Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)
Show full text: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Basic (210000)
[Seite 1]
Vers
Janitos
Unfallversicherung
Produktlinie Basic
Versicherungsbedingungen und Informationen
Stand: 01.04.2021 | Bedingungsnummer: 210000
[Seite 2]
Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
(Stand 01.04.2021)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo
und wann sich der Unfall ereignet.
Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn
mit Ihnen vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein
legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.
Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So
können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.
Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen
das weitere Vorgehen.
Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht ver-
ständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte
Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschlie-
ßend.
Ihre Unfallversicherung
Wer ist wer?
• Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
• Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie
selbst und andere Personen sein.
1 von 5
[Seite 3]
Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
(Stand 01.04.2021)
Die Versicherungsdauer 8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dynamik)
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises
Die Versicherungsprämie Beratungsprozesse
2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? 11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
3. Prämienanpassungsklausel 12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Weitere Bestimmungen 13. Welches Gericht ist zuständig?
4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen 14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung
zueinander? Ihrer Anschrift?
5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 15. Sanktionsklausel
6. Altersumstellungen 16. Welches Recht findet Anwendung?
7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder
Beschäftigung beachten?
1.4. Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
Einsätzen
Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet,
die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern
China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
Die Versicherungsdauer USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre
Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
1.5. Versicherungsjahr
1.1. Beginn des Versicherungsschutzes Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf
Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die
gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste Prämie unverzüglich nach Fällig- folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
keit im Sinne von Ziffer 2.3 der Allgemeinen Bedingungen zahlen. jeweils ganze Jahre.
1.2. Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- Die Versicherungsprämie
schlossen.
a) Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich 2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beach-
der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätes-
tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres ten?
eine Kündigung zugegangen ist. Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen?
b) Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen 2.1. Prämienzahlung
Zeitpunkt. Die Prämien können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-,
c) Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Halbjahres- oder Jahresprämien entrichtet werden. Die Versicherungspe-
Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf fol- riode umfasst bei Monatsprämien einen Monat, bei Vierteljahresprämien
genden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei ein Vierteljahr, bei Halbjahresprämien ein Halbjahr und bei Jahresprämien
Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zuge- ein Jahr.
gangen sein.
d) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzel- 2.2. Versicherungssteuer
ne Leistungsarten beschränkt werden. Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie
in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
1.3. Kündigung nach Versicherungsfall
a) Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn 2.3. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung der ersten
wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leis- oder einmaligen Prämie
tung erhoben haben. Die Kündigung kann auf die betroffene versi-
2.3.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
cherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden.
Die erste Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
b) Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknah-
me, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform 2.3.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
zugegangen sein.
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu
c) Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versi- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
cherungsjahres, wirksam wird. folge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
d) Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Ihnen wirksam.
2.3.3. Rücktritt
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, können wir
vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir kön-
2 von 5
[Seite 4]
Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die durch den einzelnen
nicht zu vertreten haben. Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund
und Höhe der Versicherungsleistungen.
2.4. Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung der c) Sofern die Berechnung nach Ziffer 3 b) eine Veränderung von
Folgeprämie mindestens 20 Prozent ergibt, ist der Versicherer im Falle einer
Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Prämiensatz für die bestehenden Verträge ab dem 01.07. zur jewei-
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. ligen Hauptfälligkeit des Vertrages anzupassen.
2.4.2. Verzug d) Senkungen des Prämiensatzes gelten ohne besondere Mitteilung ab
dem 01.07. zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages, die auf den
a) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Abschluss der Überprüfung folgt.
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
nicht zu vertreten haben. e) Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Durchschnitts der
Schadenzahlungen nach Ziffer 3 b) weniger als 20 Prozent, besteht
b) Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern kein Anpassungsrecht und auch keine Anpassungsverpflichtung.
und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen f) Der neue Prämiensatz darf nicht höher sein als der Prämiensatz für
Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif- den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
fern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und
2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden
sind. Weitere Bestimmungen
c) Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
Schadens zu verlangen. 4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag
2.4.3. Kein Versicherungsschutz beteiligten Personen zueinander?
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, a) Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem ande-
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, ren zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte
wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemei- aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.
nen Bedingungen darauf hingewiesen wurden. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Oblie-
genheiten verantwortlich.
2.4.4. Kündigung
b) Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfol-
a) Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in ger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-
c) Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere
gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b)
Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
b) Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats
5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versiche-
rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. 5.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über
gefahrerhebliche Umstände
2.5. Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschrift- a) Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
ermächtigung bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir
Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheb-
a) Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die
lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie
Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag ein-
sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
gezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne
widersprechen.
des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän-
b) Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge- de, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben,
zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschlie-
unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauf- ßen.
forderung erfolgt.
b) Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für
c) Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil Sie die die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerhebli-
Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus ande- chen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen
ren Gründen zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezo- verantwortlich.
gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
c) Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser
Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung der
den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln las-
Prämie erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform aufge-
sen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig
fordert worden sind.
verschwiegen.
2.6. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
5.2. Rücktritt
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil der Prämie, die dem 5.2.1. Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. a) Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzu-
3. Prämienanpassungsklausel treten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
a) Der Versicherer ist jährlich zum 01.04., erstmalig zum 01.04.2022, Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
berechtigt und verpflichtet, die Prämiensätze für bestehende Versi- haben.
cherungsverträge zu überprüfen und der Schadenentwicklung anzu- b) Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich
passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die
Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir
(Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä-
der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma- rung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
thematik und Versicherungstechnik zu berücksichtigen. der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begrün-
b) Der Versicherer ermittelt hierfür, um welchen Prozentsatz sich in den det, Kenntnis erlangen.
vergangenen drei Kalenderjahren das Verhältnis aus den Schaden- c) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
zahlungen zu den Nettoprämieneinnahmen (Prämie ohne Steueran-
teile) gegenüber dem kalkuliertem Verhältnis aus Schadenzahlun-
gen und den Nettoprämieneinnahmen erhöht oder vermindert hat.
3 von 5
[Seite 5]
Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
5.2.2. Ausschluss des Rücktrittsrechts 6. Altersumstellungen
a) Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An- 6.1. Anpassung der Prämien
zeige kannten.
a) Wir führen in folgenden Altersgruppen eine automatische Anpas-
b) Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder sung der Prämie durch. Beim Wechsel in eine andere Altersgruppe
Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Tarifprämien für die
vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. jeweilige Altersgruppe. Die Versicherungssummen bleiben dabei un-
c) Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei- verändert.
gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag b) Die Anpassung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres, in dem
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu die versicherte Person das Alter der darauffolgenden Altersgruppe
anderen Bedingungen, geschlossen hätten. erreicht.
5.2.3. Folgen des Rücktritts c) Die Janitos Unfallversicherung sieht folgende Altersgruppen vor:
– Kinder von 0 bis einschließlich 14 Jahre
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
– Erwachsene von 15 bis einschließlich 67 Jahre
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den – Senioren ab 68 Jahre
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
d) Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicher-
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
ten Person und dem Jahr der Prämienanpassung.
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-
tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs- e) Zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über
schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. die für die neue Altersgruppe gültigen Prämien.
Uns steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der
6.2. Wahlrecht
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Wünschen Sie keine automatische Prämienanpassung bei gleich-
5.3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung bleibender Versicherungssumme, können Sie innerhalb von 6 Wochen
nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung eine alternative
5.3.1. Kündigung Weiterführung des Vertrags vereinbaren. Hierzu stehen Ihnen die beiden
folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer
Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be- a) Bei planmäßiger Erhöhung der Prämie kann alternativ eine Vermin-
ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer derung der Versicherungssumme vereinbart werden.
Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn b) Bei planmäßiger Verringerung der Prämie kann alternativ eine
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden.
Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä- 6.3. Außerordentliches Kündigungsrecht nach Vertrags-
rung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich umstellung
weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die
Wünschen Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer
des Unfallversicherungsschutzes, können Sie den Vertrag innerhalb eines
Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den Umfang und Ausgestal-
b) Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht- tung der Umstellung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeit-
verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum- punkt des Wirksamwerdens der Umstellung, kündigen.
stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Wir werden Sie in dem Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf
c) Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachwei- das Kündigungsrecht hinweisen.
sen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hät-
7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufs-
ten.
tätigkeit oder Beschäftigung beachten?
5.3.2. Rückwirkende Vertragsanpassung
a) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag 7.1. Einstufung anhand der Gefahrengruppen
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich
Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung und dem Alter der versi-
auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die cherten Person ab. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäfti-
Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingun- gung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich anzei-
gen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. gen.
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Grundlage für die Einstufung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung
anhand des Unfallrisikos und damit auch der Bemessung der Versiche-
b) Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schrift- rungssummen und Prämien ist unser geltendes Gefahrengruppenver-
lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf zeichnis. Im Rahmen unseres Tarifes unterscheiden wir folgende Gefah-
die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen rengruppen:
wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer
Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem wir Gefahrengruppe A: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpas- zuzuordnen die einer verwaltenden / beratenden Tätigkeit nachgehen.
sung berechtigt, Kenntnis erlangen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Bankkaufleute, Buchhal-
ter, Datentypisten, Handelsvertreter, Pädagogen, Produktmanager, Rich-
c) Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir ter, Sachbearbeiter, Tagesmütter, Verkäufer, Versicherungsfachleute oder
den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An- Wirtschaftswissenschaftler.
zeige kannten.
Gefahrengruppe B: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
d) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als zuzuordnen die einer körperlichen / handwerklichen Tätigkeit nachgehen.
10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Gärtner, Drucker, Schlos-
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines ser, Bäcker, Köche, Gastwirte, Techniker, Elektriker, Gastronomen,
Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündi- Hausmeister oder Sportlehrer.
gen.
Gefahrengruppe C: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
zuzuordnen die in Ihrem Beruf einer besonders risikoreichen Tätigkeit
5.4. Anfechtung
nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Dachdecker,
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, Feuerwehrleute, Jäger, Landwirte, Maurer, Polizist, Soldaten, Tischler.
bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu,
Bei den unter den Gefahrengruppen aufgezählten Berufen handelt es sich
der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
jeweils nur um eine beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf
Vertragszeit entspricht.
Vollständigkeit erhebt. Der Abruf des vollständigen Gefahrengruppenver-
4 von 5
[Seite 6]
Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
zeichnisses ist im Internet über www.janitos.de möglich. Gerne übersen- 9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV-
den wir es Ihnen auch auf Nachfrage per Mail oder auf dem Postweg.
Musterbedingungen
7.2. Wechsel in einen Beruf mit niedrigerem Unfallrisiko Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos
Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den
a) Errechnen sich beim Wechsel der versicherten Person in eine
durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohle-
Berufstätigkeit mit niedrigerem Unfallrisiko bei gleich bleibender
nen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der
Prämie höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald wir
Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedin-
Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf
gungen regulieren.
von 30 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet
der zum Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.
10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen
b) Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
Versicherungssummen bei entsprechend verminderter Prämie wei-
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von Ihnen zugeht. Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfeh-
c) Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten lungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll
sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. erfüllen.
7.3. Wechsel in einen Beruf mit höherem Unfallrisiko 11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
a) Errechnet sich beim Wechsel der versicherten Person in eine Be- Tritt nach einem Wechsel des Unfallversicherers ein Unfall ein, dessen
rufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versiche- genauen Zeitpunkt des Unfallereignisses der Versicherungsnehmer auch
rungssummen eine höhere Prämie, so gilt diese nach Ablauf von 30 durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versiche-
Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum rung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schaden-
Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif. meldung in die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Bedin-
gungen zur Janitos Unfallversicherung 2021 fällt.
b) Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen
Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungssummen wei-
ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zugeht. 12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
c) Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko a) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungs- Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
schutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Fortführung des Vertrags mit der bisherigen Prämie bei entspre- b) Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
chend verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
der Frist. gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
d) Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten
sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. 13. Welches Gericht ist zuständig?
a) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt sich
7.4. Sondergefahren die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer
Ergeben sich im Rahmen der versicherten Berufstätigkeit oder Beschäfti- für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich
gung ausnahmsweise Sondergefahren, die grundsätzlich einer Tätigkeit zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
mit niedrigerem oder höherem Unfallrisiko zuzurechnen sind, so fällt dies Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit gemäß Ziffer 7.2 oder 7.3 der Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Allgemeinen Bedingungen, wenn die Sondergefahren nur kurzfristiger b) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie, müssen bei dem
Natur – also kein Dauerzustand – sind und eine grundsätzliche Änderung Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermange-
der versicherten Tätigkeit nicht beinhalten. lung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän-
Zu den Sondergefahren zählen beispielsweise bei leitenden oder aufsicht- dig ist.
führenden Personen körperliche Tätigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung
oder -nachbereitung sowie gelegentliche Urlaubs- oder Krankheits- 14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
vertretungen. Ebenfalls nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit fällt
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
a) Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere
8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in des-
sen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet
(Dynamik) werden.
a) Sofern eine planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dyna- b) Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
mik) vereinbart ist, werden Versicherungssummen und Prämien jähr- für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
lich um den im Versicherungsschein festgelegten Prozentsatz er- Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns be-
höht. Dabei werden die Versicherungssummen für Invalidität und kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
Tod auf volle Tausend Euro und die Versicherungssumme für die des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall ei-
Rente auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die Prämie erhöht ner Änderung Ihres Namens.
sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
b) Die planmäßige Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie 15. Sanktionsklausel
erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Wir teilen Ihnen die neuen
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Ver-
Versicherungssummen und die neuen Prämien in einem Nachtrag
tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
zum Versicherungsschein spätestens mit der Aufforderung zur Zah-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre-
lung der neuen Prämie mit.
publik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,
c) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie der Erhöhung innerhalb Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinig-
eines Monats nach Beginn des neuen Versicherungsjahres wider- ten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden,
sprechen oder wenn Sie die erste erhöhte Prämie nicht innerhalb soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge-
von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung zahlen. genstehen.
d) Sie und wir können die planmäßige Erhöhung von Leistung und
Prämie kündigen, wir jedoch nur mit einer Frist von drei Monaten. 16. Welches Recht findet Anwendung?
Haben Sie die Vereinbarung gekündigt, wird sie auf Ihren Antrag zu Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Beginn des folgenden Versicherungsjahres wieder in Kraft gesetzt.
5 von 5
[Seite 7]
Zusatzbedingungen zu Ihrer
Janitos Unfallversicherung Basic
(Stand 01.04.2021)
Der Versicherungsumfang 7. Zusatzpaket Medic
1. Gegenstand der Versicherung Der Leistungsfall
2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen 8. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? 9. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 10. Wann sind die Leistungen fällig?
Sonstige Leistungserweiterungen
5. Familien-Vorsorgeversicherung
6. Innovationsupdate
– die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht
Der Versicherungsumfang wurden.
h) Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder
1. Gegenstand der Versicherung sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn es dadurch zu Vergiftungen oder allergischen Reaktio-
nen kommt.
1.1. Was ist versichert?
i) Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrie-
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person
rungstod.
während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
j) der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
1.2. Wo besteht Versicherungsschutz? k) tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für De-
kompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zusatz-
bedingungen mitversichert.
1.3. Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von Die unter Ziffer 1.5 b) bis k) genannten Unfälle sind nur versichert, sofern
außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig die versicherte Person die Gesundheitsschädigungen unfreiwillig erlitten
eine Gesundheitsschädigung erleidet. hat.
1.4. Erhöhte Kraftanstrengungen 1.6. Infektionen
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente
gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige
a) Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln, Menisken oder Knorpel gezerrt
ärztliche Diagnose von Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als Unfall:
oder zerrissen werden oder
b) Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule eintreten oder a) Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall gemäß
c) Bauch- oder Unterleibsbrüche verursacht werden. Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. Dazu zählen
insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -bisse oder
Ausgenommen hiervon sind Schädigungen an Bandscheiben.
durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen (z. B. Bor-
reliose, FSME oder Malaria) sowie Infektionen durch sonstige ge-
1.5. Erweiterungen des Unfallbegriffs ringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen.
Als Unfall gilt/gelten auch: b) Infektionen bzw. Infektionskrankheiten, die in Ausübung der versi-
a) das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden, sofern die cherten Berufstätigkeit der versicherten Person entstanden sind und
versicherte Person diese infolge rechtmäßiger Verteidigung oder bei aus deren Krankheitsgeschichte, Befund oder Natur hervorgeht,
der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen er- dass durch das Einspritzen infektiöser Massen in Auge, Mund oder
litten hat. Nase Krankheitserreger in den Körper gelangt sind. Anhauchen,
Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens
b) plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische, chemi-
nicht. Anhusten nur dann, wenn durch einen Hustenstoß eines
sche, thermische oder elektrische Schädigungen sowie Schall-, Ex-
Diphtheriekranken infektiöse Massen in Auge, Mund oder Nase ge-
plosions- und sonstige Druckwellen.
langen.
c) wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwir-
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die erstmalige
kungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von
ärztliche Diagnose der Erkrankung frühestens 3 Monate nach Ausstel-
mehreren Stunden ausgesetzt war.
lung des Versicherungsscheins stattfindet.
d) das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.
e) Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von 2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen
Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff. Dies gilt jedoch nicht, wenn
Verdursten, Verhungern oder der Sauerstoffentzug auf einem
Krankheitszustand beruht oder trotz ärztlicher Behandlung die Auf-
2.1. Welche Leistungsarten können prämienpflichtig verein-
nahme von Nahrungsflüssigkeiten oder Nahrungsmitteln vom Kör- bart werden?
per verweigert wird. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versiche-
f) das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende unsach- rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.
gemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamen-
2.1.1. Invaliditätsleistung
tenentzug. Bei den hierdurch erlittenen Gesundheitsschädigungen
wird auf die Anrechnung einer eventuellen Mitwirkung gemäß Ziffer Versicherungsschutz für Invaliditätsleistung besteht, sofern die Leistungs-
3 der Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversicherung verzich- art im Versicherungsschein aufgeführt ist.
tet.
2.1.1.1. Voraussetzungen für die Leistung
g) Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen,
a) Infolge eines Unfalles muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der
– die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten
beinhaltet auch geringfügige Haut- oder Schleimhautverlet- Person eingetreten sein (Invalidität).
zungen sowie Tierbisse oder –stiche. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich län-
1 von 11
[Seite 8]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
ger als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes
nicht erwartet werden kann. d) Bei allen nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen, Körper-
b) Die Invalidität muss innerhalb von 14 Monaten nach dem Unfall funktionen und Sinnesorganen, bemisst sich der Invaliditätsgrad
eingetreten sein. danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungs-
c) Die Invalidität muss innerhalb von 16 Monaten nach dem Unfall fähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich me-
von einem Arzt schriftlich festgestellt werden. dizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
d) Die Invalidität muss innerhalb von 16 Monaten nach dem Unfall e) Bei den in der Gliedertaxe genannten inneren Organen können Sie
von Ihnen bei uns geltend gemacht werden. vor der gutachterlichen Erstbewertung schriftlich verlangen, dass
keine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe ge-
2.1.1.2. Art und Höhe der Leistung mäß Ziffer 2.1.1.2 c), sondern eine individuelle ärztliche Einschät-
a) Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt. zung anhand medizinischer Gesichtspunkte gemäß Ziffer 2.1.1.2 d)
erfolgen soll.
b) Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte
Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. f) Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funk-
tionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Inva-
c) Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend liditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.
genannten Körperteile, Körperfunktionen und Sinnesorgane gelten
ausschließlich die in der vereinbarten Gliedertaxenvariante festge- g) Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
legten, in Prozentsätzen angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teil- beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre- ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100
chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Welche Gliedertaxenvariante für Ihren Vertrag Gültigkeit hat, hängt 2.1.1.3. Tod der versicherten Person nach dem Unfall
davon ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im
Versicherungsschein aufgeführt. Stirbt die versicherte Person
a) unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Exklusiv
Spezial
Trend
Sinne
Hand
Med
Alle Angaben in
Top
Prozent b) nachdem ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war aus
unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder
unabhängig von der Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall,
beide Augen 100 100 100 100 100 100 100 leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztli-
ein Auge 50 60 60 80 80 80 70 chen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
ein Auge, sofern das andere 2.1.1.4. Progressionsmodell
bereits verloren oder völlig 50 100 100 100 100 100 100
funktionsunfähig war Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der
Gehör beider Ohren 70 100 100 100 100 100 100 Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. In den Pro-
Gehör eines Ohres 35 50 50 80 80 80 70 gressionsmodellen ist der als Kapitalleistung zu erbringende Prozentsatz
Gehör eines Ohres, sofern
der Invaliditätssumme bei bestimmten Invaliditätsgraden höher als der
das des anderen bereits 35 100 100 100 100 100 100 Invaliditätsgrad.
vollständig verloren war
Das mit uns für die jeweilige versicherte Person vereinbarte Leistungs-
Geruchssinn 15 20 20 25 25 25 25 modell (Progression) ergibt sich aus dem Versicherungsschein und
Geschmackssinn 15 20 20 25 25 25 25 seinen jeweiligen Nachträgen.
Stimme 60 100 100 100 100 100 100 Führt ein versicherter Unfall gemäß den Voraussetzungen und Bestim-
Arm 70 75 100 75 100 100 70 mungen zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent, so erhöht
Arm bis oberhalb des
70 75 100 75 100 100 70
sich die Leistung wie folgt:
Ellenbogengelenks
a) Progressionsmodell 225
Arm bis unterhalb des
65 75 100 75 100 100 70 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
Ellenbogengelenks
Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt.
Hand 60 75 100 75 100 100 70
– der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
Daumen 25 30 60 30 100 60 30
dreifach entschädigt.
Zeigefinger 10 20 60 20 100 60 20
b) Progressionsmodell 350
anderer Finger 5 10 20 10 20 20 10
– der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
sämtliche Finger einer Hand
50 75 100 75 100 100 70 Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
maximal
Bein über der Mitte des – der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
70 75 75 75 75 100 70
Oberschenkels fünffach entschädigt.
Bein bis zur Mitte des c) Progressionsmodell 500
70 75 75 75 75 100 70
Oberschenkels
– der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
Bein bis unterhalb des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
60 75 75 75 75 100 70
Knies
– der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
Bein bis zur Mitte des
50 75 75 75 75 100 70 achtfach entschädigt.
Unterschenkels
Fuß 45 50 50 50 50 100 70 d) Progressionsmodell 600
große Zehe 8 8 8 8 8 20 20 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
andere Zehe 5 5 5 5 5 10 10 Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
beide Nieren 100 100 100 100 100 100 100 – der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
zehnfach entschädigt.
eine Niere 25 25 25 25 25 25 25
eine Niere, sofern die e) Progressionsmodell 1000
andere bereits verloren oder 75 100 100 100 100 100 100 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
völlig funktionsunfähig war Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
Milz 10 10 10 10 10 10 10 – der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
Milz bei Kindern vor Voll- achtzehnfach entschädigt.
endung des 14. Lebens- 20 20 20 20 20 20 20
jahres
Gallenblase – 10 10 10 10 10 10
Magen – 30 30 30 30 30 30
Dünndarm – 30 30 30 30 30 30
Dickdarm – 30 30 30 30 30 30
ein Lungenflügel – 50 50 50 50 50 50
Leber – 50 50 50 50 50 50
Bauchspeicheldrüse – 35 35 35 35 35 35
2 von 11
[Seite 9]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
Hilfstabelle zur Leistungsberechnung je nach vereinbartem Leistungsmo-
dell (Progression) und Invaliditätsgrad:
1000 %
225 %
350 %
500 %
600 %
linear
Invaliditätsgrad
in Prozent
1000 %
225 %
350 %
500 %
600 %
linear
Invaliditätsgrad
in Prozent
63 63 114 165 204 230 334
64 64 117 170 212 240 352
65 65 120 175 220 250 370
1 1 1 1 1 1 1
66 66 123 180 228 260 388
2 2 2 2 2 2 2
67 67 126 185 236 270 406
3 3 3 3 3 3 3
68 68 129 190 244 280 424
4 4 4 4 4 4 4
69 69 132 195 252 290 442
5 5 5 5 5 5 5
70 70 135 200 260 300 460
6 6 6 6 6 6 6
71 71 138 205 268 310 478
7 7 7 7 7 7 7
72 72 141 210 276 320 496
8 8 8 8 8 8 8
73 73 144 215 284 330 514
9 9 9 9 9 9 9
74 74 147 220 292 340 532
10 10 10 10 10 10 10
75 75 150 225 300 350 550
11 11 11 11 11 11 11
76 76 153 230 308 360 568
12 12 12 12 12 12 12
77 77 156 235 316 370 586
13 13 13 13 13 13 13
78 78 159 240 324 380 604
14 14 14 14 14 14 14
79 79 162 245 332 390 622
15 15 15 15 15 15 15
80 80 165 250 340 400 640
16 16 16 16 16 16 16
81 81 168 255 348 410 658
17 17 17 17 17 17 17
82 82 171 260 356 420 676
18 18 18 18 18 18 18
83 83 174 265 364 430 694
19 19 19 19 19 19 19
84 84 177 270 372 440 712
20 20 20 20 20 20 20
85 85 180 275 380 450 730
21 21 21 21 21 21 21
86 86 183 280 388 460 748
22 22 22 22 22 22 22
87 87 186 285 396 470 766
23 23 23 23 23 23 23
88 88 189 290 404 480 784
24 24 24 24 24 24 24
89 89 192 295 412 490 802
25 25 25 25 25 25 25
90 90 195 300 420 500 820
26 26 27 28 28 28 28
91 91 198 305 428 510 838
27 27 29 31 31 31 31
92 92 201 310 436 520 856
28 28 31 34 34 34 34
93 93 204 315 444 530 874
29 29 33 37 37 37 37
94 94 207 320 452 540 892
30 30 35 40 40 40 40
95 95 210 325 460 550 910
31 31 37 43 43 43 43
96 96 213 330 468 560 928
32 32 39 46 46 46 46
97 97 216 335 476 570 946
33 33 41 49 49 49 49
98 98 219 340 484 580 964
34 34 43 52 52 52 52
99 99 222 345 492 590 982
35 35 45 55 55 55 55
100 100 225 350 500 600 1000
36 36 47 58 58 58 58
37 37 49 61 61 61 61
38 38 51 64 64 64 64
2.1.2. Unfall-Rente
39 39 53 67 67 67 67
Versicherungsschutz für Unfall-Rente besteht, sofern die Leistungsart im
40 40 55 70 70 70 70 Versicherungsschein aufgeführt ist.
41 41 57 73 73 73 73
42 42 59 76 76 76 76 2.1.2.1. Voraussetzungen für die Leistung
43 43 61 79 79 79 79 Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn
44 44 63 82 82 82 82 infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen
ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent
45 45 65 85 85 85 85
eingetreten ist.
46 46 67 88 88 88 88
Welche Gliedertaxenvariante für die Ermittlung des Invaliditätsgrades
47 47 69 91 91 91 91
gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen Gültigkeit hat, hängt davon
48 48 71 94 94 94 94
ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im Versiche-
49 49 73 97 97 97 97 rungsschein aufgeführt.
50 50 75 100 100 100 100
Wird neben der Unfall-Rente gleichzeitig eine Invaliditätsleistung verein-
51 51 78 105 108 110 118 bart, gilt die gewählte Gliedertaxenvariante immer für beide Leistungsar-
52 52 81 110 116 120 136 ten. Eine Wahl unterschiedlicher Varianten ist nicht zulässig.
53 53 84 115 124 130 154
2.1.2.2. Höhe der Leistung
54 54 87 120 132 140 172
55 55 90 125 140 150 190 Die Unfall-Rente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
56 56 93 130 148 160 208
57 57 96 135 156 170 226 Eine Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades entsprechend
58 58 99 140 164 180 244
dem Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3
der Zusatzbedingungen erfolgt generell nicht.
59 59 102 145 172 190 262
2.1.2.3. Beginn und Dauer der Unfall-Rente
60 60 105 150 180 200 280 Die Unfall-Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der
61 61 108 155 188 210 298 Unfall ereignet hat, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
62 62 111 160 196 220 316
3 von 11
[Seite 10]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
Die Unfall-Rente wird bis zum Ersten des Monats gezahlt, in dem 2.1.6.1. Voraussetzungen für die Leistung
a) die versicherte Person stirbt. Zur Überprüfung der Voraussetzungen Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicher-
für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen te Person infolge eines Unfalles innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, verstirbt.
ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Ist eine versicherte Person verschollen, so entsteht Anspruch auf die
b) eine nach Ziffer 9 der Zusatzbedingungen vorgenommene Neube- Unfall-Todesfallleistung, sofern die versicherte Person im Aufgebotsver-
messung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter fahren für tot erklärt und die Verschollenheit öffentlich bekannt gemacht
50 Prozent gesunken ist. wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so ist die
2.1.3. Unfall-Tagegeld Leistung zurückzuzahlen.
Versicherungsschutz für Unfall-Tagegeld besteht, sofern die Leistungsart 2.1.6.2. Höhe der Leistung
im Versicherungsschein aufgeführt ist. Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
2.1.3.1. Voraussetzungen für die Leistung gezahlt.
Das vereinbarte Unfall-Tagegeld wird gezahlt, sofern die versicherte
2.2. Versicherte prämienfreie Leistungen
Person infolge eines Unfalles in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in
ärztlicher Behandlung ist. a) Die folgenden, prämienfreien Leistungen gelten automatisch versi-
chert, sofern mindestens die Leistungsart Invaliditätsleistung oder
Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem
Unfall-Rente vereinbart wurde.
Beruf soweit wie möglich nach, so wird dieses nicht zu ihren Ungunsten
ausgelegt. b) Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, können die
prämienfreien Leistungen nur aus einem dieser Verträge verlangt
Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der werden.
objektive ärztliche Befund ausschlaggebend.
c) Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
2.1.3.2. Höhe der Leistung nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen
und Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer
Das Unfall-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Ersatzpflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflicht- oder
berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung
Krankenversicherer sein. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige al-
der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
lerdings seine Leistungspflicht, können Sie sich auch direkt an Jani-
2.1.3.3. Dauer der Leistung tos wenden.
Unfall-Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens d) Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland,
für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. dann gilt der Versicherungsschutz in allen Ländern, in denen die
versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen sie
2.1.4. Unfall-Krankenhaustagegeld sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält.
Versicherungsschutz für Unfall-Krankenhaustagegeld besteht, sofern die 2.2.1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten
Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.
a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
2.1.4.1. Voraussetzungen für die Leistung wendigen Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungs-
gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage: diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.
a) an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi- Die Kosten ersetzen wir auch dann, wenn ein Unfall nicht eingetre-
nisch notwendigen vollstationären Heil- oder Rehabilitationsbehand- ten ist, aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umstän-
lung befindet. den zu vermuten war.
b) an dem bei der versicherten Person unfallbedingt ein medizinisch b) Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such-, Ber-
notwendiger ambulant-operativer Eingriff durchgeführt wird. gungs- und Rettungseinsätzen anfallenden Mehraufwendungen für
Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht Gesundheitsschäden bei der versicherten Person notwendig sind.
als medizinisch notwendige Heil- oder Rehabilitationsbehandlung.
c) Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie
2.1.4.2. Höhe der Leistung Mehraufwendungen ist auf insgesamt 20.000 Euro begrenzt.
Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- 2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
rungssumme gezahlt.
a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
2.1.4.3. Beginn und Dauer der Leistung wendigen
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird, vom Unfalltag an – Kosten für den Transport der versicherten Person in das
gerechnet, innerhalb eines Zeitraums von längstens 2 Jahren gezahlt. nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit er
ärztlich angeordnet oder nach Art der Verletzung unvermeid-
2.1.5. Unfall-Genesungsgeld bar war.
Versicherungsschutz für Unfall-Genesungsgeld besteht, sofern die Leis- – Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Per-
tungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist. son zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit sie auf ärztliche An-
ordnungen zurückzuführen sind oder nach Art der Verletzung
2.1.5.1. Voraussetzungen für die Leistung unvermeidbar waren. Die Leistungen umfassen dabei auch
Das vereinbarte Unfall-Genesungsgeld wird gezahlt, sofern ein Leis- Rückholungen in Ambulanzflugzeugen.
tungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld gemäß Ziffer 2.1.4 der b) Die Kosten für Kranken- und Rücktransporte werden im Rahmen
Zusatzbedingungen besteht. der Such-, Bergungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der
Zusatzbedingungen ersetzt, maximal jedoch bis 20.000 Euro.
2.1.5.2. Höhe der Leistung
Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte 2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen
Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt. Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
wendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer.
2.1.5.3. Dauer der Leistung
Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- und
Unfall-Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen ersetzt,
gezahlt, für die ein Leistungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld maximal jedoch bis 20.000 Euro.
gemäß Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedingungen bestand, längstens jedoch für
100 Tage. 2.2.4. Bestattungs- und Überführungskosten
2.1.6. Unfall-Todesfallleistung Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für
die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Versicherungsschutz für Unfall-Todesfallleistung besteht, sofern die
Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten
für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten
ständigen Wohnsitz.
4 von 11
[Seite 11]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
2.2.5. Kosmetische Operationen b) Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen
a) Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erschei- ist auf insgesamt 500 Euro begrenzt.
nungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles 2.2.9. Besondere Leistungen für Kinder
durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt, ersetzen wir die not-
wendigen Kosten 2.2.9.1. Zusätzliche Todesfallleistung
– der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder Minde- Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche
rung der Beeinträchtigungen (ohne Zahnbehandlung und Unfallereignis tödlich verletzt, wird zusätzlich – unabhängig von einem
Zahnersatz). bereits vertraglich vereinbarten Todesfallschutz – eine Todesfallleistung
– Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseiti- von 10.000 Euro erbracht.
gung oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Ver- Voraussetzung ist, dass mindestens 1 Kind der versicherten Person das
lust oder Teilverlust von natürlichen Schneide- und Eckzäh- 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
nen. Behandlungen an anderen, insbesondere künstlichen,
Zähnen gelten nicht als kosmetische Operationen. 2.2.9.2. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
b) Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare, die sonstigen Kosten a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungs- und
der kosmetischen Operationen und Zahnbehandlungen sowie die Betreuungspflichten für im Haushalt lebende minderjährige Kinder
Kosten der Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus. nicht nachkommen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für die
c) Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die kosmetischen Opera- Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe.
tionen und unter a) aufgeführten Zahnbehandlungen spätestens bis b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 25 Euro pro Tag.
zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sind.
c) Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr
mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten
noch nicht vollendet, genügt es, wenn die Operationen und Behand-
wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 30 Tage nach
lungen vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
dem Unfallereignis.
d) Der Kostenersatz für kosmetische Operationen ist auf insgesamt
20.000 Euro begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze 2.2.9.3. Rooming-in-Leistung
beträgt der maximale Kostenersatz für Zahnbehandlungen und a) Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall, der sich vor
Zahnersatz 2.500 Euro. Vollendung des 14. Lebensjahres ereignet hat, in medizinisch not-
wendiger vollstationärer Heilbehandlung, übernehmen wir die not-
2.2.6. Kur- und Rehabilitationskosten
wendigen Kosten für die Übernachtung eines Erziehungsberechtig-
a) Wir ersetzen die unfallbedingten, medizinisch notwendigen Kosten ten im Krankenhaus (Rooming-in).
für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen der versicherten Person,
b) Je Übernachtung werden maximal 25 Euro ersetzt. Insgesamt
sofern die Maßnahmen
übernehmen wir die Kosten für maximal 20 Übernachtungen.
– infolge eines Unfalles notwendig werden, welcher gemäß Zif-
fer 2.1.1. der Zusatzbedingungen zu einem dauerhaften Inva- c) Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist
liditätsgrad von mindestens 25 Prozent geführt hat und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
– innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchge- 2.2.10. Versorgung von Haustieren
führt werden und
a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflich-
– für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens ei-
ten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nach-
ner Woche durchgeführt werden.
kommen, erstatten wir die notwendigen Kosten für die tiergerechte
b) Die Voraussetzungen, wie auch die medizinische Notwendigkeit, Unterbringung.
sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
b) Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere, die
c) Nicht als Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser in Deutschland allgemein üblich und in zulässiger Weise als Hau-
Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen, bei denen die ärzt- stiere gehalten werden, insbesondere Hunde, Katzen, Vögel sowie
liche Heilbehandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht. kleine Säugetiere.
d) Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf c) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 25 Euro pro Tag.
insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
d) Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
2.2.7. Umschulungsmaßnahmen mutet werden kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu
übernehmen, längstens jedoch bis 14 Tage nach dem Unfallereig-
a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer
nis.
staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern
– die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und 2.2.11. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen
– die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis d) genannten schweren
aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor- Unfallverletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 10 Prozent der versi-
derlich sind und cherten Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression), maximal
– die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren 10.000 Euro.
Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus-
Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung
bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei-
infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose.
ten voraussetzt und
– die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht, wenn die versi-
Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden. cherte Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfallereignis an
dessen Folgen verstirbt.
b) Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt
5.000 Euro begrenzt. Die Sofortleistung wird auf die endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.
Ein Rückforderungsanspruch unsererseits entsteht allerdings nicht, wenn
2.2.8. Psychologische Betreuung die endgültige Invaliditätsleistung geringer als die Vorauszahlung ist oder
a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für keine dauerhafte Invalidität festgestellt wird.
psychologische Betreuung und Behandlungen, sofern a) Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen
– diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung Hand
ärztlich angeordnet werden oder b) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
– die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch
c) Dauerhafte Erblindung beider Augen
auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß
Ziffer 2.2.11. der Zusatzbedingungen hat oder d) Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem Auge um
– die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapital- mindestens 60 Prozent.
leistungen gemäß Ziffer 2.2.12 der Zusatzbedingungen hat
2.2.12. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen
oder
– eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich a) Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen
verletzt wird oder III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche, zahlen
wir eine Kapitalleistung in Höhe von 12 Prozent der versicherten In-
– die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Gei-
validitätssumme (Grundsumme ohne Progression), maximal 12.000
selnahme geworden ist, und danach eine psychologische So-
Euro.
forthilfe ärztlich angeordnet wird.
5 von 11
[Seite 12]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
b) Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzun-
gen durch ein fachärztliches Attest sowie die schriftliche Geltend- 4.2. Straftaten
machung der Leistung innerhalb von 3 Jahren nach dem Verlet- Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto-
zungsereignis. ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
c) Besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Invaliditätsleistung gemäß Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle
Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen, wird die Kapitalleistung auf die
a) die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder
endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.
Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, sofern durch
Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die versicherte die Herstellung oder den Gebrauch der Feuerwerkskörper keine
Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Verletzungsereignis an Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
dessen Folgen verstirbt.
b) die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren
2.2.13. Janitos Unfallvorsorge von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet, ohne im Besitz einer gül-
tigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine
Erleidet eine versicherte Person eine Gesundheitsschädigung durch
weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde.
einen Unfall gemäß Ziff. 1.3 der Zusatzbedingungen während einer
privaten Aktivität, bei der üblicherweise das Tragen eines Helmes c) infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und
und/oder Rückenprotektors empfohlen wird (z.B. Fahrrad, Ski oder Snow- sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, sofern die versi-
board fahren), beteiligt sich Janitos mit 20 Euro am Neukauf eines Hel- cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter stand.
mes / Rückenprotektors. Wurde bei dem Unfall kein Helm / Rückenprotek-
tor getragen, beteiligt sich Janitos mit 20 Euro an der Erstanschaffung. 4.3. Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Voraussetzung für die Leistung ist Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
– der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Vorlage eines oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
ärztlichen Attests, Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für
– der Nachweis, dass die Gesundheitsschädigung durch einen Fahr-
a) Auslandsreisen, wenn die versicherte Person überraschend von
rad- oder Ski-Unfall, etc. verursacht wurde (geht dies nicht aus dem
Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versi-
ärztlichen Attest hervor, ist der Nachweis anderweitig zu erbringen),
cherungsschutz besteht, so lange die versicherte Person nachweis-
– die Geltendmachung der Leistung innerhalb von 12 Monaten vom lich keine Möglichkeit hatte, das Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet zu
Unfalltag an. verlassen, mindestens jedoch bis 14 Tage nach Kriegsausbruch
oder dem Beginn der Feindseligkeiten.
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Ge- Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf de-
brechen? ren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch
Krankheiten oder Gebrechen, unter denen eine versicherte Person bereits nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, für Unfälle
vor Eintritt eines Unfallereignisses leidet, können die aus einem Unfall durch ABC-Waffen sowie im Zusammenhang mit einem Krieg oder
kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutsch-
resultierenden Gesundheitsschäden oder deren Folgen verstärken. Sie
können darüber hinaus im Zusammenspiel mit den aus dem Unfall resul- land, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
tierenden Gesundheitsschäden sogar die überwiegende Ursache sein, b) Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebie-
dass der Unfall zu einer dauerhaften Invalidität beim Versicherten führt. In tes. Dies gilt auch dann, wenn der Terroranschlag in mittelbarem
beiden Fällen spricht man von der Mitwirkung von Krankheiten oder oder unmittelbarem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürger-
Gebrechen. Da Krankheiten oder Gebrechen nicht Gegenstand der krieg steht. Für Terroranschläge innerhalb eines Kriegs- oder Bür-
Unfallversicherung sind, mindert sich im Falle einer Invalidität der Pro- gerkriegsgebietes besteht Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4.3 a).
zentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Mitwirkungsanteil der
Krankheit oder des Gebrechens. 4.4. Luft- und Raumfahrtrisiken
Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des
Nicht versichert sind Unfälle
Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil
der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn der Mitwirkungsanteil a) im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch
30 Prozent oder mehr beträgt. Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Er-
laubnis benötigt wird. Die Ausübung von Kite-Sportarten wird nicht
als das Führen von Luftsportgeräten angesehen.
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus- b) im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines
geschlossen? Raum- oder Luftfahrzeuges.
c) im Rahmen einer mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs auszu-
4.1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen übenden beruflichen Tätigkeit.
Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen. Wurde die Gliedertaxe „Med“ vereinbart, besteht abweichend von Ziffer
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für: 4.4 b) und c) Versicherungsschutz für Mediziner, wenn zur Ausübung
ihrer beruflichen Tätigkeit die Nutzung von Luftfahrzeugen erforderlich ist.
a) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen durch
Dies gilt insbesondere bei der Durchführung von Rettungs- oder Kranken-
ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden.
transportflügen.
b) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen nicht
durch einen krankhaften Zustand verursacht wurden. 4.5. Motorfahrzeuge
c) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder
Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeu- Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveran-
gen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt staltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
1,3 Promille nicht übersteigt. ankommt. Auch im Rahmen der dazugehörigen Übungsfahrten besteht
d) Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Voraussetzung für den Versi- kein Versicherungsschutz.
cherungsschutz ist, dass die Einnahme gemäß den Anweisungen Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz beim Absolvieren
des Arztes erfolgt ist und eine entsprechende ärztliche Verordnung von Sicherheitstrainings sowie bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
vorlag. die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen
e) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle unter anderem Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballon-
oder sonstiger Krampfanfälle. verfolgungsfahrten.
f) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls.
4.6. Strahlenschäden
g) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts.
Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in
h) Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Unfälle
Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
durch Einschlafen infolge einer Übermüdung, Unfälle im Zustand
des Schlafwandelns sowie Unfälle durch Erschrecken.
4.7. Schäden an Bandscheiben, inneren Organen und Ge-
hirn
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie
Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
6 von 11
[Seite 13]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fällt der Versicherungsschutz des entsprechenden Kindes nach Ab-
fallendes Unfallereignis gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die lauf des versicherten Zeitraumes rückwirkend.
überwiegende Ursache ist.
5.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
4.8. Heilmaßnahmen a) Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben,
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder – wird die Versicherung Ihres Kindes mit den zu diesem Zeit-
Eingriffe am Körper der versicherten Person. punkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt, in dem das
versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
a) die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit
– wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – der gesetzliche
unfallbedingten, medizinisch notwendigen Impfungen sowie mit
Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer
Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen und versicherte
Infektionskrankheiten gemäß Ziffer 1.6 der Zusatzbedingungen b) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung sind:
stehen. – Sie hatten bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch
b) die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammen- nicht vollendet und
hang mit einem unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis ste- – die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes nicht gekün-
hen. digt und
– Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
c) es sich bei den Eingriffen um Maniküre, Pediküre sowie das
verursacht.
Entfernen von Hühneraugen oder Hornhaut handelt.
4.9. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen 6. Innovationsupdate
Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktio- Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
nen. für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie
und nervöse Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten. geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch
für Ihren Vertrag.
Die Leistungen werden jedoch nur erbracht, soweit diese Störungen auf
eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensys-
tems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzufüh- 7. Zusatzpaket Medic
ren sind. Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht, sofern dieses im
Versicherungsschein aufgeführt ist.
Sonstige Leistungserweiterungen 7.1. Pflege-Assistanceleistungen
Die Pflege-Assistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
5. Familien-Vorsorgeversicherung nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen und
Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer Ersatz-
pflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflichtversicherer oder
5.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
die gesetzliche Pflegeversicherung sein.
a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-
Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht,
freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Ehe-
können Sie sich auch direkt an Janitos wenden.
schließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartner-
schaft. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn Die Pflege-Assistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland
für den Ehegatten bzw. Lebenspartner weder bei uns noch bei ei- erbracht.
nem anderen Versicherer bereits eine Unfallversicherung besteht.
7.1.1. Pflege-Assistanceleistungen für versicherte Personen
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie
Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 7.1.1 a) bis i)
Basic mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungssumme
aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen, sofern eine der beiden folgen-
von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
den Voraussetzungen erfüllt wird und bei Eintritt des Unfalles noch keine
b) Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 3 Monaten Pflegebedürftigkeit nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15
gewährt. SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später) bestand.
c) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge kein Antrag auf – Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zu-
Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners sammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch
gestellt, entfällt der Versicherungsschutz der entsprechenden Per- notwendigen, vollstationären Heilbehandlung und ist danach in ihrer
son nach Ablauf des versicherten Zeitraumes rückwirkend. körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträch-
tigt, dass sie Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-
5.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption renden Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.
– Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.11 oder
a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-
Ziffer 2.2.12 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfall-
freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Schwan-
verletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder geistigen
gerschaft, Geburt oder Adoption gemäß den Regelungen in b) bis
Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass sie Hilfe bei den
d).
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen und
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.
Basic mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungssumme
Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizier-
von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
ter Dienstleister, sowie die notwendigen Kosten der Pflege-
b) Schwangerschaft Assistanceleistungen.
Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz
a) Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des unge-
borenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung b) Bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten
auf die Mutter, als auch bei einer direkten unfallbedingten Einwir- Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgun-
kung auf das Kind versichert. gen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden
nicht übernommen).
c) Geburt eines Kindes
Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab c) Bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendi-
dem Tag der Geburt für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt. gen Behörden-, Arzt- und Therapieterminen im Umkreis von bis zu
d) Adoption eines Kindes 50 km.
Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 10 d) Bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der
Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption für einen Zeit- Wohnung, die Reinigung und Versorgung von Wäsche sowie die
raum von 3 Monaten gewährt. Versorgung von Pflanzen (auch im zur Wohnung gehörenden Vor-
e) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge kein Antrag auf garten).
Einschluss des neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt, ent-
7 von 11
[Seite 14]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
e) Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, Versor- – durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö-
gung mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24 tung.
Stunden am Tag erreichbar ist. – durch Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol sowie durch
den Konsum in Deutschland illegaler Drogen.
f) Notfall-Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete
Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird b) Beachten Sie bitte auch die Ausschlüsse bestimmter Eingriffe und
ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf ei- Krankheitsbilder. Diese sind jeweils in den Bestimmungen und Be-
nen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Die Kosten für die schreibungen der versicherten schweren Krankheiten aufgeführt.
Unterbringung werden nicht übernommen. c) Darüber hinaus weisen wir explizit auf die Wartezeiten hin, die bei
g) Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhaus- der versicherten Angioplastie am Herzen gemäß Ziffer 7.2.5.3 der
aufenthalt, soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Zusatzbedingungen, bei den versicherten Krebserkrankungen ge-
mäß Ziffer 7.2.5.8 und Ziffer 7.2.5.9 der Zusatzbedingungen und bei
h) Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung, Empfehlung
Multipler Sklerose gemäß Ziffer 7.2.5.14 der Zusatzbedingungen zu
geeigneter Pflegeeinrichtungen, Beratung über Pflegehilfsmittel so-
beachten sind.
wie Vermittlung einer Pflegeschulung für Angehörige.
i) Tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung 7.2.4. Regelung bei Eintritt eines Leistungsfalles
in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Leis- Sofern ein versicherter Leistungsfall aus einer der nach Ziffer 7.2.5 der
tung wird für 2 Monate ab Geltendmachung der Unfallleistung er- Zusatzbedingungen versicherten schweren Erkrankung eingetreten ist,
bracht, längstens jedoch bis zu 6 Monate ab dem Unfallereignis. endet automatisch der Versicherungsschutz für die betroffene Erkran-
Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist, kung. Der Versicherungsschutz für alle anderen unter Ziffer 7.2.5 der
enden sämtliche unter Ziffer 7.1.1 a) bis h) aufgeführten Pflege- Zusatzbedingungen aufgeführten schweren Erkrankungen bleibt dagegen
Assistanceleistungen spätestens sechs Monate nach dem Unfallereignis. unverändert bestehen.
7.1.2. Pflege-Assistanceleistungen für Angehörige 7.2.5. Versicherte schwere Erkrankungen
a) Die gemäß Ziffer 7.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschrie- 7.2.5.1. Herzinfarkt
benen Pflege-Assistanceleistungen werden auch für die in häusli- a) Das erste Auftreten eines Herzinfarktes, d. h. das Absterben eines
cher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebe- Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blutzufuhr zum
dürftigen Angehörigen erbracht. Herzmuskel (Myokard). Die Diagnose muss durch einen Kardiolo-
b) Die versicherte Person hat Anspruch auf die Pflege- gen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie
Assistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige, sofern die bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkannten Staat an-
folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: gewandten Regeln und durch typische Brustschmerzen, erhöhte
– Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.14 a) herzspezifische Enzyme und frische, typische EKG-Veränderungen
bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten nachgewiesen werden.
schweren Unfallverletzungen eingetreten. Vereinfachte Erläuterung:
– Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Un- Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge man-
fall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der gelnder Sauerstoffversorgung ein Bereich des Herzmuskels ab-
Lage, die Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens stirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herz-
zu bewältigen. kranzarterie.
– Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt b) Kein Versicherungsschutz besteht für
von der versicherten Person wahrgenommen.
– die Diagnose Angina Pectoris.
c) Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfaller- – Herzinfarkte, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert
eignis erbracht. wurden.
7.2.5.2. Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
7.2. Schwere Erkrankungen
a) Operation am offenen Herzen zur Beseitigung von Verengungen
7.2.1. Was ist versichert? und Verschlüssen einer oder mehrerer Herzkranzgefäße mittels An-
lage von Bypassgefäßen. Die medizinische Notwendigkeit der Ope-
Wir zahlen bei Vorliegen einer der aufgeführten schweren Erkrankungen,
ration muss von einem Kardiologen nach den Regeln der deutschen
deren endgültige, nachweislich belegte Diagnose die versicherte Person
Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem an-
14 Tage überlebt, einen einmaligen Betrag von 2.000 Euro.
deren anerkannten Staat angewandten Regeln bestätigt und durch
7.2.2. Allgemeine Erläuterungen eine Angiographie nachgewiesen werden.
a) Die unter Ziffer 7.2.5 der Zusatzbedingungen genannten qualifizier- Vereinfachte Erläuterung:
ten Ärzte bzw. Fachärzte im Sinne dieser Versicherungsbedingun- Eine Bypass-Operation ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Ar-
gen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten terien, welche das Herz mit Blut versorgen, verengt oder verstopft
eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besitzen sind. Bei dem Eingriff wird nach medizinischer Praxis (Stand 2004)
und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein eine Vene aus dem Oberschenkel oder aus der Brustwand des Pa-
Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein, tienten entnommen und dazu genutzt, das Blut an der blockierten
Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA. Wir können auch auf An- Stelle des Herzens vorbeizuleiten.
trag Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Bypass-Operation der
Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärz- Herzkranzgefäße, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsab-
te anerkennen. Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Di- schluss diagnostiziert wurde.
agnose bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie
eine Begründung (ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten 7.2.5.3. Angioplastie am Herzen
Begründungen bzw. Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen a) Behandlung zur Korrektur von zwei oder mehreren zu mindestens
besondere Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw. 70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen. Die medizinische Not-
Bestätigung beizufügen. wendigkeit der Behandlung muss von einem Kardiologen nach den
b) Wir haben versucht, die Definitionen für Sie verständlicher zu Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den ent-
machen, indem wir manchen Definitionen eine vereinfachte Erläute- sprechenden in einem anderen anerkannten Staat angewandten
rung medizinischer Begriffe beigefügt haben. Diese vereinfachten Regeln bestätigt und durch eine Angiographie nachgewiesen wer-
Erläuterungen sind jedoch rechtlich unverbindlich. Der Anspruch auf den.
Leistung hängt allein von der jeweiligen Definition, ggf. unter Be- Beispiele eingeschlossener Behandlungen sind:
rücksichtigung von Ausschlüssen, ab. – Percutane transluminale Coronarangioplastie (PTCA)
– Implantation von Metallgeflechten (Stents)
7.2.3. Allgemeine Ausschlüsse
– Atherektomie
a) Grundsätzlich leisten wir für Leistungsfälle, die während der Versi- – Ballondilatation und Rotarablation
cherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und – Laser
wodurch es zum Versicherungsfall gekommen ist. Wir werden aber
Vereinfachte Erläuterung:
nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person
verursacht worden ist Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert
werden. Hierdurch ist es möglich, Ablagerungen an den Gefäßwän-
8 von 11
[Seite 15]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
den zu entfernen und die Arterie möglichst dauerhaft für das Blut sen. Ausgeschlossen sind transitorische ischämische Attacken
wieder durchgängig zu machen. (TIA).
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Angioplastie am Herzen, Vereinfachte Erläuterung:
deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb Das Gehirn kontrolliert alle Funktionen des Körpers. Verletzungen in
der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Ein- diesem Bereich können daher ernsthafte Auswirkungen haben. Ein
schluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird. Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch
interne Blutungen geschädigt wurde bzw. wenn die Blut- und
7.2.5.4. Aortenplastik Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist
a) Operativer Eingriff an der thorakalen oder abdominalen Aorta und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
aufgrund einer lebensgefährlichen Gefäßerkrankung. Die medizini- ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer
sche Notwendigkeit des Eingriffs aus diesem Grund muss von ei- Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stun-
nem Kardiologen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für den zurück.
Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkann- b) Kein Versicherungsschutz besteht für Schlaganfälle, die bereits vor
ten Staat angewandten Regeln bestätigt werden. Vertragsabschluss diagnostiziert wurden.
Beispiele versicherter Eingriffe sind:
– Eingriffe an der Aortenbifurkation 7.2.5.8. Krebs (ohne Lymphknotenkrebs und Blutkrebs)
– chirurgisches Einbringen von Gefäßprothesen bei Aorten- a) Krebs ist die Diagnose eines fortgeschrittenen, bösartigen Tumors.
aneurysma Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachs-
– Aortendissektion. tum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegen-
Vereinfachte Erläuterung: des Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt.
Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brust- Krebserkrankungen werden entsprechend der Definition der „TNM
korb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien Klassifikation maligner Tumore, Siebente Auflage“ der International
den gesamten Körper mit sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann Union against Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I – IV). Diese
durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose), die sich an den Gefäß- Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer Krebserkrankung.
wänden ablagern, verengt sein. Ausbuchtungen der Gefäßwände
Tumore des Gehirns werden wie Krebserkrankungen berücksichtigt.
(sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursa-
Diese Tumore werden entsprechend der WHO (World Health Orga-
chen, was ebenfalls eine operative Behandlung erforderlich macht.
nisation) Klassifikation von 2007 (WHO Classification of Tumours of
b) Kein Versicherungsschutz besteht für the Central Nervous System) nicht in Stadien, sondern in „Grade“
– das Einbringen von Stents mittels minimal invasiven Verfahren (Schweregrade) I bis IV eingeteilt.
und Eingriffen an den Seitenästen der Aorta.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Diagnose einer
– eine Aortenplastik am Herzen, deren Notwendigkeit bereits
vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. Krebserkrankung ab Stadium III bzw. Schweregrad III bei Hirntumo-
ren.
7.2.5.5. Herzklappenoperation
Vereinfachte Erläuterung:
a) Die erste offene oder endoskopische Herzklappenchirurgie, ausge- Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
führt, um eine oder mehrere Herzklappen zu ersetzen oder zu repa- die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
rieren, als Folge von Schäden, die allein durch intraarterielle Kathe- gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
terverfahren nicht behoben werden können. Die Chirurgie muss auf Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
Empfehlung eines behandelnden Kardiologen hin erfolgen. und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
Vereinfachte Erläuterung: andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.
oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation erforderlich b) Kein Versicherungsschutz besteht für:
sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt bzw. – alle Carcinoma-in-situ (TIS)
durch eine künstliche Herzklappe ersetzt. – Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Herzklappen-Operation, – Krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der
deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert ersten sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach
wurde. Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.
7.2.5.6. Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie) 7.2.5.9. Lymphknotenkrebs und Blutkrebs
a) Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens aufgrund entwe- a) Unter diese Begriffe fallen alle Tumorformen des Blutes, der blutbil-
der einer Erweiterung der Herzhöhlen (dilatative Kardiomyopathie) denden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie,
oder einer Zunahme der Herzwanddicke (hypertrophische Kardio- Lymphome und Morbus Hodgkin.
myopathie). Es müssen trotz optimaler medikamentöser Therapie Die Krebserkrankungen der Lymphknoten und des Blutes werden je
schwere Zeichen einer Herzleistungsschwäche vorliegen (physische nach Ausprägung in Stadien eingeteilt:
Einschränkung von mindestens Klasse IV gemäß NYHA*). Die Di- – Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober- o-
agnose muss durch einen Kardiologen nach den Regeln der deut- der unterhalb des Zwerchfells.
schen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in ei- – Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen
nem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln nachgewie- ober- oder unterhalb des Zwerchfells.
sen werden. *NYHA = New York Heart Association
– Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells.
Vereinfachte Erläuterung: – Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen
Kardiomyopathie ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekann- (z. B. Leber, Knochenmark).
ter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für alle Blutkrebs- oder
effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand
Lymphknotenkrebserkrankungen des Stadiums 3 oder größer.
nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine
andauernde Herzschwäche. Vereinfachte Erläuterung:
Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
verschlimmert sich mit der Zeit. Symptome sind Kurzatmigkeit bei die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
geringer Anstrengung, Brustschmerzen und ein allgemeines gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
Schwächegefühl. Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Erkrankungen des Herz-
andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
muskels, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.
7.2.5.7. Schlaganfall b) Es besteht kein Versicherungsschutz für Lymphknoten- oder Blut-
a) Dauerhafte Schädigung des Gehirns durch einen nach einer Ge- krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten
hirnblutung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirninfarkt, der auf- sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des
grund entsprechender bildgebender Diagnostik (Computer- Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.
tomographie, Kernspintomographie) durch die Diagnose eines Arz-
7.2.5.10. Nierenversagen
tes für Neurologie/Psychiatrie nachgewiesen wird. Ein dauerhafter
Verlust neurologischer Fähigkeiten ist ebenfalls ärztlich nachzuwei- a) Endgültiges, nicht mehr zu behebendes Versagen beider Nieren,
aufgrund dessen eine regelmäßige Dialyse durchgeführt werden
9 von 11
[Seite 16]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
muss. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Nephrologie nach- 7.2.5.14. Multiple Sklerose
gewiesen werden.
a) Definition der versicherten Multiple Sklerose:
Vereinfachte Erläuterung: Multiple Sklerose im Sinne der Bedingungen ist eine entzündliche
Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn Erkrankung des Zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden
die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe in der weißen Substanz des Gehirns oder Rückenmarks.
im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen
führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die Unsere Leistungspflicht besteht nur, wenn alle der folgenden Be-
Aufgabe mit übernehmen. Sobald aber beide Nieren nicht mehr in dingungen erfüllt sind und uns nachgewiesen werden:
der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine – Bei schubförmigem Verlauf der Erkrankung müssen nach-
Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine Organtrans- weisbar bereits mindestens zwei Schübe aufgetreten sein.
plantation erforderlich. – Bei chronisch voranschreitendem (progredientem) Verlauf der
Erkrankung muss mindestens ein Jahr nach der erstmaligen
b) Kein Versicherungsschutz besteht für ein Nierenversagen, das ärztlichen Diagnose einer chronisch progredienten Multiplen
bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. Sklerose vergangen sein.
7.2.5.11. Fortgeschrittene Lebererkrankung Die Erkrankung manifestiert sich in neurologischen Defiziten, die
mindestens eine der folgenden Beeinträchtigungen zur Folge ha-
a) Endstadium einer Lebererkrankung oder Diagnose einer Leberzir- ben:
rhose. Es müssen dabei mindestens zwei der folgenden Krank- – Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
heitsbilder vorliegen: einen Zeitraum von drei Jahren, nicht in der Lage – auch bei
– Hepatische Enzephalopathie Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –
– Unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch) ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete essfertige Nahrung und
Getränke aufzunehmen.
– Permanente Gelbsucht
– Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
– Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen einen Zeitraum von drei Jahren nicht in der Lage ohne Hilfs-
Die Diagnose muss durch einen Arzt für Gastroenterologie nachge- mittel (wie z. B. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) eine Ent-
wiesen werden. fernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend zu-
rückzulegen, ohne anzuhalten, sich abzustützen oder sich
Vereinfachte Erläuterung: setzen zu müssen.
Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meis- – Es liegt ein neurologisch nachgewiesener Verlust des zentra-
ten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge. Charakteristische len Sehens (ein so genanntes Zentralskotom) vor.
Anzeichen für diese Erkrankung sind die oben erwähnten Sympto-
me. Gelbsucht lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicher- b) Wartezeiten bei MS Erkrankungen sowie Leistungsausschlüsse:
weise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber. Es besteht kein Versicherungsschutz für MS Erkrankungen, deren
„Wasserbauch“ beschreibt eine Flüssigkeitsansammlung im Bauch- erstmalige Symptome vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
bereich. Unter der hepatischen Enzephalopathie versteht man Be- oder innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn
wusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge bzw. nach Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert worden
des Leberversagens. sind bzw. diagnostiziert werden.
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Leberer- 7.2.5.15. Gutartiger Hirntumor
krankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
a) Nicht bösartiger Tumor des Hirns oder der Hirnanhangdrüse. Die
7.2.5.12. Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Em- medizinische Notwendigkeit einer Operation des Tumors oder, falls
physem) inoperabel, das Vorliegen dauerhafter neurologischer Störungen
muss durch die Diagnose eines Arztes für Neurologie nachgewie-
a) Endstadium einer Lungenerkrankung, die zur chronisch respiratori-
sen werden.
schen Insuffizienz führt. Die Diagnose muss aufgrund folgender Be-
funde durch einen Arzt für Lungenkrankheiten nachgewiesen wer- Vereinfachte Erläuterung:
den: Ein gutartiger Tumor ist gekennzeichnet durch ein nicht krebsartiges
– Eine ununterbrochene Sauerstoffversorgung wegen Hypoxie abnormales Gewebewachstum. Ein solcher Tumor im Gehirn ist
sehr ernst zu nehmen, auch wenn er nicht krebsartig ist. Der wach-
– FEV1 (Forciertes expiratorisches Volumen in der 1. Sekunde
sende Tumor kann Druck auf andere Bereiche des Gehirns ausü-
= Tiffenau-Test) beträgt dauerhaft weniger als 1 Liter
ben und daher lebensbedrohlich sein, wenn er nicht entfernt wird.
– Ruhedyspnoe
– Arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von b) Kein Versicherungsschutz besteht für
55 mm Hg oder weniger (Pa02 < 55 mm Hg) – Zysten, Granulome, Neurinome, Abszesse, Malformationen
(Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder
Vereinfachte Erläuterung: Venen des Gehirns sowie Hämatome und Tumore der Wirbel-
Bei der so genannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung säule.
kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege, was – gutartige Hirntumore, die bereits vor Vertragsabschluss diag-
vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand nostiziert wurden.
führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d. h.,
der normale Aufbau der Lunge ist zerstört und es kommt zu einer 7.2.5.16. Bakterielle Meningitis
Lungenblähung. a) Entzündung der Hirnhäute oder der Rückenmarkshäute, die zu
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Lungen- einer mindestens drei Monate andauernden neurologischen Schä-
erkrankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. digung (z. B. Sprachstörungen, Halbseitenlähmung) führt. Die Diag-
nose muss durch einen Arzt für Neurologie und durch eine Untersu-
7.2.5.13. Kinderlähmung (Poliomyelitis) chung der zerebrospinalen Flüssigkeit (Liquor) nachgewiesen wer-
a) Infektion mit dem Poliovirus mit Beeinflussung von Atmung oder den.
Motorik, die zu einer dauerhaften paralytischen Erkrankung geführt Vereinfachte Erläuterung:
hat. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Neurologie nachge- Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut
wiesen werden. sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien,
Vereinfachte Erläuterung: Viren, Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht
Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch sein. Allgemein ist die Erkrankung als „Hirnhautentzündung“ be-
Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im Rücken- kannt.
mark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine bakterielle Meningitis, die
Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgrup- bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
pen betreffen, kann es zu Muskelschwund mit anschließender De-
formation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren 7.2.5.17. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit
Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer Lähmung a) Die Erkrankung muss vor dem 68. Geburtstag zum Verlust von
bei Kindern und wurde aus diesem Grund als „Kinderlähmung“ be- geistiger und sozialer Kompetenz sowie zur Notwendigkeit einer
zeichnet. ständigen Beaufsichtigung führen. Die Diagnose muss durch einen
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Kinderlähmung, die Arzt für Neurologie und durch standardisierte Tests und Fragebogen
bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. für Morbus Alzheimer nachgewiesen werden.
10 von 11
[Seite 17]
Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic
Vereinfachte Erläuterung: b) Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist der fortschrei- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-
tende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsver- sprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie
mögen und Intelligenz. Der Verlauf der Erkrankung ist nicht aufzu- durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hin-
halten. Symptome zeigen sich in einer Verminderung der Gehirn- gewiesen haben.
größe und einem Verlust von Nervenzellen im Gehirn. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Alzhei- verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
mer-Krankheit, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachwei-
de. sen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt o-
7.2.5.18. Enzephalitis der die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
a) Schwere Entzündung des Hirngewebes, die zu einer mindestens wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
drei Monate andauernden neurologischen Störung (z. B. Sprachstö-
rungen) geführt hat. Diese Schädigung muss durch einen Arzt für c) Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig
Neurologie nachgewiesen werden. eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung
einer sonstigen Obliegenheit, so werden wir von der Verpflichtung
Vereinfachte Erläuterung: zur Leistung jedoch nicht frei, wenn Sie nachweisen, dass das Ver-
Enzephalitis ist eine Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz säumnis nur auf einem Versehen beruht und nach seinem Erkennen
des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns und wird verursacht unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige eines
durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten). Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu entrichten
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Enzephalitis, die bereits ist, so muss diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt bezahlt werden,
vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. an dem dieser Umstand eingetreten ist.
d) Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
7.2.5.19. Pflegebedürftigkeit zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorver-
a) Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit eine traglichen Anzeigepflicht ausüben.
Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III bzw. mindestens Pflege-
grad 2 nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15 SGB XI 10. Wann sind die Leistungen fällig?
mit Stand 12.04.2012 oder später).
a) Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts-
b) Kein Versicherungsschutz besteht, sofern bereits vor Vertragsab- anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob
schluss eine Pflegebedürftigkeit bestand oder festgestellt wurde. und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris-
ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
– Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
Der Leistungsfall – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
der Invalidität notwendig ist.
8. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegen-
b) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs-
heiten)? anspruchs entstehen, übernehmen wir.
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere c) Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
Leistung nicht erbringen. Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
a) Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbei- d) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrich- Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor-
ten. schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer-
Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
Person bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen erst
dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, wenn der wirkliche e) Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs-
Umfang erkennbar wird. Eine generelle Verpflichtung der versicher- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen
ten Person sich einer Operation zu unterziehen, besteht jedoch zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
nicht. verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht
muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leis-
b) Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versi- tungspflicht gemäß Ziffer 9 a), von Ihnen vor Ablauf der Frist ausge-
cherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksenden; übt werden.
von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen
in gleicher Weise erteilt werden. f) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jähr-
c) Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die lich zu verzinsen.
versicherte Person die Schadenmeldung gemäß Ziffer 7 a) und b)
innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns g) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
einreichen. berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei-
nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der
d) Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person nächsten Fälligkeit.
auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten ein-
schließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen
wir.
Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nach-
gewiesen werden, wird ein fester Betrag von 2 Promille der für die
versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchstens
jedoch 500 Euro erstattet.
e) Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anlässen –
behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versiche-
rungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
f) Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
9. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Oblie-
genheiten?
a) Wird eine Obliegenheit gemäß Ziffer 8 der Zusatzbedingungen
vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
11 von 11