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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Tier-Krankenversicherung: die Bedingungen im Volltext

BarmeniaGothaer Tier-Krankenversicherung mit ambulanter und stationärer Heilbehandlung, Operationen, Vorsorgepauschale und Zahnleistungen bis zum 3fachen GOT-Satz.

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Ich ermächtige BarmeniaGothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BarmeniaGothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt BarmeniaGothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif BarmeniaGothaer Tier-Krankenversicherung von BarmeniaGothaer (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„A 1 Heilbehandlungskosten (ambulant und stationär) einschließlich Vorsorgepauschale und bestimmter Zahnbehandlungen“Teil A Übersicht, Seite 2
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 1, Seite 3
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis zur Versicherungssumme„Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstentschädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehandlungskosten und/oder Operationskosten vereinbart haben.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.8, Seite 4
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 a), Seite 3
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.7, Seite 3
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.7, Seite 3
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierkliniknicht geregelt
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.“Teil B Ziffer 1.3, Seite 6

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenja„Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit beträgt die Wartezeit 30 Tage.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.2, Seite 3
Wartezeit für Operationenja„Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit beträgt die Wartezeit 30 Tage.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.2, Seite 3
Wartezeit bei Unfällenkeine„besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.4.1, Seite 3
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)ja„Die Wartezeit beträgt 18 Monate für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen:“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2 b), Seite 3
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versichererja„Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur Anwendung, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.4.2, Seite 3
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.“Teil B Ziffer 3.1, Seite 6
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 1, Seite 3
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungenja, bis zur Versicherungssumme„Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungenja, bis zur Versicherungssumme„Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)ja, bis zur Versicherungssumme„Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; Hüftgelenksdysplasie (HD)*;“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationja, bis zur Versicherungssumme„Patellaluxation; Radius curvus.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nein„Behandlungen oder Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels);“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.2, Seite 4
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungja, bis zur Versicherungssumme„Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.3, Seite 4

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.“Begriffsdefinitionen, Seite 2
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A2 - 2.4, Seite 5
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A2 - 2.5, Seite 5
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.2, Seite 3
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja, bis zur Versicherungssumme„Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 4
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja, bis zur Versicherungssumme„Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gynäkologischen, andrologischen oder“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)ja, bis zur Versicherungssumme„operative Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5
Kaiserschnitt und Geburtshilfeja, bis zur Versicherungssumme„Entbindung (einschließlich eines veterinärmedizinisch notwendigen Kaiserschnitts).“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 4, Seite 5
Magendrehung und Fremdkörperoperationja, bis zur Versicherungssumme„von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.“Begriffsdefinitionen, Seite 2

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung des versicherten Tieres wegen einer Krankheit oder eines Unfalls.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 1, Seite 4
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.2, Seite 3
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 4
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Je Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlungen von maximal 30“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.2, Seite 4
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden, die nicht separat unter Ziffer A1 2 aufgeführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 4
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungja, bis zur Versicherungssumme„Ergänzungsfuttermittel einschließlich Vitaminpräparate und Diätfutter,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis zur Versicherungssumme„Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärmedizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder Operationen“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5, Seite 5
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind über die Leistungsart“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5.2, Seite 5
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgeja, bis zur Versicherungssumme„Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist über die Pauschale für Gesundheitsleistungen“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5.2, Seite 5

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)ja, bis zur Versicherungssumme„Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je Abrechnungsjahr“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.2, Seite 5
Impfungenja, bis zur Versicherungssumme„Schutzimpfungen,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)ja, bis zur Versicherungssumme„vorsorgliche Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5
Jährliche Gesundheitsuntersuchungja, bis zur Versicherungssumme„Vorsorgeuntersuchungen, freiwillige Untersuchungen, Gesundheitschecks einschließlich“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„die Notdienstgebühr nach der GOT,“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 b), Seite 3
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 b), Seite 3
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 4, Seite 4
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratja, bis zur Versicherungssumme„eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.6, Seite 3
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.“Teil B Ziffer 6.3, Seite 7
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresja„Der Beitrag erhöht sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht.“Teil B Ziffer 7.6, Seite 8
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.“Teil B Ziffer 8.2, Seite 9
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“Teil B Ziffer 6.2.3, Seite 7
Frist zum Einreichen von Rechnungennicht geregelt
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussja„sofern das Bestehen eines Impfschutzes für das versicherte Tier durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 6, Seite 5

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier-Krankenversicherung (AVB Tier-KV)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier-Krankenversicherung (AVB Tier-KV) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2024 Inhaltsübersicht Seite Seite Seite Begriffsdefinitionen und Erläuterungen der Fachausdrücke ........................2 A1 – 4 Besondere Einschlüsse ..........................5 Die Versicherungsdauer Teil A A1 – 5 Zahnbehandlungen..................................5 6 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? ........................................................ 7 Abschnitt 1 – Basis-Regelungen A1 – 6 Besondere Ausschlüsse .........................5 6.1 Beginn und Ende des die für alle Leistungsarten gelten Versicherungsschutzes ...................... 7 6.2 Dauer und Ende des Vertrages.......... 7 Versichertes Risiko / Versicherungsumfang A2 Operationskosten 6.3 Kündigung nach Versicherungsfall..... 7 6.4 Versicherungsjahr .............................. 7 1 Versichertes Risiko ..................................... 3 Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang 2 Wartezeiten für Versicherungsfälle ........... 3 Der Versicherungsbeitrag 2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit.. 3 A2 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..5 2.2 Allgemeine Wartezeit.......................... 3 7 Was müssen Sie bei der Beitrags- 2.3 Besondere Wartezeit .......................... 3 A2 – 2 Beginn und Ende des zahlung beachten? 2.4 Wegfall der Wartezeit ......................... 3 Versicherungsfalls...................................5 Was geschieht, wenn Sie einen 2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 8 dem Zeitpunkt des Vertragsab- A2 – 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht? 7.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 8 schlusses (Antragstellung) und (Besondere Leistungsausschlüsse) ......5 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter dem vereinbarten Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder beginn auftreten.................................. 3 A2 – 4 Jahreshöchstentschädigung..................5 einmaligen Beitrages .......................... 8 7.3 Zahlung und Folgen verspäteter 3 Welche Kosten ersetzen wir im Zahlung des Folgebeitrages............... 8 Versicherungsfall? ...................................... 3 Teil B 7.4 Beitragszahlung per SEPA-Last- schriftmandat, PayPal oder mit 4 In welchen Ländern besteht 1 Wann werden unsere Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ Versicherungsschutz? ................................ 4 Geldleistungen fällig? ................................. 6 Kündigungsrecht bei Widerruf ........... 8 7.5 Beitrag bei vorzeitiger 5 Welche Kosten übernehmen wir nicht 2 Rangverhältnis der Leistungen bei Vertragsbeendigung ........................... 8 (Allgemeine Leistungsausschlüsse)? mehreren Versicherungsverträgen ........... 6 7.6 Beitragsberechnung/Änderung 5.1 Ausschluss bekannter des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 8 Beeinträchtigungen............................. 4 5.2 Ausgeschlossene Operationen Ihre Pflichten und Obliegenheiten 8 Beitragsanpassung .................................... 8 und sonstige (veterinärärztliche) Leistungen .......................................... 4 3 Was bedeutet die vorvertragliche 5.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- Anzeigepflicht und welche Folgen Weitere Bestimmungen hang mit Trächtigkeit und Geburt ....... 4 hat ihre Verletzung? .................................... 6 9 Versicherung für fremde Rechnung .......... 9 4 Ihre Obliegenheiten ..................................... 6 Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten 4.1 Welche Obliegenheiten müssen 10 Wann verjähren die Ansprüche Sie vor Eintritt des Versicherungs- aus diesem Vertrag? ................................... 9 A1 Heilbehandlungskosten falls beachten? ................................... 6 (ambulant und stationär) 4.2 Welche Obliegenheiten müssen 11 Was ist bei Mitteilungen an uns Sie nach Eintritt des Versiche- zu beachten? Was gilt bei Änderung Leistungsvoraussetzungen und rungsfalls beachten? .......................... 7 Ihrer Anschrift .............................................. 9 Leistungsumfang 4.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im Versicherungsfall 12 Bedingungsänderung ................................. 9 A1 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..4 auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen können?............ 7 13 Künftige Bedingungsverbesserungen ...... 9 A1 – 2 Versicherungsleistungen ........................4 4.4 Welche Rechtsfolgen haben A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen ......4 Obliegenheitsverletzungen ................. 7 14 Welches Gericht ist zuständig? ................. 9 A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und -therapie (Telemedizin) ..............4 5 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte 15 Welches Recht findet Anwendung? .......... 9 A1 – 2.2 Physiotherapie ...........................4 auf uns über und welche Obliegenheit A1 – 2.3 Verhaltenstherapie .....................4 müssen Sie dabei beachten? ..................... 7 16 Sanktions-/Embargoklausel ....................... 9 A1 – 3 Pauschale für Gesundheitsleistungen 17 Wenn Sie mit uns einmal nicht (Vorsorge) .................................................5 zufrieden sind............................................ 10 A 3688-03 01/2024 Seite 1 von 10 [Seite 2] Begriffsdefinitionen Erläuterungen der Fachausdrücke Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche-  Was ist der Versicherungsfall? Wichtiger Hinweis: rungsschutzes in der Tierversicherung. Versicherungsfall ist ein Ereignis, dessen Ein- Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein tritt unsere Leistungspflicht aus dem Versiche- Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger ■ Abschnitt 1 – Basis-Regelungen rungsvertrag auslöst. Der Versicherungsfall für Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be- enthält allgemeine Regelungen die für alle jeden einzelnen Versicherungsbaustein ist unter standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus- nachfolgenden Leistungsarten gelten, z. B. Teil A in den jeweiligen Regelungen zu den mit- legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle- - versichertes Risiko versicherten Leistungsarten beschrieben. gung sind allein der Text der Versicherungsbedin- - Wartezeiten Der Versicherungsfall und unsere Leistungs- gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor- - versicherte Kosten pflicht endet mit dem Ende des Versicherungs- schriften. - Selbstbeteiligung vertrages. Rechnungen, die sich auf Behand- - Auslandsschutz lungen/Operationen nach dem Ende des Versi- – Ektropium: - Ausschlüsse cherungsvertrages beziehen, sind nicht erstat- Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach tungsfähig. außen). – Ellbogengelenksdysplasie (ED): ■ Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten  Was ist eine Krankheit? Fehlentwicklung des Ellbogengelenks. Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge- Als Folge können weitere Erkrankungen wie Die nachfolgenden Leistungsarten sind nur in mein anerkannten Stand der veterinärmedizini- auch Arthrosen auftreten. der Höhe der im Versicherungsschein dokumen- schen Wissenschaft in Deutschland anormaler, – Entropium: tierten Summen versichert. unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zu- Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in- stand. nen). – A 1 – Heilbehandlungskosten – Fragmentierter Processus coronoideus medialis (ambulant und stationär)  Was ist ein Unfall? ulnae: einschließlich Vorsorgepauschale und Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk- bestimmter Zahnbehandlungen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt dysplasie führt. – A 2 – Operationskosten und eine körperliche Schädigung des versicher- – Hüftgelenksdysplasie (HD): ten Tieres nach sich zieht. Auch das Verschlu- Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick- cken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftun- lung des Hüftgelenks. gen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) – Isolierter Processus anconaeus (IPA): Teil B gelten als Unfälle. IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die enthält Regelungen über die Fälligkeit von Leistun- zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen- gen, allgemeine Rechte und Pflichten der Vertrags-  Was ist eine Operation? gelenks führt. parteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- – Kryptorchismus: Teils A gelten, wie z. B. ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens, – zu Ihren Obliegenheiten, versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/ bei dem sich der Hoden vorübergehend oder – zum Beginn des Versicherungsschutzes und Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Ge- dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet. zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung, sundheitszustandes. Hierbei muss die Haut – Nabelbruch: – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ oder darunter liegendes Gewebe mehr als Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch- Kündigung, punktförmig durchtrennt werden. wand. – zu weiteren Bestimmungen. – Patellaluxation: Als Operation gelten auch folgende Eingriffe un- Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie- ter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie: scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann. – Wundversorgung durch Nähen oder Klam- – Persistierende Milchcanini: mern (primäre und sekundäre Wundnaht), Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach – Zahnextraktionen und dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im – Zahnwurzelbehandlungen. Zahnbogen verbleiben. – Radius curvus:  Was ist eine Heilbehandlung? Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms, Eine Heilbehandlung ist die veterinärmedizi- die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt. nisch notwendige – nicht operative - Behand- – Zu langes Gaumensegel: lung des versicherten Tieres wegen einer Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte- Krankheit oder eines Unfalls. ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh- ren.  Was zählt zur Physiotherapie? In diesen Versicherungsbedingungen werden Behandlungen, die zur Stabilisierung und Stär- Verweise auf andere Textstellen kung des Bewegungsapparates eingesetzt wer- den, unter dem Oberbegriff "Physiotherapie" zu- Um Ihnen das Auffinden von Verweisen auf andere sammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise Textstellen zu erleichtern, geben wir immer die Zif- auch Chiropraktik und Osteopathie. fern an, unter denen Sie den entsprechenden Text finden. Steht nicht "Teil A" oder "Teil B" vor dem Ver- weis, so finden Sie ihn in dem Teil der Bedingungen, den Sie gerade lesen. Das Gleiche gilt für "Abschnitt 1" und "Abschnitt 2". A 3688-03 01/2024 Seite 2 von 10 [Seite 3] Teil A hormonabhängigen sonstigen Tumoren). 3 Welche Kosten ersetzen wir im Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 5.3) Versicherungsfall? Abschnitt 1 – Basis-Regelungen, bleibt bestehen. die für alle Leistungsarten gelten Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif- b) Die Wartezeit beträgt 18 Monate fern 3.1 bis 3.6 bezeichneten Kosten ist, dass die Versichertes Risiko / Versicherungsumfang für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsme- Diagnosen: thoden und die vom Tierarzt verordneten/verschrie- 1 Versichertes Risiko – Ektropium; benen Medikamente und Verbrauchsmaterialien – Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- – Hüftgelenksdysplasie (HD)*; Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten – Patellaluxation; Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild bezie- Tiere. – Radius curvus. hungsweise die Unfallfolge medizinisch notwendig, *Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro- sind. dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine cessus anconaeus (IPA). Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig 3.1 Vergütungen des Tierarztes identifizierbar ist. Dies ist der Fall, 2.4 Wegfall der Wartezeit a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes – wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung 2.4.1 Bei Unfällen nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren- durch einen Chip mit Chipnummer oder durch Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen satzes. eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- (Definition auf Seite 2) besteht keine Wartezeit, so- zeichnet und entsprechend in der von Ihnen fern die Behandlung ausschließlich und nachweislich b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines eingereichten Rechnung des behandelnden auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht Tierarztes durch die Angabe der identischen werden erstatten wir Nummer identifiziert ist, oder, 2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, an – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT – wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so- tige Kennzeichnung des behandelten Tieres Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes: wie mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An- – die Notdienstgebühr nach der GOT, wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche- Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden. 2 Wartezeiten für Versicherungsfälle zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge- Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi- zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die 2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit cherungsvertrages war. Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 3.1 a). Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be- - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste- ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier hende Versicherungsdauer der Vorversicherung 3.2 Medikamente, Verbrauchsmaterial und erst nach Ablauf einer Wartezeit. auf die Wartezeit angerechnet. Hilfsmittel Dies gilt nicht für solche Leistungsinhalte- und - Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver- Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte umfänge, die über den Vorversicherungsvertrag brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver- nicht erstattet worden wären (z. B. durch Leis- Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. sicherungsbeginn. tungsausschlüsse, höhere Selbstbeteiligung, niedrigeren Erstattungssatz, niedrigere Höchs- 3.3 Kostenzuschuss für Prothesen Liegt der Zeitpunkt tentschädigung, geringeren Gebührensatz nach Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR a) klinisch relevanter Symptome von der Gebührenordnung für Tierärztinnen und an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma- Erkrankungen oder Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Ein- ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ- b) der Diagnosestellung von Erkrankungen tritts des Versicherungsfalls jeweils gültigen teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete- vor Beginn des nach Ablauf von Wartzeiten einset- Fassung). rinärmedizinisch notwendig und nach Ablauf der be- zenden Versicherungsschutzes, so sind die jeweilige sonderen Wartezeit von 18 Monaten (Ziffer 2.3.1) Krankheit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversi- 2.4.3 Nachweispflicht vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. chert. Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla- 3.4 Wegegeld und Reisekosten bei fehlender 2.2 Allgemeine Wartezeit gen einreichen: Transportfähigkeit Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit be- - Die Kündigungsbestätigung Ihres Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die trägt die Wartezeit 30 Tage. Vorversicherers, Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten - den Versicherungsschein Ihres Vorversicherers nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig 2.3 Besondere Wartezeiten mit den gültigen Versicherungsbedingungen. war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als 2.3.1 Für alle Leistungsarten Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes Eine Wartezeit von 18 Monaten gilt hinsichtlich des 2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen dem Transportmittel fehlt. Einsetzens und Fixierens von Prothesen und den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Antrag- dafür in Ziffer 3.3 zugesagten Kostenzuschuss. stellung) und dem vereinbarten Versiche- 3.5 Kosten für Behandlung im Ausland rungsbeginn auftreten Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im 2.3.2 Besondere Wartezeiten bei der Leistungs- Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des Ausland eintritt (Ziffer 4) oder eine Behandlung im art Operationskosten (Abschnitt 2 Versicherers ohne zeitliche Unterbrechung des Ver- Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten gemäß den Ziffer A2) sicherungsschutzes – ab Beginn dieses Vertrages Ziffern 3.1 bis 3.6 bis zur Höhe der im jeweiligen Versicherungsschutz, sofern die anfallenden Be- Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte, Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend un- handlungen und/oder Operationen auch beim Vor- jedoch maximal die Vergütungen nach der in ter a) und b) aufgeführten Erkrankungen gelten be- versicherer versichert gewesen wären. Unsere Leis- Deutschland geltenden GOT. sondere Wartezeiten. tung ist begrenzt auf die Leistung, die der direkte Vorversicherer gezahlt hätte, wenn der Vertrag dort 3.6 Kosten für Einschläferung durch Injektion a) Die Wartezeit beträgt 6 Monate ungekündigt fortgeführt worden wäre. Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie- für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das Diagnosen bzw. für folgende Operationen: Gilt für diese Behandlungen/Operationen eine be- Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch – Entropium; sondere Wartezeit, so werden die Kosten dafür nur Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier- – Nabelbruch; dann übernommen, wenn die besondere Wartezeit für angefallenen Kosten nach der GOT. – Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gy- zum Zeitpunkt des Unfalles/der Feststellung der näkologischen, andrologischen oder onkologi- Krankheit gemäß 2.4.2 bereits abgelaufen ist. 3.7 Selbstbeteiligung schen Erkrankungen durchgeführt werden muss Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von (ausschließlich bei Entzündungen oder tumor- der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche- ösen Veränderungen der Geschlechtsorgane, A 3688-03 01/2024 Teil A Seite 3 von 10 [Seite 4] rungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel- Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss- Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha- lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundge- ben. bung entstehen; A1 – Heilbehandlungskosten Vorsorgeleistungen gemäß Abschnitt 2, Ziffer A1 – 3 e) Behandlungen oder Operationen aufgrund von (ambulant und stationär) werden ohne Abzug einer Selbstbeteiligung bis zur Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben, vereinbarten Grenze erstattet. Überschwemmungen und Kernenergie entstehen; Leistungsvoraussetzungen und f) Behandlungen oder Operationen aufgrund von Leistungsumfang 3.8 Jahreshöchstentschädigung Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pande- Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, mien entstehen; A1 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- g) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim- schädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehand- plantation; Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch not- lungskosten und/oder Operationskosten vereinbart h) Behandlungen oder Operationen aufgrund von wendige Heilbehandlung des versicherten Tieres haben. Kryptorchismus; wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. i) Ernährungsberatung oder Rationsberechnung 3.9 Jährliche Begrenzungen/Abrechnungsjahr ohne Indikation; Der Versicherungsfall beginnt mit der notwendigen Jährliche Begrenzungen (Jahreshöchstentschädi- j) Sachkundenachweis für Hundehalter; Heilbehandlung; er endet, gung und andere Entschädigungsgrenzen) gelten k) Untersuchungen zur Zuchtzulassung oder zum - wenn nach veterinärmedizinischem Befund Be- immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten Feststellen der Zuchttauglichkeit; handlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht, (Abrechnungsjahr). Dieser Zeitraum beginnt immer l) vorsorgliche Untersuchungen zur Feststellung - spätestens jedoch, wenn der Versicherungsver- an dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns. von rassespezifischen Erkrankungen; trag endet (Teil B, Ziffer 6.2.3). Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am m) Mittel zur Reinigung oder Schädlingsbekämp- Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder 15.01.2022 beginnt das jeweilige Abrechnungs- fung, die nicht zur direkten Behandlung am Tier ver- Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher jahr immer am 15.01. eines Jahres. wendet werden (z. B. Fogger oder Umgebungs- behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so sprays). entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. 4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 5.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit A1 – 2 Versicherungsleistungen Trächtigkeit und Geburt Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Nicht übernommen werden die Kosten für Behand- Im Versicherungsfall ersetzen wir Ihnen im Rahmen Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht lungen oder Operationen (inklusive Voruntersuchung der ggf. vereinbarten Jahreshöchstentschädigung je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit und Nachbehandlung) von Krankheiten oder Unfäl- gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 die durch tierärztliche für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. len, die im Zusammenhang mit dem Decken oder Rechnung nachgewiesenen Kosten für der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres ste- 5 Welche Kosten übernehmen wir nicht hen. A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen (Allgemeine Leistungsausschlüsse)? Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Versichert sind einmalig je versichertes Tier Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, so- Die nachfolgend genannten Ausschlüsse gelten für - die Operationskosten, die in unmittelbarem Zu- weit es sich nicht um Therapien/Behandlungen ge- alle Leistungsarten. Besondere Leistungsaus- sammenhang mit einem Kaiserschnitt entste- mäß Vorsorgepauschale (A1 – 3) handelt. schlüsse sind unter den jeweiligen Leistungsarten hen, der wegen Komplikationen bei der Geburt geregelt, diese gelten dann nur für die entspre- veterinärmedizinisch notwendig ist; Dazu gehören auch komplementäre Behandlungs- chende Leistungsart. - die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und methoden, die nicht separat unter Ziffer A1 – 2 auf- Geburt. geführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, La- 5.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be- veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert dingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- bis zum Beginn des Versicherungsschutzes (Teil B, mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Ziffer 6.1) bekannt geworden sind. Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut- gewandt, verordnet oder verschrieben werden. zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange- borene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlent- A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und wicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche- -therapie (Telemedizin) rungsbedingungen Versicherungsschutz. sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wurde. Bei Telediagnostik oder -therapie erfolgt Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind keine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT. Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete- rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich A1 – 2.2 Physiotherapie bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- Nach Überweisung durch den Tierarzt, ausgeführt bedingten Anomalien beruhen. von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten. Je Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlun- 5.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige gen von maximal 30 Minuten erstattet. (veterinärärztliche) Leistungen Physiotherapie, die im Rahmen des versicherten Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- Nachbehandlungszeitraumes nach Operationen an- sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie gewandt wurde, werden nicht auf diese 10 Behand- sonstige (veterinärärztliche) Leistungen werden lungen je Indikation angerechnet. keine Kosten übernommen. Dies gilt für alle versi- cherten Leistungsarten. A1 – 2.3 Verhaltenstherapie a) Behandlungen oder Operationen, die der Her- Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung stellung des jeweiligen Rassestandards dienen; zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie. b) Behandlungen oder Operationen im Zusam- Die Verhaltenstherapie muss von einem Tierarzt an- menhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. gewandt, verordnet oder verschrieben und von ei- Operation eines zu langen Gaumensegels); nem anerkannten Tier-Verhaltenstherapeuten durch- c) Behandlungen oder Operationen aufgrund von geführt werden. Je Indikation werden bis zu sieben Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vor- Behandlungen von maximal 1,5 Stunden erstattet. sätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Hier wird nur die reine Behandlungszeit bezahlt. Anspruch arglistig erhoben haben; Fahrtkosten/Fahrtzeiten des Behandlers sind vom d) Behandlungen oder Operationen von Krankhei- Versicherungsschutz ausgeschlossen. ten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder A 3688-03 01/2024 Teil A Seite 4 von 10 [Seite 5] Nicht versichert sind Verhaltenstherapien, die der – Zahnfüllungen, A2 – 2.4 Kosten für operations- Ausbildung oder normalen Erziehung des Tieres die- – Korrekturen von Zahn- und vorbereitende Untersuchungen nen. Kieferanomalien, Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir – Zahnersatz. auch die Kosten A1 – 3 Pauschale für Gesundheitsleistungen – der Untersuchung, die zur Feststellung der (Vorsorge) A1 – 5.1 Jahreshöchstentschädigung Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, derlich war (Ziffer A2 – 2.1), sowie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und diverse ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für die Zahn- – für daran anschließende weitere Untersuchun- andere Behandlungen/Untersuchungen sind in den behandlung vereinbart haben. Diese Leistung wird gen, die der Operationsvorbereitung dienen. Heilbehandlungskosten eigentlich nicht mitversi- auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- chert. Im Rahmen der Pauschale für Gesundheits- gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet. men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- leistungen können Sie jedoch für einen Teil dieser heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Behandlungen einen Zuschuss erhalten. A1 – 5.2 Hinweise suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). A1 – 3.1 Folgende Behandlungen/Hilfsmittel/Präpa- über die Leistungsart Operationskosten (Ziffer A2) rate sind ausschließlich und unabhängig von einer mitversichert. Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- Indikation über die Pauschale für Gesundheitsleis- Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, tungen (Vorsorge) versichert, über die Pauschale für Gesundheitsleistungen (Ziffer auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht ­ chemische Kastration (Suprelorin Chip), A1 – 3) ggf. begrenzt mitversichert. begonnen hatte. ­ operative Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation, A1 – 6 Besondere Ausschlüsse A2 – 2.5 Kosten für Nachbehandlung ­ Vorsorgeuntersuchungen, freiwillige Unter- Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- suchungen, Gesundheitschecks ein- Kein Versicherungsschutz besteht für ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im schließlich Blutuntersuchungen, - Diagnose und Behandlung von Panleukopenie, Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der ­ Schutzimpfungen, Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut bei der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage ­ vorsorgliche Wurmkur, Katze, sowie Staupe, Hepatitis (HCC), Lepto- nach dem Tag der Operation) wird im Versiche- ­ Floh- und Zeckenvorsorge, spirose, Parvovirose und Tollwut beim Hund, rungsschein dokumentiert. ­ Erstellung von Gesundheitszeugnissen, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für Gutachten, medizinischen Auskünften, Be- das versicherte Tier durch einen internationalen Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- funden und Tierarztbriefen, Impfpass nicht nachgewiesen werden kann. ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- ­ Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Ge- - wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel- schirr, und Therapiemaßnahmen. len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver- ­ Pflegemittel, schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch ­ Ergänzungsfuttermittel einschließlich komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Vitaminpräparate und Diätfutter, A2 – Operationskosten Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La- ­ Implantation eines Transponders bzw. Mik- sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- rochips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Leistungsvoraussetzungen und pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise Vertragsabschlusses gültigen ISO-Norm Leistungsumfang veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert inklusive Ausstellung eines EU-Heimtier- sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- ausweises, A2 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen ­ Zahnsteinentfernung/Zahnreinigung, Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- ­ manuelle Entleerung des Analbeutels, A2 – 1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not- gewandt, verschrieben oder verordnet werden. ­ Kürzen der Krallen. wendige Operation des versicherten Tieres wegen Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver- A1 – 3.2 Bis zu welcher Höhe? sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versi- mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt. Abrechnungsjahr (vgl. Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.9) cherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten bis zu der im Versicherungsschein dokumentierten sein (Teil B, Ziffer 6). A2 – 2.6 Endet der Versicherungsvertrag vor Ab- Summe in Anspruch genommen werden. Diese Leis- schluss der Nachbehandlung, so bleiben laufende tung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschä- A2 – 1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- Nachbehandlungen für maximal 15 Kalendertage digung gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet. tende Untersuchung (Ziffern A2 – 2.1 und A2 – 2.4) nach der Operation weiter versichert. sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope- Bei verlängerten Versicherungsfällen nach A2 – 2.3 A1 – 4 Besondere Einschlüsse ration (Ziffer A2 – 2.5). Wenn die Operation nicht sind nur Operationen versichert, die während der durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz für Behandlungen/Operati- Untersuchung nicht versichert. onen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn. A2 – 2 Beginn und Ende des A2 – 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht Dieser Versicherungsschutz kann während der ge- Versicherungsfalls (Besondere Leistungsausschlüsse)? samten Vertragslaufzeit nur einmal für jedes versi- cherte Tier in Anspruch genommen werden. A2 – 2.1 Beginn des Versicherungsfalls Ausgeschlossene Operationen und sonstige Es besteht Versicherungsschutz bei Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- veterinärärztliche Leistungen - Trächtigkeit (einschließlich aller veterinärmedi- cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- Im Rahmen der Operationskosten werden folgende zinisch empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen) lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- Kosten nicht übernommen: und forderlich war (Ziffer A2 – 2.4). a) für Kastration oder Sterilisation. - Entbindung (einschließlich eines veterinärmedi- (Ausnahme: Ziffer A1 – 3.1 (Vorsorgeleistun- zinisch notwendigen Kaiserschnitts). A2 – 2.2 Ende des Versicherungsfalls gen) und Abschnitt 1, Ziffer 2.3.2 a) (Wartezeit Die Ausschlüsse Scheinträchtigkeit und Schäden Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des versi- bei bestimmten Erkrankungen)). beim Decken des versicherten Tieres (Abschnitt 1 cherten Nachbehandlungszeitraums. b) Kosten für alle Behandlungen, die unter Ziffer 5.3) bleiben bestehen. A1 – 3.1 (Vorsorgeleistungen) oder A1 – 5 A2 – 2.3 Verlängerter Versicherungsfall (Zahnbehandlungen) aufgeführt sind. A1 – 5 Zahnbehandlungen Sind wegen derselben Diagnose mehrere Operatio- nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese A2 – 4 Jahreshöchstentschädigung Versichert sind ausschließlich die nachfolgend auf- Operationen, deren jeweilige operationsvorberei- geführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärme- tende Untersuchung (Ziffer A2 – 2.4) und deren je- Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, dizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder weilige Nachbehandlungen danach als ein zusam- ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- Operationen und die damit im Zusammenhang ste- menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach schädigung je Abrechnungsjahr für Operationen ver- hende Medikation der versicherten Tiere: dem Ende des versicherten Nachbehandlungszeit- einbart haben. – Persistierende Milchcanini, raums. A 3688-03 01/2024 Teil A Seite 5 von 10 [Seite 6] Teil B diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 7.1.1) Ver- oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als tragsbestandteil. 1 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- tig gehandelt. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, 1.1 Fälligkeit unserer Geldleistung nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir 3.2 Mögliche Folgen einer los kündigen, wenn die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- Anzeigepflichtverletzung – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder unserer Leistungspflicht notwendig sind. Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir zeigten Umstand ausschließen. 1.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung in einem solchen Fall Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- – vom Vertrag zurücktreten, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- – den Vertrag kündigen, über die Vertragsänderung hinweisen. schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in – den Vertrag ändern oder Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung 3.3 Voraussetzungen für die Ausübung lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je- anfechten. unserer Rechte doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder verlängert sich die Monatsfrist entsprechend. 3.2.1 Rücktritt zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die 1.3 Direktabrechnung mit können wir vom Vertrag zurücktreten. Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen dem Tierarzt/der Tierklinik haben. Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten – weder eine vorsätzliche, Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen – noch eine grob fahrlässige oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Anzeigepflichtverletzung vorliegt. gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. zeige kannten. Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt ab. wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines 2 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt Versicherungsverträgen Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch Versicherungsschutz. nehmen können? Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- cherung mit einer anderen Versicherungsgesell- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- schaft eine Leistung beanspruchen können, geht gender Voraussetzung bestehen: tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs- frist noch nicht verstrichen ist. pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn nen gefahrerheblichen Umstand, der Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir – weder für den Eintritt oder die Feststellung des löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung Versicherungsfalls, oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen – noch für die Feststellung oder den Umfang vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie unserer Leistungspflicht Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ziffer 4.3 entnehmen. ursächlich war. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt Ihre Pflichten und Obliegenheiten unsere Leistungspflicht. 3.4 Anfechtung Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere 3 Was bedeutet die vorvertragliche 3.2.2 Kündigung Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- Anzeigepflicht und welche Folgen Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil richtige oder unvollständige Angaben bewusst und hat ihre Verletzung? die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich gewollt beeinflusst worden ist. noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- 3.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- kündigen. ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- 3.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Ziffern 3.1 bis 3.4 gelten entsprechend, wenn Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich sen hätten. ist. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir 3.2.3 Vertragsänderung 4 Ihre Obliegenheiten – nach Ihrer Vertragserklärung, Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil – aber noch vor Vertragsannahme wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- 4.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor in Textform stellen. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Eintritt des Versicherungsfalls beachten? Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß- Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli- Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden. und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- teil. pflichtet. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 6 von 10 [Seite 7] 4.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach 4.4.2 Unser Kündigungsrecht 6.2.2 Stillschweigende Verlängerung Eintritt des Versicherungsfalls beachten? Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr 4.2.1 Vorlage der Rechnung füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, fer 4.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- müssen Sie uns die durch die versicherte Behand- kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb gung zugegangen ist. lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech- eines Monats, nachdem wir von der Verletzung nung nachweisen. Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist 6.2.3 Vertragsbeendigung ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Aus der Rechnung muss ersichtlich sein Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung – der Name des Halters des Tieres, für das die fahrlässig erfolgt ist. bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Leistung erbracht worden ist; – der Name und Beschreibung des Tieres 5 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- (Chip/Tätowierungsnummer) für das die auf uns über und welche Obliegenheit zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform Leistung erbracht worden ist; müssen Sie dabei beachten? kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. – die Diagnose; Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können – die berechnete Leistungsposition gemäß der 5.1 Übergang von Ersatzansprüchen Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der geltenden GOT; Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, – das Datum der erbrachten Leistungen. zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir Textform kündigen. Untersuchungsdokumente vorzulegen. den übergegangenen Anspruch gegen diese Person nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- 6.2.4 Unser Umwandlungsangebot im Fall der 4.2.2 Auskunftspflicht lich verursacht hat. Kündigung zum Ablauf durch uns – nach Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, Beginn des 4. Versicherungsjahres müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß 5.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang Damit Sie im Fall unserer Kündigung zum Ablauf jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des mit Ersatzansprüchen den Versicherungsschutz für Operationen Ihres Tie- Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, res nicht verlieren, werden wir Ihnen mit unserer Ab- tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- laufkündigung den Abschluss einer gesonderten den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. “Operationskostenversicherung für Tiere“ anbieten, oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver- für die keine erneute Gesundheitsprüfung Ihres Tie- sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- 5.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung res erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass wir zum tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf Abweichend von Ziffer 4.4 gilt bei Verletzung der Ob- Zeitpunkt der Kündigung im Neugeschäft weiterhin das versicherte Tier einzuholen. liegenheit nach Ziffer 5.2 Folgendes: eine vergleichbare Operationskostenversicherung für Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- Tiere anbieten. 4.2.3 Untersuchungsrecht letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- Für die Berechnung des Beitrages zur angebotenen Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung Operationskostenversicherung wird das Alter Ihres müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. Tieres zum Beginn der gekündigten Tier-Kranken- uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig versicherung berücksichtigt. Zudem werden wir die Kosten dieser Untersuchung tragen wir. verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen Dauer des bisherigen Tier-Krankenversicherungs- Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- vertrages auf die besonderen Wartezeiten des ange- 4.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach botenen neuen Vertrages anrechnen. Versicherungsfall auch eine andere Versi- der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un- cherung in Anspruch nehmen können? terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe 6.3 Kündigung nach Versicherungsfall Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen Fahrlässigkeit vorliegt. Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- Die Versicherungsdauer Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ben. einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines 6 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- 4.4 Welche Rechtsfolgen haben nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- Obliegenheitsverletzungen? 6.1 Beginn und Ende des form zugegangen sein. 4.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Versicherungsschutzes Leistungspflicht Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit- tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 7.2 zahlen, jedoch punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsjahres, wirksam wird. zen, sind wir nicht leistungspflichtig. Versicherungsfälle (Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 2). – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit Ziffer 6.2.4 gilt entsprechend für unsere Kündigung Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- dem Ende des Vertrages (Ziffer 6.2.3). nach einem Schadensfall ab dem 4. Versicherungs- sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah- jahr. kürzen wir die Leistung nicht. men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- Teil A, Abschnitt 2, Ziffer A2 – 2.6 bis zu 15 Kalen- 6.4 Versicherungsjahr sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- dertagen nach der Operation weiter versichert. Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- letzung der Obliegenheit 6.2 Dauer und Ende des Vertrages sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- – weder für den Eintritt oder die Feststellung 6.2.1 Vertragsdauer nen Zeitpunkt. des Versicherungsfalls Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- – noch für die Feststellung oder den Umfang gegebenen Zeitraum abgeschlossen. Ausnahme: unserer Leistungspflicht ursächlich war. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- tig verletzt haben. A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 7 von 10 [Seite 8] sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- 7.3 Zahlung und Folgen verspäteter c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- Zahlung des Folgebeitrages schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Bei- weils ganze Jahre. 7.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung tragseinzug Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die ander- Beispiel: ten Zeitpunkt fällig. weitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerru- Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- fen, so können wir den Vertrag zum Ende des lau- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, 7.3.2 Verzug fenden Versicherungsmonats außerordentlich kündi- das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- gen. len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. 7.4.2 Änderung des Zahlungsweges Der Versicherungsbeitrag Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung verschuldet haben. nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift 7 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be- von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut achten? Was geschieht, wenn Sie einen Bei- Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir trag nicht rechtzeitig zahlen? den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- standen ist (Ziffer 7.3.3). den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- 7.1 Beitrag und Versicherungsteuer lung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu 7.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode 7.3.3 Zahlungsfrist verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert sich die Dauer der Versicherungsperiode: frist muss mindestens zwei Wochen betragen. wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- Sie beträgt gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn können wir Ihnen in Rechnung stellen. – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, sie folgende Informationen enthält: – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die 7.5 Beitrag bei vorzeitiger – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Vertragsbeendigung – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, 7.1.2 Versicherungsteuer nach Ziffer 7.3.4 mit der Fristüberschreitung soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- verbunden sind. spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom des Versicherungsschutzes entspricht. Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. 7.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung 7.6 Beitragsberechnung/Änderung des 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Beitrages im Vertragsverlauf Zahlung des Erstbeitrages oder mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi- einmaligen Beitrages – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom 7.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung kein Versicherungsschutz. Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Frist einzuhalten. Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt nes Monats den angemahnten Betrag bezah- sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächst- vereinbart und im Versicherungsschein angegeben len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- höheren Altersgruppe erreicht. und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Es gibt folgende Altersgruppen: cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- ab 3. Lebensmonat, verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. schutz. ab 1. Geburtstag, ab 3. Geburtstag, 7.2.2 Späterer Beginn des Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- ab 5. Geburtstag, Versicherungsschutzes lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- ab 7. Geburtstag, Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit ab 9. Geburtstag. einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. bei der Kündigung ausdrücklich hin. zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol- Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung genden Versicherungsjahres. in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im 7.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman- Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. dat, PayPal oder mit Kreditkarte Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 8 als Geschäftsgrundlage/ ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent- Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Kündigungsrecht bei Widerruf sprechend. Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen 8 Beitragsanpassung oder von einer anderen Person durch ein SEPA- 7.2.3 Zahlung bei abweichendem Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- 8.1 Prüfung der Beiträge Versicherungsschein tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein- Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach deren Konto einzuziehen. oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist 7.4.1 Ihre Pflichten es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und 7.2.4 Rücktritt a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende Deckung rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir aufweist. 8.2 Regeln der Prüfung können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung Regeln: haben. auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungs- Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik aufforderung erfolgt. an. Bei der Überprüfung werden Tierkrankenversi- cherungsverträge aus dem Bestand der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach versiche- A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 8 von 10 [Seite 9] rungsmathematischen Grundsätzen einen gleicharti- 9.3 Kenntnis und Verhalten – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- gen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge- Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- fasst. ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen dingungen eines anderen Versicherers durch Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- worden ist. voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe- dern auch von der anderen Person. 12.2 Störung des Gleichgewichts zwischen sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren- Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht Leistung und Gegenleistung ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu an, wenn Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- berücksichtigen. – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- worden ist oder Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von rechtzeitig zu benachrichtigen. keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es Lücke. Treuhänders zu berücksichtigen. dagegen an, – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- 12.3 Keine Schlechterstellung 8.3 Beitragserhöhung schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher, nicht darüber informiert haben. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- Beitrag um die Differenz anzuheben. 10 Wann verjähren die Ansprüche ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen aus diesem Vertrag? Regelungen. 8.4 Beitragsermäßigung Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis- 10.1 Gesetzliche Verjährung 12.4 Durchführung der Anpassung her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- Die nach den Ziffern 12.1 bis 12.3 zulässigen Ände- tenden Beitrag um die Differenz abzusenken. jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen 8.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge chen Gesetzbuchs. die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- 10.2 Aussetzung der Verjährung Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.5 hinweisen. ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei hende und für die neu abzuschließenden Verträge uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- 12.5 Kündigung die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu in Textform zugeht. halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- abzuschließende Verträge verlangen. lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- 11 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 8.6 Wirksamwerden der Anpassung ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? der Bedingungsanpassung. Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche- rungsjahres einmal anpassen. 11.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende 13 Künftige Bedingungsverbesserungen Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen Stellen gerichtet werden: Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass- – an unsere Hauptverwaltung oder Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für ten Beitrages mitteilen. – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. neue Versicherungsverträge die „Allgemeine Versi- Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus cherungsbedingungen für die Tier-Krankenversiche- 8.7 Kündigung bei Beitragserhöhung Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen rung“ ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs- Nachträgen. dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten rechts nach Ziffer 8.1 den Beitrag, können Sie den diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse- 11.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge- neu eintretenden Leistungsfälle. Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- gilt Folgendes: 14 Welches Gericht ist zuständig? sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. gen uns sind folgende Gerichte zuständig: hin. Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen Namens nicht mitteilen. oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- Bedingungen bleiben hiervon unberührt. trag zuständig ist. 12 Bedingungsänderung – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Weitere Bestimmungen Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- wöhnlichen Aufenthalts. sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende 9 Versicherung für fremde Rechnung Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen 14.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den gen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn 9.1 Rechte aus dem Vertrag Ziffern 12.1 bis 12.3 erfüllt sind: Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. andere Person schließen (Versicherung für fremde 12.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen 15 Welches Recht findet Anwendung? rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. den Versicherungsschein besitzt. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder 16 Sanktions-/Embargoklausel 9.2 Zahlung der Entschädigung – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere trifft oder stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- hat. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- tungsakts. hen. A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 9 von 10 [Seite 10] Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. 17 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele- genheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- keiten: 17.1 Versicherungsombudsmann Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- mann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Tel.: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- bührenpflichtigen Rufnummern: Tel.: +49 30 20605899 Fax: +49 30 20605898. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. 17.2 Versicherungsaufsicht Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Tel.: 0228 4108-0 Fax: 0228 4108-1550. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- scheiden kann. 17.3 Rechtsweg Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- weg zu beschreiten. A 3688-03 01/2024 Teil B Seite 10 von 10
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