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Insurance broker / Term life insurance (Risikolebensversicherung) / Policy wording archive

HUK-COBURG Classic: the policy wording in full

Grundlinie der Risikolebensversicherung mit gleichbleibender, fallender oder verbundener Summe, weltweitem Schutz und Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung nur bei Geburt, Adoption oder Immobilienkauf.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Your broker mandate

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy HUK-COBURG Risikolebensversicherung Classic from HUK-COBURG (Term life insurance (Risikolebensversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 64 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured (death benefit)as stated in the policy schedule„Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung stirbt.“§ 1 (2), page 1
Level sum insured over the whole termyes„Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung stirbt.“§ 1 (2), page 1
Decreasing sum insured (linear or annuity based, for loan protection)yes„Die Versicherungssumme fällt jährlich.“§ 1 (2), page 1
Joint life (two insured persons, payment on the first death)yes„Bei gleichzeitigem Tod beider Versicherten zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal.“§ 1 (2), page 1
Immediate cover from receipt of the application (provisional cover until acceptance)not addressed
Worldwide scope (including travel and temporary stays abroad)yes„Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.“§ 1 (1), page 1
Maximum entry agenot addressed
Maximum age at expiry of the policynot addressed

Increase and extension options

PointRuleWording (German)Clause
Guaranteed increase on marriage or registered partnershipno„Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz“§ 14 (1), page 7
Guaranteed increase on birth or adoption of a childyes„Geburt eines Kindes“§ 14 (1), page 6
Guaranteed increase on buying or building a property (new loan)yes„Erwerb und Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie mit einem Finanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro“§ 14 (1), page 6
Guaranteed increase on a rise in incomeno„berufliche Veränderung mit nachhaltiger, nachweislicher Einkommenssteigerung“§ 14 (1), page 7
Guaranteed increase on becoming self employedno„Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit als Hauptberuf“§ 14 (1), page 7
Increase without a specific event (in the first policy years)no„können Sie den Versicherungsschutz einmalig auch ohne Eintritt der in Absatz 1 aufgeführten Ereignisse erhöhen.“§ 14 (4), page 7
Maximum amount per increaseyes, up to EUR 25,000„Sie erhöhen die Versicherungssumme um höchstens 25.000 Euro.“§ 14 (5), page 7
Maximum total of all increasesyes, up to EUR 100,000„Die Versicherungssumme darf sich nicht um mehr als 100.000 Euro erhöhen.“§ 14 (6), page 7
Age limit for guaranteed increasesyes„besteht nur, bis die ältere versicherte Person das 49. Lebensjahr vollendet hat.“§ 14 (3), page 7
Deadline for the increase after the eventyes„Sie können die Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt eines der vorgenannten Ereignisse in Textform bei uns beantragen.“§ 14 (2), page 7
Option to extend the term without a new health checkno„können Sie einmalig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung verlangen.“§ 13 (1), page 6

Benefits and riders

PointRuleWording (German)Clause
Accelerated death benefit for serious illness with limited life expectancyno„zahlen wir auf Antrag die zum Zeitpunkt Ihres Antrags aktuelle, vereinbarte Versicherungssumme bereits vor dem Tod der versicherten Person.“§ 8 (1), page 5
Accidental death rider (double sum on death by accident)not addressed
Children co-insured (payment on the death of a co-insured child)not addressed
Surplus participation as premium offset (payable premium below gross premium)yes„Im Zeitabschnitt, in dem Sie Beiträge zahlen, werden die laufenden Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet.“§ 2 (8), page 2
Surplus participation as death bonus (higher payment on death)yes„Im Zeitabschnitt, in dem Sie keine Beiträge zahlen, besteht die Überschussbeteiligung aus“§ 2 (8), page 2
Right to convert into an endowment or annuity policy without a health checknot addressed
Option to add a disability income ridernot addressed
Premium waiver on occupational disabilitynot addressed
Long term care rider (payment or premium waiver on need for care)not addressed
Guaranteed maximum premium (gross premium) for the whole termno„Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:“§ 29 (1), page 12

Smoker status

PointRuleWording (German)Clause
Definition of non smoker (period without tobacco before application)yes„nicht aktiv geraucht oder Nikotin aufgenommen hat und auch beabsichtigt, dies in der Zukunft nicht zu tun.“§ 23 (1), page 11
E-cigarettes, shisha, cigars and nicotine replacement: classed as smoker or non smokerno„Unter Rauchen verstehen wir, unabhängig von der Nikotinmenge, neben dem Genuss von Tabak unter Feuer auch den Genuss von elektrischen Rauchhilfen wie zum Beispiel E-Zigaretten.“§ 23 (2), page 11
No duty to report taking up smoking laterno„sind Sie verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich in Textform anzuzeigen.“§ 23 (7), page 11
Switch to the non smoker rate after quittingno„gilt diese versicherte Person nach Ablauf der in § 23 Absätze 1 und 2 aufgeführten Zeiträume als Nichtraucher.“§ 24 (1), page 11
Incorrect non smoker statement: only reduction of the benefit, no withdrawalno„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns wahrheitsgemäß und vollständig über Ihr Rauchverhalten zu informieren.“§ 23 (3), page 11

Disclosure and contract

PointRuleWording (German)Clause
Period in which the insurer may rely on a breach of the duty of disclosureyes„Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsabschluss erlöschen unsere Rechte.“§ 6 (16), page 4
Waiver of withdrawal and termination for innocent or slightly negligent non disclosureyes„Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht.“§ 6 (8), page 4
Waiver of retroactive contract adjustment (loading, exclusion) for innocent non disclosureyes„Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu anderen Bedingungen fortzuführen.“§ 6 (11), page 4
Termination by the policyholder (notice, surrender value)yes„Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der Versicherungsperiode kündigen.“§ 21 (1), page 9
No ordinary right of termination for the insurernot addressed
Beneficiary designation (revocable, irrevocable, assignment to the bank)yes„Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll.“§ 17 (2), page 8
Premium deferral (events such as unemployment or parental leave, duration, interest)no„Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen.“§ 18 (7), page 8
Reduction of the sum or paid up status instead of cancellationyes„Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen.“§ 21 (3), page 9
Reinstatement after paid up status without a new health checkyes„sechs Monate nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, verzichten wir auf eine Risikoprüfung.“§ 21 (12), page 10

Exclusions and hazardous pursuits

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of suicide within a waiting periodyes„Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind.“§ 5 (1), page 3
War: passive war risk (death abroad when a war breaks out)yes„Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht: Die versicherte Person war kriegerischen Auseinandersetzungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und nicht aktiv an ihnen beteiligt.“§ 4 (2), page 3
Terrorist attacks without exclusionyes„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“§ 4 (1), page 3
Exclusion for nuclear, biological and chemical weapons (extent)none„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“§ 4 (1), page 3
Diving covered (including deep, wreck and cave diving)yes„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“§ 4 (1), page 3
Aviation: private pilot, gliding, paragliding, parachuting coveredyes„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“§ 4 (1), page 3
Motorsport: races, practice and record attempts coveredyes„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“§ 4 (1), page 3
Ocean sailing and bluewater passages (including single handed and racing) coveredyes„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“§ 4 (1), page 3
Later take up of hazardous pursuits without duty to reportyes„Die Pflicht zur Beantwortung der Fragen zur Anzeigepflicht endet mit der „Annahme des Vertrags“.“§ 6 (1), page 3
Exclusion of death caused by a deliberate criminal act of the insurednot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Absolute and permanent disability included (unable to do any work)not addressed
Total permanent disability (unable to do one's own occupation)not addressed
Additional capital for accidental deathnot addressed
Additional capital for death in a traffic accident (often triple)not addressed
Critical illness: advance payment on diagnosis (cancer, heart attack, stroke)not addressed
Exclusions: list of exclusions and highlighted, signed limiting clausesnot addressed
Waiting period (for death by illness)not addressed
Suicide: excluded in the first policy year (Art. 93 Ley 50/1980)not addressed
Incontestability clause (no challenge after one year, Art. 89 Ley 50/1980)not addressed
Link to a mortgage loan (bank as beneficiary, free choice of insurer under Ley 5/2019)not addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risks (terrorism, natural disasters)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen Risikolebensversicherung
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung Produktlinien: RLV Classic, RLV Premium, RLV Premium Plus, RLVV Classic, RLVV Premium, RLVV Premium Plus, RLVF Classic, RLVF Premium, RLVF Premium Plus RLV 2024.01 V1 In diesen Bedingungen beschreiben wir alle Produktlinien. Regelungen ohne besondere Kennzeichnung durch „Premium Schutz“ oder „Premium Plus Schutz“ gelten für alle Produktlinien. Welche Produktlinie für Ihren Vertrag gilt, finden Sie in den Vertragsunterlagen. Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen- nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,25 % angesetzt. In­halts­ver­zeich­nis § 17 Wer erhält die Leistung? § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 18 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 19 Was gilt bei Abschluss einer Start Police? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? § 21 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? beitragsfrei stellen? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen § 22 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? hat ihre Verletzung? § 23 Was gilt bei Vereinbarung des Nichtrauchertarifs? § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 24 Was gilt bei Vereinbarung des Rauchertarifs? § 8 Was sind die Konditionen für eine vorgezogene Todesfallleistung? § 25 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 9 Was gilt für die Einmalleistung bei schweren Krankheiten? § 26 Welche Kosten und Gebühren dürfen wir Ihnen gesondert in § 10 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? Rechnung stellen? § 11 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 27 Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist § 12 Wann können Sie den Hochzeits-Bonus in Anspruch nehmen? Vertragssprache? § 13 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 28 Wo ist der Gerichtsstand? § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz § 29 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 30 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 15 Wie können Sie die Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan § 31 Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund einer anpassen? kollektivrechtlichen Vereinbarung? § 16 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 32 Was gilt für das Beschwerdemanagement? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir? Tarif RLVF: Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan (1) Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. Wir zahlen die jeweils aktuelle vereinbarte Versicherungssumme, wenn (2) Tarifbeschreibung die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung stirbt. Tarif RLV: Risikolebensversicherung  Die Versicherungssumme fällt jährlich. Erstmals fällt die Versicherungssumme zum ersten Versicherungsjahrestag am Ende der Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte gewählten tilgungsfreien Zeit. Ab diesem Zeitpunkt hängt die jeweilige Person während der Dauer dieser Versicherung stirbt. Höhe der Versicherungssumme von den getroffenen Vereinbarungen – AL7119_RLV2024.01_2024.01_V1 Tarif RLVV: Risikolebensversicherung für zwei unter anderem Zins- und Tilgungssatz – ab. Den bei Vertragsbeginn vereinbarten genauen Verlauf der Versicherungssumme finden Sie in Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme, wenn eine der versi- Ihrem Versicherungsschein. cherten Personen während der Dauer dieser Versicherung stirbt. Bei gleichzeitigem Tod beider Versicherten zahlen wir die vereinbarte Sie können die jeweils gültige Versicherungssumme anpassen. Weitere Versicherungssumme nur einmal. Informationen dazu finden Sie in § 15. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] (3) Vorgezogene Todesfallleistung Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die Überschuss­ Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz beteiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls angewendeten abgeschlossen, zahlen wir unter bestimmten Voraussetzungen die Sonderkondition. aktuelle vereinbarte Versicherungssumme bereits vor dem Tod der (4) Den Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach versicherten Person. Näheres dazu finden Sie in § 8. einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede (4) Einmalleistung bei schweren Krankheiten Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von Überschüssen beigetragen hat. Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, zahlen wir unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Leistung in Höhe von 10 Ihre Versicherung ordnen wir der Bestandsgruppe der Risikolebens­ Prozent der jeweils aktuellen vereinbarten Versicherungssumme, maxi- versicherungen zu. Den Tarif und eine gegebenenfalls angewendete mal jedoch 10.000 Euro. Näheres dazu finden Sie in § 9. Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. (5)  Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen veröffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver- Versicherung gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter bundene Gefahr. Ihrem Tarif und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf (6) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leis- unserer Website. tungen beteiligen wir Sie an Überschüssen. Dadurch können zusätz- liche Leistungen entstehen. Weitere Informationen dazu finden Sie in (5) Der Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag § 2. des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschuss­dekla­ ration. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und § 2 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Sonder­kondition. (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Die für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert. Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen: Vertrag zu? •  W  ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- (6) Wir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2. Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven. •  W  ie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die Absätze 3 bis 5. Da es sich bei dieser Versicherung um eine Risikoversicherung handelt, stehen keine oder nur geringfügige Beträge zur Verfügung, um Kapital •  W  ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem zu bilden. Dadurch entstehen auch keine oder nur geringfügige Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6. Bewertungsreserven. •  W  ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret Wir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 und 8. einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. •  W  arum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Voraussetzung dafür ist: Vertrags nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 9. •  E  s entstehen Bewertungsreserven. •  W  ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie •  D  ie Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrecht- dazu Absatz 10. lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- gen. wenden wir diesen? Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich (2)  Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres ermitteln wir diesen Wert für den Zeitpunkt der Beendigung eines Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und auf- Vertrags. sichtsrechtlichen Vorschriften. Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret Den für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüber­ durch? schusses (7) 1. Laufende Überschussanteile •  s chreiben wir unmittelbar den überschussberechtigten Versiche­ Versicherungen mit gleichbleibender Versicherungssumme und lau- rungs­verträgen gut (Direktgutschrift) oder fender Beitragszahlung erhalten laufende Risikoüberschussanteile. Wir • führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu teilen diese zu jeder Fälligkeit des Beitrags zu. (Mindestzuführung). Den Risikoüberschuss berechnen wir in Prozent der Summe der  Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die Mindest­ Risiko-, Spar- und Kostenbeiträge einer Versicherungsperiode. beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs­ Eventuelle Risikozuschläge oder Zusatzbeiträge für Zusatzversiche- verordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung kann diese Mindest­ rungen berücksichtigen wir dabei nicht. zuführung zur RfB mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde BaFin in 2. Beteiligung an Bewertungsreserven Ausnahmefällen reduziert werden. Zusätzlich teilen wir Ihrem Vertrag bei Beendigung den für diesen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu. Die RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung. mehrere Jahre auszugleichen. Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven vor. Die RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Kapitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann Aufsichtsbehörde abweichen. demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche Regelungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungs- Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung  Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus reserven ganz oder teilweise entfällt. der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. (8) Die Überschussbeteiligung ist abhängig davon, ob Sie Beiträge zahlen: Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? • Im Zeitabschnitt, in dem Sie Beiträge zahlen, werden die laufenden (3) Gleichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet. zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den • Im Zeitabschnitt, in dem Sie keine Beiträge zahlen, besteht die Über- versicherten Risiken zu berücksichtigen. schussbeteiligung aus einem Todesfallbonus. [Seite 3] Den Todesfallbonus geben wir in Prozent der jeweiligen Versicherungs- (3) Wurde die Leistungspflicht durch eine Änderung des Vertrags erweitert summe an. Wir veröffentlichen ihn jährlich im Geschäftsbericht. Der oder wieder in Kraft gesetzt, beginnt die dreijährige Frist neu. Die neue Todesfallbonus wird fällig Frist bezieht sich dann nur auf den geänderten Teil des Vertrags. • bei Tod der versicherten Person oder §6– Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche • mit der vorgezogenen Todesfallleistung. Dabei gilt der Todesfallbonus Folgen hat ihre Verletzung? zum Zeitpunkt des Antrags auf vorgezogene Todesfallleistung. Vorvertragliche Anzeigepflicht Ihr Todesfallbonus reduziert sich, wenn wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags während der Vertragsdauer absenken. In diesem Fall (1) Um unsere Tarife angemessen und fair zu berechnen, müssen wir auf können Sie Ihre Versicherungssumme gegen eine Erhöhung Ihres bestimmte Risiken achten. Um die Risiken in Erfahrung zu bringen, Beitrags entsprechend anpassen. Dabei entfällt eine erneute stellen wir Fragen nach gefahrerheblichen Umständen. Umstände sind Risikoprüfung. Möchten Sie Ihr Recht zur Anpassung nutzen, müssen gefahrerheblich, wenn sie für unsere Entscheidung, den Vertrag über- Sie uns dies innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir Sie auf die haupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, von Bedeutung Überschusssenkung hingewiesen haben, in Textform mitteilen. sind. Sie haben die Pflicht, uns die Fragen wahrheitsgemäß und voll- ständig zu beantworten. Diese Pflicht heißt Anzeigepflicht. Nachdem Sie Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan- die Fragen im Antrag beantwortet haben, reichen Sie den Antrag bei tieren? uns ein. Dieses nennen wir „Abgabe der Vertragserklärung“. Wir prüfen (9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. die Vertragserklärung und stellen Ihnen gegebenenfalls weitere Fragen. Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt Die Anzeigepflicht gilt für Fragen, die wir Ihnen vor und nach Ihrer beeinflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des Vertragserklärung in Textform stellen. Sie schließt gefahrerhebliche Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten. Umstände ein, die erst nach Ihrer Vertragserklärung eintreten. Die Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht Pflicht zur Beantwortung der Fragen zur Anzeigepflicht endet mit der garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen. „Annahme des Vertrags“. Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, muss auch diese unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. (10) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht: (3) Im folgenden Fall werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst von den •  d  en Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen Bewertungs­ gefahrerheblichen Umständen Kenntnis gehabt oder arglistig gehan- reserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir nach den delt: Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). •  E  ine andere Person hat die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen •  d  ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung für Sie beantwortet. gehörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. •  D  iese Person kennt den gefahrerheblichen Umstand oder handelt arglistig. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn auch auf unserer Website. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei (4) Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht haben wir grundsätzlich fol- berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags. gende Möglichkeiten: •  W  ir können vom Vertrag zurücktreten. § 3 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz ? •  W  ir können den Vertrag kündigen. Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos- •  W  ir können den Vertrag ändern. sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht •  W  ir können den Vertrag anfechten. kann entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie Im Folgenden informieren wir Sie, welche der Möglichkeiten wann in können in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere Betracht kommt. Informationen finden Sie in § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 20. Rücktritt Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages und endet um 24.00 Uhr des letzten Tages der vereinbarten Dauer des Vertrags. (5) Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. § 4 – Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie uns Folgendes nachweisen: (1) Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf wel- •  D  ie vorvertragliche Anzeigepflicht ist nicht vorsätzlich verletzt worden. cher Ursache der Versicherungsfall beruht. •  D  ie vorvertragliche Anzeigepflicht ist nicht grob fahrlässig verletzt Wir leisten auch in den folgenden Fällen: worden. •  D  ie versicherte Person stirbt in Ausübung des Polizei- oder Wehr­ Wenn Sie uns einen der folgenden Punkte nachweisen, können wir bei dienstes. einer grob fahrlässigen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht •  D  ie versicherte Person stirbt bei inneren Unruhen. nicht zurücktreten: (2)  Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem •  W  ir hätten den Vertrag auch bei Kenntnis der uns nicht mitgeteilten Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, besteht kein Umstände geschlossen. Versicherungsschutz. •  W  ir hätten den Vertrag zu anderen Bedingungen geschlossen. Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht: Die versicherte Person (6) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn wir vom Vertrag zurücktre- war kriegerischen Auseinandersetzungen außerhalb der Bundesrepublik ten. Deutschland ausgesetzt und nicht aktiv an ihnen beteiligt. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem bestehen: Die § 5 – Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Umstand, der Vertrags drei Jahre vergangen sind. •  n  icht den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles und (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der dreijährigen Frist besteht RLV 2024.01 V1 •  n  icht die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns Folgendes nachgewiesen wird: verursacht hat. Die Tat wurde in einem den freien Willen ausschließenden Zustand Unsere Leistungspflicht entfällt im vorstehend genannten Fall, wenn die krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Anzeigepflicht arglistig verletzt wurde. [Seite 4] (7) Der Vertrag endet, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt, wenn er durch Erklärungsempfänger Rücktritt aufgehoben wird. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie (19) Unsere Rechte nach den Absätzen 5 bis 12 sowie zur Anfechtung üben nicht verlangen. wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber Kündigung abgeben. Nach Ihrem Tod geben wir unsere Erklärung gegenüber fol- (8) Beruht die Verletzung der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf genden Personen ab: grober Fahrlässigkeit, ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen. In die- •  H  aben Sie uns eine Person als Bevollmächtigte genannt, erhält diese sem Fall können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem unsere Erklärung. Monat kündigen. Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht. •  F  alls der Aufenthalt dieser Person nicht ermittelt werden kann oder von Ihnen niemand benannt wurde, erhält ein Bezugsberechtigter (9) Wir können nicht kündigen, wenn Sie uns einen der folgenden Punkte unsere Erklärung. nachweisen: •  I st auch ein Bezugsberechtigter nicht zu ermitteln, können wir den •  W  ir hätten den Vertrag auch bei Kenntnis der uns nicht mitgeteilten Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Umstände geschlossen. Erklärung entgegenzunehmen. •  W  ir hätten den Vertrag zu anderen Bedingungen geschlossen. (10) Kündigen wir die Versicherung, wird sie zu einer beitragsfreien Versi­ § 7 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? cherung. Die Grundsätze zur Umwandlung in eine beitragsfreie Versi­ (1) Die Person, die eine Leistung verlangt, muss uns den Tod der versicher- cherung können Sie in § 21 Absätze 3 bis 9 dieser Bedingungen ten Person unverzüglich mitteilen. Uns müssen folgende Dokumente nachlesen. eingereicht werden: Vertragsanpassung •  d  er Versicherungsschein (11)  Hätten wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten •  e  in Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person Umstände geschlossen, wenn auch zu anderen Bedingungen, können wir nicht zurücktreten oder kündigen. Die anderen Bedingungen wer- •  e  ine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde den jedoch dann auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. •  e  ine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzich- ten wir auf unser Recht, den Vertrag zu anderen Bedingungen fortzu- Todesursache führen. Hat eine Krankheit zum Tod der versicherten Person geführt, müssen (12) Nachdem Sie unsere Mitteilung über die Anpassung des Vertrags erhal- sich aus der Bescheinigung Beginn und Verlauf der Krankheit erge- ten haben, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monates fristlos ben. kündigen. Dieses Recht auf Kündigung besteht nur, wenn die Anpassung (2) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz des Vertrags zu einer der folgenden Änderungen führt: abgeschlossen, benötigen wir gegebenenfalls weitere Nachweise. Dies •  D  er Beitrag erhöht sich um mehr als 10 %. gilt besonders für den Bau-Bonus, den Kinder-Bonus, den Hochzeits- Bonus und die Einmalleistung bei schweren Krankheiten. Weitere •  D  er Versicherungsschutz für einen nicht angezeigten Umstand wird Informationen finden Sie in den § 9, 10, 11 und 12. ausgeschlossen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie in der Mitteilung über die (3) Um zu klären, ob wir eine Leistung erbringen müssen, können wir Anpassung des Vertrags hinweisen. weitere Nachweise und Auskünfte verlangen. Die Kosten dafür muss diejenige Person tragen, die die Leistung verlangt. Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte (4) Unsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen Erhebungen In den folgenden Absätzen 13 bis 16 sind mit Rechten stets die Rechte zum abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen, für die Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung nach den Absätzen 5 Folgendes gilt: bis 12 gemeint. •  S  ie sind zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs (13) Unsere Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte unserer Leistungspflicht notwendig. Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben. •  S  ie begründen unsere Leistungspflicht. (14) Wir haben keines der Rechte, wenn wir den nicht angezeigten Umstand (5) Für das Erheben von Daten und Einholen von Auskünften nach Absatz oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. 3 haben Sie folgende Möglichkeiten: (15) Innerhalb eines Monats müssen wir unsere Rechte schriftlich geltend Die versicherte Person kann machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem uns die Verletzung der Anzeigepflicht bekannt wird, die das von uns geltend gemachte •  e  ine umfassende Einwilligung erteilen. Recht begründet. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die •  j ederzeit verlangen, dass wir die notwendigen Auskünfte nur nach Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur vorheriger einzelner Einwilligung einholen. Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. •  die erforderlichen Daten selbst beschaffen. (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsabschluss erlöschen unsere Sie können der Erhebung solcher Daten widersprechen oder eine Rechte. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, bereits erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen. können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist Übt die versicherte Person eines oder mehrere dieser Rechte aus oder die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die erhalten wir die in den Absätzen 1 und 2 genannten Unterlagen nicht Frist zehn Jahre. oder nicht rechtzeitig, kann das folgende Auswirkungen haben: Anfechtung •  L  eistungen werden nicht fällig. Grund dafür ist: Wir können nicht (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur feststellen, ob und in welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben sind. bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so können wir Ihnen gegenüber den •  L  eistungen werden verspätet fällig. Grund dafür ist: Wir benötigen Vertrag anfechten, auch wenn Sie die Verletzung der vorvertraglichen wegen des erhöhten Aufwands mehr Zeit für das Erheben der Daten. Anzeigepflicht nicht kannten. Absatz 7 gilt entsprechend. Einmalleistung bei schweren Krankheiten Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung (6) Für eine Einmalleistung bei schweren Krankheiten nach § 9 ist ein (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz vereinfachter Nachweis der Krankheit möglich: Ihrem Antrag müssen nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird. Die Fristen nach Sie einen ausführlichen, ärztlichen Bericht eines Facharztes der ent- Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung des sprechenden Fachrichtung beifügen. Der Bericht muss folgende Vertrags bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu. Angaben erfüllen: [Seite 5] •  den Zeitpunkt der ersten Diagnose bei denen sie in Behandlung war oder ist, ermächtigen, uns auf Verlangen Auskunft zu geben. Gleiches gilt für •  Beginn, Art und Verlauf der Krankheit nach § 3 Absatz 4 • Pflegepersonen, •  Befunde von Untersuchungen belegen die Leistungsvoraussetzungen. • andere Personenversicherer, •  i m Falle einer Krebserkrankung den Behandlungsplan sowie die Tumorklassifikation • gesetzliche Krankenkassen, •  i m Falle eines Herzinfarkts und Schlaganfalls den Befund der • Berufsgenossenschaften und Verlaufskontrolle im Abstand von mindestens 14 Tagen nach der • Behörden. Erstdiagnose. (4) Mit der Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme endet dieser Die Einmalleistung bei schweren Krankheiten können Sie innerhalb von Vertrag rückwirkend bezogen auf das Eingangsdatum Ihres Leistungs­ sechs Monaten nach der ersten Diagnose beantragen. antrags. Haben wir die notwendigen Angaben erhalten, entscheiden wir, ob wir (5) Für die in den Absätzen 2 und 3 geforderten Daten, Auskünfte und die schnelle Hilfe erbringen. Wir entscheiden uns innerhalb von fünf Unterlagen gilt § 7 Absatz 5 entsprechend. Arbeitstagen. § 9 – Was gilt für die Einmalleistung bei schweren Krankheiten? § 8 – Was sind die Konditionen für eine vorgezogene Todesfallleistung? (1) Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen erbringen auf (1) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 10 Prozent der jeweils abgeschlossen, zahlen wir auf Antrag die zum Zeitpunkt Ihres Antrags aktuellen vereinbarten Versicherungssumme, maximal jedoch 10.000 aktuelle, vereinbarte Versicherungssumme bereits vor dem Tod der Euro, wenn die versicherte Person nach Absatz 5 erkrankt. versicherten Person. Dazu muss die Person, die eine Leistung verlangt, (2) Die Leistung kann während der Versicherungsdauer insgesamt nur die vorgezogene Leistung spätestens zwölf Monate vor Ablauf der einmal in Anspruch genommen werden. Dauer dieser Versicherung in Textform beantragt haben. Folgende Voraussetzungen müssen außerdem erfüllt sein: (3) Stirbt die versicherte Person während der Dauer der Versicherung innerhalb von 28 Tagen nach der Diagnose von Krebs, eines Herzinfarkts 1.  Die versicherte Person erkrankt während der Dauer dieser oder Schlaganfalls nach Absatz 5, erbringen wir nur die Versiche- Versicherung an einer fortschreitenden, unheilbaren Krankheit. rungssumme, jedoch nicht die Leistung nach Absatz 1. Haben wir in Diese führt nach Ansicht diesem Fall bereits eine Leistung nach Absatz 1 erbracht, verrechnen wir diese mit der Versicherungssumme. – des behandelnden Facharztes, (4) Sie erhalten die schnelle Hilfe nicht, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt – unseres Gesellschaftsarztes und der Diagnose der Krankheit nach Absatz 5 weniger als sechs Monate – in Zweifelsfällen eines weiteren unabhängigen Facharztes besteht. Diese Frist gilt auch für Erhöhungen. Sie gilt nicht für Erhöhun- gen aus einer Dynamik. innerhalb von zwölf Monaten zum Tod. Die zwölf Monate werden ab Eingang des Leistungsantrags bei uns gerechnet. (5) Eine Krankheit der versicherten Person ist versichert, wenn sie während der Dauer dieser Versicherung an 2. Die Krankheit im Sinne von Nummer 1 wird nur noch palliativ (sym- ptomlindernd) behandelt. • Krebs • Herzinfarkt 3. Die Krankheit im Sinne von Nummer 1 kann nicht auf die in § 4 und § 5 genannten Umstände zurückgeführt werden. • Schlaganfall 4. Die Krankheit im Sinne von Nummer 1 kann nicht auf Umstände, • Querschnittslähmung deren Nichtanzeige uns zum Rücktritt oder Kündigung nach § 6 erkrankt. berechtigt, zurückgeführt werden. Eine Definition der Krankheiten finden Sie unter den Buchstaben a) bis 5. Wir können den Vertrag nicht nach § 6 anfechten. d). (2) Zusammen mit dem Antrag auf eine vorgezogene Leistung im Todesfall a) Krebs muss die Person, die eine Leistung verlangt, ausführliche fachärztliche Berichte über Eine bösartige Krebserkrankung ist versichert, wenn mindestens einer der folgenden Fälle vorliegt: Die versicherte Person hat wegen • Ursache, dieser Krankheit •B  eginn, – eine Chemotherapie begonnen oder diese ist terminiert. • Art und – eine Strahlentherapie begonnen oder diese ist terminiert. Nicht •V  erlauf versichert sind lokale Strahlentherapien von Hauttumoren. – mindestens eine Lymphknotenmetastase. der in Nummer 1 genannten schweren Krankheit zusenden. Zusätzlich muss sie uns eine Prognose über die verbleibende Lebenserwartung – eine palliative Therapie begonnen. der versicherten Person zukommen lassen. Die Berichte und die b) Herzinfarkt Prognose müssen von den Ärzten, die die versicherte Person gegen- wärtig behandeln oder behandelt und untersucht haben, verfasst sein. Ein Herzinfarkt ist versichert, wenn Die dadurch entstehenden Kosten trägt die Person, die eine Leistung – der Herzinfarkt die Herzleistung anhaltend einschränkt und verlangt. – die Herzleistung ist so stark eingeschränkt, dass ein Facharzt Weiterhin muss die Person, die eine Leistung verlangt, uns zusammen eine Reduktion der Ejektionsfraktion auf weniger als 35 Prozent mit dem Antrag den Versicherungsschein vorlegen. feststellt. Diese Reduktion hält mindestens 14 Tage an. Sie liegt (3) Außer den in Absatz 2 genannten Unterlagen können wir weitere ärzt- trotz medikamentöser Behandlung vor. liche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte, sowie notwen- c) Schlaganfall dige Nachweise verlangen. Dies schließt vor allem zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen ein. Die Kosten dafür tragen wir. Die versicherte Ein Schlaganfall ist versichert, wenn Person muss – der Schlaganfall der versicherten Person zu einer Lähmung einer RLV 2024.01 V1 • Ärzte, Körperhälfte mit einem Kraftverlust führt und – der Kraftverlust durch den Schlaganfall so stark ist, dass ein •K  rankenhäuser und Facharzt ein Kraftgrad von maximal zwei nach Janda feststellt. • s onstige Krankenanstalten sowie Pflegeheime, Der Kraftverlust hält über mindestens 14 Tage hinweg an. [Seite 6] d) Querschnittslähmung Versicherungsschein dokumentiert. Finden bei Verträgen mit zwei ver- sicherten Personen versicherte Ereignisse nach Absatz 1 zum gleichen Eine Querschnittslähmung ist versichert, wenn die versicherte Zeitpunkt statt, wird der Hochzeits-Bonus nur einmalig gewährt. Person wegen einer Querschnittslähmung auf einen Rollstuhl ange- Darunter verstehen wir auch eine Heirat oder Gründung einer wiesen ist. Lebenspartnerschaft der versicherten Personen miteinander. § 10 – Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? (3) Der Hochzeits-Bonus gilt für zwölf Monate ab dem Tag der Heirat bezie- hungsweise der Gründung der Lebenspartnerschaft. (1) Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, erhalten Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz ohne Erhöhung des Beitrags, Bei weiteren Heiraten oder Gründungen von Lebenspartnerschaften wenn die versicherte Person ein Darlehen aufnimmt. innerhalb der ursprünglichen zwölfmonatigen Frist, beginnt diese mit Zeitpunkt der weiteren Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft Das nennen wir Bau-Bonus. Um diesen zu erhalten, müssen Sie uns neu. nachweisen, dass das Darlehen zur Finanzierung des Baues oder Erwerbs einer selbstgenutzten Wohnimmobilie dient. Die Höhe des (4) Liegen die Voraussetzungen für den Hochzeits-Bonus vor, gilt dieser mit Beantragung der Leistung als beantragt. Darlehens muss mindestens 100.000 Euro betragen. (5) Die Absätze 3 bis 5 des § 7 gelten entsprechend. (2)  Die Höhe des Bau-Bonus beträgt einmalig 20 Prozent der bei Vertragsbeginn gültigen Versicherungssumme. Diese ist in Ihrem Versicherungsschein dokumentiert. § 13 – Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch neh- men? (3) Der Bau-Bonus gilt für zwölf Monate ab dem Tag der Unterzeichnung des Kreditvertrags. (1) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz abgeschlossen, können Sie einmalig eine Verlängerung des Versiche- (4) Liegen die Voraussetzungen für den Bau-Bonus vor, gilt dieser mit rungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung verlangen. Das nennen wir Beantragung der Leistung als beantragt. Verlängerungs-Option. Sie gilt nicht für eventuell eingeschlossene (5) Die Absätze 3 bis 5 des § 7 gelten entsprechend. Unfall-Zusatzversicherungen. (2) Für die Ausübung der Verlängerungs-Option müssen alle der folgenden § 11 – Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? Voraussetzungen erfüllt sein: (1) Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, erhalten Sie • Die Versicherungsdauer wird um volle Jahre verlängert. einen zusätzlichen Versicherungsschutz ohne Erhöhung des Beitrags, •S  ie üben die Verlängerungs-Option bis drei Jahre vor Ablauf Ihrer wenn bezogen auf die versicherte Person eines der folgenden Versicherung aus. Ereignisse eintritt: • Die maximale Verlängerung beträgt 15 Jahre. •G  eburt eines Kindes •D  ie gesamte Dauer dieser Versicherung einschließlich Laufzeit der • Adoption eines minderjährigen Kindes Verlängerung darf die maximale Dauer von 50 Jahren nicht über- Das nennen wir Kinder-Bonus. Um diesen zu erhalten, müssen Sie uns schreiten. den Eintritt eines der oben genannten Ereignisse nachweisen. Dies •D  er Vertrag darf nicht nach dem Kalenderjahr enden, in dem die können Sie zum Beispiel durch eine Geburtsurkunde oder einen versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet. Adoptionsbeschluss des Familiengerichts. •D  ie ursprüngliche Dauer dieser Versicherung darf sich höchstens (2) Die Höhe des Kinder-Bonus beträgt pro Geburt oder pro Adoption 20 verdoppeln. Prozent der bei Vertragsbeginn gültigen Versicherungssumme. Diese ist in Ihrem Versicherungsschein dokumentiert. Bei Mehrlingsgeburten •F  ür den Vertrag werden zum Zeitpunkt der Ausübung der Option oder Adoption mehrerer Kinder zum gleichen Zeitpunkt wird der Kinder- laufende Beiträge gezahlt. Bonus nur einmalig gewährt.  ür die Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan gilt zusätz- •F (3) Der Kinder-Bonus gilt für zwölf Monate ab dem Tag der Geburt bezie- lich: Die Versicherung endet spätestens dann, wenn die Versicherungs- hungsweise der Adoption des Kindes. summe auf Null gefallen ist. Nach Verlängerung des Versiche- rungsschutzes darf dieser Termin nicht vor dem Ende der Versiche- Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich dieser Zeitraum nicht. rungsdauer liegen. Bei Adoption von mehr als einem Kind zum gleichen Zeitpunkt verlän- (3) Haben Sie die Verlängerungs-Option ausgeübt, berechnen wir den gert sich dieser Zeitraum nicht. Beitrag zur nächsten Beitragsfälligkeit neu. Dabei berücksichtigen wir Bei weiteren Geburten oder Adoptionen innerhalb der ursprünglichen • den für Ihren Vertrag gültigen Tarif, zwölfmonatigen Frist, beginnt diese mit Zeitpunkt der weiteren Geburt • das zu diesem Zeitpunkt erreichte Alter der versicherten Person, oder Adoption neu. •d  ie verbleibende Dauer dieser Versicherung einschließlich Laufzeit (4) Liegen die Voraussetzungen für den Kinder-Bonus vor, gilt dieser mit der Verlängerung und Beantragung der Leistung als beantragt. • einen eventuell vereinbarten Beitragszuschlag. (5) Die Absätze 3 bis 5 des § 7 gelten entsprechend. Vereinbarte Einschränkungen der Leistung gelten weiter. § 12 – Wann können Sie den Hochzeits-Bonus in Anspruch nehmen? § 14 – Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungs­ (1) Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, erhalten Sie schutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? einen zusätzlichen Versicherungsschutz ohne Erhöhung des Beitrags, wenn bezogen auf die versicherte Person eines der folgenden Erhöhungsoption bei bestimmten Ereignissen Ereignisse eintritt: (1) Sie können den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhö- • Heirat hen. Dies ist möglich, solange Sie Beiträge für diese Versicherung zahlen. Außerdem muss bezogen auf die versicherte Person eines der •G  ründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartner- folgenden Ereignisse eintreten: schaftsgesetz 1. Geburt eines Kindes Das nennen wir Hochzeits-Bonus. Um diesen zu erhalten, müssen Sie uns den Eintritt eines der oben genannten Ereignisse nachweisen. Dies 2. Adoption eines minderjährigen Kindes können Sie zum Beispiel durch eine Heirats- oder Lebenspartner- 3. Erwerb und Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie mit schaftsurkunde des Standesamtes. einem Finanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro (2) Die Höhe des Hochzeits-Bonus beträgt pro Ereignis 20 Prozent der bei Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz Vertragsbeginn gültigen Versicherungssumme. Diese ist in Ihrem abgeschlossen, können Sie zusätzlich bei Eintritt eines der folgenden [Seite 7] Ereignisse den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhö- •D  ie Versicherungssumme darf sich nicht um mehr als die ursprüng- hen: liche Versicherungssumme erhöhen. 4.  Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem •D  ie Versicherungssumme darf sich nicht um mehr als 100.000 Euro Lebenspartnerschaftsgesetz erhöhen. 5. Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit als Hauptberuf Haben Sie eine dynamische Erhöhung der Leistung Ihrer Versicherung 6. berufliche Veränderung mit nachhaltiger, nachweislicher Einkom- vereinbart, können diese Erhöhungen von Beitrag und Leistungen trotz- menssteigerung dem weiter erfolgen. Dynamische Erhöhungen von Beitrag und Leistungen berücksichtigen wir in beiden Varianten bei den –  Bei Angestellten muss dazu das monatlich erzielte Höchstbeträgen nicht. Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit um minde- stens 10 % in einem Schritt steigen. Weitere Hinweise zu Ihren Erhöhungsoptionen – Bei Besoldungsempfängern muss eine Erhöhung der Besoldung (7) Durch das Ausüben der Erhöhungsoptionen erhöht sich Ihr Beitrag zur um mindestens 10 % als Folge einer Beförderung in eine höhere nächsten Beitragsfälligkeit. Laufbahngruppe in einem Schritt erfolgen. (8) Die Erhöhungsoptionen können nicht mehr ausgeübt werden, wenn 7. Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft • die Versicherung beitragsfrei ist oder 8.  Abschluss einer Berufsausbildung oder eines (Promotions-) • eine vorgezogene Todesfallleistung nach § 8 beantragt wurde oder Studiums und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, die der Qualifikation dieses Abschlusses entspricht, innerhalb von sechs • Leistungen aus Monaten nach diesem Abschluss – einer Berufsunfähigkeits-(Zusatz)Versicherung, 9. nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern – einer Arbeitsunfähigkeits-(Zusatz)Versicherung oder für selbstständige Versicherte – einer sonstigen Invaliditäts-(Zusatz)Versicherung Der Gewinn muss in den vier Jahren vor Optionsausübung durch- schnittlich um mindestens 30 % höher liegen als im Jahr, in dem erbracht, anerkannt oder von Ihnen verlangt worden sind. Sie den Antrag gestellt haben. Wird ein Versicherungsfall wegen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit 10. erstmaliges Überschreiten der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze oder aus sonstigen Invaliditätsversicherungen rückwirkend anerkannt, in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Bruttoeinkommen gilt: Erhöhungen der versicherten Leistung, die nach Eintritt des aus nichtselbstständiger Tätigkeit Versicherungsfalles erfolgen, sind unwirksam. 11. Reduzierung oder Wegfall des Invaliditätsschutzes aus einer der (9) Für die Erhöhungen gilt Folgendes: folgenden Versorgungen: •V  ereinbarungen, die bei Abschluss der Versicherung getroffen wur- – gesetzliche Rentenversicherung den, gelten auch für die Erhöhungen. – vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge, sofern •A  lle Fristen beginnen für die Erhöhung neu zu laufen. Das gilt bei- garantierte Werte reduziert werden oder wegfallen spielsweise auch für die Fristen bei Selbsttötung. –  berufsständisches Versorgungswerk, in dem die versicherte •D  as zur bestehenden Versicherung verfügte Bezugsrecht gilt auch für Person wegen einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist die Erhöhungen. 12. Erwerb eines der folgenden Abschlüsse: (10)  Bestehen bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG weitere – Meistertitel Risikolebensversicherungen der versicherten Person, können die Erhöhungsoptionen nur für eine einzige Versicherung in Anspruch – geprüfte/r Fachwirt/in genommen werden. – geprüfte/r Operativer Professional Prüfungsrecht und Pflicht zur Mitwirkung – geprüfte/r Fachkauffrau/mann (11) Im Rahmen des Antrags auf Erhöhung müssen Sie uns eine der verein- 13. Erhalt einer akademischen Weiterqualifikation zusammen mit einer barten Voraussetzungen nachweisen. Sie müssen uns eine Prüfung, ob nachweislichen, nachhaltigen Steigerung des monatlich erzielten die Voraussetzung vorliegt, ermöglichen. Bruttoeinkommens aus nichtselbstständiger Arbeit um mindestens 10 % in einem Schritt § 15 – Wie können Sie die Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan anpassen? (2) Sie können die Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt eines der vorgenannten Ereignisse in Textform bei uns beantragen. (1) Sie können während der Vertragsdauer Ihrer Versicherung die getrof- fenen Vereinbarungen – unter anderem Zinssatz und Tilgungssatz – (3) Die Option, die versicherte Leistung bei bestimmten Ereignissen zu ändern. Damit bestimmen Sie, wie stark die Versicherungssumme erhöhen, besteht nur, bis die ältere versicherte Person das 49. sinkt. So können Sie den Verlauf der Höhe der Versicherungssumme an Lebensjahr vollendet hat. Ihren persönlichen Absicherungsbedarf beispielsweise an einen Erhöhungsoption unabhängig von Ereignissen Kreditvertrag anpassen. (4) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz Sie können während der zu Beginn Ihrer Versicherung vereinbarten til- abgeschlossen, können Sie den Versicherungsschutz einmalig auch gungsfreien Zeit diese tilgungsfreie Zeit verlängern. Nach der zu Beginn ohne Eintritt der in Absatz 1 aufgeführten Ereignisse erhöhen. Dafür Ihrer Versicherung vereinbarten tilgungsfreien Zeit, ist eine Verlängerung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: nicht mehr möglich. Die tilgungsfreie Zeit darf insgesamt fünf Jahre nicht überschreiten. • Der Vertragsabschluss liegt höchstens fünf Jahre zurück. Mit Hilfe des geänderten Zinssatzes, des geänderten Tilgungssatzes • Die versicherte Person hat das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet. und der geänderten Dauer der tilgungsfreien Zeit ermitteln wir den Grenzen der Erhöhungsoption weiteren Verlauf der Höhe der Versicherungssumme. Dafür verwenden wir die bei Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen. (5) Sie können die Nachversicherung innerhalb folgender Grenzen ausü- ben: (2) Die Anpassungen können zum jeweils nächsten Termin der Beitrags- fälligkeit vorgenommen werden. Davon ausgenommen ist die Änderung • Sie erhöhen die Versicherungssumme um mindestens 5.000 Euro. RLV 2024.01 V1 der Dauer der tilgungsfreien Zeit. Diese kann nur zu einem Jahrestag • Sie erhöhen die Versicherungssumme um höchstens 25.000 Euro. Ihrer Versicherung geändert werden. (6) Nutzen Sie die Erhöhungsoption mehrfach, gelten auf die ursprüngliche (3) Durch das Anpassen des Verlaufs der Höhe der Versicherungssumme Versicherungssumme bezogen zusätzlich folgende Grenzen: können sich die Beitragshöhe und die Versicherungsdauer ändern. [Seite 8] Die Versicherung endet spätestens dann, wenn die Versicherungssumme •  A  btretung und Verpfändung nach Absatz 3 auf Null gefallen ist. Liegt dieser Termin müssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt wer- • v or dem Ende der bisherigen Versicherungsdauer verkürzen wir die den. Die Verfügungen werden nur und erst mit dieser Anzeige wirksam. neue Versicherungsdauer. Der bisherige Berechtige sind im Regelfall Sie als Versicherungsnehmer. •n  ach dem Ende der bisherigen Versicherungsdauer, können Sie die Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (zum Beispiel unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Versicherungsdauer verlängern, wenn dies nach § 13 möglich ist. Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Andernfalls verschiebt sich das bisherige Ende der Versicherungsdauer nicht. § 18 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? (4) Bei einer Erhöhung des Beitrags fallen erneut Kosten an. Lesen Sie dazu auch § 22. (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung durch Monatsbeiträge, Vierteljahresbeiträge, Halbjahresbeiträge oder Jahres­ (5) Ergeben sich durch die Anpassungen zukünftig höhere Leistungen, gilt beiträge (laufende Beiträge) zahlen. Für die hier genannten Zahlweisen für die Erhöhungen Folgendes: sind für Ihren Vertrag Mindestbeträge für Versicherungssumme und • Vereinbarungen, die bei Abschluss der Versicherung getroffen wur- Beitrag festgelegt. Werden beide Mindestbeträge erreicht, können Sie den, gelten auch für die Erhöhungen. die Beiträge in der gewünschten Weise zahlen. •A  lle Fristen beginnen für die Erhöhung neu zu laufen. Das gilt bei- (2) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich nach spielsweise auch für die Fristen bei Selbsttötung. Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen •D  as zur bestehenden Versicherung verfügte Bezugsrecht gilt auch für Beginn der Versicherung zahlen. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) die Erhöhungen. werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig (Fälligkeitstag). Die Versicherungsperiode ist abhängig von der § 16 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Zahlweise der Beiträge. (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln. Die Versicherungsperiode umfasst bei Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine •  M  onatsbeiträgen einen Monat, Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. •  V  ierteljahresbeiträgen drei Monate, (2) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt anse- hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen. Dazu zählt das •  H  albjahresbeiträgen ein halbes Jahr und Recht, Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, •  J ahresbeiträgen ein Jahr. dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. Bei beitragsfreien Verträgen beträgt die Versicherungsperiode einen Monat. § 17 – Wer erhält die Leistung? (3) Haben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan, damit der (1) Sie können bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf Beitrag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig. es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Lesen Sie dazu auch  Haben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto Absatz 2. Wenn Sie keine Bestimmung getroffen haben, leisten wir an (Lastschriftverfahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen Sie. Haben Sie keine Bestimmungen getroffen und sind Sie versicherte rechtzeitig: Person, leisten wir bei Ihrem Tod an Ihre Erben. •  W  ir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider- Bezugsberechtigung sprechen einem berechtigten Einziehen nicht. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person •  W  ir können den Beitrag am Fälligkeitstag nicht einziehen und Sie benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Bezugs- haben das nicht zu vertreten. Daraufhin senden wir Ihnen eine berechtigter bezeichnet. Aufforderung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unver- Für die vorgezogene Leistung nach § 8, gilt das widerrufliche Bezugs- züglich nach dieser Aufforderung. recht nicht. Diese Leistung erhält ausschließlich die versicherte Person. Wir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigter. Verstirbt die versicherte Person, verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten. bevor es zur Auszahlung der vorgezogenen Leistung kommt, wird Ihr Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben. Antrag auf diese Leistung gegenstandslos. (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs­ (5) Die Beitragszahlung endet bei Tod der versicherten Person, spätestens berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jewei- mit Ablauf der vereinbarten Dauer dieser Beitragszahlung. ligen Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles jederzeit widerrufen. (6) Wird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene Beiträge mit dieser Leistung verrechnen. Das Bezugsrecht auf die Leistung im Falle des Todes der versicherten Person kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person geändert (7) Stundung werden. Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort abgeschlossen, können Sie eine Stundung der Beiträge verlangen. und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten uns eine Bestätigung in Textform, dass der Widerruf des Bezugsrechts gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn gilt Folgendes: Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig  Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit beglichen haben. Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.  Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Abtretung und Verpfändung Umfang bestehen. (3) Sofern dies gesetzlich zulässig ist, können Sie das Recht auf die Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung Leistung bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles um die ausstehenden Beiträge gekürzt. •  g  anz oder teilweise Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig. •  a  n Dritte abtreten oder verpfänden. Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Deckungskapital des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge Anzeige erreicht hat. (4) Die Verfügungen Endet die Dauer der Stundung, können Sie wählen, wie Sie die gestun- •  E  inräumung und Widerruf eines Bezugsrechts nach Absatz 2 deten Beiträge nachzahlen: [Seite 9] •  S  ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des •  d  urch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder vereinbarten Zeitraums der Stundung nach. •  d  urch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein •  S  ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von 48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht. Raten nach. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir sie Ihrem Vertrag. Dadurch reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags, Folgebeitrag während die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt. uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. § 19 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police? (4) Mit der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der (1) Bei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam- Vertrag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 21 gelten entspre- men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die angeforderten Betrag nach, so wird die Kündigung wieder unwirksam. Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In Tritt ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant. Ihrer Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter Versiche- (2) Sie haben mit der „Start Police“ bereits ab Beginn der Versicherung rungsschutz. den Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass (5) Befinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung Sie die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn in Verzug, gilt Folgendes: vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase •  T  ritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol- gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung. bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön- nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech- (3) Im Vergleich zu einem für die gesamte Vertragslaufzeit gleich blei- nen. benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren •  T  ritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, Beitrag. entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. (4) Während der Startphase haben Sie jeweils zur Beitragsfälligkeit der (6) Auf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir Versicherung das Recht, die Startphase vorzeitig zu beenden. Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Voraussetzung ist, dass wir keine Leistungspflicht bei einer einge- schlossenen Zusatzversicherung anerkannt haben. § 21 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung  Machen Sie während der Startphase von Ihrem vorzeitigen kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung Umwandlungsrecht keinen Gebrauch, so beginnt die Zielphase zum beitragsfrei stellen? vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Kündigung (5) Bei einem vorzeitigen Ende der Startphase, tritt Ihre Versicherung früher (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der in die Zielphase ein. Versicherungsperiode kündigen. Je früher Ihre Versicherung in die Zielphase wechselt, desto geringer (2) Im Falle einer Kündigung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach wird der Zielbeitrag. Der Zielbeitrag wird bei einem Wechsel nach den § 2. Es wird kein Rückkaufswert ausgezahlt. versicherungsmathematischen Grundsätzen der Tarifkalkulation für Ihren Vertrag neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir die zum Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung Zeitpunkt des vorzeitigen Endes der Startphase noch ausstehenden (3) Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch Abschluss- und Vertriebskosten. Wir verrechnen sie ab diesem Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. Zeitpunkt Dies können Sie jederzeit in Textform zum Schluss der Versiche­ •  für Ihre Versicherung wie in § 22 Absatz 2 beschrieben. rungsperiode tun. •  f ür Ihre gegebenenfalls eingeschlossene Zusatzversicherung wie im Die Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung sind durchführbar, Paragraphen „Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?“ wenn die neu ermittelte reduzierte oder beitragsfreie Leistung die der Besonderen Bedingungen für die Zusatzversicherung beschrie- Mindestleistung in Höhe von ben. •  2  5.000 Euro bei Beitragsreduzierung oder (6) Die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 18 Absatz 7 besteht in •  4  00 Euro bei Beitragsfreistellung der Startphase nur eingeschränkt. Das Deckungskapital des Vertrags ist erreicht. dafür in der Startphase selten hoch genug. (4) Stellen Sie Ihre Versicherung beitragsfrei, können Sie diese Beitrags­ Auf Grund der Tarifbesonderheit ist auch nach der Startphase – insbe- freistellung auch befristen. sondere in den ersten Jahren – kein ausreichend hohes Deckungskapital vorhanden. Daher kann die Möglichkeit der Beitragsstundung nach Befristen heißt: Wenn Sie die Beitragsfreistellung beantragen, nennen § 18 Absatz 7 auch danach noch eingeschränkt sein. Sie uns bereits einen Termin, zu dem Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen wollen. Ist die Beitragsfreistellung durchführbar, vereinba- § 20 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zah- ren wir mit Ihnen für den gewünschten Zeitraum eine Beitragspause. len? Am Ende der Beitragspause führen wir eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Absatz 12 durch. Einlösungsbeitrag Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, in denen die Wiederaufnahme der (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Beitragszahlung nach der Beitragspause nicht durchführbar ist. vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Risikoprüfung (5) Die Beitragsreduzierung und die Beitragsfreistellung der Versicherung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. Wir sind nicht haben unter anderem folgende Auswirkungen: zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die ver- a) Die neu ermittelte Leistung aus der Versicherung ist niedriger als RLV 2024.01 V1 spätete Zahlung nicht zu vertreten haben. zuvor. (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch b) Ist bei Tod der versicherten Person der Beitrag Ihrer Versicherung nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben reduziert oder ist sie beitragsfrei gestellt, zahlen wir nur die redu- Sie zierte Leistung. [Seite 10] c) Erreicht die neu ermittelte Versicherungssumme die Mindestleistung Hilfe zur Entscheidung: nach Absatz 3 nicht und möchten Sie in diesem Fall Ihre  Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Versicherung nicht beitragspflichtig fortsetzen, so erlischt die Garantiewerttabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Versicherung. Informationen zur beitragsfreien Versicherungssumme und deren Höhe. (6) Erlischt Ihre Versicherung nach Absatz 5 c), wenden wir auf Ihre Wiederaufnahme der Beitragszahlung Versicherung die Regelungen der Kündigung nach den Absätzen 1 und 2 an. (12) Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die (7)  Bei einer Reduzierung des Beitrags oder einer Beitragsfreistellung Beitragszahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. Dabei gilt: berechnen wir die Höhe der Leistung Ihres Vertrags neu. •  D  ie Beitragszahlung mit dem erhöhten Beitrag setzt zum nächsten Die neue Höhe der Leistung berechnen wir: Termin der Beitragsfälligkeit ein. •  n  ach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik •  D  ie Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu •  f ür den Zeitpunkt der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung ermittelt. Sie darf die Leistung vor der Beitragsreduzierung oder •  u  nter Zugrundelegung des Wertes nach den Absätzen 8 und 9 abzüg- Beitragsfreistellung nicht übersteigen. lich offener Beiträge. •  D  ie Beitragszahlweise wird beibehalten. (8) Wir ermitteln den für die Berechnung der neuen Leistung zur Verfügung Erfolgt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung innerhalb der ersten stehenden Wert nach § 169 VVG Absätze 3 bis 5. Der Wert ist das nach sechs Monate nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete verzichten wir auf eine Risikoprüfung. Deckungskapital der Versicherung. Wir berechnen es zum Zeitpunkt der Soll die Beitragszahlung später als sechs Monate nach der Beitrags­ Beitrags­freistellung mit den Rechnungsgrundlagen der Beitrags­ reduzierung oder Beitragsfreistellung mit erhöhtem Beitrag wieder kalkulation zu Vertragsbeginn. aufgenommen werden, ist es von einer erneuten Risikoprüfung abhän- Der Wert ist mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich gig, ob und in welcher Höhe dies möglich ist. durch die gleichmäßige Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die verein- Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz barte Dauer des Vertrags kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese abgeschlossen ist der Zeitraum von sechs Monaten auf zwölf Monate Kosten auf die vereinbarte Dauer des Vertrags. In jedem Fall beachten verlängert. wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze. Vergleichen Sie dazu Erfolgt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung innerhalb der ersten § 22 Absatz 2 Satz 4. zwei Jahre nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, Abzug garantieren wir Ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Rech­ nungs­grundlagen – insbesondere Sterbetafel und Rechnungszins. (9) Bei einer Beitragsfreistellung erfolgt von dem nach Absatz 8 ermittelten Wert ein Abzug von 40 %. § 22 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? Die Beweislast für die Angemessenheit des vereinbarten und beziffer- (1) Mit Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um ten Abzugs tragen wir. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Das Tilgen dieser erbracht, gilt Folgendes: Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksichtigt. •  W  ir reduzieren den Abzug, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. (2) Wir wenden auf Ihre Versicherung das Verrechnungsverfahren nach •  D  er Abzug entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) an. Dabei entneh- Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. men wir Ihren ersten Beiträgen einen Anteil, der für Folgendes benötigt Keine Beitragsrückzahlung wird: (10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. •  L  eistungen im Versicherungsfall Nachteile und Vorteile •  K  osten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungs­ (11)  Die Reduzierung des Beitrags, die Beitragsfreistellung oder die periode Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile •  B  ildung einer Deckungsrückstellung nach § 25 Absatz 2 der Verord­ haben. nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen Nachteile: (RechVersV) In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von Den verbleibenden Anteil der ersten Beiträge verwenden wir zur Tilgung Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten. von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 22. Durch diese Der zu tilgende Betrag ist auf 2,5 % der Beiträge beschränkt, die Sie Verrechnung sind in der Anfangszeit keine oder nur geringe Beträge während der Laufzeit der Versicherung zahlen müssen. vorhanden, um eine reduzierte oder beitragsfreie Versicherungssumme zu bilden. Das ist in der Deckungsrück­stellungs­verordnung festgelegt. Auch in den folgenden Jahren stehen nur geringe oder keine Beträge Verrechnen der übrigen Kosten dafür zur Verfügung. Grund ist, dass während der Dauer Ihres Vertrags (3) Die übrigen Kosten fallen verteilt über die Dauer der Beitragszahlung vergleichsweise große Teile der Beiträge zur Deckung des versicherten beziehungsweise über die gesamte Laufzeit der Versicherung an. Risikos benötigt werden. Folgen der Kostenverrechnung für Sie Bei einer Kündigung wird kein Rückkaufswert ausgezahlt. (4) Durch die beschriebene Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten Ist bei Tod der versicherten Person der Beitrag Ihrer Versicherung redu- ist in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur der Mindestwert nach § 21 ziert oder ist sie beitragsfrei gestellt, erhalten Sie nur die reduzierte Absätze 8 und 9 zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme Leistung. vorhanden ist. Vorteile: Nähere Informationen zu den beitragsfreien Leistungen sowie zu ihrer Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht jeweiligen Höhe finden Sie in der Garantiewerttabelle. Diese erhalten mehr in vollem Umfang, können Sie Beiträge sparen. Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsschein. Ihre Entscheidung: Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags und für die Dynamisierung  Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung, einer (5) Erhöhen Sie ihren Beitrag oder führen wir eine vereinbarte Dynami- Beitragsfreistellung oder einer Beitragsreduzierung gegenüber einer sierung durch, erheben wir erneut Kosten nach Absatz 1. Diese vertei- unveränderten Fortsetzung Ihres Vertrags ab. len wir wie in den Absätzen 2 und 3 beschrieben. [Seite 11] § 23 – Was gilt bei Vereinbarung des Nichtrauchertarifs? Auf eine Leistungsminderung können wir uns berufen, wenn einer der Begriffe folgenden Punkte erfüllt ist: •  D  ie Verletzung der Anzeigepflicht erfolgte nicht einfach fahrlässig (1) Raucher und Nichtraucher oder unverschuldet. Nichtraucher seit mindestens •  D  er Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt •  zwölf Monaten ist, wer in den vergangenen zwölf Monaten ein, zu dem die Anzeige uns zugegangen hätte sein müssen. •  zehn Jahren ist, wer in den vergangenen zehn Jahren •  U  ns war die Gefahrerhöhung nicht bekannt. nicht aktiv geraucht oder Nikotin aufgenommen hat und auch beab- •  D  ie Gefahrerhöhung war ursächlich für den Eintritt des Versiche­ sichtigt, dies in der Zukunft nicht zu tun. rungsfalles. Erfüllen Sie keine dieser Voraussetzungen, gelten Sie als Raucher. Ausschluss (2) Rauchen (11) Wir verzichten auf unsere gesetzlichen Rechte, den Vertrag wegen Unter Rauchen verstehen wir, unabhängig von der Nikotinmenge, neben einer Gefahrerhöhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom dem Genuss von Tabak unter Feuer auch den Genuss von elektrischen Versicherungsschutz auszuschließen. Rauchhilfen wie zum Beispiel E-Zigaretten. Wir werden uns im Fall der Gefahrerhöhung nicht auf eine Beitrags­ Es ist nicht entscheidend, wie die Nikotinaufnahme erfolgt: Sie kann erhöhung und Leistungsminderung berufen, wenn seit der zum Beispiel durch aktives Rauchen nach oben genannter Definition, Gefahrerhöhung fünf Jahre vergangen sind. Haben Sie Ihre Kau-/Schnupftabak oder Nikotinersatzpräparate (Nikotinpflaster oder Anzeigepflicht nach Absatz 7 vorsätzlich oder arglistig verletzt, verlän- Ähnliches) erfolgen. gert sich diese Frist auf zehn Jahre. Besonderheiten Nachprüfungsrecht (3) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns wahr- (12) Während der Laufzeit des Vertrags können wir regelmäßig prüfen, ob heitsgemäß und vollständig über Ihr Rauchverhalten zu informieren. die versicherte Person weiterhin Nichtraucher ist. Dies kann maximal Wenn das Leben einer anderen Person versichert werden soll, ist auch einmal im Jahr erfolgen. Dazu können wir sachdienliche Auskünfte von diese – neben Ihnen – für wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich. Ihnen oder der versicherten Person verlangen. Besteht der Verdacht, dass die versicherte Person raucht, können wir gegebenenfalls eine (4) Sind zwei Personen versichert, gelten die Absätze 5 bis 13 entspre- medizinische Untersuchung auf unsere Kosten verlangen. chend für beide versicherte Personen. (13) Teilen Sie oder die versicherte Person uns die geforderten Auskünfte Gefahrerhöhung nach Abschluss Ihres Vertrags nicht mit, können wir im Versicherungsfall unsere Leistung nach Absatz (5) Sie und die versicherte Person sind dafür verantwortlich, dass nach 10 reduzieren. Gleiches gilt, wenn sich die versicherte Person der Abschluss Ihres Vertrags keine Gefahrerhöhung erfolgt. medizinischen Untersuchung nicht zur Verfügung stellt. (6)  Eine Gefahrerhöhung ist jede nachträgliche Änderung der bei Vertragsschluss tatsächlich vorhandenen gefahrerheblichen Umstände, § 24 – Was gilt bei Vereinbarung des Rauchertarifs? die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des (1) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz Risikos wahrscheinlicher macht. abgeschlossen und hat mindestens eine versicherte Person mit dem Der Beginn des Rauchens ist ein gefahrerheblicher Umstand. Rauchen aufgehört, gilt diese versicherte Person nach Ablauf der in § 23 Absätze 1 und 2 aufgeführten Zeiträume als Nichtraucher. In diesem Anzeigepflicht der Gefahrerhöhung Fall berechnen wir den Beitrag unter Zugrundelegung des jeweiligen (7) Ändert die versicherte Person das Rauchverhalten und nimmt damit Tarifs nach unseren Geschäftsgrundsätzen ab dem nächsten Termin eine Gefahrerhöhung nach Vertragsschluss vor, sind Sie verpflichtet, der Beitragsfälligkeit neu. Liegen zwischen der Meldung und dem diesen Umstand unverzüglich in Textform anzuzeigen. nächsten Zahltermin weniger als vier Wochen, ändern wir den Beitrag erst zum übernächsten Termin einer Beitragsfälligkeit. (8) Eine Änderung des Rauchverhaltens vom Nichtraucher zum Raucher liegt vor, wenn die versicherte Person eine der Voraussetzungen nach (2) Ab der Änderung des Beitrags gilt § 23 Absätze 4 bis 13 entsprechend. Absatz 1 regelmäßig nicht mehr erfüllt. Unter regelmäßig verstehen wir mindestens wöchentliches Rauchen. § 25 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? Folgen der Gefahrerhöhung (1) Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mit- teilen. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzei- (9) Nimmt die versicherte Person eine Gefahrerhöhung vor, können wir tig. Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen unseren eine Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach Geschäftsgrundsätzen entsprechende höheren Beitrag verlangen. Absendung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit einge- Dabei werden für den höheren Beitrag erneut Abschlusskosten nach schriebenem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt § 22 fällig. gemeldet haben. Eine Beitragserhöhung hat keine Auswirkung auf die Höhe der versi- Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossenen cherten Leistung. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent, Versicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung ohne Einhaltung einer Frist kün- (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen ändern. digen. (3) Halten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift Wir erhöhen Ihren Beitrag nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass die auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir Vornahme der Gefahrerhöhung unverschuldet erfolgt ist. Erkennen Sie empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten die Gefahrerhöhung nachträglich und zeigen uns diese nicht an, kön- zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen nen wir eine Beitragserhöhung auch bei einer unverschuldeten für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig Gefahrerhöhung vornehmen. sein. Unser Recht zur Beitragserhöhung erlischt, wenn wir dieses nicht inner- § 26 – Welche Kosten und Gebühren dürfen wir Ihnen gesondert in halb eines Monats ab dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem wir von Rechnung stellen? der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangen. (1) Wir können Ihnen separate Kosten berechnen, falls aus besonderen von Folgen der Anzeigepflichtverletzung Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ent- (10) Kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht nach Absatz 7 nicht nach, gilt: Tritt ein steht. RLV 2024.01 V1 Versicherungsfall nach Gefahrerhöhung ein, reduziert sich die Leistung. (2) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten Die Versicherungssumme berechnen wir dann unter Zugrundelegung gesondert berechnen: des Rauchertarifs nach unseren Geschäftsgrundsätzen rückwirkend ab Gefahrerhöhung neu. •  R  ückläufer im Lastschriftverfahren [Seite 12] •  E  rstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein (3) Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb •  D  urchführung von Vertragsänderungen •  d  er Europäischen Union, •  A  btretungen und Verpfändungen •  I slands, •  Z  ahlungsrückstände •  N  orwegens oder •  z usätzliche individuelle Wertanfragen •  d  er Schweiz (3) Die Höhe der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Kosten finden Sie in der beiliegenden Gebührentabelle. Dort ist auch vermerkt, verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für ob die Kosten derzeit erhoben werden. Wir können eine Änderung der Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem Gebührensätze und der derzeit kostenfreien Vorgänge für die Zukunft wir unseren Sitz haben. nach billigem Ermessen vornehmen. Erklärungen zum billigen Ermessen Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz finden Sie in § 315 BGB. Die jeweils aktuelle Gebührentabelle können oder Ihre Niederlassung in einen Staat nach Satz 1 verlegt haben. Sie bei uns anfordern. (4) Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort Ihres (4) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an den bei uns gewöhnlichen Aufenthalts. regelmäßig entstehenden Kosten. Interne Personalkosten berücksichti- gen wir dabei nicht. (5) Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Die Beweislast für die Angemessenheit der Pauschale tragen wir. Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes: •  W  ir reduzieren die Pauschale, wenn Sie uns nachweisen, dass die § 29 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? Pauschale in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. (1) Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der •  D  ie Pauschale entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass die Pauschale folgenden Kriterien erfüllt sind: in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. 1. Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht § 27 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbar- Vertragssprache? ten Beitrags geändert. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland 2.  Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Beitrag ist angemessen. 3.  Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste § 28 – Wo ist der Gerichtsstand? Beitrag benötigen wir, um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen. Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsvertrag 4. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die zuständig sind. unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt. (1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn Klagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen •  u  nsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu- Gericht erheben. reichend kalkuliert waren und Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: •  e  in ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die- sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen •  G  ericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt. hätte erkennen müssen. •  G  ericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag zustän- (2) Sie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach dige Niederlassung liegt. Absatz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig Versicherungen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sein: die Leistung reduzieren. •  S  ind Sie eine natürliche Person, gilt: (3) Die Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin  Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit. Erhebung der Klage Ihren Wohnsitz haben. (4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das Gericht Anpassung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren bedarf. gewöhnlichen Aufenthalt haben. •  S  ind Sie eine juristische Person, gilt: § 30 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei (1) Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie übrigen Bestimmungen und des Vertrags. Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden Gericht erheben. Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: •  D  ie neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen- •  S  ind Sie eine natürliche Person, gilt: dig. Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der •  D  as Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen Klage Ihren Wohnsitz haben. Vertragspartner eine unzumutbare Härte dar.  Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren •  e  ine höchstrichterliche Entscheidung oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. •  e  inen bestandskräftigen Verwaltungsakt •  S  ind Sie eine juristische Person, gilt: festgestellt worden sein. Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt: [Seite 13] •  D  as Vertragsziel wird gewahrt. § 32 – Was gilt für das Beschwerdemanagement? •  D  ie Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen (1) Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre berücksichtigt. Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder Wir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen. Gründe mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden des Vertrags. und Ihre Kritik sehr ernst. Die gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in (2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen § 164 VVG. 1. Versicherungsombudsmann (2) Wir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann Vertragsabschlusses gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwie- zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei sen. Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern. Vertragsverlaufs geändert oder ersetzt werden oder entfallen. Versicherungsombudsmann e.V. § 31 – Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund Postfach 080632 einer kollektivrechtlichen Vereinbarung? 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de (1) Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund einer Tel. 0800 3696000* kollektivrechtlichen Vereinbarung. Durch die Kollektivvertragsnummer und gegebenenfalls über den Personenkreis wird die Gruppe von Fax 0800 3699000* Verträgen definiert, zu der Ihr Vertrag gehört. Diese Informationen und (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) die für Ihren Vertrag geltende Sonderkondition finden Sie in Ihrem www.versicherungsombudsmann.de Versicherungsschein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für (2) Wenn Ihrem Vertrag eine Sonderkondition nach Absatz 1 zu Grunde Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung liegt, gelten besondere Regelungen: für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie müssen uns ein Ausscheiden aus der für diese Sonderkondition Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen. definierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unverzüglich mitteilen. 2. Online-Streitbeilegungsplattform Scheiden Sie aus dem für die Gewährung dieser Sonderkonditionen Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei- definierten Gruppe aus, entfällt die für Ihren Vertrag erhaltene spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie Vergünstigung. Sie können dann zwischen zwei Möglichkeiten, den für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission Vertrag fortzuführen, wählen: eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec. 1. Sie zahlen den gleichen Beitrag weiter. Dadurch reduziert sich die europa.eu/consumers/odr/ Leistung Ihrer Versicherung. Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht- 2. Sie zahlen einen erhöhten Beitrag. Dadurch bleibt die Leistung Ihrer liche Schlichtungsstelle weitergeleitet. Versicherung gleich. 3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht In beiden Fällen ist keine erneute Risikoprüfung notwendig. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (3)  Wird die kollektivrechtliche Vereinbarung gekündigt, entfällt diese Sektor Versicherungsaufsicht Sonderkondition für Ihren Vertrag. Wir werden Sie darüber informieren. Graurheindorfer Straße 108 Für die Fortsetzung des Vertrags gilt Absatz 2 entsprechend. 53117 Bonn (4) Melden Sie uns den Wegfall der Voraussetzungen nicht, verringern wir E-Mail: poststelle@bafin.de die versicherten Leistungen. Dazu berechnen wir die versicherten Tel. 0228 4108-0 Leistungen rückwirkend zum Wegfall der Voraussetzungen ohne Fax 0228 4108-1550 Berücksichtigung dieser Sonderkondition neu. (3) Rechtsweg  Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg beschreiten. (4) Unser Beschwerdemanagement Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561 96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse: HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Beschwerdemanagement Bahnhofsplatz 96440 Coburg Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden Sie auf www.HUK.de/beschwerde. Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie- ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie um folgende Informationen: •N  ame RLV 2024.01 V1 •A  dresse •T  elefon •V  ersicherungsnummer •S  childerung Ihres Anliegens