Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)
Show full text: BU PROTECT Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit erweiterten Leistungen (26L07)
[Seite 1]
BU PROTECT
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-
Versicherung mit erweiterten Leistungen
(26L07, Stand 09/2025)
Inhaltsverzeichnis
Glossar ........................................................................................................................................................................................3
Leistung bei Berufsunfähigkeit
§1 Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit? ...................................................................................................4
§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? ..................................................................................................4
Leistung bei speziellen Einschränkungen
§3 Welche Leistungen erbringen wir bei speziellen Einschränkungen? ...................................................................................8
§4 Was sind spezielle Einschränkungen im Sinne dieser Bedingungen? ................................................................................8
§5 Wann entsteht der Anspruch bei speziellen Einschränkungen?..........................................................................................9
Zusätzliche Leistungen bei Einschluss von Optionen
§6 Optional AU-Schutz: Welche Leistungen erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit? ..................................................................9
§7 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? ............................................................................................... 10
§8 Wann entsteht der Anspruch auf Leistung bei Arbeitsunfähigkeit? ................................................................................... 10
§9 Optional Prestige-Schutz: Was gilt, wenn Sie die Option Prestige-Schutz eingeschlossen haben? .................................. 10
§ 10 Optional Teil-Dienstunfähigkeit: Welche Leistungen erbringen wir bei begrenzter Dienstfähigkeit (Teil-Dienstunfähigkeit)? .
...................................................................................................................................................................................... 11
§ 11 Optional Dienstanfängerbonus: Welche Leistungen erbringen wir für Dienstanfänger? .................................................... 11
Regelungen zur Leistung
§ 12 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ........................................................................................................................... 12
§ 13 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? .......................................................................................................................... 13
§ 14 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? ..................................................................................... 13
§ 15 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? ............................................... 14
§ 16 Was gilt bei einer Gefahrerhöhung nach Vertragsschluss? .............................................................................................. 15
§ 17 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Berufsunfähigkeit oder im Wege eines vereinfachten Anerkenntnisses bei
speziellen Einschränkungen verlangt wird? ...................................................................................................................... 15
§ 18 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit verlangt wird? ............................................................... 16
§ 19 Wie unterstützen wir Sie, wenn Leistungen aus diesem Vertrag verlangt werden? ........................................................... 17
§ 20 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?.................................................................................... 17
§ 21 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? ........................................................................................................ 18
§ 22 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten? ................................................................................................... 18
§ 23 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? ........................................................................................................... 18
§ 24 Wer erhält die Leistung? .................................................................................................................................................. 18
Beitrag
§ 25 Was müssen Sie bei Beitragszahlungen beachten? ......................................................................................................... 19
§ 26 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ..................................................................................... 19
Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 27 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen? ................................................................................ 20
Sonstige Vertragsbestimmungen
§ 28 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? ........................................................................................................ 21
§ 29 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? ........................................................................................ 22
§ 30 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? .............................................................................................................. 22
§ 31 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? ................................................................... 22
§ 32 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung möglich? ................................. 22
§ 33 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung, ein nachträglicher Einschluss oder
eine nachträgliche Erhöhung der Beitragsdynamik möglich?............................................................................................ 24
§ 34 Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in die selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung für Berufs- und
Zeitsoldaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich? ................................................................................................ 25
§ 35 Welche zusätzlichen Regelungen gelten, wenn der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer Grundfähigkeiten-
Versicherung (GF-Wechseloption) zustande gekommen ist? ........................................................................................... 26
§ 36 Welche Überbrückungsmöglichkeiten bestehen bei Zahlungsschwierigkeiten? ................................................................ 26
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 1
B 660120 (09.2025)
[Seite 2]
§ 37 Was gilt für die Verlängerungsoption bei Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze? ................................................ 26
§ 38 Unter welchen Voraussetzungen kann das Ergebnis der Risikoprüfung dieser Versicherung für eine neue Basisrente mit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der versicherten Person zur Verfügung gestellt werden? .................................... 27
§ 39 Ist der Versicherer zu einer Anpassung des Beitrags berechtigt? ..................................................................................... 28
§ 40 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? ...................................................................................................... 28
§ 41 Wo ist der Gerichtsstand? ................................................................................................................................................ 28
§ 42 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ............................................................ 28
§ 43 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von Bestimmungen? ................................................................................. 28
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 2
B 660120 (09.2025)
[Seite 3]
Glossar
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Begriffe, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet werden
und dort in kursiven KAPITÄLCHEN gesetzt sind, erläutern. Diese Erläuterungen sind Teil der Allgemeinen Versicherungsbedin-
gungen.
ABSTRAKTE VERWEISUNG RECHNUNGSGRUNDLAGEN
Wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausüben Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation
kann, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die Annahmen zur
der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung ent- Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kos-
spricht, können wir sie auf diese Tätigkeit verweisen. Eine ten.
Leistung wird dann nicht fällig. Ob die versicherte Person in
dem Verweisungsberuf einen Arbeitsplatz findet, spielt dabei TEXTFORM
keine Rolle. Bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung verzich- Um die Textform zu erfüllen genügt eine Erklärung in Papier-
ten wir auf eine abstrakte Verweisung. form, aber auch z.B. eine E-Mail.
ARGLIST UNVERZÜGLICH
Arglistig handelt, wer bewusst falsche Angaben macht oder Unverzüglich heißt, dass die erforderliche Handlung ohne
Informationen verschweigt mit dem Vorsatz, uns absichtlich zu schuldhaftes Zögern durchgeführt wird. Umgangssprachlich
täuschen. Beispiel: Sie oder die versicherte Person machen versteht man damit: so schnell wie möglich.
falsche Angaben um die Leistungen aus dem Vertrag zu er-
halten. VERSICHERTE PERSON
Versicherte Person ist die Person, auf deren Berufsfähigkeit
BEITRAGSZAHLUNGSDAUER die Versicherung abgeschlossen ist.
Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen
Sie die Pflicht haben, Beiträge zu zahlen. VERSICHERUNGSDAUER
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen
BEWERTUNGSRESERVEN Versicherungsschutz besteht.
Als Bewertungsreserven bezeichnen wir den Wert, der ent-
steht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert VERSICHERUNGSJAHRESTAG
liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht ausge- Der Versicherungsjahrestag ist der Monatserste des Kalen-
wiesen sind. dermonats, der auf das bei Abschluss vereinbarte Ende der
Versicherungsdauer folgt (z.B. der Versicherungsbeginn ist
DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE am 01.03.2022, Ablauf der Versicherungsdauer ist zum
Als dauerhaft (nahe) Angehörige bezeichnen wir Personen, 30.06.2062, dann ist der 01.07 der Versicherungsjahrestag).
deren Angehörigenstatus im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 5
Buchstabe b) Versicherungsteuergesetz (VersStG) auch nach VERSICHERUNGSNEHMER
der Beendigung des den Angehörigenstatus begründenden Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die
Näheverhältnisses (z.B. durch Ehe, eingetragene Lebenspart- Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig
nerschaft, Pflegekindverhältnis, eheähnliche oder lebenspart- den Versicherungsnehmer.
nerschaftsähnliche Lebensgemeinschaft, Verlöbnis) rechtlich
bestehen bleibt. VORSÄTZLICH
Keine dauerhaft (nahe) Angehörigen sind daher z.B. Pflege- Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will,
kinder, Verlobte, Stiefkinder, Stiefeltern und Partner einer dabei die Umstände seines Handelns kennt und die Folgen
eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Lebensge- bewusst in Kauf nimmt.
meinschaft.
FAHRLÄSSIG
Fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation erfor-
derliche Sorgfalt nicht beachtet.
GROB FAHRLÄSSIG
Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation er-
forderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß nicht beach-
tet. Dies ist auch der Fall, wenn schon einfachste, ganz nahe-
liegende Überlegungen nicht angestellt werden.
KONKRETE VERWEISUNG
Wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret
ausübt, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten
in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung ent-
spricht, können wir sie auf diese Tätigkeit verweisen. Eine
Leistung wird dann nicht fällig.
LASTSCHRIFTVERFAHREN
Lastschriftverfahren bedeutet, dass wir Ihre Beiträge von ei-
nem Konto einziehen.
LEISTUNGSDAUER
Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf die
anerkannte Leistung längstens gezahlt wird. Die Leistungs-
dauer kann über die Versicherungsdauer hinausgehen.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 3
B 660120 (09.2025)
[Seite 4]
BU PROTECT
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-
Versicherung mit erweiterten Leistungen
(26L07, Stand 09/2025)
Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren VERSICHERUNGSNEHMER und Vertragspartner.
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfä- cherungsschutz in Höhe der vor Eintritt der Berufsunfä-
higkeit? higkeit versicherten Rente und der weiteren Versiche-
rungsleistungen gemäß § 1 Absatz 1 und 2.
Unsere Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit
Einschluss der Option Leistungsdynamik
(1) Wird die VERSICHERTE PERSON während der VERSICHE-
RUNGSDAUER berufsunfähig (siehe § 2 Absatz 1), gilt Fol- (5) Bei Einschluss der Leistungsdynamik wird der Vertrag für
gendes: künftige Leistungsfälle mit Wegfall der Leistungspflicht
mit dem Beitrag und der versicherten Rente fortgeführt,
a) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, die unmittelbar vor Eintritt des Leistungsfalls vereinbart
längstens für die vereinbarte LEISTUNGSDAUER. waren. Rentenerhöhungen, die während der Leistungs-
b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für pflicht durchgeführt wurden, bleiben unberücksichtigt. Sie
die Berufsunfähigkeits-Versicherung, längstens für die können jedoch in TEXTFORM verlangen, die während des
vereinbarte LEISTUNGSDAUER. Endet die BEITRAGS- Leistungsbezugs erfolgten Erhöhungen aus der Leis-
ZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAUER, endet der tungsdynamik gegen Mehrbeitrag mitzuversichern. Der
Anspruch auf Beitragsbefreiung spätestens mit Ablauf Mehrbeitrag wird nach anerkannten Regeln der Versiche-
der Beitragszahlungsdauer. rungsmathematik mit den RECHNUNGSGRUNDLAGEN für
die Beitragskalkulation des bestehenden Tarifs neu er-
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung mittelt. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von einem
entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfä- Monat nach der Einstellungsmitteilung bei uns eingegan-
higkeit eingetreten ist. gen sein.
c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt: (6) Wird nach Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER eine Be-
Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im rufsunfähigkeit angezeigt, die vor Ablauf der VERSICHE-
Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die versicherte RUNGSDAUER eingetreten ist, entsteht ein Leistungsan-
Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies spruch aus dem Vertrag, sofern die LEISTUNGSDAUER
erfolgt unabhängig von den jeweils festgesetzten noch nicht abgelaufen ist. Entsprechendes gilt für den
Überschussanteilsätzen (vgl. § 12). Die Erhöhung der Fall, dass eine innerhalb der VERSICHERUNGSDAUER fällig
Rente erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRES- gewordene Leistung auf Rente und Beitragsbefreiung in-
TAG. folge Wegfalls der Leistungsvoraussetzung erloschen ist
und nach Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER eine erneute
Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebe- Berufsunfähigkeit angezeigt wird, die ihren Ursprung in
dürftigkeit der ersten Berufsunfähigkeit hat. Der Anspruch auf Be-
(2) Wird die VERSICHERTE PERSON während der VERSICHE- rufsunfähigkeitsrente und Befreiung von der Beitragszah-
RUNGSDAUER berufsunfähig infolge Pflegebedürftigkeit lungspflicht entsteht zu dem im Absatz 1 genannten Zeit-
(vgl. § 2 Absatz 14 bis 17), ohne dass Berufsunfähigkeit punkt.
im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 13 vorliegt, erbringen wir (7) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
die Versicherungsleistungen gemäß Absatz 1 bis 4, auch pflicht müssen Sie die Beiträge in voller Höhe weiter zah-
wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt. len. Wir erstatten Ihnen diese jedoch bei Anerkennung
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen der Leistungspflicht. Auf Antrag stunden wir Ihnen diese
Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung über die Leis-
(3) Sie müssen uns den Eintritt eines Versicherungsfalles in tungspflicht und erheben hierfür keine Stundungszinsen.
TEXTFORM mitteilen.
Sollten wir Ihren Leistungsanspruch nicht anerkennen,
(4) Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente und Befreiung sind die gestundeten Beiträge nachzuzahlen. Die ge-
von der Beitragszahlungspflicht endet, wenn eine der fol- stundeten Beiträge können durch eine Vertragsänderung
genden Voraussetzungen erfüllt ist: oder durch eine Verrechnung mit einem Guthaben oder
- Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vorhandenen Überschüssen ausgeglichen werden. Auf
nicht mehr vor, Antrag können die gestundeten Beiträge auch zinslos in
Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ge-
- bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spä- zahlt werden.
testens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter das Aus-
maß von einem Pflegepunkt sinkt (vgl. § 2 Absatz 14 (8) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
und 15),
(9) Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus.
- die VERSICHERTE PERSON stirbt oder
(10) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteili-
- bei Ablauf der vereinbarten LEISTUNGSDAUER. gung ergeben (siehe § 12).
Erlischt der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente und
Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei einem un-
§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-
befristeten Leistungsanspruch vor Ablauf der VERSICHE-
gungen?
RUNGSDAUER, besteht wieder Versicherungsschutz in
Höhe der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit versicherten Berufsunfähigkeit
Rente.
(1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE PER-
Bei Erlöschen eines befristeten Leistungsanspruchs vor SON infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch al-
Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER, besteht wieder Versi-
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 4
B 660120 (09.2025)
[Seite 5]
tersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu- - bei einer Betriebsgröße von bis zu fünf Mitarbeitern
weisen sind, (hierzu zählen der Betriebsinhaber und die Beschäf-
- voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren tigten, nicht jedoch Praktikanten und Werkstudenten);
zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesund- - wenn die VERSICHERTE PERSON eine akademische
heitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nicht Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und in ihrer
mehr zu mindestens 50 % ausüben kann täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmänni-
- und auch keine andere Tätigkeit konkret ausübt sche, planerische, leitende oder organisatorische Tä-
(KONKRETE VERWEISUNG), die ihrer bisherigen Le- tigkeiten ausübt.
bensstellung entspricht.
Eine Umorganisation ist ausgeschlossen, wenn sie zu
Auf eine ABSTRAKTE VERWEISUNG verzichten wir. Lasten der Gesundheit erfolgt.
Ein Berufswechsel ist uns nicht anzuzeigen. Es genügt, (3) Kann nicht festgestellt werden, dass die Berufsunfähig-
wenn uns ein Berufswechsel nach Anzeige eines einge- keit voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen an-
tretenen Versicherungsfalls im Rahmen der dann abzu- dauern wird, so gilt es als Berufsunfähigkeit von Beginn
gebenden Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs an, wenn die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Absatz 1 tat-
bekannt wird (siehe § 17 Absatz 1 c)). sächlich länger als sechs Monate angedauert hat.
Konkret ausgeübte Tätigkeit Ausscheiden aus dem Berufsleben
Übt die VERSICHERTE PERSON eine andere Tätigkeit konk- (4) Scheidet die VERSICHERTE PERSON vorübergehend oder
ret aus, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkei- endgültig aus dem Berufsleben aus, besteht weiterhin
ten ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstel- Versicherungsschutz aus der Berufsunfähigkeits-
lung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Eine Versicherung. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit
der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit gilt die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit der
darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkei- VERSICHERTEN PERSON und die damit verbundene Le-
ten erfordern und auch hinsichtlich der Vergütung und bensstellung gemäß § 2 Absatz 1.
Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bis-
lang ausgeübten Berufs absinken. Die dabei für die VER- Auf eine ABSTRAKTE VERWEISUNG verzichten wir.
SICHERTE PERSON zumutbare Einkommenseinbuße wird Beamtenklausel
von uns je nach Lage des Einzelfalls unter Beachtung
der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf eine Größe (5) Der Beamte gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er
zwischen 15 % und maximal 20 % im Vergleich zum jähr- vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze
lichen Bruttoeinkommen (bei Selbstständigen der durch- aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allge-
schnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre) im meiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhe-
zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung stand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfä-
ausgeübten Beruf begrenzt. Nachdem sich die prozentu- higkeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 besteht
ale Einkommensminderung unterschiedlich belastend bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der ver-
auswirken kann, werden die Höhe des jährlichen Ein- einbarten LEISTUNGSDAUER. Übt der wegen Dienstunfä-
kommens im zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Be- higkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine andere
einträchtigung ausgeübten Beruf und die familiären Ver- Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus, liegt keine Be-
hältnisse (z.B. Unterhaltsverpflichtungen, Alleinverdiener) rufsunfähigkeit mehr vor.
bei der Vergleichsbetrachtung entsprechend berücksich-
tigt. Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die
wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an
Bei Einschluss der Option Prestige-Schutz verzichten spezielle Beamtengruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr)
wir unter bestimmten Voraussetzungen auf die KONKRETE eintritt. Das Risiko dieser besonderen Dienstunfähigkeit
VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1). kann nur mit der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel
versichert werden.
Selbstständige
Bei wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassenen
(2) Bei Selbstständigen liegt keine Berufsunfähigkeit vor, Beamten verzichten wir auch bei Einschluss der Option
wenn die VERSICHERTE PERSON als Selbstständige ihren Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE VERWEISUNG
Tätigkeitsbereich in wirtschaftlich zumutbarer Weise um- (siehe § 9 Absatz 1).
organisieren kann. Zumutbar ist eine Umorganisation
nur, wenn der VERSICHERTEN PERSON ein sinnvolles Tä- (6) Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit von
tigkeitsfeld verbleibt und ihre Lebensstellung als Be- Beamten (siehe Absatz 5) gelten für Richter entspre-
triebsinhaber gewahrt ist und die Einkommensverände- chend.
rungen nach der Umorganisation nicht auf Dauer zu einer
deutlichen Verschlechterung führen. Die dabei für die Bei wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassenen
VERSICHERTE PERSON zumutbare Einkommenseinbuße
Richtern verzichten wir auch bei Einschluss der Option
wird von uns je nach Lage des Einzelfalls unter Beach- Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE VERWEISUNG
tung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf eine (siehe § 9 Absatz 1).
Größe zwischen 15 % und maximal 20 % im Vergleich Hausfrauen/Hausmänner
des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten
drei Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit begrenzt. (7) Die Tätigkeit von Hausfrauen bzw. Hausmännern sehen
Nachdem sich die prozentuale Einkommensminderung wir als Beruf an.
unterschiedlich belastend auswirken kann, werden die
Höhe des jährlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Bei Hausfrauen bzw. Hausmännern verzichten wir auch
Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit und die familiären bei Einschluss der Option Prestige-Schutz nicht auf die
KONKRETE VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1).
Verhältnisse (z.B. Unterhaltsverpflichtungen, Alleinver-
diener) bei der Vergleichsbetrachtung entsprechend be- Auszubildende
rücksichtigt.
(8) Bei Auszubildenden in einem staatlich anerkannten Aus-
Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation bei bildungsberuf wird bei Prüfung der Berufsunfähigkeit der
Selbstständigen: mit der Ausbildung angestrebte Beruf und die damit ver-
bundene Lebensstellung zugrunde gelegt.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 5
B 660120 (09.2025)
[Seite 6]
Studentenklausel Bei der Beurteilung, ob die VERSICHERTE PERSON als
Schüler außerstande ist, am regulären Schulunterricht
(9) Wenn die VERSICHERTE PERSON als Student teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten Schulalltag
- an einer staatlich anerkannten Universität, Fachhoch- des jeweils betroffenen Schülers ab. Dabei berücksichti-
schule oder Berufsakademie immatrikuliert ist, gen wir auch, wie das Schulgebäude ausgestattet ist.
- der angestrebte akademische Studienabschluss in Dabei berücksichtigen wir insbesondere, ob die VERSI-
Deutschland anerkannt ist und CHERTE PERSON
- keine berufliche Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 - den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen
ausübt, die über ein geringfügiges bzw. auf die Se- Verkehrsmittel nutzen kann,
mesterferien befristetes Beschäftigungsverhältnis hin-
ausgeht, - dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzen-
trationsfähigkeit),
beurteilt sich die Berufsunfähigkeit wie folgt: - zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE PER- ist;
SON ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung - am Unterricht in bestimmen Fächern (z.B. Sport, Mu-
oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärzt- sik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten
lich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt,
sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % au-
ßerstande sein wird, oder sie bereits seit mindestens
- die Hausaufgaben (eigenständig) bewältigen kann.
sechs Monaten ununterbrochen zu mindestens 50 % au- Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt ab von der Schul-
ßerstande war, ihr Studium fortzusetzen und auch kein form und der konkret vorliegenden gesundheitlichen Be-
anderes Studium betreibt, das ihrer bisherigen einträchtigung. Wir verzichten auf die Möglichkeit der
Lebensstellung entspricht und auch keine andere Verweisung auf eine andere Schulform (Verzicht auf
Tätigkeit konkret ausübt (KONKRETE VERWEISUNG), die ABSTRAKTE VERWEISUNG).
ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht. Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt nicht bzw. nicht mehr
vor, wenn die VERSICHERTE PERSON
Bei Studenten, die noch nicht die Hälfte der
Regelstudienzeit nach der Studienordnung absolviert
- wieder im Rahmen ihrer Schulausbildung am regulä-
ren Schulunterricht teilnimmt. Wir verzichten auf die
haben, wird die Lebensstellung zugrunde gelegt, die vor
Möglichkeit einer ABSTRAKTEN VERWEISUNG auf eine
Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden
andere Schulform,
hat.
- eine Berufsausbildung oder ein Studium (einschließ-
Bei Studenten, die mindestens die Hälfte der lich dualer und Fern-Studiengänge) beginnt oder
Regelstudienzeit nach der Studienordnung absolviert
haben, wird die Lebensstellung zugrunde gelegt, die mit - eine berufliche Tätigkeit aufnimmt. Als berufliche Tä-
dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird. tigkeit gelten nicht geringfügige Beschäftigungsver-
hältnisse (z. B. Minijob oder Ein-Euro-Job) oder die
Berufsunfähigkeit bei Studenten liegt nicht oder nicht Aufnahme einer Tätigkeit in einer besonderen Einrich-
mehr vor, wenn die VERSICHERTE PERSON tung für behinderte Menschen,
- wieder ihr Studium aufnimmt oder ein anderes Studi- - ohne gesundheitlichen Anlass lediglich die Schule
wechselt oder das Schuljahr wiederholt.
um beginnt oder
- eine berufliche Tätigkeit aufnimmt, die der Lebens- Bei Schülern verzichten wir auch bei Einschluss der Op-
stellung der VERSICHERTEN PERSON entspricht. tion Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE
VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1).
Bei Studenten verzichten wir auch bei Einschluss der Op-
tion Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE Infektionsklausel
VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1). (11) Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn und solan-
ge die zuständige Behörde der VERSICHERTEN PERSON
Schülerklausel
- wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr die
Ausübung beruflicher Tätigkeiten durch Verfügung zu
(10) Wenn sich die VERSICHERTE PERSON als Schüler mindestens 50 % untersagt (zum Stand 01/2025 in
§ 31 Infektionsschutzgesetz geregelt),
- in Schulausbildung an einer staatlich anerkannten
Schule ohne speziellen Förderbedarf befindet (ein - sich dieses Tätigkeitsverbot auf einen ununterbroche-
spezieller Förderbedarf liegt bei Schülern vor, wenn nen Zeitraum von mindestens sechs Monaten er-
der Besuch einer Förder- oder Sonderschule oder streckt und
sonderpädagogische Maßnahmen z. B. aufgrund ei- - die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit auch
ner Lernbehinderung, geistigen oder körperlichen Be- nicht ausübt.
hinderung erforderlich sind) und
Ab der Aufhebung des Tätigkeitsverbots liegt keine Be-
- weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch rufsunfähigkeit mehr vor.
ein abgeschlossenes Studium absolviert hat
Liegt kein behördliches Tätigkeitsverbot sondern eine
beurteilt sich die Berufsunfähigkeit wie folgt: ärztlich festgestellte Infektion vor, die die Ausübung ihrer
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE PER- beruflichen Tätigkeit zu mindestens 50 % einschränkt,
SON ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung kann die Infektionsgefahr auch nach objektiven Kriterien
oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärzt- und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissen-
lich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate schaft beurteilt werden. Dazu können wir ein Gutachten
ununterbrochen mindestens zu 50 % außerstande ist, am eines Facharztes für Hygiene oder Umweltmedizin einho-
regulären Schulunterricht teilzunehmen und auch keine len.
andere Tätigkeit konkret ausübt (KONKRETE VERWEI-
SUNG), die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer
bisherigen Lebensstellung entspricht.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 6
B 660120 (09.2025)
[Seite 7]
Teilzeitklausel Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON -
(12) Eine Teilzeittätigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines
PERSON Rollstuhls - die Unterstützung einer anderen Person be-
- arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger bzw. freibe- nötigt, um sich an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort auf
ruflicher Basis wöchentlich weniger als 30 Stunden ebener Oberfläche von Zimmer zu Zimmer fortzubewe-
arbeitet und gen.
- kein Schüler, Student, Auszubildender oder geringfü- Aufstehen und Zubettgehen 1 Punkt
gig Beschäftigter ist. Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON nur
mit Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in
Bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur
das Bett gelangen kann.
Beurteilung der Berufsunfähigkeit und ihres Grades be-
rücksichtigen wir bei Teilzeittätigen, sofern dies für die An- und Auskleiden 1 Punkt
VERSICHERTE PERSON zu einem günstigeren Ergebnis Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON -
führt, neben der Erwerbstätigkeit auch die Tätigkeit im auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung - sich
Rahmen der Versorgung von kindergeldberechtigten nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder ausklei-
Kindern oder pflegebedürftigen Familienangehörigen, den kann.
soweit diese bei Eintritt des Versicherungsfalles konkret
ausgeübt werden. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON -
Wenn die VERSICHERTE PERSON gleichzeitig mehrere Be- auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und
rufe in Teilzeit ausübt, berücksichtigen wir die Arbeitszeit Trinkgefäße - nicht ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete
aller Tätigkeiten in Summe. essfertige Nahrung und Getränke aufnehmen kann.
Berufsunfähigkeit infolge dauerhafter Erwerbsminderung Waschen 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON –
(13) Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, solange die VER-
auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie Wannengriffen
SICHERTE PERSON nach den Bestimmungen der Deut-
oder einem Wannenlift – sich nicht ohne Hilfe einer ande-
schen Rentenversicherung oder eines vergleichbaren be-
ren Person waschen kann, dass ein akzeptables Maß an
rufsständischen Versorgungsträgers ausschließlich infol-
Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins Bade-
ge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentspre-
zimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
chenden) Kräfteverfalls als vollständig und dauerhaft er-
werbsgemindert gilt und deswegen unbefristet eine volle Verrichten der Notdurft 1 Punkt
Erwerbsminderungsrente erhält. Die VERSICHERTE PER- Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON die
SON muss bei Beginn der Rentenzahlung durch die Deut- Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie
sche Rentenversicherung oder eines vergleichbaren be-
rufsständischen Versorgungswerkes das 50. Lebensjahr - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
vollendet haben. Ferner darf die verbleibende LEIS- - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett-
TUNGSDAUER höchstens noch zehn Jahre betragen. Der schüssel verrichten kann oder weil
Nachweis über eine Schwerbehinderung (z. B. Aner- - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert
kenntnis durch ein Versorgungsamt) genügt nicht. werden kann.
Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit Besteht eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
(14) Ist die VERSICHERTE PERSON sechs Monate ununterbro- durch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Windeln, spe-
chen mindestens im Umfang von einem Pflegepunkt ziellen Einlagen, einem Katheter oder einem Kolostomie-
pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt beutel ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der
worden, gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsun- Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor,
fähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit gemäß § 1 Absatz 5. solange die VERSICHERTE PERSON dieser Hilfsmittel zur
Verrichtung der Notdurft nicht auf die Hilfe einer anderen
Pflegebedürftigkeit gemäß § 1 Absatz 2 liegt auch vor, Person angewiesen ist.
wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Mona-
te ununterbrochen mindestens im Umfang von einem Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punkteta-
Pflegepunkt pflegebedürftig sein wird. belle leisten wir, wenn die VERSICHERTE PERSON dauernd
bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person
(15) Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, aufstehen kann oder wenn die VERSICHERTE PERSON der
wenn die VERSICHERTE PERSON infolge Krankheit, Körper- Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die VERSI-
verletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräftever- CHERTE PERSON wegen einer seelischen Erkrankung
falls, die ärztlich nachzuweisen sind, so hilflos ist, dass oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem
sie der Hilfe einer anderen Person bedarf. Vorausset- Maße gefährdet und deshalb dauernd beaufsichtigt wer-
zung für die Hilfebedürftigkeit ist, dass die VERSICHERTE den muss.
PERSON
(17) Unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit gemäß Ab-
- für die in Absatz 16 genannten gewöhnlichen und re- satz 14, liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit
gelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf auch dann vor, wenn die VERSICHERTE PERSON wegen
des täglichen Lebens mittelschwerer oder schwerer Hirnleistungsstörungen, die
- auch bei Einsatz technischer und medizinischer durch Krankheit oder Körperverletzung entstanden sind,
Hilfsmittel sich oder andere erheblich gefährdet und deshalb dau-
ernder Beaufsichtigung bedarf.
- in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen
Person bedarf. Eine mittelschwere oder schwere Demenz setzt den Ver-
lust geistiger Fähigkeiten voraus, die sich auf das Denk-,
Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen
(16) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls auswirken. Leichte und mäßige Hirnleistungsstörungen
sind Art und Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe sind keine mittelschwere oder schwere Demenz im obi-
durch eine andere Person. Bei der Bewertung wird die gen Sinn und erfüllen die Leistungsvoraussetzungen
nachstehende Pflegepunktetabelle zugrunde gelegt: nicht.
Die VERSICHERTE PERSON benötigt Hilfe beim ...
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 7
B 660120 (09.2025)
[Seite 8]
Die Pflegebedürftigkeit infolge Demenz ist ärztlich nach- - solange die Einschränkung während der VERSICHE-
zuweisen. RUNGSDAUER eingetreten und die LEISTUNGSDAUER
Die Diagnose der demenziellen Erkrankung und die Be- der Berufsunfähigkeits-Versicherung nach § 1 Ab-
urteilung des Schweregrades der kognitiven Beeinträch- satz 1 noch nicht abgelaufen ist;
tigung müssen unter Nutzung zeitgemäßer Diagnosever- - wenn wir noch keine Leistungen wegen Berufsunfä-
fahren und standardisierter Testverfahren von einem Ex- higkeit gemäß § 2 oder bei Einschluss der Option AU-
perten für solche Krankheitsbilder (Facharzt für Neurolo- Schutz bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 erbringen;
gie) durchgeführt werden. Es muss mindestens der
Schweregrad 5 gemäß der Global Deterioration Scale
- solange die VERSICHERTE PERSON lebt und
(GDS 5) nach Reisberg oder ein entsprechender Schwe- - solange die maximale LEISTUNGSDAUER bei speziellen
regrad einer alternativen, anerkannten Demenzbeurtei- Einschränkungen von insgesamt 15 Monaten gemäß
lungsskala vorliegen. Absatz 1 nicht überschritten ist.
Weitere Regelungen zur Berufsunfähigkeit Für die Beitragsbefreiung gilt:
Endet die BEITRAGSZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGS-
(18) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner DAUER, endet die Befreiung von der Beitragszahlungs-
höheren Einstufung. Vorübergehende Besserungen blei- pflicht mit dem Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER.
ben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder
Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie
nach drei Monaten noch anhält. § 4 Was sind spezielle Einschränkungen im Sinne die-
ser Bedingungen?
(19) Wenn und solange Leistungen bei speziellen Ein-
schränkungen gemäß § 4 oder bei Einschluss der Option (1) Die Leistungen (Rente und Beitragsbefreiung) bei spezi-
AU-Schutz bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 erbracht ellen Einschränkungen gemäß § 17 Absatz 5 erbringen
werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen bei Be- wir, wenn bei der VERSICHERTEN PERSON eine der folgen-
rufsunfähigkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen den Einschränkungen vorliegt:
bei Berufsunfähigkeit und Leistungen bei speziellen Ein-
schränkungen oder bei Einschluss der Option AU- a) Krebs:
Schutz bei Arbeitsunfähigkeit ist ausgeschlossen. Wenn Eine Einschränkung liegt vor, wenn die VERSICHERTE
spezielle Einschränkungen oder bei Einschluss der Opti- PERSON an Krebs erkrankt und ein Facharzt mindes-
on AU-Schutz Arbeitsunfähigkeit vorliegen, werden die tens einen der folgenden Punkte bestätigt:
Leistungen bei speziellen Einschränkungen bzw. bei Ein- - die VERSICHERTE PERSON hat eine systemische
schluss der Option AU-Schutz bei Arbeitsunfähigkeit mit Chemotherapie (d.h. ein Chemotherapeutikum
den für diesen Zeitraum bereits vorher erbrachten Leis- muss in den Blutkreislauf eingebracht werden),
tungen bei Berufsunfähigkeit verrechnet. Strahlentherapie (ausgenommen lokale Strahlen-
therapie von Hauttumoren) oder Immunzellen-
therapie begonnen oder diese steht unmittelbar
§ 3 Welche Leistungen erbringen wir bei speziellen Ein- bevor oder
schränkungen?
- eine Rekonstruktionsplastik nach Amputation ist
(1) Wenn die VERSICHERTE PERSON während der VERSICHE- operativ erfolgt, geplant oder möglich oder
RUNGSDAUER an einer der in § 4 Absatz 1 genannten
speziellen Einschränkungen leidet, können Sie im Wege
- der VERSICHERTEN PERSON wurde mindestens eine
Lymphknotenmetastase entfernt oder
eines vereinfachten Anerkenntnisses gemäß § 17 Ab-
satz 5 Leistungen bei speziellen Einschränkungen bean- - die VERSICHERTE PERSON befindet sich wegen der
tragen. Schwere der Erkrankung in einer palliativen The-
rapie.
In diesem Fall zahlen wir eine Leistung in Höhe der ver-
einbarten Berufsunfähigkeitsrente und befreien Sie von Krebs im Sinne dieser Bedingungen ist ein bösarti-
der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeits- ges Zellwachstum (z. B. Tumor), das durch unkon-
Versicherung. Die LEISTUNGSDAUER bei speziellen Ein- trolliertes Wachstum sowie das Eindringen in ande-
schränkungen ist für alle eintretenden speziellen Ein- res Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung
schränkungen während der gesamten VERSICHERUNGS- gekennzeichnet ist. Unter den Begriff „Krebs“ fallen
DAUER auf insgesamt maximal 15 Monate beschränkt. auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden
Organe und des Lymphsystems einschließlich Leu-
(2) Leistungen bei speziellen Einschränkungen sind ausge- kämie, Lymphome und Morbus Hodgkin.
schlossen, wenn:
b) Einschränkung der Herzfunktion
- der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversor- Eine Einschränkung der Herzfunktion liegt vor, wenn
gung (z.B. bei einer Unterstützungskassenzusage die Pumpleistung des Herzens der VERSICHERTEN
oder rückgedeckten Pensionszusage) abgeschlossen PERSON durch eine Verletzung oder eine Erkrankung
wurde; wie z. B. Herzinfarkt oder Erkrankungen oder Ent-
zündungen des Herzmuskels mindestens sechs Mo-
- die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine nate ununterbrochen erheblich gemindert war und
vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder
dieser Zustand andauert. Eine erhebliche Minderung
vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat. Ob dies
der Pumpleistung liegt vor, wenn
der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsantrag
entnehmen; - die Ejektionsfraktion kleiner gleich 30 % oder
- der Vertrag zum Zeitpunkt der ersten Diagnose weni- - das Fractional Shortening kleiner gleich 15 % ist.
ger als sechs Monate besteht.
Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass die
(3) Die Leistungen bei speziellen Einschränkungen (Rente Pumpleistung des Herzens auch durch Medikamen-
und Beitragsbefreiung) erbringen wir, te nicht dauerhaft über das oben beschriebene Maß
verbesserbar ist. Eine Verbesserung der Funktions-
- wenn bei der VERSICHERTEN PERSON ununterbrochen werte durch eine Transplantation gilt nicht als Weg-
eine spezielle Einschränkung gemäß § 4 Absatz 1
fall der Einschränkung der Herzfunktion.
vorliegt;
c) Einschränkung der Lungenfunktion
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 8
B 660120 (09.2025)
[Seite 9]
Eine Einschränkung der Lungenfunktion liegt vor, § 5 Wann entsteht der Anspruch bei speziellen Ein-
wenn die Leistungsfähigkeit der Lunge der VERSI- schränkungen?
CHERTEN PERSON durch eine Verletzung oder Erkran-
kung wie z. B. schweres Asthma, Emphysem oder (1) Der Anspruch auf Rente und Befreiung von der Beitrags-
chronische Entzündungen mindestens sechs Monate zahlungspflicht bei Vorliegen einer speziellen Einschrän-
ununterbrochen erheblich gemindert war und dieser kung gemäß § 4 Absatz 1 entsteht rückwirkend mit Ab-
Zustand andauert. Eine erhebliche Minderung der lauf des Monats, in den der Beginn der ersten fachärztli-
Leistungsfähigkeit der Lunge liegt vor, wenn chen Diagnose bzw. Bescheinigung fällt.
- die VERSICHERTE PERSON eine Sauerstoff- (2) Wenn und solange Leistungen bei Berufsunfähigkeit ge-
Langzeit-Therapie mit einem Umfang von mindes- mäß § 2 oder bei Einschluss der Option AU-Schutz bei
tens acht Stunden pro Tag begonnen hat und die- Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 erbracht werden, besteht
se Therapie noch andauert und kein Anspruch auf Leistungen bei speziellen Einschrän-
kungen. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen bei
- es liegt dauerhaft ein durch einen Lungenfacharzt speziellen Einschränkungen und Leistungen bei Berufs-
gemessener Sauerstoffpartialdruck von unter
unfähigkeit oder bei Einschluss der Option AU-Schutz
55 mmHg vor und
bei Arbeitsunfähigkeit ist ausgeschlossen. Wenn Berufs-
- dieser Zustand hält bereits sechs Monate an. unfähigkeit oder bei Einschluss der Option AU-Schutz
Arbeitsunfähigkeit vorliegt, werden die Leistungen bei
Eine Verbesserung der Lungenfunktion durch eine
Berufsunfähigkeit oder bei Einschluss der Option AU-
Transplantation von Lungengewebe gilt nicht als
Schutz bei Arbeitsunfähigkeit mit den für diesen Zeit-
Wegfall der Einschränkung der Lungenfunktion.
raum bereits vorher erbrachten Leistungen bei speziellen
d) Einschränkung der Sinne Einschränkungen verrechnet. Auf den maximalen 15-
Eine Einschränkung der Sinne liegt vor, wenn die monatigen Leistungszeitraum bei speziellen Eins-
VERSICHERTE PERSON aufgrund einer nach Vertrags- chränkungen werden dann diese Zeiträume, für die ur-
abschluss eingetretenen Ursache mindestens sechs sprünglich Leistungen bei speziellen Einschränkungen
Monate ununterbrochen das Hörvermögen, das Seh- erbracht wurden, nicht angerechnet.
vermögen oder das Sprechvermögen im Sinne dieser
(3) Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen
Bedingungen vollständig verloren hat und dieser Zu-
gemäß § 20 Absatz 2 und 3 gelten nicht für Leistungen
stand noch andauert.
bei speziellen Einschränkungen.
Ein vollständiger Verlust des Hörvermögens liegt
(4) Der Bezug von Leistungen bei speziellen Einschränkun-
vor, wenn die Hörfähigkeit der VERSICHERTEN PERSON
gen bedingt nicht automatisch auch einen Anspruch auf
auf beide Ohren für die Schallreize unterhalb von 90
Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder bei Einschluss der
Dezibel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls
Option AU-Schutz bei Arbeitsunfähigkeit. Diese Leistun-
verloren ist.
gen werden unabhängig voneinander geprüft. Dies gilt
Ein vollständiger Verlust des Sehvermögens im auch dann, wenn die spezielle Einschränkung bereits
Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn das Seh- sechs Monate und länger bestanden hat.
vermögen der VERSICHERTEN PERSON so stark einge-
schränkt ist, dass auf jedem Auge und auch beidäu-
§ 6 Optional AU-Schutz: Welche Leistungen erbringen
gig nur noch ein Restsehvermögen von höchstens
wir bei Arbeitsunfähigkeit?
5 % vorliegt oder eine Einschränkung des Gesichts-
feldes auf höchstens 5 Grad Abstand zum Zentrum Bei Einschluss der Option AU-Schutz erbringen wir die fol-
besteht, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50 genden Leistungen.
Grad unberücksichtigt bleiben.
(1) Wird die VERSICHERTE PERSON während der VERSICHE-
Ein vollständiger Verlust des Sprechvermögens RUNGSDAUER arbeitsunfähig (siehe § 7), erbringen wir für
liegt vor, wenn die vERSICHERTE PERSON nach abge- die in den Absätzen 2 bis 4 genannte Dauer folgende
schlossenem Erwerb der Gesprächsfähigkeit auf- Leistungen:
grund einer Krankheit oder eines Unfalls die Sprech-
fähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit a) Wir zahlen eine Leistung in Höhe der vereinbarten Be-
vollständig verloren hat. Die Sprechfähigkeit oder die rufsunfähigkeitsrente.
sprachliche Ausdrucksfähigkeit müssen dabei so
b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für
stark eingeschränkt sein, dass sich die VERSICHERTE
die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Endet die BEI-
PERSON nicht mehr mit Worten gegenüber einem un-
TRAGSZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAUER, en-
abhängigen Dritten verständlich machen kann. Vo-
det die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht mit
raussetzung für unsere Leistungspflicht bei Verlust
dem Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER.
des Sprachvermögens ist, dass der Verlust aufgrund
einer organischen Ursache eingetreten ist. Insbe- c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt:
sondere leisten wir nicht bei psychogenem Sprach- Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im
verlust. Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die versicherte
Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies
Voraussetzung für unsere Leistungspflicht bei Ein-
erfolgt unabhängig von den jeweils festgesetzten
schränkungen der Sinne ist, dass die Einschrän-
Überschussanteilsätzen (vgl. § 12). Die Erhöhung der
kungen nach allgemeiner medizinischer Meinung
Rente erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRES-
nicht durch zumutbare therapeutische Maßnahmen
TAG.
oder Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln derart
verbessert werden können, dass der zuvor beschrie- (2) Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit werden jeweils befristet
bene Schweregrad innerhalb von voraussichtlich bis zum Ablauf des Monats erbracht, für den ärztliche
sechs Monaten nicht mehr erreicht wird. Bescheinigungen bei Arbeitsunfähigkeit (siehe § 18) voll-
ständig vorgelegt werden. Dabei akzeptieren wir nach
(2) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für Art
Ablauf der Dreimonatsfrist“ nach § 7 Absatz 1 Bescheini-
und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch für
gungen bis zu drei Monate in die Zukunft. § 2 Absatz 3
die speziellen Einschränkungen.
gilt nicht bei Arbeitsunfähigkeit.
(3) Die maximale LEISTUNGSDAUER bei Arbeitsunfähigkeit ist
während der gesamten Versicherungsdauer auf insge-
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 9
B 660120 (09.2025)
[Seite 10]
samt 36 Monate beschränkt. Ist die VERSICHERTE PERSON gen bei Arbeitsunfähigkeit erbracht wurden, nicht ange-
mehrfach arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen, rechnet.
gilt die Beschränkung auf 36 Monate für alle eintretenden
Arbeitsunfähigkeiten. (3) Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen
gemäß § 17 Absatz 2 und 3 gelten nicht für Leistungen
(4) Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (Rente und Bei- bei Arbeitsunfähigkeit.
tragsbefreiung) erbringen wir,
(4) Der Bezug von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit bedingt
- wenn die VERSICHERTE PERSON ununterbrochen ar- nicht automatisch auch einen Anspruch auf Leistungen
beitsunfähig gemäß § 7 Absatz 1 ist; bei Berufsunfähigkeit oder bei speziellen Einschränkun-
- solange diese Arbeitsunfähigkeit während der VERSI- gen. Diese Leistungen werden unabhängig voneinander
CHERUNGSDAUER eingetreten und die LEISTUNGSDAU- geprüft. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit
ER der Berufsunfähigkeits-Versicherung nach § 1 Ab- bereits sechs Monate und länger bestanden hat.
satz 1 noch nicht abgelaufen ist;
- wenn wir noch keine Leistungen wegen Berufsunfä- § 9 Optional Prestige-Schutz: Was gilt, wenn Sie die
higkeit gemäß § 2 oder nach einem vereinfachten An- Option Prestige-Schutz eingeschlossen haben?
erkenntnis bei Eintritt von speziellen Einschränkungen
gemäß § 4 erbringen; Bei Einschluss der Option Prestige-Schutz gilt ergänzend
folgendes.
- solange die VERSICHERTE PERSON lebt und
- solange die maximale LEISTUNGSDAUER bei Arbeitsun- Verzicht auf konkrete Verweisung
fähigkeit von insgesamt 36 Monaten gemäß Absatz 3 (1) Wir verzichten abweichend von § 2 Absatz 1 (Erstprü-
nicht überschritten ist. fung) und § 21 Absatz 1 (Nachprüfung) auf die KONKRETE
(5) Wenn wir die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit einstel- VERWEISUNG, es sei denn die VERSICHERTE PERSON war
len, besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Wiederein- zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit Schüler,
gliederungshilfe (§ 9 Absatz 3) oder Umorganisationshilfe Student, Hausfrau bzw. Hausmann, Beamter, Richter,
(§ 9 Absatz 4). Soldat oder Freiwillig Wehrdienstleistender.
(6) Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweise Wieder- Kapitalleistung bei unbefristet anerkannter Berufsunfä-
eingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch higkeit
(SGB V), gelten nicht als Unterbrechung der Arbeitsunfä- (2) Wir zahlen eine Kapitalleistung in Höhe von drei Monats-
higkeit. renten, maximal 6.000 EUR, wenn erstmals eine Berufs-
unfähigkeit im Sinne von § 2 unbefristet anerkannt wird.
§ 7 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die
gungen? Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Im letzten Jahr der
VERSICHERUNGSDAUER wird die Kapitalleistung nur antei-
(1) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, lig geleistet. Sie beträgt dann pro verbleibenden Monat
wenn die VERSICHERTE PERSON aufgrund von Krankheit der VERSICHERUNGSDAUER ein Zwölftel des Betrages
oder Körperverletzung Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nach Satz 1.
- für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens Ein Anspruch auf diese Leistung besteht während der
sechs Monaten nicht mehr ausüben konnte oder gesamten VERSICHERUNGSDAUER nur einmal.
- für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Mona- Es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn eine
ten nicht mehr ausüben konnte und für voraussichtlich
Leistung wegen begrenzter Dienstfähigkeit gemäß § 10
weitere drei Monate auch nicht mehr ausüben können
Absatz 1 erbracht wird.
wird.
Leistung bei Wiedereingliederung
Dies muss durch (fach-)ärztliche Bescheinigungen ge-
mäß § 18 belegt werden. (3) Wir zahlen eine Leistung bei Wiedereingliederung (Wie-
dereingliederungshilfe) in Höhe von sechs Monatsrenten
(2) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für Art
als einmalige Kapitalleistung, wenn eine wegen Berufs-
und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch für
unfähigkeit im Sinne von § 2 unbefristet anerkannte Ver-
die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit.
sicherungsleistung gemäß § 21 Absatz 7 wieder entfällt
und die LEISTUNGSDAUER des Vertrages zum Zeitpunkt
§ 8 Wann entsteht der Anspruch auf Leistung bei Ar- der Entstehung des Anspruchs auf Wiedereingliede-
beitsunfähigkeit? rungshilfe nach noch mindestens ein Jahr beträgt. Der
Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe entsteht mit Ab-
(1) Der Anspruch auf Rente und Befreiung von der Beitrags- lauf des Monats, in dem die zuvor wegen Berufsunfähig-
zahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 entsteht keit im Sinne von § 2 unbefristet anerkannte Versiche-
rückwirkend mit Ablauf des Monats, in den der Beginn rungsleistung nach § 21 Absatz 7 entfällt.
der ersten ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit fällt.
Voraussetzung für die Zahlung der Wiedereingliede-
(2) Wenn und solange Leistungen bei Berufsunfähigkeit ge- rungshilfe ist, dass die VERSICHERTE PERSON durch eine
mäß § 2 oder speziellen Einschränkungen gemäß § 4 er- Wiedereingliederungsmaßnahme ihren zuletzt vor Eintritt
bracht werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen bei der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf wieder in glei-
Arbeitsunfähigkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistun- chem Umfang ausübt.
gen bei Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit oder
Leistungen bei speziellen Einschränkungen ist ausge- Tritt nach Zahlung der Wiedereingliederungshilfe inner-
schlossen. Wenn Berufsunfähigkeit oder spezielle Ein- halb eines Zeitraums von sechs Monaten erneut eine be-
schränkungen vorliegen, werden die Leistungen bei Be- dingungsgemäße Berufsunfähigkeit gemäß § 2 ein, wird
rufsunfähigkeit bzw. speziellen Einschränkungen mit den eine bereits gezahlte Kapitalleistung mit neu entstande-
für diesen Zeitraum bereits vorher erbrachten Leistungen nen Rentenansprüchen infolge Berufsunfähigkeit gemäß
bei Arbeitsunfähigkeit verrechnet. Auf den maximalen 36- § 1 Absatz 1a) verrechnet.
monatigen Leistungszeitraum bei Arbeitsunfähigkeit wer- Ein Anspruch auf diese Leistung besteht während der
den dann diese Zeiträume, für die ursprünglich Leistun- gesamten VERSICHERUNGSDAUER nur einmal.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 10
B 660120 (09.2025)
[Seite 11]
Die Wiedereingliederungshilfe ist auf maximal 12.000 Eu- Es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn die
ro für alle bei uns auf die VERSICHERTE PERSON abge- bisherige regelmäßige Arbeitszeit um weniger als 20 %
schlossenen Verträge gegen Berufs- oder Erwerbsunfä- reduziert wird.
higkeit begrenzt.
(2) Erbringen wir Leistungen wegen begrenzter Dienstfähig-
Es besteht kein Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe, keit und ändert sich der Prozentsatz der Arbeitszeitver-
wenn eine Leistung wegen begrenzter Dienstfähigkeit kürzung, gilt ab Beginn des nächsten Monatsersten nach
gemäß § 10 Absatz 1 entfällt. Wirksamwerden der geänderten Arbeitszeit folgendes :
Werden Leistungen aus der Wiedereingliederungshilfe a) Wenn der Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung
erbracht, haben Sie keinen Anspruch auf zusätzliche sinkt, aber weiterhin mindestens 20 % beträgt, wird
Leistungen aus der Umorganisationshilfe. die anteilige Berufsunfähigkeitsrente auf Basis des
reduzierten Prozentsatzes und der nach § 1 Absatz 1
Leistung bei Umorganisation vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente neu festgelegt.
(4) Wir beteiligen uns auf Antrag in Textform an den Kosten b) Wenn der Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung
einer Umorganisation (Umorganisationshilfe) nach § 2 steigt, wird die anteilige Berufsunfähigkeitsrente auf
Absatz 2 in Höhe von sechs Monatsrenten als einmalige Basis des gestiegenen Prozentsatzes und der nach
Kapitalleistung, wenn die Umorganisationsmaßnahme § 1 Absatz 1 vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente
durch die konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung be- neu festgelegt.
dingt ist und dadurch eine zumutbare Umorganisation er-
reicht wird. Die Änderung Ihrer Arbeitszeit müssen Sie uns unver-
züglich in TEXTFORM mitteilen (siehe § 21 Absatz 6).
Der Anspruch auf Zahlung der Umorganisationshilfe be-
steht nur, wenn die LEISTUNGSDAUER des Vertrages zum Wenn der Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung unter
Zeitpunkt der Umorganisation noch mindestens ein Jahr 20 % sinkt, entfällt der Anspruch auf anteilige Berufsun-
beträgt. Tritt innerhalb eines Zeitraums von sechs Mona- fähigkeitsrente und Beitragsbefreiung und es gilt § 21
ten nach unserer Leistung dennoch Berufsunfähigkeit Absatz 7.
gemäß § 2 ein, wird eine bereits geleistete Umorganisa-
tionshilfe auf neu entstehende Rentenansprüche wegen (3) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für Art
Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Absatz 1 angerechnet. und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch für
die begrenzte Dienstfähigkeit.
Ein Anspruch auf diese Leistung besteht während der
gesamten VERSICHERUNGSDAUER nur einmal. (4) Wenn wir die Leistungen bei begrenzter Dienstfähigkeit
einstellen, besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Wie-
Die Leistungen aus der Umorganisationshilfe sind auf dereingliederungshilfe.
maximal 12.000 Euro für alle bei uns auf die VERSICHER-
TE PERSON abgeschlossenen Verträge gegen Berufs- (5) Die vorstehenden Regelungen zur begrenzten Dienstun-
oder Erwerbsunfähigkeit begrenzt. fähigkeit von Beamten (siehe Absatz 1) gelten für Richter
entsprechend.
Werden Leistungen aus der Umorganisationshilfe er-
bracht, haben Sie keinen Anspruch auf zusätzliche Leis-
tungen aus der Wiedereingliederungshilfe. § 11 Optional Dienstanfängerbonus: Welche Leistungen
erbringen wir für Dienstanfänger?
§ 10 Optional Teil-Dienstunfähigkeit: Welche Leistungen Bei Einschluss der Option Dienstanfängerbonus erbringen
erbringen wir bei begrenzter Dienstfähigkeit (Teil- wir die folgenden Leistungen.
Dienstunfähigkeit)? (1) Wird die VERSICHERTE PERSON als Beamter auf Widerruf,
Bei Einschluss der Option Teil-Dienstunfähigkeit erbringen als Beamter auf Probe oder als Beamter auf Lebenszeit
wir die folgenden Leistungen. ohne beamtenrechtliche Versorgungsansprüche (Dienst-
anfänger) während der Versicherungsdauer berufsunfä-
(1) Der Beamte gilt auch dann als berufsunfähig, wenn seine hig gemäß § 2, gilt Folgendes:
regelmäßige Arbeitszeit aufgrund eines amtsärztlichen
Zeugnisses wegen begrenzter Dienstfähigkeit um min- a) Wir zahlen eine erhöhte Rente in Höhe von 150 %
destens 20 % und maximal 49% gekürzt wird. Es gilt Fol- der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, max. 2.500
gendes: EUR Monatsrente, längstens für die vereinbarte
LEISTUNGSDAUER.
a) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente
anteilig in Höhe des Prozentsatzes der Arbeitszeitver- b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für
kürzung, längstens für die vereinbarte Leistungsdau- die Berufsunfähigkeits-Versicherung, längstens für die
er. vereinbarte LEISTUNGSDAUER. Endet die BEITRAGS-
ZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAUER, endet die
b) Wir befreien Sie vollständig von der Beitragszah- Befreiung von der Beitragszahlungspflicht mit dem
lungspflicht für die Berufsunfähigkeits-Versicherung, Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER.
längstens für die vereinbarte LEISTUNGSDAUER. Endet
die BEITRAGSZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAU- c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt:
ER, endet die Befreiung von der Beitragszahlungs-
Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im
pflicht mit dem Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER. Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die erhöhte Ren-
te jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies er-
c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt: folgt unabhängig von den jeweils festgesetzten Über-
Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im schussanteilsätzen (vgl. § 12). Die Erhöhung der Ren-
Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die anteilige te erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRESTAG.
Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies
erfolgt unabhängig von den jeweils festgesetzten (2) Die erhöhten Leistungen für Dienstanfänger (Rente und
Überschussanteilsätzen (vgl. § 12). Die Erhöhung der Beitragsbefreiung) erbringen wir,
Rente erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRES- - wenn der Leistungsfall innerhalb von sieben Jahren
TAG. seit Ernennung zum Beamten auf Widerruf eintritt;
- wenn die VERSICHERTE PERSON bei Eintritt des Leis-
tungsfalls das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 11
B 660120 (09.2025)
[Seite 12]
- solange Berufsunfähigkeit gemäß § 2 vorliegt; Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Einzel-
Berufsunfähigkeits-Versicherung. Wir verteilen den Über-
- solange die VERSICHERTE PERSON lebt; schuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zu seiner
- solange die vereinbarte LEISTUNGSDAUER nicht über- Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgrup-
schritten ist. pe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,
besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteili-
(3) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für Art gung.
und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch für
die erhöhten Leistungen aus dem Dienstanfängerbonus. Wurde Ihr Vertrag auf der Grundlage eines Kollektivver-
trages oder eines Kollektivrahmenvertrages abgeschlos-
(4) Die vorstehenden Regelungen für Dienstanfänger (siehe sen, gehört der Vertrag abweichend von obiger Regelung
Absatz 1) gelten für Richter entsprechend. zur Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen.
(4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verant-
§ 12 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? wortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Be-
standsgruppen verteilt wird und setzt die entsprechenden
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den BE- Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Da-
WERTUNGSRESERVEN (Überschussbeteiligung). Die Leis-
bei achtet er darauf, dass die Verteilung verursachungs-
tung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro orientiert erfolgt.
betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir
Ihnen, Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussde-
- wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen klaration Anteile an dem auf Ihre Bestandsgruppe entfal-
Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie lenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden
wir diesen verwenden (Absatz 2), bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des
Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung
- wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Ab- für Beitragsrückerstattung entnommen.
sätze 3 und 4),
Der einzelne Vertrag erhält ab Beginn laufende Über-
- wie BEWERTUNGSRESERVEN entstehen und wie wir schussanteile in Prozent des Tarifbeitrags. Diese werden
diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absätze 5 und 6),
in der Regel mit den Beiträgen verrechnet. Sie können
- warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres jedoch mit uns auch die verzinsliche Ansammlung dieser
Vertrages nicht garantieren können (Absatz 7) und Überschussanteile vereinbaren.
- wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informie- Beitragsfrei gestellte Verträge erhalten an jedem Bilanz-
ren (Absatz 8). termin (31.12.) Überschüsse in Prozent des Deckungs-
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande- kapitals am vorausgegangenen Bilanztermin, die verzins-
nen Überschuss unseres Unternehmens und wie ver- lich angesammelt werden.
wenden wir diesen? In der Rentenbezugszeit werden die anfallenden jährli-
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss chen Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir Rente verwendet. Nach Ablauf eines Jahres wird die
nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit Rente jeweils am VERSICHERUNGSJAHRESTAG um den de-
der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, klarierten Prozentsatz der erreichten Rente erhöht.
welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschuss- Bei Abgang des Vertrages durch Kündigung wird der
beteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Stand eines Ansammlungsguthabens ausgezahlt.
Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli-
chen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung Wie entstehen BEWERTUNGSRESERVEN und wie ordnen wir
über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensver- diese Ihrem Vertrag zu?
sicherung (Mindestzuführungsverordnung).
(5) BEWERTUNGSRESERVEN entstehen, wenn der Marktwert
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber- der Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtli-
schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrücker- chen Buchwert liegt.
stattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmit-
telbar den überschussberechtigten Versicherungsverträ- Da vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder allen-
gen gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung für falls geringfügige Beträge zur Verfügung stehen, um Ka-
Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Über- pital zu bilden, entstehen auch keine oder nur geringfügi-
schusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstel- ge BEWERTUNGSRESERVEN. Dennoch entstehende BE-
WERTUNGSRESERVEN, die nach den maßgebenden recht-
lung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich
nur für die Überschussbeteiligung der VERSICHERUNGS- lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu be-
NEHMER verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Aus- rücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig
nahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsori-
Aufsichtsbehörde abweichen. entiertes Verfahren an.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ih- Die Höhe der BEWERTUNGSRESERVEN ermitteln wir jähr-
res Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zu- lich neu, zusätzlich ermitteln wir die Höhe der BEWER-
TUNGSRESERVEN auch für den Zeitpunkt der Beendigung
führung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
Ihres Vertrages.
Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenver-
sicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfä- (6) Bei Beendigung Ihres Vertrages (etwa durch Kündigung
higkeits-Versicherungen) zu Bestandsgruppen zusam- mit Auszahlung eines etwaigen Ansammlungsguthabens
mengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unter- oder Tod) gilt Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann
schiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den BE-
WERTUNGSRESERVEN gemäß der jeweils geltenden ge-
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? setzlichen Regelung zu und zahlen diesen bei Beendi-
gung aus.
(3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen
Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Ver- Bei Verträgen mit Sofortverrechnung der Überschüsse
fahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der Bestandsgrup- mit den Beiträgen fallen keine BEWERTUNGSRESERVEN
pen Gewinnverbände. an.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 12
B 660120 (09.2025)
[Seite 13]
Diese Verträge erhalten deshalb bei Beendigung auch Für Angehörige von Streitkräften wie z.B. der deutschen
keine BEWERTUNGSRESERVEN ausgezahlt. Bundeswehr oder anderer staatlich organisierter Einsatz-
kräfte wie z.B. der Polizei des Bundes oder der Länder
Bei Verträgen mit verzinslicher Ansammlung der Über- gilt zusätzlich zu obigen Leistungsausschlüssen folgen-
schüsse ermitteln wir zunächst die bei Beendigung des des:
Vertrages im Unternehmen vorhandenen, verteilungsfä-
higen BEWERTUNGSRESERVEN nach handelsrechtlichen Nicht mitversichert ist ein unmittelbar oder mittelbar ver-
bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben und nach einem ver- ursachter Versicherungsfall durch die Teilnahme an
ursachungsorientierten Verfahren. Einsätzen mit Mandat der NATO oder UNO. Dazu gehö-
ren auch Auslandseinsätze unter nationaler Verantwor-
Die für die Bewertung der Kapitalanlagen zugrunde ge- tung mit vergleichbarem Gefährdungspotential. Die Ver-
legten Stichtage werden jedes Jahr für das darauffolgen- wendung für humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen
de Jahr bestimmt und im Anhang des Geschäftsberichts ist von dieser Leistungseinschränkung nicht erfasst, so-
veröffentlicht. fern die VERSICHERTE PERSON dabei nicht in bewaffnete
Für die Ermittlung des auf Ihren Vertrag entfallenden An- Unternehmungen einbezogen ist;
teils an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN b) durch innere Unruhen, sofern die VERSICHERTE PERSON
wird jährlich der sich aus Ihrem Vertrag ergebende Zins- auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
träger (Gesamtleistung) errechnet. Bei Beendigung Ihres
Vertrages errechnet sich Ihr Anteil an den verteilungsfä- c) durch VORSÄTZLICHE Ausführung oder den Versuch einer
higen BEWERTUNGSRESERVEN aus dem Verhältnis der Straftat durch die VERSICHERTE PERSON. FAHRLÄSSIGE
über die Jahre gebildeten Gesamtleistungen Ihres Ver- und GROB FAHRLÄSSIGE Verstöße (z.B. im Straßenver-
trages zu den Gesamtleistungen aller anspruchsberech- kehr) sind davon nicht betroffen;
tigten Verträge.
d) durch folgende von der VERSICHERTEN PERSON vorge-
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, nommene Handlungen
dass die Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN ganz - absichtliche Herbeiführung von Krankheit,
oder teilweise entfällt.
- absichtliche Herbeiführung von Kräfteverfall,
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
nicht garantieren?
- absichtliche Selbstverletzung oder
- versuchte Selbsttötung.
(7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen
Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird,
begrenzt beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbe- dass die VERSICHERTE PERSON diese Handlungen in ei-
sondere die Entwicklung des Berufsunfähigkeitsrisikos, nem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zu-
des Kapitalmarkts und der Kosten. stand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen
hat;
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also
nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betra- e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als
gen. VERSICHERUNGSNEHMER oder mit der der Bezugsberech-
tigter VORSÄTZLICH die Berufsunfähigkeit der VERSICHER-
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? TEN PERSON herbeigeführt haben bzw. hat;
(8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder
wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden,
Sie auf unserer Internetseite oder Sie können ihn bei uns dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophen-
anfordern. schutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde;
g) unmittelbar oder mittelbar durch
§ 13 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
- den VORSÄTZLICHEN Einsatz von atomaren, biologi-
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertra- schen oder chemischen Waffen oder
ges. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein ange-
gebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Al- - durch den VORSÄTZLICHEN Einsatz oder das VOR-
lerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den SÄTZLICHE Freisetzen von radioaktiven, biologischen
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 25 Absatz 2 und 3 oder chemischen Stoffen.
und § 26).
Der Ausschluss unserer Leistungspflicht für die unter den
Punkten f) und g) genannten Großschadensereignisse im
§ 14 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus- Zusammenhang mit Kernenergie oder radioaktiven, biologi-
geschlossen? schen oder chemischen Stoffen besteht nur dann, wenn
Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
- die Freisetzung von Strahlen in Folge von Kernenergie
(vgl. Punkt f)) geeignet ist oder
davon, wie es zu dem Versicherungsfall gekommen ist.
- der Einsatz oder die Freisetzung von radioaktiven, biolo-
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versiche- gischen oder chemischen Stoffen (vgl. Punkt g)) darauf
rungsfall verursacht ist: gerichtet sind,
a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen
einen Bürgerkrieg während der Laufzeit des Vertrages. zu gefährden. Die Gefährdung muss dabei zu einer nicht
Unsere Leistungspflicht ist nicht ausgeschlossen, wenn vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegen-
die VERSICHERTE PERSON in unmittelbarem oder mittelba- über den technischen Berechnungsgrundlagen führen, so
rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungsleistun-
einem Bürgerkrieg berufsunfähig wird, denen sie wäh- gen nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist der Fall, wenn mehr
rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik als 1 ‰ des Versichertenbestandes davon betroffen ist. Das
Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv be- Vorliegen der Voraussetzungen muss von einem unabhängi-
teiligt war. gen Treuhänder gutachterlich bestätigt werden.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 13
B 660120 (09.2025)
[Seite 14]
§ 15 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht unser Kündigungsrecht verzichten wir, wenn Sie uns
und welche Folgen hat ihre Verletzung? nachweisen, dass die Anzeigepflichtverletzung unver-
schuldet erfolgt ist.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
(9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich- den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
nach denen wir in TEXTFORM gefragt haben, wahrheitsge- rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
mäß und vollständig anzuzeigen. gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent- (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich mit der
scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- Kündigung nach Maßgabe des § 27 in einen beitrags-
barten Inhalt zu schließen erheblich sind. freien Vertrag um.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrer- Vertragsanpassung
heblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertrags-
erklärung, aber vor Vertragsannahme, in TEXTFORM stel- (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
len. den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
(2) Soll eine andere Person für den Fall einer Berufsunfähig- rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
keit versichert werden, ist auch diese neben Ihnen – zu gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe
wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Absatz 5 und Absatz 9), werden die anderen Bedingun-
Fragen verpflichtet. gen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb- teil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der lau-
Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder ARG- fenden Versicherungsperiode (siehe § 25 Absatz 2 Satz
LISTIG handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie 3) Vertragsbestandteil. Auf unser Recht zur Vertragsan-
selbst davon Kenntnis gehabt oder ARGLISTIG gehandelt. passung verzichten wir, wenn Sie uns nachweisen, dass
die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist.
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
(12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach-
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus- dem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung
setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
- vom Vertrag zurücktreten, - wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Beitrag
- den Vertrag kündigen, um mehr als 10 % erhöhen oder
- den Vertrag anpassen oder - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
Umstand ausschließen.
- den Vertrag wegen ARGLISTIGER Täuschung anfechten
können. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über
die Vertragsanpassung hinweisen.
Rücktritt
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird,
können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
besteht nicht, wenn weder eine VORSÄTZLICHE noch eine Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie
GROB FAHRLÄSSIGE Anzeigepflichtverletzung vorliegt. durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM auf die Folgen
Selbst wenn die Anzeigepflicht GROB FAHRLÄSSIG verletzt einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir
(14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
oder zur Vertragsanpassung, wenn wir den nicht ange-
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
kannten.
gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
(15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs-
gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines
schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles
Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeit-
zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgen-
punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht,
der Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung
die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerhebli-
Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs-
chen Umstand, der
sen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklä-
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi- rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
cherungsfalles weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Leistungspflicht ursächlich war. (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö-
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorste- schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
hend genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht ARGLISTIG zur Vertragsanpassung. Ist der Versicherungsfall vor Ab-
verletzt worden ist. lauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch
nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeige-
(7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, er- pflicht VORSÄTZLICH oder ARGLISTIG verletzt, beträgt die
lischt der Vertrag. Die Rückzahlung der Beiträge können Frist zehn Jahre.
Sie nicht verlangen.
Anfechtung
Kündigung
(17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrich-
Verletzung der Anzeigepflicht weder VORSÄTZLICH noch tige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt
GROB FAHRLÄSSIG erfolgt ist, können wir den Vertrag un- beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der
ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auf VERSICHERTEN PERSON, können wir Ihnen gegenüber die
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 14
B 660120 (09.2025)
[Seite 15]
Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung § 16 Was gilt bei einer Gefahrerhöhung nach Vertrags-
der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hat- schluss?
ten. Absatz 7 gilt entsprechend.
Nach Vertragsschluss (also dem Zugang unserer Annahme-
Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versiche- erklärung bei Ihnen) verzichten wir auf die Anwendung der
rung §§ 23 bis 26 VVG. Das heißt, dass Sie uns nach Vertrags-
schluss gefahrerhöhende Umstände (z.B. die Aufnahme des
(18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Rauchens oder einer neuen Freizeitaktivität) nicht mitteilen
Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder- müssen.
hergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen
mit der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages § 17 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Be-
bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils rufsunfähigkeit oder im Wege eines vereinfachten
neu. Anerkenntnisses bei speziellen Einschränkungen
verlangt wird?
Erklärungsempfänger
(1) Wird eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus dem
(19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Ver- Vertrag beansprucht, müssen uns UNVERZÜGLICH und auf
tragsanpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch ei- Kosten des Ansprucherhebenden folgende Auskünfte,
ne schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber
die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich
abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Be- sind, gegeben und Nachweise sowie die Auskunft nach
vollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein § 30 vorgelegt werden:
Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung
entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhan- a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Be-
den oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, rufsunfähigkeit;
können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als
bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzuneh- b) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbe-
men. handler, die die VERSICHERTE PERSON gegenwärtig
behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben,
Anzeigepflicht bei Wechsel in eine selbständige Berufs- über
unfähigkeits-Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten
- die Ursache des Leidens,
(20) Die Absätze 1 bis 19 finden entsprechend auch auf die - den Beginn des Leidens,
Verträge Anwendung, die im Zusammenhang mit dem
Wechsel dieser selbständigen Berufsunfähigkeits- - die Art des Leidens,
Versicherung in eine selbständige Berufsunfähigkeits- - den Verlauf des Leidens und
Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten zustande ge-
kommen sind. Die bei Abschluss der zugrundeliegenden
- die voraussichtliche Dauer des Leidens sowie
Berufsunfähigkeits-Versicherung nach § 34 Absatz 1 - über den Grad der Berufsunfähigkeit oder
Satz 2 durchgeführte Gesundheitsprüfung bildet die - über Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit;
Grundlage für die Schließung der selbständigen Berufs-
unfähigkeits-Versicherung und der durch Ausübung der c) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs
Soldaten-Wechseloption nach § 34 Absatz 1 zustande der VERSICHERTEN PERSON, deren Stellung und Tä-
gekommene selbständige Berufsunfähigkeits- tigkeit vor und im Zeitpunkt des Eintritts der Berufs-
Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten. Wir verzichten unfähigkeit sowie über danach eingetretenen Verän-
bei Abschluss der selbständigen Berufsunfähigkeits- derungen;
Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten auf eine er-
d) bei Selbstständigen zudem Kopien der Gewerbean-
neute Gesundheitsprüfung im Vertrauen darauf, dass Sie
meldung und Auskünfte über die Anzahl und die Auf-
uns bei Schließung der zugrundeliegenden Berufsunfä-
gaben der im Betrieb beschäftigten Mitarbeitenden;
higkeits-Versicherung alle bekannten Umstände, die für
die Übernahme der Gefahr erheblich sind, vollständig e) bei Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Absatz 5 (Beam-
und richtig angezeigt haben. Sollte sich Ihr Gesundheits- tenklausel) zusätzlich die Verfügungen und die Ur-
zustand nach Schließung der zugrundeliegenden Berufs- kunde über die Entlassung bzw. die Versetzung in
unfähigkeits-Versicherung verschlechtert haben, müssen den Ruhestand in Fotokopie sowie Fotokopien des
Sie uns dies daher nicht anzeigen. ärztlichen Gutachtens bzw. des Gesundheitszeugnis-
ses, auf dessen Feststellung die vorzeitige Entlas-
Stellen wir nach Ausübung der Soldaten-Wechseloption
sung oder Zurruhesetzung wegen allgemeiner
bei der zugrundeliegenden Berufsunfähigkeits-
Dienstunfähigkeit beruht. Der Arztbericht muss in
Versicherung eine Anzeigepflichtverletzung fest, die uns
diesem Fall keine Angabe über den Grad der Berufs-
bei Fortbestehen des Vertrages berechtigen würde, von
diesem Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen, anzu- unfähigkeit enthalten.
fechten oder eine Vertragsanpassung durchzuführen, teilt f) bei Berufsunfähigkeit gemäß § 10 (Teil-
die durch Ausübung der Soldaten-Wechseloption zu- Dienstunfähigkeit) zusätzlich die Verfügungen zur
stande gekommene selbständige Berufsunfähigkeits- Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit sowie
Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten das rechtliche Fotokopien des ärztlichen Gutachtens bzw. des Ge-
Schicksal der zugrunde liegenden Berufsunfähigkeits- sundheitszeugnisses, auf dessen Feststellung die
Versicherung. Würde unsere Leistungspflicht aus der zu- begrenzte Dienstfähigkeit beruht sowie den Bescheid
grunde liegenden Berufsunfähigkeits-Versicherung bei über die veränderte Arbeitszeit.
Ausübung der uns aufgrund der Anzeigepflichtverletzung
zustehenden Rechte entfallen oder würde eine Ver- g) bei Berufsunfähigkeit gemäß § 11 (Dienstanfän-
tragsanpassung durchgeführt werden können, stehen gerbonus) zusätzlich die Fotokopie der Ernen-
uns die entsprechenden Rechte auch in Bezug auf die nungsurkunde zum Beamten auf Widerruf und – so-
durch Ausübung der Soldaten-Wechseloption geschlos- fern bei Beantragung des Leistung bereits erfolgt -
sene selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung für die Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe
Berufs- und Zeitsoldaten zu. bzw. zum Beamten auf Lebenszeit.
h) bei Studenten sind eine gültige Immatrikulationsbe-
scheinigung sowie geeignete Nachweise (z.B. Stu-
dienbuch), dass die Voraussetzungen gemäß § 2 Ab-
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 15
B 660120 (09.2025)
[Seite 16]
satz 11 erfüllt sind, vorzulegen. Erfolgreiche Studien- (4) Die VERSICHERTE PERSON ist dazu verpflichtet, geeignete
abschlüsse sind durch entsprechende Zeugnisse zu Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) zu verwenden und
belegen; zumutbare Heilbehandlungen vorzunehmen, die eine
wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beein-
i) bei Vorliegen eines Tätigkeitsverbots die behördliche trächtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heilbehand-
Verfügung im Original oder in amtlich beglaubigter lungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmer-
Form; zen verbunden sind. Heilbehandlungen, die mit einem
j) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit. operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem
Hierzu zählen auch Nachweise über die wirtschaftli- Zusammenhang als nicht zumutbar an.
chen und finanziellen Verhältnisse und ihre Verände- (5) Wird eine Leistung im Wege eines vereinfachten An-
rungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertra- erkenntnisses bei speziellen Einschränkungen aus
ges sowie bei Eintritt des Versicherungsfalls; dem Vertrag beansprucht, müssen uns UNVERZÜGLICH
k) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zu- und auf Kosten des Ansprucherhebenden folgende Aus-
sätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Ein- künfte, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht er-
richtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und forderlich sind, gegeben und Nachweise vorgelegt wer-
Umfang der Pflege; den:
l) eine Aufstellung
- ausführliche fachärztliche Befunde über die Untersu-
chungsergebnisse (z.B. Histologie) und die Diagnose-
- der Ärzte, anderer Heilbehandler, Krankenhäuser, stellung der gemäß § 4 Absatz 1 versicherten speziel-
Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen oder Pfle- len Einschränkungen sowie
gepersonen, bei denen die VERSICHERTE PERSON in
Behandlung war, ist oder – sofern bekannt – sein
- ausführliche Berichte der Fachärzte, die die VERSI-
CHERTE PERSON wegen des Eintritts von speziellen
wird,
Einschränkungen gegenwärtig behandeln bzw. be-
- der Versicherungsgesellschaften, Sozialversiche- handelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn,
rungsträger oder sonstiger Versorgungsträger, bei Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der versicher-
denen die VERSICHERTE PERSON ebenfalls Leistun- ten speziellen Einschränkungen.
gen wegen Berufsunfähigkeit geltend machen
könnte, (6) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhe-
bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des
- über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Ar- Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
beitgeber der VERSICHERTEN PERSON. pflicht notwendig sind. Wenn Sie eine der in Absatz 1 bis
(2) Zur Feststellung unserer Leistungspflicht können wir wei- 5 genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Folge
tere erforderliche Auskünfte und Unterlagen von Kran- haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in wel-
kenhäusern sowie sonstigen Krankenanstalten, bei de- chem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtver-
nen die VERSICHERTE PERSON in Behandlung war oder letzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung
sein wird, sowie notwendige Nachweise – auch über nicht fällig wird.
wirtschaftliche Verhältnisse und ihre Veränderungen – (7) Für eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Ab-
verlangen. Außerdem dürfen wir erforderliche Auskünfte satz 1 bis 5 gilt § 22.
und Unterlagen von Personenversicherern, Berufsgenos-
senschaften, gesetzlichen Krankenkassen sowie von den (8) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb
Arbeitgebern der VERSICHERTEN PERSON sowie von Be- des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs-
hörden anfordern, soweit wir dazu befugt sind. Auf unse- berechtigte Person die damit verbundene Gefahr.
re Kosten können wir ärztliche Untersuchungen durch
von uns beauftrage Ärzte oder andere Heilbehandler in
Auftrag geben. § 18 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Ar-
beitsunfähigkeit verlangt wird?
Hat die VERSICHERTE PERSON bei Abgabe der Vertrags-
erklärung oder im Rahmen der Leistungsprüfung hierzu (1) Wird bei Einschluss der Option AU-Schutz eine Leis-
ihre generelle Einwilligung erteilt, werden wir sie vor der tung bei Arbeitsunfähigkeit aus dem Vertrag bean-
Erhebung einer solchen Auskunft informieren. Die VERSI- sprucht, müssen uns UNVERZÜGLICH die folgenden Unter-
CHERTE PERSON kann der Erhebung widersprechen oder lagen sowie die Auskunft nach § 30 vorgelegt werden:
jederzeit verlangen, dass diese Erhebung von Daten nur a) für Personen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf
erfolgt, wenn sie jeweils in die einzelne Erhebung einge- Entgeltfortzahlung, ein Anspruch auf Krankentage-
willigt hat. Die VERSICHERTE PERSON kann die erforderli- geld oder eine Anzeigepflicht der Arbeitsunfähigkeit
chen Auskünfte und Aufklärungen auch selbst beschaf- gegenüber der Agentur für Arbeit besteht, Arbeitsun-
fen. fähigkeitsbescheinigungen entsprechend der in
Erhalten wir die zur Feststellung unserer Leistungspflicht Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen
notwendigen Auskünfte und Unterlagen nicht, kann dies und Richtlinien der Krankenkassen;
dazu führen, dass die Erhebungen nicht abgeschlossen b) für andere Personen (wie z.B. Selbstständige ohne
werden können und die Versicherungsleistung nicht fällig gesetzlichen Krankengeldanspruch oder Beamte)
wird, d.h. wir auch keine Leistungen zahlen müssen. entsprechende privatärztliche Berichte, wie etwa Be-
(3) Hält sich die VERSICHERTE PERSON im Ausland auf, kön- scheinigungen zur Beantragung von Krankentage-
nen wir verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Un- geld oder Dienstunfähigkeitsbescheinigungen;
tersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durch- c) für nicht erwerbstätige Personen (wie z. B. Haus-
geführt werden. In diesem Fall übernehmen wir alle übli- frauen/Hausmänner oder Studenten) entsprechende
chen Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Untersu- vergleichbare ärztliche Bescheinigungen;
chungen stehen (z.B. Reise- und Unterbringungskosten).
Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten d) soweit vorliegend, amts- oder betriebsärztliche Be-
verstehen wir – falls erforderlich - die Anreisekosten für scheinigungen sowie Gutachten des Medizinischen
eine Bahnfahrt 2. Klasse oder einen Flug in der economy Dienstes der Krankenkasse (MDK) oder der Agentur
class sowie Unterbringung in einem Mittelklassehotel (3 für Arbeit sowie Gesundheitszeugnisse.
Sterne).
(2) Die Bescheinigungen nach Absatz 1 müssen von einem
zugelassenen und praktizierenden Arzt ausgestellt wor-
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 16
B 660120 (09.2025)
[Seite 17]
den sein. Der Arzt darf nicht zugleich VERSICHERUNGS- bzw. die VERSICHERTE PERSON auf Wunsch kostenfrei bei
NEHMER oder VERSICHERTE PERSON sein bzw. in einem Fragen:
Verwandtschaftsverhältnis zu diesen stehen. - zur Beantragung von Versicherungsleistungen;
(3) Pro Leistungsfall ist mindestens eine Bescheinigung - zum Verfahren der Leistungsprüfung;
nach Absatz 1 über die Arbeitsunfähigkeit von einem
Facharzt der entsprechenden Fachrichtung auszustellen.
- zur Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsun-
fähigkeit gemäß § 2, bei speziellen Einschränkungen
Sämtliche Bescheinigungen müssen Angaben zu Beginn gemäß § 4 oder bei Einschluss der Option AU-Schutz
und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7;
zu der bzw. den zugrundeliegenden Diagnosen ent- - zur Beschreibung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tä-
sprechend den aktuellen in Deutschland gültigen Bestim- tigkeit der VERSICHERTEN PERSON und den eingetretenen
mungen und Richtlinien der Krankenkassen (Diagnose- Veränderungen;
schlüssel nach der jeweils geltenden internationalen
Klassifikation – ICD-10) enthalten. - zum Umfang der Versicherungsleistungen.
(4) Abschluss- und/oder Entlassungsberichte über eine An- Die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlichen
schlussheilbehandlung bzw. eine medizinische Rehabili- Auskünfte (siehe § 17 und 18) können wir auf Wunsch der
tation auf Kosten der gesetzlichen Sozialversicherung VERSICHERTEN PERSON auch im Rahmen eines persönlichen
gelten – sofern dort eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird Gesprächs aufnehmen. Gerne können Sie uns hierzu anru-
– ebenfalls als Nachweis für das Vorliegen bzw. Fortbe- fen. Alle erforderlichen Formulare und Informationen um
stehen einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung die- Leistungen zu beantragen, erhalten Sie direkt von uns oder
ser Heilbehandlung. dem von uns beauftragten Dienstleister.
(5) Die Kosten für die in Absatz 1 bis 4 erforderlichen Nach- Wir unterstützen Sie im gleichen Umfang, wenn wir Ihnen
weise hat der Ansprucherhebende zu tragen. zunächst befristet die vereinbarten Leistungen zahlen konn-
ten und Sie auch über diesen Zeitraum hinaus Leistungen
(6) Zur Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berech- beantragen.
tigt, weitere Auskünfte und Unterlagen von Krankenhäu-
sern sowie sonstigen Krankenanstalten, bei denen die
VERSICHERTE PERSON in Behandlung war oder sein wird, § 20 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
sowie notwendige Nachweise – auch über wirtschaftliche tungspflicht ab?
Verhältnisse und ihre Veränderungen – zu verlangen.
(1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns
Außerdem dürfen wir Auskünfte und Unterlagen von Per-
angeforderten Unterlagen erklären wir in TEXTFORM, ob
sonenversicherern, Berufsgenossenschaften, gesetzli-
und für welchen Zeitraum wir eine Leistungspflicht aner-
chen Krankenkassen sowie von den Arbeitgebern der
kennen.
VERSICHERTEN PERSON sowie von Behörden anfordern.
Auf unsere Kosten können wir ärztliche Untersuchungen (2) Wir können unsere Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit
durch von uns beauftrage Ärzte oder andere Heilbehand- einmalig zeitlich befristet für einen Zeitraum bis zu 12
ler in Auftrag geben. Monaten anerkennen, wenn hierfür ein sachlicher Grund
besteht. Diesen werden wir Ihnen mitteilen. Bis zum Ab-
Hat die VERSICHERTE PERSON bei Abgabe der Vertrags-
lauf der Frist ist dieses Anerkenntnis für uns bindend; ei-
erklärung oder im Rahmen der Leistungsprüfung hierzu
ne Nachprüfung ist während der Befristung ausgeschlos-
ihre Einwilligung erteilt, werden wir sie vor der Erhebung
sen.
einer solchen Auskunft informieren. Die VERSICHERTE
PERSON kann der Erhebung widersprechen oder jederzeit (3) Grundsätzlich erfolgt die Anerkenntnis unserer Leis-
verlangen, dass diese Erhebung von Daten nur erfolgt, tungspflicht bei Berufsunfähigkeit ohne zeitliche Befris-
wenn sie jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt tung. Eine Befristung unserer Leistungspflicht bei Berufs-
hat. Die VERSICHERTE PERSON kann die erforderlichen unfähigkeit werden wir nur in begründeten Einzelfällen
Auskünfte und Aufklärungen auch selbst beschaffen. vornehmen, beispielsweise wenn nicht geklärt ist, ob die
VERSICHERTE PERSON eine andere Tätigkeit im Sinne von
Erhalten wir die zur Feststellung unserer Leistungspflicht
§ 2 Absatz 1 ausübt, wenn noch ergänzende Untersu-
notwendigen Auskünfte und Unterlagen nicht, kann dies
chungen oder Begutachtungen erforderlich sind oder aus
dazu führen, dass die Erhebungen nicht abgeschlossen
medizinischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen
werden können und die Versicherungsleistung nicht fällig
(z.B. ausstehender Abschluss einer medizinischen Be-
wird, d.h. wir auch keine Leistungen erbringen müssen. handlung oder einer Rehabilitationsmaßnahme, Ab-
(7) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhe- schluss einer Einarbeitung oder Fortbildung, Möglichkeit
bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des der Umorganisation bei Selbstständigen) ein Ende der
Versicherungsfalls und unserer Leistungspflicht notwen- Berufsunfähigkeit zum Ablauf der Befristung zu erwarten
dig sind. Wenn Sie eine der in Absatz 1 bis 6 genannten ist.
Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass
Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Aner-
wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang
kenntnis für uns bindend. Wir führen innerhalb dieses
wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann
Zeitraums keine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
durch. Nach Ablauf der Befristung teilen wir dem VERSI-
(8) Für eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Ab- CHERUNGSNEHMER bzw. der VERSICHERTEN PERSON un-
satz 1 bis 6 gilt § 22. aufgefordert in TEXTFORM mit, welche Auskünfte und
Nachweise erforderlich sind, um prüfen zu können, ob
(9) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb ein weiterer Leistungsanspruch besteht. Ein neuer Leis-
des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs- tungsantrag muss nicht geltend gemacht werden.
berechtigte Person die damit verbundene Gefahr.
(4) Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leistung aus
der Berufsunfähigkeits-Versicherung werden wir Sie je-
§ 19 Wie unterstützen wir Sie, wenn Leistungen aus die- weils innerhalb von drei Wochen nach Eingang von Un-
sem Vertrag verlangt werden? terlagen gemäß § 17 über erforderliche weitere Prü-
fungsschritte bzw. fehlende Unterlagen informieren. Lie-
Werden Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung gen uns alle für unsere Leistungsentscheidung erforderli-
beansprucht, unterstützen wir den VERSICHERUNGSNEHMER chen Unterlagen gemäß § 17 vor, so entscheiden wir bei
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 17
B 660120 (09.2025)
[Seite 18]
Berufsunfähigkeit innerhalb von zehn Arbeitstagen, bei (8) Bei Berufsunfähigkeit wegen begrenzter Dienstfähigkeit
Vorliegen von speziellen Einschränkungen innerhalb von gemäß § 10 Absatz 1 müssen Sie uns UNVERZÜGLICH in
fünf Arbeitstagen über unsere Leistungspflicht. Solange Textform mitteilen, wenn sich der Prozentsatz der Ar-
noch Unterlagen fehlen, informieren wir Sie spätestens beitszeitverkürzung ändert.
alle vier Wochen über den Sachstand der Leistungsprü-
fung. Leistungsfreiheit
(5) Der Anspruch auf die Leistungen muss innerhalb der (9) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in
Verjährungsfrist von drei Jahren gerichtlich geltend ge- § 1, § 2, § 11 Absatz 4 und § 10 genannten Vorausset-
macht werden, um den Eintritt der Verjährung zu vermei- zungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir Ihnen
den. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in diese Veränderung in TEXTFORM darlegen. Unsere Leis-
dem der Anspruch auf die Leistungen entstanden ist und tungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach
Sie von den Umständen, die den Anspruch begründen, Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab die-
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen sem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zah-
mussten. len.
(10) Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor
§ 21 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? und ist der Umfang der Pflegebedürftigkeit unter das
Ausmaß von einem Pflegepunkt gesunken, stellen wir
Nachprüfung unsere Leistungen ein. Unsere Leistungen können wir
mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Er-
(1) Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt klärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müs-
haben oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir sen Sie auch die Beiträge wieder zahlen.
berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit oder
das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und das Fortleben
der VERSICHERTEN PERSON nachzuprüfen. Dabei können § 22 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-
wir erneut prüfen, ob die VERSICHERTE PERSON eine an- ten?
dere Tätigkeit im Sinne von § 2 ausübt, wobei neu er-
worbene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu be- Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 17, § 18 und § 21 von
rücksichtigen sind. Ihnen, der VERSICHERTEN PERSON oder dem Ansprucherhe-
benden VORSÄTZLICH nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei
Bei Einschluss der Option Prestige-Schutz verzichten GROB FAHRLÄSSIGER Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind
wir unter bestimmten Voraussetzungen bei der Nachprü- wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des
fung auf die KONKRETE VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1). Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides
gilt nur, wenn wir durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM
(2) Beamte, die aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ru-
hestand versetzt worden sind und Leistungen auf der Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht GROB
Grundlage von § 2 Absatz 5 erhalten, erhalten die versi- FAHRLÄSSIG verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht
cherte Leistung aufgrund von Berufsunfähigkeit solange bestehen.
die Versorgungsbezüge fortlaufend gezahlt werden.
Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nach-
(3) Bei Beamten, die aufgrund eines amtsärztlichen Zeug- weisen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststel-
nisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit vorzeitig ent- lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt
lassen worden sind und Leistungen auf der Grundlage nicht, wenn die Mitwirkungspflicht ARGLISTIG verletzt wird.
von § 2 Absatz 5 erhalten, sind wir berechtigt zu prüfen,
ob die VERSICHERTE PERSON eine andere Tätigkeit im Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab
Sinne von § 2 ausübt, wobei neu erworbene berufliche Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin-
Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. gungen zur Leistung verpflichtet.
(4) Beamte, die eine anteilige Berufsunfähigkeitsrente auf-
grund von begrenzter Dienstfähigkeit erhalten, erhalten § 23 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
die versicherte Leistung aufgrund begrenzter Dienstfä- (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in TEXTFORM
higkeit solange die Voraussetzungen gemäß § 10 Ab- übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papier-
satz 2 vorliegen. form aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die
(5) Die in Absatz 2 bis 4 stehenden Regelungen zur Nach- Ausstellung als Urkunde verlangen.
prüfung von Beamten gelten für Richter entsprechend. (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt an-
(6) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen,
Auskünfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
sich die VERSICHERTE PERSON durch von uns beauftragte können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkun-
Ärzte umfassend untersuchen lässt. Hierbei anfallende de seine Berechtigung nachweist.
Kosten sind von uns zu tragen. Die Bestimmungen des
§ 17 Absatz 2 bis 4 gelten entsprechend.
§ 24 Wer erhält die Leistung?
Mitteilungspflicht
(1) Als unser VERSICHERUNGSNEHMER können Sie bestim-
(7) Sie müssen uns UNVERZÜGLICH in TEXTFORM mitteilen, men, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es
wenn eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wird hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Wenn sie
bzw. sich die Art oder der Umfang der Tätigkeit ändert. keine Bestimmungen treffen, leisten wir an Sie als un-
seren VERSICHERUNGSNEHMER.
War die VERSICHERTE PERSON bei Eintritt der Berufsunfä-
higkeit weder Schüler, Student, Hausfrau bzw. Haus- Bezugsberechtigung
mann, Beamter, Richter, Soldat noch Freiwillig Wehr-
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine an-
dienstleistender und ist die Option Prestige-Schutz ein-
dere Person benennen, die die Leistung erhalten soll
geschlossen, müssen Sie uns UNVERZÜGLICH in
(Bezugsberechtigter).
TEXTFORM mitteilen, wenn Sie Ihre bei Eintritt der Berufs-
unfähigkeit ausgeübte berufliche Tätigkeit wieder auf- Als Bezugsberechtigten können Sie aus steuerlichen
nehmen. Gründen nur die VERSICHERTE PERSON oder DAUERHAFT
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 18
B 660120 (09.2025)
[Seite 19]
(NAHE) ANGEHÖRIGE der VERSICHERTEN PERSON im Sinne (2) Den ersten Beitrag müssen Sie UNVERZÜGLICH nach Ab-
von § 4 Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe b) Versicherungsteu- schluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit
ergesetz (VersStG) in der jeweils gültigen Fassung be- Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebe-
nennen. nen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folge-
beiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Ver-
DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE sind nach derzeitiger sicherungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode um-
Rechtslage (Stand 01/2022) insbesondere: fasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entspre-
- Kinder und Adoptivkinder, chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr
bzw. ein halbes Jahr.
- der Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner im
Sinne des LPartG, (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (Eltern, zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit
Großeltern, Enkel, Urgroßeltern, Urenkel), der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des
Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zah-
- Geschwister und Kinder der Geschwister (Nichten und lung in folgendem Fall als rechtzeitig:
Neffen),
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner im Sinne - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen wer-
den und
des LPartG der Geschwister sowie Geschwister der
Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner im Sin- - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider-
ne des LPartG (Schwägerinnen und Schwager), sprochen.
- Geschwister der Eltern (Tanten und Onkel); Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden
- sonstige in gerader Linie mit dem Ehegatten oder ein- nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzei-
tig, wenn sie UNVERZÜGLICH nach unserer Zahlungsauf-
getragenen Lebenspartner im Sinne des LPartG ver-
wandte Person (Schwiegereltern, Schwiegertöchter, forderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Bei-
Schwiegersöhne). trag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir
berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des LAST-
Nicht als Bezugsberechtige benennen können Sie hinge- SCHRIFTVERFAHRENs zu verlangen.
gen Pflegeeltern, Pflegekinder und Pflegekinder des
Ehegatten oder Lebenspartner, Stiefeltern, Stiefkinder, (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten
Verlobte und Partner einer eheähnlichen oder lebens- zahlen.
partnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, da sich deren (5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Ver-
Angehörigenstatus während der Vertragsdauer ändern einbarung mit uns erforderlich.
kann und es sich somit nicht um DAUERHAFT (NAHE) AN-
GEHÖRIGE handelt. (6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags-
rückstände verrechnen.
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er-
wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung
erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb § 26 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-
können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versi- zeitig zahlen?
cherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten zah-
len, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Versi- Erster Beitrag
cherungsfall ein. (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen,
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- können wir - solange die Zahlung nicht erfolgt ist - vom
rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir von
Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen Ihnen die Kosten für ärztliche Untersuchungen im Rah-
ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung men einer Gesundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht
des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden. zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird,
dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten
Abtretung und Verpfändung haben.
(3) Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag (2) Zusätzlich können wir eine Pauschale in Höhe von 10 %
können Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit dar- der Beiträge des ersten Versicherungsjahres für die Be-
über hinaus eine Abtretung oder Verpfändung rechtlich arbeitung Ihres Vertrages erheben. Wir haben uns bei
möglich ist, gelten die Ausführungen in Absatz 4. der Bemessung der Pauschale an dem bei uns durch-
schnittlich entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie
Anzeige uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde lie-
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts genden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht
(Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nach-
(Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirk- weisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich
sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in TEXT- niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabge-
FORM angezeigt worden sind. Der bisher Berechtigte sind setzt.
im Regelfall Sie als unser VERSICHERUNGSNEHMER. Es (3) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles
können aber auch andere Personen sein, sofern Sie be- noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich-
reits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- tet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. lung in TEXTFORM oder durch einen auffälligen Hinweis
Bei der Einräumung oder Änderung eines Bezugsrechts im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerk-
sind Sie verpflichtet, uns den Angehörigenstatus gemäß sam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt je-
Absatz 2 zwischen dem Bezugsberechtigten und der doch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das
VERSICHERTEN PERSON in TEXTFORM mitzuteilen. Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
Folgebeitrag
§ 25 Was müssen Sie bei Beitragszahlungen beachten? (4) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Ver- wir Ihnen auf Ihre Kosten in TEXTFORM eine Zahlungsfrist
einbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen
zahlen (laufende Beitragszahlung). betragen.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 19
B 660120 (09.2025)
[Seite 20]
(5) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetz- dem Ausgleich der bisher durch die Überschussbeteili-
ten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der gung gewährten Beitragsreduzierung.
Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Ver-
sicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befin- Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um ein langfristig kal-
den. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Frist- kuliertes Produkt, bei dem schon bei Vertragsschluss ei-
setzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. ne garantierte Rente für den Versicherungsfall fest zuge-
sagt wird. Daneben übernehmen wir – je nach Vereinba-
(6) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den rung – weitere Risiken. Wir dürfen diese Leistungsver-
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sprechen nur unter Berücksichtigung angemessener ver-
wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen sicherungsmathematischer Annahmen abgeben.
oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass
wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge Beiträge und Leistungen werden unter der Annahme be-
hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits rechnet, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird.
mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch Die durch eine Kündigung oder Beitragsfreistellung ent-
mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeit- stehenden Belastungen für den Bestand müssen daher
punkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf von den kündigenden VERSICHERUNGSNEHMERn getragen
diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. werden. Würden diese Kosten dagegen allen
VERSICHERUNGSNEHMERn in Rechnung gestellt, könnte
Im Fall der Kündigung wandelt sich der Vertrag in eine der Versicherungsschutz nur ungleich teurer angeboten
beitragsfreie Versicherung entsprechend § 27 um. werden.
(7) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch Wesentliches Kriterium ist schließlich der Gedanke der
nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden Risikogemeinschaft. Dies bedeutet, dass wir sowohl bei
ist. Nachzahlen können Sie nur der Produktkalkulation als auch bei Gestaltung und
- innerhalb eines Monats nach der Kündigung Durchführung des Vertrages stets darauf achten, dass
die Belange der Gesamtheit der VERSICHERUNGSNEHMER
- oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung gewahrt werden.
verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach
Fristablauf. Um die durch eine Beitragsfreistellung entstehenden Be-
lastungen für den Bestand auszugleichen, nehmen wir
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündi- einen Abzug von den beitragsfreien Leistungen vor. Bei
gung unwirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versi- der Kalkulation des Abzugs haben wir folgende Umstän-
cherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist de berücksichtigt:
und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein
verminderter Versicherungsschutz. Veränderung der Risikolage
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert da-
§ 27 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen rauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus
oder kündigen? VERSICHERUNGSNEHMERn mit einem hohen und einem
geringeren Risiko zusammensetzt. Da Personen mit ei-
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung nem geringeren Risiko die Risikogemeinschaft eher ver-
lassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird in
(1) Sie können jederzeit in TEXTFORM verlangen, ganz oder
Form eines kalkulatorischen Ausgleichs sichergestellt,
teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu wer-
dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Einstel-
den. Die Beitragsfreistellung wird zum Schluss der lau-
lung der Beitragszahlung kein Nachteil entsteht.
fenden Versicherungsperiode (siehe § 25 Absatz 2
Satz 3) wirksam. In diesem Fall setzen wir die vereinbar- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
te Berufsunfähigkeitsrente sowie ggf. die Zusatzleistun-
gen ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Leistung Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versiche-
herab. Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten be- rungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich,
rechnet: weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Sol-
venzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfü-
- nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe- gung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages
matik mit den RECHNUNGSGRUNDLAGEN für die Bei- partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln.
tragskalkulation Während der Laufzeit muss der Vertrag daher Solvenz-
- für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode. mittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung ge-
hen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand ver-
Abzug loren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs aus-
(2) Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien geglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital
Leistungen zur Verfügung stehende Betrag mindert sich ist regelmäßig für alle VERSICHERUNGSNEHMER die güns-
um rückständige Beiträge. Außerdem nehmen wir einen tigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Ga-
Abzug vor. Der Abzug beträgt 30 % von nachfolgend de- rantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we-
finierter Beitragssumme: je nachdem, welche Summe sentlich teurer wäre.
niedriger ist, wird entweder die Summe der bis zum Bei- Abzug aufgrund der Überschussbeteiligung
tragsfreistellungstermin fällig gewordenen Beiträge oder
die Summe der ab diesem Termin für die restliche Bei- Die Aufwendungen für Versicherungsfälle nehmen mit
tragszahlungsdauer noch geschuldeten Beiträge heran- steigendem Alter zu. Die Beiträge sind in jährlich gleich-
gezogen. Noch nicht vollendete Jahre werden bei der Be- bleibender Höhe kalkuliert. Zur Abdeckung der steigen-
rechnung anteilig berücksichtigt. Eine Tabelle über die den Aufwendungen bilden wir aus Teilen Ihres Beitrags
Höhe des Abzugs in Euro finden Sie in den Informationen ein sogenanntes Deckungskapital. Dieses wird nach an-
zum Versicherungsangebot. Der Abzug ist zulässig, erkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf Ba-
wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns sis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschuss-
nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, beteiligung ermittelt. Durch die Überschussbeteiligung
weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verblei- haben wir Ihnen bereits Teile des Beitrags gutgeschrie-
benden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu- ben. Dementsprechend kürzen wir das Deckungskapital
dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risi- durch einen Abzug.
kokapital vorgenommen. Darüber hinaus dient der Abzug
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 20
B 660120 (09.2025)
[Seite 21]
Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihres Ver- Kündigung
langens der Beitragsfreistellung von uns vorgenommene
Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre- (8) Sie können Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung jeder-
chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachwiesen, dass zeit zum Schluss der Versicherungsperiode (siehe § 25
der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Absatz 2 Satz 3) in TEXTFORM kündigen.
(3) In der Anfangszeit Ihres Vertrages sind wegen der Kündigen Sie Ihren Vertrag hängt die Wirkung auf Ihren
Verrechnung von Kosten, insbesondere der Ab- Vertrag davon ab, ob die VERSICHERTE PERSON zum Zeit-
schluss- und Vertriebskosten (siehe § 28) keine oder punkt der Kündigung berufsunfähig ist:
nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien a) Ist die VERSICHERTE PERSON zum Zeitpunkt der Kün-
Leistung vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen digung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aus Ihrem
daher wegen der benötigten Risikobeiträge gemes- Vertrag davon unberührt. Daher wird bei Kündigung
sen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur gerin- die laufende Berufsunfähigkeitsrente weitergezahlt.
ge Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Leistung
zur Verfügung. Nähere Informationen zur Höhe der b) Ist die VERSICHERTE PERSON zum Zeitpunkt der Kün-
beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente und zum Ab- digung nicht berufsunfähig, erlischt der Vertrag bei
zug können Sie der Tabelle entnehmen, die Bestand- Kündigung.
teil der Informationen zum Versicherungsangebot ist.
Wenn Sie den Vertrag kündigen, haben Sie keinen An-
(4) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags- spruch auf einen Rückkaufswert.
zahlungspflicht verlangt und erreicht die nach Absatz 1
zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente Die Kündigung Ihres Vertrages kann daher mit Nachtei-
den Mindestbetrag von 50 EUR Monatsrente nicht, erhal- len verbunden sein.
ten Sie statt der beitragsfreien Rente – soweit vorhanden Keine Beitragsrückzahlung
– den Rückkaufswert entsprechend § 169 VVG, und der
Vertrag endet. (9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan-
gen.
Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende bei-
tragspflichtige versicherte Berufsunfähigkeitsrente min- § 28 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?
destens 75 EUR monatlich beträgt.
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in
(5) Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Beiträ- Ihrem Beitrag einkalkuliert und müssen von Ihnen nicht
ge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor. Eine Tabelle gesondert gezahlt werden. Es handelt sich um Ab-
über die Höhe des Abzugs in Euro finden Sie in den In- schluss- und Vertriebskosten (Absatz 2) sowie übrige
formationen zum Versicherungsangebot. Der Abzug ist Kosten (Absatz 4).
zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel
von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für ange- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören ins-
messen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des besondere Abschlussprovisionen für den Versicherungs-
verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. vermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Ver-
Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes triebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und die
Risikokapital vorgenommen. Darüber hinaus dient der Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendun-
Abzug dem Ausgleich der bisher durch die Überschuss- gen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung
beteiligung gewährten Beitragsreduzierung. Weitere Er- stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen
läuterungen sowie versicherungsmathematische Hinwei- Kosten gehören insbesondere die Verwaltungskosten.
se zum Abzug bei Beitragsfreistellung finden Sie in der Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs-
beigefügten „Anlage 1 zu den Versicherungsbedingun- kosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthalte-
gen zum Abzug bei Beitragsfreistellung Ihres Vertrages“. nen Verwaltungskosten können Sie dem Kostenausweis
Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihres Ver- nach § 2 VVGInfoV entnehmen, der Bestandteil Ihrer
langens der Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Vertragsunterlagen ist.
Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-
chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachwiesen, dass Abschluss- und Vertriebskosten
der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
(2) Wir wenden auf Ihren Vertrag für einen Teil der Ab-
(6) Ist die VERSICHERTE PERSON zum Zeitpunkt der Beitrags- schluss- und Vertriebskosten das Verrechnungsverfahren
freistellung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aufgrund nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zill-
bereits vor Beitragsfreistellung eingetretener Berufsunfä- merverfahren) an. Das bedeutet, dass wir die ersten Bei-
higkeit unberührt. träge zur Tilgung dieses Teils der Abschluss- und Ver-
triebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den
Wiederinkraftsetzung Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versiche-
(7) Den beitragsfreien Vertrag können Sie ohne erneute Ge- rungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jewei-
sundheitsprüfung wieder in Kraft setzen, wenn seit dem ligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzli-
Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch keine 6 Monate chen Regelungen für die Bildung einer
vergangen sind, der Versicherungsfall noch nicht einge- DECKUNGSRÜCKSTELLUNG nach § 25 Absatz 2 Ver-
treten ist und der gesamte Beitragsrückstand ausgegli- sicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
chen wird. Der in Absatz 2 genannte Abzug wird Ihrem (RechVersV) in Verbindung mit § 169 Absatz 3
Vertrag gutgeschrieben. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt ist. Der auf
diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungs-
Nach Vereinbarung können Sie nicht gezahlte Beiträge in rückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen wäh-
einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraumes von rend der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge
12 Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder mo- beschränkt.
natlichen Raten zinslos nachzahlen. Alternativ können
Sie beantragen, dass ein eventuell vorhandenes Über- Die darüberhinausgehenden Abschluss- und Vertriebs-
schussguthaben um die nicht gezahlten Beiträge redu- kosten erheben wir über die gesamte Vertragslaufzeit.
ziert wird. Das Zillmerverfahren erspart Finanzierungskosten und
führt deshalb bei Zahlung aller vereinbarten Beiträge zu
einer höheren versicherten Berufsunfähigkeitsrente, Je-
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 21
B 660120 (09.2025)
[Seite 22]
doch wirkt es sich nachteilig auf die Höhe der prämien- Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi-
freien Berufsunfähigkeitsrente aus, vor allen dann, wenn sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsda-
Sie Ihren Vertrag frühzeitig kündigen oder frühzeitig in tum, der Geburtsort und der Wohnsitz.
eine prämienfreie Versicherung umwandeln. Wegen der
Zillmerung ist in einer Anfangszeit nur ein Mindestwert (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten
(Absatz 3) vorhanden. Wie lange diese Anfangszeit dau- und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Ver-
ert, hängt von der individuellen Beitragszahlungsdauer fügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entspre-
Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemeingültig chenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre
angegeben werden. Auch in der Zeit danach kann die Vertragsdaten an die zuständigen in und ausländi-
prämienfreien Berufsunfähigkeitsrente geringer sein als schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn
nach anderen Verrechnungsverfahren. Nähere Informati- ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be-
onen zu den prämienfreien Leistungen können Sie der im steht.
Versicherungsschein angedruckten Tabelle zu den Ga- (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den
rantiewerten entnehmen. Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere
(3) Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns
Betrag zur Berechnung der prämienfreien Berufsunfähig- die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten
keitsrente mindestens der Rückkaufswert, der sich bei notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt
gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- haben.
und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre
ergibt. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen § 31 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen
Höchstzillmersätze (siehe Absatz 2). gesondert in Rechnung?
Übrige Kosten (1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal anlassbe-
(4) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertrags- zogene Kosten gesondert in Rechnung:
laufzeit verteilt. - Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-
schein;
(5) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge,
dass in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Be- - schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folge-
träge zur Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- beiträgen;
rente vorhanden sind (siehe § 27). Nähere Informationen - Durchführung von Vertragsänderungen;
zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können Sie
der Tabelle entnehmen, die Bestandteil der Informatio- - Rückläufern im LASTSCHRIFTVERFAHREN;
nen zum Versicherungsangebot ist. - gebührenpflichtigen Auskünften, die von öffentlichen
Stellen im Zuge der Leistungsabwicklung eingeholt
werden müssen.
§ 29 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres
Namens? Die Höhe der Kosten können Sie der Kostentabelle über
anlassbezogene Kosten entnehmen, die Bestandteil Ihrer
Eine Änderung Ihres Namens oder Ihrer Postanschrift müs- Vertragsunterlagen ist.
sen Sie uns UNVERZÜGLICH mitteilen. Anderenfalls können für
Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an
richtende Erklärung (z.B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit ein- dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orien-
geschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift tiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemes-
zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage sung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem
nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegan- Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. So-
gen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag in Ihrem Gewerbe- fern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe
betrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie ent-
verlegt haben. sprechend herabgesetzt.
(2) Die Höhe der Kosten kann von uns nach billigem Ermes-
§ 30 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? sen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) für die
Zukunft geändert werden. Die jeweils aktuelle Kostenta-
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe- belle können Sie jederzeit bei uns anfordern.
bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von In-
formationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind,
müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, § 32 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nachversi-
Daten und Unterlagen cherung ohne erneute Risikoprüfung möglich?
- bei Vertragsabschluss, Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie
- bei Änderung nach Vertragsabschluss oder (1) Durch die Nachversicherungsgarantie bleiben Sie in der
- auf Nachfrage Gestaltung Ihres Vertrages flexibel und können die versi-
cherte Berufsunfähigkeitsrente während der Vertrags-
UNVERZÜGLICH zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur
laufzeit den privaten und beruflichen Entwicklungen an-
Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Perso-
passen.
nen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe-
bungen und Meldungen maßgeblich sind. Sie haben das Recht, die versicherte Berufsunfähigkeits-
rente ohne erneute Risikoprüfung bei Nachweis folgen-
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind
der Ereignisse zu erhöhen:
beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung
- Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, Familiäre Ereignisse
- der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die a) Vollendung des 18. Lebensjahres der VERSICHERTEN
Rechte an Ihrem Vertrag haben und PERSON (Volljährigkeit);
- der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfän- b) Heirat der VERSICHERTEN PERSON;
gers
c) Geburt eines Kindes der VERSICHERTEN PERSON;
maßgebend sein können.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 22
B 660120 (09.2025)
[Seite 23]
d) Adoption eines minderjährigen Kindes durch die VER- Änderung der gesetzlichen Versorgungssituation
SICHERTE PERSON;
t) Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der
e) Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit inner- Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenver-
halb von 36 Monaten nach der Geburt eines Kindes sicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestver-
bzw. der Adoption eines minderjährigen Kindes der sicherungspflicht erfüllt ist;
VERSICHERTEN PERSON. Eine Erhöhung aus diesem
Ereignis ist nur möglich, wenn noch keine Erhöhung u) erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungs-
aus den Ereignissen c) oder d) in Anspruch genom- grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung;
men worden ist; Darlehensaufnahme
f) Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Lebens- v) Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Bereich
partners im Sinne des Gesetzes über die Eingetra- oder zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobi-
gene Lebenspartnerschaft (LPartG) der VERSICHER- lie durch die VERSICHERTE PERSON in Höhe von min-
TEN PERSON; destens 50.000 EUR;
g) Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen w) Aufnahme eines Darlehens zur Modernisierung oder
Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der VERSI- Renovierung einer selbst genutzten Immobilie durch
CHERTEN PERSON; die VERSICHERTE PERSON in Höhe von mindestens
h) Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten 50.000 EUR.
der VERSICHERTEN PERSON. Eine Erhöhung aus die- Nachversicherungsgarantie bei einem Karrieresprung
sem Ereignis ist nur möglich, wenn noch keine Erhö-
hung aus dem Ereignis g) in Anspruch genommen (2) Ist die VERSICHERTE PERSON
worden ist; - als sozialversicherungspflichtiger Angestellter in ei-
Berufliche Ereignisse nem unbefristeten Angestelltenverhältnis beschäftigt
oder
i) Aufnahme eines Studiums an einer staatlich aner-
kannten Universität, Fachhochschule oder Berufs-
- übt sie seit mindestens sechs Jahren eine berufliche
Tätigkeit als Selbständiger aus,
akademie, dessen angestrebter Studienabschluss in
Deutschland anerkannt ist; haben Sie das Recht, die versicherte Berufsunfähigkeits-
rente zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Ereignis-
j) erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung oder
sen im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversiche-
eines staatlich anerkannten Studiums der VERSI-
rung bei einem Karrieresprung ohne erneute Risikoprü-
CHERTEN PERSON;
fung bei Nachweis folgender Voraussetzungen zu erhö-
k) erfolgreicher Abschluss einer Berufsfortbildung (z. B. hen:
Facharztausbildung, Promotion, Master, Meister,
a) die versicherte Gesamtjahresrente vor der ersten Er-
IHK-Fachwirt, Techniker) der VERSICHERTEN PERSON,
höhung bei einem Karrieresprung beträgt mindestens
sofern sie eine der Berufsfortbildung entsprechende
48.000 EUR und
berufliche Tätigkeit ausübt;
b) der Vertrag besteht seit mindestens fünf Jahren;
l) erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes
für das Lehramt an allgemeinbildenden und berufli- c) das jährliche Bruttoarbeitseinkommen bei sozialver-
chen Schulen (Referendariat) der VERSICHERTEN sicherungspflichtigen Angestellten erhöht sich um
PERSON mit anschließender Aufnahme einer unbe- mindestens 5 % im Vergleich zum Vorjahr.
fristeten Schultätigkeit im Angestelltenverhältnis ohne
Zusage auf eine spätere Verbeamtung; d) der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten
drei Jahre bei beruflich Selbständigen erhöht sich um
m) erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen, nicht- mindestens 10 % im Vergleich zum durchschnittli-
selbständigen und unbefristeten Vollzeittätigkeit der chen Gewinn vor Steuer der drei davor liegenden
VERSICHERTEN PERSON; Jahre.
n) erstmaliger Wechsel der VERSICHERTEN PERSON in Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie
die berufliche Selbstständigkeit (Hauptberuf) in ei-
nem anerkannten Ausbildungsberuf; (3) Sie haben das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf
Versicherungsjahre die versicherte Berufsunfähigkeits-
o) erstmaliger Wechsel der VERSICHERTEN PERSON aus rente unabhängig von einem in Absatz 1 oder 2 genann-
einer seit mindestens einem Jahr bestehenden Teil- ten Ereignis zu erhöhen. Die Erhöhung kann frühestens
zeittätigkeit in eine unbefristete Vollzeittätigkeit; sechs Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.
p) bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten Stei- Weitere Regelungen für die Nachversicherungsgarantie
gerung des jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bzw.
bei Beamten Steigerung der Bruttobezüge der VERSI- (4) Das Recht auf Nachversicherung ohne erneute Risi-
CHERTEN PERSON von mindestens 10 % im Vergleich koprüfung ist ausgeschlossen, wenn bei Ausübung des
zum Vorjahr; Rechts auf Nachversicherung (Zugang der Erklärung
beim Versicherer) bei einer ereignisabhängigen Erhö-
q) bei beruflich Selbstständigen Steigerung des durch- hung nach Absatz 1 oder 2 oder einer ereignisunabhän-
schnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei gigen Erhöhung nach Absatz 3
Jahre um mindestens 30 % im Vergleich zum durch-
schnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor lie-
- die VERSICHERTE PERSON das 50. Lebensjahr bei er-
eignisabhängiger bzw. das 45. Lebensjahr bei ereig-
genden Jahre;
nisunabhängiger Erhöhung vollendet hat;
r) die VERSICHERTE PERSON erhält Prokura; - die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im
s) die VERSICHERTE PERSON scheidet aus nicht medizi- Sinne von § 2, dienstunfähig, vermindert erwerbsfä-
nischen Gründen aus dem öffentlichen Dienst aus hig, pflegebedürftig oder arbeitsunfähig im Sinne von
und wechselt als sozialversicherungspflichtiger An- § 7 Absatz 1 ist oder war;
gestellter oder als Selbstständiger in die Privatwirt- - die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung bei
schaft speziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat;
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 23
B 660120 (09.2025)
[Seite 24]
- die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung f) Übt die VERSICHERTE PERSON die Nachversicherung
wegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit, ver- bei einem Karrieresprung gemäß Absatz 2 aus, kann
minderter Erwerbsfähigkeit, speziellen Einschränkun- die versicherte Jahresrente abweichend von Ab-
gen, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Ver- satz 5 d)
lust einer Grundfähigkeit gestellt hat oder hatte; - bei einem sozialversicherungspflichtigen Ange-
- die finanzielle Angemessenheit gemäß Absatz 5 f) stellten maximal im selben Verhältnis erhöht
nicht vorliegt; werden, wie sich das Bruttojahresgehalt erhöht
hat bzw.
- der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist. - bei einem Selbständigen maximal im selben Ver-
Darüber hinaus ist das Recht auf Nachversicherung ohne hältnis erhöht werden , wie sich der durchschnitt-
erneute Risikoprüfung bei Ausübung des Rechts auf liche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre
Nachversicherung (Zugang der Erklärung des Versiche- erhöht hat; maximal um 20%.
rers) bei einer ereignisabhängigen Erhöhung nach Ab-
satz 2 oder einer ereignisunabhängigen Erhöhung nach Durch die Erhöhungen bei einem Karrieresprung darf
Absatz 3 ebenfalls ausgeschlossen, wenn die versicherte Gesamtjahresrente abweichend von
Absatz 5 d) den Betrag von 72.000 EUR nicht über-
- die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine steigen.
vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder
vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat. Ob dies g) Die Gesamtjahresrente muss außerdem unter Be-
der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsantrag rücksichtigung bereits bestehender Anwartschaften
entnehmen; des Versicherten auf Versorgungsleistungen bei Be-
rufsunfähigkeit/Erwerbsminderung aus privaten Ver-
- der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersver- trägen und der betrieblichen Altersversorgung im
sorgung (z.B. bei einer Unterstützungskassenzusage
Verhältnis zur Einkommenssituation des Versicherten
oder rückgedeckten Pensionszusage) abgeschlossen
finanziell angemessen sein. Dies ist nicht der Fall,
wurde;
wenn diese Versorgungsanwartschaften der
- der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer VERSICHERTEN PERSON mehr als 60 % des letzten
Grundfähigkeiten-Versicherung zustande gekommen jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bei sozialversi-
ist. cherungspflichtig Beschäftigten bzw. mehr als 60 %
des Vorjahresgewinns vor Steuern aus einer selbst-
(5) Für die Nachversicherungsgarantie gelten folgende Re- ständig ausgeübten Tätigkeit bei Selbstständigen
gelungen: bzw. mehr als 30 % der jährlichen Bruttobezüge des
a) Die Nachversicherung ist durch Mitteilung in Textform Vorjahrs bei Beamten oder Richtern betragen. Für
auszuüben, die bei einer ereignisabhängigen Nach- Soldaten gelten die gleichen Einkommensgrenzen
versicherung nach Absatz 1 oder 2 innerhalb von wie für Beamte. Ein entsprechendes Überprüfungs-
zwölf Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignis- recht behalten wir uns vor.
ses bei uns eingegangen sein muss. Innerhalb dieser h) Die Erhöhung aus der Nachversicherung erfolgt im
Frist müssen Sie uns auch den Eintritt des jeweiligen bestehenden Vertrag. Wir berechnen den Beitrag für
Ereignisses durch Vorlage geeigneter Nachweise die Erhöhung nach dem am Erhöhungstermin er-
(z.B. Einkommensunterlagen, Urkunden oder amtli- reichten rechnungsmäßigen Alter der VERSICHERTEN
che Bestätigungen, Gewerbeanmeldung, Handelsre- PERSON, der restlichen Versicherungs-, Leistungs-
gisterauszug) belegt haben. und Beitragszahlungsdauer sowie den ursprünglich
b) Das eine Nachversicherung auslösende Ereignis vereinbarten Annahmebedingungen und der Risi-
gemäß Absatz 1 oder 2 muss während der VERSI- koeinschätzung (insbesondere Leistungseinschrän-
CHERUNGSDAUER eingetreten sein. kungen, Beitragszuschläge) des zugrundeliegenden
Vertrages.
c) Zwischen zwei Erhöhungen aus der ereignisabhängi-
gen Nachversicherung nach Absatz 1 oder 2 oder (6) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrags getroffenen
aus der ereignisunabhängigen Nachversicherung Vereinbarungen, insbesondere die Allgemeinen Bedin-
nach Absatz 3 müssen mindestens zwölf Monate lie- gungen sowie die Bezugsrechtsverfügungen, erstrecken
gen. sich auch auf die Erhöhung der Versicherungsleistungen.
Eine außerplanmäßige Erhöhung der Versicherungsleis-
d) Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung tungen im Rahmen der Nachversicherungsgarantie setzt
muss zwischen 900 EUR und 6.000 EUR liegen, wo- die Fristen für eine Verletzung der vorvertraglichen An-
bei jede Erhöhung maximal 150 % der bei Vertrags- zeigepflicht (vgl. § 15) nicht erneut in Kraft.
abschluss versicherten Jahresrente betragen darf.
Durch die Erhöhung darf außerdem die versicherte
Gesamtjahresrente einer VERSICHERTEN PERSON den § 33 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Überprü-
Betrag von 48.000 EUR nicht übersteigen. Die Ge- fung der Berufsgruppeneinstufung, ein nachträgli-
samtjahresrente umfasst neben der bereits versicher- cher Einschluss oder eine nachträgliche Erhöhung
ten Rente auch sämtliche Renten aufgrund der der Beitragsdynamik möglich?
Nachversicherungsgarantie.
(1) Sie haben das Recht, die Berufsgruppeneinstufung ohne
Sonderregelung bei Berufseinstieg erneute Gesundheitsprüfung überprüfen zu lassen und
die Beitragsdynamik nachträglich einzuschließen oder
e) Nimmt die VERSICHERTE PERSON nach erfolgreichem eine bestehende Beitragsdynamik zu erhöhen (Erweite-
Abschluss einer anerkannten Ausbildung oder eines rungsgarantie), wenn
staatlich anerkannten Studiums erstmalig eine unbe-
fristete oder eine auf mindestens zwei Jahre befriste- - die VERSICHERTE PERSON als Schüler im Sinne von
te Berufstätigkeit auf, kann die versicherte Berufsun- § 2 Absatz 10 die Schulform bzw. in die gymnasiale
fähigkeitsrente im Rahmen der ereignisabhängigen Oberstufe wechselt oder
Nachversicherung erhöht werden. Die versicherte - die VERSICHERTE PERSON als Schüler im Sinne von
Jahresrente kann abweichend von Absatz 5 d) um § 2 Absatz 10 nach erfolgreichem Schulabschluss
bis zu 12.000 EUR aufgestockt werden. erstmals ein Studium an einer staatlich anerkannten
Hochschule oder eine Ausbildung in einem staatlich
Sonderregelung bei Karrieresprung anerkannten Ausbildungsberuf beginnt oder eine un-
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 24
B 660120 (09.2025)
[Seite 25]
befristete oder eine auf mindestens zwei Jahre befris- gruppeneinstufung unverändert. Eine erneute Ge-
tete Berufstätigkeit aufnimmt oder sundheitsprüfung erfolgt nicht. Eine Verschlechterung
- die VERSICHERTE PERSON als Student im Sinne von der Berufsgruppeneinstufung ist ausgeschlossen.
§ 2 Absatz 9 nach erfolgreichem Abschluss eines
staatlich anerkannten Studiums erstmals eine unbe- § 34 Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in
fristete oder eine auf zwei Jahre befristete Berufstä- die selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung
tigkeit aufnimmt oder für Berufs- und Zeitsoldaten ohne erneute Gesund-
- die VERSICHERTE PERSON als Auszubildende im Sinne heitsprüfung möglich?
von § 2 Absatz 8 nach erfolgreichem Abschluss einer
Berufsausbildung erstmals eine unbefristete oder eine (1) Sie haben das Recht, den bestehenden
auf mindestens zwei Jahre befristete Berufstätigkeit Versicherungsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung
aufnimmt oder in eine selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung für
Berufs- und Zeitsoldaten zu wechseln (Soldaten-
- die VERSICHERTE PERSON eine anerkannte Fortbildung Wechseloption). Die selbständige Berufsunfähigkeits-
(z. B. Facharztausbildung, Meister, IHK-Fachwirt, Versicherung, die die Soldaten-Wechseloption begründet
Techniker) erfolgreich abgeschlossen hat. stellt die der selbständigen Berufsunfähigkeits-
Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten
(2) Das Recht auf Berufsgruppenüberprüfung sowie der
zugrundeliegende Versicherung dar (zugrundeliegende
nachträgliche Einschluss oder die nachträgliche Erhö-
Berufsunfähigkeits-Versicherung). Ein Wechsel ist nur
hung der Beitragsdynamik ist ausgeschlossen, wenn
möglich bei Vorliegen folgender Voraussetzung, wenn:
- die VERSICHERTE PERSON bei Aufnahme der Ausbil- - die VERSICHERTE PERSON als Schüler im Sinne von
dung, des Studiums oder der Berufstätigkeit bereits
§ 2 Absatz 10 sich anschließend an einen
das 30. Lebensjahr vollendet hat;
erfolgreichen Schulabschluss erstmals zum Dienst als
- die VERSICHERTE PERSON bei erfolgreichem Abschluss Soldat verpflichtet oder
einer anerkannten Fortbildung bereits das 45. Lebens-
jahr vollendet hat;
- die VERSICHERTE PERSON als Auszubildender sich
anschließend an einen erfoglreichen Abschluss in
- die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
Sinne von § 2, dienstunfähig, vermindert erwerbsfä- erstmals zum Dienst als Soldat verpflichtet oder
hig, pflegebedürftig oder arbeitsunfähig im Sinne von
§ 7 Absatz 1 ist oder war;
- die VERSICHERTE PERSON als Student im Sinne von
§ 2 Absatz 9 sich anschließend an einen erfolgreichen
- die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung aus Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums
einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Ein- erstmals zum Dienst als Soldat verpflichtet oder
schränkungen erhält oder erhalten hat;
- die VERSICHERTE PERSON als Freiwillig
- die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung Wehrdienstleistender sich anschließend an einen
wegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit, ver- erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Wehrdienstes
minderter Erwerbsfähigkeit, speziellen Einschränkun- erstmals zum Dienst als Soldat verpflichtet.
gen, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Ver-
lust einer Grundfähigkeit gestellt hat oder hatte; (2) Ein Wechsel in die selbständige Berufsunfähigkeits-
Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten ist nur möglich
- der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist; bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
- die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine - zum Zeitpunkt der Ausübung der Wechseloption wird
vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder von uns ein Tarif für eine selbständige
vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat; Berufsunfähigkeits-Versicherung für Berufs- und
- der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption aus Zeitsoldaten für Neuabschlüsse angeboten;
einer Grundfähigkeiten-Versicherung zustande ge-
kommen ist.
- die VERSICHERTE PERSON kann gemäß den zum
Zeitpunkt des Wechsels geltenden Annahmerichtlinien
(3) Für die Ausübung der Erweiterungsgarantie gelten zu- für Soldaten eine selbständige Berufsunfähigkeits-
sätzlich folgende Regelungen: Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten
abschließen.
- die Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung und der
nachträgliche Einschluss oder die nachträgliche Erhö- (3) Das Recht auf die Wechseloption ohne erneute
hung der Beitragsdynamik erfolgt auf Antrag in TEXT- Gesundheitsprüfung ist ausgeschlossen, wenn zum
FORM. Dieser muss innerhalb von zwölf Monaten nach Zeitpunkt des Wechsels:
Wechsel der Schulform / in die gymnasiale Oberstufe,
Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung,
- die VERSICHERTE PERSON das 30. Lebensjahr
vollendet hat;
Wechsel in die unbefristete oder in die auf mindestens
zwei Jahre befristete Berufstätigkeit oder erfolgrei- - die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im
chem Abschluss einer anerkannten Fortbildung bei Sinne von § 2, dienstunfähig, vermindert erwerbsfä-
uns eingegangen sein; hig, pflegebedürftig oder arbeitsunfähig im Sinne von
§ 7 Absatz 1 ist oder war;
- das Recht auf Überprüfung der Berufsgruppenein-
stufung und auf nachträglichen Einschluss oder nach- - die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung bei
trägliche Erhöhung der Dynamik kann während der speziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat;
VERSICHERUNGSDAUER jeweils nur einmal ausgeübt - die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung
werden; wegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit, ver-
- bei der Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung und minderter Erwerbsfähigkeit, speziellen Einschränkun-
dem nachträglichen Einschluss oder der nachträgli- gen, Pflegebedürftigkeit oder bei Arbeitsunfähigkeit
chen Erhöhung der Beitragsdynamik werden die zum gestellt hat oder hatte;
Überprüfungszeitpunkt gültigen Annahmerichtlinie für - die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine
den dann ausgeübten Beruf zugrunde gelegt; vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder
- die Risikoeinstufung (insbesondere Leistungsein- vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat. Ob dies
schränkungen, Beitragszuschläge) des bestehenden der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsantrag
Vertrages bleiben bei einer Verbesserung der Berufs- entnehmen;
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 25
B 660120 (09.2025)
[Seite 26]
- der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersver- Stellen wir nach Ausübung der GF-Wechseloption bei der
sorgung (z.B. bei einer Unterstützungskassenzusage zugrundeliegenden Grundfähigkeiten-Versicherung eine An-
oder rückgedeckten Pensionszusage) abgeschlossen zeigepflichtverletzung fest, die uns bei Fortbestehen des Ver-
wurde; trages berechtigen würde, von diesem Vertrag zurückzutre-
ten, ihn zu kündigen, anzufechten oder eine Vertragsanpas-
- der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer sung durchzuführen, teilt dieser durch Ausübung der GF-
Grundfähigkeiten-Versicherung zustande gekommen Wechseloption zustande gekommene Vertrag das rechtliche
ist; Schicksal der zugrunde liegenden Grundfähigkeiten-
- der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist. Versicherung. Würde unsere Leistungspflicht aus der zu-
grunde liegenden Grundfähigkeiten-Versicherung bei Aus-
(4) Für die Wechseloption gelten folgende Regelungen: übung der uns aufgrund der Anzeigepflichtverletzung (siehe
§ 15 Absatz 1 bis 19) zustehenden Rechte entfallen oder
Der Wechsel in eine selbständige Berufsunfähigkeits-
würde eine Vertragsanpassung durchgeführt werden können,
Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten erfolgt auf
stehen uns die entsprechenden Rechte auch in Bezug auf
Antrag in TEXTFORM, der innerhalb von zwölf Monaten
diesen Vertrag zu.
nach der Verpflichtung zum Dienst als Berufs- oder
Zeitsoldat bei uns eingegangen sein muss. Innerhalb
dieser Frist muss uns der Eintritt des Anlasses durch § 36 Welche Überbrückungsmöglichkeiten bestehen bei
Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Zahlungsschwierigkeiten?
Ernennungsurkunde) belegt werden.
(1) Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten haben
(5) Die für den Wechsel in die Berufsunfähigkeits- Sie neben der Beitragsfreistellung (§ 27) das Recht, eine
Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten zum Zeitpunkt Beitragsstundung unter Aufrechterhaltung des Versiche-
des Wechsels notwendigen tarifierungsrelevanten rungsschutzes zu beantragen. Die Beitragsstundung
Merkmale und die Tätigkeit als Soldat der VERSICHERTEN kann frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn und
PERSON werden für die Beurteilung der Versicherbarkeit längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten bean-
in Berufsunfähigkeits-Versicherung für Berufs- und tragt werden.
Zeitsoldaten zugrunde gelegt.
Erfolgt der Antrag auf Beitragsfreistellung frühestens
Es gilt die ursprüngliche Risikoeinschätzung (insbeson- nach Ablauf von 24 Monaten seit Vertragsbeginn, kann
dere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschläge) des die Beitragsstundung für eine Übergangszeit von bis zu
zugrundeliegenden Vertrages. 24 Monaten erfolgen.
Für den neu abzuschließenden Berufsunfähigkeits- (2) Darüber hinaus haben Sie das Recht, auf Antrag unter
Vertrag für Berufs- und Zeitsoldaten gelten die für den Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für einen
Tarif maßgeblichen Versicherungsbedingungen und Überganszeit von 24 Monaten eine zinslose Beitrags-
RECHNUNGSGRUNDLAGEN. Der neue Berufsunfähigkeits- stundung zu erhalten, wenn Sie:
Vertrag wird für dieselbe VERSICHERTE PERSON
abgeschlossen. Für die Berechnung des neuen Beitrags - arbeitslos sind,
wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, die - sich in gesetzlicher Elternzeit befinden,
Berufsgruppeneinstufung für Soldaten und das - sich in einem Sabbatical befinden,
rechnungsmäßige Alter zum Zeitpunkt des Wechsels
zugrunde gelegt. Es gelten maximal das für Soldaten - erwerbsgemindert oder pflegebedürftig sind.
zulässige Endalter der Vertrags- und LEISTUNGSDAUER.
Es muss der Bescheid oder Leistungsnachweis eines
Lassen die Annahmerichtlinien für die zum Zeitpunkt des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers oder Versor-
Wechsels ausgeübten beruflichen Tätigkeit der gungswerks oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
VERSICHERTEN PERSON als Soldat nur ein niedrigeres über ein Sabbatical (Sabbatical-Vertrag) vorliegen.
Endalter zu, dann ist die Vertrags- und LEISTUNGSDAUER
Wenn die genannten Anlässe enden, müssen Sie uns
für den neuen Berufsunfähigkeits-Vertrag für Berufs-
dies anzeigen. Danach endet die zinslose Stundung.
und Zeitsoldaten entsprechend zu kürzen.
Der Antrag auf Beitragsstundung aufgrund der genann-
Mit dem vollständigen Wechsel dieser
ten Anlässe kann frühestens nach Ablauf von
Berufsunfähigkeits-Versicherung in eine
sechs Monaten seit Vertragsbeginn gestellt werden.
Berufsunfähigkeits-Versicherung für Berufs- und
Zeitsoldaten endet dieser Vertrag. (3) Nach Vereinbarung können Sie gestundete Beiträge in
einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraumes von
(6) Für die von Ihnen zu beachtende Anzeigepflicht bei
12 Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder mo-
Abschluss eines Vertrages im Rahmen der
natlichen Raten zinslos nachzahlen. Alternativ können
Wechseloption gilt § 15.
Sie beantragen, dass ein eventuell vorhandenes Über-
schussguthaben um die nicht gezahlten Beiträge redu-
§ 35 Welche zusätzlichen Regelungen gelten, wenn der ziert wird.
Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer
Grundfähigkeiten-Versicherung (GF-Wechseloption)
§ 37 Was gilt für die Verlängerungsoption bei Erhöhung
zustande gekommen ist?
der gesetzlichen Regelaltersgrenze?
Die bei Abschluss der Grundfähigkeiten-Versicherung durch-
(1) Erhöht sich die Regelaltersgrenze der VERSICHERTEN
geführte Gesundheitsprüfung hat die Grundlage für die
PERSON in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der
Schließung dieses Vertrages gebildet. Wir haben bei Ab-
beamtenrechtlichen Altersversorgung oder einem berufs-
schluss dieses Vertrages auf eine erneute Gesundheitsprü-
ständischen Versorgungswerk um mindestens
fung im Vertrauen darauf verzichtet, dass Sie uns bei Schlie-
12 Monate, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne er-
ßung der Grundfähigkeiten-Versicherung alle bekannten Um-
neute Risikoprüfung an die neue Regelaltersgrenze der
stände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind,
VERSICHERTEN PERSON anzupassen.
vollständig und richtig angezeigt haben. Sollte sich Ihr Ge-
sundheitszustand nach Schließung der Grundfähigkeiten- Durch die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER er-
Versicherung verschlechtert haben, mussten Sie uns dies höht sich Ihr Beitrag bei gleichbleibender Berufsunfähig-
daher nicht anzeigen. keitsrente.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 26
B 660120 (09.2025)
[Seite 27]
(2) Dieses Recht auf Verlängerung der VERSICHERUNGS- (2) Haben Sie zu Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeits-
DAUER auf die neue, erhöhte Regelaltersgrenze der VER- Versicherung zusätzliche Leistungen in Form von Optio-
SICHERTEN PERSON ist ausgeschlossen, wenn zum Zeit- nen (siehe § 3 § 6, § 9 bis 11) eingeschlossen, entfallen
punkt der Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetz- diese bei der Basisrentenversicherung mit BUZ.
lichen Rentenversicherung, in der beamtenrechtlichen Al-
tersversorgung oder einem berufsständischen Versor- (3) Dieses Recht auf Übernahme der zu Ihrer Versicherung
gungswerk: erfolgten Risikoprüfung für eine Basisrente mit BUZ ist
ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses
- die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im einer Basisrente mit BUZ:
Sinne von § 2, vermindert erwerbsfähig, pflegebedürf-
tig oder arbeitsunfähig im Sinne von § 7 Absatz 1 ist - die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im
oder war; Sinne von § 2, vermindert erwerbsfähig, pflegebedürf-
- die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung aus tig oder arbeitsunfähig im Sinne von § 7 Absatz 1 ist
einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Ein- oder war;
schränkungen bezieht oder bezogen hat; - die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung aus
- die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Ein-
wegen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbs- schränkungen bezieht oder bezogen hat;
fähigkeit, speziellen Einschränkungen, Pflegebedürf- - die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung
tigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Verlust einer Grundfä- wegen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbs-
higkeit gestellt hat oder hatte; fähigkeit, speziellen Einschränkungen, Pflegebedürf-
- der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist; tigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Verlust einer Grundfä-
higkeit gestellt hat oder hatte;
- die verbleibende VERSICHERUNGSDAUER weniger als 5
Jahre beträgt: - der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist;
- die VERSICHERTE PERSON bereits das 50. Lebensjahr - die VERSICHERTE PERSON bereits das 45. Lebensjahr
vollendet hat; vollendet hat;
- die zum Verlängerungszeitpunkt gültigen Annahme- - die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine
richtlinien im konkreten Fall keine höheren Endalter vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder
zulassen. vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat. Ob dies
der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsantrag
(3) Für die Verlängerungsoption gelten folgende Regelun- entnehmen;
gen:
- der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersver-
a) Die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER erfolgt sorgung (z.B. bei einer Unterstützungskassenzusage
auf Antrag in TEXTFORM, der innerhalb von zwölf Mo- oder rückgedeckten Pensionszusage) abgeschlossen
naten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung wurde;
zur Erhöhung der Regelaltersgrenze der VERSICHER- - der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer
TEN PERSON bei uns eingegangen sein muss.
Grundfähigkeiten-Versicherung zustande gekommen
b) Die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER erfolgt ist;
maximal um den Zeitraum, um den die gesetzliche - das Endalter Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeits-
Regelaltersgrenze der VERSICHERTEN PERSON erhöht Versicherung unter dem Mindestendalter liegt, das für
wurde. Hierbei werden nur volle Jahre berücksichtigt den Abschluss einer Basisrenten mit BUZ vorausge-
(Beispiel: erhöht sich die individuelle Regelalters- setzt wird.
grenze um 16 Monate, erfolgt die Verlängerung der
VERSICHERUNGSDAUER um 12 Monate). (4) Die Übernahme der Ergebnisse der Risikoprüfung bei
Abschluss einer Basisrente mit BUZ ist nur möglich bei
c) Die RECHNUNGSGRUNDLAGEN und die Risikoeinstu- Vorliegen folgender Voraussetzungen:
fung (insbesondere Leistungseinschränkungen, Bei-
tragszuschläge) des bestehenden Vertrages bleiben - der Abschluss der Basisrente mit BUZ erfolgt in einem
unverändert. Eine erneute Risikoprüfung erfolgt nicht. zu diesem Zeitpunkt für das Neugeschäft geöffneten
Tarif;
d) Die Verlängerung erfolgt jeweils zum nächsten Jah-
restag der Versicherung. - der Beitrag für die neue Basisrentenversicherung mit
BUZ beträgt höchstens 6.000 EUR p.a.;
e) Das Recht auf Verlängerung der VERSICHERUNGS-
DAUER kann während der Beitragszahlungspflicht des - die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für die neue
Vertrages insgesamt nur einmal in Anspruch ge- Basisrentenversicherung mit BUZ ist nicht höher als
nommen werden. die Berufsunfähigkeitsrente der gekündigten Berufs-
unfähigkeits-Versicherung;
§ 38 Unter welchen Voraussetzungen kann das Ergebnis
- die Versicherungs- und Leistungsdauer der neuen
BUZ zur Basisrente stimmt mit der restlichen Versi-
der Risikoprüfung dieser Versicherung für eine cherungs- und Leistungsdauer der bestehenden Be-
neue Basisrente mit Berufsunfähigkeits- rufsunfähigkeits-Versicherung überein;
Zusatzversicherung der versicherten Person zur
Verfügung gestellt werden? - es gilt die ursprüngliche Risikoeinschätzung (insbe-
sondere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschlä-
(1) Sie können beantragen, dass wir die Ergebnisse der Ri- ge) des zugrundeliegenden Vertrages.
sikoprüfung Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeits-
Versicherung für den Abschluss einer Basisrente mit Be- (5) Für die von Ihnen zu beachtende Anzeigepflicht bei Ab-
rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) für die schluss einer Basisrente mit BUZ mit Übernahme der Ri-
VERSICHERTE PERSON zur Verfügung stellen. sikoprüfungsergebnisse des bestehenden Vertrages gilt
§ 15.
Hierfür muss die bestehende Berufsunfähigkeits-
Versicherung gekündigt werden unter der Bedingung,
dass zeitgleich eine Basisrente mit BUZ für die
VERSICHERTE PERSON als VERSICHERUNGSNEHMER bean-
tragt wird.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 27
B 660120 (09.2025)
[Seite 28]
§ 39 Ist der Versicherer zu einer Anpassung des Beitrags Versicherungsombudsmann e.V.
berechtigt? Postfach 080632
10006 Berlin
(1) Unter den Voraussetzungen von § 163 VVG sind wir Telefon: 0800 3696000
berechtigt, den Beitrag neu festzusetzen oder die Fax: 0800 369 9000
Versicherungsleistung herabzusetzen. Bei einer E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Erhöhung der Beiträge könne Sie stattdessen die Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Herabsetzung der Versicherungsleistung verlangen.
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängi-
(2) Eine Neufestsetzung des Beitrags oder Herabsetzung ge und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich-
der Versicherungsleistung (vgl. Absatz 1) können wir nur tungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich-
vornehmen, wenn ein unabhängiger Treuhänder die tungsverfahren teilzunehmen.
Voraussetzungen des § 163 Absatz 1 Nr. 1 und 2 VVG
überprüft und bestätigt hat. Versicherungsaufsicht
(3) Sie sind mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre-
§ 40 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwick-
dung? lung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige
Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter-
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz-
Deutschland Anwendung. dienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten
sind:
§ 41 Wo ist der Gerichtsstand? Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
Graurheindorfer Straße 108
zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den
53117 Bonn
Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist
E-Mail: poststelle@bafin.de
auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla-
Internet: www.bafin.de
geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen
Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufent- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
halts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden
ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ih- kann.
ren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
Rechtsweg
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres ge- beschreiten.
wöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juris-
Unser Beschwerdemanagement
tische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. (5) Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder das
Versicherungsunternehmen beschweren möchten, könne
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhn-
Sie unsere Hotline unter 089/6787-4444 anrufen. Sie
lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus
können die Beschwerde auch über unsere Internetseite
dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem
www.diebayerische.de, Rubrik Beschwerdemanagement
wir unseren Sitz haben.
oder per Brief (die Bayerische, Beschwerdemanagement,
Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München) bei uns ein-
§ 42 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns reichen.
einmal nicht zufrieden sind?
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind § 43 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von
oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Bestimmungen?
Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkei-
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-
ten offen.
den, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-
Versicherungsombudsmann e.V. gen nicht berührt.
(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den
Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Diesen errei-
chen Sie derzeit wie folgt:
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 28
B 660120 (09.2025)