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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Tier-Krankenversicherung
(AVB Tier-KV)
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.01.2024
Inhaltsübersicht Seite Seite Seite
Begriffsdefinitionen und
Erläuterungen der Fachausdrücke ........................2 A1 – 4 Besondere Einschlüsse ..........................5 Die Versicherungsdauer
Teil A A1 – 5 Zahnbehandlungen..................................5 6 Wann beginnt und wann endet der
Vertrag? ........................................................ 7
Abschnitt 1 – Basis-Regelungen A1 – 6 Besondere Ausschlüsse .........................5 6.1 Beginn und Ende des
die für alle Leistungsarten gelten Versicherungsschutzes ...................... 7
6.2 Dauer und Ende des Vertrages.......... 7
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang A2 Operationskosten 6.3 Kündigung nach Versicherungsfall..... 7
6.4 Versicherungsjahr .............................. 7
1 Versichertes Risiko ..................................... 3 Leistungsvoraussetzungen und
Leistungsumfang
2 Wartezeiten für Versicherungsfälle ........... 3 Der Versicherungsbeitrag
2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit.. 3 A2 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..5
2.2 Allgemeine Wartezeit.......................... 3 7 Was müssen Sie bei der Beitrags-
2.3 Besondere Wartezeit .......................... 3 A2 – 2 Beginn und Ende des zahlung beachten?
2.4 Wegfall der Wartezeit ......................... 3 Versicherungsfalls...................................5 Was geschieht, wenn Sie einen
2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 8
dem Zeitpunkt des Vertragsab- A2 – 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht? 7.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 8
schlusses (Antragstellung) und (Besondere Leistungsausschlüsse) ......5 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter
dem vereinbarten Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder
beginn auftreten.................................. 3 A2 – 4 Jahreshöchstentschädigung..................5 einmaligen Beitrages .......................... 8
7.3 Zahlung und Folgen verspäteter
3 Welche Kosten ersetzen wir im Zahlung des Folgebeitrages............... 8
Versicherungsfall? ...................................... 3 Teil B 7.4 Beitragszahlung per SEPA-Last-
schriftmandat, PayPal oder mit
4 In welchen Ländern besteht 1 Wann werden unsere Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
Versicherungsschutz? ................................ 4 Geldleistungen fällig? ................................. 6 Kündigungsrecht bei Widerruf ........... 8
7.5 Beitrag bei vorzeitiger
5 Welche Kosten übernehmen wir nicht 2 Rangverhältnis der Leistungen bei Vertragsbeendigung ........................... 8
(Allgemeine Leistungsausschlüsse)? mehreren Versicherungsverträgen ........... 6 7.6 Beitragsberechnung/Änderung
5.1 Ausschluss bekannter des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 8
Beeinträchtigungen............................. 4
5.2 Ausgeschlossene Operationen Ihre Pflichten und Obliegenheiten 8 Beitragsanpassung .................................... 8
und sonstige (veterinärärztliche)
Leistungen .......................................... 4 3 Was bedeutet die vorvertragliche
5.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- Anzeigepflicht und welche Folgen Weitere Bestimmungen
hang mit Trächtigkeit und Geburt ....... 4 hat ihre Verletzung? .................................... 6
9 Versicherung für fremde Rechnung .......... 9
4 Ihre Obliegenheiten ..................................... 6
Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten 4.1 Welche Obliegenheiten müssen 10 Wann verjähren die Ansprüche
Sie vor Eintritt des Versicherungs- aus diesem Vertrag? ................................... 9
A1 Heilbehandlungskosten falls beachten? ................................... 6
(ambulant und stationär) 4.2 Welche Obliegenheiten müssen 11 Was ist bei Mitteilungen an uns
Sie nach Eintritt des Versiche- zu beachten? Was gilt bei Änderung
Leistungsvoraussetzungen und rungsfalls beachten? .......................... 7 Ihrer Anschrift .............................................. 9
Leistungsumfang 4.3 Was müssen Sie uns mitteilen,
wenn Sie im Versicherungsfall 12 Bedingungsänderung ................................. 9
A1 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..4 auch eine andere Versicherung
in Anspruch nehmen können?............ 7 13 Künftige Bedingungsverbesserungen ...... 9
A1 – 2 Versicherungsleistungen ........................4 4.4 Welche Rechtsfolgen haben
A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen ......4 Obliegenheitsverletzungen ................. 7 14 Welches Gericht ist zuständig? ................. 9
A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und
-therapie (Telemedizin) ..............4 5 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte 15 Welches Recht findet Anwendung? .......... 9
A1 – 2.2 Physiotherapie ...........................4 auf uns über und welche Obliegenheit
A1 – 2.3 Verhaltenstherapie .....................4 müssen Sie dabei beachten? ..................... 7 16 Sanktions-/Embargoklausel ....................... 9
A1 – 3 Pauschale für Gesundheitsleistungen 17 Wenn Sie mit uns einmal nicht
(Vorsorge) .................................................5 zufrieden sind............................................ 10
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Begriffsdefinitionen Erläuterungen der Fachausdrücke Teil A
enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche-
Was ist der Versicherungsfall? Wichtiger Hinweis: rungsschutzes in der Tierversicherung.
Versicherungsfall ist ein Ereignis, dessen Ein- Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein
tritt unsere Leistungspflicht aus dem Versiche- Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger ■ Abschnitt 1 – Basis-Regelungen
rungsvertrag auslöst. Der Versicherungsfall für Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be- enthält allgemeine Regelungen die für alle
jeden einzelnen Versicherungsbaustein ist unter standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus- nachfolgenden Leistungsarten gelten, z. B.
Teil A in den jeweiligen Regelungen zu den mit- legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle- - versichertes Risiko
versicherten Leistungsarten beschrieben. gung sind allein der Text der Versicherungsbedin- - Wartezeiten
Der Versicherungsfall und unsere Leistungs- gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor- - versicherte Kosten
pflicht endet mit dem Ende des Versicherungs- schriften. - Selbstbeteiligung
vertrages. Rechnungen, die sich auf Behand- - Auslandsschutz
lungen/Operationen nach dem Ende des Versi- – Ektropium: - Ausschlüsse
cherungsvertrages beziehen, sind nicht erstat- Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach
tungsfähig. außen).
– Ellbogengelenksdysplasie (ED): ■ Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten
Was ist eine Krankheit? Fehlentwicklung des Ellbogengelenks.
Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge- Als Folge können weitere Erkrankungen wie Die nachfolgenden Leistungsarten sind nur in
mein anerkannten Stand der veterinärmedizini- auch Arthrosen auftreten. der Höhe der im Versicherungsschein dokumen-
schen Wissenschaft in Deutschland anormaler, – Entropium: tierten Summen versichert.
unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zu- Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in-
stand. nen). – A 1 – Heilbehandlungskosten
– Fragmentierter Processus coronoideus medialis (ambulant und stationär)
Was ist ein Unfall? ulnae: einschließlich Vorsorgepauschale und
Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk- bestimmter Zahnbehandlungen
auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt dysplasie führt. – A 2 – Operationskosten
und eine körperliche Schädigung des versicher- – Hüftgelenksdysplasie (HD):
ten Tieres nach sich zieht. Auch das Verschlu- Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick-
cken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftun- lung des Hüftgelenks.
gen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) – Isolierter Processus anconaeus (IPA): Teil B
gelten als Unfälle. IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die enthält Regelungen über die Fälligkeit von Leistun-
zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen- gen, allgemeine Rechte und Pflichten der Vertrags-
Was ist eine Operation? gelenks führt. parteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des
Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- – Kryptorchismus: Teils A gelten, wie z. B.
ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens, – zu Ihren Obliegenheiten,
versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/ bei dem sich der Hoden vorübergehend oder – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Ge- dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet. zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung,
sundheitszustandes. Hierbei muss die Haut – Nabelbruch: – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
oder darunter liegendes Gewebe mehr als Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch- Kündigung,
punktförmig durchtrennt werden. wand. – zu weiteren Bestimmungen.
– Patellaluxation:
Als Operation gelten auch folgende Eingriffe un- Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie-
ter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie: scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann.
– Wundversorgung durch Nähen oder Klam- – Persistierende Milchcanini:
mern (primäre und sekundäre Wundnaht), Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach
– Zahnextraktionen und dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im
– Zahnwurzelbehandlungen. Zahnbogen verbleiben.
– Radius curvus:
Was ist eine Heilbehandlung? Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms,
Eine Heilbehandlung ist die veterinärmedizi- die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt.
nisch notwendige – nicht operative - Behand- – Zu langes Gaumensegel:
lung des versicherten Tieres wegen einer Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte-
Krankheit oder eines Unfalls. ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh-
ren.
Was zählt zur Physiotherapie?
In diesen Versicherungsbedingungen werden
Behandlungen, die zur Stabilisierung und Stär- Verweise auf andere Textstellen
kung des Bewegungsapparates eingesetzt wer-
den, unter dem Oberbegriff "Physiotherapie" zu- Um Ihnen das Auffinden von Verweisen auf andere
sammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise Textstellen zu erleichtern, geben wir immer die Zif-
auch Chiropraktik und Osteopathie. fern an, unter denen Sie den entsprechenden Text
finden. Steht nicht "Teil A" oder "Teil B" vor dem Ver-
weis, so finden Sie ihn in dem Teil der Bedingungen,
den Sie gerade lesen.
Das Gleiche gilt für "Abschnitt 1" und "Abschnitt 2".
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Teil A hormonabhängigen sonstigen Tumoren). 3 Welche Kosten ersetzen wir im
Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 5.3) Versicherungsfall?
Abschnitt 1 – Basis-Regelungen, bleibt bestehen.
die für alle Leistungsarten gelten Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
b) Die Wartezeit beträgt 18 Monate fern 3.1 bis 3.6 bezeichneten Kosten ist, dass die
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsme-
Diagnosen: thoden und die vom Tierarzt verordneten/verschrie-
1 Versichertes Risiko – Ektropium; benen Medikamente und Verbrauchsmaterialien
– Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; nach dem aktuellen und allgemein anerkannten
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- – Hüftgelenksdysplasie (HD)*; Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten – Patellaluxation; Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild bezie-
Tiere. – Radius curvus. hungsweise die Unfallfolge medizinisch notwendig,
*Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro- sind.
dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine cessus anconaeus (IPA).
Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig 3.1 Vergütungen des Tierarztes
identifizierbar ist. Dies ist der Fall, 2.4 Wegfall der Wartezeit a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung 2.4.1 Bei Unfällen nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren-
durch einen Chip mit Chipnummer oder durch Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen satzes.
eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- (Definition auf Seite 2) besteht keine Wartezeit, so-
zeichnet und entsprechend in der von Ihnen fern die Behandlung ausschließlich und nachweislich b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines
eingereichten Rechnung des behandelnden auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht
Tierarztes durch die Angabe der identischen werden erstatten wir
Nummer identifiziert ist, oder, 2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, an – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so-
tige Kennzeichnung des behandelten Tieres Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes: wie
mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An- – die Notdienstgebühr nach der GOT,
wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am
geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche- Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der
rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.
2 Wartezeiten für Versicherungsfälle zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge- Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt
machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi- zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die
2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit cherungsvertrages war. Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 3.1 a).
Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be- - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste-
ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier hende Versicherungsdauer der Vorversicherung 3.2 Medikamente, Verbrauchsmaterial und
erst nach Ablauf einer Wartezeit. auf die Wartezeit angerechnet. Hilfsmittel
Dies gilt nicht für solche Leistungsinhalte- und - Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-
Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte umfänge, die über den Vorversicherungsvertrag brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom
Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver- nicht erstattet worden wären (z. B. durch Leis- Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
sicherungsbeginn. tungsausschlüsse, höhere Selbstbeteiligung,
niedrigeren Erstattungssatz, niedrigere Höchs- 3.3 Kostenzuschuss für Prothesen
Liegt der Zeitpunkt tentschädigung, geringeren Gebührensatz nach Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR
a) klinisch relevanter Symptome von der Gebührenordnung für Tierärztinnen und an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma-
Erkrankungen oder Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Ein- ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ-
b) der Diagnosestellung von Erkrankungen tritts des Versicherungsfalls jeweils gültigen teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete-
vor Beginn des nach Ablauf von Wartzeiten einset- Fassung). rinärmedizinisch notwendig und nach Ablauf der be-
zenden Versicherungsschutzes, so sind die jeweilige sonderen Wartezeit von 18 Monaten (Ziffer 2.3.1)
Krankheit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversi- 2.4.3 Nachweispflicht vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
chert. Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit
prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla- 3.4 Wegegeld und Reisekosten bei fehlender
2.2 Allgemeine Wartezeit gen einreichen: Transportfähigkeit
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit be- - Die Kündigungsbestätigung Ihres Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die
trägt die Wartezeit 30 Tage. Vorversicherers, Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten
- den Versicherungsschein Ihres Vorversicherers nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig
2.3 Besondere Wartezeiten mit den gültigen Versicherungsbedingungen. war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als
2.3.1 Für alle Leistungsarten Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes
Eine Wartezeit von 18 Monaten gilt hinsichtlich des 2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen dem Transportmittel fehlt.
Einsetzens und Fixierens von Prothesen und den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Antrag-
dafür in Ziffer 3.3 zugesagten Kostenzuschuss. stellung) und dem vereinbarten Versiche- 3.5 Kosten für Behandlung im Ausland
rungsbeginn auftreten Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im
2.3.2 Besondere Wartezeiten bei der Leistungs- Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des Ausland eintritt (Ziffer 4) oder eine Behandlung im
art Operationskosten (Abschnitt 2 Versicherers ohne zeitliche Unterbrechung des Ver- Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten gemäß den
Ziffer A2) sicherungsschutzes – ab Beginn dieses Vertrages Ziffern 3.1 bis 3.6 bis zur Höhe der im jeweiligen
Versicherungsschutz, sofern die anfallenden Be- Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte,
Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend un- handlungen und/oder Operationen auch beim Vor- jedoch maximal die Vergütungen nach der in
ter a) und b) aufgeführten Erkrankungen gelten be- versicherer versichert gewesen wären. Unsere Leis- Deutschland geltenden GOT.
sondere Wartezeiten. tung ist begrenzt auf die Leistung, die der direkte
Vorversicherer gezahlt hätte, wenn der Vertrag dort 3.6 Kosten für Einschläferung durch Injektion
a) Die Wartezeit beträgt 6 Monate ungekündigt fortgeführt worden wäre. Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie-
für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das
Diagnosen bzw. für folgende Operationen: Gilt für diese Behandlungen/Operationen eine be- Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch
– Entropium; sondere Wartezeit, so werden die Kosten dafür nur Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier-
– Nabelbruch; dann übernommen, wenn die besondere Wartezeit für angefallenen Kosten nach der GOT.
– Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gy- zum Zeitpunkt des Unfalles/der Feststellung der
näkologischen, andrologischen oder onkologi- Krankheit gemäß 2.4.2 bereits abgelaufen ist. 3.7 Selbstbeteiligung
schen Erkrankungen durchgeführt werden muss Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von
(ausschließlich bei Entzündungen oder tumor- der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche-
ösen Veränderungen der Geschlechtsorgane,
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rungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel- Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss- Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten
cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha- lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundge-
ben. bung entstehen; A1 – Heilbehandlungskosten
Vorsorgeleistungen gemäß Abschnitt 2, Ziffer A1 – 3 e) Behandlungen oder Operationen aufgrund von (ambulant und stationär)
werden ohne Abzug einer Selbstbeteiligung bis zur Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben,
vereinbarten Grenze erstattet. Überschwemmungen und Kernenergie entstehen; Leistungsvoraussetzungen und
f) Behandlungen oder Operationen aufgrund von Leistungsumfang
3.8 Jahreshöchstentschädigung Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pande-
Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, mien entstehen; A1 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- g) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim-
schädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehand- plantation; Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch not-
lungskosten und/oder Operationskosten vereinbart h) Behandlungen oder Operationen aufgrund von wendige Heilbehandlung des versicherten Tieres
haben. Kryptorchismus; wegen einer Krankheit oder eines Unfalls.
i) Ernährungsberatung oder Rationsberechnung
3.9 Jährliche Begrenzungen/Abrechnungsjahr ohne Indikation; Der Versicherungsfall beginnt mit der notwendigen
Jährliche Begrenzungen (Jahreshöchstentschädi- j) Sachkundenachweis für Hundehalter; Heilbehandlung; er endet,
gung und andere Entschädigungsgrenzen) gelten k) Untersuchungen zur Zuchtzulassung oder zum - wenn nach veterinärmedizinischem Befund Be-
immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten Feststellen der Zuchttauglichkeit; handlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht,
(Abrechnungsjahr). Dieser Zeitraum beginnt immer l) vorsorgliche Untersuchungen zur Feststellung - spätestens jedoch, wenn der Versicherungsver-
an dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns. von rassespezifischen Erkrankungen; trag endet (Teil B, Ziffer 6.2.3).
Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am m) Mittel zur Reinigung oder Schädlingsbekämp- Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder
15.01.2022 beginnt das jeweilige Abrechnungs- fung, die nicht zur direkten Behandlung am Tier ver- Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher
jahr immer am 15.01. eines Jahres. wendet werden (z. B. Fogger oder Umgebungs- behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so
sprays). entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
4 In welchen Ländern besteht
Versicherungsschutz? 5.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit A1 – 2 Versicherungsleistungen
Trächtigkeit und Geburt
Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Nicht übernommen werden die Kosten für Behand- Im Versicherungsfall ersetzen wir Ihnen im Rahmen
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht lungen oder Operationen (inklusive Voruntersuchung der ggf. vereinbarten Jahreshöchstentschädigung
je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit und Nachbehandlung) von Krankheiten oder Unfäl- gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 die durch tierärztliche
für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. len, die im Zusammenhang mit dem Decken oder Rechnung nachgewiesenen Kosten für
der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres ste-
5 Welche Kosten übernehmen wir nicht hen. A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen
(Allgemeine Leistungsausschlüsse)? Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien,
Versichert sind einmalig je versichertes Tier Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, so-
Die nachfolgend genannten Ausschlüsse gelten für - die Operationskosten, die in unmittelbarem Zu- weit es sich nicht um Therapien/Behandlungen ge-
alle Leistungsarten. Besondere Leistungsaus- sammenhang mit einem Kaiserschnitt entste- mäß Vorsorgepauschale (A1 – 3) handelt.
schlüsse sind unter den jeweiligen Leistungsarten hen, der wegen Komplikationen bei der Geburt
geregelt, diese gelten dann nur für die entspre- veterinärmedizinisch notwendig ist; Dazu gehören auch komplementäre Behandlungs-
chende Leistungsart. - die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und methoden, die nicht separat unter Ziffer A1 – 2 auf-
Geburt. geführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, La-
5.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise
Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be- veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert
dingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-
bis zum Beginn des Versicherungsschutzes (Teil B, mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
Ziffer 6.1) bekannt geworden sind. Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-
Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut- gewandt, verordnet oder verschrieben werden.
zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange-
borene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlent- A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und
wicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche- -therapie (Telemedizin)
rungsbedingungen Versicherungsschutz. sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt
wurde. Bei Telediagnostik oder -therapie erfolgt
Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind keine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT.
Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich A1 – 2.2 Physiotherapie
bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- Nach Überweisung durch den Tierarzt, ausgeführt
bedingten Anomalien beruhen. von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten. Je
Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlun-
5.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige gen von maximal 30 Minuten erstattet.
(veterinärärztliche) Leistungen Physiotherapie, die im Rahmen des versicherten
Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- Nachbehandlungszeitraumes nach Operationen an-
sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie gewandt wurde, werden nicht auf diese 10 Behand-
sonstige (veterinärärztliche) Leistungen werden lungen je Indikation angerechnet.
keine Kosten übernommen. Dies gilt für alle versi-
cherten Leistungsarten. A1 – 2.3 Verhaltenstherapie
a) Behandlungen oder Operationen, die der Her- Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung
stellung des jeweiligen Rassestandards dienen; zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie.
b) Behandlungen oder Operationen im Zusam- Die Verhaltenstherapie muss von einem Tierarzt an-
menhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. gewandt, verordnet oder verschrieben und von ei-
Operation eines zu langen Gaumensegels); nem anerkannten Tier-Verhaltenstherapeuten durch-
c) Behandlungen oder Operationen aufgrund von geführt werden. Je Indikation werden bis zu sieben
Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vor- Behandlungen von maximal 1,5 Stunden erstattet.
sätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Hier wird nur die reine Behandlungszeit bezahlt.
Anspruch arglistig erhoben haben; Fahrtkosten/Fahrtzeiten des Behandlers sind vom
d) Behandlungen oder Operationen von Krankhei- Versicherungsschutz ausgeschlossen.
ten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder
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Nicht versichert sind Verhaltenstherapien, die der – Zahnfüllungen, A2 – 2.4 Kosten für operations-
Ausbildung oder normalen Erziehung des Tieres die- – Korrekturen von Zahn- und vorbereitende Untersuchungen
nen. Kieferanomalien, Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir
– Zahnersatz. auch die Kosten
A1 – 3 Pauschale für Gesundheitsleistungen – der Untersuchung, die zur Feststellung der
(Vorsorge) A1 – 5.1 Jahreshöchstentschädigung Diagnose – die zu der Operation führt – erfor-
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, derlich war (Ziffer A2 – 2.1), sowie
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und diverse ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für die Zahn- – für daran anschließende weitere Untersuchun-
andere Behandlungen/Untersuchungen sind in den behandlung vereinbart haben. Diese Leistung wird gen, die der Operationsvorbereitung dienen.
Heilbehandlungskosten eigentlich nicht mitversi- auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah-
chert. Im Rahmen der Pauschale für Gesundheits- gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet. men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er-
leistungen können Sie jedoch für einen Teil dieser heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter-
Behandlungen einen Zuschuss erhalten. A1 – 5.2 Hinweise suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B.
Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).
A1 – 3.1 Folgende Behandlungen/Hilfsmittel/Präpa- über die Leistungsart Operationskosten (Ziffer A2)
rate sind ausschließlich und unabhängig von einer mitversichert. Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar-
Indikation über die Pauschale für Gesundheitsleis- Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt,
tungen (Vorsorge) versichert, über die Pauschale für Gesundheitsleistungen (Ziffer auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht
chemische Kastration (Suprelorin Chip), A1 – 3) ggf. begrenzt mitversichert. begonnen hatte.
operative Kastration/Sterilisation ohne
medizinische Indikation, A1 – 6 Besondere Ausschlüsse A2 – 2.5 Kosten für Nachbehandlung
Vorsorgeuntersuchungen, freiwillige Unter- Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos-
suchungen, Gesundheitschecks ein- Kein Versicherungsschutz besteht für ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im
schließlich Blutuntersuchungen, - Diagnose und Behandlung von Panleukopenie, Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der
Schutzimpfungen, Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut bei der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage
vorsorgliche Wurmkur, Katze, sowie Staupe, Hepatitis (HCC), Lepto- nach dem Tag der Operation) wird im Versiche-
Floh- und Zeckenvorsorge, spirose, Parvovirose und Tollwut beim Hund, rungsschein dokumentiert.
Erstellung von Gesundheitszeugnissen, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für
Gutachten, medizinischen Auskünften, Be- das versicherte Tier durch einen internationalen Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati-
funden und Tierarztbriefen, Impfpass nicht nachgewiesen werden kann. ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge-
Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Ge- - wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel-
schirr, und Therapiemaßnahmen. len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-
Pflegemittel, schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch
Ergänzungsfuttermittel einschließlich komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B.
Vitaminpräparate und Diätfutter, A2 – Operationskosten Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La-
Implantation eines Transponders bzw. Mik- sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-
rochips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Leistungsvoraussetzungen und pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise
Vertragsabschlusses gültigen ISO-Norm Leistungsumfang veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert
inklusive Ausstellung eines EU-Heimtier- sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-
ausweises, A2 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
Zahnsteinentfernung/Zahnreinigung, Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-
manuelle Entleerung des Analbeutels, A2 – 1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not- gewandt, verschrieben oder verordnet werden.
Kürzen der Krallen. wendige Operation des versicherten Tieres wegen Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen
Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver-
A1 – 3.2 Bis zu welcher Höhe? sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen
Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versi- mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.
Abrechnungsjahr (vgl. Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.9) cherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten
bis zu der im Versicherungsschein dokumentierten sein (Teil B, Ziffer 6). A2 – 2.6 Endet der Versicherungsvertrag vor Ab-
Summe in Anspruch genommen werden. Diese Leis- schluss der Nachbehandlung, so bleiben laufende
tung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschä- A2 – 1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- Nachbehandlungen für maximal 15 Kalendertage
digung gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet. tende Untersuchung (Ziffern A2 – 2.1 und A2 – 2.4) nach der Operation weiter versichert.
sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope- Bei verlängerten Versicherungsfällen nach A2 – 2.3
A1 – 4 Besondere Einschlüsse ration (Ziffer A2 – 2.5). Wenn die Operation nicht sind nur Operationen versichert, die während der
durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.
Der Versicherungsschutz für Behandlungen/Operati- Untersuchung nicht versichert.
onen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt
beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn. A2 – 2 Beginn und Ende des A2 – 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht
Dieser Versicherungsschutz kann während der ge- Versicherungsfalls (Besondere Leistungsausschlüsse)?
samten Vertragslaufzeit nur einmal für jedes versi-
cherte Tier in Anspruch genommen werden. A2 – 2.1 Beginn des Versicherungsfalls Ausgeschlossene Operationen und sonstige
Es besteht Versicherungsschutz bei Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- veterinärärztliche Leistungen
- Trächtigkeit (einschließlich aller veterinärmedi- cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- Im Rahmen der Operationskosten werden folgende
zinisch empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen) lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- Kosten nicht übernommen:
und forderlich war (Ziffer A2 – 2.4). a) für Kastration oder Sterilisation.
- Entbindung (einschließlich eines veterinärmedi- (Ausnahme: Ziffer A1 – 3.1 (Vorsorgeleistun-
zinisch notwendigen Kaiserschnitts). A2 – 2.2 Ende des Versicherungsfalls gen) und Abschnitt 1, Ziffer 2.3.2 a) (Wartezeit
Die Ausschlüsse Scheinträchtigkeit und Schäden Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des versi- bei bestimmten Erkrankungen)).
beim Decken des versicherten Tieres (Abschnitt 1 cherten Nachbehandlungszeitraums. b) Kosten für alle Behandlungen, die unter
Ziffer 5.3) bleiben bestehen. A1 – 3.1 (Vorsorgeleistungen) oder A1 – 5
A2 – 2.3 Verlängerter Versicherungsfall (Zahnbehandlungen) aufgeführt sind.
A1 – 5 Zahnbehandlungen Sind wegen derselben Diagnose mehrere Operatio-
nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese A2 – 4 Jahreshöchstentschädigung
Versichert sind ausschließlich die nachfolgend auf- Operationen, deren jeweilige operationsvorberei-
geführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärme- tende Untersuchung (Ziffer A2 – 2.4) und deren je- Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen,
dizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder weilige Nachbehandlungen danach als ein zusam- ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent-
Operationen und die damit im Zusammenhang ste- menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach schädigung je Abrechnungsjahr für Operationen ver-
hende Medikation der versicherten Tiere: dem Ende des versicherten Nachbehandlungszeit- einbart haben.
– Persistierende Milchcanini, raums.
A 3688-03 01/2024 Teil A Seite 5 von 10
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Teil B diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 7.1.1) Ver-
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als tragsbestandteil.
1 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-
tig gehandelt. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
1.1 Fälligkeit unserer Geldleistung nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir 3.2 Mögliche Folgen einer los kündigen, wenn
die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- Anzeigepflichtverletzung – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
unserer Leistungspflicht notwendig sind. Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-
Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir zeigten Umstand ausschließen.
1.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung in einem solchen Fall
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- – vom Vertrag zurücktreten, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung
nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- – den Vertrag kündigen, über die Vertragsänderung hinweisen.
schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in – den Vertrag ändern oder
Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung 3.3 Voraussetzungen für die Ausübung
lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je- anfechten. unserer Rechte
doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
verlängert sich die Monatsfrist entsprechend. 3.2.1 Rücktritt zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
1.3 Direktabrechnung mit können wir vom Vertrag zurücktreten. Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
dem Tierarzt/der Tierklinik haben.
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten – weder eine vorsätzliche, Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen – noch eine grob fahrlässige oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-
den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Anzeigepflichtverletzung vorliegt. gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. zeige kannten.
Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
ab. wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
2 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
Versicherungsverträgen Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-
Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch Versicherungsschutz.
nehmen können? Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-
cherung mit einer anderen Versicherungsgesell- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-
schaft eine Leistung beanspruchen können, geht gender Voraussetzung bestehen: tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs- frist noch nicht verstrichen ist.
pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-
sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn nen gefahrerheblichen Umstand, der Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir – weder für den Eintritt oder die Feststellung des löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung Versicherungsfalls, oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen – noch für die Feststellung oder den Umfang vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie unserer Leistungspflicht Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Ziffer 4.3 entnehmen. ursächlich war. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt
Ihre Pflichten und Obliegenheiten unsere Leistungspflicht. 3.4 Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
3 Was bedeutet die vorvertragliche 3.2.2 Kündigung Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
Anzeigepflicht und welche Folgen Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
hat ihre Verletzung? die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich gewollt beeinflusst worden ist.
noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-
3.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- kündigen. ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech-
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- 3.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Ziffern 3.1 bis 3.4 gelten entsprechend, wenn
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich
sen hätten. ist.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach
gefahrerheblichen Umständen, die wir 3.2.3 Vertragsänderung 4 Ihre Obliegenheiten
– nach Ihrer Vertragserklärung, Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
– aber noch vor Vertragsannahme wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- 4.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor
in Textform stellen. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-
Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-
Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und
auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.
und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- teil.
pflichtet.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn
A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 6 von 10
[Seite 7]
4.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach 4.4.2 Unser Kündigungsrecht 6.2.2 Stillschweigende Verlängerung
Eintritt des Versicherungsfalls beachten? Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
4.2.1 Vorlage der Rechnung füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, fer 4.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-
müssen Sie uns die durch die versicherte Behand- kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb gung zugegangen ist.
lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech- eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
nung nachweisen. Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist 6.2.3 Vertragsbeendigung
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Aus der Rechnung muss ersichtlich sein Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
– der Name des Halters des Tieres, für das die fahrlässig erfolgt ist. bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Leistung erbracht worden ist;
– der Name und Beschreibung des Tieres 5 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-
(Chip/Tätowierungsnummer) für das die auf uns über und welche Obliegenheit zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform
Leistung erbracht worden ist; müssen Sie dabei beachten? kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
– die Diagnose; Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
– die berechnete Leistungsposition gemäß der 5.1 Übergang von Ersatzansprüchen Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
geltenden GOT; Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,
– das Datum der erbrachten Leistungen. zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-
Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-
spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir Textform kündigen.
Untersuchungsdokumente vorzulegen. den übergegangenen Anspruch gegen diese Person
nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- 6.2.4 Unser Umwandlungsangebot im Fall der
4.2.2 Auskunftspflicht lich verursacht hat. Kündigung zum Ablauf durch uns – nach
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, Beginn des 4. Versicherungsjahres
müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß 5.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang Damit Sie im Fall unserer Kündigung zum Ablauf
jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des mit Ersatzansprüchen den Versicherungsschutz für Operationen Ihres Tie-
Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, res nicht verlieren, werden wir Ihnen mit unserer Ab-
tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- laufkündigung den Abschluss einer gesonderten
den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. “Operationskostenversicherung für Tiere“ anbieten,
oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver- für die keine erneute Gesundheitsprüfung Ihres Tie-
sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- 5.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung res erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass wir zum
tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf Abweichend von Ziffer 4.4 gilt bei Verletzung der Ob- Zeitpunkt der Kündigung im Neugeschäft weiterhin
das versicherte Tier einzuholen. liegenheit nach Ziffer 5.2 Folgendes: eine vergleichbare Operationskostenversicherung für
Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- Tiere anbieten.
4.2.3 Untersuchungsrecht letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- Für die Berechnung des Beitrages zur angebotenen
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung Operationskostenversicherung wird das Alter Ihres
müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. Tieres zum Beginn der gekündigten Tier-Kranken-
uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig versicherung berücksichtigt. Zudem werden wir die
Kosten dieser Untersuchung tragen wir. verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen Dauer des bisherigen Tier-Krankenversicherungs-
Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- vertrages auf die besonderen Wartezeiten des ange-
4.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach botenen neuen Vertrages anrechnen.
Versicherungsfall auch eine andere Versi- der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-
cherung in Anspruch nehmen können? terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe 6.3 Kündigung nach Versicherungsfall
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen Fahrlässigkeit vorliegt. Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung
Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie
können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- Die Versicherungsdauer Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens
ben. einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines
6 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-
4.4 Welche Rechtsfolgen haben nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-
Obliegenheitsverletzungen? 6.1 Beginn und Ende des form zugegangen sein.
4.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Versicherungsschutzes
Leistungspflicht Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 7.2 zahlen, jedoch punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsjahres, wirksam wird.
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. Versicherungsfälle (Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 2).
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach
letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit Ziffer 6.2.4 gilt entsprechend für unsere Kündigung
Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- dem Ende des Vertrages (Ziffer 6.2.3). nach einem Schadensfall ab dem 4. Versicherungs-
sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah- jahr.
kürzen wir die Leistung nicht. men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- Teil A, Abschnitt 2, Ziffer A2 – 2.6 bis zu 15 Kalen- 6.4 Versicherungsjahr
sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- dertagen nach der Operation weiter versichert. Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
letzung der Obliegenheit 6.2 Dauer und Ende des Vertrages sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung 6.2.1 Vertragsdauer nen Zeitpunkt.
des Versicherungsfalls Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
– noch für die Feststellung oder den Umfang gegebenen Zeitraum abgeschlossen. Ausnahme:
unserer Leistungspflicht ursächlich war. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
tig verletzt haben.
A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 7 von 10
[Seite 8]
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- 7.3 Zahlung und Folgen verspäteter c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- Zahlung des Folgebeitrages schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Bei-
weils ganze Jahre. 7.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung tragseinzug
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die ander-
Beispiel: ten Zeitpunkt fällig. weitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerru-
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- fen, so können wir den Vertrag zum Ende des lau-
trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, 7.3.2 Verzug fenden Versicherungsmonats außerordentlich kündi-
das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- gen.
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine
Mahnung von uns erhalten haben. 7.4.2 Änderung des Zahlungsweges
Der Versicherungsbeitrag Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
verschuldet haben. nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
7 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be- von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
achten? Was geschieht, wenn Sie einen Bei- Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
trag nicht rechtzeitig zahlen? den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
standen ist (Ziffer 7.3.3). den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-
7.1 Beitrag und Versicherungsteuer lung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu
7.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode 7.3.3 Zahlungsfrist verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-
Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-
Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,
halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert
sich die Dauer der Versicherungsperiode: frist muss mindestens zwei Wochen betragen. wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-
Sie beträgt gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
– bei Monatsbeiträgen einen Monat, Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn können wir Ihnen in Rechnung stellen.
– bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, sie folgende Informationen enthält:
– bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die 7.5 Beitrag bei vorzeitiger
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Vertragsbeendigung
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,
7.1.2 Versicherungsteuer nach Ziffer 7.3.4 mit der Fristüberschreitung soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- verbunden sind. spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum
cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom des Versicherungsschutzes entspricht.
Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. 7.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes
und Kündigung 7.6 Beitragsberechnung/Änderung des
7.2 Zahlung und Folgen verspäteter Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Beitrages im Vertragsverlauf
Zahlung des Erstbeitrages oder mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi-
einmaligen Beitrages – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom
7.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung kein Versicherungsschutz. Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn.
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Frist einzuhalten. Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr
Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht
Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt nes Monats den angemahnten Betrag bezah- sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächst-
vereinbart und im Versicherungsschein angegeben len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- höheren Altersgruppe erreicht.
und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Es gibt folgende Altersgruppen:
cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- ab 3. Lebensmonat,
verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. schutz. ab 1. Geburtstag,
ab 3. Geburtstag,
7.2.2 Späterer Beginn des Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- ab 5. Geburtstag,
Versicherungsschutzes lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- ab 7. Geburtstag,
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit ab 9. Geburtstag.
einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe
sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. bei der Kündigung ausdrücklich hin. zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol-
Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung genden Versicherungsjahres.
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im 7.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman-
Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. dat, PayPal oder mit Kreditkarte Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 8
als Geschäftsgrundlage/ ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent-
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Kündigungsrecht bei Widerruf sprechend.
Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen 8 Beitragsanpassung
oder von einer anderen Person durch ein SEPA-
7.2.3 Zahlung bei abweichendem Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- 8.1 Prüfung der Beiträge
Versicherungsschein tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein-
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach deren Konto einzuziehen. oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung)
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist
7.4.1 Ihre Pflichten es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und
7.2.4 Rücktritt a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende Deckung
rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir aufweist. 8.2 Regeln der Prüfung
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende
dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung Regeln:
haben. auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der
nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungs- Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
aufforderung erfolgt. an. Bei der Überprüfung werden Tierkrankenversi-
cherungsverträge aus dem Bestand der Barmenia
Allgemeine Versicherungs-AG, die nach versiche-
A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 8 von 10
[Seite 9]
rungsmathematischen Grundsätzen einen gleicharti- 9.3 Kenntnis und Verhalten – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
gen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge- Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-
fasst. ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen dingungen eines anderen Versicherers durch
Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-
Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- worden ist.
voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-
bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe- dern auch von der anderen Person. 12.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren- Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht Leistung und Gegenleistung
ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu an, wenn Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
berücksichtigen. – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- worden ist oder Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von rechtzeitig zu benachrichtigen. keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es Lücke.
Treuhänders zu berücksichtigen. dagegen an,
– wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- 12.3 Keine Schlechterstellung
8.3 Beitragserhöhung schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher, nicht darüber informiert haben. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
Beitrag um die Differenz anzuheben. 10 Wann verjähren die Ansprüche ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
aus diesem Vertrag? Regelungen.
8.4 Beitragsermäßigung
Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis- 10.1 Gesetzliche Verjährung 12.4 Durchführung der Anpassung
her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- Die nach den Ziffern 12.1 bis 12.3 zulässigen Ände-
tenden Beitrag um die Differenz abzusenken. jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
8.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge chen Gesetzbuchs. die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- 10.2 Aussetzung der Verjährung Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.5 hinweisen.
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
hende und für die neu abzuschließenden Verträge uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- 12.5 Kündigung
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu in Textform zugeht. halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
abzuschließende Verträge verlangen. lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
11 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
8.6 Wirksamwerden der Anpassung ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? der Bedingungsanpassung.
Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-
rungsjahres einmal anpassen. 11.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende 13 Künftige Bedingungsverbesserungen
Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen Stellen gerichtet werden:
Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass- – an unsere Hauptverwaltung oder Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für
ten Beitrages mitteilen. – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. neue Versicherungsverträge die „Allgemeine Versi-
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus cherungsbedingungen für die Tier-Krankenversiche-
8.7 Kündigung bei Beitragserhöhung Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen rung“ ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass
Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs- Nachträgen. dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten
rechts nach Ziffer 8.1 den Beitrag, können Sie den diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse- 11.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt
rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge- neu eintretenden Leistungsfälle.
Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,
dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- gilt Folgendes: 14 Welches Gericht ist zuständig?
sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge-
werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. gen uns sind folgende Gerichte zuständig:
hin. Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen Namens nicht mitteilen. oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
Bedingungen bleiben hiervon unberührt. trag zuständig ist.
12 Bedingungsänderung – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie
keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-
Weitere Bestimmungen Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- wöhnlichen Aufenthalts.
sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
9 Versicherung für fremde Rechnung Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen 14.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge-
(Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den gen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn
9.1 Rechte aus dem Vertrag Ziffern 12.1 bis 12.3 erfüllt sind: Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
andere Person schließen (Versicherung für fremde 12.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen 15 Welches Recht findet Anwendung?
rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
den Versicherungsschein besitzt. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
oder 16 Sanktions-/Embargoklausel
9.2 Zahlung der Entschädigung – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere trifft oder stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
hat. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
tungsakts. hen.
A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 9 von 10
[Seite 10]
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten
von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften
der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen.
17 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
genheit klären können.
Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
keiten:
17.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
wenden.
Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
17.2 Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
ternehmen unterliegen wir der
Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
scheiden kann.
17.3 Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.
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