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Insurance broker / Occupational disability insurance (Berufsunfähigkeitsversicherung) / Policy wording archive

Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung: the policy wording in full

Selbstständige BU ab 50 Prozent mit Prognose sechs Monate rückwirkend, Pflege ab Pflegegrad 2, Krebs- und Beeinträchtigungsrente, Überbrückungs- und Gutachtenhilfe, Verzicht auf § 163 VVG und Zusatzoptionen Arbeitsunfähigkeit und Schwere Krankheiten.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung from Canada Life (Occupational disability insurance (Berufsunfähigkeitsversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 79 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Insured monthly disability incomeyes„Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente monatlich im Voraus“§ 2 Abs. 1, page 5
Product form: standalone disability income policy or rider to a life or pension policyyes„Versicherungsbedingungen für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz von Canada Life“Titel, page 5
Definition of disability: last occupation as it was performed before the health impairmentyes„ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“§ 3 Abs. 1 a, page 6
Benefit from a degree of disability of 50 percentyes„zu mindestens 50 % nicht ausüben können wird.“§ 3 Abs. 1 a, page 6
Prognosis period: disability exists if it is expected to last at least six monthsyes„voraussichtlich mindestens 6 Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf“§ 3 Abs. 1 a, page 6
Deemed disability: six months of continuous disability counts as disability from the startyes„Als Eintritt der Berufsunfähigkeit nach a) und b) sehen wir dabei jeweils den Beginn des 6-monatigen Zeitraums an.“§ 3 Abs. 1 c, page 6
Retroactive payment in case of late notification (without time limit)yes„Eine Meldefrist ist nicht zu beachten.“§ 27 Abs. 1, page 21
Worldwide cover, also with permanent residence abroadyes„Der Versicherungsschutz besteht weltweit sowie bei jeder Gelegenheit“§ 1 Abs. 5, page 5
Policy term: age up to which a disability occurring is coverednot addressed
Benefit end age: age up to which the benefit is paid at mostnot addressed
Meets the minimum standards of the German broker working group (AK Beratungsprozesse)not addressed

Referral to other occupations

PointRuleWording (German)Clause
Abstract referral to another occupation that is not actually performednone„Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung“§ 3 Abs. 2, page 6
Concrete referral to another occupation actually performedyes„in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann“§ 3 Abs. 2, page 6
Concrete referral: acceptable loss of income as a fixed percentageyes„Als eine spürbare Einkommensreduzierung sehen wir grundsätzlich einen Prozentsatz von 20 % oder mehr an.“§ 3 Abs. 2, page 6
Concrete referral: preservation of previous standard of living expressly statedyes„ihrer bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung“§ 3 Abs. 2, page 6
Waiver of business reorganisation for the self-employedyes„Wir verzichten des Weiteren auf die Prüfung einer Umorganisation“§ 3 Abs. 4 f, page 7
Reorganisation obligation for the self-employed: conditions (business size, capital, loss of income)yes„nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz“§ 3 Abs. 4 f, page 7
Leaving the occupation: how long the last occupation remains decisive (years)yes„besteht während der restlichen Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit“§ 3 Abs. 3, page 6
Parental leave, unemployment, caring for relatives: which occupation applies during the breakyes„Innerhalb der Elternzeit ist die Tätigkeit versichert, welche die versicherte Person vor Beginn der Elternzeit konkret ausgeübt hat.“§ 3 Abs. 4 h, page 8
Students: definition of disability (subject, progress, intended occupation)yes„ihr zuletzt betriebenes Studium fortzusetzen“§ 3 Abs. 4 b, page 6
Pupils: definition of disability (ability to attend school, grade, type of school)yes„am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, teilzunehmen.“§ 3 Abs. 4 a, page 6
Apprentices: definition of disability (trade, completion of training)yes„ihre zuletzt betriebene Ausbildung fortzusetzen“§ 3 Abs. 4 c, page 7
Infection clause for medical professions: official ban on practising counts as disabilityyes„nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde“§ 3 Abs. 4 g, page 7
Civil servant clause: retirement due to unfitness for service counts as disabilitynot addressed
Unfitness for service also for probationary and revocable civil servants (dismissal instead of retirement)not addressed
Unfitness for sea service: certified unfitness of seafarers counts as disabilitynot addressed

Sick leave and long-term care

PointRuleWording (German)Clause
Sick leave clause: benefit for extended sick leave without proof of disabilityyes„leisten wir auf Antrag für maximal 36 Monate eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente“Anlage 2 § 1 Abs. 2, page 28
Sick leave clause: required duration of sick leave (months)yes„Die versicherte Person war gemäß einer ärztlichen Bescheinigung seit 6 Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig.“Anlage 2 § 1 Abs. 2 a, page 28
Sick leave clause: maximum benefit period per claim and in total (months)yes„Diese kombinierte Leistung ist auch im Fall der mehrfachen Inanspruchnahme auf 36 Monate begrenzt.“Anlage 2 § 1 Abs. 2, page 28
Sick leave clause: amount of benefit (share of the disability benefit or monthly cap)yes„eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente“Anlage 2 § 1 Abs. 2, page 28
Benefit in case of need for long-term care, also without disabilityyes„Berufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebedürftigkeit der versicherten Person vor.“§ 4 Abs. 1, page 8
Care clause: measure (care grade or points for daily activities) and required levelyes„Der versicherten Person wurde mindestens Pflegegrad 2 im sozialrechtlichen Sinne“§ 4 Abs. 1 a, page 8
Benefit in case of dementia (moderate dementia, regardless of occupation)yes„Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“§ 4 Abs. 1 c, page 8

Adjustments and options

PointRuleWording (German)Clause
Guaranteed insurability: increase of the benefit without new health assessmentyes„Sie können den bestehenden Schutz während der Dauer dieser Versicherung beliebig oft pro Ereignis ohne erneute Risikoprüfung erhöhen“§ 19 Abs. 1, page 16
Guaranteed insurability: events (marriage, birth, pay rise, property purchase, self-employment, graduation)yes„Geburt eines Kindes der versicherten Person“§ 19 Abs. 1 b, page 17
Guaranteed insurability: maximum per event and in totalyes, up to EUR 10,000„Zudem darf der Gesamtbetrag der monatlichen Rente nach erfolgter Anpassung den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.“§ 19 Abs. 2, page 17
Guaranteed insurability: age limit and deadline after the event (months)yes„Sie können die Option innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ausüben.“§ 19 Abs. 3, page 17
Increase option without a specific event (usually in the first policy years)yes„unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse einmalig innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsbeginn sowie zum 10. und 15. Jahrestag des Versicherungsbeginns.“§ 19 Abs. 1 x, page 17
Premium indexation: annual increase of premium and benefit without health assessmentyes„Sie können den Erhöhungen beliebig oft widersprechen.“§ 17 Abs. 3, page 16
Benefit indexation: guaranteed increase of the benefit in paymentyes„steigt die versicherte Rente zu jedem Jahrestag des Leistungsbeginns der Berufsunfähigkeitsrente um den von Ihnen gewählten Prozentsatz.“§ 18 Abs. 1, page 16
Extension option: extending the policy term without health assessment if the retirement age risesyes„Im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie den Versicherungsschutz um die Zeitspanne, um die die Regelaltersgrenze erhöht wurde, einmalig verlängern.“§ 13 Abs. 5, page 14
Premium deferral in financial difficulty and during claim assessment (duration, interest-free)yes„können Sie mit uns vereinbaren, dass wir Ihre Beiträge bis zu 24 Monate ganz oder teilweise stunden.“§ 24 Abs. 2, page 20
Reinstatement without health assessment after paid-up status or interruptionyes„können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Vertrags verlangen, dass Ihr Berufsunfähigkeitsschutz ohne Durchführung einer erneuten Risikoprüfung zu den Konditionen wieder in Kraft gesetzt wird“§ 13 Abs. 3, page 13

Additional benefits

PointRuleWording (German)Clause
Waiver of premium in case of disabilityyes„vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht“§ 2 Abs. 1, page 5
Reintegration aid when benefit ends (lump sum, number of monthly benefits)yes„zahlen wir als besondere Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe des 6-fachen der zuletzt gezahlten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.“§ 29 Abs. 5, page 23
Reorganisation aid for the self-employed (contribution to restructuring the business)yes„Im Fall einer Umorganisation leisten wir jedoch als besondere Umorganisationshilfe den 6-fachen Betrag“§ 3 Abs. 4 f, page 7
Bridging payment during claim assessmentyes„Wir leisten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und gewähren Beitragsbefreiung in folgenden Fällen als Überbrückungshilfe“§ 6 Abs. 1, page 9
Lump sum on onset of disability (start capital)not addressed
Benefit for critical illness (add-on, list of illnesses)yes„leisten wir einmalig für maximal 15 Monate eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente“§ 8 Abs. 1, page 10
Support with rehabilitation and return to work (rehab management, costs)yes„so übernehmen wir die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von 6 Berufsunfähigkeitsmonatsrenten“§ 29 Abs. 6, page 23
Deadline for the insurer's claim decision after receipt of documents (weeks)yes„Innerhalb von 1 Woche nach Eingang der von Ihnen jeweils zur Prüfung vorgelegten Unterlagen erhalten Sie von uns eine Entscheidung über die Leistungspflicht oder eine Mitteilung“§ 28, page 22

Claims and review

PointRuleWording (German)Clause
Notification deadline on onset of disability with consequences for late noticenone„Eine Meldefrist ist nicht zu beachten.“§ 27 Abs. 1, page 21
Duty to cooperate: examination by doctors appointed by the insurer (costs, travel, choice)yes„Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforderlichen medizinischen Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden.“§ 27 Abs. 3, page 22
Obligation to undergo treatment (operations, therapy) beyond simple measuresnone„insbesondere operative Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen.“§ 27 Abs. 5, page 22
Review: scope (only health improvement or new occupational activity)yes„das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 3 bis 5 nachzuprüfen“§ 29 Abs. 1, page 22
Review: referral to newly acquired skillsyes„aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder eine Tätigkeit konkret ausübt“§ 29 Abs. 5, page 23
Review: frequency (at most once a year) and notice before benefit stops (months)yes„einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.“§ 29 Abs. 2, page 22
Time-limited acceptance of the claim (permitted, duration, once only)yes„einmalig für längstens 12 Monate ein zeitlich befristetes Anerkenntnis“§ 27 Abs. 9, page 22
Individual agreement in the claim (time-limited settlement instead of acceptance)not addressed

Exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of war (passive war risk abroad, deployments abroad)yes„unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse.“§ 14 Abs. 2 b, page 14
Exclusion of nuclear energy and ionising radiation (except medical treatment)yes„durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden oder schädigen“§ 14 Abs. 2 f, page 14
Exclusion of terrorism (only where nuclear, biological or chemical weapons are used)none„davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 14 Abs. 1, page 14
Exclusion of motor sport (races and practice with motor vehicles and motorboats)none„davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 14 Abs. 1, page 14
Exclusion of dangerous sports and aviation (diving, climbing, offshore sailing, pilots)none„davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 14 Abs. 1, page 14
Exclusion of self-harm and attempted suicide (waiting period, except mental disorder)yes„absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.“§ 14 Abs. 2 d, page 14
Exclusion or waiting period for mental illnessnone„davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 14 Abs. 1, page 14

Contract and disclosure

PointRuleWording (German)Clause
Pre-contractual disclosure: period covered by the health questions (years)not addressed
Rescission for breach of disclosure: period from conclusion (five years, ten for intent or fraud)yes„Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss ausüben“§ 15 Abs. 5 c, page 15
Waiver of rescission, termination and adjustment for innocent or slightly negligent non-disclosureyes„Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu kündigen.“§ 15 Abs. 3 a, page 15
Insurer waives its right to cancel (ordinary termination and premium increase for change of risk)yes„werden wir keinen Gebrauch machen.“§ 35, page 24
No duty to report change of occupation, new hobbies or moving abroadyes„Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns eine bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbare Erhöhung des Risikos“§ 16, page 15
Rider: continuation if the base policy becomes paid-up or is cancellednot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Total permanent disability for the usual occupation (incapacidad permanente total)not addressed
Absolute permanent disability for any occupation (incapacidad permanente absoluta)not addressed
Severe disability needing another person's help for daily activities (gran invalidez)not addressed
Form of benefit: lump sum (capital) or annuity (renta)not addressed
Recognition by Spanish social security (INSS) as a condition of paymentnot addressed
Temporary incapacity (daily benefit during sick leave)not addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risks (terrorism, natural disasters)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland
Distribution
available through brokers

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeitsschutz
[Seite 1] Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeitsschutz Stand April 2025 Mein Leben. Besser versichert. [Seite 2] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Inhalt § 1 Was ist Ihr Berufsunfähigkeitsschutz von Canada Life?.......................................................................... 1 § 2 Welche Leistungen erbringen wir im Fall der Berufsunfähigkeit? Wann entsteht und endet der Anspruch?................................................................................................... 1 § 3 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?...................................................................... 2 § 4 Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit vor?.............................................................. 4 § 5 Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsunfähigkeit vor?.............................................................. 4 § 6 Welche Leistungen erbringen wir bei Einstellung von Krankentage- bzw. Krankengeldzahlungen (Überbrückungshilfe)?................................................................................ 5 § 7 In welchen Fällen leisten wir e ­ ine Gutachtenhilfe?................................................................................... 5 § 8 Welche Leistungen erbringen wir bei einer Krebserkrankung in besonderen Fällen?........................ 6 § 9 Welche Leistungen erbringen wir bei einer besonderen Beeinträchtigung?........................................ 7 § 10 Welche Leistung erbringen wir bei einer Beeinträchtigung von bestimmten Grundfähigkeiten?............................................................................................................ 8 § 11 Welche Zusatzoptionen können Sie v ­ ereinbaren und welche Leistungen können Sie daraus beanspruchen?........................................................................... 8 § 12 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?................................................................................................... 9 § 13 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Unter welchen Voraussetzungen können Sie ihn verlängern?................................................................ 9 § 14 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?....................................................... 10 § 15 Welche Bedeutung haben die von uns bei Vertragsabschluss, insbesondere im Versicherungsantrag, gestellten Fragen? Was haben Sie bezüglich der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu beachten?.................................... 10 § 16 Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung des Risikos mitteilen?................................................. 11 § 17 Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbart haben?............................................................. 11 § 18 Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbart haben?.......................................................... 12 § 19 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen ­(Nachversicherungsgarantie)?......................................................................... 12 § 20 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz in sonstigen Fällen erhöhen?..................................... 14 [Seite 3] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Inhalt § 21 Anwartschaft Risikoleben.......................................................................................................................... 14 § 22 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?........................................................ 15 § 23 Wann können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz beitragsfrei stellen?............................................. 15 § 24 Können Sie eine Stundung der Beiträge beantragen?............................................................................ 16 1 Beitragsstundung während der Leistungsprüfung................................................................................................................................... 16 2 Beitragsstundung in sonstigen Fällen...................................................................................................................................................... 16 3 Nachzahlung von gestundeten Beiträgen................................................................................................................................................ 17 § 25 Können Sie die Zahlungsweise oder Beitragshöhe ändern?................................................................. 17 § 26 Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines Berufswechsels überprüfen lassen?................................ 17 § 27 Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung aus Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz erhalten möchten?....................................................................................................................................... 17 § 28 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?...................................................... 18 § 29 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit und in welchen Fällen zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe und eine Einmalleistung bei einer Rehabilitationsmaßnahme?....................................................................................................... 18 § 30 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls?....... 19 § 31 Wer erhält die Versicherungsleistung?.................................................................................................... 19 § 32 Können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz kündigen?........................................................................ 19 § 33 Sind Sie an Überschüssen beteiligt?........................................................................................................ 20 § 34 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten erhoben? Welche weiteren Kosten fallen an?........................................................................................................... 20 § 35 Können die Beiträge für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz angehoben werden?................................. 20 § 36 Können die Bedingungen von uns angepasst werden?......................................................................... 20 § 37 Wann werden Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die den Berufsunfähigkeitsschutz betreffen, wirksam? Welche Formvorschriften gelten? Wem gegenüber können sie abgegeben werden? Welche Auskunftspflichten haben Sie?.................................................................................................... 20 § 38 Welches Recht findet auf Ihren Berufsunfähigkeitsschutz Anwendung?............................................ 21 § 39 Wo ist der Gerichtsstand?.......................................................................................................................... 21 [Seite 4] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Inhalt § 40 Verjährung.................................................................................................................................................... 21 § 41 Welche Schlichtungsstelle gibt es?.......................................................................................................... 21 Anlage 1 DEFINITIONEN DER BESTIMMTEN GRUNDFÄHIGKEITEN GEMÄSS § 10 ABSATZ 1 DER VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ ..................................................................................................... 22 Anlage 2 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION A ­ RBEITSUNFÄHIGKEIT GEMÄSS § 11 ABSATZ 2 DER V ­ ERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN ­BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ ...................................................................................................................... 24 Anlage 3 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION SCHWERE KRANKHEITEN GEMÄSS § 11 ABSATZ 3 DER VERSICHERUNGS­BEDINGUNGEN FÜR DEN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ ..................................................................................................... 26 [Seite 5] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz von Canada Life Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Versicherungsbedingungen 5 ­(Bedingungen) haben wir weitgehend darauf verzichtet, Querverweise Der Versicherungsschutz besteht weltweit sowie bei jeder aufzunehmen. Zwecks besserer Lesbarkeit und Inhaltserfassung ver- ­Gelegenheit, insbesondere auch während der Berufsausübung wenden wir als grammatikalisches Geschlecht im Folgenden (sowie in und in der Freizeit. unseren vorvertraglichen Informations- und Vertragsunterlagen) das generische Maskulinum. Damit sind Personen aller biologischen Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, ­Geschlechter und aller Geschlechtsidentitäten gemeint. Verweise auf sind in § 14 geregelt. Für bestimmte Grundfähigkeiten und Gesetze basieren auf der jeweils am 01.01.2025 geltenden Fassung. ­Zusatzoptionen gelten gegebenenfalls gesonderte Ausschlüsse, die in der jeweiligen Definition der Grundfähigkeit bzw. in den für die jeweilige Zusatzoption geltenden Bestimmungen aufge- § 1 Was ist Ihr Berufsunfähigkeitsschutz führt sind. von Canada Life? 1 § 2 Welche Leistungen erbringen wir im Fall Ihr Berufsunfähigkeitsschutz von Canada Life erbringt die ver- der Berufsunfähigkeit? einbarten Leistungen, wenn die versicherte Person während Wann entsteht und endet der Anspruch? der vereinbarten Versicherungsdauer berufsunfähig im Sinne dieser Bedingungen wird. Zudem befreien wir Sie bei einer 1 Beeinträchtigung bestimmter Grundfähigkeiten von der Bei- ­  ird die versicherte Person während der Versicherungsdauer W tragszahlungspflicht. gemäß diesen Bedingungen berufsunfähig, erbringen wir folgende Versicherungsleistungen: Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen bei • Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente monatlich ­Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsschutz besteht. im Voraus, längstens für die vereinbarte Versicherungsdauer Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine bzw. Leistungsdauer, während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längs- •  vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht tens erbracht wird. Die Leistungsdauer entspricht grundsätzlich (­Beitragsbefreiung) und der Versicherungsdauer, es sei denn, Sie haben eine Karenz- • die in diesen Bedingungen bestimmten einmaligen Leistungen. zeit, eine abweichende Leistungsdauer oder die Zusatzoption ­A rbeitsunfähigkeit vereinbart. Die Versicherungsdauer und die 2 Leistungsdauer sind in Ihrem Versicherungsschein angegeben.  ofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsteht S der Anspruch auf die versicherten Leistungen mit Ablauf des 2 Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Eine Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben bzw. Ge- ­frühzeitige Meldung erleichtert die Prüfung Ihrer Ansprüche. sundheit die Versicherung abgeschlossen ist. Die versicherte Person ist im Versicherungsschein angegeben. Eine versi­ 3 cherte Person muss nicht notwendigerweise der Versiche- Ist eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die rungsnehmer sein. Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Rente erst ab Beginn des auf den Ablauf der Karenzzeit folgen- Versicherung beantragt hat. Er wird als solcher im Versiche- den Monats. Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der Berufs­ rungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen unfähigkeit. Während der Karenzzeit bis zum Beginn unserer festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Ver- Leistungspflicht muss die Berufsunfähigkeit ununterbrochen ­ sicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. bestanden haben und bei deren Ablauf noch bestehen. Die Rente wird nur für die Zeit nach dem Ende der Karenzzeit 3 ­geleistet.  ie versicherte Rente und der zu zahlende Beitrag bleiben D ­während der Versicherungsdauer grundsätzlich gleich, sofern  ndet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der vereinbarten Ver­ E sich aus diesen Bedingungen und den mit Ihnen getroffenen sicherungsdauer und wird die versicherte Person danach Vereinbarungen (z. B. bei vereinbarten planmäßigen Erhöhungen ­erneut aus dem gleichen medizinischen Grund berufsunfähig, der Leistung) nichts anderes ergibt. so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet. 4  ie vereinbarte Karenzzeit gilt nicht für die Beitragsbefreiung D Sie können gemäß § 11 folgende Zusatzoptionen vereinbaren: und für die einmaligen Leistungen. • Arbeitsunfähigkeit gemäß § 11 Absatz 2. Art und Umfang des Versicherungsschutzes sind in Anlage 2 – Besondere 4 Bedingungen für die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit gere- Der Anspruch auf die versicherten L ­ eistungen endet, gelt. • wenn unsere Überprüfung gemäß § 29 ergibt, dass eine • Schwere Krankheiten gemäß § 11 Absatz 3. Art und Umfang ­Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr des Versicherungsschutzes sind in Anlage 3 – Besondere vorliegt, mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Bedingungen für die Zusatzoption Schwere Krankheiten ge- Erklärung, regelt. • wenn die versicherte Person stirbt oder •  bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer bzw.­ Diese Optionen sind keine selbstständigen Versicherungsver- Leistungsdauer. träge, sondern unselbstständige Teile Ihres Vertrags. Die Zusatz- optionen können beliebig miteinander kombiniert werden. Seite 1/59 [Seite 6] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen § 3 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser 4 Sonderfälle der Berufsunfähigkeit Bedingungen? Als berufsunfähig gelten versicherte Personen auch in den nachfolgend geregelten Sonderfällen. 1 a)  Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person a) Berufsunfähigkeit von Schülern ­infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was War die versicherte Person bei Eintritt des Versicherungs- ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens falls Schülerin/Schüler, so legen wir diese Tätigkeit bei der 6 Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne Beurteilung der Berufsunfähigkeit gemäß Absatz 1 als Beruf gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu zugrunde. ­mindestens 50 % nicht ausüben können wird. Schüler im Sinne dieser Bedingungen ist, wer b)  Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körper­ • in Schulausbildung an einer allgemeinbildenden Schule ist, verletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen • noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und noch ist, mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande kein a ­ bgeschlossenes Studium hat, ­gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne • kein Student im Sinne von Absatz 4 b) und gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu • auch kein Auszubildender im Sinne von Absatz 4 c) ist. mindestens 50 % auszuüben, gilt die Fortdauer dieses ­ ­Zustands ebenfalls als Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit von Schülern liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte­verfalls, c) Als Eintritt der Berufsunfähigkeit nach a) und b) sehen wir was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens dabei jeweils den Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. 6 Monate zu mindestens 50 % außerstande sein wird, am ­regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche 2 Beeinträchtigung ausgestaltet war, teilzunehmen. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung, d. h., wir prüfen Dabei berücksichtigen wir den zuletzt besuchten nicht, ob die versicherte Person noch eine beliebige andere Unterricht in seiner konkreten Ausgestaltung einschließlich der ­Tätigkeit ausüben könnte. Hausaufgaben, die Ausstattung des Schulgebäudes und die Bewältigung des Schulwegs. Wir verzichten auf eine abstrakte Berufsunfähigkeit liegt aber nicht vor, wenn die versicherte Verweisung auf eine andere Schulform. Person in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ­ ­ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung hinsichtlich ­Person Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der • Auszubildender oder Student im Sinne von Absatz 4 b) gesundheit­lichen Beeinträchtigung (siehe Absatz 1) entspricht ­beziehungsweise 4 c) wird oder (konkrete Verweisung). • eine berufliche Tätigkeit aufnimmt. Eine andere Tätigkeit ist für die versicherte Person dann als Unberücksichtigt bleiben hierbei eine als Mensch mit Behinde- nicht zumutbar anzusehen, wenn die Tätigkeit zu einer Ver- rung aufgenommene Ausbildung oder Tätigkeit in einer besonde- schlechterung des Gesundheitszustandes oder zu einer spür- ren Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder Ausübung baren Reduzierung des jährlichen Bruttoeinkommens (bei einer geringfügigen Beschäftigung. Selbstständigen des Gewinns vor Steuern) gegenüber dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der b) Berufsunfähigkeit während eines Vollzeitstudiums Berufsunfähigkeit führt. Als eine spürbare Einkommensreduzie- aa) Während eines Vollzeitstudiums liegt Berufsunfähigkeit rung sehen wir grundsätzlich einen Prozentsatz von 20 % oder vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, mehr an. Sollte eine höchstrichterliche Entscheidung einen ­Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nach- geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommens­ ­ zuweisen ist, 6 Monate ununterbrochen außerstande minderung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im war oder voraussichtlich 6 Monate ununter­ brochen ­begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter ­außerstande sein wird, ihr zuletzt betriebenes Studium 20 % liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem fortzusetzen. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass Sinn sein. Wir prüfen jedoch immer, ob im begründeten Einzel- die versicherte Person auch kein anderes Studium be- fall auch eine unter 20 % liegende Einkommensminderung treibt, das ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. unzumutbar sein kann. Für die Überprüfung legen wir das ­ Als Studium gilt ein Vollzeitstudium an einer staatlichen durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 3 Jahre vor oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, ­Eintritt der Berufsunfähigkeit zugrunde. Fachhochschule, Duale Hochschule). Der angestrebte akademische S ­ tudienabschluss muss in Deutschland 3 anerkannt sein. Scheidet die versicherte Person vorübergehend oder endgültig aus ihrer Erwerbstätigkeit aus, besteht während der restlichen bb) Ist die versicherte Person bei Eintritt der Krankheit, der Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch in einem ­zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Studium und hat sie mindestens die Hälfte der gesetzlich Absatz 1. Berufsunfähigkeit liegt in diesem Fall aber nicht vor, vorgeschriebenen oder im Durchschnitt üblichen Studien- wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise eine andere zeit absolviert, gilt Folgendes: Im Rahmen der konkreten Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund der Ausbildung und Verweisung (vgl. § 3 Absatz 2) wird auf die Lebens­stellung ­Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung hin- hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung abge- sichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung zum Zeitpunkt stellt, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Ausscheidens aus der Erwerbstätigkeit entspricht. eines solchen Studiums erreicht wird. Seite 2/59 [Seite 7] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen cc) Kann die versicherte Person als Student aufgrund einer wenn die versicherte Person noch keiner Tätigkeit nach­ im letzten Studienjahr eingetretenen Berufsunfähigkeit gegangen ist, eine Berufsausbildung oder ein Studium das Studium nicht beenden und beginnt daher aus medi- ­aufzunehmen. zinischen Gründen, die ärztlich nachzuweisen sind, ein neues Studium, erbringen wir Leistungen für ­maximal die f) Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen ersten 4 Jahre des neuen Studiums. Dabei gilt als letztes Die Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen richtet sich grund- Ausbildungsjahr das letzte Jahr der Regelstudienzeit, sätzlich nach den Absätzen 1 und 2. Die Berufsunfähigkeit sofern die Zulassungskriterien zur Teilnahme an den ­ liegt jedoch nicht vor, wenn die versicherte Person in zumut- ­Abschlussprüfungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass barer Weise als Selbstständiger nach betrieblich sinnvoller die versicherte Person ihren Ausbildungsverpflichtungen Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb während der neuen Ausbildung in vollem Umfang ihres Betriebs noch eine Tätigkeit tatsächlich ausübt, die nachkommt. Das Recht auf Nachprüfung der Berufs­ ­ ­ihrer Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. Wir ver- unfähigkeit (§ 29) bleibt hiervon unberührt. zichten auf die Prüfung nur theoretischer Umorganisation. c) Berufsunfähigkeit während der Berufsausbildung Wir verzichten des ­Weiteren auf die Prüfung einer Umorgani- aa) Während der Berufsausbildung in einem staatlich aner- sation, kannten Ausbildungsberuf liegt Berufsunfähigkeit vor, • wenn der versicherte Selbstständige eine akademische wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körper- Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und in seiner verletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen täglichen Arbeitszeit zu Beginn der Berufsunfähigkeit ist, 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder vor- mindestens zu 90 % kaufmännische, planerische, leiten- aussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande sein de oder organisatorische Tätigkeiten ausübt und wird, ihre zuletzt betriebene Ausbildung fortzusetzen. • bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die versicherte Person auch keine andere berufliche oder schulische Aus- Im Fall einer Umorganisation leisten wir jedoch als beson­ bildung absolviert, die ihrer bisherigen Lebensstellung dere Umorganisationshilfe den 6-fachen Betrag der zu entspricht, sowie keine berufliche Tätigkeit ausübt, die ­diesem Zeitpunkt gültigen monatlichen Berufsunfähigkeits- ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen rente. Die Zahlung erfolgt als einmalige Kapitalleistung. ­Lebensstellung entspricht. ­Voraussetzung für die Zahlung der Umorganisationshilfe ist, dass bei Entstehen des Anspruchs auf Umorganisationshilfe bb) Ist die versicherte Person bei Eintritt der Krankheit, der die verbleibende Versicherungsdauer noch mindestens Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch in einer 12 Monate beträgt. Sollte nach dem Zeitpunkt der Leistung Berufsausbildung und hat sie mindestens die Hälfte der der Umorganisationshilfe aus gleichem medizinischem gesetzlich vorgeschriebenen oder im Durchschnitt Grund innerhalb von 6 Monaten Berufsunfähigkeit eintreten, üblichen Ausbildungszeit absolviert, gilt Folgendes: Im wird die Umorganisationshilfe auf neu entstehende Renten- Rahmen der konkreten Verweisung (vgl. § 3 Absatz 2) ansprüche angerechnet. wird auf die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung abgestellt, die regelmäßig mit g) Tätigkeitsverbot nach dem Bundesinfektionsschutz­ dem erfolgreichen Abschluss einer solchen Berufsaus- gesetz bildung erreicht wird.  Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte ­Person aufgrund eines Tätigkeitsverbots, das von der zu- cc)  Kann die versicherte Person als Auszubildender auf- ständigen Gesundheitsbehörde ausschließlich aus medizi- grund einer im letzten Ausbildungsjahr eingetretenen nischen Gründen nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz Berufsunfähigkeit diese Ausbildung nicht beenden (IfSG) ausgesprochen wurde, voraussichtlich mindestens und beginnt daher aus medizinischen Gründen, die ärzt- 6 Monate zu mindestens 50 % außerstande sein wird, ihren lich nachzuweisen sind, eine neue Berufsausbildung, Beruf auszuüben, und sie auch keine andere Tätigkeit aus- erbringen wir Leistungen für maximal die ersten 4 Jahre übt, die ihrer bis­herigen Lebensstellung im Sinne von Ab- der neuen Ausbildung. Voraussetzung ist, dass die satz 2 entspricht. versicherte Person ihren Ausbildungsverpflichtungen ­ während der neuen Ausbildung in vollem Umfang nach- h) Berufsunfähigkeit bei Teilzeittätigkeit (Teilzeitklausel) kommt. Das Recht auf Nachprüfung der Berufsunfähig- Die versicherte Person ist in Teilzeit tätig, wenn sie keit (§ 29) bleibt hiervon unberührt. • aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung weniger als ein vergleichbar vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer arbei- d) Berufsunfähigkeit von Hausfrauen/-männern tet oder  Bei Hausfrauen/-männern orientiert sich die Feststellung • aufgrund selbstständiger Tätigkeit weniger als 40 Stun- der Berufsunfähigkeit allein an den von ihr/ihm bei Eintritt den wöchentlich arbeitet. der Berufsunfähigkeit als Hausfrau/-mann in ihrem/seinem Haushalt konkret ausgeübten Aufgaben- und Tätigkeits­ Im Rahmen der Prüfung, ob die in Teilzeit tätige versicherte feldern. Hat die Hausfrau / der Hausmann nach Abschluss Person berufsunfähig ist, berücksichtigen wir neben der ­ der Versicherung eine anderweitige Berufstätigkeit ausge- ­Erwerbstätigkeit auch folgende Tätigkeiten: übt oder übt sie/er eine solche noch bei Eintritt der Berufs- • eine über den eigenen Anteil an der Familienversorgung unfähigkeit aus, so erfolgt die Prüfung der Berufsunfähigkeit hinausgehende Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann oder auf Basis dieses Berufs nach den Absätzen 1 bis 3. • eine Tätigkeit zur Versorgung von pflegebedürftigen Familienange­hörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 Pflege- e)  Berufsunfähigkeit bei Freiwilligem Wehrdienst (FWD) zeitgesetz (PflegeZG) in der Fassung vom 01.01.2025, oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) soweit diese bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübt Bei Personen, die den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) oder wird. den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten, liegt Berufs- Als Versorgung der Familie gilt beispielsweise die Betreu- unfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge Krank- ung eigener Kinder (leibliche Kinder oder Adoptivkinder). heit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen Übt die versicherte Person mehrere Berufe in Teilzeit aus, außerstande sein wird oder 6 Monate ununterbrochen berücksichtigen wir diese Berufe nebeneinander. ­außerstande war, ihre vorherige Tätigkeit auszuüben, und, Seite 3/59 [Seite 8] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Innerhalb der Elternzeit ist die Tätigkeit versichert, welche c) Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz die versicherte Person vor Beginn der Elternzeit konkret Bei der versicherten Person wurde durch einen Facharzt der ausgeübt hat. Dies gilt auch bei mehreren unterbrechungs- Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach los aufeinander folgenden Elternzeiten. ­folgenden Kriterien gestellt: Entsprechendes gilt bei behördlich bewilligter Kurzarbeit. aa)  „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5, bei der Ermittlung des Schweregrades Im Rahmen der Prüfung der Teilzeittätigkeit, wie in diesem der Demenz über die Global Deterioration Scale nach § 3 Absatz 4 h) festgelegt, gilt zudem § 5 Absatz 1 ohne die Reisberg oder Absätze 2 und 3. bb) durch eine körperliche und psychopathologische Unter- suchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental- § 4 Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Status-Test). Dabei müssen mindestens 4 der folgenden ­Pflegebedürftigkeit vor? 6 Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität, 1 • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder  erufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebedürftigkeit der ver­ B Fremdgefährdung, sicherten Person vor. • unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohn- P flegebedürftigkeit besteht, wenn mindestens eine der in den bereichs, Buchstaben a) bis c) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist. • Gedächtnis- und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen, a) Pflegebedürftigkeit des gesetzlichen Pflegegrades 2 • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus, Der versicherten Person wurde mindestens Pflegegrad 2 im •  im Hirnleistungstest werden weniger als 50 % der sozialrechtlichen Sinne gemäß den Definitionen in den möglichen Punkte erreicht. §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der zum 01. 01. 2017 geltenden Fassung zuerkannt. Bitte beachten 2 Sie, dass ­Ä nderungen des SGB XI zu keiner Änderung des  ie Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens D Ver­sicherungsschutzes führen. 6 Monate bestehen oder mindestens 6 Monate ununterbrochen bestanden haben. Sie ist ärztlich nachzuweisen. b)  Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei ­Aktivitäten des täglichen Lebens  ls Eintritt der Pflegebedürftigkeit sehen wir dabei jeweils den A  Die versicherte Person ist infolge Krankheit, Körperver­ Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. Wir erbringen die ver­ letzung oder Kräfteverfalls so hilflos, dass sie für mindes- sicherten Leistungen gemäß § 2. tens eine der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen ­ Lebens – auch bei Einsatz technischer und medizinischer § 5 Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Hilfsmittel – jeden Tag in erheblichem Umfang Hilfe durch ­Erwerbsunfähigkeit vor? eine andere Person benötigt. 1 • Mobilität  erufsunfähigkeit liegt außerdem vor, wenn die versicherte B Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch ­Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Roll- was ärztlich nachzuweisen ist, mindestens 6 Monate außer- stuhls – sich nicht ohne zusätzliche Unterstützung einer stande war oder voraussichtlich sein wird, einer Erwerbstätig- anderen Person von einem Zimmer zum anderen bewe- keit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen. gen kann. ls Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem A • Aufstehen und Zubettgehen ­allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, ins- das Bett gelangen kann. besondere das bisherige berufliche Einkommen, und die ­jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt. • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch  ls Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sehen wir dabei jeweils den A bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trink- Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. gefäße – nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann.  er Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers reicht D als Nachweis nicht aus und begründet noch keine Leistungs- • Verrichten der Notdurft pflicht. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil 2 •  sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern  ie versicherte Person gilt ebenfalls als berufsunfähig, wenn D kann, die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: • sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett- • die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente von schüssel verrichten kann oder der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rente erhält sie •  der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe ent- wegen voller Erwerbsminderung ausschließlich aus medizi- leert w ­ erden kann. nischen Gründen (dabei legen wir den Begriff der vollen ­Erwerbsminderung nach § 43 Sozialgesetzbuch VI in der Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, Fassung vom 01.08.2018 zugrunde), die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen • die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbs­ ­Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der minderung mindestens 50 Jahre alt und Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. •  der Versicherungsvertrag besteht bei Eintritt der vollen ­Erwerbsminderung seit mindestens 10 Jahren. Seite 4/59 [Seite 9] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen  uf Verlangen ist uns nachweisen, dass die Erwerbsminderung A  uch wenn wir eine Überbrückungshilfe zahlen können wir A allein aus medizinischen Gründen bedingt ist. Die für Ihren Ver- ­unsere Rechte aufgrund einer Verletzung der vorvertrag­lichen trag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse s­ owie die vor- Anzeigepflicht geltend machen. vertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leistungen wegen voller Erwerbsminderung. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einer Überbrückungshilfe keine Anerkennung eines Versicherungsfalls darstellt. 3 In den Fällen des Absatz 1 oder Absatz 2 erbringen wir die ver- sicherten Leistungen gemäß § 2. § 7 In welchen Fällen leisten wir e ­ ine Gutachtenhilfe? § 6 Welche Leistungen erbringen wir bei 1 Einstellung von Krankentage- bzw. Kranken- Wenn wir im Rahmen der Leistungsprüfung – wie in § 27 Absatz geldzahlungen (Überbrückungshilfe)? 3 beschrieben – ein ärztliches Sachverständigengutachten hin- sichtlich der Beurteilung der Berufsunfähigkeit der versicherten 1 Person anfordern, leisten wir bis zum Eingang des ärztlichen  ir leisten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und gewähren W Gutachtens für maximal 6 Monate die versicherte Berufs­ Beitragsbefreiung in folgenden Fällen als Überbrückungshilfe: unfähigkeitsrente als Gutachtenhilfe. Für die Dauer der Renten- leistungen befreien wir Sie zudem von Ihrer Beitragszahlungs- a) Die versicherte Person hat einen Anspruch auf Zahlung von pflicht. Krankentagegeld gegen einen privaten Krankenversicherer und die Zahlung wird eingestellt, weil aus medizinischen 2 Gründen eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Kranken­ Voraussetzungen für den Anspruch sind, dass versicherung vorliegt. • die versicherte Person an der Begutachtung mitwirkt, ins- besondere hat sie sich für die Begutachtung zur Verfügung b) Die versicherte Person hat einen Anspruch auf Zahlung von zu stellen und sich durch die beauftragten Ärzte und deren Krankengeld gegen einen gesetzlichen Krankenversicherer Hilfskräfte untersuchen zu lassen, und und die Zahlung wird eingestellt, weil die versicherte Person • wir nicht bereits Leistungen gemäß der §§ 2, 4 bis 6, 8, 9 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetz- oder Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit nach den Beson­ lichen Rentenversicherung bezieht. deren Bedingungen für die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit er­bringen. 2  in Anspruch auf die Überbrückungshilfe entsteht ab dem Zeit- E 3 punkt, ab dem die Krankentage- bzw. Krankengeldzahlungen Ein Anspruch auf Gutachtenhilfe entsteht ab dem Monatsersten des Krankenversicherers entfallen. Der Anspruch besteht bis des auf die Beauftragung des Gutachtens folgenden M ­ onats. zum auf den Abschluss unserer Leistungsprüfung folgenden Der Anspruch besteht bis zu dem Ablauf des Monats, in dem Monatsersten, längstens aber für die Dauer von 6 Monaten. Wir das Sachverständigengutachten bei uns eingeht, ­ längstens leisten nicht, wenn bereits Berufsunfähigkeitsleistungen gemäß aber für die Dauer von 6 Monaten. § 2, Leistungen gemäß der §§ 4, 5, 7 bis 9 oder Leistungen aus der gegebenenfalls mitversicherten Zusatzoption Arbeits­ Die Gutachtenhilfe kann während der Versicherungs­dauer nur unfähigkeit erbracht werden. einmal in Anspruch genommen werden. 3 4  ls Nachweis für die Überbrückungshilfe genügt die Übermitt- A Wenn wir die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen lung der Mitteilung des Krankentage- bzw. Krankengeldzahlung aufgrund des ärztlichen Sachverständigengutachtens rück­ über die Leistungseinstellung. Wenn uns diese Mitteilung erst wirkend anerkennen, rechnen wir bereits als Gutachtenhilfe zu einem nach der Leistungseinstellung des Krankenversiche- ­gezahlte Renten auf die Berufsunfähigkeitsrente an. ­Gleiches rers liegenden Zeitpunkt zugeht, entsteht der Anspruch auf gilt bei Anerkennung einer Leistung nach den §§ 6, 8 und 9 so- Überbrückungshilfe erst mit Beginn des Monats, in dem uns die wie bei einer Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit nach den Be- Mitteilung zuging. sonderen Bedingungen für die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit. 4 Ergibt unsere Leistungsprüfung, dass keine Berufsunfähigkeit  rgibt unsere Leistungsprüfung, dass keine Berufsunfähigkeit E im Sinne dieser Bedingungen vorliegt, verzichten wir auf eine im Sinne dieser Bedingungen vorliegt oder wurde kein Leis- Rückforderung der als Gutachtenhilfe gezahlten Renten und tungsantrag eingereicht, sind als Überbrückungshilfe geleistete Beiträge. Berufsunfähigkeitsrenten zu erstatten und alle seit Beginn der Überbrückungshilfe ausstehenden Beiträge nachzuzahlen. Wir 5 verzichten auf eine Rückforderung der als Überbrückungshilfe Auch wenn wir eine Gutachtenhilfe zahlen, können wir ­unsere gezahlten Renten und eine Nachzahlung der Beiträge, wenn die Rechte aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen An­ versicherte Person bis zum Abschluss unserer Leistungs­ zeigepflicht geltend machen. prüfung nicht erneut Krankentage- bzw. Krankengeldzahlung von ihrem Krankenversicherer bezieht oder für den Zeitraum Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einer Gutachtenhilfe keine der gewährten Überbrückungshilfe noch beziehen wird. Anerkennung eines Versicherungsfalls darstellt. 5 6  ie Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdauer D Wenn wir im Rahmen der Leistungsfallprüfung ein Sachverstän- nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei einer rück­ digengutachten hinsichtlich des Vorliegens einer Beeinträchti- wirkenden Anerkennung eines Versicherungsfalls rechnen wir gung bestimmter Grundfähigkeiten oder einer schweren Krank- bereits als Überbrückungshilfe gezahlte Renten auf die Berufs- heit anfordern, begründet dies keinen Anspruch auf eine unfähigkeitsrente an. Gutachtenhilfe. Seite 5/59 [Seite 10] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen § 8 Welche Leistungen erbringen wir bei einer 4 Krebserkrankung in besonderen Fällen? Wir leisten rückwirkend zum Ablauf des Monats, in dem die ­versicherte Person gemäß Absatz 1 in einem besonderen Fall 1 an Krebs erkrankt ist. Für den Fall, dass die versicherte Person – nach Ablauf einer 6-monatigen Wartezeit nach Absatz 2 – während der Versiche- Unsere Leistungen wegen einer Krebserkrankung in beson­ rungsdauer an Krebs erkrankt, leisten wir einmalig für maximal deren Fällen nach diesem Paragrafen sind auf insgesamt 15 Monate eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähig- 15 Monate begrenzt. Sie können während der Versicherungs- keitsrente und gewähren Beitragsbefreiung, wenn zusätzlich dauer nur einmal in Anspruch genommen werden. durch einen fachärztlichen Befund mit histopathologischem Nachweis das Vorliegen einer der folgende Erkrankungssituati- 5 onen nachgewiesen ist: Wenn eine Karenzzeit für den Fall der Berufsunfähigkeit ver­ einbart ist, gilt diese auch für den Fall einer Krebserkrankung a)  ein solider Tumor ab einem prognostischen Stadium der in besonderen Fällen. § 2 Absatz 3 gilt entsprechend. Wir Gruppe II AJCC/UICC 8. Edition oder ­rechnen die Karenzzeit auf die maximale Leistungsdauer von 15 Monaten an. b)  ein solider Tumor ab einem prognostischen Stadium der Gruppe I AJCC/UICC 8. Edition, wenn für die Behandlung 6 eine Strahlen-, Chemo- oder Immuntherapie (Immunthera- Unsere Leistungen enden, pien ausschließlich mit CAR-T oder mit Immun-Check- • wenn wir bereits für 15 Monate Leistungen wegen einer point-Hemmern) erforderlich ist, oder Krebserkrankung in besonderen Fällen erbracht haben oder • mit Beginn des Monats, in dem wir Leistungen wegen Be- c) ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fernmetastasen oder rufsunfähigkeit erbringen oder • die vereinbarte Leistungsdauer für Ihren Berufsunfähig- d) eine Leukämie oder maligne Lymphome in jedem Stadium, keitsschutz abgelaufen ist oder wenn dafür eine Behandlung mit Strahlen-, Chemo- oder • die versicherte Person stirbt. Immuntherapie (Immuntherapien ausschließlich mit CAR-T oder mit Immun-Checkpoint-Hemmern) erforderlich ist, oder 7 Es ist nicht möglich, dass Sie für denselben Zeitraum parallel e) ein Gehirntumor ab WHO II. Leistungen wegen einer Krebserkrankung in besonderen Fällen und Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Folgende Erkrankungssituationen sind von dem Versicherungs- schutz nicht umfasst: Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen einer • alle Formen von Hautkrebs mit Ausnahme des malignen Krebserkrankung in besonderen Fällen, wenn wir für den gel- Melanoms, wenn die unter a) bis c) genannten Bedingungen tend gemachten Zeitraum bereits Berufsunfähigkeitsleistungen erfüllt sind; gemäß § 2 erbracht haben. • Basalzellen- und Plattenepithelkarzinom der Haut und Der- matofibrosarkoma protuberans; Rentenzahlungen, die wir wegen einer Krebserkrankung in be- • Krebs, der auf der Grundlage des Auffindens von Tumor- sonderen Fällen geleistet haben, rechnen wir auf die, für den- zellen und/oder tumorassoziierten Molekülen in Blut, Spei- selben Zeitraum zu leistenden, Berufsunfähigkeitsrenten an. chel, Stuhl, Urin oder anderen Körperflüssigkeiten diagnos- Die Leistung für diesen Zeitraum fällt nicht unter die Begren- tiziert wird, wenn keine weiteren definitiven und klinisch zung der Leistungsdauer von 15 Monaten. überprüfbaren Beweise vorliegen. 8 2 a)  Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, dass Sie für Der Vertrag muss darüber hinaus in jedem der in Absatz 1 auf- ­denselben Zeitraum parallel Leistungen wegen einer Krebs- geführten Fälle zum Zeitpunkt der ersten Diagnose bereits min- erkrankung in besonderen Fällen nach § 8 und destens 6 Monate seit Versicherungsbeginn bestanden haben • Leistungen als Überbrückungshilfe nach § 6 oder (Wartezeit). Wenn Sie die versicherte Berufsunfähigkeitsrente • Leistungen als Gutachtenhilfe nach § 7 oder nach § 19 bzw. § 20 erhöhen, gilt diese Wartezeit erneut für den • Leistungen aus der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit (so- Betrag der Erhöhung. Wenn Sie eine Karenzzeit (Absatz 5) ver- fern vereinbart) oder einbart ­haben, beginnt diese erst nach Ablauf der Wartezeit. • Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung nach § 9 3 erhalten. Die Leistungen können innerhalb von 6 Monaten nach der ­ersten Diagnose beantragt werden. b) Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen einer Krebserkrankung in besonderen Fällen, wenn wir für Als Nachweis des Versicherungsfalls genügt ein onkologischer den geltend gemachten Zeitraum bereits Rentenzahlungen Bericht eines Facharztes oder ein Entlassungsbericht des Kran- zu einer der unter a) aufgeführten Leistungen erbracht kenhauses, wenn der Bericht mindestens Folgendes enthält: ­haben. • den Zeitpunkt der ersten Diagnose, • die Art und Ausbreitung der Krebserkrankung, c) Wenn wir Rentenzahlungen wegen einer Krebserkrankung • Befunde und Nachweise (z. B. Bericht der Tumorkonferenz) in besonderen Fällen geleistet haben und Sie danach für zur Bestimmung der in Absatz 1 beschriebenen Erkran- denselben Zeitraum eine der unter a) aufgeführten anderen kungssituationen, Leistungen beantragen, gilt Folgendes: Rentenzahlungen, • den Behandlungsplan und die wir wegen einer Krebserkrankung in besonderen Fällen • den Umfang einer gegebenenfalls durchgeführten Operation. geleistet haben, rechnen wir auf die zu zahlenden Renten an. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und andere Leistungen nach den §§ 6 bis 10 sowie Leistungen aus einer gegebenen- falls vereinbarten Zusatzoption müssen Sie jeweils gesondert beantragen. Seite 6/59 [Seite 11] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 9 3 Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse Wenn eine Karenzzeit für den Fall der Berufsunfähigkeit ver­ sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leis- einbart ist, gilt diese auch für den Fall einer besonderen Beein- tungen wegen eines besonderen Falls einer Krebserkrankung. trächtigung. § 2 Absatz 3 gilt entsprechend. Wir rechnen die Karenzzeit auf die maximale Leistungsdauer von 24 Monaten Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt ist, gelten an. die übrigen Regelungen dieser Versicherungsbedingungen ent- sprechend. 4 Unsere Leistungen enden, • mit Ablauf des Monats, in dem bei der versicherten Person § 9 Welche Leistungen erbringen wir bei einer keine besondere Beeinträchtigung gemäß Absatz 1 mehr besonderen Beeinträchtigung? vorliegt, oder • wenn wir bereits für 24 Monate Leistungen wegen einer 1 ­besonderen Beeinträchtigung erbracht haben, oder Wir leisten einmalig für maximal 24 Monate eine Rente in Höhe •  mit Beginn des Monats, in dem wir Leistungen wegen der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und gewähren Bei- ­Berufsunfähigkeit erbringen oder tragsbefreiung, wenn ärztlich nachgewiesen wird, dass bei der •  die vereinbarte Leistungsdauer für Ihren Berufsunfähig- versicherten Person während der Versicherungsdauer infolge keitsschutz abgelaufen ist, oder einer Gesundheitsstörung eine der nachfolgend aufgeführten • wenn die versicherte Person stirbt. besonderen Beeinträchtigungen eingetreten ist: 5 a) Die versicherte Person hat auch unter Nutzung von Hilfs- Wenn wir wegen einer besonderen Beeinträchtigung leisten, geräten (z. B. Hörgeräte) eine Schallempfindungsschwer­ können wir nachprüfen, ob diese weiterhin bei der versicherten hörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gespro- Person gemäß Absatz 1 besteht. Wir dürfen auch prüfen, ob die chenen Wortes bei 2 Kilohertz, die mittels Tonaudiogramm versicherte Person berufsunfähig ist. (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens 60 Dezi- bel nachweist. Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die besondere Beeinträchtigung der versicherten Person nicht mehr vorliegt. Hörverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst keine Leistungen aus. 6 Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und andere Leistungen b) Das Sehvermögen der versicherten Person ist so stark ein- nach den §§ 6 bis 10 sowie Leistungen aus einer gegebenen- geschränkt, dass bei jedem Auge nur noch ein Restsehver- falls vereinbarten Zusatzoption müssen Sie jeweils gesondert mögen von höchstens 5 % oder eine Einschränkung des beantragen. Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zent- rum, also ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 7 30 Grad, besteht. Es ist nicht möglich, dass Sie für denselben Zeitraum parallel Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung und Sehverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten. keine Leistungen aus. Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen c) Die versicherte Person wird bei der Fortbewegung voraus- einer besonderen Beeinträchtigung, wenn wir für den geltend sichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen ständig auf gemachten Zeitraum bereits Berufsunfähigkeitsleistungen ­ einen Rollstuhl angewiesen sein oder ist dies bereits 6 Mo- ­gemäß § 2 erbracht haben. nate ununterbrochen gewesen (in dem letztgenannten Fall liegt eine besondere Beeinträchtigung bereits seit Beginn Rentenzahlungen, die wir wegen einer besonderen Beeinträch- des 6-monatigen Zeitraums vor). tigung geleistet haben, rechnen wir auf die, für denselben Zeitraum zu leistenden, Berufsunfähigkeitsrenten an. Die ­ Eine besondere Beeinträchtigung im Sinne dieser Unterziffer c) ­Leistung für diesen Zeitraum fällt nicht unter die Begrenzung der liegt ebenfalls vor, wenn durch die Vorlage einer amtliche Be- Leistungsdauer von 24 Monaten. scheinigung (z. B. Bescheid) des zuständigen (Versorgungs-) Amts oder durch die Vorlage eines Schwerbehindertenauswei- 8 ses nachgewiesen wird, dass der versicherten Person nach a)  Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, dass Sie für deutschem Recht das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche ­denselben Zeitraum parallel Leistungen wegen einer beson- Gehbehinderung) zuerkannt worden ist. deren Beeinträchtigung nach § 9 und • Leistungen als Überbrückungshilfe nach § 6 oder 2 • Leistungen als Gutachtenhilfe nach § 7 oder Wir leisten rückwirkend zum Ablauf des Monats, in dem bei der • Leistungen aus der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit versicherten Person eine besondere Beeinträchtigung gemäß (sofern vereinbart) oder Absatz 1 eingetreten ist. • Leistungen wegen einer Krebserkrankung in besonderen Fällen nach § 8 Unsere Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung erhalten. nach diesem Paragrafen sind auf insgesamt 24 Monate be- grenzt. Sie können während der Versicherungsdauer nur einmal b) Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen in Anspruch genommen werden. Wenn unsere Leistungen nach einer besonderen Beeinträchtigung, wenn wir für den Absatz 4 enden, endet damit die Leistungspflicht wegen einer ­geltend gemachten Zeitraum bereits Rentenzahlungen zu besonderen Beeinträchtigung insgesamt, auch wenn zu diesem einer der unter a) aufgeführten Leistungen erbracht haben. Zeitpunkt die 24-monatige Leistungsdauer noch nicht vollstän- dig abgelaufen ist. Seite 7/59 [Seite 12] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen c) Wenn wir Rentenzahlungen wegen einer besonderen Beein- •  mit Beginn des Monats, in dem wir Leistungen wegen trächtigung geleistet haben und Sie danach für denselben ­Berufsunfähigkeit erbringen oder Zeitraum eine der unter a) aufgeführten anderen Leistungen beantragen gilt Folgendes: Rentenzahlungen, die wir wegen • die vereinbarte Beitragszahlungsdauer für Ihren Berufsun- einer besonderen Beeinträchtigung geleistet haben, rech- fähigkeitsschutz abgelaufen ist. nen wir auf die zu zahlenden Renten an. 5 9 Wenn wir eine Beitragsfreistellung wegen einer Beeinträchti- Wenn wir wegen einer besonderen Beeinträchtigung Leistungen gung gewähren, können wir nachprüfen, ob diese weiterhin bei erbringen, übernehmen wir die Kosten für medizinisch notwen­ der versicherten Person gemäß Absatz 1 besteht. dige Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl) bis zu einer Höhe von 2 Berufsunfähigkeitsmonatsrenten. Voraussetzung ist, dass die Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die Beeinträch- Hilfsmittel aufgrund der besonderen Beeinträchtigung ärztlich tigung der versicherten Person nicht mehr vorliegt. verordnet wurden und die Kosten nicht von einem Dritten über- nommen werden. Den Nachweis, dass die Hilfsmittel ärztlich 6 verordnet und die Kosten nicht von einem Dritten übernommen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und andere Leistungen wurden, haben Sie als Versicherungsnehmer zu erbringen. nach den §§ 6 bis 9 sowie Leistungen aus einer gegebenenfalls vereinbarten Zusatzoption müssen Sie jeweils gesondert Die Kostenübernahme kann während der Versicherungsdauer ­beantragen. mehrmals beansprucht werden, maximal aber bis zur Höhe von 2 Berufsunfähigkeitsmonatsrenten. 7 Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse 10 sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leis- Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse tungen wegen einer Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten. sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für ­Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung. Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt ist, gelten die übrigen Regelungen dieser Versicherungsbedingungen ent- Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt ist, gelten sprechend. die übrigen Regelungen dieser Versicherungsbedingungen­­ entsprechend. § 11 Welche Zusatzoptionen können Sie ­vereinbaren und welche Leistungen können § 10 Welche Leistung erbringen wir bei Sie daraus beanspruchen? einer Beeinträchtigung von bestimmten Grundfähigkeiten? 1 Mögliche Zusatzoptionen Ihr Berufsunfähigkeitsschutz bietet die Möglichkeit, die in den 1 Absätzen 2 und 3 beschriebenen Zusatzoptionen zu wählen. Wir befreien Sie von Ihrer Beitragszahlungspflicht, wenn die versicherte Person infolge von während der Versicherungs­ Diese Optionen sind keine selbstständigen Versicherungs­ dauer aufgetretener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte- verträge, sondern unselbstständige Teile Ihres Vertrags. verfalls nach ärztlicher Beurteilung eine der in Anlage 1 zu ­diesen Versicherungsbedingungen beschriebenen Fähigkeiten Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse verliert. Der Verlust einer solchen Grundfähigkeit darf nicht sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten grundsätzlich durch eine zumutbare Heilbehandlung, Hilfsmittel oder künstliche, auch für Leistungen aus mitversicherten Zusatzoptionen. Bitte auch bereits vorhandene Gliedmaße behebbar sein. beachten Sie auch die §§ 27 und 29. Soweit in den für eine ­Zusatzoption geltenden Bestimmungen nichts anderes geregelt 2 ist, gelten die übrigen Regelungen dieser Versicherungsbedin- Die Beeinträchtigung muss insgesamt mindestens 6 Monate gungen entsprechend. lang ununterbrochen bestanden haben oder voraussichtlich über mindestens 6 Monate bestehen. Als Eintritt der Beein- 2 Arbeitsunfähigkeit trächtigung sehen wir dabei den Beginn des 6-monatigen Wir befreien Sie bereits ab einer 6-wöchigen ununterbrochenen ­Zeitraums an. Wir leisten rückwirkend zum Ablauf des Monats, Arbeitsunfähigkeit von Ihrer Pflicht zur Beitragszahlung. Diese in dem bei der versicherten Person eine Beeinträchtigung Versicherungsleistung ist über die gesamte Versicherungs­ ­gemäß Absatz 1 eingetreten ist. Eine Beeinträchtigung einer dauer auch bei mehrfacher Inanspruchnahme auf maximal Grundfähigkeit liegt nur dann vor, wenn die versicherte Person 36 Monate begrenzt. die Fähigkeit zuvor ohne diese Beeinträchtigung besaß. Sie muss die entsprechende Fähigkeit entweder zu Versicherungs- Im Versicherungsfall einer bedingungsgemäßen Arbeits­ beginn gehabt oder während der Versicherungsdauer erworben unfähigkeit erhalten Sie eine Leistung in Höhe der vereinbarten haben. Berufsunfähigkeitsrente. Zudem übernehmen wir für die Dauer der Rentenleistung die Beitragszahlung für Sie, wobei diese 3 Zahlung nicht auf den Leistungszeitraum der Beitragsbefreiung Wenn eine Karenzzeit für den Fall der Berufsunfähigkeit ver­ für eine mehr als 6-wöchige Arbeitsunfähigkeit angerechnet einbart ist, gilt diese auch für den Fall einer Beeinträchtigung. wird. Diese kombinierte Leistung ist auch im Fall der mehr­ § 2 Absatz 3 gilt entsprechend. fachen Inanspruchnahme auf 36 Monate begrenzt. Haben Sie die kombinierte Leistung vollständig erhalten, endet der Ver­ 4 sicherungsschutz aus der Zusatzoption vollständig. Unsere Leistungen enden und Sie müssen wieder Beiträge ­zahlen, Art und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit sind in Anlage 2 – Besondere Bedingungen für • mit Ablauf des Monats, in dem bei der versicherten Person die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit – geregelt. ­keine Beeinträchtigung gemäß Absatz 1 mehr vorliegt, oder Seite 8/59 [Seite 13] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Sie können die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit auch während Der Versicherungsschutz endet auch, wenn wir von dem der Versicherungsdauer ein- bzw. ausschließen. Wenn Sie Versicherungsvertrag zurücktreten oder ihn anfechten (in ­ ­einen Einschluss während der ­Versicherungsdauer wünschen, ­diesen Fällen entfällt der Versicherungsschutz ggf. sogar rück- ist hierfür eine erneute ­Risikoprüfung erforderlich. wirkend, siehe § 15). 3 Schwere Krankheiten 2 Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn bei der versicherten Mit dem Ende des Versicherungsschutzes endet auch der Person innerhalb der Versicherungsdauer der Versicherungsfall ­Versicherungsschutz aus gegebenenfalls vereinbarten Zusatz- einer der definierten schweren Krankheiten eintritt und sie die optionen. Der Versicherungsschutz aus einer Zusatzoption Diagnose 14 Tage überlebt. Wenn wir einen Leistungsanspruch kann darüber hinaus in den folgenden Fällen auch vor dem für einen ersten Versicherungsfall einer der gemäß § 9 der A blauf der für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz vereinbarten ­ ­Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption Schwere Krank- ­Versicherungsdauer enden: heiten versicherten ­schweren Krankheit (Hauptkatalog) aner- kennen, zahlen wir eine einmalige K ­ apitalleistung in Höhe des a)  Der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption Schwere 12-fachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls versicher- Krankheiten endet zudem mit Auszahlung der Leistung für ten monatlichen ­ Berufsunfähigkeitsrente. Der Leistungsan- einen 2. Versicherungsfall gemäß § 2 der Besonderen spruch ist für Krankheiten gemäß § 10 der Besonderen Bedin- ­Bedingungen für die Zusatzoption Schwere Krankheiten. gungen für die Zusatzoption Schwere Krankheiten (erweiterter Krankheitenkatalog) auf 5.000 € begrenzt. Wenn wir einen Versicherungsfall für eine gemäß § 10 der Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption Schwere ­ Wenn ein 2. Versicherungsfall hinsichtlich einer über den Krankheiten versicherte Krankheit anerkannt und eine Leis- Hauptkatalog versicherten schweren Krankheit eintritt, können tung e ­ rbracht haben, endet der Versicherungsschutz aus Sie unter Umständen eine weitere Kapitalleistung in Höhe­ dem erweiterten Krankheitenkatalog. des 6-fachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ­versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente erhalten. b) Der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption Arbeitsun- fähigkeit endet ebenfalls, wenn wir für insgesamt 36 Monate Für manche der versicherten Krankheiten besteht eine Warte- die kombinierte Leistung von Beitragsbefreiung und Renten- zeit bis zum Beginn des Versicherungsschutzes. leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht haben. Art und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zusatzoption 3 Schwere Krankheiten sowie die Definitionen der versicherten  ndet Ihr Berufsunfähigkeitsschutz infolge einer Kündigung, E Krankheiten sind in Anlage 3 – Besondere Bedingungen für die können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des­­ Zusatzoption Schwere Krankheiten – geregelt. Vertrags verlangen, dass Ihr Berufsunfähigkeitsschutz ohne Durchführung einer erneuten Risikoprüfung zu den Sie können die Zusatzoption Schwere Krankheiten auch wäh- ­Konditionen wieder in Kraft gesetzt wird, die vor der Vertragsbe- rend der Versicherungsdauer ein- bzw. ausschließen. Wenn Sie endigung bestanden haben. einen Einschluss während der Versicherungsdauer wünschen, ist hierfür eine erneute ­Risikoprüfung erforderlich. Ausnahmen: • Dies gilt jedoch nicht, wenn wir Ihren Berufsunfähigkeits- schutz wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzei- § 12 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? gepflicht kündigen (siehe § 15 Absatz 3). • Im Fall unserer Kündigung infolge eines Zahlungsverzugs 1 gemäß § 22 Absatz 3 im Anschluss an eine befristete Ihr Versicherungsschutz für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz ­Beitragsfreistellung gemäß § 23 können Sie innerhalb von ­beginnt mit Abschluss des Vertrags, jedoch nicht vor dem im 3 Monaten nach Beendigung des Vertrags verlangen, dass Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Der Ihr Berufsunfähigkeitsschutz ohne Durchführung einer Versicherungsschutz beginnt zu dem genannten Zeitpunkt erneuten Risikoprüfung zu den Konditionen wieder in Kraft ­allerdings nur dann, wenn Sie den ersten Beitrag (Einlösungs- gesetzt wird, die vor der Vertragsbeendigung bestanden beitrag) im Sinne von § 22 Absatz 1 rechtzeitig gezahlt haben. haben. Wenn Sie den Beitrag nicht im Sinne von § 22 Absatz 1 recht- zeitig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu Voraussetzungen für eine Wiederinkraftsetzung des Vertrags dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag gezahlt haben. sind, • dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung nicht berufsunfä- 2 hig im Sinne dieser Bedingungen waren und Wenn Sie die Zusatzoption Schwere Krankheiten versichert • Sie alle seit dem Zeitpunkt der Vertragsaufhebung ausste- ­haben, bestehen für bestimmte Krankheiten Wartezeiten von henden und fälligen Beiträge nachzahlen und 3 oder 6 Monaten ab dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeit- • dass der Vertrag vor Ihrer Kündigung bereits 1 Jahr bestan- punkt bis zum Beginn des Versicherungsschutzes. Eine aus- den hat. führliche Darstellung der möglichen Wartezeiten finden Sie in § 5 Absatz 2 der Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption Der Versicherungsschutz für die versicherten Leistungen Schwere Krankheiten. ­beginnt erneut mit dem Datum der Wiederinkraftsetzung. Ein Versicherungsfall, der in dem Zeitraum zwischen der Vertrags- § 13 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? beendigung durch Kündigung und dem erneuten Beginn des Unter welchen Voraussetzungen können Sie Versicherungsschutzes eingetreten ist, ist nicht versichert. ihn verlängern? 1 Der Versicherungsschutz endet • mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, • bei Kündigung des Berufsunfähigkeitsschutzes oder • bei Tod der versicherten Person. Seite 9/59 [Seite 14] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 4 d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfte­ Liegt das Ende des Vertrags mehr als 6 Monate zurück, können verfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbst- Sie eine Wiederinkraftsetzung des Vertrags beantragen, über tötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese die wir dann entscheiden werden. In diesem Fall ist eine erneute Handlungen in einem die freie Willensbestimmung aus- Gesundheitsprüfung erforderlich. schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig- keit begangen worden sind, werden wir leisten; 5 Im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzli- e)  durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als chen Rentenversicherung können Sie den Versicherungsschutz ­Versicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der um die Zeitspanne, um die die Regelaltersgrenze erhöht wurde, versicherten Person herbeigeführt haben; einmalig verlängern. f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Voraussetzungen für die Verlängerung Ihres Versicherungs- Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden oder schutzes sind: schädigen, dass zu deren Abwehr und Bekämpfung der Ein- • Die Verlängerung wird innerhalb von 12 Monaten nach satz der Katastrophenschutzbehörde der Bundesrepublik ­Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung beantragt und Deutschland oder vergleichbarer Einrichtungen anderer • bei der versicherten Person liegt oder lag noch keine Be- Länder notwendig ist. rufsunfähigkeit und auch keine Beeinträchtigung von Grund- fähigkeiten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen, 3 keine schwere Krankheit (im Fall der Vereinbarung der Zu- Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkun- satzoption Schwere Krankheiten) und auch keine Arbeits­ gen für bestimmte Grundfähigkeiten. Diese Ausschlüsse und unfähigkeit (im Fall der Vereinbarung der Zusatzoption Einschränkungen sind unter der Definition der jeweiligen ver­ A rbeitsunfähigkeit) vor; der Eintritt einer solchen Berufs­ ­ sicherten Grundfähigkeit in Anlage 1 aufgeführt. Aus Ihrem unfähigkeit, Beeinträchtigung, schweren Krankheit oder ­Versicherungsschein können sich weitere Ausschlüsse ergeben. ­A rbeitsunfähigkeit ist nach Ihrer Kenntnis oder nach Kennt- nis der versicherten Person auch nicht vorhersehbar und 4 • alle fälligen Beiträge sind bezahlt und der Versicherungs­ Für die Zusatzoption Schwere Krankheiten gelten besondere vertrag ist nicht beitragsfrei gestellt. Ausschlüsse. Diese sind in § 6 der Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption Schwere Krankheiten geregelt. Für den verlängerten Vertragsteil gelten die zum Verlängerungs- zeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen. § 15 Welche Bedeutung haben die von uns bei Für den ursprünglichen Vertrag vereinbarte Risikozuschläge Vertragsabschluss, insbesondere im oder besondere Vereinbarungen gelten auch für den verlänger- ­Versicherungsantrag, gestellten Fragen? ten Vertragsteil. Was haben Sie bezüglich der v ­ orvertraglichen Anzeigepflicht zu beachten? § 14 In welchen Fällen ist der Versicherungs- 1 schutz ausgeschlossen?  ir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen d W ­ arauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten 1 Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben ­ rundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig G (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die ­davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, ­gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. Diese Anzeige- Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Absatz 2 geregelt. pflicht gilt auch für Fragen, die wir Ihnen nach Ihrer Antrags­ erklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform 2 ­stellen. Soll das Leben einer anderen Person versichert wer-  ir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht W den, ist auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße ist: und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. a) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf- 2 seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; a) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der v­ ersicherten unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere b)  Person (vgl. Absatz 1) nicht oder nicht richtig angegeben Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn die versicherte worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die ­vorvertragliche mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen sie Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der ­ Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt ­vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktritts- war. Außerdem werden wir leisten, wenn die Berufsunfähig- recht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag keit während eines Aufenthalts außerhalb der territorialen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten verursacht wurde und die auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. versicherte Person als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der NATO, UNO, EU b)  Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. oder OSZE an deren humanitären Hilfeleistungen oder Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls ­friedenssichernden Maßnahmen teilgenommen hat; erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren ­Versuch ­richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die eines Verbrechens oder Vergehens durch die ­versicherte Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel- Person. Ordnungswidrigkeiten oder fahrlässige und grob lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich fahrlässige Verstöße (z. B. Straßenverkehrsdelikte) sind von war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir diesem Ausschluss nicht betroffen; nicht zur Leistung verpflichtet. Seite 10/59 [Seite 15] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen c) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt 7 der Versicherungsschutz. Die Rückzahlung der Beiträge,  ie Absätze 1 bis 6 gelten bei einer unsere Leistungspflicht D die für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts gezahlt ­erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der wurden, können Sie nicht verlangen. Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 5 c) begin- nen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung 3 bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu a) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet- zu laufen. zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver- 8 trag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündigen.  ie Ausübung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Er­ D ­Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, klärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu kündigen. keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, b) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugs­ wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an- berechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht gezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungs- geschlossen hätten. scheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. 4 a) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, § 16 Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden des Risikos mitteilen? die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Eine solche rückwirkende Vertragsan- Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns eine bei Vertragsabschluss passung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes für für uns nicht vorhersehbare Erhöhung des Risikos (z. B. durch bereits eingetretene und zukünftige Versicherungsfälle die Ausübung eines neuen Berufs, die Aufnahme des Rauchens führen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ­ oder einer neuen Freizeitaktivität) nach Versicherungsbeginn ­vertreten, verzichten wir auf unser Recht, dass die anderen gemäß der §§ 23 bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Bedingungen Vertragsbestandteil werden. mitzuteilen, es sei denn, dass wir eine erneute Risikoprüfung durchführen (z. B. bei Vertragsänderung). b) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den § 17 Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit- der Leistung vor Eintritt des Versicherungs- teilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf falls mit uns vereinbart haben? das Kündigungsrecht hinweisen. 1 5 Sie können sowohl bei Antragstellung als auch während der a) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan- Versicherungsdauer eine jährliche planmäßige Erhöhung der passung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Leistung zwischen 1 % bis 5 % (in 1-Prozent-Schritten) wählen. Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht- Zudem können Sie einen einmal vereinbarten Prozentsatz für verletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte eine planmäßige Erhöhung während der Versicherungsdauer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist im Rahmen von Satz 1 beliebig zwischen 1 % und 5 % (in 1-Pro- beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung zent-Schritten) ändern oder auf die planmäßige Erhöhung ganz der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht verzichten. begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir ­ Bei einem nachträglichen Einschluss bzw. einer nachträglichen ­unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen Änderung der planmäßigen Erhöhung erfolgt die erste planmä- wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung ßige Erhöhung bzw. die erste geänderte planmäßige Erhöhung angeben. an dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem Zugang Ihrer entsprechenden Mitteilung folgt. b) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den Wenn Sie mit uns die planmäßige Erhöhung der Leistungen ver- nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der einbart haben, steigen diese zu jedem Jahrestag des Versiche- ­A nzeige kannten. rungsbeginns um den jeweils vereinbarten Prozentsatz. Wenn sich die Versicherungsleistung erhöht, erhöht sich auch der Bei- Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren c)  trag. Die Erhöhung des Beitrags wird hinsichtlich des erhöhten seit Vertragsabschluss ausüben; dies gilt nicht für Versiche- Teils der Versicherungsleistung nach den bei Vertragsab- rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Haben schluss geltenden Rechnungsgrundlagen berechnet. Dabei be- Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, rücksichtigen wir das Alter der versicherten Person, die verblei- ­beträgt die Frist 10 Jahre. bende Versicherungsdauer zum Zeitpunkt der Erhöhung sowie bei Vertragsabschluss bestehende Risikofaktoren. Aufgrund 6 einer planmäßigen Erhöhung erhöht sich auch die im Rahmen  ir können den Vertrag auch anfechten, falls durch unrichtige W einer gegebenenfalls vereinbarten Zusatzoption versicherte oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Leistung. Wir verlangen keine erneute Risikoprüfung für den Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt dadurch erhöhten Schutz. Durch die planmäßige Erhöhung be- es sich um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen ginnen die Fristen für eine etwaige Verletzung der vorvertrag­ gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der lichen Anzeigepflicht nicht erneut. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 2 c) gilt entsprechend. Seite 11/59 [Seite 16] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 2 deren maximal versicherbare Höhe von 10.000 € monatlich Einen nachträglichen Einschluss bzw. eine nachträgliche Ände- ­erreicht wird. rung der planmäßigen Erhöhung können Sie nur vereinbaren, wenn § 18 Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung a) das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Aus- der Leistung nach Eintritt des Versicherungs- übung der Option nicht höher als 50 Jahre ist, falls mit uns vereinbart haben? b) die versicherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne 1 dieser Versicherungsbedingungen oder in einer Grundfähig- Wenn Sie mit uns die planmäßige Erhöhung der Leistung nach keit beeinträchtigt ist oder war, keine schwere Krankheit (im Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart haben, steigt die Fall der Vereinbarung der Zusatzoption Schwere Krank­ ­versicherte Rente zu jedem Jahrestag des Leistungsbeginns heiten) und auch keine Arbeitsunfähigkeit (im Fall der Ver- der Berufsunfähigkeitsrente um den von Ihnen gewählten einbarung der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit) vorliegt oder Prozentsatz. Sie können bei Antragstellung eine jährliche ­ vorlag; der Eintritt einer solchen Berufsunfähigkeit, Beein- ­Erhöhung der Leistungen zwischen 1 % bis 5 % (in 1-%-Schrit- trächtigung, schweren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit ist ten) wählen und mit uns vereinbaren. Den mit uns vereinbarten nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten und für Ihren Vertrag geltenden Prozentsatz können Sie Ihrem Person auch nicht vorhersehbar, Versicherungsschein entnehmen. c) noch keine Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz 2 beantragt wurden und  ie Erhöhung führt nicht zu einer Erhöhung der Beiträge. Sie D wurde bei der Kalkulation der Beiträge bereits berücksichtigt. d) für die versicherte Person noch keine Leistungen nach den §§ 6 bis 10 oder aus einer gegebenenfalls mitversicherten 3 Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit erbracht worden sind bzw.  ndet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer, E der Eintritt der Voraussetzungen für eine solche Leistung besteht Versicherungsschutz in der Höhe, wie er im Zeitpunkt nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. Erhöhungen Person nicht vorhersehbar ist. der Rente, die während der Versicherungsfalldauer eingetreten sind, bleiben unberücksichtigt. Sie können jedoch beantragen, 3 dass die versicherte Rente auch nach dem Ende der Berufsun­  ie planmäßige Erhöhung entfällt rückwirkend für die entspre- D fähigkeit bei dem Betrag verbleibt, welchen wir zuletzt an Sie chende Erhöhungsperiode, wenn Sie ihr innerhalb von ausgezahlt haben. In diesem Fall werden wir auch Ihren Beitrag 2 ­Monaten nach dem Zeitpunkt der planmäßigen Erhöhung erhöhen. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von ­(Jahrestag des im Versicherungsschein angegebenen Versi- 1 Monat nach unserer Leistungseinstellung bei uns eingegan- cherungsbeginns) widersprechen oder den ersten erhöhten gen sein. Beitrag für die entsprechende Erhöhungsperiode nicht inner- halb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt der planmäßigen 4 Erhöhung zahlen. Sie können den Erhöhungen beliebig oft ­  er Anspruch auf die während der Leistungspflicht erreichte D ­widersprechen. ­erhöhte Berufsunfähigkeitsrente bleibt bei einem erneuten Ein- tritt der Berufsunfähigkeit in voller Höhe erhalten, wenn diese 4 innerhalb von 12 Monaten nach Genesung eintritt. In diesem  ir werden Sie rechtzeitig vor jedem Jahrestag über diese W Fall errechnen sich die weiteren Erhöhungen nach der während ­Erhöhung, den neuen Beitrag sowie Ihr Recht zum Widerspruch der Versicherungsfalldauer zuletzt erreichten Berufsunfähig- in Textform informieren. keitsrente. 5 5 ei Eintritt eines Versicherungsfalls findet die planmäßige B  ie Regelungen in Absatz 3 und 4 gelten auch, wenn Sie die D ­Erhöhung der Leistung während der Dauer unserer Leistungs- planmäßige Erhöhung der Leistung vor dem und im Leistungs- pflicht nicht statt. Erhöhungen der Rente, die theoretisch fall gleichzeitig mit uns vereinbart haben. während der Leistungsfalldauer eingetreten wären, bleiben ­ unberücksichtigt. Vereinbarte Erhöhungen der Leistung im ­ 6 ­Versicherungsfall nach § 18 bleiben unberührt. Endet unsere Alle für Ihren Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen Leistungspflicht, besteht Versicherungsschutz in der Höhe, wie erstrecken sich auch auf die auf eine planmäßige Erhöhung er im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. ­entfallenden Teile. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgt die nächste planmäßige Erhöhung der Leistung zum nächsten J­ ahrestag des Versicherungsbeginns, der der Wiederaufnahme der § 19 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ­Beitragszahlung folgt. ohne erneute Risikoprüfung erhöhen ­(Nachversicherungsgarantie)? 6  lle für Ihren Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen A 1 erstrecken sich auch auf die planmäßige Erhöhung entfallenden  ie können den bestehenden Schutz während der Dauer dieser S Teile. Versicherung beliebig oft pro Ereignis ohne erneute Risikoprü- fung erhöhen (Nachversicherungsgarantie) bei: 7 In den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Versicherungsdauer fin- a)  Heirat der versicherten Person, wobei die Heirat eines det keine planmäßige Erhöhung der Leistung mehr statt. Die früheren Ehepartners bzw. Lebenspartners im Fall einer ­ letzte planmäßige Erhöhung der Rente und damit auch des früheren Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartner- ­ Beitrags erfolgt spätestens am fünftletzten Jahrestag des ­ schaftsgesetz (LPartG) ausgeschlossen ist. Als Nachweis Versicherungsbeginns vor Ablauf der Versicherungsdauer. ­ ist die Heiratsurkunde einzureichen; ­A ndernfalls endet die Erhöhung der versicherten Rente, wenn Seite 12/59 [Seite 17] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen b) Geburt eines Kindes der versicherten Person. Als Nachweis o) Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners ist die Geburtsurkunde einzureichen; der versicherten Person. Als Nachweis ist die Sterbe­ urkunde einzureichen; c) Adoption eines Kindes durch die versicherte Person. Als Nachweis ist der amtliche Adoptionsbeschluss einzu­ p) Erhalt einer Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversiche- reichen; rung aufgrund Pflegebedürftigkeit des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners der versicherten Person. d)  rechtskräftiger Scheidung oder Aufhebung der Lebens­ Geeignete Nachweise sind vorzulegen; partnerschaft nach dem LPartG der versicherten Person. Als Nachweis ist die Scheidungs- bzw. Aufhebungsurkunde q) Das Bruttoeinkommen der versicherten Person aus beruf­ einzureichen; licher Tätigkeit überschreitet erstmals die Beitragsbemes- sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. e) Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person; r)  Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung der f) Aufnahme einer Finanzierung durch die versicherte Person versicherten Person aus der gesetzlichen Rentenversiche- für ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit in Höhe rung, einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvor- von mindestens 50.000 €. Dies ist durch Vorlage des ent- sorge oder einem berufsständischen Versorgungswerk, in sprechenden Vertrags nachzuweisen; dem die versicherte Person aufgrund einer Kammerzuge- hörigkeit pflichtversichert ist; g) Erwerb von Eigentum an einer Immobilie mit einem Veräu- ßerungswert von mindestens 50.000 € zum Erwerbszeit- s)  Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten der punkt durch die versicherte Person. Es genügt auch, wenn versicherten Person; die versicherte Person ein Darlehen für einen Aus- oder Umbau der Immobilie in derselben Höhe aufgenommen hat. t) Übergang aus einem mindestens 1 Jahr laufenden Teilzeit- Als Nachweis können ein amtlicher Grundbuchauszug oder oder befristeten Arbeitsverhältnis in eine unbefris­ tete vergleichbare Dokumente eingereicht werden; ­Vollzeitstelle; h) Abschluss einer beruflichen Qualifikation (z. B. Abschluss u) Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Beendigung der Eltern- eines anerkannten Ausbildungsberufs, Meisterbrief, Promo- zeit, wenn nicht bereits bei Geburt des Kindes die Nachver- tion, Studienabschluss) der versicherten Person oder Ertei- sicherungsgarantie in Anspruch genommen wurde. Die lung einer Prokura. Hierfür sind entsprechende Unterlagen ­Erhöhung kann im Fall der Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzulegen; nach Beendigung der Elternzeit innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende der für dieses Kind genommenen Elternzeit i) erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch verlangt werden; die versicherte Person, die keine Nebentätigkeit ist. Als Nachweis müssen Sie uns geeignete Unterlagen zusenden; v) erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstands; j)  erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen nichtselbst- w) erstmaliger Aufnahme eines Studiums oder einer Berufs- ständigen Vollzeittätigkeit der versicherten Person in Fest- ausbildung; anstellung; x)  unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse k) erstmalige Gründung bzw. Übernahme einer (bestehenden) ­einmalig innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsbeginn Arztpraxis oder Einstieg in eine bestehende Arztpraxis; sowie zum 10. und 15. Jahrestag des Versicherungs­ beginns. l)  Wegfall der Versicherungspflicht in einem berufsständi- schen Versorgungswerk, sofern dies durch entsprechende 2 Unterlagen nachgewiesen wird; Die zusätzliche monatliche Rente darf pro Ereignis nicht mehr als 50 % der bislang versicherten monatlichen Rente und maxi- m) Wegfall oder Kürzung einer berufsständischen oder betrieb- mal 1.000 € betragen. Für die Ereignisse nach j) und k) ist die lichen Altersversorgung für die versicherte Person, sofern Erhöhung auf maximal 75 % des durchschnittlichen monat­ dies durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen wird; lichen Bruttoeinkommens der versicherten Person beschränkt. Zudem darf der Gesamtbetrag der monatlichen Rente nach er- n) nachhaltiger Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei folgter Anpassung den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen. nicht selbstständigen Versicherten um mindestens 5 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen. Die Rente kann nur Darüber hinaus darf die Summe aller versicherten Renten aus maximal um den Prozentsatz der Gehaltssteigerung, nicht sämtlichen für die versicherte Person bestehenden Berufsunfä- jedoch mehr als in Absatz 2 beschrieben, erhöht werden. higkeitsversicherungen nicht mehr als 70 % des jährlichen Brut- Als Nachweis sind die Bestätigung durch den Arbeitgeber toeinkommens der versicherten Person betragen. hinsichtlich des Zeitpunkts aller Gehaltserhöhungen der letzten 12 Monate und der Höhe der Gehaltssteigerung so- 3 wie eine Gehaltsabrechnung einzureichen;  ie können die Option innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt S des jeweiligen Ereignisses ausüben. Den Eintritt des jeweiligen Für Selbstständige gilt: Ereignisses und die Einkommensverhältnisse der letzten • Die versicherte Person muss selbstständig tätig sein 3 Kalenderjahre müssen Sie in geeigneter Form nachweisen und (beglaubigte Kopie). Wir können außerdem weitere notwendige • der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten Auskünfte und Nachweise verlangen. 3 Jahre muss um mindestens 30 % gestiegen sein. Zur Ermittlung der Einkommenssteigerung vergleichen wir die letzten 3 Jahre mit den 3 vor diesen liegenden J­ ahren. Seite 13/59 [Seite 18] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 4 3  ie Nachversicherungsgarantie für den Berufsunfähigkeits- D Für den erhöhten Vertragsteil gelten die zum Erhöhungs­ schutz besteht nur, wenn zeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen und Versicherungs- bedingungen. Für den ursprünglichen Vertrag vereinbarte a)  das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der ­Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen gelten auch ­Ausübung der Nachversicherungsgarantie nicht höher als für die aus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile. 50 Jahre ist, b) die versicherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne § 21 Anwartschaft Risikoleben dieser Versicherungsbedingungen oder in einer Grundfähig- keit beeinträchtigt ist oder war, keine schwere Krankheit (im 1 Fall der Vereinbarung der Zusatzoption Schwere Krank­ Sie können innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsbeginn heiten) und auch keine Arbeitsunfähigkeit (im Fall der Ver- ohne erneute Gesundheitsprüfung einmalig den Abschluss einbarung der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit) vorliegt oder ­einer Risikolebensversicherung bei uns in einem der folgenden vorlag; der Eintritt einer solchen Berufsunfähigkeit, Beein- Fälle beantragen: trächtigung, schweren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit ist nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten a) Geburt eines Kindes oder Adoption eines minderjährigen Person auch nicht vorhersehbar, Kindes der versicherten Person, c) noch keine Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz b) Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten und darlehens­ beantragt oder erbracht wurden, finanzierten Immobilie (Mindestdarlehenssumme: 50.000 €) durch die versicherte Person, d) alle bis zum Zeitpunkt der Anpassung fälligen Beiträge be- zahlt sind, c) zehnter Jahrestag des Versicherungsbeginns. e) für die versicherte Person noch keine Leistungen nach den Sie können die Option innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt §§ 6 bis 10 oder aus einer gegebenenfalls mitversicherten des jeweiligen Ereignisses ausüben. Den Eintritt des jeweiligen Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit erbracht worden sind bzw. Ereignisses müssen Sie in geeigneter Form nachweisen der Eintritt der Voraussetzungen für eine solche Leistung (z. B. Urkunde, amtliche Bestätigung). Wir können außerdem nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten weitere notwendige Auskünfte und Nachweise verlangen. Person nicht vorhersehbar ist, und 2 das Ereignis während der Versicherungsdauer eingetreten ist. f)  Voraussetzung für die Ausübung der Option ist, dass 5 a) die versicherte Person der Berufsunfähigkeitsversicherung  ür die Erhöhung werden die gleichen Versicherungsbedingun- F und der Risikolebensversicherung dieselbe Person ist, gen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen für den bereits bestehenden Vertragsteil geltenden Vereinbarungen zugrunde b)  die versicherte Person zum Zeitpunkt der Ausübung der gelegt. Für den zu erhöhenden Vertrag vereinbarte Risikozu- ­Option nicht älter als 50 Jahre ist, schläge oder besondere Vereinbarungen gelten somit auch für die aus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile. c) bei der versicherten Person noch keine Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 3 bis 5 und auch keine schwere Krankheit 6 (im Fall der Vereinbarung der Zusatzoption Schwere Krank- alls im Zusammenhang mit einem persönlichen Ereignis F heiten) vorliegt oder vorlag; der Eintritt einer solchen gleichzeitig mehrere der unter Absatz 1 aufgeführten Ereignisse ­Berufsunfähigkeit bzw. schweren Krankheit ist nach Ihrer zutreffen, kann die Nachversicherungsgarantie trotzdem nur Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten Person auch einmal für dieses persönliche Ereignis in Anspruch genommen nicht vorhersehbar, werden. d) noch keine Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz beantragt wurden, § 20 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz in sonstigen Fällen erhöhen? e)  alle bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Option fälligen ­Beiträge bezahlt sind, 1 Auch wenn Sie die Voraussetzungen unserer Nachversiche- f) für die versicherte Person noch keine Leistungen nach den rungsgarantie nicht erfüllen, können Sie jederzeit eine Erhö- §§ 6 bis 10 oder aus einer gegebenenfalls mitversicherten hung des Versicherungsschutzes bis zu einem Höchstbetrag Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit erbracht worden sind bzw. der versicherten monatlichen Rente von 10.000 € beantragen. der Eintritt der Voraussetzungen für eine solche Leistung Darüber hinaus darf die Summe aller versicherten Renten aus nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten sämtlichen für die versicherte Person bestehenden Berufsun­ Person nicht vorhersehbar ist, fähigkeitsversicherungen nicht mehr als 70 % des jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person betragen. Unsere g)  die Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive gegebenen- Zustimmung zu einer beantragten Erhöhung des Versiche- falls mitversicherter Zusatzoptionen keine Risikozuschläge rungsschutzes hängt von unserer Einschätzung nach einer oder Leistungsausschlüsse enthält, ­erneuten Risikoprüfung ab. h) wir zum Zeitpunkt des Antrags eine Risikolebensversiche- 2 rung mit einem entsprechenden Versicherungsschutzum-  ir berechnen den für die gewünschte Erhöhung der versicher- W fang anbieten und ten monatlichen Rente nach unserer Einschätzung notwendigen Beitrag und teilen Ihnen diesen mit. Die gewünschte Erhöhung i) die ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten Person wird zum nächsten Fälligkeitstag Ihres Beitrags nach unserer gemäß den geltenden Annahmerichtlinien unserer Risiko­ schriftlichen Zustimmung wirksam. lebensversicherung versicherbar ist. Seite 14/59 [Seite 19] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Die Laufzeit der Risikolebensversicherung darf nicht länger 4 sein als die Restlaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung.  enn uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden Ihre W Zahlungen so behandelt, als seien sie zum jeweiligen Fällig- 3 keitstag erfolgt, es sei denn, die Lastschrift wird nicht eingelöst. Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung muss Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht mindestens 50.000 € und darf maximal das Zehnfache der ver- eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, sicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrente, jedoch nicht mehr wenn sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach ­unserer als 300.000 € betragen. Wenn die Anwartschaft aufgrund Baus schriftlichen Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Wird oder Erwerbs einer selbst bewohnten Immobilie in Anspruch ge- eine Lastschrift nicht eingelöst, sind wir zu weiteren Einziehun- nommen wird, darf die Versicherungssumme maximal der Höhe gen berechtigt, nicht aber verpflichtet. Wenn Ihr Kreditinstitut des Darlehens entsprechen. die Einlösung einer Lastschrift verweigert, können wir Ihnen die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen. Dies wird in der Darüber hinaus darf die Versicherungssumme aller bei uns für Regel gemeinsam mit Ihrer nächsten Beitragszahlung erfolgen. die versicherte Person bestehender Risikolebensversicherun- gen nicht mehr als 5.000.000 € betragen. 5 Ausstehende Beiträge können mit Leistungen verrechnet  ­werden. § 22 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag § 23 Wann können Sie Ihren Berufsunfähigkeits- nicht rechtzeitig zahlen? schutz beitragsfrei stellen? 1 1  er erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist zur Zahlung fällig, D ie können Ihren Berufsunfähigkeitsschutz zum nächsten S wenn wir die Annahme Ihres Antrags erklärt haben, nicht jedoch ­Fälligkeitstag in einem der folgenden Fälle für einen befristeten vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Versiche- Zeitraum beitragsfrei stellen: rungsbeginn. Die laufenden Beiträge zu Ihrem Versicherungs- vertrag können Sie je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier- a)  Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für eine teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichten. ­Dauer von bis zu 12 Monaten beanspruchen. Sie können diese befristete Beitragsfreistellung im Laufe der Versiche- Die jeweilige Fälligkeit des Folgebeitrags wird jeweils ab dem rungsdauer höchstens zweimal in Anspruch nehmen, wobei Fälligkeitstag des Einlösungsbeitrags gerechnet. Die Folgebei- mindestens 1 Jahr zwischen den beiden Zeiträumen einer träge sind während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer zu Beitragsfreistellung liegen muss. Der maximale Zeitraum für ­entrichten. alle befristeten Beitragsfreistellungen beträgt in diesem Fall 24 Monate. Ihre Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit ­unverzüglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. b) Haben Sie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Kurz­ arbeit, Arbeitslosigkeit, Ende der Lohnfortzahlung im Krank- Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wer- heitsfall oder Scheidung, kann darüber hinaus eine ­befristete den wir die jeweils fälligen Beiträge nach der Vertragsannahme Beitragsfreistellung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten einziehen. einmalig bis zu 12 Monate gewährt werden. Nehmen Sie eine Elternzeit in Anspruch, ist alternativ eine befristete 2 ­Beitragsfreistellung aufgrund von Elternzeit einmalig bis zu Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig 36 Monate möglich. Hat die befristete Beitragsfreistellung zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom aufgrund von Elternzeit länger als 12 Monate gedauert, Vertrag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des ­f indet vor Wiederaufnahme der Beitragszahlung eine erneute Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungs- Gesundheitsprüfung statt (siehe Absatz 5). pflicht. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.  Sie können entweder eine befristete Beitragsfreistellung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder wegen Eltern- 3 zeit zusätzlich zu einer befristeten Beitragsfreistellung nach  enn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus W a) in Anspruch nehmen. Zwischen jedem Zeitraum einer dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht oder nicht recht- Beitragsfreistellung muss mindestens 1 Jahr liegen. zeitig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte, er- halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. 2 Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens 2  oraussetzungen für alle Fälle einer befristeten Beitragsfreistel- V Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der ge- lung nach Absatz 1 sind, setzten Frist und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls mit • dass der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat und der Zahlung der Beiträge in Verzug, entfällt Ihr Versicherungs- •  dass alle fälligen Beiträge bis zur befristeten Beitrags­ schutz. Nach Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist können freistellung gezahlt wurden. wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Seite 15/59 [Seite 20] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 3 § 24 Können Sie eine Stundung der Beiträge Während der befristeten Beitragsfreistellung gilt Folgendes: beantragen? • Ihre Pflicht zur Beitragszahlung entfällt. • Wenn der für eine planmäßige Erhöhung der Leistung 1 Beitragsstundung während der gemäß § 12 maßgebliche Jahrestag des Versicherungs­ ­ Leistungsprüfung beginns in den Zeitraum einer befristeten Beitragsfreistel-  aben Sie eine Leistung beantragt, müssen Sie die Beiträge in H lung fällt, findet zu diesem Jahrestag keine planmäßige voller Höhe bis zu unserer Leistungsentscheidung weiter ent- ­Erhöhung statt. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung richten. Auf Ihren Antrag können wir die Beiträge ab dem Zeit- erfolgt die nächste planmäßige Erhöhung der Leistung zum punkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns, der der über unsere Leistungspflicht zinslos stunden. Wiederaufnahme der Beitragszahlung folgt, aber nicht rück- wirkend für den Zeitraum der Beitragsfreistellung.  oraussetzung für eine Stundung oder Teilstundung ist, dass V • Ihr Recht, von der Nachversicherungsgarantie gemäß § 19 die Versicherung bereits 1 Jahr bestanden hat und alle bis zum Gebrauch zu machen, entfällt während der Dauer der Zeitpunkt der Stundung fälligen Beiträge vollständig ­ gezahlt ­Beitragsfreistellung und lebt erst bei Wiederaufnahme der wurden. Beitragszahlung wieder auf. • Die Höhe des Versicherungsschutzes ab dem Beginn der  ährend der Zeit der Beitragsstundung besteht voller Versiche- W befristeten Beitragsfreistellung reduziert sich wie folgt rungsschutz. ­(versicherte Berufsunfähigkeitsrente in Prozent bezogen auf den Schutz vor Beitragsfreistellung und Versicherungsjahr  ird der Versicherungsfall von uns nicht anerkannt, müssen W zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung): Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen. • 0 % bei Verträgen im 2. bis 5. Versicherungsjahr • 5 % bei Verträgen im 6. bis 10. Versicherungsjahr  rkennen wir den Versicherungsfall an, werden die bis zum Be- E • 10 % bei Verträgen im 11. bis 15. Versicherungsjahr ginn unserer Leistungspflicht fälligen und gestundeten Beiträge • 15 % bei Verträgen im 16. oder höheren Versicherungsjahr auf Rentenleistungen angerechnet. Während der beitragsfreien Zeit reduziert sich der Versiche-  ird ein Versicherungsfall durch uns anerkannt und ist keine W rungsschutz für die gegebenenfalls mitversicherte Zusatz­option ­Stundung vereinbart worden, zahlen wir die ab Beginn unserer im gleichen Verhältnis wie die versicherte Rente. Leistungspflicht von Ihnen entrichteten Beiträge ohne Verzin- sung an Sie zurück. 4 ach Ablauf des befristeten Beitragsfreistellungszeitraums N 2 Beitragsstundung in sonstigen Fällen müssen Sie wieder Beiträge zahlen.  enn Sie vorübergehend Ihre Beiträge nicht zahlen können, W können Sie mit uns vereinbaren, dass wir Ihre Beiträge bis zu  m Ihnen den Versicherungsschutz ab diesem Zeitpunkt ­wieder U 24 Monate ganz oder teilweise stunden. in der Höhe zur Verfügung stellen zu können, in der er vor Beginn der Beitragsfreistellung bestanden hat, werden Ihre ­ oraussetzung für die Beitragsstundung ist, dass Sie die V ­Beiträge zum Ausgleich der fehlenden Beiträge erhöht. ­Beiträge für die ersten 12 Monate vollständig bezahlt haben. Eine Beitragsstundung ist in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der  lternativ können Sie die während der Beitragsfreistellung fällig A vereinbarten Versicherungsdauer nicht möglich. gewesenen Beiträge in einem Betrag nachzahlen. Die Stundung beginnt frühestens, wenn Ihr nächster Beitrag  ie können sich auch dafür entscheiden, Beiträge in der vor S ­fällig ist. ­Beginn der Beitragsstellung vereinbarten Höhe zu zahlen. In diesem Fall würde jedoch der Versicherungsschutz zum Aus-  ährend der Zeit der Beitragsstundung besteht voller Versiche- W gleich der fehlenden Beiträge herabgesetzt werden. Dies ist rungsschutz. nicht möglich, soweit vor der Beitragsfreistellung bereits ein Versicherungsschutz in Höhe der Mindestrente von 500 €  ür die Beitragsstundung fallen Zinsen an. Die Höhe der Stun- F ­monatlich bestanden hat. dungszinsen richtet sich nach unseren zu Beginn der Stundung gültigen Zinssätzen. 5  at die befristete Beitragsfreistellung aufgrund von Elternzeit H  ir berechnen keine Stundungszinsen, wenn und solange Sie W (Absatz 1 b) länger als 12 Monate gedauert, findet vor Wieder- • arbeitslos sind, aufnahme der Beitragszahlung eine erneute Gesundheits­ • sich in der gesetzlichen Elternzeit befinden oder prüfung statt. Als Folge davon kann es zu einer Neukalkulation • erwerbsgemindert oder pflegebedürftig sind. von Versicherungsschutz oder Beitrag kommen.  ies ist uns anhand eines Bescheids oder Leistungsnachwei- D 6 ses eines gesetzlichen Sozialversicherungsträgers oder Ver-  usätzliche Kosten für die Wiederinkraftsetzung Ihres Vertrags Z sorgungswerks nachzuweisen. Sie müssen uns unverzüglich fallen nicht an. darüber informieren, wenn die genannten Anlässe enden. Ab dem Beendigungszeitpunkt fallen wieder Stundungszinsen an.  enn Sie eine Beitragsstundung wünschen, werden wir mit W ­Ihnen zuvor eine Vereinbarung in Textform treffen.  ach Ablauf des vereinbarten Stundungszeitraums müssen Sie N die gestundeten Beiträge vollständig nachzahlen.  enn ein Versicherungsfall eintritt und wir diesen anerkennen, W ­werden die bis zum Beginn unserer Leistungspflicht fälligen und gestundeten Beiträge einschließlich Stundungszinsen auf ­Rentenleistungen angerechnet. Seite 16/59 [Seite 21] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 3 Nachzahlung von gestundeten Beiträgen Für die Anpassung werden die gleichen Versicherungsbedin-  ie können die gestundeten Beiträge in einem Betrag oder in S gungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen für den be- maximal 24 Monatsraten nachzahlen. reits bestehenden Vertrag geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Inhalte eventuell vereinbarter Leistungsausschlüsse  lternativ können Sie mit uns zum Ausgleich der gestundeten A sowie eventuell vereinbarte Risikozuschläge gelten weiterhin. Beiträge auch eine Erhöhung Ihrer Beiträge oder eine Reduzie- Der Umfang der versicherten Leistungen und die Höhe der ver- rung der Versicherungsleistung vereinbaren. einbarten Berufsunfähigkeitsrente ändern sich nicht. Sollte das Ergebnis dieser Prüfung sein, dass sich der Beitrag nicht redu-  ine erneute Beitragsstundung ist erst möglich, wenn Sie die E ziert, werden wir Ihren Vertrag unverändert fortführen. gestundeten Beiträge vollständig ausgeglichen haben. § 27 Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung § 25 Können Sie die Zahlungsweise oder aus Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz erhalten Beitragshöhe ändern? möchten? 1 1  ie Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung D  ine Meldefrist ist nicht zu beachten. Wir bitten Sie jedoch, in E monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Sie können Ihrem eigenen Interesse, uns einen möglichen Versicherungs- die Beitragszahlungsweise jederzeit ändern. fall u ­ nverzüglich anzuzeigen. Eine frühzeitige Meldung erleich- tert die Prüfung Ihrer Ansprüche. 2  enn Sie eine Änderung der Zahlungsweise wünschen, W 2 ­müssen Sie uns dies mindestens 1 Monat vor dem g ­ ewünschten Zum Nachweis des Versicherungsfalls sind uns auf Kosten des Zeitpunkt der Änderung unter Angabe der ­gewünschten neuen Anspruchstellers zunächst folgende Unterlagen einzureichen, Zahlungsweise in Textform mitteilen. Die neue Zahlungsweise damit wir mit der Leistungsprüfung beginnen können: wird dann zu diesem Fälligkeitstag w ­ irksam. a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs­ 3 unfähigkeit bzw. der Beeinträchtigung, der Erwerbsunfähig-  ine Beitragsreduzierung für noch nicht fällige Beitragszahlun- E keit, der Pflegebedürftigkeit oder der schweren Krankheit; gen ist durch Reduzierung der versicherten Rente möglich. Die Mindestrente beträgt 500 € monatlich. Nach einer Reduzierung b) ausführliche Berichte der Ärzte (z. B. Arztbriefe), die die ver- erfolgt eine Neuberechnung des Beitrags. sicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und  ögliche vereinbarte Ausschlüsse und/oder Zuschläge gelten M voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der entsprechend auch für eine reduzierte Versicherungsleistung. Berufsunfähigkeit, der Beeinträchtigung, der Erwerbsunfä- higkeit, der Pflegebedürftigkeit oder der schweren Krankheit; 4 Eine Beitragserhöhung ist nach den Regelungen von § 20 möglich. c) Unterlagen über den zuletzt ausgeübten Beruf der versi- cherten Person, ihre Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen § 26 Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines Veränderungen; Berufswechsels überprüfen lassen? d) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit ihren Beruf wechselt, können Sie prüfen lassen, ob sich durch der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. den Berufswechsel der Beitrag für Ihre Versicherung reduziert. Als Berufswechsel zählt außerdem für uns e) Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nach § 5 Absatz 2 ist uns der vollständige Erwerbsminderungsrentenbescheid der • die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung (auch schu- ­gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen. lischen Ausbildung) oder • der Wechsel der Studienrichtung oder einer Ausbildung f) Bei einem Versicherungsfall im Rahmen der Zusatzoption oder Arbeitsunfähigkeit ist insbesondere § 2 der Anlage 2 – • die Aufnahme einer Berufstätigkeit durch die versicherte ­Besondere Bedingungen für die Zusatzoption Arbeitsunfä- Person. higkeit zu beachten. Bei einem Berufswechsel, der Aufnahme eines Studiums oder g) Bei einem Versicherungsfall im Rahmen der Zusatzoption dem Wechsel der Studienrichtung muss die neue Tätigkeit min- Schwere Krankheiten ist § 7 der Besonderen Bedingungen destens 6 Monate ausgeübt worden sein. Gleiches gilt bei Auf- für die Zusatzoption Schwere Krankheiten zu beachten. nahme einer Ausbildung. Zur Prüfung des Berufswechsels sind uns geeignete Nachweise vorzulegen. Wir können die Reduzierung des Beitrags von einer erneuten Risiko- und Gesundheitsprüfung abhängig machen. Sollte die Prüfung des Berufswechsels ergeben, dass sich der Beitrag reduziert, werden wir Ihren Vertrag zum nächsten Fällig- keitstag Ihres Beitrags, der auf den Eingang Ihrer Mitteilung bei uns folgt, entsprechend anpassen. Seite 17/59 [Seite 22] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 3 10  ir können außerdem – auf unsere Kosten – weitere ärzt­liche W  is zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen B Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie not- Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Bei Anerken- wendige Nachweise auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse nung der Leistungspflicht zahlen wir Ihnen die zu viel entrichte- (z. B. Steuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnun- ten Beiträge zurück. Sie können eine zinslose Stundung der ab gen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen) und ihre Veränderungen Eingang Ihres Antrags auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu ent- verlangen, insbesondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärun- richtenden Beiträge beantragen. Weitere Einzelheiten hierzu gen. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können finden Sie in § 24 Absatz 1. wir verlangen, dass die erforderlichen medizinischen Untersu- chungen in Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall 11  übernehmen wir die Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Wir unterstützen und beraten Sie gerne während der gesamten Untersuchungen entstehen. Angefallene Reise- und Unterbrin- Vertragslaufzeit sowie im Versicherungsfall. gungskosten übernehmen wir jedoch nur bis zu folgender Höhe: Insbesondere bei Fragen • zur Beantragung von Leistungen, • Reisekosten in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse • zum Verfahren der Leistungsprüfung, bzw. falls erforderlich die Flugkosten für die Economy Class; • zum Umfang der Leistungen, • Unterbringungskosten bis zur Höhe für einen Aufenthalt in • zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebedürf- einem 4-Sterne-Hotel (oder für eine vergleichbare Hotel-­ ­ tigkeit, Kategorie). • zu den beizubringenden Unterlagen, • zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit im Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn Rahmen des Leistungsantrags, diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Deutschland • zur betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen sowie angewendeten Grund­sätzen erfolgen. • zu geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen. 4  erne können Sie uns hierzu auch anrufen. Alle erforder­lichen G  rundsätzlich sind uns Originale oder beglaubigte Kopien der G Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen können, er- jeweiligen Unterlagen vorzulegen. Zusätzlich können wir die halten Sie direkt von uns. Sofern möglich und mit uns vereinbart Zahlung einer Leistung von der Vorlage des Versicherungs- können Sie auch ein Tele-Interview durchführen, um Leistungen scheins abhängig machen. zu beantragen. 5  ie Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraus­ D § 28 Wann geben wir eine Erklärung über unsere setzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufs­ Leistungspflicht ab? unfähigkeitsversicherung. Ausgenommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B. Verwendung von Pro­ Innerhalb von 1 Woche nach Eingang der von Ihnen ­jeweils zur thesen, Seh- und Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die ge- Prüfung vorgelegten Unterlagen erhalten Sie von uns eine Ent- fahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind scheidung über die Leistungspflicht oder eine Mitteilung und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands ­darüber, welche weiteren Unterlagen von Ihnen nachzureichen bieten. Lässt die versicherte Person darüber hinausgehende sind bzw. welche weiteren Schritte (z. B. neutrales Gutachten) ärztlich angeordnete, insbesondere operative Behandlungsmaß­ wir einleiten werden. Während der Prüfung werden wir Sie nahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht ­regelmäßig – mindestens alle 4 Wochen – über den ­aktuellen durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus Bearbeitungsstand informieren. dieser Versicherung nicht entgegen. 6 § 29 Was gilt für die Nachprüfung der Berufs­  ur Erteilung der erforderlichen Auskünfte hat die versicherte Z unfähigkeit und in welchen Fällen zahlen wir Person die Möglichkeit, eine allgemeine Schweigepflichtentbin- eine Wiedereingliederungshilfe und/oder eine dungserklärung oder für die jeweiligen Anfragen einzelfallbezo- Einmalleistung bei einer Rehabilitationsmaß- gene Entbindungserklärungen abzugeben. nahme? 7 1 Die Anzeige- und Auskunftspflichten gemäß dieses § 27 gelten  ach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht N entsprechend für den Bezugsberechtigten oder sonstige sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers bzw. des Be- Sinne der §§ 3 bis 5 nachzuprüfen und zu überprüfen, ob die zugsberechtigten. versicherte Person noch lebt. Dabei sind insbesondere Ge- sundheitsveränderungen (abgesehen von vorübergehenden 8 Änderungen) sowie das konkrete Ausüben einer zumutbaren Wenn eine der in den Absätzen 2 bis 6 genannten Pflichten anderen Tätigkeit im Sinne von § 3 Absatz 2 zu berücksichtigen. nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht fest- Vorübergehende Besserungen bleiben dabei unberücksichtigt. stellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungs- Eine Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie pflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu nach 3 Monaten noch anhält. führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. 2 9  ur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sach- Z  ir können einmalig für längstens 12 Monate ein zeitlich befris- W dienliche Auskünfte anfordern und einmal jährlich umfassende tetes Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu be- aussprechen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit auftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmung des § 27 Absatz 3 im Sinne von § 3 Absatz 2 konkret ausübt. Bis zum Ablauf der gilt entsprechend. Wir können vor Zahlung einer einmaligen Frist ist das zeitlich befristete Anerkenntnis für uns bindend. Leistung oder vor jeder Rentenzahlung (in der Regel jährlich) ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Seite 18/59 [Seite 23] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 3 § 30 Was gilt bei einer Verletzung der  ie sind nicht verpflichtet, uns von sich aus eine Besserung I­ hres S ­Mitwirkungspflichten nach Eintritt des Gesundheitszustands oder die Aufnahme einer Berufs­tätigkeit Versicherungsfalls? nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit, sei es in Ihrem bisherigen oder in einem anderen (neuen) Beruf, anzuzeigen. Erst wenn wir 1 Sie im Rahmen einer Nachprüfung Ihrer Berufs­unfähigkeit ge-  olange eine Mitwirkungspflicht nach § 27 oder § 29 von Ihnen, S mäß den vorherigen Absätzen 1 und 2 danach fragen, sind Sie der versicherten Person oder dem Anspruchsteller vorsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Der Zeitpunkt der Nachprüfung wird nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. individuell nach Sachverhalt (z. B. Beruf, ­A lter der versicherten Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind Person, Krankheitsbild) festgelegt. Wir werden zu gegebener wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Ver- Zeit auf Sie zukommen. Die Einstellung der Leistung aufgrund schuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. einer Nachprüfung erfolgt frühestens nach 6 Monaten gerech- net ab dem Beginn unserer Leistungspflicht. 2  eisen Sie uns nach, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob W 4 fahrlässig verletzt haben, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen.  ir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die bedin- W gungsgemäßen Voraussetzungen unserer Leistungspflicht 3 entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform ­  ie Ansprüche aus der Versicherung bleiben auch bestehen, D ­darlegen. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Einfluss Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt 5 wird.  enn unsere Leistungspflicht endet, weil die versicherte Per- W son aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder 4 eine Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Ein-  enn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir erst ab W tritt der Berufsunfähigkeit entspricht, zahlen wir als besondere Beginn des laufenden Monats, in dem die Mitwirkungspflicht Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe des ­erfüllt wird, nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen 6-fachen der zuletzt gezahlten monat­lichen Berufsunfähigkeits- zur Leistung verpflichtet. rente. Voraussetzung ist, dass bei Entstehen des Anspruchs auf Wiedereingliederungshilfe die verbleibende Leistungsdauer für 5 die Rente noch 12 Monate beträgt. Bei Wiedereintritt der Be-  ie vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, D rufsunfähigkeit aus gleichem medizinischem Grund innerhalb wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese von 6 Monaten wird die Wiedereingliederungshilfe auf neu ent- Rechtsfolge hingewiesen haben. stehende Rentenansprüche angerechnet. Die Wiedereinglie­ derungshilfe kann während der Versicherungsdauer mehrmals beansprucht werden. § 31 Wer erhält die Versicherungsleistung? 6 1 Endet unsere Leistungspflicht infolge einer erfolgreich abge-  ahlungen erbringen wir an Sie als unseren Versicherungs­ Z schlossenen medizinischen oder beruflichen Rehabilitations- nehmer, falls Sie uns keine andere Person als ­bezugsberechtigte maßnahme, die zur nachhaltigen Verbesserung des Gesund- Person für den Versicherungsfall benannt haben. Wenn Sie heitszustands der zu versichernden Person beigetragen hat, sterben, ohne eine andere Person zu benennen, zahlen wir so übernehmen wir die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme ­etwaige noch fällige Leistungen an Ihre Erben. Ist ein Bezugs- bis zu einer Höhe von 6 Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, berechtigter nicht vorhanden oder können wir seinen Aufenthalt soweit die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Den nicht ermitteln, dürfen wir an den Inhaber des Versicherungs- Nachweis, dass die Kosten nicht von einem Dritten übernom- scheins zahlen. men wurden, haben Sie als Versicherungsnehmer zu erbringen. 2 Voraussetzung ist, dass bei Abschluss der Rehabilitationsmaß-  ir überweisen die versicherte Leistung ausschließlich in Euro W nahme die verbleibende Leistungsdauer für die Rente noch auf das vom Bezugsberechtigten benannte Konto. Sofern wir 12 Monate beträgt. Bei Wiedereintritt der Berufsunfähigkeit aus auf ein Konto außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gleichem medizinischem Grund innerhalb von 6 Monaten nach überweisen sollen, trägt der Empfänger die damit verbundenen anteiliger Kostenübernahme durch uns wird die gezahlte Kosten sowie die damit verbundene Gefahr. ­Summe auf neu entstehende Rentenansprüche angerechnet. Die anteilige Kostenübernahme kann während der Versiche- 3 rungsdauer mehrmals beansprucht werden.  u Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzu­ Z zahlen. 7  ndet unsere Leistungspflicht aus diesem Vertrag, muss die E Beitragszahlung in gleicher Höhe wie vor Eintritt der Berufs­ § 32 Können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz unfähigkeit wieder aufgenommen werden. Nur wenn Sie die kündigen? planmäßige Erhöhung der Leistung im Versicherungsfall verein- bart und nach § 18 Absatz 3 die Beibehaltung der zuletzt gezahl- 1 ten Rente als Versicherungssumme beantragt haben, müssen ie können Ihren Berufsunfähigkeitsschutz jederzeit zum S Sie einen höheren Beitrag zahlen. ­Monatsende durch eine Erklärung in Textform kündigen. Mit der Kündigung endet der Vertrag. Nach Beginn bzw. während der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente können Sie nicht mehr kündigen. Seite 19/59 [Seite 24] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 2 § 36 Können die Bedingungen von uns angepasst  in Anspruch auf die Rückzahlung der von Ihnen für die Zeit vor E werden? Wirksamwerden der Kündigung geleisteten Beiträge besteht nicht. 1 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen durch höchstrichter­ Ein Rückkaufswert fällt nicht an. liche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungs- akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Ver- § 33 Sind Sie an Überschüssen beteiligt? trags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für Sie oder uns auch unter Berücksichti- Eine Überschussbeteiligung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch gung der Interessen der jeweils anderen Vertragspartei eine für gegebenenfalls mitversicherte Zusatzoptionen. ­unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie die Wahrung des Vertragszieles der Ver­ sicherungsnehmer des Berufsunfähigkeitsschutz angemessen § 34 Wie werden die Abschluss- und berücksichtigt. ­Vertriebs­kosten erhoben? Welche weiteren Kosten fallen an? 2  ie neue Regelung wird 2 Wochen, nachdem Ihnen die neue D 1 Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mitgeteilt  ei dem Abschluss von Versicherungsverträgen sowie während B ­worden sind, Vertragsbestandteil. deren Laufzeit entstehen Kosten. Die mit dem Abschluss und der Vermittlung Ihres Berufsunfähigkeitsschutzes verbundenen Kosten, etwa die Kosten für Beratung, Anforderung von § 37 Wann werden Ihre Erklärungen und Gesundheitsauskünften und Ausstellung des Versicherungs- ­ Mitteilungen, die den Berufsunfähigkeits- scheins, werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt. schutz betreffen, wirksam? Diese Kosten wurden bei der Kalkulation Ihrer Beiträge bereits Welche Formvorschriften gelten? berücksichtigt. Auch die laufenden Kosten sowie die Risiko­ Wem gegenüber können sie abgegeben kosten sind bereits bei der Kalkulation Ihrer Beiträge berück- werden? Welche Auskunftspflichten haben sichtigt. Bitte lesen Sie zu den Einzelheiten den Abschnitt Sie? Prämie; Kosten in dem „Informationsblatt zu Versicherungs­ ­ produkten“, das Sie mit den Informationen vor Vertragsab- schluss erhalten haben. 1 Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die Ihren Berufsunfähig- 2 keitsschutz betreffen, werden uns gegenüber erst dann wirk- Im Einzelfall können wir Ihnen folgende sonstigen Kosten  sam, wenn sie in Textform erfolgen und uns zugegangen sind. ­berechnen: Dies gilt auch für die Änderung Ihres Namens oder die Ände- •  Kosten der zum Zwecke der Gesundheitsprüfung durch­ rung Ihrer Postanschrift sowie entsprechende Änderungen bei geführten ärztlichen Untersuchungen im Fall unseres Rück- weiteren Beteiligten, zum Beispiel der versicherten Person. tritts vor Zahlung des Einlösungsbeitrags, •  Kosten einer Mahnung bei Zahlungsverzug gemäß § 22 2 ­A bsatz 3,  bsatz 1 gilt jedoch nicht für Ihr Widerrufsrecht; über dessen A • Kosten der gescheiterten Einlösung einer Lastschrift gemäß Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben wir Sie vor und bei § 22 Absatz 4. Vertragsabschluss gesondert informiert.  iese Kosten betragen derzeit (Stand 01.01.2025) in jedem der D 3 aufgeführten Fälle 15 €. Sie werden regelmäßig gemeinsam mit  ofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, S der nächsten Beitragszahlung erhoben. Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die  arüber hinaus können Ihnen Kosten für den Nachweis des Ver- D hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei sicherungsfalls gemäß § 27 Absatz 2 entstehen. Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes ­Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung § 35 Können die Beiträge für Ihren Berufsunfähig- verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an keitsschutz angehoben werden? ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. Von der Möglichkeit des § 163 VVG, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Beiträge für Ihren Berufsunfähigkeits-  otwendige Informationen sind beispielsweise Umstände, die N schutz anzuheben bzw. die Leistungen zu kürzen, werden wir für die Beurteilung keinen Gebrauch machen. • I hrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben und • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers  maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge- burtsort und der Wohnsitz. Seite 20/59 [Seite 25] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter- 3 lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt  enn Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf- W ­Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich- enthalts nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der tung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Ver- ­gegebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be- sicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus- steht. Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß diesem schließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Absatz 3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht ­Geschäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die Ihren zahlen. Dies gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfüllung ­ Vertrag verwaltet. Das gilt auch, falls Sie Ihren Wohnsitz oder ­unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts nach Vertragsschluss Verfügung gestellt h ­ aben. nach Island, Norwegen oder die Schweiz verlegen und der ­jeweilige Staat nicht mehr Mitglied des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Voll- § 38 Welches Recht findet auf Ihren Berufs­ streckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen unfähigkeitsschutz Anwendung? vom 30.10.2007 (Luganer Übereinkommen) oder einem ihm nachfolgenden Übereinkommen ist. Auf Ihren Berufsunfähigkeitsschutz findet das Recht der ­Bundesrepublik Deutschland Anwendung. § 40 Verjährung § 39 Wo ist der Gerichtsstand? Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in 1 dem die Leistung erstmals verlangt werden kann und der  ür Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das F ­Berechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahr- Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Sie können auch bei lässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die dem Gericht Klage erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren alle Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz be- ­A nsprüche in 10 Jahren. steht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist der Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet worden, Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht. zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz. Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die § 41 Welche Schlichtungsstelle gibt es? vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, können Sie auch dort Klage erheben. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungs­ ombudsmann e.V. Damit können Sie regelmäßig nach Erhalt 2 einer unserer Entscheidungen ein kostenloses außergericht­  lagen aus dem Versicherungsvertrag müssen wir bei dem Ge- K liches Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Dazu richt erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung müssten Sie Ihre Beschwerde telefonisch, schriftlich, per E-Mail Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhn- oder in jeder anderen geeigneten Form beim Versicherungs­ lichen Aufenthalt haben. Wenn zum Zeitpunkt der Klageerhe- ombudsmann e.V. einlegen. Die Kontaktdaten lauten: bung weder Ihr Wohnsitz noch Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt ist, können wir Klage bei dem Gericht erheben, das für • Versicherungsombudsmann e.V. unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die Postfach 08 06 32, Ihren Vertrag verwaltet. 10006 Berlin Tel.: 0800-3696000 Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder Fax: 0800-3699000 eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz. Internetseite: www.versicherungsombudsmann.de Ist deren Geschäftssitz unbekannt, können wir Klage bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nie- derlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. Seite 21/59 [Seite 26] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen ANLAGE 1 DEFINITIONEN DER BESTIMMTEN GRUNDFÄHIGKEITEN GEMÄSS § 10 ABSATZ 1 DER VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen des 4 Hören ­Berufsunfähigkeitsschutzes von Canada Life. Ein Verlust liegt vor, wenn bei der versicherten Person auch unter Nutzung von Hilfsgeräten (z. B. Hörgeräte) eine Schallempfindungs- Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Diagnose bzw. Be- schwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gespro- stätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie eine Begründung chenen Worts bei 2 Kilohertz, die mittels Tonaudiogramm (Knochen- (ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten Begründungen bzw. leitung) einen Hörverlust von mindestens 60 Dezibel nachweist, Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen besondere Unterlagen besteht. genannt sind, sind sie der Diagnose bzw. Bestätigung beizufügen. Hörverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst keine 1 Sehen Leistungen aus. Ein Verlust liegt vor, wenn das Sehvermögen der versicherten ­Person so stark eingeschränkt ist, dass bei jedem Auge nur noch ein 5 Gehen ­Restsehvermögen von höchstens 5 % oder eine Einschränkung des Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr selbst- Gesichtsfelds auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum, also ein ständig in der Lage ist, über einen ebenen Boden zu gehen. Dabei Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht. muss eine Strecke von 400 Metern ohne anzuhalten, um sich abstüt- zen oder setzen zu müssen, innerhalb von 20 Minuten zurückgelegt Sehverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst keine werden. Dies gelingt der versicherten Person auch unter Verwen- Leistungen aus. dung geeigneter und zumutbarer Hilfsmittel nicht. Nicht zumutbare Hilfsmittel sind zum Beispiel Unterarmgehstützen oder ein Rollator. 2 Sprechen Ein Verlust liegt vor, wenn die Sprechfähigkeit oder die sprachliche 6 Treppe steigen Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person nach abgeschlossenem Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, selbstständig eine Spracherwerb erheblich eingeschränkt ist. Ein unabhängiger Dritter Treppe mit 12 Stufen mit einer üblichen Stufenhöhe von 18 bis 20 cm kann die versicherte Person nicht mehr verstehen, weil sie keinen hinauf- und hinabzugehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minu- verständlichen sinnvollen Satz bilden und aussprechen kann. Selbst te zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten. Dies wenn die versicherte Person geeignete und zumutbare Hilfsmittel gelingt der versicherten Person auch unter Verwendung geeigneter verwendet, ist das nicht möglich. und zumutbarer Hilfsmittel nicht. Nicht zumutbare Hilfsmittel sind zum Beispiel Unterarmgehstützen oder ein Rollator. Sprachverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst keine Leistungen aus. 7 Knien oder Bücken Die versicherte Person ist nicht fähig, sich mit beiden Knien auf den 3 Gebrauch einer Hand Boden niederzuknien und sich dann wieder aus eigener Kraft aufzu- Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der linken oder richten, oder die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich so weit der rechten Hand nicht mehr in der Lage ist, eine der nachfolgend zu bücken, dass sie den Boden mit den Fingerspitzen beider Hände aufgeführten Tätigkeiten auszuüben: berührt und sich dann wieder aufrichtet. •  einen Schreibstift zu benutzen, um mindestens 5 Wörter mit ­jeweils mindestens 10 Buchstaben in Druckbuchstaben zu schrei- 8 Sitzen ben oder abzuschreiben, sodass ein unbeteiligter Dritter diese Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Wörter lesen kann, Lage ist, 20 Minuten ununterbrochen auf einem Stuhl mit Armlehnen • eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und und Rückenlehne zu sitzen. Das gelingt der versicherten Person wieder zu öffnen, auch nicht, wenn sie die Sitzhaltung ändert. • eine 5 mm-Schraube, die an ein gedübeltes Loch angesetzt ist, mithilfe eines handelsüblichen Schraubendrehers vollständig 9 Stehen ­hinein- und wieder herauszudrehen Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch mit Verände- • mit einem handelsüblichen Schraubenschlüssel eine auf einem rung der Körperhaltung nicht mehr in der Lage ist, selbstständig und Gewinde sitzende Mutter der Größe M8 fest anzuziehen und ohne Unterbrechung, 10 Minuten lang auf festem und ebenem Boden ­wieder zu lösen zu stehen, ohne sich abzustützen. Dies gelingt der versicherten • eine Rohrzange zu benutzen, Person auch unte Verwendung geeigneter und zumutbarer Hilfs­ ­ • eine Schere zu benutzen, um ein DIN-A4-Blatt Papier durchzu- mittel nicht. schneiden. Nicht zumutbare Hilfsmittel sind zum Beispiel Unterarmgehstützen oder ein Rollator. Seite 22/59 [Seite 27] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 10 Arme bewegen 12 Autofahren Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr selbst- Die versicherte Person ist aus gesundheitlichen Gründen nicht ständig in der Lage ist, mit einem Arm (dem linken oder rechten Arm) ­geeignet, einen Personenkraftwagen der Klasse B (bzw. Klasse 3) eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten auszuführen: oder ein Motorrad der Klassen A (A, A1, AM bzw. Klasse 1) oder eine • einen 200 Gramm schweren Gegenstand von einem Tisch in ein Zugmaschine der Landwirtschaft der Klassen T oder L zu führen. Regal in Schulter- oder Brusthöhe platzieren und wieder zurück- stellen; Eine Fahrerlaubnis nach deutschen verwaltungsrechtlichen Vor- • ihren gestreckten Arm bis auf Höhe der Schulter nach vorne und schriften wurde aus gesundheitlichen Gründen seitlich heben und mindestens 10 Sekunden in dieser Position • nicht erteilt oder halten sowie ohne aktive Hilfe in die jeweils andere Position • entzogen oder ­führen; • die versicherte Person hat freiwillig gegenüber der zuständigen • weder einen Nacken- noch einen Schürzengriff ausführen und Behörde darauf verzichtet und den Führerschein an diese zurück- 10 Sekunden zu halten. Ein Nackengriff bedeutet, beide Hände gegeben. gleichzeitig hinter dem Nacken zusammenzuführen. Ein Schür- zengriff bedeutet, beide Hände gleichzeitig hinter dem Rücken Der Nachweis ist durch verkehrsmedizinische Gutachten oder durch ­zusammenzuführen. entsprechende Facharztberichte zu erbringen. 11 Heben und Tragen Fehlende Eignung aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch Die versicherte Person ist nicht fähig, mit beiden Händen einen sowie psychiatrischer Erkrankungen löst keine Leistung aus. ­Gegenstand von 5 Kilogramm von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen. 13 Orientierung Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Orientierungsfähig- keit (zeitliche und räumliche Orientierung, Orientierung zur eigenen Person) ist so schwer gestört (z. B. durch eine Demenz, Schizophre- nie, Psychose), dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, ­alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Die Erkrankung/Verletzung des zentralen Nervensystems ist durch einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem müssen die Ergebnisse eines Tests, der die Orientierungsfähigkeit prüft (z. B. DemTect, MMSE, MMST o. Ä.), zu den schlechtesten 10 % der Durchschnittsbevölkerung gehören. Seite 23/59 [Seite 28] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen ANLAGE 2 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION ­ARBEITSUNFÄHIGKEIT GEMÄSS § 11 ABSATZ 2 DER V ­ ERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN ­BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen des Wenn wir bereits wegen einer Arbeitsunfähigkeit eine kombi- ­Berufsunfähigkeitsschutzes von Canada Life. nierte Rentenleistung mit Beitragsbefreiung nach diesem ­A bsatz 2 geleistet haben, rechnen wir diese Zeiträume auf die Bei der Zusatzoption handelt es sich nicht um eine selbstständige 36 Monate an. Wenn wir für insgesamt 36 Monate die kombi- Zusatzversicherung, sondern um einen unselbstständigen Teil Ihres nierte Leistung erbracht haben, endet unsere Leistung nach Vertrags. Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes diesem Absatz 2 aus diesem Grund. bestimmt ist, gelten die Regelungen in den Versicherungsbedingungen für den Berufsunfähigkeitsschutz (im Weiteren „Versicherungs­ 3 bedingungen“).  ir leisten rückwirkend zum Ablauf des Monats, in dem die ver­ W sicherte Person arbeitsunfähig geworden ist. Unsere Leistun- Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage haben wir Querverweise gen ­wegen Arbeitsunfähigkeit nach Absatz 1 oder nach Ab- auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, wenn satz 2 sind auf insgesamt 36 Monate ­begrenzt. Dies gilt auch, sie sich außerhalb dieser Besonderen Bedingungen befinden. Quer- wenn die versicherte Person während der Dauer des Versiche- verweise, die nicht gesondert bezeichnet sind, beziehen sich auf diese rungsschutzes mehrmals arbeits­unfähig wird. Wir leisten nur für Anlage. den Zeitraum der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit (Ab- satz 1). § 1 Welche Leistungen erbringen wir bei Wahl 4 der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit?  enn eine Karenzzeit für den Fall der Berufsunfähigkeit verein- W bart ist, gilt diese auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit. § 2 1 Absatz 3 der Versicherungsbedingungen gilt entsprechend. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer Wir rechnen die Karenzzeit auf die maximale Leistungsdauer gemäß einer ärztlichen Bescheinigung seit 6 Wochen ununter- von 36 Monaten an. brochen arbeitsunfähig war, befreien wir Sie für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit von Ihrer Beitragszahlungspflicht. Diese Ver- sicherungsleistung ist über die gesamte Versicherungsdauer §2  as ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung W auch bei mehrfacher Inanspruchnahme auf maximal 36 Monate erhalten möchten? begrenzt. Wenn wir bereits wegen einer ­A rbeitsunfähigkeit eine Beitragsbefreiung nach diesem Absatz 1 g ­ eleistet haben, rech- 1 nen wir diese Zeiträume auf die 36 Monate an. Wenn wir für  enn Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragen, W insgesamt 36 Monate die reine Beitragsbefreiung geleistet müssen Sie uns unverzüglich auf Ihre Kosten die in § 1 ge- ­haben, endet unsere Leistung nach diesem Absatz 1 aus die- nannten ärztlichen Bescheinigungen einreichen. Wir akzep- sem Grund. tieren nur B ­ escheinigungen bis zu 2 Monate in die Zukunft. 2 Die ärztlichen Bescheinigungen für die Arbeitsunfähigkeit   enn die versicherte Person während der Versicherungsdauer W ­müssen § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz entsprechen. Ist die für mindestens 6 Monate ­arbeitsunfähig wird, leisten wir auf An- versicherte Person kein Arbeitnehmer, beispielsweise Beam- trag für maximal 36 Monate eine Rente in Höhe der versicherten ter oder Selbstständiger, ­genügt ein entsprechendes ärzt­ Berufsunfähigkeitsrente in ­folgenden Fällen: liches bzw. fachärztliches Attest. Wenn die versicherte Per- son während einer stufenweisen Wiedereingliederung nach a) Die versicherte Person war gemäß einer ärztlichen Beschei- § 74 ­Sozialgesetzbuch V ihre bisherige Tätigkeit teilweise nigung seit 6 Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig. wieder ausüben kann, gilt dies nicht als Unterbrechung der ­Dabei muss mindestens eine der Krankschreibungen durch Arbeitsunfähigkeit. einen Facharzt ausgestellt worden sein. 2 b) Die versicherte Person war gemäß einer ärztlichen Beschei-  ie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die versicherte S nigung seit mindestens 4 Monaten ununterbrochen arbeits- Person nicht mehr arbeitsunfähig ist. Wenn wir wegen Arbeits- unfähig und von einem Facharzt wird zusätzlich bescheinigt, unfähigkeit leisten, können wir auch jederzeit nachprüfen, ob dass sie ­voraussichtlich bis zum Ende eines insgesamt die versicherte Person weiterhin ununterbrochen gemäß § 1 6-monatigen Zeitraums ununterbrochen arbeitsunfähig sein arbeitsunfähig ist. wird. 3 Zudem übernehmen wir für die Dauer der Rentenleistung die  itte beachten Sie, dass wir keine Leistungen erbringen, wenn B Beitragszahlung für Sie, wobei diese Zahlung nicht auf den Sie Ihren Mitwirkungsobliegenheiten gemäß § 27 Absatz 6 und Leistungszeitraum der Beitragsbefreiung für eine mehr als 8 der Versicherungsbedingungen nicht nachkommen. 6-wöchige Arbeitsunfähigkeit angerechnet wird. 4 Diese kombinierte Leistung ist auch im Fall der mehrfachen  eistungen wegen Berufsunfähigkeit, andere Leistungen nach L ­Inanspruchnahme auf 36 Monate begrenzt. §§ 6 bis 10 sowie Leistungen aus gegebenenfalls mitversicher- ten Zusatzoptionen müssen Sie jeweils gesondert beantragen. Seite 24/59 [Seite 29] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen §3 Was gilt, wenn in dem Zeitraum einer § 4 Wann enden unsere Leistungen wegen ­Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig eine Berufs- Arbeitsunfähigkeit? unfähigkeit vorliegt oder ein Anspruch auf andere ­versicherte Leistungen besteht? Unsere Leistungen enden • mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person nicht 1 mehr ununterbrochen arbeitsunfähig gemäß § 1 ist, oder  s ist nicht möglich, dass Sie für denselben Zeitraum parallel E • mit Ablauf des Monats, in den die letzte Krankschreibung Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Leistungen wegen fällt, oder Berufsunfähigkeit erhalten. Sie haben daher keinen Anspruch • wenn wir bereits für insgesamt 36 Monate die kombinierte auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, wenn wir für den Zeit- Leistung aus Beitragsbefreiung und Rentenleistung gemäß raum der Arbeitsunfähigkeit bereits Leistungen wegen Berufs- § 1 Absatz 2 wegen ­A rbeitsunfähigkeit erbracht haben oder unfähigkeit gemäß § 2 der Versicherungsbedingungen erbracht • mit Beginn des Monats, in dem wir Leistungen wegen haben. ­Berufsunfähigkeit erbringen oder • die vereinbarte Versicherungsdauer für Ihren Berufsunfä- 2 higkeitsschutz abgelaufen ist, oder  entenzahlungen, die wir wegen Arbeitsunfähigkeit geleistet R • wenn die versicherte Person stirbt. haben, rechnen wir auf die für den Zeitraum der Arbeits­ ­ unfähigkeit zu leistenden Renten wegen Berufsunfähigkeit an. Die Leistung für diesen Zeitraum fällt nicht unter die Begren- § 5 Keine Überschussbeteiligung zung der Leistungsdauer wegen Arbeitsunfähigkeit von insge- samt 36 Monaten. Wenn der Anspruch auf die Leistung von Eine Überschussbeteiligung ist gemäß § 33 der Versicherungs- Berufsunfähigkeitsrenten endet und die versicherte Person bedingungen ausgeschlossen. Das gilt auch hinsichtlich der Zu- danach erneut arbeitsunfähig wird, können Sie daher wieder satzoption Arbeitsunfähigkeit. Rentenzahlungen wegen Arbeitsunfähigkeit in dem verblie­ benen Umfang erhalten. § 6 Sonstige Bestimmungen 3  s ist darüber hinaus auch nicht möglich, dass Sie für densel- E Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse ben Zeitraum parallel Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und ­sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leis- • Leistungen als Überbrückungshilfe nach § 6 der Versiche- tungen wegen Arbeitsunfähigkeit. rungsbedingungen oder • Leistungen als Gutachtenhilfe nach § 7 der Versicherungs- bedingungen oder •  Leistungen wegen einer Krebserkrankung in besonderen ­Fällen nach § 8 der Versicherungsbedingungen oder • Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung nach § 9 der Versicherungsbedingungen erhalten. ie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen S Arbeits­unfähigkeit, wenn wir für den geltend gemachten Zeit- raum bereits Rentenzahlungen zu einer der aufgeführten Leis- tungen erbracht h­ aben. 4  enn wir Rentenzahlungen wegen Arbeitsunfähigkeit geleis- W tet haben und Sie danach für denselben Zeitraum eine der unter ­A bsatz 3 ­aufgeführten anderen Leistungen beantragen, gilt ­ Folgendes: ­ Rentenzahlungen, die wir wegen Arbeits­ unfähigkeit geleistet haben, rechnen wir auf die zu zahlenden Renten an. Seite 25/59 [Seite 30] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen ANLAGE 3 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION SCHWERE KRANKHEITEN GEMÄSS § 11 ABSATZ 3 DER VERSICHERUNGS­ BEDINGUNGEN FÜR DEN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen des Be- 3 rufsunfähigkeitsschutzes von Canada Life.  ei einem ersten Versicherungsfall für eine schwere Krank- B heit aus den Gruppen 1 bis 5, für den wir einen Leistungs­ Bei der Zusatzoption handelt es sich nicht um eine selbstständige anspruch anerkennen, endet der Versicherungsschutz aus der Zusatzversicherung, sondern um einen unselbstständigen Teil Ihres Zusatzoption lediglich für die schweren Krankheiten aus der Vertrags. Soweit in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist, gelten jeweiligen Gruppe, für die wir die Leistung erbracht haben. die Regelungen in den Versicherungsbedingungen für den Berufsun- fähigkeitsschutz (im Weiteren „Versicherungsbedingungen“).  er Versicherungsschutz für schwere Krankheiten aus den D verbleibenden Gruppen (inklusive Gruppe 6) bleibt in Höhe Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage haben wir Querverweise des 6-fachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, wenn sie ­versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente bestehen. sich außerhalb dieser Besonderen Bedingungen befinden. Querver- weise, die nicht gesondert bezeichnet sind, beziehen sich auf diese 4 Anlage.  enn der erste Versicherungsfall für eine schwere Krankheit, W für den wir einen Leistungsanspruch anerkennen, zu einer schweren Krankheit aus Gruppe 6 oder aufgrund eines Unfalls §1 Was ist versichert? eingetreten ist, endet der Versicherungsschutz aus der Zusatz- option lediglich für die schwere Krankheit, für die wir die Leis- 1 tung erbracht haben. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte  ie Zusatzoption Schwere Krankheiten bietet Versicherungs- D Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirken- schutz für den Fall, dass bei der versicherten Person während des Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschä- der für diese Zusatzoption geltenden Versicherungsdauer eine digung erleidet. schwere Krankheit gemäß § 9 oder § 10 eintritt und sie die ­Diagnose 14 Tage überlebt. In beiden Fällen bleibt der Versicherungsschutz für die übrigen schweren Krankheiten aus allen Gruppen 1 bis 6 in Höhe des 2 6-fachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ver­sicherten  ie Versicherungsdauer ist der Zeitraum vom Beginn des Ver- D monatlichen Berufsunfähigkeitsrente bestehen. sicherungsschutzes (§ 5 Absatz 1) bis zum Ende des Ver­ sicherungsschutzes (§ 5 Absatz 3). 5  er für die Zusatzoption berechnete anteilige Risikobeitrag wird D  ür 8 Krankheiten bestehen nach § 5 Absatz 2 Wartezeiten F zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem wir den Versiche- bis zum Beginn des Versicherungsschutzes. rungsfall anerkannt haben, nach Maßgabe des auf die ver­ bleibende Versicherungsleistung entfallenden Beitragsanteils reduziert. § 2 In welchem Umfang besteht Versicherungs- schutz für eine g­ emäß § 9 versicherte  enn wir einen Leistungsanspruch für einen weiteren Versiche- W ­schwere Krankheit (Hauptkatalog)? rungsfall einer schweren Krankheit aus einer der verbleibenden In welchem ­Umfang reduziert sich die Gruppen anerkennen, endet der Versicherungsschutz aus der ­versicherte Leistung nach einem ersten Zusatzoption Schwere Krankheiten insgesamt. Dies gilt auch hinsichtlich der in § 10 definierten Krankheiten, selbst wenn zu ­Versicherungsfall? diesen Krankheiten noch kein Versicherungsfall gemeldet oder In welchem Umfang besteht Versicherungs- anerkannt worden ist. schutz für einen zweiten Versicherungsfall? 1 § 3 In welchem Umfang besteht Versicherungs-  enn wir einen Leistungsanspruch für einen ersten Versiche- W schutz für eine gemäß § 10 versicherte rungsfall einer gemäß § 9 versicherten Krankheit anerkennen, schwere Krankheit (erweiterter Krankheiten- zahlen wir eine Kapitalleistung in Höhe der 12-fachen der katalog)? zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. 1  ie versicherte Leistung für eine Krankheit, für welche gemäß D 2 § 10 Versicherungsschutz besteht, beträgt 5.000 Euro.  ie gemäß § 9 versicherten Krankheiten sind in 6 Gruppen von D Erkrankungen unterteilt: 2 • Gruppe 1: Organversagen  enn wir einen Versicherungsfall aus dem erweiterten Krank- W • Gruppe 2: Zentrales Nervensystem heitenkatalog anerkannt und eine Leistung erbracht haben, • Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System ­endet der Versicherungsschutz für die in § 10 definierten Krank- • Gruppe 4: Entzündungen heiten. • Gruppe 5: Tumore • Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen  er für schwere Krankheiten im Rahmen von § 9 bestehende D Versicherungsschutz bleibt hiervon unberührt. Seite 26/59 [Seite 31] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen § 4 Wann entsteht der Anspruch auf die  alls Sie die versicherte Leistung während der Versicherungs- F ­versicherte Leistung? dauer dieser Zusatzoption im Rahmen der Nachversicherungs- garantie oder in sonstigen Fällen erhöhen, gilt diese Wartezeit 1 erneut für den Betrag der Erhöhung. Für den vor der Erhöhung  enn bei der versicherten Person während der für diese W bestehenden Versicherungsschutz gilt die erneute Wartezeit Zusatzoption geltenden Versicherungsdauer eine bestimmte ­ nicht. schwere Krankheit gemäß § 9 oder § 10 eingetreten ist, erbrin- gen wir die vereinbarte Versicherungsleistung für schwere 3 Krankheiten ab dem 15. Tag, nachdem ein qualifizierter Arzt im  er Versicherungsschutz der Zusatzoption Schwere Krankhei- D Sinne von § 7 Absatz 3 die schwere Krankheit zweifelsfrei fest- ten endet gestellt hat. • mit Ablauf der für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz vereinbar- ten Versicherungsdauer; 2 • wenn wir von Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz zurücktreten  ie versicherten schweren Krankheiten und die wesentlichen D oder ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versiche- Unterlagen, die zum Nachweis ihres Eintritts bei uns eingereicht rungsschutz gegebenenfalls sogar rückwirkend, siehe § 15 werden müssen, sind in § 9 und § 10 definiert. Wird dort der der Versicherungsbedingungen); ­Bericht eines bestimmten Arztes als Nachweis verlangt, muss • bei Kündigung Ihres Berufsunfähigkeitsschutzes; die Feststellung der bestimmten schweren Krankheit durch die- • mit Auszahlung der ­versicherten Leistung für einen 2. Ver- sen erfolgt sein. sicherungsfall gemäß § 2; • bei Tod der versicherten Person.  m einen Versicherungsfall prüfen zu können, kann die Einrei- U chung weiterer Unterlagen erforderlich sein (siehe § 7 dieser Wenn wir einen Versicherungsfall für eine gemäß § 10 versi- ­Besonderen Bedingungen sowie § 27 Absatz 3 der Versiche- cherte Krankheit anerkannt und eine Leistung erbracht haben, rungsbedingungen). endet der Versicherungsschutz für die in § 10 definierten Krank- heiten. 3  enn im Rahmen eines Versicherungsfalls zugleich mehr als W eine gemäß § 9 oder §10 versicherte schwere Krankheit ­vorliegt, § 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz erbringen wir die Versicherungsleistung für schwere Krankhei- für die Zusatzoption ausgeschlossen? ten nur einmal. 1 4  rundsätzlich leisten wir für Versicherungsfälle, die während G  tirbt die versicherte Person vor Ablauf von 14 Tagen nach Ein- S der für diese Zusatzoption vereinbarten Versicherungsdauer tritt einer schweren Krankheit, wird keine Leistung erbracht und eingetreten sind, unabhängig davon, wo und wodurch es zum der Versicherungsvertrag endet insgesamt. Versicherungsfall gekommen ist. Wir gewähren Versicherungs- schutz auch dann, wenn der Versicherungsfall bei der versi- cherten ­Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes § 5 Wann beginnt und endet der oder bei ­inneren Unruhen eingetreten ist. Innere Unruhen sind ­Versicherungsschutz? gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Be- Welche Wartezeiten bestehen? völkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in B ­ ewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder 1 Sachen verüben.  er Versicherungsschutz der gewählten Zusatzoption beginnt D mit dem Beginn des Versicherungsschutzes für Ihren Berufs­ 2 unfähigkeitsschutz gemäß § 12 der Versicherungsbedingun-  ie in § 14 Absatz 2 b) bis d) der Versicherungsbedingungen D gen. ­aufgeführten Ausschlüsse gelten entsprechend. 2  arüber hinaus werden wir nicht leisten, wenn der Versiche- D  ür folgende der in § 9 aufgeführten Krankheiten setzt der Ver- F rungsfall für eine versicherte Person: sicherungsschutz abweichend von Absatz 1 erst nach Ablauf einer Wartezeit ein: a) ganz oder teilweise durch eine Ansteckung mit einem HIV-­ Immunschwächevirus verursacht worden ist oder wenn • für die Krankheit „Krebs“ besteht eine Wartezeit von der Versicherungsfall in Zusammenhang mit ­einem erwor- 6 Monaten und benen Immundefektsyndrom (Aids) oder einer ähnlichen • für die Krankheit „Bypass-Operation der Herzkranz­gefäße“ Immunschwächekrankheit oder einem damit verbundenen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Syndrom steht. Wir werden aber leisten, wenn die in der Für folgende der in § 10 aufgeführten Krankheiten setzt der § 9 genannten Voraussetzungen für eine Leistung bei ­Versicherungsschutz abweichend von Absatz 1 erst nach „HIV-Infektion durch Bluttransfusion“, „HIV-Infektion als Ablauf einer Wartezeit ein: Folge eines körper­lichen Übergriffs“ oder „HIV-Infektion • für die Krankheiten „Angioplastie am Herzen“ und „Trans­ erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten“ katheter Aortenklappenimplantation“ besteht eine Warte- ­erfüllt worden sind; zeit von 3 Monaten und • für die Krankheiten „Ösophaguskarzinom in situ“, „Andere b) durch Strahlen aufgrund von Kernenergie verursacht wor- niedrig maligne Karzinome“, „Duktales Mammakarzinom in den ist. Wir werden aber leisten, wenn die versicherte Per- situ (DCIS)“ und „Niedrigrisiko Prostatakrebs“ besteht eine son berufsmäßig diesem Risiko ausgesetzt ist oder eine Wartezeit von 6 Monaten. Bestrahlung für Heilzwecke durch einen Arzt erfolgte;  ie jeweilige Wartezeit beginnt an dem Tag, an dem der Ver­ D c)  durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit sicherungsschutz nach Absatz 1 für schwere Krankheiten ohne bzw. -missbrauch eingetreten ist. Wir leisten aber, wenn die ­Wartezeit beginnt. Für einen Versicherungsfall, der vor Ablauf Medikamente, die zur Abhängigkeit geführt ­haben, durch der Wartezeit eingetreten ist, besteht kein Anspruch auf Ver­ einen qualifizierten Arzt verschrieben und unter dessen An- sicherungsleistung. leitung eingenommen wurden. Seite 27/59 [Seite 32] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen 3 3 Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschrän-  ualifizierte Ärzte im Sinne dieser Besonderen Bedingungen Q kungen für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Ein- sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten schränkungen sind unter der Definition der jeweiligen ver­ eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besit- sicherten schweren Krankheit in § 9 und § 10 aufgeführt. Aus zen und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer Ihrem Versicherungsschein können sich weitere Ausschlüsse sind: ein Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, ergeben. Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die USA. Wir können auf Antrag auch Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und Mitglied der entsprechenden § 7 Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärzte anerkennen. erhalten ­möchten? Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie Ihre 4 ­Mitwirkungspflichten nicht beachten?  ird eine nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende W ­Mitwirkungspflicht (Obliegenheit) vorsätzlich verletzt, sind wir 1 für diesen Versicherungsfall von der Leistungspflicht befreit. Bei  ie sollten uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) S grob fahrlässiger Verletzung haben wir das Recht, unsere Leis- benachrichtigen, sobald Sie den Eindruck haben, dass ein ­ tungen entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Versicherungsfall vorliegen könnte, damit eine zügige Bear­ ­ Erbringen Sie den Nachweis, dass die Obliegenheit nicht grob beitung ­des Versicherungsfalls erfolgen kann. fahrlässig verletzt wurde, bleibt unserer Leistungspflicht beste- hen. ­Unsere Leistungspflicht bleibt auch bestehen, soweit uns 2 nachgewiesen wurde, dass die Verletzung keinen Einfluss auf  enn Leistungen wegen einer versicherten schweren Krankheit W die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat. geltend gemacht werden, sind uns zunächst auf Ihre Kosten Im Leistungsfall werden wir Sie gesondert auf diese Regelung ­folgende Informationen vorzulegen, damit wir mit der Leistungs- ­hinweisen. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt prüfung beginnen können: nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform • Arztberichts-Fragebogen (von uns bereitgestellt); auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Bei Arglist bleiben • die in der Definition der jeweiligen schweren Krankheit in § 9 wir g ­ enerell leistungsfrei. bzw. § 10 genannten Unterlagen; •  zusätzliche Krankenkassen-/Krankenversicherungsauskunft 5 zu der Krankheit, für die eine Leistung verlangt wird, ihrem  ür die Prüfung des Versicherungsfalls gelten darüber hinaus F Krankheitsverlauf und der erfolgten Behandlung. die Regelungen in § 27 der Versicherungsbedingungen.  ine für den Anspruch auf Leistung notwendige Diagnose bzw. E Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie gegebe- § 8 Keine Überschussbeteiligung nenfalls auch die von uns ausdrücklich verlangten Begründun- gen bzw. Tests enthalten. Soweit in den Definitionen besondere Eine Überschussbeteiligung ist gemäß § 33 der Versicherungs- ­Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw. Bestäti- bedingungen ausgeschlossen. Das gilt auch hinsichtlich der gung beizufügen. ­Zusatzoption Schwere Krankheiten. Seite 28/59 [Seite 33] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen §9 Definitionen der versicherten schweren Krankheiten (Hauptkatalog) Die in den folgenden Definitionen für schwere Krankheiten genannten Ärzte bzw. Fachärzte müssen die Voraussetzungen für qualifi- zierte Ärzte im Sinne von § 7 Absatz 3 erfüllen, um für Zwecke dieses § 9 anerkannt zu werden. In den einzelnen Definitionen führen wir auf, wann unsere Leistungspflicht bei bestimmten schweren Krankheiten ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungspflicht auch nach § 6 ausgeschlossen oder eingeschränkt sein kann. Übersicht der abgesicherten schweren Krankheiten Gruppe 1: Organversagen _ Chronische Bauchspeichel- _ Fortgeschrittene Lungen- _ Pneumonektomie drüsenentzündung erkrankung (inklusive schwerem _ Transplantation von Hauptorganen _ Fortgeschrittene Leber- Emphysem) _ Nierenversagen erkrankungen Gruppe 2: Zentrales Nervensystem _ Amyotrophe Lateralsklerose _ Fortgeschrittene Parkinson’sche _ Multisystematrophie mit der Folge _ Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) Krankheit dauerhafter Symptome _ Erkrankungen des zentralen _ Kinderlähmung (Poliomyelitis) _ Muskeldystrophie _ Motoneuronerkrankung _ Progressive supranukleäre Nervensystems _ Fortgeschrittene Alzheimer- _ Multiple Sklerose mit neurolo- Blickparese _ Querschnittslähmung Krankheit gischen Einschränkungen Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System _ Aortenaneurysma _ Herzklappenoperation _ Operation am offenen Herzen _ Aortenplastik _ Herzstillstand mit Einsetzen eines _ Operation der Pulmonalarterie, _ Bypass-Operation der Herz- Defibrillators die eine chirurgische Öffnung _ Intrakranielles Aneurysma des Brustbeines erfordert kranzgefäße _ Erkrankung des Herzmuskels _ Konstriktive Perikarditis (Panzer- _ Primäre pulmonale Hypertonie _ Schlaganfall (Kardiomyopathie) herz), die eine Operation erfordert _ Herzinfarkt Seite Seite 1 / 21 29/59 [Seite 34] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 4: Entzündungen _ Bakterielle Meningitis _ Enzephalitis _ Schwere rheumatoide Arthritis Gruppe 5: Tumore _ Fortgeschrittener Krebs _ Gutartiger Gehirntumor _ Gutartiger Rückentumor Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen _ Abhängigkeit von einer dritten _ HIV-Infektion als Folge eines _ Schwere Verbrennungen, Person körperlichen Übergriffs Erfrierungen und Verätzungen _ Aplastische Anämie _ HIV-Infektion durch Bluttransfusion _ Schwerer Unfall (Blutbildungsstörung) _ HIV-Infektion erworben als Folge _ Sprachverlust _ Asbestose _ Systemischer Lupus bestimmter beruflicher Tätigkeiten _ Berufsbedingte Hepatitis C _ Intensivpflege mit künstlicher erythematodes _ Funktionsverlust von Gliedmaßen Beatmung über einen Zeitraum _ Transplantation von Knochenmark von mehr als 10 Tagen _ Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit) _ Koma _ Verlust der Sehfähigkeit (Blindheit) _ Schwere Kopfverletzung Seite Seite 2 / 21 30/59 [Seite 35] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 1: Organversagen Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine chronische Bauchspeichel- können, benötigen wir, neben den nach drüsenentzündung (Pankreatitis) diagnostiziert § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: wurde und die Bauchspeicheldrüse ihre Funktion _ Befundbericht des behandelnden Fach- (Verdauung von Fett und Eiweiß, Blutzuckerre- arztes für Innere Medizin, aus dem gulation) verloren hat. sich die genannte Diagnose und deren Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung für eine akute Ursache ergeben. versichert? Bauchspeicheldrüsenentzündung. Fortgeschrittene Lebererkrankungen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person eine Leberzirrhose oder das können, benötigen wir, neben den nach Endstadium einer Lebererkrankung diagnosti- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: ziert wurde und mindestens zwei der folgenden _ Befundbericht des behandelnden Gastro- Krankheitsbilder vorliegen: enterologen, aus dem sich die Leber- _ hepatische Enzephalopathie (Hirn- erkrankung und zwei der beschriebenen erkrankung durch Leberschaden) Krankheitsbilder ergeben. _ unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch) _ Ikterus (permanente Gelbsucht) _ Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Emphysem) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine Lungenerkrankung können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde, welche zur chronisch § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: respiratorischen Insuffizienz führte, und folgende _ Befundbericht des behandelnden Facharz- Befunde diagnostiziert wurden: tes für Lungenerkrankungen, aus dem sich _ eine ununterbrochene Sauerstoffversor- die Diagnose der Lungenerkrankung und gung wegen Hypoxie (Sauerstoffmangel) der chronisch respiratorischen Insuffizienz _ FEV1 (forciertes exspiratorisches Volumen ergibt, in der 1. Sekunde = Tiffeneau-Test) beträgt _ Befundbericht, aus dem sich die genannten dauerhaft weniger als 1 Liter Befunde ergeben. _ arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von 55 Millimeter Quecksil- bersäule oder weniger (Pa02 ≤ 55 mm Hg) Seite 31/59 Seite 3 / 23 [Seite 36] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Nierenversagen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person aufgrund eines chronischen können, benötigen wir, neben den nach Nierenversagens für mindestens 6 Monate § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: durchgehend eine regelmäßige Dialyse durch- _ Befundbericht des behandelnden Neph- geführt wurde. rologen, aus dem sich das chronische Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Vorliegen eines Nierenversagen ergibt, und versichert? vorübergehenden, akuten Nierenversagens. _ Dialyseplan. Pneumektomie Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein ganzer Lungenflügel können, benötigen wir, neben den nach operativ entfernt wurde (Pneumektomie). § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung für einen anderen versichert? Eingriff an der Lunge, wie zum Beispiel eine Pneumektomie durchgeführt wurde. Lungensegmentresektion, Lobektomie oder einen Lungenschnitt. Transplantation von Hauptorganen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person eine teilweise oder vollständige Trans- können, benötigen wir, neben den nach plantation von Herz, Lunge, Leber, Niere oder § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Bauchspeicheldrüse erhielt oder sie dafür auf _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die einer offiziellen Warteliste registriert wurde. Transplantation durchgeführt wurde, _ Befundberichte, aus denen sich die Not- wendigkeit der Transplantation ergibt, oder _ Bestätigung der Registrierung auf einer offiziellen Warteliste. Gruppe 2: Zentrales Nervensystem Amyotrophe Lateralsklerose Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine amyotrophe Lateralsklerose können, benötigen wir, neben den nach (ALS) diagnostiziert wurde und mindestens eine § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: der folgenden neurologischen Einschränkungen _ Befundbericht des behandelnden Neuro- vorliegt: logen, aus dem sich die Diagnose der _ Muskellähmung amyotrophen Lateralsklerose und der Ver- _ Muskelschwund lust der neurologischen Fähigkeit ergeben. _ Sprechstörung _ Schluckstörung Seite 32/59 Seite 4 / 23 [Seite 37] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine Creutzfeldt-Jakob-Krankheit können, benötigen wir, neben den nach (CJK) von einem Neurologen sicher diagnosti- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: ziert wurde. _ Befundbericht des behandelnden Neurologen, aus dem sich die gesicherte Diagnose ergibt. Erkrankung des zentralen Nervensystems Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person vor ihrem 65. Geburtstag aufgrund einer können, benötigen wir, neben den nach Erkrankung des zentralen Nervensystems erst- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: malig mindestens eine der folgenden Fähigkei- _ alle Befundberichte des behandelnden ten für mindestens 6 Monate durchgehend Neurologen, aus denen sich die Diagnose verloren hat: einer Erkrankung des zentralen Nerven- _ eine Entfernung von 200 Meter über einen systems, deren Erstauftreten, Verlauf sowie ebenen Boden ohne Hilfsmittel (wie z. B. Auswirkungen ergeben. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) gehend zurückzulegen, ohne anzuhalten, sich ab- zustützen oder sich setzen zu müssen; _ ohne fremde Hilfe, auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße, bereits vorbereitete essfertige Nahrung und Getränke aufzunehmen; _ ohne Hilfsmittel über die Sprache mit der Umwelt zu kommunizieren; _ die Funktion einer kompletten Gliedmaße, also des Arms, einschließlich der Hand, oder des Beins, einschließlich des Fußes. Der Verlust der Fähigkeit muss danach noch mindestens 6 Monate andauern. Die versicherte Person hat zum Zeitpunkt der Erkrankung das dritte Lebensjahr vollendet. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine Alzheimer-Krankheit durch können, benötigen wir, neben den nach einen Arzt für Neurologie mit standardisierten § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Tests und Fragebögen diagnostiziert wurde. _ alle Befundberichte des behandelnden Diese muss vor dem 65. Geburtstag der versi- Arztes, aus denen sich die Diagnose einer cherten Person zum Verlust von geistiger und Alzheimer-Krankheit sowie deren Verlauf sozialer Kompetenz geführt haben, weswegen und Symptome ergeben. sie ständig beaufsichtigt werden muss. Seite 33/59 Seite 5 / 23 [Seite 38] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine idiopathische können, benötigen wir, neben den nach Parkinsonʼsche Krankheit (Morbus Parkinson) § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: diagnostiziert wurde und nach ärztlicher Bestäti- _ Befundbericht des behandelnden Neuro- gung mindestens drei der folgenden Aktivitäten logen oder Psychiaters, aus dem sich die des täglichen Lebens für mindestens 3 Monate Diagnose der Parkinson’schen Krankheit durchgehend und nur mit Hilfestellung einer ergibt, sowie dritten Person ausgeführt werden können: _ alle Befundberichte, aus denen sich die _ Baden und Duschen beschriebenen Einschränkungen ergeben. _ Be- und Entkleiden _ Essen und Trinken _ sich selbstständig von einem Zimmer zum anderen bewegen _ Toilettenbenutzung _ Zubettgehen und Aufstehen Kinderlähmung (Poliomyelitis) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn sich die Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherte Person während der Versicherungs- können, benötigen wir, neben den nach dauer mit dem Poliovirus infizierte und eine § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: paralytische Poliomyelitis (Infektion mit _ Befundbericht des behandelnden Neuro- dem Poliovirus, welche zu Lähmungen führt) logen, aus dem sich die Diagnose diagnostiziert wurde, die sich auf Atmung der paralytischen Poliomyelitis sowie der oder Motorik auswirkt. Beginn der Infektion ergeben. Motoneuronerkrankung Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine der Motoneuron- können, benötigen wir, neben den nach erkrankungen: § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ spinale Muskelatrophie (SMA), _ Befundbericht des behandelnden Neuro- _ bulbospinale SMA Typ Kennedy, logen, aus dem sich die Diagnose einer _ amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Motoneuronerkrankung und der Verlust der neurologischen Fähigkeiten ergeben. _ progressive Muskelatrophie (PMA), _ primäre Lateralsklerose, _ hereditäre spastische Spinalparalyse (HSP), _ Post-Polio-Syndrom (PPS) diagnostiziert wurde, welche zu mindestens einer der folgenden Einschränkungen: _ Muskellähmung, _ Muskelschwund, _ Sprechstörung, _ Schluckstörung führte. Seite 34/59 Seite 6 / 23 [Seite 39] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Multiple Sklerose mit neurologischen Einschränkungen Was ist versichert? Sie erhalten die versicherte Leistung, wenn die Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Diagnose einer Multiplen Sklerose anhand der können, benötigen wir, neben den nach dann gültigen McDonald-Kriterien für Multiple § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Sklerose gestellt wurde und seit mindestens _ alle Befundberichte des behandelnden 6 Monaten durchgehend entweder Neurologen, aus dem sich die Diagnose _ ein EDSS-Wert von mindestens 4,5 vorliegt der Multiplen Sklerose anhand der oder dann gültigen McDonald-Kriterien sowie _ motorische Einschränkungen einer ganzen die Funktionseinschränkungen oder der Extremität (Lähmung oder Bewegungs- EDSS-Wert und deren Verlauf ergeben. störung von Arm oder Bein) bestehen. Multisystematrophie mit der Folge dauerhafter Symptome Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine Multisystematrophie sicher können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde. Dabei muss eine Beein- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: trächtigung in einem der folgenden Bereiche _ alle Befundberichte des behandelnden voraussichtlich dauerhaft vorliegen: Neurologen, aus denen sich die Erkran- _ der motorischen Funktion mit damit verbun- kung, die Beeinträchtigungen und deren dener Steifheit der Bewegungen oder Verlauf ergeben. _ der Fähigkeit zur Koordination der Muskel- bewegung oder _ der Blasenkontrolle und orthostatische Hypotonie. Muskeldystrophie Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine Muskeldystrophie diagnos- können, benötigen wir, neben den nach tiziert wurde und die folgenden Kriterien erfüllt § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: sind: _ alle Befundberichte des behandelnden _ klinisches Erscheinungsbild einer Muskel- Neurologen oder Psychiaters, aus denen dystrophie: keine sensorischen Störun- sich die Diagnose und die geschilderten gen, normaler Liquorbefund und leichte Kriterien ergeben. Einschränkung der Sehnenreflexe; _ charakteristisches Elektromyogramm; _ klinischer Verdacht, bestätigt durch eine Muskelbiopsie oder durch geeignete, aktuelle Diagnoseverfahren. Seite 35/59 Seite 7 / 23 [Seite 40] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Progressive supranukleäre Blickparese Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine progressive supranukleäre können, benötigen wir, neben den nach Blickparese diagnostiziert wurde. Dabei muss § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: dauerhaft mindestens eine der folgenden neuro- _ alle Befundberichte des behandelnden logischen Einschränkungen vorliegen: Neurologen, aus denen sich die Diagnose _ Sehstörung der progressiven supranukleären _ Sprachstörung (Aphasie) Blickparese, deren Symptome und Verlauf _ Sprechstörung (Dysarthrie) ergeben. _ Schluckstörung _ Lähmungen _ Spastik _ Geh- und Gleichgewichtsstörungen Querschnittslähmung Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person aufgrund einer Schädigung des können, benötigen wir, neben den nach Rückenmarks oder Hirns zwei Gliedmaßen, also § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ beide Arme oder _ Befundbericht des behandelnden Neuro- _ beide Beine oder logen oder Psychiaters, aus dem sich die _ ein Arm und ein Bein, Lähmung und ihre Dauerhaftigkeit ergeben. jeweils über dem Hand- oder Fußgelenk vollständig und unumkehrbar gelähmt sind, sodass sie funktionslos sind und nicht mehr bewegt werden können. Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System Aortenaneurysma Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person entweder ein thorakales können, benötigen wir, neben den nach Aortenaneurysma von mehr als 5,5 Zentimeter § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: oder ein abdominales von mehr als 5 Zentimeter _ Befundbericht des behandelnden Internis- diagnostiziert wurde. ten, welcher die Diagnose thorakales oder abdominales Aortenaneurysma und dessen Größe enthält. Aortenplastik Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person aufgrund einer Gefäßerkrankung können, benötigen wir, neben den nach ein Eingriff an der thorakalen oder abdominalen § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Aorta durchgeführt wurde. Der Eingriff muss _ Entlassungsbericht der Klinik, in der der nach den Regeln der deutschen Gesellschaft Eingriff an der thorakalen oder abdomina- für Kardiologie bzw. den entsprechenden, in len Aorta durchgeführt wurde. einem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln notwendig sein. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei dem Einbringen versichert? von minimalinvasiven Stents oder einem Eingriff an den Seitenästen der Aorta. Seite 36/59 Seite 8 / 23 [Seite 41] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Bypass-Operation der Herzkranzgefäße Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose der Notwendigkeit der können, benötigen wir, neben den nach Bypass-Operation der Herzkranzgefäße müssen § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: mindestens 3 Monate vergangen sein. _ Befundbericht des behandelnden Kardiolo- gen oder _ Entlassungsbericht der Klinik, aus dem sich die Bypass-Operation oder die Diagnose der De-novo-Angina sowie der Zeitpunkt der ersten Empfehlung ergeben. Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versicherten Person eine Bypass-Operation der Herzkranzgefäße vorgenommen wurde, um eine Verengung bzw. einen Verschluss mindestens einer Koronararterie mit Bypass- Transplantation zu behandeln. Die Operation muss entweder am offenen Herzen oder durch eine minimalinvasive Bypass-Operation (MIDCAB) stattgefunden haben oder es besteht eine De-novo-Angina mit Indikation zur Durchführung einer dringenden oder frühen (< 72 Stunden) Bypass-Operation gemäß den ESC-Guidelines in der dann gültigen Version. In diesem Fall erfolgt eine Leistung ohne Berück- sichtigung der oben genannten 3-monatigen Wartezeit. Was ist nicht Angioplastie und alle anderen intraarteriellen, versichert? katheterbasierten Techniken und Laserverfahren Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine Kardiomyopathie können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde und eine Herzleistungs- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: schwäche im Stadium 3 gemäß NYHA _ alle Befundberichte des behandelnden (New York Heart Association) für mindestens Kardiologen, aus denen sich der Schwere- 3 Monate durchgehend vorliegt. grad der Herzleistungsschwäche und deren Behandlung und Dauer ergeben. Seite 37/59 Seite 9 / 23 [Seite 42] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Herzinfarkt Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein ST-Hebungsinfarkt können, benötigen wir, neben den nach (STEMI-Herzinfarkt) oder ein NSTEMI-Herz- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: infarkt diagnostiziert wurde und ein Teil des _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher Herzmuskels aufgrund unzureichender Blut- der Herzinfarkt diagnostiziert, die herz- zufuhr abgestorben ist. Zusätzlich müssen spezifischen Enzyme gemessen und das folgende Anzeichen vorgelegen haben: EKG geschrieben wurde. _ Herzinfarkt aufgrund eines kompletten Verschlusses einer Herzkranzarterie durch ein Blutgerinsel (Thrombus), _ charakteristischer Anstieg der herzspezifi- schen Marker, zum Beispiel Troponin, und a) entweder typische klinische Symptome (z. B. Brustschmerzen) oder b) neue, charakteristische Veränderungen im Elektrokardiogramm (EKG). Was ist nicht Angina pectoris versichert? (stabil, instabil, mikrovaskulär) Herzklappenoperation Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person erstmals mittels einer Operation können, benötigen wir, neben den nach am offenen Herzen oder durch einen minimalin- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: vasiven Eingriff eine oder mehrere Herzklappen _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die ersetzt oder repariert wurden. Herzklappenoperation durchgeführt wurde, Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Durchführung aus dem sich die Art der Operation ergibt. versichert? einer Ballondilatation bei einer verengten Klappe oder für die kathetergestützte Rekonstruktion der Mitralklappe mit MitralClip. Herzstillstand mit Einsetzen eines Defibrillators Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person aufgrund eines plötzlichen können, benötigen wir, neben den nach Herzstillstandes ein implantierbarer Defibrillator § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: eingesetzt wurde. _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher Was ist nicht Einsetzen eines Herzschrittmachers (HSM) der Herzstillstand diagnostiziert sowie die versichert? Behandlung mittels Einsetzen der oben genannten Geräte vorgenommen wurde. Intrakranielles Aneurysma Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person mittels bildgebender Unter- können, benötigen wir, neben den nach suchungsmethoden (z. B. Computertomografie § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: oder Magnetresonanztomografie) ein intrakrani- _ Befund- und/oder Entlassungsbericht des elles Aneurysma von mindestens 25 Millimeter behandelnden Neurologen, aus dem sich Durchmesser diagnostiziert wurde. die Diagnose des intrakraniellen Aneurys- mas mittels CT oder MRT ergibt, sowie _ Entlassungsbericht der Klinik, in der das Aneurysma festgestellt und/oder behandelt wurde. Seite Seite10 / 23 38/59 [Seite 43] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Konstriktive Perikarditis („Panzerherz“), die eine Operation erfordert Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine chronisch konstriktive können, benötigen wir, neben den nach Perikarditis diagnostiziert wurde, die mindestens § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: 6 Monate durchgehend zu einer Herzleistungs- _ alle Befundberichte des behandelnden schwäche im Stadium 3 gemäß NYHA (New Kardiologen, aus denen sich die Diagnose York Heart Association) führte. der konstriktiven Perikarditis, der Herz- Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer leistungsschwäche sowie deren Verlauf versichert? anderen Form der Perikarditis. ergeben. Operation am offenen Herzen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine Operation mit Durch- können, benötigen wir, neben den nach trennung des Brustbeins (mediane Sternotomie) § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: zur Korrektur eines Herzfehlers oder Reparatur _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die bzw. Ersatz einer oder mehrerer Herzklappen Operation durchgeführt wurde, aus dem erfolgt ist. sich die Erkrankung und Operation ergeben. Operation der Pulmonalarterie, die eine chirurgische Öffnung des Brustbeins erfordert Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person mittels operativer Durchtrennung können, benötigen wir, neben den nach des Brustbeins (mediane Sternotomie) eine § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Pulmonalarterie entnommen oder ersetzt wurde. _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die mediane Sternotomie durchgeführt wurde, aus dem sich die Behandlungsbedürftigkeit der Pulmonalarterie ergibt. Primäre pulmonale Hypertonie Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine primäre pulmonalarterielle können, benötigen wir, neben den nach Hypertonie Klasse 4 nach NYHA (New York § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Heart Association) diagnostiziert wurde. _ Befundberichte des behandelnden Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn die primäre Kardiologen, aus denen sich die zugrunde versichert? pulmonalarterielle Hypertonie ausgelöst wurde liegende Erkrankung, die Diagnose durch: der pulmonalarteriellen Hypertonie und die _ eine Lungenerkrankung Einschränkungen nach NYHA ergeben. _ chronische Hypoventilation _ pulmonale Thromboembolie _ Erkrankungen des linken Herzens _ angeborene Herzkrankheiten Seite Seite11 / 23 39/59 [Seite 44] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Schlaganfall Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein Schlaganfall diagnos- können, benötigen wir, neben den nach tiziert wurde. Hierbei muss das Gehirngewebe § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: aufgrund unzureichender Blutzufuhr oder einer _ alle Befundberichte des behandelnden Hirnblutung geschädigt worden sein. Neurologen, aus denen sich die Diagnose Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien des Schlaganfalls und die Funktionsein- für mindestens 3 Monate durchgehend vorgele- schränkungen sowie deren Verlauf gen haben und nach aktuellem medizinischen ergeben. Stand der Wissenschaft auch noch für mindes- tens 9 Monate fortdauern: _ halbseitige Lähmung (Hemiplegie/Hemipa- rese) _ Sprachstörungen (Aphasie) _ Sehstörungen _ Schluckstörungen _ Epilepsie _ Einschränkungen der alltäglichen Fähig- keiten auf unter 60 Punkte nach dem Barthel-Index (Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten) Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei einer transitori- versichert? schen ischämischen Attacke (TIA) oder einer schweren Migräne mit entsprechenden neurologischen Defiziten. Gruppe 4: Entzündungen Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine bakterielle Meningitis können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde und für mindestens 3 Monate § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: durchgehend _ alle Befundberichte des behandelnden _ neurologische Ausfälle (z. B. Hör-, Seh-, Internisten oder Neurologen, aus denen Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Läh- sich die Diagnose der bakteriellen Menin- mungen, Gehstörungen, Krampfanfälle) oder gitis und die neurologischen Ausfälle sowie _ schwere Beeinträchtigungen der intellektuel- deren Verlauf ergeben. len Fähigkeiten vorlagen. Was ist nicht Alle anderen Arten der Meningitis, z. B. die virale versichert? Meningitis Seite Seite12 / 23 40/59 [Seite 45] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Enzephalitis Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine Enzephalitis, also eine Ent- können, benötigen wir, neben den nach zündung des Gehirns, meistens ausgelöst durch § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Viren oder Bakterien, zum Teil unter zusätzlicher _ alle Befundberichte des behandelnden Beteiligung der Hirnhäute (Meningoenzephalitis) Neurologen oder Psychiaters, welche oder des Rückenmarks (Enzephalomyelitis) dia- die Diagnose der Enzephalitis und gnostiziert wurde und für mindestens 3 Monate die andauernden Ausfälle bestätigen. durchgehend _ neurologische Ausfälle (z. B. Hör-, Seh-, Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Läh- mungen, Gehstörungen, Krampfanfälle) oder _ gravierende Beeinträchtigungen der intel- lektuellen Fähigkeiten (z. B. Merkfähigkeits-, Konzentrationsstörungen, Persönlichkeits- veränderungen) vorlagen. Schwere rheumatoide Arthritis Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine rheumatoide Arthritis können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde und entweder § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: a) radiologische Unterlagen ausgedehnte Ge- _ Befundbericht des behandelnden Rheu- lenkzerstörung mit größeren klinischen Defor- matologen, aus dem sich die Diagnose der mierungen in mindestens drei der folgenden rheumatoiden Arthritis, deren Ausbreitung Gelenksregionen belegen: Schulter-, Hüft-, oder deren Auswirkungen auf Aktivitäten Knie-, Handgelenke, Ellenbogen, Halswirbel- des täglichen Lebens ergeben. säule, Fußgelenke, Metatarsophalangealge- lenke der Füße, oder b) ärztliche Befundberichte bestätigen, dass mindestens drei der folgenden Aktivitäten des täglichen Lebens in den abgelaufenen 6 Monaten ununterbrochen nicht ohne Hilfestellung einer dritten Person ausgeführt werden konnten: _ Baden und Duschen _ Be- und Entkleiden _ Essen und Trinken _ sich selbstständig von einem Zimmer zum anderen bewegen _ Toilette benutzen _ Zubettgehen und Aufstehen Seite Seite13 / 23 41/59 [Seite 46] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 5: Tumore Fortgeschrittener Krebs Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose einer Krebserkrankung können, benötigen wir, neben den nach sind mindestens 6 Monate vergangen. § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ alle Befundberichte der Klinik, in welcher Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versicherten Person anhand eines histopatho- die Krebserkrankung diagnostiziert wurde, logischen Befunds eines der folgenden Tumor- insbesondere diejenigen, aus denen sich kriterien nachgewiesen wurde: der histopathologische Befund ergibt, sowie _ ein solider Tumor im Stadium I nach AJCC/ gegebenenfalls den Behandlungsplan. UICC 8. Edition, wenn für die Behandlung eine Strahlen- oder Chemo- oder Immun- therapie (CAR-T oder Immun-Checkpoint- Inhibitor) erforderlich ist; die Notwendigkeit einer Strahlen- oder Chemo- oder Immun- therapie ist durch einen qualifizierten Fach- arzt zu bestätigen; _ ein solider Tumor im Stadium II nach AJCC/ UICC 8. Edition oder höher; _ ein Gehirntumor im Stadium II nach WHO oder höher; _ Leukämie oder malignes Lymphom; Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose eines versichert? der folgenden Tumorkriterien: _ papilläre und follikuläre Schilddrüsenkarzi- nome im Stadium I oder weniger, unabhän- gig von deren Therapie oder Behandlung; _ Basalzell- und Plattenepithelkarzinome der Haut sowie Dermatofibrosarkoma protube- rans (DFSP); _ Prostatakarzinome im Stadium I nach AJCC/UICC 8. Edition oder weniger, unabhängig von deren Therapie oder Behandlung; _ nicht invasive papilläre Karzinome der Bla- se Ta und Tis (Carcinoma in situ) nach TNM; _ ein Tumor in einem früheren, als dem jeweils beschriebenen Stadium, also ins- besondere solche im Stadium 0, 0is, in situ (Tis) oder Ta, alle prämalignen Erkrankun- gen oder nicht invasiven Krebserkrankun- gen (z. B. CIN 1 bis CIN 3 bei Gebärmutter- halsveränderungen); _ Krebs, der lediglich durch Testverfahren nachgewiesen wurde, die auf dem Nach- weis von zirkulierenden Tumorzellen oder tumorassoziierten Molekülen in Körperflüs- sigkeiten wie Blut, Speichel, Urin oder Stuhl (Liquid Biopsy) ohne histopathologischen Befund basieren. Seite Seite14 / 23 42/59 [Seite 47] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gutartiger Gehirntumor Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person ein gutartiger Tumor innerhalb können, benötigen wir, neben den nach des Schädels, im Gehirn, der Hirnnerven, der § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Hirnhäute oder der Hirnanhangdrüse diagnosti- _ Befundbericht des behandelnden Neurolo- ziert wurde, welcher entweder gen, Psychiaters oder Onkologen, welcher _ operativ behandelt wurde oder bei dem die Diagnose eines der genannten gutarti- eine operative Behandlung indiziert (not- gen Hirntumore sowie dessen Behandlung wendig), aber nicht möglich ist bzw. nicht enthält. vorgenommen wird, oder _ welcher mit Strahlen- oder Immuntherapie (CAR-T oder Immun-Checkpoint-Inhibitor) behandelt wurde. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer versichert? der folgenden Befunde: _ Granulome (entzündungsbedingte Gewe- beneubildungen) _ Malformationen (Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder Venen des Gehirns _ Hämatome und Tumore der Wirbelsäule _ Neurinome (gutartige Nervenfasertumore) _ Hypophysenadenome (Tumore in der Hirnanhangdrüse) _ Angiome (Gefäßneu- oder -fehlbildungen) _ Zysten _ Abszesse Gutartiger Rückentumor Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein gutartiger Tumor des können, benötigen wir, neben den nach Rückenmarks oder Wirbelkanals diagnostiziert § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: wurde, welcher entweder _ Befundbericht des behandelnden Neurolo- _ operativ behandelt wurde oder bei dem gen, Psychiaters oder Onkologen, welcher eine operative Behandlung indiziert ist oder die Diagnose eines der genannten Tumore _ der mit Strahlen- oder Immuntherapie sowie dessen Behandlung enthält. (CAR-T oder Immun-Checkpoint-Inhibitor) behandelt wurde. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer versichert? der folgenden Befunde: _ Granulome (entzündungsbedingte Gewe- beneubildungen) _ Neurinome (gutartige Nervenfasertumore) _ Hypophysenadenome (Tumore in der Hirnanhangdrüse) _ Angiome (Gefäßneu- oder -fehlbildungen) _ Zysten _ Abszesse Seite Seite15 / 23 43/59 [Seite 48] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen Abhängigkeit von einer dritten Person Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person nach dem 18. und vor dem 65. Geburts- können, benötigen wir, neben den nach tag für mindestens 6 Monate durchgehend die § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Fähigkeit zur eigenständigen Versorgung _ alle ärztlichen Befunde und Berichte, verloren hat und mindestens drei der folgenden aus denen sich die Einschränkungen der Aktivitäten des täglichen Lebens nicht ohne Aktivitäten des täglichen Lebens und deren Hilfestellung einer dritten Person ausführen Dauer ergeben, zum Beispiel Pflegegut- kann: achten. _ Baden und Duschen _ Be- und Entkleiden _ Essen und Trinken _ sich selbstständig von einem Zimmer zum anderen bewegen _ Toilette benutzen _ Zubettgehen und Aufstehen Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine schwere aplastische können, benötigen wir, neben den nach Anämie diagnostiziert wurde, die mindestens § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: eine der folgenden Behandlungen erforderlich _ alle Befundberichte des behandelnden macht: Internisten, aus denen sich die Diagnose _ Blutbestandteilübertragung einer schweren aplastischen Anämie sowie _ Knochenmarktransplantation deren Behandlung ergeben. _ immunsystemunterdrückende Behandlung _ knochenmarkstimulierende Medikamente Asbestose Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person können, benötigen wir, neben den nach _ eine Asbestose diagnostiziert wurde und § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ ein Tiffeneau-Test (Atemstoßtest) eine _ Befundbericht des behandelnden Fach- Lungenfunktionsstörung mit einer Einse- arztes für Lungenerkrankungen, aus dem kundenkapazität FEV1 (forciertes exspira- sich die Diagnose einer Asbestose und torisches Volumen in der 1. Sekunde) von der beschriebene Lungenfunktionswert dauerhaft weniger als 1 Liter ergibt. ergeben. Seite Seite16 / 23 44/59 [Seite 49] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Berufsbedingte Hepatitis C Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person nach Versicherungsbeginn können, benötigen wir, neben den nach eine Hepatitis-C-Infektion diagnostiziert wurde, § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: welche _ Unterlagen der Unfallversicherung oder der a) durch eine Verletzung oder Unfallkasse, aus denen sich die Anerken- b) durch Umgang mit Blut oder einer bluthaltigen nung einer Hepatitis-C-Infektion als Berufs- Körperflüssigkeit während der Ausübung der krankheit ergibt. Berufstätigkeit in den nachstehend aufgeführ- ten Berufen erworben wurde: _ Ärzte/Ärztinnen _ Zahnärzte/Zahnärztinnen _ Heilpraktiker/-innen _ Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten _ Krankenschwestern und -pfleger _ Arzthelferinnen und -helfer _ Küchenpersonal im Krankenhaus _ Zahnarzthelferinnen und -helfer _ Sanitäter/-innen _ Personal in medizinischen Labors _ Polizisten/Polizistinnen und Angehörige der Bundespolizei _ Pharmazeuten/Pharmazeutinnen _ Feuerwehrleute und Angehörige der freiwil- ligen Feuerwehr _ Gefängnispersonal _ Hebammen/Geburtshelfer _ Wäschereipersonal im Krankenhaus _ Krankenhaushilfspersonal _ Reinigungspersonal im Krankenhaus _ Personal bei Beerdigungsinstituten _ Altenpfleger/Altenpflegerinnen c) die als Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 9 SGB VII i. V. m. Nr. 3101 der Anlage zu § 1 der Berufskrank- heiten-Verordnung [BKV] oder der Unfallkasse [§ 31 Abs. 3 BeamtVG]) der versicherten Person anerkannt wurde. Seite Seite17 / 23 45/59 [Seite 50] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Funktionsverlust zweier Gliedmaßen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person zwei Gliedmaßen, also entweder können, benötigen wir, neben den nach _ zwei Arme, § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ zwei Beine oder _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher _ ein Arm und ein Bein, die Amputation vorgenommen oder behan- delt wurde, oder jeweils oberhalb des Hand- oder Fußgelenks _ Befundbericht des behandelnden Inter- nicht wiederherstellbar abgetrennt sind oder nisten oder Neurologen, aus dem sich der ihre Funktion dauerhaft und vollständig verloren vollständige und dauerhafte Funktionsver- haben lust von zwei Gliedmaßen ergibt. HIV-Infektion als Folge eines körperlichen Übergriffs Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine HIV-Infektion durch einen können, benötigen wir, neben den nach körperlichen Übergriff § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ in einem der folgenden Länder stattfand: _ Befundbericht des behandelnden Arztes, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutsch- aus dem sich die Diagnose und die land, Estland, Finnland, Frankreich, Ergebnisse der Blutuntersuchungen Griechenland, Großbritannien, Irland, ergeben, und Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, _ Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsan- Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, waltschaft, aus der sich die Meldung des Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, körperlichen Übergriffs ergibt. Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Vereinigte Staaten von Amerika, Australien oder Neuseeland, und _ der Übergriff der Polizei gemeldet und von dieser dokumentiert wurde, _ ein negativer HIV-Antikörpertest nach dem Übergriff belegt, dass die Infektion nicht bereits vor diesem bestand, und _ ein weiterer HIV-Test innerhalb von 12 Monaten nach dem Übergriff erstmals positiv war. Seite Seite18 / 23 46/59 [Seite 51] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen HIV-Infektion durch Bluttransfusion Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person nach Abschluss des Versiche- können, benötigen wir, neben den nach rungsvertrags eine Infektion mit dem HI-Virus § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: über eine Bluttransfusion durch eine offiziell _ Befundbericht des behandelnden Arztes, registrierte und von den Gesundheitsbehörden aus dem sich die Diagnose, die Ergebnisse anerkannte und autorisierte Institution erfolgte. der Blutuntersuchungen und die Infektion Zusätzlich muss ein HIV-Test innerhalb von über die Bluttransfusion ergeben. 6 Monaten nach dem Erhalt der Bluttransfusion laborchemisch erstmals positiv sein (Serokon- version). HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person nach Versicherungsbeginn eine können, benötigen wir, neben den nach HIV-Infektion diagnostiziert wurde, welche § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: a) durch eine Verletzung oder _ Unterlagen der Unfallversicherung b) durch Umgang mit Blut oder einer bluthaltigen oder der Unfallkasse, aus denen sich Körperflüssigkeit während der Ausübung der das Anerkennen einer HIV-Infektion Berufstätigkeit in den nachstehend aufgeführ- als Berufskrankheit ergibt. ten Berufen erworben wurde: _ Ärzte/Ärztinnen, _ Zahnärzte/Zahnärztinnen _ Heilpraktiker/-innen _ Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten _ Krankenschwestern und -pfleger _ Arzthelferinnen und -helfer _ Küchenpersonal im Krankenhaus _ Zahnarzthelferinnen und -helfer _ Sanitäter/-innen _ Personal in medizinischen Labors _ Polizisten/Polizistinnen und Angehörige der Bundespolizei _ Pharmazeuten/Pharmazeutinnen _ Feuerwehrleute und Angehörige der freiwil- ligen Feuerwehr _ Gefängnispersonal _ Hebammen/Geburtshelfer _ Wäschereipersonal im Krankenhaus _ Krankenhaushilfspersonal _ Reinigungspersonal im Krankenhaus _ Personal bei Beerdigungsinstituten _ Altenpfleger/Altenpflegerinnen Seite Seite19 / 23 47/59 [Seite 52] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Was ist versichert? c) die als Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 9 SGB VII i. V. m. Nr. 3101 der Anlage zu § 1 der Berufskrank- heiten-Verordnung [BKV] oder der Unfallkasse [§ 31 Abs. 3 BeamtVG]) der versicherten Person anerkannt wurde. Intensivpflege mit künstlicher Beatmung über einen Zeitraum von mehr als 10 Tagen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person mehr als 10 Tage aufgrund einer Atem- können, benötigen wir, neben den nach störung ununterbrochen invasiv, also mittels § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Intubation, durch einen Ventilator beatmet _ Entlassungsbericht oder Durchgangsbericht wurde und 14 Tage nach Beginn der Beatmung der Klinik, in der die Beatmung erfolgte. überlebt. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn die versicherte versichert? Person nicht invasiv bzw. lediglich unterstützend beatmet wurde. Sie erhalten keine Leistung, wenn die Beatmung aufgrund einer von der WHO (World Health Organisation) als Pandemie eingestuften Erkran- kung erfolgt. Koma Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein Zustand tiefer Bewusst- können, benötigen wir, neben den nach losigkeit bzw. das Versagen der nicht vitalen § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Hirnfunktionen ohne Reaktion auf externe Reize _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher eingetreten ist, welcher 96 Stunden ununterbro- das Koma behandelt wurde, aus dem chen bestand und in dieser Zeit den Einsatz von sich die Behandlung ergibt. lebenserhaltenden Systemen (z. B. Beatmung) erforderte. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei ärztlich versichert? induziertem, künstlichem Koma. Schwere Kopfverletzung Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person plötzlich ein von außen auf können benötigen wir, neben den nach den Körper einwirkendes unfreiwilliges Ereignis § 7 notwendigen Unterlagen, zunächst nur: (Unfall) unmittelbar zu einer Kopfverletzung und _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher einer Schädigung des Gehirns mit dauerhaften die traumatische Kopfverletzung behandelt a) neurologischen Ausfällen (z. B. Hörstörungen, wurde, Sehstörungen, Gefühlsstörungen, Sprech- _ Unfallbericht und störungen, Schluckstörungen, Lähmungen, _ alle Befundberichte des behandelnden Gehstörungen, Krampfanfällen) oder Neurologen oder Psychiaters, aus denen b) gravierenden Beeinträchtigungen der intellek- sich die dauerhaften neurologischen tuellen Fähigkeiten führt. Ausfälle ergeben. Seite Seite20 / 23 48/59 [Seite 53] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person durch ein einzelnes Ereignis können, benötigen wir, neben den nach a) eine Verbrennung dritten Grades oder § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher b) ein Hautschaden dritten Grades durch Kälte oder Verätzung, die Hautverletzung behandelt wurde. jeweils an mindestens 9 % der Körperober- fläche, entstanden ist. Schwerer Unfall Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person schwer verunfallt ist und folgende Kriteri- können, benötigen wir, neben den nach en erfüllt sind: § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Ein plötzlich von außen auf den Körper der _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher versicherten Person einwirkendes Ereignis die versicherte Person wegen des schwe- (Unfall) führt unmittelbar zu einem der folgenden ren Unfalls behandelt wurde, aus dem sich Kriterien: die Behandlung und die Auswirkungen des _ dem dauerhaften und vollständigen Verlust Unfalls ergeben. der Gebrauchsfähigkeit mindestens a) eines Arms und eines Beins oder b) beider Arme oder beider Beine, jeweils oberhalb des Hand- oder Fußge- lenks, oder _ einer schweren Kopfverletzung mit Hirn- schädigung und dauerhaften neurologi- schen Ausfällen (z. B. Hör-, Seh-, Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Lähmungen, Gehstörungen, Krampfanfällen) oder _ tiefer Bewusstlosigkeit von mindestens 96 Stunden Dauer ohne Reaktion auf externe Reize als unmittelbare Folge des Unfalls. Was ist nicht Ein künstliches, induziertes Koma ist versichert? ausgeschlossen. Sprachverlust Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person aufgrund einer Schädigung oder Erkran- können, benötigen wir, neben den nach kung der Stimmbänder, für mindestens 2 Monate § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: durchgehend die Fähigkeit verloren hat, sich mit _ Befundbericht des behandelnden Hals- Worten einem Dritten gegenüber verständlich Nasen-Ohren-Arztes, aus dem sich der zu machen und dies auch nicht durch zumutbare Sprachverlust sowie dessen Ursache technische oder medizinische Maßnahmen ergeben. wiederhergestellt werden kann. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn der Sprach- versichert? verlust auf psychischen oder psychogenen Ursachen beruht. Seite Seite21 / 23 49/59 [Seite 54] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Systemischer Lupus erythematodes Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person durch einen Rheumatologen ein können, benötigen wir, neben den nach systemischer Lupus erythematodes gesichert § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: diagnostiziert wurde und das Herz, das zentrale _ alle Befundberichte des behandelnden Nervensystem oder die Nieren betroffen sind. Rheumatologen, aus denen sich Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose eines die Diagnose des systemischen Lupus versichert? diskoiden Lupus erythematodes. erythematodes ergibt sowie die Tatsache, welche Organe betroffen sind. Transplantation von Knochenmark Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicher- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu te Person auf eine offizielle Warteliste für den können, benötigen wir, neben den nach Erhalt einer Transplantation von fremdem (allo- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: genem) Knochenmark aufgenommen wurde und _ Befundbericht Ihres behandelnden Arztes, ein Facharzt die medizinische Notwendigkeit aus dem sich die Erkrankung und die der Transplantation von Knochenmark bestätigt Notwendigkeit einer Knochenmarktrans- hat. Gleiches gilt, wenn eine Transplantation von plantation ergeben, sowie fremdem (allogenem) Knochenmark durchge- _ Bestätigung der Aufnahme in eine Warte- führt wurde. liste für den Empfang einer Knochenmark- Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung für die Transplanta- spende. versichert? tion von eigenem Knochenmark. Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person, können, benötigen wir, neben den nach _ auch unter Verwendung geeigneter Hilfsmit- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: tel, wie eines optimal angepassten Hörge- _ Befundbericht des behandelnden Hals- räts, oder anderer zumutbarer medizinischer Nasen-Ohren-Arztes, aus dem sich der Maßnahmen, Hörverlust und dessen Ursache ergeben. _ ein dauerhafter Hörverlust auf beiden Oh- ren von 80 Dezibel oder mehr im Frequenz- bereich des gesprochenen Wortes zwi- schen 500 Hertz und 3 Kilohertz besteht. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn der Hörverlust versichert? auf psychischen oder psychogenen Ursachen beruht. Seite Seite22 / 23 50/59 [Seite 55] Schwere Krankheiten Vorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Verlust der Sehfähigkeit (Blindheit) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person, können, benötigen wir, neben den nach _ auch unter Verwendung verordneter Hilfs- § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: mittel oder zumutbarer Heilbehandlungen, _ Befundbericht des behandelnden Augen- _ voraussichtlich dauerhaft jeweils auf dem arztes, aus dem sich der Visus oder das besseren, voll korrigierten Auge entweder Gesichtsfeld ergibt. a) ein Restsehvermögen von maximal 3/60 (0,05) Visus diagnostiziert wurde oder b) das Gesichtsfeld auf maximal 15 Visus vom Zentrum in alle Richtungen begrenzt ist. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn die Ein- versichert? schränkung der Sehfähigkeit auf psychischen oder psychogenen Ursachen beruht. Seite Seite23 / 23 51/59 [Seite 56] Erweiterter Krankheitenkatalog Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Schwere Krankheiten Vorsorge § 10 Erweiterter Krankheitenkatalog Die in den folgenden Definitionen für schwere Krankheiten genannten Ärzte bzw. Fachärzte müssen die Voraussetzungen für qualifi- zierte Ärzte im Sinne von § 7 Absatz 3 erfüllen, um für Zwecke dieses § 10 anerkannt zu werden. In den einzelnen Definitionen führen wir auf, wann unsere Leistungspflicht bei bestimmten schweren Krankheiten ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungspflicht auch nach § 6 ausgeschlossen oder eingeschränkt sein kann. _ Andere niedrigmaligne Karzinome _ Karotisstenose (Endarteriektomie _ Schwere Sehstörung oder _ Angioplastie am Herzen oder Angioplastie bei Verengung Blindheit (ein Auge) _ Augeninfarkt der Halsschlagader) _ Schwere ulzerative Colitis _ Künstlicher Darmausgang / _ Schwerer Morbus Crohn _ Blasenentfernung künstlicher Harnblasenausgang _ Syringomyelie / Syringobulbie _ Diabetes mellitus Typ 1 _ Lobektomie (Entfernung eines _ Duktales Mammakarzinom in situ (Höhlenbildung im Rückenmark) Lungenlappens) _ Transkatheter-Aortenklappen- _ Entfernung eines Augapfels _ Makuladegeneration implantation _ Fehlbildung der Hirnarterien _ Medikamentenresistente Epilepsie _ Transverse Myelitis (Rückenmarks- _ Fortgeschrittenes Glaukom _ Niedrigrisiko-Prostatakrebs entzündung) _ Hirnabszess mit erforderlicher _ Ösophaguskarzinom in situ _ Verlust von Hand oder Fuß Operation _ Schizophrenie Seite52/59 Seite 1/7 [Seite 57] Erweiterter Krankheitenkatalog Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Schwere Krankheiten Vorsorge Andere niedrigmaligne Karzinome Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose eines der genannten können, benötigen wir, neben den nach niedrigmalignen Karzinome sind mindestens § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: 6 Monate vergangen. _ Befundbericht des behandelnden Onkolo- Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- gen, aus dem sich die histopathologisch cherten Person mittels histologischem Befund gesicherte Diagnose ergibt. einer der folgenden niedrigmalignen Tumore diagnostiziert wurde: _ maligne Melanome im Stadium IA oder IB AJCC 8. Edition _ kolorektale Karzinome im UICC Stadium I AJCC/UICC 8. Edition _ Harnblasenkarzinome im Stadium I nach AJCC 8. Edition _ Gebärmutterkarzinome im Stadium IA1 und IA2 AJCC/UICC 8. Edition Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung für die Diagnose versichert? eines Karzinoms in einem früheren als dem jeweils beschriebenen Stadium, also insbesondere eines solchen im Stadium 0, 0is, in situ (Tis) oder Ta. Angioplastie am Herzen Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der erstmaligen Diagnose zur Notwendig- können, benötigen wir, neben den nach keit einer Angioplastie liegen mindestens § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: 3 Monate. _ Befundbericht des behandelnden Kardio- Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei einer Herz- logen, aus dem sich die genannten Werte kranzarterie der versicherten Person einer der ergeben, und _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die folgenden Werte diagnostiziert wurde: _ Verengung zu mehr als 70 % oder Angioplastie durchgeführt wurde. _ fraktionelle Flussreserve ≤ 0,8 oder _ iFR (instantaneous wave-free ratio) ≤ 0,89 und eine Angioplastie durchgeführt wurde. Augeninfarkt Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein Augeninfarkt (anteri- können, benötigen wir, neben den nach ore ischämische Optikusneuropathie [AION]) § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: diagnostiziert wurde und dadurch eine dauer- _ alle Befundberichte des behandelnden hafte Sehstörung auf mindestens einem Auge Augenarztes. verbleibt. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei einem Ver- versichert? schluss einer Netzhautvene (Augenvenenthrom- bose), einer Verletzung der Netzhaut oder des Sehnervs durch ein traumatisches Ereignis bzw. einen Unfall. Seite53/59 Seite 2/7 [Seite 58] Erweiterter Krankheitenkatalog Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Schwere Krankheiten Vorsorge Blasenentfernung (Zystektomie) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die Harnblase Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu der versicherten Person operativ komplett können, benötigen wir, neben den nach entfernt wurde (Zystektomie). § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die Was ist nicht Alle Entfernungen (Zystektomien), welche die versichert? Harnblase nicht betreffen, sind nicht versichert. Operation durchgeführt wurde. Diabetes mellitus Typ 1 Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person ein Diabetes mellitus Typ 1 können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde. § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ alle Befundberichte des behandelnden Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei versichert? _ Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdi- Diabetologen, aus denen sich die Diagnose des Diabetes mellitus Typ 1 ergibt. abetes), _ Typ-2-Diabetes oder _ latent autoimmuner Diabetes (LADA) im Erwachsenenalter. Duktales Mammakarzinom in situ (DCIS) Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose eines duktalen Mam- können, benötigen wir, neben den nach makarzinoms in situ sind mindestens 6 Monate § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: vergangen. _ Befundbericht des behandelnden Onkolo- Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- gen, aus dem sich die histopathologisch cherten Person mittels histologischem Befund gesicherte Diagnose ergibt, sowie _ Entlassungsbericht der Klinik, in der eine ein duktales Mammakarzinom in situ diagnosti- ziert und entfernt wurde durch der genannten Operationen durchgeführt _ Mastektomie, wurde. _ Teilmastektomie, _ Segmentektomie oder _ Lumpektomie. Entfernung eines Augapfels Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person ein Augapfel operativ komplett können, benötigen wir, neben den nach entfernt wurde. § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die Operation durchgeführt wurde. Fehlbildung der Hirnarterien Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine arteriovenöse Fistel können, benötigen wir, neben den nach oder eine sonstige zerebrale arteriovenöse § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Missbildung mittels Kraniotomie oder endovas- _ Befundbericht des behandelnden Neuro- kulärer Therapie unter Verwendung von Coils logen oder Neurochirurgen, aus dem sich behandelt wurde. die Erkrankung, bestätigt durch Angiografie, CT (Computertomografie) oder MRT (Magnetresonanztomografie), ergibt, und _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die Behandlung durchgeführt wurde. Seite54/59 Seite 3/7 [Seite 59] Erweiterter Krankheitenkatalog Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Schwere Krankheiten Vorsorge Fortgeschrittenes Glaukom (Grüner Star) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person ein Glaukom (Grüner Star) können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde und das Gesichtsfeld auch § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: unter Verwendung von Sehhilfen auf einem _ Befundbericht des behandelnden Augen- Auge in keiner Richtung mehr als 30 Grad vom arztes, aus dem sich die Diagnose Zentrum beträgt. des Glaukoms (Grüner Star) und das gemessene Gesichtsfeld ergeben. Hirnabszess mit erforderlicher Operation (Kraniotomie) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person mittels Kraniotomie ein können, benötigen wir, neben den nach intrazerebraler Abszess innerhalb des Hirn- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: gewebes behandelt wurde. _ Befundbericht des behandelnden Neu- rologen, aus dem sich ergibt, dass der Hirnabszess mittels CT (Computertomogra- fie) oder MRT (Magnetresonanztomografie) nachgewiesen wurde, sowie _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die Kraniotomie durchgeführt wurde. Karotisstenose (Endarteriektomie oder Angioplastie bei Verengung der Halsschlagader) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person zur Behandlung einer mindes- können, benötigen wir, neben den nach tens 70-%-Karotisstenose eine Endarteriektomie § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: oder Angioplastie durchgeführt wurde. _ Befundbericht des behandelnden Kardiolo- gen oder Entlassungsbericht der Klinik, aus dem sich die Verengung der Karotis (Hals- schlagader) und die Behandlung ergeben. Künstlicher Darmausgang / künstlicher Harnblasenausgang Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person operativ ein künstlicher Darm- können, benötigen wir, neben den nach ausgang (Anus praeter) oder ein künstlicher § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Harnblasenausgang (Urostoma) gebildet worden _ Entlassungsbericht der Klinik, in der der ist und dieser voraussichtlich dauerhaft verbleibt. Eingriff vorgenommen wurde, _ alle Befundberichte, aus denen sich ergibt, dass eine Rückverlegung voraussichtlich nicht möglich ist. Lobektomie (Entfernung eines Lungenlappens) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person aufgrund einer Krankheit oder können, benötigen wir, neben den nach Verletzung ein ganzer Lungenlappen operativ § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: entfernt worden ist. _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die Was ist nicht Sie erhalten jedoch keine Leistung, wenn Operation durchgeführt wurde. versichert? lediglich ein Lungenlappen nur teilweise entfernt (Segment- oder Keilresektion) oder eine andere Operation an der Lunge vorgenommen worden ist (insbesondere eine Pneumektomie). Seite55/59 Seite 4/7 [Seite 60] Erweiterter Krankheitenkatalog Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Schwere Krankheiten Vorsorge Makuladegeneration Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine Makuladegeneration können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde und auch unter Verwen- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: dung von Sehhilfen auf mindestens einem Auge _ Befundbericht des behandelnden Augen- nur eine Sehschärfe von 20 % vorliegt. arztes, aus dem sich die Diagnose der Makuladegeneration und die gemessene Sehschärfe ergeben Medikamentenresistente Epilepsie Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person zur Behandlung einer Epilepsie können, benötigen wir, neben den nach (spontan auftretendes Ausfallleiden) ein epilep- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: siechirurgischer Eingriff am Gehirn durchgeführt _ Befundbericht des behandelnden Neu- wurde, um Gewebe zu entfernen. rologen, aus dem sich die Diagnose der Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn eine medikamentenresistenten Epilepsie ergibt, versichert? Operation zur tiefen Hirnstimulation vorgenom- sowie _ Entlassungsbericht der Klinik, in der der men wurde. chirurgische Eingriff durchgeführt wurde. Niedrigrisiko Prostatakrebs Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose eines Prostata- können, benötigen wir, neben den nach karzinoms sind mindestens 6 Monate § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: vergangen. _ Befundbericht des behandelnden Onkolo- Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- gen, aus dem sich die histologisch cherten Person mittels histologischem Befund gesicherte Diagnose des invasiven Prostata- ein invasives Prostatakarzinom im Stadium I karzinoms ergibt, sowie _ Entlassungsbericht der Klinik, in der eine AJCC/UICC 8. Edition diagnostiziert und eine Behandlung durchgeführt wurde mittels der genannten Behandlungen durchgeführt _ Prostatektomie, wurde. _ externer Strahlentherapie oder _ interstitieller Therapie oder Brachytherapie. Ösophaguskarzinom in situ Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose des Ösophagus- können, benötigen wir, neben den nach karzinoms in situ sind mindestens 6 Monate § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: vergangen. _ Befundbericht des behandelnden Onkolo- Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- gen, aus dem sich die histopathologisch cherten Person mittels histologischem Befund gesicherte Diagnose des Ösophaguskarzi- ein Carcinoma in situ des Ösophagus (Speise- noms in situ ergibt, sowie _ Entlassungsbericht der Klinik, welche die röhre) diagnostiziert und durch Entfernung eines Teils oder des gesamten Ösophagus behandelt operative Behandlung vorgenommen hat. wurde. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei endoskopischer versichert? Entfernung oberflächlicher Anteile der Speise- röhrenschleimhaut unter Erhalt der Speiseröhre. Seite56/59 Seite 5/7 [Seite 61] Erweiterter Krankheitenkatalog Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Schwere Krankheiten Vorsorge Schizophrenie Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn ein Facharzt Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu für Psychiatrie bei der versicherten Person die können, benötigen wir, neben den nach Diagnose einer Schizophrenie gemäß ICD 10 § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Version 2016 F20 gestellt hat und _ Befundbericht des behandelnden _ die versicherte Person deswegen mindes- Psychiaters, aus dem sich die Diagnose tens 14 Tage durchgehend in einer der Schizophrenie ergibt, sowie psychiatrischen Klinik stationär oder _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die _ 1 Jahr durchgehend medikamentös mit versicherte Person behandelt wurde, oder Antipsychotika oder Neuroleptika behandelt _ weitere Befundberichte des behandelnden wurde. Psychiaters, aus denen sich die durch- gehende medikamentöse Behandlung über 1 Jahr ergibt. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn die Erkran- versichert? kung auf eine Psychose ohne zugrunde liegende psychische Erkrankung vorliegt. Schwere Sehstörung oder Blindheit (ein Auge) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person auf einem Auge, auch unter Verwendung können, benötigen wir, neben den nach von Sehhilfen, nur eine Sehschärfe von 5 % § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: oder weniger erreicht oder das Gesichtsfeld auf _ alle Befundberichte des behandelnden einem Auge auf maximal 10 Grad vom Zentrum Augenarztes, aus denen sich die Seh- beschränkt ist. schärfe und das Sehfeld ergeben. Schwere ulzerative Colitis Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine schwere Colitis ulcerosa, können, benötigen wir, neben den nach eine chronische Erkrankung des Dick- oder § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Mastdarms, diagnostiziert und diese mittels _ Befundbericht des behandelnden Gastroen- totaler Kolektomie (Entfernung des gesamten terologen, aus dem sich die Diagnose der Dick- oder Mastdarms) behandelt wurde. Colitis ulcerosa ergibt, sowie _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die totale Kolektomie durchgeführt wurde. Schwerer Morbus Crohn Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person ein schwerer Morbus Crohn können, benötigen wir, neben den nach (eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung) § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: mit zwei oder mehr Darmsegmententfernungen _ alle Befundberichte des behandelnden zu unterschiedlichen Zeitpunkten behandelt Gastroenterologen, aus denen sich ergeben wurde. muss, dass die Diagnose den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gastroen- terologie, Verdauungs- und Stoffwechsel- krankheiten (DGVS) entspricht, ebenso die erforderlichen und durchgeführten Behandlungen. Seite57/59 Seite 6/7 [Seite 62] Erweiterter Krankheitenkatalog Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Schwere Krankheiten Vorsorge Syringomyelie/Syringobulbie (Höhlenbildung im Rückenmark) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person eine Syringomyelie (Höhlen- können, benötigen wir, neben den nach bildung im Rückenmark) oder Syringobulbie § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: (Höhlenbildung im Hals- und Brustmark) diag- _ Befundbericht des behandelnden Neuro- nostiziert wurde, die operativ behandelt wurde logen mit der geforderten Diagnose oder den Einsatz eines dauerhaften Drainage- und die Bestätigung der Erkrankung mittels Shunts notwendig machte. MRT (Magnetresonanztomografie) und Liquorbefund. Transkatheter-Aortenklappenimplantation Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose der Notwendigkeit der können, benötigen wir, neben den nach Transkatheter-Aortenklappenimplantation sind § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: mindestens 3 Monate vergangen. _ Befundbericht des behandelnden Kardio- Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der logen, aus dem sich die Notwendigkeit der versicherten Person eine Transkatheter-Aorten- TAVI und das Datum des ersten Vorschlags klappenimplantation (TAVI) vorgenommen der Behandlung mittels TAVI ergibt. wurde, um eine Herzklappe zu ersetzen. Transverse Myelitis (Rückenmarksentzündung) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn der behan- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu delnde Neurologe bei der versicherten Person können, benötigen wir, neben den nach eine Transverse Myelitis diagnostizierte und § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: mindestens eine der folgenden neurologischen _ alle Befundberichte des behandelnden Einschränkungen für 3 Monate durchgehend Neurologen, aus denen sich die Diagnose vorlag: Transverse Myelitis sowie die durchgehen- _ nachgewiesene Schwäche in mindestens den Einschränkungen ergeben. einer Extremität _ Blasen- oder Mastdarmstörungen Verlust von Hand oder Fuß Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person eine Gliedmaße, also entweder können, benötigen wir, neben den nach _ ein Arm oder § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ ein Bein, _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher die Amputation vorgenommen oder behandelt jeweils oberhalb des Hand- oder Fußgelenks, wurde, nicht wiederherstellbar abgetrennt ist oder seine _ Befundbericht des behandelnden Inter- Funktion dauerhaft und vollständig verloren hat. nisten oder Neurologen, aus dem sich der vollständige und dauerhafte Funktions- verlust einer Gliedmaße ergibt. Seite58/59 Seite 7/7 [Seite 63] Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland, Vorstand: Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch), Sylvia Cronin (irisch), Postanschrift: Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch), Rose McHugh (irisch), Canada Life Assurance Europe plc, Dr. Igor Radović (österreichisch) Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801 Magnus Baumhauer (deutsch) kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe plc, 14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731 Stand: April 2025 Seite 59/59 [Seite 64] Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801 kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe plc 14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731 HypoVereinsbank München, IBAN DE69 7002 0270 0062 3244 06, BIC HYVEDEMMXXX Vorstand: Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch), Sylvia Cronin (irisch), Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch), Rose McHugh (irisch), Dr. Igor Radović (österreichisch) Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Magnus Baumhauer (deutsch) Canada Life Assurance Europe plc unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). VB BU 01 04/2025