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Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Tarif Riesig (AVB HHV Riesig)
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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
private Hundehalterhaftpflichtversicherung
Adam Riese Riesig (AVB HHV 2025)
Stand 01.10.2025, Version 2.0
Inhaltsverzeichnis
Teil A 6.23 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesse-
A1 Privates Hundehalterhaftpflichtrisiko rungen
1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versi- 6.24 Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbe-
chertes Risiko) dingungen
2 Regelungen zu mitversicherten Personen und 7 Allgemeine Ausschlüsse
zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Du als 7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Versicherungsnehmer und die mitversicherten
7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
Personen)
von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis-
3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall tungen
4 Leistungen und Vollmacht 7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander
5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungs- 7.4 Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirt-
summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serienscha- schaftlich verbundenen Personen
den, Selbstbeteiligung)
7.5 Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah-
6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des rungsvertrag
privaten Hundehalters (Versicherungsschutz, Ri-
7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sa-
sikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse)
chen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
6.1 Allgemeines Umweltrisiko
7.7 Asbest
6.2 Abwässer
7.8 Gentechnik
6.3 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschä-
7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
den)
7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige
6.4 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,
Diskriminierung
Kraftfahrzeug-Anhänger
7.11 Übertragung von Krankheiten
6.5 Schäden im Ausland
7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmun-
6.6 Vermögensschäden
gen
6.7 Hundesportliche Veranstaltungen
7.13 Strahlen
6.8 Deckakt
7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
6.9 Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
6.10 Mitversicherung von Welpen
7.16 Wasserfahrzeuge
6.11 Tierische Ausscheidungen
7.17 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung
6.12 Führen ohne Leine, Maulkorb elektronischer Daten
6.13 Tierarztkosten – Ausfalldeckung 8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhö-
6.14 Rettungs- und Bergungskosten hungen und Erweiterungen)
6.15 Neuwertentschädigung 9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche-
6.16 Tierpension rung)
6.17 Gewerbliche Nutzung/Verwendung A2 Besondere Umweltrisiken
6.18 Allmählichkeitsschäden 1 Gewässerschäden
6.19 Keine Anrechnung einer Mithaftung 2 Sanierung von Umweltschäden gemäß Umwelt-
schadensgesetz (USchadG)
6.20 Best-Leistungs-Garantie
A3 Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)
6.21 Besitzstandsgarantie
1 Gegenstand der Ausfalldeckung
6.22 Garantie der Mindeststandards des Arbeitskreises
Beratungsprozesse 2 Leistungsvoraussetzungen
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3 Umfang der Ausfalldeckung
4 Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
Teil B
1 Abtretungsverbot
2 Veränderungen des versicherten Risikos und Aus-
wirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach
Beitragsangleichung
4 Tarifmerkmale
Teil C
1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah-
lung
1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen
verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
1.4 Folgebeitrag
1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
2.1 Dauer und Ende des Vertrags
2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
3.2 Deine Obliegenheiten
3.3 Versehentliche Obliegenheiten
4 Weitere Regelungen
4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
4.4 Verjährung
4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
4.6 Anzuwendendes Recht
4.7 Embargobestimmung
4.8 Zuständigkeit bei Versichererwechsel
Zusätzlich gelten:
Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung wegen
Arbeitslosigkeit (BBA)
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Teil A Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom-
A1 Privates Hundehalterhaftpflichtrisiko men wirst.
1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versi- Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge
chertes Risiko) die Schädigung des Dritten unmittelbar entstan-
den ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursa-
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Best-
chung, die zum Schadenereignis geführt hat,
immungen Deine gesetzliche Haftpflicht als priva-
kommt es nicht an.
ter Hundehalter aus dem Halten von Hunden zu
privaten Zwecken. 3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche,
auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche han-
Nicht versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht
delt,
als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versi-
cherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversi- (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung,
cherung besteht. aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung,
auf Schadenersatz statt der Leistung;
2 Regelungen zu mitversicherten Personen und
(2) wegen Schäden, die verursacht werden, um
zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Du als
die Nacherfüllung durchführen zu können;
Versicherungsnehmer und die mitversicherten
(3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Ver-
Personen)
tragsgegenstandes oder wegen des Ausblei-
2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bens des mit der Vertragsleistung geschul-
(1) des nicht gewerbsmäßig tätigen deten Erfolges;
– Hüters, (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im
– Mithalters und Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragser-
– Miteigentümers füllung;
des Hundes in dieser Eigenschaft. (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen
(2) der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben- Verzögerung der Leistung;
den Familienangehörigen in ihrer Eigen- (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung
schaft als private Hüter, Mithalter und/oder tretender Ersatzleistungen.
Miteigentümer; 3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche,
(3) aller sonstigen mit Dir in häuslicher Gemein- soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinba-
schaft lebenden Personen in ihrer Eigen- rung oder Zusage über den Umfang Deiner ge-
schaft als private Hüter, Mithalter und/oder setzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Miteigentümer;
4 Leistungen und Vollmacht
(4) aus übergegangenen Regressansprüchen
von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfe- 4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
trägern, der Bundesagentur für Arbeit, priva- – die Prüfung der Haftpflichtfrage,
ten Krankenversicherungsträgern, sonstigen – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-
Versicherungsunternehmen, öffentlichen sprüche und
und privaten Arbeitgebern wegen Personen- – die Freistellung Deinerseits von berechtigten
schäden. Schadenersatzverpflichtungen.
2.2 Alle für Dich als Versicherungsnehmer geltenden Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen
Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicher- dann, wenn Du aufgrund Gesetzes, rechtskräfti-
ten Personen entsprechend anzuwenden. gen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vor- Entschädigung verpflichtet bist und wir hierdurch
sorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche,
nur für eine mitversicherte Person entsteht. die Du ohne unsere Zustimmung abgegeben oder
geschlossen hast, binden uns nur, soweit der An-
2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für
spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich
Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Deiner
bestanden hätte.
Person (als Versicherungsnehmer) oder in der
Person einer mitversicherten Person vorliegen, Ist Deine Schadenersatzverpflichtung mit binden-
entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Dich der Wirkung für uns festgestellt, haben wir Dich
als auch für die mitversicherten Personen. binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten
freizustellen.
2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag
darfst nur Du als Versicherungsnehmer ausüben. 4.1.1 Nachhaltiger Schadenersatz durch Reparatur
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Re-
Du als auch die mitversicherten Personen verant- paratur als nachhaltiger gegenüber einer Neuan-
wortlich. schaffung angesehen. Wir ersetzen daher auch
3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall die entstandenen Reparaturkosten, die über die
gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie
3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du
nachgewiesen werden.
wegen eines während der Wirksamkeit der Versi-
cherung eingetretenen Schadenereignisses (Ver- Du bist insoweit nicht zur Schadenminderung
sicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder nach C-3.2.2 verpflichtet.
sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der verein-
Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbe- barten Versicherungssummen und beträgt 30 %
stimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem der berechtigten Schadenersatzverpflichtungen,
höchstens 10.000 €.
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4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung 5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht
des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzan- auf die Versicherungssummen angerechnet.
sprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen 5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprü-
in Deinem Namen abzugeben. che aus einem Versicherungsfall die Versiche-
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im
Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt-
Dich, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu füh- höhe dieser Ansprüche.
ren. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere 5.7 Hast Du an den Geschädigten Rentenzahlungen
Kosten in Deinem Namen. zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der
4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Scha- Rente die Versicherungssumme oder den nach
denereignisses, das einen unter den Versiche- Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag
Folge haben kann, von uns die Bestellung eines der Versicherungssumme, so wird die zu leistende
Verteidigers für Dich gewünscht oder genehmigt, Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der
die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kos- Rente von uns erstattet.
ten des Verteidigers. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die
4.4 Erlangst Du oder eine mitversicherte Person das entsprechende Vorschrift der Verordnung über
Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevoll- Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen
mächtigt, dieses Recht auszuüben. Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungs- Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Du
summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serienscha- Dich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen
den, Selbstbeteiligung) musst, wenn der Kapitalwert der Rente die Versi-
5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Ver- cherungssumme oder die nach Abzug sonstiger
sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs- Leistungen verbleibende Restversicherungs-
summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich summe übersteigt, werden die sonstigen Leistun-
der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- gen mit ihrem vollen Betrag von der Versiche-
gungspflichtige Personen erstreckt. rungssumme abgesetzt.
5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: 5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haft-
Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle pflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedi-
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf gung oder Vergleich an Deinem Verhalten schei-
das Dreifache der vereinbarten Versicherungs- tert, haben wir für den von der Weigerung an ent-
summe begrenzt. stehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis-
tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versiche-
rung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein 6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des
Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeit- privaten Hundehalters (Versicherungsschutz, Ri-
punkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- sikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse)
treten ist, wenn diese A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne
– auf derselben Ursache, Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für
– auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
dere sachlichem und zeitlichem, Zusammen- Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen
hang enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Ri-
oder siken alle anderen Vertragsbestimmungen An-
wendung (z.B. A1-4 – Leistungen und Vollmacht
– auf der Lieferung von Waren mit gleichen Män-
oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
geln
6.1 Allgemeines Umweltrisiko
beruhen.
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht pri-
5.4 Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei
vatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Um-
jedem Versicherungsfall an unserer Entschädi-
welteinwirkung.
gungsleistung mit einem im Versicherungsschein
festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor,
wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräu-
einem Versicherungsfall die Versicherungs- sche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder
summe übersteigen, wird die Selbstbeteiligung sonstige Erscheinungen verursacht werden, die
vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprü- sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer)
che abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. ausgebreitet haben.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprü-
bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die che aus Flurschäden (z. B. Schäden an Feldern),
Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr die durch den Hund verursacht wurden.
unberechtigter Schadenersatzansprüche ver- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
pflichtet. Ansprüche aus Gewässerschäden.
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Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Um- (2) Ansprüche wegen Schäden und dem Abhan-
weltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 – beson- denkommen von Kraft-, Wasser-, Luftfahr-
deres Umweltrisiko. zeugen und Anhängern und allen sich daraus
6.2 Abwässer ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen 6.3.4 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-6.3.3
Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt (2) – Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Be-
dies ausschließlich für Schäden durch häusliche schädigung von ausschließlich zu privaten Zwe-
Abwässer. cken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder
geleasten Hundetransportanhängern.
6.3 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschä-
den) Die Höchstersatzleistung beträgt je Versiche-
rungsfall 10.000 €.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von
Dir oder von Deinen Bevollmächtigten oder Dei- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
nen Beauftragten gemieteten Sachen und alle Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Ver-
sich daraus ergebenden Vermögensschäden. schleiß und übermäßiger Beanspruchung.
6.3.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen 6.4 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,
Schäden an ausschließlich zu privaten Zwecken Kraftfahrzeug-Anhänger
gemieteten, geliehenen, gepachteten oder ge- 6.4.1 Versichert ist abweichend von A1-7.14 Deine ge-
leasten setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verur-
– Grundstücken, Grundstücksbestandteilen, Ge- sacht werden durch den Gebrauch ausschließlich
bäuden, Gebäudezubehör (z.B. Markisen und von folgenden nicht versicherungspflichtigen
Rollläden), Wohnungen, Räumen in Gebäuden, Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
Balkone, Terrassen; (1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
– Garagen, Stellplätzen (auch in einer Tiefgarage) verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht
und Carports; auf eine bauartbedingte Höchstgeschwin-
und allen sich daraus ergebenden Vermögens- digkeit;
schäden. (2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
auch Krankenfahrstühle;
Haftpflichtansprüche wegen
(3) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe-
– Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Bean- dingter Höchstgeschwindigkeit;
spruchung, (4) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht
– Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-
und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an geschwindigkeit;
Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus (5) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht versiche-
ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich rungspflichtig sind oder nur auf nicht öffent-
hierbei um Kosten für Wartung oder Instand- lichen Wegen und Plätzen verkehren.
haltung dieser Anlagen und Geräte handelt,
6.4.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
– Glasschäden, soweit Du Dich hiergegen beson-
ders versichern kannst. Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtig-
ten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer
6.3.2 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus
ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des
der Beschädigung, Vernichtung und dem Abhan-
Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Du bist
denkommen von mobilen Einrichtungs- und Aus-
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge
stattungsgegenständen in Ferienwohnungen und
nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht wer-
-häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern,
den.
Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, Kur- und
Seniorenheimen, Reha-Kliniken sowie nicht mo- Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf
torisierten Mobilheimen auf Campingplätzen bei öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der er-
vorübergehendem Aufenthalt in diesen. forderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Du bist ver-
pflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderli-
Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Ver-
che Fahrerlaubnis hat.
schleißes und übermäßiger Beanspruchung.
Wenn Du eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt
6.3.3 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus
C-3.2.3 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsver-
der Beschädigung, der Vernichtung und dem Ab-
letzung).
handenkommen von fremden beweglichen Sa-
chen, wenn diese Sachen ausschließlich zu priva- 6.5 Schäden im Ausland
ten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
geleast wurden. im Ausland eintretender Versicherungsfälle aus-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind schließlich,
(1) Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, – wenn diese Ansprüche gegen Dich aus § 110 So-
Verschleiß und übermäßiger Beanspru- zialgesetzbuch VII zurückzuführen sind oder
chung; – wenn diese bei einem weltweiten Auslandsauf-
enthalt ohne zeitliche Begrenzung eingetreten
sind oder
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– in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ohne (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen,
zeitliche Begrenzung. auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wert-
Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der sachen;
Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Euro- (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B.
päischen Währungsunion angehören, liegt, gelten Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als er- 6.7 Hundesportliche Veranstaltungen
füllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Eu- Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
ropäischen Währungsunion gelegenen Geldinsti- Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen
tut angewiesen ist. Veranstaltungen (z.B. Agility), Schauvorführun-
Zusätzlich gilt: gen, Turnieren, Hunderennen und Hundeschlit-
Hast Du in einem Versicherungsfall im Ausland tenrennen, Geschicklichkeitswettbewerben so-
auf Grund behördlicher Anordnung eine Kaution wie den Vorbereitungen hierzu (Training) oder aus
zur Sicherstellung von Leistungen wegen Deiner der Teilnahme in einer Hundeschule.
gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der
wir Dir den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von Teilnahme an den Veranstaltungen und am Unter-
1.000.000 € zur Verfügung. Die Kaution wird auf richt auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche
eine etwa von uns zu leistende Schadenersatz- der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten
zahlung angerechnet. (Scheinverbrechern).
Übersteigt die Kaution die zu leistende Schaden- 6.8 Deckakt
ersatzzahlung, so ist diese Differenz uns zurück- Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
zuzahlen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Schäden durch gewollten oder ungewollten
Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durch- Deckakt.
setzung nicht versicherter Schadenersatzforde-
6.9 Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
rungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus
6.6 Vermögensschäden
der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hun-
6.6.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen des
Vermögensschäden, die weder durch Personen-
– als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund,
noch durch Sachschäden entstanden sind.
– Rettungs- oder Suchhund,
6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – bei ehrenamtlichen Tätigkeiten,
Ansprüche wegen Vermögensschäden
wenn diese Tätigkeit weder gewerblich noch be-
(1) durch von Dir (oder in Deinem Auftrag oder trieblich ausgeübt wird.
für Deine Rechnung von Dritten) hergestellte
Soweit jedoch hierbei Einnahmen erzielt werden,
oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten
die den Betrag von 25.000 € im Jahr nicht über-
oder sonstige Leistungen;
schreiten, besteht – insoweit abweichend von A1-
(2) aus planender, beratender, bau- oder mon-
1 – Versicherungsschutz. Wird der Betrag von
tageleitender, prüfender oder gutachterli-
25.000 € überschritten, entfällt der Versiche-
cher Tätigkeit;
rungsschutz (siehe auch A 1-6.19).
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Wei-
sungen an wirtschaftlich verbundene Unter- 6.10 Mitversicherung von Welpen
nehmen; Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; Halter von Welpen, die nach Abschluss des Versi-
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie cherungsvertrages vom versicherten Muttertier
Reiseveranstaltung; geboren werden. Diese sind ab ihrer Geburt bis
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund- zum Alter von 18 Monaten automatisch beitrags-
stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaft- frei vom Versicherungsschutz umfasst.
lichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen
Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne
aller Art, aus Kassenführung sowie aus Un-
A1-8.1 dar und sind zur Beitragsregulierung ge-
treue oder Unterschlagung;
mäß B-2 anzumelden.
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen 6.11 Tierische Ausscheidungen
Schutzrechten und Urheberrechten sowie Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; Schäden durch tierische Ausscheidungen.
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Termi- 6.12 Führen ohne Leine, Maulkorb
nen, Vor- und Kostenanschlägen;
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht auch
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit
in den Fällen, in denen Du Deinen Hund ohne
als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder
Leine und/oder Maulkorb führst.
von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichts-
rat, Beirat oder anderer vergleichbarer Lei- 6.13 Tierarztkosten – Ausfalldeckung
tungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Wird Dein Hund durch einen fremden Hund ver-
Zusammenhang stehen; letzt und kann der Halter des fremden Hundes
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen nicht in Anspruch genommen werden, weil er
oder behördlichen Vorschriften, von Anwei- nicht mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist o-
sungen oder Bedingungen des Auftragge- der weil er zahlungsunfähig ist und auch keinen
bers oder aus sonstiger bewusster Pflicht-
verletzung;
[Seite 7]
Versicherungsschutz aus einer Tierhalterhaft- 6.16 Tierpension
pflichtversicherung hat, ersetzen wir die notwen- Ist während der Wirksamkeit unserer Versiche-
digen Kosten einer tierärztlichen Behandlung. rung durch Krankheit oder Unfall ein stationärer
Die Höchstersatzleistung für die Tierarztkosten Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Re-
beträgt je Versicherungsfall und Versicherungs- habilitationseinrichtung für Dich notwendig und
jahr 10.000 €. kannst Du Dich daher nicht um Deinen Hund küm-
Sollte der versicherte Hund aufgrund der Verlet- mern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kos-
zung versterben oder eine Nottötung erforderlich ten für die Unterbringung Deines Hundes in einer
sein, übernimmt der Versicherer die dem Versi- Tierpension bis 10.000 €.
cherungsnehmer entstehenden Kosten für die er- 6.17 Gewerbliche Nutzung/Verwendung
forderliche Nottötung und auf Wunsch auch die Versichert ist abweichend von A1-1.1 Deine ge-
Kosten für eine Bestattung. Dies beinhaltet die setzliche Haftpflicht aus der Nutzung/Verwen-
Abholung vom jeweiligen Standort sowie die wür- dung des Hundes auch zu gewerblichen Zwecken,
devolle Einäscherung bzw. Bestattung des Hun- soweit die daraus resultierenden Einnahmen den
des. Kosten für sonstige Leistungen und zusätzli- Betrag von 25.000 € im Jahr nicht überschreiten.
che Services wie z.B. Pfotenabdrücke, Fell in Wird der Betrag von 25.000 € überschritten, ent-
Glasphiolen etc. sind nicht erstattungsfähig. Die fällt der Versicherungsschutz.
Aufzählung zu den sonstigen Leistungen und zu-
6.18 Allmählichkeitsschäden
sätzlichen Services sind nicht abschließend.
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
Die Höchstersatzleistung liegt hierfür bei 1.000 €.
Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver- Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und
sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und derglei-
die Jahreshöchstersatzleistung. chen) entstanden sind.
6.14 Rettungs- und Bergungskosten 6.19 Keine Anrechnung einer Mithaftung
Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- Falls von Dir gewünscht, wird die Mithaftung des
oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich Geschädigten nach § 254 BGB bis zu einem Scha-
oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiens- denanteil von 500 € nicht angerechnet.
ten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren be-
6.20 Best-Leistungs-Garantie
rechnet werden, die Du für Deinen im Versiche-
rungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund 6.20.1 Gegenstand der Best-Leistungs-Garantie
zu dessen Bergung zu erbringen hast. Bietet zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ein
Die Höchstersatzleistung beträgt je Versiche- anderer Versicherer einen weitergehenden Versi-
rungsfall und Versicherungsjahr 10.000 €. cherungsschutz an, erweitern wir den bei unse-
rem Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver-
im Schadenfall. Die Erweiterung des Versiche-
sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf
rungsschutzes ist an folgende Voraussetzungen
die Jahreshöchstersatzleistung.
geknüpft:
6.15 Neuwertentschädigung
(1) Der andere Versicherer muss in Deutschland
6.15.1 Wir leisten – insoweit in Erweiterung zu A1-1 – im zum Betrieb zugelassen sein.
Schadenfall für Sachschäden den Schadenersatz (2) Der Tarif und die Versicherungsbedingungen
zum Neuwert, wenn Du dies wünschst. des anderen Versicherers müssen jedermann
6.15.2 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall zugänglich sein und angeboten werden kön-
und die Höchstersatzleistung für alle Versiche- nen.
rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt (3) Der andere Versicherer erhebt für den wei-
10.000 €. tergehenden Versicherungsschutz keinen
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver- Zusatzbeitrag (Zuschlagsbeitrag).
sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf (4) Der weitergehende Versicherungsschutz
die Jahreshöchstersatzleistung. kann in Höhe und Umfang bei uns nicht ver-
sichert werden – auch nicht gegen einen Zu-
6.15.3 Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum
satzbeitrag.
Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht äl-
(5) Du hast den weitergehenden Versicherungs-
ter als 24 Monate sein, was durch Vorlage der An-
schutz durch geeignete Unterlagen nachzu-
schaffungsrechnung nachzuweisen ist. Kann das
weisen. Als Nachweis können z.B. die Versi-
Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht
cherungsbedingungen, Besonderen Bedin-
lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
gungen und Risikobeschreibungen des ande-
6.15.4 Kein Neuwertersatz erfolgt bei Schäden an: ren Versicherers dienen, auf dessen Tarif Du
(1) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art Dich berufst.
(z.B. mobile Telefone, Pager), 6.20.2 Umfang der Best-Leistungs-Garantie
(2) Computern jeder Art, auch tragbare Compu-
(1) Versicherte Risiken, Gefahren, Sachen, Leis-
tersysteme (z.B. Notebook, Tablet-PC),
tungen und Kosten
(3) Film- und Fotoapparaten,
(4) tragbaren Musik- oder Videowiedergabege- Die Best-Leistungs-Garantie bezieht sich auf
räten (z.B. MP3-Player, CD-Wiedergabege- die bei uns im bestehenden Vertrag versi-
räte), cherten Risiken, Gefahren, Sachen, Leistun-
(5) Hörgeräten und Brillen jeder Art. gen und Kosten.
[Seite 8]
(2) Entschädigungsgrenzen (1) Es handelt sich um allgemeine Versiche-
Sind Entschädigungsgrenzen unterhalb der rungsbedigungen einschließlich in den Ver-
Versicherungssumme mit uns vereinbart, er- trag eventuell einbezogener und zur stan-
höhen wir die Leistung entsprechend der dardmäßigen Verwendung vorgesehener be-
nachgewiesenen Entschädigungsgrenze des sonderer Bedingungen eines in Deutschland
anderen Versicherers. zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Der
Vorvertrag unterlag deutschem Recht.
(3) Versicherungssumme
(2) Der bei uns bestehende Vertrag schließt un-
Die bei unserem Vertrag vereinbarte Versi- mittelbar an den Vorvertrag an.
cherungssumme stellt die Höchstentschädi- (3) Die Vorversicherung wurde bei Antragstel-
gungsleistung je Versicherungsfall dar. lung angegeben.
(4) Selbstbeteiligungen (4) Du stellst uns im Versicherungsfall die Be-
dingungen des Vorvertrags im Original zur
Wir reduzieren oder streichen Selbstbeteili-
Verfügung.
gungen, sofern es sich nicht um eine bei un-
(5) Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf
serem Vertrag individuell vereinbarte Selbst-
Jahre nach Vertragsbeginn bei uns eingetre-
beteiligung oder einen von Dir mit uns ver-
ten.
einbarten Selbstbeteiligungs-Tarif handelt.
6.21.3 Die bei uns geltenden Versicherungssummen
6.20.3 Ausschlüsse
stellen nach Abzug vereinbarter Selbstbeteiligun-
Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht, soweit es gen die Höchstentschädigungen je Versiche-
sich handelt um, rungsfall dar.
(1) jegliche Assistance-Leistungen wie u.a. Not- 6.21.4 Die Besitzstandsgarantie gilt nicht,
und Handwerkerservice, juristische Hilfeleis-
(1) soweit es sich bei den Versicherungsbedin-
tungen, Betreuungsleistungen;
gungen des Vorvertrags um – einzelvertrag-
(2) Versicherungen, die nur für bestimmte Per-
liche bzw. individuelle Vereinbarungen, - As-
sonen- oder Zielgruppen bestimmt sind wie
sistance-Leistungen und sonstige Dienst-
z.B. für Personen ab einem bestimmten Alter
leistungen handelt;
(z.B. Seniorentarife), für bestimmte Berufs-
(2) für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im
gruppen (z.B. Angehörige des Öffentlichen
Vorvertrag versichert waren, jedoch im aktu-
Dienstes), für Mitglieder eines bestimmten
ellen Vertrag bei uns nicht vereinbart wer-
Verbandes (z.B. VDH, Verdi etc.) oder für die
den konnten, weil diese von Dir nicht ge-
Belegschaft eines Unternehmens.
wünscht oder von uns abgelehnt wurden;
(3) Risiken, Gefahren, Sachen, Kosten und Leis-
tungsumfänge, für die sowohl bei einem an- (3) für
deren Versicherer oder bei uns Zusatzbei- – einzelvertragliche bzw. individuelle Ver-
träge erhoben werden; einbarungen,
(5) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/o- – berufliche, gewerbliche, dienstliche o-
der Arbeitsunfähigkeit. der amtliche Haftpflichtrisiken sowie
(6) Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Ansprüche wegen vertraglicher Haf-
Versicherungsfällen; tung;
(7) die Befriedigung von Ansprüchen über die – Eigenschäden (gilt auch für die Ausfall-
gesetzliche Haftpflicht hinaus (z.B. Neuwer- deckung);
tentschädigung); – Ansprüche aus dem Halten und Ge-
(8) Ansprüche aufgrund beruflicher, gewerbli- brauch von versicherungspflichtigen
cher, dienstlicher oder amtlicher Risiken; Kraft- und Luftfahrzeugen;
(9) Ansprüche wegen Vorsatz; – Ansprüche wegen Schäden aus der Pla-
(10) Ansprüche wegen vertraglicher Haftung; nung, der Errichtung oder dem Betrieb
(11) Ansprüche wegen Eigenschäden; von Geothermie-Anlagen, die mittels
(12) Ansprüche aufgrund des Haltens und des Ge- Bohrung errichtet werden oder wurden.
brauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, 6.22 Garantie der Mindeststandards des Arbeitskreises
Luft- oder Wasserfahrzeugen; Beratungsprozesse
(13) Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
Wir garantieren Dir, dass unsere Bedingungen die
asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse
Mindeststandards des Arbeitskreises vom Sep-
zurückzuführen sind.
tember 2015 erfüllen. (Der Arbeitskreis Bera-
Spezielle Regelungen innerhalb der Allgemeinen tungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist
Versicherungsbedingungen für die private Hun- eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und
dehalterhaftpflichtversicherung Adam Riese XXL Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt
zur Hundehalterhaftpflichtversicherung gehen Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards
diesen Ausschlüssen vor. für die Vermittler.)
6.21 Besitzstandsgarantie 6.23 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesse-
6.21.1 Du kannst im Versicherungsfall verlangen, dass rungen
nach den Versicherungsbedingungen Deines Ver- Werden wir die dieser Hundehalterhaftpflichtver-
trags beim Vorversicherer reguliert wird, die zum sicherung zugrunde liegenden Versicherungsbe-
Zeitpunkt des Versicherungsbeginns des An- dingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und
schlussvertrags bei uns galten. ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte
6.21.2 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
[Seite 9]
der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung und Kinder miteinander verbunden
auch für diesen Vertrag. sind).
6.24 Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbe- (2) von Deinen gesetzlichen Vertretern oder Be-
dingungen treuern, wenn Du eine geschäftsunfähige,
beschränkt geschäftsfähige oder betreute
Wir garantieren, dass die unserer Hundehalter-
Person bist;
haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Ver-
(3) von Deinen gesetzlichen Vertretern, wenn
sicherungsbedingungen ausschließlich zu Dei-
Du eine juristische Person des privaten oder
nem Vorteil von den durch den Gesamtverband
öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfä-
der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen
higer Verein bist;
Bedingungen – Stand April 2016 – abweichen.
(4) von Deinen unbeschränkt persönlich haften-
7 Allgemeine Ausschlüsse den Gesellschaftern, wenn Du eine Offene
Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich Handelsgesellschaft, Kommanditgesell-
etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versiche- schaft oder Gesellschaft bürgerlichen
rungsschutz ausgeschlossen: Rechts bist;
(5) von Deinen Partnern, wenn Du eine eingetra-
7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
gene Partnerschaftsgesellschaft bist;
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al- (6) von Deinen Liquidatoren, Zwangs- und In-
ler Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- solvenzverwaltern.
geführt haben.
Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für
A1-2.3 findet keine Anwendung. Ansprüche von Angehörigen der dort genannten
7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Personen, die mit diesen in häuslicher Gemein-
von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis- schaft leben.
tungen 7.5 Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah-
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al- rungsvertrag
ler Personen, die den Schaden dadurch verur- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
sacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Man- an fremden Sachen und allen sich daraus erge-
gelhaftigkeit oder Schädlichkeit benden Vermögensschäden, wenn Du oder ein
– Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Bevollmächtigter oder Beauftragter von Dir diese
– Arbeiten oder sonstige Leistungen Sachen durch verbotene Eigenmacht erlangt ha-
erbracht haben. ben oder sie Gegenstand eines besonderen Ver-
wahrungsvertrags sind.
A1-2.3 findet keine Anwendung.
7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sa-
7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander
chen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) von Dir selbst oder der in A1-7.4 benannten an von Dir hergestellten oder gelieferten Sachen,
Personen gegen die mitversicherten Perso- Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer
nen; in der Herstellung, Lieferung oder Leistung lie-
(2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern genden Ursache und alle sich daraus ergebenden
desselben Versicherungsvertrags; Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die
(3) zwischen mehreren mitversicherten Perso- Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil
nen desselben Versicherungsvertrags. der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung
7.4 Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirt- liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der
schaftlich verbundenen Personen Sache oder Leistung führt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Dich Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,
wenn Dritte in Deinem Auftrag oder für Deine
(1) aus Schadenfällen Deiner Angehörigen, die
Rechnung die Herstellung oder Lieferung der Sa-
mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben o-
chen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen
der die zu den im Versicherungsvertrag mit-
übernommen haben.
versicherten Personen gehören.
7.7 Asbest
Als Angehörige gelten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
– Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Er-
Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
zeugnisse zurückzuführen sind.
vergleichbare Partnerschaften nach
dem Recht anderer Staaten, 7.8 Gentechnik
– Eltern und Kinder, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
die zurückzuführen sind auf
– Adoptiveltern und -kinder,
(1) gentechnische Arbeiten,
– Schwiegereltern und -kinder,
(2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
– Stiefeltern und -kinder, (3) Erzeugnisse, die
– Großeltern und Enkel, – Bestandteile aus GVO enthalten,
– Geschwister sowie – aus GVO oder mit Hilfe von GVO herge-
– Pflegeeltern und -kinder (Personen, die stellt wurden.
durch ein familienähnliches, auf längere
7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern
[Seite 10]
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden – der Planung oder Konstruktion, Herstel-
aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverlet- lung oder Lieferung von Luft- oder Raum-
zungen. fahrzeugen oder Teilen von Luft- oder
7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersicht-
Diskriminierung lich für den Bau von Luft- oder Raumfahr-
zeugen oder den Einbau in Luft- oder
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
Raumfahrzeugen bestimmt waren,
aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich-
– Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, In-
behandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
spektion, Überholung, Reparatur, Beför-
7.11 Übertragung von Krankheiten derung) an Luft- oder Raumfahrzeugen o-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen der deren Teilen.
(3) gegen Dich als Eigentümer, Mieter, Pächter,
(1) Personenschäden, die aus der Übertragung
Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlan-
einer Krankheit Deinerseits resultieren,
deplätzen.
(2) Sachschäden, die durch Krankheit der Dir
gehörenden, von Dir gehaltenen oder veräu- Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso-
ßerten Tiere entstanden sind. nen an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein
Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz,
keine dieser Personen Halter oder Besitzer des
wenn Du beweist, dass Du weder vorsätzlich noch
Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei
grob fahrlässig gehandelt hast.
nicht in Betrieb gesetzt wird.
7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmun-
7.16 Wasserfahrzeuge
gen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach-
die Du, eine mitversicherte Person oder eine be-
schäden und alle sich daraus ergebenden Vermö-
stellte oder beauftragte Person durch den Ge-
gensschäden, welche entstehen durch
brauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder
(1) Senkungen von Grundstücken oder Erdrut- für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasser-
schungen, fahrzeugs in Anspruch genommen werden.
(2) Überschwemmungen stehender oder flie-
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso-
ßender Gewässer.
nen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch
7.13 Strahlen im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahr-
die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusam- zeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei
menhang mit energiereichen ionisierenden Strah- nicht in Betrieb gesetzt wird.
len stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen 7.17 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung
oder Röntgenstrahlen). elektronischer Daten
7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhängern Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-
die Du, eine mitversicherte Person oder eine von reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
Dir bestellte oder beauftragte Person durch den handelt um Schäden aus
Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahr- (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma-
zeug-Anhängers verursachen. chung oder Veränderung von Daten,
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso- (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern
nen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- von Daten,
Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Be- (3) Störung des Zugangs zum elektronischen
stimmung, wenn keine dieser Personen Halter o- Datenaustausch,
der Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahr- (4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Infor-
zeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. mationen.
7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze 8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhö-
Ausgeschlossen sind Ansprüche hungen und Erweiterungen)
(1) wegen Schäden, die Du, eine mitversicherte Versichert ist auch Deine gesetzliche Haftpflicht
Person oder eine von Dir bestellte oder be- 8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versi-
auftragte Person durch den Gebrauch eines cherten Risikos. Dies gilt nicht
Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder
oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen Wasserfahrzeugen sowie
werden. – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- o-
(2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- der Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
gen, der mit diesen beförderten Sachen, der
8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch
Insassen und allen sich daraus ergebenden
Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechts-
Vermögensschäden sowie wegen sonstiger
vorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt,
Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge
das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei-
aus
ner Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kün-
digungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb
eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in
[Seite 11]
welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt 1.1.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für un-
haben. mittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteili-
9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- gen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines
rung) Gewässers einschließlich des Grundwassers (Ge-
wässerschäden).
9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine
gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab- Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung
schluss des Versicherungsvertrags neu entste- von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,
hen, sofort versichert. deren Betreiber Du bist, resultieren, besteht Ver-
sicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis
Du bist verpflichtet, nach Aufforderung von uns
150 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamt-
jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzu-
fassungsvermögen der vorhandenen Behälter
zeigen. Unsere Aufforderung kann auch mit der
5.000 l/kg nicht übersteigt.
Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt Du die
rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungs- Wenn mit den Anlagen die oben genannten Be-
schutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen schränkungen überschritten werden, entfällt die-
Entstehung. ser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Best-
immungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Du uns das
neue Risiko angezeigt hast, so musst Du bewei- 1.1.2 Rettungskosten
sen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der (1) Wir übernehmen
Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- – Aufwendungen, auch erfolglose, die Du
kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht im Versicherungsfall zur Abwendung o-
verstrichen war. der Minderung des Schadens für gebo-
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen an- ten halten durftest (Rettungskosten),
gemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine sowie
Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb ei- – außergerichtliche Gutachterkosten.
ner Frist von einem Monat nach Eingang der An-
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs-
zeige nicht zustande, entfällt der Versicherungs-
und Gutachterkosten zusammen mit der
schutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen
Entschädigungsleistung die Versicherungs-
Entstehung.
summe nicht übersteigen.
9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von (2) Auf unsere Weisung hin aufgewendete Ret-
ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1- tungs- und außergerichtliche Gutachterkos-
9.1 Absatz 4 auf die vereinbarte Versicherungs- ten werden auch insoweit von uns übernom-
summe für Personen-, Sach- und Vermögens- men, als sie zusammen mit der Entschädi-
schäden begrenzt. gung die Versicherungssumme übersteigen.
9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht Soweit wir Maßnahmen von Dir oder Dritten
für zur Abwendung oder Minderung des Scha-
(1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten o- dens billigen, gilt dies nicht als Weisung von
der Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasser- uns.
fahr-zeugs, soweit diese Fahrzeuge der 1.2 Ausschlüsse
Zulassungs-, Führerschein- oder Versiche- 1.2.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al-
rungspflicht unterliegen; ler Personen, die den Schaden durch bewusstes
(2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb o- Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden
der Führen von Bahnen; Gesetzen, Verordnungen, an Dich gerichtete be-
(3) Risiken, die der Versicherungs- oder De- hördliche Anordnungen oder Verfügungen her-
ckungsvorsorgepflicht unterliegen; beigeführt haben.
(4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen
A1-2.3 findet keine Anwendung.
werden und deshalb im Rahmen von kurz-
fristigen Versicherungsverträgen zu versi- 1.2.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
chern sind; die nachweislich
(5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen
licher und amtlicher Tätigkeit. Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Gene-
A2 Besondere Umweltrisiken ralstreik, illegalem Streik oder
– unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden –
Maßnahmen
abweichend von A1-6.1 Satz 3 – und für Schäden
nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) be- beruhen.
steht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgen- Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Ge-
den Bedingungen. walt, soweit sich elementare Naturkräfte ausge-
Zu Deiner gesetzlichen Haftpflicht privatrechtli- wirkt haben.
chen Inhalts wegen Schäden durch Umweltein- 2 Sanierung von Umweltschäden gemäß Umwelt-
wirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1- schadensgesetz (USchadG)
6.1.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltscha-
1 Gewässerschäden densgesetzes (USchadG) ist eine
1.1 Umfang des Versicherungsschutzes (1) Schädigung von geschützten Arten und na-
türlichen Lebensräumen,
[Seite 12]
(2) Schädigung der Gewässer einschließlich Dies gilt nur für solche Anlagen, die mittels
Grundwasser, Bohrung errichtet werden.
(3) Schädigung des Bodens. A3 Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)
2.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – die 1 Gegenstand der Ausfalldeckung
Dich betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflich-
1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du
ten oder Ansprüche zur Sanierung von Umwelt-
oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte Person
schäden gemäß USchadG, soweit während der
während der Wirksamkeit der Versicherung von
Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
einem Dritten geschädigt wirst (Versicherungs-
– die schadenverursachenden Emissionen plötz- fall) unter folgenden Voraussetzungen:
lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die
– Der wegen dieses Haftpflichtschadens in An-
Umwelt gelangt sind oder
spruch genommene Dritte kann seiner Scha-
– die sonstige Schadenverursachung plötzlich,
denersatzverpflichtung ganz oder teilweise
unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenver- Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflich-
ursachung besteht Versicherungsschutz für Um- tigen Dritten festgestellt worden ist und
weltschäden durch Lagerung, Verwendung oder – die Durchsetzung der Forderung gegen den
anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Drit- Dritten ist gescheitert.
ter ausschließlich dann, wenn der Umweltscha-
Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis,
den auf einen Konstruktions-, Produktions- oder
das einen Personen-, Sach- oder daraus resultie-
Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzu-
renden Vermögensschaden zur Folge hat und für
führen ist. Jedoch besteht kein Versicherungs-
den der schädigende Dritte aufgrund gesetzlicher
schutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inver-
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In-
kehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand
halts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt
werden können (Entwicklungsrisiko). 1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem
der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche-
Versichert sind darüber hinaus die Dich betreffen-
rungsschutz im Rahmen und Umfang Deiner in A1
den Pflichten oder Ansprüche wegen Umwelt-
geregelten Hundehalterhaftpflichtversicherung
schäden an eigenen, gemieteten, geleasten, ge-
hätte. Der Dritte (Schädiger) wird also so gestellt,
pachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit
als hätte er eine Hundehalterhaftpflichtversiche-
diese Grundstücke vom Versicherungsschutz die-
rung, die der Deinen entspricht. Daher finden im
ses Vertrags erfasst sind.
Rahmen der Ausfalldeckung für die Person des
2.2 Ausland schädigenden Dritten auch die Risikobeschrei-
Versichert sind im Umfang von A1-6.5 die im Gel- bungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Dich
tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie gelten. So besteht insbesondere kein Versiche-
(2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. rungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im
Versichert sind insoweit auch die Dich betreffen- Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tä-
den Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen tigkeit verursacht hat oder wenn der Schädiger
Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaa- den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt
ten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den hat.
Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht 1.3 Versichert sind abweichend von A1-7.1 und inso-
überschreiten. weit teilweise von A3-1.2 Deine gesetzlichen Haft-
2.3 Ausschlüsse pflichtansprüche gegen Dritte aus Personen- und
Sachschäden bis 1.000.000 €, bei denen Du
(1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprü-
und/oder die gemäß A1-2.1 mitversicherten Per-
che aller Personen, die den Schaden
sonen Opfer einer Gewalttat (z.B. vorsätzlich be-
dadurch verursacht haben, dass sie bewusst
gangene Körperverletzung oder Tötung, vorsätz-
von Gesetzen, Verordnungen oder an Dich
liche Sachbeschädigung durch einen Dritten) ge-
gerichteten behördlichen Anordnungen o-
worden sind.
der Verfügungen, die dem Umweltschutz
dienen, abweichen. 1.4 Opferschutz
A1-2.3 findet keine Anwendung. 1.4.1 Ergänzend zu A3-1.1 besteht auch Versicherungs-
(2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprü- schutz für Personenschäden bis 1.000.000 €,
che wegen Schäden wenn Du Deinen Schadenersatzanspruch nicht
durchsetzen kannst, weil der Schädiger nicht be-
– die durch unvermeidbare, notwendige
kannt ist.
oder in Kauf genommene Einwirkungen
auf die Umwelt entstehen; 1.4.2 Wir sind Dir und/oder den nach A1-2.1 mitversi-
cherten Personen im Rahmen des Opferschutzes,
– für die Du aus einem anderen Versiche-
– insoweit abweichend von A3-2 – nur dann leis-
rungsvertrag (z.B. Gewässerschaden-
tungspflichtig, wenn
haftpflichtversicherung) Versicherungs-
schutz hast oder hättest erlangen kön- (1) der Schädiger eine vorsätzliche Straftat be-
nen. gangen hat,
(3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprü- (2) aufgrund der eine Strafanzeige von Dir oder
che wegen Schäden durch die Planung, Er- der versicherten Person gestellt wurde,
richtung und dem Betrieb von Geothermie-
anlagen, auch in der Eigenschaft als Bauherr.
[Seite 13]
(3) das polizeiliche Ermittlungsverfahren einge- 3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Ver-
stellt wurde und der schriftliche Einstel- sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs-
lungsbescheid vorliegt, summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich
(4) wir Einblick in die polizeiliche Ermittlungs- der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi-
akte erhalten haben, und gungspflichtige Personen erstreckt.
(5) der Schädiger unbekannt bleibt. 3.3 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen
1.4.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Schäden, die vom Täter durch den Gebrauch eines 3.4 Besteht für die gerichtliche Durchsetzung Deines
Kraftfahrzeugs oder -anhängers verursacht wor- Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser
den sind, bei denen Du oder eine nach A1-2.1 mit- Ausfalldeckung kein Versicherungsschutz über
versicherte Person sich an strafbaren Handlungen eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversi-
beteiligt hat. cherung, übernehmen wir im Rahmen der verein-
2 Leistungsvoraussetzungen barten Versicherungssumme die Kosten, die bei
Wir sind gegenüber Dir oder einer gemäß A1-2.1 der Durchsetzung Deiner Schadenersatzansprü-
mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn che gemäß A3-2 anfallen. Die Entschädigungs-
leistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die
2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil o-
vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
der einen vollstreckbaren Vergleich vor einem or-
dentlichen Gericht in der Bundesrepublik 4 Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
Deutschland oder einem anderen EU- oder EFTA- 4.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Staat festgestellt worden ist. Ansprüche wegen Schäden
Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtli- (1) die in ursächlichem Zusammenhang mit
che Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vor- nuklearen und genetischen Schäden, Krieg,
genannten Länder binden uns nur, soweit der An- Aufruhr, inneren Unruhen, Terror, Streik,
spruch auch ohne einen dieser Titel bestanden Aussperrung oder Erdbeben stehen;
hätte; (2) an Sachen, die ganz oder teilweise dem Be-
2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungs- reich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,
unfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Du oder eine Dienstes oder Amtes von Dir oder einer mit-
mitversicherte Person nachweist, dass versicherten Person zuzurechnen sind.
– eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be- 4.2 Wir leisten keine Entschädigung für
friedigung geführt hat; (1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen;
– eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er- (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen o-
scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte der vertraglichen Forderungsübergangs;
in den letzten zwei Jahren die Vermögensaus-
(3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass
kunft über seine Vermögensverhältnisse abge-
berechtigte Einwendungen oder begründete
geben hat oder
Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig
– ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten
vorgebracht oder eingelegt wurden;
durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur
vollen Befriedigung geführt hat oder ein sol- (4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein
ches Verfahren mangels Masse abgelehnt anderer Versicherer (z.B. Schadenversiche-
wurde rer) oder ein Sozialversicherungsträger oder
Sozialleistungsträger Leistungen zu erbrin-
und
gen hat, auch nicht, soweit es sich um Rück-
2.3 an uns die Ansprüche gegen den schadenersatz- griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli-
pflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungsleis- che von Dritten handelt.
tung abgetreten werden und die vollstreckbare
Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausge-
händigt wird. Du hast an der Umschreibung des Teil B
Titels auf uns mitzuwirken. Du bist verpflichtet, 1 Abtretungsverbot
wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgül-
dem Haftpflichtschaden zu erteilen und uns über
tigen Feststellung ohne unsere Zustimmung we-
den gesamten Schriftwechsel zu informieren so-
der abgetreten noch verpfändet werden. Eine Ab-
wie diesen auf Verlangen zu übergeben.
tretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
2.4 Wir leisten soweit die rechtliche Prüfung des
2 Veränderungen des versicherten Risikos und Aus-
Schadenereignisses ergibt, dass ein Schadener-
wirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
satzanspruch gegen den schädigenden Dritten
besteht die Entschädigung nur in dem Umfang, in 2.1 Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und
dem der Dritte Dir oder einer mitversicherten Per- welche Änderungen des versicherten Risikos ge-
son gegenüber tatsächlich zum Schadenersatz genüber den früheren Angaben eingetreten sind.
verpflichtet ist. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hin-
weis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die An-
3 Umfang der Ausfalldeckung
gaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang
3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der ti- der Aufforderung zu machen und auf unseren
tulierten Forderung. Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben
zu unserem Nachteil können wir von Dir eine Ver-
tragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
[Seite 14]
Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, Der veränderte Folgebeitrag wird Dir mit der Bei-
wenn Du beweist, dass Dich an der Unrichtigkeit tragsrechnung bekannt gegeben.
der Angaben kein Verschulden trifft. Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzah-
2.2 Aufgrund Deiner Änderungsmitteilung oder sons- lungen in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um
tiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeit- einen geringeren Prozentsatz als denjenigen er-
punkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu- höht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre
lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch nach B-3.2 ermittelt hat, so dürfen wir die Folge-
erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mittei- beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den
lung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindest- sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen
beitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im
Alle entsprechend B-3.1 nach dem Versiche- letzten Kalenderjahr erhöht hat. Diese Erhöhung
rungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach
Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden be- dem vorstehenden Absatz ergeben würde.
rücksichtigt. 3.4 Liegt die Veränderung nach B-3.2 oder B-3.3 un-
2.3 Unterlässt Du die rechtzeitige Mitteilung, können ter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung.
wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu ma- Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden
chen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für Jahren zu berücksichtigen.
diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten 3.5 Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsan-
Beitrages verlangen. Werden die Angaben nach- gleichung gemäß B-3.3, ohne dass sich der Um-
träglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung fang des Versicherungsschutzes ändert, kannst
statt. Ein von Dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur Du den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo-
zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von nats nach Zugang unserer Mitteilung mit soforti-
zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des er- ger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt
höhten Beitrags erfolgten. kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
2.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch An- werden sollte.
wendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus- Wir haben Dich in der Mitteilung auf das Kündi-
zahlung für mehrere Jahre. gungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Dir
3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden
Beitragsangleichung der Beitragserhöhung zugehen.
3.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Bei- Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begrün-
tragsangleichung. Sie wird jeweils ab Beginn des- det kein Kündigungsrecht.
jenigen Versicherungsjahres wirksam, das am o- 3.6 Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt da-
der nach dem 1. Juli beginnt. Soweit die Beiträge von unberührt.
nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet
4 Tarifmerkmale
werden, findet keine Beitragsangleichung statt.
Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarif-
Art der Beitragsberechnung der Beitragsanglei- merkmalen:
chung. (1) Hunderasse,
3.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich (2) Anzahl der Hunde,
mit Wirkung für die Beiträge der ab dem 1. Juli be- (3) Alter des Hundehalters,
ginnenden Versicherungsjahre, um welchen Pro- (4) Berufsgruppe,
zentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der (5) Anzahl der Vorschäden,
Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum (6) Zahlweise.
Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, so-
zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorver- lange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
gangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den Du hast uns Änderungen unverzüglich mitzutei-
ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst len. Ändern sich dadurch die Tarifmerkmale, be-
niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als halten wir uns vor, ab dem Zeitpunkt der Ände-
Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell rung den neuen Beitrag zu erheben.
durch den einzelnen Schadenfall veranlassten
Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe
der Versicherungsleistungen. Teil C
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalen- 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah-
derjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleis- lung
teten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver-
Schadenfälle. sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies
3.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen
Falle einer Verminderung sind wir verpflichtet, die verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst-
Folgebeiträge um den sich aus B-3.2 ergebenden oder Einmalbeitrags.
Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
1.2.1 Beitragszahlung
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in ei-
nem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch
[Seite 15]
Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahres- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem
beiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden. im Versicherungsschein oder in der Beitragsrech-
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Ver- nung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
sicherungssteuer, die Du in der jeweils vom Ge- 1.4.2 Verzug und Schadenersatz
setz bestimmten Höhe zu entrichten hast. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,
1.2.2 Versicherungsperiode gerätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur,
Die Versicherungsperiode umfasst bei Monats- wenn Du die verspätete Zahlung zu vertreten
beiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen hast.
ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halb- Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in
jahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Ein- Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch
malbeitrag entspricht die Versicherungsperiode den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
der vereinbarten Vertragsdauer. 1.4.3 Mahnung
1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,
verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung können wir Dich auf Deine Kosten in Textform
1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags (z.B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüg- und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die
lich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab
des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
dem beantragten Versicherungsbeginn (Unver- Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag
züglich heißt nicht unbedingt sofort, sondern die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der
ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und
eben möglich). Dies gilt unabhängig von dem Be- Dich auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
stehen eines Widerrufrechts. Kündigungsrecht) hinweisen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche- 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
rungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste o- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
der einmalige Beitrag unverzüglich nach Ver- Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist
tragsschluss zu zahlen. Du bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zah-
Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 lung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versi- Verzug, so sind wir von der Verpflichtung zur Leis-
cherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veran- tung frei.
lasst ist. 1.4.5 Kündigung nach Mahnung
Weicht der Versicherungsschein von Deinem An- Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge
trag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der in Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mah-
erste oder einmalige Beitrag frühestens einen nung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne
Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger
zahlen. Wirkung kündigen.
1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht recht- lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird
zeitig nach C-1.3.1 gezahlt, so können wir vom die Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeit-
Vertrag zurücktreten, solange Du die Zahlung punkt mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf ha-
nicht veranlasst hast. ben wir Dich bei der Kündigung ausdrücklich hin-
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die zuweisen.
Nichtzahlung nicht zu vertreten hast. 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
1.3.3 Leistungsfreiheit Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung
Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag innerhalb eines Monats nach der Kündigung ver-
nicht rechtzeitig nach C-1.3.1 zahlst, so sind wir für anlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zah-
einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen lungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirk-
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. sam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
Voraussetzung ist, dass wir Dich durch eine ge- nach Fristablauf veranlasst wird.
sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Unsere Leistungsfreiheit nach C-1.4.4 bleibt bis
Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im zur Zahlung bestehen.
Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht
1.5.1 Deine Pflichten
haben.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto
Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die
vereinbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit
Nichtzahlung zu vertreten hast.
des Beitrags für eine ausreichende Deckung des
1.4 Folgebeitrag Kontos zu sorgen.
1.4.1 Fälligkeit Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas ande- von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann
res bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbar- noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unse-
ten Beitragszeitraums fällig. rer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebe-
nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
[Seite 16]
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag Versicherung nicht besteht, oder wenn das Inte-
zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann resse bei einer Versicherung, die für ein künftiges
und Du einer berechtigten Einziehung nicht wi- Unternehmen oder für ein anderes künftiges Inte-
dersprichst. resse genommen ist, nicht entsteht. Wir können
1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr ver-
langen.
Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere
Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsver- Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der
such, nicht eingezogen werden können, sind wir Absicht versichert, Dir dadurch einen rechtswidri-
berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Text- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Ver-
form (z.B. E-Mail oder Brief) zu kündigen. trag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag
bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen,
Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis
dass Du verpflichtet bist, den ausstehenden Bei-
erlangen.
trag und zukünftige Beiträge selbst zu übermit-
teln. 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsge- 2.1 Dauer und Ende des Vertrags
bühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrif- 2.1.1 Vertragsdauer
teinzug können Dir in Rechnung gestellt werden.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein
Ferner können wir, sofern monatliche Beitrags- angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
zahlung vereinbart wurde, für die Zukunft viertel-
2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
jährliche Beitragszahlung verlangen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr,
1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
wenn er nicht von Dir oder uns fristgerecht ge-
1.6.1 Allgemeiner Grundsatz kündigt wird.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns 2.1.2.1 Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit zu kün-
nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeit- digen. Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist
raum entspricht, in dem der Versicherungsschutz der von Dir angegebene Zeitpunkt, frühestens der
bestanden hat. Zugang Deines Kündigungsschreibens bei uns
1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rück- maßgeblich. Die Kündigung muss in Textform er-
tritt, Anfechtung und fehlendem versicherten In- folgen.
teresse 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist
1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der
von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Versicherung gemäß C-2.1.1 oder jedes darauffol-
Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil genden Jahres zu kündigen. Die Kündigung muss
der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass in Textform erfolgen.
wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufs- 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
recht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem
zahlenden Betrag hingewiesen und Du zuge-
Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeit-
stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor
punkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ende der Widerrufsfrist beginnt.
2.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblie-
ben, haben wir zusätzlich den für das erste Versi- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren
cherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies kannst Du den Vertrag erstmalig zum Ablauf des
gilt nicht, wenn Du Leistungen aus dem Versiche- dritten Vertragsjahres kündigen.
rungsvertrag in Anspruch genommen hast. 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertragli- 2.2.1 Kündigungsrecht
chen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt wer-
zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang
den, wenn:
der Rücktrittserklärung zu.
– von uns eine Schadenersatzzahlung oder eine
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch
Zahlung von Sanierungskosten von Umwelt-
Rücktritt, weil der einmalige oder der erste Bei-
schäden geleistet wurde,
trag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht
uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. – wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Un-
recht abgelehnt haben, oder
1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An-
fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht – Dir eine Klage über einen versicherten An-
uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungs- spruch gerichtlich zugestellt wird.
erklärung zu. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text-
1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo-
Versicherung vollständig und dauerhaft weg, en- nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu-
det der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom stellung der Klage zugegangen sein.
Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. Der Bei- 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung
trag steht uns nur anteilig bis zur Kenntnis des Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zu-
Wegfalls zu. gang bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestim-
1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflich- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-
tet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der punkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden
[Seite 17]
Versicherungsjahres, wirksam wird. Dein Kündi- Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei-
gungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon unbe- chen oder anderen Bedingungen geschlossen
rührt. hätten.
2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung 3.1.2.3 Vertragsänderung
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Hast Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab-
Zugang bei Dir wirksam. satz 1 nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei
3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände
den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge-
3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
schlossen, so werden die anderen Bedingungen
3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbe-
gefahrerhebliche Umstände standteil. Bei einer von Dir unverschuldeten
Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung Pflichtverletzung werden die anderen Bedingun-
uns alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzei- gen ab der laufenden Versicherungsperiode Ver-
gen, nach denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder tragsbestandteil.
Brief) gefragt haben und die für unseren Ent- Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Bei-
schluss erheblich sind, den Vertrag mit dem ver- trag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir
einbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeige- die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
pflicht gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Umstand aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb
Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen. ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser
Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kündigungs-
die Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von recht hinzuweisen.
Absatz 1 und C-3.1.2 sowohl die Kenntnis und die 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
Arglist Deines Vertreters als auch die Kenntnis
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
und die Arglist von Dir zu berücksichtigen.
Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines
Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
worden ist, nur berufen, wenn weder Deinem Ver- Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
treter noch Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
zur Last fällt. Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht
3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab- uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.
satz 1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im
3.1.4 Unsere Hinweispflicht
Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergan-
genheit kein Versicherungsschutz. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du
Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform
nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvoll-
(z.B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verlet-
ständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob
zung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
fahrlässig gemacht hast.
3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger
Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt,
Du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei- berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahr-
chen oder anderen Bedingungen geschlossen umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann-
hätten. ten.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- 3.1.6 Anfechtung
rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
versagen, wenn Du nachweist, dass der unvoll- schung anzufechten, bleibt bestehen.
ständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
3.1.7 Erlöschen unserer Rechte
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die
Feststellung oder den Umfang der Leistung ur- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und
sächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von
kein Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeige- fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte
pflicht arglistig verletzt hast. erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor
Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist be-
3.1.2.2 Kündigung
trägt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab- oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig
satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir verletzt wurde.
den Vertrag kündigen.
3.2 Deine Obliegenheiten
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
3.2.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfal-
Du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei
les
3.2.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf
unser Verlangen innerhalb einer angemessenen
[Seite 18]
Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Be- 3.2.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach C-3.2.1 oder C-
seitigung unter Abwägung der beiderseitigen In- 3.2.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflich-
teressen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu ei- tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Ver-
nem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als letzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, un-
besonders gefahrdrohend. sere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
3.2.1.2 Rechtsfolgen Schwere Deines Verschuldens entspricht.
Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine 3.2.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungs-
Obliegenheit, die Du vor Eintritt des Versiche- falls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-
rungsfalls gegenüber uns zu erfüllen hast, so kön- liegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teil-
nen wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von weise leistungsfrei, wenn wir Dich durch geson-
der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Ver- derte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder
trag fristlos kündigen. Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nach- 3.2.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du
weist, dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich nachweist, dass Du die Obliegenheit nicht grob
noch grob fahrlässig verletzt hast. fahrlässig verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du
nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit
3.2.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-
weder für den Eintritt oder die Feststellung des
cherungsfalls
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungs- den Umfang der uns obliegenden Leistung ur-
falls folgende Obliegenheiten zu erfüllen: sächlich war. Das gilt nicht, wenn Du die Oblie-
3.2.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und genheit arglistig verletzt hast.
Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast 3.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung
Du unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, Dein Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch
zu befolgen sowie Weisungen – ggf. auch münd- wenn Du
lich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Um-
– eine Dir obliegende Anzeige unterlässt oder
stände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem
– fahrlässig eine Anzeige unrichtig abgibst oder
Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer un-
– fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Oblie-
terschiedliche Weisungen, hast Du nach pflicht-
genheit unterlässt.
gemäßem Ermessen zu handeln.
Du musst jedoch nachweisen, dass das Versäum-
3.2.2.2 Zusätzlich zu C-3.2.2.1 gilt:
nis nur auf einem Versehen beruht und nach dem
(1) Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb ei- Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
ner Woche anzuzeigen, auch wenn noch
4 Weitere Regelungen
keine Schadenersatzansprüche erhoben
worden sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
Dich Haftpflichtansprüche geltend gemacht 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das
werden. Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versi-
(2) Du hast uns ausführliche und wahrheitsge- chert ist.
mäße Schadenberichte zu erstatten und uns 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande ge-
bei der Schadenermittlung und -regulierung kommen ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst
zu unterstützen. Alle Umstände, die nach un- Du die Aufhebung des später geschlossenen Ver-
serer Ansicht für die Bearbeitung des Scha- trags verlangen.
dens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie
4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es
alle dafür angeforderten Schriftstücke über-
nicht innerhalb eines Monats geltend machst,
sandt werden.
nachdem Du von der Mehrfachversicherung
(3) Wird gegen Dich ein staatsanwaltschaftli-
Kenntnis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem
ches, behördliches oder gerichtliches Ver-
Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der
fahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlas-
sie verlangt wird, uns zugeht.
sen oder Dir gerichtlich der Streit verkündet,
hast Du dies unverzüglich anzuzeigen. 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
(4) Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfü- 4.2.1 Form, zuständige Stelle
gung von Verwaltungsbehörden auf Scha-
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzei-
denersatz musst Du fristgemäß Widerspruch
gen, die den Versicherungsvertrag betreffen und
oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe
die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in
einlegen. Einer Weisung von uns bedarf es
Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies
dazu nicht.
gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in
(5) Wird gegen Dich ein Haftpflichtanspruch ge-
diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
richtlich geltend gemacht, hast Du die Füh-
rung des Verfahrens uns zu überlassen. Wir Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere
beauftragen in Deinem Namen einen Rechts- Hauptverwaltung oder an die im Versicherungs-
anwalt. Du musst dem Rechtsanwalt Voll- schein als zuständig bezeichnete Stelle oder an
macht sowie alle erforderlichen Auskünfte unser Kundenportal gerichtet werden. Die gesetz-
erteilen und die angeforderten Unterlagen lichen Regelungen über den Zugang von Erklä-
zur Verfügung stellen. rungen und Anzeigen bleiben bestehen.
3.2.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensän-
derung
[Seite 19]
Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht Weitere Informationen findest Du im Internet:
mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die www.versicherungsombudsmann.de
wir Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B.
eingeschriebenen Briefs an die letzte uns be- Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann ei-
kannte Anschrift oder die Einstellung im Kunden- nen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
portal. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-
Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zu-
sendung des Briefs oder mit der Einstellung ins
lässig bis zu einem Beschwerdewert von
Kundenportal als zugegangen. Dies gilt entspre-
100.000 € und nur für Deine privaten Verträge.
chend für den Fall einer Änderung Deines Na-
Der Ombudsmann spricht eine Empfehlung aus,
mens.
die bis 10.000 € für uns bindend ist.
4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte
4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden: Rechtsweg zu den Gerichten offen.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch- 4.5.2 Versicherungsaufsicht
tigt, von Dir abgegebene Erklärungen entgegen-
Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden
zunehmen betreffend
oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der
(1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Vertragsabwicklung auf, kannst Du Dich auch an
Versicherungsvertrags; die für uns zuständige Aufsicht wenden:
(2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
einschließlich dessen Beendigung;
(BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht
(3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-
schluss des Vertrags und während des Ver- Graurheindorfer Straße 108
sicherungsverhältnisses. 53117 Bonn
4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden: E-Mail: poststelle@bafin.de
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch- Tel.: 0228 4108-0; Fax: 0228 4108-1550
tigt, von uns ausgefertigte Versicherungsscheine
Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle
an Dich zu übermitteln.
ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
4.3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter scheiden kann.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch- 4.5.3 Gerichtsstand
tigt, Zahlungen anzunehmen, die Du im Zusam-
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme:
menhang mit der Vermittlung oder dem Ab-
Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt o-
schluss eines Versicherungsvertrags an ihn leis-
der Geschäftssitz ins Ausland verlegt wurde oder
test. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst
nicht bekannt ist, können wir Dich auch vor dem
Du nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Be-
für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagen.
schränkung bei der Vornahme der Zahlung kann-
test oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht 4.6 Anzuwendendes Recht
kanntest. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
4.4 Verjährung 4.7 Embargobestimmung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag Es besteht, unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt stimmungen, Versicherungsschutz nur, soweit
mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch und solange dem keine auf die Vertragsparteien
entstanden ist und der Gläubiger von den An- direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
spruch begründenden Umständen und der Person Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi-
des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahr- schen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
lässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. land entgegenstehen.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristbe- nanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die
rechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf
Zugang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder den Iran erlassen werden, soweit dem nicht euro-
Brief) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruch- päische oder deutsche Rechtsvorschriften entge-
steller nicht mit. genstehen.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den 4.8 Zuständigkeit bei Versichererwechsel
allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Ge- Wirst Du nach dem Wechsel der Haftpflichtversi-
setzbuchs. cherung zur Adam Riese GmbH wegen eines
4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand Schadenereignisses in Anspruch genommen, des-
4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung sen genauen Eintrittszeitpunkt Du auch durch ein
Gutachten nicht bestimmen kannst, so ist die
Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die
Adam Riese GmbH als Nachversicherer ab dem
kostenlose alternative Streitbeilegung nutzen.
vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang
Richte dazu Dein Anliegen an den
des bei ihr bestehenden Vertrags für die Entschä-
Versicherungsombudsmann e. V. digungsleistung eintrittspflichtig.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
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Zusätzlich gelten:
Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hundehalterhaft-
pflichtversicherung Adam Riese Riesig (AVB HHV Riesig).
Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung Die Beitragsfreistellung ist ausgeschlossen, wenn
wegen Arbeitslosigkeit (BBA) die Arbeitslosigkeit
1 Was leistet die Beitragsfreistellung wegen Ar- – durch Kriegsereignisse oder Terrorakte,
beitslosigkeit? – durch Streiks oder Aussperrungsmaßnahmen
Wenn Du Arbeitnehmer bist und arbeitslos wirst, verursacht wurde oder
musst Du während Deiner Arbeitslosigkeit für ma- – die Folge einer betrieblichen Sozialmaßnahme,
ximal 24 Monate keine Beiträge zu Deiner Hunde- die den Übergang von der Arbeit über die Ar-
halterhaftpflichtversicherung bei uns zahlen (Bei- beitslosigkeit in die Rente betrifft (Vorruhe-
tragsfreistellung), sofern die nachfolgenden Vo- standsregelung), oder einer Versetzung in den
raussetzungen vorliegen. Dein Versicherungs- Ruhestand ist.
schutz bleibt während der Beitragsfreistellung 4 Für welchen Zeitraum gewähren wir die Bei-
uneingeschränkt bestehen. tragsfreistellung?
2 Welche Personen können die Beitragsfreistel- Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungs-
lung in Anspruch nehmen? periode, die auf die Bewilligung von Arbeitslosen-
Die Beitragsfreistellung kann von Dir in Anspruch geld folgt, frühestens jedoch drei Monate nach Ein-
genommen werden, wenn Du bei Eintritt der Ar- tritt der Arbeitslosigkeit. Sie erfolgt nur für die nach
beitslosigkeit diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträge. Zuvor
– nach deutschem Recht sozialversicherungs- geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück.
pflichtiger Arbeitnehmer bist und Endet die Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Ar-
– Deinen Wohnsitz in Deutschland hast und beitslosengeld vor Fälligkeit der Beiträge, tritt die
– seit mindestens 12 Monaten beim gleichen Ar- Beitragsfreistellung nicht ein.
beitgeber für mindestens 15 Stunden pro Wo- Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange
che unbefristet beschäftigt warst. Du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst.
Keine Arbeitnehmer in diesem Sinne sind: Sie endet jedoch spätestens nach Ablauf von 24
– Freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer Monaten.
am Bundesfreiwilligendienst sowie 5 Welche Pflichten hast Du bei Eintritt des Versi-
– Personen, die in einem Unternehmen beschäf- cherungsfalls?
tigt sind, das von einem Ehegatten/eingetrage- Du musst uns den Eintritt der Arbeitslosigkeit so-
nen Lebenspartner oder von einem in direkter wie die Bewilligung von Arbeitslosengeld durch die
Linie Verwandten geführt wird. Agentur für Arbeit unverzüglich anzeigen. Außer-
Als Beginn der Arbeitslosigkeit gilt der Tag, an dem musst Du uns das Ende der Arbeitslosigkeit
dem das Arbeitsverhältnis endet. sowie den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs
3 Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit
Beitragsfreistellung? unverzüglich anzeigen.
Die Beitragsfreistellung erfolgt nur, wenn Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit musst Du uns un-
verzüglich Kopien folgender Unterlagen einrei-
– die Arbeitslosigkeit unverschuldet eingetreten chen:
ist und
– die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von sechs – Arbeitsvertrag und Nachweis über die Beendi-
Monaten nach Beginn des Vertrags eingetreten gung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigungs-
ist (Wartezeit) und schreiben);
– Du bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend – Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit
gemeldet bist und Arbeitslosengeld beziehst. über den Bezug von Arbeitslosengeld.
Als unverschuldet im Sinne von Absatz 1 gilt die Solange Du uns diese Unterlagen nicht vorgelegt
Arbeitslosigkeit insbesondere, wenn sie Folge hast, bleibst Du zur Zahlung der Versicherungsbei-
träge verpflichtet.
– einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeit-
gebers oder Eine Verletzung dieser Obliegenheiten zieht
– einer einvernehmlichen Aufhebung des Ar- Rechtsfolgen nach sich. Unter den nachstehend
beitsverhältnisses zur Erledigung eines Kündi- genannten Voraussetzungen kann der Anspruch
gungsschutzprozesses oder zur Abwendung ei- auf eine Beitragsfreistellung ganz oder teilweise
ner betriebsbedingten Kündigung ist. entfallen und/oder ein Kündigungsrecht für uns
entstehen:
Als verschuldet gilt die Arbeitslosigkeit insbe-
sondere, wenn sie 5.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungs-
pflicht
– Folge einer sonstigen einvernehmlichen Auf-
hebung des Arbeitsverhältnisses ist, Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, kann dies dazu
– aufgrund Deiner eigenen Kündigung eintritt o- führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungs-
der pflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
– durch Dein arbeitsvertragswidriges oder straf- – Wenn Du die Obliegenheit vorsätzlich verletzt,
bares Verhalten ausgelöst wurde. sind wir nicht leistungspflichtig.
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– Wenn Du die Obliegenheit grob fahrlässig ver-
letzt, sind wir berechtigt, die Versicherungs-
leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich
nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann
gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchs-
verlust führen. Wenn Du nachweist, dass keine
grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die
Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,
als Du uns nachweist, dass die Verletzung der Ob-
liegenheit
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalls
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-
serer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Du die Oblie-
genheit arglistig verletzt hast.
5.2 Unser Kündigungsrecht
Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, die Du vor
Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen musst,
können wir zusätzlich zu den in Ziffer 5.1 genann-
ten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die
Kündigung können wir nur innerhalb eines Mo-
nats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis
erlangt haben, erklären.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Du
nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung we-
der vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
6 Welche Regelungen sind sonst noch zu beach-
ten?
Bedingungsgemäße Beitragsanpassungen wäh-
rend der Zeit der Beitragsfreistellung
Sofern die Voraussetzungen für eine Beitragsan-
passung vorliegen, wird diese auch während der
Zeit der Beitragsfreistellung zum Beginn eines
Versicherungsjahres durchgeführt.
– Da Du während der Zeit der Beitragsfreistellung
keine Beitragsrechnung erhältst, werden wir
Dich zum Ende der Beitragsfreistellung darüber
informieren. Du erhältst einen Versicherungs-
schein mit den aktuellen Beiträgen.
– Du kannst dann den Vertrag innerhalb eines
Monats ab Kenntnis über die neuen Beiträge
entweder mit sofortiger Wirkung oder mit einer
Frist von einem Monat kündigen. Eine Erhö-
hung der Versicherungssteuer begründet je-
doch kein Kündigungsrecht.