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Versicherungsmakler / Transportversicherung / Bedingungsarchiv

ALTE LEIPZIGER Transportgefahren Comfort: die Bedingungen im Volltext

Baustein comfort zur Inhaltsversicherung (AERB 2008) für Gütertransporte im Werkverkehr mit benannten Gefahren, Be- und Entladen, Bruch und Nässe, höchstens 10.000 Euro je Transport und 20.000 Euro im Jahr.

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Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchsthaftung je Transportmittel, je Sendung oder je Ereignisja, bis 10.000 €„Die Entschädigung je Transport und Versicherungsfall ist auf eine Höchstentschädigung von 10.000 EUR begrenzt.“Ziffer 6.1, Seite 1
Vertragsform: Einzelpolice, Jahres- oder Pauschalpolice, laufende Versicherung mit Umsatz- oder Einzelmeldung, Baustein eines Firmenvertragsja„Sofern dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer in Erweiterung der AERB 2008“Ziffer 1.1, Seite 1
Allgefahrendeckung (volle Deckung): versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen istnein„Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen der versicherten Güter durch“Ziffer 3.1, Seite 1
Eigene Güter und Handelswaren des Betriebs versichertja„Entschädigung für die Beförderung von Gütern einschließlich Verpackung soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat“Ziffer 1.1, Seite 1
Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und Arbeitsgeräte, die zum Eigengebrauch mitgeführt werden (Autoinhalt, Handwerkerausstattung)nicht geregelt
Fremde Güter in Obhut des Betriebs (Kundeneigentum, Reparaturgut, Kommissionsware)ja„soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat“Ziffer 1.1, Seite 1
Versicherte Transportwege und Transportmittel (Straße, Schiene, Luft, See, Binnengewässer)ja„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen“Ziffer 1.2, Seite 1
Geltungsbereich (Deutschland, Österreich, Spanien, Europa, weltweit)ja„Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Dänemark.“Ziffer 8, Seite 2
Haus-zu-Haus-Deckung: Beginn mit dem Verlassen des Absendeorts, Ende mit der Ablieferung am Bestimmungsortja„Die Versicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter zum Zwecke der Beförderung von der Stelle entfernt werden, an der sie hierfür bereitgestellt werden“Ziffer 2.1, Seite 1
Transportbedingte Zwischenlagerung (Dauer in Tagen wörtlich im text)nicht geregelt
Schäden beim Be- und Entladen, auch durch eigene Mitarbeiter und Ladegeräteja„Das durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter vorgenommene Be- und Entladen der Fahrzeuge gilt mitversichert.“Ziffer 2.1, Seite 1
Versicherungswert: Rechnungs- oder Marktwert plus Fracht, Kosten und imaginärer Gewinnja„Als Versicherungswert gilt für Handelsgüter der übliche Handelswert, den die Güter am Abgangsort zur Zeit des Transportbeginns hatten.“Ziffer 8.1, Seite 1

Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Transporte mit betriebseigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen (Werkverkehr) versichertja„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt werden.“Ziffer 1.2, Seite 1
Privatfahrzeuge von Mitarbeitern auf Dienstfahrten einbezogennicht geregelt
Transportmittelunfall (Zusammenstoß, Umstürzen, Abkommen von der Fahrbahn, Brücken- oder Tunneleinsturz)ja„Unfall des Transportmittels (z. B. Umstürzen, Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen“Ziffer 3.1.1, Seite 1
Betriebsschäden ohne Unfall (Verrutschen der Ladung, Bremsen, Ausweichen)ja, Selbstbeteiligung 100 €„Notbremsungen und Ausweichmanöver. Der Versicherungsnehmer trägt für diese Schäden einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR je Schadenfall.“Ziffer 3.1.2, Seite 1
Brand, Blitzschlag und Explosion während des Transportsja„Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges“Ziffer 3.1.3, Seite 1
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und andere Elementarereignisseja„Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen“Ziffer 3.1.4, Seite 1
Diebstahl des ganzen Fahrzeugs samt Ladungja„Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs“Ziffer 3.1.6, Seite 1
Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeugja„Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall“Ziffer 3.1.5, Seite 1
Raub und räuberische Erpressung des Fahrersja„Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall“Ziffer 3.1.5, Seite 1
Nachtklausel: Diebstahlschutz nachts nur in verschlossener Garage, auf bewachtem Platz oder mit Bewachungja„Während der Nachtzeit, das ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, ist das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer verschlossenen Garage unterzustellen oder auf einem bewachten Parkplatz abzustellen“Ziffer 3.2, Seite 1
Vorgaben für das unbeaufsichtigte Fahrzeug tagsüber (Höchstdauer, verschlossen, Alarmanlage)ja„unbewachter Standzeiten zusätzlich mit einer geeigneten ... gegen Abkoppeln gesichert sind“Ziffer 1.2, Seite 1

Güterversicherung beim Versand

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versand über fremde Frachtführer, Spediteure und Logistiker versichertnein„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt werden.“Ziffer 1.2, Seite 1
Post- und Paketsendungen (Paketdienste, Kurier, Express)nicht geregelt
See- und Lufttransporte einschließlich Containernicht geregelt
Beiträge zur großen Haverei und Aufopferungnicht geregelt
Bruch zerbrechlicher Güter (Glas, Keramik, Elektronik)ja, Selbstbeteiligung 100 €„Schäden durch Bruch, Verbiegen, Verbeulen sowie Schäden durch Nässe auch wenn diese nicht die Folge einer in Ziffer 3.1 genannten Gefahr sind.“Ziffer 3.2.2, Seite 1
Kühl- und Tiefkühlgut, auch bei Ausfall des Kühlaggregatsnicht geregelt
Valoren: Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunstnicht geregelt
Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen und Beschlagnahmenein„Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse“Ziffer 4.1, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch unzureichende Verpackung oder Verladungja„Die versicherten Güter sind beanspruchungsgerecht sicher zu verpacken und zu verladen.“Ziffer 7.2, Seite 1
Ausschluss von innerem Verderb, natürlicher Beschaffenheit, Schwund und Rostnicht geregelt
Ausschluss von Verzögerungs-, Markt- und Vermögensschädenja„Vermögensschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert.“Ziffer 4.2, Seite 1

Ausstellung, Messe und Musterkollektionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausstellungs- und Messeversicherung (Hin- und Rücktransport plus Aufenthalt)nicht geregelt
Gefahren während des Aufenthalts auf Messe oder Ausstellung (Auf- und Abbau, Ausstellungsdauer)nicht geregelt
Diebstahl und Abhandenkommen vom Messestand (auch einfacher Diebstahl)nicht geregelt
Bewachungs- oder Verschlussvorgabe für den Messestand außerhalb der Öffnungszeitennicht geregelt
Musterkollektionen und Reiselager von Außendienst und Handelsvertreternnicht geregelt
Messestand, Standbau, Dekoration und Präsentationstechnik mitversichertnicht geregelt

Verkehrshaftung von Frachtführern und Spediteuren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr nach Landesrecht (HGB, österreichisches Recht, LCTTM)nicht geregelt
Haftung nach CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransportennicht geregelt
Haftung als Spediteur (ADSp, AÖSp, condiciones del transitario)nicht geregelt
Haftung als Lagerhalternicht geregelt
Kabotage und Transporte innerhalb anderer Staatennicht geregelt
Deckung bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit von Mitarbeitern, Durchbrechung der Haftungsgrenzen)nicht geregelt
Einsatz von Subunternehmern mitversichert (Haftung für beauftragte Frachtführer)nicht geregelt
Güterfolge- und reine Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, Nachnahmefehler)nicht geregelt
Ausgeschlossene Güter (Umzugsgut, Tiere, Valoren, Tabak, Spirituosen, Elektronik)nicht geregelt
Anmelde- oder Umsatzmeldepflicht je Transport oder Abrechnung nach Umsatznicht geregelt

Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rettungs-, Bergungs- und Schadenminderungskostenja, bis 5.000 €„bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis“Ziffer 3.3.2, Seite 1
Kosten der Schadenfeststellung (Havariekommissar, Sachverständiger)ja„die Schadenfeststellungskosten Dritter“Ziffer 3.3.1, Seite 1
Kosten für Umladen, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung nach einem Schadennicht geregelt
Aufräumungs-, Vernichtungs- und Entsorgungskosten beschädigter Güterja, bis 5.000 €„bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis“Ziffer 3.3.2, Seite 1
Zölle, Steuern und Abgaben auf beschädigte oder verlorene Güternicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Verkehrshaftungsversicherung)nicht geregelt

Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Erhöhte oder prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Kühlgut oder Bruch100 €„Versicherungsnehmer trägt in diesen Fällen einen Selbstbehalt von 20 %, mindestens 100 EUR je Schadenfall.“Ziffer 3.2, Seite 1
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungnicht geregelt
Sicherungsvorgaben (Ladungssicherung, Schlösser, Alarmanlage, Ortung, Fahrerauswahl)ja„Dem Versicherungsnehmer obliegt es, einwandfreie, verkehrssichere und für den jeweiligen Transport geeignete Fahrzeuge einzusetzen.“Ziffer 7.1, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Havariekommissar, Vorbehalt bei Annahme)nicht geregelt
Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern und verbundenen Unternehmennicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen (DTV) oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn günstigernicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigungnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen für die Versicherung der Transportgefahren comfort (BTrG comfort), Vertragsbestandteil S 67.3
[Seite 1] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Vertragsbestandteil S 67.3 Besondere Bedingungen für die Versicherung der Transportgefahren - comfort BTrG comfort – Fassung Mai 2020 1 Versicherung für Gütertransporte im Werkverkehr 3.2.3 In Ergänzung zu Ziffer 1.2 sind private Sachen des Fahrers, solange sie sich in dem geführten Fahrzeug befinden bis 500 EUR auf »erstes 1.1 Sofern dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer in Erwei- Risiko« je Schadenereignis einschließlich Schäden durch Diebstahl und terung der AERB 2008 bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssum- Bruch versichert. Ausgenommen sind jedoch Bargeld, Wertpapiere, Ur- me Entschädigung für die Beförderung von Gütern einschließlich Verpa- kunden, Dokumente aller Art sowie Mobiltelefone und Laptops. ckung soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat. 3.3 Aufwendungen und Kosten 1.2 Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfol- 3.3.1 Der Versicherer übernimmt ferner die Aufwendungen zur Abwen- gen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt dung oder Minderung des Schadens bei Eintritt des Versicherungsfalls werden. Die Transportmittel müssen die erforderliche Eignung für die sowie die Schadenfeststellungskosten Dritter. Aufnahme und Beförderung der versicherten Güter besitzen, was der Ver- sicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen hat. Die 3.3.2 Der Versicherer leistet Ersatz für Aufwendungen zum Zwecke der auf Anhängern geladenen Güter sind nur versichert, wenn die Anhänger Bergung und/oder Beseitigung/Vernichtung von versicherten Gütern, die am Zugfahrzeug¬/Kraftfahrzeug betriebsfähig fest angekoppelt und wäh- durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, bis rend unbewachter Standzeiten zusätzlich mit einer geeigneten Diebstahlsi- zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis. cherung gegen Abkoppeln gesichert sind. Die Entschädigungsleistung wird über die Versicherungssumme hinaus gezahlt. Voraussetzung ist, dass 2 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 2.1 Das durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter vorge- ■ der Versicherungsnehmer die Aufwendungen nach den Umständen nommene Be- und Entladen der Fahrzeuge gilt mitversichert. Die Versi- für geboten halten durfte oder cherung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter zum Zwecke der Be- ■ die Aufwendungen durch die Befolgung behördlicher Anordnungen förderung von der Stelle entfernt werden, an der sie hierfür bereitgestellt entstanden sind oder werden, und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter am Ablieferungs- ort an die Stelle gebracht sind, die der vorläufigen Aufbewahrung dient. ■ die Aufwendungen durch die Befolgung der Weisungen des Versi- cherers entstanden sind. Besondere Bestimmungen während der Nachtzeit siehe Ziffer 3.2. Der Versicherer leistet auch Ersatz, wenn die zuständige Behörde aufgrund 3 Umfang des Versicherungsschutzes gesetzlicher Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versi- 3.1 Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen cherter Güter deren Bergung und/oder Beseitigung von Umweltschäden, der versicherten Güter durch: insbesondere der Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden verlangt. 3.1.1 Unfall des Transportmittels (z. B. Umstürzen, Zusammenstoß mit Ein Übergang der Rechte an den oder auf die beschädigten oder zerstörten anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen, Einsturz von Brücken und Güter auf den Versicherer findet mit der Ersatzleistung für die vorstehend ähnliche plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen her auf das Trans- genannten Aufwendungen nicht statt. Insbesondere übernimmt der Versi- portmittel einwirkende Ereignisse) cherer keine Haftung aus dem Vorhandensein der beschädigten oder zer- störten Güter. 3.1.2 Notbremsungen und Ausweichmanöver. Der Versicherungsnehmer trägt für diese Schäden einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR 4 Ausschlüsse vom Versicherungsschutz je Schadenfall. 4.1 Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 3.1.3 Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahr- keine Entschädigung für Schäden zeuges, seiner Teile oder seiner Ladung ■ Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und solche, die 3.1.4 Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen sich unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von Minen, Torpedos, Bomben oder anderen Kriegs- 3.1.5 Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall werkzeugen ergeben. 3.1.6 Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Unterschlagung des ganzen ■ Aufruhr, Plünderung, politische und terroristische Gewalthandlung- Fahrzeugs. en, bürgerliche Unruhen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Sa- botage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von ho- 3.2 Der Einschluss der Schäden durch Einbruchdiebstahl in das Fahr- her Hand, gerichtliche Verfügung und Vollstreckung zeug oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs geschieht unter folgenden Vor- aussetzungen: ■ Kernenergie, Radioaktivität oder sonstige ionisierende Strahlung Während der Nachtzeit, das ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, ist ■ aus der Verwendung von chemischen, biologischen, bio-chemischen das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer verschlossenen Garage Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit ge- unterzustellen oder auf einem bewachten Parkplatz abzustellen (Parkhäu- meingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige ser und Tiefgaragen, die der allgemeinen Benutzung dienen, genügen mitwirkende Ursachen. nicht). In Ermangelung dieser Gelegenheiten kann zur Abstellung auch ein vollständig umfriedetes, verschlossenes Grundstück benutzt werden, so- ■ durch die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern für Dritte. fern das Anwesen bewohnt oder bewacht ist. Falls keine dieser Vorausset- 4.2 Vermögensschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert. zungen erfüllt werden kann, besteht gleichwohl Versicherungsschutz; der Versicherungsnehmer trägt in diesen Fällen einen Selbstbehalt von 20 %, 5 Versicherungswert, Versicherungssumme mindestens 100 EUR je Schadenfall. 5.1 Als Versicherungswert gilt für Handelsgüter der übliche Handels- 3.2.1 Schäden durch Diebstahl während des Be- und Entladens. Dieser wert, den die Güter am Abgangsort zur Zeit des Transportbeginns hatten. Einschluss gilt nur für Transporte in geschlossenen Fahrzeugen. Der Versi- Für alle übrigen Güter gilt der Zeitwert, den die Güter bei Eintritt des cherungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens jedoch Schadens hatten. 100 EUR je Schadenfall. 5.2 Als Versicherungssumme gilt der mögliche Höchstwert einer La- 3.2.2 Schäden durch Bruch, Verbiegen, Verbeulen sowie Schäden durch dung eines Fahrzeuges. Nässe auch wenn diese nicht die Folge einer in Ziffer 3.1 genannten Ge- fahr sind. Der Einschluss von Nässe gilt nur für Transporte in geschlosse- 6 Entschädigungsleistung nen Fahrzeugen. Der Versicherungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von 6.1 Die Entschädigung je Transport und Versicherungsfall ist auf eine 10 %, mindestens jedoch 100 EUR je Schadenfall. Höchstentschädigung von 10.000 EUR begrenzt. Seite 1 [Seite 2] 6.2 Es gilt eine Jahreshöchstentschädigung von 20.000 EUR vereinbart. dert, sind sie beanspruchungsgerecht sicher zu verladen. 7 Obliegenheiten 7.3 Die Rechtsfolgen von Verletzungen der Obliegenheiten nach Zif- fer 6 ergeben sich aus den Ziffern A 8 und A 9 AERB 2008. 7.1 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, einwandfreie, verkehrssichere und für den jeweiligen Transport geeignete Fahrzeuge einzusetzen. 8 Geltungsbereich 7.2 Die versicherten Güter sind beanspruchungsgerecht sicher zu verpa- Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz, cken und zu verladen. Werden die Güter handelsüblich unverpackt beför- Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Dänemark. Seite 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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