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Insurance broker / Machinery breakdown insurance in Germany / Policy wording archive

Mannheimer stationäre: the policy wording in full

Katalog wählbarer Besonderer Vereinbarungen zur Maschinenversicherung stationärer Maschinen (AMB 2008 der Mannheimer), darunter Neuwert im Totalschaden, Datenversicherung, Fundamente, Vorsorge, Unterversicherungsverzicht und Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, jeweils mit Summen laut Versicherungsschein.

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Everything about this policy

What the policy covers: 70 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured (replacement value of the machines including freight, installation and duties)as stated in the policy schedule„Die Versicherungssumme für jede versicherte Sache soll dem Versicherungswert zum Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsschutzes entsprechen.“TB 2056 Nr. 2, page 3
All-risks cover (any unforeseen and sudden damage not expressly excluded)not addressed
Contract form: stand-alone machinery policy or module of a business packageyes„Zu den dem Vertrag zugrunde gelegten Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen“Vorbemerkung, page 1
Stationary machines and mechanical installations insurableyes„Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen“Vorbemerkung, page 1
Mobile and transportable equipment insurable (construction machinery, forklifts, work platforms)not addressed
Blanket cover: all machines of defined groups without a schedulenot addressed
Value thresholds per machine (minimum or maximum replacement value covered)not addressed
Automatic cover for newly acquired machinesyes„Versicherungsschutz besteht für Veränderungen durch - Umrüstungen und/oder Erweiterungen bereits versicherter Sachen sowie - Neuanschaffungen“TA 8011 Nr. 1, page 3
Cover from operational readiness, also during cleaning, maintenance, overhaul and moving on the premisesnot addressed
Waiver of the underinsurance ruleyes„Im Schadenfall verzichtet der Versicherer bis zur vereinbarten Schadenhöhe auf die Anrechnung einer Unterversicherung.“TA 0108, page 6
Hired, leased and third-party machines in the insured's carenot addressed
Insured location and territorial scope (premises, job sites, country, Europe)yes„besteht während des Hin- und Rücktransports sowie des Werkstattaufenthalts innerhalb des vereinbarten Versicherungsorts Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrags“TA 8033, page 4

Insured perils

PointRuleWording (German)Clause
Operating error, clumsiness and negligence of staffnot addressed
Malicious acts of third parties, sabotage and vandalismnot addressed
Design, material, casting and workmanship defectsnot addressed
Short circuit, overcurrent, overvoltage and inductionnot addressed
Failure of measuring, control and safety devicesnot addressed
Water shortage in boilers and steam generatorsnot addressed
Bursting due to centrifugal forcenot addressed
Over- and underpressurenot addressed
Ingress of foreign objectsnot addressed
Fire, lightning, explosion, implosion and extinguishingnot addressed
Storm, frost, ice, flood and other natural hazardsno„In Ergänzung von Abschnitt A § 2 Nr. 4 AMB leistet der Versicherer ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden oder Verluste durch“TB 2035, page 2
Theft, burglary and robbery of the machine or partsno„Nicht versichert ist die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer die versicherten Sachen unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat“TA 8007, page 3
Accidental damage to mobile equipment: collision, overturning, falling, sinkingnot addressed
Internal operational damage (breakdown without external cause)not addressed
Damage in transit and during loading and unloadingyes„besteht während des Hin- und Rücktransports sowie des Werkstattaufenthalts innerhalb des vereinbarten Versicherungsorts Versicherungsschutz“TA 8033, page 4
Damage while working on or in water and on ferriesno„Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden an Sachen, die sich in und auf Meeren befinden;“TA 0037, page 5

Insured parts

PointRuleWording (German)Clause
Tools and wear parts (belts, chains, tyres, hoses) insurednot addressed
Interchangeable and attachment toolsnot addressed
Operating fluids (oils, coolants, refrigerants, catalysts, fuels)not addressed
Foundations, brickwork and liningsyes„sind gemäß Abschnitt A § 1 Nr. 2 AMB bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko versichert:“TB 2024, page 2
Spare parts and standby unitsyes„Reserveteile sind Einzelteile, Baugruppen oder vollständige Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, beschädigte, verschlissene oder fehlende Einzelteile, Baugruppen oder Erzeugnisse zu ersetzen.“TB 2024 Nr. 2, page 2
Control software and data of machine controls (CNC, PLC) after physical damageyes„Versichert sind zusätzlich Kosten für die Wiederherstellung von aa) Daten; bb) betriebsfertigen und funktionsfähigen Standardprogrammen“TK 2911 Nr. 1, page 1

Costs and loss of profit

PointRuleWording (German)Clause
Debris removal, decontamination and disposal costsnot addressed
Dismantling, re-erection, moving and protection costsnot addressed
Express and air freight, overtime and holiday worknot addressed
Costs for earthworks, paving, masonry and scaffoldingyes„ersetzt der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko auch notwendige Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten“TB 2030, page 2
Salvage and towing costs for mobile equipmentnot addressed
Fault-finding and damage assessment costsyes„Der Versicherer leistet auch Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko für Schadensuchkosten.“TA 0046, page 5
Increased costs for hiring a replacement machine or outsourcing during repairyes„Mitversichert sind anlässlich eines versicherten Schadens ersatzweise eingesetzte Sachen (Ersatzgeräte/-maschinen)“TA 8013, page 3
Machinery business interruption included or available as a modulenot addressed

Indemnity

PointRuleWording (German)Clause
Partial loss: reimbursement of repair costs to working ordernot addressed
Total loss: indemnity at replacement, current or actual cash valueyes„Entschädigt wird im Falle eines Totalschadens in Abweichung von Abschnitt A § 7 Nr. 3 AMB der Neuwert.“TB 2040 Nr. 1, page 2
New-for-old deduction (betterment, depreciation by age)yes„Bei Schäden an Spindeln wird die Entschädigung gemäß Abschnitt A § 7 AMB um die nachfolgenden Prozentsätze gekürzt.“TB 2037 Nr. 2, page 2
Increased costs due to technological progress on replacementnot addressed
Costs of provisional repairs and later damagenot addressed
Index-linked sum and premium adjustmentnot addressed

Exclusions and reductions

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of wear and tear, corrosion, scale and gradual deteriorationyes„keine Entschädigung für Lack-, Kratz- und Schrammschäden sowie für geringfügige Verformungen (z.B. Beulen), sofern die technische Funktionsfähigkeit der versicherten Sache dadurch nicht beeinträchtigt ist.“TA 0072, page 6
Exclusion of damage covered by manufacturer, supplier or repairer warrantynot addressed
Insurer pays first if the manufacturer disputes warrantynot addressed
Exclusion of defects known at inceptionnot addressed
Exclusion of damage from continued operation before final repairnot addressed
Exclusion of damage during testing and trial runsyes„Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden an Prototypen.“TA 0074, page 6
Full payment despite gross negligenceyes„verzichtet der Versicherer für Schadenereignisse bis zu der vereinbarten Gesamtschadenhöhe auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.“TA 0065, page 5
Exclusion of damage from cyber attacks and malware on machine controlsnot addressed
Terrorism damage coveredyes„Im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages sind - unbeschadet der Ausschlüsse von Krieg und Kernenergie - Schäden und (soweit vereinbart) Kosten, die durch Terrorakte sowie deren Abwehr verursacht werden“TA 0019, page 4
Extraordinary risks through the Consorcio de Compensación de Seguros (Spain only)not addressed

Deductible, duties and contract

PointRuleWording (German)Clause
Deductible per claimyes„Ein Selbstbehalt wird dann nur einmal abgezogen und zwar der höchste.“TA 0056, page 5
Percentage or higher deductible (mobile equipment, theft, natural hazards, older machines)not addressed
Maintenance to manufacturer specifications or maintenance contract requiredyes„Der Versicherungsnehmer hat alle gekennzeichneten versicherten Sachen auf Grundlage der Vorschriften der Hersteller bzw. der Umrüsterfirmen durch einen Fachbetrieb“TA 0034 Nr. 1, page 4
Statutory inspections required (safety, boilers, pressure vessels)yes„auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüfen (Inspektion gemäß Nr. 2 b)) und alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durch eine Fachkraft durchführen zu lassen“TA 0034 Nr. 1, page 4
Security rules for mobile equipment out of hours (immobiliser, parking, tracking)not addressed
Duty to report additions and disposals and annual sum declarationyes„Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer die eingetretenen Veränderungen innerhalb eines Monats nach Beginn eines jeden Versicherungsjahrs zu melden.“TA 8011 Nr. 2, page 3
Duties after a loss (immediate notice, inspection before repair, police for theft)yes„Die beschädigten Teile sind zur Beweissicherung aufzubewahren und der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit Schadenfotos anzufertigen.“TA 0016, page 4
Better-terms guarantee (model terms or prior insurer)not addressed
Innovation clause: future improvements apply without extra premiumnot addressed
Contract term and renewalnot addressed
Insurer may cancel after a claimnot addressed
Appraisal procedure for disputes on the loss amountnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
not known

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Besondere Vereinbarungen Maschinen '22 (TV 743)
[Seite 1] Mannheimer Versicherung AG Auswahlmöglichkeiten für Besondere Vereinbarungen 2022 für die Maschinenversicherung der Mannheimer Versicherung AG Besondere Vereinbarungen Maschinen '22 (Stand: 01.07.2022) TV_743_0722 Vorbemerkung Zu den dem Vertrag zugrunde gelegten Allgemeine Bedingungen 2008 der 4. Versicherungsort Mannheimer Versicherung AG für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen (in den folgenden Klauseln und besonderen In Ergänzung zu Abschnitt A § 4 AMB besteht Versicherungsschutz für Vereinbarungen kurz "AMB" genannt) gelten folgende abweichende Sicherungsdatenträger und Sicherungsdaten in deren Auslagerungsstätten und/oder ergänzende besondere Bestimmungen sofern diese beantragt und sowie auf den Verbindungswegen zwischen Versicherungsort und vom Versicherer zugesagt wurden: Auslagerungsstätte. 5. Versicherungswert; Versicherungssumme Innere Unruhen (TK 2236) [0818] a) Versicherungswert sind abweichend von Abschnitt A § 5 Nr. 1 AMB bei 1. Der Versicherer leistet abweichend von Abschnitt A § 2 Nr. 4 c) AMB Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen. aa) Daten und Programmen die Wiederbeschaffungs- bzw. Wiedereingabekosten (siehe Nr. 6 a); 2. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der bb) Wechseldatenträgern die Wiederbeschaffungskosten. Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. b) Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. 3. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch 6. Umfang der Entschädigung für Daten und Programme Verfügung von hoher Hand. a) Entschädigt werden abweichend von Abschnitt A § 7 AMB die für die 4. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes der Daten und aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden Programme notwendigen Aufwendungen. Aufwendungen zur kann. Wiederherstellung sind insbesondere erforderliche 5. Die Grenze der Entschädigung ist abweichend von Abschnitt A § 7 Nr. 5 AMB aa) maschinelle Wiedereingabe aus Sicherungsdatenträgern; der im Versicherungsvertrag genannte Betrag. bb) Wiederbeschaffung und Wiedereingabe oder Wiederherstellung von Stamm- und Bewegungsdaten (einschl. dafür erforderlicher 6. Die Versicherung dieser Gefahr kann jederzeit gekündigt werden. Die Belegaufbereitung/Informationsbeschaffung); Kündigung wird 1 Woche nach Zugang wirksam. cc) Wiederbeschaffung und Neuinstallation von Standardprogrammen; dd) Wiedereingabe von Programmdaten individuell hergestellter Programme und Programmerweiterungen (z.B. Konfigurationen, Makler (TK 2825) [0712] Funktionsblöcke) aus beim Versicherungsnehmer vorhandenen Belegen (z.B. Quellcodes). Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. aa) für Kosten, die zusätzlich entstehen, weil die versicherten Daten oder Programme durch Kopierschutz-, Zugriffsschutz- oder vergleichbare Datenversicherung (TK 2911) [0818] Vorkehrungen (z.B. Kopierschutzstecker, Verschlüsselungs- maßnahmen) gesichert sind (z.B. Kosten für neuerlichen 1. Versicherte und nicht versicherte Kosten Lizenzerwerb); bb) für die Korrektur von manuell fehlerhaft eingegebenen Daten; a) Versichert sind zusätzlich Kosten für die Wiederherstellung von cc) für Fehlerbeseitigungskosten in Programmen; dd) für Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die aa) Daten; Wiederherstellung hinausgehen; bb) betriebsfertigen und funktionsfähigen Standardprogrammen und ee) für sonstige Vermögensschäden; individuell hergestellten Programmen, zu deren Nutzung der ff) soweit die Wiederbeschaffung oder Wiedereingabe der Daten oder Versicherungsnehmer berechtigt ist; Programme nicht notwendig ist; gg) soweit die Wiederbeschaffung oder Wiedereingabe der Daten oder soweit sich diese auf einem Datenträger befinden. Programme nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens durchgeführt wurde. b) Nicht versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit c) Grenze der Entschädigung ist jede der vereinbarten Versicherungssummen. befinden. d) Bei Unterversicherung wird kein Abzug von der Entschädigung 2. Versicherte Sachen vorgenommen. Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 4 a) AMB in der jeweils vereinbarten e) Der nach a) bis c) ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um den Fassung sind Wechseldatenträger versichert. Wechseldatenträger gelten nicht vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird der als elektronisches Bauelement. Selbstbehalt jeweils einzeln abgezogen. 3. Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden 7. Sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten vor Eintritt des Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder Versicherungsfalls die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge a) Ergänzend zu Abschnitt B § 8 Nr. 1 a) AMB hat der Versicherungsnehmer a) von Blitzeinwirkung oder vor Eintritt des Versicherungsfalles b) eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt A § 2 aa) eine übliche, jedoch mindestens einmal wöchentliche Datensicherung AMB an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem vorzunehmen, d.h. Duplikate der versicherten Daten und Programme diese gespeichert waren anzufertigen und so aufzubewahren, dass bei einem Versicherungsfall Originale und Duplikate nicht gleichzeitig beschädigt werden oder eingetreten ist. –1– [Seite 2] abhanden kommen können. Die technischen Einrichtungen zur Datensicherung müssen jeweils dem Stand der Technik entsprechen; bb) sicherzustellen, dass Form und Struktur der Daten auf dem a) Leitungswasser; Sicherungsdatenträger so beschaffen sind, dass deren Rücksicherung Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- und Ableitungsrohren, den technisch möglich ist, z.B. durch Sicherung mit Prüfoption (Verify) und sonstigen Einrichtungen der Wasserversorgung oder der Warmwasserheizungs-, Durchführung von Rücksicherungstests. Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in a) genannten Obliegenheiten Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen vorsätzlich oder grob fahrlässig, so kann der Versicherer nach Maßgabe Leitungswasser gleich. von Abschnitt B § 8 AMB zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. b) Sturm; Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefahrerhöhung, gilt Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 Abschnitt B § 9 Absatz 2 AMB. Danach kann der Versicherer kündigen nach Beaufort. Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, so oder leistungsfrei sein. wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherer nachweist, dass - die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Mitversicherung Zusatzgeräte, Reserveteile, Fundamente (TB 2024) [0720] anderen Sachen angerichtet hat oder - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Soweit sie nicht bereits in der Versicherungssumme der versicherten Sache Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen berücksichtigt sind, sind gemäß Abschnitt A § 1 Nr. 2 AMB bis zur Höhe der befunden haben, oder eines mit diesem Gebäude baulich verbundenen vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko versichert: Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann. 1. Zusatzgeräte; c) Hagel. Zusatzgeräte sind Zubehör gleichzusetzen. Zubehör einer Sache sind bewegliche Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Sachen, die ohne wesentliche Bestandteile der Hauptsache zu sein, ihrem wirtschaftlichen Zweck zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dementsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Schäden an Spindeln von Werkzeugmaschinen (TB 2037) [1018] 2. Reserveteile; 1. Funktionsstörungen und -ausfälle Reserveteile sind Einzelteile, Baugruppen oder vollständige Erzeugnisse, die dazu In Ergänzung von Abschnitt A § 2 Nr. 4 AMB leistet der Versicherer keine bestimmt sind, beschädigte, verschlissene oder fehlende Einzelteile, Baugruppen Entschädigung bei Funktionsstörungen und -ausfällen, die ohne Vorliegen eines oder Erzeugnisse zu ersetzen. Sachschadens an versicherten Sachen eintreten und beispielsweise durch Einstellung der Maschinengeometrie beseitigt werden können. 3. Fundamente. Fundamente stellen den Unterbau einer Maschine dar, das dazu bestimmt ist 2. Umfang der Entschädigung den tragenden (meist untersten) Teil von stationär aufgestellten Maschinen, das sogenannte Maschinengestell, zu tragen beziehungsweise aufzunehmen. a) Bei Schäden an Spindeln wird die Entschädigung gemäß Abschnitt A § 7 AMB um die nachfolgenden Prozentsätze gekürzt. Mitversicherung Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und aa) Keramikgelagerte Spindeln: Stemmarbeiten (TB 2030) [0720] - bei Reparatur der beschädigten Spindel: 1 Prozent je 600 Betriebsstunden In Erweiterung von Abschnitt A § 6 Nr. 3 AMB ersetzt der Versicherer bis zur Höhe - bei Verwendung einer Austauschspindel: 1 Prozent je der vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko auch notwendige Kosten für 400 Betriebsstunden Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten die der Versicherungsnehmer infolge - bei Verwendung einer neuen Spindel: 1 Prozent je eines versicherten Schadens aufwenden muss. 300 Betriebsstunden bb) Sonstige Spindeln (z.B. Kugelrollspindeln) Mitversicherung Leasing-/Finanzierungs-Differenzdeckung (GAP- - bei Reparatur der beschädigten Spindel: 1 Prozent je Deckung) (TB 2033) [0720] 400 Betriebsstunden - bei Verwendung einer Austauschspindel: 1 Prozent je 1. Differenzdeckung 300 Betriebsstunden Der Versicherer ersetzt den positiven Differenzbetrag zwischen dem Leasing- - bei Verwendung einer neuen Spindel: 1 Prozent je oder Finanzierungsrestbetrag (Ablösewert des Leasing-/Kreditgebers) und dem 200 Betriebsstunden gemäß Abschnitt A § 7 Nr. 3 AMB zu erstattenden Entschädigungsbetrag für die versicherte Sache. Der Restbetrag (Ablösewert) ergibt sich aus der Die Betriebsstunden berechnen sich ab der Erstinbetriebnahme bzw. der abgezinsten Summe der noch ausstehenden Raten zuzüglich des abgezinsten letzten Generalüberholung der Spindel. Sofern keine Erfassung der Restwertes und der noch nicht verbrauchten Mietvorauszahlung nach linearer Spindelstunden erfolgt, werden hierfür 50 Prozent der Maschinenstunden Verteilung über die Monate, in denen der Leasing- oder Kreditvertrag besteht. angesetzt. 2. Entschädigungsleistung b) Wird anlässlich eines versicherten Schadens die Spindel- und/oder die Die Versicherungsleistung der Differenzdeckung ist begrenzt auf den Maschinengeometrie überholt, sind gemäß Abschnitt A § 7 AMB vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für die versicherte Sache. ausschließlich die Wiederherstellungskosten zur Erreichung des Eine im Rahmen dieses Vertrages vom Versicherungsnehmer zu tragende (Genauigkeits-)Zustandes unmittelbar vor Schadeneintritt zu entschädigen. Selbstbeteiligung fällt nicht unter den Umfang der Differenzdeckung. Die Die Entschädigung wird daher in Ergänzung von Abschnitt A § 7 Mehrwertsteuer wird vom Versicherer ersetzt, soweit der Versicherungsnehmer Nr. 2 c) aa) AMB um diese vorweggenommenen Kosten für Wartungs- und nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Überholungsmaßnahmen gekürzt. 3. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles c) In Ergänzung von Abschnitt A § 7 Nr. 8 AMB wird die Entschädigung je In Ergänzung von Abschnitt B § 8 Nr. 2 AMB hat der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Bei Schadenfall einen Nachweis über den Restbetrag (Ablösewert) vom Leasing- Zusammentreffen mit anderen vereinbarten Selbstbehalten für die vom oder Kreditgeber und den Neuwert der versicherten Sache nach dem Leasing- Schaden betroffene versicherte Sache wird ein Selbstbehalt nur einmal oder Kreditvertragsinhalt zu erbringen. Ist ein Dritter für den Schaden abgezogen und zwar der höchste. ersatzpflichtig, so ist dem Versicherer zur Ermittlung der Schadenhöhe und Leistungsberechnung zusätzlich die Entschädigungsleistung des Dritten durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Neuwertentschädigung im Totalschadenfall (TB 2040) [0222] Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorgenannten Obliegenheiten, so ist Für eine von einem versicherten Schaden betroffene versicherte Sache gilt, beginnend der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im mit der erstmaligen Betriebsfertigkeit der versicherten Sache, im vereinbarten Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung Zeitraum nachfolgendes: verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den 1. In Abweichung von Abschnitt A § 7 Nr. 1 AMB liegt ein Teilschaden vor, wenn Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials niedriger sind als der Neuwert. Andernfalls liegt ein Totalschaden vor. Entschädigt wird im Falle eines Totalschadens in Abweichung von Abschnitt A § 7 Nr. 3 AMB der Ausschluss von Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Neuwert. Hagel (TB 2035) [0417] 2. Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte In Ergänzung von Abschnitt A § 2 Nr. 4 AMB leistet der Versicherer ohne Rücksicht in neuwertigen Zustand zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden oder Verluste durch –2– [Seite 3] Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) wiederzubeschaffen (Wiederbeschaffungskosten im Neuzustand). 2. Meldung der Veränderungen Können die Wiederbeschaffungskosten im Neuzustand nicht ermittelt werden, Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer die eingetretenen so ist die Summe der Kosten maßgebend, die jeweils notwendig wären, um die Veränderungen innerhalb eines Monats nach Beginn eines jeden Sachen in der vorliegenden gleichen Art und Güte (z. B. Konstruktion, Versicherungsjahrs zu melden. Übersteigt die Gesamtsumme der Abmessung, Leistung) zuzüglich der Handelsspanne und der Bezugskosten Veränderungen die vereinbarte Höhe, so hat der Versicherungsnehmer die wiederherzustellen. eingetretenen Veränderungen unverzüglich dem Versicherer zu melden. Der Versicherungsschutz beginnt dann frühestens nach Eingang der Meldung beim 3. Die Entschädigungsleistung bleibt jedoch auch dann auf den Zeitwert Versicherer. unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls begrenzt, Nachweise über die Veränderungen (z.B. Rechnung, Übergabeprotokoll) sind dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen. a) wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unterbleibt oder für Sofern keine Änderungen eingetreten sind, ist die Meldung entbehrlich. die versicherte Sache serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen sind; 3. Beitragsberechnung Der Beitrag für die Veränderungen wird ab Beginn des laufenden b) soweit der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von zwei Jahren nach Versicherungsjahres bzw. bei Übersteigen der vereinbarten Höhe, ab dem Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellt, dass er die Entschädigung zur Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer berechnet. Wiederherstellung der beschädigten oder Wiederbeschaffung der zerstörten oder abhandengekommenen Sachen verwendet. 4. Folgen einer Obliegenheitsverletzung Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorgenannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Wiederbeschaffungskosten im Neuzustand als Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung Versicherungswert (TB 2056) [1019] verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Anstelle von Abschnitt A § 5 Nr. 1 und Nr. 2 AMB gelten folgende Regelungen: Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefahrerhöhung und wird diese 1. Versicherungswert dem Versicherungsnehmer bekannt, hat er diese dem Versicherer unverzüglich Versicherungswert ist der Neuwert. anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn sie ohne seinen Willen eintritt. Im a) Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Übrigen gelten die §§ 23 bis 27 VVG. Danach kann der Versicherer zur Güte im neuwertigen Zustand zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Kündigung berechtigt sein, eine Vertragsänderung vornehmen oder auch Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) wiederzubeschaffen leistungsfrei sein. TA 0051 gilt insoweit nicht. (Wiederbeschaffungskosten im Neuzustand). b) Können die Wiederbeschaffungskosten im Neuzustand nicht ermittelt Mitversicherung von ausgetauschten Teilen (TA 8012) [0720] werden, so ist die Summe der Kosten maßgebend, die jeweils notwendig wären, um die Sachen in der vorliegenden gleichen Art und Güte (z. B. Erfolgt der Austausch eines Teils einer versicherten Sache durch ein Ersatz- oder ein Konstruktion, Abmessung, Leistung) zuzüglich der Handelsspanne und der komplettes Funktionsteil (z.B. Motor), so bedarf es keiner Anzeige, sofern es dem Bezugskosten wiederherzustellen. ausgetauschten Teil in Art, Ausführung und Wert entspricht. Das Austauschteil ist ab dem Zeitpunkt versichert, an dem es am Versicherungsort unmittelbar zum Einbau c) Ist der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, so ist aufgenommen wird. Der Versicherungsschutz für das ausgebaute Teil endet, wenn die Umsatzsteuer einzubeziehen. dieses erstmalig abgesetzt wurde. 2. Versicherungssumme Die Versicherungssumme für jede versicherte Sache soll dem Versicherungswert Mitversicherung Ersatzgeräte (TA 8013) [0720] zum Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsschutzes entsprechen. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme anpassen, sofern Mitversichert sind anlässlich eines versicherten Schadens ersatzweise eingesetzte werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Sachen (Ersatzgeräte/-maschinen), sofern sie der vom Schaden betroffenen Sache in Art und/oder Verwendungszweck entsprechen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Versicherungsschutz besteht bis zur Versicherungssumme der Unterschlagung (TA 8007) [0712] beschädigten Sache für den vereinbarten Zeitraum. Nicht versichert ist die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer die versicherten Sachen unter Vorbehalt seines Eigentums Voraussetzungen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren mit veräußert hat oder dem sie zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurden. Pflanzenöl (TA 8026) [1018] 1. Zusätzliche Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Versicherungssummennachlass (TA 8010) [0920] a) Der Versicherungsnehmer hat für den Betrieb von Verbrennungsmotoren In Abhängigkeit der Gesamtversicherungssumme dieses Vertrags wird auf den mit Pflanzenöl die Vorschriften des Herstellers/Umrüsters insbesondere in Jahresbeitrag ein sogenannter Versicherungssummennachlass in nachfolgend Bezug auf genannter Höhe gewährt: - den Betrieb der Verbrennungsmotoren (wie zulässige Betriebszustände, Gesamtversicherungssumme Versicherungssummennachlass Einhaltung von Grenzwerten etc.), [EUR] [%] - die empfohlenen Wartungsintervalle, ab 250.000,00 5,0 - die Ölbetriebszeiten der Verbrennungsmotoren (z.B. regelmäßige ab 500.000,00 7,5 Ölanalysen) ab 1.000.000,00 10,0 einzuhalten. Die durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse sind zu Ein gewährter Nachlass reduziert sich bzw. entfällt, sobald die dokumentieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben. Hierzu Gesamtversicherungssumme unter die jeweilig genannte ist nach Möglichkeit ein Wartungsvertrag mit einem durch den Gesamtversicherungssumme fällt. Der Nachlass wird wieder erhöht oder erneut Hersteller/Umrüster autorisierten Fachbetrieb abzuschließen. eingeräumt, sobald die Gesamtversicherungssumme die oben genannten Werte erreicht. b) Sofern keine entsprechenden Herstellerempfehlungen vorliegen oder keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer getroffen wurden, gelten folgende Überholungsintervalle: Vorsorgeversicherung (TA 8011) [1118] - Teilüberholung nach 20.000 Betriebsstunden (Austausch Zylinderköpfe, 1. Vorsorgeversicherung für Umrüstungen, Erweiterungen und Neuanschaffungen Ladeluftkühler, Hauptlager, Kolben und Laufbuchsen); Versicherungsschutz besteht für Veränderungen durch - Grundüberholung nach 40.000 Betriebsstunden. - Umrüstungen und/oder Erweiterungen bereits versicherter Sachen sowie c) Der Einsatz vom Pflanzenöl muss vom Hersteller/Umrüster freigegeben - Neuanschaffungen, die den bereits versicherten Sachen in Art und/oder sein, seinen Maßgaben entsprechen und es sind geeignete Einrichtungen Verwendungszweck entsprechen zur Überwachung von Schadstoffen (Ablagerungen, Schwefel, Silikate, Siloxane) vorzuhalten. Bei unzulässigen Betriebszuständen hat eine im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs bis zur vereinbarten Höhe. sofortige Abschaltung zu erfolgen. Der Versicherungsschutz beginnt mit Übergang der Gefahrtragung auf den Versicherungsnehmer und endet spätestens mit Ablauf des Zeitpunkts, zu 2. Begrenzung der Entschädigung welchem die Meldung über die Veränderungen dem Versicherer hätte zugehen Werden die Motoren ohne Wartung über die in Nr. 1 a) bzw. Nr. 1 b) müssen. Im Versicherungsfall wird die Entschädigungsleistung um den für die angegebenen Zeiträume hinaus weiterbetrieben und tritt dann ein versicherter Vorsorgeversicherung vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Schaden ein, so wird nur der Schadenmehraufwand ersetzt. Das heißt die –3– [Seite 4] Kosten für De- und Remontage sowie für sonstige üblicherweise bei einer mitversichert, sofern und solange die Versicherungssumme des Vertrages Revision anfallende Arbeiten sind Revisionsaufwand und vom (inklusive gegebenenfalls vereinbarter Vorsorge, Nachhaftung oder Versicherungsnehmer zu tragen. Höherhaftung) unter EUR 25.000.000,00 liegt. 3. Folgen von Obliegenheitsverletzungen 3. Die Versicherung dieser Schäden gilt nur für vereinbarte Versicherungsorte Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorgenannten Obliegenheiten, so ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung 4. Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen bleiben nachstehende Schäden verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder sowie Kosten jeder Art stets ausgeschlossen: die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. 4.1 Rückwirkungsschäden. Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefahrerhöhung und wird diese dem Versicherungsnehmer bekannt, hat er diese dem Versicherer unverzüglich 4.2 Kontaminationsschäden (biologische, chemische, radioaktive oder sonstige anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn sie ohne seinen Willen eintritt. Im Verseuchung, Vergiftung sowie Verhinderung und/oder Einschränkung der Übrigen gelten die §§ 23 bis 27 VVG. Danach kann der Versicherer zur Nutzung von Sachen durch die Wirkung oder Freisetzung chemischer, Kündigung berechtigt sein, eine Vertragsänderung vornehmen oder auch biologischer oder radioaktiver Substanzen). leistungsfrei sein. TA 0051 gilt insoweit nicht. a) Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn diese Substanzen vor Schadeneintritt vom Versicherungsnehmer oder Mitversicherten auf dem Versicherungsort oder von Dritten betriebsbedingt zu Mitversicherung Werkstattaufenthalte inklusive Transporte (TA 8033) [0720] Produktionszwecken gelagert oder verwendet werden. b) Er gilt ferner nicht, wenn diese Substanzen vor Schadeneintritt Für versicherte Sachen, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden in Bestandteil eines versicherten oder vom Versicherungsnehmer eine außerhalb des Betriebsgrundstückes gelegene Werkstatt gebracht werden, genutzten Gebäudes waren. besteht während des Hin- und Rücktransports sowie des Werkstattaufenthalts innerhalb des vereinbarten Versicherungsorts Versicherungsschutz im Rahmen des 4.3 Schäden durch Ausfall von Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Gas, Vertrags, soweit nicht die mit der Reparatur beauftragte Firma zu haften hat. Wasser, Telekommunikation) bei Fremdbezug. Seetransporte sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 5. Versicherungsnehmer oder Versicherer können die Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang Maklervollmacht (TA 0011) [0712] wirksam. Der unverbrauchte Beitrag wird in diesem Fall erstattet. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen, Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Willenserklärungen und Zahlungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Zugang der Kündigung kündigen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. Höchstentschädigung (TA 0025) [0817] Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern (TA 0015) [0417] Grenze der Entschädigung sind die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen, maximal jedoch der vereinbarte Betrag. Der Versicherer verzichtet auf Regressansprüche gegen Mitarbeiter des Versicherungsnehmers sowie gegen Mitarbeiter von zum Unternehmensverbund des Versicherungsnehmers gehörenden Unternehmen. Vom Regressverzicht Mitversicherung verbundener Unternehmen (TA 0026) [0620] ausgenommen sind Schadenfälle: Mitversichert sind alle mit dem Versicherungsnehmer verbundene Unternehmen mit - durch Vorsatz, Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. - für die eine Entschädigung aus einer Haftpflichtversicherung erlangt werden kann. Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen (TA 0028) [0712] Reparaturbeginn (TA 0016) [0817] Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung Nach Eintritt eines Schadens kann bis zu einem voraussichtlichen Gesamtschaden in aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Höhe des vereinbarten Betrags sofort mit der Reparatur begonnen werden. Die Prüfung der Ersatzpflicht durch den Versicherer sowie die Verpflichtung des Sanktionsklausel Versicherungsnehmers zur unverzüglichen Schadenmeldung und zur 1. Der Versicherer befolgt die ihm während der Dauer des Versicherungsvertrages Schadenminderung bleiben hiervon unberührt. Die beschädigten Teile sind zur von deutschem Recht oder durch von deutschem Recht akzeptierten nationalen Beweissicherung aufzubewahren und der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit oder internationalen Sanktions- oder Embargobestimmungen auferlegten Schadenfotos anzufertigen. Verpflichtungen. 2. Es gilt die nachstehende Sanktionsklausel: Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs- Repräsentanten (TA 0017) [0817] schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Verletzungen der Vertragsbestimmungen von gesetzlichen, polizeilichen oder Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. sonstigen Vorschriften beeinträchtigen die Rechte des Versicherungsnehmers nicht, Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos soweit diese Verletzungen auf einem Versehen beruhen und wider Willen und der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Wissen des Versicherungsnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Repräsentanten Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. begangen werden. 3. Bei Änderungen der Sach- und Rechtslage wird die Klausel vom Versicherer entsprechend angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung wird vom Versicherer im Als Repräsentanten gelten: Internet auf seiner Homepage unter www.mannheimer.de/webcode mit dem Webcode X080 0000 9912 veröffentlicht. - bei Aktiengesellschaften alle Mitglieder des Vorstandes oder deren Generalbevollmächtigte; - bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer; Regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung von versicherten - bei Kommanditgesellschaften die Komplementäre; Sachen (TA 0034) [0319] - bei offenen Handelsgesellschaften die Gesellschafter; - bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts die Gesellschafter; 1. Obliegenheit zur regelmäßigen Inspektion, Wartung und Instandsetzung - bei Einzelfirmen die Inhaber. Der Versicherungsnehmer hat alle gekennzeichneten versicherten Sachen auf Grundlage der Vorschriften der Hersteller bzw. der Umrüsterfirmen durch einen Fachbetrieb gemäß Nr. 2 a) auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüfen Schäden infolge von Terrorakten (TA 0019) [0712] (Inspektion gemäß Nr. 2 b)) und alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durch eine Fachkraft durchführen zu lassen (Wartung gemäß Nr. 2 c)). 1. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, Entsprechende Nachweise (Wartungs-/Prüfprotokolle, Reparaturrechnungen) die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der sind im Versicherungsfall vorzulegen. Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen. 2. Definitionen Fachbetrieb, Inspektion, Wartung und Instandsetzung 2. Im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages sind - unbeschadet der a) Fachbetrieb Ausschlüsse von Krieg und Kernenergie - Schäden und (soweit vereinbart) Als Fachbetrieb ist ein Betrieb anzusehen, dessen Mitarbeiter aufgrund Kosten, die durch Terrorakte sowie deren Abwehr verursacht werden, –4– [Seite 5] ihrer Ausbildung und Berufserfahrung hinreichend qualifiziert sind, Löschinseln, schwimmende Tanks oder Verarbeitungsanlagen sowie fachspezifische Tätigkeiten entsprechend den einschlägigen Vorgaben, Unterwasserrohrleitungen und Seekabel. insbesondere gemäß den technischen Normen und Schutzvorschriften, sachgerecht auszuführen. Mitversicherung Schadensuchkosten (TA 0046) [0720] b) Inspektion Die Inspektion ist die Feststellung und Beurteilung des gegenwärtigen Der Versicherer leistet auch Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Zustandes von technischen Mitteln eines Systems (sogenannter Istzustand). Versicherungssumme auf Erstes Risiko für Schadensuchkosten. Die Inspektion beschränkt sich damit auf die Prüfung technischer Einrichtungen. Schadensuchkosten sind Kosten, die über die eigentliche Schadenbehebung hinaus zusätzlich aufgewendet werden müssen, um eine Schadenstelle zu lokalisieren bzw. c) Wartung die Schadenursache festzustellen. Unter Wartung werden Maßnahmen verstanden, durch die der für den Betrieb einer Anlage geforderte Zustand bewahrt wird (sogenannter Sollzustand). Dies geschieht überwiegend dadurch, dass die technischen Mitversicherung Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (TA 0050) [0720] Mittel des Systems (wenn und soweit erforderlich) durch eine Fachkraft gereinigt, geschmiert und geölt aber auch eingestellt und justiert werden. Besteht durch den Eintritt des Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb oder Fachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und außerhalb des Versicherungsorts, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer Berufserfahrung hinreichend qualifiziert ist solche Tätigkeiten entsprechend aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür den einschlägigen Vorgaben, insbesondere gemäß den technischen erforderlichen Aufwendungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Normen und Schutzvorschriften, sachgerecht auszuführen. auf Erstes Risiko, sofern hierfür nicht Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann. d) Instandsetzung Durch die Instandsetzung wird der für den Betrieb von technischen Mitteln eines Systems geforderte Sollzustand wiederhergestellt, wenn dieser durch Gefahränderung (TA 0051) [0416] eine Betriebsstörung, einen Schaden oder eine sonstige Abweichung nicht mehr gewährleistet ist. Ziel der Instandsetzung ist es also, eine technische 1. Gefahränderung/Anzeigepflicht Einrichtung wieder in den Sollzustand zu versetzen, wenn es zu Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Abweichungen von dem Zustand gekommen ist, der für den Betrieb Einwilligung des Versicherers eine Änderung der Gefahr (Gefahrerhöhung) erforderlich ist. vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Der Dies geschieht nach herkömmlichem Verständnis durch eine „Reparatur an Versicherungsnehmer hat dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. der technischen Einrichtung“, die entweder nach einem Schaden erforderlich oder zu der im Rahmen einer Wartung vorbeugend geraten 2. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht wird. Hat der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung nicht angezeigt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall nach dem 3. Folgen von Obliegenheitsverletzungen Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorgenannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung a) wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder ihm die Anzeige hätte zugehen müssen, die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den b) wenn die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. worden ist oder c) soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefahrerhöhung und wird diese Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungspflicht war. dem Versicherungsnehmer bekannt, hat er diese dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn sie ohne seinen Willen eintritt. Im 3. Vertragsänderung Übrigen gelten die §§ 23 bis 27 VVG. Danach kann der Versicherer zur Der Versicherer kann ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Kündigung berechtigt sein, eine Vertragsänderung vornehmen oder auch Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die leistungsfrei sein. TA 0051 gilt insoweit nicht. Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Das Recht des Versicherers zur Vertragsänderung erlischt, wenn es nicht 4. Ersatz von Kosten innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Sofern der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall den Nachweis über eine Gefahrerhöhung ausgeübt wird oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, vorgeschriebene und fällige Inspektion, Wartung oder Instandsetzung nicht der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. vorlegen kann, entschädigt der Versicherer außerdem keine Kosten, die ohnehin entstanden wären. Dies gilt auch für eine aus Anlass eines Schadens 4. Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers vorgezogene Maßnahme. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Zusätzliche Obliegenheiten zu Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der versicherten Sachen (TA 0035) [0817] Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. In Ergänzung von TA 0034 hat der Versicherungsnehmer zusätzlich folgende Vorgaben einzuhalten: Selbstbehalt bei einem Schadenereignis (TA 0056) [0817] Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich auch alle Empfehlungen der Hersteller- bzw. der Umrüsterfirmen einzuhalten. Schäden, bei denen ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang besteht, gelten als ein einheitliches Schadenereignis. Ein Selbstbehalt wird dann nur einmal abgezogen Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorgenannten Obliegenheiten, so ist der und zwar der höchste. Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung Mitversicherung Eichkosten (TA 0061) [0720] des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Der Versicherer leistet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko Entschädigung für notwendige Kosten für die Eichung von versicherten Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefahrerhöhung und wird diese dem Sachen. Die Entschädigungsleistung wird um das Verhältnis der tatsächlichen Versicherungsnehmer bekannt, hat er diese dem Versicherer unverzüglich Nutzung seit der letzten Eichung bis zum Versicherungsfall zum vorgeschriebenen anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn sie ohne seinen Willen eintritt. Im Übrigen Eichintervall gekürzt. gelten die §§ 23 bis 27 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt sein, eine Vertragsänderung vornehmen oder auch leistungsfrei sein. TA 0051 gilt Eichung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene amtliche Prüfung der Richtigkeit insoweit nicht. von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen auf Einhaltung der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (TA 0065) [0417] Ausschluss Offshore Risiken (TA 0037) [0817] In Abweichung von § 81 Nr. 2 VVG - Herbeiführung des Versicherungsfalls- Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine verzichtet der Versicherer für Schadenereignisse bis zu der vereinbarten Entschädigung für Schäden an Sachen, die sich in und auf Meeren befinden; Gesamtschadenhöhe auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Liegt die sogenannte Offshore Risiken. Gesamtschadenhöhe über der vereinbarten Grenze, gilt dieser Verzicht - auch für den darunterliegenden Schadenanteil - nicht. Offshore Risiken sind ortsfeste und/oder schwimmende Konstruktionen und Anlagen in und auf Meeren wie Windkraftanlagen, Bohrinseln, Bohrschiffe, Lade- und –5– [Seite 6] Lack-, Kratz- und Schrammschäden (TA 0072) [0417] Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Lack-, Kratz- und Schrammschäden sowie für geringfügige Verformungen (z.B. Beulen), sofern die technische Funktionsfähigkeit der versicherten Sache dadurch nicht beeinträchtigt ist. Prototypen (TA 0074) [0616] Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden an Prototypen. Ein Prototyp ist ein Vorab-Exemplar einer späteren Serienfertigung, das zur Erprobung von Eigenschaften dient. Mit dem Prototyp wird insbesondere die Tauglichkeit eines technischen Objekts geprüft. Dem Prototyp folgt die Pilotserie, auch Null-Serie genannt. Blindgänger (TA 0077) [0817] Unbeschadet des Ausschlusses von Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen sind Schäden innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland durch unentdeckt vorhandene konventionelle Kampfmittel versichert. Konventionelle Kampfmittel im Sinne dieser Klausel sind nur Kampfmittel, die ausschließlich auf die zerstörerische Sprengkraft von nicht atomaren Sprengstoffen wie Trinitrotoluol (TNT) abstellen. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Vorhandensein derartiger Kampfmittel auf dem Versicherungsort oder in dessen Umgebung, so besteht kein Versicherungsschutz. Die Kosten für eine Entfernung derartiger Kampfmittel (Kampfmittelräumung) sind nicht versichert. Ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen oder Ereignisse sind alle Sach- und Vermögensschäden, Kosten oder Aufwendungen ausgeschlossen, die direkt oder indirekt, durch atomare, biologische oder chemische Kampfmittel oder Waffen (sogenannte ABC-Waffen) verursacht werden. zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften. Mitversicherung Rückbaukosten (TA 0105) [0720] Versichert sind bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko auch Kosten für die Rückversetzung des Standorts in den ursprünglichen Zustand (z.B. Entfernung von Fundamenten), sofern die versicherte Sache nach einem Totalschaden nicht mehr neu errichtet wird und der Versicherungsnehmer dazu vertraglich oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben verpflichtet ist. Unterversicherungsverzicht im Schadenfall (TA 0108) [1019] Im Schadenfall verzichtet der Versicherer bis zur vereinbarten Schadenhöhe auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Zusammentreffen unterschiedlicher Leistungspakete (TA 0111) [0220] Werden durch ein versichertes Schadenereignis mehrere versicherte Sachen beschädigt oder zerstört und sind für diese Sachen unterschiedliche Leistungspakete (KOMFORT und PREMIUM) vereinbart, gilt folgendes: 1. Es gelten die vereinbarten Versicherungssummen auf Erstes Risiko für versicherte Kosten der PREMIUM-Deckung. 2. Der Versicherer leistet ansonsten Entschädigung auf Grundlage des für die jeweilige versicherte Sache vereinbarten Deckungsumfangs (KOMFORT oder PREMIUM). –6–