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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Stand 01.09.2026
Inhaltsverzeichnis
Dieses Inhaltsverzeichnis soll der besseren Orientierung dienen. Es ist nicht Bestandteil der AKB
und soll einzelne Bestimmungen nicht ersetzen oder ihre Kenntnisnahme überflüssig machen.
A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung? A.4.4 Welche Leistungen bietet die Kraftfahrtunfallversicherung?
(Seite 5 bis 24) A.4.5 Leistung bei Invalidität
A.4.6 Leistung bei Todesfall
A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Schäden,
A.4.7 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende
die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen
Krankheiten oder Gebrechen?
A.1.1 Was ist versichert?
A.4.8 Fälligkeit und Zahlung
A.1.2 Wer ist versichert?
A.4.9 Was ist nicht versichert?
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5 Schutzbriefversicherung – Hilfe für unterwegs als Service
A.1.5 Was ist nicht versichert? oder Kostenerstattung
A.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) A.5.1 Was ist versichert?
A.1.7 Kfz-Umweltschadensversicherung A.5.2 Wer ist versichert?
A.1.8 Beitragsfreies Krankenhaus-Tagegeld A.5.3 Versicherte Fahrzeuge
A.1.9 Eigenschadendeckung A.5.4 Wo besteht Versicherungsschutz?
A.5.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) – Schäden an Ihrem
A.5.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl
Fahrzeug
ab 50 km Entfernung?
A.2.1 Was ist versichert?
A.5.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf Reisen
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung
A.5.8 Zusätzliche Leistungen auf Auslandsreisen
(Teilkasko) versichert?
A.5.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung
A.5.10 Verpflichtung Dritter
(Vollkasko) versichert?
A.5.11 Was ist nicht versichert?
A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.6 Fahrerschutzversicherung
A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder
A.6.1.1 - nicht belegt -
Verlust des Fahrzeugs?
A.6.1.2 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer beim Lenken
A.2.6 Was zahlen wir bei Beschädigung?
des Fahrzeugs verletzt oder getötet wird
A.2.7 Sachverständigenkosten
A.6.1.2.1 Was ist die Fahrerschutzversicherung?
A.2.8 Mehrwertsteuer
A.6.1.2.2 Wann können Sie die Fahrerschutzversicherung
A.2.9 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
abschließen?
A.2.10 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
A.6.1.2.3 Welche Voraussetzungen bestehen für die Zahlung einer
A.2.11 Selbstbeteiligung
Entschädigung der Fahrerschutzversicherung?
A.2.12 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
A.6.1.2.4 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)
A.2.13 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
A.6.1.2.5 Was ist versichert?
A.2.14 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,
A.6.1.2.6 Wer ist versichert?
wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
A.6.1.2.7 Wer ist leistungsberechtigt?
A.2.15 Was ist nicht versichert?
A.6.1.2.8 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.16 Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe
A.6.1.2.9 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?
(Sachverständigenverfahren)
A.6.1.2.10 Fälligkeit, Leistung für den
A.2.17 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
Anspruchsberechtigten
A.2.18 Schlossaustauschkosten
A.6.1.2.11 Was ist nicht versichert?
A.2.19 Erstattung von Mietwagenkosten (Ersatzwagen)
A.6.1.2.12 Wie lange können Ansprüche aus der
A.2.20 Wertminderung
Fahrerschutzversicherung geltend gemacht werden?
A.2.21 Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Elektro-
A.6.1.2.13 Wann endet die Fahrerschutzversicherung?
Fahrzeugs
A.6.1.2.14 Obliegenheiten
A.2.22 Standkosten für Ihr Elektro-Fahrzeug
A.2.23 Zustandsdiagnostik/Ausbaukosten/Entsorgung des Akkus B Beginn des Vertrags (Seite 24 bis 25)
A.3 Werkstattbindung B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
A.3.1 Was im Schadenfall zu beachten ist
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
A.3.2 Zusatzleistungen bei Werkstattbindung
B.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
A.4 Kraftfahrtunfallversicherung – wenn Insassen verletzt B.2.2 Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und
oder getötet werden Fahrerschutzversicherung
A.4.1 Was ist versichert? B.2.3 Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes und Beginn
A.4.2 Wer ist versichert? des endgültigen Versicherungsschutzes (Hauptvertrag)
A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? B.2.4 Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
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B.2.5 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes E.3 Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung (Kasko)
E.3.1 Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung
B.2.6 Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
des Fahrzeugs
durch Widerruf
E.3.2 Einholen unserer Weisung
B.2.7 Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz E.3.3 Anzeige bei der Polizei
C Beitragszahlung (Seite 25 bis 26) E.4 Zusätzlich bei Werkstattbindung - soweit vereinbart -
E.4.1 Werkstattbindung
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
C.1.1 Rechtzeitige Zahlung E.5 Zusätzlich in der Kraftfahrtunfallversicherung
C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung E.5.1 Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall
E.5.2 Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der
C.2 Zahlung des Folgebeitrags
Schweigepflicht
C.2.1 Rechtzeitige Zahlung
E.5.3 Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität
C.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung
C.2.3 Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
E.6.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
E.6.2 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der
C.4 Zahlungsperiode Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
E.6.3 Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-
C.5 Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Haftpflichtversicherung
C.5.1 Rechtzeitige Zahlung
E.6.4 Mindestversicherungssummen
C.5.2 Nicht rechtzeitige Zahlung
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
D Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie beim
(Seite 29)
Gebrauch des Fahrzeugs? (Seite 26 bis 27)
F.1 Pflichten mitversicherter Personen
D.1 Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie in der
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-), F.2 Ausübung der Rechte
Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und
F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung durch Sie auf
Fahrerschutzversicherung vor dem Versicherungsfall
mitversicherte Personen
D.1.1 Vereinbarter Verwendungszweck
D.1.2 Berechtigter Fahrer G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des
D.1.3 Fahren mit Fahrerlaubnis Fahrzeugs (Seite 29 bis 31)
D.1.4 Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
D.1.5 Nicht genehmigte Rennen
G.1.1 Vertragsdauer
D.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung G.1.2 Automatische Verlängerung
D.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel G.1.3 Verträge mit einer befristeten Laufzeit
D.2.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten Versicherungsvertrag kündigen?
(Obliegenheiten)? G.2.1 Kündigung zum Ablauf
D.3.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung G.2.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
D.3.2 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der G.2.3 Kündigung nach einem Schadenereignis
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung G.2.4 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung
des Fahrzeugs
E Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im
G.2.5 Kündigung bei Beitragserhöhung
Versicherungsfall? (Seite 27 bis 29)
G.2.6 Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des
E.1 In allen Versicherungssparten Fahrzeugs
E.1.1 Anzeigepflicht G.2.7 Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur
E.1.2 Aufklärungspflicht G.2.8 Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung
E.1.3 Schadenminderungspflicht
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den
E.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsvertrag kündigen?
E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen G.3.1 Kündigung zum Ablauf
E.2.2 Anzeige von Kleinschäden G.3.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
E.2.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis
E.2.4 Bei drohendem Fristablauf G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
E.2.5 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch
E.2.5.1 Medizinische Versorgung des Fahrzeugs
E.2.5.2 Medizinische Aufklärung G.3.6 Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
E.2.5.3 Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte G.3.7 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung
E.2.5.4 Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte des Fahrzeugs
E.2.5.5 Beauftragung von Dienstleistern und Inanspruchnahme
G.4 Kündigung einzelner Versicherungen
von Leistungen durch Dritte
E.2.6 Zusätzlich in der Schutzbriefversicherung G.5 Form und Zugang der Kündigung
E.2.6.1 Einholen unserer Weisung
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung
E.2.6.2 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
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G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? J.2 Tarifänderung
G.7.1 Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber
J.3 Kündigungsrecht
G.7.2 Die Veräußerung muss uns angezeigt werden
G.7.3 Kündigung des Vertrags J.4 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der
G.7.4 Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
G.8 Wagniswegfall J.5 Änderung der Tarifstrukturen
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen
mit ungestempelten Kennzeichen (Seite 31) eingetretenen Umstands (Seite 36 bis 37)
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
H.1.1 Ruheversicherung
K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung
H.1.2 Umfang der Ruheversicherung
(Tarifmerkmale)
H.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
K.2.1 Welche Änderungen werden berücksichtigt?
H.1.4 Wiederanmeldung
K.2.2 Auswirkungen auf den Beitrag
H.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Beitragsberechnung (Tarifmerkmale)
H.3.1 Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
K.4.1 Angaben zu Änderungen
Haftpflichtversicherung
K.4.2 Überprüfung der Tarifmerkmale
H.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?
K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben
I Schadenfreiheitsrabattsystem (Seite 31 bis 36) K.4.4 Folgen von Nichtangaben
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) K.5 Änderungen der Verwendung des Fahrzeugs
I.2 Ersteinstufung L Meinungsverschiedenheiten (Seite 37)
I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind
I.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw, Kraftrads oder
L.1.1 Versicherungsombudsmann
Campingfahrzeugs
L.1.2 Versicherungsaufsicht
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-
L.1.3 Sachverständigenverfahren in der Fahrzeugversicherung
Haftpflicht in der Fahrzeugversicherung (Vollkasko)
(Kasko)
I.2.4 Führerscheinsonderregelung
L.2 Gerichtsstände
I.3 Jährliche Neueinstufung
L.2.1 Wenn Sie uns verklagen
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
L.2.2 Wenn wir Sie verklagen
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
L.2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen
ins Ausland verlegt
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 und
Klassen 0, S oder M M Bedingungsänderungen (Seite 38)
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese
I.4 Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter Versicherungsbedingungen anpassen?
Verlauf? M.1.1 Gründe der Bedingungsanpassung
I.4.1 Schadenfreier Verlauf M.1.2 Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf M.1.3 Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung
M.1.4 Ihr Kündigungsrecht
I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können
I.5.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung N Anzeigen und Mitteilungen (Seite 38)
I.5.2 In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Mitteilungen und
I.5.3 Bei Leasingfahrzeugen
Anzeigen beachten?
I.5.4 Rabattschutz - Was ist Rabattschutz?
N.1.1 Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen
I.6 Übernahme des Schadenverlaufs N.1.2 Wann ist zusätzlich Ihre handschriftliche Unterschrift
I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? erforderlich?
I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? N.1.3 Entgegennahme durch Ihren Vermittler
I.6.3 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang
O Was ist bei Auslandsfahrten mit Ihrem Fahrzeug zu
I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des
beachten? (Seite 38)
Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?
I.6.5 Anrechnung des Schadenverlaufs von ausländischen O.1 Wo haben Sie Versicherungsschutz?
Versicherern O.1.1 Geltungsbereich
O.1.2 Erweiterung des Versicherungsschutzes auf andere Länder
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
O.2 Internationale Versicherungskarte
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf
P Weitere Regelungen (Seite 38)
J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen
(Seite 36) P.1 Mindestbeiträge
J.1 Typklasse
P.2 nicht belegt
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P.3 Kurzzeitkennzeichen
P.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung
Anhang 1:
Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem (Seite 39 bis 42)
1. Pkw
2. Krafträder
3. Campingfahrzeuge und übrige Fahrzeuge
Anhang 2:
Art und Verwendung von Fahrzeugen (Seite 42)
1. Leichtkrafträder
2. Krafträder
3. Trikes
4. Quads
5. Pkw
6. Mietwagen
7. Taxen
8. Selbstfahrervermietfahrzeuge
9. Leasingfahrzeuge
10. Campingfahrzeuge
11. Werkverkehr
12. Gewerblicher Güterverkehr
13. Umzugsverkehr
14. Lieferwagen
15. Lkw
16. Zugmaschinen
Abkürzungsverzeichnis
Sie, Ihnen, Ihre etc. Versicherungsnehmer/in
Wir, unser, unsere etc. DA Deutsche Allgemeine Versicherung
Aktiengesellschaft
VVG Versicherungsvertragsgesetz
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
PflVersG Pflichtversicherungsgesetz
FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung
KfzPflVV Kraftfahrzeug-
Pflichtversicherungsverordnung
BHO Bundeshaushaltsordnung
AO Abgabenordnung
Kfz-USV Kfz-Umweltschadensversicherung
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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Stand 01.09.2026
Eingangsbemerkung Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
Was umfasst Ihr Kraftfahrtversicherungsvertrag? A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn
durch den Gebrauch des Fahrzeugs
Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende
Versicherungsarten Personen verletzt oder getötet werden,
• Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung inklusive Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
Kfz-Umweltschadensversicherung
Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem
• Fahrerschutzversicherung Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar
zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
• Fahrzeugversicherung (Kasko)
und wenn und soweit gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche
• Kraftfahrtunfallversicherung
aufgrund Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
• Schutzbriefversicherung oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erhoben
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige
werden.
Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie
entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr dort genanntes Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein-
Fahrzeug abgeschlossen haben. Sprechen wir in diesem Dokument und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
vom „Fahrzeug“, ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
gemeint. Sofern wir im weiteren Dokument von „Pkw“ sprechen,
verstehen wir hierunter einen Pkw im Sinne der Definition von Anhang A.1.1.2 (1) Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir
3 Ziffer 5. Schadenersatz in Geld.
Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, (2) Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf
werden nicht versichert. unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der
Höhe nach unbegründet sind.
Geltendes Recht und Vertragssprache
Regulierungsvollmacht
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
A.1.1.3 Wir sind bevollmächtigt, in Ihrem Namen gegen Sie
Der Versicherungsvertrag
erhobene Schadenersatzansprüche zu erfüllen und/oder abzuwehren
Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin sind unser und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen
Vertragspartner. Sie als unser Versicherungsnehmer sind für die pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Erfüllung der Rechte und Pflichten, welche sich aus diesen
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten
Bestimmungen, mit Ausnahme der Regelungen nach F, ergeben,
Fahrzeugen
verantwortlich. Die Rechte und Pflichten der mitversicherten
Personen finden Sie in Abschnitt F. A.1.1.4 (1) Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger
verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten
Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem
Leistungen.
Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese
In diesen Bestimmungen sprechen wir Sie als unseren kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an.
(2) Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das
Nennen wir im weiteren Dokument den Versicherungsnehmer oder
abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs
die mitversicherten Personen, sind auch unsere Vertragspartnerinnen
von dem Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
und mitversicherten weiblichen Personen gemeint.
A.1.2 Wer ist versichert?
Sanktionsklausel
A.1.2.1 (1) Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags gewährt bzw.
gilt für Sie und für folgende mitversicherte Personen:
leistet der Versicherer aus diesem Versicherungsvertrag keinen
Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlungen, sonstige • den Halter des Fahrzeugs,
Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten des
• den Eigentümer des Fahrzeugs,
Versicherungsnehmers oder eines Dritten, soweit dadurch oder durch
Handlungen des Versicherten anwendbare Regelungen, Gesetze • den Fahrer des Fahrzeugs,
oder Wirtschafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.
• die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung?
• den berechtigten Insassen eines als Pkw zugelassenen Fahrzeugs
A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie - ausgenommen Mietwagen, Taxen und
mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen Selbstfahrervermietfahrzeuge -, es sei denn, ein anderer Versiche-
rer hat Versicherungsschutz zu gewähren,
A.1.1 Was ist versichert?
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• den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr
Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland
Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens
gelegentlich begleitet, jedoch nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags.
• Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Internationale Versicherungskarte
Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht
A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte
wird,
(IVK) ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der
• den Halter, Eigentümer, Fahrer, berechtigte Insassen oder Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten
Beifahrer eines nach A.1.1.4 mitversicherten Fahrzeugs, nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt
(2) Mitversicherte Personen können Ansprüche aus dem
A.1.4.1 Satz 2.
Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. Einzelheiten
zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen finden A.1.5 Was ist nicht versichert?
Sie in Abschnitt F.
Vorsatz
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
Höchstzahlung vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
A.1.3.1 (1) Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder
(2) Folgende Versicherungssummen werden angeboten: Motorsportaktivität einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
Tests und Demonstrationen, wenn
• Gesetzliche Mindestversicherungssumme,
· das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
• Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-,
Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
Sach- und Vermögensschäden. Je geschädigte Person ist die
Entschädigungsleistung auf 15 Mio. EUR begrenzt. · für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine
Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d
Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem
Pflichtversicherungsgesetz besteht.
Versicherungsschein entnehmen.
Beschädigung des Fahrzeugs
(3) Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben
Ursache gelten als ein einziges Schadenereignis. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
die Zerstörung oder das Abhandenkommen des Fahrzeugs.
(4) Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden unbeschadet
A.1.3.2 nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten
angerechnet. Fahrzeugen
(5) Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem Fahrzeug
verbunden Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem Fahrzeug
(6) Bei Teilnahme an Festumzügen gelten für Schäden die
geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Wenn mit dem
gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug
Sofern sich während der Teilnahme an Festumzügen Personen auf im Rahmen üblicher Hilfeleistung abgeschleppt wird, besteht für
dem Fahrzeug/Anhänger befinden, sind darüber hinaus die dabei am abgeschleppten Fahrzeug verursachte Schäden
gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Personen (z.B. die Versicherungsschutz.
Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, die zulässige
Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen
Höchstgeschwindigkeit bzw. die Auflagen zur Sicherung der
Personen) einzuhalten. Der Fahrer des Fahrzeugs ist für die A.1.5.5 (1) Kein Versicherungsschutz besteht bei
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mitverantwortlich. Bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder
Verstößen sind wir ganz oder teilweise nach Kapitel D.3 leistungsfrei. Abhandenkommens von Sachen, die mit dem Fahrzeug befördert
werden.
(7) Abweichend von Absatz (2) ist bei der Kraftfahrtversicherung
Basis die Entschädigungssumme je geschädigte Person auf 8 Mio. (2) Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen
EUR begrenzt. eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung,
Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der
Übersteigen der Versicherungssummen
Personenbeförderung dienen, besteht außerdem
A.1.3.2 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs
richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des VVG und zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich
der KfzPflVV. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht führen (z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz
vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen. besteht für Sachen unberechtigter Insassen.
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
Versicherungsschutz in Europa und in der EU A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder
Vermögensschäden, die Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer
A.1.4.1 Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen
durch eine mitversicherte Person bei Gebrauch des Fahrzeugs
geographischen Grenzen sowie in den außereuropäischen Gebieten,
zugefügt werden. Bei einem Personenschaden besteht jedoch
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[Seite 7]
Versicherungsschutz, wenn Sie z.B. als Insasse Ihres Fahrzeugs § 115 VVG.
verletzt werden.
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
Was ist versichert?
A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine
A.1.7.1 Wir stellen Sie von öffentlichrechtlichen Ansprüchen zur
Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und
Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
Beförderungsfristen entstehen.
(USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine
Vertragliche Ansprüche plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für
Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch
besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund
hinausgehen. gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie
geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im
Schäden durch Kernenergie
Allgemeinen über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt.
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
Versicherungssumme, Höchstzahlung
Kernenergie.
A.1.7.2 Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten
Fahrten auf nicht öffentlichem Flughafengelände
Versicherungssumme beträgt
A.1.5.10 Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrten auf nicht
5 Mio. EUR pro Schaden und Ereignis. Die Versicherungssumme von
öffentlichem Flughafengelände (z.B. Flughafenvorfeld).
10 Mio. EUR ist unsere Höchstleistung für die in einem
A.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von
deren Anzahl.
Wie ist der Leistungsumfang?
Wird durch dasselbe Schadenereignis zusätzlich ein Anspruch in der
A.1.6.1 (1) Wir leisten auch für Schäden, die durch Sie mit einem im
Kfz-Haftpflichtversicherung ausgelöst, wird die
Ausland von einem gewerbsmäßigen Vermieter angemieteten - und
Entschädigungsleistung aus der Kfz-USV auf die vertraglich
im Ausland genutzten - Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad,
vereinbarte Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung
Campingfahrzeug) verursacht werden, soweit nicht aus einer für das
angerechnet.
Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung oder aus einer
anderen Versicherung Deckung besteht. Bei Verträgen mit gesetzlicher Mindestdeckung beläuft sich die
Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines
(2) Wir leisten je Schadenereignis bis zur Höhe der vertraglich
Versicherungsjahres auf 1,12 Mio. EUR für Sachschäden.
vereinbarten Versicherungssummen.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Wo besteht Versicherungsschutz?
A.1.7.3 Versicherungsschutz gemäß A.1.7.1 besteht außerhalb des
A.1.6.2 Der Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach
Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des
A.1.4.1 ohne Deutschland.
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-
Wer ist versichert? Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße
Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen
A.1.6.3 Versicherte Personen sind Sie und der mitreisende
nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den
Ehepartner bzw. der mitreisende Lebenspartner, soweit dieser in
Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebt.
Was ist nicht versichert?
Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Neben den unter A.1.5 genannten Ausschlüssen gilt für die Kfz-USV
A.1.6.4 Der Versicherungsschutz gilt während einer
zusätzlich folgendes:
vorübergehenden Auslandsreise für die Dauer von höchstens einem
Monat ab dem Zeitpunkt einer ersten Anmietung. A.1.7.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt
unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen
Was ist nicht versichert?
auf die Umwelt entstehen.
A.1.6.5 (1) Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung
A.1.7.5 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung,
oder Abhandenkommens des angemieteten Fahrzeugs oder der mit
Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle,
diesem Fahrzeug beförderten Sachen sind ausgeschlossen.
festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder
(2) Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese
eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse
Brille, Brieftasche). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen.
unberechtigter Insassen.
A.1.7.6 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste
A.1.7 Kfz-Umweltschadensversicherung – für öffentlich- Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete
rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz
dienen, entstehen.
Die nachfolgenden Regelungen der Kfz-
Umweltschadensversicherung ergänzen die Regelungen der A.1.7.7 Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die einschlägigen vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche
Vorschriften des PflVersG und der KfzPflVV kommen nicht zur Verpflichtung hinausgehen.
Anwendung; somit besteht kein Direktanspruch nach
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[Seite 8]
Wann endet die Kfz-Umweltschadensversicherung? Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein Kalendertag
gerechnet. Die Leistung entfällt für einen Aufenthalt in Sanatorien,
A.1.7.8 Bei Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrags endet auch die
Erholungsheimen, Kuranstalten und Anstalten, die auch
Kfz-Umweltschadensversicherung.
Rekonvaleszenten aufnehmen.
Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten
A.1.9 Eigenschadendeckung
Neben den in E.1 und E.2 genannten Pflichten gilt für die Kfz-USV
Was ist versichert?
zusätzlich folgendes:
A.1.9.1 (1) Versichert sind auch Sachschäden an anderen auf Sie
A.1.7.9 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu
zugelassene Pkws, die durch den Gebrauch des versicherten
einer Leistung nach dem USchadG führen könnte, - soweit zumutbar -
Fahrzeugs entstehen, wenn der Schaden von einem berechtigten
unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Sanierungs- oder
Fahrer verursacht wurde.
Kostentragungsansprüche erhoben worden sind.
Dadurch entstehende Folgeschäden (z. B. Wertminderung,
A.1.7.10 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und
Mietwagenkosten und sonstige Ausfallkosten) sind vom
umfassend zu informieren über:
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die
Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei
zuständige Behörde,
einem Fremdschaden bestehen würde.
• behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung
Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt
eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
50.000 EUR. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500
• die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten Euro je Schadenereignis.
entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
Sanierung eines Umweltschadens,
Basis kein Versicherungsschutz bei Eigenschäden.
• den Erlass eines Mahnbescheids,
A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) – Schäden an Ihrem
• eine gerichtliche Streitverkündung, Fahrzeug
• die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder A.2.1 Was ist versichert?
gerichtlichen Verfahrens.
Ihr Fahrzeug
A.1.7.11 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung,
Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu
Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses nach
befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche
A.2.2 (Fahrzeugteilversicherung/Teilkasko) und A.2.3
und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der
(Fahrzeugvollversicherung/Vollkasko). Der Versicherungsschutz
Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände,
umfasst auch die unter A.2.1.2 und A.2.1.3 als mitversichert
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig
aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes
sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten
Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind
Schriftstücke übersenden.
(versicherte Teile A.2.17). Bei Beschädigung, Zerstörung,
A.1.7.12 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die
Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen. nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts
anderes geregelt ist.
A.1.7.13 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im
Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß Beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile und mitversichertes
Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Fahrzeugzubehör
Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.
A.2.1.2 (1) Soweit unter A.2.1.3 und A.2.1.4 nicht anders geregelt,
A.1.7.14 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des
Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung Fahrzeugs beitragsfrei mitversichert:
des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens
• fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute
beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem
Fahrzeugteile,
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen
und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. • fest im Fahrzeug ein- oder fest am Fahrzeug angebautes oder im
Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B.
E.6. gilt entsprechend. Werkzeuge, Zusatzscheinwerfer und Ladekabel für
Elektrofahrzeuge) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung
A.1.8 Besondere Bedingungen für die Gewährung von
nicht als Luxus angesehen wird (z.B. Edelpelzbezüge),
Krankenhaus-Tagegeld bei Anlegen von Sicherheitsgurten in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Gurtklausel) • im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugteile, die zur
Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs mitgeführt
Erleidet ein berechtigter Insasse (nach A.4.2.2) eines bei uns
werden (z.B. Sicherungen und Leuchtmittel),
versicherten Pkw, der einen Sicherheitsgurt angelegt hat, einen Unfall
im Sinne von A.4.1, welcher aus medizinischen Gründen einen • Wandladestation (Wallbox) für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu
stationären Krankenhausaufenthalt zur Folge hat, so leisten wir ab einer Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR (sofern fest mit
dem ersten Kalendertag des Krankenhausaufenthalts für maximal 28 dem Gebäude verbunden),
Tage ein Krankenhaus-Tagegeld von 10 EUR je Person und
Kalendertag.
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[Seite 9]
• Mobiles Ladegerät für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu einer mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche
Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR (sofern unter Gegenstände der Insassen.
Verschluss verwahrt oder während des Ladevorgangs)
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung
• Ladekarte für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu einer (Teilkasko) versichert?
Entschädigungsobergrenze von 100 EUR
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust
• Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner
bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten mitversicherten Teile und seines mitversicherten Zubehörs (A.2.1)
Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen durch die nachfolgenden Ereignisse:
ohne Beschädigung nicht möglich ist,
Brand und Explosion
• folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein
Teile:
Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen
• ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder mit Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und in der Lage ist, sich
Sommerbereifung, aus eigener Kraft auszubreiten. Nicht als Brand gelten Schmor- und
Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben
• Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende
• gemäß A.2.1.2 und A.2.1.3 mitversicherte Fahrzeugteile und Kraftäußerung.
Fahrzeugzubehör während einer Reparatur,
Entwendung
• lose Fahrzeugteile, wenn sie im Fahrzeug unter Verschluss
A.2.2.2 (1) Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs,
gehalten werden.
insbesondere durch Diebstahl und Raub.
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
(2) Eine Unterschlagung ist auch dann versichert, wenn dem Täter
Basis für folgende Fahrzeugteile von Elektro- und Hybridfahrzeugen
das Fahrzeug
kein Versicherungsschutz: Ladekabel, Wandladestation (Wallbox),
mobiles Ladegerät und Ladekarte. • zum Gebrauch in seinem eigenem Interesse, wie z.B. für eine
Wochenendfahrt,
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Fahrzeugteile und
mitversichertes Fahrzeugzubehör • zur nicht gewerbsmäßigen Veräußerung,
A.2.1.3 (1) Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und • unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde.
Fahrzeugzubehörteile sind nur gegen Zuschlag versicherbar, wenn
Versicherungsschutz besteht dabei, wenn Sie oder ein
sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluss verwahrt oder mit
Verfügungsberechtigter das Fahrzeug dem Täter überlassen und
dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden
folgende Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Überlassung erfüllt
sind. Die in der Liste nicht erwähnten Fahrzeug- und
werden:
Fahrzeugzubehörteile sind beitragsfrei mitversichert. Wenn der
Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von • Der versicherte Zeitraum bei einer Überlassung ist auf maximal
insgesamt 20.000 EUR nicht übersteigt, entfällt eine eine Woche begrenzt
Zuschlagsberechnung. Insoweit besteht auch keine Anzeigepflicht
• Der Zweck der Überlassung des Fahrzeugs muss vertraglich
bei Vertragsbeginn und während der Laufzeit des Vertrags.
bestimmt sein
Übersteigt der Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den
Betrag von insgesamt 20.000 EUR, so berechnet sich der Zuschlag • Das Fahrzeug darf einem Dritten nur überlassen werden, wenn
nur aus dem Wert, der 20.000 EUR übersteigt. In diesem Fall sind alle dieser persönlich mit Namen und Adresse bekannt ist oder ein
unter diese Liste fallenden Teile anzugeben. Diese Regelung gilt nicht geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) vorliegt
für Fahrzeuge, bei denen der Kaskobeitrag aus dem Gesamtwert
• Der Täter hat das Fahrzeug nicht Dritten überlassen (Leihe oder
berechnet wird.
Vermietung).
• zulässige Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff,
Die Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall
Innenraum oder Karosserie (Tuning, Chiptuning, aber auch
auf Verlangen des Versicherers durch geeignete Unterlagen in
behindertengerechte Fahrzeugumbauten), die der Steigerung der
Textform nachzuweisen. Bezüglich der Rechtsfolgen der
Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des
Obliegenheitsverletzung verweisen wir auf E.6.1.
Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des
Fahrzeugs führen, (3) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner
Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als
• individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -
unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom
beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen,
Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
• alle sonstigen Fahrzeugumbauten, die zu einem geänderten wurde (z.B. Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter). Kein
Aussehen des Fahrzeugs und einer Wertsteigerung führen. Versicherungsschutz besteht, wenn der Täter in einem
Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen
(2) Abweichend von Absatz (1) entfällt bei der Kraftfahrtversicherung
Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Basis eine Zuschlagsberechnung, sofern der Neuwert der gegen
Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von insgesamt 2.500 EUR (4) Mitversichert sind Schäden durch mut- oder böswillige
nicht übersteigt. Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs,
wenn diese in Folge der in Abs. 1 genannten Ursachen entstehen.
Nicht versicherbare Gegenstände
Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.
A.2.1.4 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B.
Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung
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[Seite 10]
(5) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des
Basis kein Versicherungsschutz, wenn dem Täter das Fahrzeug zum Fahrzeugs. Als Verglasungen gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.
Gebrauch in dessen eigenem Interesse, wie z.B. für eine B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und
Wochenendfahrt, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt Abdeckungen von Leuchten inklusive Leuchtmittel. Ist ein Austausch
überlassen wurde. der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten für eine
vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige Vignetten,
(6) Abweichend von Absatz (4) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht
Basis kein Versicherungsschutz durch mut- oder böswillige
abgelaufen ist.
Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs.
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-,
Naturgewalten
Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen,
A.2.2.3 (1) Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der Displays sowie Monitoren.
nachfolgend genannten Ereignisse auf das Fahrzeug: Sturm, Hagel,
Weitergehende Folgeschäden sind nicht mitversichert.
Blitzschlag, Überschwemmung (z.B. durch Starkregen verursacht),
sowie Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch (Geröll- und Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Schlammlawinen), Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.
A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten
Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht Folgeschäden an den angeschlossenen Aggregaten. Der Ersatz von
werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder Aggregatschäden beschränkt sich auf 20.000 EUR je
gegen das Fahrzeug geworfen werden. Schneelawinen sind an Schadenereignis.
Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Dachlawinen
Tierbissschäden
sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen. Erdbeben
sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch A.2.2.7 (1) Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte
geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden. Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen,
Erdsenkungen sind naturbedingte Absenkungen des Erdbodens über Gummimanschetten und Dämmmatten des Fahrzeugs.
naturbedingten Hohlräumen.
(2) Nicht versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden im
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Fahrzeuginnenraum (z.B. Fahrgast- und/oder Kofferraum) und an
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen Stoffverdecken (z.B. bei Cabrios).
sind.
(3) Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung Pkw oder seiner Teile selbst, sind vom Versicherungsschutz
Basis Versicherungsschutz nur für Schäden durch Sturm, Hagel, ausgenommen. Bei allen anderen Fahrzeugarten sind Folgeschäden
Blitzschlag, Überschwemmung. Alle anderen unter A.2.2.3 genannten aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug oder
Ereignisse sind ausgeschlossen. seiner Teile selbst bis zu einer Höhe von insgesamt 20.000 EUR
versichert.
Zusammenstoß mit Tieren
(4) Abweichend von Absatz (1) und (2) sind bei der
A.2.2.4 (1) Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Bewegung
Kraftfahrtversicherung Basis unmittelbar durch Tierbiss verursachte
befindlichen Pkw mit Haarwild oder Federwild im Sinne von § 2 Abs. 1
Schäden und Folgeschäden aller Art am Fahrzeug nicht versichert.
des Bundesjagdgesetzes sowie mit Rindern, Pferden, Schafen und
Ziegen. Bei allen anderen Fahrzeugarten ist der Zusammenstoß des A.2.2.7.1 (1) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras
sich in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art „Tierbissfolgeschaden“ sind entgegen A.2.2.7 Abs. 3 auch durch
versichert. Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbesondere
weitergehende Schäden am Pkw selbst, bis zu einer Höhe von
Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch nur ersetzt, wenn sie
insgesamt 20.000 EUR versichert.
durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere
versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht (2) Nicht versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden im
hat. Fahrzeuginnenraum (z.B. Fahrgast- und/oder Kofferraum) und an
Stoffverdecken (z.B. bei Cabrios).
(2) Abweichend von Absatz (1) sind bei der Kraftfahrtversicherung
Basis Schäden mit Tieren auf einen Zusammenstoß mit Haarwild im Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
Sinne von § 2 Abs. 1 Bundesjagdgesetzes beschränkt. Unabhängig Versicherungsschein entnehmen.
von einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung gilt eine
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung
zusätzliche Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenereignis.
(Vollkasko) versichert?
A.2.2.4.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterter
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust
Versicherungsschutz bei Tierschäden“ ist entgegen A.2.2.4 auch der
oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner
Zusammenstoß des sich in Bewegung befindlichen Pkw mit Tieren
mitversicherten Teile oder des mitversicherten Zubehörs durch die
aller Art versichert. Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch
nachfolgenden Ereignisse:
nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch
andere versicherungs-schutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug Ereignisse der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
verursacht hat.
A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der
Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko A.2.2).
Versicherungsschein entnehmen
Glasbruch
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[Seite 11]
Unfall Antriebs-Akku durch Alterung bzw. Verschleiß besteht kein
Versicherungsschutz
A.2.3.2 (1) Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein
Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt (2) Abweichend von Absatz (1) sind bei der Kraftfahrtversicherung
auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Basis Schäden am Antriebs-Akku durch Ereignisse aller Art nicht
versichert.
(2) Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem
Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geographischen
den Reifen. Grenzen sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
• Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines
Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
falsches Betanken oder verrutschende Ladung. des Fahrzeugs?
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
A.2.5.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
• Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, ggf. unter Abzug eines
Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am eventuell vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr
Zugfahrzeug durch den Anhänger. Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.6.1.
• Verwindungsschäden. Neuwertentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
(3) Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise A.2.5.2 (1) Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder
im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) für einen Pkw oder ein Kraftrad
entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der zahlen wir, wenn innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach der
Ladeoberfläche eines Pick Up durch Beladen mit Kies. Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust
(Totalentwendung) eintritt, den Neupreis des Fahrzeugs.
Mut- oder böswillige Handlungen
(2) Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von
Schadenereignisses im Besitz dessen befindet, der es als
Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als
Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat
berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom
(erste Eintragung im Brief). Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug mit
Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
einer Händlerzulassung mit einer Dauer bis zu drei Werktagen
wurden (z.B. Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter) oder in einem
zugelassen war („Tageszulassung“). Die erforderlichen Kosten der
Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen
Wiederherstellung müssen 80 % des Neupreises erreichen. Neupreis
Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des
Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren Schadens - unter Berücksichtigung von Rabatten - für diesen
Fahrzeugtyp oder, falls dieser nicht mehr hergestellt wird, für einen
A.2.3.4 (1) Bei der Benutzung von Schiffen / Fähren leisten wir
vergleichbaren Typ in gleicher Ausführung.
Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse
beschädigt oder zerstört wird: (3) Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
Neuwertentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die
• das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter
Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für
• das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder auf Grund des die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen
Seegangs über Bord gespült Fahrzeugs verwendet wird.
• das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, (4) Abweichend von Absatz (1) stellt bei der Kraftfahrtversicherung
Ihr Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Basis die Höchstgrenze der Entschädigung bei Totalschaden,
Ladung zu retten. Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs der Wiederbeschaffungswert
dar (ggf. unter Abzug eines eventuell vorhandenen Restwerts).
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
Basis kein Versicherungsschutz für Schäden, die bei der Benutzung A.2.5.2.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterte
von Schiffen / Fähren entstehen. Neuwertentschädigung“ erstatten wir abweichend von A.2.5.2 Abs. 1
- sofern die übrigen in A.2.5.2 Abs. 2 und Abs. 3 genannten
A.2.3.5 Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hacker-, Cyberangriff)
Voraussetzungen erfüllt sind - den Neupreis des Fahrzeugs, wenn der
(1) Versichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Totalschaden, die Zerstörung oder der Verlust (Totalentwendung) in
Totalschaden des Fahrzeugs durch mut- oder böswilligen Eingriff in den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs
die Fahrzeugsteuerungssoftware (Cyberangriff). Programmier- oder eingetreten ist. Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben,
Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert. können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung A.2.5.2.2 Wechselprämie
Basis kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Manipulation der Wir zahlen auf Antrag zusätzlich zur Neuwertentschädigung in der
Fahrzeugsoftware. Vollkasko eine Wechselprämie in einer Höhe von 2.000 Euro unter
folgenden Voraussetzungen:
A. 2.3.6 Schäden am Akkumulator (Antriebs-Akku)
• das versicherte Fahrzeug ist ein Pkw mit
(1) Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind zusätzlich Schäden am
Verbrennungsmotor bzw. Hybridantrieb
Antriebs-Akku durch Ereignisse aller Art bis zu einer Höhe von 20.000
EUR versichert. Für technisch bedingten Kapazitätsverlust am
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• bei dem Ersatzfahrzeug handelt es sich um einen Elektro- Was versteht man unter Totalschaden, Zerstörung, Verlust,
Pkw, der innerhalb von 24 Monaten nach dem Schaden- Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeugs?
ereignis auf Sie zugelassen und bei uns versichert wird
A.2.5.5 (1) Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen
• der Ersatz-Pkw ist ein Neufahrzeug oder ein Vorführ-Pkw
Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen
mit einer Laufleistung von maximal 1.000 KM
Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
(2) Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines
A.2.5.3 (1) Bei einem Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um ein gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des
Fahrzeug, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits auf einen Schadenereignisses bezahlen müssen.
anderen Halter zugelassen und benutzt worden war, also weder um
(3) Restwert ist der Veräußerungswert Ihres Fahrzeugs oder seiner
ein Neufahrzeug (grundsätzlich erste Eintragung im Brief) noch um
Teile im beschädigten oder zerstörten Zustand.
eine „Tageszulassung“ nach A.2.5.2. Abs. 2 der AKB.
(4) Zerstörung geht über den Begriff der Beschädigung (A.2.6) hinaus,
(2) Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder
d.h. die Beschädigungen müssen einen Grad erreichen, der eine
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) zahlen wir für einen Pkw oder ein
Wiederherstellung oder Wiederbenutzung des Fahrzeugs endgültig
Kraftrad innerhalb einer Frist von 24 Monaten beginnend ab der
ausschließt.
erstmaligen Zulassung des Gebrauchtfahrzeugs auf Sie nach
Maßgabe der Abs. 4 bis 6 bei Totalschaden, Zerstörung oder im Falle (5) Verlust ist jede Art des Abhandenkommens ausgenommen das
eines Verlusts (Totalentwendung) den Anschaffungspreis (Kaufpreis). reine Verlieren im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs.
(3) Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Verzollungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust im
Ihrer kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde. europäischen Ausland sowie Kosten der Zulassung und
Der Kaufpreis ist uns durch die Anschaffungsrechnung über den Überführung
Fahrzeugankauf nachzuweisen.
A.2.5.6 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw im
(4) Die Kaufpreisentschädigung reduziert sich bei Totalschaden, Ausland - als Ausland gilt der Geltungsbereich gemäß A.2.4 ohne
Zerstörung oder Verlust um einen vorhandenen Restwert Ihres Deutschland - ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten für die
Fahrzeugs sowie um Wertverluste aufgrund nach dem Erwerb Verzollung, wenn das Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden
eingetretener und nicht fachgerecht behobener Mängel oder kann. Die Kosten übernehmen wir jedoch nur, wenn die Verschrottung
Schäden am Fahrzeug. im Ausland beim Zollamt angemeldet und gleichzeitig bei
zollamtlicher Aufsicht durchgeführt wurde.
(5) Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
Kaufpreisentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die (2) Im Fall eines Totalschadens, einer Zerstörung oder des Verlusts
Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für des Fahrzeugs, ersetzen wir die angefallenen und nachgewiesenen
die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Kosten für die Zulassung und Überführung eines bei uns versicherten
Fahrzeugs verwendet wird. Ersatzfahrzeugs bis zu einer Höhe von 600 EUR.
(6) Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen von (3) Abweichend von Absatz (1) und (2) ersetzen wir bei der
uns beauftragten Kfz-Sachverständigen rechnerisch ermittelten Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Verzollung des
Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung Fahrzeugs oder die Kosten für die Zulassung und Überführung eines
auf Sie. Berücksichtigt wird hierbei auch der Fahrzeugzustand bei uns versicherten Ersatzfahrzeugs.
unmittelbar vor dem Schaden.
Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, technischen
(7) Abweichend von Absatz (2) stellt bei der Kraftfahrtversicherung Kommunikations- und Leitsystemen
Basis die Höchstgrenze der Entschädigung bei Totalschaden,
A.2.5.7 Bei Zerstörung oder Verlust von fest im versicherten
Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs der Wiederbeschaffungswert
Fahrzeug verbauten Radio-, Audio-, Video-, technischen
dar (ggf. unter Abzug eines eventuell vorhandenen Restwerts).
Kommunikations- und Leitsystemen erstatten wir den Neupreis. Dies
A.2.5.3.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterte gilt auch für von der üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps
Kaufpreisentschädigung“ erstatten wir abweichend von A.2.5.3 Abs. abweichende oder nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach-
2 - sofern die übrigen in A.2.5.3 Abs. 3 bis Abs. 6 genannten und fachgerechter Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis
Voraussetzungen erfüllt sind - den Anschaffungspreis (Kaufpreis) des ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des
Fahrzeugs, wenn der Totalschaden, die Zerstörung oder der Verlust Schadens – unter Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät
(Totalentwendung) in den ersten 36 Monaten nach erstmaliger oder falls es nicht mehr hergestellt wird für ein vergleichbares Gerät in
Zulassung des Fahrzeugs auf Sie eingetreten ist. Ob Sie dieses gleicher Ausführung.
Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
Entsorgungskosten
Versicherungsschein entnehmen.
A.2.5.8 (1) Bei Totalschaden oder Zerstörung des Fahrzeugs,
Abzug bei fehlender Wegfahrsperre
ersetzen wir die angefallenen und nachgewiesenen
A.2.5.4 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 600 EUR.
oder Campingfahrzeugs durch Diebstahl vermindert sich die
(2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der
Entschädigung um 10 %. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Entsorgung des
Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbst schärfende elektronische
Fahrzeugs.
Wegfahrsperre gesichert war.
GAP-Deckung (Leasing-Differenz-Deckung)
(2) Die Regelung über die Selbstbeteiligung nach A.2.11 bleibt
hiervon unberührt. A.2.5.9 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines
Leasingfahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags und
dessen dadurch bedingter vorzeitiger Beendigung ersetzen wir im
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[Seite 13]
Rahmen der Fahrzeugvollversicherung den offenstehenden Leasing- Abschleppen
Restbetrag. Die Entschädigungsleistung, der Wert der Rest- und
A.2.6.3 Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten
Altteile sowie die Selbstbeteiligung werden abgezogen.
für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für
Entschädigungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers werden
die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen
angerechnet.
gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.
Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis des Fahrzeugs im
Abzug „neu für alt“
Sinne von A.2.5.2 Abs. 2.
A.2.6.4 (1) Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“.
(2) Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus den ausstehenden
abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restraten, abgezinstem (2) Abweichend von Absatz (1) verzichten wir bei der
Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Kraftfahrtversicherung Basis nicht auf den Abzug „neu für alt“:
Leasingvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht
Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, nehmen wir von
den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und
(3) Die Leistungen aus der GAP-Deckung gelten für Leasingverträge
der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Abzug vor (neu für alt).
auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
Bei Pkw und Krafträdern ist der Abzug „neu für alt“ auf die Bereifung,
(4) Der Leasingvertrag, die Berechnung des Leasing-Restbetrags Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in
sowie die Endabrechnung eines gegnerischen Haftpflichtversicherers den ersten vier Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei den
ist uns auf Verlangen vorzulegen. übrigen Fahrzeugarten gilt dies in den ersten drei Jahren nach der
Erstzulassung des Fahrzeugs.
(5) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für den offenstehenden Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, technischen
Leasing-Restbetrag Kommunikations- und Leitsystemen
A.2.6 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.2.6.5 Bei der Beschädigung von fest im versicherten Fahrzeug
verbauten Radio-, Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und
Beschädigung liegt vor, wenn ein in A.2.2 und A.2.3 beschriebenes
Leitsystemen erstatten wir den Neupreis. Dies gilt auch für von der
Schadenereignis so auf das Fahrzeug eingewirkt hat, dass der
üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder
vorhandene Zustand beeinträchtigt und dadurch die
nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter
Gebrauchsfähigkeit aufgehoben oder gemindert wird.
Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis ist der vom
Reparatur Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Schadens –
unter Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät oder falls es
A.2.6.1 (1) Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir - falls keine
nicht mehr hergestellt wird für ein vergleichbares Gerät in gleicher
Werkstattbindung nach A.3 vereinbart wurde - die für die Reparatur
Ausführung.
erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
A.2.7 Sachverständigenkosten
Wird das Fahrzeug vollständig repariert, zahlen wir die hierfür
erforderlichen Kosten (einschließlich der zur Wiederherstellung Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
notwendigen Betriebsstoffe) bis zur Höhe des dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.5, wenn Sie uns dies durch
A.2.8 Mehrwertsteuer
eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir
entsprechend A.2.6.1 b). Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie
bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich
Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht
angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit
repariert, zahlen wir die von einem von uns beauftragten Kfz-
Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Der Nachweis, dass die
Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des
Umsatzsteuer tatsächlich angefallen ist, kann durch die Vorlage der
um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Die
Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs oder über den Erwerb
Ermittlung der Reparaturkosten erfolgt auf Basis der
von entsprechenden Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs geführt
durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätze.
werden.
(2) Bis zum Nachweis einer vollständigen Reparatur im Rahmen der
A.2.9 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
Schadenkalkulation des Versicherers bzw. des
Sachverständigengutachtens oder für den Fall, dass das Fahrzeug Wiederauffinden des Fahrzeugs
nicht oder nicht vollständig im Rahmen der Schadenkalkulation bzw.
A.2.9.1 (1) Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats
des Sachverständigengutachtens repariert wird, ist die
nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder
Leistungsgrenze nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern die
aufgefunden und sind Sie innerhalb dieses Zeitraums unter objektiv
Differenz zwischen diesem und dem Veräußerungswert des
zumutbaren Anstrengungen in der Lage, das Fahrzeug wieder in
beschädigten Fahrzeugs.
Besitz zu nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs
Reparatur bei Glasbruchschäden verpflichtet.
A.2.6.2 (2) Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km
(Luftlinie) von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, zahlen
Bei Glasbruchschäden zahlen wir die durch eine Rechnung
wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2.
nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des
Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von
Wíederbeschaffungswertes.
1.500 km (Bahnkilometer) von Ihrem Wohnsitz zu dem Fundort.
Wir erstatten auch die reparaturbedingten Innenreinigungskosten,
wenn die Reparatur in einer von uns vermittelten Partnerwerkstatt
vorgenommen wird.
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[Seite 14]
Eigentumsübergang nach Entwendung (3) Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob
das Fahrzeug wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grund zahlen wir
A.2.9.2 Sind Sie nach A.2.9.1 nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs
die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach
verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
Eingang Ihrer in Textform abgegebenen Schadenanzeige aus.
A.2.10 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
A.2.14 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
Fahrzeugs. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen
(1) Fährt eine andere Person als Sie berechtigterweise das Fahrzeug
Fahrzeugs in der Ausstattung des Fahrzeugs oder - wenn der Typ des
und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser
Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren
Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger
Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet
Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche
Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und markenüblicher (2) Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
Nachlässe, sowie eventuelle Großabnehmerrabatte. Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie
dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei
A.2.11 Selbstbeteiligung
Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem wir unsere Entschädigungsleistung selbst bei grob fahrlässiger
Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Herbeiführung des Schadens nicht zurück, sondern nur bei einer
Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe vorsätzlichen Verursachung.
Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
(3) Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 gelten entsprechend, wenn eine in der
Bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte
Person, der Mieter oder der Entleiher beim sonstigen Gebrauch des
A.2.11.1 (1) Abweichend von A.2.11 verzichten wir in der
Fahrzeugs einen Schaden herbeiführen.
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bei Glasbruchschäden auf eine
vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch eine A.2.15 Was ist nicht versichert?
fachgerechte Reparatur (Ausbesserung) in einer von uns vermittelten
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Werkstatt beseitigt wird.
A.2.15.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
(2) Bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs
vorsätzlich herbeiführen. Wir verzichten in der Fahrzeugvoll-
erstatten wir auch reparaturbedingte Innenreinigungskosten, sofern
(Vollkasko) und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Ihnen
die Reparatur in einer von uns vermittelten Werkstatt vorgenommen
gegenüber grundsätzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen
wird.
Herbeiführung des Versicherungsfalls.
(3) Haben Sie einen Glasbruchschaden nicht in einer von uns
Wir sind allerdings berechtigt, bei
vermittelten Werkstatt reparieren (ausbessern) lassen, ist Ihr
Erstattungsanspruch auf 75 % der nach Reparatur berechneten • Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile,
Kosten begrenzt.
• Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses
(4) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras "Freie Werkstattwahl" alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
entfällt die Verpflichtung zur Reparatur in einer von uns vermittelten
unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
Werkstatt. Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insoweit gilt der Verzicht auf
Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht.
A.2.12 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Was wir nicht ersetzen
A.2.15.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
A.2.12.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
Verschleißreparaturen. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die
wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung – falls nicht nach A.2.20 Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich
gesondert vereinbart -, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Kosten eines Mietfahrzeugs, falls nicht nach A.2.19 gesondert
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz
vereinbart.
*Für die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen, dazu zählt auch
Rest- und Altteile
das illegale Kräftemessen mit anderen Verkehrsteilnehmern.
A.2.12.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug
*Auf Rennstrecken, unabhängig von der Art der Nutzung des
verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die
Fahrzeugs, dazu zählen auch Touristenfahrten.
Entschädigung angerechnet.
* für Schäden, die bei der Teilnahme an folgenden Veranstaltungen
A.2.13 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
oder Aktivitäten entstehen:
(1) Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
* Trackdays, Rennstreckentrainings, Wettbewerben im Gelände
Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens
(z.B. Offroad-Parks) oder vergleichbare Veranstaltungen, bei
innerhalb von zwei Wochen aus. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht
denen das Fahrzeug auf abgesperrten Strecken oder
nur, wenn wir mit der Zahlung in Verzug geraten.
Rennkursen bewegt wird, unabhängig davon, ob eine Zeitnahme
(2) Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch erfolgt oder ein Wettbewerb stattfindet. Dazu zählen auch
die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Touristenfahrten.
Schadenmeldung feststellen, können Sie von uns einen * Fahrtveranstaltungen, die eine Fahrerlizenz voraussetzen,
angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.
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[Seite 15]
* Fahrsicherheitstrainings, bei denen gezielt die (1) Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und
fahrdynamischen Grenzen des Fahrzeugs ausgelotet werden Lenkradschlössern des versicherten Fahrzeugs, wenn die
(z. B. Drifttrainings, Hochgeschwindigkeitsfahrten, Brems- und Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - nicht aus
Ausweichmanöver unter Extrembedingungen); dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden.
(2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der
Ausnahme: Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für den Austausch von
Fahrsicherheitstrainings nach den Richtlinien des Deutschen
Tür- und Lenkradschlössern des versicherten Fahrzeugs.
Verkehrssicherheitsrates (DVR).
A.2.19 Erstattung von Mietwagenkosten (Ersatzwagen)
* Sonstige Veranstaltungen mit fahrerischem
(1) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Ersatzwagen“ erstatten
Wettbewerbscharakter oder erhöhtem fahrdynamischem Risiko.
wir Ihnen in der Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder
Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die Veranstaltung Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) nach Maßgabe der Abs. 2 und 3
behördlich genehmigt ist oder nicht. die Kosten für einen maximal leistungsgleichen (kW) Mietwagen. Die
Höchstgrenzen pro Tag betragen hierbei brutto:
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5
Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. Leistung in Kilowatt Betrag in EUR
Reifenschäden bis 55 kW 50,00
56 bis 90 kW 75,00
A.2.15.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder
91 bis 125 kW 85,00
zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die
ab 126 kW 100,00
Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden,
das gleichzeitig andere unter den Schutz der Fahrzeugversicherung (2) Bei Reparatur
(Kasko) fallende Schäden bei dem Fahrzeug verursacht hat.
Wir ersetzen die Mietwagenkosten für den Zeitraum, in dem Sie Ihr
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Fahrzeug aufgrund eines versicherten Schadenereignisses
(Ausnahme: Glasbruch) und der erforderlichen vollständigen
A.2.15.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Reparatur nicht nutzen können, jedoch höchstens für 10 Tage. Der
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
Reparaturauftrag muss von Ihnen unverzüglich erteilt werden. Bei
unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
einem fahrbereiten und verkehrssicheren Pkw darf die
Schäden durch Kernenergie Fahrzeugabgabe an den Reparaturbetrieb allerdings nicht an einem
Freitag oder vor einem Feiertag erfolgen, es sei denn, das Fahrzeug
A.2.15.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
kann binnen eines Tages repariert werden.
Kernenergie.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht vollständig reparieren, erstatten wir die
A.2.16 Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe
Mietwagenkosten für die entsprechend angefallene kürzere
(Sachverständigenverfahren)
Reparaturdauer.
(1) Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens
Nehmen Sie statt der Reparatur eine Ersatzbeschaffung vor, erstatten
einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder
wir die Mietwagenkosten nur für den Zeitraum der veranschlagten
über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren
Reparaturdauer, höchstens für 10 Tage.
Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss
entscheiden. (3) Bei Totalschaden und Totalentwendung
(2) Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Erleidet Ihr Fahrzeug einen Totalschaden und schaffen Sie sich
Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei deswegen ein Ersatzfahrzeug an, übernehmen wir die
Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird Mietwagenkosten für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung, höchstens
dieser von dem jeweils anderen bestimmt. für zwanzig Tage, insgesamt für nicht mehr als 1.000 EUR. Die
Ersatzbeschaffung muss von Ihnen unverzüglich eingeleitet werden.
(3) Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer
Dies gilt entsprechend auch im Falle der Totalentwendung.
Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann, der vor Beginn des
Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigen sie sich (4) Ihren Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten können Sie
über die Person des Obmanns nicht, so wird er über das zuständige vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche
Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.
zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten
(5) Zum Zwecke der Regulierung benötigen wir bei erfolgter
Beträgen liegen.
Reparatur die Reparaturrechnung und im Falle der Ersatzbeschaffung
(4) Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis die Anschaffungsrechnung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I
des Obsiegens zum Unter-liegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen. (Fahrzeugschein) des angeschafften Ersatzfahrzeugs in Kopie, sowie
die Mietwagenrechnung. Die Abrechnung der Mietwagenkosten
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
erfolgt grundsätzlich nur zwischen dem Versicherungsnehmer und
beschreiten.
dem Versicherer.
A.2.17 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Versicherungsschein entnehmen.
Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör gelten die Regelungen gemäß
A.2.5 bis A.2.16 entsprechend.
A.2.18 Schlossaustauschkosten
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[Seite 16]
A.2.20 Wertminderung A.3 Werkstattbindung
A.2.20.1 Was ist versichert? Bei Abschluss der Werkstattbindung im Rahmen der Fahrzeugvoll-
(Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) gelten im
(1) Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Wertminderung
Versicherungsfall abweichend von A.2.6.1 folgende Regelungen.
in Höhe von 5 % der durch eine Rechnung nachgewiesenen netto
Reparaturkosten (exklusive Mehrwertsteuer) nach A.2.6.1 a), wenn die Ob Sie die Werkstattbindung vereinbart haben, können Sie Ihrem
nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind: Versicherungsschein entnehmen.
• die Beschädigung wurde durch folgende Schadenereignisse Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Freie Werkstattwahl“ entfällt
verursacht: eine Werkstattbindung und es gelten im Versicherungsfall die
Regelungen nach A.2.6.1.
• Unfall, Mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus) oder
Kollision mit Tieren Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
Versicherungsschein entnehmen.
• das Fahrzeug wurde nach A.2.6.1 a) fach- und sachgerecht
repariert, A.3.1 Was im Schadenfall zu beachten ist
• die Höhe der durch eine Rechnung nachgewiesenen (1) Das Fahrzeug muss in einer von uns vermittelten Werkstatt
Reparaturkosten beträgt mindestens 2.000 EUR inklusive der repariert werden. Anderenfalls zahlen wir nicht den vollen
Mehrwertsteuer (A.2.8), Schadensbetrag.
• das Fahrzeug ist am Schadentag maximal 5 Jahre alt. (2) Sie verpflichten sich, die Reparatur des Fahrzeugs bei einem in der
Bundesrepublik Deutschland eintretenden ersatzpflichtigen Schaden
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
an der Karosserie sowie bei Glasbruch in einer von uns vermittelten
Basis kein Versicherungsschutz für Wertminderung.
Werkstatt in Auftrag zu geben.
A.2.21 Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Elektro-
Diese Verpflichtung gilt für alle Schäden durch
Fahrzeugs
• Entwendung von Fahrzeugteilen nach A.2.17,
(1) Bei einem Brand A.2.2.1 oder einer drohenden Entzündung Ihres
Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs übernehmen wir die • Sturm und Hagel nach A.2.2.3,
notwendigen und angefallenen Kosten bis 2.500 EUR für die
• Zusammenstoß mit Tieren nach A.2.2.4 bzw. A.2.2.4.1,
Verbringung und Lagerung des Fahrzeugs z.B. in einem speziellen
Wassercontainer. Dazu zählen auch die angefallenen Kosten zur • Unfall nach A.2.3.2,
Entsorgung des kontaminierten Wassers.
• mut- und böswillige Beschädigung nach A.2.3.3,
(2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir in der
• Bruch an der Verglasung (in diesem Fall entfallen die
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Verbringung
Zusatzleistungen nach A.3.2).
und Lagerung des Fahrzeugs in einem speziellen Wassercontainer.
Zur Festlegung der von uns vermittelten Werkstatt haben Sie sich mit
A.2.22 Standkosten
uns unverzüglich in Verbindung zu setzen. Wir vermitteln dann die mit
(1) Ist die Unterstellung Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs der Reparatur zu beauftragende Werkstatt. Erforderliche Kosten der
aufgrund eines versicherten Schadenereignisses erforderlich, Wiederherstellung im Sinne von Reparatur sind die in der vermittelten
übernehmen wir die angefallenen Kosten bis zu 14 Tagen, höchstens Werkstatt anfallenden bzw. ermittelten Reparaturkosten. Dies gilt
250 EUR. Es sei denn, ein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet. unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert wird.
(2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir in der (3) Im Reparaturfall erteilen Sie der von uns vermittelten Werkstatt
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Unterstellung. den Auftrag zur Reparatur. Rechte und Pflichten aus der Reparatur
(wie z.B. Gewährleistungsansprüche) gelten nur zwischen den
A.2.23 Zustandsdiagnostik/Ausbaukosten/Entsorgung des Akku's
Parteien des Reparaturvertrags (zwischen Ihnen und der Werkstatt).
(1) Ist der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich
(4) Wird das Fahrzeug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht
angefallenen Kosten (Abschlepp- oder Transportkosten zur
in einer von uns vermittelten Werkstatt repariert, so übernehmen wir
nächstgelegenen Akku-Teststation) für eine Zustandsdiagnostik und
75 % der nach Reparatur berechneten Kosten (Mindestabzug 50
Restwertermittlung bis zu 2.500,-- EUR. Vorausgesetzt der
EUR). Gleiches gilt, wenn Sie vor der Reparaturvergabe keinen
Akkumulator befindet sich in Ihrem Eigentum und kein Dritter ist zum
Kontakt mit uns aufnehmen und Ihnen deshalb von uns keine
Ersatz verpflichtet.
Werkstatt vermittelt werden konnte.
(2) Ist der Akkumulator Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs
(5) Sie sind bei fiktiver Abrechnung - sofern keine Schadenkalkulation
beschädigt oder zerstört und muss zur Erfüllung der gesetzlichen
durch uns bzw. durch ein Sachverständigengutachten erforderlich ist
Rücknahmepflichten ausgebaut werden, übernehmen wir die
- verpflichtet, den Kostenvoranschlag in einer von uns vermittelten
angefallenen Kosten für
Werkstatt im Umkreis von maximal 15 km Ihres Wohnorts erstellen zu
• Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle lassen. Folgen Sie dieser Werkstattempfehlung nicht, so übernehmen
wir 75 % der erstattungsfähigen Aufwendungen des eingereichten
• ggf. angefallene Kosten zur Entsorgung des Akku's bis zu einer
Kostenvoranschlags.
Höhe von 2.500 EUR. Es sei denn, ein Dritter ist zum Ersatz
verpflichtet (6) Sonstige berechtigte technische Abzüge bleiben von dieser
Regelung unberührt und können jederzeit vorgenommen werden.
(3) Abweichend von Absatz (1) und (2) ersetzen wir in der
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die
Zustandsdiagnostik, den Ausbau und die Entsorgung.
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[Seite 17]
A.3.2 Zusatzleistungen bei Werkstattbindung A.4.5 Leistung bei Invalidität
Wird das Fahrzeug in der von uns vermittelten Werkstatt auf Grund A.4.5.1 Voraussetzungen für die Leistung
eines in A.3.1 Abs. 2 entstandenen ersatzpflichtigen Schadens an der
Invalidität
Karosserie repariert, erhalten Sie folgende zusätzliche Leistungen
(dies gilt nicht für Glasbruchschäden): A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt
• das Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt verbracht und
• die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
gereinigt zurückgeführt;
• dauerhaft
• eine Garantie auf alle Reparaturarbeiten von der vermittelten
Werkstatt; beeinträchtigt ist.
• ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur; die Klasse des Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
Fahrzeugs bestimmt die Werkstatt.
• sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und
A.4 Kraftfahrtunfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder
• eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
getötet werden
Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
A.4.1 Was ist versichert?
A.4.5.1.2 Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem
(1) Stößt Ihnen oder einer mitversicherten Person ein Unfall zu, der in
Unfall
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs
oder eines damit verbundenen Anhängers steht (z.B. Fahren, Ein- und • eingetreten und
Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen wir unter den nachstehend
• von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
genannten Voraussetzungen die vereinbarten
Versicherungsleistungen. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch
auf Invaliditätsleistung.
(2) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich
von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) Geltendmachung der Invalidität
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
A.4.5.1.3 Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach
(3) Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen
Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese
Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in
besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie
(4) Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
die Frist versäumt haben.
Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht
erfasst. Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
A.4.2 Wer ist versichert? A.4.5.1.4 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines
Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf
Pauschalsystem
Invaliditätsleistung.
A.4.2.1 (1) Mit der Kraftfahrtunfallversicherung nach dem
In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A.4.6), sofern diese
Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des
vereinbart ist.
Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte
Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug Art der Leistung
gebrauchen.
A.4.5.2 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
(2) Bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme
Berechnung und Höhe der Leistung
um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen,
unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen. A.4.5.3 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die
vereinbarte Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten
Was versteht man unter berechtigten Insassen
Invalidität.
A.4.2.2 Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend
weiteren Insassen), die sich mit Wissen und Willen des
genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die
Verfügungsberechtigten in oder auf dem Fahrzeug befinden oder im
folgenden Invaliditätsgrade:
ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch
Arm 70 %
des Fahrzeugs tätig werden.
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
Hand 55 %
Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geographischen
Daumen 20 %
Grenzen sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum
Zeigefinger 10 %
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
anderer Finger 5%
A.4.4 Welche Leistungen bietet die Kraftfahrtunfallversicherung? Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der
Bein bis unterhalb des Knies 50 %
nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
vereinbart sind.
Fuß 40 %
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[Seite 18]
große Zehe 5% in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen
andere Zehe 2% beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen:
Auge 50 %
• Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geruchssinn 10 % • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
Geschmackssinn 5% Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der Invalidität notwendig ist.
entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
(2) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invalidität bis zu
Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder 1 ‰ der versicherten Summe.
geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
Zeitpunkt der Leistung
ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
A.4.8.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit
Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei
Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der
Wochen.
Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach a)
und b) zu bemessen. Vorschüsse
Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall A.4.8.3 (1) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde
beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 %
(2) Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung
werden jedoch nicht berücksichtigt.
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer auf die
Stirbt die versicherte Person aus ausschließlich unfallfremder versicherte Person entfallenden Todesfallsumme beansprucht
Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig werden.
aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall und war
Neubemessung des Grades der Invalidität
ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach
dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu A.4.8.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich,
rechnen gewesen wäre. längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich
bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14.
A.4.6 Leistung bei Todesfall
Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.
Voraussetzung
Dieses Recht muss
A.4.6.1 Voraussetzung für die Todesfallleistung ist, dass die
• von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres
Leistungspflicht nach A.4.8.1,
gestorben ist.
• von Ihnen vor Ablauf der Frist
Höhe der Leistung
ausgeübt werden.
A.4.6.2 Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe.
Leistung für eine mitversicherte Person
Ist die getötete Person zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht 14
Jahre alt, zahlen wir höchstens 5.000 EUR. Bei der Versicherung nach A.4.8.5 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte
dem Pauschalsystem wird der auf weitere versicherte und bei dem Person entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit deren
Unfall getötete Personen entfallende Teilbetrag um den durch die Zustimmung verlangen.
Summenbegrenzung nach Satz 2 frei werdenden Betrag
A.4.9 Was ist nicht versichert?
verhältnismäßig erhöht, höchstens jedoch bis zu der für den Todesfall
vereinbarten Versicherungssumme; A.4.2.1 Abs. 2 findet insoweit Straftat
keine Anwendung.
A.4.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der
A.4.7 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine
Krankheiten oder Gebrechen? Straftat ausführt oder versucht.
A.4.7.1 (1) Wir leisten nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit
Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
A.4.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich
versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens
auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch schwere
• im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, Nervenleiden, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere
Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person
• im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung.
ergreifen.
(2) Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch
Genehmigte Rennen und Versicherungsschutz auf Rennstrecken
die Minderung.
A.4.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
A.4.8 Fälligkeit und Zahlung
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
Prüfung Ihres Anspruchs Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich
A.4.8.1 (1) Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim
Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen
Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - zu erklären, ob und
023130050 2609 Seite 18 von 43
[Seite 19]
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1 (2) Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für die
Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. mitversicherten Personen. Die Ausübung der Rechte aus dem
Schutzbrief steht nur Ihnen sowie dem Ehe-/Lebenspartner in
Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Maßnahmen
häuslicher Gemeinschaft zu.
der Staatsgewalt
A.5.3 Versicherte Fahrzeuge
A.4.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch
Erdbeben, Aufruhr, Kriegsereignisse oder innere Unruhen oder Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug
Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
werden. Benutzen Sie im Ausland anstelle des versicherten Fahrzeugs
vorübergehend einen Selbstfahrervermietpersonenkraftwagen, tritt
Kernenergie
dieser an die Stelle des versicherten Fahrzeugs.
A.4.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch
A.5.4 Wo besteht Versicherungsschutz?
Kernenergie.
Der Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach O.1.1.
Bandscheiben und innere Blutungen
A.5.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
A.4.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu
Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn verstehen. Bei Elektrofahrzeugen zählt auch die nicht vorsätzlich oder
überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes nicht grob fahrlässig herbeigeführte Entladung des Akkumulators als
Unfallereignis ist. Panne. Unfall ist jedes unmittelbar von außen her, plötzlich mit
mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkende Ereignis. Kann
Infektionen
das Fahrzeug nach einer Panne oder nach einem Unfall die Fahrt
A.4.9.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen (auch bei
Wundstarrkrampf und Tollwut besteht Versicherungsschutz jedoch, unvorhergesehenen Naturkatastrophen, z.B. Lawinen, Erdbeben):
wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen
besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein A.5.5.1 Wir organisieren die Wiederherstellung der
versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug
Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren
gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft selbst, beläuft sich
besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch einen der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich der vom
unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 150 EUR.
Psychische Reaktionen Abschleppen des Fahrzeugs
A.4.9.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften A.5.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder
Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch fahrbereit gemacht werden, organisieren wir das Abschleppen des
einen Unfall verursacht wurden. Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter
Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Bauch- und Unterleibsbrüche
Organisieren Sie das Abschleppen des Fahrzeugs selbst, beläuft sich
A.4.9.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder der Höchstbetrag für diese Leistung auf 200 EUR; hierauf werden
Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten
durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen angerechnet. Wir organisieren ein fachgerechtes Abschleppen Ihres
kommende Einwirkung entstanden sind. Elektrofahrzeugs zur nächsten Ladesäule, sofern Sie Probleme mit
Ihrem Akkumulator haben und das Fahrzeug an der Schadenstelle
A.5 Schutzbriefversicherung – Hilfe für unterwegs als Service
nicht fahrbereit gemacht werden kann. Organisieren Sie das
oder Kostenerstattung
Abschleppen Ihres Fahrzeugs selbst, beläuft sich der Höchstbetrag
A.5.1 Was ist versichert? für diese Leistung auf 200 Euro.
Wir erbringen nach Eintritt der nachstehend genannten Bergen des Fahrzeugs
Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen
A.5.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren
als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im
wir die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht
Rahmen dieser Bedingungen.
gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch
A.5.2 Wer ist versichert? entstehenden Kosten.
(1) Versicherungsschutz besteht für Sie und A.5.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km
Entfernung
• bei Benutzung des Fahrzeugs für den berechtigten Fahrer und die
berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der 50
geregelt ist, km Luftlinie oder mehr von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland
entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das
• bei sonstigen Reisen für Ihren Ehe-/Lebenspartner in häuslicher
Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag
Gemeinschaft und die minderjährigen Kinder der versicherten oder
wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist:
mitversicherten Personen. Nicht unter den Begriff „sonstige
Reisen“ fallen solche mit anderen Fahrzeugen des Weiter- und Rückfahrt
Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen.
A.5.6.1 (1) Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
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[Seite 20]
Eine Fahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen
Deutschland oder medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf
die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn
eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens
diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die
innerhalb des Geltungsbereichs nach O.1.1 und
bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung
eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens drei Nächte bis
Deutschland, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht in der in zu je 100 EUR pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro
A.5.6 angegebenen Zeit fahrbereit gemacht werden kann, Tag.
eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz zum Rückholung von Kindern
Schadenort oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug
A.5.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer
am Schadenort fahrbereit gemacht worden ist.
Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von
(2) Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für
1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem
größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Wohnort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir
Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen
nachgewiesene Taxifahrten, letztere bis zu 30 EUR. sowie für nachgewiesene Taxifahrten, letztere bis zu 30 EUR.
Übernachtung Fahrzeugabholung
A.5.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer A.5.7.3 Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage
Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die andauernden Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von
Übernachtungskosten. Diese Leistung ist auf maximal drei diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir
Übernachtungen begrenzt. Wenn Sie die Leistung Weiter- und für die Abholung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und
Rückfahrt nach A.5.6.1 in Anspruch nehmen, bezahlen wir nur eine übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die
Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Abholung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je
Verfügung steht oder nach Diebstahl wieder aufgefunden wurde, Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und dem Schadenort. Außerdem
besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten
übernehmen die Kosten bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten
Person, jedoch insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag. Übernachtungskosten, jedoch für höchstens drei Nächte bis zu je
100 EUR pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag.
Mietwagen
A.5.8 Zusätzliche Leistungen auf Auslandsreisen
A.5.6.3 Wir helfen Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten.
Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
A.5.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur nach O.1.1 ohne Deutschland), der 50 km Luftlinie oder mehr von
Verfügung steht, höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Ihrem ständigen Wohnort entfernt ist, erbringen wir zusätzlich die
Tag. Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die nachstehend genannten Leistungen:
Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 350 EUR unabhängig von
Bei Panne und Unfall
der Anzahl der Tage übernommen.
Ersatzteilversand
Fahrzeugunterstellung
A.5.8.1 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der
A.5.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis
Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort
zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung
oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass
des Transports bei einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir
Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen
Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden
alle entstehenden Versandkosten.
ortsüblichen Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Fahrzeugtransport
A.5.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf Reisen
A.5.8.2 Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer
(1) Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer
Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis
Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als ständiger Wohnsitz
zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnort, wenn
gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und
sich überwiegend aufhalten. • das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht
(2) Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar
werden kann und
oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit dem Fahrzeug an einem Ort,
der 50 km Luftlinie oder mehr von Ihrem Wohnort entfernt ist, • die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der
erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen. Als Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn das Ereignis, aufgrund
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
dessen wir in Anspruch genommen werden (Schadenereignis), nicht
bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise A.5.8.3 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall verzollt werden,
(erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist. helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden
Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger
Krankenrücktransport
Steuern. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen, um den
A.5.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Zollbetrag zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden,
Bei Fahrzeugdiebstahl
sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen
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[Seite 21]
Fahrzeugunterstellung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im
Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden
A.5.8.4 Wird das gestohlene Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland
höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall übernommen.
wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des
Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt Reiserückrufservice
werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden ortsüblichen
A.5.8.13 Ist es notwendig, Sie infolge Todes oder Erkrankung eines
Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung Ihres
Fahrzeugverzollung und -verschrottung Vermögens von einer Reise durch Rundfunk zurückzurufen, werden
wir die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten und die
A.5.8.5 Muss das Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland verzollt
hierdurch entstehenden Kosten übernehmen.
werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei
anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und Hilfeleistung in besonderen Notfällen
sonstiger Steuern. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen, um
A.5.8.14 Geraten Sie auf einer Reise im Ausland in eine besondere
den Zollbetrag zu vermeiden, übernehmen wir die
Notlage, die in A.5.5 bis A.5.8.13 nicht geregelt ist und zu deren
Verschrottungskosten.
Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre
Bei Tod (des Versicherungsnehmers) auf Reisen Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden die
erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch
A.5.8.6 Sterben Sie auf einer Reise im Ausland, sorgen wir nach
entstehenden Kosten bis zu 300 EUR je Schadenfall übernommen.
Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder
Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von
für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten.
Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie
Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Ersatz von Reisedokumenten
A.5.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen
A.5.8.7 Gerät auf einer Reise im Ausland ein für diese benötigtes
(1) Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie
Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich
ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir
und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.
diese von unserer Zahlung abziehen.
Ersatz von Zahlungsmitteln
A.5.10 Verpflichtung Dritter
A.5.8.8 Geraten Sie auf einer Reise im Ausland infolge des Verlusts
(1) Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines
von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu
weiteren Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder
Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht
Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese
binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden
Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Werktag möglich, können Sie von uns ein Darlehen bis zu 1.500 EUR
je Schadenfall in Anspruch nehmen. (2) Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an uns, sind
wir Ihnen gegenüber abweichend von Abs. 1 zur Leistung verpflichtet.
Vermittlung ärztlicher Betreuung
A.5.11 Was ist nicht versichert?
A.5.8.9 Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir
Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt
A.5.11.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und tragen die
vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des
hierdurch entstehenden Kosten.
Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Arzneimittelversand Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
A.5.8.10 Sind Sie auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf
A.5.11.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein
Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die
Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich
Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die
Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen
hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine
Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5
notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
werden Ihnen erstattet.
Kosten für Krankenbesuch
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
A.5.8.11 Müssen Sie sich auf einer Reise infolge Erkrankung länger
A.5.11.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der
Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall.
Schäden durch Kernenergie
Kostenerstattung bei Reiseabbruch
A.5.11.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
A.5.8.12 Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise
Kernenergie.
infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder
eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung A.6 Fahrerschutzversicherung
Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem
A.6.1.1 - nicht belegt -
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[Seite 22]
A.6.1.2 Fahrerschutzversicherung - wenn der Fahrer beim Lenken Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf
des Fahrzeugs verletzt oder getötet wird seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
A.6.1.2.1 Was ist die Fahrerschutzversicherung?
A.6.1.2.6 Wer ist versichert?
Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Fahrerschutz“ kommt die
Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden des Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter
berechtigten Fahrers auf, wenn dieser beim Lenken des versicherten Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des
Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird. Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt und auch vertraglich
zum Unfallzeitpunkt im Fahrerkreis (siehe Merkmale zur
Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
Beitragsberechnung auf dem Versicherungsschein) eingeschlossen
Versicherungsschein entnehmen.
ist.
A.6.1.2.2 Wann können Sie die Fahrerschutzversicherung
A.6.1.2.7 Wer ist leistungsberechtigt?
abschließen?
Wird der berechtigte Fahrer verletzt, stehen die vereinbarten
Sie können die Fahrerschutzversicherung unter folgenden
Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung nur diesem zu.
Voraussetzungen abschließen:
Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres
• Für das versicherte Fahrzeug besteht eine Kraftfahrzeug-
stehen die für den Todesfall vereinbarten Leistungen den
Haftpflichtversicherung bei unserem Unternehmen;
unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zu. Unterhaltsberechtigte
• Ihr versichertes Fahrzeug ist ein Pkw Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen
leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und
Die Fahrerschutzversicherung kann nicht abgeschlossen werden,
Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten
wenn Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine
Fahrers.
Schadenklasse (S oder M, siehe Anhang 1) zugrunde liegt.
Der berechtigte Fahrer oder seine unterhaltsberechtigten
A.6.1.2.3 Welche Voraussetzungen bestehen für die Zahlung einer
Hinterbliebenen müssen ihre Ansprüche selbstständig geltend
Entschädigung der Fahrerschutzversicherung?
machen. Eine Leistung erfolgt an den berechtigten Fahrer oder im Fall
Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein des Todes des berechtigten Fahrers an die unterhaltsberechtigten
unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Hinterbliebenen.
zusammenhängenden, vollständigen Nächten innerhalb von sechs
Die Ansprüche können nicht durch vom versicherten Fahrer
Monaten nach dem Unfall. Dies gilt nicht, sofern der berechtigte
abweichende Versicherungsnehmer oder Halter geltend gemacht
Fahrer vor oder während des Krankenhausaufenthalts unfallbedingt
werden.
verstirbt.
A.6.1.2.8 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.6.1.2.4 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem berechtigten Fahrer
Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum
gegenüber aufgrund eines Vertrags (auch Versicherungsvertrags)
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
oder gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen
diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor (subsidiäre Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine
Restschadenversicherung). Daher erbringen wir keine Leistungen, Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich die
soweit der berechtigte Fahrer gegenüber Dritten (z. B. Schädiger, Fahrerschutzversicherung auch auf die dort genannten
Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz seines durchgestrichen sind.
Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente)
A.6.1.2.9 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?
Leistungen hat. Die Fahrerschutzversicherung beinhaltet die
Absicherung des verbleibenden Personenschadens des berechtigten Die Fahrerschutzversicherung orientiert sich am Anspruchsumfang
Fahrers. Ausnahme: Soweit der berechtigte Fahrer einen solchen der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen
Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzen kann, leisten wir Schadenersatzbestimmungen, ohne jedoch eine
dennoch, wenn nachfolgende und entsprechend nachgewiesene Leistungsverpflichtung analog der Krafthaftpflichtversicherung
Voraussetzungen vorliegen: (Regulierung nach der Art eines Krafthaftpflichtversicherers) zu
beinhalten.
• Der berechtigte Fahrer hat den Anspruch in Textform geltend
gemacht und Was leisten wir
• der berechtigte Fahrer hat weitere zur Durchsetzung seines Sind wir nach den Bestimmungen für die Fahrerschutzversicherung
Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die ihm leistungspflichtig, übernehmen wir die nachfolgend aufgeführten
billigerweise zumutbar waren. Leistungen im Rahmen der dort genannten Leistungsgrenzen.
• Der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch wirksam an uns Dabei erfolgen alle Leistungen grundsätzlich in Form von
abgetreten. Hilfeleistungen - analog der Naturalrestitution - durch von uns
beauftragte Dienstleister. Nur in ungeeigneten Fällen erfolgt eine
A.6.1.2.5 Was ist versichert?
Geldentschädigung, jedoch nicht in Form einer fiktiven Abrechnung.
Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die Für Leistungen der beauftragten Dienstleister übernehmen wir keine
dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des Haftung oder Gewährleistung.
versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
Alle Hilfeleistungen werden für die Dauer der Anspruchsberechtigung
Nicht zum Lenken des Fahrzeugs gehören z.B. das Ein- und ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Aussteigen oder das Be- und Entladen. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können für die Zeit
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des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden. Kommt der berechtigte Fahrer diesen Verpflichtungen nicht nach,
Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt wird die Vergütung einer fiktiven zumutbaren Erwerbstätigkeit bei der
werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns. Leistung in Abzug gebracht.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache Ende der Leistungspflicht
haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Die Gewährung der Leistung endet spätestens mit dem Eintritt in die
1. Wenn der berechtigte Fahrer verletzt wird Regelrente, spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahrs.
Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR Haushaltshilfe
1.1 Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis 1.3 Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte
maximal 200.000 EUR. Die Bemessung zum Grund und zur Höhe Minderung der Haushaltsführung (MdH) von mindestens 20 %
erfolgt durch uns und orientiert sich an den Leistungen nach den festgestellt, stellen wir eine geeignete Hilfskraft für den Bereich der
deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen. Die hauswirtschaftlichen Versorgung wie z.B. das Einkaufen, Kochen,
Berechnung erfolgt dabei unter Verwendung der einschlägigen Reinigen der Wohnung, Spülen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an
Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Ring/Böhm). Wir sind dabei der einschlägigen Rechtsprechung. Uns bleibt (im Einzelfall) eine
nicht an die Bemessung anderer Versicherer oder anderer Geldleistung vorbehalten.
Leistungsverpflichteter (z.B. andere Kraftfahrzeug-
Ersetzt werden die Arbeiten, die zur Beseitigung der eingeschränkten
Haftpflichtversicherer) zum Grund und zur Höhe gebunden.
Haushaltsführung objektiv erforderlich sind.
Ausgeschlossen ist die Leistung einer Schmerzensgeldrente sowie
Der Nachweis über die Minderung der Haushaltsführung ist durch
die Leistung eines Hinterbliebenen-Schmerzensgelds. Die
den entsprechenden Bescheid zu führen.
Hinterbliebenen können keinen Schmerzensgeldanspruch aus
diesem Vertrag geltend machen. behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt 250.000 EUR
Verdienstausfall bis maximal monatlich 10.000 EUR 1.4 Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt körperliche
Einschränkungen, die einen Umbau der nachfolgenden Objekte
1.2 Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt eine Einbuße
erfordert, übernehmen wir den behindertengerechten Umbau bis
von Arbeitsentgelt, Bezügen oder Einkommen, zahlen wir die
maximal insgesamt 250.000 EUR für
entsprechende Differenz bis zu einem Betrag von maximal 10.000
EUR monatlich. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch • Wohnung oder Haus
Geldzahlung. Sofern die verletzte Person selbständig tätig ist, können
• Pkw
wir die Leistung im Rahmen des Naturalersatz durch Stellung einer
Ersatzkraft erbringen. • Arbeitsplatz.
Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach folgenden Voraussetzung ist, dass dieser Umbau zur Nutzung erforderlich und
Regelungen: angemessen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen
Eigentumsverhältnisse möglich ist.
• Bei erwerbstätigen Personen
Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt
Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt durch die Ermittlung
werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns.
des Durchschnitts der letzten maximal drei Jahre. Bei
Erwerbstätigen ist der Einkommensnachweis dabei durch die Nicht übernommen werden, weitere anfallende mittelbare Kosten, wie
Vorlage der Gehaltsabrechnungen sowie der entsprechenden z. B. erhöhte Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge.
Steuerbescheide der letzten drei Jahre vor dem Unfallereignis oder
Pflegeleistungen
aber z.B. bei Selbständigen durch Vorlage der Steuerbescheide der
letzten drei Jahre zu erbringen. Bei der Berechnung erfolgt ein 1.5 Wir organisieren die erforderlichen Pflegeleistungen und
individueller Abzug der ersparten berufsbedingten Aufwendungen übernehmen dabei die Kosten für den unfallbedingten
der Berufstätigkeit. Pflegemehrbedarf bis zum maximal dreifachen Satz der/des jeweils
festgestellten Pflegestufe/Pflegegrads.
• Bei nichterwerbstätigen Personen
Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte
Für die Berechnung der Einkommensermittlung bei
Pflegebedürftigkeit festgestellt, hat er dies durch Vorlage des
Nichterwerbstätigen (Arbeitslose, Schüler, Studenten, Hausfrauen,
entsprechenden Bescheids nachzuweisen.
etc.) wird das zum Unfallzeitpunkt statistische
Durchschnittseinkommen in Deutschland gemäß der Deutschen Die Bemessung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den jeweils
Rentenversicherung zu Grunde gelegt. gültigen Pflegestufen/ Pflegegrade in der gesetzlichen
Pflegeversicherung.
Dieser ermittelte Verdienstausfall wird für die Zukunft nach den
Werten des Verbraucherpreisindex jeweils angepasst. Die Pflegeleistungen werden ausschließlich innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Schadenminderungspflicht nach E.2.5
sonstige vermehrte Bedürfnisse
Der berechtigte Fahrer muss zur Minderung des Schadens geeignete
Umschulungsmaßnahmen durchführen und im Rahmen seiner 1.6 Wir organisieren alle weiteren unfallbedingten
körperlichen und geistigen Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben. erforderlichen Leistungen, welche nicht ausdrücklich unter einem der
Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben sind mit anderen Leistungen aufgeführt sind und übernehmen die
uns abzustimmen. Wir unterstützen den berechtigten Fahrer bei der entsprechenden Kosten. Hierzu zählen u.a. die Vermittlung ärztlicher
Suche nach geeigneten Umschulungsmaßnahmen und bei der Betreuung, Arzneimittelversand, Krankenrücktransport, Fahrdienst zur
Wiedereingliederung in das Berufsleben. Krankengymnastik/-therapie, Begleitung/Fahrdienst zu Arzt- und
Behördengängen.
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Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen. Sie nach Beendigung der ersten Ausbildung, spätestens mit der
müssen unfallbedingt, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich Vollendung des 27. Lebensjahrs.
sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Stirbt der berechtigte Fahrer aus unfallfremder Ursache innerhalb
Übernahme medizinischer Gutachter- und Attestkosten erfolgen nur, eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher Ursache,
wenn Gutachten bzw. Atteste von uns angefordert werden. später als ein Jahr nach dem Unfall, entsteht kein Anspruch auf
Vorhandene Unterlagen, z.B. von anderen Versicherern sind uns Hinterbliebenenrente bzw. Unterhaltsleistungen. Die Vererbbarkeit
vorzulegen. oder Abtretung der Ansprüche auf Hinterbliebenenrente oder
Unterhaltsleistungen ist ausgeschlossen.
Kosten durch Urlaubsmehrbedarf (z.B. durch die Unfallfolgen
bedingte erhöhte Kosten für behindertengerechte Hotelausstattung) Beerdigungskosten
werden nicht übernommen.
2.2 Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb
Soforthilfe eines Jahres nach dem Unfall, erstatten wir pauschal
Beerdigungskosten in Höhe von 5.000 EUR.
1.7 Zur Abdeckung erster Kosten, wie z.B. Zuzahlungen im
Krankenhaus zahlen wir bei einem unfallbedingten A.6.1.2.10 Fälligkeit, Leistung für den
Krankenhausaufenthalt bereits ab dem ersten Tag einmalig eine Anspruchsberechtigten
Soforthilfe in Höhe von 250 EUR.
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären,
2. Wenn der berechtigte Fahrer stirbt ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
Die Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmeldung des
Unterhaltsleistungen bis monatlich maximal 10.000 EUR
berechtigten Fahrers und die zu dessen Beurteilung erforderlichen
2.1 Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir
Jahres nach dem Unfall und entstehen den Hinterbliebenen durch uns mit dem berechtigten Fahrer über Grund und Höhe geeinigt,
den Wegfall des Arbeitsentgelts, Einkommens oder sonstiger Bezüge leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
finanzielle Einbußen (Barunterhalt) und/oder eine objektive
Leistung oder Zahlung für den Anspruchsberechtigten
Minderung der Haushaltsführung (Naturalunterhalt) zahlen wir an die
Hinterbliebenen die entsprechende Differenz bis zu einen Betrag von Sie als Versicherungsnehmer können unsere Leistung oder Zahlung
monatlich maximal 10.000 EUR. Die Höhe der Unterhaltsleistung für an den Anspruchsberechtigten an Sie selbst nur mit Zustimmung des
alle anspruchsberechtigten Hinterbliebenen orientiert sich an den Anspruchsberechtigten verlangen.
Leistungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Haben
A.6.1.2.11 Was ist nicht versichert?
im Einzelfall mehrere Hinterbliebene Unterhaltsansprüche und
übersteigen diese Ansprüche die maximale Summe von 10.000 EUR, Straftat
so sind die Hinterbliebenen untereinander im Verhältnis ihrer
1. Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem
Ansprüche berechtigt. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich
Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat begeht
durch Geldzahlung.
oder versucht.
Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen
leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und
Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Vorsatz
Fahrers.
2. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn der
Zur Ermittlung der finanziellen Einbuße werden die unter A.6.1.2.9 Schaden von dem Fahrer vorsätzlich verursacht worden ist
"Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR“ Regelungen
Psychische Reaktionen
berücksichtigt.
3. Kein Versicherungsschutz besteht
Drittleistungen werden nach A.6.1.2.4 auf den Anspruch angerechnet.
Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. • bei Unfällen des Fahrers die infolge Geistes- oder
Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden,
epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen
Schadenminderungspflicht Körper des Fahrers ergreifen entstanden sind;
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder
Der Hinterbliebene muss zur Minderung des Schadens eine
Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen
zumutbare Erwerbstätigkeit annehmen. Bei der Bemessung der
Vertrag fällt;
Leistung müssen sich bezugsberechtigte Hinterbliebene zumutbare
Erwerbstätigkeiten anrechnen lassen. • bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer
Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht
Ende der Leistungspflicht
wurden.
Die Gewährung der Leistung endet spätestens
Schäden an der Bandscheibe
• bei Witwe/Witwer oder eingetragenem Lebenspartner
4. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
mit dem Eintritt in die Regelrente, spätestens mit der Vollendung Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter
des 67. Lebensjahrs. Ändert sich der Familienstand des/der diesen Vertrag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden
bezugsberechtigten Hinterbliebenen endet unsere Leistungspflicht überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
ebenfalls.
Ansprüche Dritter
• bei unterhaltspflichtigen/volljährigen Kindern
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5. Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, A.6.1.2.14 Obliegenheiten
Dienstherrn und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend
Alle Regelungen zu den Obliegenheiten bei Gebrauch des Fahrzeugs
gemacht werden, sind ausgeschlossen.
bzw. vor dem Versicherungsfall finden Sie in Abschnitt D der AKB.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten und Rennstrecken
Alle Regelungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall finden
6. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Sie in Kapitel E der AKB.
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
B Beginn des Vertrags
Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren
Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen Antrag annehmen. Regelmäßig erfolgt dies durch Übersendung des
Versicherungsscheins.
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten
auf Motorsport-Rennstrecken auch wenn es nicht auf Erzielung einer B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten,
Sobald Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen
Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für
Beitrag gezahlt haben, beginnt der Versicherungsschutz, jedoch nicht
Fahrsicherheitstrainings nach den DVR-Richtlinien.
vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5 einmaligen Beitrag nicht, richten sich die Folgen nach C.1.2.
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
7. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Schäden durch Kernenergie
B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder
8. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die
Kernenergie. Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem
Schäden, die über einen Personenschaden hinausgehen
vereinbarten Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug unter
9. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die über Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das
einen Personenschaden hinausgehen. Ausgeschlossen sind Sach- Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
oder Personenfolgeschäden (z.B. Kleiderschäden, Bargeld- und Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Wertsachenverlust, Einsatz Rettungsschere infolge des
Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und
Personenschadens und damit erhöhter Fahrzeugschaden) oder
Fahrerschutzversicherung
Vermögensschäden.
B.2.2 In der Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und
Schäden, die über das Lenken hinausgehen
Fahrerschutzversicherung haben Sie vorläufigen
10. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt
den sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs z.B. Ein- und Aussteigen haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
entstehen.
Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes und Beginn des
Schäden, die infolge des Genusses von Alkohol und anderer endgültigen Versicherungsschutzes (Hauptvertrag)
berauschender Mittel entstehen
B.2.3 Sobald Sie den Beitrag nach C.1 gezahlt haben, endet der
11. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die nach vorläufige Versicherungsschutz und der endgültige
Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel entstehen. Versicherungsschutz beginnt.
Gurtpflicht Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
12. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
während der Fahrt keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den
hat, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag
nicht unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
A.6.1.2.12 Wie lange können Ansprüche aus der
Versicherungsscheins zahlen. Sie haben dann von Anfang an keinen
Fahrerschutzversicherung geltend gemacht werden?
Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung
Die Ansprüche aus der Fahrerschutzversicherung verjähren nach drei zu vertreten haben.
Jahren. Die Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Leistung verlangt werden kann.
B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen
Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns
Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird
angemeldet worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer
erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung
schriftlichen Entscheidung bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt.
wirksam.
A.6.1.2.13 Wann endet die Fahrerschutzversicherung?
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
Die Fahrerschutzversicherung endet mit Beendigung der Widerruf
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Bei Verkauf des Fahrzeugs
B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach den
(G.7) endet die Fahrerschutzversicherung zum Zeitpunkt der
Bestimmungen des VVG endet der vorläufige Versicherungsschutz
Übergabe.
mit dem Zugang Ihrer Erklärung bei uns.
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Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz (1) Versichern Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes
Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen
B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes
Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen
haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des
Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach
Beitrags.
C.2.2 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden
C Beitragszahlung Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Hierfür müssen folgende
Voraussetzungen gegeben sein:
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
• zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs
Rechtzeitige Zahlung
und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige nicht mehr als sechs Monate vergangen,
Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins, jedoch
• Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.
nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn, fällig. Sie haben
diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 (2) Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung,
Tagen) zu zahlen. können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr nach C.1.2 Abs. 3
verlangen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
C.4 Zahlungsperiode
C.1.2 (1) Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es (1) Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der
sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die
Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Zahlung. Versicherungsperiode nach § 12 VVG. Welche Zahlungsperiode Sie
mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
(2) Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der
entnehmen.
Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie
die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode
unterscheiden kann, ist in Abschnitt G bzw. Ihrem
(3) Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr
Versicherungsschein geregelt.
verlangen, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags. Der
Jahresbeitrag berechnet sich nach der Klasse 0. (2) Für Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen können
unterjährige Zahlungsperioden nicht vereinbart werden.
C.2 Zahlung des Folgebeitrags
C.5 Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Rechtzeitige Zahlung
Rechtzeitige Zahlung
C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in
der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zu zahlen. C.5.1 (1) Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto
vereinbart, ist die Zahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit
Nicht rechtzeitige Zahlung
eingezogen werden kann.
C.2.2 (1) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern
(2) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich unserer Mahnkosten
eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu
sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.
zahlen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
(2) Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen
Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten C.5.2 (1) Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht
Beiträge noch nicht gezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. eingezogen werden kann oder widersprechen Sie einer berechtigten
Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die nicht Abbuchung, ist die Zahlung nicht rechtzeitig. Die Folgen ergeben sich
rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. aus C.1.2 und C.2.2.
(3) Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beiträge nach Ablauf (2) Außerdem sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Lastschrifteinzugsverfahrens zu verlangen. Haben Sie monatliche
Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird Zahlungsperioden vereinbart, erfolgt in diesem Fall die Umstellung
unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag innerhalb eines auf jährliche Zahlungsperiode.
Monats ab Zugang der Kündigung bezahlen. Haben wir die
D Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie beim
Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die
Gebrauch des Fahrzeugs?
Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf
der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen. D.1 Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie in der
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall,
(4) Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der
Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung vor dem
zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie
Versicherungsfall
keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst
wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. Vereinbarter Verwendungszweck
Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung D.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein
angegebenen Zweck verwendet werden. Siehe Tabelle zur
C.2.3 Bleiben wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs im
aufgrund der Bestimmungen des VVG gegenüber einem Dritten trotz
Anhang 3.
Beendigung des Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, so
haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Berechtigter Fahrer
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
023130050 2609 Seite 26 von 43
[Seite 27]
D.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5 und die
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.15.2, A.4.9.3, A.5.11.2 und
Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. A.6.1.2.11.6).
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten
es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglichen, dass das
(Obliegenheiten)?Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
D.3.1 (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person
Fahren mit Fahrerlaubnis
vorsätzlich eine in D.1 und D.2 geregelte Pflicht, haben Sie oder die
D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf mitversicherte Person keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie
öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen oder eine mitversicherte Person die Pflichten grob fahrlässig, sind wir
Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer benutzen entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie oder die
lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. mitversicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob
fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
(2) Abweichend von Abs.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
D.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen
die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls
zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur
noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt
benutzen, wenn es das nach § 8 Abs. 1a FZV vorgeschriebene
nicht, wenn Sie oder eine mitversicherte Person die Pflicht arglistig
Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen Sie, der
verletzen.
Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer
benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Abs. 1a FZV vorgeschriebene (3) Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wechselkennzeichen vollständig trägt. aus D.2.1 Satz 1 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer
gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der
Nicht genehmigte Rennen
Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht
D.1.5 Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.
Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für
Haftpflichtversicherung
die dazugehörigen Übungsfahrten.
D.3.2 (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich
Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.2 und die Ausschlüsse
aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen
nach A.1.5.2, A.2.15.2, A.4.9.3, A.5.11.2, und A.6.1.2.11.6).
und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von
höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Außerdem gelten anstelle der
vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden
D.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend,
Alkohol und andere berauschende Mittel wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung
leistungsfrei sind.
D.2.1 (1) Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der
Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel (2) Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung
Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von zur Leistung frei.
einem Fahrer führen lassen, wenn dieser durch alkoholische Getränke
E Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im
oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
Versicherungsfall?
sicher zu führen.
E.1 In allen Versicherungssparten
(2) Hinweis: In der Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief-
und Fahrerschutzversicherung besteht für solche Fahrten nach Anzeigepflicht
A.2.15.1, A.4.9.2 und A.6.1.2.11 kein oder eingeschränkter
E.1.1 (1) Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis,
Versicherungsschutz.
welches zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Woche anzuzeigen.
D.2.2 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer (2) Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere
Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, so sind Sie
Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, verpflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z.B.
gebraucht werden, wenn Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn
Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben. Dies gilt auch,
• das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
wenn Sie beabsichtigen, den Schaden nach E.2.2 selbst zu
Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
regulieren.
• für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine
Aufklärungspflicht
Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des
Pflichtversicherungsgesetzes besteht. E.1.2 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des
Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug
erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten
nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten
beachten:
gebrauchen lassen.
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[Seite 28]
• Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich • Ärzten, die den berechtigten Fahrer vor oder nach dem Unfall
erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei behandelt oder untersucht haben.
gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht).
• anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
• Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des
Der berechtigte Fahrer muss es uns ermöglichen, die erforderlichen
Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer
Auskünfte zu erhalten. Dazu kann der berechtigte Fahrer den Ärzten
Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir
und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu
können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.
erteilen. Ansonsten muss der berechtigte Fahrer die Auskünfte selbst
• Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls
es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von
beschaffen. diesen Ärzten muss sich der berechtigte Fahrer untersuchen lassen.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der
• Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen
durch die Untersuchung entsteht. Der berechtigte Fahrer hat
Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte
• Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des alsbald erstellt werden.
Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen,
(3) Aufklärung der Ansprüche des berechtigten Fahrers gegen Dritte
soweit es Ihnen zumutbar ist. Dazu zählt z.B. auch das Auslesen
und Auswerten von fahrer- und fahrzeugbezogenen Daten aus Der berechtigte Fahrer muss alles tun, was der Aufklärung möglicher
dem Unfallfahrzeug durch einen von uns beauftragten Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere muss der
Sachverständigen. berechtigte Fahrer unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen
Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken
Schadenminderungspflicht
können, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
E.1.3 Sie sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, bei Entsprechende Nachweise muss der berechtigte Fahrer uns
Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung vorlegen.
und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben hierbei unsere
(4) Wahrung der Ansprüche des berechtigten Fahrers gegen Dritte
Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen.
Der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch gegen den Dritten unter
E.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Beachtung der Form- und Fristvorschriften zu wahren, soweit ihm
Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies zumutbar ist.
E.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, so sind Sie (5) Beauftragung von Dienstleistern und Inanspruchnahme von
verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Leistungen durch Dritte
Anspruchs anzuzeigen.
Vor Beauftragung von Dienstleistern oder Dritten ist der berechtigte
Anzeige von Kleinschäden Fahrer verpflichtet, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
E.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht Zusätzlich in der Schutzbriefversicherung
mehr als 1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen,
E.2.6
müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die
Selbstregulierung nicht gelingt. Einholen unserer Weisung
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen (1) Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie
unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und
E.2.3 (1) Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend
befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), so haben Sie uns dies
unverzüglich anzuzeigen. Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
(2) Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits zu überlassen. Wir (2) Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache
sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer
beauftragen, dem Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte Leistungspflicht gestatten. Außerdem müssen Sie Originalbelege zum
erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen. Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und die behandelnden Ärzte im
Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der
Bei drohendem Fristablauf
Schweigepflicht entbinden.
E.2.4 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine
E.3 Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung (Kasko)
Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid
oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs
Rechtsbehelf einlegen.
E.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile
Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung sind Sie abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in
Textform anzuzeigen.
E.2.5 (1) Medizinische Versorgung
Einholen unserer Weisung
Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, muss
der berechtigte Fahrer unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine E.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des
Anordnungen befolgen und uns unterrichten. Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile haben Sie unsere Weisung
einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten, und diese zu
(2) Medizinische Aufklärung
befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir
Anzeige bei der Polizei
möglicherweise Auskünfte von
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E.3.3 Übersteigt ein Diebstahl- (A.2.2.2), ein Brand- (A.2.2.1) ein nach E.1.2). In diesem Fall, können Sie von uns keinen gesonderten
Vandalismusschaden (A.2.2.2 Abs. 4) den Betrag von 500 EUR, oder Hinweis erwarten.
ein Tierschaden (A.2.2.4) den Betrag von 1.000 EUR, sind Sie
(3) Abweichend von Abs. 1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich
Sie oder die mitversicherte Person nachweisen, dass die
anzuzeigen.
Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch
E.4 Zusätzlich bei Werkstattbindung - soweit vereinbart - für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie oder die mitversicherte
Werkstattbindung
Person die Pflicht arglistig verletzen.
E.4.1 Bei einem unter die Fahrzeugversicherung (Kasko) A.2.2
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-
und A.2.3 fallenden Schadenereignis steht die Wahl der
Haftpflichtversicherung
Reparaturwerkstatt - auch zur Feststellung der Schadenhöhe -
ausschließlich uns zu. E.6.2 (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich
aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen
E.5 Zusätzlich in der Kraftfahrtunfallversicherung
und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von
Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall höchstens je 2.500 EUR beschränkt.
E.5.1 Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, (2) Haben Sie oder eine mitversicherte Person die Aufklärungs- oder
so müssen die aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies Schadenminderungspflicht nach E.1.2 und E.1.3 vorsätzlich und in
innerhalb von 48 Stunden melden, auch wenn der Unfall schon besonders schwerwiegender Weise verletzt (insbesondere bei
angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung,
Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu bewusst wahrheitswidrigen Angaben uns gegenüber), erweitert sich
lassen. die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je 5.000 EUR
Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-
Schweigepflicht Haftpflichtversicherung
E.5.2 Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet, E.6.3 (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person Pflichten
in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen
unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen,
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer
den ärztlichen Anordnungen nachzukommen, Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils
vollständig frei.
die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
(2) Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Ihre Anzeigepflicht
darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte Berichte und
nach E.2.1 oder E.2.3 oder Ihre Pflicht nach E.2.4, uns die Führung
Gutachten alsbald erstellt werden,
eines Rechtsstreits zu überlassen, und führt dies zu einer
sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen, rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach-
wobei wir die notwendigen Kosten, einschließlich eines Ihnen und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht,
entstehenden Verdienstausfalls, tragen, sind wir von unserer Leistung hinsichtlich des von uns zu zahlenden
Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser
Ärzte, die Sie - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder
Pflichten sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden und zu
ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sofern Mindestversicherungssummen
dies für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlich ist.
E.6.4 Verletzen Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Andernfalls wird die Leistung nach A.4.8 nicht fällig.
Ihre Pflichten nach E.1 und E.2 gelten anstelle der vereinbarten
Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität Versicherungssummen die in Deutschland geltenden
Mindestversicherungssummen.
E.5.3 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung
und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1. F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? F.1 Pflichten mitversicherter Personen
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten
sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur
E.6.1 (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person
insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-
vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten, haben Sie
Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
oder die mitversicherte Person keinen Versicherungsschutz.
Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person die Pflichten grob F.2 Ausübung der Rechte
fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie
Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist.
oder die mitversicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob
Andere Regelungen sind z.B. die Geltendmachung von Ansprüchen
fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.2.
(2) Voraussetzung für die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist,
F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung durch Sie auf
dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
mitversicherte Personen
Rechtsfolgen hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie eine dieser
Pflichten unmittelbar nach einem Schadenereignis erfüllen müssen (1) Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei,
(z.B.: Verlassen des Unfallortes ohne die gesetzlichen Feststellungen so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen und
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[Seite 30]
sonstigen Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (2) Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem
geltend machen. späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf des
Versicherungsvertrags, wirksam werden soll.
(2) Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüber Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Fahrzeugs
Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des
G.2.4 (1) Veräußern Sie das Fahrzeug bzw. wird es
Versicherten vorliegen oder wenn diese Umstände dem Versicherten
zwangsversteigert, geht der Versicherungsvertrag nach G.7.1 auf den
bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Sind
Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb
wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten
eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom
Versicherungssummen die in Deutschland geltenden
Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu
Mindestversicherungssummen. Entsprechendes gilt, wenn wir trotz
kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit
Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem
sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
geschädigten Dritten Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie
bleibt auch in diesen Ausnahmefällen bestehen. (2) Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab
und legt er bei der Zulassungsbehörde eine
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des
Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung
Fahrzeugs
des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? neuen Versicherung wirksam.
Vertragsdauer Kündigung bei Beitragserhöhung
G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem G.2.5 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts
Versicherungsschein. den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
Automatische Verlängerung
Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr Wirksamwerdens der Beitragserhöhung. Wir teilen Ihnen spätestens
abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein Jahr, einen Monat vor Wirksamwerden die Beitragserhöhung mit und
wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
die Vertragslaufzeit nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als
Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
Beginn des nächsten Versicherungsjahres ein vom Vertragsbeginn
abweichender Termin vereinbart worden ist (z.B. 01. Januar). G.2.6 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach
K.5 und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können
Verträge mit einer befristeten Laufzeit
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
G.1.3 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne
Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur
dass es einer Kündigung bedarf.
G.2.7 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.5, können Sie den
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über
Versicherungsvertrag kündigen?
die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens
Kündigung zum Ablauf jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit
G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des
und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn
sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.2.8 Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung
nach Abschnitt M Gebrauch, können Sie den Versicherungsvertrag
G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz
innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung
zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam.
kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum
Kündigung nach einem Schadenereignis Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen
Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem
G.2.3 (1) Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie
Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den
Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in Versicherungsvertrag kündigen?
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht
Kündigung zum Ablauf
anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Die Kündigungsfrist
fängt für Sie erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, in welchem Sie von G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des
dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen. Das gleiche gilt, wenn wir Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn
Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz
der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit einem Dritten ergangenen zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach
Urteils kündigen. Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung nach einem Schadenereignis
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G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie
den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines unter mehreren Versicherungen für das Fahrzeug nur einen Vertrag
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die kündigen.
Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in
(4) Kündigen Sie oder wir nur die Schutzbriefversicherung gelten Abs.
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht
1 und 2 nicht.
anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn
wir Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung G.5 Form und Zugang der Kündigung
erteilen, es über den Anspruch eines Dritten zu einem Rechtsstreit
Alle Kündigungen müssen in Textform erklärt werden (z.B. schriftlich,
kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kraftfahrzeug-
E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit
zugehen.
der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen
Urteils kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung
nach Anerkennung bzw. Verweigerung unserer Leistung
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns
auszusprechen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem
der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende anteilige
Zugang bei Ihnen wirksam.
Beitrag zu.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag trotz unserer
Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber
Mahnung nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist nach C.2.2 gezahlt,
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere G.7.1 (1) Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der
Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den Folgebeitrag innerhalb Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die
eines Monats ab Zugang der Kündigung bezahlen (siehe auch C.2.2 Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung.
Abs. 3).
(2) Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch des den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des
Fahrzeugs Vertrags verlangen würden, und dessen bisherigen Schadenverlauf
anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang
G.3.5 Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten beim Gebrauch des
des Versicherungsvertrags folgt.
Fahrzeugs nach Abschnitt D, können wir innerhalb eines Monats,
nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag (3) Den Versicherungsbeitrag der laufenden Zahlungsperiode können
mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie wir sowohl von Ihnen als auch vom Erwerber verlangen.
nachweisen, dass die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
Die Veräußerung muss uns angezeigt werden
verletzt worden ist.
G.7.2 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den
G.3.6 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach Voraussetzungen des VVG der Verlust des Versicherungsschutzes.
K.5, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist
Kündigung des Vertrags
kündigen. Beruht die Veränderung auf leichter Fahrlässigkeit, wird die
Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach deren Zugang bei G.7.3 Im Fall der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.4
Ihnen wirksam. oder wir nach G.3.7 den Versicherungsvertrag kündigen.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Fahrzeugs
G.7.4 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.3 sind entsprechend
G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben
G.8 Wagniswegfall
die Kündigung innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an
auszusprechen, in welchem wir von der Veräußerung oder Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z.B. bei
Zwangsversteigerung Kenntnis erlangen. Unsere Kündigung wird Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt des
einen Monat nach Zugang beim Erwerber wirksam. Wagniswegfalls zu.
G.4 Kündigung einzelner Versicherungen H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten mit
ungestempelten Kennzeichen
(1) Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-),
Kraftfahrtunfall- und Schutzbriefversicherung sind jeweils rechtlich H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
selbstständige Versicherungsverträge. Eine Kündigung kann sich
Ruheversicherung
daher auf eine einzelne Versicherungsart oder den gesamten
Kraftfahrtversicherungsvertrag beziehen. Die Kündigung einer H.1.1 (1) Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu
Versicherung berührt das Fortbestehen einer anderen daher nicht. einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden
(Außerbetriebsetzung im Sinne des Straßenverkehrsrechts und
(2) Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines
Wiederinbetriebnahme durch Sie), so wird dadurch Ihr
Kündigungsanlasses in einer Versicherung die gesamte
Versicherungsvertrag nicht beendet.
Kraftfahrtversicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
(2) Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über,
(3) Kündigen wir unter mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen
wenn die Zulassungsbehörde uns gemäß § 24 FZV die
Versicherungen nur eine und teilen Sie uns innerhalb von zwei
Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung
Wochen nach Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer
beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die
Fortsetzung der ungekündigten Versicherungen nicht einverstanden
sind, gilt der gesamte Kraftfahrtversicherungsvertrag für das
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[Seite 32]
uneingeschränkte Fortführung des bisherigen laufenden Saison richtet sich die Beitragsberechnung nach der Zeit
Versicherungsschutzes. der in Anspruch genommenen Saison. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht
für Wohnwagenanhänger.
(3) Die Regelungen nach H.1.1 gelten nicht für Wohnwagenanhänger
sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Jahr.
Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Umfang der Ruheversicherung
H.3.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht
H.1.2 (1) Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten
Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen
Versicherungsschutz. oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
(2) Der Ruheversicherungsschutz umfasst Was sind Zulassungsfahrten?
• die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ohne die H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
Fahrerschutzversicherung), dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
• die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko), wenn für das Fahrzeug
ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere
zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Fahrzeugvoll-
Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der
(Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bestand.
Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
H.1.3 Während der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das I Schadenfreiheitsrabattsystem
Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. Einzel- oder Sammelgarage) oder
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. abgeschlossener Hofraum)
nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung
dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese (Vollkasko) richten sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine
Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen von D.3 leistungsfrei. Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der sich daraus ergebende
Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in
Wiederanmeldung
Anhang 1.
H.1.4 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende
(2) Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kraftfahrzeug-
der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche
Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) der
Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf. Das Ende der
Schadenverlauf der Vorversicherung berücksichtigt, wenn dieser
Außerbetriebsetzung ist uns unverzüglich anzuzeigen.
durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nach I.8
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung nachgewiesen wird.
H.1.5 (1) Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung (3) Dies gilt nicht für
enden spätestens 18 Monate nach Außerbetriebsetzung, ohne dass
• Sonderfahrzeuge jeder Art,
es einer Kündigung bedarf.
• landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper,
(2) Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der
Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen • Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art,
Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag
• Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder
fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des
roten Kennzeichen,
Vertrags aufzufordern. Machen wir innerhalb von 18 Monaten seit der
behördlichen Abmeldung von diesem Recht nicht Gebrauch, endet • Selbstfahrervermietfahrzeuge.
der Vertrag mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung
I.2 Ersteinstufung
bedarf.
I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6,
(1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind,
wird er in Klasse 0 eingestuft.
gewähren wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz
während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten I.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw, Kraftrads oder
Zeitraums (Saison). Campingfahrzeugs
(2) Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Die nachfolgend genannten Sonderersteinstufungen gelten nicht für
H.1.1. Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder
ein rotes Kennzeichen führen.
(3) Für Fahrten außerhalb der Saison, innerhalb des für den Halter
zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks I.2.2.1 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2
haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
(1) Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein
Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit
Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6,
dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung,
wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft,
Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
wenn auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug
(4) Der Beitrag für Versicherungsverträge von Fahrzeugen, die mit
zugelassen ist und zu diesem Zeitpunkt mindestens die SF-Klasse
einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, wird anteilig nach der
1/2, zugrunde liegt, oder
Dauer der Saison aus dem Jahresbeitrag berechnet. Bei
Vertragsbeginn und/oder bei Vertragsbeendigung während einer
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[Seite 33]
wenn auf Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder (3) Fällt mindestens eine der unter I.2.2.2 a) bis c) genannten
Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner Voraussetzungen fort oder stellt sich heraus, dass die
bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen ist, der Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder erfüllt wurden, erfolgt eine
zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist, Umstufung des Vertrags in die SF-Klasse, in die er ohne die
oder Voraussetzungen einzustufen gewesen wäre.
wenn Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen (4) Bei Beendigung des Versicherungsvertrags wird dem
Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Island, Nachversicherer auf dessen Anfrage - abweichend von I.8 - der
Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen erteilt wurde, seit Schadenverlauf übermittelt, der sich ohne diese
mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, Sonderersteinstufung ergeben hätte.
die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind,
(5) Voraussetzung für eine Einstufung nach I.2.2.2 ist, dass zum
oder
Zeitpunkt der Sonderersteinstufung (Vertragsabschluss) kein weiterer
wenn auf einen Elternteil von Ihnen ein Pkw, Kraftrad oder ruhender oder stornierter Vertrag auf Ihren Namen mit einer
Campingfahrzeug zugelassen und zu diesem Zeitpunkt in der schlechteren Einstufung als der gewünschten SF-Klasse besteht.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-
1/2 eingestuft ist.
Haftpflicht in der Fahrzeugversicherung (Vollkasko)
(2) Ist oder war für Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder
(1) Ist das Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug
Campingfahrzeug versichert, gilt nur die Regelung unter a). Sollte sich
und schließen Sie neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt
eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) mit einer Laufzeit von
sind, erfolgt eine Umstufung des Vertrags in die SF-Klasse, in die er
einem Jahr ab, richtet sich deren Einstufung nach dem
ohne die Voraussetzungen einzustufen gewesen wäre.
Schadenverlauf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Dies gilt
(3) Voraussetzung für eine Einstufung nach I.2.2.1 ist, dass zum nicht, wenn für das Fahrzeug oder das Vorfahrzeug innerhalb des
Zeitpunkt der Sonderersteinstufung (Vertragsabschluss) kein weiterer letzten Jahres bereits eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
ruhender oder stornierter Vertrag auf Ihren Namen mit einer bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf
schlechteren Einstufung als SF-Klasse 1/2 besteht. der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nach I.6.
I.2.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw entsprechend der SF- (2) Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres
Klasse des Erstfahrzeugs abgeschlossene Versicherung wird so behandelt, als habe sie das
ganze Kalenderjahr bestanden.
(1) Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines
Schadenverlaufs nach I.6, wird er entsprechend der SF-Klasse des I.2.4 Führerscheinsonderregelung
Erstfahrzeugs eingestuft, wenn
Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug in
Sie eine natürliche Person sind und die Fahrzeuge privat genutzt der Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein,
werden sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder
Krafträder sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind:
wenn auf Sie, Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder
Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner • der Vertrag verläuft schadenfrei,
bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu
• Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat der EU oder von
diesem Zeitpunkt mindestens in die gewünschte SF-Klasse
Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen ausgestellt.
eingestuft ist. Dies gilt auch, wenn dieser Pkw derzeit bei einem
anderen Versicherungsunternehmen versichert ist und innerhalb I.3 Jährliche Neueinstufung
der nächsten 12 Monate nach Vertragsabschluß für den
Wir stufen Ihren Vertrag zum 01. Januar eines jeden Jahres
Zweitwagen bei uns versichert wird, und
entsprechend seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr
wenn Sie bzw. Ihr Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung
Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner auch maßgeblich.
Halter des weiteren Pkw ist.
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
(2) Dem Versicherungsvertrag wird in der Kraftfahrzeug-
Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen
Haftpflichtversicherung die Schadenfreiheitsklasse der
Kalenderjahr.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und in der
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) die Schadenfreiheitsklasse der I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) des Erstvertrags bis maximal
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen
SF-Klasse 30 zugrunde gelegt.
und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit
Sofern dem Erstvertrag eine bessere Einstufung als SF-Klasse 30 zu ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere SF-
Grunde liegt, kann der Vertrag für das Zweitfahrzeug maximal eine Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.
Einstufung in die SF-Klasse 30 erhalten. Besteht für den Erstvertrag
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen
keine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko), erfolgt die Einstufung
nach I.2.3. Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (H.2),
nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine
Für die Sondereinstufung gilt: Nutzen neben dem
Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn der Betriebszeitraum (Saison)
Versicherungsnehmer weitere Fahrer das Fahrzeug wird für die
sechs Monate oder mehr beträgt.
Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse das Geburtsjahr des
jüngsten Fahrers zu Grunde gelegt. Der Vertrag kann höchstens in die I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 und
Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, die sich der jüngste Fahrer Klassen 0, S oder M
seit dem 18. Lebensjahr selbst hätte erfahren können.
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[Seite 34]
(1) Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden,
Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag wird der Vertrag in dem Kalenderjahr in dem die erste
aus der SF-Klasse 1/2 oder den Klassen 0, S oder M bei Entschädigungsleistung erbracht oder Rückstellung gebildet wurde,
schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein. als nicht schadenfrei behandelt. Die Rückstufung erfolgt in dem auf
die erste erbrachte Entschädigungsleistung oder gebildete
(2) Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 02.01. bis 01.07. eines
Rückstellung folgenden Kalenderjahr zur ersten Fälligkeit.
Kalenderjahres mit einer Einstufung in die SF-Klasse 1/2 oder Klasse
0 begonnen und bestand bis zum 31.12. mindestens sechs Monate I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können
Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 01.01.
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug-
• von SF 1/2 nach SF 1
Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere
• von Klasse 0 nach SF 1/2 Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche
Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben,
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die
Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR
verlaufen, wird er gemäß den Tabellen im Anhang 1 zurückgestuft. beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs
Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. Haben wir
I.4 Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter
Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe
Verlauf?
des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im Zuge
I.4.1 Schadenfreier Verlauf einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere
Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des
I.4.1.1 (1) Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn
Erstattungsbetrags.
der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres
ununterbrochen besteht und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
gemeldet wird, für welches wir Entschädigungen leisten oder
I.5.2 In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) haben Sie die
Rückstellungen bilden müssen. Dazu zählen nicht Kosten für
Möglichkeit, die Entschädigungsleistungen zurückzuzahlen. Der
Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
Versicherungsvertrag wird insoweit als schadenfrei behandelt. Die
(2) Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in Rückzahlung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der
folgenden Fällen als schadenfrei, wenn: Mitteilung über die endgültige Regulierung geleistet werden.
• wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen Bei Leasingfahrzeugen
untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der
I.5.3 Ist ein Leasingfahrzeug versichert, gelten I.5.1 und I.5.2
Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung leisten
entsprechend auch für den Leasingnehmer.
oder Rückstellungen bilden,
Rabattschutz - Was ist Rabattschutz?
• wir nur Leistungen aus der Kfz-Umweltschadenversicherung
(A.1.8) und/oder der Fahrerschutzversicherung erbringen, I.5.4 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Rabattschutz“
führt Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) in der Kraftfahrzeug-
• wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die
Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nicht zu
Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auflösen ohne eine
einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes gemäß den Tabellen
Entschädigung geleistet zu haben,
im Anhang 1 Nr. 1.2.1 bzw. 1.2.2. Im folgenden Kalenderjahr erfolgt
• der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung uns unsere aber auch keine Weiterstufung in die nächstbessere SF-Klasse. Für
Entschädigung in vollem Umfang erstattet, jeden weiteren belastenden Schaden nach dem ersten Schaden im
Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung entsprechend den Tabellen im
• wir in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) für ein
Anhang 1 Nr. 1.2.1 bzw. 1.2.2.
Schadenereignis, das unter die Fahrzeugteilversicherung
(Teilkasko) fällt, Entschädigungen leisten oder Rückstellungen Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
bilden, Versicherungsschein entnehmen.
• Sie Ihre Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nur deswegen in Wann können Sie den Rabattschutz abschließen?
Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich
I.5.4.1 Sie können den Rabattschutz abschließen, wenn folgende
vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das
Voraussetzungen erfüllt sind:
Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber
gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, • Ihr Fahrzeug ist ein Pkw und
weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt
• Ihr Versicherungsvertrag ist in der beantragten Versicherungsart
hat.
(Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung)
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft und
I.4.2.1 (1) Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, • innerhalb der letzten 24 Monate ab Vertragsbeginn ist in der
wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Versicherungsart, für die der Rabattschutz beantragt worden ist
Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung)
Rückstellungen bilden müssen. Ausgenommen sind die Fälle nach kein belastender Schaden (I.4.2) zum Vertrag bzw. Vorvertrag
I.4.1.1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2. angefallen; ausgenommen Sie wechseln Ihr Fahrzeug nach I.6.1.1
und der Vorvertrag bestand bei uns und es war zum Vorvertrag
(2) Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als
bereits Rabattschutz vereinbart.
schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr
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Bei Beantragung zur Übernahme des Schadenverlaufs nach I.6.1.2.1 I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf
oder I.6.1.2.2 müssen zusätzlich die von der Änderung betroffenen übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das
Verträge innerhalb der letzten 24 Monate ab Vertragsbeginn Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört
schadenfrei verlaufen sein, es sei denn, der Rabattschutz war bereits einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das
für den zu übernehmenden Schadenverlauf vereinbart. übertragen wird.
Laufzeit und Kündigung Untere Fahrzeuggruppe
I.5.4.2 (1) Der Rabattschutz endet mit der Beendigung der I.6.2.1.1 Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Quads (soweit nicht als
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen), Trikes,
(Vollkasko). Bei Verkauf des Fahrzeugs (G.7) endet der Rabattschutz Campingfahrzeuge, Lieferwagen.
zum Zeitpunkt der Übergabe.
Mittlere Fahrzeuggruppe
(2) Der Rabattschutz wird für die Dauer eines Versicherungsjahres
I.6.2.1.2 Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr.
abgeschlossen. Wenn Sie den Rabattschutz nicht spätestens einen
Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, verlängert er
sich um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr. Nach Wirksamwerden
Obere Fahrzeuggruppe
der Kündigung erfolgt für jeden belastenden Schaden eine
Rückstufung gemäß Anhang 1. I.6.2.1.3 Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr,
Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen.
Was bestätigen wir Ihrem neuen Versicherer?
Eine Übertragung ist zudem möglich:
I.5.4.3 Bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer bestätigen
wir auf Anfrage den Schadenverlauf, der sich ohne diese • von einem Lieferwagen auf einen Lkw bis 10 t zulässige
Sonderregelung ergeben hätte. Gesamtmasse oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis 120 kW,
Wann gilt der Rabattschutz nicht? • von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und
Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne
I.5.4.4 (1) Stellt sich nachträglich heraus, dass bei Antragstellung
Fahrersitz).
eine der unter I.5.4.1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt war,
entfällt der Rabattschutz rückwirkend ab Versicherungsbeginn. Gemeinsame Übertragung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-
Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
(2) Fällt eine der Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit weg,
entfällt der Rabattschutz ab dem entsprechenden Zeitpunkt. Dies gilt I.6.2.2 Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
nicht für den Fall einer schadenbedingten Rückstufung des in der Fahrzeugvoll-versicherung (Vollkasko) übernehmen wir nur
Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder gemeinsam.
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) schlechter als SF-Klasse 1.
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von
I.6 Übernahme des Schadenverlaufs einer anderen Person
I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? I.6.2.3 (1) Die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen
Person ist möglich für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der
Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags wird auf den Vertrag des
anderen Person nicht nur gelegentlich gefahren haben. Die
versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und
Voraussetzungen hierfür sind:
I.6.4 in folgenden Fällen übernommen:
(2) Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehe- bzw.
Fahrzeugwechsel
eingetragenen Lebenspartner, Ihren in häuslicher Gemeinschaft
I.6.1.1 Sie haben das Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs lebenden Lebenspartner, einen Familienangehörigen oder eine
angeschafft. juristische Person (z.B. Ihr Arbeitgeber). Familienangehörige sind
Eltern und Kinder bzw. mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende
Rabatttausch
Großeltern oder Enkel.
• von einem ausgeschiedenen Fahrzeug
(3) Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in dem Sie das Fahrzeug der
I.6.1.2.1 Sie haben außer dem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug anderen Person nicht nur gelegentlich gefahren haben. Zur
und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Glaubhaftmachung gehört insbesondere:
Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
• eine Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person. Ist
• bei einem neu hinzukommenden Fahrzeug die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie
ausreichend,
I.6.1.2.2 Sie versichern ein neu hinzukommendes Fahrzeug und
beantragen die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts aus einem • der Nachweis durch Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins, dass
weiteren bestehenden Vertrag. Sie für den Zeitraum in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren.
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeitraum für die
Schadenverlauf einer anderen Person
Anrechnung eines Schadenfreiheitsrabatts berücksichtigt werden,
I.6.1.3 Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend der nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis liegt.
gefahren und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
(4) Die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs
I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in
vollem Umfang auf.
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende
Voraussetzungen: Ist die andere Person Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner, können Sie und Ihr
Ehegatte/Lebenspartner die Rückübertragung beantragen.
Fahrzeuggruppe
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(5) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei einer amtlich beglaubigten Übersetzung nachweisen. Diese
der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück. Bescheinigung muss die in I.8 genannten Informationen enthalten.
(6) Der Schadenverlauf wird durch eine Bescheinigung des I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
Versicherers des Dritten nach I.8 nachgewiesen.
I.7.1 (1) Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
(7) Wir rechnen die Dauer der Schadenfreiheit und die Anzahl der und der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) können nur zusammen
Schäden des Vertrags der anderen Person für den Zeitraum an, in abgegeben werden.
dem Sie das Fahrzeug der anderen Person nicht nur gelegentlich
(2) Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir
gefahren haben.
diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags
I.6.3 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich nach der Abgabe der
schadenfreie Verlauf nicht über ein volles Kalenderjahr, gelten die
Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge
Regelungen nach I.3.4.
übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge
unter folgenden Voraussetzungen: Befand sich Ihr Vertrag in Klasse S oder M, bleibt die Einstufung in S
oder M bestehen.
• der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des
Schadenverlaufs einverstanden und gibt damit den (3) Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung
Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf und Ihres Vertrags nach zu erheben.
• Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf
Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.
I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines
I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Schadenverlaufs von dem Vorversicherer folgende Auskünfte geben
Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? zu lassen:
Im Jahr der Übernahme • Art und Verwendung des Fahrzeugs,
I.6.4.1 (1) Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes • Beginn und Ende des Vertrags,
(Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison,
• Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
Vertragsbeendigung, Veräußerung, Risikowegfall) gilt:
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko),
Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, so
• Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die
berücksichtigen wir den Schadenverlauf als wäre der
sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt
Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
haben,
Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate und höchstens 10
• ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei
Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf bis zum Zeitpunkt der
Jahren nach deren Bildung aufgelöst wurden, ohne dass
Unterbrechung.
Zahlungen geleistet worden sind,
Beträgt die Unterbrechung mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den
• ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende
schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt nach I.2.
Auskünfte erteilt worden sind.
(2) Werden Schadenfälle im Kalenderjahr der Unterbrechung
Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den von Ihnen bei
gemeldet, werden diese bei Übernahme des Schadenverlaufs als
Antragsstellung genannten Beitragssatz bzw. die SF-Klasse ab
schadenbelastend berücksichtigt.
Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers
Im Folgejahr der Übernahme über die Schadenfreiheit zu ändern.
I.6.4.2 (1) In dem der Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet I.8.2. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der
sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und
Übernahme bestand. verpflichtet, diesen auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem
Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
(2) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme
mindestens 6 Monate, so wird der Vertrag entsprechend seines Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen
Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. Schadenverlauf. Sonderersteinstufungen - mit Ausnahme der
Regelung nach I.2.2.1 - werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt,
(3) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme
wenn wir Ihnen auf Anfrage eine Schadenverlaufserklärung
weniger als 6 Monate, unterbleibt eine Besserstufung auch nach
übermitteln.
schadenfreiem Verlauf.
J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen
(4) Die Regelungen gelten entsprechend, wenn nach einer
Ruheversicherung nach 18 Monaten das Fahrzeug wieder in Betrieb J.1 Typklasse
gesetzt wird.
(1) Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres
I.6.5 Anrechnung des Schadenverlaufs von ausländischen Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen,
Versicherern welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet
ist.
Wir rechnen den Schadenverlauf nach I.6.1 bis I.6.4 mit Ausnahme
von I.6.2.3 auch von einem ausländischen Vorversicherer mit Sitz in (2) Wir ermitteln einmal jährlich, ob und in welchem Umfang sich der
einem Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz, Norwegen und der USA an, Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller
wenn Sie uns diesen in einer Originalbestätigung in Deutsch oder mit Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Die Änderung der Beiträge
richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der
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[Seite 37]
Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen
Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem eingetretenen Umstands
Jahr der Beitragsüberprüfung folgt. Bei der Ermittlung der Beiträge
K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
wenden wir die anerkannten Grundsätze der
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Wir sind Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum
dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands Schadenfreiheitsrabattsystem nach Abschnitt I ändern.
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des
K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung
unabhängigen Treuhänders zu den Typklassen bei der Änderung zu
(Tarifmerkmale)
berücksichtigen. Dies kann zu einer Zuordnung in eine andere
Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Welche Änderungen werden berücksichtigt?
Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
K.2.1 Verändern Sie oder eine mitversicherte Person während der
J.2 Tarifänderung Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein unter der
Überschrift „Zusätzlich wurden in der Haftpflicht- und/oder
(1) Wir sind berechtigt, den Tarifbeitrag an den Schadenbedarf
Fahrzeugversicherung folgende Tarifmerkmale berücksichtigt“
anzupassen. Bei einer Änderung des Tarifbeitrags sind wir berechtigt,
aufgeführtes Tarifmerkmal, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann
den Beitrag der zu diesem Zeitpunkt bestehenden
zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Versicherungsverträge ab dem Beginn des nächsten
Versicherungsjahres entsprechend anzuheben oder abzusenken. Auswirkung auf den Beitrag
(2) Eine Beitragserhöhung nach Abs. 1 wird nur wirksam, wenn wir K.2.2 (1) Der neue Beitrag gilt frühestens ab dem Zeitpunkt, in
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen.
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform über Ihr Recht zur
(2) Eine Änderung der jährlichen Fahrleistung in Kilometern ist unter
außerordentlichen Kündigung nach G.2.5 belehren.
Nennung des aktuellen Kilometerstandes anzuzeigen. Ändert sich die
(3) In die Berechnung des Beitragsunterschieds werden folgende in Ihrem Versicherungsschein genannte jährliche Fahrleistung, gilt
Änderungen einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden: abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend zu dem
Zeitpunkt, zu dem die Abweichung eingetreten ist, maximal zum
• gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs,
Beginn des Versicherungsjahres.
• die Typklassen.
K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels
(4) Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich aufgrund des Berechnet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des
Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrags oder aufgrund Fahrzeughalters und wechselt der Halter während der
Änderungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung (Tarifmerkmale) Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer
ergeben. anderen Region zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab dem
Zeitpunkt, an dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen, nach der
J.3 Kündigungsrecht neuen Region. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder
Führen die Änderungen nach J.1 und J.2 in der Kraftfahrzeug- Beitragserhöhung führen.
Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie Eine Region, in der der Wohnsitz des Fahrzeughalters liegt, besteht
nach G.2.5 ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen aus einem oder mehreren Postleitzahlenbereichen. Ihrem
gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Versicherungsschein können Sie entnehmen, welchem
Änderungen in der Summe zu einer Beitragserhöhung führen. Dies Postleitzahlenbereich Ihr Vertrag zugeordnet ist.
gilt für die Fahrzeugversicherung (Kasko) entsprechend.
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, an dem wir von der Änderung
J.4 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kenntnis erlangen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitragsberechnung (Tarifmerkmale)
Beitrag zu erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer
Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Angaben zu Änderungen
Leistungsumfang oder die Versicherungssumme zu erhöhen. K.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der
J.5 Änderungen der Tarifstrukturen Überschrift „Zusätzlich wurden in der Haftpflicht- und/oder
Fahrzeugversicherung folgende Tarifmerkmale berücksichtigt“
Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für aufgeführten Tarifmerkmals müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
• die Schaden- und Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen), Überprüfung der Tarifmerkmale
• die Typklassen, K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag
• die Merkmale zur Beitragsberechnung (Tarifmerkmale), berücksichtigten Tarifmerkmale, wie z.B. „jährliche Fahrleistung“ oder
„Vertragsdauer beim Vorversicherer“, zutreffen. Auf Anforderung
zu ändern, um ein angemessenes Verhältnis von haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise
Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung sicherzustellen. Die vorzulegen.
geänderten Regelungen müssen den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Folgen von unzutreffenden Angaben
Dasselbe gilt, wenn wir die im Tarif vorgesehenen Merkmale zur K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur
Beitragsberechnung (Tarifmerkmale) durch andere ersetzen oder Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und
neue hinzufügen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir
des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie berechtigt, rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende
nach G.2.7 ein Kündigungsrecht.
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[Seite 38]
oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den Tel.: 0228 4108-0 / Fax: 0228 4108-1550
Beitrag zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur
Sachverständigenverfahren in der Fahrzeugversicherung (Kasko)
Beitragsberechnung entspricht.
L.1.3 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Höhe des Schadens in
Folgen von Nichtangaben
der Fahrzeugversicherung (Kasko) können Sie auch das
K.4.4 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Sachverständigenverfahren nach A.2.16 nutzen.
Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von vier
L.2 Gerichtsstände
Wochen nach, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend zu dem
Zeitpunkt, zu dem der nicht gemeldete Umstand beitragswirksam Wenn Sie uns verklagen
geworden wäre, nach den für Sie ungünstigsten Angaben zu
L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei
berechnen, wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden
den nachfolgenden Gerichten geltend machen:
Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen
haben. • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
K.5 Änderungen der Verwendung des Fahrzeugs • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende
Niederlassung örtlich zuständig ist.
(1) Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und
Verwendung des Fahrzeugs (gemäß Anhang 3), müssen Sie uns dies Wenn wir Sie verklagen
anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs
L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei
gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das
nachfolgenden Gerichten geltend machen:
höhere Wagnis maßgeblich ist.
• Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
(2) Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen
oder den Beitrag anpassen. • dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die
Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den
(3) Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein
Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb
Kündigungsrecht nach G.2.6.
abgeschlossen haben.
L Meinungsverschiedenheiten
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind
L.2.3 Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz,
Versicherungsombudsmann Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Geschäftssitz außerhalb
Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
L.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt
zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem
abweichend der Regelung nach L.2 das Gericht als vereinbart, das für
von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Ombudsmann für Versicherungen wenden:
M Bedingungsänderungen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Versicherungsbedingungen anpassen?
Tel.: 0800 3696000* / Fax: 0800 3699000*
Gründe der Bedingungsanpassung
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
M.1.1 Wir sind in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die
*(kostenfreie Rufnummer für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz) Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung mit Wirkung für Ihren
Vertrag zu ergänzen oder zu ersetzen:
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns • Gesetze und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des
verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Versicherungsvertrags beruhen, haben sich geändert,
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder • eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wurde durch
per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde rechtskräftige/gerichtliche Entscheidung oder durch einen
auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt.
wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag
Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
M.1.2 Die neuen Regelungen dürfen Sie nicht benachteiligen, es
Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann
sei denn, sie beruhen auf den Vorgaben nach M.1.1, und müssen
ist aber, dass Sie uns vorab die Möglichkeit gegeben haben, unsere
unter Berücksichtigung des Zwecks, den die Versicherung für Sie hat,
Entscheidung zu überprüfen.
Ihre Interessen angemessen berücksichtigen.
Versicherungsaufsicht
Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung
L.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
M.1.3 Die Anpassung wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben und
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können
erläutert. Sie findet vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode
Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als
an Anwendung, wenn wir Ihnen die Anpassung spätestens einen
Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Ihr Kündigungsrecht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor
Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn M.1.4 Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können
Sie den Versicherungsvertrag nach G.2.8 kündigen.
E-Mail: poststelle@bafin.de
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[Seite 39]
N Anzeigen und Mitteilungen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruheversicherung im Rahmen von H.1
abgeschlossen werden.
N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Mitteilungen und Anzeigen
beachten? (2) Besteht für ein Fahrzeug weder eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko)
noch eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) oder ist die
Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen
Fahrzeugversicherung (Kasko) nach Abs. 1 abgelaufen, so kann eine
N.1.1 Richten Sie Ihre Fragen, Mitteilungen und sonstigen gesonderte beitragsfreie Fahrzeug-Ruheversicherung im Rahmen
Anzeigen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) an die im von H.1 abgeschlossen werden.
Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
(3) Die Bestimmungen für die Ruheversicherung gelten nicht für
bezeichnete Stelle.
Wohnwagenanhänger.
Entgegennahme durch Ihren Vermittler
N.1.2 Zur Entgegennahme von Mitteilungen und sonstigen
Anzeigen nach N.1.1 ist auch der in Ihrem Versicherungsschein
genannte Vermittler berechtigt.
O Was ist bei Auslandsfahrten mit Ihrem Fahrzeug zu
beachten?
O.1 Wo haben Sie Versicherungsschutz?
Geltungsbereich
O.1.1 Sie haben Versicherungsschutz im geographischen Europa
und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich
der Europäischen Union (EU) gehören.
Erweiterung des Versicherungsschutzes auf andere Länder
O.1.2 Falls Sie außerhalb dieser Gebiete Versicherungsschutz
benötigen, muss dies mit uns gesondert vereinbart werden.
O.2 Internationale Versicherungskarte
O.2.1 (1) Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte
(IVK) ausgehändigt, richtet sich Ihr Versicherungsschutz in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens nach den
Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen, die im
Besuchsland gesetzlich vorgeschrieben sind. Des Weiteren erstreckt
sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten
nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
durchgestrichen sind.
(2) Die Internationale Versicherungskarte können Sie bei uns
anfordern.
P Weitere Regelungen
P.1 Mindestbeiträge
Der Mindestbeitrag einer Teilzahlung ist 10 EUR.
P.2 nicht belegt
P.3 Kurzzeitkennzeichen
(1) Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amtlich
abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für
eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen
zugelassen ist, wird der Beitrag auf Anfrage von der Direktion
festgesetzt.
(2) Wird das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder
Überführungsfahrt für denselben Versicherungsnehmer mit einem
ständigen (nicht Kurzzeit-) amtlichen Kennzeichen zugelassen, so
wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich des
Schadenverlaufs in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.
P.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung
(1) Besteht für ein Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung, so kann eine gesonderte beitragsfreie
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Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem
1. Pkw
1.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
und Beitragssätze
Dauer des schadenfreien und SF-Klasse Beitragssätze in %
ununterbrochenen Verlaufs
KH VK
50 und mehr Kalenderjahre SF 50 16 16
49 Kalenderjahre SF 49 17 17
48 Kalenderjahre SF 48 17 17
47 Kalenderjahre SF 47 17 17
46 Kalenderjahre SF 46 17 17
45 Kalenderjahre SF 45 17 17
44 Kalenderjahre SF 44 17 17
43 Kalenderjahre SF 43 18 17
42 Kalenderjahre SF 42 18 18
41 Kalenderjahre SF 41 18 18
40 Kalenderjahre SF 40 18 18
39 Kalenderjahre SF 39 18 19
38 Kalenderjahre SF 38 19 19
37 Kalenderjahre SF 37 19 19
36 Kalenderjahre SF 36 19 19
35 Kalenderjahre SF 35 20 20
34 Kalenderjahre SF 34 20 21
33 Kalenderjahre SF 33 21 21
32 Kalenderjahre SF 32 21 22
31 Kalenderjahre SF 31 22 22
30 Kalenderjahre SF 30 22 22
29 Kalenderjahre SF 29 23 22
28 Kalenderjahre SF 28 23 23
27 Kalenderjahre SF 27 24 23
26 Kalenderjahre SF 26 24 23
25 Kalenderjahre SF 25 25 24
24 Kalenderjahre SF 24 25 24
23 Kalenderjahre SF 23 26 24
22 Kalenderjahre SF 22 26 25
21 Kalenderjahre SF 21 27 25
20 Kalenderjahre SF 20 28 26
19 Kalenderjahre SF 19 28 26
18 Kalenderjahre SF 18 29 27
17 Kalenderjahre SF 17 29 27
16 Kalenderjahre SF 16 30 28
15 Kalenderjahre SF 15 31 28
14 Kalenderjahre SF 14 32 29
13 Kalenderjahre SF 13 33 29
12 Kalenderjahre SF 12 34 30
11 Kalenderjahre SF 11 35 31
10 Kalenderjahre SF 10 36 31
9 Kalenderjahre SF 9 38 32
8 Kalenderjahre SF 8 39 33
7 Kalenderjahre SF 7 41 34
6 Kalenderjahre SF 6 43 35
5 Kalenderjahre SF 5 45 36
4 Kalenderjahre SF 4 47 37
3 Kalenderjahre SF 3 50 39
2 Kalenderjahre SF 2 54 41
1 Kalenderjahr SF 1 60 45
- SF 1/2 68 50
- S 80 -
- 0 100 60
- M 120 80
023130050 2609 Seite 40 von 43
[Seite 41]
1.2 Rückstufung im Schadenfall
1.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 1.2.2 Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung
im Schadenfall bei Pkw im Schadenfall bei Pkw
aus SF-Klasse 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden 2 und mehr aus SF-Klasse 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden 2 und mehr
Schäden Schäden Schäden Schäden
Abweichend für Tarif Basis Abweichend für Tarif Basis
nach Klasse nach Klasse nach Klasse nach Klasse
SF 50 SF 31 SF 12 SF 29 SF 10 SF 50 SF 41 SF 25 SF 39 SF 23
SF 49 SF 27 SF 11 SF 25 SF 9 SF 49 SF 35 SF 21 SF 33 SF 19
SF 48 SF 26 SF 10 SF 24 SF 8 SF 48 SF 34 SF 21 SF 32 SF 19
SF 47 SF 26 SF 10 SF 24 SF 8 SF 47 SF 33 SF 20 SF 31 SF 18
SF 46 SF 25 SF 9 SF 23 SF 7 SF 46 SF 33 SF 20 SF 31 SF 18
SF 45 SF 24 SF 9 SF 22 SF 7 SF 45 SF 32 SF 19 SF 30 SF 17
SF 44 SF 23 SF 9 SF 21 SF 7 SF 44 SF 30 SF 18 SF 28 SF 16
SF 43 SF 23 SF 9 SF 21 SF 7 SF 43 SF 29 SF 17 SF 27 SF 15
SF 42 SF 22 SF 8 SF 20 SF 6 SF 42 SF 29 SF 17 SF 27 SF 15
SF 41 SF 22 SF 8 SF 20 SF 6 SF 41 SF 28 SF 16 SF 26 SF 14
SF 40 SF 21 SF 8 SF 19 SF 6 SF 40 SF 27 SF 16 SF 25 SF 14
SF 39 SF 21 SF 7 SF 19 SF 5 SF 39 SF 26 SF 15 SF 24 SF 13
SF 38 SF 20 SF 7 SF 18 SF 5 SF 38 SF 26 SF 15 SF 24 SF 13
SF 37 SF 19 SF 7 SF 17 SF 5 SF 37 SF 25 SF 14 SF 23 SF 12
SF 36 SF 19 SF 7 SF 17 SF 5 SF 36 SF 24 SF 14 SF 22 SF 12
SF 35 SF 18 SF 6 SF 16 SF 4 SF 35 SF 24 SF 13 SF 22 SF 11
SF 34 SF 18 SF 6 SF 16 SF 4 SF 34 SF 23 SF 13 SF 21 SF 11
SF 33 SF 17 SF 6 SF 15 SF 4 SF 33 SF 22 SF 12 SF 20 SF 10
SF 32 SF 17 SF 5 SF 15 SF 3 SF 32 SF 21 SF 12 SF 19 SF 10
SF 31 SF 16 SF 5 SF 14 SF 3 SF 31 SF 21 SF 11 SF 19 SF 9
SF 30 SF 16 SF 5 SF 14 SF 3 SF 30 SF 20 SF 11 SF 18 SF 9
SF 29 SF 15 SF 5 SF 13 SF 3 SF 29 SF 19 SF 10 SF 17 SF 8
SF 28 SF 14 SF 4 SF 12 SF 2 SF 28 SF 18 SF 10 SF 16 SF 8
SF 27 SF 14 SF 4 SF 12 SF 2 SF 27 SF 18 SF 9 SF 16 SF 7
SF 26 SF 13 SF 4 SF 11 SF 2 SF 26 SF 17 SF 8 SF 15 SF 6
SF 25 SF 13 SF 3 SF 11 SF 1 SF 25 SF 16 SF 8 SF 14 SF 6
SF 24 SF 12 SF 3 SF 10 SF 1 SF 24 SF 15 SF 7 SF 13 SF 5
SF 23 SF 12 SF 3 SF 10 SF 1 SF 23 SF 15 SF 7 SF 13 SF 5
SF 22 SF 11 SF 2 SF 9 SF 1/2 SF 22 SF 14 SF 6 SF 12 SF 4
SF 21 SF 10 SF 2 SF 8 SF 1/2 SF 21 SF 13 SF 6 SF 11 SF 4
SF 20 SF 10 SF 2 SF 8 SF 1/2 SF 20 SF 12 SF 5 SF 10 SF 3
SF 19 SF 9 SF 1 SF 7 S SF 19 SF 12 SF 5 SF 10 SF 3
SF 18 SF 9 SF 1 SF 7 S SF 18 SF 11 SF 4 SF 9 SF 2
SF 17 SF 8 SF 1 SF 6 S SF 17 SF 10 SF 4 SF 8 SF 2
SF 16 SF 7 SF 1 SF 5 S SF 16 SF 9 SF 3 SF 7 SF 1
SF 15 SF 7 SF 1 SF 5 S SF 15 SF 9 SF 2 SF 7 SF 1/2
SF 14 SF 6 SF 1/2 SF 4 0 SF 14 SF 8 SF 2 SF 6 SF 1/2
SF 13 SF 6 SF 1/2 SF 4 0 SF 13 SF 7 SF 1 SF 5 0
SF 12 SF 5 SF 1/2 SF 3 0 SF 12 SF 6 SF 1 SF 4 0
SF 11 SF 4 SF 1/2 SF 2 0 SF 11 SF 6 SF 1 SF 4 0
SF 10 SF 4 SF 1/2 SF 2 0 SF 10 SF 5 SF 1/2 SF 3 M
SF 9 SF 3 SF 1/2 SF 1 0 SF 9 SF 4 SF 1/2 SF 2 M
SF 8 SF 3 SF 1/2 SF 1 0 SF 8 SF 3 SF 1/2 SF 1 M
SF 7 SF 2 0 SF 1/2 M SF 7 SF 3 0 SF 1 M
SF 6 SF 1 0 0 M SF 6 SF 2 0 SF 1/2 M
SF 5 SF 1 0 0 M SF 5 SF 1 0 0 M
SF 4 SF 1 0 0 M SF 4 SF 1 0 0 M
SF 3 SF 1/2 M M M SF 3 SF 1/2 0 M M
SF 2 SF 1/2 M M M SF 2 SF 1/2 M M M
SF 1 SF 1/2 M M M SF 1 0 M M M
SF 1/2 0 M M M SF 1/2 0 M M M
S M M M M 0 M M M M
0 M M M M M M M M M
M M M M M
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[Seite 42]
2. Krafträder 2.2.2 Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
2.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung
Beitragssätze im Schadenfall bei Krad
Dauer des schadenfreien und SF-Klasse Beitragssätze in % aus SF-Klasse 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden 2 und mehr
ununterbrochenen Verlaufs Schäden Schäden
KH VK* Abweichend für Tarif Basis
20 und mehr Kalenderjahre SF 20 19 19 nach Klasse nach Klasse
19 Kalenderjahre SF 19 20 22 SF 20 SF 13 SF 5 SF 7 SF 4
18 Kalenderjahre SF 18 20 23 SF 19 SF 8 SF 3 SF 7 SF 2
17 Kalenderjahre SF 17 20 23 SF 18 SF 8 SF 2 SF 7 SF 2
16 Kalenderjahre SF 16 21 24 SF 17 SF 7 SF 2 SF 6 SF 2
15 Kalenderjahre SF 15 21 24 SF 16 SF 7 SF 2 SF 6 SF 1
14 Kalenderjahre SF 14 22 25 SF 15 SF 7 SF 2 SF 6 SF 1
13 Kalenderjahre SF 13 22 26 SF 14 SF 6 SF 2 SF 6 SF 1
12 Kalenderjahre SF 12 23 27 SF 13 SF 6 SF 2 SF 5 SF 1
11 Kalenderjahre SF 11 24 28 SF 12 SF 6 SF 2 SF 5 SF 1
10 Kalenderjahre SF 10 24 28 SF 11 SF 5 SF 1 SF 4 SF 1/2
9 Kalenderjahre SF 9 25 29 SF 10 SF 5 SF 1 SF 4 SF 1/2
8 Kalenderjahre SF 8 26 30 SF 9 SF 4 SF 1 SF 3 SF 1/2
7 Kalenderjahre SF 7 28 32 SF 8 SF 4 SF 1 SF 3 SF 1/2
6 Kalenderjahre SF 6 29 34 SF 7 SF 3 SF 1 SF 2 SF 1/2
5 Kalenderjahre SF 5 31 37 SF 6 SF 3 SF 1 SF 2 SF 1/2
4 Kalenderjahre SF 4 33 39 SF 5 SF 2 SF 1 SF 2 SF 1/2
3 Kalenderjahre SF 3 37 43 SF 4 SF 2 SF 1/2 SF 1 0
2 Kalenderjahre SF 2 40 46 SF 3 SF 1 SF 1/2 SF 1 0
1 Kalenderjahr SF 1 48 55 SF 2 SF 1 SF 1/2 SF 1 0
- SF 1/2 63 78 SF 1 SF 1/2 M 0 M
- 0 90 100 SF 1/2 M M 0 M
- M 130 120 0 M M M M
* gilt nicht für Leichtkrafträder und Trikes M M M M M
3. Campingfahrzeuge und übrige Fahrzeuge
2.2 Rückstufung in Schadenfall
3.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und
2.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Beitragssätze
Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung
Dauer des schadenfreien und SF-Klasse Beitragssätze in %
im Schadenfall bei Krad ununterbrochenen Verlaufs
KH VK
aus SF-Klasse 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden 2 und mehr 10 und mehr Kalenderjahre SF 10 45 35
Schäden Schäden
9 Kalenderjahre SF 9 50 35
Abweichend für Tarif Basis
8 Kalenderjahre SF 8 50 35
nach Klasse nach Klasse
7 Kalenderjahre SF 7 50 40
SF 20 SF 5 SF 1/2 SF 2 SF 1/2
6 Kalenderjahre SF 6 55 40
SF 19 SF 3 SF 1/2 SF 2 SF 1/2
5 Kalenderjahre SF 5 55 40
SF 18 SF 3 SF 1/2 SF 2 SF 1/2
4 Kalenderjahre SF 4 55 45
SF 17 SF 2 SF 1/2 SF 2 SF 1/2
3 Kalenderjahre SF 3 60 50
SF 16 SF 2 SF 1/2 SF 2 SF 1/2
2 Kalenderjahre SF 2 70 55
SF 15 SF 2 SF 1/2 SF 1 0
1 Kalenderjahr SF 1 70 70
SF 14 SF 2 SF 1/2 SF 1 0
- SF 1/2 70 80
SF 13 SF 2 SF 1/2 SF 1 0
- 0 100 100
SF 12 SF 2 SF 1/2 SF 1 0
- M 200 130
SF 11 SF 1 0 SF 1 0
SF 10 SF 1 0 SF 1 0
SF 9 SF 1 0 SF 1 0
SF 8 SF 1 0 SF 1 0
SF 7 SF 1 0 SF 1/2 M
SF 6 SF 1 0 SF 1/2 M
SF 5 SF 1/2 M SF 1/2 M
SF 4 SF 1/2 M SF 1/2 M
SF 3 SF 1/2 M SF 1/2 M
SF 2 SF 1/2 M SF 1/2 M
SF 1 0 M 0 M
SF 1/2 M M M M
0 M M M M
M M M M M
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3.2 Rückstufung im Schadenfall 6. Mietwagen
Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4
3.2.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger
Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss
aus SF-Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr aus SF-Klasse
Schäden der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermiet-
nach Klasse fahrzeuge).
SF 10 SF 3 SF 1/2 M SF 10
7. Taxen
SF 9 SF 2 0 M SF 9
SF 8 SF 1 0 M SF 8 Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich
SF 7 SF 1 0 M SF 7 zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am
SF 6 SF 1 0 M SF 6 Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene -
SF 5 SF 1/2 0 M SF 5 Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel
SF 4 SF 1/2 0 M SF 4 ausführt (§ 47 Abs. 1 PBefG).
SF 3 SF 1/2 0 M SF 3
SF 2 0 M M SF 2 8. Selbstfahrervermietfahrzeuge
SF 1 0 M M SF 1
Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
SF 1/2 0 M M SF 1/2
gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden (§ 1
0 M M M 0
Abs. 1 der Selbstfahrervermiet-VO).
M M M M M
9. Leasingfahrzeuge
3.2.2 Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und
aus SF-Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr aus SF-Klasse auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter
Schäden dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen
nach Klasse
werden.
SF 10 SF 3 SF 1/2 M SF 10
SF 9 SF 2 0 M SF 9 10. Campingfahrzeuge
SF 8 SF 1 0 M SF 8
Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.
SF 7 SF 1 0 M SF 7
SF 6 SF 1 0 M SF 6 11. Werkverkehr
SF 5 SF 1/2 0 M SF 5
SF 4 SF 1/2 0 M SF 4
Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen,
SF 3 SF 1/2 0 M SF 3 Anhängern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigenes - im
SF 2 0 M M SF 2 Krankheitsfall bis zu 4 Wochen auch durch fremdes - Personal eines
SF 1 0 M M SF 1 Unternehmens.
SF 1/2 0 M M SF 1/2
12. Gewerblicher Güterverkehr
0 M M M 0
M M M M M Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche
Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und
Aufliegern für andere.
Anhang 2: Art und Verwendung von Fahrzeugen
13. Umzugsverkehr
1. Leichtkrafträder
Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut,
Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum
Erbgut und Heiratsgut.
von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11KW
2. Krafträder 14. Lieferwagen
Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t.
und Kleinkrafträdern.
15. Lkw
3. Trikes
Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw.
Trikes sind vom Kraftrad abgeleitete Dreiradfahrzeuge. Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 t.
4. Quads 16. Zugmaschinen
Quads sind leichte vierrädrige Fahrzeuge zur Personenbeförderung Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder
(Leermasse max. 400 kg) oder Güterbeförderung (Leermasse max. überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut
550 kg) und einer Leistung bis 15 kW, die ein amtliches Kennzeichen sind, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
führen müssen.
5. Pkw
Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von
Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
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