Skip to content

Insurance broker / Occupational disability insurance (Berufsunfähigkeitsversicherung) / Policy wording archive

SIGNAL IDUNA SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS: the policy wording in full

Oberste SBU-Linie ab 50 Prozent mit rückwirkender Leistung ab sechs Monaten, Dienstunfähigkeitsklausel, Pflege- und Demenzklausel, Sofortleistung bei schweren Krankheiten, Reha-, Umorganisations- und Wiedereingliederungshilfe.

German market: tariffs for people living in Germany.

Done in two minutes: your details are enough, we take care of the rest.

  • Free for you, same price as going direct
  • 4.97 out of 5 stars from 5,042 reviews
  • On your side when you claim

Take out this policy through NAMMERT

You have already worked out with your AI what fits you. All we need now are your details. We pass your application on to SIGNAL IDUNA.

  1. AI has advised
  2. 2Your details
  3. Application to SIGNAL IDUNA

Payment by direct debit

The premium is collected from your account. We check the IBAN for errors as you type.

I authorise SIGNAL IDUNA to collect payments from my account by direct debit. At the same time, I instruct my bank to pay the direct debits it draws on my account. Note: I may request a refund of the amount debited within eight weeks of the debit date, under the terms agreed with my bank. SIGNAL IDUNA will send the creditor identifier and the mandate reference with the confirmation.

Your broker mandate

To submit your application to SIGNAL IDUNA on your behalf, we need your mandate and power of attorney. Please read it and sign below.

Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS from SIGNAL IDUNA (Occupational disability insurance (Berufsunfähigkeitsversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

We pass your application on to SIGNAL IDUNA and get back to you with the confirmation.

Everything about this policy

What the policy covers: 79 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Insured monthly disability incomeyes„Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.“§ 1 Abs. 1, page 2
Product form: standalone disability income policy or rider to a life or pension policyyes„(Berufsunfähigkeitsversicherung)“Titel, page 1
Definition of disability: last occupation as it was performed before the health impairmentyes„ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben“§ 2 Abs. 1, page 2
Benefit from a degree of disability of 50 percentyes„Es besteht kein Anspruch auf die Leistungen nach § 1 Absatz 1, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit geringer als 50 % ist.“§ 2 Abs. 1, page 2
Prognosis period: disability exists if it is expected to last at least six monthsyes„mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande war oder voraussichtlich sein wird“§ 2 Abs. 1, page 2
Deemed disability: six months of continuous disability counts as disability from the startyes„Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums“§ 2 Abs. 1, page 2
Retroactive payment in case of late notification (without time limit)yes„Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.“§ 1 Abs. 2, page 2
Worldwide cover, also with permanent residence abroadyes„Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“§ 1 Abs. 8, page 2
Policy term: age up to which a disability occurring is coverednot addressed
Benefit end age: age up to which the benefit is paid at mostnot addressed
Meets the minimum standards of the German broker working group (AK Beratungsprozesse)not addressed

Referral to other occupations

PointRuleWording (German)Clause
Abstract referral to another occupation that is not actually performednone„Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung.“§ 2 Abs. 1, page 2
Concrete referral to another occupation actually performedyes„die sie entsprechend ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann und“§ 2 Abs. 10, page 4
Concrete referral: acceptable loss of income as a fixed percentageyes„Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt ausgeübten Beruf begrenzt. Sie beträgt jedoch höchstens 20 %.“§ 2 Abs. 10, page 4
Concrete referral: preservation of previous standard of living expressly statedyes„Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen“§ 2 Abs. 10, page 4
Waiver of business reorganisation for the self-employedyes„Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation bei Selbstständigen, wenn“§ 2 Abs. 2, page 3
Reorganisation obligation for the self-employed: conditions (business size, capital, loss of income)yes„kein erheblicher Kapitaleinsatz zu ihrer Durchführung notwendig ist“§ 2 Abs. 2, page 3
Leaving the occupation: how long the last occupation remains decisive (years)yes„Berufsunfähigkeit die vorher konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung.“§ 2 Abs. 11, page 4
Parental leave, unemployment, caring for relatives: which occupation applies during the breakyes„Bei ununterbrochenen Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit legen wir in den ersten 5 Jahren die vor der Unterbrechung ausgeübte Tätigkeit“§ 2 Abs. 11, page 4
Students: definition of disability (subject, progress, intended occupation)yes„Als Berufe zählen für uns auch die Tätigkeiten von Hausfrauen, Hausmännern, Studenten und Schülern.“§ 2 Abs. 1, page 2
Pupils: definition of disability (ability to attend school, grade, type of school)yes„Als Berufe zählen für uns auch die Tätigkeiten von Hausfrauen, Hausmännern, Studenten und Schülern.“§ 2 Abs. 1, page 2
Apprentices: definition of disability (trade, completion of training)yes„Bei Auszubildenden wird bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit der mit der Ausbildung angestrebte Beruf zugrunde gelegt.“§ 2 Abs. 1, page 2
Infection clause for medical professions: official ban on practising counts as disabilityyes„Eine Verfügung, die auf gesetzlichen Vorschriften, behördlicher Anordnung oder einem nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Hygieneplan beruht“§ 2 Abs. 12, page 4
Civil servant clause: retirement due to unfitness for service counts as disabilityyes„Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie“§ 2 Abs. 4, page 3
Unfitness for service also for probationary and revocable civil servants (dismissal instead of retirement)yes„wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“§ 2 Abs. 4, page 3
Unfitness for sea service: certified unfitness of seafarers counts as disabilitynot addressed

Sick leave and long-term care

PointRuleWording (German)Clause
Sick leave clause: benefit for extended sick leave without proof of disabilitynot addressed
Sick leave clause: required duration of sick leave (months)not addressed
Sick leave clause: maximum benefit period per claim and in total (months)not addressed
Sick leave clause: amount of benefit (share of the disability benefit or monthly cap)not addressed
Benefit in case of need for long-term care, also without disabilityyes„Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge“§ 2 Abs. 13, page 4
Care clause: measure (care grade or points for daily activities) and required levelyes„so hilflos war oder voraussichtlich sein wird“§ 2 Abs. 13, page 4
Benefit in case of dementia (moderate dementia, regardless of occupation)yes„Als Demenz im Sinne dieser Bedingungen gelten „mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5“§ 2 Abs. 16, page 4

Adjustments and options

PointRuleWording (German)Clause
Guaranteed insurability: increase of the benefit without new health assessmentyes„Leistungserhöhung bzw. Leistungsumwandlung durch die Ausübung der Ausbaugarantie nach den Besonderen Bedingungen für die Ausbaugarantie“§ 4 Abs. 2, page 6
Guaranteed insurability: events (marriage, birth, pay rise, property purchase, self-employment, graduation)not addressed
Guaranteed insurability: maximum per event and in totalnot addressed
Guaranteed insurability: age limit and deadline after the event (months)not addressed
Increase option without a specific event (usually in the first policy years)not addressed
Premium indexation: annual increase of premium and benefit without health assessmentyes„Leistungserhöhung durch eine vereinbarte Dynamik nach den Besonderen Bedingungen für die entsprechende Dynamik“§ 4 Abs. 2, page 6
Benefit indexation: guaranteed increase of the benefit in paymentyes„Wir erhöhen die Berufsunfähigkeitsrente ab Eintritt des Leistungsfalls jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.“§ 1 Abs. 1, page 2
Extension option: extending the policy term without health assessment if the retirement age risesnot addressed
Premium deferral in financial difficulty and during claim assessment (duration, interest-free)yes„werden Ihnen die Beiträge für bis zu 24 Monate zinslos gestundet.“§ 21 Abs. 1, page 14
Reinstatement without health assessment after paid-up status or interruptionyes„kann der Vertrag innerhalb von 3 Jahren ab dem Beginn der ersten Beitragsfreistellung aufgrund einer Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.“§ 25 Abs. 18, page 17

Additional benefits

PointRuleWording (German)Clause
Waiver of premium in case of disabilityyes„Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versicherung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.“§ 1 Abs. 1, page 2
Reintegration aid when benefit ends (lump sum, number of monthly benefits)yes, up to EUR 12,000„zahlen wir für maximal weitere 12 Monate die versicherten Leistungen, höchstens jedoch insgesamt 12.000 EUR“§ 13 Abs. 3, page 12
Reorganisation aid for the self-employed (contribution to restructuring the business)yes, up to EUR 12,000„zahlen wir für maximal 6 Monate die versicherten Leistungen, höchstens aber 12.000 EUR“§ 14 Abs. 1, page 12
Bridging payment during claim assessmentnot addressed
Lump sum on onset of disability (start capital)not addressed
Benefit for critical illness (add-on, list of illnesses)yes„Als Sofortleistungen erbringen wir längstens für insgesamt 18 Monate folgende Leistungen“§ 3 Abs. 2, page 5
Support with rehabilitation and return to work (rehab management, costs)yes, up to EUR 6,000„übernehmen wir die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von sechs Monatsrenten, maximal aber 6.000 EUR.“§ 13 Abs. 1, page 12
Deadline for the insurer's claim decision after receipt of documents (weeks)yes„Diese Erklärung geben wir innerhalb von 5 Arbeitstagen ab, nachdem uns die in Absatz 1 genannten Unterlagen vorliegen.“§ 12 Abs. 2, page 12

Claims and review

PointRuleWording (German)Clause
Notification deadline on onset of disability with consequences for late noticenone„Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.“§ 1 Abs. 2, page 2
Duty to cooperate: examination by doctors appointed by the insurer (costs, travel, choice)yes„Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte“§ 10 Abs. 2, page 11
Obligation to undergo treatment (operations, therapy) beyond simple measuresnone„Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnahmen, die mit einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem Zusammenhang nicht als zumutbar an.“§ 10 Abs. 4, page 11
Review: scope (only health improvement or new occupational activity)yes„sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit nachzuprüfen.“§ 15 Abs. 1, page 12
Review: referral to newly acquired skillsyes„erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von“§ 15 Abs. 2, page 12
Review: frequency (at most once a year) and notice before benefit stops (months)yes„Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte anfordern und einmal jährlich verlangen“§ 15 Abs. 1, page 12
Time-limited acceptance of the claim (permitted, duration, once only)yes„einmalig ein auf maximal 12 Monate zeitlich befristetes Anerkenntnis aussprechen.“§ 12 Abs. 3, page 12
Individual agreement in the claim (time-limited settlement instead of acceptance)not addressed

Exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of war (passive war risk abroad, deployments abroad)yes„Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, es sei denn, das die Berufsunfähigkeit verursachende Ereignis tritt während eines Aufenthaltes der versicherten Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein“§ 8 Abs. 2 a, page 9
Exclusion of nuclear energy and ionising radiation (except medical treatment)yes„durch Strahlen aufgrund von Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden“§ 8 Abs. 2 e, page 9
Exclusion of terrorism (only where nuclear, biological or chemical weapons are used)yes„atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bei terroristischen Akten“§ 8 Abs. 2 f, page 10
Exclusion of motor sport (races and practice with motor vehicles and motorboats)none„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 8 Abs. 1, page 9
Exclusion of dangerous sports and aviation (diving, climbing, offshore sailing, pilots)none„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 8 Abs. 1, page 9
Exclusion of self-harm and attempted suicide (waiting period, except mental disorder)yes„absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten“§ 8 Abs. 2 c, page 9
Exclusion or waiting period for mental illnessnone„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 8 Abs. 1, page 9

Contract and disclosure

PointRuleWording (German)Clause
Pre-contractual disclosure: period covered by the health questions (years)not addressed
Rescission for breach of disclosure: period from conclusion (five years, ten for intent or fraud)yes„Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung.“§ 9 Abs. 16, page 10
Waiver of rescission, termination and adjustment for innocent or slightly negligent non-disclosureyes„Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf eine Vertragsanpassung.“§ 9 Abs. 11, page 10
Insurer waives its right to cancel (ordinary termination and premium increase for change of risk)not addressed
No duty to report change of occupation, new hobbies or moving abroadnot addressed
Rider: continuation if the base policy becomes paid-up or is cancellednot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Total permanent disability for the usual occupation (incapacidad permanente total)not addressed
Absolute permanent disability for any occupation (incapacidad permanente absoluta)not addressed
Severe disability needing another person's help for daily activities (gran invalidez)not addressed
Form of benefit: lump sum (capital) or annuity (renta)not addressed
Recognition by Spanish social security (INSS) as a condition of paymentnot addressed
Temporary incapacity (daily benefit during sick leave)not addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risks (terrorism, natural disasters)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS (Berufsunfähigkeitsversicherung) (2319605)
[Seite 1] SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS (Berufsunfähigkeitsversicherung) Fassung 01.2026 Inhaltsverzeichnis Versicherungsumfang § 1  Welche Leistungen erbringen wir?............................................................................................................................................................. 2 § 2  Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?............................................................................................................................................................. 2 § 3  Bei welchen schweren Krankheiten und Einschränkungen können Sie Sofortleistungen erhalten?......................................................... 5 § 4  Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Vertrag?.......................................................................................................................... 6 § 5  Wie entstehen kalkulatorische Bestandteile und was bedeutet dies für Ihren Vertrag?............................................................................ 7 § 6  Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?..................................................................................................................................................... 7 § 7  Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?......................................................................................... 9 § 8  In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?............................................................................................................. 9 § 9  Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?..................................................................... 10 Auszahlung von Leistungen § 10  Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung erhalten möchten?.................................................................................................11 § 11 Wie unterstützen wir Sie im Leistungsfall?...............................................................................................................................................11 § 12 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?.......................................................................................................... 12 § 13 Wann erhalten Sie eine Rehabilitationshilfe bzw. eine Wiedereingliederungshilfe?................................................................................ 12 § 14 Wann erhalten Sie eine Umorganisationshilfe für Selbstständige?......................................................................................................... 12 § 15 Was gilt nach Anerkennung unserer Leistungspflicht?............................................................................................................................ 12 § 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten?.......................................................................................................................... 12 § 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?.................................................................................................................................. 13 § 18 Wer erhält die Leistung?.......................................................................................................................................................................... 13 Beiträge und Kosten § 19 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?............................................................................................................................. 13 § 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?........................................................................................................... 13 § 21 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können?.......................................................................... 14 § 22 Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines Berufswechsels überprüfen lassen?...................................................................................... 14 § 23 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?.............................................................................................................................. 15 § 24 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?..................................................................................................................... 15 Kündigung und Beitragsfreistellung § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?............................................................................................................................................................................................. 15 Sonstige Regelungen § 26 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?......................................................................................... 17 § 27 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?..................................................................................................................................... 17 § 28 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?............................................................................................................................. 17 § 29 Wo ist der Gerichtsstand?....................................................................................................................................................................... 17 § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?.................................................................................. 18 Anhang Erklärung der verwendeten Fachbegriffe......................................................................................................................................................... 19 Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VI (Fassung vom 22.11.2021)................................................................................................................. 20 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 1 von 20 [Seite 2] Sehr geehrter Kunde1), mit diesen Bedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. In den Bedingungen regeln wir das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir wichtige Fachbegriffe im Anhang. Alle Begriffe, die wir dort erläutern, haben wir im Text kursiv gekennzeichnet. 6  Liegt im Zeitpunkt unserer Entscheidung über die Leistungs- Versicherungsumfang pflicht keine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen mehr vor, besteht ein Anspruch auf Leistungen nur für die Dauer der § 1 Welche Leistungen erbringen wir? Berufsunfähigkeit. Unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit 7  Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie 1  Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Haben wir unsere dieser Versicherung berufsunfähig (siehe § 2), so erbringen wir fol- Leistungspflicht anerkannt, werden wir Ihnen die nach Absatz 2 zu gende Leistungen: viel gezahlten Beiträge mit 1 % pro Jahr verzinst zurückzahlen. • Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, längstens bis Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, werden zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Ihnen die Beiträge bis zur Entscheidung über unsere Leistungs- • Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versi- pflicht oder im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zur cherung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs- rechtskräftigen Entscheidung zinslos gestundet. Besteht nach die- dauer. Läuft die Beitragszahlungsdauer vor der Leistungsdauer ser Entscheidung kein Anspruch auf Leistungen, müssen Sie die ab, ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer maßgeblich. gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen. • Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall mit Alternativ haben Sie auch das Recht, die gestundeten Beiträge uns vereinbart haben, dann gilt: • innerhalb von höchstens 48 Monaten in gleichen monatlichen Wir erhöhen die Berufsunfähigkeitsrente ab Eintritt des Leistungs- Raten nachzuzahlen oder falls jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Rentensteige- • durch eine Herabsetzung der vereinbarten Leistungen ausglei- rung nehmen wir jeweils zum Versicherungsjahrestag vor, erst- chen zu lassen (siehe dazu § 21 Absatz 3). mals zu dem auf die Zahlung der ersten Berufsunfähigkeitsrente folgenden Versicherungsjahrestag. Die Bemessungsgröße für Während dieser 48 Monate erheben wir keine Zinsen. diese erste Rentensteigerung ist die vor Eintritt unserer Leis- 8  Der Versicherungsschutz gilt weltweit. tungspflicht versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die Bemes- 9  Die Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir monatlich im Voraus. sungsgröße für die folgenden Rentensteigerungen ist jeweils die zuletzt vor dem Versicherungsjahrestag gezahlte Berufsunfähig- 10  Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung keitsrente. Bei dieser Bemessungsgröße bleiben Rentensteige- ergeben (siehe § 6). rungen aufgrund beitragsfreier Bonusrenten aus der Überschuss- § 2 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor? beteiligung (siehe § 6 Abschnitt VI) außer Betracht. Berufsunfähigkeit Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versi- 1  Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person cherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum infolge bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungs- • Krankheit, dauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. Die Beitrags- • Körperverletzung oder zahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie zur Beitrags- • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, zahlung verpflichtet sind. die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbro- Weitere Regelungen zu unseren Leistungen chen zu mindestens 50 % außerstande war oder voraussichtlich 2  Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ent- sein wird, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund- steht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetre- heitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und sie ten ist. auch keine andere Tätigkeit im Sinne des Absatzes 10 ausübt, die 3  Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir leisten in diesen endet, wenn Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums (siehe § 1 Absatz • die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr 2). vorliegt, Es besteht kein Anspruch auf die Leistungen nach § 1 Absatz 1, • wenn die versicherte Person stirbt oder wenn der Grad der Berufsunfähigkeit geringer als 50 % ist. • die vereinbarte Leistungsdauer abläuft. Als Berufe zählen für uns auch die Tätigkeiten von Hausfrauen, 4  Endet der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzah- Hausmännern, Studenten und Schülern. lung vor Ablauf der Versicherungsdauer, wird der Vertrag mit dem Bei Auszubildenden wird bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit der Beitrag und der Berufsunfähigkeitsrente fortgeführt, die unmittelbar mit der Ausbildung angestrebte Beruf zugrunde gelegt. vor dem Beginn unserer Leistungspflicht vereinbart waren. Renten- erhöhungen, die während unserer Leistungspflicht in Form von Bei Selbstständigen ist zusätzlich Absatz 2 zu beachten. Bonusrenten aus der Überschussbeteiligung (siehe § 6 Abschnitt Bei Beamten bzw. Richtern und Kirchenbeamten gilt zusätzlich VI) oder - sofern vereinbart - infolge einer garantierten Rentenstei- Absatz 4 bzw. Absatz 5. gerung im Leistungsfall (siehe Absatz 1) erbracht wurden, bleiben Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung. unberücksichtigt. Die Beiträge müssen Sie wieder zahlen, wenn die Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. 5  Wird die versicherte Person nicht berufsunfähig vor Ablauf der Versicherungsdauer, wird aus dieser Versicherung keine Leis- tung nach Absatz 1 fällig. 1) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers ver- zichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 2 von 20 [Seite 3] Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen Tritt der Leistungsfall nach Ablauf der vereinbarten Versicherungs- 2  Bei Selbstständigen setzt Berufsunfähigkeit zusätzlich zu dauer der Option Beginner+ ein, wird aus dieser Option keine Leis- Absatz 1 voraus, dass die versicherte Person ihren zuletzt ausge- tung fällig. übten Beruf auch dann nicht ausüben kann, nachdem sie ihren Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (siehe Betrieb zumutbar umorganisiert hat oder zumutbar umorganisieren § 1 Absatz 1) mit uns vereinbart haben, dann ist die Bemessungs- könnte. Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn größe für die erste Rentensteigerung die vor Eintritt unserer Leis- • dadurch für einen längeren Zeitraum keine spürbaren Einkom- tungspflicht versicherte Berufsunfähigkeitsrente, die um den verein- mensverluste entstehen, barten Prozentsatz der Option Beginner+ erhöht wurde. Die • kein erheblicher Kapitaleinsatz zu ihrer Durchführung notwendig Bemessungsgröße für die folgenden Rentensteigerungen ist jeweils ist, die zuletzt vor dem Versicherungsjahrestag versicherte, um den • der versicherten Person eine sinnvolle Tätigkeit verbleibt vereinbarten Prozentsatz der Option Beginner+ erhöhte Berufsun- und fähigkeitsrente. Bei dieser Bemessungsgröße bleiben Rentenstei- • sie ihre Stellung als Betriebsinhaber beibehält. gerungen aufgrund beitragsfreier Bonusrenten aus der Über- Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensredu- schussbeteiligung (siehe § 6 Abschnitt VI) außer Betracht. zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im Rah- 7  Die Option Beginner+ können Sie nur bei Vertragsschluss mit men der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im uns vereinbaren und während der Versicherungsdauer nicht mehr Vergleich zum jährlichen Gewinn vor Steuern im zuletzt vor Eintritt ausschließen. der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf begrenzt. Teil-Dienstunfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) bei Beamten Sie beträgt jedoch höchstens 20 %. 8  Wenn Sie Leistungen bei einer Teil-Dienstunfähigkeit mit uns Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation bei Selbst- vereinbart haben, dann gelten ergänzend die nachfolgenden Rege- ständigen, wenn lungen: • im Rahmen des von der versicherten Person ausgeübten Berufs Ist die versicherte Person Beamter und wird ihre bisherige, regel- der Anteil der kaufmännischen oder organisatorischen Tätigkeiten mäßige Arbeitszeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder an der täglichen Arbeitszeit mindestens 90 % beträgt oder eines amtsärztlichen Gutachtens wegen begrenzter Dienstfähigkeit • wenn die versicherte Person in den letzten 2 Jahren vor um mindestens 20 % reduziert, so gilt sie als berufsunfähig. In die- Anspruchsstellung in ihrem Betrieb durchgehend weniger als 10 sem Fall befreien wir Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt hat. Geringfü- Versicherung. Die nach § 1 Absatz 1 versicherte Rente zahlen wir gig entlohnte und kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter bleiben dabei anteilig in Höhe des Prozentsatzes der Arbeitszeitreduzierung unberücksichtigt. (anteilige Rente). Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (siehe 3  Wenn die versicherte Person die durchschnittliche wöchentli- § 1 Absatz 1) mit uns vereinbart haben, dann erhöhen wir die antei- che Arbeitszeit ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit reduziert und lige Rente um den vereinbarten Prozentsatz. die Gründe dafür nicht auf Krankheit, Körperverletzung oder mehr Wird die bisherige, regelmäßige Arbeitszeit um einen geringeren als altersentsprechenden Kräfteverfalls beruhen, dann gilt soweit Prozentsatz als 20 % reduziert, besteht kein Anspruch auf diese der Versicherungsfall innerhalb der ersten 5 Jahre nach Reduzie- Leistungen. rung der Arbeitszeit eingetreten ist ergänzend Folgendes: Wenn Sie die Option Beginner+ mit uns vereinbart haben und der Bei der Prüfung unserer Leistungspflicht legen wir die durchschnitt- Leistungsfall innerhalb der Versicherungsdauer dieser Option ein- liche wöchentliche Arbeitszeit ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit tritt, erhöhen wir die anteilige Rente um den vereinbarten Prozent- vor der Reduzierung zugrunde. Dies gilt für eine Nachprüfung satz (siehe Absatz 6). (siehe § 15) entsprechend. Erbringen wir Leistungen wegen begrenzter Dienstfähigkeit und Allgemeine Dienstunfähigkeit bei Beamten ändert sich während des Leistungsbezuges der Prozentsatz der 4  Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfä- Reduzierung der bisherigen, regelmäßigen Arbeitszeit, gilt Folgen- hig, wenn sie - vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Alters- des: grenze - aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztli- chen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen • Wenn der Prozentsatz auf unter 20 % sinkt, endet der Anspruch bzw. in den Ruhestand versetzt wird. auf Leistungen (siehe § 1 Absatz 3) und Ihr Vertrag wird entspre- chend § 1 Absatz 4 fortgeführt. Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen • Wenn der Prozentsatz sinkt, nach der Senkung aber weiterhin wurden, liegt eine Berufsunfähigkeit nicht oder nicht mehr vor, mindestens 20 % beträgt, wird die anteilige Rente auf Basis des wenn eine andere Tätigkeit nach Absatz 10 ausgeübt wird. reduzierten Prozentsatzes und der nach § 1 Absatz 1 versicherten Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Rente neu bestimmt. Haben Sie eine garantierte Rentenstei- Ruhestand versetzt wurden, verzichten wir auf die konkrete Verwei- gerung im Leistungsfall (siehe § 1 Absatz 1) mit uns vereinbart, sung nach Absatz 10. dann bleiben die bisherigen Erhöhungen daraus anteilig erhalten. 5  Die vorstehende Regelung zur Dienstunfähigkeit von Beam- • Wenn der Prozentsatz steigt, wird die anteilige Rente auf Basis ten (siehe Absatz 4) gilt für Richter und Kirchenbeamte entspre- des erhöhten Prozentsatzes und der nach § 1 Absatz 1 versicher- chend. ten Rente neu bestimmt. Haben Sie eine garantierte Rentenstei- gerung im Leistungsfall (siehe § 1 Absatz 1) mit uns vereinbart, Beginner+ dann bleiben die bisherigen Erhöhungen daraus erhalten. 6  Ist die versicherte Person im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder Lehramtsstudent, 9  Wenn Sie keine Leistungen bei Teil-Dienstunfähigkeit mit uns können Sie die Option Beginner+ mit uns vereinbaren. Wenn Sie vereinbart haben, dann gilt ergänzend Folgendes: die Option Beginner+ mit uns vereinbart haben, dann gelten ergän- Erlangt die versicherte Person erstmals den Status Beamter auf zend die nachfolgenden Regelungen: Widerruf oder Beamter auf Probe, haben Sie innerhalb von 6 Ist die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen berufsun- Monaten ab diesem Zeitpunkt das Recht - gegen entsprechenden fähig, erhöhen wir die versicherte Berufsunfähigkeitsrente (siehe § Mehrbeitrag - Leistungen bei Teil-Dienstunfähigkeit ohne erneute 1 Absatz 1) um den vereinbarten Prozentsatz. Dies gilt auch für Gesundheitsprüfung in Ihren Vertrag einzuschließen. Dieses Recht Berufsunfähigkeit aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit (siehe erlischt, wenn die versicherte Person das 40. Lebensjahr vollendet Absätze 4 und 5). hat. Wir zahlen die erhöhte Rente, wenn der Leistungsfall innerhalb der Um die Voraussetzungen für den nachträglichen Einschluss über- vereinbarten Versicherungsdauer der Option Beginner+ eintritt, prüfen zu können, müssen uns geeignete Nachweise (z. B. Ernen- längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. nungsurkunde) eingereicht werden. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 3 von 20 [Seite 4] Die Berechnung des neuen Beitrages erfolgt nach den anerkannten Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit Regeln der Versicherungsmathematik und den Rechnungsgrundla- 13  Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn gen für die Tarifkalkulation (siehe § 4). Die Höhe der versicherten die versicherte Person infolge Berufsunfähigkeitsrente ändert sich durch den Einschluss der Leis- • Krankheit, tungen bei Teil-Dienstunfähigkeit nicht. • Körperverletzung oder Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und uns • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, nachgewiesen worden sind, werden wir den nachträglichen Ein- die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbro- schluss zu Beginn der nächsten Versicherungsperiode vornehmen, chen so hilflos war oder voraussichtlich sein wird, dass sie für min- die auf den Eingang Ihrer Mitteilung in Textform bei uns folgt. destens 2 der in Absatz 14 genannten Verrichtungen auch bei Ein- Ausübung einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung) satz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem 10  Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Wir leisten versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt, in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums. • die sie entsprechend ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben 14  Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderli- kann und che Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend: • die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die versicherte Person benötigt Hilfe beim: Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finan- • Fortbewegen im Zimmer zieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesund- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inan- heitlichen Beeinträchtigung nach Absatz 1 bestanden hat. spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - die Unterstüt- Bei Auszubildenden, die mindestens die Hälfte der Ausbildungszeit zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt. absolviert haben, berücksichtigen wir die Lebensstellung, die regel- • Aufstehen und Zubettgehen mäßig als Berufseinsteiger mit erfolgreichem Abschluss der Ausbil- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe dung erreicht wird. einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelan- Bei Studenten, die mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit nach gen kann. Studienordnung absolviert haben, berücksichtigen wir die Lebens- • An- und Auskleiden stellung, die regelmäßig als Berufseinsteiger mit erfolgreichem Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Abschluss des Studiums erreicht wird. Benutzung krankengerechter Kleidung - sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann. Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensredu- • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im Rah- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei men der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße - Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im vor Eintritt der nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann. gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt ausgeübten Beruf • Waschen, Kämmen oder Rasieren begrenzt. Sie beträgt jedoch höchstens 20 %. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande- Ausscheiden aus dem Berufsleben ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da 11  Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschie- sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbe- den (z. B. passive Altersteilzeit) oder hat sie ihre Berufstätigkeit wegungen auszuführen. unterbrochen (z. B. Arbeitslosigkeit), so kann die bestehende • Verrichten der Notdurft Berufsunfähigkeitsversicherung fortgeführt werden. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt- Beantragen Sie in dieser Zeit Leistungen, so gilt für die Beurteilung zung einer anderen Person benötigt, weil sie der Berufsunfähigkeit die vorher konkret ausgeübte berufliche - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung. - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrich- Bei ununterbrochenen Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit ten kann oder weil legen wir in den ersten 5 Jahren die vor der Unterbrechung ausge- - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden übte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung bei der kann. Prüfung des Leistungsanspruchs zugrunde. Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die Der freiwillige Wechsel in eine andere Tätigkeit, z. B. als Hausfrau/- durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen aus- mann, gilt als Berufswechsel und nicht als Ausscheiden aus dem geglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not- Beruf. Gleiches gilt für ununterbrochene Elternzeit ab dem 6. Jahr. durft keine Pflegebedürftigkeit vor. Nach einem Berufswechsel prüfen wir die zuletzt vor Eintritt der 15  Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 14 liegt Berufsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit zur Feststellung der Leis- Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor, tungspflicht. • wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und des- (Infektionsklausel) halb täglicher Beaufsichtigung bedarf, oder 12  Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn die folgenden • wenn sie dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer ande- Voraussetzungen erfüllt sind: ren Person aufstehen kann. • Von der versicherten Person geht eine Infektionsgefahr für andere Demenz Personen aus. 16  Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 14 liegt • Eine Verfügung, die auf gesetzlichen Vorschriften, behördli- Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit auch dann vor, wenn cher Anordnung oder einem nach dem Infektionsschutzgesetz bei der versicherten Person eine Demenz diagnostiziert wird. erforderlichen Hygieneplan beruht, verbietet es der versicherten Person, wegen der Infektionsgefahr ihrer bisherigen Tätigkeit Die Demenz ist durch ein Gutachten eines Facharztes für Neurolo- teilweise oder vollständig nachzugehen (teilweises oder vollstän- gie (siehe § 10 Absatz 1 l)), nachzuweisen. diges Tätigkeitsverbot). Als Demenz im Sinne dieser Bedingungen gelten „mittelschwere • Aufgrund des Tätigkeitsverbots ist die versicherte Person mindes- kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5, ermittelt tens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande über die Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg oder ab gewesen oder wird es voraussichtlich sein, ihren zuletzt ausgeüb- einem entsprechenden Schweregrad einer anderen anerkannten ten Beruf auszuüben und sie übt auch keine andere Tätigkeit im Demenzbeurteilungsskala. Sinne des Absatzes 10 aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit (siehe § 1 Absatz 2) gilt in diesem Fall der Beginn des Tätigkeitsverbots. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 4 von 20 [Seite 5] Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung Herzinfarkt 17  Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung liegt 5  Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn vor, wenn bei der versicherten Person das Absterben von Herzmuskelgewebe • die versicherte Person eine unbefristete Rente aus der gesetzli- infolge einer akuten Minderdurchblutung zu einer Reduktion des chen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung allein pro Herzschlag ausgeworfenen Blutvolumens der linken Herzkam- aus medizinischen Gründen erhält und mer (linksventrikuläre Ejektionsfraktion) auf weniger als 30 % über • die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 14 Tage trotz Behandlung der Erkrankung geführt hat. mindestens das 55. Lebensjahr vollendet hat und Schlaganfall • der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung seit mindes- 6  Ein Schlaganfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn tens 10 Jahren besteht. bei der versicherten Person eine plötzlich auftretende Schädigung Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Definition des Gehirns aufgrund eines Gefäßverschlusses oder einer Gehirn- gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung vom blutung (Apoplex), die für mindestens 14 Tage zu einer fachärztlich- 22.11.2021. Einzelheiten können Sie den im Anhang abgedruckten neurologisch nachgewiesenen Lähmung mindestens einer Glied- Vorschriften des SGB VI entnehmen. maße einer Körperhälfte mit resultierender fehlender Muskelreaktion oder lediglich Muskelzuckungen (entsprechend 18  Eine Änderung der in Absatz 17 genannten gesetzlichen Kraftgrade 0/5 bzw. 1/5 nach JANDA) geführt hat. Regelungen ist für Ihren Vertrag nicht maßgebend und bewirkt Einschränkung der Herzfunktion keine Veränderung der für Ihren Vertrag geltenden Definition des 7  Eine Einschränkung der Herzfunktion im Sinne dieser Bedin- Begriffs der vollen Erwerbsminderung. gungen liegt vor, wenn die Pumpleistung des Herzens der versi- Für diesen Fall können wir verlangen, dass uns die volle Erwerbs- cherten Person durch eine Verletzung oder eine Erkrankung wie minderung ärztlich nachgewiesen wird. zum Beispiel Herzinfarkt oder Erkrankungen oder Entzündungen des Herzmuskels mindestens 6 Monate ununterbrochen erheblich § 3 Bei welchen schweren Krankheiten und Ein- gemindert war oder voraussichtlich sein wird. schränkungen können Sie Sofortleistungen erhal- Eine erhebliche Minderung der Pumpleistung des Herzens bedeu- ten? tet, dass Sofortleistungen • die Ejektionsfraktion kleiner gleich 30 % oder 1  Sie haben die Möglichkeit Sofortleistungen zu erhalten, wenn • das Fractional Shortening kleiner gleich 15 % ist. • bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer die- Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass die Pumpleistung des ser Versicherung eine der in den Absätzen 4 bis 9 beschriebenen Herzens auch durch Medikamente nicht dauerhaft über das oben schweren Krankheiten oder Einschränkungen eintritt und beschriebene Maß verbesserbar ist. • zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Eintritt der schwe- Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeit- ren Krankheit oder Einschränkung mindestens 6 Monate gelegen raums (siehe Absatz 10). haben. Der Eintritt muss durch einen Facharzt der entsprechen- Einschränkung der Lungenfunktion den Fachrichtung festgestellt werden (siehe Absatz 12). 8  Eine Einschränkung der Lungenfunktion im Sinne dieser Liegen zwischen dem Eintritt einer schweren Krankheit oder Ein- Bedingungen liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit der Lunge der schränkung und dem Versicherungsbeginn nicht mindestens 6 versicherten Person durch eine Verletzung oder Erkrankung wie Monate, können Sie keine Sofortleistungen erhalten. zum Beispiel schweres Asthma, Emphysem oder chronische Ent- 2  Als Sofortleistungen erbringen wir längstens für insgesamt zündungen mindestens 6 Monate ununterbrochen erheblich einge- 18 Monate folgende Leistungen: schränkt war oder voraussichtlich sein wird. • Wir zahlen eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähig- Eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Lunge keitsrente. Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus. bedeutet, dass • Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versi- • die versicherte Person eine Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit cherung. einem Umfang von mindestens 8 Stunden pro Tag begonnen hat Wenn Sie die Option Beginner+ mit uns vereinbart haben, erhöhen und diese Therapie noch andauert und wir die Rente aus Sofortleistungen um den vereinbarten Prozent- • der Sauerstoffpartialdruck kleiner als 55 mmHg ist. satz (siehe § 2 Absatz 6). Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeit- Wir zahlen die erhöhte Rente aus Sofortleistungen, wenn der Leis- raums (siehe Absatz 10). tungsfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer der Option Einschränkung der Sinne Beginner+ eintritt, längstens für insgesamt 18 Monate. 9  Eine Einschränkung der Sinne im Sinne dieser Bedingungen 3  Bei folgenden schweren Krankheiten und Einschränkungen liegt vor, wenn die versicherte Person das Hörvermögen, das Seh- können Sie die Sofortleistungen nach Absatz 2 erhalten: vermögen oder das Sprechvermögen für mindestens 6 Monate ununterbrochen vollständig verloren hat oder voraussichtlich verlie- • Krebs ren wird. • Herzinfarkt • Schlaganfall • Ein vollständiger Verlust des Hörvermögens im Sinne dieser • Einschränkung der Herzfunktion Bedingungen liegt vor, wenn auf beiden Ohren jeweils ein Rest- • Einschränkung der Lungenfunktion hörvermögen von höchstens 10 % besteht. • Einschränkung der Sinne • Ein vollständiger Verlust des Sehvermögens im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn das Sehvermögen der versicherten In den Absätzen 4 bis 9 teilen wir Ihnen mit, wann im Sinne dieser Person so stark eingeschränkt ist, dass auf jedem Auge und auch Bedingungen eine dieser schweren Krankheiten bzw. Einschrän- beidäugig nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % vor- kungen vorliegt. liegt oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens Krebs 5 Grad Abstand vom Zentrum besteht, wobei Gesichtsfeldreste 4  Eine Krebserkrankung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, jenseits von 50 Grad unberücksichtigt bleiben. wenn bei der versicherten Person • Ein vollständiger Verlust des Sprechvermögens im Sinne dieser • eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begonnen wurde Bedingungen liegt vor, wenn die Sprechfähigkeit oder die sprach- oder diese unmittelbar bevorsteht und mindestens eine Metastase liche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person nach abge- in einem Lymphknoten festgestellt wurde oder schlossenem Spracherwerb aufgrund einer Krankheit oder eines • zur Behandlung der Krebserkrankung eine Knochenmarktrans- Unfalls so weit eingeschränkt ist, dass die versicherte Person plantation durchgeführt wurde oder diese unmittelbar bevorsteht nicht mehr in der Lage ist, mittels Sprache mit einem unbeteiligten oder Dritten zu kommunizieren, weil sie keinen verständlichen Satz • wegen der Schwere der Krebserkrankung eine palliative Therapie mehr formen kann. Voraussetzung für unsere Leistungspflicht bei durchgeführt wird. Verlust des Sprechvermögens ist, dass der Verlust aufgrund einer 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 5 von 20 [Seite 6] organischen Ursache eingetreten ist. Insbesondere leisten wir Etwaige zu Ihrer Versicherung vereinbarte Leistungsausschlüsse nicht bei psychogenem Sprachverlust. und dadurch bedingte Einschränkungen des Versicherungsschut- Voraussetzung für unsere Leistungspflicht bei Einschränkung der zes gelten auch für die Sofortleistungen. Sinne ist, dass die Einschränkung nach allgemeiner medizinischer 17  Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes bestimmt ist, Meinung nicht durch zumutbare therapeutische Maßnahmen oder finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung. Verwendung von zumutbaren Hilfsmitteln derart verbessert werden kann, dass der zuvor beschriebene Schweregrad nicht mehr § 4 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für erreicht wird (siehe § 10 Absatz 4). Ihren Vertrag? Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeit- Rechnungsgrundlagen bei Vertragsschluss raums (siehe Absatz 10). 1  Für die Tarifkalkulation, d. h. für die Berechnung der vertrag- Weitere Regelungen zu den Sofortleistungen lich garantierten Leistung und des dafür von Ihnen zu zahlenden 10  Der Anspruch auf Sofortleistungen entsteht mit Ablauf des Beitrags, verwenden wir bei Vertragsschluss die folgenden Rech- Monats, in dem die schwere Krankheit oder Einschränkung in der nungsgrundlagen: in den Absätzen 4 bis 9 beschriebenen Form eingetreten ist, vor- Wahrscheinlichkeitstafeln ausgesetzt, dass zwischen dem Versicherungsbeginn und dem • für das Berufsunfähigkeitsrisiko die Invalidisierungswahrschein- Eintritt der schweren Krankheit oder Einschränkung mindestens 6 lichkeiten nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel Monate gelegen haben (siehe Absatz 1). SI2026 PBU(Z) I, 11  Der Anspruch auf Sofortleistungen endet, wenn • für die Reaktivierung die Reaktivierungswahrscheinlichkeiten nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2026 RI, • Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus der Versicherung Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 RI für Männer und erbracht werden, Frauen, • die versicherte Person stirbt, • für die Invalidensterblichkeit die Wahrscheinlichkeiten für Invali- • Sofortleistungen für die maximale Anzahl von 18 Monaten (siehe densterblichkeit nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel Absatz 2) erbracht wurden oder SI2026 TI; Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 TI für Män- • die vereinbarte Leistungsdauer dieser Versicherung abläuft. ner und Frauen, Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der versicherten • für das Todesfallrisiko die Sterbewahrscheinlichkeiten nach Person führt nicht zur Einstellung der Sofortleistungen. unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2026 T, Grundlage 12  Wenn Sie Sofortleistungen beantragen, müssen Sie uns hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 T für Männer und Frauen. einen Bericht eines Facharztes der entsprechenden Fachrichtung Rechnungszins (siehe § 10 Absatz 1 o)) einreichen. • Der Rechnungszins beträgt 1 % pro Jahr. 13  Sofortleistungen können mehrfach in Anspruch genommen Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen werden. In Zeiträumen, in denen zeitgleich mehrere schwere 2  Die in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundlagen können Krankheiten oder Einschränkungen im Sinne der Absätze 4 bis 9 sich während der Vertragslaufzeit ändern. vorliegen, erhalten Sie die Sofortleistungen nicht mehrfach, son- Zeitpunkt dern nur in der vereinbarten Höhe (siehe Absatz 2). Die Sofortleis- Für die folgenden Berechnungen: tungen sind für alle eintretenden schweren Krankheiten oder Ein- schränkungen zusammen auf insgesamt 18 Monate beschränkt. • Bildung jeder zusätzlichen beitragsfreien Bonusrente aus den jährlichen Überschüssen und den Bewertungsreservenüberschüs- Wurden Sofortleistungen für die maximale Anzahl von 18 Monaten sen nach § 6 Abschnitt VI erbracht, haben Sie für die restliche Versicherungsdauer keinen • Leistungserhöhung durch eine vereinbarte Dynamik nach den Anspruch mehr auf Sofortleistungen. Besonderen Bedingungen für die entsprechende Dynamik 14  Die Prüfung unserer Leistungspflicht wegen der in den • Leistungserhöhung bzw. Leistungsumwandlung durch die Aus- Absätzen 4 bis 9 aufgeführten schweren Krankheiten und Ein- übung der Ausbaugarantie nach den Besonderen Bedingungen schränkungen beinhaltet keine Prüfung der Berufsunfähigkeit im für die Ausbaugarantie Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen. Eine gleichzeitige Prüfung verwenden wir grundsätzlich die Rechnungsgrundlagen des Ver- der Berufsunfähigkeit erfolgt ausschließlich auf Ihren ausdrückli- tragsschlusses nach Absatz 1. chen Antrag hin. Auf diesen Umstand werden wir Sie im Rahmen der Prüfung unserer Leistungspflicht ausdrücklich hinweisen und 3  Wenn zum Wirksamkeitstermin der obigen Berechnungen Sie hierzu auf Ihre Bitte hin beraten. aufgrund Wenn die Prüfung unserer Leistungspflicht - gegebenenfalls auch • aufsichtsrechtlicher Regelungen oder später - ergibt, dass die versicherte Person in dem Zeitraum, für • Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. den wir Sofortleistungen erbringen, auch berufsunfähig im Sinne für neu abzuschließende Versicherungen vergleichbarer Tarife dieser Allgemeinen Bedingungen ist, verrechnen wir die Leistungen andere Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation verwen- wegen Berufsunfähigkeit mit den im selben Zeitraum erbrachten det werden (nachfolgend „aktuelle Rechnungsgrundlagen“ Sofortleistungen. Dieser Zeitraum wird nicht auf die maximale Leis- genannt), dann können wir diese auch für die obigen Berechnun- tungsdauer von 18 Monaten (siehe Absatz 2) angerechnet. gen verwenden. 15  Sofortleistungen und Leistungen wegen Berufsunfähigkeit Die Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen erfolgt jedoch können nicht gleichzeitig bezogen werden. stets nur für die jeweilige Erhöhung bzw. Umwandlung; die bereits 16  Die Regelungen in der Vergangenheit vertraglich garantierten Leistungen bleiben von einer Änderung der Rechnungsgrundlagen unberührt. • zur Überschussbeteiligung in § 6, • zu Ausschlüssen in § 8, Wirtschaftliche Konsequenzen künftiger Veränderungen der • zum Zeitpunkt der Erklärung unserer Leistungspflicht in § 12 Rechnungsgrundlagen Absätze 1 und 2, 4  Die Anwendung der jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen • zur Leistungsfreiheit in § 15 Absatz 6, anstelle der in Absatz 1 genannten hat zur Folge, dass die in • zur Beitragspause in § 21 Absatz 7 und Absatz 2 bezeichneten Leistungen höher oder geringer ausfallen • zur Kündigung und Beitragsfreistellung in § 25 als bei Verwendung der in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundla- gen bei Vertragsschluss. finden sinngemäß auch auf die Sofortleistungen Anwendung. Die Höhe der sich aus der Verwendung aktueller Rechnungsgrund- Die Regelungen lagen ergebenden Veränderungen lässt sich im Vorwege - insbe- • zur befristeten Anerkenntnis in § 12 Absatz 3, sondere aufgrund nicht vorhersehbarer Veränderungen der Invalidi- • zur Wiedereingliederungshilfe in § 13, sierungswahrscheinlichkeiten und der Lage am Kapitalmarkt - nicht • zur Umorganisationshilfe in § 14 und beziffern. • zur Nachprüfung in § 15 Absätze 1 bis 4 finden auf die Sofortleistungen keine Anwendung. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 6 von 20 [Seite 7] Informationspflicht Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon 5  Wir werden Sie bei einer Verwendung aktueller Rechnungs- mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. grundlagen im Rahmen der in Absatz 2 genannten Berechnungen Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertra- informieren. ges am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstel- § 5 Wie entstehen kalkulatorische Bestandteile lung für Beitragsrückerstattung nicht. und was bedeutet dies für Ihren Vertrag? 2  Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherun- 1  Ihre Versicherung ist ein einheitlicher Versicherungsvertrag, gen (z. B. Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, dessen Leistungen sich wie nachfolgend erläutert kalkulatorisch Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestands- und Risikoklassen aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen können. zusammengefasst. Bestands- und Risikoklassen bilden wir, um die Bei der Bildung von Leistungen unter Verwendung aktueller Rech- Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. nungsgrundlagen nach § 4 entstehen eigene kalkulatorische Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge Bestandteile (im Folgenden „Bestandteile“ genannt). wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Wir vertei- 2  Die Regelungen zur Überschussbeteiligung (siehe § 6), zum len den Überschuss für die Versicherungsnehmer in dem Maß, wie Mindestrückkaufswert (siehe § 25 Absatz 5) und zur Verrechnung die Bestands- und Risikoklassen zu seiner Entstehung beigetragen der Abschlusskosten und deren wirtschaftliche Folgen (siehe § 23 haben. Für Bestands- und Risikoklassen, die nicht zur Entstehung Absätze 2 und 3) gelten gesondert für jeden einzelnen Bestandteil des Überschusses beigetragen haben, besteht insoweit kein Ihrer Versicherung. Anspruch auf Überschussbeteiligung. Alle anderen Regelungen gelten für Ihren Versicherungsvertrag als Bewertungsreserven Einheit. 3  Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit fließen die Bewertungsre- serven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die § 6 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind (verteilungsfähige 1  Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewer- Bewertungsreserve), den Versicherungsnehmern unmittelbar zu. tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Über- Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Bewertungsreserve schussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. monatlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen Die Höhe der Überschussbeteiligung veröffentlichen wir in unserem nach dem in Abschnitt III Absatz 3 beschriebenen Verfahren zuge- Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite oder ordnet. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dau- Sie können ihn bei uns anfordern. ernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Verträgen bleiben unberührt. Die Überschüsse werden jährlich im Rahmen unseres Jahresab- schlusses festgestellt. Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erfolgt eine angemessene Betei- ligung an den Bewertungsreserven. Das Verfahren ist in Abschnitt Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschafts- VI Absatz 3 beschrieben. prüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung Entstehung von Überschüssen 4  Die Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung wer- 2  Um Ihre versicherten Leistungen erfüllen zu können, müssen den nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik wir unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Wir müssen ausreichend mit den in § 4 genannten Rechnungsgrundlagen ermittelt. Vorsorge treffen für eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich II Definition des Versicherungsjahres der Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten führen zu 1  Für die Fälligkeit von Überschussanteilen verweisen wir stets Überschüssen, an denen wir Sie beteiligen. Des Weiteren beteili- auf den Beginn oder das Ende eines Versicherungsjahres. Hierbei gen wir Sie an den Erträgen aus den Kapitalanlagen. verwenden wir den Begriff „Versicherungsjahr“ wie folgt: Überschüsse entstehen in der Regel, wenn Ein Versicherungsjahr beginnt • die Aufwendungen für das Berufsunfähigkeitsrisiko niedriger sind, • zu Beginn der Versicherung als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt wurde. • zu jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns • unsere Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation zugrunde Ein Versicherungsjahr endet gelegt wurde. • am Kalendertag vor jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns • die Erträge aus den Kapitalanlagen den Rechnungszins überstei- • am Kalendertag vor dem Ablauf der jeweiligen Dauer (Beitrags- gen. zahlungs-, Versicherungs- oder Leistungsdauer) Entstehung von Bewertungsreserven 2  Stimmt der Ablauf der jeweiligen Dauer nicht mit einem Jah- 3  Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der restag des Versicherungsbeginns überein, so umfasst das letzte Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert Versicherungsjahr der jeweiligen Dauer einen Zeitraum von weni- liegt. ger als 12 Monaten. I Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der III Bemessungsgrundlage und Fälligkeit für die Überschuss- Versicherungsnehmer beteiligung während der Anwartschaft Überschüsse Überschussanteile für beitragspflichtige Versicherungen 1  Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unse- 1  Sie erhalten laufende Überschussanteile zu Beginn eines res Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- jeden Versicherungsjahres. und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah- resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses Die Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile ist - für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Ver- abhängig von der vereinbarten Überschussverwendung: träge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli- • bei der Überschussverwendung Beitragsverrechnung oder Fonds- chen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- anlage: destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung der je nach Zahlungsweise vereinbarte Beitrag (Mindestzuführungsverordnung). • bei der Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung: Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses die Summe der Beiträge des am Zuteilungstermin beginnenden führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit Versicherungsjahres. wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech- Außerdem erhalten Sie einen Schlussüberschussanteil bei tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn dieser Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des • Tod der versicherten Person während der Beitragszahlungsdauer Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für • Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über- der Versicherungsdauer schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. • vollständiger Kündigung oder Beitragsfreistellung oder 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 7 von 20 [Seite 8] • Ablauf der Beitragszahlungsdauer. • vollständiger Kündigung: Bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird ein Schlussüberschuss- der vierte Tag des letzten Monats vor dem Wirkungsdatum der anteil in voller Höhe fällig. Bei Versicherungen mit gegenüber der Kündigung. Versicherungsdauer verlängerter Leistungsdauer wird der Schluss- Sofern im Falle einer Berufsunfähigkeit der Anspruch auf Beitrags- überschussanteil im Verhältnis der Versicherungsdauer zur Leis- befreiung und Rentenzahlung nach § 1 Absatz 3 vor Ablauf der Ver- tungsdauer vermindert. sicherungsdauer erlischt, beginnt zum Zeitpunkt der Einstellung der Bei Tod, Berufsunfähigkeit der versicherten Person, bei Kündigung Leistung nach § 15 Absatz 6 erneut das zuvor beschriebene Ver- oder Beitragsfreistellung wird der Schlussüberschussanteil fällig fahren für die Beteiligung an den Bewertungsreserven. wie er bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer fällig werden würde, IV Rechnungsgrundlagen für die Verwendung der Über- abgezinst für die Anzahl der ausstehenden Jahre der Beitragszah- schussbeteiligung lungsdauer und gekürzt im Verhältnis der abgelaufenen Dauer zur 1  Jeder Verwendung eines Überschussanteils oder der Beteili- gesamten Beitragszahlungsdauer. gung an den Bewertungsreserven zur Bildung einer zusätzlichen Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil ist die Rente (siehe Abschnitte V und VI) können wir die zum jeweiligen Summe der Bruttojahresbeiträge. Zuteilungszeitpunkt aktuellen Rechnungsgrundlagen zugrunde Überschussanteile für beitragsfreie anwartschaftliche Versi- legen (siehe § 4). cherungen 2  Die Verwendung aktueller Rechnungsgrundlagen hat wirt- 2  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Zins- schaftliche Konsequenzen. Diese werden in § 4 erläutert. überschussanteile. V Verwendung der Überschussbeteiligung während der Bemessungsgröße für die Zinsüberschussanteile ist das Deckungs- Anwartschaft kapital zu Beginn des am Zuteilungstermin abgelaufenen Versiche- Überschussanteile rungsjahres. 1  Die laufenden Überschussanteile bei beitragspflichtigen Ver- Beteiligung an den Bewertungsreserven sicherungen werden, abhängig von der vereinbarten Überschuss- 3  Sie werden an den Bewertungsreserven beteiligt; die Zutei- verwendung lung für Ihre Versicherung erfolgt bei • mit den gezahlten Beiträgen des laufenden Versicherungsjahres • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer verrechnet, • Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während • zur verzinslichen Ansammlung (Bildung eines Überschussgutha- der Versicherungsdauer bens) • Ablauf der Versicherungsdauer oder oder • zum Erwerb von Fondsanteilen • vollständiger Kündigung (siehe § 25 Absatz 4). Eine Zuteilung verwendet. erfolgt nur, wenn keine Umwandlung in eine beitragsfreie Versi- Der Schlussüberschussanteil wird grundsätzlich ausgezahlt. Nur cherung möglich ist (siehe § 25 Absatz 2). bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, Beitragsfreistellung bzw. Ablauf Die Bemessungsgröße für Ihren Anteil an der verteilungsfähigen einer gegenüber der Versicherungsdauer abgekürzten Beitragszah- Bewertungsreserve ist die Summe der Kapitalerträge der bisher lungsdauer wird der Schlussüberschussanteil zur Erhöhung des abgelaufenen anwartschaftlichen Versicherungsdauer. Überschussguthabens bzw. bei Überschussverwendung Fondsan- Der Kapitalertrag eines Versicherungsjahres besteht dabei aus lage zum Erwerb von Fondsanteilen verwendet. • den rechnungsmäßigen Zinsen auf das Deckungskapital nach 2  Die Zinsüberschussanteile bei beitragsfreien Versicherungen § 25 Absatz 5 und gegebenenfalls den Zinsüberschüssen auf werden, abhängig von der vereinbarten Überschussverwendung dieses Deckungskapital • zur verzinslichen Ansammlung (Bildung eines Überschussgutha- und bens) • den Ansammlungsüberschüssen auf das erreichte Überschuss- oder guthaben. • zum Erwerb von Fondsanteilen Ausnahme: verwendet. Haben Sie die Überschussverwendung Fondsanlage oder Beitrags- Ausnahme: verrechnung gewählt, werden die Zinsüberschüsse bei der Ermitt- Haben Sie die Überschussverwendung Fondsanlage gewählt und lung der Bemessungsgröße Ihrer Versicherung nicht berücksichtigt. endet zum Zuteilungstermin eines Überschussanteils die Versiche- Zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres wird für jede rung wegen Tod, vollständiger Kündigung oder Ablauf der Versiche- anspruchsberechtigte Versicherung ein Verteilungsschlüssel für die rungsdauer, wird der zu diesem Termin fällig werdende Über­ Beteiligung an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve ermittelt. schuss­anteil ausgezahlt. Der Verteilungsschlüssel für Ihre Versicherung ist das Verhältnis 3  Die für Ihre Versicherung vereinbarte Überschussverwendung der Summe der Kapitalerträge Ihrer Versicherung zur Summe der ist in Ihrem Versicherungsschein dokumentiert. Kapitalerträge aller anspruchsberechtigten Versicherungen. Der so ermittelte Verteilungsschlüssel gilt für das gesamte folgende Kalen- Bildung eines Überschussguthabens derjahr. 4  Die Überschussanteile werden zu Beginn eines Versiche- rungsjahres dem Überschussguthaben zugeschlagen. Das Gutha- Zum Zuteilungstermin der Bewertungsreserve Ihrer Versicherung ben seinerseits wird jährlich mit einem Ansammlungsüberschuss- erhalten Sie die Hälfte Ihres anhand dieses Verteilungsschlüssels anteilsatz verzinst. ermittelten Anteils an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve, die an dem zugehörigen Stichtag vorhanden ist. Das Überschussguthaben wird ausgezahlt bei Die Stichtage für die Ermittlung der Höhe der verteilungsfähigen • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer, Bewertungsreserve sind bei • vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 25 Absatz 4) oder • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer: • Ablauf der Versicherungsdauer. der vierte Tag des Monats des Eingangs der Meldung des Todes- falls Erwerb von Fondsanteilen (Überschussverwendung Fondsan- • Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während lage) der Versicherungsdauer: 5  Die Überschussanteile werden für den Erwerb von Anteilen der vierte Tag des Monats vor Leistungsbeginn aufgrund der des von Ihnen gewählten Fonds verwendet. Sollen Anteile ver- Berufsunfähigkeit schiedener Fonds erworben werden, geschieht dies nach dem von • Ablauf der Versicherungsdauer: Ihnen bestimmten prozentualen Aufteilungsverhältnis. der vierte Tag des letzten Monats vor Ablauf der Versicherungs- dauer 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 8 von 20 [Seite 9] Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertentwicklung erhöhen. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem die Berufsun- des jeweiligen Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerbenden fähigkeit eingetreten ist, erfolgt die Erhöhung jedoch nur anteilig für Fondsanteile ergibt sich durch Teilung des anzulegenden Über- die zurückgelegten vollen Monate der Berufsunfähigkeit. schusses durch den jeweiligen Rücknahmepreis der Fondsanteile. Bewertungsreserven Dabei ist für die Bewertung der am Stichtag festgestellte Rücknah- 3  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres mepreis maßgebend. Bewertungsreservenüberschussanteile. Die Fondsentwicklung kann nicht garantiert werden; das Anlageri- Die Bemessungsgröße für die Bewertungsreservenüberschussan- siko tragen Sie. Aufgrund der Fondsentwicklung kann bei Fälligkeit teile entspricht der Bemessungsgröße für die Zinsüberschussan- der Leistung gegebenenfalls kein Geldwert der Fondsanteile vor- teile nach Absatz 1. handen sein. Die Bewertungsreservenüberschussanteile werden wie die Zins- Fondswechsel überschussanteile nach Absatz 2 verwendet. 6  Sie können jederzeit in Textform beantragen, dass die vor- handenen Fondsanteile ganz oder teilweise in andere Fonds über- VII Verwendung eines gegebenenfalls vorhandenen Über- tragen werden, die für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen. Sie schussguthabens oder vorhandener Fondsanteile im Leis- müssen gleichzeitig die Aufteilung der künftig anfallenden Über- tungsbezug schussanteile auf die gewählten Fonds bestimmen. 1  Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bleiben die gegebenenfalls vorhandenen Fondsanteile bzw. ein vorhandenes Überschussgut- Sie können in Textform auch beantragen, dass zum nächsten Über- haben bestehen. schusszuteilungstermin die Überschüsse ganz oder teilweise in andere Fonds eingezahlt werden, die für die Versicherung zur Ver- 2  Das Überschussguthaben wird nach Abschnitt V Absatz 4 fügung stehen. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Überschuss- weiter verzinst. zuteilungstermin gestellt werden. § 7 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann Ein Fondswechsel ist erst ab einem Mindestgeldwert aller Fonds- beginnt Ihr Versicherungsschutz? anteile von 100 EUR möglich. Sie können beliebig oft einen Fonds- wechsel beantragen, dreimal innerhalb eines Kalenderjahres ist der 1  Ihr Vertrag kann auf unterschiedliche Weise zustande kom- Fondswechsel kostenfrei. Für jeden darüber hinausgehenden men: Wechsel von Fonds wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR erho- Antragsverfahren ben. • Wenn Sie einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages (Ver- 7  Die Stichtage für die Ermittlung des Geldwerts bei Erwerb tragserklärung) in Textform stellen, kommt der Vertrag zustande, oder Veräußerung von Fondsanteilen sind bei: sobald Ihnen unsere Annahmeerklärung oder der Versicherungs- schein in Textform zugegangen ist. Erwerb von Fondsanteilen anlässlich Invitatioverfahren • Überschusszuteilung: • Wenn Sie von uns in Textform ein Angebot auf Abschluss eines der letzte Börsentag vor Zuteilung Vertrages erhalten und Sie dieses Angebot annehmen, kommt der • Fondswechsel: Vertrag zustande, sobald uns Ihre Annahmeerklärung (Vertragser- der Tag der Übertragung klärung) in Textform zugegangen ist. Veräußerung von Fondsanteilen anlässlich 2  Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag zustande • Fondswechsel: gekommen ist (siehe Absatz 1). Jedoch besteht vor dem im Versi- der Tag der Übertragung cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche- • vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 25 Absatz 4) rungsschutz. vor Ablauf der Versicherungsdauer: Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den das Wirkungsdatum der Kündigung. Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 19 Absätze 2 und 3 und • Tod der versicherten Person und Auszahlung der Todesfallleis- § 20). tung an die Bezugsberechtigten: der Tag des Eingangs der Meldung des Todesfalls. § 8 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz • Ablauf der Versicherungsdauer: ausgeschlossen? der erste Tag des Monats vor Ablauf der Versicherungsdauer. 1  Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig Für alle Stichtage gilt: Ist der zuvor genannte Termin kein Börsen- davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. tag, gilt der erste Börsentag danach als Stichtag. 2  Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verur- Der Geldwert des Fondsguthabens wird ausgezahlt bei sacht ist: • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer, a) unmittelbar oder mittelbar durch • vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 25 Absatz 4) - Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, es sei denn, das die oder Berufsunfähigkeit verursachende Ereignis tritt während eines • Ablauf der Versicherungsdauer. Aufenthaltes der versicherten Person außerhalb der Bundes- republik Deutschland ein, und die versicherte Person war an Bewertungsreserven den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt 8  Wird Ihrem Vertrag eine Beteiligung an den Bewertungsreser- - innere Unruhen, sofern die versicherte Person aufseiten der ven zugeteilt (siehe Abschnitt III Absatz 3), so wird dieser Betrag Unruhestifter teilgenommen hat; grundsätzlich ausgezahlt. Nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird b) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch der Betrag zur Erhöhung des Überschussguthabens bzw. bei Über- eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per- schussverwendung Fondsanlage zum Erwerb von Fondsanteilen son; fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße, z. B. im Stra- verwendet. ßenverkehr, sind hiervon nicht betroffen; VI Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Verwendung der c) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder mehr als Überschussbeteiligung im Leistungsbezug altersentsprechendem Kräfteverfall, absichtliche Selbstverlet- Bemessungsgrundlage und Fälligkeit der Überschussanteile zung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachge- 1  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Zins- wiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willens- überschussanteile. bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Die Bemessungsgröße für die Zinsüberschussanteile ist das am Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten; Zuteilungstermin vorhandene Deckungskapital der Versicherung. d) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versiche- rungsnehmer oder der Bezugsberechtigte vorsätzlich die Verwendung der Überschussanteile Berufsunfähigkeit der versicherten Person herbeigeführt haben; 2  Die auf die Berufsunfähigkeitsrente entfallenden Zinsüber- e) durch Strahlen aufgrund von Kernenergie, die das Leben oder schussanteile werden zur Bildung von zusätzlichen beitragsfreien die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass Bonusrenten verwendet, die die laufende Berufsunfähigkeitsrente zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 9 von 20 [Seite 10] oder eine vergleichbare Einrichtung tätig wurde. Wenn die versi- letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig cherte Person berufsmäßig diesem Risiko ausgesetzt ist, wer- erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von den wir leisten; einem Monat kündigen. f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von 9  Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bei terroristi- Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer schen Akten oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzli- Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei che Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi- Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände schen Stoffen bei terroristischen Akten, sofern durch den geschlossen hätten oder Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu Einsatz oder das Freisetzen billigend in Kauf genommen wird, vertreten haben. das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden und es infolge des Einsatzes oder des Freisetzens zu 10  Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß- einer nicht kalkulierbaren Häufung von Leistungsfällen in einer gabe des § 25 Absätze 10 bis 12 in einen beitragsfreien Vertrag Höhe kommt, bei der die Erfüllbarkeit nicht betroffener Verträge um. nicht mehr gewährleistet werden kann und dies von einem Vertragsanpassung unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. 11  Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer § 9 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige- Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei pflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden Vorvertragliche Anzeigepflicht die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver- 1  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir vertreten, verzichten wir auf eine Vertragsanpassung. in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzu- zeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent- 12  Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben, zu schließen, erheblich sind. fristlos kündigen, wenn Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen • wir im Rahmen der Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor 10 % erhöhen oder Vertragsannahme, in Textform stellen. • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen. 2  Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwor- Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags- tung der Fragen verpflichtet. anpassung hinweisen. 3  Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefah- 13  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- rerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie tragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung tig gehandelt. hingewiesen haben. Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung 14  Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur 4  Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. • vom Vertrag zurücktreten, 15  Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung • den Vertrag kündigen, oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich • den Vertrag anpassen oder geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung können. unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir Rücktritt unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich 5  Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, nicht verstrichen ist. wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige- 16  Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahr- unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsan- lässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir passung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre- den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höhe- ten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend rer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände worden, beträgt die Frist 10 Jahre. geschlossen hätten. Anfechtung 6  Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. 17  Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt scheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können gefahrerheblichen Umstand, der wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- hatten. Absatz 7 gilt entsprechend. pflicht ursächlich Leistungserweiterung/Wiederinkraftsetzung der Versicherung war. 18  Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versi- Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genann- cherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder in Kraft gesetzt ten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist. wird und deshalb eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder 7  Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir Wiederinkraftsetzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder den Rückkaufswert, soweit ein solcher anfällt (siehe § 25 Absätze 5 wieder in Kraft gesetzten Teils neu. und 6; die Regelung des § 25 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt nicht). Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Erklärungsempfänger 19  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags- Kündigung anpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche 8  Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver- Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 10 von 20 [Seite 11] Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt schweren Krankheit bzw. Einschränkung erfüllt sind; haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- p) bei einer Inanspruchnahme der Rehabilitationshilfe nach § 13 tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtig- Absätze 1 und 2 geeignete Nachweise über ter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, • die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme (z. B. durch können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmäch- einen Reha-Entlassungsbericht), tigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. • die tatsächlich entstandenen Kosten für die Rehabilitations- maßnahme und Auszahlung von Leistungen • die Ablehnung der Übernahme der Kosten für die Rehabilita- tionsmaßnahme durch einen Dritten (z. B. durch einen ableh- § 10 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine nenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung); Leistung erhalten möchten? q) eine Aufstellung • der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtun- 1  Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, müssen gen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte Person in uns auf Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünfte, die Behandlung war, ist oder - sofern bekannt - sein wird, zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, gegeben • der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger und Nachweise vorgelegt werden: oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die versicherte a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähig- Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, keit; Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person oder dem Verlust einer Grundfähigkeit geltend machen könnte, gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, • über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Arbeitgeber der über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer versicherten Person. des Leidens der versicherten Person sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Anzahl der Verrichtungen (siehe Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Auskunft nach § 2 Absätze 13 und 14) bei Pflegebedürftigkeit; § 27 gegeben wird. c) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der versicher- 2  Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche ten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Ein- Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwen- tritts der Berufsunfähigkeit sowie über danach eingetretene Ver- dige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und änderungen; ihre Veränderungen - verlangen, insbesondere zusätzliche Aus- d) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit; künfte und Aufklärungen. e) bei Berufsunfähigkeit von Selbstständigen zusätzlich einen Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlan- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer akademi- gen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bun- schen Ausbildung bzw. die Anzahl der im Betrieb beschäftigten desrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall über- sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter (siehe § 2 Absatz 2); nehmen wir die Untersuchungskosten sowie die Reise- und f) bei Berufsunfähigkeit von Auszubildenden zusätzlich einen Aufenthaltskosten. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens Nachweis darüber, dass der Auszubildende mindestens die die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für Flüge in Hälfte der Ausbildungszeit absolviert hat (siehe § 2 Absatz 10); der Economyklasse erstattet. Die Übernachtungskosten werden g) bei Berufsunfähigkeit von Studenten zusätzlich einen Nachweis von uns höchstens bis zu einem Betrag von 75 EUR pro Übernach- darüber, dass der Student mindestens die Hälfte der Regelstudi- tung übernommen. enzeit nach Studienordnung absolviert hat (siehe § 2 Absatz 10); 3  Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- h) zum Nachweis der Dienstunfähigkeit im Sinne des § 2 Absatz 4 gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs- die Entlassungs- bzw. Ruhestandversetzungs-Verfügung des falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dienstherrn mit den zur Feststellung unserer Leistungspflicht Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur erforderlichen amtsärztlichen Zeugnisse oder amtsärztlichen Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Gutachten; Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann i) zum Nachweis der Teil-Dienstunfähigkeit im Sinne des § 2 somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. Absatz 8 die Verfügungen des Dienstherrn über die Feststellung 4  Die versicherte Person ist im Rahmen der Mitwirkungspflich- der begrenzten Dienstfähigkeit mit den zur Feststellung unserer ten verpflichtet Leistungspflicht erforderlichen amtsärztlichen Zeugnisse oder • zumutbare Hilfsmittel zu verwenden (z. B. Seh- und Hörhilfen, amtsärztlichen Gutachten; Prothesen) und j) zum Nachweis eines teilweisen oder vollständigen Tätigkeitsver- • sich zumutbaren Heilbehandlungen und Maßnahmen zu unterzie- bots im Sinne des § 2 Absatz 12 die Verfügung im Original oder hen, amtlich beglaubigt. Beruht die Verfügung auf einem Hygieneplan, muss uns zusätz- soweit diese eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen lich der Hygieneplan im Original oder amtlich beglaubigt einge- Beeinträchtigung erwarten lassen. reicht werden; Zumutbar sind solche Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnah- k) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine men, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbun- Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der den sind. Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnahmen, die mit Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege; einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem l) bei einer Demenz nach § 2 Absatz 16 zusätzlich ein Gutachten Zusammenhang nicht als zumutbar an. eines Facharztes für Neurologie, welches auf Basis einer aus- führlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopatho- 5  Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück- logischer Untersuchung und unter Verwendung psychometri- stände verrechnen. scher Tests erstellt wurde; 6  Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- m) zum Nachweis der Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbs- ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen von Leistungen in Länder minderung im Sinne des § 2 Absatz 17 den Bescheid der außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs- gesetzlichen Rentenversicherung über die unbefristete Rente berechtigte Person auch die damit verbundene Gefahr. wegen voller Erwerbsminderung; n) bei einer Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit) nach § 2 § 11 Wie unterstützen wir Sie im Leistungsfall? Absatz 3 zusätzlich geeignete Nachweise über die durchschnitt- Wir unterstützen und beraten Sie im Leistungsfall. Insbesondere liche wöchentliche Arbeitszeit vor und nach der Reduzierung; bei Fragen o) zum Nachweis einer schweren Krankheit oder Einschränkung • zur Beantragung von Versicherungsleistungen, im Sinne des § 3 Absätze 4 bis 9 einen Bericht eines Facharztes • zum Verfahren der Leistungsprüfung, der entsprechenden Fachrichtung, aus dem hervorgeht, dass • zum Umfang der Versicherungsleistung, die Voraussetzungen für das bedingungsgemäße Vorliegen der • zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebedürftigkeit, • zum Nachweis der schweren Krankheiten oder Einschränkungen, 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 11 von 20 [Seite 12] • zu Ansprechpartnern für medizinische oder berufliche Rehabilita- 3  Tritt während der Zahlung der Umorganisationshilfe Berufsun- tion, fähigkeit ein, so werden die nach Absatz 1 bisher gewährten mit • zu den beizubringenden Unterlagen sowie den neu fällig werdenden Leistungen verrechnet. • zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit § 15 Was gilt nach Anerkennung unserer Leis- stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie die nötigen Formulare, um Leistungen zu beantragen. tungspflicht? Nachprüfung § 12 Wann geben wir eine Erklärung über unsere 1  Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt haben Leistungspflicht ab? oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir berechtigt, das 1  Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns bei- Fortbestehen der Berufsunfähigkeit nachzuprüfen. gezogenen Unterlagen (siehe § 10) erklären wir in Textform, ob und Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht anerkennen. anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich die versicherte 2  Diese Erklärung geben wir innerhalb von 5 Arbeitstagen ab, Person durch von uns zu beauftragende Ärzte umfassend untersu- nachdem uns die in Absatz 1 genannten Unterlagen vorliegen. chen lässt. Hierbei anfallende Kosten sind von uns zu tragen. Die Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spätes- Bestimmungen des § 10 Absatz 2 gelten entsprechend. tens alle 4 Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand. 2  Bei der Nachprüfung können wir - mit Ausnahme bei aufgrund 3  Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Aner- von allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten kenntnisse aus. Wir können aber in begründeten Einzelfällen, in Beamten - erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere denen einem unbefristeten Anerkenntnis sachliche Gründe entge- Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 10 ausübt, wobei neu erworbene genstehen, einmalig ein auf maximal 12 Monate zeitlich befristetes berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. Anerkenntnis aussprechen. Gründe hierfür können beispielsweise 3  Ist die versicherte Person Beamter, verzichten wir abwei- sein, dass die Feststellung der Leistungspflicht aufgrund fehlender chend von Absatz 1 auf eine Überprüfung des Gesundheitszustan- medizinischer Untersuchungen oder Begutachtungen noch nicht des, wenn abschließend erfolgen kann oder ein Ende der Berufsunfähigkeit zu • sie den fortlaufenden Erhalt von Bezügen nach dem Beamtenver- erwarten ist (z. B. aus medizinischen Gründen). Bis zum Ablauf der sorgungsgesetz nachweist (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Frist ist das zeitlich befristete Anerkenntnis für uns bindend. Wäh- Unfallruhegehalt), oder rend dieses Zeitraums verzichten wir auf die konkrete Verweisung • die zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung unverändert (siehe § 2 Absatz 10) und die Nachprüfung (siehe § 15). fortbesteht. § 13 Wann erhalten Sie eine Rehabilitationshilfe In diesen Fällen besteht die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit bzw. eine Wiedereingliederungshilfe? wegen Dienstunfähigkeit nach § 2 Absatz 4 bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Rehabilitationshilfe 4  Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit von 1  Hat die versicherte Person Leistungen wegen Berufsunfähig- Beamten (siehe Absätze 2 und 3) gelten für Richter und Kirchenbe- keit bezogen und stellen wir unsere Leistungen innerhalb von 4 amte entsprechend. Wochen nach einer Teilnahme der versicherten Person an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme ein, Mitteilungspflicht übernehmen wir die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu 5  Die Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit einer Höhe von sechs Monatsrenten, maximal aber 6.000 EUR. und den Wegfall des teilweisen oder vollständigen Tätigkeitsver- Voraussetzung für die Zahlung der Rehabilitationshilfe ist, dass für bots müssen Sie uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) die Rehabilitationsmaßnahme keine Kosten von einem Dritten mitteilen. (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Gesetzliche Krankenver- Leistungsfreiheit sicherung) übernommen worden sind. 6  Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 2  Diese Zusatzleistung kann während der gesamten Versiche- und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen rungsdauer mehrfach in Anspruch genommen werden, insgesamt sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform darlegen. Unsere jedoch höchstens bis zu einer Höhe von sechs Monatsrenten, Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang maximal aber 6.000 EUR. unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müs- sen Sie die Beiträge wieder zahlen, sofern die Beitragszahlungs- Wiedereingliederungshilfe dauer noch nicht abgelaufen ist. 3  Hat die versicherte Person mindestens 3 Jahre ununterbro- Fällt dieser Termin nicht auf einen Beitragsfälligkeitstermin, wird für chen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bezogen und stellen wir den Zeitraum bis zur nächsten Beitragsfälligkeit nur ein anteiliger unsere Leistungen im Rahmen der Nachprüfung nach § 15 ein, Beitrag fällig. zahlen wir für maximal weitere 12 Monate die versicherten Leistun- gen, höchstens jedoch insgesamt 12.000 EUR und längstens bis § 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwir- zum Ablauf der Leistungsdauer dieser Versicherung. Dies gilt nicht, kungspflichten? wenn die Mitwirkungspflichten nach § 15 Absatz 5 nicht erfüllt wur- den. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 10 Absatz 4 oder § 15 von Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden 4  Diese Zusatzleistung kann nur einmal während der gesamten vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden. Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- 5  Tritt während der Zahlung der Wiedereingliederungshilfe tungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden erneut Berufsunfähigkeit ein, so werden die nach Absatz 3 bisher Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch geson- gewährten mit den neu fällig werdenden Leistungen verrechnet. derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. § 14 Wann erhalten Sie eine Umorganisationshilfe Weisen Sie uns nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahr- für Selbstständige? lässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. 1  Wenn wir nach § 2 Absatz 2 nicht leisten, weil die versicherte Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen, Person ihren Betrieb zumutbar umorganisiert hat oder umorganisie- dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den ren könnte, zahlen wir für maximal 6 Monate die versicherten Leis- Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwir- tungen, höchstens aber 12.000 EUR und längstens bis zum Ablauf kungspflicht arglistig verletzt wird. der Leistungsdauer dieser Versicherung. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn 2  Diese Zusatzleistung kann nur einmal während der gesamten des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden. Leistung verpflichtet. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 12 von 20 [Seite 13] § 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. schein? Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie- 1  Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform über- hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver- mitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach unserer Zahlungs- liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde ver- aufforderung erfolgt. langen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezo- 2  Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außer- über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leis- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. tungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist. 4  Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. § 18 Wer erhält die Leistung? 5  Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück- 1  Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer stände verrechnen die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leis- § 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht ten wir an Sie. rechtzeitig zahlen? Bezugsberechtigung Erster Beitrag 2  Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere 1  Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktre- ter). ten. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. haben. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte 2  Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur wenn wir Sie noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- • durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder dert werden. • durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Abtretung und Verpfändung auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis- 3  Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag können tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, gelten die Aus- Folgebeitrag führungen in Absatz 4. 3  Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Anzeige Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die 4  Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (siehe Absatz 4  Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versiche- vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versiche- mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- haben. rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. 5  Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Ver- Beiträge und Kosten trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug § 19 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristset- zung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die beachten? Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann 1  Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinba- automatisch mit dem Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese 2  Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch 6  Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzah- angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folge- len können Sie nur beiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versiche- • innerhalb eines Monats nach der Kündigung rungsperiode fällig (Fälligkeitstag). • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. ansonsten entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vier- Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirk- teljahr bzw. ein halbes Jahr. sam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- Bei vollständig beitragsfreien Verträgen umfasst die Versicherungs- schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, periode einen Monat. besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Sofern zwischen dem Fälligkeitstag des letzten Beitrags und dem 7  Wir sind nach § 38 Absatz 1 VVG berechtigt für die Fristset- Ablauf der Beitragszahlungsdauer keine volle Versicherungsperi- zung bei Nichtzahlung eines Folgebeitrages (siehe Absatz 3) eine ode liegt, so wird am letzten Fälligkeitstag nur ein anteiliger Beitrag Gebühr zu erheben. Diese Gebühr beträgt 15 EUR. Wir haben uns fällig. bei der Bemessung der Gebühr an dem bei uns regelmäßig entste- 3  Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum henden Aufwand orientiert. Fälligkeitstag (siehe Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebühr bei uns eingeht. obliegt uns. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 13 von 20 [Seite 14] • dem Grunde nach nicht zutreffen oder keitsrente die Mindestrente von 50 EUR monatlich erreicht. • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, Wenn Sie die Option Beginner+ (siehe § 2 Absätze 6 und 7) mit entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt. uns vereinbart haben, ist die herabgesetzte Berufsunfähigkeitsrente ohne Berücksichtigung der erhöhten Rente aus der Option Begin- § 21 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie ner+ maßgeblich. Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können? 7  Tritt der Versicherungsfall während der Beitragspause ein, Stundung führen wir Ihren Vertrag ab dessen Eintritt dauerhaft - also auch 1  Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, nach Ablauf der Beitragspause - beitragsfrei fort. Wir leisten die werden Ihnen die Beiträge für bis zu 24 Monate zinslos gestundet. versicherte Berufsunfähigkeitsrente nur in der durch die Beitrags- In dem Stundungszeitraum müssen Sie keine Beiträge zahlen. Ihr pause herabgesetzten Höhe. Entfällt unsere Leistungspflicht wäh- Versicherungsschutz bleibt für diesen Zeitraum in vollem Umfang rend der Leistungsdauer, ist die Wiederaufnahme der Beitragszah- bestehen. lung nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Eine Stundung ist möglich, wenn der Vertrag Das Recht auf Erhöhung aus einer gegebenenfalls eingeschlosse- • seit mindestens 12 Monaten besteht, nen Dynamik oder Ausbaugarantie setzt für den Zeitraum der Bei- • Sie die Beiträge für diesen Zeitraum vollständig bezahlt haben tragspause aus. und 8  Bei Inanspruchnahme der Beitragspause erfolgt kein Abzug • die Versicherungsdauer ab Beginn der Stundung noch mindes- nach § 25 Absatz 7. tens 5 Jahre beträgt. 9  Nach Ablauf der Beitragspause führen wir Ihren Vertrag ohne Beträgt die Versicherungsdauer ab Beginn der Stundung weniger erneute Gesundheitsprüfung beitragspflichtig fort. Sie müssen dann als 5 Jahre, können Sie bei Vorliegen der übrigen soeben genann- den Beitrag in der vor der Beitragspause vereinbarten Höhe ent- ten Voraussetzungen dennoch stunden, wenn Sie sich in einer sprechend den vertraglichen Fälligkeiten wieder zahlen, sofern der gesetzlichen Elternzeit oder in Kurzarbeit befinden oder Sie arbeits- Versicherungsfall während der Beitragspause nicht eingetreten ist los sind. Sie müssen uns die Elternzeit, die Kurzarbeit oder die (siehe Absatz 7). Arbeitslosigkeit nachweisen, z. B. durch einen Bescheid der Die Höhe der nach Ablauf der Beitragspause bestehenden versi- zuständigen Agentur für Arbeit. Endet die Elternzeit, die Kurzarbeit cherten Berufsunfähigkeitsrente berechnen wir nach den anerkann- oder die Arbeitslosigkeit während des Stundungszeitraums, müs- ten Regeln der Versicherungsmathematik und den Rechnungs- sen Sie uns dies unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) grundlagen für die Tarifkalkulation nach § 4. Die versicherte anzeigen. Berufsunfähigkeitsrente verringert sich jedoch wegen der während Eine Stundung der Beitragszahlung ist während der Vertragslauf- der Zeit der Beitragspause nicht gezahlten Beiträge. zeit mehrfach möglich, wenn 10  Eine Beitragspause kann unter den Voraussetzungen des • die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt werden und Absatzes 6 während der Vertragslaufzeit mehrfach in Anspruch • die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig genommen werden. Zwischen dem Ablauf einer Beitragspause und beglichen wurden. dem Beginn einer neuen Beitragspause müssen jedoch mindestens Nachzahlung der gestundeten Beiträge zwei volle beitragspflichtige Versicherungsjahre liegen. 2  Nach dem Ablauf des Stundungszeitraumes müssen Sie die § 22 Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines gestundeten Beiträge nachzahlen. Dies kann in Form einer einmali- gen Zahlung oder, wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Text- Berufswechsels überprüfen lassen? form stellen, in höchstens 48 monatlichen Raten erfolgen. Wenn 1  Wenn die versicherte Person während der Versicherungs- Sie während einer vereinbarten Ratenzahlung eine Vertragsände- dauer ihren Beruf wechselt, können Sie prüfen lassen, ob sich rung wünschen, werden wir Sie über die bestehenden Möglichkei- durch den Berufswechsel der Beitrag für Ihre Versicherung redu- ten für Ihren Vertrag informieren. ziert. 3  Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht vollständig nach- Als Berufswechsel zählt für uns auch zahlen, bieten wir Ihnen auf Ihren in Textform gestellten Antrag an, • der Wechsel der Schulform, wenn die versicherte Person Schüler dass die ausstehenden Beiträge durch eine Vertragsänderung aus- ist, geglichen werden. Infolge dieser Vertragsänderung wird die versi- • der Wechsel der Studienrichtung, wenn die versicherte Person cherte Berufsunfähigkeitsrente nach den anerkannten Regeln der Student ist Versicherungsmathematik und den Rechnungsgrundlagen für die oder Tarifkalkulation nach § 4 herabgesetzt. • die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung (auch schuli- Die Herabsetzung ist jedoch nur möglich, wenn die herabgesetzte sche Ausbildung) oder einer Berufstätigkeit durch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente nach dieser Vertragsänderung mindestens Person. 50 EUR monatlich beträgt. Bitte beachten Sie in diesem Zusam- Sofern der Berufswechsel in der Aufnahme eines Studiums oder menhang die Regelungen in § 25 Absatz 15. dem Wechsel der Studienrichtung besteht, muss der neue Beruf Herabsetzung des Beitrages mindestens 12 Monate ausgeübt worden sein. Gleiches gilt sinnge- 4  Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, mäß bei Aufnahme einer schulischen Ausbildung. werden wir Ihren Beitrag zu Beginn der nächsten Versicherungspe- 2  Um prüfen zu können, ob sich durch den Berufswechsel der riode herabsetzen, die auf den Eingang Ihres Antrages bei uns Beitrag reduziert, teilen Sie uns bitte folgt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regelungen in § 25 Absätze 13 bis 15. • den neuen Beruf der versicherten Person, • den Wechsel der Schulform, wenn die versicherte Person Schüler Beitragspause ist, 5  Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre Beitragszahlung frü- • den Wechsel der Studienrichtung, wenn die versicherte Person hestens nach Ablauf des vierten Versicherungsjahres zu Beginn Student ist einer jeden Versicherungsperiode durch eine Mitteilung in Textform oder für einen festen Zeitraum von höchstens 12 Monaten auszusetzen. • die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung (auch schuli- Wir führen Ihren Vertrag während dieser Zeit als beitragsfreie Versi- sche Ausbildung) oder einer Berufstätigkeit durch die versicherte cherung nach § 25 Absätze 10 bis 12 mit herabgesetzter Berufsun- Person fähigkeitsrente fort. in Textform mit. 6  Ihr Recht auf Beitragspause besteht nur, wenn Zur Prüfung des Berufswechsels sind uns geeignete Nachweise • die Beitragspause vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer Ihrer vorzulegen. Versicherung endet und 3  Grundsätzlich ist eine Reduzierung des Beitrages ohne • die nach § 25 Absätze 10 bis 12 herabgesetzte Berufsunfähig- erneute Gesundheitsprüfung (d. h. wir verzichten auch auf sonstige Risikofragen, wie z. B. auf Fragen nach besonderen Gefahren im Sport) möglich. Wenn eine erneute Gesundheitsprüfung erforder- 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 14 von 20 [Seite 15] lich ist und von uns durchgeführt wird, entscheidet diese darüber, • des Abzuges ob die Beitragsreduzierung möglich ist. In den ersten 5 Versiche- und rungsjahren verzichten wir jedoch stets auf eine erneute Gesund- • des Rückkaufswertes, verringert um den Abzug heitsprüfung. der Tabelle der Rückkaufswerte entnehmen. Hat die versicherte Person bei Vertragsschluss das 20. Lebensjahr 5  Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen noch nicht vollendet und war sie vor dem Wechsel Schüler, Student unter der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Bei- oder Auszubildender, verzichten wir in den ersten 10 Versiche- träge laufend gezahlt haben, also keine Beitragsrückstände beste- rungsjahren auf eine erneute Gesundheitsprüfung. hen. 4  Sollte die Prüfung des Berufswechsels ergeben, dass sich der Beitrag reduziert, werden wir Ihren Vertrag zu Beginn der § 24 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert nächsten Versicherungsperiode, die auf den Eingang Ihrer Mittei- in Rechnung? lung bei uns folgt, entsprechend anpassen. Für die Berechnung 1  In folgenden Fällen stellen wir Ihnen die durchschnittlich ent- des reduzierten Beitrages verwenden wir die Rechnungsgrundla- stehenden Kosten als pauschale Gebühr gesondert in Rechnung: gen bei Vertragsschluss (siehe § 4 Absatz 1). Die Inhalte eventuell vereinbarter Leistungsausschlüsse sowie eventuell vereinbarte • Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein oder Risikozuschläge gelten weiterhin. Der Umfang der versicherten Abschriften des Versicherungsscheins Leistungen und die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente • Änderung der Zahlungsweise ändern sich nicht. • Produktgruppenwechsel • Versicherungsnehmerwechsel Sollte das Ergebnis dieser Prüfung sein, dass sich der Beitrag nicht • Entnahme aus Überschusswerten/Fondsguthaben reduziert, werden wir Ihren Vertrag unverändert fortführen. • Änderung Bezugsrecht § 23 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- • nachträglicher Einschluss einer Dynamik • Rückläufer im Lastschriftverfahren rechnet? • Fondswechsel 1  Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind bei der • Bearbeitung von Abtretungen, Verpfändungen und Pfändungen Kalkulation Ihres Beitrages und Ihrer Leistungen berücksichtigt. Es (nicht bei Rückdeckungsversicherungen) handelt sich um Abschlusskosten sowie übrige Kosten. Die Höhe der Gebühren können Sie der vor Vertragsschluss aus- Zu den Abschlusskosten gehören insbesondere Abschlussprovisio- gehändigten Gebührenübersicht entnehmen. nen für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die 2  Wir haben uns bei der Bemessung der pauschalen Gebühr Abschlusskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausferti- an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. gung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam- menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen- Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebüh- dungen. Bei den übrigen Kosten handelt es sich vollständig um ren obliegt uns. Verwaltungskosten. Diese werden über die gesamte Vertragslauf- Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung zeit erhoben. zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder Die Höhe der einkalkulierten Abschlusskosten sowie die Höhe der • dem Grunde nach nicht zutreffen oder auf Beiträge und gezahlte Renten entfallenden übrigen Kosten kön- • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, nen Sie dem vor Vertragsschluss ausgehändigten Informationsblatt entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt. zu Versicherungsprodukten (bei Rückdeckungsversicherungen „Kosteninformation“ genannt) entnehmen. Kündigung und Beitragsfreistellung Abschlusskosten 2  Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen nach § 5 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung der Abschlusskosten her- oder beitragsfrei stellen und welche Auswirkun- anziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der gen hat dies auf unsere Leistungen? für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbe- Kündigung triebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von 1  Sie können Ihren Vertrag während der Beitragszahlungsdauer gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstel- jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Text- lung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach form vollständig oder teilweise kündigen. der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen Eine Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, solange wir Leistungen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge wegen Berufsunfähigkeit zahlen. beschränkt. Vollständige Kündigung Folgen der Verteilung der Abschlusskosten 2  Bei einer vollständigen Kündigung stellen wir Ihren Vertrag 3  Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in grundsätzlich vollständig beitragsfrei. Nähere Informationen zur der Anfangszeit Ihres Vertrages nur der gesetzlich vorgeschriebene vollständigen Beitragsfreistellung können Sie den Absätzen 10 und Mindestwert (siehe § 25 Absatz 5) zur Bildung eines Rückkaufswer- 11 entnehmen. Wenn allerdings die in Absatz 12 genannten Vor- tes bzw. zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente aussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie die Leistung bei Kündi- vorhanden ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestwert ist gung nach Absatz 4. In diesem Fall endet der Vertrag. dann mindestens der Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre der Versicherungs- Teilweise Kündigung dauer ergibt. Sofern die Versicherungsdauer weniger als 5 Jahre 3  Bei einer teilweisen Kündigung wird Ihr Vertrag mit herabge- beträgt, werden die Abschlusskosten auf die Versicherungsdauer setztem Beitrag und einer herabgesetzten Berufsunfähigkeitsrente verteilt. fortgesetzt. Die Folgen einer teilweisen Kündigung auf Ihren Ver- trag sind identisch mit denen einer teilweisen Beitragsfreistellung. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobei- Daher gelten die Absätze 13 bis 15 auch für die teilweise Kündi- träge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe gung. Mittel für die Bildung eines Rückkaufswertes bzw. einer beitrags- freien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. Leistung bei Kündigung 4  Wenn Sie Ihren Vertrag nach Absatz 1 vollständig kündigen 4  Die Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können und die Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung nach Absatz Sie der Tabelle der Leistungen bei Beitragsfreistellung in Ihrem Ver- 12 nicht vorhanden sind, erhalten Sie sicherungsschein entnehmen. • den Rückkaufswert des Vertrages (siehe Absatz 5) Soweit bei Ihrer Versicherung eine Leistung bei Kündigung nach • verringert um den Abzug nach Absatz 7. § 25 Absatz 4 fällig wird, können Sie die Höhe Zusätzlich erhalten Sie die für den Fall der Kündigung vereinbarte • des Rückkaufswertes nach § 169 VVG, Überschussbeteiligung nach § 6. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 15 von 20 [Seite 16] Der so ermittelte Betrag wird um rückständige Beiträge gemindert. keitsrente mindestens 50 EUR monatlich beträgt. Sofern diese Min- Rückkaufswert destrente nicht erreicht wird, erlischt Ihr Vertrag. Sie erhalten in die- 5  Der Rückkaufswert ist die Summe der nach den anerkannten sem Fall die Leistung bei Kündigung nach Absatz 4. Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundla- Wenn Sie die Option Beginner+ (siehe § 2 Absätze 6 und 7) mit gen nach § 4 für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode uns vereinbart haben, ist die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente berechneten Deckungskapitale der Bestandteile des Vertrages ohne Berücksichtigung der erhöhten Rente aus der Option Begin- nach § 5. ner+ maßgeblich. Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung ist das Deckungskapital Teilweise Beitragsfreistellung eines Bestandteils (siehe § 5) mindestens der Wert, der sich bei 13  Die teilweise Beitragsfreistellung wirkt sich wie folgt aus: gleichmäßiger Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 • Der zu zahlende Beitrag wird reduziert. Jahre der Versicherungsdauer ergibt. Sofern die Versicherungs- • Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente wird herabgesetzt. dauer weniger als 5 Jahre beträgt, werden die Abschlusskosten auf die Versicherungsdauer verteilt. 14  Für die Berechnung der herabgesetzten Berufsunfähigkeits- rente gilt: Befristete Herabsetzung des Rückkaufswertes 6  Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach • Wir wenden anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an. Absatz 5 ermittelten Rückkaufswert des Vertrages angemessen • Es werden die für die jeweils einzelnen Bestandteile gültigen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation (siehe §§ 4 und 5) der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine verwendet. Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versiche- • Die Berechnung erfolgt für den Schluss der laufenden Versiche- rungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die rungsperiode. Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet. 15  Die teilweise Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich, Abzug wenn 7  Wir sind nach § 169 Absatz 5 VVG berechtigt, den Rück- • der durch Sie weiterhin zu zahlende Beitrag 15 EUR monatlich kaufswert des Vertrages um einen Abzug zu verringern. nicht unterschreitet und Voraussetzung ist, dass der Abzug vereinbart, beziffert und ange- • die nach Absatz 14 berechnete herabgesetzte Berufsunfähigkeits- messen ist, was wir im Zweifel zu beweisen haben. rente mindestens 50 EUR monatlich beträgt. Der von uns erhobene, mit Ihnen vereinbarte Abzug beträgt bei Wenn Sie die Option Beginner+ (siehe § 2 Absätze 6 und 7) mit vollständiger Kündigung des Vertrages 95 EUR, höchstens jedoch uns vereinbart haben, ist die herabgesetzte Berufsunfähigkeitsrente 50 % des Rückkaufswertes. Um diesen Betrag verringert sich Ihr ohne Berücksichtigung der erhöhten Rente aus der Option Begin- Rückkaufswert. ner+ maßgeblich. Wir erheben den Abzug nur, wenn Ihr Vertrag infolge einer vollstän- Sofern diese Mindestwerte nicht erreicht werden, können Sie nur digen Kündigung beendet wird. Bitte beachten Sie in diesem die vollständige Beitragsfreistellung beantragen. Zusammenhang die Regelungen in Absatz 2. Ist Ihr Vertrag im Rahmen eines Kollektivvertrages zustande Bei einer teilweisen Kündigung sowie einer vollständigen und teil- gekommen, kann der Beitrag von 15 EUR monatlich unterschritten weisen Beitragsfreistellung verzichten wir auf den Abzug. werden. Mit dem Abzug werden die nicht im Vertrag einkalkulierten Kosten Wiederinkraftsetzung nach vollständiger Beitragsfreistellung abgegolten, die bei der Abwicklung der vollständigen Kündigung oder Beitragserhöhung nach teilweiser Beitragsfreistellung entstehen. 16  Sie können innerhalb von 3 Jahren ab dem Beginn Haben wir die Voraussetzungen zum Abzug bewiesen und weisen • einer vollständigen Beitragsfreistellung die Beitragszahlung wie- Sie uns dann nach, dass der aufgrund Ihres Verlangens der voll- der aufnehmen (Wiederinkraftsetzung). ständigen Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem Fall • einer teilweisen Beitragsfreistellung den Beitrag in den Grenzen entweder des Absatz 17 wieder erhöhen (Beitragserhöhung). • dem Grunde nach nicht zutrifft oder Für die Wiederinkraftsetzung und die Beitragserhöhung gilt: • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, • Sie müssen uns Ihren Wunsch in Textform mitteilen. entfällt der Abzug oder wird entsprechend herabgesetzt. • Eine Wiederinkraftsetzung oder Beitragserhöhung ist ausge- schlossen, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Mittei- Beitragsfreistellung lung berufsunfähig ist. 8  Sie können Ihren Vertrag während der Beitragszahlungsdauer • Nehmen Sie die Beitragszahlung innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Text- nach der vollständigen Beitragsfreistellung wieder auf, erfolgt die form vollständig oder teilweise beitragsfrei stellen. Wiederinkraftsetzung ohne erneute Gesundheitsprüfung. 9  Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfreistel- • Erhöhen Sie innerhalb der ersten 6 Monate nach einer teilweisen lung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aufgrund bereits vor der Beitragsfreistellung Ihren Beitrag wieder, erfolgt die Beitragserhö- Beitragsfreistellung eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt. hung ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung. Vollständige Beitragsfreistellung • Wenn Sie nach Ablauf dieser 6 Monate die Beitragszahlung wie- 10  Die vollständige Beitragsfreistellung wirkt sich wie folgt aus: der aufnehmen oder aber den Beitrag erhöhen möchten, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. • Sie müssen für Ihre Versicherung keine Beiträge mehr zahlen. • Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente wird auf eine beitragsfreie Diese erneute Gesundheitsprüfung entscheidet darüber, ob eine Berufsunfähigkeitsrente herabgesetzt. Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragserhöhung überhaupt möglich ist. 11  Für die Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- 17  Für die Wiederinkraftsetzung und die Beitragserhöhung rente gilt: haben Sie folgende Gestaltungsmöglichkeiten: • Die Grundlage für die Berechnung bildet der Rückkaufswert Ihrer • Sie können Ihren Vertrag mit der versicherten Berufsunfähigkeits- Versicherung. Dieser wird um rückständige Beiträge gemindert. rente fortsetzen, die vor der vollständigen oder teilweisen Bei- • Wir wenden anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an. tragsfreistellung vereinbart war. Da Sie während der Beitragsfrei- • Es werden die für die jeweils einzelnen Bestandteile gültigen stellung keinen oder nur einen reduzierten Beitrag gezahlt haben, Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation (siehe §§ 4 und 5) erhöht sich der zuletzt vor der Beitragsfreistellung zu zahlende erwendet. Beitrag für Ihre Versicherung. • Die Berechnung erfolgt für den Schluss der laufenden Versiche- • Sie können Ihren Vertrag mit dem zuletzt vor der vollständi- rungsperiode. gen bzw. teilweisen Beitragsfreistellung vereinbarten Beitrag 12  Die vollständige Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich, fortsetzen. Da Sie während der Beitragsfreistellung keinen oder wenn die nach Absatz 11 berechnete beitragsfreie Berufsunfähig- nur einen reduzierten Beitrag gezahlt haben, wird die versicherte 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 16 von 20 [Seite 17] Berufsunfähigkeitsrente geringer sein als vor der Beitragsfreistel- träge laufend gezahlt haben, also keine Beitragsrückstände beste- lung. hen. Für die Berechnung der Höhe des zu zahlenden Beitrags bzw. der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wenden wir anerkannte Sonstige Regelungen Regeln der Versicherungsmathematik an. Es werden dabei die Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation nach § 4 verwendet. § 26 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Wir werden Sie im Einzelfall über die konkreten Auswirkungen auf Anschrift oder Ihr Name ändert? Ihren Vertrag informieren. 1  Ändert sich Ihre Anschrift müssen Sie uns dies unverzüglich 18  Befindet sich die versicherte Person (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu rich- • aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs in Elternzeit tende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt oder bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung • ist die versicherte Person arbeitslos 3 Tage nach der Absendung dieses Briefes als zugegangen. Dies und gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abge- • wird der Vertrag zu Beginn oder während der Elternzeit bzw. der schlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. Arbeitslosigkeit nach Absatz 8 vollständig beitragsfrei gestellt, 2  Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. gilt für die Wiederinkraftsetzung zusätzlich zu den Regelungen in Absatz 16 Folgendes: § 27 Welche weiteren Auskunftspflichten haben • Erfolgt die vollständige Beitragsfreistellung zu Beginn oder Sie? während der Elternzeit, kann der Vertrag innerhalb von 3 Jahren 1  Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, ab dem Beginn der ersten Beitragsfreistellung aufgrund einer Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür gesetzt werden. Ihren Wunsch auf Wiederinkraftsetzung müssen notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen Sie uns spätestens 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit in • bei Vertragsschluss, Textform mitteilen. Die Wiederinkraftsetzung nehmen wir dann • bei Änderung nach Vertragsschluss zu Beginn des Kalendermonats vor, der auf die Beendigung der oder Elternzeit folgt. • auf Nachfrage • Erfolgt die vollständige Beitragsfreistellung zu Beginn oder unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfügung stel- während der Arbeitslosigkeit und besteht der Vertrag zu diesem len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status Zeitpunkt seit mindestens 2 Jahren, kann der Vertrag innerhalb dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datener- von 2 Jahren ab dem Beginn der vollständigen Beitragsfreistel- hebungen und Meldungen maßgeblich ist. lung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden. Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass die 2  Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind bei- versicherte Person wieder in einem ungekündigten Arbeitsverhält- spielweise Umstände, die für die Beurteilung nis steht. Ihren Wunsch auf Wiederinkraftsetzung müssen Sie uns • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, in Textform mitteilen. • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Um die Voraussetzungen für die Wiederinkraftsetzung ohne Ihrem Vertrag haben erneute Gesundheitsprüfung überprüfen zu können, müssen uns und geeignete Nachweise eingereicht werden. • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Wirtschaftliche Folgen Keine Beitragsrückzahlung Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) 19  Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach derzeitiger Geset- Abzug zeslage im Einzelnen sind, können Sie den „Hinweisen zur steuerli- 20  Kündigen Sie Ihren Vertrag vollständig und wird infolgedes- chen Behandlung Ihrer Versicherung“ entnehmen. sen eine Leistung bei Kündigung nach Absatz 4 fällig, erheben wir einen Abzug nach Absatz 7 und ziehen diesen vom Rückkaufswert 3  Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und des Vertrages ab. Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung Folgen der Verteilung der Abschlusskosten melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder auslän- 21  Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen, dischen Steuerbehörden. kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertra- ges ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nur der Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- gesetzlich vorgeschriebene Mindestwert (siehe Absatz 5) zur Bil- sigkeit im Ausland besteht. dung eines Rückkaufswertes bzw. zur Bildung einer beitragsfreien 4  Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 Berufsunfähigkeitsrente vorhanden. und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobei- Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzli- träge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe chen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt Mittel für die Bildung eines Rückkaufswertes bzw. einer beitrags- haben. freien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. § 28 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Höhe der Leistungen bei Kündigung oder Beitragsfreistellung Anwendung? 22  Die Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können Sie der Tabelle der Leistungen bei Beitragsfreistellung in Ihrem Ver- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sicherungsschein entnehmen. Anwendung. Soweit bei Ihrer Versicherung eine Leistung bei Kündigung nach § 29 Wo ist der Gerichtsstand? Absatz 4 fällig wird, können Sie die Höhe 1  Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht • des Rückkaufswertes nach § 169 VVG, zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag • des Abzuges und zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in • des Rückkaufswertes, verringert um den Abzug dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz der Tabelle der Rückkaufswerte entnehmen. haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhn- lichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person 23  Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz unter der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Bei- oder Ihre Niederlassung haben. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 17 von 20 [Seite 18] 2  Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. 3  Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen. § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 1  Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. Versicherungsombudsmann e.V. 2  Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versi- cherungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Telefon: 0800 3696000 Fax: 0800 369 9000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Versicherungsaufsicht 3  Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kon- taktdaten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Internet: www.bafin.de Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Rechtsweg 4  Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Unser Beschwerdemanagement 5  Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG Joseph-Scherer-Str. 3 44139 Dortmund Internet: www.signal-iduna.de 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 18 von 20 [Seite 19] Erklärung der verwendeten Fachbegriffe Hier erläutern wir Ihnen die kursiv gekennzeichneten Fachbegriffe, die wir in unseren Versicherungsbedingungen verwenden. Die Erläute- rungen sollen Ihnen das Lesen erleichtern. Die Erläuterungen sind nicht abschließend. Für den Vertragsinhalt sind nur die Versicherungsbedingungen maßgeblich. Beitragsfreistellung Überschussbeteiligung Diese beantragen Sie als Versicherungsnehmer, um keine oder Diese setzt sich zusammen aus der Beteiligung am Überschuss geringere Beiträge als vereinbart zu zahlen. Durch eine Beitrags- und an den Bewertungsreserven. freistellung werden die Leistungen herabgesetzt. Versicherte Person Beitragszahlungsdauer Ist die Person, deren Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit oder Verlust Ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie als Versicherungsnehmer von Grundfähigkeiten) wir versichern. In der Regel stimmen versi- zur Beitragszahlung verpflichtet sind. cherte Person und Versicherungsnehmer überein. Bewertungsreserven Versicherungsdauer Wert, der entsteht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über Bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht besteht. ausgewiesen sind. Versicherungsfall Bezugsberechtigter Ist das Ereignis, dass die Leistungspflicht des Versicherers auslö- Ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die sen kann, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt (z. B. die Leistung erhalten soll. Berufsunfähigkeit der versicherten Person). Leistungsdauer Versicherungsnehmer Ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versiche- Ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem rungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. Rechnungsgrundlagen Versicherungsschein Sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind Dokumentiert einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag. in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risi- Er enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie z. B. das ver- ken, der Zinsen und der Kosten. sicherte Risiko, die Leistungen im Versicherungsfall und die Höhe des von Ihnen als Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrags. Rechnungszins Ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistun- VVG gen erforderlich ist. Ist die Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz. Textform Bedeutet, dass Sie Mitteilungen zu Ihrem Vertrag z. B. per Brief, Fax oder als E-Mail abgeben können. Überschuss Um Ihre vertraglichen Leistungen erfüllen zu können, müssen wir unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Deswegen entstehen in der Regel Überschüsse, an denen wir Sie als Versicherungsnehmer zu wesentlichen Teilen beteiligen. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 19 von 20 [Seite 20] Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VI (Fassung vom 22.11.2021) § 43 Rente wegen Erwerbsminderung (1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie 1. teilweise erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes min- destens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. (2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie 1. voll erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch 1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, und 2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgrei- chen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. (3) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingun- gen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarkt- lage nicht zu berücksichtigen. (4) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind: 1. Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 2. Berücksichtigungszeiten, 3. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder eine Zeit nach Nummer 1 oder 2 liegt, 4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungs- zeiten wegen schulischer Ausbildung. (5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist. (6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben. 2319605 Jan26 (51C45K) Seite 20 von 20