinsen • die Kosten • die rechtlichen Folgen, die mit dem Überschreiten der Frist verbunden sind. Die rechtlichen Folgen sind: • wir sind leistungsfrei • wir haben das Recht zur Kündigung des Vertrages. 5.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung Nach Ablauf der Zahlungsfrist haben Sie den angemahnten Betrag nicht bezahlt. In diesem Fall • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Zahlen Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungs­ frist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz. 5.5 Rechtzeitige Zahlung bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat Wir haben mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart. In diesem Fall gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn • der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und • Sie der Einziehung nicht widersprechen. Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein­ gezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen. Haben Sie es zu vertreten, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Werden durch Kreditinstitute Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug bei uns erhoben, sind diese von Ihnen als Verzugsschaden zu zahlen. Sie sind zur Zahlung erst dann verpflichtet, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert ha­ ben. §6 Haben wir mit Ihnen die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 4 von 10 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 10] . Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug sind. Ferner können wir von Ihnen für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. §7 7.1 Bei einer Zahlung des Beitrags Verrechnungsklausel • haben Sie nicht ausdrücklich angegeben, wofür die Zahlung bestimmt ist. • Die Zahlungsbestimmung lässt sich auch aus den Umständen nicht ableiten. Gleichzeitig sind Beiträge aus mehreren Versicherungsverträgen fällig. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung eines an uns gezahlten Betrags mit fälligen Beiträgen zunächst auf denjenigen Vertrag, für den aufgrund der Rechtsfolgen der §§ 37, 38 VVG kein Versicherungsschutz besteht. 7.2 Verbleibt nach der unter § 7.1 beschriebenen Verrechnung aus dem gezahlten Beitrag noch ein Restbetrag oder lag zum Zeitpunkt der Beitragszahlung kein Zahlungsrückstand im Sin­ ne der §§ 37, 38 VVG vor, erfolgt die Verrechnung des Beitrags in folgender Reihenfolge: • Privathaftpflichtversicherung • Tierhalterhaftpflichtversicherung • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung • Wohngebäudeversicherung • Hausratversicherung • Unfallversicherung Maßgeblich ist dabei, dass durch die vorgenannte Verrechnung offene Beiträge eines oder mehrerer der vorstehenden Versicherungsverträge vollständig ausgeglichen werden können. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. §8 8.1 Dauer und Ende des Vertrags Dauer und Ende der Verträge, Kündigung 8.1.1 Vertragsdauer Jeder rechtlich selbstständige Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeit­ raum abgeschlossen. 8.1.2 Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um je­ weils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können so­ wohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen. 8.1.3 Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehe­ nen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündi­ gung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjah­ res zugehen. 8.2 Kündigung nach Versicherungsfall 8.2.1 Kündigungsrecht Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können sowohl Sie als auch wir den Versi­ cherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündi­ gung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 5 von 10 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 11] . Abweichende Regelungen zum Kündigungsrecht können sich, aus den Produktbezo­ genen Bedingungen zum jeweils rechtlich selbstständigen Vertrag (Teil B) ergeben. 8.2.2 Kündigung durch den Versicherungsnehmer Kündigen Sie in Ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer, wird Ihre Kündigung so­ fort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kün­ digung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden Ver­ sicherungsjahres, wirksam wird. 8.2.3 Kündigung durch den Versicherer Unsere Kündigung wird einen Monat nach dem Zugang bei Ihnen wirksam. §9 9.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 9.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben zu gefahrerheblichen Umständen Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrer­ heblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und voll­ ständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir • nach Ihrer Vertragserklärung, • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn ein Vertreter die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn er den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan­ delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. 9.1.2 Mögliche Folgen einer Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungs­ schutz haben. Wir können in einem solchen Fall • vom Vertrag zurücktreten, • den Vertrag kündigen, • den Vertrag ändern oder • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Rücktritt: Bei unvollständigen und unrichtigen Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die un­ vollständigen oder unrichtigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ge­ macht haben. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir nicht zurücktreten. Da­ für müssen Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange­ zeigten gefahrerheblichen Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen (z.B. hö­ herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie auch für die Vergangenheit keinen Versicherungs­ schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere Leistungs­ pflicht unter folgender Voraussetzung bestehen: Sie weisen nach, dass der unvollständig oder unrichtige angezeigte Umstand Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 6 von 10 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 12] . • weder für den Eintritt, die Feststellung oder den Umfang des Versicherungsfalls, • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht jedoch arglistig verletzt, besteht auch in diesem Fall kein Ver­ sicherungsschutz. Im Fall des Rücktritts steht uns der Teil des Beitrags zu, der der abgelaufenen Ver­ tragszeit bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung entspricht. Kündigung: Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nur leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, das wir den Ver­ trag auch • bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu gleichen Be­ dingungen • zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche­ rungsschutz) geschlossen hätten. Vertragsänderung: Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag zu anderen Bedin­ gungen z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Be­ standteil des Vertrags. Bei einer unverschuldeten Anzeigepflichtverletzung, werden die anderen Bedingun­ gen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Bestandteil des Vertrags. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung erhal­ ten haben, fristlos kündigen, wenn • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10% erhöhen oder • wir die Absicherung der Gefahr für einen nicht angezeigten Umstand ausschlie­ ßen. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Änderung des Vertrags hin­ weisen. Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte: Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Änderung des Vertrags stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Änderung des Vertrages, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Änderung des Ver­ trags nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns gel­ tend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände ange­ ben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rück­ tritt, zur Kündigung oder zur Änderung des Vertrags. Ist der Versicherungsfall vor Ab­ Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 7 von 10 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 13] . lauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Anfechtung: Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beein­ flusst worden ist. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der abgelaufenen Ver­ tragszeit bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung entspricht. Erweiterung des Versicherungsschutzes Die vorherigen Absätze gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich er­ weitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist. § 10 10.1 Gesetzliche Verjährung Verjährung Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 10.2 Aussetzung der Verjährung Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Ver­ jährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen un­ sere Entscheidung in Textform zugeht. § 11 11.1 Klagen gegen den Versicherer Örtlich zuständiges Gericht Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: • das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. • das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufent­ halt ins Ausland, ist das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder Niederlassung zustän­ dig. 11.2 Klagen gegen den Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän­ dig. Ist uns Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, zustän­ dig. § 12 12.1 Anzeigen und Willenserklärungen Anzeigen, Willenserklärungen, Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden: Anschriftenänderung • an unsere Hauptverwaltung oder • an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen. 12.2 Anschriftenänderung Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine Willenserklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Unsere Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Ein­ Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 8 von 10 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 14] . schreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen. § 13 Für die rechtlich selbstständigen Verträge gilt deutsches Recht. Anzuwendendes Recht § 14 Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, so­ Embargobestimmung weit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Han­ dels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepub­ lik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinig­ ten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 9 von 10 00.000.000000 03.06.2022 [Seite 15] . Informationen zu den Gothaer Extra-Services Als Kunde der Gothaer profitieren Sie von zahlreichen Informations- und Soforthilfeleistungen rund um die Themen Auto, Reise sowie Haus und Wohnung. Das Gothaer Service-Telefon 0800 4464000 steht Ihnen hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfü­ gung. Die im Folgenden aufgeführten Extra-Services sind kostenfrei für Sie. Extra-Services Unterwegs und auf Reisen kann viel passieren. Und das nicht nur mit dem Auto. So individuell, wie es für unterwegs Ihre Situation erfordert, versuchen wir, Ihnen zu helfen – schnell und zuverlässig. Einige Beispiele: Services bei Fahrzeug-Ausfall - Damit Sie weiter kommen, wenn Sie einmal liegen bleiben. Wir helfen Ihnen: • Vermitteln von Pannenhilfs-, Abschlepp- und Bergungsdiensten • Nennen von KFZ-Werkstätten • Organisieren des KFZ-Rücktransports (inkl. Pick-up-Service) Traveller-Services - Damit Sie Ihre schönsten Wochen im Jahr sicher genießen können. Wir helfen Ihnen: • Telefonische Dolmetscherdienste • Telefonische Reiseberatung (Impf-, Gesundheits-, Devisen- und Aufenthaltsbestimmungen) • Nennen und Vermitteln von Hotelunterkünften, Mietwagenstationen, Dolmetschern und Rechtsan­ wälten im In- und Ausland • Organisieren einer (vorzeitigen Heim- bzw. verspäteten An-) Reise • Nennen und Einschalten von Botschaften und Konsulaten bei Notfällen im Ausland • Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Pässen, Führerschein etc. und bei der Kreditkartensperrung Gesundheits-Services - Damit Sie gut versorgt sind. Wir helfen Ihnen: • Nennen von qualifizierten Ärzten und Krankenhäusern im In- und Ausland, Rehakliniken etc. • Gespräche vermitteln zwischen behandelndem Arzt und Hausarzt • Besorgen und Versenden von lebenswichtigen Medikamenten, Brillen und medizinischen Hilfsmit­ teln • Organisieren von Überführungen und Bestattungen, inkl. Abwickeln aller Formalitäten im Ausland Die Kosten für die vermittelten Leistungen wie z. B. Medikamente oder Bahnfahrkarten werden nicht übernommen. Extra-Services Sie haben sich ausgesperrt? Oder brauchen Sie einfach für eine Renovierung einen Handwerker? Es für Ihr Zuhause gibt viele Situationen, bei denen wir Sie unterstützen können – schnell und qualifiziert. Handwerker-Services - Wir vermitteln Ihnen: • Dachdecker • Elektro-, Gas- und Wasserinstallateure • Gebäudereiniger • Glaser • Maler • Maurer • Rundfunk- und Fernsehtechniker • Raumausstatter • Tischler Dienstleister-Services - Wir vermitteln Ihnen: • Brand- und Wasserreinigung • Experten für Alarmanlagen und Stahlschränke • Wach- und Sicherheitsdienst, Haushüter • Hotel • Reinigung/Reparatur von Orientteppichen, Gemälden und Antiquitäten • Sachverständige • Schlüsseldienst • Spedition und Möbelpacker Die Kosten für die jeweiligen Handwerker und Dienstleister werden übernommen, wenn ein Anspruch auf Leistungen im Schadenfall besteht Versicherungsnummer Teil A - Allgemeine Versicherungsbedingungen Gothaer Privat Seite 10 von 10 00.000.000000 03.06.2022

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