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Insurance broker / Occupational disability insurance (Berufsunfähigkeitsversicherung) / Policy wording archive

Württembergische Selbstständige: the policy wording in full

Selbstständige BU ab 50 Prozent mit Verzicht auf abstrakte Verweisung, 20 Prozent Einkommensgrenze, Leistung bei Pflegegrad 2, Demenz, Erwerbsminderung und schwerer Krebserkrankung, BU-Retter bei Zahlungsschwierigkeiten, ohne Arbeitsunfähigkeitsklausel.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Württembergische Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung from Württembergische (Occupational disability insurance (Berufsunfähigkeitsversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 79 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Insured monthly disability incomeyes„Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente.“§ 1 Abs. 1, page 2
Product form: standalone disability income policy or rider to a life or pension policyyes„Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung“Titel, page 1
Definition of disability: last occupation as it was performed before the health impairmentyes„Maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie diese ohne die Beeinträchtigungen ausgeübt wurde.“§ 2 Abs. 1, page 4
Benefit from a degree of disability of 50 percentyes„Die versicherte Person kann ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben.“§ 2 Abs. 1, page 4
Prognosis period: disability exists if it is expected to last at least six monthsyes„Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten“§ 2 Abs. 1, page 4
Deemed disability: six months of continuous disability counts as disability from the startyes„oder bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeitraums an.“§ 2 Abs. 1, page 4
Retroactive payment in case of late notification (without time limit)yes„Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum der ... auch rückwirkend leisten.“§ 6 Abs. 1, page 8
Worldwide cover, also with permanent residence abroadyes„Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit.“§ 1 Abs. 2, page 2
Policy term: age up to which a disability occurring is coverednot addressed
Benefit end age: age up to which the benefit is paid at mostyes„Die Leistungsdauer kann länger als die Versicherungsdauer sein.“Begriffsbestimmungen, Versicherungs- und Leistungsdauer, page 2
Meets the minimum standards of the German broker working group (AK Beratungsprozesse)not addressed

Referral to other occupations

PointRuleWording (German)Clause
Abstract referral to another occupation that is not actually performednone„Wir verzichten darauf, die versicherte Person auf eine vergleichbare berufliche Tätigkeit zu verweisen, die sie nicht konkret ausübt.“§ 2 Abs. 2, page 4
Concrete referral to another occupation actually performedyes„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht.“§ 2 Abs. 1, page 4
Concrete referral: acceptable loss of income as a fixed percentageyes„Eine Absenkung von mehr als 20 % gilt als nicht zumutbar. Entscheidend ist bei Arbeitnehmern das jährliche Bruttoeinkommen in der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit.“§ 2 Abs. 1, page 4
Concrete referral: preservation of previous standard of living expressly statedyes„Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus Vergütung und sozialer Wertschätzung. Diese dürfen nicht deutlich unter das bisherige Niveau sinken.“§ 2 Abs. 1, page 4
Waiver of business reorganisation for the self-employedyes„Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn der Selbstständige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit“§ 2 Abs. 3, page 4
Reorganisation obligation for the self-employed: conditions (business size, capital, loss of income)yes„Berufsunfähigkeit liegt bei einem Selbstständigen nur vor, wenn er auch durch zumutbare Umorganisation keine berufliche Tätigkeit ausüben kann“§ 2 Abs. 3, page 4
Leaving the occupation: how long the last occupation remains decisive (years)yes„legen wir die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung zugrunde.“§ 2 Abs. 13, page 5
Parental leave, unemployment, caring for relatives: which occupation applies during the breakyes„Auch eine ununterbrochene Elternzeit, die länger als 5 Jahre andauert, gilt als Wechsel in die Tätigkeit Hausfrau/-mann.“§ 2 Abs. 13, page 5
Students: definition of disability (subject, progress, intended occupation)yes„Die versicherte Person kann ihr bei Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübtes Studium nicht mehr zu mindestens 50 % fortführen.“§ 2 Abs. 10, page 5
Pupils: definition of disability (ability to attend school, grade, type of school)yes„Die versicherte Person kann nicht mehr zu mindestens 50 % als Schüler am Unterricht an einer allgemeinen Schule ohne spezielle Förderung teilnehmen.“§ 2 Abs. 9, page 5
Apprentices: definition of disability (trade, completion of training)yes„Anstelle der zuletzt ausgeübten Tätigkeit wird der mit der Ausbildung angestrebte Beruf hinsichtlich des Grades der Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt.“§ 2 Abs. 11, page 5
Infection clause for medical professions: official ban on practising counts as disabilityyes„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, solange der versicherten Person vollständig verboten wird, ihre bisherige berufliche Tätigkeit ... einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr fortzuführen.“§ 2 Abs. 5, page 4
Civil servant clause: retirement due to unfitness for service counts as disabilitynot addressed
Unfitness for service also for probationary and revocable civil servants (dismissal instead of retirement)not addressed
Unfitness for sea service: certified unfitness of seafarers counts as disabilitynot addressed

Sick leave and long-term care

PointRuleWording (German)Clause
Sick leave clause: benefit for extended sick leave without proof of disabilitynot addressed
Sick leave clause: required duration of sick leave (months)not addressed
Sick leave clause: maximum benefit period per claim and in total (months)not addressed
Sick leave clause: amount of benefit (share of the disability benefit or monthly cap)not addressed
Benefit in case of need for long-term care, also without disabilityyes„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person pflegebedürftig nach § 3 ist.“§ 2 Abs. 4, page 4
Care clause: measure (care grade or points for daily activities) and required levelyes„die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 nach Absatz (2) erfüllt sind oder“§ 3 Abs. 1, page 6
Benefit in case of dementia (moderate dementia, regardless of occupation)yes„eine mittelschwere oder schwere Demenz vorliegt.“§ 3 Abs. 1, page 6

Adjustments and options

PointRuleWording (German)Clause
Guaranteed insurability: increase of the benefit without new health assessmentyes„Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente beantragen.“§ 22 Abs. 1, page 17
Guaranteed insurability: events (marriage, birth, pay rise, property purchase, self-employment, graduation)yes„Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens 50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie“§ 22 Abs. 3, page 18
Guaranteed insurability: maximum per event and in totalyes„Die Erhöhung der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente darf höchstens 6.000 EUR betragen.“§ 22 Abs. 4, page 18
Guaranteed insurability: age limit and deadline after the event (months)yes„Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Anlasses beantragt werden.“§ 22 Abs. 3, page 18
Increase option without a specific event (usually in the first policy years)yes„Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einmalig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass“§ 22 Abs. 3, page 17
Premium indexation: annual increase of premium and benefit without health assessmentnot addressed
Benefit indexation: guaranteed increase of the benefit in paymentyes„Wenn wir eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, erhöhen wir diese jährlich um den vereinbarten festen Prozentsatz.“§ 1 Abs. 8, page 3
Extension option: extending the policy term without health assessment if the retirement age risesyes„Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versicherung beantragen.“§ 23 Abs. 1, page 19
Premium deferral in financial difficulty and during claim assessment (duration, interest-free)yes„Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht fällig werdende Beiträge zinslos stunden.“§ 6 Abs. 2, page 8
Reinstatement without health assessment after paid-up status or interruptionyes„In den ersten 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung.“§ 19 Abs. 4, page 16

Additional benefits

PointRuleWording (German)Clause
Waiver of premium in case of disabilityyes„Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen.“§ 1 Abs. 1, page 2
Reintegration aid when benefit ends (lump sum, number of monthly benefits)yes, up to EUR 6,000„Dazu zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten, maximal jedoch 6.000 EUR.“§ 1 Abs. 5, page 3
Reorganisation aid for the self-employed (contribution to restructuring the business)yes, up to EUR 6,000„Die Umorganisationshilfe ist auf 6.000 EUR begrenzt.“§ 1 Abs. 3, page 3
Bridging payment during claim assessmentnot addressed
Lump sum on onset of disability (start capital)not addressed
Benefit for critical illness (add-on, list of illnesses)yes„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:“§ 2 Abs. 7, page 4
Support with rehabilitation and return to work (rehab management, costs)yes„Wenn unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit durch eine ... zur Rehabilitation enden, beteiligen wir uns an den Kosten der Maßnahme.“§ 1 Abs. 4, page 3
Deadline for the insurer's claim decision after receipt of documents (weeks)yes„Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum wir leisten.“§ 11 Abs. 1, page 12

Claims and review

PointRuleWording (German)Clause
Notification deadline on onset of disability with consequences for late noticenone„Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum der ... auch rückwirkend leisten.“§ 6 Abs. 1, page 8
Duty to cooperate: examination by doctors appointed by the insurer (costs, travel, choice)yes„Ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte“§ 9 Abs. 3, page 12
Obligation to undergo treatment (operations, therapy) beyond simple measuresnone„Die versicherte Person muss nicht jede von einem Arzt angeordnete Maßnahme befolgen. Sie kann beispielsweise Operationen ablehnen.“§ 9 Abs. 4, page 12
Review: scope (only health improvement or new occupational activity)yes„Wir dürfen nach Beginn unserer Leistungspflicht regelmäßig nachprüfen, ob die versicherte Person noch berufsunfähig nach § 2 bis § 4 ist.“§ 12 Abs. 1, page 12
Review: referral to newly acquired skillsyes„Hierbei berücksichtigen wir neu erworbene berufliche Fähigkeiten, beispielsweise durch eine Umschulung.“§ 12 Abs. 1, page 12
Review: frequency (at most once a year) and notice before benefit stops (months)yes„Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person verlangen.“§ 12 Abs. 2, page 13
Time-limited acceptance of the claim (permitted, duration, once only)yes„In Ausnahmefällen ist eine einmalige Befristung zulässig, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die Befristung darf 12 Monate ab dem Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht überschreiten.“§ 11 Abs. 2, page 12
Individual agreement in the claim (time-limited settlement instead of acceptance)not addressed

Exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of war (passive war risk abroad, deployments abroad)yes„Wir leisten jedoch bei Berufsunfähigkeit durch kriegerische ... außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt war.“§ 31 Abs. 2 a, page 22
Exclusion of nuclear energy and ionising radiation (except medical treatment)yes„Bei Berufsunfähigkeit durch Strahlung infolge Kernenergie.“§ 31 Abs. 2 f, page 22
Exclusion of terrorism (only where nuclear, biological or chemical weapons are used)yes„Bei Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen“§ 31 Abs. 2 e, page 22
Exclusion of motor sport (races and practice with motor vehicles and motorboats)none„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsunfähigkeit kam.“§ 31 Abs. 1, page 22
Exclusion of dangerous sports and aviation (diving, climbing, offshore sailing, pilots)none„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsunfähigkeit kam.“§ 31 Abs. 1, page 22
Exclusion of self-harm and attempted suicide (waiting period, except mental disorder)yes„durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.“§ 31 Abs. 2 c, page 22
Exclusion or waiting period for mental illnessnone„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsunfähigkeit kam.“§ 31 Abs. 1, page 22

Contract and disclosure

PointRuleWording (German)Clause
Pre-contractual disclosure: period covered by the health questions (years)not addressed
Rescission for breach of disclosure: period from conclusion (five years, ten for intent or fraud)yes„Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.“§ 29 Abs. 11, page 22
Waiver of rescission, termination and adjustment for innocent or slightly negligent non-disclosureyes„Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht unverschuldet erfolgt ist.“§ 29 Abs. 6, page 21
Insurer waives its right to cancel (ordinary termination and premium increase for change of risk)not addressed
No duty to report change of occupation, new hobbies or moving abroadyes„Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrerhebliche Umstände ändern.“§ 1 Abs. 2, page 2
Rider: continuation if the base policy becomes paid-up or is cancellednot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Total permanent disability for the usual occupation (incapacidad permanente total)not addressed
Absolute permanent disability for any occupation (incapacidad permanente absoluta)not addressed
Severe disability needing another person's help for daily activities (gran invalidez)not addressed
Form of benefit: lump sum (capital) or annuity (renta)not addressed
Recognition by Spanish social security (INSS) as a condition of paymentnot addressed
Temporary incapacity (daily benefit during sick leave)not addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risks (terrorism, natural disasters)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Bedingungen SBU Privat
[Seite 1] Gültig ab 01.01.2025 Versicherungsbedingungen V. Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung § 20 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? § 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? VI. Gestaltungsmöglichkeiten Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, § 22 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversicherungsoption? als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Die § 23 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die Regelun- Verlängerungsoption? gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gel- § 24 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Wechseloption? ten. § 25 Welche Möglichkeiten bieten wir Ihnen nach einem Berufswechsel? Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten be- treffen vorrangig den Versicherungsnehmer. VII. Vorzeitige Beendigung Ihre § 26 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? Württembergische Lebensversicherung AG VIII. Ihre Obliegenheiten § 27 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Inhaltsverzeichnis Versicherungsverhältnis beziehen? § 28 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu A Begriffsbestimmungen zu Ihrer berücksichtigen? § 29 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und Versicherung welche Folgen hat ihre Verletzung? § 30 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im B Versicherungsbedingungen Rahmen der Nachprüfung? I. Leistungsbeschreibung und IX. Ausschlüsse Versicherungsschutz § 31 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz §1 Welche Leistungen erbringen wir? ausgeschlossen? §2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? §3 Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser X. Sonstiges Bedingungen? §4 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne § 32 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur dieser Bedingungen vor? Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistungen? §5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 33 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? §6 Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei § 34 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal Berufsunfähigkeit? nicht zufrieden sind? § 35 Wo ist der Gerichtsstand? II. Überschussbeteiligung § 36 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? §7 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? C Abkürzungen für Gesetze und §8 Welche Besonderheiten hat das Überschuss-System Verordnungen Fondsanlage? III. Leistungsauszahlung D Gesetzesanhang §9 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen beantragen? § 10 Welche Unterstützung können Sie in Anspruch nehmen? § 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche- Leistungspflicht ab? rung § 12 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich- § 14 Wer erhält die Versicherungsleistung? tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern. § 15 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? Annahmerichtlinien IV. Beitragszahlung In unseren Annahmerichtlinien legen wir fest, wie wir Risiken prü- fen und welche Risiken wir versichern. Beispielsweise wird gere- § 16 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? gelt, welche beruflichen Tätigkeiten wir versichern und welche Er- § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig krankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zu- zahlen? dem enthalten unsere Annahmerichtlinien Vorgaben zur maxima- § 18 Welche Möglichkeiten haben Sie bei len Höhe der Leistungen oder zu den versicherbaren Endaltern Zahlungsschwierigkeiten? sowie Leistungsdauern. § 19 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen? FL188 – 21963 Seite 1 von 33 [Seite 2] Bewertungsreserven Überschüsse Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka- Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. An diesen beteili- Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von gen wir Sie. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kön- 1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert in nen wir Ihnen nicht verbindlich zusagen. Nähere Informationen der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum Bi- finden Sie in § 7. lanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs- reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre- Versicherte Person serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 7. Die versicherte Person ist die Person, die gegen Berufsunfähig- keit versichert wird. Sie kann über die Rechte aus dem Versiche- Bezugsberechtigter rungsvertrag nicht verfügen. Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Versi- cherungsleistungen erhalten soll. Diese Person hat dann ein Be- Versicherungs- und Leistungsdauer zugsrecht und wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Nähere Als Versicherungsdauer bezeichnen wir den Zeitraum, in dem Informationen hierzu finden Sie in § 14. Versicherungsschutz besteht. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer wird die versicherte Leistung Invalidität und Invaliditätsversicherungen fällig. Wir zahlen solange Berufsunfähigkeit vorliegt, längstens je- Unter Invalidität verstehen wir eine Beeinträchtigung der körperli- doch bis zum Ende der Leistungsdauer. Die Leistungsdauer kann chen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese Beeinträchtigung länger als die Versicherungsdauer sein. Ihre Versicherungs- und ist durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetre- Leistungsdauer entnehmen Sie bitte Ihrem Persönlichen Vor- ten. Sie ist über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft vorhan- schlag oder Ihrem Versicherungsschein. den. Eine Invalidität kann beispielsweise zu einer Erwerbsminde- rung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Deswegen verste- Versicherungsjahr hen wir unter Invaliditätsversicherungen beispielsweise Erwerbs- Den Zeitraum von einem Jahrestag des Versicherungsbeginns minderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Dienst- bis zum nächsten nennen wir Versicherungsjahr. Beispielsweise unfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen. ist das erste Versicherungsjahr das Jahr vom Versicherungsbe- ginn bis zum ersten Jahrestag. Monatsrente Mit Monatsrente bezeichnen wir die garantierte monatliche Be- Versicherungsnehmer rufsunfähigkeitsrente. Ist eine abweichende Rentenzahlungs- Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung weise vereinbart, so ergibt sich die Monatsrente als anteiliger Be- abschließt. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die trag, also beispielsweise als ein Zwölftel der jährlichen Berufsun- Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. fähigkeitsrente. Nicht zur Monatsrente zählen Erhöhungen aus Überschüssen, aus garantierter Rentensteigerung oder die dop- Versicherungsperiode pelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag berechnet wird. Bei Jahreszahlung entspricht sie dem Versiche- Rechnungsgrundlagen rungsjahr. Bei unterjähriger Beitragszahlung dauert sie entspre- Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die chend jeweils einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr. Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson- dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen. Dazu gehören Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungsta- B Versicherungsbedingungen feln, der Rechnungszins sowie eingerechnete Kosten. Nähere Informationen finden Sie in § 32. I. Leistungsbeschreibung und Versicherungs- Staffelphase schutz Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung startet Ihre Versicherung mit einem reduzierten Anfangsbeitrag. Dieser wird §1 Welche Leistungen erbringen wir? in den ersten 10 Jahren jährlich erhöht. Das nennen wir Staffel- phase. Nähere Informationen finden Sie in § 16. (1) Leistungen bei Berufsunfähigkeit Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer be- Sterbetafeln geben uns Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, in rufsunfähig (siehe § 2 bis § 4), erbringen wir folgende Leistungen: einem bestimmten Alter zu sterben. Invalidisierungstafeln bezif- - Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die fern die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter invalide zu Rente zahlen wir entsprechend der vereinbarten Zahlweise werden. Reaktivierungstafeln enthalten die Wahrscheinlichkeit, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die dass eine eingetretene Invalidität wieder entfällt. Für Ihren Vertrag Rente wird jeweils zu Beginn des Zahlungsabschnitts fällig verwenden wir vom Geschlecht unabhängige Tafeln. Nähere In- und gezahlt. formationen finden Sie in § 32. - Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen. Textform Diese Leistungen erbringen wir, solange Berufsunfähigkeit nach Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe- § 2 bis § 4 vorliegt, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer. wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise Nähere Informationen zum Beginn und Ende der Leistungen fin- bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail den Sie in § 6. der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun- gen nicht. (2) Gültigkeit Versicherungsschutz Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich FL188 – 21963 Seite 2 von 33 [Seite 3] nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrer- Für eine Wiedereingliederung während einer vereinbarten Ka- hebliche Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel die berufliche renzzeit (siehe § 6 Absatz (4)) leisten wir keine Wiedereingliede- Tätigkeit, Hobbys oder der Raucherstatus. Bitte beachten Sie je- rungshilfe. doch die sonstigen Mitwirkungspflichten in den Versicherungsbe- dingungen, zum Beispiel bei der Nachprüfung. (6) Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage Ist der Vertrag als Rückdeckungsversicherung für eine Pensions- Weitere Leistungen zusage abgeschlossen worden, ist Folgendes zu beachten: Wir leisten keine Umorganisationshilfe, keine Rehabilitationshilfe (3) Umorganisationshilfe für Selbstständige und keine Wiedereingliederungshilfe nach den Absätzen (3) Wenn die versicherte Person eine Berufsunfähigkeit durch Umor- bis (5). ganisation nach § 2 Absatz (3) vermeiden kann, leisten wir eine (7) Überschussbeteiligung Umorganisationshilfe: Wir beteiligen uns an den tatsächlich ange- fallenen Kosten der Umorganisation. Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewertungs- Eine Umorganisationshilfe können Sie mehrmals erhalten, so- reserven nach § 7. lange Versicherungsschutz besteht. Leistungen aus der Umorganisationshilfe sind jeweils auf die Optionale Leistungen Höhe von 3 Monatsrenten begrenzt. Die Umorganisationshilfe ist auf 6.000 EUR begrenzt. Dies gilt insgesamt auch bei mehrmali- (8) Garantierte Rentensteigerung je Leistungsfall ger Inanspruchnahme. Wenn Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung vereinbart (4) Rehabilitationshilfe haben, gilt Folgendes: Wenn unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit durch eine Maß- a) Steigerung der Rente nahme zur Rehabilitation enden, beteiligen wir uns an den Kosten der Maßnahme. Wenn wir eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, erhöhen wir diese jährlich um den vereinbarten festen Prozentsatz. Die Erhöhung Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten nicht von Dritten über- erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres. Die Steige- nommen werden. Als Nachweis müssen Sie uns die Ablehnungs- rung gilt nur für diesen Leistungsfall. bescheide von anderen Versorgungsträgern vorlegen. Versor- gungsträger sind zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, b) Wegfall der Steigerung bei Ende der Berufsunfähigkeit Krankenkassen, private Krankenversicherungen oder Versor- Ist die versicherte Person nicht mehr berufsunfähig, endet die gungswerke. Leistung. Die erhöhte Berufsunfähigkeitsrente gilt bei Ende der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Für einen neuen Fall der Eine Rehabilitationshilfe können Sie mehrmals erhalten, solange Berufsunfähigkeit besteht deshalb nur ein Anspruch in der Versicherungsschutz besteht. Höhe der garantierten Rente vor Eintritt des vorherigen Leis- tungsfalles. Während der Dauer der erneuten Berufsunfähigkeit Leistungen aus der Rehabilitationshilfe sind jeweils auf die Höhe erhöht sich die Rente wieder. Sofern die Beitragszahlungsdauer von 3 Monatsrenten begrenzt. Die Rehabilitationshilfe ist auf noch nicht abgelaufen ist, zahlen Sie nach dem Ende der Berufs- 6.000 EUR begrenzt. Dies gilt insgesamt auch bei mehrmaliger unfähigkeit den gleichen Beitrag wie direkt vor Eintritt des Leis- Inanspruchnahme. tungsfalles. Für Maßnahmen zur Rehabilitation während einer vereinbarten c) Aufrechterhaltung der Steigerungen Karenzzeit (siehe § 6 Absatz (4)) leisten wir keine Rehabilitations- Auf Wunsch können Sie innerhalb von 2 Monaten die erfolgten hilfe. garantierten Rentensteigerungen der vorherigen Leistungsphase auch für zukünftige Leistungsfälle mit uns vereinbaren. Sie zahlen (5) Wiedereingliederungshilfe dann einen erhöhten Beitrag. Nach Ablauf der Beitragszahlungs- Nach einer Berufsunfähigkeit helfen wir Ihnen bei einem berufli- dauer ist die Erhöhung der Leistung nicht mehr möglich. chen Neustart. Dazu zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten, maximal jedoch 6.000 EUR. (9) Doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall Wir zahlen die doppelte Berufsunfähigkeitsrente, wenn alle fol- Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: genden Voraussetzungen erfüllt sind: - Wir hatten unsere Leistungspflicht zuvor unbefristet aner- - Sie haben die doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall kannt (siehe § 11 Absatz (2)). mit uns vereinbart. - Die versicherte Person hat neue berufliche Fähigkeiten er- - Die versicherte Person ist durch einen Unfall berufsunfähig worben und übt damit eine konkrete Tätigkeit in einem neuen geworden. Beruf aus. Sie ist nicht mehr berufsunfähig nach § 2 bis § 4. - Zum Zeitpunkt des Unfalls lag noch keine Berufsunfähigkeit Dadurch endet unsere Leistungspflicht. vor. - Die verbleibende Leistungsdauer für die Berufsunfähigkeits- - Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist zu mehr als 50 % auf die rente beträgt noch mindestens 12 Monate ab dem Ende un- Folgen des Unfalls zurückzuführen. Krankhafte Störungen serer Leistungspflicht. infolge psychischer Reaktionen aufgrund eines Unfalls wer- den hierbei nicht berücksichtigt. Wenn wir eine Wiedereingliederungshilfe gezahlt haben und in- nerhalb von 6 Monaten aus gleichem medizinischem Grund er- Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- neut der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit entsteht, lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- gilt Folgendes: nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. - Wir stellen Sie so, als hätte durchgehend Berufsunfähigkeit vorgelegen. Nicht als Unfall im Sinne dieser Bedingungen gelten Unfälle durch - Wir verrechnen die gezahlte Wiedereingliederungshilfe mit Geistes- oder Bewusstseinsstörungen. Hierunter fallen insbeson- fälligen Berufsunfähigkeitsrenten. dere Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Unfälle durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Die Wiedereingliederungshilfe können Sie mehrmals erhalten, so- Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person lange Versicherungsschutz besteht. FL188 – 21963 Seite 3 von 33 [Seite 4] ergreifen, gelten ebenfalls nicht als Unfall im Sinne dieser Bedin- Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie alle folgenden Vo- gungen. raussetzungen erfüllt: - Sie ist aufgrund der Gesundheitsverhältnisse zumutbar. Wir werden jedoch leisten, wenn diese Störungen oder Anfälle - Sie ist wirtschaftlich zweckmäßig. durch ein unter diese Bedingungen fallendes Unfallereignis ver- - Sie erfordert keinen erheblichen Kapitalaufwand. ursacht wurden. - Die Tätigkeit nach Umorganisation entspricht der bisherigen Lebensstellung. Das heißt insbesondere, dass das Einkom- men nicht um mehr als 20 % sinken darf (siehe Absatz (1)). Besonderheiten bei der Leistungshöhe (10) Besonderheiten beim vorläufigen Versicherungsschutz Wenn die versicherte Person ihre Tätigkeit erfolgreich umorgani- siert, leisten wir eine Umorganisationshilfe: Wir zahlen die tat- Für den Fall, dass wir bereits aus dem vorläufigen Versicherungs- sächlich angefallenen Kosten der Umorganisation nach § 1 Ab- schutz Leistungen erbracht haben und die versicherte Person auf- satz (3). grund derselben Ursache erneut berufsunfähig wird, gilt Folgen- des: Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn der - Wir begrenzen die Berufsunfähigkeitsrente auf 12.000 EUR Selbstständige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr. - weniger als 5 Mitarbeiter hat oder - Eine garantierte Rentensteigerung erfolgt nicht. - Akademiker ist und in seiner täglichen Arbeitszeit mindes- - Wir leisten keine doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall. tens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkei- - Jegliche Überschussbeteiligung entfällt. ten ausübt. §2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- gen? Erweiterungen des Begriffes Berufsunfähigkeit (4) Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit (1) Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen pflegebedürftig nach § 3 ist. erfüllt sind: - Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver- (5) Berufsunfähigkeit wegen Infektionsgefahr letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun- Berufsunfähigkeit liegt auch vor, solange der versicherten Person gen. vollständig verboten wird, ihre bisherige berufliche Tätigkeit we- - Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen. gen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr fortzuführen. Das - Die versicherte Person kann ihre zuletzt ausgeübte berufli- Verbot muss auf einer gesetzlichen Vorschrift oder einer behörd- che Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben. Hier- lichen Verfügung beruhen. mit wird der Grad der Berufsunfähigkeit beschrieben. Maß- geblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie diese ohne Des Weiteren müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt die Beeinträchtigungen ausgeübt wurde. sein: - Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen - Das Tätigkeitsverbot erstreckt sich auf einen Zeitraum von ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder mindestens 6 Monaten. bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der - Die versicherte Person wird nicht von ihrem Arbeitgeber mit Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit- einer anderen Tätigkeit betraut. raums an. - Die versicherte Person übt keine andere berufliche Tätigkeit konkret aus, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bis- Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine herigen Lebensstellung entspricht. andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht. (6) Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsminderung Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus Vergütung und sozi- Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn alle folgenden Vorausset- aler Wertschätzung. Diese dürfen nicht deutlich unter das bishe- zungen erfüllt sind: rige Niveau sinken. Dabei ist eine Absenkung des Einkommens - Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente wegen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zumutbar. Dies voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversi- prüfen wir im Einzelfall. Eine Absenkung von mehr als 20 % gilt cherung. Diese Rente erhält sie allein aus medizinischen als nicht zumutbar. Entscheidend ist bei Arbeitnehmern das jähr- Gründen. liche Bruttoeinkommen in der bisher ausgeübten beruflichen Tä- - Die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung nach tigkeit. Bei Selbstständigen wird der Gewinn vor Steuern in den § 43 SGB VI mit Stand vom 01.01.2019 sind erfüllt. Diesen letzten 3 Jahren berücksichtigt. Gesetzestext haben wir im Anhang abgedruckt. Der abge- druckte Stand vom 01.01.2019 bleibt auch nach einer Geset- (2) Verzicht auf abstrakte Verweisung zesänderung maßgeblich. Eine Gesetzesänderung wirkt sich nicht auf Ihren Vertrag aus. Wir verzichten darauf, die versicherte Person auf eine vergleich- - Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbsmin- bare berufliche Tätigkeit zu verweisen, die sie nicht konkret aus- derung mindestens 55 Jahre alt. übt. (3) Zumutbare Umorganisation bei Selbstständigen Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachweisen, dass ausschließlich ein medizinischer Grund vorliegt. Die für Ih- Berufsunfähigkeit liegt bei einem Selbstständigen nur vor, wenn ren Vertrag geltenden Einschränkungen und Ausschlüsse sowie er auch durch zumutbare Umorganisation keine berufliche Tätig- die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leistungen we- keit ausüben kann, die seiner bisherigen Lebensstellung ent- gen voller Erwerbsminderung. spricht. Dies gilt auch für Personen, die einem Selbstständigen gleichzustellen sind. Hierunter fallen zum Beispiel Vorstände oder (7) Berufsunfähigkeit wegen Krebserkrankung beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn alle folgenden Vorausset- zungen erfüllt sind: - Die versicherte Person hat eine Krebserkrankung. FL188 – 21963 Seite 4 von 33 [Seite 5] - Von einem Facharzt wird einer der folgenden Punkte bestä- Als Studium gilt ein Studium an einer Hochschule (Universität), tigt: Fachhochschule (FH) oder vergleichbaren Ausbildungseinrich- - Die versicherte Person hat eine Chemotherapie oder tung (zum Beispiel Berufsakademie oder duale Hochschule). Der eine Strahlentherapie begonnen oder diese steht unmit- angestrebte Studienabschluss muss in Deutschland staatlich an- telbar bevor. Zusätzlich wurde mindestens eine Fern- erkannt sein. Sofern neben dem Studium eine weitere berufliche metastase festgestellt. Tätigkeit ausgeübt wird, ist diese Tätigkeit entsprechend den zeit- - Die versicherte Person befindet sich wegen der lichen Anteilen zu berücksichtigen. Schwere der Erkrankung in einer palliativen Therapie. - Die versicherte Person übt keine berufliche Tätigkeit konkret Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person ein aus, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Le- anderes Studium oder eine andere berufliche Tätigkeit konkret bensstellung entspricht. ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Le- bensstellung entspricht. Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen und Aus- schlüsse sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für (11) Auszubildende Leistungen wegen Krebserkrankung. Bei Auszubildenden in einem staatlich anerkannten Ausbildungs- beruf gilt Absatz (1) mit folgender Änderung: Anstelle der zuletzt Optionale Erweiterung des Begriffes Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit wird der mit der Ausbildung angestrebte Be- ruf hinsichtlich des Grades der Berufsunfähigkeit zugrunde ge- (8) Absicherung der Alltagsfähigkeiten legt. Wenn Sie mit uns die Absicherung der Alltagsfähigkeiten verein- bart haben, liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn die versicherte Wir verzichten auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung auf Person eine Grundfähigkeit nach § 4 verliert. Dies gilt unabhängig eine andere Berufsausbildung oder die Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit. davon, ob die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit ausübt. (12) Hausfrauen und Hausmänner Konkretisierungen für spezielle Tätigkeiten Bei Hausfrauen und Hausmännern liegt Berufsunfähigkeit vor, (9) Schüler wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver- Bei Schülern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn alle folgenden Vo- letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun- raussetzungen erfüllt sind: gen. - Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver- - Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen. letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun- - Die versicherte Person kann ihre bisher im Haushalt konkret gen. verrichteten Aufgaben nicht mehr zu mindestens 50 % aus- - Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen. üben. - Die versicherte Person kann nicht mehr zu mindestens 50 % - Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen als Schüler am Unterricht an einer allgemeinen Schule ohne ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder spezielle Förderung teilnehmen. bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der - Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit- ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder raums an. bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit- Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine raums an. andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfah- rung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine spezielle Förderung liegt zum Beispiel beim Besuch einer Förderschule oder Sonderschule vor oder wenn sonderpädagogi- sche Maßnahmen regelmäßig erforderlich sind. Das Wiederholen Konkretisierungen für spezielle Situationen eines Schuljahres allein gilt nicht als Berufsunfähigkeit. Als allge- (13) Ausscheiden aus beruflicher Tätigkeit meine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche Schulen in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit vorüberge- hend unterbricht oder dauerhaft aufgibt, können Sie die Versiche- Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine rung weiterführen. Wenn Sie in dieser Zeit Leistungen beantra- andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfah- gen, legen wir die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer rung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht. konkreten Ausgestaltung zugrunde. Dies gilt beispielsweise, wenn die versicherte Person vorübergehend Bundesfreiwilligen- (10) Studenten dienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn alle folgenden Der freiwillige Wechsel in eine andere Tätigkeit, beispielsweise als Hausfrau/-mann, gilt als Berufswechsel und nicht als Aus- Voraussetzungen erfüllt sind: - Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver- scheiden aus beruflicher Tätigkeit. Auch eine ununterbrochene letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun- Elternzeit, die länger als 5 Jahre andauert, gilt als Wechsel in die Tätigkeit Hausfrau/-mann. gen. - Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen. (14) Teilzeitregelung - Die versicherte Person kann ihr bei Eintritt des Versiche- rungsfalls zuletzt ausgeübtes Studium nicht mehr zu mindes- Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit von Vollzeit tens 50 % fortführen. auf Teilzeit reduziert, gilt in den nächsten 12 Monaten Folgendes: - Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder stellen, legen wir die berufliche Tätigkeit in Art und Umfang vor bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der Reduzierung der Arbeitszeit zugrunde. Dafür müssen Sie uns Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit- Nachweise über die jeweiligen Arbeitszeiten vorlegen. Alle ande- raums an. ren Regelungen dieser Versicherungsbedingungen bleiben hier- FL188 – 21963 Seite 5 von 33 [Seite 6] von unberührt. Dies gilt insbesondere für die Prüfung auf die zu- b) Fortbewegen letzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, so wie diese ohne die ge- Hilfebedarf liegt vor, wenn alle folgenden Einschränkungen vor- sundheitlichen Beeinträchtigungen ausgestaltet war. liegen: §3 Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedin- - Die versicherte Person kann sich auch mit Einsatz von Hilfs- gungen? mitteln nur mit Hilfe einer anderen Person auf ebener Ober- fläche von Zimmer zu Zimmer fortbewegen. - Die versicherte Person kann nur Treppen steigen, wenn sie (1) Pflegebedürftigkeit gestützt oder festgehalten wird. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens Hilfsmittel können beispielsweise eine Gehhilfe oder ein Rollstuhl - die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 nach Absatz (2) sein. erfüllt sind oder - die Voraussetzungen des Hilfebedarfs bei 3 von 9 Aktivitäten c) Waschen des täglichen Lebens nach Absatz (3) erfüllt sind oder - eine mittelschwere oder schwere Demenz vorliegt. Die De- Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person auch bei menz muss mindestens den Schweregrad 5 haben. Dieser Einsatz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person so wa- wird über die Global Deterioration Scale nach Reisberg er- schen kann, dass ein akzeptables Maß an Körperhygiene ge- mittelt. wahrt bleibt. Zusätzlich müssen alle folgenden Voraussetzungen für diesen Das bedeutet, dass die versicherte Person nur einen geringen Zustand erfüllt sein: Teil der Aktivitäten beim Waschen, Duschen, Baden und Abtrock- - Er muss ärztlich nachgewiesen sein. nen selbstständig durchführen kann. Hilfsmittel können beispiels- - Er muss mindestens seit 6 Monaten ununterbrochen bestan- weise ein Wannengriff oder ein Wannenlift sein. den haben oder voraussichtlich für mindestens 6 Monate be- stehen. Als Eintritt der Pflegebedürftigkeit sehen wir dabei Die Unfähigkeit, ins Badezimmer zu gelangen, fällt nicht unter die- den Beginn dieses Zeitraums an. sen Punkt. Vorübergehende Besserungen bleiben bei der Einstufung unbe- d) An- und Auskleiden rücksichtigt. Eine Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person auch bei wenn sie nach 3 Monaten noch anhält. Einsatz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person den Ober- und Unterkörper an- und auskleiden kann. (2) Pflegegrad 2 Hilfsmittel können beispielsweise ein Schuhlöffel oder eine Knöpf- Es besteht mindestens Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 in hilfe sein. der deutschen sozialen Pflegeversicherung. Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt nach der gesetzlichen Definition der Pflege- Das Reichen der Kleidung und die Kontrolle des Sitzes der Klei- bedürftigkeit in den §§ 14 und 15 SGB XI mit Stand vom dung gelten nicht als Hilfebedarf. 01.01.2019. Diesen Gesetzestext haben wir im Anhang abge- druckt. Der abgedruckte Stand vom 01.01.2019 bleibt auch nach e) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken einer Gesetzesänderung maßgeblich. Eine Gesetzesänderung wirkt sich nicht auf Ihren Vertrag aus. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Ein- satz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person bereitste- (3) Hilfebedarf bei 3 von 9 Aktivitäten des täglichen Lebens hende Getränke aufnehmen und bereitgestellte, mundgerecht zu- bereitete Speisen essen kann. Dies beinhaltet das Aufnehmen, Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person für mindestens zum Mund Führen, gegebenenfalls Abbeißen, Kauen und Schlu- 3 der unter a) bis i) genannten 9 Verrichtungen des täglichen Le- cken von Speisen, die üblicherweise mit den Fingern gegessen bens in erheblichem Umfang täglich die Hilfe einer anderen Per- werden. son benötigt. Die Hilfe wird auch bei Einsatz technischer und me- dizinischer Hilfsmittel benötigt. Hilfsmittel können beispielsweise krankengerechte Essbestecke oder Trinkgefäße sein. Die nachstehend genannten Kriterien entsprechen nicht dem vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch definierten Begriff der Pflege- f) Verrichten der Notdurft bedürftigkeit und der gesetzlichen Abstufung in einzelne Pflege- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Ein- grade. Sie sind hiervon unabhängig. satz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person die Toi- a) Aufstehen und Positionswechsel lette benutzen kann, weil - sie sich nach dem Stuhlgang nicht alleine säubern kann oder Hilfebedarf liegt vor, wenn alle folgenden Einschränkungen vor- - sie ihre Notdurft nur mit einer Bettschüssel verrichten kann. liegen: - Die versicherte Person kann auch mit Einsatz von Hilfsmit- Hilfsmittel können beispielsweise spezielle Griffe oder eine Toi- teln nur mit Hilfe einer anderen Person von einer erhöhten lette mit Duschfunktion sein. Sitzfläche wie Bettkante, Stuhl, Sessel, Bank oder Toilette aufstehen und sich auf einen Rollstuhl, Toilettenstuhl, Sessel Besteht eine Inkontinenz der Blase oder des Darms, liegt Hilfebe- oder Ähnliches umsetzen. darf vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe einer anderen - Die versicherte Person kann sich nicht oder nur kurz selbst- Person Hilfsmittel wie beispielsweise saugende Inkontinenzver- ständig in einer Sitzposition halten. sorgung, Katheter oder Stomabeutel verwenden kann. - Die versicherte Person kann nur durch Hilfsmittel oder Rei- chen der Hand ihre Lage im Bett verändern. g) Kommunizieren Hilfsmittel können beispielsweise Krücken oder spezielle Griffe Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist mit anderen Personen zu kommunizieren. Alle fol- sein. genden Einschränkungen müssen vorliegen: - Die versicherte Person äußert von sich aus keine elementa- ren Bedürfnisse. FL188 – 21963 Seite 6 von 33 [Seite 7] - Die versicherte Person antwortet auf Fragen lediglich mit we- §4 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne nigen Worten oder weicht im Gespräch in aller Regel vom dieser Bedingungen vor? Gesprächsinhalt ab. - Die versicherte Person zeigt keine eigene Initiative zur Kon- Wenn Sie mit uns die Absicherung der Alltagsfähigkeiten verein- taktaufnahme zu Personen innerhalb und außerhalb des di- bart haben, gilt Folgendes: rekten Umfeldes. Zusätzlich benötigt sie personelle Unter- (1) Verlust einer Grundfähigkeit stützung während der Kontaktaufnahme. Beispiele hierfür sind die Nutzung von Kommunikationshilfen, wie Telefon be- Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn alle folgenden dienen/halten und Brief- oder Mailkontakt. Voraussetzungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine versicherte Grundfähigkeit nach Ab- h) Denkvermögen satz (2). Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person sich ihrer selbst - Die versicherte Person besaß die Grundfähigkeit bei Versi- und ihrer Umgebung nicht mehr bewusst ist. cherungsbeginn. - Die versicherte Person verliert die Grundfähigkeit durch Das heißt, sie benötigt den ganzen Tag Hilfe in Form von Erinnern Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. und Auffordern. Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Vorausset- - Der Verlust ist fachärztlich nachgewiesen. zungen erfüllt sind: - Der Verlust besteht voraussichtlich für einen ununterbroche- - Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Treffen geeigne- nen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder bestand seit ter Entscheidungen zur eigenen Sicherheit und zum Wohl- 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt des Verlustes sehen befinden. wir dabei den Beginn dieses Zeitraums an. - Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Ausführen und - Die versicherte Person kann die Grundfähigkeit auch unter Steuern von Alltagshandlungen, da sie die Reihenfolge ein- Verwendung eines geeigneten Hilfsmittels nicht im vorgege- zelner Handlungsschritte oder einzelne, notwendige Schritte benen Umfang ausüben. regelmäßig vergisst. - Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Planen und Struk- Ein Hilfsmittel ist geeignet, wenn turieren des Tagesablaufs und über den Tag hinaus. - es von anderen Personen mit ähnlichen Einschränkungen - Die versicherte Person benötigt Hilfe bei der Auswahl und üblicherweise genutzt wird oder Durchführung von Freizeitaktivitäten. - es von Ärzten oder sonstigen Stellen (zum Beispiel Medizi- nischer Dienst der Krankenkassen) bei Vorliegen des Ver- Oder bei der versicherten Person liegen alle folgenden Einschrän- lustes der jeweiligen Grundfähigkeit empfohlen wird oder kungen vor: - es von der versicherten Person verwendet wird oder wurde. - Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage Personen aus dem näheren Umfeld wie Familienangehörige zu erken- (2) Versicherte Grundfähigkeiten nen. Im Folgenden wird beschrieben, welche Grundfähigkeiten versi- - Die versicherte Person kann sich an kurz zurückliegende Er- chert sind und wann die jeweilige Grundfähigkeit als verloren gilt. eignisse oder Beobachtungen nicht mehr erinnern. - Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage sich in ihrer a) Sehen gewohnten häuslichen und außerhäuslichen Umgebung zu- recht zu finden und dortige Risiken und Gefahren zu erken- Auf dem besseren Auge der versicherten Person nen. - beträgt das Restsehvermögen höchstens 5 % oder - Die versicherte Person ist auch unter Nutzung äußerer Ori- - beträgt das Gesichtsfeld für die Schwarz-Weiß-Wahrneh- entierungshilfen nicht mehr in der Lage sich zeitlich zu orien- mung höchstens 15 Grad vom Zentrum in alle Richtungen. tieren und Tageszeiten mit regelmäßigen Ereignissen wie Das gesamte Gesichtsfeld beträgt somit höchstens 30 Grad. Mittagessen zu erkennen. - Die versicherte Person kann einfache Sachverhalte, Infor- Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise eine mationen sowie Aufforderungen nicht mehr verstehen, wenn Brille oder Kontaktlinsen. diese nicht wiederholt und erläutert werden. b) Hören i) Umgang mit Emotionen Das bessere Ohr der versicherten Person weist im Bereich des Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr al- gesprochenen Wortes (1.000 bis 3.000 Hertz) einen Hörverlust leine mit Emotionen, Wahrnehmungen, Gefühlen sowie Risiken von mindestens 60 Dezibel auf. und Gefahren umgehen kann. Ein geeignetes Hilfsmittel nach Absatz (1) ist beispielsweise ein Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person mindestens zwei- Hörgerät. mal wöchentlich - Hilfe einer anderen Person beim Einschlafen, Weiterschlafen c) Sprechen und bei der Bewältigung von motorisch geprägten Auffällig- Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich gegenüber einer keiten des Verhaltens wie beispielsweise ständigem Aufste- unabhängigen Person mit gemeinsamer Sprachbasis in Worten hen oder ziellosem Umhergehen benötigt oder verständlich zu machen. - verbal oder physisch aggressiv gegenüber sich selbst, ande- Dies bedeutet, dass die versicherte Person ren Personen oder Gegenständen wird und Unterstützung - keine Worte mehr formen oder aussprechen kann oder beispielsweise bei der Körperpflege oder Nahrungsauf- - die gesprochenen Worte keinen Sinn mehr ergeben (zum nahme ablehnt oder Beispiel Wernicke-Aphasie). - unter Angstattacken und Wahnvorstellungen leidet, das heißt sie fühlt sich verfolgt, bedroht oder bestohlen und hat Stottern alleine gilt nicht als Verlust der Grundfähigkeit. starke Ängste oder Sorgen oder - antriebslos und schwer depressiv ist, das heißt keine Eigen- Zum Nachweis der sprachlichen Beeinträchtigung muss ein initiative für Aktivitäten oder Kommunikation aufbringt, traurig Aachener Aphasie-Test oder ein ähnlicher, anerkannter Test ver- oder apathisch wirkt. wendet werden. d) Gebrauch der Arme Die versicherte Person ist FL188 – 21963 Seite 7 von 33 [Seite 8] - mit einem der beiden Arme nicht in der Lage, diesen auf - mit gebeugten oder gestreckten Knien zu bücken und an- Schulterhöhe zu heben und dort 10 Sekunden zu halten oder schließend wieder aufzurichten, um einen auf dem Boden - nicht in der Lage, beide Hände gleichzeitig hinter den Kopf liegenden Bleistift aufzuheben. zu bewegen und den Nacken zu berühren (Nackengriff). Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe- e) Gebrauch der Hände sen, Orthesen oder Stützbandagen. Auf Hilfsmittel, die den Ge- Die versicherte Person ist nicht in der Lage, brauch der Arme voraussetzen, bestehen wir nicht. - mit einer der beiden Hände eine in ein gedübeltes Loch an- gesetzte 6 x 50 Millimeter Schraube vollständig hinein- und (3) Verlust mehrerer Grundfähigkeiten wieder herauszudrehen oder Auch beim Verlust mehrerer Grundfähigkeiten zahlen wir die Be- - mit einer der beiden Hände eine geöffnete Flasche mit rufsunfähigkeitsrente nur in einfacher Höhe. Schraubverschluss zu schließen und wieder aufzudrehen o- der §5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? - mit einer der beiden Hände 5 Wörter mit jeweils 10 Buchsta- ben auf einer Tastatur oder einem Touchscreen zu tippen o- Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü- der hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser - mit ihrer bisher zum Schreiben verwendeten Hand 5 Wörter ist im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger auf Papier zu schreiben, die für eine unbeteiligte dritte Per- Zahlung des Einlösungsbeitrages (siehe § 16 Absatz (2)) kann son lesbar sind. Die Wörter haben jeweils 10 Buchstaben. unsere Leistungspflicht entfallen (siehe § 17). Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ergono- §6 Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei Be- misch geformte Computertastaturen. rufsunfähigkeit? f) Heben und Tragen Beginn der Leistungen bei Berufsunfähigkeit Die versicherte Person ist mit keinem Arm in der Lage, einen 2 (1) Entstehung des Anspruchs Kilogramm schweren Gegenstand von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen. Der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. g) Stehen Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum der Be- Die versicherte Person ist nicht in der Lage, 10 Minuten wie folgt rufsunfähigkeit auch rückwirkend leisten. Bitte beachten Sie, dass zu stehen: es hierzu Einschränkungen gibt, wenn Sie mit uns - frei und ohne sich abzustützen - einen Ausschluss rückwirkende Anerkennung nach Ab- - barfuß auf einem festen ebenen Untergrund satz (3) oder - eine Karenzzeit nach Absatz (4) Die Notwendigkeit, die Körperhaltung durch Gewichtsverlagerun- vereinbart haben. gen von einem auf das andere Bein zu verändern, gilt nicht als Verlust der Grundfähigkeit. Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit der versicherten Person in Textform mitteilen. Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe- (2) Befreiung von der Beitragszahlungspflicht sen, Orthesen oder Stützbandagen. Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die h) Gehen Beiträge weiterzahlen. Wir werden Ihnen diese jedoch bei Aner- Die versicherte Person ist nicht in der Lage, auf einem ebenen kennung der Leistungspflicht zurückzahlen. und asphaltierten Bürgersteig 400 Meter zurückzulegen. Die Not- wendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt nicht als Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen bis zur endgültigen Ent- Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der Pausen ins- scheidung über unsere Leistungspflicht fällig werdende Beiträge gesamt eine Minute nicht überschreiten. zinslos stunden. Die gestundeten Beiträge sind zinsfrei nachzuzahlen, wenn un- Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe- sere Prüfung ergeben hat, dass die versicherte Person nicht be- sen, Orthesen oder Stützbandagen. Auf einen Rollator oder Un- rufsunfähig ist. Auf Nachfrage werden wir Ihnen Vorschläge ma- terarmgehstützen als geeignetes Hilfsmittel bestehen wir nicht. chen, wie diese Nachzahlung in Ihrem Fall erleichtert werden kann. Mögliche Vorschläge sind zum Beispiel: i) Treppensteigen - Ratenzahlung bis zu 12 Monate - Verrechnung mit vorhandenen Überschüssen Die versicherte Person ist nicht in der Lage, eine Treppe unter - Herabsetzung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente Verwendung des Geländers hinauf- und wieder hinabzusteigen. Die Treppe erfüllt folgende Voraussetzungen: (3) Ausschluss rückwirkende Anerkennung - Die Treppe besteht aus 12 Treppenstufen. - Die Treppenstufen haben eine maximale Höhe von 20 Zen- Wenn Sie mit uns den Ausschluss der rückwirkenden Anerken- timetern. nung vereinbart haben, beginnt der Anspruch auf Leistungen erst mit Ablauf des Monats, in dem Sie uns die Berufsunfähigkeit in Die Notwendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt Textform mitgeteilt haben. Melden Sie uns die Berufsunfähigkeit nicht als Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der jedoch bereits innerhalb von 3 Monaten ab Eintritt, beginnt der Pausen insgesamt eine Minute nicht überschreiten. Anspruch abweichend dazu bereits mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ein Ging die Meldung ohne Ihr Verschulden verspätet ein, gilt sie als Gehstock, Prothesen oder Orthesen. rechtzeitig erfolgt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie im Koma lagen. j) Knien und Bücken Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft - mit beiden Knien auf einen festen ebenen Untergrund zu knien und anschließend wieder aufzurichten oder FL188 – 21963 Seite 8 von 33 [Seite 9] (4) Karenzzeit Wir beteiligen die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer an diesen Überschüssen. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli- Wenn Sie mit uns eine Karenzzeit vereinbart haben, zahlen wir chen Vorgaben, insbesondere die MindZV in der jeweils gelten- während der Karenzzeit keine Berufsunfähigkeitsrente. Beiträge den Fassung. müssen Sie während der Karenzzeit nicht zahlen. Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön- Die Karenzzeit beginnt, sobald der Anspruch auf Leistungen nen wir entsteht. Bitte beachten Sie hierzu die Absätze (1) und (3). Die - als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten Karenzzeit endet mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer. Voraus- Verträgen gutschreiben oder setzung hierfür ist, dass die versicherte Person vom Beginn bis - der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen. zum Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig war. Sinn der RfB ist es, Schwankungen über die Jahre auszugleichen. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir die Berufsunfähigkeits- Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für die Überschussanteile rente. der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir hiervon mit Zustimmung Zurückgelegte Karenzzeiten aus vorherigen Berufsunfähigkeiten der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140 Absatz 1 VAG). werden angerechnet. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ende der Leistungen bei Berufsunfähigkeit Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur RfB nicht. (5) Ende des Anspruchs (3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile Der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit endet, - wenn die versicherte Person nicht mehr berufsunfähig nach Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich § 2 bis § 4 ist oder zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche- - wenn die versicherte Person stirbt oder rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir - bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer. Berufsunfähigkeitsversicherungen einer anderen Bestands- gruppe zu als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei II. Überschussbeteiligung zwischen Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit Tarifzusatz „K“. §7 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss- gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen. (1) Überschussbeteiligung Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh- Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor. für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dabei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. Wir beteiligen Sie Überschussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und an den Bewer- hat. tungsreserven (Überschussbeteiligung). Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Nachfolgend erläutern wir Ihnen Aktuars Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen fest. - wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver- Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut- wenden. schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, - wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen. ansonsten werden diese der RfB entnommen. - wie Bewertungsreserven entstehen. - wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge- schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar. Den Überschussanteil teilen wir Ihnen jährlich laufend zu, erst- Sie hängt von vielen Faktoren ab und kann von uns nur begrenzt mals bei Versicherungsbeginn. beeinflusst werden. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili- gung kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR (4) Überschussanteile vor Eintritt der Berufsunfähigkeit betragen. Die Überschussanteile bemessen sich in Prozent des über- Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli- schussberechtigten Beitrages. chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Der überschussberechtigte Beitrag wird dabei wie folgt ermittelt: Grundsätzlich entspricht der überschussberechtigte Beitrag dem (2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen Jahresbeitrag abzüglich Stückkosten. Ist die Beitragszahlungs- Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres dauer kürzer als die Versicherungsdauer, dann gilt: Der über- Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir schussberechtigte Beitrag entspricht dem aktuellen Jahresbeitrag nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Der Roh- abzüglich Stückkosten, multipliziert mit der Beitragszahlungs- überschuss entsteht aus folgenden 3 Quellen: dauer, geteilt durch die Versicherungsdauer und aufgezinst mit - Kapitalerträge dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre vom Ablauf der Bei- - Risikoergebnis tragszahlungsdauer bis zum Ablauf der Versicherungsdauer. Risikoüberschüsse entstehen beispielsweise, wenn unsere Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer ersetzt die Summe der erbrachten Leistungen bei Berufsunfähigkeit geringer sind Jahresbeiträge den mit der Beitragszahlungsdauer multiplizierten als bei der Tarifkalkulation angenommen. aktuellen Jahresbeitrag. - Übriges Ergebnis Überschüsse entstehen hier, wenn beispielsweise die ange- Nach außerplanmäßiger Beitragsfreistellung Ihres Vertrages be- fallenen Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an- messen sich die Überschussanteile abweichend davon in Prozent genommen. des Risikobeitrages. FL188 – 21963 Seite 9 von 33 [Seite 10] Die Verwendung der Überschussanteile erfolgt gemäß dem ver- der Überschussanteilsätze insbesondere die aktuelle Situation einbarten Überschuss-System: der Bewertungsreserven berücksichtigt. - Beitragsverrechnung Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Die jährlichen Überschussanteile werden mit dem Beitrag Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent- verrechnet. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die fällt. Weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung an den Bewer- jährlichen Überschussanteile verzinslich angesammelt. tungsreserven entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht. - Fondsanlage Die jährlichen Überschussanteile werden am Ende des Ver- §8 Welche Besonderheiten hat das Überschuss-System sicherungsjahres in Fondsanteile des vereinbarten Fonds Fondsanlage? umgewandelt und zu einem Fondsguthaben angesammelt. Einzelheiten zur Entwicklung und Berechnung des Werts des (1) Entwicklung von Fondsguthaben Fondsguthabens entnehmen Sie bitte § 8. Die Entwicklung der Werte von Fonds ist nicht vorhersehbar. Des- Das erreichte Fondsguthaben werden wir ausschließlich bei halb können wir die Höhe des Fondsguthabens nicht garantieren. - Eintritt des Versicherungsfalls oder Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der - Kündigung oder Beitragsfreistellung der Versicherung Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgängen tra- oder gen Sie das Risiko der Wertminderung. Das bedeutet, dass das - Tod der versicherten Person oder Fondsguthaben je nach Fondsentwicklung höher oder niedriger - Ablauf der Versicherungsdauer sein wird. auszahlen. Auszahlungen erbringen wir als Geldleistung. (2) Ermittlung des Wertes Ihres Fondsguthabens Während der Vertragslaufzeit ist ein Wechsel zwischen den Über- schuss-Systemen jeweils zum Ende der Versicherungsperiode Der Wert eines Fondsanteils wird als Rücknahmepreis bezeich- möglich. net. Er wird dadurch ermittelt, dass der Geldwert des Fonds durch die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Fondsanteile (5) Überschussanteile nach Eintritt der Berufsunfähigkeit geteilt wird. Der Rücknahmepreis wird zu jedem Börsentag be- stimmt. Deshalb ist wichtig, zu welchem Stichtag der Wert für Ih- Wenn Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit besteht, ren Vertrag jeweils ermittelt wird. ordnen wir Ihrem Vertrag jeweils zu Beginn eines Versicherungs- jahres Überschussanteile zu. Diese bemessen sich in Prozent der Den EUR-Wert Ihres Fondsguthabens ermitteln wir, indem wir die Vorjahresrente. Anzahl der Fondsanteile Ihrer Versicherung mit dem Rücknahme- preis der Fondsanteile multiplizieren. Dabei legen wir die nachfol- Wir verwenden diese Überschussanteile für eine jährliche Ren- gend beschriebenen Stichtage zugrunde: tenerhöhung zum Versicherungsjahrestag. Die erste Rentenerhö- - Erwerb von Fondsanteilen aus Überschüssen hung erfolgt, wenn mindestens für ein Jahr Anspruch auf Leistun- Diesen Stichtag legen wir zwischen dem ersten Börsentag gen bestanden hat. Die so erreichte Gesamt-Rente ist bis zum des Monats vor dem Zuweisungstermin und dem Zuwei- Ende der Berufsunfähigkeit garantiert. Danach entfällt die Rente sungstermin fest. aus der Überschussbeteiligung. - Eintritt des Versicherungsfalls Stichtag ist der Termin der Entstehung des Anspruchs auf (6) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven Leistung (siehe § 6 Absatz (1)). Wurde der Anspruch nach diesem Termin gemeldet, dann ist das Meldedatum der Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- Stichtag. anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwerte - Kündigung oder Beitragsfreistellung können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer- Stichtag ist der auf den Tag des Eingangs der Meldung fol- tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die gende Tag, frühestens jedoch der letzte Börsentag des Mo- Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats. nats vor dem Kündigungs- oder Beitragsfreistellungstermin. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist nur ein Teil dieser Bewer- - Tod der versicherten Person tungsreserven verteilungsfähig. Die verteilungsfähigen Bewer- Stichtag ist der auf den Tag des Eingangs der Todesfallmel- tungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten dung folgende Tag. Verfahren monatlich den einzelnen Verträgen anteilig rechnerisch - Ablauf der Versicherungsdauer zu. Stichtag ist der letzte Börsentag des Vormonats vor dem Ab- lauftermin. Sollten zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres Ist der Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauffol- Vertrages unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf gende Börsentag verwendet. die verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können, sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln. (3) Regelung für Ausnahmefälle (7) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass zum Stichtag eine Feststellung der Rücknahmepreise oder eine Rücknahme der Wir beteiligen Ihren Vertrag an den Bewertungsreserven Fondsanteile nicht möglich ist. Für solche Fälle behalten wir uns - bei Beendigung Ihres Vertrages, falls wir zu diesem Zeit- vor, die Festlegung der Rücknahmepreise zum nächstmöglichen punkt keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen Zeitpunkt vorzunehmen. Auszahlungen aus betroffenen oder Fondsanteilen werden dann erst entsprechend später fällig. - bei Entstehung eines Anspruchs auf Leistungen wegen Be- rufsunfähigkeit. Alternativ können wir den Wert der Fondsanteile anhand des ak- tuellen Preises am Kapitalmarkt bestimmen und diesen Wert an- Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen. Derzeit sieht stelle des Rücknahmepreises zugrunde legen. Wünschen Sie § 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte der zuge- keine Bewertung Ihres Fondsguthabens anhand des aktuellen ordneten Bewertungsreserven vor. Preises am Kapitalmarkt, können Sie auch verlangen, dass wir die betreffenden Fondsanteile auf ein Depot Ihrer Wahl übertra- Während wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen, er- gen. folgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch angemes- sen erhöhte Überschussanteile. Hierzu wird bei der Festlegung FL188 – 21963 Seite 10 von 33 [Seite 11] Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns unter Wah- III. Leistungsauszahlung rung der Interessen aller Versicherungsnehmer. §9 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder aufgelöst beantragen? wird? (4) Veranlassung durch Kapitalverwaltungsgesellschaft (1) Nachweispflicht Es kann passieren, dass durch die mit der Verwaltung des Fonds Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft Sie uns Auskunft erteilen und erforderliche Nachweise in deut- - ein Fonds geschlossen wird oder scher Sprache vorlegen. Die Beschaffung muss Ihnen zumutbar - ein Fonds mit anderen Fonds verschmolzen wird oder sein. Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende - der An- beziehungsweise Verkauf von Fondsanteilen einge- zu tragen. stellt oder eingeschränkt wird. (2) Erforderliche Nachweise Wir sind dann berechtigt, einen Ersatzfonds nach Absatz (6) zu bestimmen. Für die Prüfung der Berufsunfähigkeit müssen Sie uns immer alle folgenden Nachweise einreichen: (5) Veranlassung durch uns a) Einen Nachweis über den Tag der Geburt der versicherten Per- son. Wir können, wenn der Verantwortliche Aktuar dies vorschlägt, ei- nen Fonds aus dem Fondsangebot streichen oder durch einen anderen Fonds ersetzen. Hierzu sind wir nur berechtigt, wenn wir b) Eine Darstellung über die Ursache sowie den Verlauf der Be- an dieser Maßnahme ein schutzwürdiges Interesse haben und die rufsunfähigkeit. Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt werden. Mögliche Beispiele für schutzwürdiges Interesse sind die c) Ausführliche Berichte der Ärzte und sonstiger Behandler, die Folgenden: die versicherte Person gegenwärtig behandeln beziehungs- - Die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Rahmenbedin- weise behandelt oder untersucht haben, mit Auskunft über fol- gungen bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von gende Punkte: Fondsanteilen ändern sich. - Ursache des Leidens - Die vertragliche Grundlage zwischen uns und der Kapitalver- - Beginn des Leidens waltungsgesellschaft hat sich nachhaltig verändert. - Art des Leidens - Verlauf des Leidens Ebenso sind wir berechtigt, einen Fonds aus dem Fondsangebot - Voraussichtliche Dauer des Leidens herauszunehmen oder durch einen anderen Fonds zu ersetzen, - Grad der Berufsunfähigkeit oder Pflegegrad wenn der Fonds die Anlagegrundsätze, das ursprüngliche Risi- koprofil oder unsere Qualitätskriterien nicht mehr erfüllt. Dies kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein: d) Folgende Unterlagen über die zuletzt ausgeübte berufliche Tä- - Die Fondsperformance eines Fonds unterschreitet den tigkeit der versicherten Person: Marktdurchschnitt erheblich oder das Rating des Fonds ver- - Beschreibung der Tätigkeit schlechtert sich oder entfällt. - Unterlagen zu Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des - Das von uns verwaltete Volumen eines Fonds beträgt länger Eintritts der Berufsunfähigkeit als 2 Jahre weniger als 1.000.000 EUR. - Beschreibung der eingetretenen Veränderungen - Wir werden durch die nachträgliche Erhebung oder Erhö- - Unterlagen über das Einkommen hung von Kosten beim Fondskauf oder Fondsverkauf belas- Zum Beispiel Gehaltsnachweise, Gewinn- und Verlust- tet. rechnungen und betriebswirtschaftliche Unterlagen. - Falls vorhanden: Rentenbescheide (6) Ersatzfonds Beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung, von Versorgungswerken oder Berufsgenossenschaften. Falls ein Ereignis im Sinne der Absätze (4) oder (5) eintritt, sind wir berechtigt, für den Neuerwerb von Fondsanteilen einen Er- satzfonds zu bestimmen. Dabei wählen wir einen Ersatzfonds e) Eine Aufstellung aus, der in seiner Zusammensetzung dem Anlageprofil des bis- - der Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser, Krankenanstal- herigen Fonds weitgehend entspricht. ten, Pflegeeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen Wir werden Sie hierüber informieren und Sie erhalten über den die versicherte Person in Behandlung war, ist oder voraus- neuen Fonds ausführliche Informationen. sichtlich sein wird. - der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträ- Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns ger oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die ver- unter Wahrung der Interessen aller Versicherungsnehmer. sicherte Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfä- higkeit, sonstiger Invalidität oder Pflegebedürftigkeit gel- (7) Regelung für Ausnahmefälle tend machen könnte. - über derzeitige und frühere Arbeitgeber der versicherten Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass eine Rücknahme Person. der Fondsanteile nicht möglich ist. Dann können wir auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars den Wert der zu übertragenden f) Bei Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit das für die so- Fondsanteile anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt be- ziale Pflege oder private Pflegepflichtversicherung erstellte stimmen und diesen Wert anstelle des Rücknahmepreises zu- Gutachten sowie die Leistungszusage der sozialen Pflege- grunde legen. Hierzu sind wir nur berechtigt, wenn wir an dieser oder privaten Pflegepflichtversicherung. Maßnahme ein schutzwürdiges Interesse haben und die Belange Wird die Pflegebedürftigkeit über die Aktivitäten des täglichen der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt werden. Lebens geprüft, ist zusätzlich eine Bescheinigung über Art und Wünschen Sie keine Bewertung Ihres Fondsguthabens anhand Umfang der Pflege erforderlich. Diese muss von der Person des aktuellen Preises am Kapitalmarkt, können Sie auch verlan- oder der Einrichtung, die mit der Pflege der versicherten Person gen, dass wir die betreffenden Fondsanteile auf ein Depot Ihrer betraut ist, ausgestellt sein. Wahl übertragen. FL188 – 21963 Seite 11 von 33 [Seite 12] g) Bei Berufsunfähigkeit wegen Infektionsgefahr die Benennung § 10 Welche Unterstützung können Sie in Anspruch neh- der gesetzlichen Vorschrift oder einen beglaubigten Nachweis men? der behördlichen Verfügung über das Verbot, die bisherige be- rufliche Tätigkeit fortzuführen. Wir unterstützen und beraten Sie während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Leistungen be- antragen. Wir sind gerne auch telefonisch für Sie da. Dabei kön- h) Bei Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsminderung den Bescheid nen Sie beispielsweise Fragen zu den Leistungen Ihrer Versiche- der Deutschen Rentenversicherung über die unbefristete rung, zur Beantragung von Leistungen oder zur Prüfung unserer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Leistungspflicht klären. Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu den erforderlichen Unterlagen, angeforderten Nachweisen sowie über i) Bei Berufsunfähigkeit wegen Krebserkrankung einen onkologi- die Beschreibung der beruflichen Tätigkeit. schen Facharztbericht. Dieser muss Folgendes enthalten: Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Maßnahmen zur - Zeitpunkt der Erstdiagnose medizinischen Rehabilitation und beruflichen Wiedereingliede- - Art und Ausbreitung der Krebserkrankung mit Angabe des rung. Zusätzlich prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob wir uns an Krankheitsstadiums den Kosten von solchen Maßnahmen beteiligen. - Ursache und Verlauf der Krebserkrankung - Behandlungs- oder Therapieplan § 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis- tungspflicht ab? Bitte beachten Sie auch die weiteren Auskunftspflichten aufgrund gesetzlicher Regelungen nach § 28. (1) Erklärung binnen 10 Arbeitstagen (3) Weitere Nachweise auf unsere Kosten Wenn Sie Leistungen beantragen, informieren wir Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen, falls noch Unterlagen fehlen. Solange Sie Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere Nachweise und uns noch nicht alle Auskünfte und Nachweise gemäß § 9 gege- Auskünfte verlangen: ben haben, informieren wir Sie alle 4 Wochen über den aktuellen - Ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte Bearbeitungsstand. Hierbei werden die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse falls er- forderlich von uns übernommen. Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir in- - Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre nerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für wel- Veränderungen chen Zeitraum wir leisten. Falls wir hierfür länger benötigen und - Zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen Ihnen dadurch ein nachgewiesener Schaden entsteht, werden wir Das sind beispielsweise Krankenkassenauskünfte, Arbeits- diesen ersetzen. zeugnisse oder Umschulungsbescheide. (2) Einmalige Befristung der Leistungszusage Dies gilt auch für den Zeitraum, zu dem wir im Antrag Fragen zum Gesundheitszustand der versicherten Person gestellt haben. Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung über unsere Leistungs- pflicht unbefristet. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir ver- langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in In Ausnahmefällen ist eine einmalige Befristung zulässig, wenn Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wichtige Gründe vorliegen. Die Befristung darf 12 Monate ab dem wir Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht über- - die Kosten der Untersuchungen. schreiten. Danach entscheiden wir, ob wir unsere Leistungspflicht - die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse beziehungsweise Flug- unbefristet anerkennen. kosten für Flüge in der Economyklasse falls erforderlich. - die Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 100 EUR Folgende Beispiele können wichtige Gründe darstellen: pro Übernachtung falls erforderlich. - Eine Feststellung der Berufsunfähigkeit konnte aufgrund feh- lender Untersuchungen oder Begutachtungen noch nicht ab- Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn schließend erfolgen. diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Deutschland - Ein Ende der Berufsunfähigkeit ist zu erwarten, beispiels- angewendeten Grundsätzen erfolgen. weise aufgrund des Ausheilens von Unfallfolgen oder be- trieblicher Umorganisation. (4) Ärztliche Anordnungen Die Anerkennung der Leistungspflicht ist bis zum Ablauf der Frist Die versicherte Person muss nicht jede von einem Arzt angeord- für uns bindend. Während dieses Zeitraums findet keine Nach- nete Maßnahme befolgen. Sie kann beispielsweise Operationen prüfung nach § 12 statt. Wenn uns nachgewiesen wird, dass die ablehnen. Dies steht einer Anerkennung unserer Leistungspflicht Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung vorliegen, nicht entgegen. werden wir diese auch vor Ablauf der Frist erklären. Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, zumutbaren Emp- § 12 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? fehlungen ihrer Ärzte zur Besserung ihrer gesundheitlichen Ver- hältnisse zu folgen. (1) Nachprüfung Maßnahmen sind zumutbar, wenn sie alle folgenden Vorausset- Wir dürfen nach Beginn unserer Leistungspflicht regelmäßig zungen erfüllen: nachprüfen, ob die versicherte Person noch berufsunfähig nach - Sie sind gefahrlos. § 2 bis § 4 ist. - Sie sind nicht mit besonderen Schmerzen verbunden. - Sie bieten sichere Aussicht auf Besserung des Gesamtzu- Dabei können wir auch erneut prüfen, ob die versicherte Person standes. eine andere berufliche Tätigkeit nach § 2 ausübt, mit der die in der bisher ausgeübten Tätigkeit erreichte Lebensstellung gewahrt Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die wird. Hierbei berücksichtigen wir neu erworbene berufliche Fähig- Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmit- keiten, beispielsweise durch eine Umschulung. teln (beispielsweise das Tragen von Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen Maß- nahmen, Psychotherapie oder das Tragen von Stützstrümpfen. FL188 – 21963 Seite 12 von 33 [Seite 13] (2) Mitwirkungspflicht recht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberech- tigten geändert werden. Wir können zusätzlich die Zustimmung Die Aufnahme oder Änderung einer beruflichen Tätigkeit der ver- der versicherten Person dafür verlangen. sicherten Person müssen Sie uns unaufgefordert mitteilen. (4) Abtretung und Verpfändung Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicher- Ansprüche aus dieser Versicherung können weder abgetreten ten Person verlangen. Hierunter fallen insbesondere Unterlagen noch verpfändet werden. über das Einkommen und betriebswirtschaftliche Unterlagen der letzten 3 Jahre sowie medizinische Unterlagen. Wir dürfen dazu (5) Anzeige Ärzte unserer Wahl beauftragen. Dabei anfallende Kosten über- Die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts müssen nehmen wir. Die Bestimmungen nach § 9 Absatz (3) gelten ent- Sie uns in Textform mitteilen. Besteht ein unwiderrufliches Be- sprechend. Wenn Sie diese Mitwirkungspflicht verletzen, zugsrecht, so benötigen wir auch die Zustimmung des bisher un- kann das dazu führen, dass wir nicht leisten. Näheres hierzu widerruflich Bezugsberechtigten in Textform. Zusätzlich können finden Sie in § 30. wir die Zustimmung der versicherten Person in Textform verlan- gen. (3) Leistungsfreiheit Für die nachträgliche Eintragung oder Änderung eines Bezugs- Wenn wir feststellen, dass keine Berufsunfähigkeit nach § 2 bis berechtigten können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch § 4 mehr vorliegt, teilen wir Ihnen diese Veränderung in Textform immer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der mit. Dann können wir unsere Leistungen mit Ablauf des dritten Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. Monats nach Zugang unserer Erklärung einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen, sofern die § 15 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. (1) Verjährungsfristen § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge- mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB (1) Übermittlung in Textform mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü- Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit- che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Die Ansprüche ver- Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. jähren jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entste- (2) Rechte des Inhabers hung an. Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt (2) Besonderheit bei Leistungsprüfung ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver- fügen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu neh- Wenn ein Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit in Text- men. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Ver- form gestellt wurde, ist die Verjährung gemäß § 203 BGB ge- sicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. hemmt. Dies gilt, solange wir unsere Leistungspflicht prüfen. Der Zeitraum zwischen der Stellung des Antrags bis zum Zugang un- § 14 Wer erhält die Versicherungsleistung? serer Entscheidung über die Leistungspflicht wird damit bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht berücksichtigt. (1) Festlegung Bezugsrecht IV. Beitragszahlung Als Versicherungsnehmer legen Sie bei Vertragsabschluss fest, wer die Leistungen erhalten soll. Wenn Sie uns eine andere Per- son benennen, ist diese bezugsberechtigt. Bei der Festlegung § 16 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? des Bezugsrechts sind die Vorschriften des Versicherungsteuer- gesetzes bezüglich der Steuerfreiheit der Beiträge zu dieser Ver- (1) Zahlungsweise sicherung zu berücksichtigen. Ist nicht die versicherte Person be- zugsberechtigt, so können wir weitere Unterlagen oder Nach- Die Zahlungsweise der Beiträge können Sie monatlich, viertel-, weise anfordern. Diese benötigen wir, um zu prüfen, ob die Bei- halbjährlich oder jährlich mit uns vereinbaren. träge steuerfrei sind. Eine Änderung des Bezugsrechts nach Ab- satz (2) oder (3) ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in Textform (2) Fälligkeit der Beiträge bestätigt haben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts kann sich Den ersten Beitrag nennen wir Einlösungsbeitrag. Diesen müssen der Beitrag zu dieser Versicherung um die dann fällig werdende Sie unverzüglich nach Abschluss der Versicherung zahlen, je- Versicherungsteuer erhöhen. doch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Folgebeiträge werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Ver- (2) Widerrufliches Bezugsrecht sicherungsperiode fällig. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich festlegen, erwirbt der Be- zugsberechtigte das Recht auf die Leistung jeweils mit der Fällig- (3) Übermittlung der Beiträge keit der Leistung. Sie können das Bezugsrecht für zukünftige Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Leistungen jederzeit ändern. Wir können die Zustimmung der ver- Kosten. sicherten Person dafür verlangen. (4) Beitragsrückstände (3) Unwiderrufliches Bezugsrecht Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung sowie bei Beitragsfrei- Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte stellung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen. sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. So- bald uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugs- FL188 – 21963 Seite 13 von 33 [Seite 14] (5) Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung - Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen. Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung startet Ihre Versicherung mit einem reduzierten Anfangsbeitrag. Dieser wird (6) Kündigungsrecht in den ersten 10 Jahren jährlich erhöht. Das nennen wir Staffel- phase. Nach dem Ende der Staffelphase bleibt Ihr Beitrag kon- Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag stant. Die Höhe der Leistungen ändert sich dadurch nicht. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle fol- genden Voraussetzungen erfüllt sind: Sie können zu jeder Beitragsfälligkeit die Staffelphase vorzeitig - Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen beenden. Dazu vereinbaren Sie mit uns die Umstellung auf einen in Verzug. konstanten Beitrag. Die Höhe der Leistungen ändert sich dadurch - Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- nicht. folge hingewiesen. § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei- Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. tig zahlen? Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. (1) Rechtzeitige Beitragszahlung Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- (7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung ligkeitstag (siehe § 16 Absatz (2)) alles getan haben, damit der Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- Beitrag bei uns eingeht. len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt Die Nachzahlung kann nur die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Voraus- - innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder setzungen erfüllt sind: - innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die - Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden. Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden - Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht. ist. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle, unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein- Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen treten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungs- werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb schutz. des Lastschriftverfahrens zu verlangen. § 18 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs- Einlösungsbeitrag schwierigkeiten? (2) Rücktrittsrecht (1) Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Wenn Sie ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bie- vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange wir diesen Beitrag ten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an: nicht erhalten haben. In diesem Fall können wir Kosten erheben. - BU-Retter Die aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der - Stundung der Beiträge Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. - Befristete Beitragsfreistellung Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung - Reduzierung der Beiträge nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre- - Wechsel des Überschuss-Systems ten. (2) BU-Retter (3) Leistungsfreiheit Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht a) Vorübergehende Verringerung des Beitrages gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese Rechts- folge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder Sie können eine vorübergehende Verringerung des Beitrages in einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin. Wenn Sie folgenden Situationen beantragen: uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu - Arbeitslosigkeit vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet. - Kurzarbeit - Weiterbildung in Vollzeit Dies ist beispielsweise der Besuch einer Meisterschule. Folgebeitrag - Mutterschutz und Elternzeit - Nach Scheidung oder Tod des Ehepartners (4) Zahlungsfrist Die Beantragung muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen - Pflegebedürftigkeit eines Kindes gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Der verringerte Beitrag beträgt - bei monatlicher Zahlungsweise 5 EUR. (5) Wegfall des Versicherungsschutzes - bei vierteljährlicher Zahlungsweise 15 EUR. - bei halbjährlicher Zahlungsweise 30 EUR. Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn - bei jährlicher Zahlungsweise 60 EUR. alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah- Ist das Überschuss-System Beitragsverrechnung vereinbart, re- lungsfrist ein. duziert sich der zu zahlende Beitrag um die Überschussbeteili- - Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung gung. noch in Verzug. FL188 – 21963 Seite 14 von 33 [Seite 15] Diese vorübergehende Verringerung des Beitrages bezeichnen - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- wir als BU-Retter. setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. Sie können zu Beginn des BU-Retters bestimmen, ob der Zeit- raum 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre betragen soll. Sie können den (3) Stundung der Beiträge BU-Retter mehrmals nutzen, insgesamt aber maximal für 3 Jahre. Sie können eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate ver- b) Voraussetzungen für den BU-Retter langen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge für das erste Jahr gezahlt wurden. Bei mehrmaliger Beitragsstundung ist diese auf Einen Anspruch auf den BU-Retter haben Sie, wenn alle folgen- insgesamt 24 Monate begrenzt. Für die Stundung können wir zu- den Voraussetzungen erfüllt sind: sätzlich zu den Stundungszinsen Kosten erheben. Die aktuelle - Sie erbringen einen Nachweis über einen der Umstände Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenüber- nach Absatz (2) a). sicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. Der Versi- - Ihr Vertrag wurde vor dem 35. Geburtstag der versicherten cherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang Person abgeschlossen. bestehen. - Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mindestens 2 Jah- ren. Ihr Vertrag besteht ohne erneute Gesundheitsprüfung fort, wenn - Die Versicherungsdauer Ihres Vertrages ist mindestens bis Sie nach Ablauf der Beitragsstundung die gestundeten Beiträge zum 62. Geburtstag der versicherten Person vereinbart. einschließlich der darauf entfallenen Zinsen nachzahlen. Die Zin- - Die verbleibende Beitragszahlungsdauer Ihres Vertrages be- sen für die Stundung betragen nach § 288 BGB derzeit 5 Prozent- trägt noch mindestens 12 Jahre. punkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die Nachzah- - Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung muss die lung kann in einem Betrag erfolgen oder neben der laufenden Bei- Staffelphase bereits beendet sein. tragszahlung in maximal 6 Monatsraten. Wenn Sie das Über- schuss-System Fondsanlage gewählt haben, können Sie die ge- Sollten die Voraussetzungen nicht alle erfüllt sein, prüfen wir stundeten Beiträge auch durch Verrechnung mit dem vorhande- gerne individuell Ihre Möglichkeiten. nen Fondsguthaben tilgen. c) Anpassung Berufsunfähigkeitsrente durch BU-Retter (4) Befristete Beitragsfreistellung Durch den BU-Retter verringert sich die garantierte Berufsunfä- Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre higkeitsrente. Haben Sie bis dahin keine Vertragsänderungen nach § 19 Absätze (1) und (2) beantragen. Voraussetzung ist, vorgenommen, beträgt die reduzierte Rente mindestens 70 % dass eine beitragsfreie garantierte jährliche Berufsunfähigkeits- und bis zu 95 % der zuvor garantierten Rente. Die Durchführung rente von 600 EUR erreicht wird. Nach Ablauf der Befristung bie- einer vereinbarten planmäßigen Erhöhung der Beiträge und Leis- ten wir Ihnen eine Wiederinkraftsetzung nach § 19 Absatz (4) an. tungen ist keine Vertragsänderung in diesem Sinne. Insbesondere verzichten wir dabei auf eine erneute Gesundheits- prüfung innerhalb von 6 Monaten ab Beitragsfreistellung. Bei ei- Wir berechnen die verringerte Berufsunfähigkeitsrente nach an- ner späteren Wiederinkraftsetzung ist eine erneute Gesundheits- erkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rech- prüfung erforderlich. nungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Dabei berücksichtigen wir den vorübergehend reduzierten Beitrag und die anschlie- (5) Reduzierung der Beiträge ßende Wiedererhöhung auf den zuvor gezahlten Beitrag. Die für Sie individuell berechnete neue Höhe der Rente teilen wir Ihnen Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die in einem Nachtrag zum Versicherungsschein mit. Änderung Ihres Beitrages reduziert sich die Höhe Ihrer garantier- ten Berufsunfähigkeitsrente. Dies erfolgt im Sinne einer teilweisen Das vereinbarte Überschuss-System kann während der Dauer Beitragsfreistellung nach § 19 Absätze (1) bis (4). des BU-Retters nicht geändert werden. Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: d) Ende des BU-Retters - Es wird eine garantierte jährliche Berufsunfähigkeitsrente Nach dem Ende des BU-Retters wird Ihr Vertrag mit der reduzier- von 600 EUR erreicht. ten Berufsunfähigkeitsrente und dem Beitrag vor Beginn des BU- - Es wird ein Mindestbeitrag von 20 EUR eingehalten. Retters weitergeführt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht - Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist die erforderlich. Staffelphase beendet. Sie können die Beendigung des BU-Retters auch früher beantra- Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im- gen. mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. e) Recht auf Wiedererhöhung Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie- Sie können eine Wiedererhöhung auf die zuvor garantierte Be- rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei rufsunfähigkeitsrente beantragen. Dadurch erhöht sich der Bei- gelten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 19 Ab- trag. satz (4). Sie haben Anspruch auf die Wiedererhöhung ohne erneute Ge- (6) Wechsel des Überschuss-Systems sundheitsprüfung, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Sie können zur Anpassung der Beiträge das Überschuss-System - Die Beantragung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Ende wechseln. Durch einen Wechsel vom Überschuss-System Fonds- des BU-Retters. anlage in das der Beitragsverrechnung (siehe § 7 Absatz (4)) - Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt kann sich Ihr Beitrag reduzieren. oder erbracht. - Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä- higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre- ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean- tragt. FL188 – 21963 Seite 15 von 33 [Seite 16] § 19 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel- Aufbau von Risikokapital ist in der Regel für alle Versicherungs- len? nehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we- sentlich teurer wäre. (1) Beitragsfreistellung Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Text- Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei- form verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit fel von uns nachzuweisen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der zu werden. von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, beispielsweise weil der in Ihrem konkreten Einzelfall ermittelte Ab- In diesem Fall setzen wir die garantierte Berufsunfähigkeitsrente zug nur in geringerer Höhe angemessen ist, wird er entsprechend zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auf eine bei- herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug über- tragsfreie Rente herab, die nach anerkannten Regeln der Versi- haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Dies könnte beispiels- cherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- weise sein, wenn die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen tragskalkulation berechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen. die Bildung der beitragsfreien Rente zur Verfügung stehende Be- trag (§ 165, § 169 VVG) mindert sich um einen Abzug. (3) Mindestrente Dieser Abzug beträgt 50 % des Betrages, der für die Bildung der Wenn die nach Absatz (1) berechnete beitragsfreie garantierte herabgesetzten Leistung zur Verfügung steht. Die konkrete Höhe jährliche Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von des Abzugs finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten 600 EUR nicht erreicht, endet der Vertrag. Ein Rückkaufswert Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren wird nicht fällig. Wir zahlen in diesem Fall Vertragsunterlagen. - vorhandene Überschussanteile. Das ist bei dem Über- schuss-System Fondsanlage das vorhandene Fondsgutha- Wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, kann das für ben. Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung - die Beteiligung an den Bewertungsreserven, soweit solche sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs- vorhanden sind. kosten (siehe § 20) keine oder nur geringe Beträge zur Bil- dung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhan- (4) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages den. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen nur ge- Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung bis zur Höhe ringe oder keine Mittel für die Bildung einer beitragsfreien des vor der Beitragsfreistellung geltenden Versicherungsschut- Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. Nähere Informatio- zes beitragspflichtig weiterführen. Für diese Wiederinkraftsetzung nen zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente und ihrer entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Für die Weiterfüh- Höhe finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten rung des Vertrages müssen alle folgenden Voraussetzungen er- Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in füllt sein: Ihren Vertragsunterlagen. - Bei Beitragsfreistellung wurde die Mindestrente erreicht und der Vertrag wurde nicht beendet. Wenn Sie das Überschuss-System Fondsanlage mit uns verein- - Ein Versicherungsfall aus diesem Vertrag ist bislang nicht bart haben, wird das Fondsguthaben im beitragsfreien Vertrag eingetreten. weiter geführt. Alternativ können Sie bei vollständiger Beitrags- - Seit Beginn der Beitragsfreistellung der Versicherung sind freistellung eine einmalige Auszahlung des Fondsguthabens zum nicht mehr als 3 Jahre vergangen. Zeitpunkt der Beitragsfreistellung beantragen. - Die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung lassen es nach unseren (2) Angemessenheit des Abzugs Annahmerichtlinien zu, eine vergleichbare neue Versiche- rung abzuschließen. In den ersten 6 Monaten nach der Bei- Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- tragsfreistellung verzichten wir auf eine erneute Gesund- benden Versichertenbestands ausgeglichen. Außerdem wird da- heitsprüfung. mit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenom- men. Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu- sätzlich Folgendes zu beachten: Veränderungen der Risikolage Erfolgt die Wiederinkraftsetzung während der Staffelphase, so Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass wird diese fortgesetzt. Der bei Abschluss des Vertrages verein- die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus versicherten Perso- barte Endtermin der Staffelphase bleibt unverändert. Über den nen mit einem hohen Risiko und versicherten Personen mit einem neuen Beitragsverlauf informieren wir Sie in Textform. geringeren Risiko zusammensetzt. Personen mit einem geringen Eine Wiederinkraftsetzung nach der Staffelphase erfolgt mit ei- Risiko verlassen die Risikogemeinschaft eher als Personen mit nem konstanten Beitrag. einem hohen Risiko. Deshalb wird in Form eines kalkulatorischen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die V. Kosten vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt bei Beitragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Risiko redu- ziert. § 20 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital (1) Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Ab- des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind in Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- Ihren Beitrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in schluss eines Vertrages partizipiert dieser neue Vertrag an bereits Rechnung gestellt. vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Bei- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise tragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmit- die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler tel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti- Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne gung. FL188 – 21963 Seite 16 von 33 [Seite 17] Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs- Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein- kosten. zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen diese oder werden entsprechend herabgesetzt. Die Höhe der Kosten können Sie dem Informationsblatt zu Versi- cherungsprodukten entnehmen. Die dort angegebenen Kosten VI. Gestaltungsmöglichkeiten basieren auf der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei Abschluss des Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertrags- änderungen ändern sich die Kosten. Zum Beispiel erhöhen sich § 22 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche- die Kosten bei einer Vertragsverlängerung und können sich bei rungsoption? einer Beitragsfreistellung verringern. (1) Nachversicherungsoption (2) Verrechnung der Kosten Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garan- Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach tierten Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Innerhalb der Nach- § 4 DeckRV an. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung versicherungsgrenzen verzichten wir auf eine erneute Gesund- der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies gilt nicht heitsprüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies be- für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versiche- zeichnen wir als Nachversicherung. rungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Ver- sicherungsperiode und für die Bildung einer Deckungsrückstel- (2) Generelle Voraussetzungen lung bestimmt ist. Die auf diese Weise verrechneten Kosten sind nach der DeckRV auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit - Die Beantragung erfolgt vor dem 45. Geburtstag der versi- des Vertrages zu erbringenden Beiträge beschränkt. cherten Person. - Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit oder erbracht. verteilt. - Der Vertrag ist beitragspflichtig oder die vereinbarte Bei- tragszahlungsdauer ist planmäßig abgelaufen. (3) Auswirkung - Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä- higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre- Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean- Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge tragt. zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden sind (siehe § 19 - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- Absätze (1) bis (4)). Nähere Informationen zur beitragsfreien Be- setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder rufsunfähigkeitsrente und ihrer konkreten Höhe finden Sie in der arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. Verlaufsdarstellung der garantierten Leistungen in Ihren vorver- - Die zum Erhöhungszeitpunkt geltenden Annahmerichtlinien traglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. lassen eine Erhöhung der garantierten Rente zu. § 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- - Der Vertrag ist nicht selbst im Rahmen einer Nachversiche- nung? rungsoption zustande gekommen. - Die versicherte Person sowie der Versicherungsnehmer ha- Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur- ben ihren ständigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Beantra- sacht werden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können gung in Deutschland. wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rech- nung stellen. (3) Anlässe Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einma- Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse: lig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass, - Versand unserer Mitteilungen per Post wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postver- - Die Beantragung erfolgt vor dem 35. Geburtstag der versi- sand verpflichtet sind. cherten Person. - Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsbe- - Die versicherte Person war in den letzten 12 Monaten nicht rechtigten länger als 14 Kalendertage durchgehend arbeits-, schul- - Änderung des Versicherungsnehmers oder studierunfähig. - Rückläufer im Lastschriftverfahren - Der Abschluss des Vertrages erfolgte nicht mit vereinfachten - Verzug mit Beiträgen Gesundheitsfragen. - Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- schein Davon unabhängig können Sie eine Nachversicherung verlan- - Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor- gen, wenn einer der folgenden Anlässe bei der versicherten Per- gungsausgleichs son eintritt: - Durchführung von Vertragsänderungen - Erreichen der Volljährigkeit - Beitragsstundung - Heirat Dies gilt nur, sofern kein Recht auf zinslose Beitragsstun- - Geburt oder Adoption eines Kindes dung besteht. - Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart- - Adressenrecherche nerschaft Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift - Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben. - Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Ab- - Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des schluss einer Ausbildung oder eines Studiums. Die versi- SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch cherte Person muss eine der Ausbildung oder dem Studium uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausüben. - Nichtzahlung des Einlösungsbeitrages - Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbil- - Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen dung oder Qualifikation. Beispiele hierzu sind Meisterbrief, beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen Fachhochschulstudium oder Promotion. Die versicherte Per- Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg son muss eine der Fortbildung entsprechende berufliche Tä- ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren Ver- tigkeit tatsächlich ausüben. tragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche- - Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit rungsbedingungen. FL188 – 21963 Seite 17 von 33 [Seite 18] - Berufsverbesserung nach § 25 aus der Überschussbeteiligung mitberücksichtigt. Wenn eine - Erhöhung des Einkommens doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall vereinbart ist, - bei Angestellten: Erhöhung des jährlichen Bruttoein- dürfen die jährlichen Renten zusammen höchstens kommens um mindestens 10 % gegenüber dem Vor- 24.000 EUR betragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, jahr. Variable Gehaltsbestandteile werden dabei nicht Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über die 24.000 EUR- berücksichtigt. Grenze hinaus um weitere 12.000 EUR in einem separaten - bei Selbstständigen: Erhöhung des durchschnittlichen Vertrag ohne „doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Un- Gewinns vor Steuern über die letzten 3 Geschäftsjahre fall“ zu erhöhen. um mindestens 30 % im Vergleich zum Gewinn vor Einkommens- und berufsbezogene Obergrenzen für die Er- Steuern der 3 davor liegenden Geschäftsjahre. höhung - Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze Eine Nachversicherung ist nur möglich, wenn alle folgenden Vo- in der Deutschen Rentenversicherung. raussetzungen erfüllt sind: - Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht - Es werden insgesamt nicht mehr als 80 % des Nettoeinkom- als selbstständiger Handwerker. mens aus beruflicher Tätigkeit abgesichert. Ist eine doppelte - Wegfall oder Reduzierung von Versorgungsansprüchen bei Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall vereinbart, beträgt diese Invalidität aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn fol- Grenze 60 % des Nettoeinkommens. Bei Selbstständigen ist gende Voraussetzungen erfüllt sind: der durchschnittliche Nettogewinn über die letzten 3 Ge- - Der Vertrag wird nicht als Privatvertrag mit eigenen Bei- schäftsjahre maßgeblich. trägen fortgeführt. - Die berufsbezogenen Grenzen zur Absicherung gemäß un- - Die versicherte Person befindet sich in einem neuen un- seren Annahmerichtlinien werden nicht überschritten. gekündigten Arbeitsverhältnis oder hat eine selbststän- dige berufliche Tätigkeit aufgenommen, die die Mitglied- Für diese Grenzen berücksichtigen wir schaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfor- - alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonsti- dert. gen Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der - Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens Überschussbeteiligung. 50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch - gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen die versicherte Person, ihren Ehepartner oder eingetragenen Versorgungssystemen. Lebenspartner. - Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken mit 50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts- Es sind mehrere Nachversicherungen möglich. Aus einem Ereig- rente. nis ist dabei nur eine Nachversicherung möglich, auch wenn dadurch mehrere Anlässe eintreten. Zum Beispiel gilt die Geburt (5) Neuer Nachversicherungsvertrag von Mehrlingen als ein Ereignis und somit ist nur eine Nachversi- cherung möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung des Einkommens Ihre Nachversicherung wird mit dem dann für das Neugeschäft - durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder gültigen Tarif abgeschlossen. - zusammen mit einer Berufsverbesserung nach § 25 oder - durch den Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Jede Nachversicherung gilt als gesonderter Vertragsabschluss. Fortbildung oder Qualifikation. Insbesondere gelten die Versicherungsbedingungen, Annahme- richtlinien und Kalkulationsgrundlagen des Tarifs der Nachversi- Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des cherung. Den Beitrag für die Nachversicherung berechnen wir un- Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage ent- ter Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit sprechender Nachweise. Bei Beantragung der Erhöhung oder sowie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versi- Vorlage der dazugehörigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist cherten Person. Falls die versicherte Person nach den Annahme- eine Erhöhung aufgrund dieses Anlasses nicht mehr möglich. richtlinien im dann gültigen Tarif nicht versicherbar ist, unterbrei- ten wir Ihnen ein individuelles Angebot. (4) Nachversicherungsgrenzen Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die für Ihre ursprüng- Ein Recht auf Nachversicherung haben Sie nur, wenn fol- liche Berufsunfähigkeitsversicherung (Ursprungsversicherung) gende Grenzen eingehalten werden: getroffenen Vereinbarungen auch für die Nachversicherung. Untergrenze für die Erhöhung Optionale Leistungen und Erweiterungen des Begriffes Berufsun- Die Erhöhung der garantierten jährlichen Berufsunfähigkeitsrente fähigkeit sowie Leistungen aus Zusatzversicherungen können Sie muss mindestens 600 EUR betragen. nur nachversichern, falls der dann gültige Tarif diese in vergleich- barer Form beinhaltet. Allgemeine Obergrenzen für die Erhöhung - Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente darf höchstens Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu- sätzlich Folgendes zu beachten: Wenn Sie die Nachversiche- 50 % der bis zum Erhöhungszeitpunkt versicherten Berufs- unfähigkeitsrente betragen. rung in der Staffelphase verlangen, haben wir das Recht, mit - Die Erhöhung der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente darf Ihnen einen ab dem Zeitpunkt der Erhöhung für die restliche Bei- tragszahlungsdauer konstanten Beitrag zu vereinbaren. Mit der höchstens 6.000 EUR betragen. - Bei Wegfall oder Reduzierung der Leistungen aus der be- Erhöhung endet die Staffelphase. Für die Nachversicherung wird trieblichen Altersversorgung darf die Erhöhung der Berufs- ein Tarif ohne Staffelphase verwendet. unfähigkeitsrente die wegfallende Invaliditätsrente nicht (6) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung überschreiten. - Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller vorgenommenen Ihr Recht auf die Nachversicherungsoption erlischt, wenn wir bei Nachversicherungen zusammen darf höchstens der Ursprungsversicherung eine vorvertragliche Anzeigepflicht- 12.000 EUR betragen. verletzung feststellen und unsere Rechte nach § 29 geltend ma- - Die Summe aus allen versicherten Berufsunfähigkeitsrenten chen. und Grundfähigkeitsrenten für die versicherte Person bei der Württembergische Lebensversicherung AG und der Allge- Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach meine Rentenanstalt Pensionskasse AG darf jährlich § 29 beziehen sich neben der Ursprungsversicherung auch auf 36.000 EUR nicht übersteigen. Dabei werden Leistungen bestehende Nachversicherungsverträge. Die Gültigkeitsdauer FL188 – 21963 Seite 18 von 33 [Seite 19] unserer Rechte ist in § 29 Absatz (11) geregelt. Der Abschluss Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit so- eines Nachversicherungsvertrages setzt diese Fristen für die Ur- wie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versicher- sprungsversicherung nicht erneut in Gang. ten Person. § 23 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Verlänge- (2) Voraussetzungen für den Wechsel rungsoption? - Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag. - Die verbleibende Versicherungsdauer beträgt mindestens (1) Verlängerungsoption 5 Jahre. - Es erfolgt ein Wechsel in einen Tarif mit einer anderen steu- Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversiche- erlichen Behandlung oder in eine Berufsunfähigkeits-Zusatz- rung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versiche- versicherung. rung beantragen. Wir verzichten für die Verlängerung auf eine er- - Unsere Annahmerichtlinien des neuen Vertrages lassen eine neute Gesundheitsprüfung. Das Recht auf Verlängerung besteht, Annahme zu. Beispielsweise muss die Mindestrente erreicht wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind. und das maximale Eintrittsalter eingehalten werden. - Die insgesamt abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente erhöht Wir verlängern die Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Bei- sich durch den Wechsel nicht. Leistungen aus der Über- tragszahlungsdauer Ihres Vertrages. Durch die Verlängerung er- schussbeteiligung sowie eine hinzukommende Beitragsbe- höht sich Ihr Beitrag. Die Berechnung des neuen Beitrages erfolgt freiung bei Berufsunfähigkeit werden hierbei berücksichtigt. nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den - Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. oder erbracht. - Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä- Die Verlängerung erfolgt um so viele ganze Jahre, wie sich die higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre- Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 2 SGB VI verlängert. Hierzu ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean- ein Beispiel: Falls die aktuelle Regelaltersgrenze von 67 Jahren tragt. auf 70 Jahre angehoben wird, verlängern wir die Dauern Ihres - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- Vertrages um 3 Jahre. setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder (2) Voraussetzungen für die Verlängerung arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. - Sie beantragen den Wechsel in Textform. - Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag. - Sie beantragen die Verlängerung in Textform innerhalb von (3) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung 12 Monaten nach der Erhöhung der Regelaltersgrenze. Ihr Recht auf die Wechseloption erlischt, wenn wir eine vorver- - Die Beantragung erfolgt vor dem 50. Geburtstag der versi- tragliche Anzeigepflichtverletzung feststellen und unsere Rechte cherten Person. nach § 29 geltend machen. - Zum Ende der Versicherungsdauer beträgt das Alter der ver- sicherten Person Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach - mindestens 67 Jahre oder § 29 beziehen sich bei Ausübung der Wechseloption auch auf - mindestens 62 Jahre und unsere Annahmerichtlinien den neuen Vertrag. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte ist in zum Zeitpunkt der Beantragung lassen eine Verlänge- § 29 Absatz (11) geregelt. rung Ihres Vertrages zu. - Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt § 25 Welche Möglichkeiten bieten wir Ihnen nach einem oder erbracht. Berufswechsel? - Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä- higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre- ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean- (1) Prüfung auf Berufsverbesserung tragt. Sie können eine Überprüfung Ihres Beitrages beantragen, wenn - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit gewechselt hat. setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder Dies gilt auch für die Aufnahme eines Studiums oder einer Be- arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. rufsausbildung nach Abschluss der Schule. Die Überprüfung neh- men wir vor, wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt § 24 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Wechselop- sind. Dabei verzichten wir dann auf eine erneute Gesundheitsprü- tion? fung. Bei der Überprüfung ermitteln wir den möglichen neuen Bei- trag mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Ver- einbarte Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen blei- (1) Wechseloption ben unverändert. Die persönlichen Verhältnisse können sich während der Vertrags- Ergibt die Überprüfung, dass der Beitrag durch Einstufung in eine laufzeit ändern. In bestimmten Fällen kann es daher sinnvoll sein, andere Berufsklasse günstiger wird, reduzieren wir den künftig zu das Berufsunfähigkeitsrisiko in einem anderen Tarif abzusichern. zahlenden Beitrag. Das bezeichnen wir als Berufsverbesserung. Sie können beispielsweise in eine BasisRente mit Berufsunfähig- Sie haben dann die Möglichkeit zur Nachversicherung nach § 22. keits-Zusatzversicherung wechseln. Wenn sich aus der Überprüfung kein günstigerer Beitrag ergibt, wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Wir werden den Beitrag Hierfür bieten wir Ihnen eine Wechseloption in einen anderen zu nicht erhöhen. diesem Zeitpunkt verkaufsoffenen Tarif an. Wir führen keine er- neute Gesundheitsprüfung durch. Das Recht auf einen Wechsel (2) Voraussetzungen besteht, wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind. Nur für den Fall, dass dies zu einer Ausweitung des Versiche- - Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag. rungsschutzes führt, behalten wir uns eine Gesundheitsprüfung - Die versicherte Person arbeitet mindestens seit 6 Monaten vor. in der neuen Tätigkeit. - Die versicherte Person hat uns den Wechsel sowie weitere Für den Wechsel erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. erforderliche Angaben zur Tätigkeit in Textform mitgeteilt. Dieses orientiert sich am bisher vorhandenen Versicherungs- - Die Beantragung erfolgt vor dem 30. Geburtstag der versi- schutz. Den Beitrag für den neuen Tarif berechnen wir dabei unter cherten Person. FL188 – 21963 Seite 19 von 33 [Seite 20] - Der Vertrag besteht mindestens seit einem Jahr. § 28 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie - Die neu ausgeübte Tätigkeit kann nach unseren Annahme- zu berücksichtigen? richtlinien im bisherigen Umfang versichert werden. - Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt (1) Gesetzliche Auskunftspflichten oder erbracht. - Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä- Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre- Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean- Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor- tragt. mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg- - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- lich zur Verfügung stellen. Das gilt setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder - bei Abschluss des Vertrages oder arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. - bei Änderung des Vertrages oder - Der Vertrag befindet sich nicht im BU-Retter nach § 18 Ab- - auf Nachfrage. satz (2). Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu VII. Vorzeitige Beendigung Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind. (2) Notwendige Informationen § 26 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? Notwendig im Sinne von Absatz (1) sind beispielsweise Informa- tionen über (1) Kündigung - Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit. Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versiche- - die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an rung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihrem Vertrag haben. kündigen. Sie müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen. - die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers. Es gibt Alternativen zur Kündigung. Beachten Sie hierzu bitte ins- Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) besondere Ihre Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten nach Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- § 18. ort und der Wohnsitz. (2) Folgen der Kündigung (3) Meldung bei Steuerbehörden Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, führt dies zur Umwand- Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla- lung in eine beitragsfreie Versicherung. Wird die beitragsfreie gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgen- Mindestrente nicht erreicht, endet Ihr Vertrag. Näheres zur Bei- des: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung tragsfreistellung finden Sie in § 19 Absätze (1) bis (3). melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge- (3) Keine Beitragsrückzahlung gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten VIII. Ihre Obliegenheiten Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absät- zen (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung § 27 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur rungsverhältnis beziehen? Verfügung gestellt haben. § 29 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und (1) Textform welche Folgen hat ihre Verletzung? Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal, (1) Vorvertragliche Anzeigepflicht als Brief oder per E-Mail. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, (2) Änderung der Kontaktdaten dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be- antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige- Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Na- pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen mens unverzüglich mit. Sie vermeiden dadurch Nachteile: Wir Umständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum sind berechtigt, an Sie gerichtete Mitteilungen per Einschreiben Beispiel zur Gesundheit der versicherten Person. an Ihre zuletzt genannte Adresse zu senden. Diese gelten dann 3 Tage nach Absendung als zugegangen. Für eine Adressen- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns recherche können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig Versicherungsbedingungen entnehmen. anzuzeigen. (3) Zustellungsbevollmächtigte Person Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt, ßen, wesentlich sind. unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen. Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu: - gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen - gesundheitlichen Störungen und Beschwerden - Alter, Körpergröße und Gewicht - dem Raucherstatus FL188 – 21963 Seite 20 von 33 [Seite 21] - der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Ge- Kündigung fährdungen - besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten (6) Voraussetzungen für eine Kündigung Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr- Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein- der Vertragsannahme, in Textform stellen. haltung einer Frist von einem Monat kündigen. Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben- Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende falls für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht Fragen verantwortlich. unverschuldet erfolgt ist. (2) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer- Umstände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An- Vertrag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, bei- zeigepflicht verletzt. spielsweise zu erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Ver- Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder sicherungsschutz. handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. (7) Folgen einer Kündigung (3) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags- freie Versicherung nach § 19 Absätze (1) bis (3) um. Ein Recht Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für auf Wiederinkraftsetzung nach § 19 Absatz (4) besteht in diesem Sie gravierende Nachteile haben: Fall nicht. Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen Vertragsänderung - vom Vertrag zurücktreten oder - den Vertrag kündigen oder (8) Vertragsanpassung - den Vertrag rückwirkend anpassen oder - den Vertrag anfechten. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer. Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen Bedingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten, werden auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertra- Rücktritt ges. (4) Voraussetzungen für einen Rücktritt Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche- Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vor- weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige- erkrankungen abgeschlossen hätten. pflichtverletzung vorliegt. Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha- Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige- ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch pflicht unverschuldet erfolgt ist. bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann zu (9) Ihr Recht zur Kündigung anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise zu Wenn sich durch die Vertragsanpassung erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Versicherungs- - der Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder schutz. - wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um- stand ausschließen, (5) Folgen eines Rücktritts können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un- Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Es wird serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie Sie auf dieses Recht hinweisen. nicht verlangen. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz- dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf (10) Ausübung unserer Rechte einen gefahrerheblichen Umstand, der - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung rungsfalls stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- sind: tungspflicht - Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Die- sind wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet. ser Hinweis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerheb- lichen Umständen beantwortet haben. - Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der An- zeige war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt. - Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von FL188 – 21963 Seite 21 von 33 [Seite 22] uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt ha- Die Ansprüche bleiben auch bestehen, wenn Sie uns nachwei- ben. sen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder - Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Dies gilt nicht, wenn die angegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. eines Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Um- stände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur (11) Gültigkeitsdauer unserer Rechte Leistung verpflichtet. Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit IX. Ausschlüsse Vertragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall inner- halb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, können wir diese Rechte auch noch nach dieser Frist ausüben. Haben Sie § 31 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge- die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die schlossen? Frist 10 Jahre. (1) Grundsatz Weitere Regelungen Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsun- (12) Anfechtung fähigkeit kam. Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch (2) Ausschlüsse unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge- In folgenden Fällen ist eine Leistung ausgeschlossen: nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher- ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären. a) Bei Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar verursacht Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen - durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, oder - durch Kriegsereignisse. Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, wird Wir leisten jedoch bei Berufsunfähigkeit durch kriegerische Er- keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie eignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die nicht verlangen. versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt war. Wir leisten insbesondere auch bei Berufsunfähigkeit durch krie- (13) Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung gerische Ereignisse, wenn alle folgenden Voraussetzungen er- Die Absätze (1) bis (12) gelten bei einer unsere Leistungspflicht füllt sind: erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des - Die versicherte Person ist Mitglied der deutschen Bundes- Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte wehr oder Polizist. nach Absatz (11) beginnt mit der Änderung oder Wiederinkrafts- - Sie wurde mit Mandat der NATO oder UNO zur Friedens- etzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in sicherung oder humanitären Hilfeleistung eingesetzt. Kraft gesetzten Teils neu zu laufen. - Der Einsatz erfolgte außerhalb der Staatsgrenzen der NATO-Mitgliedsstaaten. (14) Erklärungsempfänger b) Bei Berufsunfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung oder straf- Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas- baren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftli- versicherte Person. che Erklärung. Diese geben wir Ihnen gegenüber ab. Wir leisten jedoch bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Ver- stößen und auch bei allen Ordnungswidrigkeiten im Straßen- Haben Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ange- verkehr. geben, gelten folgende Regelungen: c) Bei Berufsunfähigkeit Nach Ihrem Ableben gilt ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- - durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf- tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech- teverfall oder tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, - durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevoll- Selbsttötung. mächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. Wir leisten jedoch, wenn uns für diese Handlungen alle folgen- § 30 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- den Voraussetzungen nachgewiesen werden: ten im Rahmen der Nachprüfung? - Die freie, selbstbestimmte Willensbestimmung war ausge- schlossen. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 12 Absatz (2) von Ihnen, - Die Störung der Geistestätigkeit war krankhaft. der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vor- sätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. d) Bei Berufsunfähigkeit durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit der Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir versicherten Person vorsätzlich verursachten. berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung erfolgt in ei- e) Bei Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch die vor- nem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. sätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder che- mischen Stoffen, deren Ziel die Gefährdung einer Vielzahl von Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Personen war. wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. f) Bei Berufsunfähigkeit durch Strahlung infolge Kernenergie. Die- ser Ausschluss gilt nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen Wenn Sie nachweisen, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob erfüllt sind: fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht beste- - Das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen hen. wird gefährdet. FL188 – 21963 Seite 22 von 33 [Seite 23] - Es wurde eine Katastrophenschutzbehörde oder eine ver- Plattform leitet Ihre Beschwerde dann an den Ombudsmann wei- gleichbare Einrichtung zur Abwehr tätig. ter. Wir leisten in den Fällen e) und f) uneingeschränkt, wenn durch (3) Versicherungsaufsicht das Ereignis höchstens 1.000 Menschen betroffen sind. Betroffen sind diese, wenn sie durch das Ereignis innerhalb von 5 Jahren Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. sterben oder schwere Gesundheitsschäden erleiden. Ob wir leis- Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst- tungspflichtig sind, überprüft ein unabhängiger Gutachter inner- leistungsaufsicht (BaFin). halb von 6 Monaten nach dem Ereignis. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: X. Sonstiges Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht § 32 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Graurheindorfer Straße 108 Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistun- 53117 Bonn gen? E-Mail: poststelle@bafin.de Wir berechnen Ihre garantierten Beiträge und Leistungen nach Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei ver- kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. wenden wir folgende Rechnungsgrundlagen: - Kosten (4) Rechtsweg Nähere Informationen finden Sie in § 20. - Rechnungszins Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- Dieser beträgt 1,0 %. schreiten. - Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln Diese sind die vom Geschlecht unabhängigen Sterbe-, Inva- § 35 Wo ist der Gerichtsstand? lidisierungs- und Reaktivierungstafeln WL 2025 AT Unisex SBU, WL 2025 TI Unisex SBU, WL 2019 I Unisex und (1) Bei Klagen gegen uns WL 2025 RI Unisex SBU. Für die Herleitung geschlechtsun- abhängiger Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungsta- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge- feln verwenden wir anerkannte aktuarielle Fachgrundsätze. richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver- sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt. § 33 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohn- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- sitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren gewöhnlichen Auf- land Anwendung. enthalt haben. § 34 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. (1) Unser Beschwerdemanagement (2) Bei Klagen gegen Sie Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll- dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren gerne an uns. Sie erreichen uns gewöhnlichen Aufenthalt haben. - über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be- schwerde oder Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht - per Brief an unsere Geschäftsadresse oder nach dessen Sitz oder Niederlassung. - per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de). (3) Bei Ihrem Sitz im Ausland (2) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- dem Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in mann für Versicherungen wenden. Verbraucher sind Privatperso- dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen, nen, die Verträge für private Zwecke abschließen. das seinen Sitz ins Ausland verlegt. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und § 36 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun- für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an gen? dem Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie ha- ben die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Vorausset- (1) Gültigkeit zung dafür ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von 100.000 EUR nicht übersteigt. Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un- wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig. Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt: (2) Unwirksamkeit Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräf- 10006 Berlin tigen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de für unwirksam erklärt werden. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn Wenn Sie diesen Vertrag bei uns über das Internet abgeschlos- - die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages not- sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an wendig sind oder die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die FL188 – 21963 Seite 23 von 33 [Seite 24] - das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags- C Abkürzungen für Gesetze und Verordnun- partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der ande- gen ren Vertragspartei wäre. Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah- einige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir fol- rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an- gende Abkürzungen: gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun- gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann BGB Bürgerliches Gesetzbuch werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil. DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung EntgFG Entgeltfortzahlungsgesetz MindZV Mindestzuführungsverordnung SGB Sozialgesetzbuch VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VVG Versicherungsvertragsgesetz FL188 – 21963 Seite 24 von 33 [Seite 25] D Gesetzesanhang Hier finden Sie Auszüge aus dem SGB VI und XI (Stand 01.01.2019). § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung (1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie 1. teilweise erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tä- tigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. (2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie 1. voll erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tä- tigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch 1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, und 2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. (3) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. (4) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind: 1. Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 2. Berücksichtigungszeiten, 3. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder eine Zeit nach Nummer 1 oder 2 liegt, 4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung. (5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsmin- derung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist. (6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll er- werbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder be- wältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen. (2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien: 1. Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Trep- pensteigen; FL188 – 21963 Seite 25 von 33 [Seite 26] 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orien- tierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Ent- scheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch; 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädi- gendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Per- sonen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maß- nahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sons- tige pflegerelevante inadäquate Handlungen; 4. Selbstversorgung: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mund- gerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toiletten- stuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde, Bestehen gravierender Probleme bei der Nah- rungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen; 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: a) in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel, b) in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, c) in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Ein- richtungen zur Frühförderung bei Kindern sowie d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften; 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds. (3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe be- wältigt werden kann, werden bei den Kriterien der in Absatz 2 genannten Bereiche berücksichtigt. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument (1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflege- bedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. (2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen. In jedem Modul sind für die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten dar. Den Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 ersichtlich sind. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet: 1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und 5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter Berücksichtigung der in ihm zum Ausdruck kommenden Schwere der Beeinträchtigun- gen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der folgenden Gewichtung der Module die in Anlage 2 festgelegten, gewichteten Punkte zugeordnet. Die Module des Begutachtungsinstruments werden wie folgt gewichtet: 1. Mobilität mit 10 Prozent, 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15 Prozent, 3. Selbstversorgung mit 40 Prozent, 4. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent, 5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent. (3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul zu addieren und dem in Anlage 2 festgelegten Punktbereich sowie den sich daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzuordnen. Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht. Aus den gewichteten Punkten aller Module sind durch Addition die Gesamtpunkte zu bilden. Auf der Basis der erreichten Ge- samtpunkte sind pflegebedürftige Personen in einen der nachfolgenden Pflegegrade einzuordnen: 1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, FL188 – 21963 Seite 26 von 33 [Seite 27] 4. ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 5. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. (4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 die pflegefachlich begründeten Voraussetzungen für solche besonderen Bedarfskonstellationen. (5) Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen des Fünften Buches vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen Gründen regel- mäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den in § 14 Absatz 2 genannten sechs Bereichen ist oder mit einer solchen notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht. (6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fä- higkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. (7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den Absätzen 3, 4 und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft: 1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2, 2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3, 3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4, 4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5. Anlage 1 (zu § 15 SGB XI) Einzelpunkte der Module 1 bis 6 Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul Modul 1: Einzelpunkte im Bereich der Mobilität Das Modul umfasst fünf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet werden: Ziffer Kriterien selbständig überwiegend selbstän- überwiegend unselbständig unselbständig dig 1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 3 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 0 1 2 3 1.3 Umsetzen 0 1 2 3 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbe- 0 1 2 3 reichs 1.5 Treppensteigen 0 1 2 3 Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten Das Modul umfasst elf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet wer- den: Ziffer Kriterien Fähigkeit vorhanden/ Fähigkeit größten- Fähigkeit in geringem Fähigkeit nicht unbeeinträchtigt teils vorhanden Maße vorhanden vorhanden 2.1 Erkennen von Personen aus dem 0 1 2 3 näheren Umfeld 2.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 3 2.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 3 2.4 Erinnern an wesentliche Ereig- 0 1 2 3 nisse oder Beobachtungen 2.5 Steuern von mehrschrittigen All- 0 1 2 3 tagshandlungen 2.6 Treffen von Entscheidungen im 0 1 2 3 Alltag FL188 – 21963 Seite 27 von 33 [Seite 28] 2.7 Verstehen von Sachverhalten und 0 1 2 3 Informationen 2.8 Erkennen von Risiken und Gefah- 0 1 2 3 ren 2.9 Mitteilen von elementaren Bedürf- 0 1 2 3 nissen 2.10 Verstehen von Aufforderungen 0 1 2 3 2.11 Beteiligen an einem Gespräch 0 1 2 3 Modul 3: Einzelpunkte im Bereich der Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Das Modul umfasst dreizehn Kriterien, deren Häufigkeit des Auftretens in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet wird: Ziffer Kriterien nie oder selten (ein- bis dreimal inner- häufig (zweimal bis mehrmals täglich sehr selten halb von zwei Wochen) wöchentlich, aber nicht täglich) 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauf- 0 1 3 5 fälligkeiten 3.2 Nächtliche Unruhe 0 1 3 5 3.3 Selbstschädigendes und autoag- 0 1 3 5 gressives Verhalten 3.4 Beschädigen von Gegenständen 0 1 3 5 3.5 Physisch aggressives Verhalten ge- 0 1 3 5 genüber anderen Personen 3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5 3.7 Andere pflegerelevante vokale Auf- 0 1 3 5 fälligkeiten 3.8 Abwehr pflegerischer und anderer 0 1 3 5 unterstützender Maßnahmen 3.9 Wahnvorstellungen 0 1 3 5 3.10 Ängste 0 1 3 5 3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver 0 1 3 5 Stimmungslage 3.12 Sozial inadäquate Verhaltenswei- 0 1 3 5 sen 3.13 Sonstige pflegerelevante inadä- 0 1 3 5 quate Handlungen Modul 4: Einzelpunkte im Bereich der Selbstversorgung Das Modul umfasst dreizehn Kriterien: Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 4.1 bis 4.12 Die Ausprägungen der Kriterien 4.1 bis 4.12 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Punkten gewertet: Ziffer Kriterien selbstän- überwiegend selb- überwiegend un- unselbstän- dig ständig selbständig dig 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers 0 1 2 3 4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahn- 0 1 2 3 pflege/ Prothesenreinigung, Rasieren) 4.3 Waschen des Intimbereichs 0 1 2 3 4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare 0 1 2 3 4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers 0 1 2 3 4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers 0 1 2 3 4.7 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen 0 1 2 3 von Getränken 4.8 Essen 0 3 6 9 FL188 – 21963 Seite 28 von 33 [Seite 29] 4.9 Trinken 0 2 4 6 4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls 0 2 4 6 4.11 Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang 0 1 2 3 mit Dauerkatheter und Urostoma 4.12 Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang 0 1 2 3 mit Stoma Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 4.8 sowie die Ausprägung der Kriterien der Ziffern 4.9 und 4.10 werden wegen ihrer beson- deren Bedeutung für die pflegerische Versorgung stärker gewichtet. Die Einzelpunkte der Kriterien der Ziffern 4.11 und 4.12 gehen in die Berechnung nur ein, wenn bei der Begutachtung beim Versicherten darüber hinaus die Feststellung „überwiegend inkontinent“ oder „vollständig inkontinent“ getroffen wird oder eine künstliche Ableitung von Stuhl und Harn erfolgt. Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 4.13 Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 4.13 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet: Ziffer Kriterium entfällt teilweise vollständig 4.13 Ernährung parenteral oder über Sonde 0 6 3 Das Kriterium ist mit „entfällt“ (0 Punkte) zu bewerten, wenn eine regelmäßige und tägliche parenterale Ernährung oder Sondenernährung auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nicht erforderlich ist. Kann die parenterale Ernährung oder Sondenernährung ohne Hilfe durch andere selbständig durchgeführt werden, werden ebenfalls keine Punkte vergeben. Das Kriterium ist mit „teilweise“ (6 Punkte) zu bewerten, wenn eine parenterale Ernährung oder Sondenernährung zur Vermeidung von Mangelernährung mit Hilfe täglich und zusätzlich zur oralen Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit erfolgt. Das Kriterium ist mit „vollständig“ (3 Punkte) zu bewerten, wenn die Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit ausschließlich oder nahezu ausschließlich parenteral oder über eine Sonde erfolgt. Bei einer vollständigen parenteralen Ernährung oder Sondenernährung werden weniger Punkte vergeben als bei einer teilweisen paren- teralen Ernährung oder Sondenernährung, da der oft hohe Aufwand zur Unterstützung bei der oralen Nahrungsaufnahme im Fall aus- schließlich parenteraler oder Sondenernährung weitgehend entfällt. Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 4.K Bei Kindern im Alter bis 18 Monate werden die Kriterien 4.1 bis 4.13 durch das Kriterium 4.K ersetzt: Ziffer Kriterium Einzel- punkte 4.K Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außerge- 20 wöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen Modul 5: Einzelpunkte im Bereich der Bewältigung von und des selbständigen Umgangs mit krankheits oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Das Modul umfasst sechzehn Kriterien. Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7 Die durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen pro Tag bei den Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7 wird in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet: Ziffer Kriterien in Bezug auf entfällt oder selbständig Anzahl der Maßnahmen pro Tag pro Woche pro Monat 5.1 Medikation 0 5.2 Injektion (subcutan oder intramuskulär) 0 5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port) 0 5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe 0 5.5 Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen 0 5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen 0 5.7 Körpernahe Hilfsmittel 0 Summe der Maßnahmen aus 5.1 bis 5.7 0 Umrechnung in Maßnahmen pro Tag 0 Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7 FL188 – 21963 Seite 29 von 33 [Seite 30] Maßnahme pro keine oder seltener als ein- mindestens einmal bis maximal mehr als dreimal bis maximal mehr als achtmal Tag mal täglich dreimal täglich achtmal täglich täglich Einzelpunkte 0 1 2 3 Für jedes der Kriterien 5.1 bis 5.7 wird zunächst die Anzahl der durchschnittlich durchgeführten Maßnahmen, die täglich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Tag, die Maßnahmen, die wöchentlich und auf Dauer, vo- raussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Woche und die Maßnahmen, die monatlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Monat erfasst. Berücksichtigt werden nur Maßnahmen, die vom Versicherten nicht selbständig durchgeführt werden können. Die Zahl der durchschnittlich durchgeführten täglichen, wöchentlichen und monatlichen Maßnahmen wird für die Kriterien 5.1 bis 5.7 summiert (erfolgt zum Beispiel täglich dreimal eine Medikamentengabe – Kriterium 5.1 – und einmal Blutzuckermessen – Kriterium 5.6 –, entspricht dies vier Maßnahmen pro Tag). Diese Häufigkeit wird umgerechnet in einen Durchschnittswert pro Tag. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Monat in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Monat durch 30 geteilt. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Woche in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Woche durch 7 geteilt. Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11 Die durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen pro Tag bei den Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11 wird in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet: Ziffer Kriterien in Bezug auf entfällt oder selbständig Anzahl der Maßnahmen pro Tag pro Woche pro Monat 5.8 Verbandswechsel und Wundversorgung 0 5.9 Versorgung mit Stoma 0 5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführ- 0 methoden 5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 0 Summe der Maßnahmen aus 5.8 bis 5.11 0 Umrechnung in Maßnahmen pro Tag 0 Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11 Maßnahme pro keine oder seltener als einmal ein- bis mehrmals ein- bis unter dreimal mindestens dreimal Tag wöchentlich wöchentlich täglich täglich Einzelpunkte 0 1 2 3 Für jedes der Kriterien 5.8 bis 5.11 wird zunächst die Anzahl der durchschnittlich durchgeführten Maßnahmen, die täglich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Tag, die Maßnahmen, die wöchentlich und auf Dauer vo- raussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Woche und die Maßnahmen, die monatlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Monat erfasst. Berücksichtigt werden nur Maßnahmen, die vom Versicherten nicht selbständig durchgeführt werden können. Die Zahl der durchschnittlich durchgeführten täglichen, wöchentlichen und monatlichen Maßnahmen wird für die Kriterien 5.8 bis 5.11 summiert. Diese Häufigkeit wird umgerechnet in einen Durchschnittswert pro Tag. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Monat in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Monat durch 30 geteilt. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Woche in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Woche durch 7 geteilt. Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.12 bis 5.K Die durchschnittliche wöchentliche oder monatliche Häufigkeit von zeit- und technikintensiven Maßnahmen in häuslicher Umgebung, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, wird in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzel- punkten gewertet: Ziffer Kriterium in Bezug auf entfällt oder selb- täglich wöchentliche Häufigkeit monatliche Häufigkeit ständig multipliziert mit multipliziert mit 5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in 0 60 8,6 2 häuslicher Umgebung Für das Kriterium der Ziffer 5.12 wird zunächst die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Maßnah- men, die wöchentlich vorkommen, und die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Maßnahmen, die monatlich vorkommen, erfasst. Kommen Maßnahmen regelmäßig täglich vor, werden 60 Punkte vergeben. Jede regelmäßige wöchentliche Maßnahme wird mit 8,6 Punkten gewertet. Jede regelmäßige monatliche Maßnahme wird mit zwei Punk- ten gewertet. Die durchschnittliche wöchentliche oder monatliche Häufigkeit der Kriterien der Ziffern 5.13 bis 5.K wird wie folgt erhoben und mit den nachstehenden Punkten gewertet: FL188 – 21963 Seite 30 von 33 [Seite 31] Ziffer Kriterien entfällt oder wöchentliche Häufigkeit monatliche Häufigkeit selbständig multipliziert mit multipliziert mit 5.13 Arztbesuche 0 4,3 1 5.14 Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrich- 0 4,3 1 tungen (bis zu drei Stunden) 5.15 Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder 0 8,6 2 therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) 5.K Besucher von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern 0 4,3 1 Für jedes der Kriterien der Ziffern 5.13 bis 5.K wird zunächst die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchge- führten Besuche, die wöchentlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, und die Anzahl der regelmä- ßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Besuche, die monatlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, erfasst. Jeder regelmäßige wöchentliche Besuch wird mit 4,3 Punkten gewertet. Handelt es sich um zeitlich ausge- dehnte Arztbesuche oder Besuche von anderen medizinischen oder therapeutischen Einrichtungen, werden sie doppelt gewertet. Die Punkte der Kriterien 5.12 bis 5.15 – bei Kindern bis 5.K – werden addiert. Die Kriterien der Ziffern 5.12 bis 5.15 – bei Kindern bis 5.K – werden anhand der Summe der so erreichten Punkte mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet: Summe Einzelpunkte 0 bis unter 4,3 0 4,3 bis unter 8,6 1 8,6 bis unter 12,9 2 12,9 bis unter 60 3 60 und mehr 6 Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 5.16 Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 5.16 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet: Ziffer Kriterien entfällt oder selb- überwiegend selb- überwiegend un- unselbstän- ständig ständig selbständig dig 5.16 Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder 0 1 2 3 therapiebedingter Verhaltensvorschriften Modul 6: Einzelpunkte im Bereich der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Das Modul umfasst sechs Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Punkten gewertet werden: Ziffer Kriterien selbständig überwiegend selbstän- überwiegend unselb- unselbständig dig ständig 6.1 Gestaltung des Tages- 0 1 2 3 ablaufs und Anpassung an Veränderungen 6.2 Ruhen und Schlafen 0 1 2 3 6.3 Sichbeschäftigen 0 1 2 3 6.4 Vornehmen von in die 0 1 2 3 Zukunft gerichteten Pla- nungen 6.5 Interaktion mit Personen 0 1 2 3 im direkten Kontakt 6.6 Kontaktpflege zu Perso- 0 1 2 3 nen außerhalb des di- rekten Umfelds FL188 – 21963 Seite 31 von 33 [Seite 32] Anlage 2 (zu § 15 SGB XI) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul Module Ge- 0 1 2 3 4 wich- Keine Geringe Erhebli- Schwere Schwerste tung che 1 Mobilität 0–1 2–3 4–5 6–9 10 – 15 Summe der Einzelpunkte im Modul 1 10 % 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 2 Kognitive und kommunikative 0–1 2–5 6 – 10 11 – 16 17 – 33 Summer der Einzelpunkte im Fähigkeiten Modul 2 3 Verhaltensweisen und psychi- 0 1–2 3–4 5–6 7 – 65 Summe der Einzelpunkte im sche Problemlagen Modul 3 15 % Höchster Wert aus Modul 2 oder 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Modul 3 Module 2 und 3 4 Selbstversorgung 0–2 3–7 8 – 18 19 – 36 37 – 54 Summe der Einzelpunkte im Modul 4 40 % 0 10 20 30 40 Gewichtete Punkte im Modul 4 5 Bewältigung von und selbstän- 0 1 2–3 4–5 6 – 15 Summe der Einzelpunkte im diger Umgang mit krankheits- Modul 5 oder therapiebedingten Anfor- 20 % 0 5 10 15 20 Gewichtete Punkte im Modul 5 derungen und Belastungen 6 Gestaltung des Alltagslebens 0 1–3 4–6 7 – 11 12 – 18 Summe der Einzelpunkte im und sozialer Kontakte Modul 6 15 % 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul 6 7 Außerhäusliche Aktivitäten Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Ver- 8 Haushaltsführung sorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können. FL188 – 21963 Seite 32 von 33 [Seite 33] Sehr geehrte Kundin, Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widerspro- sehr geehrter Kunde, chen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen. Dies gilt unabhängig davon, wie vielen Erhöhungen Sie wider- falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihre Versicherung sprochen haben. ohne erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können, gelten folgende Versicherungsbedingungen. (2) Auf unsere Veranlassung Ein Recht auf Erhöhung von Beitrag und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung besteht in folgenden Situationen nicht mehr: Versicherungsbedingungen für die - Sie haben Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfä- planmäßige Erhöhung der Beiträge und higkeit oder sonstiger Invalidität beantragt. Im Falle der Ab- lehnung oder Beendigung unserer Leistungspflicht können Leistungen der Berufsunfähigkeits- Sie innerhalb von 2 Jahren die Wiederaufnahme der Erhö- versicherung hungen beantragen. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten wir. Wir prüfen dann die Einhaltung der einkom- mensabhängigen Obergrenze nach Absatz (3). - Sie nehmen den BU-Retter nach § 18 Absatz (2) in An- Inhaltsverzeichnis spruch. - Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt weniger als §1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhöhung 5 Jahre. Ist der Vertrag als Rückdeckungsversicherung für der Beiträge? eine Pensionszusage abgeschlossen worden, so erfolgt die §2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und Erhöhung bis maximal 1 Jahr vor Ablauf der Beitragszah- Versicherungsleistungen? lungsdauer. §3 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden? - Nach dem 62. Geburtstag der versicherten Person. §4 Wonach errechnen sich die erhöhten - Sie haben die doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall Versicherungsleistungen? mit uns vereinbart und die garantierte jährliche Berufsunfä- §5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung higkeitsrente beträgt mindestens 24.000 EUR. der Versicherungsleistungen? - Die einkommensbezogene Obergrenze nach Absatz (3) wird überschritten. §1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhö- hung der Beiträge? (3) Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung Der Beitrag für diesen Vertrag erhöht sich jeweils um den verein- Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch insgesamt nicht barten Prozentsatz. mehr als 80 % des Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit ab- gesichert wird. Ist eine doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Un- Es kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im gleichen fall vereinbart, beträgt diese Grenze 60 % des Nettoeinkommens. Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenver- Bei Selbstständigen ist hierfür der durchschnittliche Nettogewinn sicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die jährliche Erhö- über die letzten 3 Geschäftsjahre maßgeblich. hung jeweils mindestens 5 %. Wir berücksichtigen hierbei Die Erhöhung des Beitrages bewirkt eine Erhöhung der garantier- - alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonsti- ten Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung. gen Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Ver- Überschussbeteiligung. hältnis wie die Beiträge (siehe § 4). - gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen Versorgungssystemen. §2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und - Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken Versicherungsleistungen? mit 50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts- rente. Die Erhöhungen des Beitrages und der garantierten Berufsunfä- higkeitsrente erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungs- §4 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs- beginns. leistungen? Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkann- über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs- Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. grundlagen der Beitragskalkulation. Wir legen dabei die bisheri- gen tariflichen Risikomerkmale zugrunde, insbesondere die be- Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen sich rufliche Tätigkeit. Beitrag und Versicherungsleistungen zum ersten Mal am ersten Das in den Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähig- Jahrestag nach dem Ende der Staffelphase. keitsversicherung in § 20 beschriebene Verfahren zur Erhebung und Verrechnung von Kosten gilt auch für die Erhöhung. Dabei §3 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden? wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Kosten wie ein eigen- ständiger Vertrag behandelt. (1) Auf Ihren Wunsch §5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö- hung der Versicherungsleistungen? Sie können jeder Erhöhung bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Dann entfällt diese Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Verein- rückwirkend. Die Erhöhung entfällt auch, wenn Sie den ersten er- barungen gelten auch für die Erhöhung der Versicherungsleistun- höhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö- gen. Dies gilt insbesondere für die Versicherungsbedingungen hungstermin zahlen. und von Ihnen festgelegte Bezugsrechte. Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nachholen. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht nicht erneut in Gang. FL188 – 21963 Seite 33 von 33