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Insurance broker / Car insurance in Germany (liability, partial and fully comprehensive) / Policy wording archive

DA Direkt Kfz-Versicherung: the policy wording in full

Standardlinie der AKB 09/2026 mit Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, 100 Mio. Euro pauschal, Neu- und Kaufpreis 24 Monate, Akku-Allgefahren bis 20.000 Euro, Wertminderung und Leistungs-Extras wie Tiere aller Art und Tierbissfolgeschäden.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy DA Direkt Kfz-Versicherung from DA Direkt (Car insurance in Germany (liability, partial and fully comprehensive)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 83 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Covers included (liability, partial casco, comprehensive, assistance)yes„Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende Versicherungsarten“Eingangsbemerkung, page 5
Territorial scope (Europe, non-European EU territories, green card)yes„Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geographischen Grenzen sowie in den außereuropäischen Gebieten,“A.1.4.1, page 17
Guarantee against GDV model wording (AKB)not addressed
Best-cover or difference-in-conditions clausenot addressed
Meets the minimum standards of the German broker working group (AK Beratungsprozesse)not addressed
Gross negligence: no reduction of the casco paymentyes, up to the sum insured„Wir verzichten in der Fahrzeugvoll- (Vollkasko) und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Ihnen gegenüber grundsätzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.“A.2.15.1, page 14
Exception to the gross negligence waiver: alcohol, drugs, medicationyes„Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel“A.2.15.1, page 14
Exception to the gross negligence waiver: theft (key left in or on the vehicle)yes„Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile,“A.2.15.1, page 14

Motor third-party liability

PointRuleWording (German)Clause
Limit of indemnity per claim (combined)yes, up to EUR 100 million„Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.“A.1.3.1 (2), page 6
Maximum for bodily injury (per injured person)yes, up to EUR 15 million„Je geschädigte Person ist die Entschädigungsleistung auf 15 Mio. EUR begrenzt.“A.1.3.1 (2), page 6
Limit for property damageyes, up to the sum insured„Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,“A.1.1.1, page 5
Limit for pure financial lossyes, up to the sum insured„Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),“A.1.1.1, page 5
Rental car top-up liability abroad up to the policy limit (Mallorca-Police)yes, up to the sum insured„Wir leisten auch für Schäden, die durch Sie mit einem im Ausland von einem gewerbsmäßigen Vermieter angemieteten - und im Ausland genutzten - Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad, Campingfahrzeug) verursacht werden,“A.1.6.1, page 7
Foreign claim protection: compensation when a foreign vehicle causes the loss abroadnot addressed
Own damage: loss to the policyholder's second vehicle or property caused with the insured vehicleyes, up to EUR 50,000, excess EUR 500„Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 50.000 EUR. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 Euro je Schadenereignis.“A.1.9.1, page 8
Trailers: liability for towed trailers and caravansyes„Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf.“A.1.1.4, page 5
Legal expenses within the policy (defence and recovery of damages)not addressed

Partial casco: theft, fire, glass, short circuit

PointRuleWording (German)Clause
Excess for partial casconot addressed
Fire and explosionyes, up to the sum insured„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1, page 9
Theft, robbery and unauthorised use of the whole vehicleyes, up to the sum insured„Aus diesem Grund zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang Ihrer in Textform abgegebenen Schadenanzeige aus.“A.2.13 (3), page 14
Theft of vehicle parts and accessories (including break-in damage)yes, up to the sum insured„Mitversichert sind Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs,“A.2.2.2 (4), page 9
Loss or theft of vehicle keys (replacing the locks)yes, up to the sum insured„Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern des versicherten Fahrzeugs, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - nicht aus dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden.“A.2.18, page 15
Glass breakage (windows, headlights, glass roof)yes, up to the sum insured„Als Verglasungen gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten inklusive Leuchtmittel.“A.2.2.5, page 10
Stone chip repair without excessyes„verzichten wir in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bei Glasbruchschäden auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch eine fachgerechte Reparatur (Ausbesserung) in einer von uns vermittelten Werkstatt beseitigt wird.“A.2.11.1, page 14
Short circuit in the wiring (cable fire)yes, up to the sum insured„Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Folgeschäden an den angeschlossenen Aggregaten.“A.2.2.6, page 10
Consequential damage from a short circuit to connected units (limit)yes, up to EUR 20,000„Der Ersatz von Aggregatschäden beschränkt sich auf 20.000 EUR je Schadenereignis.“A.2.2.6, page 10

Partial casco: natural hazards and animals

PointRuleWording (German)Clause
Storm, hail, lightningyes, up to the sum insured„Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.“A.2.2.3, page 10
Flood, heavy rain, high wateryes, up to the sum insured„Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (z.B. durch Starkregen verursacht),“A.2.2.3, page 10
Extraordinary risks via the Consorcio de Compensación de Segurosnot addressed
Avalanche, landslide, rockfall, mudslide, earthquakeyes, up to the sum insured„sowie Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch (Geröll- und Schlammlawinen), Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.“A.2.2.3, page 10
Snow and ice falling from a roof onto the vehicleyes, up to the sum insured„Dachlawinen sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen.“A.2.2.3, page 10
Collision with animals of any kind (not only furred game)no„Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Bewegung befindlichen Pkw mit Haarwild oder Federwild im Sinne von § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes sowie mit Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen.“A.2.2.4 (1), page 10
Swerving to avoid an animal without collision (salvage costs)not addressed
Animal bites (martens) to cables, hoses and insulationyes, up to the sum insured„Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten des Fahrzeugs.“A.2.2.7 (1), page 10
Consequential damage after an animal bite (for example engine damage), limityes, up to EUR 20,000„Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Tierbissfolgeschaden“ sind entgegen A.2.2.7 Abs. 3 auch durch Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Pkw selbst, bis zu einer Höhe von insgesamt 20.000 EUR versichert.“A.2.2.7.1, page 10

Comprehensive cover

PointRuleWording (German)Clause
Excess for comprehensive covernot addressed
Accident damage to the own vehicle, even when at faultyes, up to the sum insured„Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.“A.2.3.2, page 11
Malicious damage by third parties (vandalism)yes, up to the sum insured„Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.“A.2.3.3, page 11
Operating, braking and pure breakage damageno„Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.“A.2.3.2 (2), page 11
Tyre damage without further damage to the vehicleno„Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.“A.2.15.3, page 15
Damage during transport by ferry, car train or tow truckyes, up to the sum insured„Bei der Benutzung von Schiffen / Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird:“A.2.3.4, page 11
Driver safety training and track daysyes„Ausnahme: Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).“A.2.15.2, page 15

Settlement and repair

PointRuleWording (German)Clause
New-for-old settlement for total loss or theft (up to how many months after first registration)yes„zahlen wir, wenn innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust (Totalentwendung) eintritt, den Neupreis des Fahrzeugs.“A.2.5.2 (1), page 11
Purchase price settlement for used cars (months after purchase)yes„zahlen wir für einen Pkw oder ein Kraftrad innerhalb einer Frist von 24 Monaten beginnend ab der erstmaligen Zulassung des Gebrauchtfahrzeugs auf Sie“A.2.5.3 (2), page 12
Replacement value, salvage value and new-for-old deductionyes„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, ggf. unter Abzug eines eventuell vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs.“A.2.5.1, page 11
GAP cover: difference between replacement value and outstanding lease or loanyes, up to the sum insured„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Leasingfahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags und dessen dadurch bedingter vorzeitiger Beendigung ersetzen wir im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung den offenstehenden Leasing-Restbetrag.“A.2.5.9 (1), page 12
Leased and financed vehicles (security certificate, payment to the lessor)yes„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Leasingfahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags“A.2.5.9 (1), page 12
Expert assessor costs under cascoyes, up to the sum insured„Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.“A.2.7, page 13
Towing and recovery costs under cascoyes, up to the sum insured„Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt,“A.2.6.3, page 13
Accessories and optional extras included without extra premium (limit)yes, up to EUR 20,000„Wenn der Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von insgesamt 20.000 EUR nicht übersteigt, entfällt eine Zuschlagsberechnung.“A.2.1.3 (1), page 9
Workshop tie-in: repair only at the insurer's partner garageyes„Haben Sie einen Glasbruchschaden nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt reparieren (ausbessern) lassen, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 75 % der nach Reparatur berechneten Kosten begrenzt.“A.2.11.1 (3), page 14

Breakdown assistance

PointRuleWording (German)Clause
Roadside help after breakdown or accidentyes, up to the sum insured„Organisieren Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft selbst, beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 150 EUR.“A.5.5.1, page 19
Help from home (from kilometre 0) or only beyond a distanceyes„Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der 50 km Luftlinie oder mehr von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist,“A.5.6, page 19
Towing of the vehicle (limit or distance)yes, up to the sum insured„Organisieren Sie das Abschleppen des Fahrzeugs selbst, beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 200 EUR;“A.5.5.2, page 19
Rental or replacement car (days and daily rate)yes, up to EUR 50„die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Tag.“A.5.6.3, page 20
Repatriation of the vehicle from abroadyes, up to the sum insured„Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnort, wenn“A.5.8.2, page 20
Hotel costs after breakdown or accidentyes, up to EUR 100„Wir übernehmen die Kosten bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person, jedoch insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag.“A.5.6.2, page 20
Onward or return travel of the occupantsyes, up to the sum insured„eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach O.1.1 und“A.5.6.1, page 20
Medical repatriation of the occupantsyes, up to the sum insured„Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports“A.5.7.1, page 20
Replacement driver if the driver is incapacitatedyes, up to the sum insured„Veranlassen Sie die Abholung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und dem Schadenort.“A.5.7.3, page 20

Drivers, no-claims and use

PointRuleWording (German)Clause
Driver cover: injury to the own driver in an at-fault accidentyes, up to the sum insured„Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Fahrerschutz“ kommt die Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden des berechtigten Fahrers auf, wenn dieser beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird.“A.6.1.2.1, page 22
No-claims protection: no downgrade after a claimyes„Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Rabattschutz“ führt Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nicht zu einer Rückstufung“I.5.4, page 34
Claim-free rescue: one claim per year without downgrade above a set classnot addressed
Transfer of no-claims class (second car, partner, family)yes„Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.“I.6.1.3, page 35
Permitted drivers: single, partner, any driver, occasional driversyes„zum Unfallzeitpunkt im Fahrerkreis (siehe Merkmale zur Beitragsberechnung auf dem Versicherungsschein) eingeschlossen ist.“A.6.1.2.6, page 22
Driver age: minimum age, young and novice driversnot addressed
Consequence of an undeclared driver (penalty, back premium, excess)none„Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden,“K.4.3, page 37
Annual mileage and consequence of exceeding ityes„Ändert sich die in Ihrem Versicherungsschein genannte jährliche Fahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem die Abweichung eingetreten ist, maximal zum Beginn des Versicherungsjahres.“K.2.2 (2), page 37
Seasonal registration and dormant cover outside the seasonyes„Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.1.“H.2 (2), page 32
Use of the vehicle (private, business, rental, car sharing, ride hailing)yes„Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs (gemäß Anhang 3), müssen Sie uns dies anzeigen.“K.5 (1), page 38

Electric and hybrid vehicles

PointRuleWording (German)Clause
Battery (high-voltage) against all casco perils, including handling errors and short circuityes, up to EUR 20,000„Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku durch Ereignisse aller Art bis zu einer Höhe von 20.000 EUR versichert.“A.2.3.6 (1), page 11
Battery: new value instead of current value (up to how many years)not addressed
Animal bites to battery and high-voltage cables, including consequential damageyes, up to the sum insured„Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten des Fahrzeugs.“A.2.2.7 (1), page 10
Overvoltage and short circuit while chargingnot addressed
Charging cable and mobile charger (theft, damage, animal bite)yes, up to the sum insured„Werkzeuge, Zusatzscheinwerfer und Ladekabel für Elektrofahrzeuge“A.2.1.2 (1), page 8
Wallbox (home charging station)yes, up to EUR 3,000„Wandladestation (Wallbox) für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR (sofern fest mit dem Gebäude verbunden),“A.2.1.2 (1), page 8
Liability while charging (for example tripping over the cable)not addressed
Towing to the next charging point when the battery is emptyyes„Wir organisieren ein fachgerechtes Abschleppen Ihres Elektrofahrzeugs zur nächsten Ladesäule, sofern Sie Probleme mit Ihrem Akkumulator haben und das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht fahrbereit gemacht werden kann.“A.5.5.2, page 19

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Duties before a loss (driving licence, drink driving, use)yes„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1.3, page 27
Duties after a loss (notice period, police for game and theft, leaving the scene)yes„Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, welches zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.“E.1.1 (1), page 27
Recourse against the driver after a breach of duty under liability (maximum)yes, up to EUR 5,000„Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.“D.3.2 (1), page 27
Cancellation (notice before renewal, after a claim, after a premium increase)yes„Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.“G.2.1, page 30
Notable exclusions (racing, war, nuclear, confiscation)yes„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.“A.2.15.4, page 25

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Stand 01.09.2026 Inhaltsverzeichnis Dieses Inhaltsverzeichnis soll der besseren Orientierung dienen. Es ist nicht Bestandteil der AKB und soll einzelne Bestimmungen nicht ersetzen oder ihre Kenntnisnahme überflüssig machen. A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung? A.4.4 Welche Leistungen bietet die Kraftfahrtunfallversicherung? (Seite 5 bis 24) A.4.5 Leistung bei Invalidität A.4.6 Leistung bei Todesfall A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Schäden, A.4.7 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen Krankheiten oder Gebrechen? A.1.1 Was ist versichert? A.4.8 Fälligkeit und Zahlung A.1.2 Wer ist versichert? A.4.9 Was ist nicht versichert? A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5 Schutzbriefversicherung – Hilfe für unterwegs als Service A.1.5 Was ist nicht versichert? oder Kostenerstattung A.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) A.5.1 Was ist versichert? A.1.7 Kfz-Umweltschadensversicherung A.5.2 Wer ist versichert? A.1.8 Beitragsfreies Krankenhaus-Tagegeld A.5.3 Versicherte Fahrzeuge A.1.9 Eigenschadendeckung A.5.4 Wo besteht Versicherungsschutz? A.5.5 Hilfe bei Panne oder Unfall A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) – Schäden an Ihrem A.5.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl Fahrzeug ab 50 km Entfernung? A.2.1 Was ist versichert? A.5.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf Reisen A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung A.5.8 Zusätzliche Leistungen auf Auslandsreisen (Teilkasko) versichert? A.5.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung A.5.10 Verpflichtung Dritter (Vollkasko) versichert? A.5.11 Was ist nicht versichert? A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.6 Fahrerschutzversicherung A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder A.6.1.1 - nicht belegt - Verlust des Fahrzeugs? A.6.1.2 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer beim Lenken A.2.6 Was zahlen wir bei Beschädigung? des Fahrzeugs verletzt oder getötet wird A.2.7 Sachverständigenkosten A.6.1.2.1 Was ist die Fahrerschutzversicherung? A.2.8 Mehrwertsteuer A.6.1.2.2 Wann können Sie die Fahrerschutzversicherung A.2.9 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung abschließen? A.2.10 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? A.6.1.2.3 Welche Voraussetzungen bestehen für die Zahlung einer A.2.11 Selbstbeteiligung Entschädigung der Fahrerschutzversicherung? A.2.12 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile A.6.1.2.4 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität) A.2.13 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung A.6.1.2.5 Was ist versichert? A.2.14 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, A.6.1.2.6 Wer ist versichert? wenn Sie nicht selbst gefahren sind? A.6.1.2.7 Wer ist leistungsberechtigt? A.2.15 Was ist nicht versichert? A.6.1.2.8 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.2.16 Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe A.6.1.2.9 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? (Sachverständigenverfahren) A.6.1.2.10 Fälligkeit, Leistung für den A.2.17 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör Anspruchsberechtigten A.2.18 Schlossaustauschkosten A.6.1.2.11 Was ist nicht versichert? A.2.19 Erstattung von Mietwagenkosten (Ersatzwagen) A.6.1.2.12 Wie lange können Ansprüche aus der A.2.20 Wertminderung Fahrerschutzversicherung geltend gemacht werden? A.2.21 Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Elektro- A.6.1.2.13 Wann endet die Fahrerschutzversicherung? Fahrzeugs A.6.1.2.14 Obliegenheiten A.2.22 Standkosten für Ihr Elektro-Fahrzeug A.2.23 Zustandsdiagnostik/Ausbaukosten/Entsorgung des Akkus B Beginn des Vertrags (Seite 24 bis 25) A.3 Werkstattbindung B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? A.3.1 Was im Schadenfall zu beachten ist B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz A.3.2 Zusatzleistungen bei Werkstattbindung B.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A.4 Kraftfahrtunfallversicherung – wenn Insassen verletzt B.2.2 Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und oder getötet werden Fahrerschutzversicherung A.4.1 Was ist versichert? B.2.3 Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes und Beginn A.4.2 Wer ist versichert? des endgültigen Versicherungsschutzes (Hauptvertrag) A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? B.2.4 Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes 023130050 2609 Seite 1 von 43 [Seite 2] B.2.5 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes E.3 Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung (Kasko) E.3.1 Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung B.2.6 Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes des Fahrzeugs durch Widerruf E.3.2 Einholen unserer Weisung B.2.7 Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz E.3.3 Anzeige bei der Polizei C Beitragszahlung (Seite 25 bis 26) E.4 Zusätzlich bei Werkstattbindung - soweit vereinbart - E.4.1 Werkstattbindung C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags C.1.1 Rechtzeitige Zahlung E.5 Zusätzlich in der Kraftfahrtunfallversicherung C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung E.5.1 Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall E.5.2 Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der C.2 Zahlung des Folgebeitrags Schweigepflicht C.2.1 Rechtzeitige Zahlung E.5.3 Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität C.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung C.2.3 Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.6.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel E.6.2 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der C.4 Zahlungsperiode Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung E.6.3 Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug- C.5 Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Haftpflichtversicherung C.5.1 Rechtzeitige Zahlung E.6.4 Mindestversicherungssummen C.5.2 Nicht rechtzeitige Zahlung F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen D Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie beim (Seite 29) Gebrauch des Fahrzeugs? (Seite 26 bis 27) F.1 Pflichten mitversicherter Personen D.1 Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-), F.2 Ausübung der Rechte Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung durch Sie auf Fahrerschutzversicherung vor dem Versicherungsfall mitversicherte Personen D.1.1 Vereinbarter Verwendungszweck D.1.2 Berechtigter Fahrer G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des D.1.3 Fahren mit Fahrerlaubnis Fahrzeugs (Seite 29 bis 31) D.1.4 Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? D.1.5 Nicht genehmigte Rennen G.1.1 Vertragsdauer D.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung G.1.2 Automatische Verlängerung D.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel G.1.3 Verträge mit einer befristeten Laufzeit D.2.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten Versicherungsvertrag kündigen? (Obliegenheiten)? G.2.1 Kündigung zum Ablauf D.3.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung G.2.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes D.3.2 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der G.2.3 Kündigung nach einem Schadenereignis Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung G.2.4 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs E Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im G.2.5 Kündigung bei Beitragserhöhung Versicherungsfall? (Seite 27 bis 29) G.2.6 Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des E.1 In allen Versicherungssparten Fahrzeugs E.1.1 Anzeigepflicht G.2.7 Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur E.1.2 Aufklärungspflicht G.2.8 Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung E.1.3 Schadenminderungspflicht G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den E.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsvertrag kündigen? E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen G.3.1 Kündigung zum Ablauf E.2.2 Anzeige von Kleinschäden G.3.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes E.2.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis E.2.4 Bei drohendem Fristablauf G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags E.2.5 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch E.2.5.1 Medizinische Versorgung des Fahrzeugs E.2.5.2 Medizinische Aufklärung G.3.6 Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs E.2.5.3 Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte G.3.7 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung E.2.5.4 Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte des Fahrzeugs E.2.5.5 Beauftragung von Dienstleistern und Inanspruchnahme G.4 Kündigung einzelner Versicherungen von Leistungen durch Dritte E.2.6 Zusätzlich in der Schutzbriefversicherung G.5 Form und Zugang der Kündigung E.2.6.1 Einholen unserer Weisung G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung E.2.6.2 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht 023130050 2609 Seite 2 von 43 [Seite 3] G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? J.2 Tarifänderung G.7.1 Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber J.3 Kündigungsrecht G.7.2 Die Veräußerung muss uns angezeigt werden G.7.3 Kündigung des Vertrags J.4 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der G.7.4 Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung G.8 Wagniswegfall J.5 Änderung der Tarifstrukturen H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen mit ungestempelten Kennzeichen (Seite 31) eingetretenen Umstands (Seite 36 bis 37) H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts H.1.1 Ruheversicherung K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung H.1.2 Umfang der Ruheversicherung (Tarifmerkmale) H.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung K.2.1 Welche Änderungen werden berücksichtigt? H.1.4 Wiederanmeldung K.2.2 Auswirkungen auf den Beitrag H.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen Beitragsberechnung (Tarifmerkmale) H.3.1 Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- K.4.1 Angaben zu Änderungen Haftpflichtversicherung K.4.2 Überprüfung der Tarifmerkmale H.3.2 Was sind Zulassungsfahrten? K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben I Schadenfreiheitsrabattsystem (Seite 31 bis 36) K.4.4 Folgen von Nichtangaben I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) K.5 Änderungen der Verwendung des Fahrzeugs I.2 Ersteinstufung L Meinungsverschiedenheiten (Seite 37) I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind I.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw, Kraftrads oder L.1.1 Versicherungsombudsmann Campingfahrzeugs L.1.2 Versicherungsaufsicht I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug- L.1.3 Sachverständigenverfahren in der Fahrzeugversicherung Haftpflicht in der Fahrzeugversicherung (Vollkasko) (Kasko) I.2.4 Führerscheinsonderregelung L.2 Gerichtsstände I.3 Jährliche Neueinstufung L.2.1 Wenn Sie uns verklagen I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung L.2.2 Wenn wir Sie verklagen I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf L.2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen ins Ausland verlegt I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 und Klassen 0, S oder M M Bedingungsänderungen (Seite 38) I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese I.4 Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter Versicherungsbedingungen anpassen? Verlauf? M.1.1 Gründe der Bedingungsanpassung I.4.1 Schadenfreier Verlauf M.1.2 Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf M.1.3 Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung M.1.4 Ihr Kündigungsrecht I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können I.5.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung N Anzeigen und Mitteilungen (Seite 38) I.5.2 In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Mitteilungen und I.5.3 Bei Leasingfahrzeugen Anzeigen beachten? I.5.4 Rabattschutz - Was ist Rabattschutz? N.1.1 Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen I.6 Übernahme des Schadenverlaufs N.1.2 Wann ist zusätzlich Ihre handschriftliche Unterschrift I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? erforderlich? I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? N.1.3 Entgegennahme durch Ihren Vermittler I.6.3 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang O Was ist bei Auslandsfahrten mit Ihrem Fahrzeug zu I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des beachten? (Seite 38) Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? I.6.5 Anrechnung des Schadenverlaufs von ausländischen O.1 Wo haben Sie Versicherungsschutz? Versicherern O.1.1 Geltungsbereich O.1.2 Erweiterung des Versicherungsschutzes auf andere Länder I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs O.2 Internationale Versicherungskarte I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf P Weitere Regelungen (Seite 38) J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen (Seite 36) P.1 Mindestbeiträge J.1 Typklasse P.2 nicht belegt 023130050 2609 Seite 3 von 43 [Seite 4] P.3 Kurzzeitkennzeichen P.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem (Seite 39 bis 42) 1. Pkw 2. Krafträder 3. Campingfahrzeuge und übrige Fahrzeuge Anhang 2: Art und Verwendung von Fahrzeugen (Seite 42) 1. Leichtkrafträder 2. Krafträder 3. Trikes 4. Quads 5. Pkw 6. Mietwagen 7. Taxen 8. Selbstfahrervermietfahrzeuge 9. Leasingfahrzeuge 10. Campingfahrzeuge 11. Werkverkehr 12. Gewerblicher Güterverkehr 13. Umzugsverkehr 14. Lieferwagen 15. Lkw 16. Zugmaschinen Abkürzungsverzeichnis Sie, Ihnen, Ihre etc. Versicherungsnehmer/in Wir, unser, unsere etc. DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft VVG Versicherungsvertragsgesetz VAG Versicherungsaufsichtsgesetz PflVersG Pflichtversicherungsgesetz FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung KfzPflVV Kraftfahrzeug- Pflichtversicherungsverordnung BHO Bundeshaushaltsordnung AO Abgabenordnung Kfz-USV Kfz-Umweltschadensversicherung 023130050 2609 Seite 4 von 43 [Seite 5] Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Stand 01.09.2026 Eingangsbemerkung Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt Was umfasst Ihr Kraftfahrtversicherungsvertrag? A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende Versicherungsarten Personen verletzt oder getötet werden, • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung inklusive Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, Kfz-Umweltschadensversicherung Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem • Fahrerschutzversicherung Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), • Fahrzeugversicherung (Kasko) und wenn und soweit gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche • Kraftfahrtunfallversicherung aufgrund Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches • Schutzbriefversicherung oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erhoben Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige werden. Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr dort genanntes Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- Fahrzeug abgeschlossen haben. Sprechen wir in diesem Dokument und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. vom „Fahrzeug“, ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche gemeint. Sofern wir im weiteren Dokument von „Pkw“ sprechen, verstehen wir hierunter einen Pkw im Sinne der Definition von Anhang A.1.1.2 (1) Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir 3 Ziffer 5. Schadenersatz in Geld. Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, (2) Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf werden nicht versichert. unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Geltendes Recht und Vertragssprache Regulierungsvollmacht Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. A.1.1.3 Wir sind bevollmächtigt, in Ihrem Namen gegen Sie Der Versicherungsvertrag erhobene Schadenersatzansprüche zu erfüllen und/oder abzuwehren Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin sind unser und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen Vertragspartner. Sie als unser Versicherungsnehmer sind für die pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Erfüllung der Rechte und Pflichten, welche sich aus diesen Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Bestimmungen, mit Ausnahme der Regelungen nach F, ergeben, Fahrzeugen verantwortlich. Die Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen finden Sie in Abschnitt F. A.1.1.4 (1) Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem Leistungen. Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese In diesen Bestimmungen sprechen wir Sie als unseren kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an. (2) Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das Nennen wir im weiteren Dokument den Versicherungsnehmer oder abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs die mitversicherten Personen, sind auch unsere Vertragspartnerinnen von dem Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet. und mitversicherten weiblichen Personen gemeint. A.1.2 Wer ist versichert? Sanktionsklausel A.1.2.1 (1) Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags gewährt bzw. gilt für Sie und für folgende mitversicherte Personen: leistet der Versicherer aus diesem Versicherungsvertrag keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlungen, sonstige • den Halter des Fahrzeugs, Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten des • den Eigentümer des Fahrzeugs, Versicherungsnehmers oder eines Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen des Versicherten anwendbare Regelungen, Gesetze • den Fahrer des Fahrzeugs, oder Wirtschafts- oder Handelssanktionen verletzt werden. • die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung? • den berechtigten Insassen eines als Pkw zugelassenen Fahrzeugs A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie - ausgenommen Mietwagen, Taxen und mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen Selbstfahrervermietfahrzeuge -, es sei denn, ein anderer Versiche- rer hat Versicherungsschutz zu gewähren, A.1.1 Was ist versichert? 023130050 2609 Seite 5 von 43 [Seite 6] • den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens gelegentlich begleitet, jedoch nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags. • Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Internationale Versicherungskarte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte wird, (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der • den Halter, Eigentümer, Fahrer, berechtigte Insassen oder Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten Beifahrer eines nach A.1.1.4 mitversicherten Fahrzeugs, nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt (2) Mitversicherte Personen können Ansprüche aus dem A.1.4.1 Satz 2. Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen finden A.1.5 Was ist nicht versichert? Sie in Abschnitt F. Vorsatz A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie Höchstzahlung vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. A.1.3.1 (1) Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder (2) Folgende Versicherungssummen werden angeboten: Motorsportaktivität einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn • Gesetzliche Mindestversicherungssumme, · das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit • Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-, Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und Sach- und Vermögensschäden. Je geschädigte Person ist die Entschädigungsleistung auf 15 Mio. EUR begrenzt. · für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Pflichtversicherungsgesetz besteht. Versicherungsschein entnehmen. Beschädigung des Fahrzeugs (3) Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein einziges Schadenereignis. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des Fahrzeugs. (4) Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden unbeschadet A.1.3.2 nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten angerechnet. Fahrzeugen (5) Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem Fahrzeug verbunden Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem Fahrzeug (6) Bei Teilnahme an Festumzügen gelten für Schäden die geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Wenn mit dem gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug Sofern sich während der Teilnahme an Festumzügen Personen auf im Rahmen üblicher Hilfeleistung abgeschleppt wird, besteht für dem Fahrzeug/Anhänger befinden, sind darüber hinaus die dabei am abgeschleppten Fahrzeug verursachte Schäden gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Personen (z.B. die Versicherungsschutz. Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, die zulässige Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen Höchstgeschwindigkeit bzw. die Auflagen zur Sicherung der Personen) einzuhalten. Der Fahrer des Fahrzeugs ist für die A.1.5.5 (1) Kein Versicherungsschutz besteht bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mitverantwortlich. Bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Verstößen sind wir ganz oder teilweise nach Kapitel D.3 leistungsfrei. Abhandenkommens von Sachen, die mit dem Fahrzeug befördert werden. (7) Abweichend von Absatz (2) ist bei der Kraftfahrtversicherung Basis die Entschädigungssumme je geschädigte Person auf 8 Mio. (2) Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen EUR begrenzt. eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Übersteigen der Versicherungssummen Personenbeförderung dienen, besteht außerdem A.1.3.2 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des VVG und zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich der KfzPflVV. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht führen (z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen. besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person Versicherungsschutz in Europa und in der EU A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer A.1.4.1 Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen durch eine mitversicherte Person bei Gebrauch des Fahrzeugs geographischen Grenzen sowie in den außereuropäischen Gebieten, zugefügt werden. Bei einem Personenschaden besteht jedoch 023130050 2609 Seite 6 von 43 [Seite 7] Versicherungsschutz, wenn Sie z.B. als Insasse Ihres Fahrzeugs § 115 VVG. verletzt werden. Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen Was ist versichert? A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine A.1.7.1 Wir stellen Sie von öffentlichrechtlichen Ansprüchen zur Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz Beförderungsfristen entstehen. (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine Vertragliche Ansprüche plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind. A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund hinausgehen. gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Schäden durch Kernenergie Allgemeinen über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt. A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Versicherungssumme, Höchstzahlung Kernenergie. A.1.7.2 Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Fahrten auf nicht öffentlichem Flughafengelände Versicherungssumme beträgt A.1.5.10 Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrten auf nicht 5 Mio. EUR pro Schaden und Ereignis. Die Versicherungssumme von öffentlichem Flughafengelände (z.B. Flughafenvorfeld). 10 Mio. EUR ist unsere Höchstleistung für die in einem A.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl. Wie ist der Leistungsumfang? Wird durch dasselbe Schadenereignis zusätzlich ein Anspruch in der A.1.6.1 (1) Wir leisten auch für Schäden, die durch Sie mit einem im Kfz-Haftpflichtversicherung ausgelöst, wird die Ausland von einem gewerbsmäßigen Vermieter angemieteten - und Entschädigungsleistung aus der Kfz-USV auf die vertraglich im Ausland genutzten - Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad, vereinbarte Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung Campingfahrzeug) verursacht werden, soweit nicht aus einer für das angerechnet. Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung oder aus einer anderen Versicherung Deckung besteht. Bei Verträgen mit gesetzlicher Mindestdeckung beläuft sich die Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines (2) Wir leisten je Schadenereignis bis zur Höhe der vertraglich Versicherungsjahres auf 1,12 Mio. EUR für Sachschäden. vereinbarten Versicherungssummen. In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Wo besteht Versicherungsschutz? A.1.7.3 Versicherungsschutz gemäß A.1.7.1 besteht außerhalb des A.1.6.2 Der Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des A.1.4.1 ohne Deutschland. Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU- Wer ist versichert? Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen A.1.6.3 Versicherte Personen sind Sie und der mitreisende nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Ehepartner bzw. der mitreisende Lebenspartner, soweit dieser in Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebt. Was ist nicht versichert? Wie lange besteht Versicherungsschutz? Neben den unter A.1.5 genannten Ausschlüssen gilt für die Kfz-USV A.1.6.4 Der Versicherungsschutz gilt während einer zusätzlich folgendes: vorübergehenden Auslandsreise für die Dauer von höchstens einem Monat ab dem Zeitpunkt einer ersten Anmietung. A.1.7.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen Was ist nicht versichert? auf die Umwelt entstehen. A.1.6.5 (1) Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung A.1.7.5 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, oder Abhandenkommens des angemieteten Fahrzeugs oder der mit Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, diesem Fahrzeug beförderten Sachen sind ausgeschlossen. festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder (2) Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse Brille, Brieftasche). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen. unberechtigter Insassen. A.1.7.6 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste A.1.7 Kfz-Umweltschadensversicherung – für öffentlich- Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen. Die nachfolgenden Regelungen der Kfz- Umweltschadensversicherung ergänzen die Regelungen der A.1.7.7 Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die einschlägigen vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Vorschriften des PflVersG und der KfzPflVV kommen nicht zur Verpflichtung hinausgehen. Anwendung; somit besteht kein Direktanspruch nach 023130050 2609 Seite 7 von 43 [Seite 8] Wann endet die Kfz-Umweltschadensversicherung? Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein Kalendertag gerechnet. Die Leistung entfällt für einen Aufenthalt in Sanatorien, A.1.7.8 Bei Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrags endet auch die Erholungsheimen, Kuranstalten und Anstalten, die auch Kfz-Umweltschadensversicherung. Rekonvaleszenten aufnehmen. Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten A.1.9 Eigenschadendeckung Neben den in E.1 und E.2 genannten Pflichten gilt für die Kfz-USV Was ist versichert? zusätzlich folgendes: A.1.9.1 (1) Versichert sind auch Sachschäden an anderen auf Sie A.1.7.9 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu zugelassene Pkws, die durch den Gebrauch des versicherten einer Leistung nach dem USchadG führen könnte, - soweit zumutbar - Fahrzeugs entstehen, wenn der Schaden von einem berechtigten unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Sanierungs- oder Fahrer verursacht wurde. Kostentragungsansprüche erhoben worden sind. Dadurch entstehende Folgeschäden (z. B. Wertminderung, A.1.7.10 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und Mietwagenkosten und sonstige Ausfallkosten) sind vom umfassend zu informieren über: Versicherungsschutz ausgeschlossen. • die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei zuständige Behörde, einem Fremdschaden bestehen würde. • behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, 50.000 EUR. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 • die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten Euro je Schadenereignis. entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder (2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung Sanierung eines Umweltschadens, Basis kein Versicherungsschutz bei Eigenschäden. • den Erlass eines Mahnbescheids, A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) – Schäden an Ihrem • eine gerichtliche Streitverkündung, Fahrzeug • die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder A.2.1 Was ist versichert? gerichtlichen Verfahrens. Ihr Fahrzeug A.1.7.11 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses nach befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche A.2.2 (Fahrzeugteilversicherung/Teilkasko) und A.2.3 und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der (Fahrzeugvollversicherung/Vollkasko). Der Versicherungsschutz Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, umfasst auch die unter A.2.1.2 und A.2.1.3 als mitversichert die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind Schriftstücke übersenden. (versicherte Teile A.2.17). Bei Beschädigung, Zerstörung, A.1.7.12 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen. nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. A.1.7.13 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß Beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile und mitversichertes Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Fahrzeugzubehör Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. A.2.1.2 (1) Soweit unter A.2.1.3 und A.2.1.4 nicht anders geregelt, A.1.7.14 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung Fahrzeugs beitragsfrei mitversichert: des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens • fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Fahrzeugteile, Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. • fest im Fahrzeug ein- oder fest am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. E.6. gilt entsprechend. Werkzeuge, Zusatzscheinwerfer und Ladekabel für Elektrofahrzeuge) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung A.1.8 Besondere Bedingungen für die Gewährung von nicht als Luxus angesehen wird (z.B. Edelpelzbezüge), Krankenhaus-Tagegeld bei Anlegen von Sicherheitsgurten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Gurtklausel) • im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs mitgeführt Erleidet ein berechtigter Insasse (nach A.4.2.2) eines bei uns werden (z.B. Sicherungen und Leuchtmittel), versicherten Pkw, der einen Sicherheitsgurt angelegt hat, einen Unfall im Sinne von A.4.1, welcher aus medizinischen Gründen einen • Wandladestation (Wallbox) für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu stationären Krankenhausaufenthalt zur Folge hat, so leisten wir ab einer Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR (sofern fest mit dem ersten Kalendertag des Krankenhausaufenthalts für maximal 28 dem Gebäude verbunden), Tage ein Krankenhaus-Tagegeld von 10 EUR je Person und Kalendertag. 023130050 2609 Seite 8 von 43 [Seite 9] • Mobiles Ladegerät für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu einer mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR (sofern unter Gegenstände der Insassen. Verschluss verwahrt oder während des Ladevorgangs) A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung • Ladekarte für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu einer (Teilkasko) versichert? Entschädigungsobergrenze von 100 EUR Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust • Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten mitversicherten Teile und seines mitversicherten Zubehörs (A.2.1) Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen durch die nachfolgenden Ereignisse: ohne Beschädigung nicht möglich ist, Brand und Explosion • folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Teile: Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen • ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder mit Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und in der Lage ist, sich Sommerbereifung, aus eigener Kraft auszubreiten. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben • Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze, von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende • gemäß A.2.1.2 und A.2.1.3 mitversicherte Fahrzeugteile und Kraftäußerung. Fahrzeugzubehör während einer Reparatur, Entwendung • lose Fahrzeugteile, wenn sie im Fahrzeug unter Verschluss A.2.2.2 (1) Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs, gehalten werden. insbesondere durch Diebstahl und Raub. (2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung (2) Eine Unterschlagung ist auch dann versichert, wenn dem Täter Basis für folgende Fahrzeugteile von Elektro- und Hybridfahrzeugen das Fahrzeug kein Versicherungsschutz: Ladekabel, Wandladestation (Wallbox), mobiles Ladegerät und Ladekarte. • zum Gebrauch in seinem eigenem Interesse, wie z.B. für eine Wochenendfahrt, Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Fahrzeugteile und mitversichertes Fahrzeugzubehör • zur nicht gewerbsmäßigen Veräußerung, A.2.1.3 (1) Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und • unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde. Fahrzeugzubehörteile sind nur gegen Zuschlag versicherbar, wenn Versicherungsschutz besteht dabei, wenn Sie oder ein sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluss verwahrt oder mit Verfügungsberechtigter das Fahrzeug dem Täter überlassen und dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden folgende Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Überlassung erfüllt sind. Die in der Liste nicht erwähnten Fahrzeug- und werden: Fahrzeugzubehörteile sind beitragsfrei mitversichert. Wenn der Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von • Der versicherte Zeitraum bei einer Überlassung ist auf maximal insgesamt 20.000 EUR nicht übersteigt, entfällt eine eine Woche begrenzt Zuschlagsberechnung. Insoweit besteht auch keine Anzeigepflicht • Der Zweck der Überlassung des Fahrzeugs muss vertraglich bei Vertragsbeginn und während der Laufzeit des Vertrags. bestimmt sein Übersteigt der Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von insgesamt 20.000 EUR, so berechnet sich der Zuschlag • Das Fahrzeug darf einem Dritten nur überlassen werden, wenn nur aus dem Wert, der 20.000 EUR übersteigt. In diesem Fall sind alle dieser persönlich mit Namen und Adresse bekannt ist oder ein unter diese Liste fallenden Teile anzugeben. Diese Regelung gilt nicht geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) vorliegt für Fahrzeuge, bei denen der Kaskobeitrag aus dem Gesamtwert • Der Täter hat das Fahrzeug nicht Dritten überlassen (Leihe oder berechnet wird. Vermietung). • zulässige Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Die Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall Innenraum oder Karosserie (Tuning, Chiptuning, aber auch auf Verlangen des Versicherers durch geeignete Unterlagen in behindertengerechte Fahrzeugumbauten), die der Steigerung der Textform nachzuweisen. Bezüglich der Rechtsfolgen der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Obliegenheitsverletzung verweisen wir auf E.6.1. Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen, (3) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als • individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und - unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen, Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt • alle sonstigen Fahrzeugumbauten, die zu einem geänderten wurde (z.B. Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter). Kein Aussehen des Fahrzeugs und einer Wertsteigerung führen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen (2) Abweichend von Absatz (1) entfällt bei der Kraftfahrtversicherung Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Basis eine Zuschlagsberechnung, sofern der Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von insgesamt 2.500 EUR (4) Mitversichert sind Schäden durch mut- oder böswillige nicht übersteigt. Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs, wenn diese in Folge der in Abs. 1 genannten Ursachen entstehen. Nicht versicherbare Gegenstände Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend. A.2.1.4 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung 023130050 2609 Seite 9 von 43 [Seite 10] (5) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Basis kein Versicherungsschutz, wenn dem Täter das Fahrzeug zum Fahrzeugs. Als Verglasungen gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. Gebrauch in dessen eigenem Interesse, wie z.B. für eine B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Wochenendfahrt, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt Abdeckungen von Leuchten inklusive Leuchtmittel. Ist ein Austausch überlassen wurde. der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten für eine vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige Vignetten, (6) Abweichend von Absatz (4) besteht bei der Kraftfahrtversicherung wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht Basis kein Versicherungsschutz durch mut- oder böswillige abgelaufen ist. Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Naturgewalten Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, A.2.2.3 (1) Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der Displays sowie Monitoren. nachfolgend genannten Ereignisse auf das Fahrzeug: Sturm, Hagel, Weitergehende Folgeschäden sind nicht mitversichert. Blitzschlag, Überschwemmung (z.B. durch Starkregen verursacht), sowie Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch (Geröll- und Kurzschlussschäden an der Verkabelung Schlammlawinen), Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche. A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht Folgeschäden an den angeschlossenen Aggregaten. Der Ersatz von werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder Aggregatschäden beschränkt sich auf 20.000 EUR je gegen das Fahrzeug geworfen werden. Schneelawinen sind an Schadenereignis. Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Dachlawinen Tierbissschäden sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen. Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch A.2.2.7 (1) Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden. Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Erdsenkungen sind naturbedingte Absenkungen des Erdbodens über Gummimanschetten und Dämmmatten des Fahrzeugs. naturbedingten Hohlräumen. (2) Nicht versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden im Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Fahrzeuginnenraum (z.B. Fahrgast- und/oder Kofferraum) und an Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen Stoffverdecken (z.B. bei Cabrios). sind. (3) Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am (2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung Pkw oder seiner Teile selbst, sind vom Versicherungsschutz Basis Versicherungsschutz nur für Schäden durch Sturm, Hagel, ausgenommen. Bei allen anderen Fahrzeugarten sind Folgeschäden Blitzschlag, Überschwemmung. Alle anderen unter A.2.2.3 genannten aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug oder Ereignisse sind ausgeschlossen. seiner Teile selbst bis zu einer Höhe von insgesamt 20.000 EUR versichert. Zusammenstoß mit Tieren (4) Abweichend von Absatz (1) und (2) sind bei der A.2.2.4 (1) Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Bewegung Kraftfahrtversicherung Basis unmittelbar durch Tierbiss verursachte befindlichen Pkw mit Haarwild oder Federwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Schäden und Folgeschäden aller Art am Fahrzeug nicht versichert. des Bundesjagdgesetzes sowie mit Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen. Bei allen anderen Fahrzeugarten ist der Zusammenstoß des A.2.2.7.1 (1) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras sich in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art „Tierbissfolgeschaden“ sind entgegen A.2.2.7 Abs. 3 auch durch versichert. Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Pkw selbst, bis zu einer Höhe von Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch nur ersetzt, wenn sie insgesamt 20.000 EUR versichert. durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht (2) Nicht versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden im hat. Fahrzeuginnenraum (z.B. Fahrgast- und/oder Kofferraum) und an Stoffverdecken (z.B. bei Cabrios). (2) Abweichend von Absatz (1) sind bei der Kraftfahrtversicherung Basis Schäden mit Tieren auf einen Zusammenstoß mit Haarwild im Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem Sinne von § 2 Abs. 1 Bundesjagdgesetzes beschränkt. Unabhängig Versicherungsschein entnehmen. von einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung gilt eine A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung zusätzliche Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenereignis. (Vollkasko) versichert? A.2.2.4.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterter Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust Versicherungsschutz bei Tierschäden“ ist entgegen A.2.2.4 auch der oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner Zusammenstoß des sich in Bewegung befindlichen Pkw mit Tieren mitversicherten Teile oder des mitversicherten Zubehörs durch die aller Art versichert. Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch nachfolgenden Ereignisse: nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungs-schutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug Ereignisse der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) verursacht hat. A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko A.2.2). Versicherungsschein entnehmen Glasbruch 023130050 2609 Seite 10 von 43 [Seite 11] Unfall Antriebs-Akku durch Alterung bzw. Verschleiß besteht kein Versicherungsschutz A.2.3.2 (1) Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt (2) Abweichend von Absatz (1) sind bei der Kraftfahrtversicherung auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Basis Schäden am Antriebs-Akku durch Ereignisse aller Art nicht versichert. (2) Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geographischen den Reifen. Grenzen sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. • Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust falsches Betanken oder verrutschende Ladung. des Fahrzeugs? • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben. A.2.5.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs • Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, ggf. unter Abzug eines Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am eventuell vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Zugfahrzeug durch den Anhänger. Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.6.1. • Verwindungsschäden. Neuwertentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (3) Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise A.2.5.2 (1) Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) für einen Pkw oder ein Kraftrad entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der zahlen wir, wenn innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach der Ladeoberfläche eines Pick Up durch Beladen mit Kies. Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust (Totalentwendung) eintritt, den Neupreis des Fahrzeugs. Mut- oder böswillige Handlungen (2) Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Schadenereignisses im Besitz dessen befindet, der es als Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom (erste Eintragung im Brief). Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug mit Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt einer Händlerzulassung mit einer Dauer bis zu drei Werktagen wurden (z.B. Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter) oder in einem zugelassen war („Tageszulassung“). Die erforderlichen Kosten der Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Wiederherstellung müssen 80 % des Neupreises erreichen. Neupreis Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren Schadens - unter Berücksichtigung von Rabatten - für diesen Fahrzeugtyp oder, falls dieser nicht mehr hergestellt wird, für einen A.2.3.4 (1) Bei der Benutzung von Schiffen / Fähren leisten wir vergleichbaren Typ in gleicher Ausführung. Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird: (3) Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neuwertentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die • das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für • das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder auf Grund des die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Seegangs über Bord gespült Fahrzeugs verwendet wird. • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, (4) Abweichend von Absatz (1) stellt bei der Kraftfahrtversicherung Ihr Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Basis die Höchstgrenze der Entschädigung bei Totalschaden, Ladung zu retten. Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs der Wiederbeschaffungswert dar (ggf. unter Abzug eines eventuell vorhandenen Restwerts). (2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung Basis kein Versicherungsschutz für Schäden, die bei der Benutzung A.2.5.2.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterte von Schiffen / Fähren entstehen. Neuwertentschädigung“ erstatten wir abweichend von A.2.5.2 Abs. 1 - sofern die übrigen in A.2.5.2 Abs. 2 und Abs. 3 genannten A.2.3.5 Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hacker-, Cyberangriff) Voraussetzungen erfüllt sind - den Neupreis des Fahrzeugs, wenn der (1) Versichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Totalschaden, die Zerstörung oder der Verlust (Totalentwendung) in Totalschaden des Fahrzeugs durch mut- oder böswilligen Eingriff in den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs die Fahrzeugsteuerungssoftware (Cyberangriff). Programmier- oder eingetreten ist. Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert. können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. (2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung A.2.5.2.2 Wechselprämie Basis kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Manipulation der Wir zahlen auf Antrag zusätzlich zur Neuwertentschädigung in der Fahrzeugsoftware. Vollkasko eine Wechselprämie in einer Höhe von 2.000 Euro unter folgenden Voraussetzungen: A. 2.3.6 Schäden am Akkumulator (Antriebs-Akku) • das versicherte Fahrzeug ist ein Pkw mit (1) Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind zusätzlich Schäden am Verbrennungsmotor bzw. Hybridantrieb Antriebs-Akku durch Ereignisse aller Art bis zu einer Höhe von 20.000 EUR versichert. Für technisch bedingten Kapazitätsverlust am 023130050 2609 Seite 11 von 43 [Seite 12] • bei dem Ersatzfahrzeug handelt es sich um einen Elektro- Was versteht man unter Totalschaden, Zerstörung, Verlust, Pkw, der innerhalb von 24 Monaten nach dem Schaden- Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeugs? ereignis auf Sie zugelassen und bei uns versichert wird A.2.5.5 (1) Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen • der Ersatz-Pkw ist ein Neufahrzeug oder ein Vorführ-Pkw Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen mit einer Laufleistung von maximal 1.000 KM Wiederbeschaffungswert übersteigen. Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen (2) Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines A.2.5.3 (1) Bei einem Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um ein gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Fahrzeug, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits auf einen Schadenereignisses bezahlen müssen. anderen Halter zugelassen und benutzt worden war, also weder um (3) Restwert ist der Veräußerungswert Ihres Fahrzeugs oder seiner ein Neufahrzeug (grundsätzlich erste Eintragung im Brief) noch um Teile im beschädigten oder zerstörten Zustand. eine „Tageszulassung“ nach A.2.5.2. Abs. 2 der AKB. (4) Zerstörung geht über den Begriff der Beschädigung (A.2.6) hinaus, (2) Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder d.h. die Beschädigungen müssen einen Grad erreichen, der eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) zahlen wir für einen Pkw oder ein Wiederherstellung oder Wiederbenutzung des Fahrzeugs endgültig Kraftrad innerhalb einer Frist von 24 Monaten beginnend ab der ausschließt. erstmaligen Zulassung des Gebrauchtfahrzeugs auf Sie nach Maßgabe der Abs. 4 bis 6 bei Totalschaden, Zerstörung oder im Falle (5) Verlust ist jede Art des Abhandenkommens ausgenommen das eines Verlusts (Totalentwendung) den Anschaffungspreis (Kaufpreis). reine Verlieren im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs. (3) Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Verzollungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust im Ihrer kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde. europäischen Ausland sowie Kosten der Zulassung und Der Kaufpreis ist uns durch die Anschaffungsrechnung über den Überführung Fahrzeugankauf nachzuweisen. A.2.5.6 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw im (4) Die Kaufpreisentschädigung reduziert sich bei Totalschaden, Ausland - als Ausland gilt der Geltungsbereich gemäß A.2.4 ohne Zerstörung oder Verlust um einen vorhandenen Restwert Ihres Deutschland - ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten für die Fahrzeugs sowie um Wertverluste aufgrund nach dem Erwerb Verzollung, wenn das Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden eingetretener und nicht fachgerecht behobener Mängel oder kann. Die Kosten übernehmen wir jedoch nur, wenn die Verschrottung Schäden am Fahrzeug. im Ausland beim Zollamt angemeldet und gleichzeitig bei zollamtlicher Aufsicht durchgeführt wurde. (5) Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Kaufpreisentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die (2) Im Fall eines Totalschadens, einer Zerstörung oder des Verlusts Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für des Fahrzeugs, ersetzen wir die angefallenen und nachgewiesenen die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Kosten für die Zulassung und Überführung eines bei uns versicherten Fahrzeugs verwendet wird. Ersatzfahrzeugs bis zu einer Höhe von 600 EUR. (6) Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen von (3) Abweichend von Absatz (1) und (2) ersetzen wir bei der uns beauftragten Kfz-Sachverständigen rechnerisch ermittelten Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Verzollung des Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung Fahrzeugs oder die Kosten für die Zulassung und Überführung eines auf Sie. Berücksichtigt wird hierbei auch der Fahrzeugzustand bei uns versicherten Ersatzfahrzeugs. unmittelbar vor dem Schaden. Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, technischen (7) Abweichend von Absatz (2) stellt bei der Kraftfahrtversicherung Kommunikations- und Leitsystemen Basis die Höchstgrenze der Entschädigung bei Totalschaden, A.2.5.7 Bei Zerstörung oder Verlust von fest im versicherten Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs der Wiederbeschaffungswert Fahrzeug verbauten Radio-, Audio-, Video-, technischen dar (ggf. unter Abzug eines eventuell vorhandenen Restwerts). Kommunikations- und Leitsystemen erstatten wir den Neupreis. Dies A.2.5.3.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterte gilt auch für von der üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps Kaufpreisentschädigung“ erstatten wir abweichend von A.2.5.3 Abs. abweichende oder nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- 2 - sofern die übrigen in A.2.5.3 Abs. 3 bis Abs. 6 genannten und fachgerechter Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis Voraussetzungen erfüllt sind - den Anschaffungspreis (Kaufpreis) des ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Fahrzeugs, wenn der Totalschaden, die Zerstörung oder der Verlust Schadens – unter Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät (Totalentwendung) in den ersten 36 Monaten nach erstmaliger oder falls es nicht mehr hergestellt wird für ein vergleichbares Gerät in Zulassung des Fahrzeugs auf Sie eingetreten ist. Ob Sie dieses gleicher Ausführung. Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem Entsorgungskosten Versicherungsschein entnehmen. A.2.5.8 (1) Bei Totalschaden oder Zerstörung des Fahrzeugs, Abzug bei fehlender Wegfahrsperre ersetzen wir die angefallenen und nachgewiesenen A.2.5.4 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 600 EUR. oder Campingfahrzeugs durch Diebstahl vermindert sich die (2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der Entschädigung um 10 %. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Entsorgung des Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbst schärfende elektronische Fahrzeugs. Wegfahrsperre gesichert war. GAP-Deckung (Leasing-Differenz-Deckung) (2) Die Regelung über die Selbstbeteiligung nach A.2.11 bleibt hiervon unberührt. A.2.5.9 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Leasingfahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags und dessen dadurch bedingter vorzeitiger Beendigung ersetzen wir im 023130050 2609 Seite 12 von 43 [Seite 13] Rahmen der Fahrzeugvollversicherung den offenstehenden Leasing- Abschleppen Restbetrag. Die Entschädigungsleistung, der Wert der Rest- und A.2.6.3 Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten Altteile sowie die Selbstbeteiligung werden abgezogen. für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für Entschädigungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers werden die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen angerechnet. gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis des Fahrzeugs im Abzug „neu für alt“ Sinne von A.2.5.2 Abs. 2. A.2.6.4 (1) Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“. (2) Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus den ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restraten, abgezinstem (2) Abweichend von Absatz (1) verzichten wir bei der Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Kraftfahrtversicherung Basis nicht auf den Abzug „neu für alt“: Leasingvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, nehmen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und (3) Die Leistungen aus der GAP-Deckung gelten für Leasingverträge der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Abzug vor (neu für alt). auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten. Bei Pkw und Krafträdern ist der Abzug „neu für alt“ auf die Bereifung, (4) Der Leasingvertrag, die Berechnung des Leasing-Restbetrags Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in sowie die Endabrechnung eines gegnerischen Haftpflichtversicherers den ersten vier Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei den ist uns auf Verlangen vorzulegen. übrigen Fahrzeugarten gilt dies in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. (5) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für den offenstehenden Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, technischen Leasing-Restbetrag Kommunikations- und Leitsystemen A.2.6 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.2.6.5 Bei der Beschädigung von fest im versicherten Fahrzeug verbauten Radio-, Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Beschädigung liegt vor, wenn ein in A.2.2 und A.2.3 beschriebenes Leitsystemen erstatten wir den Neupreis. Dies gilt auch für von der Schadenereignis so auf das Fahrzeug eingewirkt hat, dass der üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder vorhandene Zustand beeinträchtigt und dadurch die nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter Gebrauchsfähigkeit aufgehoben oder gemindert wird. Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis ist der vom Reparatur Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Schadens – unter Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät oder falls es A.2.6.1 (1) Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir - falls keine nicht mehr hergestellt wird für ein vergleichbares Gerät in gleicher Werkstattbindung nach A.3 vereinbart wurde - die für die Reparatur Ausführung. erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: A.2.7 Sachverständigenkosten Wird das Fahrzeug vollständig repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten (einschließlich der zur Wiederherstellung Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir notwendigen Betriebsstoffe) bis zur Höhe des dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.5, wenn Sie uns dies durch A.2.8 Mehrwertsteuer eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.6.1 b). Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit repariert, zahlen wir die von einem von uns beauftragten Kfz- Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Der Nachweis, dass die Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Umsatzsteuer tatsächlich angefallen ist, kann durch die Vorlage der um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Die Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs oder über den Erwerb Ermittlung der Reparaturkosten erfolgt auf Basis der von entsprechenden Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs geführt durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätze. werden. (2) Bis zum Nachweis einer vollständigen Reparatur im Rahmen der A.2.9 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung Schadenkalkulation des Versicherers bzw. des Sachverständigengutachtens oder für den Fall, dass das Fahrzeug Wiederauffinden des Fahrzeugs nicht oder nicht vollständig im Rahmen der Schadenkalkulation bzw. A.2.9.1 (1) Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats des Sachverständigengutachtens repariert wird, ist die nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder Leistungsgrenze nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern die aufgefunden und sind Sie innerhalb dieses Zeitraums unter objektiv Differenz zwischen diesem und dem Veräußerungswert des zumutbaren Anstrengungen in der Lage, das Fahrzeug wieder in beschädigten Fahrzeugs. Besitz zu nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs Reparatur bei Glasbruchschäden verpflichtet. A.2.6.2 (2) Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, zahlen Bei Glasbruchschäden zahlen wir die durch eine Rechnung wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von Wíederbeschaffungswertes. 1.500 km (Bahnkilometer) von Ihrem Wohnsitz zu dem Fundort. Wir erstatten auch die reparaturbedingten Innenreinigungskosten, wenn die Reparatur in einer von uns vermittelten Partnerwerkstatt vorgenommen wird. 023130050 2609 Seite 13 von 43 [Seite 14] Eigentumsübergang nach Entwendung (3) Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob das Fahrzeug wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grund zahlen wir A.2.9.2 Sind Sie nach A.2.9.1 nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer. Eingang Ihrer in Textform abgegebenen Schadenanzeige aus. A.2.10 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? A.2.14 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Fahrzeugs. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen (1) Fährt eine andere Person als Sie berechtigterweise das Fahrzeug Fahrzeugs in der Ausstattung des Fahrzeugs oder - wenn der Typ des und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet Herbeiführung des Schadens nicht zurück. werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und markenüblicher (2) Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Nachlässe, sowie eventuelle Großabnehmerrabatte. Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei A.2.11 Selbstbeteiligung Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem wir unsere Entschädigungsleistung selbst bei grob fahrlässiger Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Herbeiführung des Schadens nicht zurück, sondern nur bei einer Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe vorsätzlichen Verursachung. Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. (3) Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 gelten entsprechend, wenn eine in der Bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der Entleiher beim sonstigen Gebrauch des A.2.11.1 (1) Abweichend von A.2.11 verzichten wir in der Fahrzeugs einen Schaden herbeiführen. Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bei Glasbruchschäden auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch eine A.2.15 Was ist nicht versichert? fachgerechte Reparatur (Ausbesserung) in einer von uns vermittelten Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Werkstatt beseitigt wird. A.2.15.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie (2) Bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs vorsätzlich herbeiführen. Wir verzichten in der Fahrzeugvoll- erstatten wir auch reparaturbedingte Innenreinigungskosten, sofern (Vollkasko) und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Ihnen die Reparatur in einer von uns vermittelten Werkstatt vorgenommen gegenüber grundsätzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen wird. Herbeiführung des Versicherungsfalls. (3) Haben Sie einen Glasbruchschaden nicht in einer von uns Wir sind allerdings berechtigt, bei vermittelten Werkstatt reparieren (ausbessern) lassen, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 75 % der nach Reparatur berechneten • Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile, Kosten begrenzt. • Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses (4) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras "Freie Werkstattwahl" alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel entfällt die Verpflichtung zur Reparatur in einer von uns vermittelten unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens Werkstatt. Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insoweit gilt der Verzicht auf Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht. A.2.12 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Was wir nicht ersetzen A.2.15.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem A.2.12.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Verschleißreparaturen. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung – falls nicht nach A.2.20 Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich gesondert vereinbart -, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. Kosten eines Mietfahrzeugs, falls nicht nach A.2.19 gesondert Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz vereinbart. *Für die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen, dazu zählt auch Rest- und Altteile das illegale Kräftemessen mit anderen Verkehrsteilnehmern. A.2.12.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug *Auf Rennstrecken, unabhängig von der Art der Nutzung des verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Fahrzeugs, dazu zählen auch Touristenfahrten. Entschädigung angerechnet. * für Schäden, die bei der Teilnahme an folgenden Veranstaltungen A.2.13 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung oder Aktivitäten entstehen: (1) Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der * Trackdays, Rennstreckentrainings, Wettbewerben im Gelände Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens (z.B. Offroad-Parks) oder vergleichbare Veranstaltungen, bei innerhalb von zwei Wochen aus. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht denen das Fahrzeug auf abgesperrten Strecken oder nur, wenn wir mit der Zahlung in Verzug geraten. Rennkursen bewegt wird, unabhängig davon, ob eine Zeitnahme (2) Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch erfolgt oder ein Wettbewerb stattfindet. Dazu zählen auch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Touristenfahrten. Schadenmeldung feststellen, können Sie von uns einen * Fahrtveranstaltungen, die eine Fahrerlizenz voraussetzen, angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen. 023130050 2609 Seite 14 von 43 [Seite 15] * Fahrsicherheitstrainings, bei denen gezielt die (1) Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und fahrdynamischen Grenzen des Fahrzeugs ausgelotet werden Lenkradschlössern des versicherten Fahrzeugs, wenn die (z. B. Drifttrainings, Hochgeschwindigkeitsfahrten, Brems- und Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - nicht aus Ausweichmanöver unter Extrembedingungen); dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden. (2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der Ausnahme: Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für den Austausch von Fahrsicherheitstrainings nach den Richtlinien des Deutschen Tür- und Lenkradschlössern des versicherten Fahrzeugs. Verkehrssicherheitsrates (DVR). A.2.19 Erstattung von Mietwagenkosten (Ersatzwagen) * Sonstige Veranstaltungen mit fahrerischem (1) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Ersatzwagen“ erstatten Wettbewerbscharakter oder erhöhtem fahrdynamischem Risiko. wir Ihnen in der Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die Veranstaltung Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 behördlich genehmigt ist oder nicht. die Kosten für einen maximal leistungsgleichen (kW) Mietwagen. Die Höchstgrenzen pro Tag betragen hierbei brutto: Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5 Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. Leistung in Kilowatt Betrag in EUR Reifenschäden bis 55 kW 50,00 56 bis 90 kW 75,00 A.2.15.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder 91 bis 125 kW 85,00 zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die ab 126 kW 100,00 Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Fahrzeugversicherung (2) Bei Reparatur (Kasko) fallende Schäden bei dem Fahrzeug verursacht hat. Wir ersetzen die Mietwagenkosten für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Fahrzeug aufgrund eines versicherten Schadenereignisses (Ausnahme: Glasbruch) und der erforderlichen vollständigen A.2.15.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Reparatur nicht nutzen können, jedoch höchstens für 10 Tage. Der Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt Reparaturauftrag muss von Ihnen unverzüglich erteilt werden. Bei unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. einem fahrbereiten und verkehrssicheren Pkw darf die Schäden durch Kernenergie Fahrzeugabgabe an den Reparaturbetrieb allerdings nicht an einem Freitag oder vor einem Feiertag erfolgen, es sei denn, das Fahrzeug A.2.15.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch kann binnen eines Tages repariert werden. Kernenergie. Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht vollständig reparieren, erstatten wir die A.2.16 Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe Mietwagenkosten für die entsprechend angefallene kürzere (Sachverständigenverfahren) Reparaturdauer. (1) Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens Nehmen Sie statt der Reparatur eine Ersatzbeschaffung vor, erstatten einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder wir die Mietwagenkosten nur für den Zeitraum der veranschlagten über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren Reparaturdauer, höchstens für 10 Tage. Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. (3) Bei Totalschaden und Totalentwendung (2) Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Erleidet Ihr Fahrzeug einen Totalschaden und schaffen Sie sich Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei deswegen ein Ersatzfahrzeug an, übernehmen wir die Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird Mietwagenkosten für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung, höchstens dieser von dem jeweils anderen bestimmt. für zwanzig Tage, insgesamt für nicht mehr als 1.000 EUR. Die Ersatzbeschaffung muss von Ihnen unverzüglich eingeleitet werden. (3) Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Dies gilt entsprechend auch im Falle der Totalentwendung. Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigen sie sich (4) Ihren Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten können Sie über die Person des Obmanns nicht, so wird er über das zuständige vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten (5) Zum Zwecke der Regulierung benötigen wir bei erfolgter Beträgen liegen. Reparatur die Reparaturrechnung und im Falle der Ersatzbeschaffung (4) Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis die Anschaffungsrechnung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I des Obsiegens zum Unter-liegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen. (Fahrzeugschein) des angeschafften Ersatzfahrzeugs in Kopie, sowie die Mietwagenrechnung. Die Abrechnung der Mietwagenkosten Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu erfolgt grundsätzlich nur zwischen dem Versicherungsnehmer und beschreiten. dem Versicherer. A.2.17 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Versicherungsschein entnehmen. Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör gelten die Regelungen gemäß A.2.5 bis A.2.16 entsprechend. A.2.18 Schlossaustauschkosten 023130050 2609 Seite 15 von 43 [Seite 16] A.2.20 Wertminderung A.3 Werkstattbindung A.2.20.1 Was ist versichert? Bei Abschluss der Werkstattbindung im Rahmen der Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) gelten im (1) Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Wertminderung Versicherungsfall abweichend von A.2.6.1 folgende Regelungen. in Höhe von 5 % der durch eine Rechnung nachgewiesenen netto Reparaturkosten (exklusive Mehrwertsteuer) nach A.2.6.1 a), wenn die Ob Sie die Werkstattbindung vereinbart haben, können Sie Ihrem nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind: Versicherungsschein entnehmen. • die Beschädigung wurde durch folgende Schadenereignisse Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Freie Werkstattwahl“ entfällt verursacht: eine Werkstattbindung und es gelten im Versicherungsfall die Regelungen nach A.2.6.1. • Unfall, Mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus) oder Kollision mit Tieren Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. • das Fahrzeug wurde nach A.2.6.1 a) fach- und sachgerecht repariert, A.3.1 Was im Schadenfall zu beachten ist • die Höhe der durch eine Rechnung nachgewiesenen (1) Das Fahrzeug muss in einer von uns vermittelten Werkstatt Reparaturkosten beträgt mindestens 2.000 EUR inklusive der repariert werden. Anderenfalls zahlen wir nicht den vollen Mehrwertsteuer (A.2.8), Schadensbetrag. • das Fahrzeug ist am Schadentag maximal 5 Jahre alt. (2) Sie verpflichten sich, die Reparatur des Fahrzeugs bei einem in der Bundesrepublik Deutschland eintretenden ersatzpflichtigen Schaden (2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung an der Karosserie sowie bei Glasbruch in einer von uns vermittelten Basis kein Versicherungsschutz für Wertminderung. Werkstatt in Auftrag zu geben. A.2.21 Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Elektro- Diese Verpflichtung gilt für alle Schäden durch Fahrzeugs • Entwendung von Fahrzeugteilen nach A.2.17, (1) Bei einem Brand A.2.2.1 oder einer drohenden Entzündung Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs übernehmen wir die • Sturm und Hagel nach A.2.2.3, notwendigen und angefallenen Kosten bis 2.500 EUR für die • Zusammenstoß mit Tieren nach A.2.2.4 bzw. A.2.2.4.1, Verbringung und Lagerung des Fahrzeugs z.B. in einem speziellen Wassercontainer. Dazu zählen auch die angefallenen Kosten zur • Unfall nach A.2.3.2, Entsorgung des kontaminierten Wassers. • mut- und böswillige Beschädigung nach A.2.3.3, (2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir in der • Bruch an der Verglasung (in diesem Fall entfallen die Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Verbringung Zusatzleistungen nach A.3.2). und Lagerung des Fahrzeugs in einem speziellen Wassercontainer. Zur Festlegung der von uns vermittelten Werkstatt haben Sie sich mit A.2.22 Standkosten uns unverzüglich in Verbindung zu setzen. Wir vermitteln dann die mit (1) Ist die Unterstellung Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs der Reparatur zu beauftragende Werkstatt. Erforderliche Kosten der aufgrund eines versicherten Schadenereignisses erforderlich, Wiederherstellung im Sinne von Reparatur sind die in der vermittelten übernehmen wir die angefallenen Kosten bis zu 14 Tagen, höchstens Werkstatt anfallenden bzw. ermittelten Reparaturkosten. Dies gilt 250 EUR. Es sei denn, ein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet. unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. (2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir in der (3) Im Reparaturfall erteilen Sie der von uns vermittelten Werkstatt Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Unterstellung. den Auftrag zur Reparatur. Rechte und Pflichten aus der Reparatur (wie z.B. Gewährleistungsansprüche) gelten nur zwischen den A.2.23 Zustandsdiagnostik/Ausbaukosten/Entsorgung des Akku's Parteien des Reparaturvertrags (zwischen Ihnen und der Werkstatt). (1) Ist der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich (4) Wird das Fahrzeug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht angefallenen Kosten (Abschlepp- oder Transportkosten zur in einer von uns vermittelten Werkstatt repariert, so übernehmen wir nächstgelegenen Akku-Teststation) für eine Zustandsdiagnostik und 75 % der nach Reparatur berechneten Kosten (Mindestabzug 50 Restwertermittlung bis zu 2.500,-- EUR. Vorausgesetzt der EUR). Gleiches gilt, wenn Sie vor der Reparaturvergabe keinen Akkumulator befindet sich in Ihrem Eigentum und kein Dritter ist zum Kontakt mit uns aufnehmen und Ihnen deshalb von uns keine Ersatz verpflichtet. Werkstatt vermittelt werden konnte. (2) Ist der Akkumulator Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs (5) Sie sind bei fiktiver Abrechnung - sofern keine Schadenkalkulation beschädigt oder zerstört und muss zur Erfüllung der gesetzlichen durch uns bzw. durch ein Sachverständigengutachten erforderlich ist Rücknahmepflichten ausgebaut werden, übernehmen wir die - verpflichtet, den Kostenvoranschlag in einer von uns vermittelten angefallenen Kosten für Werkstatt im Umkreis von maximal 15 km Ihres Wohnorts erstellen zu • Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle lassen. Folgen Sie dieser Werkstattempfehlung nicht, so übernehmen wir 75 % der erstattungsfähigen Aufwendungen des eingereichten • ggf. angefallene Kosten zur Entsorgung des Akku's bis zu einer Kostenvoranschlags. Höhe von 2.500 EUR. Es sei denn, ein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet (6) Sonstige berechtigte technische Abzüge bleiben von dieser Regelung unberührt und können jederzeit vorgenommen werden. (3) Abweichend von Absatz (1) und (2) ersetzen wir in der Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Zustandsdiagnostik, den Ausbau und die Entsorgung. 023130050 2609 Seite 16 von 43 [Seite 17] A.3.2 Zusatzleistungen bei Werkstattbindung A.4.5 Leistung bei Invalidität Wird das Fahrzeug in der von uns vermittelten Werkstatt auf Grund A.4.5.1 Voraussetzungen für die Leistung eines in A.3.1 Abs. 2 entstandenen ersatzpflichtigen Schadens an der Invalidität Karosserie repariert, erhalten Sie folgende zusätzliche Leistungen (dies gilt nicht für Glasbruchschäden): A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt • das Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt verbracht und • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit gereinigt zurückgeführt; • dauerhaft • eine Garantie auf alle Reparaturarbeiten von der vermittelten Werkstatt; beeinträchtigt ist. • ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur; die Klasse des Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn Fahrzeugs bestimmt die Werkstatt. • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und A.4 Kraftfahrtunfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. getötet werden Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität A.4.1 Was ist versichert? A.4.5.1.2 Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem (1) Stößt Ihnen oder einer mitversicherten Person ein Unfall zu, der in Unfall unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers steht (z.B. Fahren, Ein- und • eingetreten und Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen wir unter den nachstehend • von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. genannten Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. (2) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) Geltendmachung der Invalidität unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. A.4.5.1.3 Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach (3) Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie (4) Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, die Frist versäumt haben. Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr A.4.2 Wer ist versichert? A.4.5.1.4 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Pauschalsystem Invaliditätsleistung. A.4.2.1 (1) Mit der Kraftfahrtunfallversicherung nach dem In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A.4.6), sofern diese Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des vereinbart ist. Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug Art der Leistung gebrauchen. A.4.5.2 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. (2) Bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme Berechnung und Höhe der Leistung um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen. A.4.5.3 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Was versteht man unter berechtigten Insassen Invalidität. A.4.2.2 Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend weiteren Insassen), die sich mit Wissen und Willen des genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die Verfügungsberechtigten in oder auf dem Fahrzeug befinden oder im folgenden Invaliditätsgrade: ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch Arm 70 % des Fahrzeugs tätig werden. Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geographischen Daumen 20 % Grenzen sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Zeigefinger 10 % Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. anderer Finger 5% A.4.4 Welche Leistungen bietet die Kraftfahrtunfallversicherung? Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der Bein bis unterhalb des Knies 50 % nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % vereinbart sind. Fuß 40 % 023130050 2609 Seite 17 von 43 [Seite 18] große Zehe 5% in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen andere Zehe 2% beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen: Auge 50 % • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Geschmackssinn 5% Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der Invalidität notwendig ist. entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. (2) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invalidität bis zu Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder 1 ‰ der versicherten Summe. geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind Zeitpunkt der Leistung ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. A.4.8.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Wochen. Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach a) und b) zu bemessen. Vorschüsse Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall A.4.8.3 (1) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % (2) Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung werden jedoch nicht berücksichtigt. innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer auf die Stirbt die versicherte Person aus ausschließlich unfallfremder versicherte Person entfallenden Todesfallsumme beansprucht Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig werden. aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall und war Neubemessung des Grades der Invalidität ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu A.4.8.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, rechnen gewesen wäre. längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. A.4.6 Leistung bei Todesfall Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Voraussetzung Dieses Recht muss A.4.6.1 Voraussetzung für die Todesfallleistung ist, dass die • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres Leistungspflicht nach A.4.8.1, gestorben ist. • von Ihnen vor Ablauf der Frist Höhe der Leistung ausgeübt werden. A.4.6.2 Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe. Leistung für eine mitversicherte Person Ist die getötete Person zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht 14 Jahre alt, zahlen wir höchstens 5.000 EUR. Bei der Versicherung nach A.4.8.5 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte dem Pauschalsystem wird der auf weitere versicherte und bei dem Person entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit deren Unfall getötete Personen entfallende Teilbetrag um den durch die Zustimmung verlangen. Summenbegrenzung nach Satz 2 frei werdenden Betrag A.4.9 Was ist nicht versichert? verhältnismäßig erhöht, höchstens jedoch bis zu der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme; A.4.2.1 Abs. 2 findet insoweit Straftat keine Anwendung. A.4.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der A.4.7 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Krankheiten oder Gebrechen? Straftat ausführt oder versucht. A.4.7.1 (1) Wir leisten nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten A.4.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch schwere • im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, Nervenleiden, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person • im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung. ergreifen. (2) Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch Genehmigte Rennen und Versicherungsschutz auf Rennstrecken die Minderung. A.4.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem A.4.8 Fälligkeit und Zahlung Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Prüfung Ihres Anspruchs Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich A.4.8.1 (1) Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - zu erklären, ob und 023130050 2609 Seite 18 von 43 [Seite 19] Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1 (2) Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für die Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. mitversicherten Personen. Die Ausübung der Rechte aus dem Schutzbrief steht nur Ihnen sowie dem Ehe-/Lebenspartner in Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Maßnahmen häuslicher Gemeinschaft zu. der Staatsgewalt A.5.3 Versicherte Fahrzeuge A.4.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben, Aufruhr, Kriegsereignisse oder innere Unruhen oder Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. werden. Benutzen Sie im Ausland anstelle des versicherten Fahrzeugs vorübergehend einen Selbstfahrervermietpersonenkraftwagen, tritt Kernenergie dieser an die Stelle des versicherten Fahrzeugs. A.4.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch A.5.4 Wo besteht Versicherungsschutz? Kernenergie. Der Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach O.1.1. Bandscheiben und innere Blutungen A.5.5 Hilfe bei Panne oder Unfall A.4.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn verstehen. Bei Elektrofahrzeugen zählt auch die nicht vorsätzlich oder überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes nicht grob fahrlässig herbeigeführte Entladung des Akkumulators als Unfallereignis ist. Panne. Unfall ist jedes unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkende Ereignis. Kann Infektionen das Fahrzeug nach einer Panne oder nach einem Unfall die Fahrt A.4.9.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen (auch bei Wundstarrkrampf und Tollwut besteht Versicherungsschutz jedoch, unvorhergesehenen Naturkatastrophen, z.B. Lawinen, Erdbeben): wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis Wiederherstellung der Fahrbereitschaft sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein A.5.5.1 Wir organisieren die Wiederherstellung der versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft selbst, beläuft sich besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch einen der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich der vom unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 150 EUR. Psychische Reaktionen Abschleppen des Fahrzeugs A.4.9.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften A.5.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch fahrbereit gemacht werden, organisieren wir das Abschleppen des einen Unfall verursacht wurden. Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Bauch- und Unterleibsbrüche Organisieren Sie das Abschleppen des Fahrzeugs selbst, beläuft sich A.4.9.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder der Höchstbetrag für diese Leistung auf 200 EUR; hierauf werden Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen angerechnet. Wir organisieren ein fachgerechtes Abschleppen Ihres kommende Einwirkung entstanden sind. Elektrofahrzeugs zur nächsten Ladesäule, sofern Sie Probleme mit Ihrem Akkumulator haben und das Fahrzeug an der Schadenstelle A.5 Schutzbriefversicherung – Hilfe für unterwegs als Service nicht fahrbereit gemacht werden kann. Organisieren Sie das oder Kostenerstattung Abschleppen Ihres Fahrzeugs selbst, beläuft sich der Höchstbetrag A.5.1 Was ist versichert? für diese Leistung auf 200 Euro. Wir erbringen nach Eintritt der nachstehend genannten Bergen des Fahrzeugs Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen A.5.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im wir die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht Rahmen dieser Bedingungen. gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch A.5.2 Wer ist versichert? entstehenden Kosten. (1) Versicherungsschutz besteht für Sie und A.5.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung • bei Benutzung des Fahrzeugs für den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der 50 geregelt ist, km Luftlinie oder mehr von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das • bei sonstigen Reisen für Ihren Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag Gemeinschaft und die minderjährigen Kinder der versicherten oder wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: mitversicherten Personen. Nicht unter den Begriff „sonstige Reisen“ fallen solche mit anderen Fahrzeugen des Weiter- und Rückfahrt Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen. A.5.6.1 (1) Folgende Fahrtkosten werden erstattet: 023130050 2609 Seite 19 von 43 [Seite 20] Eine Fahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen Deutschland oder medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die innerhalb des Geltungsbereichs nach O.1.1 und bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens drei Nächte bis Deutschland, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht in der in zu je 100 EUR pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro A.5.6 angegebenen Zeit fahrbereit gemacht werden kann, Tag. eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz zum Rückholung von Kindern Schadenort oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug A.5.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer am Schadenort fahrbereit gemacht worden ist. Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von (2) Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Wohnort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen nachgewiesene Taxifahrten, letztere bis zu 30 EUR. sowie für nachgewiesene Taxifahrten, letztere bis zu 30 EUR. Übernachtung Fahrzeugabholung A.5.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer A.5.7.3 Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die andauernden Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Übernachtungskosten. Diese Leistung ist auf maximal drei diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir Übernachtungen begrenzt. Wenn Sie die Leistung Weiter- und für die Abholung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und Rückfahrt nach A.5.6.1 in Anspruch nehmen, bezahlen wir nur eine übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Abholung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je Verfügung steht oder nach Diebstahl wieder aufgefunden wurde, Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und dem Schadenort. Außerdem besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten übernehmen die Kosten bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Person, jedoch insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag. Übernachtungskosten, jedoch für höchstens drei Nächte bis zu je 100 EUR pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag. Mietwagen A.5.8 Zusätzliche Leistungen auf Auslandsreisen A.5.6.3 Wir helfen Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich A.5.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur nach O.1.1 ohne Deutschland), der 50 km Luftlinie oder mehr von Verfügung steht, höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Ihrem ständigen Wohnort entfernt ist, erbringen wir zusätzlich die Tag. Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die nachstehend genannten Leistungen: Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 350 EUR unabhängig von Bei Panne und Unfall der Anzahl der Tage übernommen. Ersatzteilversand Fahrzeugunterstellung A.5.8.1 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der A.5.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass des Transports bei einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden alle entstehenden Versandkosten. ortsüblichen Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Fahrzeugtransport A.5.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf Reisen A.5.8.2 Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer (1) Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als ständiger Wohnsitz zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnort, wenn gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. • das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht (2) Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar werden kann und oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit dem Fahrzeug an einem Ort, der 50 km Luftlinie oder mehr von Ihrem Wohnort entfernt ist, • die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen. Als Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn das Ereignis, aufgrund Fahrzeugverzollung und -verschrottung dessen wir in Anspruch genommen werden (Schadenereignis), nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise A.5.8.3 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall verzollt werden, (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist. helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Krankenrücktransport Steuern. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen, um den A.5.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Zollbetrag zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, Bei Fahrzeugdiebstahl sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen 023130050 2609 Seite 20 von 43 [Seite 21] Fahrzeugunterstellung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden A.5.8.4 Wird das gestohlene Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall übernommen. wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt Reiserückrufservice werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden ortsüblichen A.5.8.13 Ist es notwendig, Sie infolge Todes oder Erkrankung eines Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung Ihres Fahrzeugverzollung und -verschrottung Vermögens von einer Reise durch Rundfunk zurückzurufen, werden wir die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten und die A.5.8.5 Muss das Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland verzollt hierdurch entstehenden Kosten übernehmen. werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und Hilfeleistung in besonderen Notfällen sonstiger Steuern. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen, um A.5.8.14 Geraten Sie auf einer Reise im Ausland in eine besondere den Zollbetrag zu vermeiden, übernehmen wir die Notlage, die in A.5.5 bis A.5.8.13 nicht geregelt ist und zu deren Verschrottungskosten. Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Bei Tod (des Versicherungsnehmers) auf Reisen Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch A.5.8.6 Sterben Sie auf einer Reise im Ausland, sorgen wir nach entstehenden Kosten bis zu 300 EUR je Schadenfall übernommen. Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet. Ersatz von Reisedokumenten A.5.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen A.5.8.7 Gerät auf einer Reise im Ausland ein für diese benötigtes (1) Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren. diese von unserer Zahlung abziehen. Ersatz von Zahlungsmitteln A.5.10 Verpflichtung Dritter A.5.8.8 Geraten Sie auf einer Reise im Ausland infolge des Verlusts (1) Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu weiteren Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. Werktag möglich, können Sie von uns ein Darlehen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall in Anspruch nehmen. (2) Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von Abs. 1 zur Leistung verpflichtet. Vermittlung ärztlicher Betreuung A.5.11 Was ist nicht versichert? A.5.8.9 Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt A.5.11.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und tragen die vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des hierdurch entstehenden Kosten. Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Arzneimittelversand Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. A.5.8.10 Sind Sie auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf A.5.11.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5 notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. werden Ihnen erstattet. Kosten für Krankenbesuch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt A.5.8.11 Müssen Sie sich auf einer Reise infolge Erkrankung länger A.5.11.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall. Schäden durch Kernenergie Kostenerstattung bei Reiseabbruch A.5.11.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch A.5.8.12 Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise Kernenergie. infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung A.6 Fahrerschutzversicherung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem A.6.1.1 - nicht belegt - 023130050 2609 Seite 21 von 43 [Seite 22] A.6.1.2 Fahrerschutzversicherung - wenn der Fahrer beim Lenken Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf des Fahrzeugs verletzt oder getötet wird seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. A.6.1.2.1 Was ist die Fahrerschutzversicherung? A.6.1.2.6 Wer ist versichert? Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Fahrerschutz“ kommt die Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden des Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter berechtigten Fahrers auf, wenn dieser beim Lenken des versicherten Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird. Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt und auch vertraglich zum Unfallzeitpunkt im Fahrerkreis (siehe Merkmale zur Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem Beitragsberechnung auf dem Versicherungsschein) eingeschlossen Versicherungsschein entnehmen. ist. A.6.1.2.2 Wann können Sie die Fahrerschutzversicherung A.6.1.2.7 Wer ist leistungsberechtigt? abschließen? Wird der berechtigte Fahrer verletzt, stehen die vereinbarten Sie können die Fahrerschutzversicherung unter folgenden Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung nur diesem zu. Voraussetzungen abschließen: Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres • Für das versicherte Fahrzeug besteht eine Kraftfahrzeug- stehen die für den Todesfall vereinbarten Leistungen den Haftpflichtversicherung bei unserem Unternehmen; unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zu. Unterhaltsberechtigte • Ihr versichertes Fahrzeug ist ein Pkw Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und Die Fahrerschutzversicherung kann nicht abgeschlossen werden, Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten wenn Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine Fahrers. Schadenklasse (S oder M, siehe Anhang 1) zugrunde liegt. Der berechtigte Fahrer oder seine unterhaltsberechtigten A.6.1.2.3 Welche Voraussetzungen bestehen für die Zahlung einer Hinterbliebenen müssen ihre Ansprüche selbstständig geltend Entschädigung der Fahrerschutzversicherung? machen. Eine Leistung erfolgt an den berechtigten Fahrer oder im Fall Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein des Todes des berechtigten Fahrers an die unterhaltsberechtigten unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Hinterbliebenen. zusammenhängenden, vollständigen Nächten innerhalb von sechs Die Ansprüche können nicht durch vom versicherten Fahrer Monaten nach dem Unfall. Dies gilt nicht, sofern der berechtigte abweichende Versicherungsnehmer oder Halter geltend gemacht Fahrer vor oder während des Krankenhausaufenthalts unfallbedingt werden. verstirbt. A.6.1.2.8 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.6.1.2.4 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität) Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem berechtigten Fahrer Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum gegenüber aufgrund eines Vertrags (auch Versicherungsvertrags) Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. oder gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor (subsidiäre Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Restschadenversicherung). Daher erbringen wir keine Leistungen, Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich die soweit der berechtigte Fahrer gegenüber Dritten (z. B. Schädiger, Fahrerschutzversicherung auch auf die dort genannten Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz seines durchgestrichen sind. Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) A.6.1.2.9 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? Leistungen hat. Die Fahrerschutzversicherung beinhaltet die Absicherung des verbleibenden Personenschadens des berechtigten Die Fahrerschutzversicherung orientiert sich am Anspruchsumfang Fahrers. Ausnahme: Soweit der berechtigte Fahrer einen solchen der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzen kann, leisten wir Schadenersatzbestimmungen, ohne jedoch eine dennoch, wenn nachfolgende und entsprechend nachgewiesene Leistungsverpflichtung analog der Krafthaftpflichtversicherung Voraussetzungen vorliegen: (Regulierung nach der Art eines Krafthaftpflichtversicherers) zu beinhalten. • Der berechtigte Fahrer hat den Anspruch in Textform geltend gemacht und Was leisten wir • der berechtigte Fahrer hat weitere zur Durchsetzung seines Sind wir nach den Bestimmungen für die Fahrerschutzversicherung Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die ihm leistungspflichtig, übernehmen wir die nachfolgend aufgeführten billigerweise zumutbar waren. Leistungen im Rahmen der dort genannten Leistungsgrenzen. • Der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch wirksam an uns Dabei erfolgen alle Leistungen grundsätzlich in Form von abgetreten. Hilfeleistungen - analog der Naturalrestitution - durch von uns beauftragte Dienstleister. Nur in ungeeigneten Fällen erfolgt eine A.6.1.2.5 Was ist versichert? Geldentschädigung, jedoch nicht in Form einer fiktiven Abrechnung. Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die Für Leistungen der beauftragten Dienstleister übernehmen wir keine dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des Haftung oder Gewährleistung. versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Alle Hilfeleistungen werden für die Dauer der Anspruchsberechtigung Nicht zum Lenken des Fahrzeugs gehören z.B. das Ein- und ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Aussteigen oder das Be- und Entladen. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können für die Zeit 023130050 2609 Seite 22 von 43 [Seite 23] des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden. Kommt der berechtigte Fahrer diesen Verpflichtungen nicht nach, Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt wird die Vergütung einer fiktiven zumutbaren Erwerbstätigkeit bei der werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns. Leistung in Abzug gebracht. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache Ende der Leistungspflicht haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Gewährung der Leistung endet spätestens mit dem Eintritt in die 1. Wenn der berechtigte Fahrer verletzt wird Regelrente, spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahrs. Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR Haushaltshilfe 1.1 Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis 1.3 Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte maximal 200.000 EUR. Die Bemessung zum Grund und zur Höhe Minderung der Haushaltsführung (MdH) von mindestens 20 % erfolgt durch uns und orientiert sich an den Leistungen nach den festgestellt, stellen wir eine geeignete Hilfskraft für den Bereich der deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen. Die hauswirtschaftlichen Versorgung wie z.B. das Einkaufen, Kochen, Berechnung erfolgt dabei unter Verwendung der einschlägigen Reinigen der Wohnung, Spülen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Ring/Böhm). Wir sind dabei der einschlägigen Rechtsprechung. Uns bleibt (im Einzelfall) eine nicht an die Bemessung anderer Versicherer oder anderer Geldleistung vorbehalten. Leistungsverpflichteter (z.B. andere Kraftfahrzeug- Ersetzt werden die Arbeiten, die zur Beseitigung der eingeschränkten Haftpflichtversicherer) zum Grund und zur Höhe gebunden. Haushaltsführung objektiv erforderlich sind. Ausgeschlossen ist die Leistung einer Schmerzensgeldrente sowie Der Nachweis über die Minderung der Haushaltsführung ist durch die Leistung eines Hinterbliebenen-Schmerzensgelds. Die den entsprechenden Bescheid zu führen. Hinterbliebenen können keinen Schmerzensgeldanspruch aus diesem Vertrag geltend machen. behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt 250.000 EUR Verdienstausfall bis maximal monatlich 10.000 EUR 1.4 Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt körperliche Einschränkungen, die einen Umbau der nachfolgenden Objekte 1.2 Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt eine Einbuße erfordert, übernehmen wir den behindertengerechten Umbau bis von Arbeitsentgelt, Bezügen oder Einkommen, zahlen wir die maximal insgesamt 250.000 EUR für entsprechende Differenz bis zu einem Betrag von maximal 10.000 EUR monatlich. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch • Wohnung oder Haus Geldzahlung. Sofern die verletzte Person selbständig tätig ist, können • Pkw wir die Leistung im Rahmen des Naturalersatz durch Stellung einer Ersatzkraft erbringen. • Arbeitsplatz. Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach folgenden Voraussetzung ist, dass dieser Umbau zur Nutzung erforderlich und Regelungen: angemessen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsverhältnisse möglich ist. • Bei erwerbstätigen Personen Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt durch die Ermittlung werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns. des Durchschnitts der letzten maximal drei Jahre. Bei Erwerbstätigen ist der Einkommensnachweis dabei durch die Nicht übernommen werden, weitere anfallende mittelbare Kosten, wie Vorlage der Gehaltsabrechnungen sowie der entsprechenden z. B. erhöhte Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge. Steuerbescheide der letzten drei Jahre vor dem Unfallereignis oder Pflegeleistungen aber z.B. bei Selbständigen durch Vorlage der Steuerbescheide der letzten drei Jahre zu erbringen. Bei der Berechnung erfolgt ein 1.5 Wir organisieren die erforderlichen Pflegeleistungen und individueller Abzug der ersparten berufsbedingten Aufwendungen übernehmen dabei die Kosten für den unfallbedingten der Berufstätigkeit. Pflegemehrbedarf bis zum maximal dreifachen Satz der/des jeweils festgestellten Pflegestufe/Pflegegrads. • Bei nichterwerbstätigen Personen Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Für die Berechnung der Einkommensermittlung bei Pflegebedürftigkeit festgestellt, hat er dies durch Vorlage des Nichterwerbstätigen (Arbeitslose, Schüler, Studenten, Hausfrauen, entsprechenden Bescheids nachzuweisen. etc.) wird das zum Unfallzeitpunkt statistische Durchschnittseinkommen in Deutschland gemäß der Deutschen Die Bemessung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den jeweils Rentenversicherung zu Grunde gelegt. gültigen Pflegestufen/ Pflegegrade in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser ermittelte Verdienstausfall wird für die Zukunft nach den Werten des Verbraucherpreisindex jeweils angepasst. Die Pflegeleistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Schadenminderungspflicht nach E.2.5 sonstige vermehrte Bedürfnisse Der berechtigte Fahrer muss zur Minderung des Schadens geeignete Umschulungsmaßnahmen durchführen und im Rahmen seiner 1.6 Wir organisieren alle weiteren unfallbedingten körperlichen und geistigen Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben. erforderlichen Leistungen, welche nicht ausdrücklich unter einem der Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben sind mit anderen Leistungen aufgeführt sind und übernehmen die uns abzustimmen. Wir unterstützen den berechtigten Fahrer bei der entsprechenden Kosten. Hierzu zählen u.a. die Vermittlung ärztlicher Suche nach geeigneten Umschulungsmaßnahmen und bei der Betreuung, Arzneimittelversand, Krankenrücktransport, Fahrdienst zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Krankengymnastik/-therapie, Begleitung/Fahrdienst zu Arzt- und Behördengängen. 023130050 2609 Seite 23 von 43 [Seite 24] Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen. Sie nach Beendigung der ersten Ausbildung, spätestens mit der müssen unfallbedingt, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich Vollendung des 27. Lebensjahrs. sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Stirbt der berechtigte Fahrer aus unfallfremder Ursache innerhalb Übernahme medizinischer Gutachter- und Attestkosten erfolgen nur, eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher Ursache, wenn Gutachten bzw. Atteste von uns angefordert werden. später als ein Jahr nach dem Unfall, entsteht kein Anspruch auf Vorhandene Unterlagen, z.B. von anderen Versicherern sind uns Hinterbliebenenrente bzw. Unterhaltsleistungen. Die Vererbbarkeit vorzulegen. oder Abtretung der Ansprüche auf Hinterbliebenenrente oder Unterhaltsleistungen ist ausgeschlossen. Kosten durch Urlaubsmehrbedarf (z.B. durch die Unfallfolgen bedingte erhöhte Kosten für behindertengerechte Hotelausstattung) Beerdigungskosten werden nicht übernommen. 2.2 Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb Soforthilfe eines Jahres nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von 5.000 EUR. 1.7 Zur Abdeckung erster Kosten, wie z.B. Zuzahlungen im Krankenhaus zahlen wir bei einem unfallbedingten A.6.1.2.10 Fälligkeit, Leistung für den Krankenhausaufenthalt bereits ab dem ersten Tag einmalig eine Anspruchsberechtigten Soforthilfe in Höhe von 250 EUR. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, 2. Wenn der berechtigte Fahrer stirbt ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmeldung des Unterhaltsleistungen bis monatlich maximal 10.000 EUR berechtigten Fahrers und die zu dessen Beurteilung erforderlichen 2.1 Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir Jahres nach dem Unfall und entstehen den Hinterbliebenen durch uns mit dem berechtigten Fahrer über Grund und Höhe geeinigt, den Wegfall des Arbeitsentgelts, Einkommens oder sonstiger Bezüge leisten wir innerhalb von zwei Wochen. finanzielle Einbußen (Barunterhalt) und/oder eine objektive Leistung oder Zahlung für den Anspruchsberechtigten Minderung der Haushaltsführung (Naturalunterhalt) zahlen wir an die Hinterbliebenen die entsprechende Differenz bis zu einen Betrag von Sie als Versicherungsnehmer können unsere Leistung oder Zahlung monatlich maximal 10.000 EUR. Die Höhe der Unterhaltsleistung für an den Anspruchsberechtigten an Sie selbst nur mit Zustimmung des alle anspruchsberechtigten Hinterbliebenen orientiert sich an den Anspruchsberechtigten verlangen. Leistungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Haben A.6.1.2.11 Was ist nicht versichert? im Einzelfall mehrere Hinterbliebene Unterhaltsansprüche und übersteigen diese Ansprüche die maximale Summe von 10.000 EUR, Straftat so sind die Hinterbliebenen untereinander im Verhältnis ihrer 1. Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Ansprüche berechtigt. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat begeht durch Geldzahlung. oder versucht. Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Vorsatz Fahrers. 2. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn der Zur Ermittlung der finanziellen Einbuße werden die unter A.6.1.2.9 Schaden von dem Fahrer vorsätzlich verursacht worden ist "Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR“ Regelungen Psychische Reaktionen berücksichtigt. 3. Kein Versicherungsschutz besteht Drittleistungen werden nach A.6.1.2.4 auf den Anspruch angerechnet. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. • bei Unfällen des Fahrers die infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Schadenminderungspflicht Körper des Fahrers ergreifen entstanden sind; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Der Hinterbliebene muss zur Minderung des Schadens eine Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen zumutbare Erwerbstätigkeit annehmen. Bei der Bemessung der Vertrag fällt; Leistung müssen sich bezugsberechtigte Hinterbliebene zumutbare Erwerbstätigkeiten anrechnen lassen. • bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht Ende der Leistungspflicht wurden. Die Gewährung der Leistung endet spätestens Schäden an der Bandscheibe • bei Witwe/Witwer oder eingetragenem Lebenspartner 4. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an mit dem Eintritt in die Regelrente, spätestens mit der Vollendung Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter des 67. Lebensjahrs. Ändert sich der Familienstand des/der diesen Vertrag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden bezugsberechtigten Hinterbliebenen endet unsere Leistungspflicht überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht. ebenfalls. Ansprüche Dritter • bei unterhaltspflichtigen/volljährigen Kindern 023130050 2609 Seite 24 von 43 [Seite 25] 5. Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, A.6.1.2.14 Obliegenheiten Dienstherrn und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend Alle Regelungen zu den Obliegenheiten bei Gebrauch des Fahrzeugs gemacht werden, sind ausgeschlossen. bzw. vor dem Versicherungsfall finden Sie in Abschnitt D der AKB. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten und Rennstrecken Alle Regelungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall finden 6. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Sie in Kapitel E der AKB. Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten B Beginn des Vertrags Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen Antrag annehmen. Regelmäßig erfolgt dies durch Übersendung des Versicherungsscheins. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken auch wenn es nicht auf Erzielung einer B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Sobald Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Beitrag gezahlt haben, beginnt der Versicherungsschutz, jedoch nicht Fahrsicherheitstrainings nach den DVR-Richtlinien. vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5 einmaligen Beitrag nicht, richten sich die Folgen nach C.1.2. Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 7. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Schäden durch Kernenergie B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder 8. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Kernenergie. Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem Schäden, die über einen Personenschaden hinausgehen vereinbarten Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug unter 9. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die über Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das einen Personenschaden hinausgehen. Ausgeschlossen sind Sach- Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige oder Personenfolgeschäden (z.B. Kleiderschäden, Bargeld- und Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Wertsachenverlust, Einsatz Rettungsschere infolge des Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und Personenschadens und damit erhöhter Fahrzeugschaden) oder Fahrerschutzversicherung Vermögensschäden. B.2.2 In der Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und Schäden, die über das Lenken hinausgehen Fahrerschutzversicherung haben Sie vorläufigen 10. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt den sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs z.B. Ein- und Aussteigen haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. entstehen. Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes und Beginn des Schäden, die infolge des Genusses von Alkohol und anderer endgültigen Versicherungsschutzes (Hauptvertrag) berauschender Mittel entstehen B.2.3 Sobald Sie den Beitrag nach C.1 gezahlt haben, endet der 11. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die nach vorläufige Versicherungsschutz und der endgültige Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel entstehen. Versicherungsschutz beginnt. Gurtpflicht Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes 12. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, während der Fahrt keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den hat, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des A.6.1.2.12 Wie lange können Ansprüche aus der Versicherungsscheins zahlen. Sie haben dann von Anfang an keinen Fahrerschutzversicherung geltend gemacht werden? Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung Die Ansprüche aus der Fahrerschutzversicherung verjähren nach drei zu vertreten haben. Jahren. Die Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Leistung verlangt werden kann. B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird angemeldet worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung schriftlichen Entscheidung bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt. wirksam. A.6.1.2.13 Wann endet die Fahrerschutzversicherung? Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Die Fahrerschutzversicherung endet mit Beendigung der Widerruf Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Bei Verkauf des Fahrzeugs B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach den (G.7) endet die Fahrerschutzversicherung zum Zeitpunkt der Bestimmungen des VVG endet der vorläufige Versicherungsschutz Übergabe. mit dem Zugang Ihrer Erklärung bei uns. 023130050 2609 Seite 25 von 43 [Seite 26] Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz (1) Versichern Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach Beitrags. C.2.2 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden C Beitragszahlung Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags • zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Rechtzeitige Zahlung und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige nicht mehr als sechs Monate vergangen, Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins, jedoch • Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn, fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 (2) Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, Tagen) zu zahlen. können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr nach C.1.2 Abs. 3 verlangen. Nicht rechtzeitige Zahlung C.4 Zahlungsperiode C.1.2 (1) Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es (1) Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Zahlung. Versicherungsperiode nach § 12 VVG. Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein (2) Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der entnehmen. Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in Abschnitt G bzw. Ihrem (3) Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr Versicherungsschein geregelt. verlangen, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags. Der Jahresbeitrag berechnet sich nach der Klasse 0. (2) Für Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen können unterjährige Zahlungsperioden nicht vereinbart werden. C.2 Zahlung des Folgebeitrags C.5 Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Rechtzeitige Zahlung Rechtzeitige Zahlung C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zu zahlen. C.5.1 (1) Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, ist die Zahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit Nicht rechtzeitige Zahlung eingezogen werden kann. C.2.2 (1) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern (2) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich unserer Mahnkosten eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. zahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung (2) Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten C.5.2 (1) Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht Beiträge noch nicht gezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. eingezogen werden kann oder widersprechen Sie einer berechtigten Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die nicht Abbuchung, ist die Zahlung nicht rechtzeitig. Die Folgen ergeben sich rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. aus C.1.2 und C.2.2. (3) Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beiträge nach Ablauf (2) Außerdem sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Lastschrifteinzugsverfahrens zu verlangen. Haben Sie monatliche Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird Zahlungsperioden vereinbart, erfolgt in diesem Fall die Umstellung unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag innerhalb eines auf jährliche Zahlungsperiode. Monats ab Zugang der Kündigung bezahlen. Haben wir die D Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie beim Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Gebrauch des Fahrzeugs? Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen. D.1 Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall, (4) Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung vor dem zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie Versicherungsfall keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. Vereinbarter Verwendungszweck Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung D.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden. Siehe Tabelle zur C.2.3 Bleiben wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs im aufgrund der Bestimmungen des VVG gegenüber einem Dritten trotz Anhang 3. Beendigung des Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, so haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Berechtigter Fahrer C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel 023130050 2609 Seite 26 von 43 [Seite 27] D.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5 und die gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.15.2, A.4.9.3, A.5.11.2 und Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. A.6.1.2.11.6). Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglichen, dass das (Obliegenheiten)?Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. D.3.1 (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person Fahren mit Fahrerlaubnis vorsätzlich eine in D.1 und D.2 geregelte Pflicht, haben Sie oder die D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf mitversicherte Person keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen oder eine mitversicherte Person die Pflichten grob fahrlässig, sind wir Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer benutzen entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie oder die lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. mitversicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen (2) Abweichend von Abs.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit D.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt benutzen, wenn es das nach § 8 Abs. 1a FZV vorgeschriebene nicht, wenn Sie oder eine mitversicherte Person die Pflicht arglistig Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen Sie, der verletzen. Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Abs. 1a FZV vorgeschriebene (3) Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Wechselkennzeichen vollständig trägt. aus D.2.1 Satz 1 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Nicht genehmigte Rennen Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht D.1.5 Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug- einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für Haftpflichtversicherung die dazugehörigen Übungsfahrten. D.3.2 (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.2 und die Ausschlüsse aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen nach A.1.5.2, A.2.15.2, A.4.9.3, A.5.11.2, und A.6.1.2.11.6). und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden D.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, Alkohol und andere berauschende Mittel wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung leistungsfrei sind. D.2.1 (1) Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel (2) Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von zur Leistung frei. einem Fahrer führen lassen, wenn dieser durch alkoholische Getränke E Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug Versicherungsfall? sicher zu führen. E.1 In allen Versicherungssparten (2) Hinweis: In der Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung besteht für solche Fahrten nach Anzeigepflicht A.2.15.1, A.4.9.2 und A.6.1.2.11 kein oder eingeschränkter E.1.1 (1) Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, Versicherungsschutz. welches zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Woche anzuzeigen. D.2.2 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer (2) Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, so sind Sie Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, verpflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z.B. gebraucht werden, wenn Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben. Dies gilt auch, • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit wenn Sie beabsichtigen, den Schaden nach E.2.2 selbst zu Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und regulieren. • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Aufklärungspflicht Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. E.1.2 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten beachten: gebrauchen lassen. 023130050 2609 Seite 27 von 43 [Seite 28] • Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich • Ärzten, die den berechtigten Fahrer vor oder nach dem Unfall erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei behandelt oder untersucht haben. gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Der berechtigte Fahrer muss es uns ermöglichen, die erforderlichen Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Auskünfte zu erhalten. Dazu kann der berechtigte Fahrer den Ärzten Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. erteilen. Ansonsten muss der berechtigte Fahrer die Auskünfte selbst • Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von beschaffen. diesen Ärzten muss sich der berechtigte Fahrer untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der • Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen durch die Untersuchung entsteht. Der berechtigte Fahrer hat Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des alsbald erstellt werden. Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, (3) Aufklärung der Ansprüche des berechtigten Fahrers gegen Dritte soweit es Ihnen zumutbar ist. Dazu zählt z.B. auch das Auslesen und Auswerten von fahrer- und fahrzeugbezogenen Daten aus Der berechtigte Fahrer muss alles tun, was der Aufklärung möglicher dem Unfallfahrzeug durch einen von uns beauftragten Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere muss der Sachverständigen. berechtigte Fahrer unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken Schadenminderungspflicht können, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. E.1.3 Sie sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, bei Entsprechende Nachweise muss der berechtigte Fahrer uns Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung vorlegen. und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben hierbei unsere (4) Wahrung der Ansprüche des berechtigten Fahrers gegen Dritte Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen. Der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch gegen den Dritten unter E.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Beachtung der Form- und Fristvorschriften zu wahren, soweit ihm Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies zumutbar ist. E.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, so sind Sie (5) Beauftragung von Dienstleistern und Inanspruchnahme von verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Leistungen durch Dritte Anspruchs anzuzeigen. Vor Beauftragung von Dienstleistern oder Dritten ist der berechtigte Anzeige von Kleinschäden Fahrer verpflichtet, sich mit uns in Verbindung zu setzen. E.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht Zusätzlich in der Schutzbriefversicherung mehr als 1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, E.2.6 müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. Einholen unserer Weisung Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen (1) Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und E.2.3 (1) Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), so haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht (2) Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits zu überlassen. Wir (2) Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer beauftragen, dem Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte Leistungspflicht gestatten. Außerdem müssen Sie Originalbelege zum erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen. Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Bei drohendem Fristablauf Schweigepflicht entbinden. E.2.4 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine E.3 Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung (Kasko) Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs Rechtsbehelf einlegen. E.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung sind Sie abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen. E.2.5 (1) Medizinische Versorgung Einholen unserer Weisung Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, muss der berechtigte Fahrer unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine E.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Anordnungen befolgen und uns unterrichten. Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile haben Sie unsere Weisung einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten, und diese zu (2) Medizinische Aufklärung befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir Anzeige bei der Polizei möglicherweise Auskünfte von 023130050 2609 Seite 28 von 43 [Seite 29] E.3.3 Übersteigt ein Diebstahl- (A.2.2.2), ein Brand- (A.2.2.1) ein nach E.1.2). In diesem Fall, können Sie von uns keinen gesonderten Vandalismusschaden (A.2.2.2 Abs. 4) den Betrag von 500 EUR, oder Hinweis erwarten. ein Tierschaden (A.2.2.4) den Betrag von 1.000 EUR, sind Sie (3) Abweichend von Abs. 1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich Sie oder die mitversicherte Person nachweisen, dass die anzuzeigen. Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch E.4 Zusätzlich bei Werkstattbindung - soweit vereinbart - für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie oder die mitversicherte Werkstattbindung Person die Pflicht arglistig verletzen. E.4.1 Bei einem unter die Fahrzeugversicherung (Kasko) A.2.2 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug- und A.2.3 fallenden Schadenereignis steht die Wahl der Haftpflichtversicherung Reparaturwerkstatt - auch zur Feststellung der Schadenhöhe - ausschließlich uns zu. E.6.2 (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen E.5 Zusätzlich in der Kraftfahrtunfallversicherung und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall höchstens je 2.500 EUR beschränkt. E.5.1 Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, (2) Haben Sie oder eine mitversicherte Person die Aufklärungs- oder so müssen die aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies Schadenminderungspflicht nach E.1.2 und E.1.3 vorsätzlich und in innerhalb von 48 Stunden melden, auch wenn der Unfall schon besonders schwerwiegender Weise verletzt (insbesondere bei angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu bewusst wahrheitswidrigen Angaben uns gegenüber), erweitert sich lassen. die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je 5.000 EUR Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug- Schweigepflicht Haftpflichtversicherung E.5.2 Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet, E.6.3 (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen, rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer den ärztlichen Anordnungen nachzukommen, Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei. die Unfallfolgen möglichst zu mindern, (2) Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Ihre Anzeigepflicht darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte Berichte und nach E.2.1 oder E.2.3 oder Ihre Pflicht nach E.2.4, uns die Führung Gutachten alsbald erstellt werden, eines Rechtsstreits zu überlassen, und führt dies zu einer sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen, rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- wobei wir die notwendigen Kosten, einschließlich eines Ihnen und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, entstehenden Verdienstausfalls, tragen, sind wir von unserer Leistung hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Ärzte, die Sie - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder Pflichten sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden und zu ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sofern Mindestversicherungssummen dies für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlich ist. E.6.4 Verletzen Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Andernfalls wird die Leistung nach A.4.8 nicht fällig. Ihre Pflichten nach E.1 und E.2 gelten anstelle der vereinbarten Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. E.5.3 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1. F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? F.1 Pflichten mitversicherter Personen Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur E.6.1 (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug- vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten, haben Sie Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist. oder die mitversicherte Person keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person die Pflichten grob F.2 Ausübung der Rechte fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. oder die mitversicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob Andere Regelungen sind z.B. die Geltendmachung von Ansprüchen fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.2. (2) Voraussetzung für die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist, F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung durch Sie auf dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese mitversicherte Personen Rechtsfolgen hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie eine dieser Pflichten unmittelbar nach einem Schadenereignis erfüllen müssen (1) Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, (z.B.: Verlassen des Unfallortes ohne die gesetzlichen Feststellungen so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen und 023130050 2609 Seite 29 von 43 [Seite 30] sonstigen Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (2) Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem geltend machen. späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf des Versicherungsvertrags, wirksam werden soll. (2) Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüber Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Fahrzeugs Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des G.2.4 (1) Veräußern Sie das Fahrzeug bzw. wird es Versicherten vorliegen oder wenn diese Umstände dem Versicherten zwangsversteigert, geht der Versicherungsvertrag nach G.7.1 auf den bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Sind Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu Mindestversicherungssummen. Entsprechendes gilt, wenn wir trotz kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. geschädigten Dritten Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahmefällen bestehen. (2) Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung Fahrzeugs des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? neuen Versicherung wirksam. Vertragsdauer Kündigung bei Beitragserhöhung G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem G.2.5 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts Versicherungsschein. den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Automatische Verlängerung Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr Wirksamwerdens der Beitragserhöhung. Wir teilen Ihnen spätestens abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein Jahr, einen Monat vor Wirksamwerden die Beitragserhöhung mit und wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. die Vertragslaufzeit nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs Beginn des nächsten Versicherungsjahres ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist (z.B. 01. Januar). G.2.6 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach K.5 und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Verträge mit einer befristeten Laufzeit Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang G.1.3 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur dass es einer Kündigung bedarf. G.2.7 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.5, können Sie den G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über Versicherungsvertrag kündigen? die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens Kündigung zum Ablauf jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.2.8 Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung nach Abschnitt M Gebrauch, können Sie den Versicherungsvertrag G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam. kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Kündigung nach einem Schadenereignis Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem G.2.3 (1) Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in Versicherungsvertrag kündigen? der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht Kündigung zum Ablauf anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Die Kündigungsfrist fängt für Sie erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, in welchem Sie von G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen. Das gleiche gilt, wenn wir Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit einem Dritten ergangenen zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach Urteils kündigen. Zugang bei Ihnen wirksam. Kündigung nach einem Schadenereignis 023130050 2609 Seite 30 von 43 [Seite 31] G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines unter mehreren Versicherungen für das Fahrzeug nur einen Vertrag Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die kündigen. Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in (4) Kündigen Sie oder wir nur die Schutzbriefversicherung gelten Abs. der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht 1 und 2 nicht. anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung G.5 Form und Zugang der Kündigung erteilen, es über den Anspruch eines Dritten zu einem Rechtsstreit Alle Kündigungen müssen in Textform erklärt werden (z.B. schriftlich, kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kraftfahrzeug- E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit zugehen. der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung nach Anerkennung bzw. Verweigerung unserer Leistung Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns auszusprechen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende anteilige Zugang bei Ihnen wirksam. Beitrag zu. Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag trotz unserer Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber Mahnung nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist nach C.2.2 gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere G.7.1 (1) Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den Folgebeitrag innerhalb Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die eines Monats ab Zugang der Kündigung bezahlen (siehe auch C.2.2 Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung. Abs. 3). (2) Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch des den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Fahrzeugs Vertrags verlangen würden, und dessen bisherigen Schadenverlauf anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang G.3.5 Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten beim Gebrauch des des Versicherungsvertrags folgt. Fahrzeugs nach Abschnitt D, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag (3) Den Versicherungsbeitrag der laufenden Zahlungsperiode können mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie wir sowohl von Ihnen als auch vom Erwerber verlangen. nachweisen, dass die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Die Veräußerung muss uns angezeigt werden verletzt worden ist. G.7.2 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den G.3.6 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach Voraussetzungen des VVG der Verlust des Versicherungsschutzes. K.5, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist Kündigung des Vertrags kündigen. Beruht die Veränderung auf leichter Fahrlässigkeit, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach deren Zugang bei G.7.3 Im Fall der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.4 Ihnen wirksam. oder wir nach G.3.7 den Versicherungsvertrag kündigen. Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Fahrzeugs G.7.4 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.3 sind entsprechend G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird. nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben G.8 Wagniswegfall die Kündigung innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an auszusprechen, in welchem wir von der Veräußerung oder Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z.B. bei Zwangsversteigerung Kenntnis erlangen. Unsere Kündigung wird Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt des einen Monat nach Zugang beim Erwerber wirksam. Wagniswegfalls zu. G.4 Kündigung einzelner Versicherungen H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (1) Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall- und Schutzbriefversicherung sind jeweils rechtlich H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? selbstständige Versicherungsverträge. Eine Kündigung kann sich Ruheversicherung daher auf eine einzelne Versicherungsart oder den gesamten Kraftfahrtversicherungsvertrag beziehen. Die Kündigung einer H.1.1 (1) Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu Versicherung berührt das Fortbestehen einer anderen daher nicht. einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden (Außerbetriebsetzung im Sinne des Straßenverkehrsrechts und (2) Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Wiederinbetriebnahme durch Sie), so wird dadurch Ihr Kündigungsanlasses in einer Versicherung die gesamte Versicherungsvertrag nicht beendet. Kraftfahrtversicherung für das Fahrzeug zu kündigen. (2) Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, (3) Kündigen wir unter mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen wenn die Zulassungsbehörde uns gemäß § 24 FZV die Versicherungen nur eine und teilen Sie uns innerhalb von zwei Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung Wochen nach Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die Fortsetzung der ungekündigten Versicherungen nicht einverstanden sind, gilt der gesamte Kraftfahrtversicherungsvertrag für das 023130050 2609 Seite 31 von 43 [Seite 32] uneingeschränkte Fortführung des bisherigen laufenden Saison richtet sich die Beitragsberechnung nach der Zeit Versicherungsschutzes. der in Anspruch genommenen Saison. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger. (3) Die Regelungen nach H.1.1 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen Jahr. Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Umfang der Ruheversicherung H.3.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht H.1.2 (1) Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen Versicherungsschutz. oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss. (2) Der Ruheversicherungsschutz umfasst Was sind Zulassungsfahrten? • die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ohne die H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit Fahrerschutzversicherung), dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks • die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko), wenn für das Fahrzeug ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Fahrzeugvoll- Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bestand. Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung. H.1.3 Während der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das I Schadenfreiheitsrabattsystem Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. Einzel- oder Sammelgarage) oder I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. abgeschlossener Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese (Vollkasko) richten sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen von D.3 leistungsfrei. Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Wiederanmeldung Anhang 1. H.1.4 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende (2) Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kraftfahrzeug- der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) der Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf. Das Ende der Schadenverlauf der Vorversicherung berücksichtigt, wenn dieser Außerbetriebsetzung ist uns unverzüglich anzuzeigen. durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nach I.8 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung nachgewiesen wird. H.1.5 (1) Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung (3) Dies gilt nicht für enden spätestens 18 Monate nach Außerbetriebsetzung, ohne dass • Sonderfahrzeuge jeder Art, es einer Kündigung bedarf. • landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper, (2) Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen • Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art, Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag • Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des roten Kennzeichen, Vertrags aufzufordern. Machen wir innerhalb von 18 Monaten seit der behördlichen Abmeldung von diesem Recht nicht Gebrauch, endet • Selbstfahrervermietfahrzeuge. der Vertrag mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung I.2 Ersteinstufung bedarf. I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, (1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, wird er in Klasse 0 eingestuft. gewähren wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten I.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw, Kraftrads oder Zeitraums (Saison). Campingfahrzeugs (2) Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Die nachfolgend genannten Sonderersteinstufungen gelten nicht für H.1.1. Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen führen. (3) Für Fahrten außerhalb der Saison, innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks I.2.2.1 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2 haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (1) Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden. wenn auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug (4) Der Beitrag für Versicherungsverträge von Fahrzeugen, die mit zugelassen ist und zu diesem Zeitpunkt mindestens die SF-Klasse einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, wird anteilig nach der 1/2, zugrunde liegt, oder Dauer der Saison aus dem Jahresbeitrag berechnet. Bei Vertragsbeginn und/oder bei Vertragsbeendigung während einer 023130050 2609 Seite 32 von 43 [Seite 33] wenn auf Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder (3) Fällt mindestens eine der unter I.2.2.2 a) bis c) genannten Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner Voraussetzungen fort oder stellt sich heraus, dass die bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen ist, der Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder erfüllt wurden, erfolgt eine zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist, Umstufung des Vertrags in die SF-Klasse, in die er ohne die oder Voraussetzungen einzustufen gewesen wäre. wenn Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen (4) Bei Beendigung des Versicherungsvertrags wird dem Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Island, Nachversicherer auf dessen Anfrage - abweichend von I.8 - der Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen erteilt wurde, seit Schadenverlauf übermittelt, der sich ohne diese mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, Sonderersteinstufung ergeben hätte. die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind, (5) Voraussetzung für eine Einstufung nach I.2.2.2 ist, dass zum oder Zeitpunkt der Sonderersteinstufung (Vertragsabschluss) kein weiterer wenn auf einen Elternteil von Ihnen ein Pkw, Kraftrad oder ruhender oder stornierter Vertrag auf Ihren Namen mit einer Campingfahrzeug zugelassen und zu diesem Zeitpunkt in der schlechteren Einstufung als der gewünschten SF-Klasse besteht. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug- 1/2 eingestuft ist. Haftpflicht in der Fahrzeugversicherung (Vollkasko) (2) Ist oder war für Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder (1) Ist das Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug Campingfahrzeug versichert, gilt nur die Regelung unter a). Sollte sich und schließen Sie neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) mit einer Laufzeit von sind, erfolgt eine Umstufung des Vertrags in die SF-Klasse, in die er einem Jahr ab, richtet sich deren Einstufung nach dem ohne die Voraussetzungen einzustufen gewesen wäre. Schadenverlauf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Dies gilt (3) Voraussetzung für eine Einstufung nach I.2.2.1 ist, dass zum nicht, wenn für das Fahrzeug oder das Vorfahrzeug innerhalb des Zeitpunkt der Sonderersteinstufung (Vertragsabschluss) kein weiterer letzten Jahres bereits eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) ruhender oder stornierter Vertrag auf Ihren Namen mit einer bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf schlechteren Einstufung als SF-Klasse 1/2 besteht. der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nach I.6. I.2.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw entsprechend der SF- (2) Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres Klasse des Erstfahrzeugs abgeschlossene Versicherung wird so behandelt, als habe sie das ganze Kalenderjahr bestanden. (1) Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er entsprechend der SF-Klasse des I.2.4 Führerscheinsonderregelung Erstfahrzeugs eingestuft, wenn Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug in Sie eine natürliche Person sind und die Fahrzeuge privat genutzt der Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, werden sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind: wenn auf Sie, Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner • der Vertrag verläuft schadenfrei, bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu • Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat der EU oder von diesem Zeitpunkt mindestens in die gewünschte SF-Klasse Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen ausgestellt. eingestuft ist. Dies gilt auch, wenn dieser Pkw derzeit bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert ist und innerhalb I.3 Jährliche Neueinstufung der nächsten 12 Monate nach Vertragsabschluß für den Wir stufen Ihren Vertrag zum 01. Januar eines jeden Jahres Zweitwagen bei uns versichert wird, und entsprechend seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr wenn Sie bzw. Ihr Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner auch maßgeblich. Halter des weiteren Pkw ist. I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung (2) Dem Versicherungsvertrag wird in der Kraftfahrzeug- Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Haftpflichtversicherung die Schadenfreiheitsklasse der Kalenderjahr. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) die Schadenfreiheitsklasse der I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) des Erstvertrags bis maximal Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen SF-Klasse 30 zugrunde gelegt. und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit Sofern dem Erstvertrag eine bessere Einstufung als SF-Klasse 30 zu ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere SF- Grunde liegt, kann der Vertrag für das Zweitfahrzeug maximal eine Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft. Einstufung in die SF-Klasse 30 erhalten. Besteht für den Erstvertrag I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen keine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko), erfolgt die Einstufung nach I.2.3. Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Für die Sondereinstufung gilt: Nutzen neben dem Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn der Betriebszeitraum (Saison) Versicherungsnehmer weitere Fahrer das Fahrzeug wird für die sechs Monate oder mehr beträgt. Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse das Geburtsjahr des jüngsten Fahrers zu Grunde gelegt. Der Vertrag kann höchstens in die I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 und Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, die sich der jüngste Fahrer Klassen 0, S oder M seit dem 18. Lebensjahr selbst hätte erfahren können. 023130050 2609 Seite 33 von 43 [Seite 34] (1) Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag wird der Vertrag in dem Kalenderjahr in dem die erste aus der SF-Klasse 1/2 oder den Klassen 0, S oder M bei Entschädigungsleistung erbracht oder Rückstellung gebildet wurde, schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein. als nicht schadenfrei behandelt. Die Rückstufung erfolgt in dem auf die erste erbrachte Entschädigungsleistung oder gebildete (2) Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 02.01. bis 01.07. eines Rückstellung folgenden Kalenderjahr zur ersten Fälligkeit. Kalenderjahres mit einer Einstufung in die SF-Klasse 1/2 oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31.12. mindestens sechs Monate I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 01.01. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug- • von SF 1/2 nach SF 1 Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere • von Klasse 0 nach SF 1/2 Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR verlaufen, wird er gemäß den Tabellen im Anhang 1 zurückgestuft. beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. Haben wir I.4 Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe Verlauf? des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im Zuge I.4.1 Schadenfreier Verlauf einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des I.4.1.1 (1) Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Erstattungsbetrags. der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen besteht und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) gemeldet wird, für welches wir Entschädigungen leisten oder I.5.2 In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) haben Sie die Rückstellungen bilden müssen. Dazu zählen nicht Kosten für Möglichkeit, die Entschädigungsleistungen zurückzuzahlen. Der Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Versicherungsvertrag wird insoweit als schadenfrei behandelt. Die (2) Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in Rückzahlung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der folgenden Fällen als schadenfrei, wenn: Mitteilung über die endgültige Regulierung geleistet werden. • wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen Bei Leasingfahrzeugen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der I.5.3 Ist ein Leasingfahrzeug versichert, gelten I.5.1 und I.5.2 Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung leisten entsprechend auch für den Leasingnehmer. oder Rückstellungen bilden, Rabattschutz - Was ist Rabattschutz? • wir nur Leistungen aus der Kfz-Umweltschadenversicherung (A.1.8) und/oder der Fahrerschutzversicherung erbringen, I.5.4 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Rabattschutz“ führt Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) in der Kraftfahrzeug- • wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nicht zu Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auflösen ohne eine einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes gemäß den Tabellen Entschädigung geleistet zu haben, im Anhang 1 Nr. 1.2.1 bzw. 1.2.2. Im folgenden Kalenderjahr erfolgt • der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung uns unsere aber auch keine Weiterstufung in die nächstbessere SF-Klasse. Für Entschädigung in vollem Umfang erstattet, jeden weiteren belastenden Schaden nach dem ersten Schaden im Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung entsprechend den Tabellen im • wir in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) für ein Anhang 1 Nr. 1.2.1 bzw. 1.2.2. Schadenereignis, das unter die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) fällt, Entschädigungen leisten oder Rückstellungen Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem bilden, Versicherungsschein entnehmen. • Sie Ihre Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nur deswegen in Wann können Sie den Rabattschutz abschließen? Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich I.5.4.1 Sie können den Rabattschutz abschließen, wenn folgende vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Voraussetzungen erfüllt sind: Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, • Ihr Fahrzeug ist ein Pkw und weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt • Ihr Versicherungsvertrag ist in der beantragten Versicherungsart hat. (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung) I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft und I.4.2.1 (1) Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, • innerhalb der letzten 24 Monate ab Vertragsbeginn ist in der wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Versicherungsart, für die der Rabattschutz beantragt worden ist Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung) Rückstellungen bilden müssen. Ausgenommen sind die Fälle nach kein belastender Schaden (I.4.2) zum Vertrag bzw. Vorvertrag I.4.1.1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2. angefallen; ausgenommen Sie wechseln Ihr Fahrzeug nach I.6.1.1 und der Vorvertrag bestand bei uns und es war zum Vorvertrag (2) Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als bereits Rabattschutz vereinbart. schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr 023130050 2609 Seite 34 von 43 [Seite 35] Bei Beantragung zur Übernahme des Schadenverlaufs nach I.6.1.2.1 I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf oder I.6.1.2.2 müssen zusätzlich die von der Änderung betroffenen übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das Verträge innerhalb der letzten 24 Monate ab Vertragsbeginn Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört schadenfrei verlaufen sein, es sei denn, der Rabattschutz war bereits einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das für den zu übernehmenden Schadenverlauf vereinbart. übertragen wird. Laufzeit und Kündigung Untere Fahrzeuggruppe I.5.4.2 (1) Der Rabattschutz endet mit der Beendigung der I.6.2.1.1 Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Quads (soweit nicht als Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen), Trikes, (Vollkasko). Bei Verkauf des Fahrzeugs (G.7) endet der Rabattschutz Campingfahrzeuge, Lieferwagen. zum Zeitpunkt der Übergabe. Mittlere Fahrzeuggruppe (2) Der Rabattschutz wird für die Dauer eines Versicherungsjahres I.6.2.1.2 Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. abgeschlossen. Wenn Sie den Rabattschutz nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr. Nach Wirksamwerden Obere Fahrzeuggruppe der Kündigung erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung gemäß Anhang 1. I.6.2.1.3 Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. Was bestätigen wir Ihrem neuen Versicherer? Eine Übertragung ist zudem möglich: I.5.4.3 Bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer bestätigen wir auf Anfrage den Schadenverlauf, der sich ohne diese • von einem Lieferwagen auf einen Lkw bis 10 t zulässige Sonderregelung ergeben hätte. Gesamtmasse oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis 120 kW, Wann gilt der Rabattschutz nicht? • von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne I.5.4.4 (1) Stellt sich nachträglich heraus, dass bei Antragstellung Fahrersitz). eine der unter I.5.4.1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt war, entfällt der Rabattschutz rückwirkend ab Versicherungsbeginn. Gemeinsame Übertragung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug- Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) (2) Fällt eine der Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit weg, entfällt der Rabattschutz ab dem entsprechenden Zeitpunkt. Dies gilt I.6.2.2 Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und nicht für den Fall einer schadenbedingten Rückstufung des in der Fahrzeugvoll-versicherung (Vollkasko) übernehmen wir nur Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder gemeinsam. Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) schlechter als SF-Klasse 1. Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von I.6 Übernahme des Schadenverlaufs einer anderen Person I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? I.6.2.3 (1) Die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person ist möglich für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags wird auf den Vertrag des anderen Person nicht nur gelegentlich gefahren haben. Die versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und Voraussetzungen hierfür sind: I.6.4 in folgenden Fällen übernommen: (2) Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehe- bzw. Fahrzeugwechsel eingetragenen Lebenspartner, Ihren in häuslicher Gemeinschaft I.6.1.1 Sie haben das Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs lebenden Lebenspartner, einen Familienangehörigen oder eine angeschafft. juristische Person (z.B. Ihr Arbeitgeber). Familienangehörige sind Eltern und Kinder bzw. mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Rabatttausch Großeltern oder Enkel. • von einem ausgeschiedenen Fahrzeug (3) Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in dem Sie das Fahrzeug der I.6.1.2.1 Sie haben außer dem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug anderen Person nicht nur gelegentlich gefahren haben. Zur und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Glaubhaftmachung gehört insbesondere: Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. • eine Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person. Ist • bei einem neu hinzukommenden Fahrzeug die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausreichend, I.6.1.2.2 Sie versichern ein neu hinzukommendes Fahrzeug und beantragen die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts aus einem • der Nachweis durch Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins, dass weiteren bestehenden Vertrag. Sie für den Zeitraum in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeitraum für die Schadenverlauf einer anderen Person Anrechnung eines Schadenfreiheitsrabatts berücksichtigt werden, I.6.1.3 Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend der nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis liegt. gefahren und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. (4) Die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen: Ist die andere Person Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner, können Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner die Rückübertragung beantragen. Fahrzeuggruppe 023130050 2609 Seite 35 von 43 [Seite 36] (5) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei einer amtlich beglaubigten Übersetzung nachweisen. Diese der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück. Bescheinigung muss die in I.8 genannten Informationen enthalten. (6) Der Schadenverlauf wird durch eine Bescheinigung des I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs Versicherers des Dritten nach I.8 nachgewiesen. I.7.1 (1) Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- (7) Wir rechnen die Dauer der Schadenfreiheit und die Anzahl der und der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) können nur zusammen Schäden des Vertrags der anderen Person für den Zeitraum an, in abgegeben werden. dem Sie das Fahrzeug der anderen Person nicht nur gelegentlich (2) Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir gefahren haben. diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags I.6.3 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich nach der Abgabe der schadenfreie Verlauf nicht über ein volles Kalenderjahr, gelten die Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge Regelungen nach I.3.4. übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: Befand sich Ihr Vertrag in Klasse S oder M, bleibt die Einstufung in S oder M bestehen. • der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des Schadenverlaufs einverstanden und gibt damit den (3) Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf und Ihres Vertrags nach zu erheben. • Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Schadenverlaufs von dem Vorversicherer folgende Auskünfte geben Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? zu lassen: Im Jahr der Übernahme • Art und Verwendung des Fahrzeugs, I.6.4.1 (1) Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes • Beginn und Ende des Vertrags, (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, • Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vertragsbeendigung, Veräußerung, Risikowegfall) gilt: Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko), Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, so • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die berücksichtigen wir den Schadenverlauf als wäre der sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. haben, Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate und höchstens 10 • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf bis zum Zeitpunkt der Jahren nach deren Bildung aufgelöst wurden, ohne dass Unterbrechung. Zahlungen geleistet worden sind, Beträgt die Unterbrechung mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt nach I.2. Auskünfte erteilt worden sind. (2) Werden Schadenfälle im Kalenderjahr der Unterbrechung Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den von Ihnen bei gemeldet, werden diese bei Übernahme des Schadenverlaufs als Antragsstellung genannten Beitragssatz bzw. die SF-Klasse ab schadenbelastend berücksichtigt. Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers Im Folgejahr der Übernahme über die Schadenfreiheit zu ändern. I.6.4.2 (1) In dem der Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet I.8.2. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und Übernahme bestand. verpflichtet, diesen auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. (2) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens 6 Monate, so wird der Vertrag entsprechend seines Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. Schadenverlauf. Sonderersteinstufungen - mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 - werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt, (3) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme wenn wir Ihnen auf Anfrage eine Schadenverlaufserklärung weniger als 6 Monate, unterbleibt eine Besserstufung auch nach übermitteln. schadenfreiem Verlauf. J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen (4) Die Regelungen gelten entsprechend, wenn nach einer Ruheversicherung nach 18 Monaten das Fahrzeug wieder in Betrieb J.1 Typklasse gesetzt wird. (1) Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres I.6.5 Anrechnung des Schadenverlaufs von ausländischen Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, Versicherern welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet ist. Wir rechnen den Schadenverlauf nach I.6.1 bis I.6.4 mit Ausnahme von I.6.2.3 auch von einem ausländischen Vorversicherer mit Sitz in (2) Wir ermitteln einmal jährlich, ob und in welchem Umfang sich der einem Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz, Norwegen und der USA an, Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller wenn Sie uns diesen in einer Originalbestätigung in Deutsch oder mit Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Die Änderung der Beiträge richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der 023130050 2609 Seite 36 von 43 [Seite 37] Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem eingetretenen Umstands Jahr der Beitragsüberprüfung folgt. Bei der Ermittlung der Beiträge K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts wenden wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Wir sind Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands Schadenfreiheitsrabattsystem nach Abschnitt I ändern. der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung unabhängigen Treuhänders zu den Typklassen bei der Änderung zu (Tarifmerkmale) berücksichtigen. Dies kann zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Welche Änderungen werden berücksichtigt? Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. K.2.1 Verändern Sie oder eine mitversicherte Person während der J.2 Tarifänderung Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein unter der Überschrift „Zusätzlich wurden in der Haftpflicht- und/oder (1) Wir sind berechtigt, den Tarifbeitrag an den Schadenbedarf Fahrzeugversicherung folgende Tarifmerkmale berücksichtigt“ anzupassen. Bei einer Änderung des Tarifbeitrags sind wir berechtigt, aufgeführtes Tarifmerkmal, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann den Beitrag der zu diesem Zeitpunkt bestehenden zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. Versicherungsverträge ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres entsprechend anzuheben oder abzusenken. Auswirkung auf den Beitrag (2) Eine Beitragserhöhung nach Abs. 1 wird nur wirksam, wenn wir K.2.2 (1) Der neue Beitrag gilt frühestens ab dem Zeitpunkt, in Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen. Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform über Ihr Recht zur (2) Eine Änderung der jährlichen Fahrleistung in Kilometern ist unter außerordentlichen Kündigung nach G.2.5 belehren. Nennung des aktuellen Kilometerstandes anzuzeigen. Ändert sich die (3) In die Berechnung des Beitragsunterschieds werden folgende in Ihrem Versicherungsschein genannte jährliche Fahrleistung, gilt Änderungen einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden: abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem die Abweichung eingetreten ist, maximal zum • gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs, Beginn des Versicherungsjahres. • die Typklassen. K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels (4) Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich aufgrund des Berechnet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrags oder aufgrund Fahrzeughalters und wechselt der Halter während der Änderungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung (Tarifmerkmale) Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer ergeben. anderen Region zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab dem Zeitpunkt, an dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen, nach der J.3 Kündigungsrecht neuen Region. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder Führen die Änderungen nach J.1 und J.2 in der Kraftfahrzeug- Beitragserhöhung führen. Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie Eine Region, in der der Wohnsitz des Fahrzeughalters liegt, besteht nach G.2.5 ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen aus einem oder mehreren Postleitzahlenbereichen. Ihrem gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Versicherungsschein können Sie entnehmen, welchem Änderungen in der Summe zu einer Beitragserhöhung führen. Dies Postleitzahlenbereich Ihr Vertrag zugeordnet ist. gilt für die Fahrzeugversicherung (Kasko) entsprechend. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, an dem wir von der Änderung J.4 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kenntnis erlangen. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitragsberechnung (Tarifmerkmale) Beitrag zu erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Angaben zu Änderungen Leistungsumfang oder die Versicherungssumme zu erhöhen. K.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der J.5 Änderungen der Tarifstrukturen Überschrift „Zusätzlich wurden in der Haftpflicht- und/oder Fahrzeugversicherung folgende Tarifmerkmale berücksichtigt“ Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für aufgeführten Tarifmerkmals müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. • die Schaden- und Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen), Überprüfung der Tarifmerkmale • die Typklassen, K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag • die Merkmale zur Beitragsberechnung (Tarifmerkmale), berücksichtigten Tarifmerkmale, wie z.B. „jährliche Fahrleistung“ oder „Vertragsdauer beim Vorversicherer“, zutreffen. Auf Anforderung zu ändern, um ein angemessenes Verhältnis von haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung sicherzustellen. Die vorzulegen. geänderten Regelungen müssen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Folgen von unzutreffenden Angaben Dasselbe gilt, wenn wir die im Tarif vorgesehenen Merkmale zur K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung (Tarifmerkmale) durch andere ersetzen oder Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und neue hinzufügen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie berechtigt, rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende nach G.2.7 ein Kündigungsrecht. 023130050 2609 Seite 37 von 43 [Seite 38] oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den Tel.: 0228 4108-0 / Fax: 0228 4108-1550 Beitrag zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Sachverständigenverfahren in der Fahrzeugversicherung (Kasko) Beitragsberechnung entspricht. L.1.3 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Höhe des Schadens in Folgen von Nichtangaben der Fahrzeugversicherung (Kasko) können Sie auch das K.4.4 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Sachverständigenverfahren nach A.2.16 nutzen. Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von vier L.2 Gerichtsstände Wochen nach, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der nicht gemeldete Umstand beitragswirksam Wenn Sie uns verklagen geworden wäre, nach den für Sie ungünstigsten Angaben zu L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei berechnen, wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden den nachfolgenden Gerichten geltend machen: Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben. • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, K.5 Änderungen der Verwendung des Fahrzeugs • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. (1) Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs (gemäß Anhang 3), müssen Sie uns dies Wenn wir Sie verklagen anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das nachfolgenden Gerichten geltend machen: höhere Wagnis maßgeblich ist. • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, (2) Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen. • dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den (3) Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb Kündigungsrecht nach G.2.6. abgeschlossen haben. L Meinungsverschiedenheiten Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind L.2.3 Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz, Versicherungsombudsmann Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher L.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem abweichend der Regelung nach L.2 das Gericht als vereinbart, das für von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den unseren Geschäftssitz zuständig ist. Ombudsmann für Versicherungen wenden: M Bedingungsänderungen Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Versicherungsbedingungen anpassen? Tel.: 0800 3696000* / Fax: 0800 3699000* Gründe der Bedingungsanpassung Internet: www.versicherungsombudsmann.de M.1.1 Wir sind in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die *(kostenfreie Rufnummer für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz) Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung mit Wirkung für Ihren Vertrag zu ergänzen oder zu ersetzen: Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns • Gesetze und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Versicherungsvertrags beruhen, haben sich geändert, Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder • eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wurde durch per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde rechtskräftige/gerichtliche Entscheidung oder durch einen auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt. wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag Versicherungsombudsmann weitergeleitet. M.1.2 Die neuen Regelungen dürfen Sie nicht benachteiligen, es Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann sei denn, sie beruhen auf den Vorgaben nach M.1.1, und müssen ist aber, dass Sie uns vorab die Möglichkeit gegeben haben, unsere unter Berücksichtigung des Zwecks, den die Versicherung für Sie hat, Entscheidung zu überprüfen. Ihre Interessen angemessen berücksichtigen. Versicherungsaufsicht Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung L.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten M.1.3 Die Anpassung wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben und Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können erläutert. Sie findet vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als an Anwendung, wenn wir Ihnen die Anpassung spätestens einen Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Ihr Kündigungsrecht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn M.1.4 Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können Sie den Versicherungsvertrag nach G.2.8 kündigen. E-Mail: poststelle@bafin.de 023130050 2609 Seite 38 von 43 [Seite 39] N Anzeigen und Mitteilungen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruheversicherung im Rahmen von H.1 abgeschlossen werden. N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Mitteilungen und Anzeigen beachten? (2) Besteht für ein Fahrzeug weder eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) noch eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) oder ist die Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen Fahrzeugversicherung (Kasko) nach Abs. 1 abgelaufen, so kann eine N.1.1 Richten Sie Ihre Fragen, Mitteilungen und sonstigen gesonderte beitragsfreie Fahrzeug-Ruheversicherung im Rahmen Anzeigen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) an die im von H.1 abgeschlossen werden. Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig (3) Die Bestimmungen für die Ruheversicherung gelten nicht für bezeichnete Stelle. Wohnwagenanhänger. Entgegennahme durch Ihren Vermittler N.1.2 Zur Entgegennahme von Mitteilungen und sonstigen Anzeigen nach N.1.1 ist auch der in Ihrem Versicherungsschein genannte Vermittler berechtigt. O Was ist bei Auslandsfahrten mit Ihrem Fahrzeug zu beachten? O.1 Wo haben Sie Versicherungsschutz? Geltungsbereich O.1.1 Sie haben Versicherungsschutz im geographischen Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören. Erweiterung des Versicherungsschutzes auf andere Länder O.1.2 Falls Sie außerhalb dieser Gebiete Versicherungsschutz benötigen, muss dies mit uns gesondert vereinbart werden. O.2 Internationale Versicherungskarte O.2.1 (1) Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte (IVK) ausgehändigt, richtet sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens nach den Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen, die im Besuchsland gesetzlich vorgeschrieben sind. Des Weiteren erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. (2) Die Internationale Versicherungskarte können Sie bei uns anfordern. P Weitere Regelungen P.1 Mindestbeiträge Der Mindestbeitrag einer Teilzahlung ist 10 EUR. P.2 nicht belegt P.3 Kurzzeitkennzeichen (1) Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, wird der Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgesetzt. (2) Wird das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt für denselben Versicherungsnehmer mit einem ständigen (nicht Kurzzeit-) amtlichen Kennzeichen zugelassen, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich des Schadenverlaufs in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen. P.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung (1) Besteht für ein Fahrzeug keine Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung, so kann eine gesonderte beitragsfreie 023130050 2609 Seite 39 von 43 [Seite 40] Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem 1. Pkw 1.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Dauer des schadenfreien und SF-Klasse Beitragssätze in % ununterbrochenen Verlaufs KH VK 50 und mehr Kalenderjahre SF 50 16 16 49 Kalenderjahre SF 49 17 17 48 Kalenderjahre SF 48 17 17 47 Kalenderjahre SF 47 17 17 46 Kalenderjahre SF 46 17 17 45 Kalenderjahre SF 45 17 17 44 Kalenderjahre SF 44 17 17 43 Kalenderjahre SF 43 18 17 42 Kalenderjahre SF 42 18 18 41 Kalenderjahre SF 41 18 18 40 Kalenderjahre SF 40 18 18 39 Kalenderjahre SF 39 18 19 38 Kalenderjahre SF 38 19 19 37 Kalenderjahre SF 37 19 19 36 Kalenderjahre SF 36 19 19 35 Kalenderjahre SF 35 20 20 34 Kalenderjahre SF 34 20 21 33 Kalenderjahre SF 33 21 21 32 Kalenderjahre SF 32 21 22 31 Kalenderjahre SF 31 22 22 30 Kalenderjahre SF 30 22 22 29 Kalenderjahre SF 29 23 22 28 Kalenderjahre SF 28 23 23 27 Kalenderjahre SF 27 24 23 26 Kalenderjahre SF 26 24 23 25 Kalenderjahre SF 25 25 24 24 Kalenderjahre SF 24 25 24 23 Kalenderjahre SF 23 26 24 22 Kalenderjahre SF 22 26 25 21 Kalenderjahre SF 21 27 25 20 Kalenderjahre SF 20 28 26 19 Kalenderjahre SF 19 28 26 18 Kalenderjahre SF 18 29 27 17 Kalenderjahre SF 17 29 27 16 Kalenderjahre SF 16 30 28 15 Kalenderjahre SF 15 31 28 14 Kalenderjahre SF 14 32 29 13 Kalenderjahre SF 13 33 29 12 Kalenderjahre SF 12 34 30 11 Kalenderjahre SF 11 35 31 10 Kalenderjahre SF 10 36 31 9 Kalenderjahre SF 9 38 32 8 Kalenderjahre SF 8 39 33 7 Kalenderjahre SF 7 41 34 6 Kalenderjahre SF 6 43 35 5 Kalenderjahre SF 5 45 36 4 Kalenderjahre SF 4 47 37 3 Kalenderjahre SF 3 50 39 2 Kalenderjahre SF 2 54 41 1 Kalenderjahr SF 1 60 45 - SF 1/2 68 50 - S 80 - - 0 100 60 - M 120 80 023130050 2609 Seite 40 von 43 [Seite 41] 1.2 Rückstufung im Schadenfall 1.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 1.2.2 Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im Schadenfall bei Pkw aus SF-Klasse 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden 2 und mehr aus SF-Klasse 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden 2 und mehr Schäden Schäden Schäden Schäden Abweichend für Tarif Basis Abweichend für Tarif Basis nach Klasse nach Klasse nach Klasse nach Klasse SF 50 SF 31 SF 12 SF 29 SF 10 SF 50 SF 41 SF 25 SF 39 SF 23 SF 49 SF 27 SF 11 SF 25 SF 9 SF 49 SF 35 SF 21 SF 33 SF 19 SF 48 SF 26 SF 10 SF 24 SF 8 SF 48 SF 34 SF 21 SF 32 SF 19 SF 47 SF 26 SF 10 SF 24 SF 8 SF 47 SF 33 SF 20 SF 31 SF 18 SF 46 SF 25 SF 9 SF 23 SF 7 SF 46 SF 33 SF 20 SF 31 SF 18 SF 45 SF 24 SF 9 SF 22 SF 7 SF 45 SF 32 SF 19 SF 30 SF 17 SF 44 SF 23 SF 9 SF 21 SF 7 SF 44 SF 30 SF 18 SF 28 SF 16 SF 43 SF 23 SF 9 SF 21 SF 7 SF 43 SF 29 SF 17 SF 27 SF 15 SF 42 SF 22 SF 8 SF 20 SF 6 SF 42 SF 29 SF 17 SF 27 SF 15 SF 41 SF 22 SF 8 SF 20 SF 6 SF 41 SF 28 SF 16 SF 26 SF 14 SF 40 SF 21 SF 8 SF 19 SF 6 SF 40 SF 27 SF 16 SF 25 SF 14 SF 39 SF 21 SF 7 SF 19 SF 5 SF 39 SF 26 SF 15 SF 24 SF 13 SF 38 SF 20 SF 7 SF 18 SF 5 SF 38 SF 26 SF 15 SF 24 SF 13 SF 37 SF 19 SF 7 SF 17 SF 5 SF 37 SF 25 SF 14 SF 23 SF 12 SF 36 SF 19 SF 7 SF 17 SF 5 SF 36 SF 24 SF 14 SF 22 SF 12 SF 35 SF 18 SF 6 SF 16 SF 4 SF 35 SF 24 SF 13 SF 22 SF 11 SF 34 SF 18 SF 6 SF 16 SF 4 SF 34 SF 23 SF 13 SF 21 SF 11 SF 33 SF 17 SF 6 SF 15 SF 4 SF 33 SF 22 SF 12 SF 20 SF 10 SF 32 SF 17 SF 5 SF 15 SF 3 SF 32 SF 21 SF 12 SF 19 SF 10 SF 31 SF 16 SF 5 SF 14 SF 3 SF 31 SF 21 SF 11 SF 19 SF 9 SF 30 SF 16 SF 5 SF 14 SF 3 SF 30 SF 20 SF 11 SF 18 SF 9 SF 29 SF 15 SF 5 SF 13 SF 3 SF 29 SF 19 SF 10 SF 17 SF 8 SF 28 SF 14 SF 4 SF 12 SF 2 SF 28 SF 18 SF 10 SF 16 SF 8 SF 27 SF 14 SF 4 SF 12 SF 2 SF 27 SF 18 SF 9 SF 16 SF 7 SF 26 SF 13 SF 4 SF 11 SF 2 SF 26 SF 17 SF 8 SF 15 SF 6 SF 25 SF 13 SF 3 SF 11 SF 1 SF 25 SF 16 SF 8 SF 14 SF 6 SF 24 SF 12 SF 3 SF 10 SF 1 SF 24 SF 15 SF 7 SF 13 SF 5 SF 23 SF 12 SF 3 SF 10 SF 1 SF 23 SF 15 SF 7 SF 13 SF 5 SF 22 SF 11 SF 2 SF 9 SF 1/2 SF 22 SF 14 SF 6 SF 12 SF 4 SF 21 SF 10 SF 2 SF 8 SF 1/2 SF 21 SF 13 SF 6 SF 11 SF 4 SF 20 SF 10 SF 2 SF 8 SF 1/2 SF 20 SF 12 SF 5 SF 10 SF 3 SF 19 SF 9 SF 1 SF 7 S SF 19 SF 12 SF 5 SF 10 SF 3 SF 18 SF 9 SF 1 SF 7 S SF 18 SF 11 SF 4 SF 9 SF 2 SF 17 SF 8 SF 1 SF 6 S SF 17 SF 10 SF 4 SF 8 SF 2 SF 16 SF 7 SF 1 SF 5 S SF 16 SF 9 SF 3 SF 7 SF 1 SF 15 SF 7 SF 1 SF 5 S SF 15 SF 9 SF 2 SF 7 SF 1/2 SF 14 SF 6 SF 1/2 SF 4 0 SF 14 SF 8 SF 2 SF 6 SF 1/2 SF 13 SF 6 SF 1/2 SF 4 0 SF 13 SF 7 SF 1 SF 5 0 SF 12 SF 5 SF 1/2 SF 3 0 SF 12 SF 6 SF 1 SF 4 0 SF 11 SF 4 SF 1/2 SF 2 0 SF 11 SF 6 SF 1 SF 4 0 SF 10 SF 4 SF 1/2 SF 2 0 SF 10 SF 5 SF 1/2 SF 3 M SF 9 SF 3 SF 1/2 SF 1 0 SF 9 SF 4 SF 1/2 SF 2 M SF 8 SF 3 SF 1/2 SF 1 0 SF 8 SF 3 SF 1/2 SF 1 M SF 7 SF 2 0 SF 1/2 M SF 7 SF 3 0 SF 1 M SF 6 SF 1 0 0 M SF 6 SF 2 0 SF 1/2 M SF 5 SF 1 0 0 M SF 5 SF 1 0 0 M SF 4 SF 1 0 0 M SF 4 SF 1 0 0 M SF 3 SF 1/2 M M M SF 3 SF 1/2 0 M M SF 2 SF 1/2 M M M SF 2 SF 1/2 M M M SF 1 SF 1/2 M M M SF 1 0 M M M SF 1/2 0 M M M SF 1/2 0 M M M S M M M M 0 M M M M 0 M M M M M M M M M M M M M M 023130050 2609 Seite 41 von 43 [Seite 42] 2. Krafträder 2.2.2 Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) 2.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung Beitragssätze im Schadenfall bei Krad Dauer des schadenfreien und SF-Klasse Beitragssätze in % aus SF-Klasse 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden 2 und mehr ununterbrochenen Verlaufs Schäden Schäden KH VK* Abweichend für Tarif Basis 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 19 19 nach Klasse nach Klasse 19 Kalenderjahre SF 19 20 22 SF 20 SF 13 SF 5 SF 7 SF 4 18 Kalenderjahre SF 18 20 23 SF 19 SF 8 SF 3 SF 7 SF 2 17 Kalenderjahre SF 17 20 23 SF 18 SF 8 SF 2 SF 7 SF 2 16 Kalenderjahre SF 16 21 24 SF 17 SF 7 SF 2 SF 6 SF 2 15 Kalenderjahre SF 15 21 24 SF 16 SF 7 SF 2 SF 6 SF 1 14 Kalenderjahre SF 14 22 25 SF 15 SF 7 SF 2 SF 6 SF 1 13 Kalenderjahre SF 13 22 26 SF 14 SF 6 SF 2 SF 6 SF 1 12 Kalenderjahre SF 12 23 27 SF 13 SF 6 SF 2 SF 5 SF 1 11 Kalenderjahre SF 11 24 28 SF 12 SF 6 SF 2 SF 5 SF 1 10 Kalenderjahre SF 10 24 28 SF 11 SF 5 SF 1 SF 4 SF 1/2 9 Kalenderjahre SF 9 25 29 SF 10 SF 5 SF 1 SF 4 SF 1/2 8 Kalenderjahre SF 8 26 30 SF 9 SF 4 SF 1 SF 3 SF 1/2 7 Kalenderjahre SF 7 28 32 SF 8 SF 4 SF 1 SF 3 SF 1/2 6 Kalenderjahre SF 6 29 34 SF 7 SF 3 SF 1 SF 2 SF 1/2 5 Kalenderjahre SF 5 31 37 SF 6 SF 3 SF 1 SF 2 SF 1/2 4 Kalenderjahre SF 4 33 39 SF 5 SF 2 SF 1 SF 2 SF 1/2 3 Kalenderjahre SF 3 37 43 SF 4 SF 2 SF 1/2 SF 1 0 2 Kalenderjahre SF 2 40 46 SF 3 SF 1 SF 1/2 SF 1 0 1 Kalenderjahr SF 1 48 55 SF 2 SF 1 SF 1/2 SF 1 0 - SF 1/2 63 78 SF 1 SF 1/2 M 0 M - 0 90 100 SF 1/2 M M 0 M - M 130 120 0 M M M M * gilt nicht für Leichtkrafträder und Trikes M M M M M 3. Campingfahrzeuge und übrige Fahrzeuge 2.2 Rückstufung in Schadenfall 3.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und 2.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Beitragssätze Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung Dauer des schadenfreien und SF-Klasse Beitragssätze in % im Schadenfall bei Krad ununterbrochenen Verlaufs KH VK aus SF-Klasse 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden 2 und mehr 10 und mehr Kalenderjahre SF 10 45 35 Schäden Schäden 9 Kalenderjahre SF 9 50 35 Abweichend für Tarif Basis 8 Kalenderjahre SF 8 50 35 nach Klasse nach Klasse 7 Kalenderjahre SF 7 50 40 SF 20 SF 5 SF 1/2 SF 2 SF 1/2 6 Kalenderjahre SF 6 55 40 SF 19 SF 3 SF 1/2 SF 2 SF 1/2 5 Kalenderjahre SF 5 55 40 SF 18 SF 3 SF 1/2 SF 2 SF 1/2 4 Kalenderjahre SF 4 55 45 SF 17 SF 2 SF 1/2 SF 2 SF 1/2 3 Kalenderjahre SF 3 60 50 SF 16 SF 2 SF 1/2 SF 2 SF 1/2 2 Kalenderjahre SF 2 70 55 SF 15 SF 2 SF 1/2 SF 1 0 1 Kalenderjahr SF 1 70 70 SF 14 SF 2 SF 1/2 SF 1 0 - SF 1/2 70 80 SF 13 SF 2 SF 1/2 SF 1 0 - 0 100 100 SF 12 SF 2 SF 1/2 SF 1 0 - M 200 130 SF 11 SF 1 0 SF 1 0 SF 10 SF 1 0 SF 1 0 SF 9 SF 1 0 SF 1 0 SF 8 SF 1 0 SF 1 0 SF 7 SF 1 0 SF 1/2 M SF 6 SF 1 0 SF 1/2 M SF 5 SF 1/2 M SF 1/2 M SF 4 SF 1/2 M SF 1/2 M SF 3 SF 1/2 M SF 1/2 M SF 2 SF 1/2 M SF 1/2 M SF 1 0 M 0 M SF 1/2 M M M M 0 M M M M M M M M M 023130050 2609 Seite 42 von 43 [Seite 43] 3.2 Rückstufung im Schadenfall 6. Mietwagen Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 3.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss aus SF-Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr aus SF-Klasse Schäden der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermiet- nach Klasse fahrzeuge). SF 10 SF 3 SF 1/2 M SF 10 7. Taxen SF 9 SF 2 0 M SF 9 SF 8 SF 1 0 M SF 8 Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich SF 7 SF 1 0 M SF 7 zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am SF 6 SF 1 0 M SF 6 Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene - SF 5 SF 1/2 0 M SF 5 Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel SF 4 SF 1/2 0 M SF 4 ausführt (§ 47 Abs. 1 PBefG). SF 3 SF 1/2 0 M SF 3 SF 2 0 M M SF 2 8. Selbstfahrervermietfahrzeuge SF 1 0 M M SF 1 Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die SF 1/2 0 M M SF 1/2 gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden (§ 1 0 M M M 0 Abs. 1 der Selbstfahrervermiet-VO). M M M M M 9. Leasingfahrzeuge 3.2.2 Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und aus SF-Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr aus SF-Klasse auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter Schäden dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen nach Klasse werden. SF 10 SF 3 SF 1/2 M SF 10 SF 9 SF 2 0 M SF 9 10. Campingfahrzeuge SF 8 SF 1 0 M SF 8 Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge. SF 7 SF 1 0 M SF 7 SF 6 SF 1 0 M SF 6 11. Werkverkehr SF 5 SF 1/2 0 M SF 5 SF 4 SF 1/2 0 M SF 4 Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, SF 3 SF 1/2 0 M SF 3 Anhängern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigenes - im SF 2 0 M M SF 2 Krankheitsfall bis zu 4 Wochen auch durch fremdes - Personal eines SF 1 0 M M SF 1 Unternehmens. SF 1/2 0 M M SF 1/2 12. Gewerblicher Güterverkehr 0 M M M 0 M M M M M Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern für andere. Anhang 2: Art und Verwendung von Fahrzeugen 13. Umzugsverkehr 1. Leichtkrafträder Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut, Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum Erbgut und Heiratsgut. von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11KW 2. Krafträder 14. Lieferwagen Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t. und Kleinkrafträdern. 15. Lkw 3. Trikes Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Trikes sind vom Kraftrad abgeleitete Dreiradfahrzeuge. Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 t. 4. Quads 16. Zugmaschinen Quads sind leichte vierrädrige Fahrzeuge zur Personenbeförderung Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder (Leermasse max. 400 kg) oder Güterbeförderung (Leermasse max. überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut 550 kg) und einer Leistung bis 15 kW, die ein amtliches Kennzeichen sind, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen. führen müssen. 5. Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen. 023130050 2609 Seite 43 von 43