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Versicherungsmakler / Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Adam Riese Riesig: die Bedingungen im Volltext

Hundehalterhaftpflicht mit weltweitem Schutz ohne Zeitgrenze, Welpen bis 18 Monate, Deckakt, Flurschäden, Mietsachen, Forderungsausfall mit Opferschutz, täglicher Kündbarkeit und Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit; Deckungssumme laut Versicherungsschein.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Adam Riese einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Adam Riese Hundehalterhaftpflicht Riesig von Adam Riese (Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Adam Riese weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A1-6.6.1, Seite 6
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)ja, bis zur Deckungssumme„Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.“A1-5.2, Seite 4
Selbstbeteiligung je Schadenfallkeine„Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“A1-5.4, Seite 4
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes)ja„der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen in ihrer Eigenschaft als private Hüter, Mithalter und/oder Miteigentümer“A1-2.1 (2), Seite 3
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle“A1-6.5, Seite 5
Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länderja„wenn diese bei einem weltweiten Auslandsaufenthalt ohne zeitliche Begrenzung eingetreten sind“A1-6.5, Seite 5
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeigeja, bis zur Deckungssumme„Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu“A1-9.1, Seite 11
Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser warenja„Du kannst im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen Deines Vertrags beim Vorversicherer reguliert wird, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns des Anschlussvertrags bei uns galten.“A1-6.21.1, Seite 8
Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mitja„Bietet zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ein anderer Versicherer einen weitergehenden Versicherungsschutz an ... erweitern wir den bei unserem Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang im Schadenfall.“A1-6.20.1, Seite 7
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgeja„Werden wir die dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.“A1-6.23, Seite 8
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersja„Wenn Du Arbeitnehmer bist und arbeitslos wirst, musst Du während Deiner Arbeitslosigkeit für maximal 24 Monate keine Beiträge zu Deiner Hundehalterhaftpflichtversicherung bei uns zahlen (Beitragsfreistellung)“BBA 1, Seite 20

Versicherte Hunde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hundja„Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen: (1) Hunderasse, (2) Anzahl der Hunde“B-4, Seite 14
Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Diese sind ab ihrer Geburt bis zum Alter von 18 Monaten automatisch beitragsfrei vom Versicherungsschutz umfasst.“A1-6.10, Seite 6
Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP)nicht geregelt
Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sindnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probenicht geregelt
Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderungja„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hundes als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund“A1-6.9, Seite 6
Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis)ja„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hundes als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund“A1-6.9, Seite 6
Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildungja„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hundes als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund, Rettungs- oder Suchhund“A1-6.9, Seite 6
Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildungja„Nicht versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.“A1-1, Seite 3
Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtrainingja„Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der Teilnahme an den Veranstaltungen und am Unterricht auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern).“A1-6.7, Seite 6

Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichertja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht (1) des nicht gewerbsmäßig tätigen Hüters, Mithalters und Miteigentümers des Hundes in dieser Eigenschaft.“A1-2.1 (1), Seite 3
Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionennicht geregelt
Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie)nein„Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Dich (1) aus Schadenfällen Deiner Angehörigen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.“A1-7.4, Seite 9
Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch den Hund

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskostenja, bis zur Deckungssumme„Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“A1-3.1, Seite 3
Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden)ja, bis zur Deckungssumme„Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“A1-3.1, Seite 3
Tierarztkosten für verletzte fremde Tiereja, bis zur Deckungssumme„Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“A1-3.1, Seite 3
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.“A1-6.8, Seite 6
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.“A1-6.8, Seite 6
Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächenja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus ... Flurschäden (z. B. Schäden an Feldern), die durch den Hund verursacht wurden.“A1-6.1, Seite 4
Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter)ja, bis zur Deckungssumme„Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“A1-3.1, Seite 3
Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot)nein„Ansprüche wegen Schäden und dem Abhandenkommen von Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und Anhängern und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.“A1-6.3.3 (2), Seite 5
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Dich betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung ... von Umweltschäden gemäß USchadG“A2-2.1, Seite 12

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an ausschließlich zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen, Gebäuden, Gebäudezubehör“A1-6.3.1, Seite 5
Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisenja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung und dem Abhandenkommen von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen“A1-6.3.2, Seite 5
Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventarja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung und dem Abhandenkommen von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern“A1-6.3.2, Seite 5
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachenja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung und dem Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen ... wenn diese Sachen ausschließlich zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden.“A1-6.3.3, Seite 5
Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urinja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch tierische Ausscheidungen.“A1-6.11, Seite 6

Ausbildung, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein)ja„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen (z.B. Agility), Schauvorführungen, Turnieren, Hunderennen und Hundeschlittenrennen, Geschicklichkeitswettbewerben sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) oder aus der Teilnahme in einer Hundeschule.“A1-6.7, Seite 6
Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungenja„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen (z.B. Agility), Schauvorführungen, Turnieren, Hunderennen und Hundeschlittenrennen“A1-6.7, Seite 6
Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht auch in den Fällen, in denen Du Deinen Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führst.“A1-6.12, Seite 6
Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht auch in den Fällen, in denen Du Deinen Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führst.“A1-6.12, Seite 6
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund)ja„Versichert ist abweichend von A1-1.1 Deine gesetzliche Haftpflicht aus der ... Nutzung/Verwendung des Hundes auch zu gewerblichen Zwecken, soweit die daraus resultierenden Einnahmen den Betrag von 25.000 € im Jahr nicht überschreiten.“A1-6.17, Seite 7
Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht)nicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannja, bis zur Deckungssumme„Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist“A3-1.1, Seite 12
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung Deinerseits von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.“A1-4.1, Seite 3
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschadenja, bis zur Deckungssumme„so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.“A1-4.3, Seite 4

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP)nicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamtnicht geregelt
Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundesnicht geregelt
Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführscheinnicht geregelt
Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden“C-3.2.2.2 (1), Seite 18
Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung)ja„Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen.“C-1.6.2.4, Seite 16
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen.“C-2.1.2.1, Seite 16
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum)nein„Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich“A1-7.1, Seite 9

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Tarif Riesig (AVB HHV Riesig)
[Seite 1] Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung Adam Riese Riesig (AVB HHV 2025) Stand 01.10.2025, Version 2.0 Inhaltsverzeichnis Teil A 6.23 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesse- A1 Privates Hundehalterhaftpflichtrisiko rungen 1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versi- 6.24 Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbe- chertes Risiko) dingungen 2 Regelungen zu mitversicherten Personen und 7 Allgemeine Ausschlüsse zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Du als 7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Versicherungsnehmer und die mitversicherten 7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Personen) von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis- 3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall tungen 4 Leistungen und Vollmacht 7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander 5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungs- 7.4 Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirt- summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serienscha- schaftlich verbundenen Personen den, Selbstbeteiligung) 7.5 Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah- 6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des rungsvertrag privaten Hundehalters (Versicherungsschutz, Ri- 7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sa- sikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) chen, Arbeiten und sonstigen Leistungen 6.1 Allgemeines Umweltrisiko 7.7 Asbest 6.2 Abwässer 7.8 Gentechnik 6.3 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschä- 7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen den) 7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige 6.4 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Diskriminierung Kraftfahrzeug-Anhänger 7.11 Übertragung von Krankheiten 6.5 Schäden im Ausland 7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmun- 6.6 Vermögensschäden gen 6.7 Hundesportliche Veranstaltungen 7.13 Strahlen 6.8 Deckakt 7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger 6.9 Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund 7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze 6.10 Mitversicherung von Welpen 7.16 Wasserfahrzeuge 6.11 Tierische Ausscheidungen 7.17 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung 6.12 Führen ohne Leine, Maulkorb elektronischer Daten 6.13 Tierarztkosten – Ausfalldeckung 8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhö- 6.14 Rettungs- und Bergungskosten hungen und Erweiterungen) 6.15 Neuwertentschädigung 9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- 6.16 Tierpension rung) 6.17 Gewerbliche Nutzung/Verwendung A2 Besondere Umweltrisiken 6.18 Allmählichkeitsschäden 1 Gewässerschäden 6.19 Keine Anrechnung einer Mithaftung 2 Sanierung von Umweltschäden gemäß Umwelt- schadensgesetz (USchadG) 6.20 Best-Leistungs-Garantie A3 Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko) 6.21 Besitzstandsgarantie 1 Gegenstand der Ausfalldeckung 6.22 Garantie der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse 2 Leistungsvoraussetzungen [Seite 2] 3 Umfang der Ausfalldeckung 4 Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung Teil B 1 Abtretungsverbot 2 Veränderungen des versicherten Risikos und Aus- wirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung) 3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung 4 Tarifmerkmale Teil C 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah- lung 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 1.4 Folgebeitrag 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung 2.1 Dauer und Ende des Vertrags 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss 3.2 Deine Obliegenheiten 3.3 Versehentliche Obliegenheiten 4 Weitere Regelungen 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters 4.4 Verjährung 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand 4.6 Anzuwendendes Recht 4.7 Embargobestimmung 4.8 Zuständigkeit bei Versichererwechsel Zusätzlich gelten: Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung wegen Arbeitslosigkeit (BBA) [Seite 3] Teil A Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom- A1 Privates Hundehalterhaftpflichtrisiko men wirst. 1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versi- Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge chertes Risiko) die Schädigung des Dritten unmittelbar entstan- den ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursa- Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Best- chung, die zum Schadenereignis geführt hat, immungen Deine gesetzliche Haftpflicht als priva- kommt es nicht an. ter Hundehalter aus dem Halten von Hunden zu privaten Zwecken. 3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche han- Nicht versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht delt, als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versi- cherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversi- (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, cherung besteht. aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung; 2 Regelungen zu mitversicherten Personen und (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Du als die Nacherfüllung durchführen zu können; Versicherungsnehmer und die mitversicherten (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Ver- Personen) tragsgegenstandes oder wegen des Ausblei- 2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bens des mit der Vertragsleistung geschul- (1) des nicht gewerbsmäßig tätigen deten Erfolges; – Hüters, (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im – Mithalters und Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragser- – Miteigentümers füllung; des Hundes in dieser Eigenschaft. (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen (2) der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben- Verzögerung der Leistung; den Familienangehörigen in ihrer Eigen- (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung schaft als private Hüter, Mithalter und/oder tretender Ersatzleistungen. Miteigentümer; 3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, (3) aller sonstigen mit Dir in häuslicher Gemein- soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinba- schaft lebenden Personen in ihrer Eigen- rung oder Zusage über den Umfang Deiner ge- schaft als private Hüter, Mithalter und/oder setzlichen Haftpflicht hinausgehen. Miteigentümer; 4 Leistungen und Vollmacht (4) aus übergegangenen Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfe- 4.1 Der Versicherungsschutz umfasst trägern, der Bundesagentur für Arbeit, priva- – die Prüfung der Haftpflichtfrage, ten Krankenversicherungsträgern, sonstigen – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan- Versicherungsunternehmen, öffentlichen sprüche und und privaten Arbeitgebern wegen Personen- – die Freistellung Deinerseits von berechtigten schäden. Schadenersatzverpflichtungen. 2.2 Alle für Dich als Versicherungsnehmer geltenden Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicher- dann, wenn Du aufgrund Gesetzes, rechtskräfti- ten Personen entsprechend anzuwenden. gen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vor- Entschädigung verpflichtet bist und wir hierdurch sorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, nur für eine mitversicherte Person entsteht. die Du ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen hast, binden uns nur, soweit der An- 2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Deiner bestanden hätte. Person (als Versicherungsnehmer) oder in der Person einer mitversicherten Person vorliegen, Ist Deine Schadenersatzverpflichtung mit binden- entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Dich der Wirkung für uns festgestellt, haben wir Dich als auch für die mitversicherten Personen. binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen. 2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darfst nur Du als Versicherungsnehmer ausüben. 4.1.1 Nachhaltiger Schadenersatz durch Reparatur Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Re- Du als auch die mitversicherten Personen verant- paratur als nachhaltiger gegenüber einer Neuan- wortlich. schaffung angesehen. Wir ersetzen daher auch 3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall die entstandenen Reparaturkosten, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie 3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du nachgewiesen werden. wegen eines während der Wirksamkeit der Versi- cherung eingetretenen Schadenereignisses (Ver- Du bist insoweit nicht zur Schadenminderung sicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder nach C-3.2.2 verpflichtet. sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der verein- Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbe- barten Versicherungssummen und beträgt 30 % stimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem der berechtigten Schadenersatzverpflichtungen, höchstens 10.000 €. [Seite 4] 4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung 5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzan- auf die Versicherungssummen angerechnet. sprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen 5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprü- in Deinem Namen abzugeben. che aus einem Versicherungsfall die Versiche- Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt- Dich, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu füh- höhe dieser Ansprüche. ren. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere 5.7 Hast Du an den Geschädigten Rentenzahlungen Kosten in Deinem Namen. zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der 4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Scha- Rente die Versicherungssumme oder den nach denereignisses, das einen unter den Versiche- Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag Folge haben kann, von uns die Bestellung eines der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Verteidigers für Dich gewünscht oder genehmigt, Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kos- Rente von uns erstattet. ten des Verteidigers. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die 4.4 Erlangst Du oder eine mitversicherte Person das entsprechende Vorschrift der Verordnung über Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevoll- Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen mächtigt, dieses Recht auszuüben. Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. 5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungs- Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Du summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serienscha- Dich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen den, Selbstbeteiligung) musst, wenn der Kapitalwert der Rente die Versi- 5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Ver- cherungssumme oder die nach Abzug sonstiger sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs- Leistungen verbleibende Restversicherungs- summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich summe übersteigt, werden die sonstigen Leistun- der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- gen mit ihrem vollen Betrag von der Versiche- gungspflichtige Personen erstreckt. rungssumme abgesetzt. 5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: 5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haft- Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle pflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedi- Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf gung oder Vergleich an Deinem Verhalten schei- das Dreifache der vereinbarten Versicherungs- tert, haben wir für den von der Weigerung an ent- summe begrenzt. stehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis- tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. 5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versiche- rung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein 6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeit- privaten Hundehalters (Versicherungsschutz, Ri- punkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- sikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) treten ist, wenn diese A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne – auf derselben Ursache, Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. dere sachlichem und zeitlichem, Zusammen- Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen hang enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Ri- oder siken alle anderen Vertragsbestimmungen An- wendung (z.B. A1-4 – Leistungen und Vollmacht – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Män- oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse). geln 6.1 Allgemeines Umweltrisiko beruhen. Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht pri- 5.4 Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei vatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Um- jedem Versicherungsfall an unserer Entschädi- welteinwirkung. gungsleistung mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräu- einem Versicherungsfall die Versicherungs- sche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder summe übersteigen, wird die Selbstbeteiligung sonstige Erscheinungen verursacht werden, die vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprü- sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) che abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. ausgebreitet haben. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprü- bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die che aus Flurschäden (z. B. Schäden an Feldern), Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr die durch den Hund verursacht wurden. unberechtigter Schadenersatzansprüche ver- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind pflichtet. Ansprüche aus Gewässerschäden. [Seite 5] Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Um- (2) Ansprüche wegen Schäden und dem Abhan- weltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 – beson- denkommen von Kraft-, Wasser-, Luftfahr- deres Umweltrisiko. zeugen und Anhängern und allen sich daraus 6.2 Abwässer ergebenden Vermögensschäden. Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen 6.3.4 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-6.3.3 Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt (2) – Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Be- dies ausschließlich für Schäden durch häusliche schädigung von ausschließlich zu privaten Zwe- Abwässer. cken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Hundetransportanhängern. 6.3 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschä- den) Die Höchstersatzleistung beträgt je Versiche- rungsfall 10.000 €. Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Dir oder von Deinen Bevollmächtigten oder Dei- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind nen Beauftragten gemieteten Sachen und alle Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Ver- sich daraus ergebenden Vermögensschäden. schleiß und übermäßiger Beanspruchung. 6.3.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen 6.4 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Schäden an ausschließlich zu privaten Zwecken Kraftfahrzeug-Anhänger gemieteten, geliehenen, gepachteten oder ge- 6.4.1 Versichert ist abweichend von A1-7.14 Deine ge- leasten setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verur- – Grundstücken, Grundstücksbestandteilen, Ge- sacht werden durch den Gebrauch ausschließlich bäuden, Gebäudezubehör (z.B. Markisen und von folgenden nicht versicherungspflichtigen Rollläden), Wohnungen, Räumen in Gebäuden, Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: Balkone, Terrassen; (1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen – Garagen, Stellplätzen (auch in einer Tiefgarage) verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht und Carports; auf eine bauartbedingte Höchstgeschwin- und allen sich daraus ergebenden Vermögens- digkeit; schäden. (2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind auch Krankenfahrstühle; Haftpflichtansprüche wegen (3) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe- – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Bean- dingter Höchstgeschwindigkeit; spruchung, (4) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an geschwindigkeit; Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus (5) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht versiche- ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich rungspflichtig sind oder nur auf nicht öffent- hierbei um Kosten für Wartung oder Instand- lichen Wegen und Plätzen verkehren. haltung dieser Anlagen und Geräte handelt, 6.4.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: – Glasschäden, soweit Du Dich hiergegen beson- ders versichern kannst. Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtig- ten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer 6.3.2 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des der Beschädigung, Vernichtung und dem Abhan- Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Du bist denkommen von mobilen Einrichtungs- und Aus- verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge stattungsgegenständen in Ferienwohnungen und nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht wer- -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern, den. Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, Kur- und Seniorenheimen, Reha-Kliniken sowie nicht mo- Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf torisierten Mobilheimen auf Campingplätzen bei öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der er- vorübergehendem Aufenthalt in diesen. forderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Du bist ver- pflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderli- Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Ver- che Fahrerlaubnis hat. schleißes und übermäßiger Beanspruchung. Wenn Du eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt 6.3.3 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus C-3.2.3 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsver- der Beschädigung, der Vernichtung und dem Ab- letzung). handenkommen von fremden beweglichen Sa- chen, wenn diese Sachen ausschließlich zu priva- 6.5 Schäden im Ausland ten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen geleast wurden. im Ausland eintretender Versicherungsfälle aus- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind schließlich, (1) Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, – wenn diese Ansprüche gegen Dich aus § 110 So- Verschleiß und übermäßiger Beanspru- zialgesetzbuch VII zurückzuführen sind oder chung; – wenn diese bei einem weltweiten Auslandsauf- enthalt ohne zeitliche Begrenzung eingetreten sind oder [Seite 6] – in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ohne (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, zeitliche Begrenzung. auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wert- Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der sachen; Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Euro- (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. päischen Währungsunion angehören, liegt, gelten Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als er- 6.7 Hundesportliche Veranstaltungen füllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Eu- Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen ropäischen Währungsunion gelegenen Geldinsti- Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen tut angewiesen ist. Veranstaltungen (z.B. Agility), Schauvorführun- Zusätzlich gilt: gen, Turnieren, Hunderennen und Hundeschlit- Hast Du in einem Versicherungsfall im Ausland tenrennen, Geschicklichkeitswettbewerben so- auf Grund behördlicher Anordnung eine Kaution wie den Vorbereitungen hierzu (Training) oder aus zur Sicherstellung von Leistungen wegen Deiner der Teilnahme in einer Hundeschule. gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der wir Dir den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von Teilnahme an den Veranstaltungen und am Unter- 1.000.000 € zur Verfügung. Die Kaution wird auf richt auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche eine etwa von uns zu leistende Schadenersatz- der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten zahlung angerechnet. (Scheinverbrechern). Übersteigt die Kaution die zu leistende Schaden- 6.8 Deckakt ersatzzahlung, so ist diese Differenz uns zurück- Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen zuzahlen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Schäden durch gewollten oder ungewollten Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durch- Deckakt. setzung nicht versicherter Schadenersatzforde- 6.9 Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund rungen einbehalten wird oder verfallen ist. Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus 6.6 Vermögensschäden der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hun- 6.6.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen des Vermögensschäden, die weder durch Personen- – als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund, noch durch Sachschäden entstanden sind. – Rettungs- oder Suchhund, 6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, Ansprüche wegen Vermögensschäden wenn diese Tätigkeit weder gewerblich noch be- (1) durch von Dir (oder in Deinem Auftrag oder trieblich ausgeübt wird. für Deine Rechnung von Dritten) hergestellte Soweit jedoch hierbei Einnahmen erzielt werden, oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten die den Betrag von 25.000 € im Jahr nicht über- oder sonstige Leistungen; schreiten, besteht – insoweit abweichend von A1- (2) aus planender, beratender, bau- oder mon- 1 – Versicherungsschutz. Wird der Betrag von tageleitender, prüfender oder gutachterli- 25.000 € überschritten, entfällt der Versiche- cher Tätigkeit; rungsschutz (siehe auch A 1-6.19). (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Wei- sungen an wirtschaftlich verbundene Unter- 6.10 Mitversicherung von Welpen nehmen; Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; Halter von Welpen, die nach Abschluss des Versi- (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie cherungsvertrages vom versicherten Muttertier Reiseveranstaltung; geboren werden. Diese sind ab ihrer Geburt bis (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund- zum Alter von 18 Monaten automatisch beitrags- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaft- frei vom Versicherungsschutz umfasst. lichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne aller Art, aus Kassenführung sowie aus Un- A1-8.1 dar und sind zur Beitragsregulierung ge- treue oder Unterschlagung; mäß B-2 anzumelden. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung; (8) aus der Verletzung von gewerblichen 6.11 Tierische Ausscheidungen Schutzrechten und Urheberrechten sowie Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; Schäden durch tierische Ausscheidungen. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Termi- 6.12 Führen ohne Leine, Maulkorb nen, Vor- und Kostenanschlägen; Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht auch (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit in den Fällen, in denen Du Deinen Hund ohne als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Leine und/oder Maulkorb führst. von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichts- rat, Beirat oder anderer vergleichbarer Lei- 6.13 Tierarztkosten – Ausfalldeckung tungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Wird Dein Hund durch einen fremden Hund ver- Zusammenhang stehen; letzt und kann der Halter des fremden Hundes (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen nicht in Anspruch genommen werden, weil er oder behördlichen Vorschriften, von Anwei- nicht mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist o- sungen oder Bedingungen des Auftragge- der weil er zahlungsunfähig ist und auch keinen bers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung; [Seite 7] Versicherungsschutz aus einer Tierhalterhaft- 6.16 Tierpension pflichtversicherung hat, ersetzen wir die notwen- Ist während der Wirksamkeit unserer Versiche- digen Kosten einer tierärztlichen Behandlung. rung durch Krankheit oder Unfall ein stationärer Die Höchstersatzleistung für die Tierarztkosten Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Re- beträgt je Versicherungsfall und Versicherungs- habilitationseinrichtung für Dich notwendig und jahr 10.000 €. kannst Du Dich daher nicht um Deinen Hund küm- Sollte der versicherte Hund aufgrund der Verlet- mern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kos- zung versterben oder eine Nottötung erforderlich ten für die Unterbringung Deines Hundes in einer sein, übernimmt der Versicherer die dem Versi- Tierpension bis 10.000 €. cherungsnehmer entstehenden Kosten für die er- 6.17 Gewerbliche Nutzung/Verwendung forderliche Nottötung und auf Wunsch auch die Versichert ist abweichend von A1-1.1 Deine ge- Kosten für eine Bestattung. Dies beinhaltet die setzliche Haftpflicht aus der Nutzung/Verwen- Abholung vom jeweiligen Standort sowie die wür- dung des Hundes auch zu gewerblichen Zwecken, devolle Einäscherung bzw. Bestattung des Hun- soweit die daraus resultierenden Einnahmen den des. Kosten für sonstige Leistungen und zusätzli- Betrag von 25.000 € im Jahr nicht überschreiten. che Services wie z.B. Pfotenabdrücke, Fell in Wird der Betrag von 25.000 € überschritten, ent- Glasphiolen etc. sind nicht erstattungsfähig. Die fällt der Versicherungsschutz. Aufzählung zu den sonstigen Leistungen und zu- 6.18 Allmählichkeitsschäden sätzlichen Services sind nicht abschließend. Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Die Höchstersatzleistung liegt hierfür bei 1.000 €. Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver- Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und derglei- die Jahreshöchstersatzleistung. chen) entstanden sind. 6.14 Rettungs- und Bergungskosten 6.19 Keine Anrechnung einer Mithaftung Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- Falls von Dir gewünscht, wird die Mithaftung des oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich Geschädigten nach § 254 BGB bis zu einem Scha- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiens- denanteil von 500 € nicht angerechnet. ten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren be- 6.20 Best-Leistungs-Garantie rechnet werden, die Du für Deinen im Versiche- rungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund 6.20.1 Gegenstand der Best-Leistungs-Garantie zu dessen Bergung zu erbringen hast. Bietet zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ein Die Höchstersatzleistung beträgt je Versiche- anderer Versicherer einen weitergehenden Versi- rungsfall und Versicherungsjahr 10.000 €. cherungsschutz an, erweitern wir den bei unse- rem Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver- im Schadenfall. Die Erweiterung des Versiche- sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf rungsschutzes ist an folgende Voraussetzungen die Jahreshöchstersatzleistung. geknüpft: 6.15 Neuwertentschädigung (1) Der andere Versicherer muss in Deutschland 6.15.1 Wir leisten – insoweit in Erweiterung zu A1-1 – im zum Betrieb zugelassen sein. Schadenfall für Sachschäden den Schadenersatz (2) Der Tarif und die Versicherungsbedingungen zum Neuwert, wenn Du dies wünschst. des anderen Versicherers müssen jedermann 6.15.2 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall zugänglich sein und angeboten werden kön- und die Höchstersatzleistung für alle Versiche- nen. rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt (3) Der andere Versicherer erhebt für den wei- 10.000 €. tergehenden Versicherungsschutz keinen Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver- Zusatzbeitrag (Zuschlagsbeitrag). sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf (4) Der weitergehende Versicherungsschutz die Jahreshöchstersatzleistung. kann in Höhe und Umfang bei uns nicht ver- sichert werden – auch nicht gegen einen Zu- 6.15.3 Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum satzbeitrag. Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht äl- (5) Du hast den weitergehenden Versicherungs- ter als 24 Monate sein, was durch Vorlage der An- schutz durch geeignete Unterlagen nachzu- schaffungsrechnung nachzuweisen ist. Kann das weisen. Als Nachweis können z.B. die Versi- Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht cherungsbedingungen, Besonderen Bedin- lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. gungen und Risikobeschreibungen des ande- 6.15.4 Kein Neuwertersatz erfolgt bei Schäden an: ren Versicherers dienen, auf dessen Tarif Du (1) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art Dich berufst. (z.B. mobile Telefone, Pager), 6.20.2 Umfang der Best-Leistungs-Garantie (2) Computern jeder Art, auch tragbare Compu- (1) Versicherte Risiken, Gefahren, Sachen, Leis- tersysteme (z.B. Notebook, Tablet-PC), tungen und Kosten (3) Film- und Fotoapparaten, (4) tragbaren Musik- oder Videowiedergabege- Die Best-Leistungs-Garantie bezieht sich auf räten (z.B. MP3-Player, CD-Wiedergabege- die bei uns im bestehenden Vertrag versi- räte), cherten Risiken, Gefahren, Sachen, Leistun- (5) Hörgeräten und Brillen jeder Art. gen und Kosten. [Seite 8] (2) Entschädigungsgrenzen (1) Es handelt sich um allgemeine Versiche- Sind Entschädigungsgrenzen unterhalb der rungsbedigungen einschließlich in den Ver- Versicherungssumme mit uns vereinbart, er- trag eventuell einbezogener und zur stan- höhen wir die Leistung entsprechend der dardmäßigen Verwendung vorgesehener be- nachgewiesenen Entschädigungsgrenze des sonderer Bedingungen eines in Deutschland anderen Versicherers. zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Der Vorvertrag unterlag deutschem Recht. (3) Versicherungssumme (2) Der bei uns bestehende Vertrag schließt un- Die bei unserem Vertrag vereinbarte Versi- mittelbar an den Vorvertrag an. cherungssumme stellt die Höchstentschädi- (3) Die Vorversicherung wurde bei Antragstel- gungsleistung je Versicherungsfall dar. lung angegeben. (4) Selbstbeteiligungen (4) Du stellst uns im Versicherungsfall die Be- dingungen des Vorvertrags im Original zur Wir reduzieren oder streichen Selbstbeteili- Verfügung. gungen, sofern es sich nicht um eine bei un- (5) Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf serem Vertrag individuell vereinbarte Selbst- Jahre nach Vertragsbeginn bei uns eingetre- beteiligung oder einen von Dir mit uns ver- ten. einbarten Selbstbeteiligungs-Tarif handelt. 6.21.3 Die bei uns geltenden Versicherungssummen 6.20.3 Ausschlüsse stellen nach Abzug vereinbarter Selbstbeteiligun- Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht, soweit es gen die Höchstentschädigungen je Versiche- sich handelt um, rungsfall dar. (1) jegliche Assistance-Leistungen wie u.a. Not- 6.21.4 Die Besitzstandsgarantie gilt nicht, und Handwerkerservice, juristische Hilfeleis- (1) soweit es sich bei den Versicherungsbedin- tungen, Betreuungsleistungen; gungen des Vorvertrags um – einzelvertrag- (2) Versicherungen, die nur für bestimmte Per- liche bzw. individuelle Vereinbarungen, - As- sonen- oder Zielgruppen bestimmt sind wie sistance-Leistungen und sonstige Dienst- z.B. für Personen ab einem bestimmten Alter leistungen handelt; (z.B. Seniorentarife), für bestimmte Berufs- (2) für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im gruppen (z.B. Angehörige des Öffentlichen Vorvertrag versichert waren, jedoch im aktu- Dienstes), für Mitglieder eines bestimmten ellen Vertrag bei uns nicht vereinbart wer- Verbandes (z.B. VDH, Verdi etc.) oder für die den konnten, weil diese von Dir nicht ge- Belegschaft eines Unternehmens. wünscht oder von uns abgelehnt wurden; (3) Risiken, Gefahren, Sachen, Kosten und Leis- tungsumfänge, für die sowohl bei einem an- (3) für deren Versicherer oder bei uns Zusatzbei- – einzelvertragliche bzw. individuelle Ver- träge erhoben werden; einbarungen, (5) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/o- – berufliche, gewerbliche, dienstliche o- der Arbeitsunfähigkeit. der amtliche Haftpflichtrisiken sowie (6) Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Ansprüche wegen vertraglicher Haf- Versicherungsfällen; tung; (7) die Befriedigung von Ansprüchen über die – Eigenschäden (gilt auch für die Ausfall- gesetzliche Haftpflicht hinaus (z.B. Neuwer- deckung); tentschädigung); – Ansprüche aus dem Halten und Ge- (8) Ansprüche aufgrund beruflicher, gewerbli- brauch von versicherungspflichtigen cher, dienstlicher oder amtlicher Risiken; Kraft- und Luftfahrzeugen; (9) Ansprüche wegen Vorsatz; – Ansprüche wegen Schäden aus der Pla- (10) Ansprüche wegen vertraglicher Haftung; nung, der Errichtung oder dem Betrieb (11) Ansprüche wegen Eigenschäden; von Geothermie-Anlagen, die mittels (12) Ansprüche aufgrund des Haltens und des Ge- Bohrung errichtet werden oder wurden. brauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, 6.22 Garantie der Mindeststandards des Arbeitskreises Luft- oder Wasserfahrzeugen; Beratungsprozesse (13) Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, Wir garantieren Dir, dass unsere Bedingungen die asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse Mindeststandards des Arbeitskreises vom Sep- zurückzuführen sind. tember 2015 erfüllen. (Der Arbeitskreis Bera- Spezielle Regelungen innerhalb der Allgemeinen tungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist Versicherungsbedingungen für die private Hun- eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und dehalterhaftpflichtversicherung Adam Riese XXL Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt zur Hundehalterhaftpflichtversicherung gehen Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards diesen Ausschlüssen vor. für die Vermittler.) 6.21 Besitzstandsgarantie 6.23 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesse- 6.21.1 Du kannst im Versicherungsfall verlangen, dass rungen nach den Versicherungsbedingungen Deines Ver- Werden wir die dieser Hundehalterhaftpflichtver- trags beim Vorversicherer reguliert wird, die zum sicherung zugrunde liegenden Versicherungsbe- Zeitpunkt des Versicherungsbeginns des An- dingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und schlussvertrags bei uns galten. ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte 6.21.2 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: [Seite 9] der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung und Kinder miteinander verbunden auch für diesen Vertrag. sind). 6.24 Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbe- (2) von Deinen gesetzlichen Vertretern oder Be- dingungen treuern, wenn Du eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Wir garantieren, dass die unserer Hundehalter- Person bist; haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Ver- (3) von Deinen gesetzlichen Vertretern, wenn sicherungsbedingungen ausschließlich zu Dei- Du eine juristische Person des privaten oder nem Vorteil von den durch den Gesamtverband öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfä- der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen higer Verein bist; Bedingungen – Stand April 2016 – abweichen. (4) von Deinen unbeschränkt persönlich haften- 7 Allgemeine Ausschlüsse den Gesellschaftern, wenn Du eine Offene Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versiche- schaft oder Gesellschaft bürgerlichen rungsschutz ausgeschlossen: Rechts bist; (5) von Deinen Partnern, wenn Du eine eingetra- 7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden gene Partnerschaftsgesellschaft bist; Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al- (6) von Deinen Liquidatoren, Zwangs- und In- ler Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- solvenzverwaltern. geführt haben. Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für A1-2.3 findet keine Anwendung. Ansprüche von Angehörigen der dort genannten 7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Personen, die mit diesen in häuslicher Gemein- von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis- schaft leben. tungen 7.5 Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al- rungsvertrag ler Personen, die den Schaden dadurch verur- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden sacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Man- an fremden Sachen und allen sich daraus erge- gelhaftigkeit oder Schädlichkeit benden Vermögensschäden, wenn Du oder ein – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Bevollmächtigter oder Beauftragter von Dir diese – Arbeiten oder sonstige Leistungen Sachen durch verbotene Eigenmacht erlangt ha- erbracht haben. ben oder sie Gegenstand eines besonderen Ver- wahrungsvertrags sind. A1-2.3 findet keine Anwendung. 7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sa- 7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander chen, Arbeiten und sonstigen Leistungen Ausgeschlossen sind Ansprüche Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden (1) von Dir selbst oder der in A1-7.4 benannten an von Dir hergestellten oder gelieferten Sachen, Personen gegen die mitversicherten Perso- Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer nen; in der Herstellung, Lieferung oder Leistung lie- (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern genden Ursache und alle sich daraus ergebenden desselben Versicherungsvertrags; Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die (3) zwischen mehreren mitversicherten Perso- Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil nen desselben Versicherungsvertrags. der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung 7.4 Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirt- liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der schaftlich verbundenen Personen Sache oder Leistung führt. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Dich Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte in Deinem Auftrag oder für Deine (1) aus Schadenfällen Deiner Angehörigen, die Rechnung die Herstellung oder Lieferung der Sa- mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben o- chen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen der die zu den im Versicherungsvertrag mit- übernommen haben. versicherten Personen gehören. 7.7 Asbest Als Angehörige gelten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Er- Lebenspartnerschaftsgesetzes oder zeugnisse zurückzuführen sind. vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, 7.8 Gentechnik – Eltern und Kinder, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf – Adoptiveltern und -kinder, (1) gentechnische Arbeiten, – Schwiegereltern und -kinder, (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), – Stiefeltern und -kinder, (3) Erzeugnisse, die – Großeltern und Enkel, – Bestandteile aus GVO enthalten, – Geschwister sowie – aus GVO oder mit Hilfe von GVO herge- – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die stellt wurden. durch ein familienähnliches, auf längere 7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern [Seite 10] Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden – der Planung oder Konstruktion, Herstel- aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverlet- lung oder Lieferung von Luft- oder Raum- zungen. fahrzeugen oder Teilen von Luft- oder 7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersicht- Diskriminierung lich für den Bau von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder den Einbau in Luft- oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden Raumfahrzeugen bestimmt waren, aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich- – Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, In- behandlung oder sonstigen Diskriminierungen. spektion, Überholung, Reparatur, Beför- 7.11 Übertragung von Krankheiten derung) an Luft- oder Raumfahrzeugen o- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen der deren Teilen. (3) gegen Dich als Eigentümer, Mieter, Pächter, (1) Personenschäden, die aus der Übertragung Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlan- einer Krankheit Deinerseits resultieren, deplätzen. (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Dir gehörenden, von Dir gehaltenen oder veräu- Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso- ßerten Tiere entstanden sind. nen an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, keine dieser Personen Halter oder Besitzer des wenn Du beweist, dass Du weder vorsätzlich noch Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei grob fahrlässig gehandelt hast. nicht in Betrieb gesetzt wird. 7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmun- 7.16 Wasserfahrzeuge gen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- die Du, eine mitversicherte Person oder eine be- schäden und alle sich daraus ergebenden Vermö- stellte oder beauftragte Person durch den Ge- gensschäden, welche entstehen durch brauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder (1) Senkungen von Grundstücken oder Erdrut- für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasser- schungen, fahrzeugs in Anspruch genommen werden. (2) Überschwemmungen stehender oder flie- Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso- ßender Gewässer. nen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch 7.13 Strahlen im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahr- die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusam- zeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei menhang mit energiereichen ionisierenden Strah- nicht in Betrieb gesetzt wird. len stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen 7.17 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung oder Röntgenstrahlen). elektronischer Daten 7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhängern Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be- die Du, eine mitversicherte Person oder eine von reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich Dir bestellte oder beauftragte Person durch den handelt um Schäden aus Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahr- (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma- zeug-Anhängers verursachen. chung oder Veränderung von Daten, Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso- (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern nen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- von Daten, Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Be- (3) Störung des Zugangs zum elektronischen stimmung, wenn keine dieser Personen Halter o- Datenaustausch, der Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahr- (4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Infor- zeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. mationen. 7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze 8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhö- Ausgeschlossen sind Ansprüche hungen und Erweiterungen) (1) wegen Schäden, die Du, eine mitversicherte Versichert ist auch Deine gesetzliche Haftpflicht Person oder eine von Dir bestellte oder be- 8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versi- auftragte Person durch den Gebrauch eines cherten Risikos. Dies gilt nicht Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen Wasserfahrzeugen sowie werden. – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- o- (2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- der Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. gen, der mit diesen beförderten Sachen, der 8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Insassen und allen sich daraus ergebenden Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechts- Vermögensschäden sowie wegen sonstiger vorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei- aus ner Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kün- digungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in [Seite 11] welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt 1.1.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für un- haben. mittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteili- 9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- gen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines rung) Gewässers einschließlich des Grundwassers (Ge- wässerschäden). 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab- Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung schluss des Versicherungsvertrags neu entste- von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, hen, sofort versichert. deren Betreiber Du bist, resultieren, besteht Ver- sicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis Du bist verpflichtet, nach Aufforderung von uns 150 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamt- jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzu- fassungsvermögen der vorhandenen Behälter zeigen. Unsere Aufforderung kann auch mit der 5.000 l/kg nicht übersteigt. Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt Du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungs- Wenn mit den Anlagen die oben genannten Be- schutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen schränkungen überschritten werden, entfällt die- Entstehung. ser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Best- immungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9). Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Du uns das neue Risiko angezeigt hast, so musst Du bewei- 1.1.2 Rettungskosten sen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der (1) Wir übernehmen Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- – Aufwendungen, auch erfolglose, die Du kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht im Versicherungsfall zur Abwendung o- verstrichen war. der Minderung des Schadens für gebo- Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen an- ten halten durftest (Rettungskosten), gemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine sowie Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb ei- – außergerichtliche Gutachterkosten. ner Frist von einem Monat nach Eingang der An- Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- zeige nicht zustande, entfällt der Versicherungs- und Gutachterkosten zusammen mit der schutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entschädigungsleistung die Versicherungs- Entstehung. summe nicht übersteigen. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von (2) Auf unsere Weisung hin aufgewendete Ret- ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1- tungs- und außergerichtliche Gutachterkos- 9.1 Absatz 4 auf die vereinbarte Versicherungs- ten werden auch insoweit von uns übernom- summe für Personen-, Sach- und Vermögens- men, als sie zusammen mit der Entschädi- schäden begrenzt. gung die Versicherungssumme übersteigen. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht Soweit wir Maßnahmen von Dir oder Dritten für zur Abwendung oder Minderung des Scha- (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten o- dens billigen, gilt dies nicht als Weisung von der Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasser- uns. fahr-zeugs, soweit diese Fahrzeuge der 1.2 Ausschlüsse Zulassungs-, Führerschein- oder Versiche- 1.2.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al- rungspflicht unterliegen; ler Personen, die den Schaden durch bewusstes (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb o- Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden der Führen von Bahnen; Gesetzen, Verordnungen, an Dich gerichtete be- (3) Risiken, die der Versicherungs- oder De- hördliche Anordnungen oder Verfügungen her- ckungsvorsorgepflicht unterliegen; beigeführt haben. (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen A1-2.3 findet keine Anwendung. werden und deshalb im Rahmen von kurz- fristigen Versicherungsverträgen zu versi- 1.2.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, chern sind; die nachweislich (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen licher und amtlicher Tätigkeit. Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Gene- A2 Besondere Umweltrisiken ralstreik, illegalem Streik oder – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – Maßnahmen abweichend von A1-6.1 Satz 3 – und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) be- beruhen. steht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgen- Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Ge- den Bedingungen. walt, soweit sich elementare Naturkräfte ausge- Zu Deiner gesetzlichen Haftpflicht privatrechtli- wirkt haben. chen Inhalts wegen Schäden durch Umweltein- 2 Sanierung von Umweltschäden gemäß Umwelt- wirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1- schadensgesetz (USchadG) 6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltscha- 1 Gewässerschäden densgesetzes (USchadG) ist eine 1.1 Umfang des Versicherungsschutzes (1) Schädigung von geschützten Arten und na- türlichen Lebensräumen, [Seite 12] (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Dies gilt nur für solche Anlagen, die mittels Grundwasser, Bohrung errichtet werden. (3) Schädigung des Bodens. A3 Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko) 2.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – die 1 Gegenstand der Ausfalldeckung Dich betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflich- 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du ten oder Ansprüche zur Sanierung von Umwelt- oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte Person schäden gemäß USchadG, soweit während der während der Wirksamkeit der Versicherung von Wirksamkeit des Versicherungsvertrags einem Dritten geschädigt wirst (Versicherungs- – die schadenverursachenden Emissionen plötz- fall) unter folgenden Voraussetzungen: lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die – Der wegen dieses Haftpflichtschadens in An- Umwelt gelangt sind oder spruch genommene Dritte kann seiner Scha- – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, denersatzverpflichtung ganz oder teilweise unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenver- Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflich- ursachung besteht Versicherungsschutz für Um- tigen Dritten festgestellt worden ist und weltschäden durch Lagerung, Verwendung oder – die Durchsetzung der Forderung gegen den anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Drit- Dritten ist gescheitert. ter ausschließlich dann, wenn der Umweltscha- Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis, den auf einen Konstruktions-, Produktions- oder das einen Personen-, Sach- oder daraus resultie- Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzu- renden Vermögensschaden zur Folge hat und für führen ist. Jedoch besteht kein Versicherungs- den der schädigende Dritte aufgrund gesetzlicher schutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inver- Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In- kehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand halts zum Schadenersatz verpflichtet ist. von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko). 1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- Versichert sind darüber hinaus die Dich betreffen- rungsschutz im Rahmen und Umfang Deiner in A1 den Pflichten oder Ansprüche wegen Umwelt- geregelten Hundehalterhaftpflichtversicherung schäden an eigenen, gemieteten, geleasten, ge- hätte. Der Dritte (Schädiger) wird also so gestellt, pachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit als hätte er eine Hundehalterhaftpflichtversiche- diese Grundstücke vom Versicherungsschutz die- rung, die der Deinen entspricht. Daher finden im ses Vertrags erfasst sind. Rahmen der Ausfalldeckung für die Person des 2.2 Ausland schädigenden Dritten auch die Risikobeschrei- Versichert sind im Umfang von A1-6.5 die im Gel- bungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Dich tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie gelten. So besteht insbesondere kein Versiche- (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. rungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Versichert sind insoweit auch die Dich betreffen- Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tä- den Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen tigkeit verursacht hat oder wenn der Schädiger Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaa- den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt ten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den hat. Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht 1.3 Versichert sind abweichend von A1-7.1 und inso- überschreiten. weit teilweise von A3-1.2 Deine gesetzlichen Haft- 2.3 Ausschlüsse pflichtansprüche gegen Dritte aus Personen- und Sachschäden bis 1.000.000 €, bei denen Du (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprü- und/oder die gemäß A1-2.1 mitversicherten Per- che aller Personen, die den Schaden sonen Opfer einer Gewalttat (z.B. vorsätzlich be- dadurch verursacht haben, dass sie bewusst gangene Körperverletzung oder Tötung, vorsätz- von Gesetzen, Verordnungen oder an Dich liche Sachbeschädigung durch einen Dritten) ge- gerichteten behördlichen Anordnungen o- worden sind. der Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. 1.4 Opferschutz A1-2.3 findet keine Anwendung. 1.4.1 Ergänzend zu A3-1.1 besteht auch Versicherungs- (2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprü- schutz für Personenschäden bis 1.000.000 €, che wegen Schäden wenn Du Deinen Schadenersatzanspruch nicht durchsetzen kannst, weil der Schädiger nicht be- – die durch unvermeidbare, notwendige kannt ist. oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen; 1.4.2 Wir sind Dir und/oder den nach A1-2.1 mitversi- cherten Personen im Rahmen des Opferschutzes, – für die Du aus einem anderen Versiche- – insoweit abweichend von A3-2 – nur dann leis- rungsvertrag (z.B. Gewässerschaden- tungspflichtig, wenn haftpflichtversicherung) Versicherungs- schutz hast oder hättest erlangen kön- (1) der Schädiger eine vorsätzliche Straftat be- nen. gangen hat, (3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprü- (2) aufgrund der eine Strafanzeige von Dir oder che wegen Schäden durch die Planung, Er- der versicherten Person gestellt wurde, richtung und dem Betrieb von Geothermie- anlagen, auch in der Eigenschaft als Bauherr. [Seite 13] (3) das polizeiliche Ermittlungsverfahren einge- 3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Ver- stellt wurde und der schriftliche Einstel- sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs- lungsbescheid vorliegt, summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich (4) wir Einblick in die polizeiliche Ermittlungs- der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- akte erhalten haben, und gungspflichtige Personen erstreckt. (5) der Schädiger unbekannt bleibt. 3.3 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen 1.4.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind keine Rechte aus diesem Vertrag zu. Schäden, die vom Täter durch den Gebrauch eines 3.4 Besteht für die gerichtliche Durchsetzung Deines Kraftfahrzeugs oder -anhängers verursacht wor- Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser den sind, bei denen Du oder eine nach A1-2.1 mit- Ausfalldeckung kein Versicherungsschutz über versicherte Person sich an strafbaren Handlungen eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversi- beteiligt hat. cherung, übernehmen wir im Rahmen der verein- 2 Leistungsvoraussetzungen barten Versicherungssumme die Kosten, die bei Wir sind gegenüber Dir oder einer gemäß A1-2.1 der Durchsetzung Deiner Schadenersatzansprü- mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn che gemäß A3-2 anfallen. Die Entschädigungs- leistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die 2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil o- vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. der einen vollstreckbaren Vergleich vor einem or- dentlichen Gericht in der Bundesrepublik 4 Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung Deutschland oder einem anderen EU- oder EFTA- 4.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Staat festgestellt worden ist. Ansprüche wegen Schäden Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtli- (1) die in ursächlichem Zusammenhang mit che Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vor- nuklearen und genetischen Schäden, Krieg, genannten Länder binden uns nur, soweit der An- Aufruhr, inneren Unruhen, Terror, Streik, spruch auch ohne einen dieser Titel bestanden Aussperrung oder Erdbeben stehen; hätte; (2) an Sachen, die ganz oder teilweise dem Be- 2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungs- reich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, unfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Du oder eine Dienstes oder Amtes von Dir oder einer mit- mitversicherte Person nachweist, dass versicherten Person zuzurechnen sind. – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be- 4.2 Wir leisten keine Entschädigung für friedigung geführt hat; (1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen; – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er- (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen o- scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte der vertraglichen Forderungsübergangs; in den letzten zwei Jahren die Vermögensaus- (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass kunft über seine Vermögensverhältnisse abge- berechtigte Einwendungen oder begründete geben hat oder Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten vorgebracht oder eingelegt wurden; durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein sol- (4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein ches Verfahren mangels Masse abgelehnt anderer Versicherer (z.B. Schadenversiche- wurde rer) oder ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbrin- und gen hat, auch nicht, soweit es sich um Rück- 2.3 an uns die Ansprüche gegen den schadenersatz- griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli- pflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungsleis- che von Dritten handelt. tung abgetreten werden und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausge- händigt wird. Du hast an der Umschreibung des Teil B Titels auf uns mitzuwirken. Du bist verpflichtet, 1 Abtretungsverbot wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgül- dem Haftpflichtschaden zu erteilen und uns über tigen Feststellung ohne unsere Zustimmung we- den gesamten Schriftwechsel zu informieren so- der abgetreten noch verpfändet werden. Eine Ab- wie diesen auf Verlangen zu übergeben. tretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. 2.4 Wir leisten soweit die rechtliche Prüfung des 2 Veränderungen des versicherten Risikos und Aus- Schadenereignisses ergibt, dass ein Schadener- wirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung) satzanspruch gegen den schädigenden Dritten besteht die Entschädigung nur in dem Umfang, in 2.1 Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und dem der Dritte Dir oder einer mitversicherten Per- welche Änderungen des versicherten Risikos ge- son gegenüber tatsächlich zum Schadenersatz genüber den früheren Angaben eingetreten sind. verpflichtet ist. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hin- weis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die An- 3 Umfang der Ausfalldeckung gaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der ti- der Aufforderung zu machen und auf unseren tulierten Forderung. Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu unserem Nachteil können wir von Dir eine Ver- tragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten [Seite 14] Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, Der veränderte Folgebeitrag wird Dir mit der Bei- wenn Du beweist, dass Dich an der Unrichtigkeit tragsrechnung bekannt gegeben. der Angaben kein Verschulden trifft. Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzah- 2.2 Aufgrund Deiner Änderungsmitteilung oder sons- lungen in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um tiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeit- einen geringeren Prozentsatz als denjenigen er- punkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu- höht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch nach B-3.2 ermittelt hat, so dürfen wir die Folge- erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mittei- beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den lung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindest- sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen beitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im Alle entsprechend B-3.1 nach dem Versiche- letzten Kalenderjahr erhöht hat. Diese Erhöhung rungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden be- dem vorstehenden Absatz ergeben würde. rücksichtigt. 3.4 Liegt die Veränderung nach B-3.2 oder B-3.3 un- 2.3 Unterlässt Du die rechtzeitige Mitteilung, können ter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu ma- Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden chen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für Jahren zu berücksichtigen. diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten 3.5 Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsan- Beitrages verlangen. Werden die Angaben nach- gleichung gemäß B-3.3, ohne dass sich der Um- träglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung fang des Versicherungsschutzes ändert, kannst statt. Ein von Dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur Du den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo- zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von nats nach Zugang unserer Mitteilung mit soforti- zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des er- ger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt höhten Beitrags erfolgten. kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam 2.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch An- werden sollte. wendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus- Wir haben Dich in der Mitteilung auf das Kündi- zahlung für mehrere Jahre. gungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Dir 3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden Beitragsangleichung der Beitragserhöhung zugehen. 3.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Bei- Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begrün- tragsangleichung. Sie wird jeweils ab Beginn des- det kein Kündigungsrecht. jenigen Versicherungsjahres wirksam, das am o- 3.6 Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt da- der nach dem 1. Juli beginnt. Soweit die Beiträge von unberührt. nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet 4 Tarifmerkmale werden, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarif- Art der Beitragsberechnung der Beitragsanglei- merkmalen: chung. (1) Hunderasse, 3.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich (2) Anzahl der Hunde, mit Wirkung für die Beiträge der ab dem 1. Juli be- (3) Alter des Hundehalters, ginnenden Versicherungsjahre, um welchen Pro- (4) Berufsgruppe, zentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der (5) Anzahl der Vorschäden, Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum (6) Zahlweise. Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, so- zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorver- lange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. gangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den Du hast uns Änderungen unverzüglich mitzutei- ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst len. Ändern sich dadurch die Tarifmerkmale, be- niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als halten wir uns vor, ab dem Zeitpunkt der Ände- Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell rung den neuen Beitrag zu erheben. durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Teil C Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalen- 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah- derjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleis- lung teten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver- Schadenfälle. sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies 3.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen Falle einer Verminderung sind wir verpflichtet, die verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- Folgebeiträge um den sich aus B-3.2 ergebenden oder Einmalbeitrags. Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 1.2.1 Beitragszahlung Die Beiträge können je nach Vereinbarung in ei- nem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch [Seite 15] Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahres- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem beiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden. im Versicherungsschein oder in der Beitragsrech- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Ver- nung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. sicherungssteuer, die Du in der jeweils vom Ge- 1.4.2 Verzug und Schadenersatz setz bestimmten Höhe zu entrichten hast. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, 1.2.2 Versicherungsperiode gerätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, Die Versicherungsperiode umfasst bei Monats- wenn Du die verspätete Zahlung zu vertreten beiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen hast. ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halb- Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in jahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Ein- Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch malbeitrag entspricht die Versicherungsperiode den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. der vereinbarten Vertragsdauer. 1.4.3 Mahnung 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung können wir Dich auf Deine Kosten in Textform 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags (z.B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüg- und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die lich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. dem beantragten Versicherungsbeginn (Unver- Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag züglich heißt nicht unbedingt sofort, sondern die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und eben möglich). Dies gilt unabhängig von dem Be- Dich auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und stehen eines Widerrufrechts. Kündigungsrecht) hinweisen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche- 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung rungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste o- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten der einmalige Beitrag unverzüglich nach Ver- Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist tragsschluss zu zahlen. Du bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zah- Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 lung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versi- Verzug, so sind wir von der Verpflichtung zur Leis- cherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veran- tung frei. lasst ist. 1.4.5 Kündigung nach Mahnung Weicht der Versicherungsschein von Deinem An- Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge trag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der in Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mah- erste oder einmalige Beitrag frühestens einen nung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger zahlen. Wirkung kündigen. 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht recht- lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird zeitig nach C-1.3.1 gezahlt, so können wir vom die Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeit- Vertrag zurücktreten, solange Du die Zahlung punkt mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf ha- nicht veranlasst hast. ben wir Dich bei der Kündigung ausdrücklich hin- Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die zuweisen. Nichtzahlung nicht zu vertreten hast. 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung 1.3.3 Leistungsfreiheit Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag innerhalb eines Monats nach der Kündigung ver- nicht rechtzeitig nach C-1.3.1 zahlst, so sind wir für anlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zah- einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen lungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirk- Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. sam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats Voraussetzung ist, dass wir Dich durch eine ge- nach Fristablauf veranlasst wird. sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Unsere Leistungsfreiheit nach C-1.4.4 bleibt bis Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im zur Zahlung bestehen. Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht 1.5.1 Deine Pflichten haben. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die vereinbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit Nichtzahlung zu vertreten hast. des Beitrags für eine ausreichende Deckung des 1.4 Folgebeitrag Kontos zu sorgen. 1.4.1 Fälligkeit Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas ande- von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann res bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbar- noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unse- ten Beitragszeitraums fällig. rer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. [Seite 16] Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag Versicherung nicht besteht, oder wenn das Inte- zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann resse bei einer Versicherung, die für ein künftiges und Du einer berechtigten Einziehung nicht wi- Unternehmen oder für ein anderes künftiges Inte- dersprichst. resse genommen ist, nicht entsteht. Wir können 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr ver- langen. Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsver- Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der such, nicht eingezogen werden können, sind wir Absicht versichert, Dir dadurch einen rechtswidri- berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Text- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Ver- form (z.B. E-Mail oder Brief) zu kündigen. trag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis dass Du verpflichtet bist, den ausstehenden Bei- erlangen. trag und zukünftige Beiträge selbst zu übermit- teln. 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsge- 2.1 Dauer und Ende des Vertrags bühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrif- 2.1.1 Vertragsdauer teinzug können Dir in Rechnung gestellt werden. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein Ferner können wir, sofern monatliche Beitrags- angegebenen Zeitraum abgeschlossen. zahlung vereinbart wurde, für die Zukunft viertel- 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht jährliche Beitragszahlung verlangen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wenn er nicht von Dir oder uns fristgerecht ge- 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz kündigt wird. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns 2.1.2.1 Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit zu kün- nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeit- digen. Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist raum entspricht, in dem der Versicherungsschutz der von Dir angegebene Zeitpunkt, frühestens der bestanden hat. Zugang Deines Kündigungsschreibens bei uns 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rück- maßgeblich. Die Kündigung muss in Textform er- tritt, Anfechtung und fehlendem versicherten In- folgen. teresse 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Versicherung gemäß C-2.1.1 oder jedes darauffol- Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil genden Jahres zu kündigen. Die Kündigung muss der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass in Textform erfolgen. wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufs- 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr recht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem zahlenden Betrag hingewiesen und Du zuge- Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeit- stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor punkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ende der Widerrufsfrist beginnt. 2.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblie- ben, haben wir zusätzlich den für das erste Versi- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren cherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies kannst Du den Vertrag erstmalig zum Ablauf des gilt nicht, wenn Du Leistungen aus dem Versiche- dritten Vertragsjahres kündigen. rungsvertrag in Anspruch genommen hast. 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertragli- 2.2.1 Kündigungsrecht chen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag Der Versicherungsvertrag kann gekündigt wer- zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang den, wenn: der Rücktrittserklärung zu. – von uns eine Schadenersatzzahlung oder eine Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Zahlung von Sanierungskosten von Umwelt- Rücktritt, weil der einmalige oder der erste Bei- schäden geleistet wurde, trag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. – wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Un- recht abgelehnt haben, oder 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An- fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht – Dir eine Klage über einen versicherten An- uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungs- spruch gerichtlich zugestellt wird. erklärung zu. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text- 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo- Versicherung vollständig und dauerhaft weg, en- nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu- det der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom stellung der Klage zugegangen sein. Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. Der Bei- 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung trag steht uns nur anteilig bis zur Kenntnis des Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zu- Wegfalls zu. gang bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestim- 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflich- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- tet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der punkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden [Seite 17] Versicherungsjahres, wirksam wird. Dein Kündi- Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei- gungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon unbe- chen oder anderen Bedingungen geschlossen rührt. hätten. 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung 3.1.2.3 Vertragsänderung Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Hast Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab- Zugang bei Dir wirksam. satz 1 nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge- 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss schlossen, so werden die anderen Bedingungen 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbe- gefahrerhebliche Umstände standteil. Bei einer von Dir unverschuldeten Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung Pflichtverletzung werden die anderen Bedingun- uns alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzei- gen ab der laufenden Versicherungsperiode Ver- gen, nach denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder tragsbestandteil. Brief) gefragt haben und die für unseren Ent- Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Bei- schluss erheblich sind, den Vertrag mit dem ver- trag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir einbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeige- die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten pflicht gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Umstand aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen. ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kündigungs- die Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von recht hinzuweisen. Absatz 1 und C-3.1.2 sowohl die Kenntnis und die 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte Arglist Deines Vertreters als auch die Kenntnis Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur und die Arglist von Dir zu berücksichtigen. Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere worden ist, nur berufen, wenn weder Deinem Ver- Erklärung stützen. Zur Begründung können wir treter noch Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachträglich weitere Umstände innerhalb eines zur Last fällt. Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab- uns jeweils geltend gemachte Recht begründen. satz 1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im 3.1.4 Unsere Hinweispflicht Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergan- genheit kein Versicherungsschutz. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvoll- (z.B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verlet- ständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob zung der Anzeigepflicht hingewiesen haben. fahrlässig gemacht hast. 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, Du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei- berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahr- chen oder anderen Bedingungen geschlossen umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann- hätten. ten. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- 3.1.6 Anfechtung rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu- versagen, wenn Du nachweist, dass der unvoll- schung anzufechten, bleibt bestehen. ständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ur- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und sächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von kein Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeige- fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte pflicht arglistig verletzt hast. erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist be- 3.1.2.2 Kündigung trägt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab- oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir verletzt wurde. den Vertrag kündigen. 3.2 Deine Obliegenheiten Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn 3.2.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfal- Du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei les 3.2.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen [Seite 18] Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Be- 3.2.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach C-3.2.1 oder C- seitigung unter Abwägung der beiderseitigen In- 3.2.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflich- teressen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu ei- tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Ver- nem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als letzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, un- besonders gefahrdrohend. sere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der 3.2.1.2 Rechtsfolgen Schwere Deines Verschuldens entspricht. Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine 3.2.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungs- Obliegenheit, die Du vor Eintritt des Versiche- falls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsob- rungsfalls gegenüber uns zu erfüllen hast, so kön- liegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teil- nen wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von weise leistungsfrei, wenn wir Dich durch geson- der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Ver- derte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder trag fristlos kündigen. Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nach- 3.2.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du weist, dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich nachweist, dass Du die Obliegenheit nicht grob noch grob fahrlässig verletzt hast. fahrlässig verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit 3.2.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi- weder für den Eintritt oder die Feststellung des cherungsfalls Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungs- den Umfang der uns obliegenden Leistung ur- falls folgende Obliegenheiten zu erfüllen: sächlich war. Das gilt nicht, wenn Du die Oblie- 3.2.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und genheit arglistig verletzt hast. Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast 3.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung Du unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, Dein Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch zu befolgen sowie Weisungen – ggf. auch münd- wenn Du lich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Um- – eine Dir obliegende Anzeige unterlässt oder stände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem – fahrlässig eine Anzeige unrichtig abgibst oder Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer un- – fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Oblie- terschiedliche Weisungen, hast Du nach pflicht- genheit unterlässt. gemäßem Ermessen zu handeln. Du musst jedoch nachweisen, dass das Versäum- 3.2.2.2 Zusätzlich zu C-3.2.2.1 gilt: nis nur auf einem Versehen beruht und nach dem (1) Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb ei- Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. ner Woche anzuzeigen, auch wenn noch 4 Weitere Regelungen keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Dich Haftpflichtansprüche geltend gemacht 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das werden. Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versi- (2) Du hast uns ausführliche und wahrheitsge- chert ist. mäße Schadenberichte zu erstatten und uns 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande ge- bei der Schadenermittlung und -regulierung kommen ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst zu unterstützen. Alle Umstände, die nach un- Du die Aufhebung des später geschlossenen Ver- serer Ansicht für die Bearbeitung des Scha- trags verlangen. dens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie 4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es alle dafür angeforderten Schriftstücke über- nicht innerhalb eines Monats geltend machst, sandt werden. nachdem Du von der Mehrfachversicherung (3) Wird gegen Dich ein staatsanwaltschaftli- Kenntnis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem ches, behördliches oder gerichtliches Ver- Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der fahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlas- sie verlangt wird, uns zugeht. sen oder Dir gerichtlich der Streit verkündet, hast Du dies unverzüglich anzuzeigen. 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung (4) Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfü- 4.2.1 Form, zuständige Stelle gung von Verwaltungsbehörden auf Scha- Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzei- denersatz musst Du fristgemäß Widerspruch gen, die den Versicherungsvertrag betreffen und oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in einlegen. Einer Weisung von uns bedarf es Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies dazu nicht. gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in (5) Wird gegen Dich ein Haftpflichtanspruch ge- diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. richtlich geltend gemacht, hast Du die Füh- rung des Verfahrens uns zu überlassen. Wir Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere beauftragen in Deinem Namen einen Rechts- Hauptverwaltung oder an die im Versicherungs- anwalt. Du musst dem Rechtsanwalt Voll- schein als zuständig bezeichnete Stelle oder an macht sowie alle erforderlichen Auskünfte unser Kundenportal gerichtet werden. Die gesetz- erteilen und die angeforderten Unterlagen lichen Regelungen über den Zugang von Erklä- zur Verfügung stellen. rungen und Anzeigen bleiben bestehen. 3.2.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensän- derung [Seite 19] Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht Weitere Informationen findest Du im Internet: mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die www.versicherungsombudsmann.de wir Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. eingeschriebenen Briefs an die letzte uns be- Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann ei- kannte Anschrift oder die Einstellung im Kunden- nen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. portal. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab- Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zu- sendung des Briefs oder mit der Einstellung ins lässig bis zu einem Beschwerdewert von Kundenportal als zugegangen. Dies gilt entspre- 100.000 € und nur für Deine privaten Verträge. chend für den Fall einer Änderung Deines Na- Der Ombudsmann spricht eine Empfehlung aus, mens. die bis 10.000 € für uns bindend ist. 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden: Rechtsweg zu den Gerichten offen. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch- 4.5.2 Versicherungsaufsicht tigt, von Dir abgegebene Erklärungen entgegen- Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden zunehmen betreffend oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Vertragsabwicklung auf, kannst Du Dich auch an Versicherungsvertrags; die für uns zuständige Aufsicht wenden: (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einschließlich dessen Beendigung; (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab- schluss des Vertrags und während des Ver- Graurheindorfer Straße 108 sicherungsverhältnisses. 53117 Bonn 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden: E-Mail: poststelle@bafin.de Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch- Tel.: 0228 4108-0; Fax: 0228 4108-1550 tigt, von uns ausgefertigte Versicherungsscheine Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle an Dich zu übermitteln. ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- 4.3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter scheiden kann. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch- 4.5.3 Gerichtsstand tigt, Zahlungen anzunehmen, die Du im Zusam- Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme: menhang mit der Vermittlung oder dem Ab- Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt o- schluss eines Versicherungsvertrags an ihn leis- der Geschäftssitz ins Ausland verlegt wurde oder test. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst nicht bekannt ist, können wir Dich auch vor dem Du nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Be- für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagen. schränkung bei der Vornahme der Zahlung kann- test oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht 4.6 Anzuwendendes Recht kanntest. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 4.4 Verjährung 4.7 Embargobestimmung Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag Es besteht, unbeschadet der übrigen Vertragsbe- verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt stimmungen, Versicherungsschutz nur, soweit mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch und solange dem keine auf die Vertragsparteien entstanden ist und der Gläubiger von den An- direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder spruch begründenden Umständen und der Person Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi- des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahr- schen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- lässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. land entgegenstehen. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Fi- bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristbe- nanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die rechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf Zugang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder den Iran erlassen werden, soweit dem nicht euro- Brief) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruch- päische oder deutsche Rechtsvorschriften entge- steller nicht mit. genstehen. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den 4.8 Zuständigkeit bei Versichererwechsel allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Ge- Wirst Du nach dem Wechsel der Haftpflichtversi- setzbuchs. cherung zur Adam Riese GmbH wegen eines 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand Schadenereignisses in Anspruch genommen, des- 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung sen genauen Eintrittszeitpunkt Du auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kannst, so ist die Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die Adam Riese GmbH als Nachversicherer ab dem kostenlose alternative Streitbeilegung nutzen. vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang Richte dazu Dein Anliegen an den des bei ihr bestehenden Vertrags für die Entschä- Versicherungsombudsmann e. V. digungsleistung eintrittspflichtig. Postfach 08 06 32 10006 Berlin [Seite 20] Zusätzlich gelten: Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hundehalterhaft- pflichtversicherung Adam Riese Riesig (AVB HHV Riesig). Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung Die Beitragsfreistellung ist ausgeschlossen, wenn wegen Arbeitslosigkeit (BBA) die Arbeitslosigkeit 1 Was leistet die Beitragsfreistellung wegen Ar- – durch Kriegsereignisse oder Terrorakte, beitslosigkeit? – durch Streiks oder Aussperrungsmaßnahmen Wenn Du Arbeitnehmer bist und arbeitslos wirst, verursacht wurde oder musst Du während Deiner Arbeitslosigkeit für ma- – die Folge einer betrieblichen Sozialmaßnahme, ximal 24 Monate keine Beiträge zu Deiner Hunde- die den Übergang von der Arbeit über die Ar- halterhaftpflichtversicherung bei uns zahlen (Bei- beitslosigkeit in die Rente betrifft (Vorruhe- tragsfreistellung), sofern die nachfolgenden Vo- standsregelung), oder einer Versetzung in den raussetzungen vorliegen. Dein Versicherungs- Ruhestand ist. schutz bleibt während der Beitragsfreistellung 4 Für welchen Zeitraum gewähren wir die Bei- uneingeschränkt bestehen. tragsfreistellung? 2 Welche Personen können die Beitragsfreistel- Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungs- lung in Anspruch nehmen? periode, die auf die Bewilligung von Arbeitslosen- Die Beitragsfreistellung kann von Dir in Anspruch geld folgt, frühestens jedoch drei Monate nach Ein- genommen werden, wenn Du bei Eintritt der Ar- tritt der Arbeitslosigkeit. Sie erfolgt nur für die nach beitslosigkeit diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträge. Zuvor – nach deutschem Recht sozialversicherungs- geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück. pflichtiger Arbeitnehmer bist und Endet die Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Ar- – Deinen Wohnsitz in Deutschland hast und beitslosengeld vor Fälligkeit der Beiträge, tritt die – seit mindestens 12 Monaten beim gleichen Ar- Beitragsfreistellung nicht ein. beitgeber für mindestens 15 Stunden pro Wo- Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange che unbefristet beschäftigt warst. Du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst. Keine Arbeitnehmer in diesem Sinne sind: Sie endet jedoch spätestens nach Ablauf von 24 – Freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer Monaten. am Bundesfreiwilligendienst sowie 5 Welche Pflichten hast Du bei Eintritt des Versi- – Personen, die in einem Unternehmen beschäf- cherungsfalls? tigt sind, das von einem Ehegatten/eingetrage- Du musst uns den Eintritt der Arbeitslosigkeit so- nen Lebenspartner oder von einem in direkter wie die Bewilligung von Arbeitslosengeld durch die Linie Verwandten geführt wird. Agentur für Arbeit unverzüglich anzeigen. Außer- Als Beginn der Arbeitslosigkeit gilt der Tag, an dem musst Du uns das Ende der Arbeitslosigkeit dem das Arbeitsverhältnis endet. sowie den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs 3 Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit Beitragsfreistellung? unverzüglich anzeigen. Die Beitragsfreistellung erfolgt nur, wenn Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit musst Du uns un- verzüglich Kopien folgender Unterlagen einrei- – die Arbeitslosigkeit unverschuldet eingetreten chen: ist und – die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von sechs – Arbeitsvertrag und Nachweis über die Beendi- Monaten nach Beginn des Vertrags eingetreten gung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigungs- ist (Wartezeit) und schreiben); – Du bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend – Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit gemeldet bist und Arbeitslosengeld beziehst. über den Bezug von Arbeitslosengeld. Als unverschuldet im Sinne von Absatz 1 gilt die Solange Du uns diese Unterlagen nicht vorgelegt Arbeitslosigkeit insbesondere, wenn sie Folge hast, bleibst Du zur Zahlung der Versicherungsbei- träge verpflichtet. – einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeit- gebers oder Eine Verletzung dieser Obliegenheiten zieht – einer einvernehmlichen Aufhebung des Ar- Rechtsfolgen nach sich. Unter den nachstehend beitsverhältnisses zur Erledigung eines Kündi- genannten Voraussetzungen kann der Anspruch gungsschutzprozesses oder zur Abwendung ei- auf eine Beitragsfreistellung ganz oder teilweise ner betriebsbedingten Kündigung ist. entfallen und/oder ein Kündigungsrecht für uns entstehen: Als verschuldet gilt die Arbeitslosigkeit insbe- sondere, wenn sie 5.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungs- pflicht – Folge einer sonstigen einvernehmlichen Auf- hebung des Arbeitsverhältnisses ist, Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, kann dies dazu – aufgrund Deiner eigenen Kündigung eintritt o- führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungs- der pflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – durch Dein arbeitsvertragswidriges oder straf- – Wenn Du die Obliegenheit vorsätzlich verletzt, bares Verhalten ausgelöst wurde. sind wir nicht leistungspflichtig. [Seite 21] – Wenn Du die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzt, sind wir berechtigt, die Versicherungs- leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchs- verlust führen. Wenn Du nachweist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Du uns nachweist, dass die Verletzung der Ob- liegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Du die Oblie- genheit arglistig verletzt hast. 5.2 Unser Kündigungsrecht Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen musst, können wir zusätzlich zu den in Ziffer 5.1 genann- ten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Mo- nats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Du nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung we- der vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. 6 Welche Regelungen sind sonst noch zu beach- ten? Bedingungsgemäße Beitragsanpassungen wäh- rend der Zeit der Beitragsfreistellung Sofern die Voraussetzungen für eine Beitragsan- passung vorliegen, wird diese auch während der Zeit der Beitragsfreistellung zum Beginn eines Versicherungsjahres durchgeführt. – Da Du während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Beitragsrechnung erhältst, werden wir Dich zum Ende der Beitragsfreistellung darüber informieren. Du erhältst einen Versicherungs- schein mit den aktuellen Beiträgen. – Du kannst dann den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis über die neuen Beiträge entweder mit sofortiger Wirkung oder mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Erhö- hung der Versicherungssteuer begründet je- doch kein Kündigungsrecht.

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

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