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Versicherungsmakler / Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

DFV Hundehaftpflicht: die Bedingungen im Volltext

Monatlich kündbare Hundehalterhaftpflicht mit Welpen bis zwölf Monate, gewollten und ungewollten Deckakten, Mietsachschäden auch an beweglichen Sachen und Pkw, Forderungsausfall und Kaution in Europa; Summen und Selbstbehalt stehen im Anhang.

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Ich ermächtige DFV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DFV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt DFV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei DFV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif DFV Hundehaftpflicht von DFV (Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an DFV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Deckungssumme„Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.“3, Seite 3
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)ja, bis zur Deckungssumme„Unsere Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.“3, Seite 3
Selbstbeteiligung je Schadenfallja, bis zur Deckungssumme„Wir ziehen bei jedem Versicherungsfall einen vereinbarten Selbstbehalt“5, Seite 4
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes)ja„Außer Ihnen sind weitere Personen mitversichert. Welche Personen versichert sind, ergibt sich aus dem Anhang zu diesen Bedingungen.“9, Seite 4
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland besteht der Versicherungsschutz ... in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthalts ... außerhalb Europas für fünf Jahre“6, Seite 4
Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länderja„Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland besteht der Versicherungsschutz ... in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthalts ... außerhalb Europas für fünf Jahre“6, Seite 4
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeigeja, bis zur Deckungssumme„Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, ist sofort mitversichert. Dies ist der Fall, wenn weitere Hunde in den Vertrag aufgenommen werden sollen.“12, Seite 5
Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser warennicht geregelt
Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mitnicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersnicht geregelt

Versicherte Hunde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hundja„als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde“1, Seite 2
Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Die Welpen sind bis zum Alter von zwölf Monaten mitversichert.“1, Seite 2
Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP)nicht geregelt
Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sindnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probenicht geregelt
Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderungnicht geregelt
Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis)ja„Versichert sind Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde zu therapeutischen Zwecken.“4.5, Seite 3
Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildungnicht geregelt
Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildungnein„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdgebrauchshunden“1, Seite 2
Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtrainingja„Schäden an Scheinverbrechern, sogenannten Figuranten.“4.2, Seite 3

Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichertja„sowie die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßigen Hundehüters für diese Hunde.“1, Seite 2
Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionennicht geregelt
Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie)ja, bis zur Deckungssumme„Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche versicherter Personen untereinander wegen folgender Schäden“10, Seite 4
Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch den Hund

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskostenja, bis zur Deckungssumme„eines Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hatte“1, Seite 2
Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden)ja, bis zur Deckungssumme„eines Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hatte“1, Seite 2
Tierarztkosten für verletzte fremde Tiereja, bis zur Deckungssumme„eines Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hatte“1, Seite 2
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Schäden durch gewollte oder nicht gewollte Deckakte.“4.3, Seite 3
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Schäden durch gewollte oder nicht gewollte Deckakte.“4.3, Seite 3
Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächennicht geregelt
Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter)nicht geregelt
Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot)ja, bis zur Deckungssumme„Darüber hinaus sind Schäden an beweglichen Sachen und Pkw, die keine Leasingfahrzeuge sind, versichert.“4.4, Seite 3
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Schäden an Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden. Diese müssen zu privaten Zwecken gemietet oder gepachtet sein.“4.4, Seite 3
Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisennicht geregelt
Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventarja, bis zur Deckungssumme„Dies schließt auch Ferienwohnungen mit ein.“4.4, Seite 3
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachenja, bis zur Deckungssumme„Darüber hinaus sind Schäden an beweglichen Sachen und Pkw, die keine Leasingfahrzeuge sind, versichert. Diese müssen ebenfalls zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen worden sein.“4.4, Seite 3
Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urinja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Schäden, die durch Ausscheidungen der versicherten Hunde entstanden sind.“4.7, Seite 4

Ausbildung, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein)ja„Teilnahme in einer Hundeschule“4.2, Seite 3
Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungenja„Versichert sind Schäden aus der privaten Teilnahme an folgenden Veranstaltungen“4.2, Seite 3
Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„Versichert sind Schäden beim Führen der Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb“4.6, Seite 4
Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„Versichert sind Schäden beim Führen der Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb“4.6, Seite 4
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund)nein„als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde“1, Seite 2
Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht)nicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannja, bis zur Deckungssumme„Fügt Ihnen ein Dritter (Schadenverursacher) mit einem Hund einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden (Vermögensfolgeschaden) zu, ist dies unter den folgenden Voraussetzungen versichert.“13, Seite 5
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und“2, Seite 2
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschadenja, bis zur Deckungssumme„Wir tragen bei einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen versicherten Schadenersatzanspruch zur Folge haben kann, die Kosten für einen von uns gewünschten oder genehmigten Verteidiger.“2, Seite 2

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP)nicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamtnicht geregelt
Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundesnicht geregelt
Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführscheinnicht geregelt
Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Sie haben uns über den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm erfahren haben, unverzüglich zu informieren.“16.2, Seite 7
Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Sie haben das Recht, Ihren Vertrag täglich, ohne Einhaltung einer Frist, in Textform zu kündigen.“18, Seite 8
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum)ja„Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche ... in Ausübung einer Straftat oder durch bewusstes Abweichen von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder Verfügungen verursacht haben.“1, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen DFV Hundehalterhaftpflicht
[Seite 1] Versicherungsbedingungen für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung DFV-HundehaftpflichtSchutz in der Fassung vom 01.03.2022 Inhaltsverzeichnis 1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes und Versicherungsfall 2. Unsere Leistungen 3. Versicherungssumme und Begrenzung der Leistung 4. Regelungen für einzelne Risiken 5. Selbstbehalt 6. Geltungsbereich 7. Abtretungsverbot 8. Subsidiärer Schutz 9. Versicherte Personen 10. Ansprüche versicherter Personen untereinander 11. Kaution in Europa 12. Vorsorgeversicherung 13. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz 14. Fälligkeit des Erstbeitrags, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erstbeitrags 15. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge 16. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 17. Laufzeit des Versicherungsvertrags 18. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrags 19. Willenserklärungen und Anzeigen 20. Gerichtsstand 21. Anzuwendendes Recht 22. Garantieerklärung 23. Embargobestimmung SV_DFV_VB_0883_2207 (10044-02) Seite 1 von 8 [Seite 2] Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, das Ereignis, durch das die Schädigung des Dritten sehr geehrter Versicherungsnehmer, unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis diese Bedingungen und deren Anhang konkretisieren zu- geführt hat, kommt es nicht an. sammen mit dem Versicherungsschein den Inhalt Ihres Vertrags und bilden die Grundlage für Ihren Versicherungs- Mehrere Versicherungsfälle können als ein Versi- schutz. cherungsfall, ein sog. Serienschaden, gelten. Dazu müssen alle Fälle während der Dauer des Vertrags Um diese Bedingungen sprachlich verständlicher abzufas- eingetreten sein. Zudem müssen alle Fälle diesel- sen, sprechen wir Sie direkt an. Mit der Anrede „Sie“ oder be Ursache haben oder auf gleichen Ursachen mit „Ihnen“ ist die Person gemeint, die den Vertrag abgeschlos- innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem sen hat. Mit „wir“ oder „uns“ ist die Deutsche Familienver- Zusammenhang beruhen. Der Serienschaden gilt sicherung gemeint. als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs- fälle als eingetreten. 1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes und Versicherungsfall 2. Unsere Leistungen Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Be- Der Versicherungsschutz umfasst: stimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten • die haftungsrechtliche Prüfung der geltend ge- Hunde sowie die gesetzliche Haftpflicht eines nicht machten Schadenersatzansprüche dem Grun- gewerbsmäßigen Hundehüters für diese Hunde. de und der Höhe nach; • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der sprüche und Haltung der Welpen des über diesen Vertrag versi- • Ihre Freistellung von berechtigten Schadener- cherten Muttertieres. Voraussetzung dafür ist, dass satzverpflichtungen. die Welpen in Ihrem Besitz sind. Die Welpen sind bis zum Alter von zwölf Monaten mitversichert. Ab Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen ihrem ersten Geburtstag sind die Welpen mit dem dann, wenn sie kraft Gesetzes, durch ein rechts- dafür vorgesehenen Beitrag selbst zu versichern. kräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt sind und wir hierdurch gebunden sind. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Wir sind an ein Anerkenntnis oder einen Vergleich Halter von Jagdgebrauchshunden, für die Versi- gebunden, soweit der Anspruch auch ohne Aner- cherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversi- kenntnis und Vergleich bestanden hätte. Die Frei- cherung besteht. stellung von Ansprüchen erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach bindender Feststellung der Schaden- Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche we- ersatzpflicht. gen Schäden, die Sie Wir sind bevollmächtigt, Erklärungen im Namen der • vorsätzlich; versicherten Personen abzugeben. Dies gilt für Er- • in Ausübung einer Straftat oder klärungen • durch bewusstes Abweichen von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder • zur Abwicklung des Schadens und Verfügungen verursacht haben. • zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Versicherungsschutz besteht, wenn Sie oder eine Kommt es in einem Versicherungsfall zum Rechts- mitversicherte Person (versicherte Personen) auf- streit über einen Schadenersatzanspruch, sind wir grund eines Schadenereignisses (Versicherungsfall), zur Prozessführung bevollmächtigt. Dies gilt, wenn das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden Schadenersatz von Ihnen gefordert wird. zur Folge hatte, von einem Dritten aufgrund gesetz- licher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf oder öffentlich-rechtlichen Inhalts auf Schadenersatz unsere Kosten. in Anspruch genommen werden. Wir tragen bei einem Straf- oder Ordnungswidrig- Das Schadenereignis muss während der Dauer keitsverfahren wegen eines Schadenereignisses, des Vertrags eingetreten sein. Schadenereignis ist das einen versicherten Schadenersatzanspruch Seite 2 von 8 [Seite 3] zur Folge haben kann, die Kosten für einen von Dies schließt die Beförderung von Gästen mit ein. uns gewünschten oder genehmigten Verteidiger. Nicht versichert sind Schäden an den gezogenen Die Kosten tragen wir in Höhe der Gebührenord- eigenen Schlitten oder Wagen. nung. Höhere Kosten tragen wir, wenn dies mit uns besonders vereinbart wurde. 4.2 Teilnahme an Veranstaltungen Erlangen Sie das Recht zu fordern, dass eine zu Versichert sind Schäden aus der privaten Teilnahme zahlende Rente aufgehoben oder gemindert wird, an folgenden Veranstaltungen: so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevoll- mächtigt. • Schauvorführungen; • Rennen mit und ohne Schlitten oder Wagen; Ein Haftpflichtanspruch kann auf unser Verlangen • Turniere (z. B. Agility) inklusive des Trainings durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich hierzu; erledigt werden. Scheitert die Erledigung eines • Teilnahme in einer Hundeschule sowie Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten, haben • Schäden an Scheinverbrechern, sogenannten wir für den von der Weigerung an entstehenden Figuranten. Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. 4.3 Deckschäden Die Zahlung unserer Leistungen erfolgt in Euro. Versichert sind Schäden durch gewollte oder nicht gewollte Deckakte. Liegt der Zahlungsort in einem Staat außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt Folgendes. 4.4 Mietsachschäden Unsere Verpflichtung ist erfüllt, wenn der Euro-Be- trag bei einem in der europäischen Währungsunion Versichert sind Schäden an Wohnräumen und gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. sonstigen Räumen in Gebäuden. Diese müssen zu privaten Zwecken gemietet oder gepachtet sein. 3. Versicherungssumme und Begrenzung der Leistung Dies schließt auch Ferienwohnungen mit ein. Mit- versichert sind Mietsachschäden an den jeweils zu- Die vereinbarte Versicherungssumme und die Be- gehörigen Balkonen oder Terrassen. Versichert sind grenzung der Leistung ergeben sich aus dem An- auch Schäden an Sachen, die mit der Mietsache hang zu diesen Bedingungen. fest verbunden sind (z. B. Zäune). Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für Per- Darüber hinaus sind Schäden an beweglichen Sa- sonen-, Sach- und Vermögensschäden. chen und Pkw, die keine Leasingfahrzeuge sind, versichert. Diese müssen ebenfalls zu privaten Unsere Entschädigungsleistung ist für jeden Ver- Zwecken gemietet oder geliehen worden sein. sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs- summe und je geschädigter Person auf den verein- Nicht versichert im Rahmen der Mietsachschäden barten Höchstbetrag begrenzt. Dies gilt auch dann, sind Haftpflichtansprüche wegen wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. • Abnutzung; • Verschleiß; Unsere Entschädigungsleistungen für alle Versiche- • Schimmel; rungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das • übermäßiger Beanspruchung; Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und begrenzt. Warmwasserbereitungsanlagen; • Schäden an Elektro- und Gasgeräten sowie 4. Regelungen für einzelne Risiken • Glasschäden, gegen die Sie sich einzeln versi- chern können. 4.1 Schlittenfahrten 4.5 Therapeutische Zwecke Versichert sind Schäden aus dem Einsatz der ver- sicherten Hunde als Zugtiere von Schlitten oder Wa- Versichert sind Schäden aus der privaten Nutzung der gen (z. B. Dogcart). Der Einsatz darf nicht gegen versicherten Hunde zu therapeutischen Zwecken. Gebühr, sondern nur zu privaten Zwecken erfolgen. Seite 3 von 8 [Seite 4] 4.6 Führen ohne Leine oder Maulkorb • in Europa für die gesamte Dauer des Aufent- halts und Versichert sind Schäden beim Führen der Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe. Nicht ver- Unter Europa verstehen wir sichert sind Ansprüche wegen reiner Vermögens- schäden, wenn von gesetzlichen oder behördlichen • die Staaten der Europäischen Union (EU); Vorschriften abgewichen wurde. • die Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR); 4.7 Tierische Ausscheidungen • die Schweiz und • Israel. Versichert sind Schäden, die durch Ausscheidungen der versicherten Hunde entstanden sind. 7. Abtretungsverbot Einen Freistellungsanspruch dürfen Sie, bevor er 4.8 Hundetransportanhänger und -boxen endgültig festgestellt ist, ohne unsere Zustimmung weder abtreten noch verpfänden. Ein Abtreten an Versichert sind Schäden aus dem Besitz und Ge- den geschädigten Dritten steht Ihnen frei. brauch von eigenen und fremden Hundetransport- anhängern und -boxen, die nicht versicherungs- 8. Subsidiärer Schutz pflichtig sind und nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Falls im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Verträgen verlangt werden kann, geht de- 4.9 Allmählichkeitsschäden ren Pflicht zu leisten vor. Versichert sind Sachschäden durch allmähliche 9. Versicherte Personen Einwirkung von Außer Ihnen sind weitere Personen mitversichert. • Temperaturen; Welche Personen versichert sind, ergibt sich aus dem Anhang zu diesen Bedingungen. • Gasen; • Dämpfen oder Feuchtigkeit Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen aber nur Sie ausüben. und von Niederschlägen wie Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind • Rauch; auf die mitversicherten Personen entsprechend an- • Ruß; zuwenden. • Staub und dergleichen. Sind Voraussetzungen für Ausschlüsse oder für den Verlust des Versicherungsschutzes erfüllt, spielt es 5. Selbstbehalt keine Rolle, ob Sie oder eine mitversichertePerson diese erfüllt haben. Der Versicherungsschutz ent- Wir ziehen bei jedem Versicherungsfall einen ver- fällt dann für alle versicherten einbarten Selbstbehalt von der Entschädigungs- Personen. leistung ab. Scheidet eine Person aus der Versicherung aus, Unabhängig davon bleiben wir zur Abwehr unbe- besteht für sie längstens für zwölf Monate nach rechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet. Ausscheiden Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn diese die Höhe des Selbstbe- halts nicht überschreiten. 10. Ansprüche versicherter Personen untereinander 6. Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haft- pflichtansprüche versicherter Personen unterein- Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland ander wegen folgender Schäden: besteht der Versicherungsschutz • Versichert sind Personenschäden. Über- gangsfähige Regressansprüche Dritter wegen • außerhalb Europas für fünf Jahre. Seite 4 von 8 [Seite 5] Personenschäden sind hierbei versichert. Wir zu dem Zeitpunkt, in dem das neue Risiko entstan- verzichten gegenüber versicherten Personen den ist. auf unseren eigenen Regressanspruch. • Versichert sind Sachschäden. Die Ansprüche Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen Mehr- müssen gerichtlich geltend gemacht werden. beitrag zu erheben. Der Mehrbeitrag ergibt sich aus Darüber hinaus hat ein rechtskräftiges Urteil den jeweils gültigen Tarifbestimmungen. vorzuliegen. Ausgeschlossen bleiben aufge- wendete Kosten für die Feststellung und Ab- Wenn Sie der Änderung des Vertrags widerspre- wehr der Ansprüche. chen, entfällt die Vorsorgeversicherung rückwir- • Versichert sind Ansprüche aus Sach- und da- kend. raus resultierenden Vermögensschäden. Die 13. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz Schäden haben in diesem Vertrag versicherte, vorübergehend in Ihrem Haushalt eingeglieder- Fügt Ihnen ein Dritter (Schadenverursacher) mit te Personen erlitten. Diese machen Ansprüche einem Hund einen Personen-, Sach- oder daraus gegen Sie oder die mit Ihnen in häuslicher Ge- resultierenden Vermögensschaden (Vermögensfol- meinschaft lebenden versicherten Personen geschaden) zu, ist dies unter den folgenden Voraus- geltend. Den Nachweis über die Mitversiche- setzungen versichert. rung haben Sie zu führen. Den Schaden müssen Sie in Europa erleiden. 11. Kaution in Europa Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie Wir stellen den notwendigen Betrag bereit, den Sie über die Schadenersatzansprüche gegen den Scha- als Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu denverursacher hinterlegen haben. Die Kaution hat auf behördlicher Anordnung zu beruhen. Ein in diesem Vertrag ver- • ein rechtskräftiges Urteil oder sicherter Haftpflichtanspruch eines Dritten hat der • einen vollstreckbaren Vergleich Grund für die Kautionsstellung zu sein. vor einem ordentlichen Gericht in Europa erwirkt Wir stellen die Kaution bis zum vereinbarten Höchst- haben. Dem ist ein notarielles Schuldanerkenntnis betrag (siehe Anhang) als zinsloses Darlehen zur des Schadenverursachers vor einem Notar in Euro- Verfügung. Die Kaution wird auf eine von uns zu pa gleichzusetzen. leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schaden- • Anerkenntnisurteile; ersatz, haben Sie den Differenzbetrag zurückzu- • Versäumnisurteile; zahlen. Gleiches gilt, wenn die Kaution • gerichtliche Vergleiche; • vergleichbare Titel sowie • notarielle Schuldanerkenntnisse • als Strafe; • als Geldbuße; binden uns nur, wenn der Anspruch auch ohne einen • für die Durchsetzung unversicherter Schaden- dieser Titel bestanden hätte. ersatzforderungen einbehalten wird oder • verfällt. Weitere Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass eine Zwangsvollstreckung aus dem Titel gegen den 12. Vorsorgeversicherung Schadenverursacher wegen Zahlungsunfähigkeit erfolglos geblieben ist. Vollstreckungsversuche Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach gelten als erfolglos, wenn Sie nachweisen, dass Abschluss des Vertrags neu entstehen, ist sofort mitversichert. Dies ist der Fall, wenn weitere Hunde • eine Zwangsvollstreckung nicht oder nicht zur in den Vertrag aufgenommen werden sollen. vollen Befriedigung der titulierten Forderungen geführt hat; Jedes neue Risiko ist uns zu melden. Die Meldung • eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er- über das neue Risiko muss uns innerhalb von zwölf scheint, weil der Schadenverursacher in den Monaten nach dessen Entstehen vorliegen. Die Än- letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versi- derung des Versicherungsschutzes gilt rückwirkend cherung abgegeben hat oder Seite 5 von 8 [Seite 6] • gegen den Schadenverursacher ein Insolvenz- vor dem im Versicherungsschein angegebenen Ver- verfahren eröffnet oder ein solches Verfahren sicherungsbeginn Ihren Beitrag zahlen. mangels Masse abgelehnt wurde. 14.2 Beginn des Versicherungsschutzes Letzte Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie uns die Ansprüche gegen den Schadenverursa- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver- cher in Höhe der Versicherungsleistungen abtreten sicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versiche- und uns die vollstreckbare Ausfertigung des Titels rungsbeginn). Es besteht kein Versicherungsschutz, aushändigen. Sie haben an der Umschreibung des solange Sie den ersten Beitrag nicht gezahlt haben. Titels auf uns mitzuwirken. Sie haben aber Versicherungsschutz, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wir gewähren Versicherungsschutz in dem Um- fang, in dem der Schadenverursacher Versiche- Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn Sie rungsschutz als Versicherungsnehmer nach dieser uns für den Einzug ermächtigt haben. Gleiches gilt, Versicherung hätte. Dies gilt auch dann, wenn der wenn der Beitrag bei Fälligkeit per Lastschrift ein- Schadenverursacher mit Vorsatz gehandelt hat. gezogen werden konnte und der Kontoinhaber der Dem Schadenverursacher stehen keine Rechte aus Abbuchung nicht widerspricht. diesem Vertrag zu. 14.3 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst- Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche beitrags gegen den Schadenverursacher wegen Schäden an Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versiche- • Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie An- rungsfalls nicht gezahlt, besteht kein Versiche- hängern; rungsschutz. Voraussetzung ist, dass wir Sie durch • Immobilien außerhalb Deutschlands; eine Nachricht in Textform auf diese Rechtsfolge • Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb, hingewiesen haben. Alternativ genügt auch ein auf- Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt zuzurechnen fälliger Hinweis darauf im Versicherungsschein. Sie sind. haben Versicherungsschutz, wenn Sie die Nicht- zahlung nicht zu vertreten haben. Wir leisten keine Entschädigung für Solange Sie den fälligen ersten Beitrag nicht ge- • Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der zahlt haben, können wir vom Vertrag zurücktreten. Rechtsverfolgung; In diesem Fall steht es uns frei, eine angemessene • Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder Geschäftsgebühr zu verlangen. vertraglichen Forderungsübergangs; • Ansprüche, wenn sie darauf beruhen, dass be- Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtigte Einwände oder begründete Rechtsmit- uns beweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu tel nicht oder nicht pünktlich vorgebracht oder vertreten haben. eingelegt wurden; • Ansprüche, für die ein anderer Versicherer, z. B. 15. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht Ihre Schadenversicherung, zu leisten hat, und rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge • Ansprüche, für die ein Träger der Sozialversi- cherung oder Sozialhilfe zu leisten hat. Dies gilt 15.1 Fälligkeit der Folgebeiträge auch für Rückgriffs-, Beteiligungs- oder ähnliche Ansprüche von Dritten. Die Folgebeiträge sind jeweils monatlich nach dem Beginn des Versicherungsschutzes fällig. 14. Fälligkeit des Erstbeitrags, Beginn des Versiche- rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen 15.2 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge- Zahlung des Erstbeitrags beiträge 14.1 Fälligkeit des Erstbeitrags Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht pünktlich, er- halten Sie eine qualifizierte Mahnung mit einer Zah- Der erste Beitrag wird fällig, wenn Sie den Versi- lungsfrist von zwei Wochen. Es steht uns frei, die cherungsschein erhalten. Sie müssen aber nicht im Zuge der Mahnung entstandenen Kosten (z. B. Seite 6 von 8 [Seite 7] Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren) geltend zu -minderung einzuholen und zu befolgen. Dies machen. kann auch mündlich oder telefonisch geschehen. • Falls möglich, haben Sie uns unverzüglich Aus- Haben Sie die angemahnten Folgebeiträge und kunft zu geben. Die Auskunft muss zur Feststel- Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Eintritt lung des Versicherungsfalls oder des Umfangs des Versicherungsfalls nicht gezahlt, haben Sie unserer Leistungspflicht erforderlich sein. Die keinen Versicherungsschutz. Sie haben Versiche- Auskunft hat in Textform zu erfolgen. Sie haben rungsschutz, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi- Solange die angemahnten Folgebeiträge und Kos- gungspflicht zu erlauben. ten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt sind, • Sie haben von uns angeforderte Belege beizu- können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise außerordentlich kündigen. Unser Kündigungsrecht zumutbar ist. ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass • Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Verfahren eingeleitet, haben Sie uns dies unver- züglich anzuzeigen. Das gilt auch bei Einleitung Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt, eines behördlichen oder gerichtlichen Verfah- gilt Folgendes. Der Vertrag besteht weiter, wenn Sie rens. Wenn gegen Sie ein Mahnbescheid erlas- innerhalb eines Monats nach unserer Kündigung sen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet die angemahnten Folgebeiträge und Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang wird, ist uns dies ebenfalls anzuzeigen. der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, • Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie frist- besteht kein Versicherungsschutz. gemäß Widerspruch oder die sonst notwendi- gen Rechtsbehelfe einlegen. Das gilt auch für 16. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits­ eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf verletzungen Schadenersatz. Einer Weisung von uns bedarf es dafür nicht. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der • Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge- Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Personen verantwortlich. Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir be- 16.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls auftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht er- Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie teilen. Sie müssen dem Rechtsanwalt auch alle auf unser Verlangen hin innerhalb angemessener nötigen Auskünfte geben und alle geforderten Frist zu beseitigen. Dies gilt nur, wenn das Beseiti- Unterlagen zur Verfügung stellen. gen unter Abwägen der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden 16.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen geführt hat, gilt ohne Weiteres als besonders ge- fahrdrohend. Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs- falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder 16.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des grob fahrlässig, hat dies Folgen. Es steht uns dann Versicherungsfalls frei, den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos zu Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls haben kündigen. Die Frist beginnt, nachdem wir von der Sie folgende Obliegenheiten zu erfüllen: Verletzung Kenntnis erlangt haben. • Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen- und Minderung des Schadens zu sorgen. heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt • Sie haben uns über den Schadeneintritt, nach- haben. Dies müssen Sie uns beweisen. dem Sie von ihm erfahren haben, unverzüglich zu informieren. Dies kann auch mündlich oder Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie telefonisch geschehen. eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Bei • Wenn es Ihnen zumutbar ist, haben Sie Wei- einer grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegen- sungen von uns zur Schadenabwendung oder heit steht es uns frei, die Leistung zu kürzen. Die Seite 7 von 8 [Seite 8] Kürzung der Leistung hat der Schwere des Verschul- Aufenthalts zuständig. Bei Klagen gegen uns auch dens zu entsprechen. wahlweise das Gericht an unserem Geschäftssitz. Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs- Auch in folgenden Fällen ist das Gericht an unserem falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder Geschäftssitz zuständig: Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus, dass wir Sie auf diese Rechtsfolge hingewiesen • Sie verlegen nach Abschluss des Vertrags Ihren haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit- Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt teilung in Textform erfolgt sein. in einen Staat außerhalb Europas. • Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- 17. Laufzeit des Versicherungsvertrags halt sind, wenn die Klage erhoben wird, nicht bekannt. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos- sen. Als Versicherungsperiode gilt ein Monat. 21. Anzuwendendes Recht 18. Kündigung und Beendigung des Versicherungs- vertrags Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundes­ republik Deutschland, auch wenn Sie Leistungen Sie haben das Recht, Ihren Vertrag täglich, ohne im Ausland erhalten. Einhaltung einer Frist, in Textform zu kündigen. 22. Garantiererklärung Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, den Sie angegeben haben, frühestens aber mit Zugang Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- Ihrer Kündigungserklärung bei uns. wirtschaft (GDV) als Interessenvertretung der Deut- schen Versicherungswirtschaft gibt regelmäßig Es steht uns frei, den Vertrag ordentlich zu kündi- neue Musterbedingungen heraus, die branchenweit gen. Die Frist beträgt einen Monat zum Ende der Versicherungsperiode. als Mindeststandard angesehen werden. Wir können den Vertrag nach einem Versicherungs- Wir garantieren, dass die vorliegenden Bedingun- fall kündigen. Dies können wir nur innerhalb eines gen hinsichtlich des Umfangs des Versicherungs- Monats nach Ende der Verhandlungen über die Ent- schutzes ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den schädigung tun. Dann wird unsere Kündigung einen Musterbedingungen des GDV (Allgemeine Versiche- Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. rungsbedingungen für die Private Hundehalterhaft- pflichtversicherung; AVB Private HundehalterHV; Nach Ihrem Tod endet der Vertrag für alle versi- cherten Personen spätestens nach zwölf Monaten. Stand: Mai 2020) abweichen. Dies gilt, wenn keine volljährige Person den Vertrag weiterführt. 23. Embargobestimmung Mit dem Ende des Vertrags endet der Versiche- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags- rungsschutz. bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien 19. Willenserklärungen und Anzeigen direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Fi- nanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Eine Willenserklärung oder Anzeige bedarf min- Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegen- destens der Textform (z. B. per E-Mail), soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist. stehen. Es steht Ihnen frei, diese auch schriftlich (z. B. per Brief) abzugeben. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Fi- nanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Ver- 20. Gerichtsstand einigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische Für alle Klagen aus diesem Vertrag ist das Ge- oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. richt Ihres Hauptwohnsitzes oder gewöhnlichen Seite 8 von 8

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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