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Insurance broker / Supplementary health insurance in Germany / Policy wording archive

Hallesche MEGA.Clinic Mega Clinic Ri: the policy wording in full

Gleiche Krankenhausleistungen wie MEGA.ClinicAR, aber ohne Alterungsrückstellungen, für 21 bis 60 Jahre mit Beitrag nach Altersgruppe und planmäßiger Umstellung in die Stufe AR.

German market: tariffs for people living in Germany.

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I authorise Hallesche to collect payments from my account by direct debit. At the same time, I instruct my bank to pay the direct debits it draws on my account. Note: I may request a refund of the amount debited within eight weeks of the debit date, under the terms agreed with my bank. Hallesche will send the creditor identifier and the mandate reference with the confirmation.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Hallesche MEGA.Clinic Mega Clinic Ri from Hallesche (Supplementary health insurance in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 74 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Plan type (modular, all-in-one, reimbursement or provider network)yes„Der Tarif MEGA.Clinic steht in 2 Tarifstufen zur Verfügung:“I, page 2
Insurable persons (statutory insured only, or also civil servants and self-employed)yes„in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und zu Beginn der Versicherung in Deutschland wohnen.“II, page 2
Benefit requires prior payment by the statutory health fundyes„Wir ziehen von unserer Erstattung die Leistungen ab, die die GKV zu erbringen hat. Deren Leistungen muss der Versicherte deshalb vorab in vollem Umfang in Anspruch nehmen und uns stets nachweisen.“III, page 2
Free choice of doctor, naturopath and therapist (no gatekeeper or network obligation)not addressed
Annual deductiblenot addressed
Direct billing with hospital or doctor (hospital card, no advance payment)not addressed

Inpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Accommodation in a double roomyes, up to the sum insured„den Zuschlag für ein Zweibettzimmer und angemessene Zuschläge für einen besonderen Komfort“IV 2.1, page 2
Accommodation in a single roomno„Ist der Versicherte im Einbettzimmer, erstatten wir die Wahlleistungen, die bei einer Unterkunft im Zweibettzimmer angefallen wären.“IV 2.2, page 3
Private treatment by the chief physician or a doctor of choice in hospitalyes, up to the sum insured„die gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung.“IV 2.1, page 2
Reimbursement beyond the maximum rate of the German medical fee scale (3.5 times) under a fee agreementnot addressed
Free choice of hospital (extra costs of a hospital other than the nearest suitable one)not addressed
Treatment in private clinics without statutory approvalyes, up to the sum insured„Wir erstatten 100% der verbleibenden Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen, wenn die GKV diese nicht in voller Höhe erstattet hat.“IV 6, page 3
Hospital daily allowance per day of inpatient treatmentnot addressed
Substitute daily allowance when private hospital options are not usedyes, up to EUR 90„Wir zahlen Ihnen ein Ersatztagegeld in Höhe von 30 € für jeden Tag im Krankenhaus, für den Sie von uns keine Erstattung der Kosten für ein Zweibettzimmer verlangen.“IV 4.1, page 3
Rooming-in (accommodation of a companion when a child is in hospital)yes, up to the sum insured„Wir erstatten 100% der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils im Krankenhaus“IV 8, page 3
Statutory hospital co-payment covered (10 euros per day)not addressed
Outpatient surgery with private medical servicesyes, up to the sum insured„100% der verbleibenden Kosten für die privatärztliche Behandlung.“V 3.1, page 4
Private options for inpatient psychiatric and psychosomatic treatmentnot addressed

Outpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Treatment by a naturopath (Heilpraktiker)not addressed
Annual maximum for naturopaths and natural remediesnot addressed
Reimbursement up to the maximum rates of the naturopath fee schedule (GebüH)not addressed
Recognised methods (Hufeland list, including non-conventional methods)not addressed
Osteopathynot addressed
Spectacle lenses, frames and contact lensesnot addressed
Period within which the glasses amount is paid once (for example every two years)not addressed
Optician's eye test is sufficient, no ophthalmologist prescription needednot addressed
Laser eye surgery for refractive correction (LASIK, LASEK, lens implant)not addressed
Hearing aids beyond the statutory sharenot addressed
Check-ups beyond statutory screening programmesnot addressed
Self-pay health services (IGeL) such as ultrasound, glaucoma and skin cancer screeningnot addressed
Travel vaccinations and malaria prophylaxisnot addressed
Medication not paid by the statutory fund (over the counter, herbal, homeopathic)not addressed
Medical aids beyond statutory cover (insoles, bandages, compression stockings)not addressed
Statutory co-payments for medication, therapies and aids coverednot addressed
Private outpatient treatment (billed as a private patient at specialists)not addressed
Outpatient psychotherapy beyond statutory covernot addressed

Travel abroad

PointRuleWording (German)Clause
Travel medical insurance includednot addressed
Maximum duration per tripnot addressed
Medically reasonable repatriation to home countrynot addressed

Waiting periods and acceptance

PointRuleWording (German)Clause
General waiting periodnone„Abweichend von § 3 MB/KK 2009 gelten für diesen Tarif keine Wartezeiten.“IX, page 5
Special waiting period (childbirth, psychotherapy, laser eye surgery, hearing aids)none„Abweichend von § 3 MB/KK 2009 gelten für diesen Tarif keine Wartezeiten.“IX, page 5
Waiting period waived after an accident or credited from previous covernot addressed
Health questions in the applicationnot addressed
Look-back period of the health questionsnot addressed
Exclusion of ongoing or recommended treatmentyes„Ist die Versicherte bei Stellung des Versicherungsantrages schwanger und ist dies da bereits ärztlich festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen.“VI, page 5

Benefit limits

PointRuleWording (German)Clause
Annual maximum across all benefitsnot addressed
Benefit cap in the first policy yearnot addressed
Benefit cap in the second policy yearnot addressed
Benefit cap in the third policy yearnot addressed
Policy year from which the initial cap no longer appliesnot addressed
Accident consequences outside the initial capnot addressed

Contract and premium

PointRuleWording (German)Clause
Maximum entry ageyes„muss zwischen 21 und 60 Jahre alt sein.“II, page 2
Cover ends on reaching a maximum ageyes„Die Versicherung nach Tarifstufe MEGA.ClinicRi endet spätestens zum 31.12. des Jahres, in dem der Versicherte 60 Jahre alt wird.“X, page 5
Children insurable from birthno„muss zwischen 21 und 60 Jahre alt sein.“II, page 2
Ageing reserves (premium calculated on entry age)no„Tarifstufe MEGA.ClinicRi bildet keine Alterungsrückstellungen.“I, page 2
Premium increases by age bandyes„Danach wird alle 5 Jahre jeweils zum 1. Juli der Beitrag entsprechend der dann erreichten Altersgruppe fällig.“XII, page 6
Premium adjustment rules (trigger factor, trustee, cap)yes„Um den Wert des Schutzes zu erhalten, können wir auch die Höhe der Ersatztagegelder gemäß IV.4. ändern.“XIV, page 6
Insurer waives its ordinary right to terminatenot addressed
Switch to higher plans without new health assessmentyes„Die Umstellung erfolgt ohne erneute Risikoprüfung.“XI 2, page 6
Minimum contract termyes„der Tarif beim Versicherten zum Tag der Beendigung schon mindestens 2 Jahre besteht.“XIII, page 6
Premium refund or bonus for claim-free yearsyes, up to the sum insured„stationär im Krankenhaus behandeln lassen, erhalten Sie eine Gutschrift über dessen“VII, page 5

Austria

PointRuleWording (German)Clause
Special class in hospital (double or single room and doctors' fees)not addressed
Scope of the special class (province, all of Austria, private hospitals, abroad)not addressed
Reimbursement for elective doctors without statutory contractnot addressed
Reimbursement rate for elective doctors as a percentage of the bill after the statutory refundnot addressed
Deductible per hospital stay or per calendar year in the special classnot addressed
Daily cash benefit when staying in the general wardnot addressed

Spain

PointRuleWording (German)Clause
Provider network (cuadro médico) with scope and regional coveragenot addressed
Reimbursement rate outside the network (reembolso) in percentnot addressed
Annual reimbursement limit outside the network (límite anual)not addressed
Co-payment per visit or service (copago)not addressed
Waiting periods (carencias) for surgery, childbirth and diagnosticsnot addressed
Hospital stay in a single room with companion bednot addressed
Exclusion of pre-existing conditionsnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Tarifbedingungen MEGA.Clinic (PM 243u)
[Seite 1] Tarif MEGA.Clinic Krankenhaus-Zusatzversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Fassung Februar 2019 Wesentliche Merkmale des Tarifs MEGA.Clinic Leistungen im Krankenhaus Wir erstatten 100% der Kosten für Wir zahlen • ein Zweibettzimmer • eine Beitragsgutschrift bei langem Kranken- • privatärztliche oder belegärztliche Behandlung hausaufenthalt • Krankentransporte • eine Begleitperson bei versicherten Kindern im Krankenhaus • eine ambulante Aufnahme- und Abschluss- untersuchung • ambulante Operationen im Krankenhaus bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Inhalt I. Welche Tarifstufen gibt es im Tarif VII. Wann erhalten Sie eine Gutschrift über Ihren MEGA.Clinic?............................................................. 2 Beitrag? ..................................................................... 5 II. Wer kann sich versichern? ..................................... 2 VIII. Unter welchen Voraussetzungen bekommen III. Wie berücksichtigen wir die Leistungen der Sie einen Gesundheitsbonus? .............................. 5 GKV? ........................................................................... 2 IX. Welche Wartezeiten sind vereinbart? ............... 5 IV. Was leisten wir für stationäre Behandlungen X. Wann endet die Tarifstufe MEGA.ClinicRi? ...... 5 im Krankenhaus und unter welchen XI. Wann stellen wir die Tarifstufe MEGA.ClinicRi Voraussetzungen?................................................... 2 in die Tarifstufe MEGA.ClinicAR um? ................. 5 V. Was leisten wir für ambulante Behandlungen XII. Welchen Beitrag müssen Sie bezahlen?............ 6 im Krankenhaus und unter welchen Voraussetzungen?................................................... 4 XIII. Wann können Sie den Tarif kündigen? .............. 6 VI. Wann erstatten wir bei Schwangerschaft XIV. Wann können wir die Leistung ändern? ............ 6 nicht? .......................................................................... 5 Fachbegriffe...................................................................... 6 Hallesche PM 243u – 04.25 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 1 von 8 [Seite 2] Der Tarif MEGA.Clinic ist Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Er gilt nur in Verbindung mit • Teil I (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und • Teil II (Tarifbedingungen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. I. Welche Tarifstufen gibt es im Tarif IV. Was leisten wir für stationäre MEGA.Clinic? Behandlungen im Krankenhaus und Der Tarif MEGA.Clinic steht in 2 Tarifstufen zur Ver- unter welchen Voraussetzungen? fügung: 1. Unter welchen Voraussetzungen leisten wir? • Tarifstufe MEGA.ClinicAR bildet ab  Alter 21 Wir leisten,  Alterungsrückstellungen; • wenn der Versicherte in einem Krankenhaus • Tarifstufe MEGA.ClinicRi bildet keine  Alte- stationär behandelt wird und die  Heilbe- rungsrückstellungen. handlung dort medizinisch notwendig ist. Ohne Beide Tarifstufen erstatten die gleichen Leistungen weitere Prüfung gilt die Heilbehandlung als mit Ausnahme des Gesundheitsbonus (siehe VIII.). medizinisch notwendig, wenn die GKV die  allgemeinen Krankenhausleistungen erstat- II. Wer kann sich versichern? tet. Wir sind die Hallesche Krankenversicherung a.G. • wenn der Versicherte eine Vorsorgeuntersu- (Versicherer). In diesem Tarif können sich Personen chung aus medizinischen Gründen stationär im versichern, die Krankenhaus durchführen muss. • in der deutschen gesetzlichen Krankenversi- • wenn die Versicherte stationär im Krankenhaus cherung (GKV) versichert sind und behandelt werden muss, weil sie schwanger ist • zu Beginn der Versicherung in Deutschland oder entbindet. wohnen. Ist die Versicherte bei Stellung des Versicherungs- antrages schwanger und ist dies da bereits ärztlich Zusätzlich gilt für Tarifstufe MEGA.ClinicRi: festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang • Der Versicherte (von der weiblichen Form se- mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen (siehe hen wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit VI.). ab) muss zwischen 21 und 60 Jahre  alt sein. 2. Was erstatten wir für Wahlleistungen? Endet die Versicherung in der GKV, 2.1 Welche Wahlleistungen erstatten wir? • endet auch diese Versicherung oder Wir erstatten • kann von Ihnen auf  Anwartschaft gestellt • den Zuschlag für ein Zweibettzimmer und werden.  angemessene Zuschläge für einen besonde- ren Komfort nach der jeweils gültigen Verein- III. Wie berücksichtigen wir die barung gemäß § 22 Abs. 1 BPflV / § 17 Abs. 1 Leistungen der GKV? KHEntgG. Darunter fallen übliche Komfortele- Wir ziehen von unserer Erstattung die Leistungen mente wie z.B. eine besondere Verpflegung, ab, die die GKV zu erbringen hat. Deren Leistungen Ausstattung (Fernseher, Internetanschluss), muss der Versicherte deshalb vorab in vollem Um- Zimmergröße und Lage. fang in Anspruch nehmen und uns stets nachweisen. • die gesondert vereinbarte privatärztliche Be- handlung. Hallesche PM 243u – 04.25 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 2 von 8 [Seite 3] 2.2 In welcher Höhe erstatten wir diese 5. Was erstatten wir für Leistungen durch Wahlleistungen? Beleghebammen und Belegentbindungs- Wir erstatten 100% der Kosten. pfleger? Ist der Versicherte im Einbettzimmer, erstatten wir Wir erstatten 100% der Kosten für die Leistungen die Wahlleistungen, die bei einer Unterkunft im von Beleghebammen und Belegentbindungspfle- Zweibettzimmer angefallen wären. gern. Dies setzt voraus, dass die Kosten im Rahmen der amtlichen Gebührenordnungen berechnet sind. 3. Was erstatten wir für belegärztliche Leistungen? 6. Was erstatten wir für allgemeine Krankenhausleistungen? Wir erstatten 100% der Kosten für belegärztliche Leistungen. Wir erstatten 100% der verbleibenden Kosten für die  allgemeinen Krankenhausleistungen, wenn 4. Was bekommen Sie, wenn Sie keine die GKV diese nicht in voller Höhe erstattet hat. Bei Erstattung der Kosten für Wahlleistungen/ der GKV bestehende Selbstbehalte bezahlen wir Belegarzt (siehe IV.2. und 3.) verlangen? nicht. 4.1 Kein Zweibettzimmer Hat die GKV für die allgemeinen Krankenhausleis- Wir zahlen Ihnen ein Ersatztagegeld in Höhe von tungen nicht geleistet, erstatten wir dafür auch 30 € für jeden Tag im Krankenhaus, für den Sie von nichts. uns keine Erstattung der Kosten für ein Zweibett- zimmer verlangen. D.h., Sie reichen uns weder einen 7. Was erstatten wir für Fahrten und Zuschlag für ein Zweibettzimmer noch einen Zu- Krankentransporte? schlag für einen besonderen Komfort ein. Wir erstatten 100% der Kosten für die  Hin- und Rückfahrt bzw. den medizinisch notwendigen 4.2 Keine privatärztliche bzw. belegärztliche  Hin- und Rücktransport zum und vom nächsten Behandlung geeigneten Krankenhaus Wir zahlen Ihnen ein Ersatztagegeld in Höhe von 60 € für jeden Tag im Krankenhaus, für den Sie von • an dem Tag, an dem der Versicherte zur statio- uns weder die Erstattung der Kosten für gesondert nären Behandlung im Krankenhaus aufgenom- vereinbarte privatärztliche noch für belegärztliche men bzw. entlassen wird. Behandlung verlangen. 8. Was erstatten wir, wenn Sie Ihr versichertes Kind ins Krankenhaus begleiten? 4.3 Wann bekommen Sie kein Ersatztagegeld? Sie bekommen kein Ersatztagegeld nach 4.1 Wir erstatten 100% der Kosten für die Unterbrin- gung und Verpflegung eines Elternteils im Kranken- • für die Zeit einer stationären  Anschlussheil- haus, behandlung oder • für die Tage, an denen der Versicherte auf der • solange das versicherte Kind stationär im Kran- Intensiv- oder Säuglingsstation behandelt wird. kenhaus behandelt werden muss und • wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im Sie bekommen kein Ersatztagegeld nach 4.1 und 4.2 Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht erreicht hat. • für den Tag, an dem der Versicherte aus dem Krankenhaus entlassen wird, oder • für die Tage, an denen der Versicherte teilstati- onär (weniger als 24 Stunden je Tag) im Kran- kenhaus behandelt wird. Hallesche PM 243u – 04.25 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 3 von 8 [Seite 4] V. Was leisten wir für ambulante • es sich um eine ambulant durchführbare Opera- Behandlungen im Krankenhaus und tion oder einen sonstigen stationsersetzenden unter welchen Voraussetzungen? Eingriff handelt, die im jeweils geltenden  Ka- talog nach § 115b SGB V genannt sind und 1. Unter welchen Voraussetzungen leisten wir? • die GKV eine Vorleistung erbringt. Wir leisten, wenn der Versicherte in einem Kranken- haus die folgenden medizinisch notwendigen ambu- 3.2 Ambulante Vor- und Nachuntersuchung lanten  Heilbehandlungen durchführen lässt: Wir erstatten 100% der verbleibenden Kosten für eine einmalige ambulante Voruntersuchung im • Aufnahme- und Abschlussuntersuchung oder Krankenhaus, wenn • ambulant durchführbare Operation oder sons- tiger stationsersetzender Eingriff sowie die zu- • diese wegen der ambulanten Operation erfolgt gehörigen ambulanten Vor- und Nachuntersu- und chungen bei Vorleistung der GKV. • maximal 4 Wochen vor der ambulanten Opera- tion erfolgt und 2. Was erstatten wir für ambulante Aufnahme- • die GKV eine Vorleistung erbringt. und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus? Wir erstatten 100% der verbleibenden Kosten für Wir erstatten 100% der ärztlichen Kosten jeweils für ambulante Nachuntersuchungen im Krankenhaus, eine einmalige ambulante Aufnahme- und Ab- wenn schlussuntersuchung im Krankenhaus. Dies setzt vo- • diese wegen der ambulanten Operation erfol- raus, dass gen, • diese maximal 4 Wochen vor bzw. innerhalb • notwendig sind, um den Erfolg der ambulanten von 2 Wochen nach einer stationären Behand- Operation zu sichern, lung im Krankenhaus (siehe IV.1.) stattfindet • innerhalb von 2 Wochen nach der Operation er- und folgen und • sie der liquidationsberechtigte Krankenhaus- • die GKV eine Vorleistung erbringt. oder Belegarzt durchführt. Erbringt die GKV keine Vorleistung für die ambu- 3. Was erstatten wir, wenn der Versicherte lante Operation leisten wir auch für die Vor- und ambulant im Krankenhaus operiert wird? Nachuntersuchungen nicht. 3.1 Ambulante Operation Um leisten zu können, brauchen wir stets folgende Lässt sich der Versicherte ambulant operieren, er- Informationen: statten wir 100% der verbleibenden Kosten für die privatärztliche Behandlung. • alle Rechnungen, • den Namen und Ort des Krankenhauses, in dem Wir erstatten auch die verbleibenden Kosten für die ambulante Operation stattfand und • die mit der ambulanten Operation zusammen- • ärztliche Unterlagen, aus denen sich die jeweili- hängenden Kosten für  anästhesiologische gen  Operationen- und Prozedurenschlüssel Leistungen und (OPS) ergeben. • Leistungen, die im direkten medizinischen Zu- sammenhang mit der ambulanten Operation 3.3 Zahnärztliche Behandlungen erforderlich sind. Dazu gehören z.B. Laborun- Die Kosten für  zahnärztliche Behandlungen wer- tersuchungen,  radiologische,  histologi- den nicht erstattet. sche und pathologische Leistungen. 4. Was erstatten wir für Fahrten und Unsere Erstattung setzt voraus, dass Krankentransporte? • die ambulante Operation im Krankenhaus von Wir erstatten 100% der Kosten für die  Hin- und einem dort tätigen Arzt, Krankenhaus- oder Be- Rückfahrt bzw. den medizinisch notwendigen legarzt durchgeführt wird, Hallesche PM 243u – 04.25 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 4 von 8 [Seite 5]  Hin- und Rücktransport zum und vom nächsten Die Höhe des Bonus ist abhängig vom  Alter des geeigneten Krankenhaus Versicherten zum Auszahlungszeitpunkt und be- trägt: • am Tag der ambulanten Operation. • Alter 24 – 50: 30 € VI. Wann erstatten wir bei • Alter 51 – 80: 60 € Schwangerschaft nicht? • ab Alter 81: 90 € Ist die Versicherte bei Stellung des Versicherungs- antrages schwanger und ist dies da bereits ärztlich IX. Welche Wartezeiten sind vereinbart? festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang Abweichend von § 3 MB/KK 2009 gelten für diesen mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen. D.h., Tarif keine  Wartezeiten. wir erbringen keine Leistungen • für die Behandlung der Schwangerschaft, X. Wann endet die Tarifstufe • für die Entbindung und MEGA.ClinicRi? • für die Behandlung von Komplikationen wäh- Die Versicherung nach Tarifstufe MEGA.ClinicRi en- rend der Schwangerschaft und Entbindung. det spätestens zum 31.12. des Jahres, in dem der Versicherte 60 Jahre alt wird. VII. Wann erhalten Sie eine Gutschrift über Ihren Beitrag? XI. Wann stellen wir die Tarifstufe Muss sich der Versicherte länger als 8 Wochen unun- MEGA.ClinicRi in die Tarifstufe terbrochen stationär im Krankenhaus behandeln MEGA.ClinicAR um? lassen, erhalten Sie eine Gutschrift über dessen Bei- 1. Wann stellen wir planmäßig um? trag für den Monat, in den der 1. Tag der 9. Woche Die Tarifstufe MEGA.ClinicRi stellen wir in die Tarif- fällt (siehe  Beispiel). stufe MEGA.ClinicAR wie folgt um: Geht die Behandlung ununterbrochen weiter, erhal- Zum 1. Juli des 7. Kalenderjahres, das auf die Auf- ten Sie auch eine Gutschrift für die folgenden Mo- nahme in diesen Tarif folgt. nate, in denen der Versicherte mindestens einen Tag behandelt wurde. Die Umstellung teilen wir Ihnen spätestens einen Monat davor mit. Sie können dieser Umstellung in- VIII. Unter welchen Voraussetzungen nerhalb von 2 Monaten nach dem Tag der Umstel- bekommen Sie einen Gesundheits- lung in  Textform widersprechen. bonus? Widersprechen Sie der Umstellung, stellen wir In der Tarifstufe MEGA.ClinicAR zahlen wir Ihnen ei- 5 Jahre später zum 1. Juli erneut um. Dieser Umstel- nen Gesundheitsbonus. Dies setzt voraus, lung können Sie unter den gleichen Voraussetzun- gen (s.o.) widersprechen. Dieser Prozess wiederholt • dass der Versicherte für 3 volle Kalenderjahre sich dann alle 5 Jahre. hintereinander keine Leistungen gemäß IV. und V. beansprucht, Wird der Versicherte 60 Jahre alt, bevor MEGA.ClinicRi in MEGA.ClinicAR umgestellt ist, stel- • im ersten der 3 Kalenderjahre mindestens len wir zum 1. Januar des nächsten Jahres um. 21 Jahre  alt ist und • MEGA.ClinicAR während dieses Zeitraumes bis Widersprechen Sie dieser Umstellung nach den ge- zur Auszahlung des Bonus  ununterbrochen nannten Voraussetzungen (s.o.), endet die Versiche- bestanden hat. rung zum 31.12. des Jahres, in dem der Versicherte 60 Jahre alt wird. Wir zahlen den Gesundheitsbonus dann jeweils im folgenden Jahr aus. Hallesche PM 243u – 04.25 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 5 von 8 [Seite 6] 2. Wann und wie können Sie darüber hinaus XIII. Wann können Sie den Tarif umstellen? kündigen? Sie können zum nächsten Monatsersten wie folgt Abweichend von § 13 Abs. 1 MB/KK 2009 können Sie umstellen: den Tarif zum Ende eines jeden Monats kündigen. • jederzeit von Tarifstufe MEGA.ClinicRi in Tarif- Dies setzt voraus, dass stufe MEGA.ClinicAR oder • uns die Kündigung mindestens 15 Tage vorher • von Tarifstufe MEGA.ClinicAR in Tarifstufe in  Textform erreicht und MEGA.ClinicRi. Hier müssen Sie beachten, dass • der Tarif beim Versicherten zum Tag der Been- MEGA.ClinicRi zum Ende des Jahres endet, in digung schon mindestens 2 Jahre besteht. dem der Versicherte 60 Jahre alt wird (siehe X.). XIV. Wann können wir die Leistung Die Umstellung erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. ändern? Der Beitrag wird nach dem  Alter des Versicherten Um den Wert des Schutzes zu erhalten, können wir jeweils zum Zeitpunkt der Umstellung berechnet. auch die Höhe der Ersatztagegelder gemäß IV.4. än- Stellen Sie aus Tarifstufe MEGA.ClinicAR in Tarif- dern. Darüber hinaus können wir auch die Beträge stufe MEGA.ClinicRi um, so bleibt die bereits gebil- des Gesundheitsbonus gemäß VIII. anpassen. Dazu dete  Alterungsrückstellung erhalten. Wechseln muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Sie dann zurück, wird diese angerechnet. Endet die Versicherung in Tarifstufe MEGA.ClinicRi Fachbegriffe ohne dass Sie sie in MEGA.ClinicAR umgestellt ha- Hier erläutern wir Ihnen die mit  gekennzeichne- ben, erlöschen alle erworbenen Rechte. Die Bei- ten Fachbegriffe, die wir in unseren Bedingungen träge und ggf. aus MEGA.ClinicAR gebildete Alte- verwenden. rungsrückstellungen zahlen wir nicht zurück. Allgemeine Krankenhausleistungen XII. Welchen Beitrag müssen Sie Wenn das Krankenhaus nach dem Krankenhausent- bezahlen? geltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegesatz- verordnung (BPflV) abrechnet, gelten als allge- Der Beitrag ist abhängig vom  Alter des Versicher- meine Krankenhausleistungen die Entgelte nach § 7 ten. KHEntgG. Dazu gehören z.B. Für die Tarifstufe MEGA.ClinicRi gilt: • Fallpauschalen und • Sie bildet keine  Alterungsrückstellung. Des- • Zusatzentgelte. halb wird bei einer Änderung der Beiträge keine Alterungsrückstellung angerechnet. § 8a Wenn das Krankenhaus nicht nach dem Kranken- Abs. 2 MB/KK 2009 gilt nicht. hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespfle- gesatzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als all- • Bei Aufnahme in die Tarifstufe MEGA.ClinicRi gemeine Krankenhausleistungen ist der Beitrag der entsprechenden Alters- gruppe abhängig vom  Alter des Versicherten • die Kosten für einen Aufenthalt im Drei- oder zu bezahlen. Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) Ab dem 1. Juli des 5. Kalenderjahres das auf die einschließlich Aufnahme folgt, gilt der Beitrag entsprechend • ärztlicher Leistungen und der dann erreichten Altersgruppe. Danach wird • Nebenkosten. alle 5 Jahre jeweils zum 1. Juli der Beitrag ent- sprechend der dann erreichten Altersgruppe Alt/Alter fällig. Das Alter berechnen wir, indem wir vom Kalender- jahr Ihr Geburtsjahr abziehen, z.B. 2025 – 1989 = 36. Hallesche PM 243u – 04.25 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 6 von 8 [Seite 7] Alterungsrückstellung Beispiel: Gutschrift über Ihren Beitrag Die Alterungsrückstellungen dienen als Vorsorge Beginn der Krankenhausbehandlung: 06.02.2025 dafür, dass mit steigendem Alter mehr Leistungen in 8 Wochen später: 02.04.2025 Anspruch genommen werden. In den Tarifen mit Al- Ist der Versicherte am 03.04.2025 (1. Tag der 9. Wo- terungsrückstellungen kalkulieren wir den Beitrag che) noch im Krankenhaus, erhalten Sie eine Gut- so, dass er in jungen Jahren höher ist als die tatsäch- schrift in Höhe des Beitrages für den Versicherten lich in Anspruch genommene Leistung. Die Differenz für den Monat April. legen wir zunächst in der Alterungsrückstellung ver- zinslich an. Wenn in späteren Jahren die Kosten für Ist der Versicherte am 01.05.2025 noch im Kranken- die Leistungen dann über dem Beitrag liegen, schlie- haus, erhalten Sie auch den Beitrag für den Monat ßen wir die Lücke durch Entnahme aus den Alte- Mai gutgeschrieben. rungsrückstellungen. In diesen Tarifen steigt der Beitrag nicht infolge des Alters an. Fahrt Unter Fahrt verstehen wir die Fahrt z.B. Anästhesiologische Leistungen • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Anästhesiologie umfasst die allgemeine Betäubung • im Taxi oder (Narkose) und die örtliche Betäubung einschließlich • mit dem Auto. Vor- und Nachbehandlung. Dazu gehören auch • die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen Heilbehandlung während operativer Eingriffe, Heilbehandlung ist die Behandlung wegen Krank- • die Wiederbelebung und heit oder Unfallfolgen. Sprechen wir in diesem Tarif • die Intensivtherapie in Zusammenarbeit mit nur von „Behandlung“ dann meinen wir damit Heil- den für das Grundleiden zuständigen Ärzten. behandlungen, aber auch stationäre Vorsorgeunter- suchungen und Behandlungen wegen Schwanger- Angemessene Zuschläge für einen besonderen schaft. Komfort Wir richten uns nach der gemeinsamen Empfehlung Histologische und pathologische Leistungen gemäß § 22 Abs. 1 BPflV / § 17 Abs. 1 KHEntgG zur Hier werden z.B. Gewebeproben untersucht. Gründe Bemessung der Entgelte für eine Wahlleistung Un- können sein: terkunft. Diese wurde zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen • die Frühdiagnose von Tumoren, Krankenhausgesellschaft vereinbart. • die Klassifizierung von Tumoren (gutartig / bös- artig), Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Abschluss der Wahl- • der Nachweis von Stoffwechselerkrankungen leistungsvereinbarung vom Krankenhaus bestäti- und parasitären, bakteriellen oder entzündli- gen, dass es sich an diese Preisempfehlung hält. chen Erkrankungen. Anschlussheilbehandlung Katalog nach § 115b SGB V Die Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Gemäß § 115b SGB V vereinbaren der GKV- Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an ei- Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesell- nen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. schaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereini- gung (KBV) einen Katalog. In diesem sind alle Ope- Anwartschaft rationen genannt, die ambulant im Krankenhaus zu Während einer Anwartschaft ruhen unsere Leistun- Lasten der GKV durchgeführt werden dürfen. Dies gen und Sie bezahlen einen stark reduzierten Bei- schließt auch die Operationen ein, durch die ein sta- trag. Wir sichern Ihnen aber zu, dass wir nach der An- tionärer Aufenthalt ersetzt werden kann. wartschaft wieder den gleichen Schutz gewähren wie zuvor. Dabei berücksichtigen wir nicht, ob sich Dazu gehören z.B. Operationen bei Leisten- oder der Gesundheitszustand des Versicherten ver- Nabelbrüchen, arthroskopische Eingriffe an Knie schlechtert hat. Hallesche PM 243u – 04.25 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 7 von 8 [Seite 8] oder Schulter oder die Entfernung von Krampf- adern. Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Der OPS ist die amtliche Klassifikation zum Ver- schlüsseln von • Operationen, • Prozeduren und • allgemein medizinischen Maßnahmen im stati- onären Bereich und beim ambulanten Operie- ren. Radiologische Leistungen Radiologie umfasst alle Bereiche der Bildgebung zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken. Dazu gehören z.B. • Röntgenstrahlen, • Computertomographie, • Magnetresonanztomographie und • Ultraschall. Textform Textform bedeutet schriftlich. Es ist aber keine ei- genhändige Unterschrift notwendig, z.B. reicht eine E-Mail. Transport Transport bedeutet, dass der Versicherte so krank oder verletzt ist, dass er nicht mit eigenen oder öf- fentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Er muss z.B. im Krankenwagen transportiert werden. Ununterbrochen Es gab keine Unterbrechung durch Anwartschaft oder Kündigung. Wartezeit Wartezeit ist die Zeit, in der der Versicherte noch keinen Schutz aus der Versicherung hat. Sie rechnet vom Beginn der Versicherung an. Zahnärztliche Behandlungen Darunter verstehen wir Zahnbehandlungen, Zahner- satz und kieferorthopädische Maßnahmen. Hallesche PM 243u – 04.25 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 8 von 8