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Insurance broker / Cargo and transport insurance in Germany / Policy wording archive

ALTE LEIPZIGER Transportgefahren Comfort: the policy wording in full

Baustein comfort zur Inhaltsversicherung (AERB 2008) für Gütertransporte im Werkverkehr mit benannten Gefahren, Be- und Entladen, Bruch und Nässe, höchstens 10.000 Euro je Transport und 20.000 Euro im Jahr.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Everything about this policy

What the policy covers: 66 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured or maximum per conveyance, shipment or eventyes, up to EUR 10,000„Die Entschädigung je Transport und Versicherungsfall ist auf eine Höchstentschädigung von 10.000 EUR begrenzt.“Ziffer 6.1, page 1
Contract form: single policy, annual or blanket policy, open cover, module of a business packageyes„Sofern dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer in Erweiterung der AERB 2008“Ziffer 1.1, page 1
All-risks cover (full cover): every peril not expressly excludedno„Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen der versicherten Güter durch“Ziffer 3.1, page 1
Own goods and merchandise of the businessyes„Entschädigung für die Beförderung von Gütern einschließlich Verpackung soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat“Ziffer 1.1, page 1
Tools, instruments and work equipment carried for own use (vehicle contents)not addressed
Third-party goods in the care of the business (customer property, items for repair, consignment)yes„soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat“Ziffer 1.1, page 1
Insured routes and modes (road, rail, air, sea, inland waterways)yes„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen“Ziffer 1.2, page 1
Territorial scope (home country, Europe, worldwide)yes„Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Dänemark.“Ziffer 8, page 2
Warehouse-to-warehouse cover from leaving origin to delivery at destinationyes„Die Versicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter zum Zwecke der Beförderung von der Stelle entfernt werden, an der sie hierfür bereitgestellt werden“Ziffer 2.1, page 1
Storage in transit incidental to transport (days quoted in text)not addressed
Damage during loading and unloading, including by own staff and equipmentyes„Das durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter vorgenommene Be- und Entladen der Fahrzeuge gilt mitversichert.“Ziffer 2.1, page 1
Insured value: invoice or market value plus freight, costs and anticipated profityes„Als Versicherungswert gilt für Handelsgüter der übliche Handelswert, den die Güter am Abgangsort zur Zeit des Transportbeginns hatten.“Ziffer 8.1, page 1

Own-account transport with own vehicles

PointRuleWording (German)Clause
Transport in own, hired or leased vehicles (own-account transport)yes„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt werden.“Ziffer 1.2, page 1
Employees' private cars on business trips includednot addressed
Accident to the conveyance (collision, overturning, leaving the road, collapse)yes„Unfall des Transportmittels (z. B. Umstürzen, Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen“Ziffer 3.1.1, page 1
Damage without accident (load shifting, braking, swerving)yes, excess EUR 100„Notbremsungen und Ausweichmanöver. Der Versicherungsnehmer trägt für diese Schäden einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR je Schadenfall.“Ziffer 3.1.2, page 1
Fire, lightning and explosion in transityes„Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges“Ziffer 3.1.3, page 1
Storm, hail, flood, earthquake and other natural perilsyes„Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen“Ziffer 3.1.4, page 1
Theft of the whole vehicle with its loadyes„Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs“Ziffer 3.1.6, page 1
Theft by breaking into the locked vehicleyes„Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall“Ziffer 3.1.5, page 1
Robbery of the driveryes„Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall“Ziffer 3.1.5, page 1
Night clause: theft cover at night only in locked garage, guarded area or with supervisionyes„Während der Nachtzeit, das ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, ist das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer verschlossenen Garage unterzustellen oder auf einem bewachten Parkplatz abzustellen“Ziffer 3.2, page 1
Rules for unattended vehicles during the day (time limit, locked, alarm)yes„unbewachter Standzeiten zusätzlich mit einer geeigneten ... gegen Abkoppeln gesichert sind“Ziffer 1.2, page 1

Cargo insurance for shipments

PointRuleWording (German)Clause
Shipments via third-party carriers, forwarders and logistics providersno„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt werden.“Ziffer 1.2, page 1
Post and parcel shipments (parcel services, courier, express)not addressed
Sea and air transport including containersnot addressed
General average contributions and sacrificenot addressed
Breakage of fragile goods (glass, ceramics, electronics)yes, excess EUR 100„Schäden durch Bruch, Verbiegen, Verbeulen sowie Schäden durch Nässe auch wenn diese nicht die Folge einer in Ziffer 3.1 genannten Gefahr sind.“Ziffer 3.2.2, page 1
Chilled and frozen goods, including refrigeration breakdownnot addressed
Valuables: cash, securities, precious metals, jewellery, artnot addressed
War, strikes, riots, civil commotion and seizureno„Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse“Ziffer 4.1, page 1
Exclusion of damage from insufficient packing or stowageyes„Die versicherten Güter sind beanspruchungsgerecht sicher zu verpacken und zu verladen.“Ziffer 7.2, page 1
Exclusion of inherent vice, nature of goods, shrinkage and rustnot addressed
Exclusion of delay, market loss and pure financial lossyes„Vermögensschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert.“Ziffer 4.2, page 1

Exhibitions, trade fairs and sample collections

PointRuleWording (German)Clause
Exhibition and trade fair cover (transport there and back plus stay)not addressed
Perils during the stay at the fair (set-up, show days, dismantling)not addressed
Theft and disappearance from the stand (including simple theft)not addressed
Guarding or locking rules for the stand outside opening hoursnot addressed
Sample collections and travelling stock of sales staff and agentsnot addressed
Stand, stand construction, decoration and presentation equipmentnot addressed

Liability of carriers and forwarders

PointRuleWording (German)Clause
Road carrier liability under national law (HGB, Austrian law, LCTTM)not addressed
Liability under the CMR convention for international road transportnot addressed
Forwarder liability (ADSp, AÖSp, Spanish forwarding terms)not addressed
Warehouse keeper liabilitynot addressed
Cabotage and transport within other countriesnot addressed
Cover for qualified fault (wilful misconduct or recklessness of staff, unlimited liability)not addressed
Use of subcontractors covered (liability for sub-carriers)not addressed
Consequential and pure financial loss (delay in delivery, cash on delivery errors)not addressed
Excluded goods (removals, animals, valuables, tobacco, spirits, electronics)not addressed
Duty to declare each shipment or report turnovernot addressed

Costs

PointRuleWording (German)Clause
Salvage, rescue and sue and labour costsyes, up to EUR 5,000„bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis“Ziffer 3.3.2, page 1
Survey costs (average surveyor, expert)yes„die Schadenfeststellungskosten Dritter“Ziffer 3.3.1, page 1
Costs of reloading, storage and forwarding after a lossnot addressed
Debris removal, destruction and disposal costsyes, up to EUR 5,000„bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis“Ziffer 3.3.2, page 1
Customs duties and taxes on damaged or lost goodsnot addressed
Defence against unfounded claims (legal protection in liability cover)not addressed

Deductible, duties and contract

PointRuleWording (German)Clause
Deductible per lossnot addressed
Higher or percentage deductible for theft, refrigerated goods or breakageEUR 100„Versicherungsnehmer trägt in diesen Fällen einen Selbstbehalt von 20 %, mindestens 100 EUR je Schadenfall.“Ziffer 3.2, page 1
No reduction for gross negligencenot addressed
Security requirements (load securing, locks, alarm, tracking, driver selection)yes„Dem Versicherungsnehmer obliegt es, einwandfreie, verkehrssichere und für den jeweiligen Transport geeignete Fahrzeuge einzusetzen.“Ziffer 7.1, page 2
Claim duties (notice period, police for theft, surveyor, reservation on receipt)not addressed
Waiver of recourse against employees and affiliated companiesnot addressed
Better terms: benefits under model terms (DTV) or the previous insurer's terms if betternot addressed
Innovation clause: future improvements apply without extra premiumnot addressed
Term, renewal and cancellationnot addressed
Insurer's right to cancel after a claimnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Besondere Bedingungen für die Versicherung der Transportgefahren comfort (BTrG comfort), Vertragsbestandteil S 67.3
[Seite 1] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Vertragsbestandteil S 67.3 Besondere Bedingungen für die Versicherung der Transportgefahren - comfort BTrG comfort – Fassung Mai 2020 1 Versicherung für Gütertransporte im Werkverkehr 3.2.3 In Ergänzung zu Ziffer 1.2 sind private Sachen des Fahrers, solange sie sich in dem geführten Fahrzeug befinden bis 500 EUR auf »erstes 1.1 Sofern dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer in Erwei- Risiko« je Schadenereignis einschließlich Schäden durch Diebstahl und terung der AERB 2008 bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssum- Bruch versichert. Ausgenommen sind jedoch Bargeld, Wertpapiere, Ur- me Entschädigung für die Beförderung von Gütern einschließlich Verpa- kunden, Dokumente aller Art sowie Mobiltelefone und Laptops. ckung soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat. 3.3 Aufwendungen und Kosten 1.2 Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfol- 3.3.1 Der Versicherer übernimmt ferner die Aufwendungen zur Abwen- gen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt dung oder Minderung des Schadens bei Eintritt des Versicherungsfalls werden. Die Transportmittel müssen die erforderliche Eignung für die sowie die Schadenfeststellungskosten Dritter. Aufnahme und Beförderung der versicherten Güter besitzen, was der Ver- sicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen hat. Die 3.3.2 Der Versicherer leistet Ersatz für Aufwendungen zum Zwecke der auf Anhängern geladenen Güter sind nur versichert, wenn die Anhänger Bergung und/oder Beseitigung/Vernichtung von versicherten Gütern, die am Zugfahrzeug¬/Kraftfahrzeug betriebsfähig fest angekoppelt und wäh- durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, bis rend unbewachter Standzeiten zusätzlich mit einer geeigneten Diebstahlsi- zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis. cherung gegen Abkoppeln gesichert sind. Die Entschädigungsleistung wird über die Versicherungssumme hinaus gezahlt. Voraussetzung ist, dass 2 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 2.1 Das durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter vorge- ■ der Versicherungsnehmer die Aufwendungen nach den Umständen nommene Be- und Entladen der Fahrzeuge gilt mitversichert. Die Versi- für geboten halten durfte oder cherung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter zum Zwecke der Be- ■ die Aufwendungen durch die Befolgung behördlicher Anordnungen förderung von der Stelle entfernt werden, an der sie hierfür bereitgestellt entstanden sind oder werden, und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter am Ablieferungs- ort an die Stelle gebracht sind, die der vorläufigen Aufbewahrung dient. ■ die Aufwendungen durch die Befolgung der Weisungen des Versi- cherers entstanden sind. Besondere Bestimmungen während der Nachtzeit siehe Ziffer 3.2. Der Versicherer leistet auch Ersatz, wenn die zuständige Behörde aufgrund 3 Umfang des Versicherungsschutzes gesetzlicher Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versi- 3.1 Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen cherter Güter deren Bergung und/oder Beseitigung von Umweltschäden, der versicherten Güter durch: insbesondere der Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden verlangt. 3.1.1 Unfall des Transportmittels (z. B. Umstürzen, Zusammenstoß mit Ein Übergang der Rechte an den oder auf die beschädigten oder zerstörten anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen, Einsturz von Brücken und Güter auf den Versicherer findet mit der Ersatzleistung für die vorstehend ähnliche plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen her auf das Trans- genannten Aufwendungen nicht statt. Insbesondere übernimmt der Versi- portmittel einwirkende Ereignisse) cherer keine Haftung aus dem Vorhandensein der beschädigten oder zer- störten Güter. 3.1.2 Notbremsungen und Ausweichmanöver. Der Versicherungsnehmer trägt für diese Schäden einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR 4 Ausschlüsse vom Versicherungsschutz je Schadenfall. 4.1 Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 3.1.3 Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahr- keine Entschädigung für Schäden zeuges, seiner Teile oder seiner Ladung ■ Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und solche, die 3.1.4 Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen sich unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von Minen, Torpedos, Bomben oder anderen Kriegs- 3.1.5 Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall werkzeugen ergeben. 3.1.6 Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Unterschlagung des ganzen ■ Aufruhr, Plünderung, politische und terroristische Gewalthandlung- Fahrzeugs. en, bürgerliche Unruhen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Sa- botage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von ho- 3.2 Der Einschluss der Schäden durch Einbruchdiebstahl in das Fahr- her Hand, gerichtliche Verfügung und Vollstreckung zeug oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs geschieht unter folgenden Vor- aussetzungen: ■ Kernenergie, Radioaktivität oder sonstige ionisierende Strahlung Während der Nachtzeit, das ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, ist ■ aus der Verwendung von chemischen, biologischen, bio-chemischen das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer verschlossenen Garage Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit ge- unterzustellen oder auf einem bewachten Parkplatz abzustellen (Parkhäu- meingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige ser und Tiefgaragen, die der allgemeinen Benutzung dienen, genügen mitwirkende Ursachen. nicht). In Ermangelung dieser Gelegenheiten kann zur Abstellung auch ein vollständig umfriedetes, verschlossenes Grundstück benutzt werden, so- ■ durch die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern für Dritte. fern das Anwesen bewohnt oder bewacht ist. Falls keine dieser Vorausset- 4.2 Vermögensschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert. zungen erfüllt werden kann, besteht gleichwohl Versicherungsschutz; der Versicherungsnehmer trägt in diesen Fällen einen Selbstbehalt von 20 %, 5 Versicherungswert, Versicherungssumme mindestens 100 EUR je Schadenfall. 5.1 Als Versicherungswert gilt für Handelsgüter der übliche Handels- 3.2.1 Schäden durch Diebstahl während des Be- und Entladens. Dieser wert, den die Güter am Abgangsort zur Zeit des Transportbeginns hatten. Einschluss gilt nur für Transporte in geschlossenen Fahrzeugen. Der Versi- Für alle übrigen Güter gilt der Zeitwert, den die Güter bei Eintritt des cherungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens jedoch Schadens hatten. 100 EUR je Schadenfall. 5.2 Als Versicherungssumme gilt der mögliche Höchstwert einer La- 3.2.2 Schäden durch Bruch, Verbiegen, Verbeulen sowie Schäden durch dung eines Fahrzeuges. Nässe auch wenn diese nicht die Folge einer in Ziffer 3.1 genannten Ge- fahr sind. Der Einschluss von Nässe gilt nur für Transporte in geschlosse- 6 Entschädigungsleistung nen Fahrzeugen. Der Versicherungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von 6.1 Die Entschädigung je Transport und Versicherungsfall ist auf eine 10 %, mindestens jedoch 100 EUR je Schadenfall. Höchstentschädigung von 10.000 EUR begrenzt. Seite 1 [Seite 2] 6.2 Es gilt eine Jahreshöchstentschädigung von 20.000 EUR vereinbart. dert, sind sie beanspruchungsgerecht sicher zu verladen. 7 Obliegenheiten 7.3 Die Rechtsfolgen von Verletzungen der Obliegenheiten nach Zif- fer 6 ergeben sich aus den Ziffern A 8 und A 9 AERB 2008. 7.1 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, einwandfreie, verkehrssichere und für den jeweiligen Transport geeignete Fahrzeuge einzusetzen. 8 Geltungsbereich 7.2 Die versicherten Güter sind beanspruchungsgerecht sicher zu verpa- Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz, cken und zu verladen. Werden die Güter handelsüblich unverpackt beför- Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Dänemark. Seite 2