Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)
Show full text: Bedingungen SBU Privat
[Seite 1]
Gültig ab 01.01.2025
Versicherungsbedingungen V. Kosten
für die Berufsunfähigkeitsversicherung § 20 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?
§ 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
VI. Gestaltungsmöglichkeiten
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde, § 22 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die
Nachversicherungsoption?
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Die § 23 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die
nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die Regelun- Verlängerungsoption?
gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gel- § 24 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Wechseloption?
ten. § 25 Welche Möglichkeiten bieten wir Ihnen nach einem
Berufswechsel?
Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten be-
treffen vorrangig den Versicherungsnehmer. VII. Vorzeitige Beendigung
Ihre § 26 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
Württembergische Lebensversicherung AG
VIII. Ihre Obliegenheiten
§ 27 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
Inhaltsverzeichnis Versicherungsverhältnis beziehen?
§ 28 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu
A Begriffsbestimmungen zu Ihrer berücksichtigen?
§ 29 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
Versicherung welche Folgen hat ihre Verletzung?
§ 30 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im
B Versicherungsbedingungen Rahmen der Nachprüfung?
I. Leistungsbeschreibung und IX. Ausschlüsse
Versicherungsschutz
§ 31 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
§1 Welche Leistungen erbringen wir? ausgeschlossen?
§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
§3 Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser X. Sonstiges
Bedingungen?
§4 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne § 32 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur
dieser Bedingungen vor? Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistungen?
§5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 33 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
§6 Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei § 34 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
Berufsunfähigkeit? nicht zufrieden sind?
§ 35 Wo ist der Gerichtsstand?
II. Überschussbeteiligung § 36 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
§7 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? C Abkürzungen für Gesetze und
§8 Welche Besonderheiten hat das Überschuss-System Verordnungen
Fondsanlage?
III. Leistungsauszahlung D Gesetzesanhang
§9 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen
beantragen?
§ 10 Welche Unterstützung können Sie in Anspruch nehmen?
§ 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere
A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche-
Leistungspflicht ab? rung
§ 12 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?
§ 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich-
§ 14 Wer erhält die Versicherungsleistung? tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern.
§ 15 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?
Annahmerichtlinien
IV. Beitragszahlung In unseren Annahmerichtlinien legen wir fest, wie wir Risiken prü-
fen und welche Risiken wir versichern. Beispielsweise wird gere-
§ 16 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? gelt, welche beruflichen Tätigkeiten wir versichern und welche Er-
§ 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig krankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zu-
zahlen? dem enthalten unsere Annahmerichtlinien Vorgaben zur maxima-
§ 18 Welche Möglichkeiten haben Sie bei len Höhe der Leistungen oder zu den versicherbaren Endaltern
Zahlungsschwierigkeiten? sowie Leistungsdauern.
§ 19 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen?
FL188 – 21963 Seite 1 von 33
[Seite 2]
Bewertungsreserven Überschüsse
Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka- Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen
pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren.
einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. An diesen beteili-
Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von gen wir Sie. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kön-
1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert in nen wir Ihnen nicht verbindlich zusagen. Nähere Informationen
der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum Bi- finden Sie in § 7.
lanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs-
reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre- Versicherte Person
serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 7. Die versicherte Person ist die Person, die gegen Berufsunfähig-
keit versichert wird. Sie kann über die Rechte aus dem Versiche-
Bezugsberechtigter rungsvertrag nicht verfügen.
Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Versi-
cherungsleistungen erhalten soll. Diese Person hat dann ein Be- Versicherungs- und Leistungsdauer
zugsrecht und wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Nähere
Als Versicherungsdauer bezeichnen wir den Zeitraum, in dem
Informationen hierzu finden Sie in § 14. Versicherungsschutz besteht. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
während der Versicherungsdauer wird die versicherte Leistung
Invalidität und Invaliditätsversicherungen
fällig. Wir zahlen solange Berufsunfähigkeit vorliegt, längstens je-
Unter Invalidität verstehen wir eine Beeinträchtigung der körperli- doch bis zum Ende der Leistungsdauer. Die Leistungsdauer kann
chen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese Beeinträchtigung länger als die Versicherungsdauer sein. Ihre Versicherungs- und
ist durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetre-
Leistungsdauer entnehmen Sie bitte Ihrem Persönlichen Vor-
ten. Sie ist über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft vorhan- schlag oder Ihrem Versicherungsschein.
den. Eine Invalidität kann beispielsweise zu einer Erwerbsminde-
rung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit
oder zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Deswegen verste- Versicherungsjahr
hen wir unter Invaliditätsversicherungen beispielsweise Erwerbs- Den Zeitraum von einem Jahrestag des Versicherungsbeginns
minderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Dienst- bis zum nächsten nennen wir Versicherungsjahr. Beispielsweise
unfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen. ist das erste Versicherungsjahr das Jahr vom Versicherungsbe-
ginn bis zum ersten Jahrestag.
Monatsrente
Mit Monatsrente bezeichnen wir die garantierte monatliche Be- Versicherungsnehmer
rufsunfähigkeitsrente. Ist eine abweichende Rentenzahlungs- Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung
weise vereinbart, so ergibt sich die Monatsrente als anteiliger Be- abschließt. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die
trag, also beispielsweise als ein Zwölftel der jährlichen Berufsun- Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
fähigkeitsrente. Nicht zur Monatsrente zählen Erhöhungen aus
Überschüssen, aus garantierter Rentensteigerung oder die dop- Versicherungsperiode
pelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag
berechnet wird. Bei Jahreszahlung entspricht sie dem Versiche-
Rechnungsgrundlagen rungsjahr. Bei unterjähriger Beitragszahlung dauert sie entspre-
Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die chend jeweils einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr.
Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson-
dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen.
Dazu gehören Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungsta- B Versicherungsbedingungen
feln, der Rechnungszins sowie eingerechnete Kosten.
Nähere Informationen finden Sie in § 32.
I. Leistungsbeschreibung und Versicherungs-
Staffelphase schutz
Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung startet Ihre
Versicherung mit einem reduzierten Anfangsbeitrag. Dieser wird
§1 Welche Leistungen erbringen wir?
in den ersten 10 Jahren jährlich erhöht. Das nennen wir Staffel-
phase. Nähere Informationen finden Sie in § 16.
(1) Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer be-
Sterbetafeln geben uns Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, in rufsunfähig (siehe § 2 bis § 4), erbringen wir folgende Leistungen:
einem bestimmten Alter zu sterben. Invalidisierungstafeln bezif- - Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die
fern die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter invalide zu Rente zahlen wir entsprechend der vereinbarten Zahlweise
werden. Reaktivierungstafeln enthalten die Wahrscheinlichkeit, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die
dass eine eingetretene Invalidität wieder entfällt. Für Ihren Vertrag Rente wird jeweils zu Beginn des Zahlungsabschnitts fällig
verwenden wir vom Geschlecht unabhängige Tafeln. Nähere In- und gezahlt.
formationen finden Sie in § 32. - Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen.
Textform Diese Leistungen erbringen wir, solange Berufsunfähigkeit nach
Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe- § 2 bis § 4 vorliegt, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer.
wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise Nähere Informationen zum Beginn und Ende der Leistungen fin-
bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail den Sie in § 6.
der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun-
gen nicht. (2) Gültigkeit Versicherungsschutz
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als
auch in der Freizeit. Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich
FL188 – 21963 Seite 2 von 33
[Seite 3]
nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrer- Für eine Wiedereingliederung während einer vereinbarten Ka-
hebliche Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel die berufliche renzzeit (siehe § 6 Absatz (4)) leisten wir keine Wiedereingliede-
Tätigkeit, Hobbys oder der Raucherstatus. Bitte beachten Sie je- rungshilfe.
doch die sonstigen Mitwirkungspflichten in den Versicherungsbe-
dingungen, zum Beispiel bei der Nachprüfung. (6) Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage
Ist der Vertrag als Rückdeckungsversicherung für eine Pensions-
Weitere Leistungen zusage abgeschlossen worden, ist Folgendes zu beachten:
Wir leisten keine Umorganisationshilfe, keine Rehabilitationshilfe
(3) Umorganisationshilfe für Selbstständige und keine Wiedereingliederungshilfe nach den Absätzen (3)
Wenn die versicherte Person eine Berufsunfähigkeit durch Umor- bis (5).
ganisation nach § 2 Absatz (3) vermeiden kann, leisten wir eine
(7) Überschussbeteiligung
Umorganisationshilfe: Wir beteiligen uns an den tatsächlich ange-
fallenen Kosten der Umorganisation. Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewertungs-
Eine Umorganisationshilfe können Sie mehrmals erhalten, so- reserven nach § 7.
lange Versicherungsschutz besteht.
Leistungen aus der Umorganisationshilfe sind jeweils auf die
Optionale Leistungen
Höhe von 3 Monatsrenten begrenzt. Die Umorganisationshilfe ist
auf 6.000 EUR begrenzt. Dies gilt insgesamt auch bei mehrmali- (8) Garantierte Rentensteigerung je Leistungsfall
ger Inanspruchnahme.
Wenn Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung vereinbart
(4) Rehabilitationshilfe haben, gilt Folgendes:
Wenn unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit durch eine Maß- a) Steigerung der Rente
nahme zur Rehabilitation enden, beteiligen wir uns an den Kosten
der Maßnahme. Wenn wir eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, erhöhen wir diese
jährlich um den vereinbarten festen Prozentsatz. Die Erhöhung
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten nicht von Dritten über- erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres. Die Steige-
nommen werden. Als Nachweis müssen Sie uns die Ablehnungs- rung gilt nur für diesen Leistungsfall.
bescheide von anderen Versorgungsträgern vorlegen. Versor-
gungsträger sind zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, b) Wegfall der Steigerung bei Ende der Berufsunfähigkeit
Krankenkassen, private Krankenversicherungen oder Versor- Ist die versicherte Person nicht mehr berufsunfähig, endet die
gungswerke. Leistung. Die erhöhte Berufsunfähigkeitsrente gilt bei Ende
der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Für einen neuen Fall der
Eine Rehabilitationshilfe können Sie mehrmals erhalten, solange Berufsunfähigkeit besteht deshalb nur ein Anspruch in der
Versicherungsschutz besteht. Höhe der garantierten Rente vor Eintritt des vorherigen Leis-
tungsfalles. Während der Dauer der erneuten Berufsunfähigkeit
Leistungen aus der Rehabilitationshilfe sind jeweils auf die Höhe erhöht sich die Rente wieder. Sofern die Beitragszahlungsdauer
von 3 Monatsrenten begrenzt. Die Rehabilitationshilfe ist auf noch nicht abgelaufen ist, zahlen Sie nach dem Ende der Berufs-
6.000 EUR begrenzt. Dies gilt insgesamt auch bei mehrmaliger unfähigkeit den gleichen Beitrag wie direkt vor Eintritt des Leis-
Inanspruchnahme. tungsfalles.
Für Maßnahmen zur Rehabilitation während einer vereinbarten c) Aufrechterhaltung der Steigerungen
Karenzzeit (siehe § 6 Absatz (4)) leisten wir keine Rehabilitations-
Auf Wunsch können Sie innerhalb von 2 Monaten die erfolgten
hilfe. garantierten Rentensteigerungen der vorherigen Leistungsphase
auch für zukünftige Leistungsfälle mit uns vereinbaren. Sie zahlen
(5) Wiedereingliederungshilfe
dann einen erhöhten Beitrag. Nach Ablauf der Beitragszahlungs-
Nach einer Berufsunfähigkeit helfen wir Ihnen bei einem berufli- dauer ist die Erhöhung der Leistung nicht mehr möglich.
chen Neustart. Dazu zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in
Höhe von 6 Monatsrenten, maximal jedoch 6.000 EUR. (9) Doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall
Wir zahlen die doppelte Berufsunfähigkeitsrente, wenn alle fol-
Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
genden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wir hatten unsere Leistungspflicht zuvor unbefristet aner- - Sie haben die doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall
kannt (siehe § 11 Absatz (2)). mit uns vereinbart.
- Die versicherte Person hat neue berufliche Fähigkeiten er-
- Die versicherte Person ist durch einen Unfall berufsunfähig
worben und übt damit eine konkrete Tätigkeit in einem neuen geworden.
Beruf aus. Sie ist nicht mehr berufsunfähig nach § 2 bis § 4. - Zum Zeitpunkt des Unfalls lag noch keine Berufsunfähigkeit
Dadurch endet unsere Leistungspflicht.
vor.
- Die verbleibende Leistungsdauer für die Berufsunfähigkeits- - Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist zu mehr als 50 % auf die
rente beträgt noch mindestens 12 Monate ab dem Ende un- Folgen des Unfalls zurückzuführen. Krankhafte Störungen
serer Leistungspflicht.
infolge psychischer Reaktionen aufgrund eines Unfalls wer-
den hierbei nicht berücksichtigt.
Wenn wir eine Wiedereingliederungshilfe gezahlt haben und in-
nerhalb von 6 Monaten aus gleichem medizinischem Grund er-
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz-
neut der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit entsteht, lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig-
gilt Folgendes: nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
- Wir stellen Sie so, als hätte durchgehend Berufsunfähigkeit
vorgelegen. Nicht als Unfall im Sinne dieser Bedingungen gelten Unfälle durch
- Wir verrechnen die gezahlte Wiedereingliederungshilfe mit Geistes- oder Bewusstseinsstörungen. Hierunter fallen insbeson-
fälligen Berufsunfähigkeitsrenten.
dere Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.
Unfälle durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere
Die Wiedereingliederungshilfe können Sie mehrmals erhalten, so- Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person
lange Versicherungsschutz besteht.
FL188 – 21963 Seite 3 von 33
[Seite 4]
ergreifen, gelten ebenfalls nicht als Unfall im Sinne dieser Bedin- Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie alle folgenden Vo-
gungen. raussetzungen erfüllt:
- Sie ist aufgrund der Gesundheitsverhältnisse zumutbar.
Wir werden jedoch leisten, wenn diese Störungen oder Anfälle - Sie ist wirtschaftlich zweckmäßig.
durch ein unter diese Bedingungen fallendes Unfallereignis ver- - Sie erfordert keinen erheblichen Kapitalaufwand.
ursacht wurden. - Die Tätigkeit nach Umorganisation entspricht der bisherigen
Lebensstellung. Das heißt insbesondere, dass das Einkom-
men nicht um mehr als 20 % sinken darf (siehe Absatz (1)).
Besonderheiten bei der Leistungshöhe
(10) Besonderheiten beim vorläufigen Versicherungsschutz Wenn die versicherte Person ihre Tätigkeit erfolgreich umorgani-
siert, leisten wir eine Umorganisationshilfe: Wir zahlen die tat-
Für den Fall, dass wir bereits aus dem vorläufigen Versicherungs- sächlich angefallenen Kosten der Umorganisation nach § 1 Ab-
schutz Leistungen erbracht haben und die versicherte Person auf- satz (3).
grund derselben Ursache erneut berufsunfähig wird, gilt Folgen-
des: Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn der
- Wir begrenzen die Berufsunfähigkeitsrente auf 12.000 EUR Selbstständige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
im Jahr. - weniger als 5 Mitarbeiter hat oder
- Eine garantierte Rentensteigerung erfolgt nicht. - Akademiker ist und in seiner täglichen Arbeitszeit mindes-
- Wir leisten keine doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall. tens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkei-
- Jegliche Überschussbeteiligung entfällt. ten ausübt.
§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-
gen? Erweiterungen des Begriffes Berufsunfähigkeit
(4) Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit
(1) Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen pflegebedürftig nach § 3 ist.
erfüllt sind:
- Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver- (5) Berufsunfähigkeit wegen Infektionsgefahr
letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun-
Berufsunfähigkeit liegt auch vor, solange der versicherten Person
gen.
vollständig verboten wird, ihre bisherige berufliche Tätigkeit we-
- Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen.
gen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr fortzuführen. Das
- Die versicherte Person kann ihre zuletzt ausgeübte berufli-
Verbot muss auf einer gesetzlichen Vorschrift oder einer behörd-
che Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben. Hier-
lichen Verfügung beruhen.
mit wird der Grad der Berufsunfähigkeit beschrieben. Maß-
geblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie diese ohne
Des Weiteren müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
die Beeinträchtigungen ausgeübt wurde.
sein:
- Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen
- Das Tätigkeitsverbot erstreckt sich auf einen Zeitraum von
ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder
mindestens 6 Monaten.
bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der
- Die versicherte Person wird nicht von ihrem Arbeitgeber mit
Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit-
einer anderen Tätigkeit betraut.
raums an.
- Die versicherte Person übt keine andere berufliche Tätigkeit
konkret aus, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bis-
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine
herigen Lebensstellung entspricht.
andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung
und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht. (6) Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsminderung
Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus Vergütung und sozi- Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn alle folgenden Vorausset-
aler Wertschätzung. Diese dürfen nicht deutlich unter das bishe- zungen erfüllt sind:
rige Niveau sinken. Dabei ist eine Absenkung des Einkommens - Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente wegen
nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zumutbar. Dies voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversi-
prüfen wir im Einzelfall. Eine Absenkung von mehr als 20 % gilt cherung. Diese Rente erhält sie allein aus medizinischen
als nicht zumutbar. Entscheidend ist bei Arbeitnehmern das jähr- Gründen.
liche Bruttoeinkommen in der bisher ausgeübten beruflichen Tä- - Die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung nach
tigkeit. Bei Selbstständigen wird der Gewinn vor Steuern in den § 43 SGB VI mit Stand vom 01.01.2019 sind erfüllt. Diesen
letzten 3 Jahren berücksichtigt. Gesetzestext haben wir im Anhang abgedruckt. Der abge-
druckte Stand vom 01.01.2019 bleibt auch nach einer Geset-
(2) Verzicht auf abstrakte Verweisung zesänderung maßgeblich. Eine Gesetzesänderung wirkt sich
nicht auf Ihren Vertrag aus.
Wir verzichten darauf, die versicherte Person auf eine vergleich-
- Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbsmin-
bare berufliche Tätigkeit zu verweisen, die sie nicht konkret aus-
derung mindestens 55 Jahre alt.
übt.
(3) Zumutbare Umorganisation bei Selbstständigen Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachweisen,
dass ausschließlich ein medizinischer Grund vorliegt. Die für Ih-
Berufsunfähigkeit liegt bei einem Selbstständigen nur vor, wenn ren Vertrag geltenden Einschränkungen und Ausschlüsse sowie
er auch durch zumutbare Umorganisation keine berufliche Tätig- die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leistungen we-
keit ausüben kann, die seiner bisherigen Lebensstellung ent- gen voller Erwerbsminderung.
spricht. Dies gilt auch für Personen, die einem Selbstständigen
gleichzustellen sind. Hierunter fallen zum Beispiel Vorstände oder (7) Berufsunfähigkeit wegen Krebserkrankung
beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.
Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn alle folgenden Vorausset-
zungen erfüllt sind:
- Die versicherte Person hat eine Krebserkrankung.
FL188 – 21963 Seite 4 von 33
[Seite 5]
- Von einem Facharzt wird einer der folgenden Punkte bestä- Als Studium gilt ein Studium an einer Hochschule (Universität),
tigt: Fachhochschule (FH) oder vergleichbaren Ausbildungseinrich-
- Die versicherte Person hat eine Chemotherapie oder tung (zum Beispiel Berufsakademie oder duale Hochschule). Der
eine Strahlentherapie begonnen oder diese steht unmit- angestrebte Studienabschluss muss in Deutschland staatlich an-
telbar bevor. Zusätzlich wurde mindestens eine Fern- erkannt sein. Sofern neben dem Studium eine weitere berufliche
metastase festgestellt. Tätigkeit ausgeübt wird, ist diese Tätigkeit entsprechend den zeit-
- Die versicherte Person befindet sich wegen der lichen Anteilen zu berücksichtigen.
Schwere der Erkrankung in einer palliativen Therapie.
- Die versicherte Person übt keine berufliche Tätigkeit konkret Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person ein
aus, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Le- anderes Studium oder eine andere berufliche Tätigkeit konkret
bensstellung entspricht. ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Le-
bensstellung entspricht.
Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen und Aus-
schlüsse sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für (11) Auszubildende
Leistungen wegen Krebserkrankung.
Bei Auszubildenden in einem staatlich anerkannten Ausbildungs-
beruf gilt Absatz (1) mit folgender Änderung: Anstelle der zuletzt
Optionale Erweiterung des Begriffes Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit wird der mit der Ausbildung angestrebte Be-
ruf hinsichtlich des Grades der Berufsunfähigkeit zugrunde ge-
(8) Absicherung der Alltagsfähigkeiten legt.
Wenn Sie mit uns die Absicherung der Alltagsfähigkeiten verein-
bart haben, liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn die versicherte Wir verzichten auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung auf
Person eine Grundfähigkeit nach § 4 verliert. Dies gilt unabhängig eine andere Berufsausbildung oder die Ausübung einer anderen
beruflichen Tätigkeit.
davon, ob die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit ausübt.
(12) Hausfrauen und Hausmänner
Konkretisierungen für spezielle Tätigkeiten
Bei Hausfrauen und Hausmännern liegt Berufsunfähigkeit vor,
(9) Schüler wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver-
Bei Schülern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn alle folgenden Vo- letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun-
raussetzungen erfüllt sind: gen.
- Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver- - Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen.
letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun- - Die versicherte Person kann ihre bisher im Haushalt konkret
gen. verrichteten Aufgaben nicht mehr zu mindestens 50 % aus-
- Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen. üben.
- Die versicherte Person kann nicht mehr zu mindestens 50 % - Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen
als Schüler am Unterricht an einer allgemeinen Schule ohne ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder
spezielle Förderung teilnehmen. bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der
- Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit-
ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder raums an.
bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der
Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit- Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine
raums an. andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfah-
rung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht.
Eine spezielle Förderung liegt zum Beispiel beim Besuch einer
Förderschule oder Sonderschule vor oder wenn sonderpädagogi-
sche Maßnahmen regelmäßig erforderlich sind. Das Wiederholen Konkretisierungen für spezielle Situationen
eines Schuljahres allein gilt nicht als Berufsunfähigkeit. Als allge-
(13) Ausscheiden aus beruflicher Tätigkeit
meine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche Schulen
in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit vorüberge-
hend unterbricht oder dauerhaft aufgibt, können Sie die Versiche-
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine rung weiterführen. Wenn Sie in dieser Zeit Leistungen beantra-
andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfah- gen, legen wir die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer
rung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht. konkreten Ausgestaltung zugrunde. Dies gilt beispielsweise,
wenn die versicherte Person vorübergehend Bundesfreiwilligen-
(10) Studenten dienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet.
Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn alle folgenden Der freiwillige Wechsel in eine andere Tätigkeit, beispielsweise
als Hausfrau/-mann, gilt als Berufswechsel und nicht als Aus-
Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver- scheiden aus beruflicher Tätigkeit. Auch eine ununterbrochene
letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun- Elternzeit, die länger als 5 Jahre andauert, gilt als Wechsel in die
Tätigkeit Hausfrau/-mann.
gen.
- Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen.
(14) Teilzeitregelung
- Die versicherte Person kann ihr bei Eintritt des Versiche-
rungsfalls zuletzt ausgeübtes Studium nicht mehr zu mindes- Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit von Vollzeit
tens 50 % fortführen. auf Teilzeit reduziert, gilt in den nächsten 12 Monaten Folgendes:
- Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder stellen, legen wir die berufliche Tätigkeit in Art und Umfang vor
bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der Reduzierung der Arbeitszeit zugrunde. Dafür müssen Sie uns
Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit- Nachweise über die jeweiligen Arbeitszeiten vorlegen. Alle ande-
raums an. ren Regelungen dieser Versicherungsbedingungen bleiben hier-
FL188 – 21963 Seite 5 von 33
[Seite 6]
von unberührt. Dies gilt insbesondere für die Prüfung auf die zu- b) Fortbewegen
letzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, so wie diese ohne die ge-
Hilfebedarf liegt vor, wenn alle folgenden Einschränkungen vor-
sundheitlichen Beeinträchtigungen ausgestaltet war. liegen:
§3 Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedin- - Die versicherte Person kann sich auch mit Einsatz von Hilfs-
gungen? mitteln nur mit Hilfe einer anderen Person auf ebener Ober-
fläche von Zimmer zu Zimmer fortbewegen.
- Die versicherte Person kann nur Treppen steigen, wenn sie
(1) Pflegebedürftigkeit gestützt oder festgehalten wird.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens Hilfsmittel können beispielsweise eine Gehhilfe oder ein Rollstuhl
- die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 nach Absatz (2) sein.
erfüllt sind oder
- die Voraussetzungen des Hilfebedarfs bei 3 von 9 Aktivitäten c) Waschen
des täglichen Lebens nach Absatz (3) erfüllt sind oder
- eine mittelschwere oder schwere Demenz vorliegt. Die De- Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person auch bei
menz muss mindestens den Schweregrad 5 haben. Dieser Einsatz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person so wa-
wird über die Global Deterioration Scale nach Reisberg er- schen kann, dass ein akzeptables Maß an Körperhygiene ge-
mittelt. wahrt bleibt.
Zusätzlich müssen alle folgenden Voraussetzungen für diesen Das bedeutet, dass die versicherte Person nur einen geringen
Zustand erfüllt sein: Teil der Aktivitäten beim Waschen, Duschen, Baden und Abtrock-
- Er muss ärztlich nachgewiesen sein. nen selbstständig durchführen kann. Hilfsmittel können beispiels-
- Er muss mindestens seit 6 Monaten ununterbrochen bestan- weise ein Wannengriff oder ein Wannenlift sein.
den haben oder voraussichtlich für mindestens 6 Monate be-
stehen. Als Eintritt der Pflegebedürftigkeit sehen wir dabei Die Unfähigkeit, ins Badezimmer zu gelangen, fällt nicht unter die-
den Beginn dieses Zeitraums an. sen Punkt.
Vorübergehende Besserungen bleiben bei der Einstufung unbe- d) An- und Auskleiden
rücksichtigt. Eine Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person auch bei
wenn sie nach 3 Monaten noch anhält. Einsatz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person den
Ober- und Unterkörper an- und auskleiden kann.
(2) Pflegegrad 2
Hilfsmittel können beispielsweise ein Schuhlöffel oder eine Knöpf-
Es besteht mindestens Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 in
hilfe sein.
der deutschen sozialen Pflegeversicherung. Die Ermittlung des
Pflegegrades erfolgt nach der gesetzlichen Definition der Pflege-
Das Reichen der Kleidung und die Kontrolle des Sitzes der Klei-
bedürftigkeit in den §§ 14 und 15 SGB XI mit Stand vom
dung gelten nicht als Hilfebedarf.
01.01.2019. Diesen Gesetzestext haben wir im Anhang abge-
druckt. Der abgedruckte Stand vom 01.01.2019 bleibt auch nach e) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
einer Gesetzesänderung maßgeblich. Eine Gesetzesänderung
wirkt sich nicht auf Ihren Vertrag aus. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Ein-
satz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person bereitste-
(3) Hilfebedarf bei 3 von 9 Aktivitäten des täglichen Lebens hende Getränke aufnehmen und bereitgestellte, mundgerecht zu-
bereitete Speisen essen kann. Dies beinhaltet das Aufnehmen,
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person für mindestens zum Mund Führen, gegebenenfalls Abbeißen, Kauen und Schlu-
3 der unter a) bis i) genannten 9 Verrichtungen des täglichen Le- cken von Speisen, die üblicherweise mit den Fingern gegessen
bens in erheblichem Umfang täglich die Hilfe einer anderen Per- werden.
son benötigt. Die Hilfe wird auch bei Einsatz technischer und me-
dizinischer Hilfsmittel benötigt. Hilfsmittel können beispielsweise krankengerechte Essbestecke
oder Trinkgefäße sein.
Die nachstehend genannten Kriterien entsprechen nicht dem vom
Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch definierten Begriff der Pflege- f) Verrichten der Notdurft
bedürftigkeit und der gesetzlichen Abstufung in einzelne Pflege-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Ein-
grade. Sie sind hiervon unabhängig.
satz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person die Toi-
a) Aufstehen und Positionswechsel lette benutzen kann, weil
- sie sich nach dem Stuhlgang nicht alleine säubern kann oder
Hilfebedarf liegt vor, wenn alle folgenden Einschränkungen vor- - sie ihre Notdurft nur mit einer Bettschüssel verrichten kann.
liegen:
- Die versicherte Person kann auch mit Einsatz von Hilfsmit- Hilfsmittel können beispielsweise spezielle Griffe oder eine Toi-
teln nur mit Hilfe einer anderen Person von einer erhöhten lette mit Duschfunktion sein.
Sitzfläche wie Bettkante, Stuhl, Sessel, Bank oder Toilette
aufstehen und sich auf einen Rollstuhl, Toilettenstuhl, Sessel Besteht eine Inkontinenz der Blase oder des Darms, liegt Hilfebe-
oder Ähnliches umsetzen. darf vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe einer anderen
- Die versicherte Person kann sich nicht oder nur kurz selbst- Person Hilfsmittel wie beispielsweise saugende Inkontinenzver-
ständig in einer Sitzposition halten. sorgung, Katheter oder Stomabeutel verwenden kann.
- Die versicherte Person kann nur durch Hilfsmittel oder Rei-
chen der Hand ihre Lage im Bett verändern. g) Kommunizieren
Hilfsmittel können beispielsweise Krücken oder spezielle Griffe Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in
der Lage ist mit anderen Personen zu kommunizieren. Alle fol-
sein.
genden Einschränkungen müssen vorliegen:
- Die versicherte Person äußert von sich aus keine elementa-
ren Bedürfnisse.
FL188 – 21963 Seite 6 von 33
[Seite 7]
- Die versicherte Person antwortet auf Fragen lediglich mit we- §4 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne
nigen Worten oder weicht im Gespräch in aller Regel vom dieser Bedingungen vor?
Gesprächsinhalt ab.
- Die versicherte Person zeigt keine eigene Initiative zur Kon- Wenn Sie mit uns die Absicherung der Alltagsfähigkeiten verein-
taktaufnahme zu Personen innerhalb und außerhalb des di- bart haben, gilt Folgendes:
rekten Umfeldes. Zusätzlich benötigt sie personelle Unter-
(1) Verlust einer Grundfähigkeit
stützung während der Kontaktaufnahme. Beispiele hierfür
sind die Nutzung von Kommunikationshilfen, wie Telefon be- Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn alle folgenden
dienen/halten und Brief- oder Mailkontakt. Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine versicherte Grundfähigkeit nach Ab-
h) Denkvermögen satz (2).
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person sich ihrer selbst - Die versicherte Person besaß die Grundfähigkeit bei Versi-
und ihrer Umgebung nicht mehr bewusst ist. cherungsbeginn.
- Die versicherte Person verliert die Grundfähigkeit durch
Das heißt, sie benötigt den ganzen Tag Hilfe in Form von Erinnern Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.
und Auffordern. Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Vorausset- - Der Verlust ist fachärztlich nachgewiesen.
zungen erfüllt sind: - Der Verlust besteht voraussichtlich für einen ununterbroche-
- Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Treffen geeigne- nen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder bestand seit
ter Entscheidungen zur eigenen Sicherheit und zum Wohl- 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt des Verlustes sehen
befinden. wir dabei den Beginn dieses Zeitraums an.
- Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Ausführen und - Die versicherte Person kann die Grundfähigkeit auch unter
Steuern von Alltagshandlungen, da sie die Reihenfolge ein- Verwendung eines geeigneten Hilfsmittels nicht im vorgege-
zelner Handlungsschritte oder einzelne, notwendige Schritte benen Umfang ausüben.
regelmäßig vergisst.
- Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Planen und Struk- Ein Hilfsmittel ist geeignet, wenn
turieren des Tagesablaufs und über den Tag hinaus. - es von anderen Personen mit ähnlichen Einschränkungen
- Die versicherte Person benötigt Hilfe bei der Auswahl und üblicherweise genutzt wird oder
Durchführung von Freizeitaktivitäten. - es von Ärzten oder sonstigen Stellen (zum Beispiel Medizi-
nischer Dienst der Krankenkassen) bei Vorliegen des Ver-
Oder bei der versicherten Person liegen alle folgenden Einschrän- lustes der jeweiligen Grundfähigkeit empfohlen wird oder
kungen vor: - es von der versicherten Person verwendet wird oder wurde.
- Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage Personen
aus dem näheren Umfeld wie Familienangehörige zu erken- (2) Versicherte Grundfähigkeiten
nen. Im Folgenden wird beschrieben, welche Grundfähigkeiten versi-
- Die versicherte Person kann sich an kurz zurückliegende Er- chert sind und wann die jeweilige Grundfähigkeit als verloren gilt.
eignisse oder Beobachtungen nicht mehr erinnern.
- Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage sich in ihrer a) Sehen
gewohnten häuslichen und außerhäuslichen Umgebung zu-
recht zu finden und dortige Risiken und Gefahren zu erken- Auf dem besseren Auge der versicherten Person
nen. - beträgt das Restsehvermögen höchstens 5 % oder
- Die versicherte Person ist auch unter Nutzung äußerer Ori- - beträgt das Gesichtsfeld für die Schwarz-Weiß-Wahrneh-
entierungshilfen nicht mehr in der Lage sich zeitlich zu orien- mung höchstens 15 Grad vom Zentrum in alle Richtungen.
tieren und Tageszeiten mit regelmäßigen Ereignissen wie Das gesamte Gesichtsfeld beträgt somit höchstens 30 Grad.
Mittagessen zu erkennen.
- Die versicherte Person kann einfache Sachverhalte, Infor- Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise eine
mationen sowie Aufforderungen nicht mehr verstehen, wenn Brille oder Kontaktlinsen.
diese nicht wiederholt und erläutert werden.
b) Hören
i) Umgang mit Emotionen Das bessere Ohr der versicherten Person weist im Bereich des
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr al- gesprochenen Wortes (1.000 bis 3.000 Hertz) einen Hörverlust
leine mit Emotionen, Wahrnehmungen, Gefühlen sowie Risiken von mindestens 60 Dezibel auf.
und Gefahren umgehen kann.
Ein geeignetes Hilfsmittel nach Absatz (1) ist beispielsweise ein
Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person mindestens zwei- Hörgerät.
mal wöchentlich
- Hilfe einer anderen Person beim Einschlafen, Weiterschlafen c) Sprechen
und bei der Bewältigung von motorisch geprägten Auffällig- Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich gegenüber einer
keiten des Verhaltens wie beispielsweise ständigem Aufste- unabhängigen Person mit gemeinsamer Sprachbasis in Worten
hen oder ziellosem Umhergehen benötigt oder verständlich zu machen.
- verbal oder physisch aggressiv gegenüber sich selbst, ande- Dies bedeutet, dass die versicherte Person
ren Personen oder Gegenständen wird und Unterstützung - keine Worte mehr formen oder aussprechen kann oder
beispielsweise bei der Körperpflege oder Nahrungsauf- - die gesprochenen Worte keinen Sinn mehr ergeben (zum
nahme ablehnt oder Beispiel Wernicke-Aphasie).
- unter Angstattacken und Wahnvorstellungen leidet, das
heißt sie fühlt sich verfolgt, bedroht oder bestohlen und hat Stottern alleine gilt nicht als Verlust der Grundfähigkeit.
starke Ängste oder Sorgen oder
- antriebslos und schwer depressiv ist, das heißt keine Eigen- Zum Nachweis der sprachlichen Beeinträchtigung muss ein
initiative für Aktivitäten oder Kommunikation aufbringt, traurig Aachener Aphasie-Test oder ein ähnlicher, anerkannter Test ver-
oder apathisch wirkt. wendet werden.
d) Gebrauch der Arme
Die versicherte Person ist
FL188 – 21963 Seite 7 von 33
[Seite 8]
- mit einem der beiden Arme nicht in der Lage, diesen auf - mit gebeugten oder gestreckten Knien zu bücken und an-
Schulterhöhe zu heben und dort 10 Sekunden zu halten oder schließend wieder aufzurichten, um einen auf dem Boden
- nicht in der Lage, beide Hände gleichzeitig hinter den Kopf liegenden Bleistift aufzuheben.
zu bewegen und den Nacken zu berühren (Nackengriff).
Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe-
e) Gebrauch der Hände sen, Orthesen oder Stützbandagen. Auf Hilfsmittel, die den Ge-
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, brauch der Arme voraussetzen, bestehen wir nicht.
- mit einer der beiden Hände eine in ein gedübeltes Loch an-
gesetzte 6 x 50 Millimeter Schraube vollständig hinein- und (3) Verlust mehrerer Grundfähigkeiten
wieder herauszudrehen oder Auch beim Verlust mehrerer Grundfähigkeiten zahlen wir die Be-
- mit einer der beiden Hände eine geöffnete Flasche mit rufsunfähigkeitsrente nur in einfacher Höhe.
Schraubverschluss zu schließen und wieder aufzudrehen o-
der §5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
- mit einer der beiden Hände 5 Wörter mit jeweils 10 Buchsta-
ben auf einer Tastatur oder einem Touchscreen zu tippen o- Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü-
der hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser
- mit ihrer bisher zum Schreiben verwendeten Hand 5 Wörter ist im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger
auf Papier zu schreiben, die für eine unbeteiligte dritte Per- Zahlung des Einlösungsbeitrages (siehe § 16 Absatz (2)) kann
son lesbar sind. Die Wörter haben jeweils 10 Buchstaben. unsere Leistungspflicht entfallen (siehe § 17).
Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ergono- §6 Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei Be-
misch geformte Computertastaturen. rufsunfähigkeit?
f) Heben und Tragen Beginn der Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Die versicherte Person ist mit keinem Arm in der Lage, einen 2 (1) Entstehung des Anspruchs
Kilogramm schweren Gegenstand von einem Tisch zu heben und
5 Meter weit zu tragen. Der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit entsteht mit
Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
g) Stehen Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum der Be-
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, 10 Minuten wie folgt rufsunfähigkeit auch rückwirkend leisten. Bitte beachten Sie, dass
zu stehen: es hierzu Einschränkungen gibt, wenn Sie mit uns
- frei und ohne sich abzustützen - einen Ausschluss rückwirkende Anerkennung nach Ab-
- barfuß auf einem festen ebenen Untergrund satz (3) oder
- eine Karenzzeit nach Absatz (4)
Die Notwendigkeit, die Körperhaltung durch Gewichtsverlagerun- vereinbart haben.
gen von einem auf das andere Bein zu verändern, gilt nicht als
Verlust der Grundfähigkeit. Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit der versicherten Person in
Textform mitteilen.
Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe-
(2) Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
sen, Orthesen oder Stützbandagen.
Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die
h) Gehen Beiträge weiterzahlen. Wir werden Ihnen diese jedoch bei Aner-
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, auf einem ebenen kennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
und asphaltierten Bürgersteig 400 Meter zurückzulegen. Die Not-
wendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt nicht als Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen bis zur endgültigen Ent-
Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der Pausen ins- scheidung über unsere Leistungspflicht fällig werdende Beiträge
gesamt eine Minute nicht überschreiten. zinslos stunden.
Die gestundeten Beiträge sind zinsfrei nachzuzahlen, wenn un-
Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe- sere Prüfung ergeben hat, dass die versicherte Person nicht be-
sen, Orthesen oder Stützbandagen. Auf einen Rollator oder Un- rufsunfähig ist. Auf Nachfrage werden wir Ihnen Vorschläge ma-
terarmgehstützen als geeignetes Hilfsmittel bestehen wir nicht. chen, wie diese Nachzahlung in Ihrem Fall erleichtert werden
kann. Mögliche Vorschläge sind zum Beispiel:
i) Treppensteigen - Ratenzahlung bis zu 12 Monate
- Verrechnung mit vorhandenen Überschüssen
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, eine Treppe unter
- Herabsetzung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente
Verwendung des Geländers hinauf- und wieder hinabzusteigen.
Die Treppe erfüllt folgende Voraussetzungen: (3) Ausschluss rückwirkende Anerkennung
- Die Treppe besteht aus 12 Treppenstufen.
- Die Treppenstufen haben eine maximale Höhe von 20 Zen- Wenn Sie mit uns den Ausschluss der rückwirkenden Anerken-
timetern. nung vereinbart haben, beginnt der Anspruch auf Leistungen erst
mit Ablauf des Monats, in dem Sie uns die Berufsunfähigkeit in
Die Notwendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt Textform mitgeteilt haben. Melden Sie uns die Berufsunfähigkeit
nicht als Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der jedoch bereits innerhalb von 3 Monaten ab Eintritt, beginnt der
Pausen insgesamt eine Minute nicht überschreiten. Anspruch abweichend dazu bereits mit Ablauf des Monats, in dem
die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ein Ging die Meldung ohne Ihr Verschulden verspätet ein, gilt sie als
Gehstock, Prothesen oder Orthesen. rechtzeitig erfolgt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie im
Koma lagen.
j) Knien und Bücken
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft
- mit beiden Knien auf einen festen ebenen Untergrund zu
knien und anschließend wieder aufzurichten oder
FL188 – 21963 Seite 8 von 33
[Seite 9]
(4) Karenzzeit Wir beteiligen die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer an
diesen Überschüssen. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli-
Wenn Sie mit uns eine Karenzzeit vereinbart haben, zahlen wir chen Vorgaben, insbesondere die MindZV in der jeweils gelten-
während der Karenzzeit keine Berufsunfähigkeitsrente. Beiträge den Fassung.
müssen Sie während der Karenzzeit nicht zahlen.
Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön-
Die Karenzzeit beginnt, sobald der Anspruch auf Leistungen nen wir
entsteht. Bitte beachten Sie hierzu die Absätze (1) und (3). Die - als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten
Karenzzeit endet mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer. Voraus- Verträgen gutschreiben oder
setzung hierfür ist, dass die versicherte Person vom Beginn bis - der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen.
zum Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig war.
Sinn der RfB ist es, Schwankungen über die Jahre auszugleichen.
Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir die Berufsunfähigkeits- Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für die Überschussanteile
rente. der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich
festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir hiervon mit Zustimmung
Zurückgelegte Karenzzeiten aus vorherigen Berufsunfähigkeiten der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140 Absatz 1 VAG).
werden angerechnet.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
Ende der Leistungen bei Berufsunfähigkeit Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
zur RfB nicht.
(5) Ende des Anspruchs
(3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile
Der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit endet,
- wenn die versicherte Person nicht mehr berufsunfähig nach Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
§ 2 bis § 4 ist oder zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche-
- wenn die versicherte Person stirbt oder rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir
- bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer. Berufsunfähigkeitsversicherungen einer anderen Bestands-
gruppe zu als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei
II. Überschussbeteiligung zwischen Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit
Tarifzusatz „K“.
§7 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss-
gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen.
(1) Überschussbeteiligung
Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh-
Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor.
für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dabei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige
Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. Wir beteiligen Sie Überschussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen
gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und an den Bewer- hat.
tungsreserven (Überschussbeteiligung).
Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Aktuars Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen fest.
- wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver- Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-
wenden. schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
- wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen. ansonsten werden diese der RfB entnommen.
- wie Bewertungsreserven entstehen.
- wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge-
schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit.
Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar. Den Überschussanteil teilen wir Ihnen jährlich laufend zu, erst-
Sie hängt von vielen Faktoren ab und kann von uns nur begrenzt mals bei Versicherungsbeginn.
beeinflusst werden. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili-
gung kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR (4) Überschussanteile vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
betragen. Die Überschussanteile bemessen sich in Prozent des über-
Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli- schussberechtigten Beitrages.
chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Der überschussberechtigte Beitrag wird dabei wie folgt ermittelt:
Grundsätzlich entspricht der überschussberechtigte Beitrag dem
(2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen
Jahresbeitrag abzüglich Stückkosten. Ist die Beitragszahlungs-
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres dauer kürzer als die Versicherungsdauer, dann gilt: Der über-
Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir schussberechtigte Beitrag entspricht dem aktuellen Jahresbeitrag
nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Der Roh- abzüglich Stückkosten, multipliziert mit der Beitragszahlungs-
überschuss entsteht aus folgenden 3 Quellen: dauer, geteilt durch die Versicherungsdauer und aufgezinst mit
- Kapitalerträge dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre vom Ablauf der Bei-
- Risikoergebnis tragszahlungsdauer bis zum Ablauf der Versicherungsdauer.
Risikoüberschüsse entstehen beispielsweise, wenn unsere Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer ersetzt die Summe der
erbrachten Leistungen bei Berufsunfähigkeit geringer sind Jahresbeiträge den mit der Beitragszahlungsdauer multiplizierten
als bei der Tarifkalkulation angenommen. aktuellen Jahresbeitrag.
- Übriges Ergebnis
Überschüsse entstehen hier, wenn beispielsweise die ange- Nach außerplanmäßiger Beitragsfreistellung Ihres Vertrages be-
fallenen Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an- messen sich die Überschussanteile abweichend davon in Prozent
genommen. des Risikobeitrages.
FL188 – 21963 Seite 9 von 33
[Seite 10]
Die Verwendung der Überschussanteile erfolgt gemäß dem ver- der Überschussanteilsätze insbesondere die aktuelle Situation
einbarten Überschuss-System: der Bewertungsreserven berücksichtigt.
- Beitragsverrechnung Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die
Die jährlichen Überschussanteile werden mit dem Beitrag Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-
verrechnet. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die fällt. Weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung an den Bewer-
jährlichen Überschussanteile verzinslich angesammelt. tungsreserven entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht.
- Fondsanlage
Die jährlichen Überschussanteile werden am Ende des Ver- §8 Welche Besonderheiten hat das Überschuss-System
sicherungsjahres in Fondsanteile des vereinbarten Fonds Fondsanlage?
umgewandelt und zu einem Fondsguthaben angesammelt.
Einzelheiten zur Entwicklung und Berechnung des Werts des (1) Entwicklung von Fondsguthaben
Fondsguthabens entnehmen Sie bitte § 8.
Die Entwicklung der Werte von Fonds ist nicht vorhersehbar. Des-
Das erreichte Fondsguthaben werden wir ausschließlich bei halb können wir die Höhe des Fondsguthabens nicht garantieren.
- Eintritt des Versicherungsfalls oder Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der
- Kündigung oder Beitragsfreistellung der Versicherung Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgängen tra-
oder gen Sie das Risiko der Wertminderung. Das bedeutet, dass das
- Tod der versicherten Person oder Fondsguthaben je nach Fondsentwicklung höher oder niedriger
- Ablauf der Versicherungsdauer sein wird.
auszahlen. Auszahlungen erbringen wir als Geldleistung.
(2) Ermittlung des Wertes Ihres Fondsguthabens
Während der Vertragslaufzeit ist ein Wechsel zwischen den Über-
schuss-Systemen jeweils zum Ende der Versicherungsperiode Der Wert eines Fondsanteils wird als Rücknahmepreis bezeich-
möglich. net. Er wird dadurch ermittelt, dass der Geldwert des Fonds durch
die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Fondsanteile
(5) Überschussanteile nach Eintritt der Berufsunfähigkeit geteilt wird. Der Rücknahmepreis wird zu jedem Börsentag be-
stimmt. Deshalb ist wichtig, zu welchem Stichtag der Wert für Ih-
Wenn Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit besteht, ren Vertrag jeweils ermittelt wird.
ordnen wir Ihrem Vertrag jeweils zu Beginn eines Versicherungs-
jahres Überschussanteile zu. Diese bemessen sich in Prozent der Den EUR-Wert Ihres Fondsguthabens ermitteln wir, indem wir die
Vorjahresrente. Anzahl der Fondsanteile Ihrer Versicherung mit dem Rücknahme-
preis der Fondsanteile multiplizieren. Dabei legen wir die nachfol-
Wir verwenden diese Überschussanteile für eine jährliche Ren- gend beschriebenen Stichtage zugrunde:
tenerhöhung zum Versicherungsjahrestag. Die erste Rentenerhö- - Erwerb von Fondsanteilen aus Überschüssen
hung erfolgt, wenn mindestens für ein Jahr Anspruch auf Leistun- Diesen Stichtag legen wir zwischen dem ersten Börsentag
gen bestanden hat. Die so erreichte Gesamt-Rente ist bis zum des Monats vor dem Zuweisungstermin und dem Zuwei-
Ende der Berufsunfähigkeit garantiert. Danach entfällt die Rente sungstermin fest.
aus der Überschussbeteiligung. - Eintritt des Versicherungsfalls
Stichtag ist der Termin der Entstehung des Anspruchs auf
(6) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven Leistung (siehe § 6 Absatz (1)). Wurde der Anspruch nach
diesem Termin gemeldet, dann ist das Meldedatum der
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
Stichtag.
anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwerte
- Kündigung oder Beitragsfreistellung
können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer-
Stichtag ist der auf den Tag des Eingangs der Meldung fol-
tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die
gende Tag, frühestens jedoch der letzte Börsentag des Mo-
Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats.
nats vor dem Kündigungs- oder Beitragsfreistellungstermin.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist nur ein Teil dieser Bewer-
- Tod der versicherten Person
tungsreserven verteilungsfähig. Die verteilungsfähigen Bewer-
Stichtag ist der auf den Tag des Eingangs der Todesfallmel-
tungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten
dung folgende Tag.
Verfahren monatlich den einzelnen Verträgen anteilig rechnerisch
- Ablauf der Versicherungsdauer
zu.
Stichtag ist der letzte Börsentag des Vormonats vor dem Ab-
lauftermin.
Sollten zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres
Ist der Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauffol-
Vertrages unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf
gende Börsentag verwendet.
die verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können,
sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln. (3) Regelung für Ausnahmefälle
(7) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass zum Stichtag eine
Feststellung der Rücknahmepreise oder eine Rücknahme der
Wir beteiligen Ihren Vertrag an den Bewertungsreserven
Fondsanteile nicht möglich ist. Für solche Fälle behalten wir uns
- bei Beendigung Ihres Vertrages, falls wir zu diesem Zeit-
vor, die Festlegung der Rücknahmepreise zum nächstmöglichen
punkt keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen
Zeitpunkt vorzunehmen. Auszahlungen aus betroffenen
oder
Fondsanteilen werden dann erst entsprechend später fällig.
- bei Entstehung eines Anspruchs auf Leistungen wegen Be-
rufsunfähigkeit.
Alternativ können wir den Wert der Fondsanteile anhand des ak-
tuellen Preises am Kapitalmarkt bestimmen und diesen Wert an-
Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen. Derzeit sieht
stelle des Rücknahmepreises zugrunde legen. Wünschen Sie
§ 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte der zuge-
keine Bewertung Ihres Fondsguthabens anhand des aktuellen
ordneten Bewertungsreserven vor.
Preises am Kapitalmarkt, können Sie auch verlangen, dass wir
die betreffenden Fondsanteile auf ein Depot Ihrer Wahl übertra-
Während wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen, er-
gen.
folgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch angemes-
sen erhöhte Überschussanteile. Hierzu wird bei der Festlegung
FL188 – 21963 Seite 10 von 33
[Seite 11]
Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns unter Wah- III. Leistungsauszahlung
rung der Interessen aller Versicherungsnehmer.
§9 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen
Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder aufgelöst
beantragen?
wird?
(4) Veranlassung durch Kapitalverwaltungsgesellschaft (1) Nachweispflicht
Es kann passieren, dass durch die mit der Verwaltung des Fonds Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen
beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft Sie uns Auskunft erteilen und erforderliche Nachweise in deut-
- ein Fonds geschlossen wird oder scher Sprache vorlegen. Die Beschaffung muss Ihnen zumutbar
- ein Fonds mit anderen Fonds verschmolzen wird oder sein. Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende
- der An- beziehungsweise Verkauf von Fondsanteilen einge- zu tragen.
stellt oder eingeschränkt wird.
(2) Erforderliche Nachweise
Wir sind dann berechtigt, einen Ersatzfonds nach Absatz (6) zu
bestimmen. Für die Prüfung der Berufsunfähigkeit müssen Sie uns immer alle
folgenden Nachweise einreichen:
(5) Veranlassung durch uns a) Einen Nachweis über den Tag der Geburt der versicherten Per-
son.
Wir können, wenn der Verantwortliche Aktuar dies vorschlägt, ei-
nen Fonds aus dem Fondsangebot streichen oder durch einen
anderen Fonds ersetzen. Hierzu sind wir nur berechtigt, wenn wir b) Eine Darstellung über die Ursache sowie den Verlauf der Be-
an dieser Maßnahme ein schutzwürdiges Interesse haben und die rufsunfähigkeit.
Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt
werden. Mögliche Beispiele für schutzwürdiges Interesse sind die
c) Ausführliche Berichte der Ärzte und sonstiger Behandler, die
Folgenden:
die versicherte Person gegenwärtig behandeln beziehungs-
- Die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Rahmenbedin-
weise behandelt oder untersucht haben, mit Auskunft über fol-
gungen bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von
gende Punkte:
Fondsanteilen ändern sich.
- Ursache des Leidens
- Die vertragliche Grundlage zwischen uns und der Kapitalver-
- Beginn des Leidens
waltungsgesellschaft hat sich nachhaltig verändert.
- Art des Leidens
- Verlauf des Leidens
Ebenso sind wir berechtigt, einen Fonds aus dem Fondsangebot
- Voraussichtliche Dauer des Leidens
herauszunehmen oder durch einen anderen Fonds zu ersetzen,
- Grad der Berufsunfähigkeit oder Pflegegrad
wenn der Fonds die Anlagegrundsätze, das ursprüngliche Risi-
koprofil oder unsere Qualitätskriterien nicht mehr erfüllt. Dies
kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein: d) Folgende Unterlagen über die zuletzt ausgeübte berufliche Tä-
- Die Fondsperformance eines Fonds unterschreitet den tigkeit der versicherten Person:
Marktdurchschnitt erheblich oder das Rating des Fonds ver- - Beschreibung der Tätigkeit
schlechtert sich oder entfällt. - Unterlagen zu Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des
- Das von uns verwaltete Volumen eines Fonds beträgt länger Eintritts der Berufsunfähigkeit
als 2 Jahre weniger als 1.000.000 EUR. - Beschreibung der eingetretenen Veränderungen
- Wir werden durch die nachträgliche Erhebung oder Erhö- - Unterlagen über das Einkommen
hung von Kosten beim Fondskauf oder Fondsverkauf belas- Zum Beispiel Gehaltsnachweise, Gewinn- und Verlust-
tet. rechnungen und betriebswirtschaftliche Unterlagen.
- Falls vorhanden: Rentenbescheide
(6) Ersatzfonds Beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung,
von Versorgungswerken oder Berufsgenossenschaften.
Falls ein Ereignis im Sinne der Absätze (4) oder (5) eintritt, sind
wir berechtigt, für den Neuerwerb von Fondsanteilen einen Er-
satzfonds zu bestimmen. Dabei wählen wir einen Ersatzfonds e) Eine Aufstellung
aus, der in seiner Zusammensetzung dem Anlageprofil des bis- - der Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser, Krankenanstal-
herigen Fonds weitgehend entspricht. ten, Pflegeeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen
Wir werden Sie hierüber informieren und Sie erhalten über den die versicherte Person in Behandlung war, ist oder voraus-
neuen Fonds ausführliche Informationen. sichtlich sein wird.
- der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträ-
Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns ger oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die ver-
unter Wahrung der Interessen aller Versicherungsnehmer. sicherte Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfä-
higkeit, sonstiger Invalidität oder Pflegebedürftigkeit gel-
(7) Regelung für Ausnahmefälle tend machen könnte.
- über derzeitige und frühere Arbeitgeber der versicherten
Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass eine Rücknahme Person.
der Fondsanteile nicht möglich ist. Dann können wir auf Vorschlag
des Verantwortlichen Aktuars den Wert der zu übertragenden
f) Bei Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit das für die so-
Fondsanteile anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt be-
ziale Pflege oder private Pflegepflichtversicherung erstellte
stimmen und diesen Wert anstelle des Rücknahmepreises zu-
Gutachten sowie die Leistungszusage der sozialen Pflege-
grunde legen. Hierzu sind wir nur berechtigt, wenn wir an dieser
oder privaten Pflegepflichtversicherung.
Maßnahme ein schutzwürdiges Interesse haben und die Belange
Wird die Pflegebedürftigkeit über die Aktivitäten des täglichen
der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt werden.
Lebens geprüft, ist zusätzlich eine Bescheinigung über Art und
Wünschen Sie keine Bewertung Ihres Fondsguthabens anhand
Umfang der Pflege erforderlich. Diese muss von der Person
des aktuellen Preises am Kapitalmarkt, können Sie auch verlan-
oder der Einrichtung, die mit der Pflege der versicherten Person
gen, dass wir die betreffenden Fondsanteile auf ein Depot Ihrer
betraut ist, ausgestellt sein.
Wahl übertragen.
FL188 – 21963 Seite 11 von 33
[Seite 12]
g) Bei Berufsunfähigkeit wegen Infektionsgefahr die Benennung § 10 Welche Unterstützung können Sie in Anspruch neh-
der gesetzlichen Vorschrift oder einen beglaubigten Nachweis men?
der behördlichen Verfügung über das Verbot, die bisherige be-
rufliche Tätigkeit fortzuführen. Wir unterstützen und beraten Sie während der gesamten Laufzeit
des Vertrages. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Leistungen be-
antragen. Wir sind gerne auch telefonisch für Sie da. Dabei kön-
h) Bei Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsminderung den Bescheid nen Sie beispielsweise Fragen zu den Leistungen Ihrer Versiche-
der Deutschen Rentenversicherung über die unbefristete rung, zur Beantragung von Leistungen oder zur Prüfung unserer
Rente wegen voller Erwerbsminderung. Leistungspflicht klären. Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu den
erforderlichen Unterlagen, angeforderten Nachweisen sowie über
i) Bei Berufsunfähigkeit wegen Krebserkrankung einen onkologi- die Beschreibung der beruflichen Tätigkeit.
schen Facharztbericht. Dieser muss Folgendes enthalten: Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Maßnahmen zur
- Zeitpunkt der Erstdiagnose medizinischen Rehabilitation und beruflichen Wiedereingliede-
- Art und Ausbreitung der Krebserkrankung mit Angabe des rung. Zusätzlich prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob wir uns an
Krankheitsstadiums den Kosten von solchen Maßnahmen beteiligen.
- Ursache und Verlauf der Krebserkrankung
- Behandlungs- oder Therapieplan § 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
tungspflicht ab?
Bitte beachten Sie auch die weiteren Auskunftspflichten aufgrund
gesetzlicher Regelungen nach § 28. (1) Erklärung binnen 10 Arbeitstagen
(3) Weitere Nachweise auf unsere Kosten Wenn Sie Leistungen beantragen, informieren wir Sie innerhalb
von 10 Arbeitstagen, falls noch Unterlagen fehlen. Solange Sie
Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere Nachweise und uns noch nicht alle Auskünfte und Nachweise gemäß § 9 gege-
Auskünfte verlangen: ben haben, informieren wir Sie alle 4 Wochen über den aktuellen
- Ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte Bearbeitungsstand.
Hierbei werden die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse falls er-
forderlich von uns übernommen. Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir in-
- Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre nerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für wel-
Veränderungen chen Zeitraum wir leisten. Falls wir hierfür länger benötigen und
- Zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen Ihnen dadurch ein nachgewiesener Schaden entsteht, werden wir
Das sind beispielsweise Krankenkassenauskünfte, Arbeits- diesen ersetzen.
zeugnisse oder Umschulungsbescheide.
(2) Einmalige Befristung der Leistungszusage
Dies gilt auch für den Zeitraum, zu dem wir im Antrag Fragen zum
Gesundheitszustand der versicherten Person gestellt haben. Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung über unsere Leistungs-
pflicht unbefristet.
Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir ver-
langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in In Ausnahmefällen ist eine einmalige Befristung zulässig, wenn
Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wichtige Gründe vorliegen. Die Befristung darf 12 Monate ab dem
wir Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht über-
- die Kosten der Untersuchungen. schreiten. Danach entscheiden wir, ob wir unsere Leistungspflicht
- die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse beziehungsweise Flug- unbefristet anerkennen.
kosten für Flüge in der Economyklasse falls erforderlich.
- die Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 100 EUR Folgende Beispiele können wichtige Gründe darstellen:
pro Übernachtung falls erforderlich. - Eine Feststellung der Berufsunfähigkeit konnte aufgrund feh-
lender Untersuchungen oder Begutachtungen noch nicht ab-
Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn schließend erfolgen.
diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Deutschland - Ein Ende der Berufsunfähigkeit ist zu erwarten, beispiels-
angewendeten Grundsätzen erfolgen. weise aufgrund des Ausheilens von Unfallfolgen oder be-
trieblicher Umorganisation.
(4) Ärztliche Anordnungen
Die Anerkennung der Leistungspflicht ist bis zum Ablauf der Frist
Die versicherte Person muss nicht jede von einem Arzt angeord- für uns bindend. Während dieses Zeitraums findet keine Nach-
nete Maßnahme befolgen. Sie kann beispielsweise Operationen prüfung nach § 12 statt. Wenn uns nachgewiesen wird, dass die
ablehnen. Dies steht einer Anerkennung unserer Leistungspflicht Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung vorliegen,
nicht entgegen. werden wir diese auch vor Ablauf der Frist erklären.
Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, zumutbaren Emp- § 12 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?
fehlungen ihrer Ärzte zur Besserung ihrer gesundheitlichen Ver-
hältnisse zu folgen.
(1) Nachprüfung
Maßnahmen sind zumutbar, wenn sie alle folgenden Vorausset- Wir dürfen nach Beginn unserer Leistungspflicht regelmäßig
zungen erfüllen: nachprüfen, ob die versicherte Person noch berufsunfähig nach
- Sie sind gefahrlos. § 2 bis § 4 ist.
- Sie sind nicht mit besonderen Schmerzen verbunden.
- Sie bieten sichere Aussicht auf Besserung des Gesamtzu- Dabei können wir auch erneut prüfen, ob die versicherte Person
standes. eine andere berufliche Tätigkeit nach § 2 ausübt, mit der die in
der bisher ausgeübten Tätigkeit erreichte Lebensstellung gewahrt
Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die wird. Hierbei berücksichtigen wir neu erworbene berufliche Fähig-
Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmit- keiten, beispielsweise durch eine Umschulung.
teln (beispielsweise das Tragen von Prothesen, Verwendung von
Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen Maß-
nahmen, Psychotherapie oder das Tragen von Stützstrümpfen.
FL188 – 21963 Seite 12 von 33
[Seite 13]
(2) Mitwirkungspflicht recht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberech-
tigten geändert werden. Wir können zusätzlich die Zustimmung
Die Aufnahme oder Änderung einer beruflichen Tätigkeit der ver- der versicherten Person dafür verlangen.
sicherten Person müssen Sie uns unaufgefordert mitteilen.
(4) Abtretung und Verpfändung
Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte
und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicher- Ansprüche aus dieser Versicherung können weder abgetreten
ten Person verlangen. Hierunter fallen insbesondere Unterlagen noch verpfändet werden.
über das Einkommen und betriebswirtschaftliche Unterlagen der
letzten 3 Jahre sowie medizinische Unterlagen. Wir dürfen dazu (5) Anzeige
Ärzte unserer Wahl beauftragen. Dabei anfallende Kosten über- Die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts müssen
nehmen wir. Die Bestimmungen nach § 9 Absatz (3) gelten ent- Sie uns in Textform mitteilen. Besteht ein unwiderrufliches Be-
sprechend. Wenn Sie diese Mitwirkungspflicht verletzen, zugsrecht, so benötigen wir auch die Zustimmung des bisher un-
kann das dazu führen, dass wir nicht leisten. Näheres hierzu widerruflich Bezugsberechtigten in Textform. Zusätzlich können
finden Sie in § 30. wir die Zustimmung der versicherten Person in Textform verlan-
gen.
(3) Leistungsfreiheit
Für die nachträgliche Eintragung oder Änderung eines Bezugs-
Wenn wir feststellen, dass keine Berufsunfähigkeit nach § 2 bis berechtigten können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch
§ 4 mehr vorliegt, teilen wir Ihnen diese Veränderung in Textform immer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der
mit. Dann können wir unsere Leistungen mit Ablauf des dritten Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
Monats nach Zugang unserer Erklärung einstellen. Ab diesem
Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen, sofern die § 15 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?
Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist.
(1) Verjährungsfristen
§ 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge-
mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB
(1) Übermittlung in Textform
mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü-
Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit- che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne
teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Die Ansprüche ver-
Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. jähren jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob
fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entste-
(2) Rechte des Inhabers hung an.
Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt (2) Besonderheit bei Leistungsprüfung
ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver-
fügen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu neh- Wenn ein Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit in Text-
men. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Ver- form gestellt wurde, ist die Verjährung gemäß § 203 BGB ge-
sicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. hemmt. Dies gilt, solange wir unsere Leistungspflicht prüfen. Der
Zeitraum zwischen der Stellung des Antrags bis zum Zugang un-
§ 14 Wer erhält die Versicherungsleistung? serer Entscheidung über die Leistungspflicht wird damit bei der
Berechnung der Verjährungsfrist nicht berücksichtigt.
(1) Festlegung Bezugsrecht
IV. Beitragszahlung
Als Versicherungsnehmer legen Sie bei Vertragsabschluss fest,
wer die Leistungen erhalten soll. Wenn Sie uns eine andere Per-
son benennen, ist diese bezugsberechtigt. Bei der Festlegung § 16 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
des Bezugsrechts sind die Vorschriften des Versicherungsteuer-
gesetzes bezüglich der Steuerfreiheit der Beiträge zu dieser Ver- (1) Zahlungsweise
sicherung zu berücksichtigen. Ist nicht die versicherte Person be-
zugsberechtigt, so können wir weitere Unterlagen oder Nach- Die Zahlungsweise der Beiträge können Sie monatlich, viertel-,
weise anfordern. Diese benötigen wir, um zu prüfen, ob die Bei- halbjährlich oder jährlich mit uns vereinbaren.
träge steuerfrei sind. Eine Änderung des Bezugsrechts nach Ab-
satz (2) oder (3) ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in Textform (2) Fälligkeit der Beiträge
bestätigt haben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts kann sich Den ersten Beitrag nennen wir Einlösungsbeitrag. Diesen müssen
der Beitrag zu dieser Versicherung um die dann fällig werdende Sie unverzüglich nach Abschluss der Versicherung zahlen, je-
Versicherungsteuer erhöhen. doch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Die Folgebeiträge werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Ver-
(2) Widerrufliches Bezugsrecht
sicherungsperiode fällig.
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich festlegen, erwirbt der Be-
zugsberechtigte das Recht auf die Leistung jeweils mit der Fällig- (3) Übermittlung der Beiträge
keit der Leistung. Sie können das Bezugsrecht für zukünftige Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
Leistungen jederzeit ändern. Wir können die Zustimmung der ver- Kosten.
sicherten Person dafür verlangen.
(4) Beitragsrückstände
(3) Unwiderrufliches Bezugsrecht
Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung sowie bei Beitragsfrei-
Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte stellung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen.
sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. So-
bald uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugs-
FL188 – 21963 Seite 13 von 33
[Seite 14]
(5) Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung - Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts-
folge hingewiesen.
Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung startet Ihre
Versicherung mit einem reduzierten Anfangsbeitrag. Dieser wird (6) Kündigungsrecht
in den ersten 10 Jahren jährlich erhöht. Das nennen wir Staffel-
phase. Nach dem Ende der Staffelphase bleibt Ihr Beitrag kon- Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
stant. Die Höhe der Leistungen ändert sich dadurch nicht. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle fol-
genden Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie können zu jeder Beitragsfälligkeit die Staffelphase vorzeitig - Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen
beenden. Dazu vereinbaren Sie mit uns die Umstellung auf einen in Verzug.
konstanten Beitrag. Die Höhe der Leistungen ändert sich dadurch - Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts-
nicht. folge hingewiesen.
§ 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei- Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären.
tig zahlen? Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie
zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind.
Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
(1) Rechtzeitige Beitragszahlung
Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- (7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung
ligkeitstag (siehe § 16 Absatz (2)) alles getan haben, damit der Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
Beitrag bei uns eingeht. len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.
Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt Die Nachzahlung kann nur
die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Voraus- - innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder
setzungen erfüllt sind: - innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die
- Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden. Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden
- Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht. ist.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle,
unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein-
Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen treten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungs-
werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb schutz.
des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
§ 18 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs-
Einlösungsbeitrag schwierigkeiten?
(2) Rücktrittsrecht (1) Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Wenn Sie ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bie-
vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange wir diesen Beitrag ten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
nicht erhalten haben. In diesem Fall können wir Kosten erheben.
- BU-Retter
Die aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der - Stundung der Beiträge
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. - Befristete Beitragsfreistellung
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung - Reduzierung der Beiträge
nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre- - Wechsel des Überschuss-Systems
ten.
(2) BU-Retter
(3) Leistungsfreiheit
Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht a) Vorübergehende Verringerung des Beitrages
gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese Rechts-
folge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder Sie können eine vorübergehende Verringerung des Beitrages in
einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin. Wenn Sie folgenden Situationen beantragen:
uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu - Arbeitslosigkeit
vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet. - Kurzarbeit
- Weiterbildung in Vollzeit
Dies ist beispielsweise der Besuch einer Meisterschule.
Folgebeitrag - Mutterschutz und Elternzeit
- Nach Scheidung oder Tod des Ehepartners
(4) Zahlungsfrist Die Beantragung muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen - Pflegebedürftigkeit eines Kindes
gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist
setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Der verringerte Beitrag beträgt
- bei monatlicher Zahlungsweise 5 EUR.
(5) Wegfall des Versicherungsschutzes - bei vierteljährlicher Zahlungsweise 15 EUR.
- bei halbjährlicher Zahlungsweise 30 EUR.
Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn - bei jährlicher Zahlungsweise 60 EUR.
alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah- Ist das Überschuss-System Beitragsverrechnung vereinbart, re-
lungsfrist ein. duziert sich der zu zahlende Beitrag um die Überschussbeteili-
- Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung gung.
noch in Verzug.
FL188 – 21963 Seite 14 von 33
[Seite 15]
Diese vorübergehende Verringerung des Beitrages bezeichnen - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
wir als BU-Retter. setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
Sie können zu Beginn des BU-Retters bestimmen, ob der Zeit-
raum 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre betragen soll. Sie können den (3) Stundung der Beiträge
BU-Retter mehrmals nutzen, insgesamt aber maximal für 3 Jahre.
Sie können eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate ver-
b) Voraussetzungen für den BU-Retter langen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge für das erste Jahr
gezahlt wurden. Bei mehrmaliger Beitragsstundung ist diese auf
Einen Anspruch auf den BU-Retter haben Sie, wenn alle folgen- insgesamt 24 Monate begrenzt. Für die Stundung können wir zu-
den Voraussetzungen erfüllt sind: sätzlich zu den Stundungszinsen Kosten erheben. Die aktuelle
- Sie erbringen einen Nachweis über einen der Umstände Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenüber-
nach Absatz (2) a). sicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. Der Versi-
- Ihr Vertrag wurde vor dem 35. Geburtstag der versicherten cherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang
Person abgeschlossen. bestehen.
- Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mindestens 2 Jah-
ren. Ihr Vertrag besteht ohne erneute Gesundheitsprüfung fort, wenn
- Die Versicherungsdauer Ihres Vertrages ist mindestens bis Sie nach Ablauf der Beitragsstundung die gestundeten Beiträge
zum 62. Geburtstag der versicherten Person vereinbart. einschließlich der darauf entfallenen Zinsen nachzahlen. Die Zin-
- Die verbleibende Beitragszahlungsdauer Ihres Vertrages be- sen für die Stundung betragen nach § 288 BGB derzeit 5 Prozent-
trägt noch mindestens 12 Jahre. punkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die Nachzah-
- Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung muss die lung kann in einem Betrag erfolgen oder neben der laufenden Bei-
Staffelphase bereits beendet sein. tragszahlung in maximal 6 Monatsraten. Wenn Sie das Über-
schuss-System Fondsanlage gewählt haben, können Sie die ge-
Sollten die Voraussetzungen nicht alle erfüllt sein, prüfen wir stundeten Beiträge auch durch Verrechnung mit dem vorhande-
gerne individuell Ihre Möglichkeiten. nen Fondsguthaben tilgen.
c) Anpassung Berufsunfähigkeitsrente durch BU-Retter (4) Befristete Beitragsfreistellung
Durch den BU-Retter verringert sich die garantierte Berufsunfä-
Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre
higkeitsrente. Haben Sie bis dahin keine Vertragsänderungen nach § 19 Absätze (1) und (2) beantragen. Voraussetzung ist,
vorgenommen, beträgt die reduzierte Rente mindestens 70 % dass eine beitragsfreie garantierte jährliche Berufsunfähigkeits-
und bis zu 95 % der zuvor garantierten Rente. Die Durchführung
rente von 600 EUR erreicht wird. Nach Ablauf der Befristung bie-
einer vereinbarten planmäßigen Erhöhung der Beiträge und Leis- ten wir Ihnen eine Wiederinkraftsetzung nach § 19 Absatz (4) an.
tungen ist keine Vertragsänderung in diesem Sinne. Insbesondere verzichten wir dabei auf eine erneute Gesundheits-
prüfung innerhalb von 6 Monaten ab Beitragsfreistellung. Bei ei-
Wir berechnen die verringerte Berufsunfähigkeitsrente nach an- ner späteren Wiederinkraftsetzung ist eine erneute Gesundheits-
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rech- prüfung erforderlich.
nungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Dabei berücksichtigen
wir den vorübergehend reduzierten Beitrag und die anschlie- (5) Reduzierung der Beiträge
ßende Wiedererhöhung auf den zuvor gezahlten Beitrag. Die für
Sie individuell berechnete neue Höhe der Rente teilen wir Ihnen Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die
in einem Nachtrag zum Versicherungsschein mit. Änderung Ihres Beitrages reduziert sich die Höhe Ihrer garantier-
ten Berufsunfähigkeitsrente. Dies erfolgt im Sinne einer teilweisen
Das vereinbarte Überschuss-System kann während der Dauer Beitragsfreistellung nach § 19 Absätze (1) bis (4).
des BU-Retters nicht geändert werden.
Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
d) Ende des BU-Retters - Es wird eine garantierte jährliche Berufsunfähigkeitsrente
Nach dem Ende des BU-Retters wird Ihr Vertrag mit der reduzier- von 600 EUR erreicht.
ten Berufsunfähigkeitsrente und dem Beitrag vor Beginn des BU- - Es wird ein Mindestbeitrag von 20 EUR eingehalten.
Retters weitergeführt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht - Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist die
erforderlich. Staffelphase beendet.
Sie können die Beendigung des BU-Retters auch früher beantra- Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im-
gen. mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
e) Recht auf Wiedererhöhung
Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie-
Sie können eine Wiedererhöhung auf die zuvor garantierte Be- rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei
rufsunfähigkeitsrente beantragen. Dadurch erhöht sich der Bei- gelten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 19 Ab-
trag. satz (4).
Sie haben Anspruch auf die Wiedererhöhung ohne erneute Ge- (6) Wechsel des Überschuss-Systems
sundheitsprüfung, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
sind: Sie können zur Anpassung der Beiträge das Überschuss-System
- Die Beantragung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Ende wechseln. Durch einen Wechsel vom Überschuss-System Fonds-
des BU-Retters. anlage in das der Beitragsverrechnung (siehe § 7 Absatz (4))
- Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt kann sich Ihr Beitrag reduzieren.
oder erbracht.
- Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-
higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-
ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean-
tragt.
FL188 – 21963 Seite 15 von 33
[Seite 16]
§ 19 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel- Aufbau von Risikokapital ist in der Regel für alle Versicherungs-
len? nehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen
und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we-
sentlich teurer wäre.
(1) Beitragsfreistellung
Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Text- Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei-
form verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit fel von uns nachzuweisen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der
zu werden. von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss,
beispielsweise weil der in Ihrem konkreten Einzelfall ermittelte Ab-
In diesem Fall setzen wir die garantierte Berufsunfähigkeitsrente zug nur in geringerer Höhe angemessen ist, wird er entsprechend
zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auf eine bei- herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug über-
tragsfreie Rente herab, die nach anerkannten Regeln der Versi- haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Dies könnte beispiels-
cherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- weise sein, wenn die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen
tragskalkulation berechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen.
die Bildung der beitragsfreien Rente zur Verfügung stehende Be-
trag (§ 165, § 169 VVG) mindert sich um einen Abzug. (3) Mindestrente
Dieser Abzug beträgt 50 % des Betrages, der für die Bildung der Wenn die nach Absatz (1) berechnete beitragsfreie garantierte
herabgesetzten Leistung zur Verfügung steht. Die konkrete Höhe jährliche Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von
des Abzugs finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten 600 EUR nicht erreicht, endet der Vertrag. Ein Rückkaufswert
Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren wird nicht fällig. Wir zahlen in diesem Fall
Vertragsunterlagen. - vorhandene Überschussanteile. Das ist bei dem Über-
schuss-System Fondsanlage das vorhandene Fondsgutha-
Wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, kann das für ben.
Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung - die Beteiligung an den Bewertungsreserven, soweit solche
sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs- vorhanden sind.
kosten (siehe § 20) keine oder nur geringe Beträge zur Bil-
dung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhan- (4) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages
den. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten
Risikobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen nur ge- Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung bis zur Höhe
ringe oder keine Mittel für die Bildung einer beitragsfreien des vor der Beitragsfreistellung geltenden Versicherungsschut-
Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. Nähere Informatio- zes beitragspflichtig weiterführen. Für diese Wiederinkraftsetzung
nen zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente und ihrer entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Für die Weiterfüh-
Höhe finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten rung des Vertrages müssen alle folgenden Voraussetzungen er-
Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in füllt sein:
Ihren Vertragsunterlagen. - Bei Beitragsfreistellung wurde die Mindestrente erreicht und
der Vertrag wurde nicht beendet.
Wenn Sie das Überschuss-System Fondsanlage mit uns verein- - Ein Versicherungsfall aus diesem Vertrag ist bislang nicht
bart haben, wird das Fondsguthaben im beitragsfreien Vertrag eingetreten.
weiter geführt. Alternativ können Sie bei vollständiger Beitrags- - Seit Beginn der Beitragsfreistellung der Versicherung sind
freistellung eine einmalige Auszahlung des Fondsguthabens zum nicht mehr als 3 Jahre vergangen.
Zeitpunkt der Beitragsfreistellung beantragen. - Die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zum
Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung lassen es nach unseren
(2) Angemessenheit des Abzugs Annahmerichtlinien zu, eine vergleichbare neue Versiche-
rung abzuschließen. In den ersten 6 Monaten nach der Bei-
Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- tragsfreistellung verzichten wir auf eine erneute Gesund-
benden Versichertenbestands ausgeglichen. Außerdem wird da- heitsprüfung.
mit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenom-
men.
Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu-
sätzlich Folgendes zu beachten:
Veränderungen der Risikolage Erfolgt die Wiederinkraftsetzung während der Staffelphase, so
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass wird diese fortgesetzt. Der bei Abschluss des Vertrages verein-
die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus versicherten Perso- barte Endtermin der Staffelphase bleibt unverändert. Über den
nen mit einem hohen Risiko und versicherten Personen mit einem neuen Beitragsverlauf informieren wir Sie in Textform.
geringeren Risiko zusammensetzt. Personen mit einem geringen Eine Wiederinkraftsetzung nach der Staffelphase erfolgt mit ei-
Risiko verlassen die Risikogemeinschaft eher als Personen mit nem konstanten Beitrag.
einem hohen Risiko. Deshalb wird in Form eines kalkulatorischen
Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die V. Kosten
vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt
bei Beitragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Risiko redu-
ziert. § 20 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital (1) Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten
Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Ab-
des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind in
Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- Ihren Beitrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in
schluss eines Vertrages partizipiert dieser neue Vertrag an bereits Rechnung gestellt.
vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der
Vertrag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Bei- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise
tragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmit- die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler
tel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti-
Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne gung.
FL188 – 21963 Seite 16 von 33
[Seite 17]
Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs- Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein-
kosten. zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen
diese oder werden entsprechend herabgesetzt.
Die Höhe der Kosten können Sie dem Informationsblatt zu Versi-
cherungsprodukten entnehmen. Die dort angegebenen Kosten VI. Gestaltungsmöglichkeiten
basieren auf der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei
Abschluss des Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertrags-
änderungen ändern sich die Kosten. Zum Beispiel erhöhen sich § 22 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche-
die Kosten bei einer Vertragsverlängerung und können sich bei rungsoption?
einer Beitragsfreistellung verringern.
(1) Nachversicherungsoption
(2) Verrechnung der Kosten
Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garan-
Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach
tierten Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Innerhalb der Nach-
§ 4 DeckRV an. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung
versicherungsgrenzen verzichten wir auf eine erneute Gesund-
der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies gilt nicht
heitsprüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies be-
für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versiche-
zeichnen wir als Nachversicherung.
rungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Ver-
sicherungsperiode und für die Bildung einer Deckungsrückstel- (2) Generelle Voraussetzungen
lung bestimmt ist. Die auf diese Weise verrechneten Kosten sind
nach der DeckRV auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit - Die Beantragung erfolgt vor dem 45. Geburtstag der versi-
des Vertrages zu erbringenden Beiträge beschränkt. cherten Person.
- Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit oder erbracht.
verteilt. - Der Vertrag ist beitragspflichtig oder die vereinbarte Bei-
tragszahlungsdauer ist planmäßig abgelaufen.
(3) Auswirkung - Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-
higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-
Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der
ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean-
Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge
tragt.
zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden sind (siehe § 19
- Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
Absätze (1) bis (4)). Nähere Informationen zur beitragsfreien Be-
setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
rufsunfähigkeitsrente und ihrer konkreten Höhe finden Sie in der
arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
Verlaufsdarstellung der garantierten Leistungen in Ihren vorver-
- Die zum Erhöhungszeitpunkt geltenden Annahmerichtlinien
traglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.
lassen eine Erhöhung der garantierten Rente zu.
§ 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- - Der Vertrag ist nicht selbst im Rahmen einer Nachversiche-
nung? rungsoption zustande gekommen.
- Die versicherte Person sowie der Versicherungsnehmer ha-
Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur- ben ihren ständigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Beantra-
sacht werden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können gung in Deutschland.
wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rech-
nung stellen. (3) Anlässe
Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einma-
Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse:
lig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass,
- Versand unserer Mitteilungen per Post
wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postver-
- Die Beantragung erfolgt vor dem 35. Geburtstag der versi-
sand verpflichtet sind.
cherten Person.
- Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsbe-
- Die versicherte Person war in den letzten 12 Monaten nicht
rechtigten
länger als 14 Kalendertage durchgehend arbeits-, schul-
- Änderung des Versicherungsnehmers
oder studierunfähig.
- Rückläufer im Lastschriftverfahren
- Der Abschluss des Vertrages erfolgte nicht mit vereinfachten
- Verzug mit Beiträgen
Gesundheitsfragen.
- Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-
schein
Davon unabhängig können Sie eine Nachversicherung verlan-
- Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor-
gen, wenn einer der folgenden Anlässe bei der versicherten Per-
gungsausgleichs
son eintritt:
- Durchführung von Vertragsänderungen
- Erreichen der Volljährigkeit
- Beitragsstundung
- Heirat
Dies gilt nur, sofern kein Recht auf zinslose Beitragsstun-
- Geburt oder Adoption eines Kindes
dung besteht.
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart-
- Adressenrecherche
nerschaft
Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben.
- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Ab-
- Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des
schluss einer Ausbildung oder eines Studiums. Die versi-
SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch
cherte Person muss eine der Ausbildung oder dem Studium
uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums
entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausüben.
- Nichtzahlung des Einlösungsbeitrages
- Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbil-
- Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen
dung oder Qualifikation. Beispiele hierzu sind Meisterbrief,
beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen
Fachhochschulstudium oder Promotion. Die versicherte Per-
Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg
son muss eine der Fortbildung entsprechende berufliche Tä-
ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren Ver-
tigkeit tatsächlich ausüben.
tragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche-
- Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
rungsbedingungen.
FL188 – 21963 Seite 17 von 33
[Seite 18]
- Berufsverbesserung nach § 25 aus der Überschussbeteiligung mitberücksichtigt. Wenn eine
- Erhöhung des Einkommens doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall vereinbart ist,
- bei Angestellten: Erhöhung des jährlichen Bruttoein- dürfen die jährlichen Renten zusammen höchstens
kommens um mindestens 10 % gegenüber dem Vor- 24.000 EUR betragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit,
jahr. Variable Gehaltsbestandteile werden dabei nicht Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über die 24.000 EUR-
berücksichtigt. Grenze hinaus um weitere 12.000 EUR in einem separaten
- bei Selbstständigen: Erhöhung des durchschnittlichen Vertrag ohne „doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Un-
Gewinns vor Steuern über die letzten 3 Geschäftsjahre fall“ zu erhöhen.
um mindestens 30 % im Vergleich zum Gewinn vor Einkommens- und berufsbezogene Obergrenzen für die Er-
Steuern der 3 davor liegenden Geschäftsjahre. höhung
- Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
Eine Nachversicherung ist nur möglich, wenn alle folgenden Vo-
in der Deutschen Rentenversicherung. raussetzungen erfüllt sind:
- Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht - Es werden insgesamt nicht mehr als 80 % des Nettoeinkom-
als selbstständiger Handwerker.
mens aus beruflicher Tätigkeit abgesichert. Ist eine doppelte
- Wegfall oder Reduzierung von Versorgungsansprüchen bei Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall vereinbart, beträgt diese
Invalidität aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn fol- Grenze 60 % des Nettoeinkommens. Bei Selbstständigen ist
gende Voraussetzungen erfüllt sind:
der durchschnittliche Nettogewinn über die letzten 3 Ge-
- Der Vertrag wird nicht als Privatvertrag mit eigenen Bei- schäftsjahre maßgeblich.
trägen fortgeführt. - Die berufsbezogenen Grenzen zur Absicherung gemäß un-
- Die versicherte Person befindet sich in einem neuen un-
seren Annahmerichtlinien werden nicht überschritten.
gekündigten Arbeitsverhältnis oder hat eine selbststän-
dige berufliche Tätigkeit aufgenommen, die die Mitglied- Für diese Grenzen berücksichtigen wir
schaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfor-
- alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonsti-
dert. gen Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der
- Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens Überschussbeteiligung.
50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch
- gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen
die versicherte Person, ihren Ehepartner oder eingetragenen Versorgungssystemen.
Lebenspartner. - Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken
mit 50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-
Es sind mehrere Nachversicherungen möglich. Aus einem Ereig- rente.
nis ist dabei nur eine Nachversicherung möglich, auch wenn
dadurch mehrere Anlässe eintreten. Zum Beispiel gilt die Geburt (5) Neuer Nachversicherungsvertrag
von Mehrlingen als ein Ereignis und somit ist nur eine Nachversi-
cherung möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung des Einkommens Ihre Nachversicherung wird mit dem dann für das Neugeschäft
- durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder gültigen Tarif abgeschlossen.
- zusammen mit einer Berufsverbesserung nach § 25 oder
- durch den Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Jede Nachversicherung gilt als gesonderter Vertragsabschluss.
Fortbildung oder Qualifikation. Insbesondere gelten die Versicherungsbedingungen, Annahme-
richtlinien und Kalkulationsgrundlagen des Tarifs der Nachversi-
Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des cherung. Den Beitrag für die Nachversicherung berechnen wir un-
Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage ent- ter Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit
sprechender Nachweise. Bei Beantragung der Erhöhung oder sowie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versi-
Vorlage der dazugehörigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist cherten Person. Falls die versicherte Person nach den Annahme-
eine Erhöhung aufgrund dieses Anlasses nicht mehr möglich. richtlinien im dann gültigen Tarif nicht versicherbar ist, unterbrei-
ten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
(4) Nachversicherungsgrenzen
Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die für Ihre ursprüng-
Ein Recht auf Nachversicherung haben Sie nur, wenn fol- liche Berufsunfähigkeitsversicherung (Ursprungsversicherung)
gende Grenzen eingehalten werden: getroffenen Vereinbarungen auch für die Nachversicherung.
Untergrenze für die Erhöhung Optionale Leistungen und Erweiterungen des Begriffes Berufsun-
Die Erhöhung der garantierten jährlichen Berufsunfähigkeitsrente fähigkeit sowie Leistungen aus Zusatzversicherungen können Sie
muss mindestens 600 EUR betragen. nur nachversichern, falls der dann gültige Tarif diese in vergleich-
barer Form beinhaltet.
Allgemeine Obergrenzen für die Erhöhung
- Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente darf höchstens Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu-
sätzlich Folgendes zu beachten: Wenn Sie die Nachversiche-
50 % der bis zum Erhöhungszeitpunkt versicherten Berufs-
unfähigkeitsrente betragen. rung in der Staffelphase verlangen, haben wir das Recht, mit
- Die Erhöhung der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente darf Ihnen einen ab dem Zeitpunkt der Erhöhung für die restliche Bei-
tragszahlungsdauer konstanten Beitrag zu vereinbaren. Mit der
höchstens 6.000 EUR betragen.
- Bei Wegfall oder Reduzierung der Leistungen aus der be- Erhöhung endet die Staffelphase. Für die Nachversicherung wird
trieblichen Altersversorgung darf die Erhöhung der Berufs- ein Tarif ohne Staffelphase verwendet.
unfähigkeitsrente die wegfallende Invaliditätsrente nicht
(6) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
überschreiten.
- Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller vorgenommenen Ihr Recht auf die Nachversicherungsoption erlischt, wenn wir bei
Nachversicherungen zusammen darf höchstens der Ursprungsversicherung eine vorvertragliche Anzeigepflicht-
12.000 EUR betragen. verletzung feststellen und unsere Rechte nach § 29 geltend ma-
- Die Summe aus allen versicherten Berufsunfähigkeitsrenten chen.
und Grundfähigkeitsrenten für die versicherte Person bei der
Württembergische Lebensversicherung AG und der Allge- Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach
meine Rentenanstalt Pensionskasse AG darf jährlich § 29 beziehen sich neben der Ursprungsversicherung auch auf
36.000 EUR nicht übersteigen. Dabei werden Leistungen bestehende Nachversicherungsverträge. Die Gültigkeitsdauer
FL188 – 21963 Seite 18 von 33
[Seite 19]
unserer Rechte ist in § 29 Absatz (11) geregelt. Der Abschluss Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit so-
eines Nachversicherungsvertrages setzt diese Fristen für die Ur- wie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versicher-
sprungsversicherung nicht erneut in Gang. ten Person.
§ 23 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Verlänge- (2) Voraussetzungen für den Wechsel
rungsoption?
- Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag.
- Die verbleibende Versicherungsdauer beträgt mindestens
(1) Verlängerungsoption 5 Jahre.
- Es erfolgt ein Wechsel in einen Tarif mit einer anderen steu-
Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversiche-
erlichen Behandlung oder in eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-
rung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versiche-
versicherung.
rung beantragen. Wir verzichten für die Verlängerung auf eine er-
- Unsere Annahmerichtlinien des neuen Vertrages lassen eine
neute Gesundheitsprüfung. Das Recht auf Verlängerung besteht,
Annahme zu. Beispielsweise muss die Mindestrente erreicht
wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind.
und das maximale Eintrittsalter eingehalten werden.
- Die insgesamt abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente erhöht
Wir verlängern die Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Bei-
sich durch den Wechsel nicht. Leistungen aus der Über-
tragszahlungsdauer Ihres Vertrages. Durch die Verlängerung er-
schussbeteiligung sowie eine hinzukommende Beitragsbe-
höht sich Ihr Beitrag. Die Berechnung des neuen Beitrages erfolgt
freiung bei Berufsunfähigkeit werden hierbei berücksichtigt.
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den
- Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation.
oder erbracht.
- Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-
Die Verlängerung erfolgt um so viele ganze Jahre, wie sich die
higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-
Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 2 SGB VI verlängert. Hierzu
ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean-
ein Beispiel: Falls die aktuelle Regelaltersgrenze von 67 Jahren
tragt.
auf 70 Jahre angehoben wird, verlängern wir die Dauern Ihres
- Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
Vertrages um 3 Jahre.
setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
(2) Voraussetzungen für die Verlängerung arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
- Sie beantragen den Wechsel in Textform.
- Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag.
- Sie beantragen die Verlängerung in Textform innerhalb von (3) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
12 Monaten nach der Erhöhung der Regelaltersgrenze.
Ihr Recht auf die Wechseloption erlischt, wenn wir eine vorver-
- Die Beantragung erfolgt vor dem 50. Geburtstag der versi-
tragliche Anzeigepflichtverletzung feststellen und unsere Rechte
cherten Person.
nach § 29 geltend machen.
- Zum Ende der Versicherungsdauer beträgt das Alter der ver-
sicherten Person
Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach
- mindestens 67 Jahre oder
§ 29 beziehen sich bei Ausübung der Wechseloption auch auf
- mindestens 62 Jahre und unsere Annahmerichtlinien
den neuen Vertrag. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte ist in
zum Zeitpunkt der Beantragung lassen eine Verlänge-
§ 29 Absatz (11) geregelt.
rung Ihres Vertrages zu.
- Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt § 25 Welche Möglichkeiten bieten wir Ihnen nach einem
oder erbracht. Berufswechsel?
- Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-
higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-
ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean- (1) Prüfung auf Berufsverbesserung
tragt.
Sie können eine Überprüfung Ihres Beitrages beantragen, wenn
- Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit gewechselt hat.
setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
Dies gilt auch für die Aufnahme eines Studiums oder einer Be-
arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
rufsausbildung nach Abschluss der Schule. Die Überprüfung neh-
men wir vor, wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt
§ 24 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Wechselop- sind. Dabei verzichten wir dann auf eine erneute Gesundheitsprü-
tion? fung. Bei der Überprüfung ermitteln wir den möglichen neuen Bei-
trag mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Ver-
einbarte Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen blei-
(1) Wechseloption ben unverändert.
Die persönlichen Verhältnisse können sich während der Vertrags-
Ergibt die Überprüfung, dass der Beitrag durch Einstufung in eine
laufzeit ändern. In bestimmten Fällen kann es daher sinnvoll sein,
andere Berufsklasse günstiger wird, reduzieren wir den künftig zu
das Berufsunfähigkeitsrisiko in einem anderen Tarif abzusichern.
zahlenden Beitrag. Das bezeichnen wir als Berufsverbesserung.
Sie können beispielsweise in eine BasisRente mit Berufsunfähig-
Sie haben dann die Möglichkeit zur Nachversicherung nach § 22.
keits-Zusatzversicherung wechseln.
Wenn sich aus der Überprüfung kein günstigerer Beitrag ergibt,
wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Wir werden den Beitrag
Hierfür bieten wir Ihnen eine Wechseloption in einen anderen zu
nicht erhöhen.
diesem Zeitpunkt verkaufsoffenen Tarif an. Wir führen keine er-
neute Gesundheitsprüfung durch. Das Recht auf einen Wechsel (2) Voraussetzungen
besteht, wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind.
Nur für den Fall, dass dies zu einer Ausweitung des Versiche- - Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag.
rungsschutzes führt, behalten wir uns eine Gesundheitsprüfung - Die versicherte Person arbeitet mindestens seit 6 Monaten
vor. in der neuen Tätigkeit.
- Die versicherte Person hat uns den Wechsel sowie weitere
Für den Wechsel erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. erforderliche Angaben zur Tätigkeit in Textform mitgeteilt.
Dieses orientiert sich am bisher vorhandenen Versicherungs- - Die Beantragung erfolgt vor dem 30. Geburtstag der versi-
schutz. Den Beitrag für den neuen Tarif berechnen wir dabei unter cherten Person.
FL188 – 21963 Seite 19 von 33
[Seite 20]
- Der Vertrag besteht mindestens seit einem Jahr. § 28 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie
- Die neu ausgeübte Tätigkeit kann nach unseren Annahme- zu berücksichtigen?
richtlinien im bisherigen Umfang versichert werden.
- Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
(1) Gesetzliche Auskunftspflichten
oder erbracht.
- Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä- Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre- Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean- Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor-
tragt. mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg-
- Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- lich zur Verfügung stellen. Das gilt
setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder - bei Abschluss des Vertrages oder
arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. - bei Änderung des Vertrages oder
- Der Vertrag befindet sich nicht im BU-Retter nach § 18 Ab- - auf Nachfrage.
satz (2).
Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu
VII. Vorzeitige Beendigung Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind.
(2) Notwendige Informationen
§ 26 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
Notwendig im Sinne von Absatz (1) sind beispielsweise Informa-
tionen über
(1) Kündigung - Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit.
Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versiche- - die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
rung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihrem Vertrag haben.
kündigen. Sie müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen. - die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers.
Es gibt Alternativen zur Kündigung. Beachten Sie hierzu bitte ins- Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
besondere Ihre Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten nach Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-
§ 18. ort und der Wohnsitz.
(2) Folgen der Kündigung (3) Meldung bei Steuerbehörden
Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, führt dies zur Umwand- Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
lung in eine beitragsfreie Versicherung. Wird die beitragsfreie gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgen-
Mindestrente nicht erreicht, endet Ihr Vertrag. Näheres zur Bei- des: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
tragsfreistellung finden Sie in § 19 Absätze (1) bis (3). melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder
ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge-
(3) Keine Beitragsrückzahlung gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten
VIII. Ihre Obliegenheiten Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absät-
zen (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung
nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung
§ 27 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur
rungsverhältnis beziehen? Verfügung gestellt haben.
§ 29 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
(1) Textform welche Folgen hat ihre Verletzung?
Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer
in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal, (1) Vorvertragliche Anzeigepflicht
als Brief oder per E-Mail.
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
(2) Änderung der Kontaktdaten dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be-
antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige-
Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Na- pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen
mens unverzüglich mit. Sie vermeiden dadurch Nachteile: Wir Umständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum
sind berechtigt, an Sie gerichtete Mitteilungen per Einschreiben Beispiel zur Gesundheit der versicherten Person.
an Ihre zuletzt genannte Adresse zu senden. Diese gelten dann
3 Tage nach Absendung als zugegangen. Für eine Adressen- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns
recherche können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen
hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig
Versicherungsbedingungen entnehmen. anzuzeigen.
(3) Zustellungsbevollmächtigte Person Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,
Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt, ßen, wesentlich sind.
unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen.
Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu:
- gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen
- gesundheitlichen Störungen und Beschwerden
- Alter, Körpergröße und Gewicht
- dem Raucherstatus
FL188 – 21963 Seite 20 von 33
[Seite 21]
- der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Ge- Kündigung
fährdungen
- besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten (6) Voraussetzungen für eine Kündigung
Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr-
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein-
der Vertragsannahme, in Textform stellen.
haltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben-
Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende
falls für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der
Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht
Fragen verantwortlich.
unverschuldet erfolgt ist.
(2) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer- Umstände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den
den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An- Vertrag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, bei-
zeigepflicht verletzt. spielsweise zu erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Ver-
Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder sicherungsschutz.
handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst
davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. (7) Folgen einer Kündigung
(3) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags-
freie Versicherung nach § 19 Absätze (1) bis (3) um. Ein Recht
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für auf Wiederinkraftsetzung nach § 19 Absatz (4) besteht in diesem
Sie gravierende Nachteile haben: Fall nicht.
Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen
Vertragsänderung
- vom Vertrag zurücktreten oder
- den Vertrag kündigen oder (8) Vertragsanpassung
- den Vertrag rückwirkend anpassen oder
- den Vertrag anfechten. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen
Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer. Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen
Bedingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten,
werden auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertra-
Rücktritt
ges.
(4) Voraussetzungen für einen Rücktritt
Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche-
Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur
vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vor-
weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige- erkrankungen abgeschlossen hätten.
pflichtverletzung vorliegt.
Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende
Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha- Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige-
ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch pflicht unverschuldet erfolgt ist.
bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann zu (9) Ihr Recht zur Kündigung
anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise zu Wenn sich durch die Vertragsanpassung
erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Versicherungs- - der Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder
schutz. - wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um-
stand ausschließen,
(5) Folgen eines Rücktritts
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un-
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Es wird serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir
keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie Sie auf dieses Recht hinweisen.
nicht verlangen.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz-
dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf (10) Ausübung unserer Rechte
einen gefahrerheblichen Umstand, der
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
rungsfalls stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- sind:
tungspflicht - Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Die-
sind wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet. ser Hinweis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerheb-
lichen Umständen beantwortet haben.
- Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
zeige war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt.
- Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich
geltend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von
FL188 – 21963 Seite 21 von 33
[Seite 22]
uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt ha- Die Ansprüche bleiben auch bestehen, wenn Sie uns nachwei-
ben. sen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder
- Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Dies gilt nicht, wenn die
angegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird.
eines Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Um-
stände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn
des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur
(11) Gültigkeitsdauer unserer Rechte Leistung verpflichtet.
Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit IX. Ausschlüsse
Vertragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall inner-
halb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, können
wir diese Rechte auch noch nach dieser Frist ausüben. Haben Sie § 31 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge-
die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die schlossen?
Frist 10 Jahre.
(1) Grundsatz
Weitere Regelungen
Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsun-
(12) Anfechtung fähigkeit kam.
Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
(2) Ausschlüsse
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf
unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge- In folgenden Fällen ist eine Leistung ausgeschlossen:
nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären. a) Bei Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar verursacht
Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen - durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, oder
- durch Kriegsereignisse.
Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, wird Wir leisten jedoch bei Berufsunfähigkeit durch kriegerische Er-
keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie eignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die
nicht verlangen. versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt war.
Wir leisten insbesondere auch bei Berufsunfähigkeit durch krie-
(13) Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung
gerische Ereignisse, wenn alle folgenden Voraussetzungen er-
Die Absätze (1) bis (12) gelten bei einer unsere Leistungspflicht füllt sind:
erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des - Die versicherte Person ist Mitglied der deutschen Bundes-
Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte wehr oder Polizist.
nach Absatz (11) beginnt mit der Änderung oder Wiederinkrafts- - Sie wurde mit Mandat der NATO oder UNO zur Friedens-
etzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in sicherung oder humanitären Hilfeleistung eingesetzt.
Kraft gesetzten Teils neu zu laufen. - Der Einsatz erfolgte außerhalb der Staatsgrenzen der
NATO-Mitgliedsstaaten.
(14) Erklärungsempfänger
b) Bei Berufsunfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung oder straf-
Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas- baren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die
sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftli- versicherte Person.
che Erklärung. Diese geben wir Ihnen gegenüber ab. Wir leisten jedoch bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Ver-
stößen und auch bei allen Ordnungswidrigkeiten im Straßen-
Haben Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ange- verkehr.
geben, gelten folgende Regelungen:
c) Bei Berufsunfähigkeit
Nach Ihrem Ableben gilt ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- - durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf-
tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech- teverfall oder
tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, - durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter
können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevoll- Selbsttötung.
mächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
Wir leisten jedoch, wenn uns für diese Handlungen alle folgen-
§ 30 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- den Voraussetzungen nachgewiesen werden:
ten im Rahmen der Nachprüfung? - Die freie, selbstbestimmte Willensbestimmung war ausge-
schlossen.
Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 12 Absatz (2) von Ihnen, - Die Störung der Geistestätigkeit war krankhaft.
der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vor-
sätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. d) Bei Berufsunfähigkeit durch eine widerrechtliche Handlung, mit
der Sie als Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit der
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir versicherten Person vorsätzlich verursachten.
berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung erfolgt in ei- e) Bei Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch die vor-
nem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. sätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder che-
mischen Stoffen, deren Ziel die Gefährdung einer Vielzahl von
Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn
Personen war.
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts-
folge hingewiesen haben. f) Bei Berufsunfähigkeit durch Strahlung infolge Kernenergie. Die-
ser Ausschluss gilt nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen
Wenn Sie nachweisen, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob erfüllt sind:
fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht beste- - Das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen
hen. wird gefährdet.
FL188 – 21963 Seite 22 von 33
[Seite 23]
- Es wurde eine Katastrophenschutzbehörde oder eine ver- Plattform leitet Ihre Beschwerde dann an den Ombudsmann wei-
gleichbare Einrichtung zur Abwehr tätig. ter.
Wir leisten in den Fällen e) und f) uneingeschränkt, wenn durch (3) Versicherungsaufsicht
das Ereignis höchstens 1.000 Menschen betroffen sind. Betroffen
sind diese, wenn sie durch das Ereignis innerhalb von 5 Jahren Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
sterben oder schwere Gesundheitsschäden erleiden. Ob wir leis- Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
tungspflichtig sind, überprüft ein unabhängiger Gutachter inner- leistungsaufsicht (BaFin).
halb von 6 Monaten nach dem Ereignis.
Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
X. Sonstiges
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
§ 32 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Graurheindorfer Straße 108
Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistun- 53117 Bonn
gen? E-Mail: poststelle@bafin.de
Wir berechnen Ihre garantierten Beiträge und Leistungen nach
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei ver-
kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
wenden wir folgende Rechnungsgrundlagen:
- Kosten (4) Rechtsweg
Nähere Informationen finden Sie in § 20.
- Rechnungszins Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
Dieser beträgt 1,0 %. schreiten.
- Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln
Diese sind die vom Geschlecht unabhängigen Sterbe-, Inva- § 35 Wo ist der Gerichtsstand?
lidisierungs- und Reaktivierungstafeln WL 2025 AT Unisex
SBU, WL 2025 TI Unisex SBU, WL 2019 I Unisex und (1) Bei Klagen gegen uns
WL 2025 RI Unisex SBU. Für die Herleitung geschlechtsun-
abhängiger Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungsta- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge-
feln verwenden wir anerkannte aktuarielle Fachgrundsätze. richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt.
§ 33 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohn-
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
sitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren gewöhnlichen Auf-
land Anwendung.
enthalt haben.
§ 34 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
einmal nicht zufrieden sind? Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
(1) Unser Beschwerdemanagement (2) Bei Klagen gegen Sie
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei
Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll- dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben
ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren
gerne an uns. Sie erreichen uns gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be-
schwerde oder Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht
- per Brief an unsere Geschäftsadresse oder nach dessen Sitz oder Niederlassung.
- per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de).
(3) Bei Ihrem Sitz im Ausland
(2) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- dem Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in
mann für Versicherungen wenden. Verbraucher sind Privatperso- dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen,
nen, die Verträge für private Zwecke abschließen. das seinen Sitz ins Ausland verlegt.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und § 36 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an gen?
dem Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie ha-
ben die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Vorausset- (1) Gültigkeit
zung dafür ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von
100.000 EUR nicht übersteigt. Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un-
wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig.
Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt:
(2) Unwirksamkeit
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632 Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräf-
10006 Berlin tigen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de für unwirksam erklärt werden.
Internet: www.versicherungsombudsmann.de Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn
Wenn Sie diesen Vertrag bei uns über das Internet abgeschlos- - die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages not-
sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an wendig sind oder
die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die
FL188 – 21963 Seite 23 von 33
[Seite 24]
- das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags- C Abkürzungen für Gesetze und Verordnun-
partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der ande-
gen
ren Vertragspartei wäre.
Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf
Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah- einige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir fol-
rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an- gende Abkürzungen:
gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun-
gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann BGB Bürgerliches Gesetzbuch
werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil. DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
EntgFG Entgeltfortzahlungsgesetz
MindZV Mindestzuführungsverordnung
SGB Sozialgesetzbuch
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
VVG Versicherungsvertragsgesetz
FL188 – 21963 Seite 24 von 33
[Seite 25]
D Gesetzesanhang
Hier finden Sie Auszüge aus dem SGB VI und XI (Stand 01.01.2019).
§ 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1. teilweise erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tä-
tigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter
den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
1. voll erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tä-
tigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind
auch
1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein
können, und
2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen
Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
(3) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich
erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
(4) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für
eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind:
1. Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
2. Berücksichtigungszeiten,
3. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit
nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine
versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder eine Zeit nach Nummer 1 oder 2 liegt,
4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungszeiten
wegen schulischer Ausbildung.
(5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsmin-
derung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist.
(6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll er-
werbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.
§ 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder
psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder be-
wältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15
festgelegten Schwere bestehen.
(2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in
den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:
1. Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Trep-
pensteigen;
FL188 – 21963 Seite 25 von 33
[Seite 26]
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orien-
tierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Ent-
scheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von
elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch;
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädi-
gendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Per-
sonen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maß-
nahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sons-
tige pflegerelevante inadäquate Handlungen;
4. Selbstversorgung: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen
und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mund-
gerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toiletten-
stuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer
Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde, Bestehen gravierender Probleme bei der Nah-
rungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen;
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
a) in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie
Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel,
b) in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung
von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
c) in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder
therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Ein-
richtungen zur Frühförderung bei Kindern sowie
d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften;
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und
Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt,
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.
(3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe be-
wältigt werden kann, werden bei den Kriterien der in Absatz 2 genannten Bereiche berücksichtigt.
§ 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflege-
bedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.
(2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen. In jedem Modul
sind für die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die Kategorien stellen die in ihnen
zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten dar. Den
Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 ersichtlich
sind. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen
gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet:
1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter Berücksichtigung der in ihm zum Ausdruck kommenden Schwere der Beeinträchtigun-
gen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der folgenden Gewichtung der Module die in Anlage 2 festgelegten, gewichteten
Punkte zugeordnet. Die Module des Begutachtungsinstruments werden wie folgt gewichtet:
1. Mobilität mit 10 Prozent,
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15 Prozent,
3. Selbstversorgung mit 40 Prozent,
4. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent,
5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent.
(3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul zu addieren und dem in
Anlage 2 festgelegten Punktbereich sowie den sich daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzuordnen. Den Modulen 2 und 3 ist ein
gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3
besteht. Aus den gewichteten Punkten aller Module sind durch Addition die Gesamtpunkte zu bilden. Auf der Basis der erreichten Ge-
samtpunkte sind pflegebedürftige Personen in einen der nachfolgenden Pflegegrade einzuordnen:
1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
FL188 – 21963 Seite 26 von 33
[Seite 27]
4. ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
5. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
(4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden,
auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richtlinien nach § 17
Absatz 1 die pflegefachlich begründeten Voraussetzungen für solche besonderen Bedarfskonstellationen.
(5) Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen des Fünften
Buches vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind
Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen Gründen regel-
mäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den in § 14 Absatz 2 genannten sechs Bereichen ist
oder mit einer solchen notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht.
(6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fä-
higkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.
(7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den Absätzen 3, 4 und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft:
1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2,
2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3,
3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4,
4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5.
Anlage 1 (zu § 15 SGB XI)
Einzelpunkte der Module 1 bis 6
Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul
Modul 1: Einzelpunkte im Bereich der Mobilität
Das Modul umfasst fünf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet
werden:
Ziffer Kriterien selbständig überwiegend selbstän- überwiegend unselbständig unselbständig
dig
1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 3
1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 0 1 2 3
1.3 Umsetzen 0 1 2 3
1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbe- 0 1 2 3
reichs
1.5 Treppensteigen 0 1 2 3
Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
Das Modul umfasst elf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet wer-
den:
Ziffer Kriterien Fähigkeit vorhanden/ Fähigkeit größten- Fähigkeit in geringem Fähigkeit nicht
unbeeinträchtigt teils vorhanden Maße vorhanden vorhanden
2.1 Erkennen von Personen aus dem 0 1 2 3
näheren Umfeld
2.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 3
2.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 3
2.4 Erinnern an wesentliche Ereig- 0 1 2 3
nisse oder Beobachtungen
2.5 Steuern von mehrschrittigen All- 0 1 2 3
tagshandlungen
2.6 Treffen von Entscheidungen im 0 1 2 3
Alltag
FL188 – 21963 Seite 27 von 33
[Seite 28]
2.7 Verstehen von Sachverhalten und 0 1 2 3
Informationen
2.8 Erkennen von Risiken und Gefah- 0 1 2 3
ren
2.9 Mitteilen von elementaren Bedürf- 0 1 2 3
nissen
2.10 Verstehen von Aufforderungen 0 1 2 3
2.11 Beteiligen an einem Gespräch 0 1 2 3
Modul 3: Einzelpunkte im Bereich der Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Das Modul umfasst dreizehn Kriterien, deren Häufigkeit des Auftretens in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten
gewertet wird:
Ziffer Kriterien nie oder selten (ein- bis dreimal inner- häufig (zweimal bis mehrmals täglich
sehr selten halb von zwei Wochen) wöchentlich, aber nicht täglich)
3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauf- 0 1 3 5
fälligkeiten
3.2 Nächtliche Unruhe 0 1 3 5
3.3 Selbstschädigendes und autoag- 0 1 3 5
gressives Verhalten
3.4 Beschädigen von Gegenständen 0 1 3 5
3.5 Physisch aggressives Verhalten ge- 0 1 3 5
genüber anderen Personen
3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5
3.7 Andere pflegerelevante vokale Auf- 0 1 3 5
fälligkeiten
3.8 Abwehr pflegerischer und anderer 0 1 3 5
unterstützender Maßnahmen
3.9 Wahnvorstellungen 0 1 3 5
3.10 Ängste 0 1 3 5
3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver 0 1 3 5
Stimmungslage
3.12 Sozial inadäquate Verhaltenswei- 0 1 3 5
sen
3.13 Sonstige pflegerelevante inadä- 0 1 3 5
quate Handlungen
Modul 4: Einzelpunkte im Bereich der Selbstversorgung
Das Modul umfasst dreizehn Kriterien:
Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 4.1 bis 4.12
Die Ausprägungen der Kriterien 4.1 bis 4.12 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Punkten gewertet:
Ziffer Kriterien selbstän- überwiegend selb- überwiegend un- unselbstän-
dig ständig selbständig dig
4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers 0 1 2 3
4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahn- 0 1 2 3
pflege/ Prothesenreinigung, Rasieren)
4.3 Waschen des Intimbereichs 0 1 2 3
4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare 0 1 2 3
4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers 0 1 2 3
4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers 0 1 2 3
4.7 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen 0 1 2 3
von Getränken
4.8 Essen 0 3 6 9
FL188 – 21963 Seite 28 von 33
[Seite 29]
4.9 Trinken 0 2 4 6
4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls 0 2 4 6
4.11 Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang 0 1 2 3
mit Dauerkatheter und Urostoma
4.12 Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang 0 1 2 3
mit Stoma
Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 4.8 sowie die Ausprägung der Kriterien der Ziffern 4.9 und 4.10 werden wegen ihrer beson-
deren Bedeutung für die pflegerische Versorgung stärker gewichtet.
Die Einzelpunkte der Kriterien der Ziffern 4.11 und 4.12 gehen in die Berechnung nur ein, wenn bei der Begutachtung beim Versicherten
darüber hinaus die Feststellung „überwiegend inkontinent“ oder „vollständig inkontinent“ getroffen wird oder eine künstliche Ableitung von
Stuhl und Harn erfolgt.
Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 4.13
Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 4.13 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:
Ziffer Kriterium entfällt teilweise vollständig
4.13 Ernährung parenteral oder über Sonde 0 6 3
Das Kriterium ist mit „entfällt“ (0 Punkte) zu bewerten, wenn eine regelmäßige und tägliche parenterale Ernährung oder Sondenernährung
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nicht erforderlich ist. Kann die parenterale Ernährung oder Sondenernährung
ohne Hilfe durch andere selbständig durchgeführt werden, werden ebenfalls keine Punkte vergeben.
Das Kriterium ist mit „teilweise“ (6 Punkte) zu bewerten, wenn eine parenterale Ernährung oder Sondenernährung zur Vermeidung von
Mangelernährung mit Hilfe täglich und zusätzlich zur oralen Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit erfolgt.
Das Kriterium ist mit „vollständig“ (3 Punkte) zu bewerten, wenn die Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit ausschließlich oder nahezu
ausschließlich parenteral oder über eine Sonde erfolgt.
Bei einer vollständigen parenteralen Ernährung oder Sondenernährung werden weniger Punkte vergeben als bei einer teilweisen paren-
teralen Ernährung oder Sondenernährung, da der oft hohe Aufwand zur Unterstützung bei der oralen Nahrungsaufnahme im Fall aus-
schließlich parenteraler oder Sondenernährung weitgehend entfällt.
Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 4.K
Bei Kindern im Alter bis 18 Monate werden die Kriterien 4.1 bis 4.13 durch das Kriterium 4.K ersetzt:
Ziffer Kriterium Einzel-
punkte
4.K Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außerge- 20
wöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen
Modul 5: Einzelpunkte im Bereich der Bewältigung von und des selbständigen Umgangs mit krankheits oder therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen
Das Modul umfasst sechzehn Kriterien.
Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7
Die durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen pro Tag bei den Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7 wird in den folgenden Kategorien mit
den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:
Ziffer Kriterien in Bezug auf entfällt oder selbständig Anzahl der Maßnahmen
pro Tag pro Woche pro Monat
5.1 Medikation 0
5.2 Injektion (subcutan oder intramuskulär) 0
5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port) 0
5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe 0
5.5 Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen 0
5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen 0
5.7 Körpernahe Hilfsmittel 0
Summe der Maßnahmen aus 5.1 bis 5.7 0
Umrechnung in Maßnahmen pro Tag 0
Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7
FL188 – 21963 Seite 29 von 33
[Seite 30]
Maßnahme pro keine oder seltener als ein- mindestens einmal bis maximal mehr als dreimal bis maximal mehr als achtmal
Tag mal täglich dreimal täglich achtmal täglich täglich
Einzelpunkte 0 1 2 3
Für jedes der Kriterien 5.1 bis 5.7 wird zunächst die Anzahl der durchschnittlich durchgeführten Maßnahmen, die täglich und auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Tag, die Maßnahmen, die wöchentlich und auf Dauer, vo-
raussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Woche und die Maßnahmen, die monatlich und auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Monat erfasst. Berücksichtigt werden nur Maßnahmen, die
vom Versicherten nicht selbständig durchgeführt werden können.
Die Zahl der durchschnittlich durchgeführten täglichen, wöchentlichen und monatlichen Maßnahmen wird für die Kriterien 5.1 bis 5.7
summiert (erfolgt zum Beispiel täglich dreimal eine Medikamentengabe – Kriterium 5.1 – und einmal Blutzuckermessen – Kriterium 5.6 –,
entspricht dies vier Maßnahmen pro Tag). Diese Häufigkeit wird umgerechnet in einen Durchschnittswert pro Tag. Für die Umrechnung
der Maßnahmen pro Monat in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Monat durch 30 geteilt. Für die Umrechnung
der Maßnahmen pro Woche in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Woche durch 7 geteilt.
Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11
Die durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen pro Tag bei den Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11 wird in den folgenden Kategorien mit
den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:
Ziffer Kriterien in Bezug auf entfällt oder selbständig Anzahl der Maßnahmen
pro Tag pro Woche pro Monat
5.8 Verbandswechsel und Wundversorgung 0
5.9 Versorgung mit Stoma 0
5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführ- 0
methoden
5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 0
Summe der Maßnahmen aus 5.8 bis 5.11 0
Umrechnung in Maßnahmen pro Tag 0
Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11
Maßnahme pro keine oder seltener als einmal ein- bis mehrmals ein- bis unter dreimal mindestens dreimal
Tag wöchentlich wöchentlich täglich täglich
Einzelpunkte 0 1 2 3
Für jedes der Kriterien 5.8 bis 5.11 wird zunächst die Anzahl der durchschnittlich durchgeführten Maßnahmen, die täglich und auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Tag, die Maßnahmen, die wöchentlich und auf Dauer vo-
raussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Woche und die Maßnahmen, die monatlich und auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Monat erfasst. Berücksichtigt werden nur Maßnahmen, die
vom Versicherten nicht selbständig durchgeführt werden können.
Die Zahl der durchschnittlich durchgeführten täglichen, wöchentlichen und monatlichen Maßnahmen wird für die Kriterien 5.8 bis 5.11
summiert. Diese Häufigkeit wird umgerechnet in einen Durchschnittswert pro Tag. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Monat in
Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Monat durch 30 geteilt. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Woche in
Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Woche durch 7 geteilt.
Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.12 bis 5.K
Die durchschnittliche wöchentliche oder monatliche Häufigkeit von zeit- und technikintensiven Maßnahmen in häuslicher Umgebung, die
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, wird in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzel-
punkten gewertet:
Ziffer Kriterium in Bezug auf entfällt oder selb- täglich wöchentliche Häufigkeit monatliche Häufigkeit
ständig multipliziert mit multipliziert mit
5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in 0 60 8,6 2
häuslicher Umgebung
Für das Kriterium der Ziffer 5.12 wird zunächst die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Maßnah-
men, die wöchentlich vorkommen, und die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Maßnahmen, die
monatlich vorkommen, erfasst. Kommen Maßnahmen regelmäßig täglich vor, werden 60 Punkte vergeben.
Jede regelmäßige wöchentliche Maßnahme wird mit 8,6 Punkten gewertet. Jede regelmäßige monatliche Maßnahme wird mit zwei Punk-
ten gewertet.
Die durchschnittliche wöchentliche oder monatliche Häufigkeit der Kriterien der Ziffern 5.13 bis 5.K wird wie folgt erhoben und mit den
nachstehenden Punkten gewertet:
FL188 – 21963 Seite 30 von 33
[Seite 31]
Ziffer Kriterien entfällt oder wöchentliche Häufigkeit monatliche Häufigkeit
selbständig multipliziert mit multipliziert mit
5.13 Arztbesuche 0 4,3 1
5.14 Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrich- 0 4,3 1
tungen (bis zu drei Stunden)
5.15 Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder 0 8,6 2
therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden)
5.K Besucher von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern 0 4,3 1
Für jedes der Kriterien der Ziffern 5.13 bis 5.K wird zunächst die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchge-
führten Besuche, die wöchentlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, und die Anzahl der regelmä-
ßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Besuche, die monatlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs
Monate, vorkommen, erfasst. Jeder regelmäßige wöchentliche Besuch wird mit 4,3 Punkten gewertet. Handelt es sich um zeitlich ausge-
dehnte Arztbesuche oder Besuche von anderen medizinischen oder therapeutischen Einrichtungen, werden sie doppelt gewertet.
Die Punkte der Kriterien 5.12 bis 5.15 – bei Kindern bis 5.K – werden addiert. Die Kriterien der Ziffern 5.12 bis 5.15 – bei Kindern bis 5.K
– werden anhand der Summe der so erreichten Punkte mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:
Summe Einzelpunkte
0 bis unter 4,3 0
4,3 bis unter 8,6 1
8,6 bis unter 12,9 2
12,9 bis unter 60 3
60 und mehr 6
Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 5.16
Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 5.16 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:
Ziffer Kriterien entfällt oder selb- überwiegend selb- überwiegend un- unselbstän-
ständig ständig selbständig dig
5.16 Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder 0 1 2 3
therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Modul 6: Einzelpunkte im Bereich der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Das Modul umfasst sechs Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Punkten gewertet werden:
Ziffer Kriterien selbständig überwiegend selbstän- überwiegend unselb- unselbständig
dig ständig
6.1 Gestaltung des Tages- 0 1 2 3
ablaufs und Anpassung
an Veränderungen
6.2 Ruhen und Schlafen 0 1 2 3
6.3 Sichbeschäftigen 0 1 2 3
6.4 Vornehmen von in die 0 1 2 3
Zukunft gerichteten Pla-
nungen
6.5 Interaktion mit Personen 0 1 2 3
im direkten Kontakt
6.6 Kontaktpflege zu Perso- 0 1 2 3
nen außerhalb des di-
rekten Umfelds
FL188 – 21963 Seite 31 von 33
[Seite 32]
Anlage 2 (zu § 15 SGB XI)
Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)
Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul
Module Ge- 0 1 2 3 4
wich-
Keine Geringe Erhebli- Schwere Schwerste
tung che
1 Mobilität 0–1 2–3 4–5 6–9 10 – 15 Summe der Einzelpunkte im
Modul 1
10 % 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1
2 Kognitive und kommunikative 0–1 2–5 6 – 10 11 – 16 17 – 33 Summer der Einzelpunkte im
Fähigkeiten Modul 2
3 Verhaltensweisen und psychi- 0 1–2 3–4 5–6 7 – 65 Summe der Einzelpunkte im
sche Problemlagen Modul 3
15 %
Höchster Wert aus Modul 2 oder 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die
Modul 3 Module 2 und 3
4 Selbstversorgung 0–2 3–7 8 – 18 19 – 36 37 – 54 Summe der Einzelpunkte im
Modul 4
40 % 0 10 20 30 40 Gewichtete Punkte im Modul 4
5 Bewältigung von und selbstän- 0 1 2–3 4–5 6 – 15 Summe der Einzelpunkte im
diger Umgang mit krankheits- Modul 5
oder therapiebedingten Anfor-
20 % 0 5 10 15 20 Gewichtete Punkte im Modul 5
derungen und Belastungen
6 Gestaltung des Alltagslebens 0 1–3 4–6 7 – 11 12 – 18 Summe der Einzelpunkte im
und sozialer Kontakte Modul 6
15 % 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul 6
7 Außerhäusliche Aktivitäten Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen
Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Ver-
8 Haushaltsführung sorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.
FL188 – 21963 Seite 32 von 33
[Seite 33]
Sehr geehrte Kundin, Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widerspro-
sehr geehrter Kunde, chen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen.
Dies gilt unabhängig davon, wie vielen Erhöhungen Sie wider-
falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihre Versicherung sprochen haben.
ohne erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können,
gelten folgende Versicherungsbedingungen. (2) Auf unsere Veranlassung
Ein Recht auf Erhöhung von Beitrag und Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung besteht in folgenden Situationen nicht mehr:
Versicherungsbedingungen für die - Sie haben Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfä-
planmäßige Erhöhung der Beiträge und higkeit oder sonstiger Invalidität beantragt. Im Falle der Ab-
lehnung oder Beendigung unserer Leistungspflicht können
Leistungen der Berufsunfähigkeits- Sie innerhalb von 2 Jahren die Wiederaufnahme der Erhö-
versicherung hungen beantragen. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung
verzichten wir. Wir prüfen dann die Einhaltung der einkom-
mensabhängigen Obergrenze nach Absatz (3).
- Sie nehmen den BU-Retter nach § 18 Absatz (2) in An-
Inhaltsverzeichnis
spruch.
- Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt weniger als
§1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhöhung
5 Jahre. Ist der Vertrag als Rückdeckungsversicherung für
der Beiträge?
eine Pensionszusage abgeschlossen worden, so erfolgt die
§2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und
Erhöhung bis maximal 1 Jahr vor Ablauf der Beitragszah-
Versicherungsleistungen?
lungsdauer.
§3 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?
- Nach dem 62. Geburtstag der versicherten Person.
§4 Wonach errechnen sich die erhöhten
- Sie haben die doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall
Versicherungsleistungen?
mit uns vereinbart und die garantierte jährliche Berufsunfä-
§5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung
higkeitsrente beträgt mindestens 24.000 EUR.
der Versicherungsleistungen?
- Die einkommensbezogene Obergrenze nach Absatz (3) wird
überschritten.
§1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhö-
hung der Beiträge? (3) Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung
Der Beitrag für diesen Vertrag erhöht sich jeweils um den verein- Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch insgesamt nicht
barten Prozentsatz. mehr als 80 % des Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit ab-
gesichert wird. Ist eine doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Un-
Es kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im gleichen fall vereinbart, beträgt diese Grenze 60 % des Nettoeinkommens.
Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenver- Bei Selbstständigen ist hierfür der durchschnittliche Nettogewinn
sicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die jährliche Erhö- über die letzten 3 Geschäftsjahre maßgeblich.
hung jeweils mindestens 5 %.
Wir berücksichtigen hierbei
Die Erhöhung des Beitrages bewirkt eine Erhöhung der garantier- - alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonsti-
ten Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung. gen Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der
Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Ver- Überschussbeteiligung.
hältnis wie die Beiträge (siehe § 4). - gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen
Versorgungssystemen.
§2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und - Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken
Versicherungsleistungen? mit 50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-
rente.
Die Erhöhungen des Beitrages und der garantierten Berufsunfä-
higkeitsrente erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungs- §4 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs-
beginns. leistungen?
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkann-
über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. grundlagen der Beitragskalkulation. Wir legen dabei die bisheri-
gen tariflichen Risikomerkmale zugrunde, insbesondere die be-
Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen sich rufliche Tätigkeit.
Beitrag und Versicherungsleistungen zum ersten Mal am ersten Das in den Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähig-
Jahrestag nach dem Ende der Staffelphase. keitsversicherung in § 20 beschriebene Verfahren zur Erhebung
und Verrechnung von Kosten gilt auch für die Erhöhung. Dabei
§3 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden? wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Kosten wie ein eigen-
ständiger Vertrag behandelt.
(1) Auf Ihren Wunsch §5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö-
hung der Versicherungsleistungen?
Sie können jeder Erhöhung bis zum Ende des zweiten Monats
nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Dann entfällt diese Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Verein-
rückwirkend. Die Erhöhung entfällt auch, wenn Sie den ersten er- barungen gelten auch für die Erhöhung der Versicherungsleistun-
höhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö- gen. Dies gilt insbesondere für die Versicherungsbedingungen
hungstermin zahlen. und von Ihnen festgelegte Bezugsrechte.
Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung
nachholen. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen bei
Verletzung der Anzeigepflicht nicht erneut in Gang.
FL188 – 21963 Seite 33 von 33