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Insurance broker / Pet health insurance for dogs and cats in Germany / Policy wording archive

DFV TierkrankenSchutz Hunde-Krankenversicherung: the policy wording in full

DFV-TierkrankenSchutz Vollschutz für Hunde: Operationen und Heilbehandlungen bis zum GOT-Höchstsatz, 10 Prozent Selbstbehalt, Jahresgrenze von 1.000 Euro bis 5.000 Euro steigend, Gesundheitspauschale 100 Euro.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy DFV-TierkrankenSchutz Hunde-Krankenversicherung from DFV (Pet health insurance for dogs and cats in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 78 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Plan type: surgery only or full health cover (surgery and outpatient treatment)yes„Nichtchirurgische veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen einschließlich“Anhang, page 1
Species insured (dog, cat) and link to one identified animalyes„Versicherungsfähig sind Hunde mit einer dauerhaften Kennzeichnung (Transponder-Code),“B. Ziffer 1, page 6
Annual maximum for all treatment combinedyes, up to EUR 5,000„Ab dem 3. Versicherungsjahr 5.000 € 5.000 €“Anhang, page 1
Maximum per treatment case or per surgerynot addressed
Reduced limits in the first policy years (staggered limits)yes, up to EUR 1,000„Im 1. Versicherungsjahr 1.000 € 1.000 € Im 2. Versicherungsjahr 2.000 € 2.000 €“Anhang, page 1
Reimbursement up to which multiple of the German veterinary fee scale (GOT): 1x, 2x, 3x or 4xyes„nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).“B. Ziffer 3.1, page 7
Reimbursement rate as a percentage of the invoice (for example 80 or 100 per cent)yes„Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale) 10 % 10 %“Anhang, page 1
Percentage excess (per invoice, per case or per year)yes„Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale) 10 % 10 %“Anhang, page 1
Fixed excess in euros (per case or per year)not addressed
Higher excess or lower reimbursement from a certain age of the animalnot addressed
Free choice of vet, specialist and animal hospitalnot addressed
Direct settlement between insurer and vet or clinicnot addressed

Waiting periods and acceptance

PointRuleWording (German)Clause
General waiting period for illnessyes„Es gilt eine Wartezeit von einem Monat.“B. Ziffer 6, page 7
Waiting period for surgeryyes„Es gilt eine Wartezeit von einem Monat.“B. Ziffer 6, page 7
Waiting period for accidentsnone„Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Behandlungen und Operationen.“B. Ziffer 6, page 7
Special waiting periods for certain conditions (for example hip and elbow dysplasia, cruciate ligament, teeth, tumours)none„Es gilt eine Wartezeit von einem Monat.“B. Ziffer 6, page 7
Waiver of waiting periods when switching from another insurernot addressed
Minimum age of the animal at inception (for example from 8 weeks)yes„und die nicht jünger als acht Wochen sind.“B. Ziffer 1, page 6
Maximum age of the animal at inceptionnot addressed
Cover for older animals (taking out cover at senior age, continuation without an age limit)yes„Ab 10 Jahren 29,90 € 99,90 €“Anhang, page 2
End of cover or reduced benefits from a maximum agenot addressed
Health questions or veterinary certificate on applicationyes„müssen Sie unsere Fragen nach gefahrerheblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen),“A. Ziffer 8.1, page 4
Identification requirement (microchip or tattoo) and registrationyes„Die Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code) muss uns vor unserer Bearbeitung Ihres ersten Erstattungsantrags mitgeteilt werden.“B. Ziffer 10.2, page 9
Exclusion or surcharge for certain breeds (listed dogs, short-nosed breeds, large breeds, cross-breeds)not addressed
Cats: indoor versus outdoor cat (premium, exclusions, accident cover)not addressed

Pre-existing and specific conditions

PointRuleWording (German)Clause
Cover for pre-existing conditions and symptoms known at inceptionno„die Behandlung oder Operation von Krankheiten oder Unfällen, die mit bei Vertragsabschluss vorhandenen Symptomen im Zusammenhang stehen;“B. Ziffer 9, page 8
Cover for former conditions after a symptom-free period (for example 24 months)not addressed
Hereditary diseasesno„die Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. genetischen oder auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und deren Folgen;“B. Ziffer 9, page 8
Congenital diseases and malformationsno„die Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. genetischen oder auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und deren Folgen;“B. Ziffer 9, page 8
Hip and elbow dysplasiano„Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne (Hüftdysplasie (HD)); Fehlbildung des Ellenbogengelenks (Ellbogendysplasie (ED)).“B. Ziffer 9, page 8
Cruciate ligament rupture and surgerynot addressed
Patellar luxationnot addressed
Brachycephalic syndrome in short-nosed breeds (airway surgery)not addressed
Chronic conditions (for example diabetes, allergies, epilepsy) across several policy yearsnot addressed
Cancer treatment (surgery, chemotherapy, radiotherapy)not addressed
Behavioural therapy on veterinary referralyes, up to the sum insured„Verhaltenstherapie durch Tierärzte“B. Ziffer 3.2, page 7

Surgery and hospital

PointRuleWording (German)Clause
Surgery costs under anaesthesia (procedure, anaesthesia, materials)yes, up to the sum insured„Ein chirurgischer Eingriff liegt dann vor, wenn die Haut oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird“B. Ziffer 3.1, page 6
Examination and diagnostics before surgery (how many days before)yes, up to the sum insured„die im Zeitraum von 10 Tagen vor dem geplanten chirurgischen Eingriff durchgeführt wurden.“B. Ziffer 3.1, page 6
Aftercare after surgery (number of days)yes, up to the sum insured„die innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen Eingriff durchgeführt wurden.“B. Ziffer 3.1, page 6
Medication and dressings after surgeryyes, up to the sum insured„Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel;“B. Ziffer 3.1, page 6
Inpatient stay at the animal hospitalyes, up to the sum insured„die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis;“B. Ziffer 3.2, page 6
Neutering or spaying for medical reasonsnot addressed
Elective neutering or spaying (contribution)yes, up to EUR 100„Chemische Kastration“B. Ziffer 3.3, page 7
Caesarean section and obstetricsnot addressed
Gastric torsion and foreign body surgerynot addressed

Outpatient treatment

PointRuleWording (German)Clause
Outpatient treatment without surgery (examination, treatment)yes, up to the sum insured„Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige: Heilbehandlungen;“B. Ziffer 3.2, page 7
Medication and dressings outside surgeryyes, up to the sum insured„Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel Zahnextraktion“B. Ziffer 3.2, page 7
Laboratory tests, X-ray and ultrasoundnot addressed
Magnetic resonance imaging (MRI) and computed tomography (CT)not addressed
Physiotherapy, hydrotherapy and rehabilitationyes, up to the sum insured„Physiotherapie/Osteopathie durch Tierärzte“B. Ziffer 3.2, page 7
Alternative medicine (homeopathy, acupuncture, osteopathy, animal naturopaths)yes, up to the sum insured„Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie durch Tierärzte“B. Ziffer 3.2, page 7
Prescription diet foodno„Ergänzungsfuttermittel, Vitaminpräparate und Diätfutter;“B. Ziffer 9, page 8
Aids and devices (cones, bandages, orthoses, wheelchairs)yes, up to the sum insured„Prothesen und Implantate (ausgenommen Zahnersatz) Orthesen“B. Ziffer 3.2, page 7

Teeth

PointRuleWording (German)Clause
Dental treatment (tartar, filling, extraction)yes, up to the sum insured„im Falle von veterinärmedizinisch notwendigen Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien.“B. Ziffer 3.1, page 6
Dental surgery under anaesthesia, including after an accidentyes, up to the sum insured„Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen“B. Ziffer 3.1, page 6
Professional dental cleaning as preventionyes, up to EUR 100„Zahnprophylaxe Chemische Kastration“B. Ziffer 3.3, page 7

Prevention

PointRuleWording (German)Clause
Annual prevention allowance (for vaccination, worming, health check)yes, up to EUR 100„Gesundheitspauschale höchstens pro Kalenderjahr x 100 €“Anhang, page 1
Vaccinationsyes, up to EUR 100„Schutzimpfungen Wurmkur Floh- und Zeckenvorsorge“B. Ziffer 3.3, page 8
Worming and parasite control (fleas, ticks)yes, up to EUR 100„Wurmkur Floh- und Zeckenvorsorge“B. Ziffer 3.3, page 8
Annual health checkyes, up to EUR 100„Gesundheitscheck und alterstypische Vorsorgeuntersuchung“B. Ziffer 3.3, page 7

Emergency, travel and boarding

PointRuleWording (German)Clause
Out-of-hours emergency fee and surchargesnot addressed
Reimbursement for out-of-hours treatment up to 4x the GOT fee scalenot addressed
Cover abroad (duration, Europe or worldwide)yes„in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und außerhalb Europas für 12 Monate.“B. Ziffer 7, page 7
Trip cancellation or curtailment due to the animal's illnessnot addressed
Boarding kennel or cattery fees if the owner is hospitalisednot addressed
Search for a lost pet (advertising, reward)not addressed
Theft or loss of the animal (purchase price or lump sum)not addressed

End of life

PointRuleWording (German)Clause
Euthanasia on veterinary adviceyes, up to the sum insured„Einschläfern durch Injektion (nach Unfall oder bei Krankheit)“B. Ziffer 3.2, page 7
Disposal of the body, cremation or burialnot addressed
Benefit on death by accident or illness (purchase price or lump sum)not addressed

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Pet owner's liability includednot addressed
Insurer's right to cancel after a claimyes„Sie und wir können den Versicherungsvertrag auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen.“A. Ziffer 7.1, page 3
Premium increase by age band of the animalyes„Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der entsprechend neue Beitrag zu zahlen.“B. Ziffer 11, page 10
Premium adjustment when treatment costs rise (for example a new fee scale)yes„Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderungen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs“A. Ziffer 4, page 3
Premium refund if no claims are madenot addressed
Contract term and notice periodsyes„Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslaufzeit).“A. Ziffer 6, page 3
Deadline for submitting invoicesyes„innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres an uns zu übermitteln.“B. Ziffer 10.3, page 9
Duty to keep vaccinations up to date, otherwise reduction or exclusionyes„für das versicherte Tier eine nach der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfohlene Grundimmunisierung durchgeführt wurde.“B. Ziffer 10.3, page 9

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz
[Seite 1] Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz in der Fassung vom 01.03.2025 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Versicherungsbedingungen 1. Versicherungsbeiträge 2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erstbeitrages 3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge 4. Anpassung der Versicherungsbeiträge 5. Anpassung der Versicherungsbedingungen 6. Laufzeit des Versicherungsvertrages 7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages 8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung 9. Willenserklärungen und Anzeigen 10. Gerichtsstand 11. Anzuwendendes Recht 12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag 13. Digitale Kommunikation 14. Versicherungsmissbrauch B. Besondere Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz 1. Versicherungsfähigkeit 2. Versicherungsfall 3. Versicherungsleistungen 4. Jahreshöchstentschädigung 5. Selbstbehalt 6. Wartezeiten 7. Geltungsbereich 8. Subsidiärer Schutz 9. Leistungsausschlüsse 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach Vertragsschluss 11. Berechnung der Vesicherungsbeiträge 12. Beendigung des Versicherungsvertrages SV_DFV_VB_1038_2501 Seite 1 von 10 [Seite 2] Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, 2.3 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst- sehr geehrter Versicherungsnehmer, beitrages diese Versicherungsbedingungen inklusive deren Anhang Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, kön- konkretisieren den Versicherungsschutz des mit Ihnen ab- nen wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten. geschlossenen Versicherungsvertrages in dem Umfang, In diesem Fall können wir eine angemessene Ge- wie er sich aus dem Versicherungsschein und den gesetz- schäftsgebühr verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist lichen Bestimmungen ergibt. ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Um die Versicherungsbedingungen sprachlich verständlich abzufassen, werden Sie direkt angesprochen. Mit der An- 3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit nichts anderes bestimmt rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge ist, der Versicherungsnehmer, mit „wir“ oder „uns“ die Deut- sche Familienversicherung gemeint. 3.1 Fälligkeit der Folgebeiträge Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah- A. Allgemeine Versicherungsbedingungen lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb- jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Versi- 1. Versicherungsbeiträge cherungsbeginn fällig. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem ge- 3.2 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge- wählten und im Versicherungsschein dokumentier- beiträge ten Tarif. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, er- Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können halten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent- von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück- nehmen. ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen. 2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versi- cherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzei- Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und tigen Zahlung des Erstbeitrages Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht 2.1 Fälligkeit des Erstbeitrages zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versicherungs- zu vertreten haben. scheines fällig. Er ist spätestens zum im Versiche- rungsschein vereinbarten Versicherungsbeginn zu Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen zahlen. und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Einhal- 2.2 Beginn des Versicherungsschutzes tung einer Frist kündigen. Unser Kündigungsrecht Der Versicherungsschutz und das erste Versiche- ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, rungsjahr beginnen zu dem im Versicherungs- dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. schein genannten Versicherungsbeginn. Unab- hängig davon besteht jedoch kein Versicherungs- Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt, schutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde, gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer vertreten. Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi- Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er schen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht zur oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman- Leistung verpflichtet. dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer- den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung nicht widerspricht. Seite 2 von 10 [Seite 3] 4. Anpassung der Versicherungsbeiträge gung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den tech- nischen Kalkulationsgrundlagen niedergelegten Fak- Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe- toren (z. B. Schadenaufwand und -häufigkeit, Verwal- dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung tungskostenaufwand, Bestandszusammensetzung, oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs- Kündigungsverhalten) unter Berücksichtigung und akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen, Beachtung anerkannter Grundsätze der Versiche- nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter An- rungsmathematik und -technik ermittelt. gabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt haben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages. Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderun- 6. Laufzeit des Versicherungsvertrages gen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs gegen- über unseren technischen Berechnungsgrundlagen Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von feststellen. Wir können die Beiträge dann entspre- zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf- chend den neuen Berechnungsgrundlagen anpas- zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn sen, um die Erfüllbarkeit der Versicherungsleistun- Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest- gen zu gewährleisten vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche- rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter kündigen. Angabe der maßgeblichen Gründe in Textform mit- teilen. Die Änderungen werden zu Beginn des zwei- Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im ten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt. Versicherungsschein dokumentierten Versiche- rungsbeginn. Erhöht sich Ihr Beitrag aufgrund einer voran be- schriebenen Beitragsanpassung, können Sie den 7. Kündigung und Beendigung des Versicherungs- Versicherungsvertrag in jedem Fall innerhalb von vertrages 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragser- 7.1 Kündigung des Versicherungsvertrages höhung wirksam wird. Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs- 5. Anpassung der Versicherungsbedingungen vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten Versicherungsjahres in Textform zu kündigen. neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf einzelne Bedingungen des Versicherungsvertrages Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang auswirken, haben wir das Recht, die Versicherungs- Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maßgeblich. bedingungen den veränderten Verhältnissen anzu- passen, wenn die Änderungen zur hinreichenden Sie und wir können den Versicherungsvertrag auch Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall innerhalb von einem erforderlich sind. Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer Kündi- Die Änderungen von Versicherungsbedingungen gung wird diese einen Monat nach Zugang bei Ih- werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen nen wirksam. Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer- den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche- auf unsere Mitteilung folgt. rungsschutz. Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin- gungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhal- ten an dem Versicherungsvertrag ohne neue Rege- lung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichti- Seite 3 von 10 [Seite 4] 7.2 Beendigung des Versicherungsvertrages 9. Willenserklärungen und Anzeigen Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi- Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt. Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse einer zü- Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich gigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal. nach dem konkreten Versicherungsschutz. 10. Gerichtsstand Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie Ih- ren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen. Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohn- Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder bei sind in den jeweiligen Besonderen Versicherungs- Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an bedingungen geregelt. unserem Geschäftssitz, zuständig. Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt- - auch für schwebende Versicherungsfälle - der Ver- wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen sicherungsschutz. Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über 8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits- den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist Ihr verletzungen bei Antragstellung Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das 8.1 Obliegenheiten bei Antragstellung Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig. Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön- 11. Anzuwendendes Recht nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrerhebli- chen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen), die von Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform Bundesrepublik Deutschland. gestellt werden, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle Umstände, 12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche- die für unsere Entscheidung, den Versicherungsver- rungsvertrag trag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet 8.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antrag- sich nach den allgemeinen Regelungen des Bürger- stellung lichen Gesetzbuches (BGB). Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertragsab- Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet ha- schluss, können wir von dem Versicherungsvertrag ben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlos- wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu sen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Fall können wir den Versicherungsvertrag unter Einhal- 13. Digitale Kommunikation tung einer Frist von einem Monat kündigen. Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungsschei- Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver- ne, Vertragsinformationen, Leistungsabrechnungs- trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind wir schreiben, Mahnungen, Kündigungsbestätigungen) nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Ver- stellen wir Ihnen ausschließlich digital über unser letzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Kundenportal zur Verfügung. Umstand, der weder für den Eintritt oder die Fest- stellung des Versicherungsfalles noch für die Fest- Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die stellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglis- stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese tig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht zur haben Sie zu tragen. Leistung verpflichtet. Seite 4 von 10 [Seite 5] 14. Versicherungsmissbrauch Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät- zung des Risikos und die Schadenabwicklung wich- tigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even- tuelle Widersprüche in Ihren Angaben aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent- standenen Schaden zu schließen, kann es erforder- lich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer, Behörden) um Auskunft zu bitten oder entsprechende Aus- künfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z. B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen, ge- setzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungs- abkommen) eines Austausches von personenbe- zogenen Daten mit Dritten sowie unter den Versi- cherern. Dabei werden personenbezogene Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schaden- höhe und Schadentag). Seite 5 von 10 [Seite 6] B. Besondere Versicherungsbedingungen für die Dies gilt auch, sofern bei Antragstellung Symptome Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV- einer unbekannten Ursache bekannt waren, die sich TierkrankenSchutz nach Antragstellung als Gesundheitsschädigung, Krankheit oder Unfall herausstellten. 1. Versicherungsfähigkeit Unabhängig von einer veterinärmedizinischen Not- Versicherungsfähig sind Hunde mit einer dauer- wendigkeit gelten die Versicherungsleistungen der haften Kennzeichnung (Transponder-Code), die bei Gesundheitspauschale, nach Ziffer 3.3 dieser Be- Antragstellung nicht an akuten oder chronischen dingungen, als Versicherungsfall. Erkrankungen leiden und die nicht jünger als acht Wochen sind. 3. Versicherungsleistungen Versichert ist das jeweils im Versicherungsschein Grundsätzliche Voraussetzung für unsere Leistung bezeichnete Tier, vorausgesetzt es besteht Versi- ist, dass die in den Ziffern 3.1 bis 3.3 dieser Bedin- cherungsfähigkeit. gungen aufgeführten Behandlungen nach dem ak- tuellen und allgemein anerkannten Stand der vete- Je Tier darf nur eine Tier-OP oder Tierkrankenversi- rinärmedizinischen Wissenschaft erfolgen. cherung abgeschlossen werden. Bestehen bei der DFV dennoch mehrere Versicherungen für dassel- 3.1 Veterinärmedizinisch notwendige chirurgische be Tier, kann Versicherungsleistung nur aus dem Eingriffe (Operation) zuerst geschlossenen Vertrag verlangt werden. Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungs- 2. Versicherungsfall fähigen Aufwendungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebühren- Versicherungsfall ist je nach gewähltem und im ordnung für Tierärzte (GOT). Dies gilt der Höhe Versicherungsschein dokumentierten Tarif der/ nach auch für Behandlungen im Ausland. die veterinärmedizinisch notwendige Ein chirurgischer Eingriff liegt dann vor, wenn die • chirurgische Eingriff am oder im Körper des ver- Haut oder das darunterliegende Gewebe mehr als sicherten Tieres (Operation) oder punktförmig durchtrennt wird sowie im Falle von ve- • Heilbehandlung terinärmedizinisch notwendigen Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllun- aufgrund einer nach Abschluss des Vertrages ein- gen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien. getretenen Gesundheitsschädigung, einer Krank- heit oder eines Unfalls und sofern es sich nicht um Wir erstatten zudem Aufwendungen für operations- eine der nach Ziffer 9 dieser Bedingungen genann- vorbereitende Untersuchungen und Behandlungen, ten Gesundheitsschädigungen oder angeborenen bspw. für bildgebende Verfahren oder für Labor- Fehlentwicklungen handelt. untersuchungen, die im Zeitraum von 10 Tagen vor dem geplanten chirurgischen Eingriff durchgeführt Unter Gesundheitsschädigung oder Krankheiten im wurden. Findet der geplante chirurgische Eingriff Sinne dieser Bestimmungen verstehen wir auch die nicht statt, ersetzen wir keine Aufwendungen für Infektion mit Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten. bereits durchgeführte operationsvorbereitende Un- tersuchungen und Behandlungen. Unter einem Unfall im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir eine unfreiwillige Gesundheitsschä- Im Zusammenhang mit einem versicherten chirur- digung des versicherten Tieres durch ein plötzlich gischen Eingriff erstatten wir zudem Aufwendun- von außen auf das versicherte Tier wirkendes Er- gen im Rahmen der Nachsorge für eignis (Unfallereignis). • veterinärmedizinisch notwendige Heilbehand- Nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bestim- lungen mungen gelten veterinärmedizinisch notwendige • die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tier- Heilbehandlungen, wenn bei Antragsstellung das arztpraxis; Vorliegen der Krankheit oder des Unfalls bekannt • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel; war oder aus den Gesamtumständen hätte bekannt sein können. die innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen Eingriff durchgeführt wurden. Seite 6 von 10 [Seite 7] 3.2 Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung 4. Jahreshöchstenschädigung Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs- Für die Leistungen nach den Ziffern 3.1 und 3.2 gel- schein dokumentiert, ersetzen wir im Versiche- ten die vereinbarten und im Versicherungsschein rungsfall die erstattungsfähigen Aufwendungen dokumentierten Höchstbeträge je Versicherungs- nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jahr (Leistungsbudget). jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dies gilt der Höhe nach auch für Behand- Die Jahreshöchstentschädigungen finden keine lungen im Ausland. Anwendung auf die Gesundheitspauschale nach Ziffer 3.3, soweit diese vereinbart und im Versiche- Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinär- rungsschein dokumentiert wurde. medizinisch notwendige: Der Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung bestimmt • Heilbehandlungen; die Zuordnung zu einem Versicherungsjahr. Auf- • die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tier- wendungen, die wir nicht ersetzen, weil sie den arztpraxis; Höchstbetrag eines Versicherungsjahres über- • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel steigen, können nicht zu einem späteren Zeitpunkt • Zahnextraktion, Wurzelbehandlung inkl. notwen- mit dem Höchstbetrag eines folgenden Versicher- diger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und ungsjahres verrechnet werden. Kieferanomalien • Telediagnostik und Teletherapie 5. Selbstbehalt • Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie durch Tierärzte Für die Leistungen nach Ziffer 3.1 und 3.2 gilt ein • Physiotherapie/Osteopathie durch Tierärzte vereinbarter und im Versicherungsschein doku- • Alternative Behandlungsmethoden durch Tier- mentierter Selbstbehalt je Rechnung. ärzte • Verhaltenstherapie durch Tierärzte 6. Wartezeiten • Prothesen und Implantate (ausgenommen Zahn- ersatz) Es gilt eine Wartezeit von einem Monat. • Orthesen • Einschläfern durch Injektion (nach Unfall oder Die Wartezeit rechnet von Versicherungsbeginn an. bei Krankheit) Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Behand- 3.3 Gesundheitspauschale lungen und Operationen. Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs- Für Versicherungsfälle (mit Ausnahme der Gesund- schein dokumentiert, erstatten wir kalenderjährlich heitspauschale nach Ziffer 3.3), die innerhalb der eine Gesundheitspauschale bis zum vereinbar- Wartezeit eintreten, besteht auch nach Ablauf der ten und im Versicherungsschein dokumentierten Wartezeit kein Versicherungsschutz. Dazu zählen Höchstbetrag für nachstehende veterinärmedizi- alle hieraus hervorgehenden Heilbehandlungen, nische Leistungen: Folgeerkrankungen und Folgeoperationen inkl. al- ler entstehenden Nebenkosten. • Gesundheitscheck und alterstypische Vorsor- geuntersuchung 7. Geltungsbereich • Schutzimpfungen • Wurmkur Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt • Floh- und Zeckenvorsorge besteht Versicherungsschutz • Zahnprophylaxe • Chemische Kastration • in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthal- • Krallen kürzen tes und • Analbeutelentleerung • außerhalb Europas für 12 Monate. Die beschriebenen Leistungen sind, auch im Falle einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, aus- schließlich im Rahmen der Gesundheitspauschale erstattungsfähig. Seite 7 von 10 [Seite 8] Unter Europa verstehen wir die im Rahmen der Gesundheitspauschale ab- schließend genannten Leistungen; • die Staaten der Europäischen Union (EU); • Zahnersatz, Zahnimplantate und Zahnfleisch- • die Vertragsstaaten des Abkommens über den ersatz; europäischen Wirtschaftsraum (EWR); • Schönheits-Operationen; • die Schweiz; • Gesundheitscheck, alterstypische Vorsorge- • Vereinigtes Königreich und untersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur, • Israel. Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe, Krallen kürzen und Analbeutelentleerung, die Kein vorübergehender Auslandsaufenthalt im Sin- chemische Kastration, ausgenommen im Rah- ne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn der stän- men der Gesundheitspauschale; dige Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird. • Wunsch- und Verlangensleistungen; Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungs- • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des Tier- schutz mehr. arztes; • Transportkosten des versicherten Tieres; Die in ausländischer Währung entstandenen Kos- • die Erstellung von Gesundheitszeugnissen und ten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege Gutachten; bei uns eingehen, in Euro umgerechnet. Kosten für • Ergänzungsfuttermittel, Vitaminpräparate und Übersetzungen von ausländischen Belegen ziehen Diätfutter; wir von den Versicherungsleistungen ab. • Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr so- wie Pflegemittel; 8. Subsidiärer Schutz • Behandlungen von Gesundheitsschädigungen oder Krankheiten, die vorsätzlich herbeigeführt Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus wurden; anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer- • Behandlungen von Gesundheitsschädigungen den kann, gehen deren Leistungspflichten vor und oder Krankheiten, die durch Vorsorgemaßnah- werden von unserer Leistung in Abzug gebracht. men oder eine Impfung gemäß den Empfeh- lungen der StiKo Vet hätten vermieden werden 9. Leistungsausschlüsse können; • Behandlungen durch Nichttierärzte; Wir können nicht uneingeschränkt Versicherungs- • Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene schutz gewähren. Aus diesem Grund ersetzen wir Lebenspartner, Eltern oder Kinder; jedoch erset- keine Aufwendungen für zen wir nachgewiesene Sachkosten und Ausla- gen tarifgemäß; • bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder • Aufwendungen für Heilbehandlungen, die in ei- veterinärmedizinisch angeratene oder bekannte nem auffälligen Missverhältnis zu den erbrach- Behandlungen; ten Leistungen stehen oder die das medizinisch • die Behandlung oder Operation von Krankheiten notwendige Maß übersteigen; in diesen Fällen oder Unfällen, die mit bei Vertragsabschluss können wir unsere Versicherungsleistungen auf vorhandenen Symptomen im Zusammenhang einen angemessenen Betrag herabsetzen; stehen; • Krankheiten und deren Folgen, die durch Epide- • die Behandlung oder Operation zur Korrektur mien oder Pandemien entstehen; von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. • Behandlungen, die durch Terror oder Kriegser- genetischen oder auf entwicklungsbedingten eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalt Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder deren Folgen; Kundgebung entstehen; • Operationen, die der Herstellung des jeweiligen • Behandlungen, die durch Erdbeben, Über- Zucht- oder Rassestandards dienen; schwemmung und Kernenergie entstehen. • Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne (Hüftdys- plasie (HD)); 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits- • Fehlbildung des Ellenbogengelenks (Ellbogen- verletzungen nach Vertragsschluss dysplasie (ED)). • Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und 10.1 Obliegenheiten nach Vertragsschluss Behandlungen, die nicht direkt im Zusammen- hang mit einer Gesundheitsschädigung, Krank- Besteht eine Versicherung für das versicherte Tier heit oder einem Unfall stehen, ausgenommen bei einem anderen Versicherer oder wird eine zu- Seite 8 von 10 [Seite 9] sätzliche Versicherung für das versicherte Tier die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in nach Abschluss dieses Vertrags bei einem ande- Frage stehende Heilbehandlungsmaßnahme. ren Versicherer abgeschlossen, haben Sie uns hie- rüber unverzüglich zu informieren (Name der Ge- Aus der Rechnung müssen folgende Informati- sellschaft, Versicherungsscheinnummer und Art onen hervorgehen: des Vertrages). • Datum der erbrachten Leistung 10.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls • Name und Anschrift der Praxis • Name und Anschrift des Kunden Sie müssen vor Eintritt des Versicherungsfalles alle • Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code) möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur tier- des versicherten Tieres art-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung • Rasse sowie Versorgung des versicherten Tieres mit Fut- • Tierart ter und Wasser ergreifen. • Diagnose • berechnete Leistungen unter Angabe der in der Die Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code) Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dafür vor- muss uns vor unserer Bearbeitung Ihres ersten Er- gesehenen Kennziffer stattungsantrags mitgeteilt werden. • Rechnungsbetrag sowie die ausgewiesene Um- satzsteuer 10.3 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungs- • Rechnungsdatum falls • Rechnungsnummer (einmalig und fortlau-fend) • Zeitpunkt Geldeingang, wenn Zahlung vor Rech- Sie haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles nungserstellung nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde- rung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen Für Rechnungen, welche die voran beschriebenen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Informationen nicht enthalten, besteht keine Leis- Tieres hinderlich sind oder ihr entgegenstehen. So- tungspflicht unsererseits. weit es die Umstände gestatten, haben Sie hierfür unsere Weisungen einzuholen und, soweit es Ihnen Rechnungen für veterinärmedizinisch notwendige zumutbar ist, danach auch zu handeln. Heilbehandlungen und Operationen haben Sie uns innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich zu Auf unser Verlangen haben Sie uns jede Auskunft übermitteln. Rechnungen, die innerhalb eines Ver- zu erteilen, die für die Feststellung des Versiche- sicherungsjahres ausgestellt wurden, jedoch von rungsfalles und des Umfanges unserer Leistungs- Ihnen nicht eingereicht wurden, haben Sie spätes- pflicht erforderlich ist. tens innerhalb eines Monats nach Ende des jewei- ligen Versicherungsjahres an uns zu übermitteln. Sie haben uns nachzuweisen, dass Sie haben uns – soweit dies für unsere Beurteilung • für das versicherte Tier ein gemäß Verordnung erforderlich ist und Ihnen billigerweise zugemutet der Europäischen Union (EU) gültiger EU-Heim- werden kann – die Kosten einer Behandlung oder tierausweis oder ein nationaler Impfausweis er- Operation durch Vorlage der Originalrechnung des stellt wurde; Tierarztes nachzuweisen. Eingereichte Belege wer- • für das versicherte Tier eine nach der Ständigen den unser Eigentum. Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfohlene Grundimmunisierung durchgeführt Sie haben auf unser Verlangen an der Prüfung der wurde. Leistungspflicht durch Verwendung der von uns hierfür vorgegebenen, digitalen Kommunikations- Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die be- mittel mitzuwirken, soweit Ihnen dies billigerweise handelnden Tierärzte von ihrer ärztlichen Schwei- zugemutet werden kann und Ihnen hierdurch keine gepflicht zu entbinden und das versicherte Tier auf Nachteile entstehen. unsere Kosten durch einen neutralen Tierarzt un- tersuchen zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Die Unter- suchung beschränkt sich in jedem Fall auf die für Seite 9 von 10 [Seite 10] 10.4 Folgen von Obliegenheitsverletzungen 11. Berechnung der Versicherungsbeiträge Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs- Der Versicherungsbeitrag ist nach Altersstufen ge- falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder staffelt und richtet sich nach dem gewählten und grob fahrlässig, hat dies Folgen. im Versicherungsschein dokumentierten Tarif so- wie dem Alter des versicherten Tieres. Es steht uns dann frei, den Versicherungsvertrag in- nerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Die Frist Die Altersstufen sind im Anhang zu diesen Bedin- beginnt, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis gungen dokumentiert. erlangt haben. Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstu- Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen- fe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt entsprechend neue Beitrag zu zahlen. haben. Dies müssen Sie uns beweisen. Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent- eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Ver- nehmen. letzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung entspre- 12. Beendigung des Versicherungsvertrages chend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi- Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die Ver- cherungsbedingungen gilt: letzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für Mit dem Tod des Tieres endet der Versicherungs- die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- vertrag. tungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn das versicherte Tier von Ihnen veräußert (z. B. durch Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs- Verkauf oder Schenkung) wird. Maßgeblich für die falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder Beendigung ist das Datum des Vertragsschlusses. Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus, Wir sind insoweit berechtigt, entsprechende Nach- dass wir Sie auf diese Rechtsfolgen hingewiesen weise von Ihnen zu verlangen. haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit- teilung in Textform erfolgt sein. Verletzen Sie die Mitwirkungsobliegenheit im Scha- denfall, führt dies zu einer Verlängerung der Bear- beitungszeit. Ist die Prüfung der Leistungspflicht ohne Ihre Mitwirkung nicht möglich, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, solange Sie Ihrer Mitwir- kungsobliegenheit nicht nachkommen. Haben Sie eine während eines Versicherungsjah- res erhaltene Rechnung für eine veterinärmedizini- sche Behandlung nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungs- jahres, in welchem die Rechnung erstellt wurde, bei uns eingereicht, sind wir nicht zur Leistung ver- pflichtet. Seite 10 von 10
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[Seite 1] Anhang zu den Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz in der Fassung vom 01.03.2025 Dieser Anhang ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV Tier- krankenSchutz in der Fassung vom 01.03.2025. Versicherungsleistungen und Leistungsbegrenzungen In Ergänzung zur Ziffer 3 (Versicherungsleistungen) und zur Ziffer 4 (Jahreshöchstentschädigung) der besonderen Ver- sicherungsbedingungen für den DFV-TierkrankenSchutz gilt: DFV-TierkrankenSchutz Versicherungsleistungen und Leistungsbegrenzungen OP Vollschutz Gesamtleistung pro Versicherungsjahr Im 1. Versicherungsjahr 1.000 € 1.000 € Im 2. Versicherungsjahr 2.000 € 2.000 € Ab dem 3. Versicherungsjahr 5.000 € 5.000 € Veterinärmedizinisch notwendige chirurgische Eingriffe sowie Zahn- extraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen   Operationsvorbereitende Untersuchungen 10 Tage vor dem chirur- gischen Eingriff   Nachsorge innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen Eingriff einschließlich - Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis;   - Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Nichtchirurgische veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlun- gen einschließlich x  - Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis; - Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale) 10 % 10 % Gesundheitspauschale höchstens pro Kalenderjahr x 100 € SV_DFV_VB_1041_2501 (10068-01) Seite 1 von 2 [Seite 2] Versicherungsbeiträge Für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz gilt: DFV-TierkrankenSchutz OP Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer OP Vollschutz 0-3 Jahre 14,90 € 49,90 € 4-6 Jahre 16,90 € 59,90 € 7-9 Jahre 24,90 € 79,90 € Ab 10 Jahren 29,90 € 99,90 € Seite 2 von 2