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Show full text: Versicherungsbedingungen DFV Hundehalterhaftpflicht
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Versicherungsbedingungen
für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung DFV-HundehaftpflichtSchutz
in der Fassung vom 01.03.2022
Inhaltsverzeichnis
1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes und Versicherungsfall
2. Unsere Leistungen
3. Versicherungssumme und Begrenzung der Leistung
4. Regelungen für einzelne Risiken
5. Selbstbehalt
6. Geltungsbereich
7. Abtretungsverbot
8. Subsidiärer Schutz
9. Versicherte Personen
10. Ansprüche versicherter Personen untereinander
11. Kaution in Europa
12. Vorsorgeversicherung
13. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz
14. Fälligkeit des Erstbeitrags, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht
rechtzeitigen Zahlung des Erstbeitrags
15. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
16. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen
17. Laufzeit des Versicherungsvertrags
18. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrags
19. Willenserklärungen und Anzeigen
20. Gerichtsstand
21. Anzuwendendes Recht
22. Garantieerklärung
23. Embargobestimmung
SV_DFV_VB_0883_2207 (10044-02)
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Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, das Ereignis, durch das die Schädigung des Dritten
sehr geehrter Versicherungsnehmer, unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der
Schadenverursachung, die zum Schadenereignis
diese Bedingungen und deren Anhang konkretisieren zu- geführt hat, kommt es nicht an.
sammen mit dem Versicherungsschein den Inhalt Ihres
Vertrags und bilden die Grundlage für Ihren Versicherungs- Mehrere Versicherungsfälle können als ein Versi-
schutz. cherungsfall, ein sog. Serienschaden, gelten. Dazu
müssen alle Fälle während der Dauer des Vertrags
Um diese Bedingungen sprachlich verständlicher abzufas- eingetreten sein. Zudem müssen alle Fälle diesel-
sen, sprechen wir Sie direkt an. Mit der Anrede „Sie“ oder be Ursache haben oder auf gleichen Ursachen mit
„Ihnen“ ist die Person gemeint, die den Vertrag abgeschlos- innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem
sen hat. Mit „wir“ oder „uns“ ist die Deutsche Familienver- Zusammenhang beruhen. Der Serienschaden gilt
sicherung gemeint. als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs-
fälle als eingetreten.
1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes und
Versicherungsfall 2. Unsere Leistungen
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Be- Der Versicherungsschutz umfasst:
stimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater
Halter der im Versicherungsschein bezeichneten • die haftungsrechtliche Prüfung der geltend ge-
Hunde sowie die gesetzliche Haftpflicht eines nicht machten Schadenersatzansprüche dem Grun-
gewerbsmäßigen Hundehüters für diese Hunde. de und der Höhe nach;
• die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der sprüche und
Haltung der Welpen des über diesen Vertrag versi- • Ihre Freistellung von berechtigten Schadener-
cherten Muttertieres. Voraussetzung dafür ist, dass satzverpflichtungen.
die Welpen in Ihrem Besitz sind. Die Welpen sind
bis zum Alter von zwölf Monaten mitversichert. Ab Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen
ihrem ersten Geburtstag sind die Welpen mit dem dann, wenn sie kraft Gesetzes, durch ein rechts-
dafür vorgesehenen Beitrag selbst zu versichern. kräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich
festgestellt sind und wir hierdurch gebunden sind.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Wir sind an ein Anerkenntnis oder einen Vergleich
Halter von Jagdgebrauchshunden, für die Versi- gebunden, soweit der Anspruch auch ohne Aner-
cherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversi- kenntnis und Vergleich bestanden hätte. Die Frei-
cherung besteht. stellung von Ansprüchen erfolgt innerhalb von zwei
Wochen nach bindender Feststellung der Schaden-
Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche we- ersatzpflicht.
gen Schäden, die Sie
Wir sind bevollmächtigt, Erklärungen im Namen der
• vorsätzlich; versicherten Personen abzugeben. Dies gilt für Er-
• in Ausübung einer Straftat oder klärungen
• durch bewusstes Abweichen von Gesetzen,
Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder • zur Abwicklung des Schadens und
Verfügungen verursacht haben. • zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie oder eine Kommt es in einem Versicherungsfall zum Rechts-
mitversicherte Person (versicherte Personen) auf- streit über einen Schadenersatzanspruch, sind wir
grund eines Schadenereignisses (Versicherungsfall), zur Prozessführung bevollmächtigt. Dies gilt, wenn
das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden Schadenersatz von Ihnen gefordert wird.
zur Folge hatte, von einem Dritten aufgrund gesetz-
licher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf
oder öffentlich-rechtlichen Inhalts auf Schadenersatz unsere Kosten.
in Anspruch genommen werden.
Wir tragen bei einem Straf- oder Ordnungswidrig-
Das Schadenereignis muss während der Dauer keitsverfahren wegen eines Schadenereignisses,
des Vertrags eingetreten sein. Schadenereignis ist das einen versicherten Schadenersatzanspruch
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zur Folge haben kann, die Kosten für einen von Dies schließt die Beförderung von Gästen mit ein.
uns gewünschten oder genehmigten Verteidiger. Nicht versichert sind Schäden an den gezogenen
Die Kosten tragen wir in Höhe der Gebührenord- eigenen Schlitten oder Wagen.
nung. Höhere Kosten tragen wir, wenn dies mit uns
besonders vereinbart wurde. 4.2 Teilnahme an Veranstaltungen
Erlangen Sie das Recht zu fordern, dass eine zu Versichert sind Schäden aus der privaten Teilnahme
zahlende Rente aufgehoben oder gemindert wird, an folgenden Veranstaltungen:
so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevoll-
mächtigt. • Schauvorführungen;
• Rennen mit und ohne Schlitten oder Wagen;
Ein Haftpflichtanspruch kann auf unser Verlangen • Turniere (z. B. Agility) inklusive des Trainings
durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich hierzu;
erledigt werden. Scheitert die Erledigung eines • Teilnahme in einer Hundeschule sowie
Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten, haben • Schäden an Scheinverbrechern, sogenannten
wir für den von der Weigerung an entstehenden Figuranten.
Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen
und Kosten nicht aufzukommen. 4.3 Deckschäden
Die Zahlung unserer Leistungen erfolgt in Euro. Versichert sind Schäden durch gewollte oder nicht
gewollte Deckakte.
Liegt der Zahlungsort in einem Staat außerhalb
der Europäischen Währungsunion, gilt Folgendes. 4.4 Mietsachschäden
Unsere Verpflichtung ist erfüllt, wenn der Euro-Be-
trag bei einem in der europäischen Währungsunion Versichert sind Schäden an Wohnräumen und
gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. sonstigen Räumen in Gebäuden. Diese müssen zu
privaten Zwecken gemietet oder gepachtet sein.
3. Versicherungssumme und Begrenzung der Leistung Dies schließt auch Ferienwohnungen mit ein. Mit-
versichert sind Mietsachschäden an den jeweils zu-
Die vereinbarte Versicherungssumme und die Be- gehörigen Balkonen oder Terrassen. Versichert sind
grenzung der Leistung ergeben sich aus dem An- auch Schäden an Sachen, die mit der Mietsache
hang zu diesen Bedingungen. fest verbunden sind (z. B. Zäune).
Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für Per- Darüber hinaus sind Schäden an beweglichen Sa-
sonen-, Sach- und Vermögensschäden. chen und Pkw, die keine Leasingfahrzeuge sind,
versichert. Diese müssen ebenfalls zu privaten
Unsere Entschädigungsleistung ist für jeden Ver- Zwecken gemietet oder geliehen worden sein.
sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs-
summe und je geschädigter Person auf den verein- Nicht versichert im Rahmen der Mietsachschäden
barten Höchstbetrag begrenzt. Dies gilt auch dann, sind Haftpflichtansprüche wegen
wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
entschädigungspflichtige Personen erstreckt. • Abnutzung;
• Verschleiß;
Unsere Entschädigungsleistungen für alle Versiche- • Schimmel;
rungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das • übermäßiger Beanspruchung;
Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
begrenzt. Warmwasserbereitungsanlagen;
• Schäden an Elektro- und Gasgeräten sowie
4. Regelungen für einzelne Risiken • Glasschäden, gegen die Sie sich einzeln versi-
chern können.
4.1 Schlittenfahrten
4.5 Therapeutische Zwecke
Versichert sind Schäden aus dem Einsatz der ver-
sicherten Hunde als Zugtiere von Schlitten oder Wa-
Versichert sind Schäden aus der privaten Nutzung der
gen (z. B. Dogcart). Der Einsatz darf nicht gegen
versicherten Hunde zu therapeutischen Zwecken.
Gebühr, sondern nur zu privaten Zwecken erfolgen.
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4.6 Führen ohne Leine oder Maulkorb • in Europa für die gesamte Dauer des Aufent-
halts und
Versichert sind Schäden beim Führen der Hunde
ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe. Nicht ver- Unter Europa verstehen wir
sichert sind Ansprüche wegen reiner Vermögens-
schäden, wenn von gesetzlichen oder behördlichen • die Staaten der Europäischen Union (EU);
Vorschriften abgewichen wurde. • die Vertragsstaaten des Abkommens über den
europäischen Wirtschaftsraum (EWR);
4.7 Tierische Ausscheidungen • die Schweiz und
• Israel.
Versichert sind Schäden, die durch Ausscheidungen
der versicherten Hunde entstanden sind. 7. Abtretungsverbot
Einen Freistellungsanspruch dürfen Sie, bevor er
4.8 Hundetransportanhänger und -boxen endgültig festgestellt ist, ohne unsere Zustimmung
weder abtreten noch verpfänden. Ein Abtreten an
Versichert sind Schäden aus dem Besitz und Ge- den geschädigten Dritten steht Ihnen frei.
brauch von eigenen und fremden Hundetransport-
anhängern und -boxen, die nicht versicherungs- 8. Subsidiärer Schutz
pflichtig sind und nur zu privaten Zwecken genutzt
werden. Falls im Versicherungsfall eine Entschädigung aus
anderen Verträgen verlangt werden kann, geht de-
4.9 Allmählichkeitsschäden ren Pflicht zu leisten vor.
Versichert sind Sachschäden durch allmähliche 9. Versicherte Personen
Einwirkung von
Außer Ihnen sind weitere Personen mitversichert.
• Temperaturen; Welche Personen versichert sind, ergibt sich aus
dem Anhang zu diesen Bedingungen.
• Gasen;
• Dämpfen oder Feuchtigkeit Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen
aber nur Sie ausüben.
und von Niederschlägen wie
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind
• Rauch; auf die mitversicherten Personen entsprechend an-
• Ruß; zuwenden.
• Staub und dergleichen.
Sind Voraussetzungen für Ausschlüsse oder für den
Verlust des Versicherungsschutzes erfüllt, spielt es
5. Selbstbehalt keine Rolle, ob Sie oder eine mitversichertePerson
diese erfüllt haben. Der Versicherungsschutz ent-
Wir ziehen bei jedem Versicherungsfall einen ver- fällt dann für alle versicherten
einbarten Selbstbehalt von der Entschädigungs- Personen.
leistung ab.
Scheidet eine Person aus der Versicherung aus,
Unabhängig davon bleiben wir zur Abwehr unbe- besteht für sie längstens für zwölf Monate nach
rechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet. Ausscheiden Versicherungsschutz.
Dies gilt auch, wenn diese die Höhe des Selbstbe-
halts nicht überschreiten. 10. Ansprüche versicherter Personen untereinander
6. Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haft-
pflichtansprüche versicherter Personen unterein-
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland ander wegen folgender Schäden:
besteht der Versicherungsschutz
• Versichert sind Personenschäden. Über-
gangsfähige Regressansprüche Dritter wegen
• außerhalb Europas für fünf Jahre.
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Personenschäden sind hierbei versichert. Wir zu dem Zeitpunkt, in dem das neue Risiko entstan-
verzichten gegenüber versicherten Personen den ist.
auf unseren eigenen Regressanspruch.
• Versichert sind Sachschäden. Die Ansprüche Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen Mehr-
müssen gerichtlich geltend gemacht werden. beitrag zu erheben. Der Mehrbeitrag ergibt sich aus
Darüber hinaus hat ein rechtskräftiges Urteil den jeweils gültigen Tarifbestimmungen.
vorzuliegen. Ausgeschlossen bleiben aufge-
wendete Kosten für die Feststellung und Ab- Wenn Sie der Änderung des Vertrags widerspre-
wehr der Ansprüche. chen, entfällt die Vorsorgeversicherung rückwir-
• Versichert sind Ansprüche aus Sach- und da- kend.
raus resultierenden Vermögensschäden. Die
13. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz
Schäden haben in diesem Vertrag versicherte,
vorübergehend in Ihrem Haushalt eingeglieder- Fügt Ihnen ein Dritter (Schadenverursacher) mit
te Personen erlitten. Diese machen Ansprüche einem Hund einen Personen-, Sach- oder daraus
gegen Sie oder die mit Ihnen in häuslicher Ge- resultierenden Vermögensschaden (Vermögensfol-
meinschaft lebenden versicherten Personen geschaden) zu, ist dies unter den folgenden Voraus-
geltend. Den Nachweis über die Mitversiche- setzungen versichert.
rung haben Sie zu führen.
Den Schaden müssen Sie in Europa erleiden.
11. Kaution in Europa
Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie
Wir stellen den notwendigen Betrag bereit, den Sie über die Schadenersatzansprüche gegen den Scha-
als Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu denverursacher
hinterlegen haben. Die Kaution hat auf behördlicher
Anordnung zu beruhen. Ein in diesem Vertrag ver- • ein rechtskräftiges Urteil oder
sicherter Haftpflichtanspruch eines Dritten hat der • einen vollstreckbaren Vergleich
Grund für die Kautionsstellung zu sein.
vor einem ordentlichen Gericht in Europa erwirkt
Wir stellen die Kaution bis zum vereinbarten Höchst- haben. Dem ist ein notarielles Schuldanerkenntnis
betrag (siehe Anhang) als zinsloses Darlehen zur des Schadenverursachers vor einem Notar in Euro-
Verfügung. Die Kaution wird auf eine von uns zu pa gleichzusetzen.
leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist
die Kaution höher als der zu leistende Schaden- • Anerkenntnisurteile;
ersatz, haben Sie den Differenzbetrag zurückzu- • Versäumnisurteile;
zahlen. Gleiches gilt, wenn die Kaution • gerichtliche Vergleiche;
• vergleichbare Titel sowie
• notarielle Schuldanerkenntnisse
• als Strafe;
• als Geldbuße;
binden uns nur, wenn der Anspruch auch ohne einen
• für die Durchsetzung unversicherter Schaden-
dieser Titel bestanden hätte.
ersatzforderungen einbehalten wird oder
• verfällt. Weitere Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass
eine Zwangsvollstreckung aus dem Titel gegen den
12. Vorsorgeversicherung Schadenverursacher wegen Zahlungsunfähigkeit
erfolglos geblieben ist. Vollstreckungsversuche
Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach gelten als erfolglos, wenn Sie nachweisen, dass
Abschluss des Vertrags neu entstehen, ist sofort
mitversichert. Dies ist der Fall, wenn weitere Hunde • eine Zwangsvollstreckung nicht oder nicht zur
in den Vertrag aufgenommen werden sollen. vollen Befriedigung der titulierten Forderungen
geführt hat;
Jedes neue Risiko ist uns zu melden. Die Meldung • eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-
über das neue Risiko muss uns innerhalb von zwölf scheint, weil der Schadenverursacher in den
Monaten nach dessen Entstehen vorliegen. Die Än- letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versi-
derung des Versicherungsschutzes gilt rückwirkend cherung abgegeben hat oder
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• gegen den Schadenverursacher ein Insolvenz- vor dem im Versicherungsschein angegebenen Ver-
verfahren eröffnet oder ein solches Verfahren sicherungsbeginn Ihren Beitrag zahlen.
mangels Masse abgelehnt wurde.
14.2 Beginn des Versicherungsschutzes
Letzte Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass
Sie uns die Ansprüche gegen den Schadenverursa- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver-
cher in Höhe der Versicherungsleistungen abtreten sicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versiche-
und uns die vollstreckbare Ausfertigung des Titels rungsbeginn). Es besteht kein Versicherungsschutz,
aushändigen. Sie haben an der Umschreibung des solange Sie den ersten Beitrag nicht gezahlt haben.
Titels auf uns mitzuwirken. Sie haben aber Versicherungsschutz, wenn Sie die
Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wir gewähren Versicherungsschutz in dem Um-
fang, in dem der Schadenverursacher Versiche- Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn Sie
rungsschutz als Versicherungsnehmer nach dieser uns für den Einzug ermächtigt haben. Gleiches gilt,
Versicherung hätte. Dies gilt auch dann, wenn der wenn der Beitrag bei Fälligkeit per Lastschrift ein-
Schadenverursacher mit Vorsatz gehandelt hat. gezogen werden konnte und der Kontoinhaber der
Dem Schadenverursacher stehen keine Rechte aus Abbuchung nicht widerspricht.
diesem Vertrag zu.
14.3 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche beitrags
gegen den Schadenverursacher wegen Schäden an
Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versiche-
• Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie An- rungsfalls nicht gezahlt, besteht kein Versiche-
hängern; rungsschutz. Voraussetzung ist, dass wir Sie durch
• Immobilien außerhalb Deutschlands; eine Nachricht in Textform auf diese Rechtsfolge
• Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb, hingewiesen haben. Alternativ genügt auch ein auf-
Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt zuzurechnen fälliger Hinweis darauf im Versicherungsschein. Sie
sind. haben Versicherungsschutz, wenn Sie die Nicht-
zahlung nicht zu vertreten haben.
Wir leisten keine Entschädigung für
Solange Sie den fälligen ersten Beitrag nicht ge-
• Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der zahlt haben, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Rechtsverfolgung; In diesem Fall steht es uns frei, eine angemessene
• Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder Geschäftsgebühr zu verlangen.
vertraglichen Forderungsübergangs;
• Ansprüche, wenn sie darauf beruhen, dass be- Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie
rechtigte Einwände oder begründete Rechtsmit- uns beweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
tel nicht oder nicht pünktlich vorgebracht oder vertreten haben.
eingelegt wurden;
• Ansprüche, für die ein anderer Versicherer, z. B. 15. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
Ihre Schadenversicherung, zu leisten hat, und rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
• Ansprüche, für die ein Träger der Sozialversi-
cherung oder Sozialhilfe zu leisten hat. Dies gilt 15.1 Fälligkeit der Folgebeiträge
auch für Rückgriffs-, Beteiligungs- oder ähnliche
Ansprüche von Dritten. Die Folgebeiträge sind jeweils monatlich nach dem
Beginn des Versicherungsschutzes fällig.
14. Fälligkeit des Erstbeitrags, Beginn des Versiche-
rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen 15.2 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
Zahlung des Erstbeitrags beiträge
14.1 Fälligkeit des Erstbeitrags Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht pünktlich, er-
halten Sie eine qualifizierte Mahnung mit einer Zah-
Der erste Beitrag wird fällig, wenn Sie den Versi- lungsfrist von zwei Wochen. Es steht uns frei, die
cherungsschein erhalten. Sie müssen aber nicht im Zuge der Mahnung entstandenen Kosten (z. B.
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Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren) geltend zu -minderung einzuholen und zu befolgen. Dies
machen. kann auch mündlich oder telefonisch geschehen.
• Falls möglich, haben Sie uns unverzüglich Aus-
Haben Sie die angemahnten Folgebeiträge und kunft zu geben. Die Auskunft muss zur Feststel-
Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Eintritt lung des Versicherungsfalls oder des Umfangs
des Versicherungsfalls nicht gezahlt, haben Sie
unserer Leistungspflicht erforderlich sein. Die
keinen Versicherungsschutz. Sie haben Versiche-
Auskunft hat in Textform zu erfolgen. Sie haben
rungsschutz, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu
vertreten haben. jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang der Entschädi-
Solange die angemahnten Folgebeiträge und Kos- gungspflicht zu erlauben.
ten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt sind, • Sie haben von uns angeforderte Belege beizu-
können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise
außerordentlich kündigen. Unser Kündigungsrecht zumutbar ist.
ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass • Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches
Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Verfahren eingeleitet, haben Sie uns dies unver-
züglich anzuzeigen. Das gilt auch bei Einleitung
Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt, eines behördlichen oder gerichtlichen Verfah-
gilt Folgendes. Der Vertrag besteht weiter, wenn Sie
rens. Wenn gegen Sie ein Mahnbescheid erlas-
innerhalb eines Monats nach unserer Kündigung
sen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet
die angemahnten Folgebeiträge und Kosten zahlen.
Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang wird, ist uns dies ebenfalls anzuzeigen.
der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, • Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie frist-
besteht kein Versicherungsschutz. gemäß Widerspruch oder die sonst notwendi-
gen Rechtsbehelfe einlegen. Das gilt auch für
16. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf
verletzungen Schadenersatz. Einer Weisung von uns bedarf
es dafür nicht.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der • Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-
Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten
richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die
Personen verantwortlich.
Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir be-
16.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls auftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt.
Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht er-
Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie teilen. Sie müssen dem Rechtsanwalt auch alle
auf unser Verlangen hin innerhalb angemessener nötigen Auskünfte geben und alle geforderten
Frist zu beseitigen. Dies gilt nur, wenn das Beseiti- Unterlagen zur Verfügung stellen.
gen unter Abwägen der beiderseitigen Interessen
zumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden 16.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
geführt hat, gilt ohne Weiteres als besonders ge-
fahrdrohend. Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs-
falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder
16.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des grob fahrlässig, hat dies Folgen. Es steht uns dann
Versicherungsfalls
frei, den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos zu
Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls haben kündigen. Die Frist beginnt, nachdem wir von der
Sie folgende Obliegenheiten zu erfüllen: Verletzung Kenntnis erlangt haben.
• Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen-
und Minderung des Schadens zu sorgen. heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt
• Sie haben uns über den Schadeneintritt, nach- haben. Dies müssen Sie uns beweisen.
dem Sie von ihm erfahren haben, unverzüglich
zu informieren. Dies kann auch mündlich oder Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie
telefonisch geschehen. eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Bei
• Wenn es Ihnen zumutbar ist, haben Sie Wei- einer grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegen-
sungen von uns zur Schadenabwendung oder
heit steht es uns frei, die Leistung zu kürzen. Die
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Kürzung der Leistung hat der Schwere des Verschul- Aufenthalts zuständig. Bei Klagen gegen uns auch
dens zu entsprechen. wahlweise das Gericht an unserem Geschäftssitz.
Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs- Auch in folgenden Fällen ist das Gericht an unserem
falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder
Geschäftssitz zuständig:
Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz
ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus,
dass wir Sie auf diese Rechtsfolge hingewiesen • Sie verlegen nach Abschluss des Vertrags Ihren
haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit- Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
teilung in Textform erfolgt sein. in einen Staat außerhalb Europas.
• Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-
17. Laufzeit des Versicherungsvertrags halt sind, wenn die Klage erhoben wird, nicht
bekannt.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos-
sen. Als Versicherungsperiode gilt ein Monat.
21. Anzuwendendes Recht
18. Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
vertrags Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundes
republik Deutschland, auch wenn Sie Leistungen
Sie haben das Recht, Ihren Vertrag täglich, ohne im Ausland erhalten.
Einhaltung einer Frist, in Textform zu kündigen.
22. Garantiererklärung
Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, den
Sie angegeben haben, frühestens aber mit Zugang Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
Ihrer Kündigungserklärung bei uns. wirtschaft (GDV) als Interessenvertretung der Deut-
schen Versicherungswirtschaft gibt regelmäßig
Es steht uns frei, den Vertrag ordentlich zu kündi-
neue Musterbedingungen heraus, die branchenweit
gen. Die Frist beträgt einen Monat zum Ende der
Versicherungsperiode. als Mindeststandard angesehen werden.
Wir können den Vertrag nach einem Versicherungs- Wir garantieren, dass die vorliegenden Bedingun-
fall kündigen. Dies können wir nur innerhalb eines gen hinsichtlich des Umfangs des Versicherungs-
Monats nach Ende der Verhandlungen über die Ent- schutzes ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den
schädigung tun. Dann wird unsere Kündigung einen Musterbedingungen des GDV (Allgemeine Versiche-
Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. rungsbedingungen für die Private Hundehalterhaft-
pflichtversicherung; AVB Private HundehalterHV;
Nach Ihrem Tod endet der Vertrag für alle versi-
cherten Personen spätestens nach zwölf Monaten. Stand: Mai 2020) abweichen.
Dies gilt, wenn keine volljährige Person den Vertrag
weiterführt. 23. Embargobestimmung
Mit dem Ende des Vertrags endet der Versiche- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags-
rungsschutz. bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit
und solange dem keine auf die Vertragsparteien
19. Willenserklärungen und Anzeigen direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
nanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen
Eine Willenserklärung oder Anzeige bedarf min-
Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegen-
destens der Textform (z. B. per E-Mail), soweit in
diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist. stehen.
Es steht Ihnen frei, diese auch schriftlich (z. B. per
Brief) abzugeben. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
nanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Ver-
20. Gerichtsstand einigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den
Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische
Für alle Klagen aus diesem Vertrag ist das Ge-
oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
richt Ihres Hauptwohnsitzes oder gewöhnlichen
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