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Insurance broker / Solar panel insurance in Germany (Photovoltaikversicherung) / Policy wording archive

CosmosDirekt Photovoltaikanlage Basis: the policy wording in full

Photovoltaik-Einschluss bis 15 kWp in die CosmosDirekt Wohngebäudeversicherung Basis gegen die benannten Gebäudegefahren mit Ertragsausfall 2,50 Euro je kWp und Tag bis 6 Monate und Stromkosten bis 5.000 Euro.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Client
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Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy CosmosDirekt Wohngebäudeversicherung, Photovoltaikanlage Basis from CosmosDirekt (Solar panel insurance in Germany (Photovoltaikversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 64 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured (replacement value of the system including installation)as stated in the policy schedule
All-risks cover (everything not expressly excluded is insured)no„Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)“Leistungsbeschreibung, page 4
Contract form: stand-alone PV policy or add-on to buildings insuranceno„Photovoltaikanlage sofern gegen Beitragszuschlag mitversichert“EW 8, page 16
Maximum insurable system size in kWpyes„Versicherbar sind Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt bis 15 kWp (Kilowatt peak).“EW 8 Nr. 4, page 17
Rooftop and in-roof systems on the insured buildingyes„In Erweiterung von Ziffer 1.2 VGB sind Photovoltaikanlagen versichert, die durch einen Fachbetrieb montiert und auf dem Dach des versicherten Gebäudes angebracht oder in dessen Baukörper integriert sind“EW 8 Nr. 1, page 17
Ground-mounted, garden, facade and carport systemsno„In Erweiterung von Ziffer 1.2 VGB sind Photovoltaikanlagen versichert, die durch einen Fachbetrieb montiert und auf dem Dach des versicherten Gebäudes angebracht oder in dessen Baukörper integriert sind“EW 8 Nr. 1, page 17
Balcony power plant (plug-in solar device) coverednot addressed
Compensation at replacement value (new for old)not addressed
Replacement value up to a system age ofnot addressed
Deduction new for old or actual cash value (scale by system age)not addressed
Waiver of underinsurancenot addressed

Insured items

PointRuleWording (German)Clause
Solar modulesyes„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Batteriespeicher und Verkabelung.“EW 8 Nr. 2, page 17
Inverteryes, up to the sum insured„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Batteriespeicher und Verkabelung.“EW 8 Nr. 2, page 17
Substructure, mounting system and fixingsyes„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Batteriespeicher und Verkabelung.“EW 8 Nr. 2, page 17
Cabling and lines up to the grid connection pointyes„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Batteriespeicher und Verkabelung.“EW 8 Nr. 2, page 17
Battery storageyes, up to the sum insured„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Batteriespeicher und Verkabelung.“EW 8 Nr. 2, page 17
Wallbox (charging point for electric car)yes, up to the sum insured„In Erweiterung von Ziffer 1 VGB sind auch private Ladestationen für Elektrofahrzeuge“EW 10, page 17
Monitoring, metering and control equipment (energy management)yes„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Batteriespeicher und Verkabelung.“EW 8 Nr. 2, page 17

Fire, weather and natural hazards

PointRuleWording (German)Clause
Fireyes„Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)“Ziffer 5 VGB, page 4
Lightning (direct strike)yes„Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)“Ziffer 5 VGB, page 4
Overvoltage and induction from lightning (indirect strike)yes, up to EUR 5,000„Abweichend von Ziffern 5.2 und 5.5.2 VGB ersetzen wir auch Überspannungsschäden durch Blitz.“EW 2, page 16
Explosion and implosionyes„Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)“Ziffer 5 VGB, page 4
Storm (wind force from which the wording pays)yes„Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens ... (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/h).“Ziffer 8.1 VGB, page 5
Hailyes„Sturm und Hagel“Leistungsbeschreibung, page 2
Snow load and ice loadnot addressed
Frostnot addressed
Further natural hazards (flood, heavy rain, earthquake, landslide, avalanche)yes, up to the sum insured„Weitere Elementarschäden BEW sofern vereinbart“Leistungsbeschreibung, page 15

Technical damage, operation and theft

PointRuleWording (German)Clause
Short circuit, overcurrent and other electrical effectsnot addressed
Operating errors, clumsiness and negligencenot addressed
Design, material and workmanship defects (including installation errors)not addressed
Gradual damage (corrosion, moisture, gradual effects)not addressed
Exclusion of wear and tearnot addressed
Animal bites (martens, rodents) on cables and linesnot addressed
Theft of the system or partsnot addressed
Vandalism and malicious damagenot addressed

Loss of yield

PointRuleWording (German)Clause
Loss of yield (lost feed-in revenue after an insured loss)yes, up to EUR 5,000„Versichert ist der Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung), wenn der Betrieb der versicherten Photovoltaikanlage infolge eines versicherten Schadens an der versicherten Sache unterbrochen oder beeinträchtigt wird.“EW 8 Nr. 3.1, page 17
Loss of yield: maximum duration in daysyes„längstens jedoch für 6 Monate (Haftzeit) seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.“EW 8 Nr. 3.2, page 17
Loss of yield: calculation (daily rate per kWp or monitoring data)yes, up to EUR 3„Die Entschädigungsleistung beträgt 2,50 EUR pro Tag je kWp.“EW 8 Nr. 3.3, page 17
Loss of yield: waiting days without paymentyes„Der Ertragsausfall wird ab dem 3.Tag des Betriebsausfalls, bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die versicherte Photovoltaikanlage wieder benutzbar ist“EW 8 Nr. 3.2, page 17
Extra cost of buying grid power because self-consumption is lostyes, up to EUR 5,000„Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles an den versicherten Sachen notwendigen und tatsächlich angefallenen Mehrkosten für Primärenergie (z. B. erhöhte Stromkosten).“EW 8 Nr. 3.4, page 17
Loss of yield from grid failure or shutdown by the grid operatornot addressed

Costs

PointRuleWording (German)Clause
Dismantling and reinstallation costsnot addressed
Roof repair after damage to the systemnot addressed
Scaffolding, crane and lifting platform costsnot addressed
Fault-finding costs (even if no damage is found)not addressed
Clean-up, demolition and disposal costs (including hazardous waste)not addressed
Extra costs due to technical progress (replacement by a successor model)yes, up to the sum insured„Können Gebäude wegen Technologiefortschritts in ihrer bisherigen Bauausführung nicht wiederhergestellt werden, werden auch hieraus resultierende Mehraufwände ersetzt.“EW 13, page 17
Fire brigade and extinguishing costsyes, up to the sum insured„Feuerlöschkosten“Ziffer 2.1.7 VGB, page 4

Liability and grid feed-in

PointRuleWording (German)Clause
Operator's liability (included or referred to personal liability)not addressed
Grid feed-in: systems feeding the public grid insurable (including full feed-in)yes„Versichert ist der Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung)“EW 8 Nr. 3.1, page 17

Excess, duties and contract

PointRuleWording (German)Clause
Standard excessyes„wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.“EW 17, page 18
Different excess (natural hazards, theft, inverter)not addressed
Waiver of reduction for gross negligenceyes„Wir verzichten auf die Kürzung der Entschädigung, wenn Sie oder ein Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben.“Ziffer 4.3 VGB, page 4
Obligation of installation by a qualified installer (acceptance report)yes„Photovoltaikanlagen versichert, die durch einen Fachbetrieb montiert“EW 8 Nr. 1, page 17
Maintenance obligation (regular inspection by a specialist)not addressed
Theft protection requirements (special screws, coding)not addressed
Obligation to monitor yield (failure must be noticed within a period)not addressed
Duties in the event of a claim (notice period, police for theft, photos, monitoring data)not addressed
Term and cancellation (including after a claim; as add-on with the main policy)not addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Electrical damage (daños eléctricos) to modules, inverter and linesnot addressed
Theft with force (robo) and simple theft (hurto) of the systemnot addressed
Weather events (fenómenos atmosféricos) above thresholdsnot addressed
Loss of production (pérdida de producción)not addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risks (flood, earthquake, terrorism)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Bedingungen Wohngebäudeversicherung, Besondere Bedingungen EW 8 Photovoltaikanlage
[Seite 1] Inhalt Versicherungsbedingungen Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung Seite 2 Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB) Seite 3 Leistungsbeschreibung Seite 14 Besondere Bedingungen für Erweiterungen des Versicherungsschutzes im Basis- und Comfort-Schutz (EW) Seite 16 Besondere Bedingungen für Erweiterungen des Versicherungsschutzes im Comfort-Schutz (EWC) Seite 19 Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (BEW) Seite 23 Besondere Bedingungen für die Home Assistance Plus in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (BHAP) Seite 25 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser unmittelbarer Vertragspartner. Text- und Schriftform Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ist für eine Mitteilung an uns die Textform vorgesehen, sieht das Gesetz Ih­ren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. vor, dass diese Mitteilung von Ihnen zum Beispiel per Brief oder E-Mail an uns abzugeben ist. Ist hingegen die Schriftform vereinbart, be­nötigen Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage wir von Ihnen ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück. für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u.a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertrag­ Versicherungsschein lichen Leistungen beschrieben. Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Ver- Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, sicherungsvertrag und die zu Vertragsbeginn vereinbarten Versicherungs- möchten wir Ihnen vorab einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: leistungen. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 1 von 29 [Seite 2] Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungs- schutz in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (Stand: März 2023) 1. 1.1 Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf die für den Versicherungsfall beantragten Leistungen. 1.2 Der vorläufige Versicherungsschutz ist im Versicherungsfall auf maximal 500.000 EUR begrenzt. 2. Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass 2.1 der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt, 2.2 der Antragsteller das Zustandekommen der beantragten Versiche- rung nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht hat und 2.3 der Antrag sich im Rahmen der von uns gebotenen Tarife, Bedin- gungen und versicherbaren Risiken bewegt. 3. 3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei uns eingeht. Für Sturm- und weitere Elementarschäden im Sinne der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (BEW) beginnt der vorläufige Versicherungsschutz nach Ablauf von 14 Tagen ab Antragseingang bei uns. 3.2 Der vorläufige Versicherungsschutz endet, 3.2.1 mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt des Be- ginns der beantragten Versicherung; 3.2.2 wenn wir den Antrag abgelehnt haben; 3.2.3 wenn der Antragssteller den Antrag angefochten oder bereits vor oder gleichzeitig mit dem Eingang bei uns zurückgenommen hat; 3.2.4 die Antragstellung sechs Monate zurück liegt. 4. Für den vorläufigen Versicherungsschutz wird kein Beitrag erhoben. 5. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Verbundene Wohngebäudeversiche- rung (VGB), die Besonderen Bedingungen für Erweiterungen des Versi­ cherungsschutzes im Basis- und Comfort-Schutz (EW) und die Beson­ deren Bedingungen für Erweiterungen des Versicherungsschutzes im Comfort-Schutz (EWC) Anwendung. Dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse. 6. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi­ cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertrags­ parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti­ onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 2 von 29 [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB) (Stand: März 2023) Der Versicherungsumfang 1. Welche Sachen sind versichert? Seite 4 2. Welche Kosten sind versichert? Seite 4 3. Inwieweit ist Mietausfall versichert? Seite 4 4. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Seite 4 5. Was ist unter Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion zu verstehen? Seite 4 6. Was ist unter Leitungswasser zu verstehen? Seite 5 7. Was ist unter Rohrbruch oder Frost zu verstehen? Seite 5 8. Was ist unter Sturm oder Hagel zu verstehen? Seite 5 9. Wie werden Versicherungsschutz und Beitrag an die Preisentwicklung angepasst? Seite 6 10. Wie wird die Entschädigung berechnet? Seite 6 11. Unter welchen Umständen kann die Entschädigung gekürzt werden? Seite 6 12. Wann ist die Entschädigung fällig? Seite 7 13. Aus welchen besonderen Gründen kann unsere Entschädigungspflicht wegfallen? Seite 7 14. Was ist unter dem Sachverständigenverfahren zu verstehen? Seite 7 Besondere Anzeigepflichten und Obliegenheiten 15. Welche Informationen benötigen wir vor Vertragsschluss? Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Seite 7 16. Was ist bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? Welche Änderungen der Gefahrumstände sind uns anzuzeigen? Seite 8 17. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Seite 9 Die Versicherungsdauer 18. Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wann endet der Versicherungsvertrag? Seite 9 19. Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach Eintritt eines Versicherungsfalls? Seite 9 Der Versicherungsbeitrag 20. Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Seite 10 21. Was kann den Beitrag beeinflussen? Seite 11 Weitere Bestimmungen 22. Was ist bei der Veräußerung des versicherten Gebäudes zu beachten? Seite 11 23. Was geschieht bei einer Mehrfachversicherung? Seite 11 24. Welche Kenntnis und welches Verhalten von Repräsentanten müssen Sie sich zurechnen lassen? Seite 11 25. Was ist bei Versicherung für fremde Rechnung zu beachten? Seite 12 26. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt, wenn Sie uns Ihre Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilen? Seite 12 27. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Seite 12 28. Welches Gericht ist zuständig? Seite 12 29. Welches Recht findet Anwendung? Seite 12 30. Was gilt bei Sanktionen und Embargos? Seite 12 31. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? Seite 12 VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 3 von 29 [Seite 4] Der Versicherungsumfang rung) beansprucht werden kann. 1. Welche Sachen sind versichert? Entschädigungshöhe Versicherte Sachen 2.2 Für versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.1 gilt je Versicherungsfall die vereinbarte Entschädigungsgrenze. Diese finden Sie in der Leistungs­ 1.1 Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Ge­ beschreibung. bäude. 3. Inwieweit ist Mietausfall versichert? 1.2 Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist mitversichert, soweit es sich Mietausfall, Mietwert in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist. 3.1 Wir ersetzen 1.3 Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind nur auf Grund besonderer Vereinba­ 3.1.1 den Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietneben­ rungen versichert. kosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalls berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verwei­ Nicht versicherte Sachen gern; 1.4 Nicht versichert sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mie­ 3.1.2 den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die Sie selbst be­ ter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die wohnen und die infolge eines Versicherungsfalls unbewohnbar gewor­ Gefahr trägt. Die Versicherung dieser Sachen kann vereinbart werden. den sind, falls Ihnen die Beschränkung auf einen etwa bewohnbar ge­ bliebenen Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. 2. Welche Kosten sind versichert? Gewerblich genutzte Räume Versicherte Kosten 3.2 Die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts 2.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen für gewerblich genutzte Räume bedarf besonderer Vereinbarung. und tatsächlich angefallenen Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert 2.1.1 Aufräumungs- und Abbruchkosten 3.3 Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen, die durch den dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für zwölf vorliegenden Versicherungsvertrag versichert sind, für das Abfahren Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls, sofern nicht etwas von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablage­ anderes vereinbart ist. Wenn Sie die Möglichkeit zur Wiederbenutzung rungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten; schuldhaft verzögern, werden der Mietausfall oder der Mietwert nur in 2.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten dem Umfang ersetzt, in dem sie ohne Verzögerung entstanden wären. Kosten, die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wie­ 4. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? derbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert Versicherungsfall oder geschützt werden müssen; 4.1 Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch 2.1.3 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten – Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion elektrischer Geräte, Verpuf- Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen, die Sie zur Abwendung fung, Überschallknall (Ziffer 5), Explosionsschäden durch Kampfmittel eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minde­ aus beendeten Kriegen (Schäden durch Blindgänger), Anprall oder rung eines versicherten Schadens für sachgerecht halten durften. Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall 2.1.4 Transport- und Lagerkosten von Kraft- und Schienenfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung, Kosten für Transport und Lagerung von noch verwendungsfähigen ver­ – Leitungswasser (Ziffer 6) sowie Bruchschäden an Rohren der Wasser- sicherten Sachen, wenn das Wohngebäude unbenutzbar geworden ist versorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führen- und Ihnen auch die Lagerung in einem etwa benutzbar gebliebenen den Einrichtungen (Ziffer 7), Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem – Sturm, Hagel (Ziffer 8) Zeitpunkt ersetzt, in dem das Gebäude wieder benutzbar oder eine La­ gerung in einem benutzbaren Teil des Gebäudes wieder zumutbar ist, zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses längstens jedoch für die Dauer von 180 Tagen, sofern nicht etwas an­ abhandenkommen (Versicherungsfall). deres vereinbart ist; 4.2 Die Gefahren der Gefahrengruppen nach Ziffer 4.1 können nicht ein­ 2.1.5 Kosten für provisorische Reparaturen zeln versichert werden. Kosten für provisorische Reparaturen an versicherten Sachen, wenn 4.3 Wir verzichten auf die Kürzung der Entschädigung, wenn Sie oder ein diese beschädigt wurden und eine endgültige Reparatur noch nicht Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. möglich ist. Ausschlüsse 2.1.6 Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen 4.4 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, sofern Sie zu diesen Maß­ Schäden, nahmen aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind. 4.4.1 die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben; die vorsätzliche Herbeifüh­ 2.1.7 Feuerlöschkosten rung eines Brandschadens gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechts­ kräftiges Strafurteil wegen vorsätzlicher Brandstiftung festgestellt ist; Kosten für Leistungen zur Brandbekämpfung der Feuerwehr oder an­ derer Institutionen, wenn Sie zur Übernahme dieser Aufwendungen 4.4.2 die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Streik oder verpflichtet sind. Aussperrung, Erdbeben oder Kernenergie entstehen. 2.1.8 Hotelkosten 5. Was ist unter Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion zu verstehen? Kosten für Hotel- und ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. 5.1 Brand Frühstück, Telefon), wenn Wohnräume, die Sie selbst bewohnen, unbe­ wohnbar wurden und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohn­ Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent­ baren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus­ ersetzt, in dem die Wohnräume wieder bewohnbar sind, längstens je­ zubreiten vermag. doch für die Dauer von 180 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 50 Wir ersetzen auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch EUR begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung Ein Ersatz des Mietwerts gemäß Ziffer 3.1.2 für Wohnräume, die Sie oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sa­ selbst bewohnen, wird auf die Erstattung von Hotelkosten angerechnet. chen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt Eine Kostenerstattung für Hotelkosten erfolgt nur, soweit Entschädigung oder weitergeleitet wird (Feuer-Nutzwärmeschäden). nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Hausratversiche­ VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 4 von 29 [Seite 5] 5.2 Blitzschlag 6.3.6 Schwamm; Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. 6.3.7 Regenwasser aus Fallrohren; Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrich­ tungen sind nur versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf versicherte 6.3.8 Leitungswasser an versicherten Sachen, solange das versicherte Sachen aufgetroffen ist. Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist; 5.3 Explosion 6.3.9 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschall­ Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder knall, Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. (Schäden durch Blindgänger), Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall von Kraft- und Schienenfahr­ 5.4 Implosion zeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung. Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äuße­ 6.3.10 Sturm, Hagel. ren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. 6.4 Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 6.3.1 bis 6.3.3 gelten nicht für Leitungs­ 5.5. Verpuffung wasserschäden infolge eines Rohrbruchs gemäß Ziffer 7. Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder 7. Was ist unter Rohrbruch oder Frost zu verstehen? Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die im Ge­ gensatz zur Explosion mit geringerer Intensität verläuft und bei der in Bruchschäden innerhalb von Gebäuden der Regel kein Explosionsknall entsteht. 7.1 Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und sonstige 5.6 Überschallknall Bruchschäden an Rohren Ein Überschallknall entsteht durch Stoßwellen, die sich ausbreiten, 7.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen), wenn ein Flugzeug die Schallmauer durchbricht. 7.1.2 der Warmwasser- oder Dampfheizung, Nicht versicherte Schäden 7.1.3 von Sprinkler- oder Berieselungsanlagen. 5.7 Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 7.2 Als innerhalb eines Gebäudes gilt nicht der Bereich zwischen den nicht auf Fundamenten unterhalb des Gebäudes. 5.7.1 Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder 7.3 Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch versi­ Implosion entstanden sind; chert: Frostschäden an 5.7.2 Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Ein­ 7.3.1 Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, richtungen entstanden sind, wenn der Blitz nicht auf versicherte Sachen Geruchsverschlüssen, Wassermessern oder ähnlichen Installationen; aufgetroffen ist. Versicherungsschutz besteht jedoch für diese Schäden 7.3.2 Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen als Folge von Brand, Explosion oder Implosion. von Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen; 6. Was ist unter Leitungswasser zu verstehen? 7.3.3 Sprinkler- oder Berieselungsanlagen. Leitungswasser Bruchschäden außerhalb von Gebäuden 6.1 Leitungswasser ist Wasser, das aus 7.4 Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert: Frost- und sonstige – Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, soweit diese Rohre der –  mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf Schläuchen der Wasserversorgung, dem Versicherungsgrundstück befinden. – Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, Nicht versicherte Schäden – Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, 7.5 Der Versicherungsschutz gegen Rohrbruch und Frost erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden – Wasserbetten, 7.5.1 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser (Zif­ – Aquarien fer 6.1) die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; bestimmungswidrig ausgetreten ist. 7.5.2 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen; 6.2 Wasserdampf steht Wasser gleich. 7.5.3 an versicherten Sachen, solange das versicherte Gebäude noch Nicht versicherte Schäden nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist; 6.3 Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch 7.5.4 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschall­ knall, Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen 6.3.1 Plansch- oder Reinigungswasser; (Schäden durch Blindgänger), Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall von Kraft- und Schienenfahr­ 6.3.2 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser zeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung. oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen her­ vorgerufenen Rückstau; 7.5.5 Sturm, Hagel. 6.3.3 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen 8. Was ist unter Sturm oder Hagel zu verstehen? – wegen eines Brandes, Sturm – durch Druckproben, 8.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind­ stärke 8 (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/h). – durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Ge- bäude oder 8.2 Ist die Windstärke für das Versicherungsgrundstück nicht feststell­ bar, so wird Sturm unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass – durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an der Sprinkler- oder Be- rieselungsanlage; 8.2.1 die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in ein­ wandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sa­ 6.3.4 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die chen angerichtet hat oder Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 8.2.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicher­ 6.3.5 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen; ten Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 5 von 29 [Seite 6] 8.3 Versichert sind nur Schäden, die entstehen 10.1.2 bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Wiederbeschaffungs­ 8.3.1 durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen; preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand; 8.3.2 dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge­ 10.1.3 bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen Sachen die zum Zeit­ genstände auf versicherte Sachen wirft; punkt des Versicherungsfalls notwendigen Reparaturkosten zuzüglich 8.3.3 als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 8.2.1 oder 8.2.2 an ver­ einer Wertminderung, die durch eine Reparatur nicht auszugleichen ist; sicherten Sachen. 10.1.4 bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd ent­ Hagel wertet sind, der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erzielbare Ver­ kaufspreis ohne Grundstücksanteile. Eine dauernde Entwertung liegt 8.4 Hagel ist ein natürlicher, witterungsbedingter Niederschlag in Form insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu von Eisklumpen oder Eiskörnern. verwenden ist. Für Schäden durch Hagel gilt Ziffer 8.3 sinngemäß. Restwerte werden in den Fällen von Ziffer 10.1.1 bis 10.1.4 angerechnet. Nicht versicherte Schäden 10.2 Mehrkosten infolge Preissteigerungen 8.5 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich Ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkosten infolge von Preisstei­ ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden gerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wieder­ herstellung. 8.5.1 durch Sturmflut; Wenn Sie die Wiederherstellung nicht unverzüglich veranlassen, wer­ 8.5.2 durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen; den die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei un­ 8.5.3 durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch verzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, Betriebsbe­ Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel schränkungen oder Kapitalmangel werden nicht ersetzt. entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; 10.3 Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen 8.5.4 durch Leitungswasser oder Rohrbruch; Ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkosten infolge behördlicher 8.5.5 durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion elektrischer Geräte, Auflagen auf der Grundlage bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; erlassener Gesetze und Verordnungen. Soweit behördliche Auflagen 8.5.6 an Laden- und Schaufensterscheiben; mit Fristsetzung vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht versichert. 8.5.7 an versicherten Sachen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass wieder verwertbare Reste mehr benutzbar ist. der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen infolge behörd­ licher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwertet wer­ 9. Wie werden Versicherungsschutz und Beitrag an die Preisentwick- den dürfen, sind nicht versichert. lung angepasst? Wenn die Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden be­ Anpassung troffenen Sache aufgrund behördlicher Wiederherstellungsbeschrän­ 9.1 Der Versicherungsschutz passt sich laufend an die Baukostenent­ kungen nur an anderer Stelle erfolgen darf, werden die Mehrkosten wicklung an. Entsprechend wird auch der von Ihnen zu zahlende Bei­ nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei Wiederherstellung an trag an die Baukostenentwicklung angepasst. Hierzu wird jeweils zum bisheriger Stelle entstanden wären. 1. Januar eines jeden Jahres der Veränderungsprozentsatz ermittelt, um Die Entschädigung für versicherte Mehrkosten infolge behördlicher den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres vom Statistischen Auflagen ist je Versicherungsfall begrenzt. Die Entschädigungsgrenze Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der finden Sie in der Leistungsbeschreibung. für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert 10.4 Mehrwertsteuer haben. Die Veränderung des Baupreisindex für Wohngebäude wird zu Die Mehrwertsteuer wird nur insoweit ersetzt, als sie von Ihnen gezahlt 80 % und die des Tariflohnindex für das Baugewerbe zu 20% berück­ wurde. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Mehrwertsteuer sichtigt. nicht ersetzt. Der jeweilige Veränderungsprozentsatz wird auf zwei Stellen nach dem 10.5 Entschädigung bei fehlender Wiederherstellung Komma gerundet. Ist die dritte Ziffer nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl, wird aufgerundet, sonst abgerundet. Sie erwerben den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und 9.2 Der von Ihnen zu zahlende Beitrag erhöht oder vermindert sich zu Be­ sobald Sie innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungs­ ginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem für das jewei­ falls sichergestellt haben, dass die Entschädigung verwendet wird, um lige Kalenderjahr gemäß Ziffer 9.1 ermittelten Veränderungsprozentsatz. versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bis­ Der so errechnete neue Beitrag wird auf zwei Stellen hinter dem Komma herigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an gerundet. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder ein höhere der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu Zahl, wird aufgerundet, sonst abgerundet. vertreten, so genügt es, wenn das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt wird. Kündigungsrecht Sie sind zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteils an uns ver­ 9.3 Erhöhen wir den Beitrag gemäß Ziffer 9.2, können Sie den Versiche­ pflichtet, wenn Sie die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung rungsvertrag in Textform innerhalb eines Monats nach Zugang unserer schuldhaft nicht zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung der Mitteilung über die Erhöhung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch versicherten Sachen verwendet haben. zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer­ den sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hin­ Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Ziffer zuweisen. Unsere Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor 10.1 bis 10.4 abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. 11. Unter welchen Umständen kann die Entschädigung gekürzt werden? 10. Wie wird die Entschädigung berechnet? 11.1 Wir zahlen die volle Entschädigung gemäß Ziffer 10, wenn die bei 10.1 Höhe der Entschädigung Antragsstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen gemachten Angaben (Ziffern 15.1 und 16.2.4) zur Ersetzt werden im Versicherungsfall – Wohnfläche in Quadratmetern, 10.1.1 bei zerstörten Gebäuden die zum Zeitpunkt des Versicherungs­ falls ortsüblichen Wiederherstellungskosten des sich auf dem Versiche- – Dachform und Dachausbau (Flachdach, ausgebautes oder nicht aus­ rungsgrundstück befindenden Wohngebäudes, einschließlich Architek- gebautes Dachgeschoss), tengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten; – Unterkellerung (mit Voll-/Teilunterkellerung oder ohne Voll-/Teilunter­ VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 6 von 29 [Seite 7] kellerung) und kann dann die andere unter Angabe des von ihr benannten Sachver­ ständigen in Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu be­ – Anzahl der Garagen-/Carportstellplätze nennen. Wird der zweite Sachverständige nicht innerhalb zwei Wochen den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Versicherungsfalls nach Empfang der Aufforderung benannt, kann ihn die auffordernde entsprechen. Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In der Aufforderung ist auf diese Folge hinzuweisen. Unterversicherung 14.2.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Aufnahme ihrer 11.2 Haben Sie zu den in Ziffer 11.1 genannten Verhältnissen unzutref- Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen sie fende Angaben gemacht und ist deshalb der Beitrag zu niedrig berech­ sich nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den net worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, wie sich Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag verhält, den Sie bei Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände zu zahlen gehabt 14.2.3 Wir dürfen als Sachverständige keine Personen benennen, die Ihre hätten. Mitbewerber sind oder mit Ihnen dauernder Geschäftsverbindung ste­ hen; ferner keine Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspart­ Gleiches gilt, wenn die in Ziffer 11.1 genannten Verhältnisse nach An­ nern angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen Verhältnis stehen. tragstellung durch Um-, An- oder Ausbauten verändert wurden und Sie uns die Veränderung nicht unverzüglich gemäß Ziffer 16.2.4 angezeigt Dies gilt entsprechend für die Benennung eines Obmanns durch die haben. Sachverständigen. Trifft Sie bezüglich abweichender Angaben oder fehlender Anzeige von 14.3 Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: Veränderungen kein Verschulden, wird die Entschädigung insoweit 14.3.1 ein Verzeichnis der zerstörten, beschädigten und abhanden ge­ nicht gekürzt. kommenen Sachen sowie deren Versicherungswert bei Eintritt des Ver­ 11.3 Für die Berechnung der versicherten Kosten (Ziffern 2 und 10) sowie sicherungsfalls (Ziffer 10.1.1, 10.1.2 und 10.1.4); in den Fällen von Ziffer des versicherten Mietausfalls (Ziffer 3) gilt Ziffer 11.2 entsprechend. 10.5 ist auch der Zeitwert anzugeben; 12. Wann ist die Entschädigung fällig? 14.3.2 bei beschädigten Sachen die Beträge gemäß Ziffer 10.1.3; 12.1 Ist unsere Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festge­ 14.3.3 alle sonstigen gemäß Ziffer 10 maßgebenden Tatsachen, insbe­ stellt, so haben wir die Entschädigung binnen zwei Wochen auszuzah­ sondere die Restwerte der von dem Schaden betroffenen Gegenstände; len. Steht unsere Leistungspflicht zwar dem Grunde nach, jedoch der 14.3.4 notwendige Kosten, die im Rahmen dieses Versicherungsvertrags Höhe nach noch nicht vollständig fest, so können Sie einen Monat nach versichert sind sowie den versicherten Mietausfall/Mietwert. Anzeige des Schadens als Abschlagszahlung den Betrag beanspru­ chen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist 14.4 Die Sachverständigen übermitteln beiden Parteien gleichzeitig ihre Feststellungen. Weichen die Feststellungen voneinander ab, so über­ 12.2 Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats geben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die nach Anzeige des Schadens geleistet wird – zu verzinsen. Der Zinssatz streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der liegt 1% unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entschei­ und beträgt mindestens 4 % und höchstens 6 % pro Jahr, soweit nicht dung beiden Parteien gleichzeitig. aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist. 14.5 Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist. des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte. 12.3 Die Entstehung des Anspruchs auf Abschlagszahlung und der Be­ 14.6 Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmanns sind ginn der Verzinsung verschieben sich um den Zeitraum, um den die Fest­ für uns und für Sie verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie stellung unserer Leistungspflicht dem Grunde oder der Höhe nach durch offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund Ihr Verschulden verzögert wurde. dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir gemäß den Ziffern 12.4 Für die Zahlung des über den Zeitwertschaden hinausgehenden 10 und 11 die Entschädigung unter Berücksichtigung vertraglich verein­ Teils der Entschädigung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem Sie uns barter Entschädigungsgrenzen. den Eintritt der Voraussetzung von Ziffer 10.5 nachgewiesen haben. 14.7 Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten Zinsen für die Beträge gemäß Satz 1 werden erst fällig, wenn die dort gemäß Ziffer 17.2 nicht berührt. genannten zusätzlichen Voraussetzungen der Entschädigung festge­ Besondere Anzeigepflichten und Obliegenheiten stellt sind. 15. Welche Informationen benötigen wir vor Vertragsschluss? Was be- 12.5 Wir können die Zahlung aufschieben, wenn deutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 12.5.1 Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; 15.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrum- 12.5.2 gegen Sie oder einen Ihrer Repräsentanten aus Anlass des Ver­ ständen sicherungsfalls ein behördliches oder strafrechtliches Verfahren läuft. Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be­ 13. Aus welchen besonderen Gründen kann unsere Entschädigungs- kannten gefahrerheblichen Umstände in Textform anzuzeigen. Gefahr­ pflicht wegfallen? erheblich sind die Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben und die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den 13.1 Versuchen Sie uns arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Versicherungsvertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt ab­ den Grund oder für die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, zuschließen. so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Dies gilt auch, wenn die arglistige Täuschung sich auf einen anderen zwischen Ihnen und uns Dies gilt auch für gefahrerhebliche Umstände, nach denen wir nach Ih­ über dieselbe Gefahr abgeschlossenen Versicherungsvertrag bezieht. rer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform gefragt haben. 13.2 Ist die Täuschung gemäß Ziffer 13.1 durch rechtskräftiges Strafur­ teil wegen Betrugs oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Wird der Versicherungsvertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und Voraussetzungen von Ziffer 13.1 als bewiesen. kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so be­ handeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies 14. Was ist unter dem Sachverständigenverfahren zu verstehen? arglistig verschwiegen. 14.1 Sie und wir können nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinba­ 15.2 Rücktritt ren, dass die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird. Sie können ein Sachverständigenverfahren auch durch einseitige 15.2.1 Voraussetzungen für den Rücktritt Erklärung gegenüber uns verlangen. Das Sachverständigenverfahren Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Um­ kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versiche­ ständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. rungsfall ausgedehnt werden. 15.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts 14.2 Für das Sachverständigenverfahren gilt: Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr 14.2.1 Jede Partei benennt in Textform einen Sachverständigen und VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 7 von 29 [Seite 8] Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätz­ dens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von uns wahrschein­ lich noch grob fahrlässig gemacht haben. licher wird. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei­ Eine Gefahrerhöhung liegt dagegen nicht vor, wenn sich die Gefahr nur gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Versiche­ unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gel­ rungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn ten soll. auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, 15.2.3 Folgen des Rücktritts wenn Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. 16.1.1 sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor Ver­ tragsschluss in Textform gefragt haben; Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der 16.1.2 ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt genutzt wird; des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der 16.1.3 in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versi­ oder verändert wird. cherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. 16.2 Ihre Pflichten bei einer Gefahrerhöhung Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 16.2.1 Sie dürfen nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren 15.3 Kündigung Vornahme durch einen Dritten gestatten. Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer An­ 16.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige Zu­ zeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, so können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. einem Monat in Schriftform kündigen. 16.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich an­ wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten zeigen, nachdem Sie von dieser Kenntnis erlangt haben. Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 16.2.4 Außerdem müssen Sie, um eine Kürzung der Entschädigung (Zif­ 15.4 Vertragsanpassung fer 11) zu vermeiden, uns Veränderungen Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Versiche­ – der Wohnfläche in Quadratmetern, rungsvertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch – der Ausstattung des Hauses, zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. – der Dachform und des Dachausbaus (Flachdach, ausgebautes oder Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die nicht ausgebautes Dachgeschoss), anderen Bedingungen ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres Vertragsbestandteil. – der Unterkellerung (mit Voll-/Teilunterkellerung oder ohne Voll-/ Teilunterkellerung) und Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten – der Anzahl der Garagen-/Carportstellplätze Umstand aus, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines durch Um-, An- oder Ausbauten unverzüglich anzeigen. Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen fristlos in Textform kündigen. 16.3 Unser Recht zur Kündigung oder Vertragsanpassung 15.5 Ausübung der Rechte durch uns 16.3.1 Kündigung Wir müssen die uns nach Ziffer 15.2 bis 15.4 zustehenden Rechte inner­ Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Ziffer 16.2.1, können wir den Ver­ halb eines Monats in Schriftform geltend machen. Die Frist beginnt mit sicherungsvertrag fristlos kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie Ihre Ver­ dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die pflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Wir haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir den Ver­ wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Er­ sicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündi­ klärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. gen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Uns stehen die Rechte nach Ziffer 15.2 bis 15.4 nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige­ Wird uns eine Gefahrerhöhung nach den Ziffern 16.2.2 und 16.2.3 be­ pflichtverletzung hingewiesen haben. kannt, können wir den Versicherungsvertrag ebenfalls unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir können uns auf die in Ziffer 15.2 bis 15.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un­ 16.3.2 Vertragsanpassung richtigkeit der Anzeige kannten. Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung 15.6 Erlöschen unserer Rechte einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechend erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Unsere Rechte nach Ziffer 15.2 bis 15.4 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 % vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf zehn oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so können Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un­ arglistig verletzt haben. serer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In unserer Mittei­ lung haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. 15.7 Anfechtung 16.4 Erlöschen unserer Rechte Unser Recht, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 16.3 des Beitrages zu, der der zum Wirksamwerden der Anfechtungserklä­ erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand wie­ derhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. 16. Was ist bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? Welche Ände- rungen der Gefahrumstände sind uns anzuzeigen? 16.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung 16.1 Gefahrerhöhung 16.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Vertragserklä­ sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach rung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass Ziffer 16.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Scha­ fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 8 von 29 [Seite 9] kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor­ vollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren; 16.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 16.2.2 und 16.2.3 sind wir 17.2.6 uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeit­ Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten punkt eintritt, zu dem die Anzeige uns hätte zugegangen sein müssen, sowie jede hierzu dienliche Auskunft – auf Verlangen in Schriftform – zu leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. erteilen und die angeforderten Belege beizubringen, auf Verlangen ins­ Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Ziffer 16.5.1 Satz besondere einen beglaubigten Grundbuchauszug; 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die Anzeige hätte 17.2.7 uns Auskünfte zu möglichen Ansprüchen gegenüber Schaden zugegangen sein müssen, bekannt war. verursachenden Dritten zu erteilen. 16.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Ziffer 17.2.1 ebenfalls zu erfüllen – soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung weder ursäch- lich für den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leis­- – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen tungspflicht war möglich ist. oder 17.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung – wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unsere 17.3.1 Verletzen Sie der eine Obliegenheit nach Ziffer 17.1 oder 17.2. oder Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war in den gesondert vereinbarten Klauseln und Besonderen Bedingungen genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung oder zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der – wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer gro­ einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechend erhöhten Bei­ ben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. trag verlangen. 17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir 16.6 Für vorschriftsmäßige Anlagen des Zivilschutzes und für Zivil­ jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Ver­ schutzübungen gelten die Ziffern 16.2, 16.3 und 16.5 nicht. letzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des 17. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. 17.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Sicherheitsvor- schriften) 17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste­ hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit so sind wir nur dann Sie haben vor Eintritt eines Versicherungsfalls vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Dies 17.1.1 alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvor­ gilt nicht im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung. schriften zu beachten; Die Versicherungsdauer 17.1.2 die versicherten Sachen, insbesondere Wasser führende Anla­ gen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets 18. Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wann endet der Versiche- in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden rungsvertrag? unverzüglich beseitigen zu lassen; 18.1 Beginn des Versicherungsschutzes 17.1.3 nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle Wasser führenden Anlagen und Einrich­ Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange­ tungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; gebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag sofort nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 20.2.1 zahlen. 17.1.4 in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu be­ heizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle Wasser 18.2 Dauer und Ende des Versicherungsvertrages führenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angege­ entleert zu halten. benen Zeitraum abgeschlossen. Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit gemäß Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ziffer 17.1.1 bis 17.1.4, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls uns Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht gegenüber zu erfüllen haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Versiche­ – Ihnen spätestens drei Monate oder rungsvertrag fristlos kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlos­ sen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich – uns spätestens einen Monat noch grob fahrlässig verletzt haben. vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in 17.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Textform zugegangen ist. Sie haben einen Versicherungsfall möglichst abzuwenden und nach Ein­ 18.3 Nachweis bei angemeldetem Grundpfandrecht durch Realgläubiger tritt eines Versicherungsfalls Hat ein Hypothekengläubiger seine Hypothek angemeldet, ist eine 17.2.1 den Schaden nach Möglichkeit zu mindern sowie uns unverzüg­ Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch Sie im Hinblick auf lich – auch mündlich – den Schaden anzuzeigen. Soweit es die Um­ die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion nur wirksam, stände gestatten und es Ihnen zumutbar ist, sind unsere Weisungen wenn Sie mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsver­ zur Schadenminderung/-abwendung unverzüglich einzuholen und zu trags nachgewiesen haben, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündi­ befolgen; gung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit der Hypothek belastet war oder dass der Hypothekengläubiger der Kündigung zuge­ 17.2.2 Schäden durch strafbare Handlung gegen das Eigentum unver­ stimmt hat. Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im züglich der Polizei anzuzeigen; Versicherungsfall. 17.2.3 der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekom­ 18.4 Wegfall des versicherten Interesses menen Sachen einzureichen; Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, 17.2.4 uns ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der abhanden endet der Versicherungsvertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Weg­ gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen unverzüglich vor­ fall des Risikos Kenntnis erlangen. zulegen. Der Versicherungswert der Sachen oder der Anschaffungs­ preis und das Anschaffungsjahr sind dabei anzugeben; 19. Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach Eintritt eines Ver- sicherungsfalls? 17.2.5 das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Scha­ denstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden 19.1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie und wir den sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nach­ Versicherungsvertrag kündigen. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 9 von 29 [Seite 10] 19.2 Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen (qualifizierte Mahnung). Diese ist nur wirksam, wenn sie je Versiche­ Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ableh­ rungsvertrag die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Ko­ nung der Entschädigung zugegangen sein. sten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Ziffern 20.3.4 und 20.3.5 mit dem Fristablauf verbunden sind. 19.3 Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu 20.3.4 Kein Versicherungsschutz einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Ver­ zug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungs­ 19.4 Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen schutz, wenn Sie mit der qualifizierten Mahnung nach Ziffer 20.3.3 wirksam. darauf hingewiesen wurden. Der Versicherungsbeitrag 20.3.5 Kündigung 20. Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was ge- Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch immer mit der Zahlung schieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? in Verzug, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn wir Sie mit der qualifizierten Mahnung 20.1 Beitrag und Versicherungsteuer nach Ziffer 20.3.3 darauf hingewiesen haben. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Die Kündigung können wir auch bereits bei der Bestimmung der Zah­ Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. lungsfrist nach Ziffer 20.3.3 aussprechen. In diesem Fall wird unsere Aus einer Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kün­ Kündigung zum Ablauf der Zahlungsfrist wirksam, wenn Sie in diesem digungsrecht. Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind und wir Sie in der qualifizierten Mahnung darauf hingewiesen haben. 20.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Erster oder einmaliger Beitrag Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Versicherungsvertrag fort. Für 20.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist nach Ziffer 20.3.3 und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Ver­ Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Ver­ sicherungsschutz. sicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versiche­ rungsschutzes. 20.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist eine unterjährige Zahlungsperiode statt der jährlichen Beitrags­ 20.4.1 Rechtzeitige Zahlung zahlung vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Zahlung gemäß der vereinbarten unterjährigen Zahlungsperiode. Erster Beitrag ist bei Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zah­ einem Versicherungsvertrag, der nicht am Ersten eines Monats beginnt, lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen wer­ der Beitrag bis zum Monatsende. den kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. 20.2.2 Verzug Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge­ zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, geraten unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauffor­ Sie 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages in Verzug, es derung erfolgt. sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. 20.4.2 Beendigung des Lastschriftverfahrens Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie das SEPA- Lastschriftmandat widerrufen haben, oder Sie es aus anderen Grün­ 20.2.3 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes den zu vertreten haben, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Last­ Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son­ schriftverfahrens zu verlangen. In diesem Fall sind Sie zur Übermittlung dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie hierzu von uns in Textform auf­ ab diesem Zeitpunkt, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text­ gefordert worden sind. form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Dies gilt nicht, wenn Sie 20.5 Unterjährige Beitragszahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 20.5.1 Unterjährige Beitragszahlung 20.2.4 Rücktritt Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der ver­ Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können einbarten Zahlungsperiode bezahlen. wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Ist eine unterjährige Zahlungsperiode statt der jährlichen Beitragszah­ lung vereinbart, sind die noch ausstehenden Beiträge bis zum Ende des Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die laufenden Versicherungsjahres sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. eines Beitrags im Verzug sind. Ferner können wir für die Zukunft jähr­ liche Beitragszahlung verlangen. 20.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag 20.5.2 Zahlungsperiode 20.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Beiträge ent­ Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am sprechend der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungs­ Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraumes fällig. periode ist die Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertrags­ Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungs­ gesetz. Sofern vereinbart, ist neben der jährlichen Zahlungsperiode schein oder der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. auch eine unterjährige möglich (monatlich). Bei unterjähriger Zahlungs­ periode sind im Beitrag die Kosten für zusätzliche Verwaltungsaufwen­ 20.3.2 Verzug dungen enthalten. Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart ha­ Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mah­ ben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. nung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode unterschei­ vertreten haben. den kann, ist in Ziffer 18 geregelt. Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Bei unterjähriger Zahlungsperiode ist als Zahlungsweg nur das Last­ Schadens zu verlangen. schrifteinzugsverfahren möglich. Sofern Sie unterjährige Zahlungsperio­ 20.3.3 Qualifizierte Mahnung de beantragt, aber kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird dem Versicherungsvertrag eine jährliche Zahlungsperiode zu Grunde gelegt. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von 20.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung mindestens 2 Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen Bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages haben wir, so­ VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 10 von 29 [Seite 11] weit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf sicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versiche­ nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem uns die Anzeige hätte zugehen müs­ rungsschutz bestanden hat. sen, es sei denn, diese Rechtsfolge steht nicht im angemessenen Ver­ hältnis zur Schwere des Verstoßes. 21. Was kann den Beitrag beeinflussen? Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung der Anzeigepflicht nicht 21.1 Kundenbonus weg, wenn uns die Veräußerung in dem Zeitpunkt bekannt war, in dem Der Beitrag wird ermäßigt, wenn für Sie oder eine in Ihrem Haushalt le­ uns die Anzeige hätte zugehen müssen. bende Person ein weiterer Vertrag in der Verbundenen Wohngebäude­ Wenn die Anzeige nicht unverzüglich gemacht wird und wir vorher kei­ versicherung oder ein Vertrag in der Lebensversicherung (auch Berufs­ ne Kenntnis von der Veräußerung hatten, haben Sie nach Ablauf eines unfähigkeits- und Rentenversicherung) oder in der Kfz-Versicherung Monats seit dem Zugang der verspäteten Anzeige oder anderweitiger (für Pkw oder Kraftrad), Privaten Unfall-, Haftpflicht- oder Hausratver­ Kenntniserlangung durch uns wieder Versicherungsschutz, wenn wir sicherung bei den Cosmos Gesellschaften besteht. nicht vorher gekündigt haben. 21.2 Gestaffelter Junge-Häuser-Bonus 23. Was geschieht bei einer Mehrfachversicherung? Für Gebäude, die bei Versicherungsbeginn jünger als 10 Jahre sind, 23.1 Mehrfachversicherung gewähren wir einen Junge-Häuser-Bonus. Die anfängliche Höhe des Junge-Häuser-Bonus ergibt sich aus dem Gebäudealter zum Vertrags­ Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen diesel­ beginn. Das Gebäudealter errechnet sich aus dem Kalenderjahr bei be Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist und die Vertragsbeginn abzüglich des Kalenderjahres der Fertigstellung des Summe der Entschädigungen, die aufgrund jedes einzelnen Versiche­ Gebäudes. rungsvertrags ohne Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, den Gesamtschaden übersteigt. Der Junge-Häuser-Bonus beträgt maximal 50% und baut sich während der Vertragslaufzeit mit zunehmendem Gebäudealter schrittweise um 23.2 Anzeigepflicht bei Mehrfachversicherung 5%-Punkte jeweils zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres ab. Ab einem Gebäudealter von 10 Jahren entfällt der Junge-Häuser-Bonus. Bestehen die Versicherungsverträge, durch die es zu einer Mehrfach­ versicherung kommt, bei mehreren Versicherern, sind Sie verpflichtet, 21.3 Gestaffelter Sanierungsbonus uns die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzugeben. Für Gebäude, die zum Vertragsbeginn grundlegend saniert wurden (Kernsanierung), gewähren wir einen Sanierungsbonus. Die älteste Sa­ Verletzen Sie diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, so nierungsmaßnahme muss dabei weniger als 10 Jahre vor dem Vertrags­ sind wir unter den in Ziffer 17.1 letzter Absatz und Ziffer 17.3 beschrie­ beginn beendet worden sein. Die anfängliche Höhe des Sanierungsbo­ benen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder nus ergibt sich aus dem Alter der Sanierung zum Vertragsbeginn. Das teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Alter der Sanierung errechnet sich aus dem Kalenderjahr bei Vertrags­ Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung beginn abzüglich des Kalenderjahrs der ältesten Sanierungsmaßnahme. erlangt haben. Der Sanierungsbonus beträgt maximal 50% und baut sich während der 23.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung Vertragslaufzeit schrittweise um 5%-Punkte jeweils zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres ab. Liegt die älteste Sanierungsmaßnahme Bestehen die Versicherungsverträge, durch die es zu einer Mehrfach­ 10 Jahre und länger vor Vertragsbeginn zurück, entfällt der Sanierungs­ versicherung kommt, bei mehreren Versicherern, sind die Versicherer bonus. als Gesamtschuldner verpflichtet. Das bedeutet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Versiche­ Weitere Bestimmungen rungsvertrag obliegt. Die Versicherungsnehmer können aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihnen entstandenen Schadens verlangen; 22. Was ist bei der Veräußerung des versicherten Gebäudes zu beach- dies gilt auch, wenn die Verträge nur bei einem Versicherer bestehen. ten? Haben Sie oder ein anderer Versicherter aus anderen Versicherungs­ Eigentumswechsel und Kündigungsrecht verträgen bereits eine Entschädigung für denselben Schaden erhalten, 22.1 Nach einer Veräußerung tritt der Erwerber mit Eintragung als neuer so ermäßigt sich der Anspruch aus vorliegendem Versicherungsvertrag Eigentümer in das Grundbuch (nicht Auflassungsvormerkung) an Ihrer in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt Stelle in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versiche­ nicht höher ist, als wenn das versicherte Interesse nur in diesem Versi­ rungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten ein. Das Versi­ cherungsvertrag in Deckung gegeben worden wäre. cherungsverhältnis kann 23.4 Betrügerische Mehrfachversicherung – durch den Erwerber uns gegenüber mit sofortiger Wirkung oder zum Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich Schluss des laufenden Versicherungsjahres; dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist je­ – durch uns dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat der in dieser Absicht geschlossene Versicherungsvertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nich­ gekündigt werden. tigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. 22.2 Das Kündigungsrecht erlischt, 23.5 Beseitigung einer Mehrfachversicherung 22.2.1 wenn der Erwerber es nicht innerhalb eines Monats nach dem Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Erwerb ausübt, wobei das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Mo­ Sie dies wussten, können Sie verlangen, dass der später geschlossene nats von dem Zeitpunkt an bestehen bleibt, in dem der Erwerber von der Versicherungsvertrag aufgehoben wird. Die Aufhebung des Versiche­ Versicherung Kenntnis erlangt; rungsvertrags wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem uns Ihre Erklä­ rung zugeht. 22.2.2 wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem wir von der Veräußerung Kenntnis erlangen. 24. Welche Kenntnis und welches Verhalten von Repräsentanten müs- sen Sie sich zurechnen lassen? Haftung 24.1 Besteht der Versicherungsvertrag mit mehreren Versicherungs­ 22.3 Für den Beitrag, welcher auf das zur Zeit des Erwerbs laufende nehmern, so muss sich jeder Versicherungsnehmer Kenntnis und Ver­ Versicherungsjahr entfällt, haften Sie und der Erwerber als Gesamt­ halten der übrigen Versicherungsnehmer zurechnen lassen. schuldner. Eine Haftung des Erwerbers für den Beitrag entfällt, wenn das Versicherungsverhältnis nach Ziffer 22.1 gekündigt wird. Im Übrigen 24.2 Ferner müssen Sie sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Re­ gilt Ziffer 20.6. präsentanten zurechnen lassen. Dies gilt zum Beispiel im Rahmen der Ziffern 4.3, 13, 15, 16, 17, 22, 25. Anzeigepflicht 24.3 Bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern 22.4 Die Veräußerung der versicherten Sachen ist mit Eintragung in das gilt: Grundbuch vollzogen und uns durch Sie oder den Erwerber unverzüg­ lich anzuzeigen. 24.3.1 Sind wir nach den Ziffern 4.3, 13, 15, 16, 17, 22, 25 wegen des Ver­ haltens einzelner Wohnungseigentümer leistungsfrei, so können wir uns Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Ver­ VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 11 von 29 [Seite 12] hierauf gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren 27.2 Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns ange­ Sondereigentums und wegen deren Miteigentumsanteilen (§ 1 Abs. 2 meldet, zählt der Zeitraum vom Beginn der Verjährung bis zum Zugang des Wohnungseigentumsgesetzes) nicht berufen. unserer in Textform mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller bei der Fristberechnung nicht mit. 24.3.2 Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, dass wir ihnen auch hinsichtlich des Miteigentumsanteils des Wohnungseigen­ 28. Welches Gericht ist zuständig? tümers, der den Entschädigungsanspruch verwirkt hat, Entschädigung leisten, jedoch nur, soweit diese zusätzliche Entschädigung zur Wie­ 28.1 Klagen gegen uns derherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 1 Abs. 5 des Woh­ Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die nungseigentumsgesetzes) verwendet wird. gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. Sind Sie eine natürliche Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vor­ Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur liegt, ist verpflichtet, uns diese Mehraufwendungen zu erstatten. Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 24.3.3 Kann im Falle der Feuerversicherung ein Realgläubiger hinsicht­ lich des Miteigentumsanteils des Wohnungseigentümers, der den Ent­ 28.2 Klagen gegen Sie schädigungsanspruch verwirkt hat, Leistung aus der Feuerversicherung Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versiche­ an sich selbst verlangen, so entfällt unsere Verpflichtung nach Ziffer rungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren 24.3.2 Satz 1. Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhn­ Aufgrund unserer Verpflichtung dem Realgläubiger gegenüber, geht die lichen Aufenthalts zuständig ist. Ist eine juristische Person Versiche­ Gesamthypothek (Gesamtgrundschuld) auf uns über. Wir verpflichten rungsnehmer, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach deren uns, auf diese zu verzichten und dabei mitzuwirken, dass der Verzicht Sitz oder deren Niederlassung. Das Gleiche gilt, wenn eine Offene Han­ auf Kosten der Wohnungseigentürmer in das Grundbuch eingetragen delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen wird. Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Versiche­ rungsnehmer ist. Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrad vor­ liegt, ist im Falle von Satz 2 verpflichtet, uns die für seinen Miteigen­ 28.3 Unbekannter Wohnsitz tumsanteil und sein Sondereigentum an den Realgläubiger erbrachten Sind Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Kla­ Leistungen zu erstatten. geerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit 24.3.4 Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum (§ 1 Abs. 3 des bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz. Wohnungseigentumsgesetzes) gelten Ziffer 24.1 bis 24.3 entsprechend. 28.4 Umzug ins Ausland 25. Was ist bei Versicherung für fremde Rechnung zu beachten? Verlegen Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutsch­ 25.1 Soweit die Versicherung für fremde Rechnung genommen ist, kön­ land bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen aus dem nen Sie über die Rechte des Versicherten im eigenen Namen verfügen. Versicherungsvertrag nach unserem Sitz. Sie sind ohne Zustimmung des Versicherten berechtigt, die Entschädi­ 29. Welches Recht findet Anwendung? gung entgegenzunehmen oder die Rechte des Versicherten zu übertra­ gen, auch wenn Sie nicht im Besitz des Versicherungsscheines sind. Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt Wir können jedoch vor Auszahlung der Entschädigung den Nachweis ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung zu der Auszahlung Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. der Entschädigung erteilt hat. 30. Was gilt bei Sanktionen und Embargos? 25.2 Der Versicherte kann über seine Rechte nicht verfügen, selbst wenn er im Besitz des Versicherungsscheines ist. Er kann die Zahlung Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi­ der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen. cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertrags­ parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- 25.3 Soweit Ihre Kenntnis oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik ist, kommt auch Kenntnis oder Verhalten des Versicherten in Betracht. Deutschland entgegenstehen. 26. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt, wenn Sie Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. uns Ihre Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilen? Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht 26.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik abzugeben, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Sie sollen an unse­ Deutschland entgegenstehen. re Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen 31. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. zufrieden sind? 26.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, so ge­ Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind, stehen Ihnen derzeit ins­ nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes Unser Beschwerdemanagement als zugegangen. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht angezeigten Namensänderung. 31.1 Für Kundenbeschwerden ist unsere Zentrale Beschwerdestelle gerne für Sie da. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: 26.3 Sofern die Internet-Vertrags-Verwaltung in meinCosmosDirekt vereinbart ist, gilt zusätzlich: Cosmos Versicherung AG Zentrale Beschwerdestelle In Ihrem persönlichen Online-Bereich meinCosmosDirekt (d. h., über Halbergstr. 50-60 Ihren meinCosmosDirekt-Account) verwalten Sie Ihre Vertragsangele­ 66121 Saarbrücken genheiten. Über die Einstellung wichtiger Vertragsinformationen in Ih­ E-Mail: kundendialog@cosmosdirekt.de ren meinCosmosDirekt-Account werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Telefon: 0681- 9 66 77 55 Eine Änderung Ihrer für die E-Mail-Benachrichtigung (sowie für Ihre Vertragsverwaltung im Internet) hinterlegten E-Mail-Adresse müssen Versicherungsombudsmann Sie uns in Ihrer Vertragsverwaltung im Internet unverzüglich anzeigen. 31.2 Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden oder hat Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie immer aktuell über die Ein­ eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten stellung von Vertragsinformationen in Ihre Vertragsverwaltung im Inter­ Ergebnis geführt, können Sie sich als Verbraucher an den Ombudsmann net informiert werden. für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: 27. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Versicherungsombudsmann e. V. 27.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Postfach 080632 Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vor­ 10006 Berlin schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 12 von 29 [Seite 13] Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Als Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V. haben wir uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über unsere Webseite) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wen­ den. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche­ rungsombudsmann weitergeleitet. Versicherungsaufsicht 31.3 Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Auf­ sicht zu wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die der­ zeitigen Kontaktdaten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Rechtsweg 31.4 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei­ ten. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 13 von 29 [Seite 14] Leistungsbeschreibung zur Wohngebäudeversicherung Leistungen Fundstelle Basis Comfort Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion) Ziffer 5 VGB ✓ ✓ Leitungswasser, Rohrbruch, Frost Ziffer 6 und Ziffer 7 VGB ✓ ✓ Sturm und Hagel Ziffer 8 VGB ✓ ✓ Grob fahrlässig verursachte Schäden Ziffer 4.3 VGB ✓ ✓ Mindeststandard GDV-Musterbedingungen EW 20 ✓ ✓ Erweiterte Feuerschäden Beitragsfreie Rohbauversicherung EW 1 bis 12 Monate bis 24 Monate Überspannungsschäden durch Blitz EW 2 bis 5.000 EUR ✓ Nutzwärmeschäden (Nutzfeuer, z. B. Kamin) Ziffer 5.1 VGB ✓ ✓ Verpuffungsschäden Ziffer 4.1 VGB ✓ ✓ Rauch- und Rußschäden EWC 1 – ✓ Seng- und Schmorschäden EWC 2 – ✓ Erweiterte Leitungswasserschäden Austritt von Wasser, Wasserdampf und wärmetragenden Flüssigkeiten aus EW 4 bis 5.000 EUR ✓ Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen Nässeschäden aufgrund undichter Fugen EWC 3 – bis 5.000 EUR Austritt von Wasser aus Wasserbetten und Aquarien Ziffer 6.1 VGB ✓ ✓ Regenfallrohren innerhalb des Hauses EWC 4 – ✓ Regenwassernutzungsanlagen EWC 5 – ✓ Planschbecken und Pools außerhalb des Hauses EWC 6 – bis 5.000 EUR Dekoelementen EWC 7 – bis 500 EUR Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung dienen Ziffer 7.1 VGB ✓ ✓ die nicht der Versorgung dienen EW 9 bis 5.000 EUR ✓ Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrund- EWC 8 – bis 5.000 EUR stücks, die der Versorgung dienen Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen EW 4 bis 5.000 EUR ✓ Gasleitungen EWC 9 – ✓ Waschmaschinen- und Spülmaschinenschläuchen EWC 11 – bis 5.000 EUR Weitere Kosten durch Rohrbruchschäden Beseitigung von Rohrverstopfungen innerhalb des Hauses EWC 12 – bis 500 EUR Austauschen von Armaturen infolge eines Frost- und EWC 13 – bis 5.000 EUR sonstigen Bruchschadens Wasserverlust infolge eines Rohrbruchschadens EWC 10 – bis 5.000 EUR Gasverlust infolge eines Rohrbruchschadens EWC 9 – bis 5.000 EUR Leckageortung bei Verdacht auf Rohrbruch EWC 14 – bis 500 EUR Weitere Gefahren und Schäden Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen Ziffer 4.1 VGB ✓ ✓ Anprall von Kraft- und Schienenfahrzeugen Ziffer 4.1 VGB ✓ ✓ Schäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) Ziffer 4.1 VGB ✓ ✓ Überschallknall Ziffer 4.1 VGB ✓ ✓ Diebstahl von versicherten Sachen EWC 15 – bis 5.000 EUR Tierbissschäden an elektrischen Leitungen EWC 16 – bis 5.000 EUR Schäden durch Schalenwild (z. B. Wildschweine) EWC 17 – bis 1.000 EUR Versicherte Sachen und besondere Gebäudebestandteile Wärmepumpen auf dem Versicherungsgrundstück EW 14 ✓ ✓ Schäden an Ladestationen für Elektrofahrzeuge EW 10 ✓ ✓ Sonstige Grundstücksbestandteile EW 3 bis 2.000 EUR ✓ Versicherte Kosten Aufräumungs- und Abbruchkosten Ziffer 2.1.1 VGB bis 50.000 EUR ✓ Bewegungs- und Schutzkosten Ziffer 2.1.2 VGB bis 50.000 EUR ✓ bis 50 EUR, bis 100 EUR, Hotelkosten Ziffer 2.1.8 VGB und EWC 18 bis 180 Tage bis 360 Tage Ersatz des Mietausfalls/Mietwerts für Wohnräume Ziffer 3 VGB bis 12 Monate bis 24 Monate Rückreisekosten aus dem Urlaub ab 5.000 EUR Schadenhöhe EW 11 bis 2.000 EUR ✓ VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 14 von 29 [Seite 15] Leistungen Fundstelle Basis Comfort Transport- und Lagerkosten Ziffer 2.1.4 VGB bis 180 Tage ✓ Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen Ziffer 2.1.6 VGB bis 5.000 EUR ✓ Kosten für provisorische Reparaturen Ziffer 2.1.5 VGB ✓ ✓ Schadenabwendungs-/Schadenminderungskosten Ziffer 2.1.3 VGB ✓ ✓ Feuerlöschkosten Ziffer 2.1.7 VGB ✓ ✓ Aufräumungskosten für Bäume und Sträucher EW 6 bis 1.000 EUR bis 5.000 EUR Kosten für Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern EWC 19 – bis 5.000 EUR Kosten für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen durch EWC 20 – bis 5.000 EUR unbefugte Dritte bei Einbruch Kosten für die Beseitigung von Graffitis EWC 21 – bis 5.000 EUR Sachverständigenkosten bei Schäden ab 25.000 EUR EWC 24 – 80 % der Kosten Kosten für die Dekontamination von Erdreich EWC 25 – ✓ Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen EW 12 bis 5.000 EUR ✓ Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen Ziffer 10.3 VGB bis 5.000 EUR ✓ Mehrkosten durch Preissteigerung Ziffer 10.2 VGB ✓ ✓ Mehrkosten durch Technologiefortschritt EW 13 ✓ ✓ Mehrkosten für den alters- oder behindertengerechten Wiederaufbau EWC 22 – bis 5.000 EUR bei Schäden ab 25.000 EUR Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische EWC 23 – bis 5.000 EUR Modernisierung bei Schäden ab 25.000 EUR Beratung zur Modernisierung und Sanierung EWC 26 – ✓ Weitere Elementarschäden BEW sofern vereinbart sofern vereinbart Photovoltaikanlage EW 8 sofern vereinbart sofern vereinbart Nebengebäude EW 15 sofern vereinbart sofern vereinbart Ableitungsrohre EW 16 sofern vereinbart sofern vereinbart Home Assistance Plus BHAP sofern vereinbart sofern vereinbart Abkürzungen: VGB: Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Wohngebäudeversicherung EW: Besondere Bedingungen für Erweiterungen des Versicherungsschutzes im Basis- und Comfort-Schutz EWC: Besondere Bedingungen für Erweiterungen des Versicherungsschutzes im Comfort-Schutz BEW: Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung BHAP: Besondere Bedingungen für die Home Assistance Plus in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 15 von 29 [Seite 16] Besondere Bedingungen für Erweiterungen des Versicherungsschutzes im Basis- und Comfort-Schutz (EW) (Stand: März 2023) EW 1 Rohbauversicherung – sofern besonders vereinbart Seite 16 EW 2 Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden Seite 16 EW 3 Sonstige Grundstücksbestandteile Seite 16 EW 4 Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen Seite 16 EW 5 entfällt Seite 16 EW 6 Aufräumungskosten für Bäume Seite 17 EW 7 entfällt Seite 17 EW 8 Photovoltaikanlage – sofern gegen Beitragszuschlag mitversichert Seite 17 EW 9 Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück Seite 17 EW 10 Ladestationen für Elektroautos Seite 17 EW 11 Rückreisekosten aus dem Urlaub Seite 17 EW 12 Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte Seite 17 EW 13 Mehrkosten durch Technologiefortschritt Seite 17 EW 14 Anlagen erneuerbarer Energien Seite 17 EW 15 Nebengebäude bis 25 qm – sofern gegen Beitragszuschlag mitversichert Seite 17 EW 16 Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes – sofern gegen Beitragszuschlag mitversichert Seite 17 EW 17 Selbstbeteiligung Seite 18 EW 18 Beitragsanpassungsklausel Seite 18 EW 19 Beitragsanpassung wegen Änderung der Feuerschutzsteuer Seite 18 EW 20 Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen Seite 18 Wichtiger Hinweis: 1. In Erweiterung von Ziffer 1.4 VGB sind auf dem Versicherungsgrund­ stück versichert: Einfriedungen, Hof- und Gehsteigbefestigungen, elek­ Die einzelnen Entschädigungsgrenzen finden Sie in der Leistungsbe- trische Freileitungen, Ständer, Masten, Hundezwinger, Müllbehälter und schreibung. Müllbehälterboxen, nicht gewerblich genutzte Antennenanlagen, Be­ EW 1 Rohbauversicherung – sofern besonders vereinbart leuchtungsanlagen, Briefkastenanlagen, Wäsche- und Teppichstangen, Wäschespinnen, Terrassenbefestigungen, fest verankerte Trennwände, 1. Während der Zeit des Rohbaus besteht ab Vertragsbeginn beitrags­ Überdachungen, Pergolen, fest verankerte Spielgeräte, Regenwasser­ freier Versicherungsschutz bis zur bezugsfertigen Herstellung des Ge­ nutzungsanlagen, Unterstände für Brennholz sowie Gartenhäuser und bäudes, maximal jedoch für die vereinbarte Dauer der Rohbauversiche­ Geräteschuppen bis höchstens 10 qm Grundfläche. rung. Das Gebäude und die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen, auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Baustoffe und -teile 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ sind in dieser Zeit gegen Brand, Blitzschlag, Implosion elektrischer Ge- gungsgrenze. räte, Explosion und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner EW 4 Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen Teile oder seiner Ladung versichert. Bezüglich der vereinbarten Ver­ tragsdauer zählt die Dauer der Rohbauversicherung nicht mit. 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Wasser oder sonstige wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- 2. Die Rohbauversicherung muss ausdrücklich vereinbart werden; sie mittel, Kältemittel und dergleichen, die aus Klima-, Wärmepumpen- oder geht nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes bzw. nach Ablauf der ver­ Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten sind. einbarten Dauer der Rohbauversicherung in den regulären Versiche­ rungsschutz über. Sie sind verpflichtet, uns den Bezug des Gebäudes 2. Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert: unverzüglich mitzuteilen. 2.1 Frost- und sonstige Bruchschäden an den Rohren der in Ziffer 1 ge- 3. Ist das Gebäude nach Ablauf der vereinbarten Dauer der Rohbauver­ nannten Anlagen, sicherung nicht bezugsfertig, so haben wir ein außerordentliches Kün­ digungsrecht. 2.2 Bruchschäden durch Frost an sonstigen Einrichtungen der in Ziffer 1 genannten Anlagen: EW 2 Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folge- schäden 3. Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert: Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der in Ziffer 1 genannten Anlagen, soweit die­ 1. Abweichend von Ziffern 5.2 und 5.5.2 VGB ersetzen wir auch Über- se Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen die­ spannungsschäden durch Blitz. nen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ 4. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gungsgrenze. gungsgrenze. EW 3 Sonstige Grundstücksbestandteile EW 5 entfällt VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 16 von 29 [Seite 17] EW 6 Aufräumungskosten für Bäume Gleiches gilt, wenn an Ihrer Stelle eine mitreisende, mit Ihnen in häus­ licher Gemeinschaft lebende Person, eine Urlaubsreise abbricht. 1. In Erweiterung von Ziffer 2.1 VGB ersetzen wir auch die notwendigen und tatsächlich entstandenen Kosten für das Entfernen, den Abtrans- 2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich port und die Entsorgung von Bäumen und Sträuchern (Gehölze) vom 5.000 EUR übersteigt und Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden, Versicherungsgrundstück, die durch eine versicherte Gefahr nach Zif­ mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Schadenort fer 4.2 VGB umgestürzt oder abgeknickt sind oder anderweitig zerstört notwendig macht. wurden. 3. Als Urlaubsreise gilt jede von Ihnen privat veranlasste Abwesenheit Kosten für bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls abgestorbene Bäu­ von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wo­ me und Sträucher fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Gleiches chen. gilt für Bäume und Sträucher in Pflanzkübeln und ähnlichen Behältnis­ sen. 4. Mehraufwände für Fahrtkosten werden für ein angemessenes Reise­ mittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der 2. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch weitere Elemen- Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. targefahren (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch). 5. Eine Kostenerstattung erfolgt nur, soweit Entschädigung nicht aus 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Hausratversicherung) bean­ gungsgrenze. sprucht werden kann. EW 7 entfällt 6. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gungsgrenze. EW 8 Photovoltaikanlage – sofern gegen Beitragszuschlag mitversichert EW 12 Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschrän- 1. In Erweiterung von Ziffer 1.2 VGB sind Photovoltaikanlagen versichert, kungen für Restwerte die durch einen Fachbetrieb montiert und auf dem Dach des versicher- ten Gebäudes angebracht oder in dessen Baukörper integriert sind 1. In Erweiterung von Ziffer 10.3 VGB berücksichtigen wir bei der An­ (Aufdachmontage). rechnung des Wertes wieder verwertbarer Reste versicherter und vom Schaden betroffener Sachen, behördliche Wiederherstellungsbe­ 2. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Be- schränkungen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt mit dem Betrag, festigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Batteriespeicher und Verkabelung. Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Alt­ 3. Ertragsausfall materialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten (siehe Ziffer 2.1.1 VGB). 3.1. Versichert ist der Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung), wenn der Betrieb der versicherten Photovoltaikanlage infolge eines 2. Die Berücksichtigung von behördlichen Wiederherstellungsbe­ versicherten Schadens an der versicherten Sache unterbrochen oder schränkungen für Restwerte erfolgt nur, soweit sie auf der Grundlage beeinträchtigt wird. vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassener Gesetze und Verord­ nungen beruhen. Soweit behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor Ein­ 3.2. Der Ertragsausfall wird ab dem 3.Tag des Betriebsausfalls, bis zu tritt des Versicherungsfalls erteilt wurden, werden sie für die Restwerte dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die versicherte Photovoltaikanlage wieder nicht berücksichtigt. benutzbar ist, längstens jedoch für 6 Monate (Haftzeit) seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. EW 13 Mehrkosten durch Technologiefortschritt 3.3. Die Entschädigungsleistung beträgt 2,50 EUR pro Tag je kWp. 1. Können Gebäude wegen Technologiefortschritts in ihrer bisherigen Bauausführung nicht wiederhergestellt werden, werden auch hieraus 3.4. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles an den versi­ resultierende Mehraufwände ersetzt. Die Wiederherstellung muss der cherten Sachen notwendigen und tatsächlich angefallenen Mehrkosten bisherigen Bauausführung möglichst nahekommen. für Primärenergie (z. B. erhöhte Stromkosten). 2. Gleiches gilt sinngemäß für die Wiederbeschaffung sonstiger versi­ 3.5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. cherter Sachen. 4. Versicherbar sind Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 3. Restwerte werden angerechnet. insgesamt bis 15 kWp (Kilowatt peak). EW 14 Anlagen erneuerbarer Energien EW 9 Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungs- grundstück In Erweiterung von Ziffer 1 VGB sind versichert 1. In Erweiterung von Ziffer 7.5 VGB ersetzen wir auch Frost- und sons- – Sonnenenergieanlagen zur Wassererwärmung (Solarthermie), soweit tige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die auf sich diese im versicherten Gebäude befinden oder hieran fest instal­ dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung liert sind, versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. – Wärmepumpenanlagen (zum Beispiel Erdwärme, Luftwärme), soweit Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken die­ sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden. nen. EW 15 Nebengebäude bis 25 qm – sofern gegen Beitragszuschlag mit- 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ versichert gungsgrenze. 1. In Erweiterung von Ziffer 1 VGB sind auf dem Versicherungsgrund­ EW 10 Ladestationen für Elektroautos stück versichert 1. In Erweiterung von Ziffer 1 VGB sind auch private Ladestationen für – privat genutzte Nebengebäude bis zu einer Grundfläche von 25 qm Elektrofahrzeuge (Elektroautos, Elektro-Zwei- und -Dreiräder) versi­ – Pools und Schwimmbecken, sofern diese fest ins Erdreich gebaut und chert, sofern sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden. eingelassen sind einschließlich deren Abdeckung 2. Kein Versicherungsschutz im Rahmen dieser Bestimmungen besteht 2. Kein Versicherungsschutz besteht für Nebengebäude mit einer für Ladestationen, die Sie gewerblich betreiben. Grundfläche von mehr als 25 qm sowie für Nebengebäude, die gewerb­ 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ lich oder landwirtschaftlich genutzt werden (z. B. Stall, Scheune). gungsgrenze. EW 16 Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes – sofern gegen Bei- EW 11 Rückreisekosten aus dem Urlaub tragszuschlag mitversichert 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir den notwendigen und 1. In Erweiterung von Ziffer 7.4 VGB ersetzen wir auch Frost- und sons- tatsächlich entstandenen Mehraufwand für Fahrtkosten, wenn Sie we­ tige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außer­ gen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubsreise halb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück, abbrechen und an den Schadenort (Versicherungsgrundstück gemäß soweit diese Rohre der Entsorgung des versicherten Gebäudes oder Ziffer 1 VGB) reisen. Anlagen dienen. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 17 von 29 [Seite 18] Gleiches gilt für Ableitungsrohre der Regenentwässerung, die außer­ Ergibt die Neukalkulation des Beitragssatzes rechnerisch eine Ände­ halb versicherter Gebäude im Erdreich des Versicherungsgrundstücks rung des Beitrags um weniger als 5%, haben wir kein Anpassungsrecht verlegt sind, soweit diese Rohre der Entsorgung des versicherten Ge­ und keine Anpassungspflicht. Die festgestellte Abweichung ist bei der bäudes oder Anlagen dienen. nächsten Neukalkulation zu berücksichtigen. 2. In Erweiterung von Ziffer 7.4 VGB ersetzen wir auch Frost- und sons- Die Beiträge für bestehende Verträge dürfen nach der Neukalkulation tige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die au­ nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge mit ßerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Entsorgung vergleichbaren Angaben für die Beitragsermittlung und den Deckungs­ des versicherten Gebäudes oder Anlagen dienen, soweit Sie dafür die umfang mit entsprechenden Versicherungsbedingungen. Gefahr tragen. 4. Wirksamwerden der Anpassung Gleiches gilt für Ableitungsrohre der Regenentwässerung, die außer­ halb des Versicherungsgrundstücks im Erdreich verlegt sind und der Die aus der Neukalkulation folgenden Änderungen der Beiträge gelten Entsorgung des versicherten Gebäudes oder Anlagen dienen, soweit für bestehende Verträge ab dem Kalenderjahr, das auf die Neukalku­ Sie dafür die Gefahr tragen. lation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungs­ jahres. 3. Als Bruchschäden gemäß Ziffer 1 und 2 gelten auch Unterbrechungen der Rohrleitung durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs. Die Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen 4. In Erweiterung der Ziffern 2 und 4 VGB ersetzen wir auch die not­ sind. wendigen und tatsächlich entstandenen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen der gemäß Ziffer 1 und 1 versicherten Ableitungsrohre. 5. Kündigungsrecht Als Verstopfung gilt auch, wenn Wurzeleinwuchs das Fließen der Ab­ Wenn der Beitrag mit der Neukalkulation steigt, haben Sie das Recht, wässer verhindert. den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung 5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. über die Beitragserhöhung zu kündigen. Statt der Kündigung können Sie die Umstellung des Vertrages auf den Neugeschäftstarif mit den Neuge­ EW 17 Selbstbeteiligung schäftsbedingungen verlangen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der 1. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Be­ Wirkung unserer Beitragserhöhung. trag einschließlich Aufwendungsersatz gemäß Ziffer 2.2 VGB wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. Wir werden Sie in unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss 2. Soweit für ein Schadenereignis eine Höchstentschädigung (Entschä­ Ihnen deshalb spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der digungsgrenze) vereinbart ist, wird zunächst diese Entschädigungs­ Beitragserhöhung zugehen. grenze ermittelt und hiervon dann die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Wenn Sie den Vertrag nicht kündigen und keine Umstellung auf den Neugeschäftstarif wünschen, führen wir den Vertrag ab Wirksamwer­ 3. Die Selbstbeteiligung gilt nicht für die Mitversicherung von Elemen­ den der Erhöhung zu den geänderten Beiträgen fort. tarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch); für diese Schäden gilt eine ei- EW 19 Beitragsanpassung wegen Änderung der Feuerschutzsteuer gene Selbstbeteiligung. 1. Anpassung des Beitrags EW 18 Beitragsanpassungsklausel Der Beitrag wird unter Berücksichtigung des jeweils gültigen Steuer­ 1. Voraussetzungen für die Neukalkulation des Beitrags satzes und der jeweiligen Bemessungsgrundlage für die Feuerschutz­ steuer kalkuliert. Sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung Der Beitrag je Quadratmeter Wohnfläche sowie die von der Wohnfläche oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet sind, Feuerschutzsteuer für unabhängigen Beitragszuschläge für erweiterten Versicherungsschutz diesen Versicherungsvertrag zu zahlen oder sich die Höhe der für die­ werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbe­ sen Versicherungsvertrag zu entrichtende Feuerschutzsteuer ändert, sondere Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien und sind wir berechtigt, während der Vertragslaufzeit den Beitrag neu zu Feuerschutzsteuer) und Gewinnansatz kalkuliert. berechnen. Führt die Änderung der Feuerschutzsteuer für diesen Versi­ Wir sind berechtigt und verpflichtet, diese Beiträge für bestehende Ver­ cherungsvertrag zu einer erstmaligen Steuerpflicht beziehungsweise zu träge einmal im Kalenderjahr neu zu kalkulieren. einer Erhöhung der Steuerbelastung, sind wir berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Beitrag für bestehende Versicherungs­ 2. Vorgehensweise bei der Neukalkulation verträge entsprechend anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab Fälligkeit des der Steueränderung folgenden Jahresbeitrages. Bei der Neukalkulation werden die Wohngebäudeversicherungen aus unserem Bestand, die nach versicherungsmathematischen Grundsät­ 2. Informationspflichten und Fristen zen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge­ fasst. Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Bei einer Erhöhung des Beitrags können Sie den Versicherungsvertrag Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Er­ innerhalb eines Monats nach Eingang unserer Mitteilung mit sofortiger kenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirt­ Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Er­ schaft e.V. herangezogen. höhung in Textform kündigen. Für die Neukalkulation werden nur die bisherige Schadenentwicklung Über das Kündigungsrecht und die bei der Kündigung zu beachtenden und die voraussichtliche Schadenentwicklung bis zur nächsten Neukal­ Voraussetzungen werden wir Sie in der Mitteilung über die Erhöhung kulation zu Grunde gelegt. Preissteigerungen, die in die Entwicklung des informieren. Anpassungsfaktors eingeflossen sind, dürfen bei der Neukalkulation Führt die Änderung der Feuerschutzsteuer zu einer Beitragssenkung, nicht noch einmal berücksichtigt werden. gilt diese ohne besondere Mitteilung mit Fälligkeit des Folgejahresbei­ Erhöhungen der Kosten und des Gewinnansatzes bleiben bei der Neu­ trags. kalkulation ebenfalls außer Betracht. EW 20 Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Ver­ Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbe­ sicherungsmathematik und Versicherungstechnik. dingungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Ge­ Individuelle Beitragszuschläge oder Nachlässe dürfen mit der Neukal­ samtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) emp­ kulation nicht verändert werden. fohlenen Musterbedingungen (Stand 2016) ab. 3. Anpassung der Beiträge Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schadenbedarf, sind wir verpflichtet, die künftigen Beiträge entspre­ chend abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schadenbedarf, haben wir das Recht, die künftigen Beiträge entsprechend anzuheben. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 18 von 29 [Seite 19] Besondere Bedingungen für Erweiterungen des Versicherungsschutzes im Comfort-Schutz (EWC) (Stand: März 2023) EWC 1 Rauch- und Rußschäden Seite 19 EWC 2 Seng- und Schmorschäden Seite 19 EWC 3 Nässeschäden aufgrund undichter Fugen Seite 19 EWC 4 Wasser aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes Seite 20 EWC 5 Wasser aus Regenwassernutzungsanlagen Seite 20 EWC 6 Wasser aus Planschbecken und Pools außerhalb des Gebäudes Seite 20 EWC 7 Austritt von Wasser aus Dekoelementen Seite 20 EWC 8 Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung dienen Seite 20 EWC 9 Gasleitungen Seite 20 EWC 10 Wasserverlust infolge eines Rohrbruchschadens Seite 20 EWC 11 Waschmaschinen- und Spülmaschinenschläuche Seite 20 EWC 12 Beseitigung von Rohrverstopfungen innerhalb des Gebäudes Seite 20 EWC 13 Austauschen von Armaturen infolge eines Frost- und sonstigen Bruchschadens Seite 20 EWC 14 Leckageortung bei Verdacht auf Rohrbruch Seite 20 EWC 15 Diebstahl von versicherten Sachen Seite 20 EWC 16 Tierbissschäden an elektrischen Leitungen Seite 20 EWC 17 Schäden durch Schalenwild (z. B. Wildschweine) Seite 20 EWC 18 Hotelkosten Seite 20 EWC 19 Kosten für Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern Seite 21 EWC 20 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte Seite 21 EWC 21 Kosten für die Beseitigung von Graffitis Seite 21 EWC 22 Mehrkosten für den alters- oder behindertengerechten Wiederaufbau Seite 21 EWC 23 Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierung Seite 21 EWC 24 Kosten des Sachverständigenverfahrens Seite 21 EWC 25 Kosten für die Dekontamination von Erdreich Seite 21 EWC 26 Beratung zur Modernisierung und Sanierung Seite 21 Wichtiger Hinweis: EWC 3 Nässeschäden aufgrund undichter Fugen Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, wenn sie vereinbart wur- 1. In Erweiterung von Ziffer 6.1 VGB gilt als Leitungswasser auch Was­ den. ser, das durch undichte EWC 1 Rauch- und Rußschäden – Fugen der Duschtasse im Bereich zwischen Duschtasse und Wand, 1. In Erweiterung von Ziffer 4.1 VGB sind Rauch- und Rußschäden auch – Fugen der Badewanne oder des Whirlpools im Bereich zwischen dann versichert, wenn diese nicht als Folge eines Brandes entstanden Wannenrand und Wand, sind. Versichert ist jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestim­ – Bodenfugen der bodengleichen Dusche im Bereich zwischen Boden mungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, und Wand oder im sonstigen Duschbereich des Bodens (inkl. Durch­ Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt. führung des Abflusses) 2. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch die allmähliche bestimmungswidrig aus dem Dusch- bzw. Badebereich ausgetreten ist. Einwirkung von Rauch oder Ruß. 2. Sofern eine Dusche keine räumliche Abgrenzung zum Rest des Rau- EWC 2 Seng- und Schmorschäden mes (z. B. durch eine Duschkabine) besitzt, besteht dieser Versiche­ rungsschutz nicht für den Raum außerhalb des eigentlichen Duschbe­ Abweichend von Ziffer 5.7.1 VGB ersetzen wir auch Seng- und Schmor­ reiches. schäden, die nicht durch einen Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Verpuffung entstanden sind. 3. Kein Versicherungsschutz besteht darüber hinaus Kein versicherter Sengschaden liegt vor, wenn elektrischer Strom – bei Duschen für Schäden durch undichte Wand- und sonstige Fugen Schäden an stromführenden Installationen, Geräten und Bauteilen ver­ (z. B. der Duschkabine) ursacht. – bei Badewannen und Whirlpools für Schäden durch undichte Wandfu­ gen oberhalb des Wannenrandes, VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 19 von 29 [Seite 20] – für Schäden infolge mangelhafter Abdichtungen der Armaturendurch­ EWC 12 Beseitigung von Rohrverstopfungen innerhalb des Gebäudes führungen. 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir auch die notwendigen 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. und tatsächlich entstandenen Kosten für die Beseitigung von Verstop­ fungen der gemäß Ziffer 7.1 VGB versicherten Ableitungsrohre sowie EWC 4 Wasser aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes von Regenfallrohren die innerhalb des Gebäudes verlegt sind. In Erweiterung von Ziffer 6.1 VGB gilt als Leitungswasser auch Wasser, 2. Kein Versicherungsschutz besteht für Kosten für einfache bzw. regel­ das aus Regenfallrohren, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind, be­ mäßig vorzunehmende Reinigungsarbeiten, beispielsweise die Öffnung stimmungswidrig ausgetreten ist. des Regenfallrohres, weil dieses durch Laub verschmutzt ist. EWC 5 Wasser aus Regenwassernutzungsanlagen 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. 1. In Erweiterungen von Ziffer 6.1 VGB gilt als Regenwasser auch Was­ EWC 13 Austauschen von Armaturen infolge eines Frost- und sonstigen ser, das aus Regenwassernutzungsanlagen bestimmungswidrig ausge­ Bruchschadens treten ist. Voraussetzung ist, dass sich die Regenwassernutzungsanlage auf dem Versicherungsgrundstück befindet und die Anlage der Versor­ 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir auch die notwendigen gung versicherter Gebäude dient. und tatsächlich entstandenen Kosten für den Austausch von Wasser-/ Absperrhähnen, Ventilen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern 2. Für den Bereich zwischen Regenwasserfilter und Regenwassernut­ infolge eines Frost- und sonstigen Bruchschadens gemäß Ziffer 7.1 VGB zungsanlage gilt folgendes: Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das in im Bereich der Rohrbruchstelle. diesem Bereich bestimmungswidrig aus Rohren ausgetreten ist, die mit der Anlage verbunden sind. 2. Darüber hinaus ersetzen wir in Erweiterung von Ziffer 7.3 VGB auch sonstige Bruchschäden an den unter Ziffer 1 aufgeführten Armaturen, EWC 6 Wasser aus Planschbecken und Pools außerhalb des Gebäudes sofern durch den Bruchschaden Leitungswasser bestimmungswidrig 1. In Erweiterung von Ziffer 6.1 VGB gilt als Leitungswasser auch Was­ austritt. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der bestimmungswid­ ser, das außerhalb des Gebäudes aus Planschbecken und Pools bestim­ rige Austritt von Leitungswasser nicht auf den Bruchschaden, sondern mungswidrig ausgetreten ist. Als außerhalb des Gebäudes gelten auch auf eine Undichtigkeit zurückzuführen ist. Terrassen und Balkone. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. 2. Spritzwasser, das durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von EWC 14 Leckageortung bei Verdacht auf Rohrbruch Planschbecken und Pools austritt, gilt nicht als bestimmungswidrig aus­ getreten. 1. Wir ersetzen auch die notwendigen und tatsächlich entstandenen Kosten einer Leckageortung, wenn der Verdacht auf einen Rohrbruch 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. gemäß Ziffer 7.1 VGB besteht, sich dieser aber nicht bestätigt. Voraus­ EWC 7 Austritt von Wasser aus Dekoelementen setzung ist, dass die Leckageortung vorab mit uns abgestimmt wurde. 1. In Erweiterung von Ziffer 6.1 VGB gilt als Leitungswasser auch Was­ 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. ser, das aus Dekoelementen (Zimmerbrunnen und Wassersäulen) be­ EWC 15 Diebstahl von versicherten Sachen stimmungswidrig ausgetreten ist. 1. In Erweiterung von Ziffer 4.1 VGB ersetzen wir auch Schäden durch 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. den Diebstahl oder den versuchten Diebstahl versicherter Sachen, EWC 8 Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versiche- soweit sich diese zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles auf dem Ver­ rungsgrundstücks, die der Versorgung dienen sicherungsgrundstück befanden und diese mit dem Erdboden, einem versicherten Gebäude oder einem sonstigen fest verankerten Grund­ 1. In Erweiterung von Ziffer 7.4 VGB ersetzen wir auch Frost- und sonsti- stücksbestandteil (zum Beispiel Einfriedung) fest verbunden waren. ge Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außer- halb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung 2. Versicherungsschutz besteht auch für Beschädigungen versicherter versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit Sie dafür die Gefahr Sachen, die durch den Diebstahl oder den Versuch eines Diebstahls tragen. entstanden sind. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. 3. Sie sind verpflichtet, den Diebstahl uns und der zuständigen Polizei­ dienststelle unverzüglich anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, EWC 9 Gasleitungen so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 19 VGB. 1. In Erweiterung von Ziffer 7.1 VGB ersetzen wir auch Frost- und sonsti- ge Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung innerhalb versicherter 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Gebäude. EWC 16 Tierbissschäden an elektrischen Leitungen 2. Darüber hinaus ersetzen wir in Erweiterung von Ziffer 2 VGB auch Kos- ten, die dadurch entstehen, dass infolge eines Bruchschadens gemäß 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir auch die Kosten für die Ziffer 1 Gas ausgetreten ist und Ihnen der Mehrverbrauch durch das Beseitigung von Schäden, die durch Tierbiss wildlebender Tiere an ver­ Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wird. sicherten elektrischen Leitungen des Gebäudes entstehen. Kosten für den Mehrverbrauch an Gas werden bis maximal 5.000 EUR 2. Unter den Versicherungsschutz fallen auch technische Defekte an ersetzt. der Elektrik oder Heizung versicherter Gebäude, die (z. B. in Form eines Kurzschlusses) als unmittelbare Folge eines Tierbisses an einer elektri­ EWC 10 Wasserverlust infolge eines Rohrbruchschadens schen Leitung entstehen. 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir auch die Kosten, die da­ 2.1. Weitere Folgeschäden (z. B. durch Stromausfall) sind nicht Gegen­ durch entstehen, dass Leitungswasser infolge eines Frost- oder sonsti- stand des Versicherungsschutzes. gen Bruchschadens gemäß Ziffer 7.1 VGB bestimmungswidrig ausge­ treten ist und der Mehrverbrauch durch das Versorgungsunternehmen 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. in Rechnung gestellt wird. EWC 17 Schäden durch Schalenwild (z. B. Wildschweine) 2. Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser werden bis maximal 5.000 1. In Erweiterung von Ziffer 4.1 und 4.2 VGB ersetzen wir auch Schäden, EUR ersetzt. die außerhalb des Hauses auf dem eingefriedeten Versicherungsgrund­ EWC 11 Waschmaschinen- und Spülmaschinenschläuche stück durch Schalenwild (z. B. Wildschweine) verursacht werden. 1. Wasch- und Spülmaschinenschläuche werden den Rohren gemäß 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Ziffer 7.1 VGB gleichgestellt, auch wenn sie Eigentum von Mietern oder EWC 18 Hotelkosten Pächtern der versicherten Gebäude sind. In Erweiterung von Ziffer 2.1.8 VGB ersetzen wir die Hotelkosten für die 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Dauer von 360 Tagen. Die Entschädigung ist auf 100 EUR pro Tag be­ grenzt. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 20 von 29 [Seite 21] EWC 19 Kosten für Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern Gebäude oder Gebäudeteile alters- oder behindertengerecht wieder aufgebaut werden. 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB und EW 6 ersetzen wir auch die not­ wendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Neupflanzung Der alters- oder behindertengerechte Wiederaufbau gilt für der Gehölze mit Jungpflanzen auf dem Versicherungsgrundstück infolge eines Schadens. Bei nur teilweise beschädigten (z. B. abgeknickten) – den schwellenlosen Rollstuhl- oder Rollator gerechten Umbau, Gehölzen erfolgt diese Leistung nur, wenn eine natürliche Regeneration – die Installation von Handläufen im Treppenhaus und eines Treppen­ nicht zu erwarten ist. liftes, 2. Versichert ist diese Leistung auch, wenn kein Schaden an einer versi­ – den die körperliche Selbstständigkeit unterstützenden Umbau des cherten Sache entstanden ist. Badezimmers und der Küche. 3. Kosten gemäß Ziffer 1 für bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. abgestorbene Bäume und Sträucher fallen nicht unter den Versiche­ rungsschutz. Gleiches gilt für Bäume und Sträucher in Pflanzkübeln und EWC 23 Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energeti- ähnlichen Behältnissen. sche Modernisierung 4. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch weitere Elemen- 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir auch die tatsächlich ent­ targefahren (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch). standenen Mehrkosten, die daraus resultieren, dass nach einem Scha­ den gemäß Ziffer 4.1 VGB mit einer entschädigungspflichtigen Schaden­ 5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. höhe von mehr als 25.000 EUR, zerstörte oder beschädigte versicherte EWC 20 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte Gebäude oder Gebäudeteile im Zuge des Wiederaufbaus dem Stand der Technik für Neubauten entsprechend modernisiert werden, ohne dass 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir auch die notwendigen dies behördlich vorgeschrieben war. und tatsächlich entstandenen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern eines ver­ 2. Soweit solche Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versicherungs­ sicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass falles beauftragt wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt. ein unbefugter Dritter 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. 1.1. in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher EWC 24 Kosten des Sachverständigenverfahrens Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist; In Erweiterung von Ziffer 14 VGB ersetzen wir 80% der bedingungsge­ 1.2. versucht hat, durch eine Handlung gemäß Ziffer 1.1 in das versicher­ mäß von Ihnen zu tragenden Kosten für das Sachverständigenverfah­ te Gebäude einzudringen. ren, soweit der entschädigungspflichtige Schaden gemäß Ziffer 10 VGB 2. Auf Wunsch benennen wir Ihnen einen Dienstleister aus unserem den Betrag von 25.000 EUR übersteigt. Netzwerk zur Beseitigung der in Ziffer 1 genannten Schäden. Hierzu EWC 25 Kosten für die Dekontamination von Erdreich steht Ihnen 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr ein Service-Team telefo­ nisch unter der Rufnummer 0681 - 966 6803 zur Verfügung. Die Kontakt­ 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir die notwendigen und aufnahme und gegebenenfalls Beauftragung des Fachbetriebs erfolgen tatsächlich entstandenen Kosten, die Sie infolge einer Kontamination durch Sie. Sie können entscheiden, ob Sie den von uns benannten durch einen Versicherungsfall aufgrund behördlicher Anordnungen auf­ Dienstleister beauftragen möchten. wenden müssen, um 3. Schäden, die der Täter an dem versicherten Gebäude von außen ver­ 1.1 Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu untersuchen und nöti­ ursacht hat, sind nur versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß genfalls zu dekontaminieren oder auszutauschen; Ziffer 1 sind. 1.2 den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transpor­ 4. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus tieren und dort abzulagern oder zu vernichten; einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. 1.3 insoweit den Zustand des Versicherungsgrundstücks vor Eintritt des 5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Versicherungsfalles wiederherzustellen. EWC 21 Kosten für die Beseitigung von Graffitis 2. Die Aufwendungen gemäß Ziffer 1 werden nur ersetzt, sofern die be­ hördlichen Anordnungen 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir auch die notwendigen und tatsächlich entstandenen Kosten für die Beseitigung von Graffitis 2.1 aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind, die vor (Verunstaltung durch Farben und Lacke), die durch unbefugte Dritte an Eintritt des Versicherungsfalles erlassen wurden und Außenseiten von versicherten Gebäuden verursacht werden. 2.2 eine Kontamination betreffen, die nachweislich infolge des Versiche­ 2. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf rungsfalls durch versicherte Sachen entstanden ist; 2.1. Kosten für die Erneuerung oder Anpassung von Anstrich, Malereien, 2.3 innerhalb von neun Monaten seit Eintritt des Versicherungsfalls er­ Schriften, Verzierungen oder Verkleidungen der Außenfassade; wird gangen sind und uns ohne Rücksicht auf Rechtsmittelfristen innerhalb anstelle der Entfernung eines Graffitis gemäß Ziffer 1 ein Neuanstrich von drei Monaten seit Kenntniserhalt gemeldet wurden. Die Rechtsfol­ angebracht, ersetzen wir diese Kosten bis zu dem Betrag, der bei Ent­ gen bei Verletzung dieser Obliegenheit ergeben sich aus Ziffer 17 VGB. fernung des Graffitis angefallen wäre; 3. Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende Kontamination 2.2. Schäden durch den Reinigungsvorgang; des Erdreichs erhöht, werden nur die Aufwendungen ersetzt, die den für eine Beseitigung der bestehenden Kontamination erforderlichen Be­ 2.3. Beseitigung von Schäden auf Untergründen aus Weichholz und aus trag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser mineralischem Dämmputz. Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre. Die hier­ 3. Sie sind verpflichtet, den Graffiti-Schaden uns und der zuständigen nach zu ersetzenden Kosten werden nötigenfalls durch Sachverständi­ Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen. Verletzen Sie diese Oblie­ ge festgestellt. genheit, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten im Versi­ 4. Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher Anordnungen oder cherungsfall gemäß Ziffer 19 VGB. Danach können wir bei Vorliegen der aufgrund sonstiger Verpflichtungen von Ihnen einschließlich der soge­ entsprechenden Voraussetzungen insbesondere von unserer Leistungs­ nannten Einliefererhaftung werden nicht ersetzt. pflicht ganz oder teilweise befreit sein. 5. Entschädigung wird nicht geleistet, 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. 5.1 sofern Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag be­ EWC 22 Mehrkosten für den alters- oder behindertengerechten Wie- ansprucht werden kann oder deraufbau 5.2 soweit von Dritten Ersatz erlangt werden kann. 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VGB ersetzen wir auch die tatsächlich ent­ standenen Mehrkosten, die daraus resultieren, dass nach einem Scha­ 6. Kosten gemäß Ziffer 1 gelten nicht als Aufräumungskosten gemäß den gemäß Ziffer 4.1 VGB mit einer entschädigungspflichtigen Schaden­ Ziffer 2.1.1 VGB. höhe von mehr als 25.000 EUR, zerstörte oder beschädigte versicherte VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 21 von 29 [Seite 22] EWC 26 Beratung zur Modernisierung und Sanierung 1. Diese Leistung kann von den Versicherten d.h. von Ihnen sowie allen Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Erbringung dieser Leistung ist, dass Sie oder eine versicherte Person uns damit telefonisch unter der Rufnummer 0681 - 966 6803 beauftragen. Hierzu steht Ihnen und den versicherten Personen 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr ein Service- Team zur Verfügung. 2. Wir beauftragen für die Versicherten einen Beratungstermin mit einem Fachbetrieb, wenn an dem versicherten Gebäude eine Modernisierung oder Sanierung vorgenommen werden soll. Die Beratung bezieht sich zum Beispiel auf die Erneuerung der Heizungsanlage, auf die Moderni­ sierung der Fassadendämmung oder die Umsetzung von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Darüber hinaus umfasst die Beratung auch Informationen über Förderungsmöglichkeiten der geplanten Moderni­ sierungs- und Sanierungsmaßnahmen. 3. Wir übernehmen die Kosten für die Beratung einmal pro Risikoan­ schrift (bezogen auf das im Versicherungsvertrag versicherte Gebäude). Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und dem Dienstleister. Die Kosten für eventuelle Folgemaßnahmen tragen wir nicht. 4. Sofern im Rahmen der Wohngebäudeversicherung eine Selbstbeteili­ gung vereinbart gilt, erstreckt sich diese nicht auf diese Leistung. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 22 von 29 [Seite 23] Besondere Bedingungen für Versicherung weiterer Elemen- tarschäden in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (BEW) (Stand: März 2023) 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? Seite 23 2. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Seite 23 3. Was ist unter Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks zu verstehen? Seite 23 4. Was ist unter Rückstau zu verstehen? Seite 23 5. Was ist unter Erdbeben zu verstehen? Seite 23 6. Was ist unter Erdsenkung zu verstehen? Seite 23 7. Was ist unter Erdrutsch zu verstehen? Seite 23 8. Was ist unter Schneedruck zu verstehen? Seite 23 9. Was ist unter Lawinen zu verstehen? Seite 24 10. Was ist unter Vulkanausbruch zu verstehen? Seite 24 11. Welche Schäden sind nicht versichert? Seite 24 12. Welche besonderen Sicherheitsvorschriften haben Sie zu beachten? Seite 24 13. Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus? Seite 24 14. Wann und wie können Sie und wir diese Besonderen Bedingungen kündigen? Seite 24 15. Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Wohngebäudevertrag endet? Seite 24 Wichtiger Hinweis: Schäden durch Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, wenn sie vereinbart wurden. 3.2.1 Sturmflut; 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? 3.2.2 Grundwasser. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Wohngebäudeversiche­ 4. Was ist unter Rückstau zu verstehen? rung (VGB), soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt. Rückstau ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen 2. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? durch 2.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 4.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewäs- sern; – Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks (Ziffer 3) 4.2 Witterungsniederschläge. – Rückstau (Ziffer 4) 5. Was ist unter Erdbeben zu verstehen? – Erdbeben (Ziffer 5) 5.1 Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die – Erdsenkung (Ziffer 6) durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. – Erdrutsch (Ziffer 7) 5.2 Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass – Schneedruck (Ziffer 8) 5.2.1 die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung – Lawinen (Ziffer 9) des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwand­ freiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen – Vulkanausbruch (Ziffer 10) angerichtet hat oder zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses 5.2.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten abhandenkommen. Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann. 2.2 Entschädigt werden auch die versicherten Kosten gemäß Ziffer 2 6. Was ist unter Erdsenkung zu verstehen? VGB sowie gegebenenfalls zusätzlich versicherte Kosten. Die Entschä­ digung umfasst ebenfalls den aus einem Versicherungsfall resultie­ 6.1 Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über renden Mietausfall gemäß Ziffer 3 VGB. natürlichen Hohlräumen. 3. Was ist unter Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks zu 6.2 Nicht versichert sind Schäden durch Trockenheit oder Austrock­ verstehen? nung. 3.1 Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf 7. Was ist unter Erdrutsch zu verstehen? dem das versicherte Gebäude liegt (Versicherungsgrundstück), durch Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Ge­ 3.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Ge­ steins- oder Erdmassen. wässern; 8. Was ist unter Schneedruck zu verstehen? 3.1.2 Witterungsniederschläge. Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismas­ 3.2 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sen. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 23 von 29 [Seite 24] 9. Was ist unter Lawinen zu verstehen? Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dachlawinen). 10. Was ist unter Vulkanausbruch zu verstehen? Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen. 11. Welche Schäden sind nicht versichert? Nicht versichert sind Schäden an versicherten Gebäuden, solange die­ se noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind. 12. Welche besonderen Sicherheitsvorschriften haben Sie zu beachten? 12.1 In Ergänzung zu den VGB haben Sie alle notwendigen und zumut- baren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesonde- re haben Sie zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstau- schäden - bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten und - Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern Sie hierfür die Gefahr tragen. 12.2 Verletzen Sie eine dieser Sicherheitsvorschriften, so gelten die Be­ stimmungen zu den Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall gemäß Ziffer 17.1 und 17.3 VGB. Danach können wir bei Vorliegen der entspre­ chenden Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch von un­ serer Leistungspflicht ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 12.3 Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gel­ ten die Bestimmungen der Ziffer 16 VGB. Danach können wir bei Vor­ liegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Vertragsänderung verlangen, zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungs­ pflicht ganz oder teilweise befreit sein. 13. Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus? Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag einschließlich Aufwendungsersatz gemäß Ziffer 2.1.3 VGB wird je Ver- sicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. 14. Wann und wie können Sie und wir diese Besonderen Bedingungen kündigen? 14.1 Sie können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, wir un­ ter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, die Versicherung weiterer Elementarschäden durch Erklärung in Schriftform kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versi­ cherungsjahres wirksam wird. 14.2 Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen. 14.3 Im Falle einer Kündigung haben wir, soweit durch Gesetz nicht et­ was anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 15. Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Wohngebäu- devertrag endet? Mit Beendigung des Wohngebäudeversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 24 von 29 [Seite 25] Besondere Bedingungen für die Home Assistance Plus in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (BHAP) (Stand: März 2023) 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? Seite 25 2. Wer ist versichert? Seite 25 3. Wie können Sie die Hilfe- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen? Seite 25 4. Welche Hilfe- und Serviceleistungen sind versichert (Leistungsfälle)? Seite 25 5. Was ist unter Schlüsseldienst im Notfall zu verstehen? Seite 26 6. Was ist unter Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten zu verstehen? Seite 26 7. Was ist unter Sanitär-Installateurservice im Notfall zu verstehen? Seite 26 8. Was ist unter Elektro-Installateurservice im Notfall zu verstehen? Seite 26 9. Was ist unter Notdienst bei Ausfall der Heizung zu verstehen? Seite 26 10. Was ist unter Notheizung zu verstehen? Seite 27 11. Was ist unter Schädlingsbekämpfung zu verstehen? Seite 27 12. Was ist unter Entfernen von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern zu verstehen? Seite 27 13. Was ist unter Kinderbetreuung im Notfall zu verstehen? Seite 27 14. Was ist unter Haustierversorgung und -unterbringung im Notfall zu verstehen? Seite 27 15. Was ist unter Rohrreinigungsservice zu verstehen? Seite 27 16. Was ist unter Psychologische Krisenerstberatung nach Einbruchdiebstahl, und Raub und anderen Gewalttaten zu verstehen? Seite 27 17. Was ist unter Datenrettung infolge Virenbefalls oder anderer Schadsoftware zu verstehen? Seite 27 18. entfällt Seite 28 19. Was ist unter der Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Notfall zu verstehen? Seite 28 20. Was ist unter Organisation der Bewachung Ihrer Wohnung im Notfall zu verstehen? Seite 28 21. Was ist unter Organisation der Möbelunterstellung im Notfall zu verstehen? Seite 28 22. Was ist unter Archivierung und Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Dokumenten (Dokumentendepot) zu verstehen? Seite 28 23. Was ist unter Benennung von Handwerkern und Dienstleistern zu verstehen? Seite 28 24. Was ist unter IT-Assistance zu verstehen? Seite 28 25. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz, wenn der Wohngebäudeversicherungsvertrag endet? Seite 29 Wichtiger Hinweis: – Schlüsseldienst im Notfall (einschließlich Kosten für ein proviso­ risches Schloss beziehungsweise einen provisorischen Schließzylin­ Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, wenn sie vereinbart wurden. der) gemäß Ziffer 5, 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? – Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten gemäß Ziffer 6, Es gelten die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Verbun­ – Sanitär-Installateurservice im Notfall gemäß Ziffer 7, dene Wohngebäudeversicherung (VGB) sowie die vereinbarten Be­ sonderen Bedingungen und Klauseln, soweit sich aus den folgenden – Elektro-Installateurservice im Notfall gemäß Ziffer 8, Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. – Notdienst bei Ausfall der Heizung gemäß Ziffer 9, 2. Wer ist versichert? – Bereitstellung einer Notheizung gemäß Ziffer 10, Versichert sind Sie sowie alle Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Den versicherten Personen steht die Geltendma­ – Schädlingsbekämpfung gemäß Ziffer 11, chung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag zu. – Entfernen von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern gemäß Ziffer 3. Wie können Sie die Hilfe- und Serviceleistungen in Anspruch neh- 12, men? – Rohrreinigungsservice gemäß Ziffer 13, Voraussetzung für die Erbringung der Hilfe- und Serviceleistungen ge­ – Kinderbetreuung im Notfall gemäß Ziffer 14, mäß Ziffern 4.1, 4.2, 4.8 und 4.9 ist, dass Sie oder eine versicherte Person uns damit telefonisch unter der Rufnummer 0681 - 966 6817 beauftragen. – Haustierversorgung und -unterbringung im Notfall gemäß Ziffer 15, Hierzu steht Ihnen und den versicherten Personen 365 Tage im Jahr, – Psychologische Krisenerstberatung nach Einbruchdiebstahl, Raub rund um die Uhr ein Service-Team zur Verfügung. und anderen Gewalttaten gemäß Ziffer 16, 4. Welche Hilfe- und Serviceleistungen sind versichert (Leistungsfälle)? – Datenrettung infolge Virenbefalls oder anderer Schadsoftware ge­ 4.1 Hilfe- und Serviceleistungen mit Kostenübernahme mäß Ziffer 17. Wir erbringen folgende Hilfe- und Serviceleistungen: Für den einzelnen Leistungsfall gilt eine Entschädigungsgrenze von 500 EUR. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 25 von 29 [Seite 26] 4.2 entfällt Gleiches gilt, wenn Sie oder eine versicherte Person die Wohnung nicht verlassen können, weil das Schloss oder der Schließzylinder defekt ist. 4.3 Die Hilfeleistungen gemäß Ziffer 4.1 erbringen wir durch einen von uns beauftragten Dienstleister, sofern die jeweiligen Voraussetzungen 5.2 Zur versicherten Wohnung gehören auch für die Erbringung der Leistung erfüllt sind (Leistungsfall). – Nebenräume im Gebäude (z. B. Einzelkeller, Dachspeicher), die aus­ 4.4 Die Übernahme von Kosten für alle Leistungsfälle gemäß Ziffer 4.1 schließlich Ihrer Wohnung zuzurechnen sind. Gleiches gilt für Räume innerhalb eines Versicherungsjahres ist auf 3.000 EUR begrenzt (Jahres­ in Nebengebäuden (z. B. Garagen) auf demselben Versicherungs­ höchstentschädigung). grundstück, die ausschließlich Ihrer Wohnung zuzurechnen sind. Sofern die für den einzelnen Leistungsfall vereinbarte Entschädigungs­ –  Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sich grenze oder die vereinbarte Jahreshöchstentschädigung nicht ausrei­ diese innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands befinden und sie chen, steht es Ihnen oder der versicherten Person frei, den Dienstlei­ ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein­ ster mit der Erbringung weitergehender Leistungen zu beauftragen. In schaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. diesem Fall stellt der Dienstleister den über die versicherte Leistung hi­ nausgehenden Betrag Ihnen beziehungsweise der versicherten Person 5.3 Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür oder gesondert in Rechnung. sonstiger Zugangstüren durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss beziehungsweise einen provisorischen 4.5 Sofern im Rahmen der Wohngebäudeversicherung eine Selbstbetei­ Schließzylinder, wenn das Türschloss beziehungsweise der Schließ­ ligung vereinbart gilt, erstreckt sich diese nicht auf die Leistungen der zylinder durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, je Home Assistance Plus. Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. 4.6 Die Beauftragung der Hilfe- und Serviceleistungen erfolgt aus­ 6. Was ist unter Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten zu ver- schließlich durch uns und wir nehmen die Abrechnung direkt mit dem stehen? jeweiligen Dienstleister vor. 6.1 Wir organisieren bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes (zum Beispiel Sofern Sie oder eine versicherte Person ohne Abstimmung mit uns ei­ Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Ge­ nen Dienstleister beauftragen oder die Leistungen selbst erbringen, er­ schirrspülmaschine, Backofen, Herd, TV-Gerät) den Einsatz eines Tech­ statten wir Ihnen hierfür keine Kosten. nikers zur Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durchfüh­ rung der Reparatur. 4.7 Wir übernehmen für die Leistung der Dienstleister keine Haftung, wenn der jeweilige Dienstleister ohne vorherige Abstimmung mit uns 6.2 Wir übernehmen die Kosten für die Anfahrt und die erste Arbeits­ direkt durch Sie oder eine versicherte Person beauftragt wurde. stunde des Technikers bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze. 4.8 Hilfe- und Serviceleistungen ohne Kostenübernahme 6.3 Nicht dagegen übernehmen wir die Kosten für Material sowie Er­ satz- und Austauschteile, die zur Reparatur benötigt werden. 4.8.1 Als zusätzliche Hilfe- und Serviceleistungen übernehmen wir die 7. Was ist unter Sanitär-Installateurservice im Notfall zu verstehen? –  Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Notfall gemäß Ziffer 19, 7.1 Wir organisieren den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes, wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der – Organisation der Bewachung Ihrer Wohnung im Notfall gemäß Ziffer Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der versicherten 20, Wohnung – Organisation der Möbelunterstellung im Notfall gemäß Ziffer 21, 7.1.1 das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann; – Archivierung und Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Do­ 7.1.2 die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist. kumenten (Dokumentendepot) gemäß Ziffer 22, 7.2 Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Scha­ – Benennung von Handwerkern und Dienstleistern gemäß Ziffer 23, denbegrenzung je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. sofern die jeweiligen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistung 7.3 Wir erbringen keine Leistungen für erfüllt sind. 7.3.1 die Behebung von Defekten, die bereits vor Beginn des Versiche­ Die Übernahme von Kosten für die Dienstleister ist nicht versichert, rungsschutzes vorhanden waren; sondern Sie oder die versicherte Person tragen diese selbst. Für die Archivierung und Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Do­ 7.3.2 den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile kumenten (Dokumentendepot) sowie die Benennung von Handwerkern oder Zubehör von Armaturen und Boilern; und Dienstleistern stellen wir Ihnen beziehungsweise der versicherten Person keine Kosten in Rechnung. 7.3.3 die ordentliche Instandhaltung beziehungsweise Wartung der Sanitär-Installationen. 4.8.2 Wir übernehmen für die Leistung der Dienstleister gemäß Ziffern 19, 20, 21 und 23 keine Haftung. 8. Was ist unter Elektro-Installateurservice im Notfall zu verstehen? 4.9 IT-Assistance 8.1 Bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung organisieren wir den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes. Wir stellen folgende Leistungen gemäß Ziffer 24 bereit: 8.2 Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Scha­ – Technik-Hotline für den alltäglichen Umgang mit Computern, Smart­ denbegrenzung je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. phones und sonstiger Heimelektronik, 8.3 Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von Defekten an – Online-Datensicherung in Form einer 10 GB Cloud, 8.3.1 Elektro-Installationen, wenn der Defekt bereits vor Beginn des Ver­ – Cyber-Security-Hotline zur Unterstützung im Umgang mit den all­ sicherungsschutzes vorhanden war; gemeinen Gefahren des Internetgebrauchs (z. B. Cyber-Mobbing, Cyber-Crime). 8.3.2 elektrischen und elektronischen Geräten wie zum Beispiel Wasch­ maschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie 5. Was ist unter Schlüsseldienst im Notfall zu verstehen? Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungs­ steuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen ein­ 5.1 Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür oder sonstiger Zu­ schließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, gangstüren durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn Sie oder eine Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern; versicherte Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, weil 8.3.3 Stromverbrauchszählern. – der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen, defekt oder 9. Was ist unter Notdienst bei Ausfall der Heizung zu verstehen? abgebrochen ist; 9.1 Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes, – das Schloss oder der Schließzylinder defekt ist; wenn in der versicherten Wohnung die Heizungsanlage (inkl. Heizkörper und Fußbodenheizung) ausfällt. – Sie oder eine versicherte Person sich versehentlich ausgesperrt ha­ ben. 9.2 Im Rahmen der Notfallreparatur analysiert der Heizungsinstallateur den Fehler und schätzt den Reparaturbedarf ein. Sofort umsetzbare Re­ VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 26 von 29 [Seite 27] paraturen (z. B. Kontrolle und Regulation des Wasserstandes, Entlüftung Betreuung nicht zur Verfügung stehen. von Heizkörpern, Reparatur von Ventilen) werden im Rahmen der verein­ barten Entschädigungsgrenze direkt vorgenommen, um die Funktionali­ 13.2 Die Betreuung der Kinder erfolgt nach Möglichkeit in der versicher­ tät der Heizung wiederherzustellen. Bei einem umfangreicheren Repa­ ten Wohnung. raturbedarf werden Maßnahmen zur Schadenbegrenzung ergriffen und 13.3 Wir übernehmen die Kosten für die Betreuung der Kinder je Lei­ wir organisieren bei Bedarf eine Notheizung gemäß Ziffer 12. stungsfall bis zur vereinbarten Höhe. 9.3 Notfallreparaturen sind nicht möglich, wenn es sich um Garantiefälle 14. Was ist unter Haustierversorgung und -unterbringung im Notfall zu handelt oder der Zugang zur Heizungsanlage aufgrund des bestehenden verstehen? Mietverhältnisses nicht zulässig ist. 14.1 Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die 9.4 Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Scha­ Versorgung von Haustieren gemäß Ziffer 10.2, die in der versicherten denbegrenzung je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. Wohnung leben, wenn Sie oder eine versicherte Person durch Unfall, 9.5 Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von Defekten, die Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Ver­ bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren. sorgung des Haustiers beziehungsweise der Haustiere gehindert sind und Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung 10. Was ist unter Notheizung zu verstehen? stehen. 10.1 Wir tragen die Kosten für die erforderlichen elektrischen Heizge­ 14.2 Haustiere im Sinne von Ziffer 10.1 sind Hunde und Katzen sowie räte, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versi­ Kleintiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Ka­ cherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt und eine Abhilfe durch den ninchen, Fische, Schildkröten und vergleichbare andere Kleintiere. Heizungs-Installateurservice im Notfall (siehe Ziffer 9) nicht möglich ist beziehungsweise hierfür kein Versicherungsschutz besteht. Als Heiz- Ausgeschlossen sind Spinnentiere sowie Reptilien (außer den in Absatz periode gilt hierbei die Zeit zwischen dem 1. September und dem 31. Mai 1 genannten Schildkröten). Darüber hinaus sind Hunde ausgeschlossen, eines jeden Jahres. die nach dem Gesetz des Bundeslandes, in dem sie gehalten werden, als gefährlich oder als Kampfhunde eingestuft sind. 10.2 Wir übernehmen die Kosten für eine Miete oder einen Kauf je Lei­ stungsfall bis zu 500 EUR und darüber hinaus pauschal 50 EUR für zusätz­ 14.3 Die Versorgung der Haustiere erfolgt nach Möglichkeit in der ver­ liche Energiekosten, die durch den Betrieb der Heizgeräte entstehen. sicherten Wohnung. Bei Bedarf (z. B. bei Hunden) ist aber auch die Unterbringung in einer Tierpension beziehungsweise einem geeigneten Die Heizgeräte müssen Sie selbst besorgen. Bei einem Kauf verbleiben Tierheim möglich. die Geräte bei Ihnen. 14.4 Darüber hinaus organisieren wir die Unterbringung der Haustiere in Bitte reichen Sie uns die entsprechenden Belege ein. einer Tierpension beziehungsweise einem geeigneten Tierheim, wenn die versicherte Wohnung unvorhergesehen (zum Beispiel durch Brand- 11. Was ist unter Schädlingsbekämpfung zu verstehen? oder Wasserschaden) unbewohnbar wurde und eine Beschränkung auf 11.1 Wir organisieren den Einsatz eines Fachbetriebes für die Schäd­ einen etwa bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. lingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung dergestalt durch 14.5 Die Organisation einer Haustierunterbringung ist jedoch nur mög­ Schädlinge befallen wurde, dass diese nur fachmännisch beseitigt wer­ lich, wenn das Tier keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten den können. aufweist. Bei Hunden und Katzen muss zudem ein gültiger Impfpass 11.2 Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung je Lei­ vorhanden sein. stungsfall bis zur vereinbarten Höhe. 14.6 Wir übernehmen die Kosten für die Versorgung beziehungsweise 11.3 Als Schädlinge im Sinne dieser Leistung gelten: Schaben (zum Bei­ Unterbringung je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. spiel Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen, Silberfische, Käfer 15. Was ist unter Rohrreinigungsservice zu verstehen? sowie Bettwanzen. 15.1 Wir organisieren den Einsatz eines Fachbetriebes, wenn innerhalb 11.4 Wir erbringen keine Leistung, wenn der Befall der versicherten Ihrer gemieteten Wohnung beziehungsweise einer von Ihnen selbst Wohnung durch Schädlinge bereits vor Beginn dieses Vertrages für Sie bewohnten Eigentumswohnung ein Abflussrohr verstopft ist und eine erkennbar oder Ihnen bekannt war. Eigenbehebung nicht möglich ist. 11.5 Wir übernehmen keine Kosten für vorsorglich erworbenes Insek­ 15.2 Wir übernehmen die Kosten für die Rohrreinigung je Leistungsfall tengift, welches nicht in direktem Zusammenhang mit der vorgenom­ bis zur vereinbarten Höhe. menen Schädlingsbekämpfung steht. 15.3 Keine Leistungen erbringen wir, wenn die Rohrverstopfung bereits 12. Was ist unter Entfernen von Wespen-, Hornissen- und Bienen- vor Beginn dieses Vertrages für Sie erkennbar oder Ihnen bekannt war. nestern zu verstehen? 16. Was ist unter Psychologische Krisenerstberatung nach Einbruch- 12.1 Wir organisieren die fachmännische Entfernung beziehungswei­ diebstahl, und Raub und anderen Gewalttaten zu verstehen? se die Umsiedlung von besiedelten Wespen-, Hornissen- und Bienen­ nestern, die sich in beziehungsweise außen an der versicherten Woh­ 16.1 Nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung organi­ nung befinden. sieren wir für Sie und / oder versicherte Personen einen einmaligen Ter­ min für eine psychologische Krisenerstberatung mit einem Psychologen 12.2 Wir übernehmen die Kosten für die Entfernung beziehungsweise oder Psychotherapeuten. Umsiedlung des Nestes je bis zur vereinbarten Höhe. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine versicherte Person Opfer eines Raubes 12.3 Wir erbringen keine Leistung, wenn oder einer anderen Gewalttat geworden sind, bei der Gewalt gegen Sie 12.3.1 die Existenz des Nestes bereits vor Beginn dieses Vertrages für beziehungsweise die versicherte Person angewendet oder zumindest Sie erkennbar oder Ihnen bekannt war; angedroht wurde. 12.3.2 das Nest sich in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der 16.2 Wir übernehmen die Kosten für die Krisenerstberatung gemäß Zif­ versicherten Wohnung zugeordnet werden kann; fer 16.1, wenn Sie nach dem Einbruchdiebstahl in die Wohnung, dem Raub beziehungsweise der erlittenen Gewalttat das Bedürfnis haben, 12.3.3 die Entfernung beziehungsweise Umsiedlung aus rechtlichen mit einer psychologischen Fachkraft über die Geschehnisse zu spre­ Gründen (zum Beispiel aus Gründen des Artenschutzes) nicht zulässig chen. Gleiches gilt für mitversicherte Personen. ist; 17. Was ist unter Datenrettung infolge Virenbefalls oder anderer 12.3.4 das Nest mit Ihrem Willen oder dem Willen einer versicherten Schadsoftware zu verstehen? Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist. 17.1 Gehen Ihnen beziehungsweise der versicherten Person durch Com­ 13. Was ist unter Kinderbetreuung im Notfall zu verstehen? puterviren, Trojaner, Würmer oder ähnlicher Schadsoftware (z. B. infol­ 13.1 Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die ge einer Online-Attacke) Daten verloren oder werden diese beschädigt, Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit Ihnen in häuslicher Ge­ so dass sie nicht mehr lesbar sind, unterstützen wir Sie telefonisch meinschaft leben, wenn Sie oder eine versicherte Person durch Unfall, durch unsere Technik-Hotline (IT-Assistance gemäß Ziffer 24) bei der Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Be­ Analyse und Behebung des Problems (z. B. durch die Reaktivierung des treuung der Kinder gehindert sind und Sie oder eine andere Person zur letzten Wiederherstellungspunktes des Betriebssystems oder die Instal­ VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 27 von 29 [Seite 28] lation des letzten verfügbaren Backups). Bei Bedarf stellen wir Ihnen – Dachdecker, eine Datenrettungssoftware zur Verfügung, mit deren Hilfe eine Daten­ rettung versucht werden kann. – Elektroinstallateure 17.2 Ist eine Datenrettung auf dem vorstehend aufgezeigten Weg nicht – Gas- und Heizungsinstallateure, möglich beziehungsweise gelingt eine solche nicht, vermitteln wir nach – Glaser, entsprechender Anforderung Ihrerseits, sofern nötig und erfolgverspre­ chend, ein Folgegespräch mit einem Experten eines externen IT-Fach­ – Schlüsseldienste, betriebes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. – Wach- und Sicherheitsdienste, Der Experte erörtert mit Ihnen weitere technisch mögliche Maßnahmen – Fachleute für Einbruchmelde- und sonstige Gefahrenmeldeanlagen, zur Datenrettung. Sofern von Ihnen gewünscht sowie nötig und erfolg­ Videoüberwachungsanlagen versprechend, wird ein Datenrettungsversuch durch den IT-Fachbetrieb vorgenommen. – Rohrreinigungsfirmen. 17.3 Die Kosten für die von uns zur Verfügung gestellte Datenrettungs­ 23.2 Die Kosten für die Handwerker und Dienstleister tragen Sie bezie­ software übernehmen wir. Ebenso tragen wir die Kosten für den Einsatz hungsweise die versicherte Person. des externen IT-Fachbetriebes gemäß Ziffer 17.2. Dies gilt auch für die Kosten, die durch einen Datenrettungsversuch in dem IT-Fachbetrieb 24. Was ist unter IT-Assistance zu verstehen? entstehen sowie für die Kosten für das Einsenden des Datenträgers 24.1 Technik-Hotline dorthin. 24.1.1 Benötigen Sie oder eine versicherte Person Hilfe im alltäglichen 18. entfällt privaten Umgang mit Computern, Smartphones oder sonstiger Heim- 19. Was ist unter der Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit elektronik, steht Ihnen beziehungsweise der versicherten Person rund im Notfall zu verstehen? um die Uhr ein Ansprechpartner unserer Technik-Hotline zur Verfügung. 19.1 Wir organisieren eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung, wenn 24.1.2 Unterstützung bieten wir hierbei im Umgang mit Geräten, die für die versicherte Wohnung unvorhergesehen (zum Beispiel durch Brand- den privaten Bereich entwickelt wurden – wie zum Beispiel Smart­ oder Wasserschaden) unbewohnbar wurde und wenn für Sie oder eine phones, Tabletcomputer, Personalcomputer, Drucker, Scanner, Netz­ versicherte Person die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil werkrouter, Digitalkameras, Spielekonsolen, Fernsehgeräte. Bei Soft­ nicht zumutbar ist. wareproblemen können wir in der Regel ebenfalls nur dann helfen, wenn es sich um Software handelt, deren Einsatz im privaten Bereich 19.2 Die Übernachtungskosten tragen Sie beziehungsweise die versi­ üblich ist. Server-Anwendungen und Betriebssysteme sowie andere cherte Person. Software, die üblicherweise für den gewerblichen Bereich entwickelt wurden, können nicht von uns unterstützt werden. 20. Was ist unter Organisation der Bewachung Ihrer Wohnung im Not- fall zu verstehen? 24.1.3 Im Rahmen der Technik-Hotline stehen wir Ihnen beziehungswei­ se der versicherten Person entweder rein telefonisch zur Verfügung 20.1 Wir organisieren die Bewachung der versicherten Wohnung durch oder bei Computerproblemen auf Wunsch auch zusätzlich mittels einer regelmäßige Kontrollen durch Wachpersonal, wenn die Wohnung unbe­ so genannten Remote-Sitzung, bei der wir uns über das Internet auf den wohnbar wurde und Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen betreffenden Computer aufschalten. Bei einer derartigen Aufschaltung keinen ausreichenden Schutz bieten. können wir insbesondere folgende Unterstützung für den alltäglichen 20.2 Die Kosten für die Bewachung tragen Sie beziehungsweise die ver­ privaten Umgang bieten: sicherte Person. – Hilfestellung und Unterstützung beim Umgang mit der Hard- und Soft­ 21. Was ist unter Organisation der Möbelunterstellung im Notfall zu ware, verstehen? – Installation beziehungsweise Deinstallation von Software, Updates 21.1 Wir organisieren den Transport und die Unterstellung von Einrich­ oder Service Packs, tungsgegenständen, wenn diese wegen eines unvorhergesehenen – Installation und Konfiguration von neuer Hardware (z. B. Drucker), Schadens an der versicherten Wohnung vorübergehend anderweitig untergebracht werden müssen. – Beratung zur Performancesteigerung der Hardware, 21.2 Die Kosten für den Transport und für die Unterstellung der Einrich­ – Information zu neuer Hard- und Software, tungsgegenstände tragen Sie beziehungsweise die versicherte Person. – Konfiguration des Betriebssystems und von Anwendungen. 22. Was ist unter Archivierung und Unterstützung bei der Wiederbe- schaffung von Dokumenten (Dokumentendepot) zu verstehen? 24.1.4 Eine Zusage oder Garantie dafür, dass wir ein gemeldetes Pro­ blem lösen können, besteht nicht. Sollten wir in der mit Ihnen verein­ 22.1 Senden Sie uns per Post oder per Email Kopien wichtiger Doku­ barten Zeit keine Lösung finden, können wir jedoch einen Fachbetrieb mente von Ihnen oder einer versicherten Person (maximal 50 DIN A4- empfehlen, der auf Ihre Kosten beziehungsweise Kosten der versicher­ Seiten), archivieren wir diese in elektronischer Form. Kommen Ihnen die ten Person mit der weiteren Problemlösung beauftragt werden kann. Originaldokumente abhanden, so stellen wir Ihnen beziehungsweise der versicherten Person die archivierten Kopien auf Anforderung unverzüg­ 24.1.5 Wird Unterstützung zu einem Gerät oder einer Software benöti­ lich per Telefax, Post oder E-Mail zur Verfügung. Außerdem unterstützen gt, kann es erforderlich sein, dass wir hierzu im Internet die entspre­ wir Sie beziehungsweise die versicherte Person bei der Beschaffung chenden Handbücher / Bedienungsanleitungen beschaffen müssen. von Ersatzdokumenten durch Nennung der zuständigen Behörden und Sind derartige Unterlagen in einem solchen Fall weder in deutscher Weiterleitung öffentlich zugänglicher Informationen darüber, welche noch in englischer Sprache zugänglich, können wir die Serviceleistung Unterlagen für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind. nicht erbringen. Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behan­ Ebenfalls nicht erbringen können wir die Serviceleistung bei rechtswid­ deln. Die von Ihnen zugesandten Kopien in Papierform werden wir nach rig (ohne Lizenz) verwendeter Software. dem Einscannen vernichten beziehungsweise auf Ihren ausdrücklichen Sie haben vor dem Remote-Zugriff auf die Hardware geeignete Sicher­ Wunsch an Sie zurückschicken. heitskopien der am Gerät gespeicherten Dateien und Software auf 22.2 Für die Archivierung der Dokumente stellen wir Ihnen beziehungs­ einem separaten externen Datenträger anzufertigen. Da in vielen Fällen weise der versicherten Person keine Kosten in Rechnung. zur Erbringung der Serviceleistung die Originalsoftware erforderlich ist, sind Sie verpflichtet, diese im Fall der Inanspruchnahme der Service- 23. Was ist unter Benennung von Handwerkern und Dienstleistern zu leistung bereit zu halten und dafür zu sorgen, dass Sie über die erforder­ verstehen? liche Lizenz des Herstellers verfügen. 23.1 Unabhängig von einem Schadenfall steht Ihnen und den versi­ 24.1.6 Wir unterstützen Sie beziehungsweise die versicherten Personen cherten Personen unser Netzwerk zur Verfügung. Auf Wunsch werden mit der Technik-Hotline bei bis zu 12 Problemstellungen pro Versiche­ Handwerker und Dienstleister aus folgenden Gewerken beziehungswei­ rungsjahr. se Tätigkeitsfeldern benannt: 24.2 Cloud zur Online-Datensicherung – Sanitärinstallateure, VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 28 von 29 [Seite 29] 24.2.1 Zur Speicherung beziehungsweise Sicherung von Daten stellen 25. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz, wenn der Wohnge- wir Ihnen und den mitversicherten Personen eine Online-Cloud mit bäudeversicherungsvertrag endet? einem Volumen von 10 GB Speicherkapazität mit maximal drei Benutzern zur Verfügung. Mit Beendigung des Wohngebäudeversicherungsvertrages erlischt auch die Home Assistance Plus. Gegenstand dieser Leistung ist darüber hinaus die Unterstützung bei der Einrichtung und Inbetriebnahme der Online-Datensicherung. 24.2.2 Zur Erbringung der in Ziffer 24.2.1 Absatz 2 genannten Unterstüt­ zung steht Ihnen telefonisch die Technik-Hotline nach Ziffer 24.1 zur Ver­ fügung, um insbesondere – Hilfestellung bei der Registrierung für den Online-Zugang, – Unterstützung bei der Einrichtung und Inbetriebnahme und – Beratung über eine empfehlenswerte Sicherungsstrategie zu geben. 24.2.3 Ein Zugriff auf die im Rahmen der Online-Datensicherung ver­ arbeiteten beziehungsweise gespeicherten Daten ist ausschließlich durch Sie möglich. Wir haben weder Zugriff auf diese Daten noch auf die entsprechenden Benutzer- und Zugangsdaten. Die sichere Verwah­ rung der Zugangsdaten für den Zugriff auf die Online-Datensicherung liegt in Ihrer Verantwortung und wir übernehmen diesbezüglich keiner­ lei Haftung. 24.2.4 Es obliegt Ihnen zu kontrollieren, ob die Online-Datensicherung korrekt durchgeführt wurde. Wir übernehmen keinerlei Haftung für den durch die unsachgemäße Verwendung der Online-Datensicherung ent­ stehenden Verlust oder die Beschädigung von Daten oder für Schäden aufgrund von Ursachen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. 24.2.5 Im Falle einer Kündigung oder Beendigung der Home Assistance Plus werden die gespeicherten Dateien vom Versicherer nach vier Wo­ chen zur Löschung freigegeben. Sie sind verpflichtet, geeignete Siche­ rungskopien anzulegen. 24.3 Unterstützung im Umgang mit den allgemeinen Gefahren des Inter­ netgebrauchs, wie zum Beispiel Cyber-Mobbing und Cyber-Crime 24.3.1 Benötigen Sie oder eine versicherte Person Hilfe oder Beratung im Umgang mit den allgemeinen Gefahren des Internetgebrauchs, wie zum Beispiel Cyber-Mobbing und Cyber-Crime, stehen hierfür ebenfalls die Mitarbeiter unserer Technik-Hotline nach Ziffer 24.1 zur Verfügung. 24.3.2 Bei Cyber-Mobbing handelt es sich zum Beispiel um Verunglimp­ fungen in sozialen Netzwerken durch andere Teilnehmer. Bei Cyber- Crime handelt es sich insbesondere um Betrug im Internet, wie z. B. das Ausspähen von Passwörtern oder Zugangsdaten („Phishing“) oder Identitätsdiebstahl. Wir bieten Begleitung und Unterstützung bei der Beurteilung, ob ein Cyber-Risiko vorliegt und welche weiteren Schritte durch Sie unternommen werden könnten (wie zum Beispiel die Lö­ schung von Profilen, Accounts, Daten oder Fotos, Sperrung von Zugän­ gen, Änderung von Passwörtern oder Zugangsdaten etc.). 24.4 Im Rahmen der IT-Assistance nach Ziffer 24.1 bis 24.3 übernehmen wir keine Haftung für Schäden welcher Art auch immer (einschließlich Datenverlust), die durch eine von uns nicht zu vertretende Fehlbedie­ nung von Hard- oder Software durch Sie beziehungsweise eine versi­ cherte Person auftreten. Eine Erbringung der Serviceleistung vor Ort ist nicht möglich. Ausgeschlossen ist die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, – wenn die Ursache des Problems vor dem Inkrafttreten des Vertrages liegt, – wenn das Problem auf einen Missbrauch oder einen absichtlichen Fehlgebrauch der Hard- und Software zurückzuführen ist, – wenn das Problem auf eine wissentliche Nutzung der Hard- und Soft­ ware für einen Zweck oder auf eine Weise, für den beziehungsweise die die Hard- und Software nicht bestimmt war, zurückzuführen ist. Wir übernehmen keine Garantie, Gewährleistung oder Haftung für die Funktionstüchtigkeit von zu installierender Hard- und Software. Wir können keine Software zur Verfügung stellen, anbieten, verkaufen oder sonst vertreiben. Empfehlen wir Ihnen beziehungsweise einer versi­ cherten Person eine Software, so kommt der jeweilige Lizenzvertrag zu der Software ausschließlich zwischen Ihnen und dem Hersteller zustan­ de. Werden im Rahmen der Erbringung der Serviceleistungen strafrechtlich relevante Tatbestände aufgedeckt, können diese von uns zur Anzeige gebracht werden. VWW 800 (03.23) Cosmos Versicherung AG Seite 29 von 29