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Show full text: Versicherungsbedingungen Allianz Jahres-Reiseversicherung
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DOKUMENTE ZUM VERSICHERUNGS-NACHWEIS
Jahres-Reiseschutz-Paket Premium mit Reise-Krankenversicherung AVB 25
WANN VERSICHERUNGSSCHUTZ BESTEHT: MAXIMALE
LEISTUNG
LEISTUNGS-ÜBERSICHT VERSICHERUNGS-SUMME
Reiserücktritt-Versicherung Sie sind vor Reiseantritt gezwungen, von Ihrer Reise zurückzutreten. siehe
inklusive Storno bei terroristischen Ereignissen Versicherungs-Nachweis
inklusive Storno bei abgesagter Beförderung z. B. wegen
Arbeitsstreik
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Sie tragen
je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst
(mindestens 25,– € je Person).
Reiseabbruch-Versicherung Nicht genutzte Reiseleistungen: Sie müssen Ihre Reise abbrechen siehe
oder unterbrechen und können gebuchte Reiseleistungen nicht in Versicherungs-Nachweis
Anspruch nehmen.
inklusive Abbruch oder Unterbrechung bei terroristischen
Ereignissen
inklusive Abbruch oder Unterbrechung bei abgesagter
Beförderung z. B. wegen Arbeitsstreik
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Sie tragen
je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst
(mindestens 25,– € je Person).
Vorzeitige / verzögerte Rückreise: Sie müssen Ihre Reise vorzeitig nach Art und Qualität der
abbrechen oder unterbrechen und es entstehen zusätzliche Kosten ursprünglichen Buchung
für die Rückreise.
inklusive vorzeitiger / verzögerter Rückreise bei terroristischen
Ereignissen
inklusive vorzeitiger / verzögerter Rückreise bei abgesagter
Beförderung z. B. wegen Arbeitsstreik
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Sie tragen
je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst
(mindestens 25,– € je Person).
Telefongebühren: bis zu 50,– € je Person und Versicherungsfall,
wenn Sie für die Organisation der Rückreise unsere Assistance
kontaktieren
Fortsetzung einer unterbrochenen Reise: Ihre Reise wird nach Art und Qualität der
unterbrochen und es entstehen zusätzliche Kosten für deren ursprünglichen Buchung
Fortsetzung.
inklusive Reiseplanänderung bei terroristischen Ereignissen
inklusive Reiseplanänderung bei abgesagter Beförderung z. B.
wegen Arbeitsstreik
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Sie tragen
je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst
(mindestens 25,– € je Person).
Telefongebühren: bis zu 50,– € je Person und Versicherungsfall,
wenn Sie für die Organisation der Weiterreise unsere Assistance
kontaktieren
Verlängerter Aufenthalt: Sie müssen Ihren Aufenthalt verlängern 5.000,– € je Person und je
und es entstehen zusätzliche Kosten für die Unterbringung und die Reise
Beförderung vor Ort.
Höchstbetrag von 500,– € pro Tag für maximal 10 Tage
Telefongebühren: bis zu 50,– € je Person und Versicherungsfall,
wenn Sie für die Organisation der Rückreise unsere Assistance
kontaktieren
Verspätungs-Versicherung Während der Reise kommt es zu Verspätungen. 1.500,– € je Person,
Maximale Entschädigung pro 24 Stunden Verspätung 3.000,– € je Familie / Paar
(erforderliche Verzögerung: mindestens 4 Stunden):
Tageslimit ohne Belege: 100,– € je Person oder je Familie / Paar
Tageslimit mit Belegen: 300,– € je Person oder je Familie / Paar
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Reisegepäck-Versicherung Ihr Gepäck geht während Ihrer Reise verloren bzw. wird beschädigt 3.000,– € je Person,
oder gestohlen. 6.000,– € je Familie / Paar
Höchstbetrag für alle Wertgegenstände: 50 % der Versicherungs-
Summe
Gepäckverspätungs- Ihr Gepäck ist während Ihrer Reise durch Verschulden der Flug- 150,– € je Person,
Versicherung gesellschaft, des Kreuzfahrt-Unternehmens oder eines anderen 300,– € je Familie / Paar
Beförderungs-Unternehmens verspätet. je Versicherungsfall
Erforderliche Verzögerung: mindestens 6 Stunden
Höchstbetrag ohne Belege: 100,– € (nur Hinreise) je
Versicherungsfall und je Person oder je Familie / Paar
Reise-Krankenversicherung Ihnen entstehen während Ihrer Reise im Ausland Kosten für eine unbegrenzt für medizinische /
inkl. Kranken-Rücktransport medizinische oder zahnärztliche Notfall-Behandlung. zahnärztliche Notfall-
Behandlung
Nach einem medizinischen Notfall während Ihrer Reise ist ein unbegrenzt für
Notfall-Transport oder ein Kranken-Rücktransport erforderlich. Notfall-Transport /
Telefongebühren: bis zu 50,– € je Versicherungsfall für Kranken-Rücktransport
Telefongebühren, wenn Sie für die Organisation des Kranken-
Rücktransports unsere Assistance kontaktieren
Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Sie werden als vermisst 10.000,– € je Person und je
gemeldet oder müssen während Ihrer Reise aus einer Gefahren- Versicherungsfall
situation gerettet oder geborgen werden
Reisehaftpflicht- Sie sind finanziell haftbar für Schäden, die Sie während Ihrer Reise 500.000,– € je Person,
Versicherung einem Dritten zufügen oder an dessen Eigentum verursachen. 1.000.000,– € je Familie /
Wenn Sie bei Gasteltern wohnen: Höchstbetrag bei Schäden an Paar
beweglichen Sachen der Gasteltern: 10.000,– € je versicherter
Person und je Versicherungsfall
Reiseunfall-Versicherung Tod oder Invalidität als Folge eines Unfalls während Ihrer Reise. 30.000,– € je Person
Höchstbetrag im Todesfall: 10.000,– € je Person
Höchstbetrag bei dauerhafter Invalidität: 30.000,– € je Person
Sport & Aktiv-Versicherung Verpasste Aktivität: Sie verpassen während Ihrer Reise eine im 500,– € je Person /
Voraus gebuchte Aktivität. Familie / Paar
Höchstbetrag je Aktivität: 100,– € je Person oder je Familie / Paar
Sportgeräte-Versicherung: Ihre Sportgeräte gehen während Ihrer 500,– € je Person,
Reise verloren bzw. werden beschädigt oder gestohlen. 1.000,– € je Familie / Paar
Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte: Sie leihen sich Sportgeräte aus, 500,– € je Person,
weil Ihre eigenen Sportgeräte während Ihrer Reise verloren 1.000,– € je Familie / Paar
gegangen sind bzw. beschädigt oder gestohlen wurden.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Sie werden als vermisst 5.000,– € je Person und je
gemeldet oder müssen während Ihrer Reise aus einer Gefahren- Versicherungsfall
situation gerettet oder geborgen werden.
Reise-Assistance 24/7-Hilfe bei persönlichen Notfällen während der Reise und Service-Leistung ohne
Informationsdienste während der Laufzeit Ihres Versicherungs- Kostenübernahme
Vertrages
Obiges ist lediglich eine Kurzbeschreibung Ihres Versicherungsschutzes. Vollständig dargestellt ist der Versicherungsschutz in Ihren
Versicherungs-Informationen und -Bedingungen. Die im Anschluss an die Beschreibung der einzelnen Versicherungs-Leistungen
aufgeführten Allgemeinen Ausschlüsse und Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Versicherungs-Leistungen. Bitte lesen Sie das
gesamte Dokument, um einen vollständigen Überblick über die von Ihnen abgeschlossene Versicherung zu bekommen. Die Erläuterungen
der Begriffe im Abschnitt Definitionen gelten auch für diese Leistungs-Übersicht.
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WICHTIGE HINWEISE UND DEFINITIONEN
• Versicherer: Wir, die AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstraße 16, D – 85609 Aschheim (bei München) sind Ihr
Versicherer. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist die Absicherung von Waren und Dienstleistungen, u. a. Reiseversicherungen.
• Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
• Geltungsbereich: Welt inkl. USA / Kanada
• Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungsschein / Reise- / Buchungs-Bestätigung.
Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres. Eine Reise darf maximal 56 Tage dauern
(vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr).
• Versicherungs-Beitrag für eine Person: gültig jeweils für eine Person
• Versicherungs-Beitrag für Familien / Paare: gültig für bis zu zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und
gemeinsamem Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden.
Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Beim Jahres-Reiseschutz
können alle versicherten Personen auch getrennt voneinander verreisen. Die im Versicherungs-Nachweis genannten maximalen
Reisepreise / Versicherungs-Summen gelten für jede Reise in voller Höhe. Der Versicherungsschutz der mitversicherten Kinder endet
mit deren 21. Geburtstag.
• Entwicklung des Versicherungs-Beitrags: Wird beim Jahresschutz eine Altersgrenze während der Laufzeit des Vertrages erreicht, fällt
der Beitrag für die nächsthöhere Altersstufe jeweils erst bei der nächsten Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an. Die
Informationen zu den vereinbarten Altersgrenzen und den jeweiligen Beiträgen finden Sie im Dokument zu den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen.
• Abschlusshinweise: Der Jahres-Reiseschutz ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland
abschließbar. Einzüge von ausländischen Konten im SEPA-Raum sind möglich. Der Versicherungsschutz tritt zum vereinbarten
Zeitpunkt nur in Kraft, wenn der Jahres-Beitrag von Ihrem Konto abgebucht werden konnte.
Der Jahres-Reiseschutz sichert mit einem Vertrag die Risiken aus mehreren Versicherungssparten für beliebig viele Reisen innerhalb
eines Versicherungsjahres ab. Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine im Voraus gebuchte Übernachtung außerhalb des
Wohn- oder Arbeitsortes beinhaltet oder wenn die Reise an einen mindestens 50 km vom Wohn- oder Arbeitsort entfernten Ort oder
ins Ausland führt.
Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer
Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt:
Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abschließen. Beim Jahres-Reiseschutz werden
Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz der Reiserücktritt-Versicherung einbezogen, wenn der
Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist oder – bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen – wenn Sie die Versicherung innerhalb von
drei Tagen nach der Reisebuchung abschließen. Im Falle der Beendigung des Versicherungs-Vertrages besteht Versicherungsschutz
bei Reiserücktritt aufgrund eines versicherten Ereignisses innerhalb der Laufzeit der Versicherung.
In den übrigen Versicherungs-Sparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem
vereinbarten Zeitpunkt. Spätestens endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung der versicherten Reise. In folgendem Fall
verlängert sich der Versicherungsschutz über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus: Wenn Sie die gesamte geplante Reise versichert
haben und sich die Beendigung der Reise wegen eines versicherten Ereignisses verzögert.
Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende des
Versicherungsjahres gekündigt wurde. Für mitversicherte Kinder endet der Versicherungsschutz bereits mit deren 21. Geburtstag.
• BITTE BEACHTEN SIE: Tritt der Versicherungsfall ein, müssen wir nur leisten, wenn der Beitrag bezahlt ist oder wenn Sie als
Versicherungs-Nehmer kein Verschulden daran trifft, dass der Beitrag nicht gezahlt wurde. Dies müssen Sie uns nachweisen.
• Damit Ihre Unterlagen besser lesbar sind, verwenden wir die männliche Form, wenn wir von Personen sprechen. Wir meinen damit
stets alle Geschlechter.
IHR VERTRAG IM KUNDEN-PORTAL
Die meisten Anliegen erledigen Sie ganz einfach in nur wenigen Minuten online über unser Kunden-Portal (alternativ erreichbar unter
https://www.allianz-reiseschutz.de/de_DE/online-portal.html – zum Beispiel Dokumente Ihres Versicherungs-Vertrags ansehen und
herunterladen, persönliche Daten ändern, weitere Vertragsänderungen veranlassen.
FRAGEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ
Umfangreiche Informationen zum Thema Reise und Reiseversicherung finden Sie online unter www.allianz-reiseschutz.de/hilfe
Für schnelle Antworten bei vielen Anliegen und Fragen zu Ihren Versicherungs-Leistungen steht Ihnen dort zusätzlich unser Chatbot jederzeit
zur Verfügung.
Bei Bedarf können Sie sich auch an unser Kunden-Service-Center wenden:
Telefon: +49.89.6 24 24-460
E-Mail: service-reise@allianz.com
VERSICHERUNGSFALL MELDEN
Ganz einfach und schnell online unter www.allianz-reiseschutz.de/versicherungsfall oder per Post
Stornoberatung im Krankheitsfall vor Ihrer Reise
Nutzen Sie unsere Stornoberatung, falls Sie krank werden und nicht wissen, ob Sie sofort stornieren müssen oder noch abwarten können. Alle
Informationen, die wir für die Beratung benötigen, können Sie hier vorbereiten: www.allianz-reiseschutz.de/stornoberatung. Wenn Sie der
Empfehlung unserer Ärzte folgen, tragen wir das Risiko von eventuell höheren Stornokosten.
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HILFE IM NOTFALL WÄHREND IHRER REISE
Bei Notfällen sind wir für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit.
Halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
• die genaue Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes
• die Namen Ihrer Ansprechpartner (z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei)
• eine genaue Beschreibung des Sachverhalts
• alle weiteren notwendigen Angaben (z. B. Reisebeginn / -ende, Veranstalter, Versicherungsschein-Nummer)
Telefon: +49.89.6 24 24-245
E-Mail: notfall-reise@allianz.com
BESCHWERDE, ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE UND WIDERRUF
BESCHWERDE-MÖGLICHKEITEN
Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit unseren
Produkten oder unserem Service nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit.
Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen:
Telefon: +49.89.6 24 24-460
E-Mail: beschwerde-reise@allianz.com
Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, Bahnhofstraße 16, D – 85609 Aschheim (bei München)
Mehr Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden Sie unter www.allianz-reiseschutz.de/beschwerde
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde zu allen Versicherungen (mit Ausnahme der Reise-Krankenversicherung) auch an den
Versicherungsombudsmann wenden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, D – 10006 Berlin
Telefon: 0800.3 69 60 00, Fax 0800.3 69 90 00
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Weitere Informationen finden Sie unter: www.versicherungsombudsmann.de
Für Beschwerden aus allen Versicherungs-Sparten können Sie sich ferner an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, D – 53117 Bonn (www.bafin.de).
Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.
ANWENDBARES RECHT
Das Vertrags-Verhältnis einschließlich unserer vorvertraglichen Beziehung unterliegt deutschem Recht, soweit internationales Recht nicht
entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungs-Vertrag können vom Versicherungs-Nehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht
des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungs-Nehmer oder die versicherte Person
eine natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungs-Nehmer oder die
versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung den Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
VERTRAGSSPRACHE
Wir führen unsere Korrespondenz mit Ihnen in deutscher Sprache. Als Angebot stellen wir einige unserer Dokumente und Website-
Informationen in englischer Sprache zur Verfügung. Diese dienen aber lediglich der Information, rechtsverbindlich bleibt die jeweilige
deutsche Fassung.
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1: Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von einem Monat oder mehr, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertrags-Erklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Ihnen
• der Versicherungsschein,
• die Vertrags-Bestimmungen einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen,
diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
• diese Widerrufsbelehrung,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
• und die weiteren nachfolgend in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstraße 16
D – 85609 Aschheim (bei München) Telefax +49.89.6 24 24-244
E-Mail: vertrag-reise@allianz.com
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Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz. Es gilt dann: Wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, haben wir Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil der Versicherungs-Beiträge zu erstatten. Den Teil des Versicherungs-Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des
Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um den anteilig nach Tagen berechneten Betrag des
vom im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungs-Beitrags für den gesamten versicherten Zeitraum. Wir haben
zurückzuzahlende Versicherungs-Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erstatten. Beginnt der
Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Abschnitt 2: Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten „weiteren Informationen“ werden die Informationspflichten im Folgenden im
Einzelnen aufgeführt:
Wir haben Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. Unsere Identität und die der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll. Anzugeben ist auch das
Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer.
2. Unsere ladungsfähige Anschrift und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen maßgeblich
ist. Bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen sind auch der Name eines Vertretungsberechtigten
anzugeben. Soweit diese Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungs-Bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form.
3. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit
4. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistung
5. Den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich Steuern und sonstiger Preisbestandteile. Es gilt dabei: Die Versicherungs-
Beiträge sind einzeln auszuweisen, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen
soll. Wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, müssen wir Angaben zu den Grundlagen der Beitrags-Berechnung
machen, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen.
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlung des Versicherungs-Beitrags
7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des
Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der Sie als Antragsteller an den Antrag gebunden sind
8. Das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere
Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle eines Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben. Soweit diese
Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen erfolgt,
bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form.
9. Angaben zur Laufzeit des Vertrages
10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen. Soweit diese Mitteilung
durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen erfolgt, bedürfen
die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form.
11. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht wir der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
Versicherungsvertrages zugrunde legen
12. Das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
zuständige Gericht
13. Die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt 2 genannten Vorabinformationen mitgeteilt
werden, sowie die Sprachen, in denen wir mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages
verpflichtend zu führen haben
14. Einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
Voraussetzungen für diesen Zugang. Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
beschreiten, hiervon unberührt bleibt.
15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde
Ende der Widerrufsbelehrung
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INFORMATIONEN ZU IHREM VERSICHERUNGS-BEITRAG
Jahres-Reiseschutz-Paket Premium mit Reise-Krankenversicherung AVB 25
Ihr Versicherungs-Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht bis spätestens einen Monat vor Ende des
Versicherungsjahres kündigen. Erreichen Sie während der Laufzeit des Vertrages eine der genannten Altersgrenzen, fällt der neue Versicherungs-
Beitrag (= Folgebeitrag) erst bei der nächsten Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an. Wie sich Ihr Versicherungs-Beitrag entwickelt,
entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tariftabelle.
Sofern Sie per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen, belasten wir Ihren Folgebeitrag künftig jeweils innerhalb einer Woche nach Verlängerung des
Vertrages. Eine gesonderte Mitteilung vor Abbuchung des Versicherungs-Beitrages erfolgt nicht. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass der
Versicherungs-Beitrag gemäß der von Ihnen gewählten Zahlungsart abgebucht werden kann. Bei Überweisung begleichen Sie den Folgebeitrag
jeweils spätestens eine Woche nach Verlängerung des Vertrages.
Alterstufe 0 - 30 (beim Tarif Paar / Familie bezogen auf die älteste versicherte Person)
Tarif für eine Person Tarif Familie / Paar
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
gesamt
gesamt
gesamt
gesamt
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Reisepreis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung
gesamt bis (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO)
1.000 € 91,00 26,48 64,52 10,30 101,00 25,96 75,04 11,98 121,00 37,99 83,01 13,25 134,00 37,25 96,75 15,45
2.000 € 101,00 29,39 71,61 11,43 113,00 29,04 83,96 13,41 135,00 42,39 92,61 14,79 151,00 41,98 109,02 17,41
3.000 € 128,00 37,25 90,75 14,49 146,00 37,52 108,48 17,32 170,00 53,38 116,62 18,62 193,00 53,65 139,35 22,25
4.000 € 143,00 41,61 101,39 16,19 163,00 41,89 121,11 19,34 189,00 59,35 129,65 20,70 215,00 59,77 155,23 24,78
5.000 € 151,00 43,94 107,06 17,09 172,00 44,20 127,80 20,40 199,00 62,49 136,51 21,80 227,00 63,11 163,89 26,17
6.000 € 205,00 59,66 145,35 23,21 236,00 60,65 175,35 28,00 270,00 84,78 185,22 29,57 311,00 86,46 224,54 35,85
7.000 € 293,00 85,26 207,74 33,17 340,00 87,38 252,62 40,33 385,00 120,89 264,11 42,17 446,00 123,99 322,01 51,41
8.000 € 349,00 101,56 247,44 39,51 406,00 104,34 301,66 48,16 458,00 143,81 314,19 50,16 533,00 148,17 384,83 61,44
9.000 € 405,00 117,86 287,15 45,85 472,00 121,30 350,70 55,99 531,00 166,73 364,27 58,16 619,00 172,08 446,92 71,36
10.000 € 452,00 131,53 320,47 51,17 530,00 136,21 393,79 62,87 591,00 185,57 405,43 64,73 693,00 192,65 500,35 79,89
12.000 € 509,00 148,12 360,88 57,62 597,00 153,43 443,57 70,82 665,00 208,81 456,19 72,84 780,00 216,84 563,16 89,92
15.000 € 721,00 209,81 511,19 81,62 849,00 218,19 630,81 100,72 942,00 295,79 646,21 103,18 1108,00 308,02 799,98 127,73
20.000 € 934,00 271,79 662,21 105,73 1100,00 282,70 817,30 130,49 1219,00 382,77 836,23 133,52 1436,00 399,21 1036,79 165,54
* Die Beiträge zur Reise-Krankenversicherung sind gemäß § 4 Nr. 5 VersStG steuerfrei.
Alterstufe 31- 50 (beim Tarif Paar / Familie bezogen auf die älteste versicherte Person)
Tarif für eine Person Tarif Familie / Paar
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
gesamt
gesamt
gesamt
gesamt
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Anteil
Anteil
Anteil
Reisepreis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung Anteil
gesamt bis (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO)
1.000 € 103,00 29,97 73,03 11,66 114,00 29,30 84,70 13,52 138,00 43,33 94,67 15,12 152,00 42,26 109,74 17,52
2.000 € 114,00 33,17 80,83 12,90 128,00 32,90 95,10 15,18 153,00 48,04 104,96 16,76 170,00 47,26 122,74 19,60
3.000 € 144,00 41,90 102,10 16,30 163,00 41,89 121,11 19,34 192,00 60,29 131,71 21,03 217,00 60,33 156,67 25,02
4.000 € 160,00 46,56 113,44 18,11 182,00 46,77 135,23 21,59 213,00 66,88 146,12 23,33 241,00 67,00 174,00 27,78
5.000 € 169,00 49,18 119,82 19,13 192,00 49,34 142,66 22,78 224,00 70,34 153,66 24,53 255,00 70,89 184,11 29,40
6.000 € 229,00 66,64 162,36 25,92 263,00 67,59 195,41 31,20 302,00 94,83 207,17 33,08 347,00 96,47 250,53 40,00
7.000 € 326,00 94,87 231,13 36,90 378,00 97,15 280,85 44,84 429,00 134,71 294,29 46,99 497,00 138,17 358,83 57,29
8.000 € 388,00 112,91 275,09 43,92 451,00 115,91 335,09 53,50 510,00 160,14 349,86 55,86 592,00 164,58 427,42 68,24
9.000 € 450,00 130,95 319,05 50,94 524,00 134,67 389,33 62,16 590,00 185,26 404,74 64,62 687,00 190,99 496,01 79,20
10.000 € 501,00 145,79 355,21 56,71 587,00 150,86 436,14 69,64 656,00 205,98 450,02 71,85 767,00 213,23 553,77 88,42
12.000 € 564,00 164,12 399,88 63,85 661,00 169,88 491,12 78,41 738,00 231,73 506,27 80,83 864,00 240,19 623,81 99,60
15.000 € 798,00 232,22 565,78 90,33 939,00 241,32 697,68 111,39 1044,00 327,82 716,18 114,35 1226,00 340,83 885,17 141,33
20.000 € 1033,00 300,60 732,40 116,94 1217,00 312,77 904,23 144,37 1350,00 423,90 926,10 147,86 1588,00 441,46 1146,54 183,06
* Die Beiträge zur Reise-Krankenversicherung sind gemäß § 4 Nr. 5 VersStG steuerfrei.
2024-1262_Premium- Paket-mRK_JV_AVB25_DE-02/2025
[Seite 7]
Alterstufe 51 - 59 (beim Tarif Paar / Familie bezogen auf die älteste versicherte Person)
Tarif für eine Person Tarif Familie / Paar
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
gesamt
gesamt
gesamt
gesamt
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Reisepreis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung
gesamt bis (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO)
1.000 € 115,00 33,47 81,54 13,02 126,00 32,38 93,62 14,95 155,00 48,67 106,33 16,98 170,00 47,26 122,74 19,60
2.000 € 126,00 36,67 89,33 14,26 140,00 35,98 104,02 16,61 171,00 53,69 117,31 18,73 188,00 52,26 135,74 21,67
3.000 € 157,00 45,69 111,31 17,77 176,00 45,23 130,77 20,88 210,00 65,94 144,06 23,00 235,00 65,33 169,67 27,09
4.000 € 173,00 50,34 122,66 19,58 195,00 50,12 144,89 23,13 231,00 72,53 158,47 25,30 259,00 72,00 187,00 29,86
5.000 € 181,00 52,67 128,33 20,49 205,00 52,69 152,32 24,32 242,00 75,99 166,01 26,51 273,00 75,89 197,11 31,47
6.000 € 242,00 70,42 171,58 27,39 277,00 71,19 205,81 32,86 321,00 100,79 220,21 35,16 366,00 101,75 264,25 42,19
7.000 € 340,00 98,94 241,06 38,49 392,00 100,74 291,26 46,50 449,00 140,99 308,01 49,18 517,00 143,73 373,27 59,60
8.000 € 402,00 116,98 285,02 45,51 466,00 119,76 346,24 55,28 530,00 166,42 363,58 58,05 613,00 170,41 442,59 70,66
9.000 € 464,00 135,02 328,98 52,53 539,00 138,52 400,48 63,94 611,00 191,85 419,15 66,92 708,00 196,82 511,18 81,62
10.000 € 513,00 149,28 363,72 58,07 600,00 154,20 445,80 71,18 672,00 211,01 460,99 73,60 785,00 218,23 566,77 90,49
12.000 € 576,00 167,62 408,38 65,20 674,00 173,22 500,78 79,96 755,00 237,07 517,93 82,69 883,00 245,47 637,53 101,79
15.000 € 813,00 236,58 576,42 92,03 954,00 245,18 708,82 113,17 1063,00 333,78 729,22 116,43 1248,00 346,94 901,06 143,87
20.000 € 1049,00 305,26 743,74 118,75 1234,00 317,14 916,86 146,39 1371,00 430,49 940,51 150,16 1612,00 448,14 1163,86 185,83
* Die Beiträge zur Reise-Krankenversicherung sind gemäß § 4 Nr. 5 VersStG steuerfrei.
Alterstufe 60 - 64 (beim Tarif Paar / Familie bezogen auf die älteste versicherte Person)
Tarif für eine Person Tarif Familie / Paar
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
gesamt
gesamt
gesamt
gesamt
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Reisepreis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung
gesamt bis (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO)
1.000 € 136,00 39,58 96,42 15,40 147,00 37,78 109,22 17,44 185,00 58,09 126,91 20,26 200,00 55,60 144,40 23,06
2.000 € 148,00 43,07 104,93 16,75 162,00 41,63 120,37 19,22 201,00 63,11 137,89 22,02 219,00 60,88 158,12 25,25
3.000 € 180,00 52,38 127,62 20,38 199,00 51,14 147,86 23,61 243,00 76,30 166,70 26,62 268,00 74,50 193,50 30,89
4.000 € 196,00 57,04 138,96 22,19 219,00 56,28 162,72 25,98 264,00 82,90 181,10 28,92 294,00 81,73 212,27 33,89
5.000 € 206,00 59,95 146,05 23,32 230,00 59,11 170,89 27,28 277,00 86,98 190,02 30,34 308,00 85,62 222,38 35,51
6.000 € 269,00 78,28 190,72 30,45 305,00 78,39 226,62 36,18 359,00 112,73 246,27 39,32 406,00 112,87 293,13 46,80
7.000 € 372,00 108,25 263,75 42,11 426,00 109,48 316,52 50,54 493,00 154,80 338,20 54,00 564,00 156,79 407,21 65,02
8.000 € 437,00 127,17 309,83 49,47 503,00 129,27 373,73 59,67 578,00 181,49 396,51 63,31 664,00 184,59 479,41 76,54
9.000 € 502,00 146,08 355,92 56,83 580,00 149,06 430,94 68,81 663,00 208,18 454,82 72,62 765,00 212,67 552,33 88,19
10.000 € 549,00 159,76 389,24 62,15 639,00 164,22 474,78 75,80 721,00 226,39 494,61 78,97 839,00 233,24 605,76 96,72
12.000 € 615,00 178,97 436,04 69,62 718,00 184,53 533,47 85,18 808,00 253,71 554,29 88,50 941,00 261,60 679,40 108,48
15.000 € 863,00 251,13 611,87 97,69 1011,00 259,83 751,17 119,94 1130,00 354,82 775,18 123,77 1323,00 367,79 955,21 152,51
20.000 € 1110,00 323,01 786,99 125,65 1304,00 335,13 968,87 154,69 1453,00 456,24 996,76 159,15 1705,00 473,99 1231,01 196,55
* Die Beiträge zur Reise-Krankenversicherung sind gemäß § 4 Nr. 5 VersStG steuerfrei.
Alterstufe 65 - 74 (beim Tarif Paar / Familie bezogen auf die älteste versicherte Person)
Tarif für eine Person Tarif Familie / Paar
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
gesamt
gesamt
gesamt
gesamt
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Reisepreis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung
gesamt bis (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO)
1.000 € 327,00 95,16 231,84 37,02 349,00 89,69 259,31 41,40 452,00 141,93 310,07 49,51 481,00 133,72 347,28 55,45
2.000 € 354,00 103,01 250,99 40,07 381,00 97,92 283,08 45,20 487,00 152,92 334,08 53,34 523,00 145,39 377,61 60,29
3.000 € 424,00 123,38 300,62 48,00 464,00 119,25 344,75 55,04 579,00 181,81 397,19 63,42 631,00 175,42 455,58 72,74
4.000 € 462,00 134,44 327,56 52,30 509,00 130,81 378,19 60,38 629,00 197,51 431,49 68,89 690,00 191,82 498,18 79,54
5.000 € 483,00 140,55 342,45 54,68 533,00 136,98 396,02 63,23 656,00 205,98 450,02 71,85 721,00 200,44 520,56 83,11
6.000 € 625,00 181,88 443,13 70,75 701,00 180,16 520,84 83,16 841,00 264,07 576,93 92,11 940,00 261,32 678,68 108,36
7.000 € 862,00 250,84 611,16 97,58 980,00 251,86 728,14 116,26 1150,00 361,10 788,90 125,96 1304,00 362,51 941,49 150,32
8.000 € 1011,00 294,20 716,80 114,45 1156,00 297,09 858,91 137,14 1344,00 422,02 921,98 147,21 1532,00 425,90 1106,10 176,60
9.000 € 1160,00 337,56 822,44 131,31 1332,00 342,32 989,68 158,02 1538,00 482,93 1055,07 168,46 1761,00 489,56 1271,44 203,00
10.000 € 1257,00 365,79 891,21 142,29 1455,00 373,94 1081,07 172,61 1657,00 520,30 1136,70 181,49 1915,00 532,37 1382,63 220,76
12.000 € 1407,00 409,44 997,56 159,27 1633,00 419,68 1213,32 193,72 1853,00 581,84 1271,16 202,96 2146,00 596,59 1549,41 247,39
15.000 € 1968,00 572,69 1395,31 222,78 2294,00 589,56 1704,44 272,14 2583,00 811,06 1771,94 282,91 3008,00 836,22 2171,78 346,75
20.000 € 2529,00 735,94 1793,06 286,29 2956,00 759,69 2196,31 350,67 3314,00 1040,60 2273,40 362,98 3870,00 1075,86 2794,14 446,12
* Die Beiträge zur Reise-Krankenversicherung sind gemäß § 4 Nr. 5 VersStG steuerfrei.
2024-1262_Premium- Paket-mRK_JV_AVB25_DE-02/2025
[Seite 8]
Alterstufe 75 - 84 (beim Tarif Paar / Familie bezogen auf die älteste versicherte Person)
Tarif für eine Person Tarif Familie / Paar
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
gesamt
gesamt
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Beitrag
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Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Reisepreis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung
gesamt bis (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO)
1.000 € 498,00 144,92 353,08 56,37 523,00 134,41 388,59 62,04 698,00 219,17 478,83 76,45 729,00 202,66 526,34 84,04
2.000 € 528,00 153,65 374,35 59,77 558,00 143,41 414,59 66,20 737,00 231,42 505,58 80,72 775,00 215,45 559,55 89,34
3.000 € 606,00 176,35 429,65 68,60 650,00 167,05 482,95 77,11 838,00 263,13 574,87 91,79 895,00 248,81 646,19 103,17
4.000 € 648,00 188,57 459,43 73,35 699,00 179,64 519,36 82,92 893,00 280,40 612,60 97,81 959,00 266,60 692,40 110,55
5.000 € 670,00 194,97 475,03 75,85 726,00 186,58 539,42 86,13 922,00 289,51 632,49 100,99 994,00 276,33 717,67 114,59
6.000 € 827,00 240,66 586,34 93,62 910,00 233,87 676,13 107,95 1126,00 353,56 772,44 123,33 1235,00 343,33 891,67 142,37
7.000 € 1088,00 316,61 771,39 123,16 1218,00 313,03 904,97 144,49 1466,00 460,32 1005,68 160,57 1635,00 454,53 1180,47 188,48
8.000 € 1252,00 364,33 887,67 141,73 1411,00 362,63 1048,37 167,39 1680,00 527,52 1152,48 184,01 1887,00 524,59 1362,41 217,53
9.000 € 1416,00 412,06 1003,94 160,29 1605,00 412,49 1192,52 190,40 1894,00 594,72 1299,28 207,45 2139,00 594,64 1544,36 246,58
10.000 € 1487,00 432,72 1054,28 168,33 1705,00 438,19 1266,82 202,26 1973,00 619,52 1353,48 216,10 2257,00 627,45 1629,55 260,18
12.000 € 1652,00 480,73 1171,27 187,01 1900,00 488,30 1411,70 225,40 2188,00 687,03 1500,97 239,65 2511,00 698,06 1812,94 289,46
15.000 € 2270,00 660,57 1609,43 256,97 2628,00 675,40 1952,60 311,76 2993,00 939,80 2053,20 327,82 3460,00 961,88 2498,12 398,86
20.000 € 2887,00 840,12 2046,88 326,81 3357,00 862,75 2494,25 398,24 3798,00 1192,57 2605,43 415,99 4409,00 1225,70 3183,30 508,26
* Die Beiträge zur Reise-Krankenversicherung sind gemäß § 4 Nr. 5 VersStG steuerfrei.
Alterstufe 85+ (beim Tarif Paar / Familie bezogen auf die älteste versicherte Person)
Tarif für eine Person Tarif Familie / Paar
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerfreier Anteil
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
(Reise-Kranken-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
Versicherungs-
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
versicherung)*
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
steuer (19 %)
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
Enthaltene
gesamt
gesamt
gesamt
gesamt
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Beitrag
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Reisepreis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung
gesamt bis (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO) (alle Beträge in EURO)
1.000 € 640,00 186,24 453,76 72,45 666,00 171,16 494,84 79,01 901,00 282,91 618,09 98,69 935,00 259,93 675,07 107,78
2.000 € 673,00 195,84 477,16 76,18 704,00 180,93 523,07 83,52 943,00 296,10 646,90 103,29 984,00 273,55 710,45 113,43
3.000 € 756,00 220,00 536,00 85,58 804,00 206,63 597,37 95,38 1052,00 330,33 721,67 115,22 1113,00 309,41 803,59 128,30
4.000 € 802,00 233,38 568,62 90,79 857,00 220,25 636,75 101,67 1111,00 348,85 762,15 121,69 1183,00 328,87 854,13 136,37
5.000 € 826,00 240,37 585,63 93,50 886,00 227,70 658,30 105,11 1143,00 358,90 784,10 125,19 1221,00 339,44 881,56 140,75
6.000 € 995,00 289,55 705,46 112,64 1085,00 278,85 806,16 128,71 1363,00 427,98 935,02 149,29 1481,00 411,72 1069,28 170,73
7.000 € 1277,00 371,61 905,39 144,56 1418,00 364,43 1053,57 168,22 1731,00 543,53 1187,47 189,60 1914,00 532,09 1381,91 220,64
8.000 € 1455,00 423,41 1031,60 164,71 1627,00 418,14 1208,86 193,01 1962,00 616,07 1345,93 214,90 2186,00 607,71 1578,29 252,00
9.000 € 1632,00 474,91 1157,09 184,75 1836,00 471,85 1364,15 217,81 2194,00 688,92 1505,08 240,31 2459,00 683,60 1775,40 283,47
10.000 € 1682,00 489,46 1192,54 190,41 1918,00 492,93 1425,07 227,53 2241,00 703,67 1537,33 245,46 2548,00 708,34 1839,66 293,73
12.000 € 1861,00 541,55 1319,45 210,67 2129,00 547,15 1581,85 252,56 2474,00 776,84 1697,16 270,98 2823,00 784,79 2038,21 325,43
15.000 € 2528,00 735,65 1792,35 286,17 2916,00 749,41 2166,59 345,93 3344,00 1050,02 2293,98 366,27 3848,00 1069,74 2778,26 443,59
20.000 € 3196,00 930,04 2265,96 361,79 3703,00 951,67 2751,33 439,29 4213,00 1322,88 2890,12 461,45 4874,00 1354,97 3519,03 561,86
* Die Beiträge zur Reise-Krankenversicherung sind gemäß § 4 Nr. 5 VersStG steuerfrei.
2024-1262_Premium- Paket-mRK_JV_AVB25_DE-02/2025
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Inhaltsverzeichnis
VERSICHERUNGS-INFORMATIONEN UND -BEDINGUNGEN ............................................................................ 3
WER WIR SIND .................................................................................................................................. 3
ÜBER DIESE VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN ................................................................................... 3
WAS DIESE VERSICHERUNG BEINHALTET ........................................................................................... 3
DEFINITIONEN .......................................................................................................................................... 4
BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES .............................................................................. 9
BESCHREIBUNG DER ENTHALTENEN VERSICHERUNGS-LEISTUNGEN ......................................................... 10
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG ................................................................................................... 10
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG ..................................................................................................... 13
VERSPÄTUNGS-VERSICHERUNG ...................................................................................................... 16
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG ....................................................................................................... 17
GEPÄCKVERSPÄTUNGS-VERSICHERUNG ......................................................................................... 18
REISE-KRANKENVERSICHERUNG INKL. KRANKEN-RÜCKTRANSPORT ................................................. 18
REISEHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG ............................................................................................... 21
REISEUNFALL-VERSICHERUNG ........................................................................................................ 22
SPORT & AKTIV-VERSICHERUNG ...................................................................................................... 24
REISE-ASSISTANCE ......................................................................................................................... 26
ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE ................................................................................................................... 27
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN VERSICHERUNGSFALL ............................................................................... 29
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................. 31
HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ ................................................................................................................. 34
INFORMATIONEN BEI VERTRÄGEN IM ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR ......................................... 37
2024-1262_Premium-Paket-mRK_JV_AVB25_DE-02/2025 2
[Seite 10]
VERSICHERUNGS-INFORMATIONEN UND -BEDINGUNGEN
WER WIR SIND
Wir, die AWP P&C S.A., bieten die vertraglich vereinbarten Versicherungs-Leistungen gemäß der folgenden Versicherungs-
Bedingungen an. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Die Versicherungs-Steuer ist in den Versicherungs-Beiträgen
enthalten. Gebühren erheben wir nicht. Entscheidend für den Versicherungs-Umfang sind die im Versicherungsschein bzw. in
der Reise- / Buchungs-Bestätigung dokumentierten Versicherungs-Beiträge und Leistungs-Beschreibungen.
AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstraße 16
D - 85609 Aschheim (bei München)
Hauptbevollmächtigter: Carsten Staat
Registergericht: München HRB 4605
USt.-IdNr.: DE 129274528
AWP P&C S.A.
Aktiengesellschaft französischen Rechts
Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen-sur-Seine (Frankreich)
Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080
Vorstandsvorsitz: Tomas Kunzmann
ÜBER DIESE VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN
Diese Versicherung ist unser Vertrag mit Ihnen. In den Versicherungs-Bedingungen beschreiben wir den Umfang
der Versicherung. Bitte lesen Sie das Dokument sorgfältig durch. Wir haben versucht, den Vertragstext leicht verständlich
zu gestalten und gleichzeitig die Bedingungen Ihres Versicherungsschutzes klar darzulegen. Wenn Sie Fragen haben,
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns online oder rufen Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten an.
Ihre Angaben beim Abschluss der Versicherung sind die Basis für den Versicherungsnachweis und das hier
vorliegende Dokument. Wir erbringen die darin beschriebenen Versicherungs-Leistungen, wenn Sie den Versicherungs-Beitrag
bezahlt haben und alle Vorgaben beachten. Einige Wörter sind kursiv gedruckt. Diese erklären wir im Abschnitt
Definitionen. Überschriften dienen der besseren Orientierung. Sie haben keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.
WAS DIESE VERSICHERUNG BEINHALTET
Ihre Reiseversicherung deckt nur plötzliche und unerwartete Situationen, Ereignisse und Schäden. Die Bedingungen dafür
beschreiben wir unten. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch.
Ihre Versicherungs-Dokumente setzen sich aus zwei Teilen zusammen.:
1. Versicherungs-Nachweis (z. B. Versicherungsschein, Reise-Bestätigung, Buchungs-Bestätigung).
2. Dokumente zum Versicherungs-Nachweis mit den Hinweisen zum Datenschutz und den Versicherungs-Informationen und
-Bedingungen.
HINWEIS:
Nicht alle Schäden, die auf ein plötzlich eintretendes, nicht vorhersehbares oder außerhalb Ihrer Kontrolle liegendes Ereignis
zurückzuführen sind, sind versichert. Es sind nur solche Schäden abgedeckt, die die in diesem Dokument beschriebenen
Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie auch die „Allgemeinen Bestimmungen" und die „Allgemeinen Ausschlüsse“. Sie
gelten für alle Teile Ihres Versicherungs-Vertrags.
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DEFINITIONEN
In diesem Abschnitt werden kursiv gedruckte Wörter sowie beliebige Formen dieser Wörter, die in diesem Dokument verwendet
werden, definiert.
Abreise-Datum Das ursprünglich geplante Datum, das Sie als Beginn Ihrer Reise gewählt haben, wie in Ihren
Reiseunterlagen angegeben.
Adoptionstermin Ein gerichtlich angeordneter oder gesetzlich vorgeschriebener Termin, an dem Sie als
angehende Adoptiveltern teilnehmen müssen, um ein minderjähriges Kind rechtmäßig
adoptieren zu können.
Aktivitäten in großer Höhe Eine Aktivität, die in einer Höhe von 4.500 Metern oder mehr stattfindet oder dorthin führt,
außer als Passagier in einem Verkehrsflugzeug.
Angemessene und übliche Der Betrag, der für eine bestimmte Dienstleistung in einem bestimmten geografischen
Kosten Gebiet berechnet wird, maximal die landesüblichen Sätze. Maßgeblich sind die Verfügbarkeit
und der Schwierigkeitsgrad der Dienstleistung, die Verfügbarkeit der benötigten Teile /
Materialien / Zubehörteile / Ausrüstung sowie die Verfügbarkeit entsprechend qualifizierter
und lizenzierter Dienstleistungs-Anbieter.
Arbeitsstreik Eine organisierte und absichtliche Arbeitsniederlegung oder Verlangsamung der Arbeit
durch eine Gruppe von Arbeitnehmern oder der Entzug der Dienste von Arbeitnehmern
mit dem Ziel, den Arbeitgeber dazu zu bringen, den Forderungen dieser Arbeitnehmer
nachzukommen oder sie zu erfüllen. Dies schließt allgemeine Arbeitsniederlegungen
außerhalb von Tarifkonflikten und politische Streiks aus. Auch Streiks, die den Charakter
von inneren Unruhen oder politischen Risiken haben oder damit verbunden sind, fallen nicht
darunter.
Arzt Eine Person, die gesetzlich befugt ist, Medizin oder Zahnmedizin zu praktizieren und
über eine entsprechende Zulassung verfügt. Ausgeschlossen sind Sie selbst, Ihre
Reisebegleitung, ein Familienmitglied von Ihnen, Ihrer Reisebegleitung oder der kranken
bzw. verletzten Person.
Assistenzhund Jeder Hund, der speziell ausgebildet wurde, um zum Wohle einer Person mit
einer Behinderung (einschließlich einer körperlichen oder sensorischen Beeinträchtigung,
psychiatrischen Störung, Lernschwierigkeiten oder einer sonstigen geistigen Behinderung)
bestimmte Aufgaben wahrzunehmen oder auszuführen. Beispiele für derartige Aufgaben
sind unter anderem das Führen blinder Menschen, das Warnen tauber Menschen oder
das Ziehen eines Rollstuhls. Die Anwesenheit eines Hundes zur Abschreckung oder zur
Verhütung von Straftaten sowie als emotionale Unterstützung, für das Wohlbefinden, als
Trost oder treuer Begleiter sind keine Assistenz-Aufgabe im Sinne dieser Definition.
Ausland Eine Reise ins Ausland ist eine Reise in ein Land, in dem Sie keinen ständigen Wohnsitz
haben oder sich innerhalb der letzten drei Jahre jährlich nicht länger als jeweils drei Monate
aufgehalten haben.
Beförderungs-Unternehmen Ein Unternehmen, das die gewerbliche Lizenz hat, Passagiere zwischen zwei Orten gegen
Bezahlung auf dem Land-, Luft- oder Wasserweg zu befördern. Hiervon ausgeschlossen
sind:
1. Mietwagenfirmen.
2. Private oder nicht-gewerbliche Transport-Unternehmen.
3. Gecharterte Beförderungsmittel, außer von Ihrem Reiseanbieter zur Beförderung der
Reisegruppe gecharterte Transportmittel.
4. Der öffentliche Nahverkehr.
Computer-System Jedes Computer-, Hardware-, Software- oder Kommunikationssystem oder elektronische
Gerät (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Smartphones, Laptops, Tablets, tragbare
Geräte), Server, Clouds, Mikrocontroller oder ähnliche Systeme, einschließlich aller
zugehörigen Eingabe-, Ausgabe-, Datenspeicherungs-Geräte, Netzwerk-Komponenten oder
Datensicherungs-Einrichtungen.
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[Seite 12]
Cyber-Risiko Alle Verluste, Schäden, Haftungsansprüche, Forderungen, Kosten oder Ausgaben jeglicher
Art, die auf einen oder mehrere der folgenden Fälle zurückzuführen sind. Dies gilt
unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt verursacht sind oder dazu beitragen, daraus
resultieren oder in Verbindung damit entstehen.
1. Jede unbefugte, arglistige oder rechtswidrige Handlung sowie die Androhung davon, die
den Zugriff auf ein Computer-System, dessen Verarbeitung, Verwendung oder Betrieb
betrifft.
2. Jeder Fehler oder jede Unterlassung im Zusammenhang mit dem Zugriff auf ein
Computer-System, dessen Verarbeitung, Verwendung oder Betrieb;.
3. Jede teilweise oder vollständige Nichtverfügbarkeit oder der Ausfall des Zugriffs auf ein
Computer-System, dessen Verarbeitung, Verwendung oder Betrieb.
4. Jede Form von Nutzungsausfall, Funktionsminderung, Reparatur, Ersatz,
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten, einschließlich aller Gegenwerte
dieser Daten.
Epidemie Eine ansteckende Krankheit, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer
offiziellen Regierungsbehörde als Epidemie eingestuft wird.
Ersthelfer Ersthelfer vor Ort (z. B. Polizeibeamte, Einsatzkräfte eines anerkannten Rettungs- und
Hilfsdienstes, z. B. Feuerwehr-Einsatzkräfte). Sie kommen bei einem Unfall oder Notfall so
schnell wie möglich an den Unfallort / Einsatzort, um Hilfe und Unterstützung zu leisten.
Fahrzeugpanne Ein mechanisches Problem, das ein normales Fahren des Fahrzeugs verhindert. Dazu
zählen wir auch ein elektrisches Problem, einen platten Reifen oder das Fehlen von
Flüssigkeiten (außer Kraftstoff).
Familienmitglied Zu Ihren Familienmitgliedern zählen wir abschließend:
1. Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte und dessen Familienmitglieder.
2. Mitbewohner.
3. Eltern und Stiefeltern. Dazu zählen auch Adoptiv- und Pflegeeltern.
4. Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Kinder, deren Adoptionsverfahren läuft.
5. Geschwister.
6. Großeltern und Enkelkinder.
7. Folgende Verwandte: Schwiegermutter, -vater, -sohn, -tochter, Schwager, Schwägerin
sowie angeheiratete Großeltern.
8. Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.
9. Vormunde und gesetzliche Betreuer, Mündel und Betreute.
10. Bezahlte, im selben Haushalt lebende Pflegekräfte.
Hauptwohnsitz Der Ort, an dem sich Ihr räumlicher Lebensmittelpunkt befindet.
Innere Unruhen Proteste, Streiks, Ausschreitungen, Demonstrationen, rechtswidrige Versammlungen oder
Tumulte innerhalb einer Gemeinde, einer Region, eines Staates oder einer Nation unter
Anwendung von Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Gesetzesverstößen, Ungehorsam oder
Behinderung des freien Zugangs oder der Bewegungsfreiheit in öffentlichen Bereichen
durch Versammlungen. Nicht umfasst sind Vorfälle, die ein politisches Risiko, ein
terroristisches Ereignis, einen Krieg oder eine kriegerische Handlung darstellen oder damit in
Zusammenhang stehen.
Krankenhaus Eine Einrichtung, in der kranke und verletzte Personen untersucht und behandelt
werden. Dies geschieht unter ärztlicher Aufsicht. Die Einrichtung muss alle folgenden
Voraussetzungen erfüllen.
1. Sie erbringt vor allem stationäre diagnostische und therapeutische Dienstleistungen.
2. Sie hat medizinische Abteilungen, in denen sie Operationen durchführen kann.
3. Sie hat die erforderlichen Zulassungen.
Krieg Der Zustand oder Zeitraum eines feindlichen bewaffneten Konflikts, eines Bürgerkriegs oder
einer militärischen oder paramilitärischen Aktion zwischen zwei oder mehreren der folgenden
Akteure: einer Nation, einem Staat, einer Regierung, einem Gebiet oder einer organisierten
politischen oder herrschenden Gruppe. Dies schließt alle Handlungen oder Ereignisse ein,
2024-1262_Premium-Paket-mRK_JV_AVB25_DE-02/2025 5
[Seite 13]
die in direktem Zusammenhang mit einem solchen Konflikt oder einer solchen Aktion stehen
oder einen solchen Konflikt oder eine solche Aktion unmittelbar auslösen. Diese Definition gilt
unabhängig davon, ob der Krieg offiziell oder förmlich erklärt worden ist.
Kriegerische Handlung Jede Handlung, die mit Krieg zusammenhängt, im Verlauf eines Krieges erfolgt oder ihn
unmittelbar auslöst.
Medizinische Begleitperson Eine Fachkraft für Medizin, die von unserem medizinischen Dienst beauftragt wird, eine
schwerkranke oder verletzte Person während des Krankentransports zu begleiten. Eine
medizinische Begleitperson ist ausgebildet, die zu transportierende Person medizinisch zu
versorgen. Hierbei darf es sich nicht um einen Freund, Ihre Reisebegleitung oder ein
Familienmitglied handeln.
Medizinisch notwendig Maßnahmen, die bei Ihrer Krankheit, Verletzung oder Ihrem Gesundheitszustand notwendig
sind, zu Ihren Symptomen passen und bei Ihnen durchgeführt werden können. Eine solche
Maßnahme muss gängige medizinische Standards erfüllen. Maßnahmen, die lediglich Ihrer
Annehmlichkeit oder dem Interesse des Anbieters dienen, sind nicht medizinisch notwendig.
Mitbewohner Eine Person, mit der Sie zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses seit mindestens
zwölf aufeinanderfolgenden Monaten zusammenleben und die mindestens 18 Jahre alt ist.
Naturkatastrophe Ein großräumiges Extremwetter- oder geologisches Ereignis, bei dem Eigentum beschädigt,
Transportwege oder Versorgungs-Einrichtungen zerstört oder Menschen gefährdet werden.
Dazu gehören auch ohne Einschränkung: Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Orkane,
Lawinen, Erdrutsche und Vulkanausbrüche.
Öffentlicher Nahverkehr Nahverkehrs-, Pendler- oder städtische Verkehrsmittel (z. B. S-Bahn, Stadtbus, U-Bahn,
lokale Fähre, Taxi, gebuchte Fahrer oder andere Verkehrsmittel), die Sie oder Ihre
Reisebegleitung weniger als 150 Kilometer weit befördern.
Pandemie Eine Epidemie, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer offiziellen
Regierungsbehörde als Pandemie eingestuft wird.
Politisches Risiko Eines oder mehrere der folgenden Ereignisse:
• Jede Art von Ereignis, organisiertem Widerstand oder Aktion, die beabsichtigt oder in
Kauf nimmt, dass amtierende Regierungen oder Personen gestürzt, abgelöst oder ersetzt
werden.
• Verstaatlichung.
• Konfiszierung.
• Enteignung.
• Entziehung.
• Beschlagnahme.
• Revolution.
• Rebellion.
• Aufruhr.
• Aufstand.
• Militärische und widerrechtliche Machtergreifung.
Quarantäne Unter Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes,
um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Bei einer persönlichen
Quarantäne hat eine öffentlichen Behörde oder der Kapitän eines Schiffes, mit dem Sie
reisen, die Einschränkung Ihres Aufenthaltsortes angeordnet, weil der Verdacht besteht, dass
Sie oder Ihre Reisebegleitung mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen
sind.
Reise Ihre Reise zum ursprünglich geplanten Reisetermin an einen oder ab einem Ort, der nicht Ihr
Hauptwohnsitz ist, sowie Ihr Aufenthalt am Reiseziel. Das Reiseziel muss mindestens eine
der drei folgenden Eigenschaften haben.
• Es muss mindestens 50 km von Ihrem Hauptwohnsitz entfernt sein.
• Es muss im Ausland liegen.
• Es muss mindestens eine Übernachtung beinhalten.
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[Seite 14]
Ausgenommen sind Umzüge oder das Pendeln zur und von der Arbeitsstätte. Zudem darf die
Reise nicht länger als 56 Tage dauern.
Reiseanbieter Ein Reisebüro oder eine andere Buchungsstelle, ein Reiseveranstalter, eine Fluggesellschaft,
ein Kreuzfahrt-Unternehmen, ein Hotel, eine Eisenbahngesellschaft oder sonstige Anbieter
von Reisedienstleistungen.
Reisebegleitung Eine Person oder ein Assistenzhund, die mit Ihnen reisen oder Sie auf Ihrer Reise begleiten.
Ein Gruppen- oder Reiseleiter gilt nicht als Reisebegleitung, es sei denn, Sie teilen sich mit
dem Gruppen- oder Reiseleiter ein Zimmer. Lehrer, die Klassenreisen begleiten, gelten nicht
als Gruppen- oder Reiseleiter.
Reisegepäck Persönliches Eigentum, welches Sie mit auf Ihre Reise nehmen oder während Ihrer Reise
erwerben.
Rückerstattung Erstattungen, Gutschriften und Gutscheine, die Sie von Ihrem Reiseanbieter, Arbeitgeber,
einem anderen Versicherungs-Unternehmen, einem Kreditkarten-Herausgeber oder einer
anderen Einrichtung erhalten haben.
Rückreise-Datum Das Datum, an dem Ihre Reise ursprünglich enden sollte, wie in Ihren Buchungsunterlagen
angegeben.
Sie oder Ihr Alle Personen, die im Versicherungsschein oder Versicherungs-Nachweis namentlich
genannt sind.
Sportgeräte Ausrüstungsgegenstände, die zur Ausübung einer Sportart verwendet werden.
Strafbare Handlung Eine Handlung, die dort, wo sie begangen wird, gegen das Gesetz verstößt.
Terroristisches Ereignis Darunter verstehen wir Handlungen einer Person oder einer Gruppe einschließlich der
Anwendung von Gewalt – jedoch nicht darauf beschränkt. Dies gilt unabhängig davon, ob
allein oder im Namen oder in Verbindung mit einer oder mehreren Organisationen gehandelt
wird. Die Handlung hat politische, religiöse, ethnische, und / oder ideologische Zwecke. Sie
verfolgt die Absicht – ist jedoch nicht darauf beschränkt –, eine Regierung zu beeinflussen
und / oder die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit in Angst zu versetzen. Die
Handlung wird von einer Regierungsbehörde oder nach dem geltendem Recht im Land Ihres
Wohnsitzes als terroristisch eingestuft. Nicht unter den Begriff „terroristisches Ereignis“ fallen
jegliche politische Risiken, Krieg oder kriegerische Handlungen.
Unbewohnbar Ihr Hauptwohnsitz oder eine Unterkunft am Reiseziel haben durch eine Naturkatastrophe,
Feuer, Überschwemmung, Einbruch, Sturm, Explosion oder Vandalismus großen
Schaden genommen. Dazu gehören auch der längere Ausfall der Strom-, Gas- oder
Wasserversorgung. Deshalb ist der Ort bei vernünftiger Betrachtungsweise als unzugänglich
oder unbenutzbar anzusehen.
Unfall Ein plötzliches, unbeabsichtigtes, von außen einwirkendes Ereignis, welches Verletzungen
und / oder Sachschäden verursacht. Für den Begriff "Unfall" gilt in der Reiseunfall-
Versicherung eine andere Definition. Diese ist im Abschnitt Reiseunfall-Versicherung zu
finden.
Unterkunft Ein Hotel oder eine andere Art der Unterkunft, für die Sie eine Reservierung vornehmen oder
wo Sie gegen Bezahlung übernachten.
Unwetter Gefährliche Witterungsverhältnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sturm, Orkan,
Wirbelsturm, Nebel, Hagel, Regen-, Schnee- oder Eissturm.
Vandalismus Jede strafbare Handlung, die vorsätzlich zur Beschädigung oder Zerstörung von öffentlichem
oder privatem Sachvermögen führt. Dies gilt nicht für die Beschädigung oder Zerstörung
von öffentlichem oder privatem Sachvermögen durch terroristische Ereignisse, Krieg,
kriegerischen Handlungen, politische Risiken oder innere Unruhen.
Verkehrsunfall Ein unerwartetes und unbeabsichtigtes Verkehrsereignis, das nicht auf eine Fahrzeugpanne
zurückzuführen ist. Die Folge des Ereignisses sind Verletzungen und / oder Sachschäden.
Verletzung Die körperliche Schädigung einer Person.
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Versicherte Ereignisse Die ausdrücklich aufgeführten Situationen oder Ereignisse, für die Sie im Rahmen dieses
Versicherungs-Vertrags Versicherungsschutz haben.
Versicherung Die Dokumentation über den abgeschlossenen Reiseversicherungs-Vertrag. Diese umfasst:
1. Den Versicherungs-Nachweis (z. B. den Versicherungsschein). 2. Die Dokumente zum
Versicherungs-Nachweis mit der Leistungs-Übersicht, den Hinweisen zum Datenschutz und
den Versicherungs-Informationen und -Bedingungen.
Wertgegenstände Sammlerstücke, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Perlen, Pelze, Kameras (einschließlich
Videokameras) und zugehörige Ausrüstung, Musikinstrumente, professionelle
Audioausrüstung, Ferngläser, Teleskope, Sportgeräte, mobile Endgeräte, Smartphones,
Computer, Radios, Drohnen, Roboter und andere elektronische Geräte sowie Teile und
Zubehör für die oben genannten Gegenstände.
Wir, uns, unser AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland.
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BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES
Sie haben nur dann Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn wir Ihren Versicherungs-Antrag annehmen. Das Datum, an
dem der Vertrag zustande gekommen ist (Abschluss-Datum) und das Enddatum sind in Ihrem Versicherungs-Nachweis
angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungs-Vertrages. Bedingung ist, dass Sie die Zahlung
des vollständigen Versicherungs-Beitrags veranlasst haben.
Der Versicherungsschutz gilt nur für Schäden, die während der Laufzeit Ihres Versicherungs-Vertrags eintreten. Es gelten die
jeweiligen Versicherungs-Bedingungen. Zusätzlich gelten die Allgemeinen Ausschlüsse und die Allgemeinen Bestimmungen. Und
es gelten die oben aufgeführten Abschlusshinweise.
Die maximale Reisedauer beträgt 56 Tage. Dauert Ihre einzelne Reise länger als 56 Tage, besteht nur für die ersten 56 Tage
Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz endet zum Ende der Laufzeit Ihres Versicherungs-Vertrages um 23:59 Ortszeit, sofern er sich
nicht automatisch verlängert hat. Ausnahme: Falls Sie sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Reise befinden, endet Ihr
Versicherungsschutz an dem Tag, an dem zuerst einer der folgenden Fälle eintritt.
1. An dem Tag, an dem Sie an Ihren Ausgangsort oder Hauptwohnsitz zurückkehren.
2. Drei Tage nach dem Ende der Laufzeit des Versicherungs-Vertrags.
Falls sich Ihre Rückreise wegen eines versicherten Ereignisses verzögert, verlängern wir Ihren Versicherungs-Zeitraum.
Die Verlängerung gilt, bis einer der folgenden Fälle eintritt. Sie sind in der Lage, an Ihren Ausgangsort
oder Hauptwohnsitz zurückzukehren. Sie treffen nach einem Kranken-Rücktransport oder einem Reiseabbruch zur weiteren
Versorgung in einer medizinischen Einrichtung ein.
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BESCHREIBUNG DER ENTHALTENEN VERSICHERUNGS-LEISTUNGEN
In diesem Abschnitt beschreiben wir den Umfang der Leistungen der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung. Wir führen
jede Leistung auf. Außerdem erläutern wir die besonderen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Versicherungsschutz
greift. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Ausnahmen vom Versicherungsschutz. Die Allgemeinen Ausschlüsse
und die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Leistungen. Dort können Sie u. a. Ihre Pflichten (Obliegenheiten)
nachlesen.
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG
Falls Sie Ihre Reise wegen eines der unten aufgeführten, versicherten Ereignisse stornieren oder verschieben müssen,
gilt: Wir ersetzen Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten (nicht erstattungsfähige Reisekosten, Anzahlungen und
Umbuchungsgebühren - abzüglich etwaiger Rückerstattungen) bis zu der in Ihrer Leistungs-Übersicht hierfür aufgeführten
maximalen Versicherungs-Leistung. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur greift, solange Sie die Reise noch
nicht angetreten haben.
Sie und Ihre Reisebegleitung haben eine gemeinsame Unterkunft im Voraus gebucht. Ihre Reisebegleitung storniert
die Reise wegen eines oder mehrerer der unten aufgeführten versicherten Ereignisse. Zusätzliche Kosten für
die Unterkunft werden Ihnen in Rechnung gestellt. Diese Kosten erstatten wir Ihnen.
WICHTIG (Obliegenheit): Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst gering zu halten. Sobald ein versichertes
Ereignis eintritt, müssen Sie daher die Reise innerhalb von 48 Stunden stornieren. (Das Storno erfolgt bei Ihrem Reiseanbieter.)
Dies gilt auch bei Erkrankungen oder Verletzungen, die bei üblichem Heilungsverlauf bis zum Reisezeitpunkt ausgeheilt
sein sollten. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, kann es sein, dass Sie höhere Stornokosten zahlen müssen oder eine
niedrigere Rückerstattung von Ihrem Reiseanbieter erhalten. Diese Mehrkosten übernehmen wir nicht. Sollten Sie aufgrund
einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden zu stornieren, müssen Sie dies
unverzüglich nachholen, sobald Ihnen das möglich ist.
Wenn ein versichertes Ereignis eintritt, kontaktieren Sie unverzüglich unseren medizinischen Dienst (Stornoberatung). Dort
beraten wir Sie, ob eine sofortige Stornierung zu empfehlen ist. Es liegt keine Verletzung der Obliegenheiten vor, wenn Sie dem
Rat folgen.
Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
Was passiert, wenn der Reisepreis höher ist als die Versicherungs-Summe?
Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles Ihr versicherter Reisepreis (Versicherungs-Summe) niedriger als Ihr tatsächlicher
Reisepreis, sind Sie unterversichert. Unter Reisepreis verstehen wir die Reisekosten inkl. Vermittlungsentgelt. Wir ersetzen
in diesem Fall den Schaden anteilig in dem Verhältnis der Versicherungs-Summe zum Reisepreis.
Versicherte Ereignisse:
1. Sie werden unerwartet schwer krank. Oder Sie verletzen sich schwer. Deshalb müssen Sie Ihre Reise stornieren. Oder: Dies
trifft auf Ihre Reisebegleitung zu. Versichert ist auch die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit
wie COVID-19.
a. Eine Erkrankung oder Verletzung ist unerwartet, wenn
i. sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
ii. eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht
behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung.
Buchen Sie Ihre Reise nach Versicherungs-Abschluss gilt in der Reiserücktritt-Versicherung: Die Erkrankung oder
Verletzung ist zum ersten Mal nach Reisebuchung aufgetreten. Eine schon bestehende Erkrankung oder Verletzung darf
in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung nicht behandelt worden sein.
HINWEIS: Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss
auf den Versicherungsschutz.
b. Eine Erkrankung oder eine Verletzung ist schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise
nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor dem Reiserücktritt, Ihre Reise zu stornieren.
2. Ein Familienmitglied, das nicht mit Ihnen reist, wird krank oder verletzt sich. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch
oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
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Es gilt die folgende Bedingung.
a. Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden. Oder: Sie macht
einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig.
3. Sie, Ihre Reisebegleitung, ein Familienmitglied oder Ihr Assistenzhund sterben. Der Tod tritt nach dem Inkrafttreten Ihrer
Versicherung und nach Buchung Ihrer Reise ein.
4. Sie oder Ihre Reisebegleitung werden vor Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt. Der Grund dafür ist, dass Sie oder Ihre
Reisebegleitung einer der folgenden Krankheiten ausgesetzt waren.
a. Einer ansteckenden Krankheit. Ausgenommen hiervon sind Epidemien oder Pandemien.
b. Einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit. Dies gilt zum Beispiel auch bei COVID-19. Dabei müssen
die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein.
i. Die Quarantäne wegen einer Epidemie oder Pandemie betrifft ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung. Ihr Name
oder der Ihrer Reisebegleitung werden in der Quarantäne-Anordnung genannt.
ii. Unabhängig davon, ob Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt
wurden (i), gilt das Folgende. Erstens ist eine generelle Quarantäne für einen Teil oder die Gesamtheit der
Bevölkerung nicht versichert. Auch eine generelle Quarantäne für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude
oder ein Schiff ist nicht versichert. Zweitens darf die Quarantäne nicht verhängt worden sein, weil Sie oder
Ihre Reisebegleitung zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist sind. Genauso wenig darf sie verhängt worden
sein, weil Sie von einem bestimmten Ort gekommen sind.
5. Sie oder Ihre Reisebegleitung haben einen Verkehrsunfall. Dieser ereignet sich am Abreisetag.
Eine der folgenden Bedingungen muss zutreffen.
a. Sie oder Ihre Reisebegleitung benötigen ärztliche Hilfe.
b. Ihr Fahrzeug ist in keinem fahrbereiten Zustand. Es muss repariert werden. Das gilt ebenso auch für das Fahrzeug Ihrer
Reisebegleitung.
6. Zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Reise findet ein Gerichtstermin statt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, daran teilzunehmen. Es
gilt die folgende Bedingung.
a. Sie nehmen nicht aus beruflichen Gründen am Gerichtstermin teil. Ihre Teilnahme in Ihrer Eigenschaft als Anwalt,
Richter, Justizangestellter ist daher nicht versichert. Auch eine Teilnahme als Polizeibeamter oder Anwaltsgehilfe ist
nicht versichert.
7. Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar.
8. Eines der anschließend genannten Ereignisse tritt ein. Deshalb kann Ihr Beförderungs-Unternehmen Sie nicht wie geplant
an Ihr ursprüngliches Reiseziel bringen. Die anfänglich geplante Ankunftszeit verschiebt sich um mindestens 24 Stunden.
A. Naturkatastrophe.
B. Unwetter.
C. Arbeitsstreik. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieser bereits vor Abschluss Ihrer Versicherung angedroht oder angekündigt
wurde. Es gilt auch nicht, wenn der Arbeitsstreik vor der Buchung Ihrer Reise angedroht oder angekündigt wurde.
D. Einstellung des Flug- oder Zugbetriebs. Diese ist von der Regierung angeordnet. Ausnahme: Reisewarnungen oder
-verbote, die von einer Regierung oder Behörde ausgesprochen wurden.
Sie erreichen Ihr ursprüngliches Reiseziel auf einem anderen Weg. In diesem Fall erstatten wir Ihnen folgende Kosten. Dies
gilt bis zur maximalen Versicherungs-Leistung Ihrer Reiserücktritt-Versicherung.
i.
Die Ausgaben, die für die alternative Beförderung notwendig sind. Wenn Sie Rückerstattungen erhalten, werden diese
verrechnet.
ii. Die Kosten für eine nicht genutzte Unterkunft, die Sie im Voraus gebucht haben. Wenn Sie Rückerstattungen erhalten,
werden diese verrechnet.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Die Beförderungsklasse der neuen Beförderung darf nicht besser sein als die ursprünglich gebuchte.
b. Sie haben Ihre Versicherung über ein Beförderungs-Unternehmen abgeschlossen. Dessen Arbeitnehmer streiken. Oder
es streiken die Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft des Beförderungs-Unternehmens. In diesem Fall besteht kein
Versicherungsschutz bei Arbeitsstreik.
9. Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen. Die Kündigung erfolgt nach Abschluss Ihrer Versicherung. Dies gilt so auch, wenn das
Arbeitsverhältnis Ihrer Reisebegleitung gekündigt wird.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Die Kündigung ist nicht selbst verschuldet.
b. Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet gewesen sein.
10. Sie nehmen nach Abschluss Ihrer Versicherung ein festes Arbeitsverhältnis auf. Dieses ist bezahlt und
sozialversicherungspflichtig. Sie können während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums nicht fehlen. Das Gleiche gilt
auch für Ihre Reisebegleitung.
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11. Sie wurden versetzt. Deshalb müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz dauerhaft um mindestens 150 Kilometer
verlagern. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie wegen der
Versetzung Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten umziehen müssen.
12. Sie sind als Ersthelfer tätig. Es ereignet sich ein Unfall oder Notfall. Dazu zählen wir auch Naturkatastrophen. Deshalb
haben Sie während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums einen Einsatz als Ersthelfer. Oder: Dies trifft auf Ihre
Reisebegleitung zu.
13. Im Rahmen eines Adoptionsverfahrens findet ein Adoptionstermin statt. Dieser ist zum geplanten Zeitpunkt Ihrer
Reise angesetzt. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen daran teilnehmen.
14. Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied sind Mitglied der Bundeswehr. Zum ursprünglich geplanten
Reisezeitraum findet eine Versetzung / Abordnung statt. Oder es ändert sich der Urlaubsstatus. Änderungen wegen Krieg
oder disziplinarischen Maßnahmen sind ausgenommen.
15. Für die Einreise in ein Zielland sind Impfungen notwendig. Diese sind bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.
Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
16. Ihre Reisedokumente werden gestohlen. Oder: Die Dokumente Ihrer Reisebegleitung werden gestohlen. Diese sind für
die Reise erforderlich.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich bei den zuständigen Behörden um Ersatzdokumente bemüht haben. Mit diesen
hätte die ursprünglich geplante Reise durchgeführt werden können.
17. Für Ihre Reise benötigen Sie ein Touristenvisum. Dieses verweigern die Behörden des Ziel- oder Transitlandes. Dies
betrifft Sie oder Ihre Reisebegleitung.
18. Sie stellen nach Abschluss dieser Versicherung fest, dass Sie schwanger sind.
19. Sie sollen bei der Geburt des Kindes eines Familienmitglieds anwesend sein.
20. Ihre Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar.
21. Ihre geplante Reise führt in ein Land, in dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben. Sie hatten vor, dort bei Familienangehörigen zu
wohnen. Ein Mitglied dieses Haushalts ist verstorben, schwer erkrankt oder verletzt. Darum kann man Sie nicht aufnehmen.
22. Regierungsbehörden ordnen an Ihrem Zielort eine Zwangsevakuierung an. Diese tritt innerhalb von 24 Stunden
vor Ihrem Abreise-Datum in Kraft. Der Grund ist eine Naturkatastrophe.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Der Beginn der Versicherung lag vor dem Zeitpunkt, an dem das Ereignis bekannt wurde, das zur Zwangsevakuierung
führte.
b. Sie haben die Reise gebucht, bevor das Ereignis bekannt wurde, das zu der Zwangsevakuierung führte.
23. Sie trennen sich offiziell oder rechtsverbindlich. Oder: Sie werden nach Versicherungs-Abschluss rechtskräftig geschieden.
Das Gleiche gilt auch für Ihre Reisebegleitung. Dies geschieht vor Ihrem geplanten Abreise-Datum.
24. Ihr Fahrzeug hat auf dem Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise eine Fahrzeugpanne. Oder: Das Fahrzeug Ihrer
Reisebegleitung ist betroffen.
25. Das Fahrzeug, mit dem Sie oder Ihre Reisebegleitung zum Ausgangspunkt Ihrer Reise fahren wollten, wird gestohlen. Oder
das Fahrzeug, das Sie während Ihrer Reise hauptsächlich nutzen wollten, wird gestohlen.
26. Sie sind Schüler / Student an einer anerkannten Bildungseinrichtung. Sie bestehen die Abschlussprüfung nicht.
Oder: Sie erreichen das Klassenziel nicht. Deshalb können Sie nicht in die nächste Klassenstufe vorrücken.
27. Sie haben eine mehrtägige Reise gebucht. Oder: Sie haben sich vor Ihrem Abreise-Datum zu einer mehrtägigen
Veranstaltung angemeldet. Diese Veranstaltung ist der Hauptzweck Ihrer Reise. Ihr Reiseveranstalter oder der gewerbliche
Anbieter der Veranstaltung storniert diese. Der Grund dafür ist eines der folgenden Ereignisse.
a. Naturkatastrophe.
b. Unwetter.
HINWEIS: Die Kosten für die vom Veranstalter stornierte mehrtägige Reise / Veranstaltung erstatten wir
nicht. Wir übernehmen nur die Kosten für die von Ihnen zusätzlich im Voraus gebuchte Unterkunft und Beförderung.
Etwaige Rückerstattungen ziehen wir ab.
28. Ein terroristisches Ereignis geschieht an dem Ort, an den Sie laut Ihrem Reiseplan reisen wollen. Oder es geschieht im
Umkreis von 100 Kilometern davon. Es ereignet sich innerhalb von 30 Tagen vor dem geplanten Abreise-Datum.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Innerhalb von 30 Tagen vor Reisebuchung darf kein terroristisches Ereignis passiert sein. Dies gilt für einen Umkreis von
40 Kilometern um diesen Ort herum.
b. Für Reisen, die vor dem Versicherungs-Beginn gebucht wurden, gilt das Folgende. Innerhalb von 30 Tagen vor
Versicherungs-Beginn darf kein terroristisches Ereignis passiert sein. Dies gilt für einen Umkreis von 40 Kilometern
um diesen Ort herum.
29. Sie werden unerwartet schwer krank. Oder Sie verletzen sich schwer. Versichert ist auch die Diagnose einer epidemisch
oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Deshalb sind Sie nicht mehr in der Lage, an einer Aktivität
teilzunehmen. Diese Aktivität war der Hauptzweck Ihrer Reise. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
a. Eine Erkrankung oder Verletzung ist unerwartet, wenn
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i. sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
ii.eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht
behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung.
Buchen Sie Ihre Reise nach Versicherungs-Abschluss gilt in der Reiserücktritt-Versicherung: Die Erkrankung oder
Verletzung ist zum ersten Mal nach Reisebuchung aufgetreten. Eine schon bestehende Erkrankung oder Verletzung darf
in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung nicht behandelt worden sein.
HINWEIS: Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss
auf den Versicherungsschutz.
b. Eine Erkrankung oder eine Verletzung ist schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise
nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor Ihrer Abreise von der Teilnahme ab. Wenn der Arztbesuch vor Beginn
der Aktivität nicht möglich ist, gilt Folgendes. Sie müssen innerhalb von 48 Stunden nach geplantem Beginn der Aktivität
den Arzt hinzuziehen. Ist das nicht möglich, müssen Sie es nachholen, sobald es eine vertretbare Möglichkeit dazu gibt.
Der Arzt muss nachträglich bestätigen, dass Sie nicht an der Aktivität teilnehmen konnten.
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG
Nicht genutzte Reiseleistungen
Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen. Grund ist eines der unten genannten versicherten
Ereignisse. Wir ersetzen Ihnen den anteiligen Reisepreis. Dies entspricht den gebuchten, aber nicht genutzten und nicht
erstattungsfähigen Reiseleistungen. Wir ersetzen höchstens die Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist
in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.
WICHTIG (Obliegenheit): Sie stellen fest, dass Sie Ihre Reise abbrechen oder unterbrechen müssen. Oder:
Ein Arzt rät Ihnen dazu. Dann sind Sie verpflichtet, alle Leistungen, die Sie nicht in Anspruch nehmen können,
innerhalb von 48 Stunden zu stornieren (z. B. bei Ihrem Reiseanbieter). Ist das nicht möglich und erhalten Sie deshalb
eine geringere Rückerstattung, übernehmen wir die Mehrkosten nicht. Falls Sie wegen einer schweren Erkrankung
oder Verletzung die Frist nicht einhalten können, gilt Folgendes. Sie müssen dies unverzüglich nachholen, sobald Sie dazu
in der Lage sind.
Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
HINWEIS: Für die "Nicht genutzten Reiseleistungen" und die "Vorzeitige / verzögerte Rückreise" gilt das Folgende. Wir erstatten
entweder den Anteil Ihrer ursprünglichen Kosten für die Rückreise, die das Beförderungs-Unternehmen einbehält.
Oder: Wir erstatten die neu entstandenen Kosten für die Rückreise an Ihren Hauptwohnsitz.
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Vorzeitige / verzögerte Rückreise
Sie müssen Ihre Reise vorzeitig beenden oder verlängern. Grund ist eines der unten genannten versicherten
Ereignisse. Wir erstatten Ihnen die neu entstandenen Rückreisekosten an Ihren Hauptwohnsitz. Wir erstatten die Kosten nach
Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Leistung und höchstens bis zur maximalen Versicherungs-Leistung für vorzeitige /
verzögerte Rückreise. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.
HINWEIS: Für die "Vorzeitige / verzögerte Rückreise" und die "Nicht genutzten Reiseleistungen" gilt das Folgende. Wir erstatten
entweder die neu entstandenen Kosten für die Rückreise an Ihren Hauptwohnsitz. Oder: Wir erstatten den nicht genutzten
Anteil Ihrer ursprünglichen Kosten für die Rückreise, die das Beförderungs-Unternehmen einbehält.
Fortsetzung einer unterbrochenen Reise
Sie müssen Ihre Reise unterbrechen. Grund ist eines der unten genannten versicherten Ereignisse. Wir unterstützen Sie bei der
Organisation Ihrer Weiterreise.
1. Wir bezahlen bis zur maximalen Versicherungs-Summe für die notwendigen Transportkosten, die Ihnen zur Fortsetzung Ihrer
Reise entstehen. Oder wir erstatten Ihnen diese Kosten. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab. Die Versicherungs-
Summe ist in Ihrer Leistungs-Übersicht unter "Fortsetzung einer unterbrochenen Reise" angegeben.
2. Wir erstatten Ihnen zusätzliche Kosten für die Unterkunft bis zur maximalen Versicherungs-Summe. Diese sind Ihnen
entstanden, weil Ihre Reisebegleitung die Reise abbrechen muss. Sie hatten die Übernachtungen im Voraus gemeinsam
gebucht und nutzen sie nun alleine. Die Versicherungs-Summe ist in Ihrer Leistungs-Übersicht unter "Fortsetzung einer
unterbrochenen Reise" angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.
Verlängerter Aufenthalt
Sie können Ihre Reise nicht planmäßig durchführen. Grund ist eines der unten angegebenen versicherten Ereignisse. Dies führt
dazu, dass Sie länger als ursprünglich geplant an Ihrem Zielort (bzw. am Ort des Ereignisses) bleiben müssen. Wir erstatten
Ihnen die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Wir übernehmen die Kosten bis
zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir
davon ab.
Was passiert, wenn der Reisepreis höher ist als die Versicherungs-Summe?
Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles Ihr versicherter Reisepreis (Versicherungs-Summe) niedriger als Ihr tatsächlicher
Reisepreis, sind Sie unterversichert. Unter Reisepreis verstehen wir die Reisekosten inkl. Vermittlungsentgelt. Wir ersetzen
in diesem Fall den Schaden anteilig in dem Verhältnis der Versicherungs-Summe zum Reisepreis.
Versicherte Ereignisse:
1. Sie werden unerwartet schwer krank. Versichert ist auch die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden
Krankheit wie COVID-19. Oder Sie verletzen sich schwer. Deshalb müssen Sie Ihre Reise abbrechen oder unterbrechen.
Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
a. Eine Erkrankung oder Verletzung ist unerwartet, wenn
i. sie zum ersten Mal nach Antritt der Reise auftritt oder
ii. eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten sechs Monaten vor Antritt der Reise nicht behandelt
wurde. Sie verschlechtert sich nach Antritt der Reise.
HINWEIS: Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss
auf den Versicherungsschutz.
b. Eine Erkrankung oder eine Verletzung ist schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise
nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Sie müssen sich von einem Arzt untersuchen lassen bzw. ärztlichen Rat einholen. Danach können Sie die Entscheidung
zum Reiseabbruch treffen. Dies trifft auch auf Ihre Reisebegleitung zu.
2. Ein Familienmitglied, das nicht mit Ihnen reist, wird krank oder verletzt sich. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch
oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden. Oder: Sie macht
einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig.
3. Sie, Ihre Reisebegleitung, ein Familienmitglied oder Ihr Assistenzhund sterben. Der Tod tritt während Ihrer Reise ein.
4. Sie oder Ihre Reisebegleitung werden während Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt. Der Grund dafür ist, dass Sie oder Ihre
Reisebegleitung einer der folgenden Krankheiten ausgesetzt waren.
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a. Einer ansteckenden Krankheit. Ausgenommen hiervon sind Epidemien oder Pandemien.
b. Einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit. Dies gilt zum Beispiel auch bei COVID-19. Dabei müssen
die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein.
i. Die Quarantäne wegen einer Epidemie oder Pandemie betrifft ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung. Ihr Name
oder der Ihrer Reisebegleitung werden in der Quarantäne-Anordnung genannt.
ii. Unabhängig davon, ob Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt wurden
(i), gilt das Folgende. Erstens ist eine generelle Quarantäne für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung
nicht versichert. Auch eine generelle Quarantäne für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff ist nicht
versichert. Zweitens darf die Quarantäne nicht verhängt worden sein, weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in
ein bestimmtes Gebiet gereist sind. Genauso wenig darf sie verhängt worden sein, weil Sie von einem bestimmten
Ort gekommen sind.
5. Sie oder Ihre Reisebegleitung haben einen Verkehrsunfall.
Eine der folgenden Bedingungen muss zutreffen.
a. Sie oder Ihre Reisebegleitung benötigen ärztliche Hilfe.
b. Ihr Fahrzeug ist in keinem fahrbereiten Zustand. Es muss repariert werden. Das gilt ebenso auch für das Fahrzeug Ihrer
Reisebegleitung.
6. Während Ihrer geplanten Reise findet ein Gerichtstermin statt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, daran teilzunehmen.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Sie nehmen nicht aus beruflichen Gründen am Gerichtstermin teil. Ihre Teilnahme in Ihrer Eigenschaft als Anwalt oder
Justizangestellter ist daher nicht versichert. Auch eine Teilnahme als Sachverständiger oder Polizeibeamter ist nicht
versichert. Dies gilt auch für weitere derartige Berufe.
7. Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar.
8. Eines der anschließend genannten Ereignisse tritt ein. Deshalb kann Ihr Beförderungs-Unternehmen Sie nicht wie geplant
an Ihr ursprüngliches Reiseziel bringen. Die anfänglich geplante Ankunftszeit verschiebt sich um mindestens 24 Stunden.
a. Naturkatastrophe.
b. Unwetter.
c. Arbeitsstreik. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieser bereits vor Abschluss Ihrer Versicherung angedroht oder angekündigt
wurde. Es gilt auch nicht, wenn der Arbeitsstreik vor der Buchung Ihrer Reise angedroht oder angekündigt wurde.
d. Einstellung des Flug- oder Zugbetriebs. Diese ist von der Regierung angeordnet. Ausnahme: Reisewarnungen oder
-verbote, die von einer Regierung oder Behörde ausgesprochen wurden.
Sie erreichen Ihr ursprüngliches Reiseziel auf einem anderen Weg. In diesem Fall erstatten wir Ihnen folgende Kosten. Dies
gilt bis zur maximalen Versicherungs-Leistung Ihrer Reiseabbruch-Versicherung.
i. Die Ausgaben, die für die alternative Beförderung notwendig sind. Wenn Sie Rückerstattungen erhalten, werden diese
verrechnet.
ii. Die Kosten für eine nicht genutzte Unterkunft, die Sie im Voraus gebucht haben.
Etwaige Rückerstattungen ziehen wir ab.
Es gelten die folgenden Bedingungen:
a. Die Beförderungsklasse der neuen Beförderung darf nicht besser sein als die ursprünglich gebuchte.
b. Sie haben Ihre Versicherung über ein Beförderungs-Unternehmen abgeschlossen. Dessen Arbeitnehmer streiken. Oder
es streiken die Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft des Beförderungs-Unternehmens. In diesem Fall besteht kein
Versicherungsschutz bei Arbeitsstreik.
9. Sie sind als Ersthelfer tätig. Es ereignet sich ein Unfall oder Notfall. Dazu zählen wir auch Naturkatastrophen. Deshalb
haben Sie während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums einen Einsatz als Ersthelfer. Oder: Dies trifft auf Ihre
Reisebegleitung zu.
10. Sie befinden sich in einem entführten Flugzeug, Zug, Fahrzeug oder Schiff. Oder: Das trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
11. Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied sind Mitglied der Bundeswehr. Während der ursprünglich
geplanten Reise findet eine Versetzung / Abordnung statt. Oder es ändert sich der Urlaubsstatus. Änderungen wegen Krieg
oder disziplinarischen Maßnahmen sind ausgenommen.
12. Sie versäumen mindestens 50 % der Dauer Ihrer Reise. Grund ist eines der folgenden Ereignisse.
a. Verspätung eines Beförderungs-Unternehmens. Sagt das Beförderungs-Unternehmen die Reise vor Abreise ab, ist dies
kein versichertes Ereignis.
b. Arbeitsstreik. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieser bereits vor Abschluss Ihrer Versicherung angedroht oder angekündigt
wurde. Es gilt auch nicht, wenn der Arbeitsstreik vor der Buchung Ihrer Reise angedroht oder angekündigt wurde.
c. Naturkatastrophe.
d. Gesperrte oder unpassierbare Straßen als Folge von Unwetter.
e. Verlorene oder gestohlene Reisedokumente. Sie brauchen diese, können sie aber nicht pünktlich vor der
Fortsetzung Ihrer Reise wiederbeschaffen. Es gilt die folgende Bedingung:
i. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich bei den zuständigen Behörden um Ersatzdokumente bemüht haben, um
die Reise fortsetzen zu können.
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f. Innere Unruhen.
13. Es besteht der Verdacht, dass Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden. Dies gilt auch für die Erkrankung an einer
epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Aus diesem Grund verweigert Ihnen ein Beförderungs-
Unternehmen die Beförderung. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu. Aber: Es besteht kein Versicherungsschutz,
wenn Sie sich weigern, die Regeln für die Reise oder Einreise in Ihr Zielland einzuhalten. Oder wenn Sie diese missachten.
Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
14. Sie sollen bei der Geburt des Kindes eines Familienmitglieds anwesend sein.
15. Ihre Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar.
16. Ihre geplante Reise führt in ein Land, in dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben. Sie hatten vor, dort bei Familienangehörigen zu
wohnen. Ein Mitglied dieses Haushalts ist verstorben, schwer erkrankt oder verletzt. Darum kann man Sie nicht aufnehmen.
17. Sie befinden sich auf Ihrer Reise. Regierungsbehörden ordnen an Ihrem Zielort eine Zwangsevakuierung an. Der Grund ist
eine Naturkatastrophe.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Der Beginn der Versicherung lag vor dem Zeitpunkt, an dem das Ereignis bekannt wurde, das zur Zwangsevakuierung
führte.
b. Sie haben die Reise gebucht, bevor das Ereignis bekannt wurde, das zu der Zwangsevakuierung führte.
18. Ihr Fahrzeug hat während Ihrer Reise eine Fahrzeugpanne. Es ist nicht mehr fahrbereit. Oder: Das Fahrzeug Ihrer
Reisebegleitung ist betroffen.
19. Das Fahrzeug, das während Ihrer Reise als Hauptbeförderungsmittel dient, wird gestohlen.
20. Ein terroristisches Ereignis geschieht an dem Ort, an den Sie laut Ihrem Reiseplan reisen wollen. Oder es geschieht im
Umkreis von 100 Kilometern davon.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Innerhalb von 30 Tagen vor Reisebuchung darf kein terroristisches Ereignis passiert sein. Dies gilt für einen Umkreis von
40 Kilometern um diesen Ort herum.
b. Für Reisen, die vor dem Versicherungs-Beginn gebucht wurden, gilt das Folgende. Innerhalb von 30 Tagen vor
Versicherungs-Beginn darf kein terroristisches Ereignis passiert sein. Dies gilt für einen Umkreis von 40 Kilometern
um diesen Ort herum.
VERSPÄTUNGS-VERSICHERUNG
Ihre Reise verzögert sich. Oder: Die Reise Ihrer Reisebegleitung verzögert sich. Grund ist eines der unten
genannten versicherten Ereignisse. Wir ersetzen Ihnen folgende Auslagen bis zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese
ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.
i. Wir erstatten Ihnen die Kosten für nicht in Anspruch genommene im Voraus gebuchte Reiseleistungen. Außerdem
erstatten wir die Kosten für zusätzliche Aufwendungen. Diese sind Ihnen für den Zeitraum und am Ort Ihrer Verspätung
entstanden. Das können zum Beispiel Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft, Kommunikation (z. B. Telefonkosten) und lokalen
Transport sein. Es gilt dabei eine tägliche (je 24 Stunden) Obergrenze. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben.
A. Sie können keine Belege vorlegen. Dann gilt die Regelung „ohne Belege“.
B. Sie können Belege vorlegen. Dann gilt die Regelung „mit Belegen“.
ii. Sie versäumen wegen einer Verspätung die Abfahrt Ihres Kreuzfahrtschiffes. Oder: Sie versäumen wegen einer Verspätung
die Abfahrt Ihrer Rundreise. Wir erstatten die notwendigen Kosten für Beförderung. Damit können Sie sich Ihrer Kreuzfahrt /
Rundreise wieder anschließen. Oder Sie können an Ihr Reiseziel gelangen.
iii. Es gibt auf Ihrem Weg zum Flughafen oder Bahnhof eine Verspätung im öffentlichen Nahverkehr. Deshalb verpassen Sie
Ihren Flug oder Ihren Zug. Wir erstatten die notwendigen Kosten für die Beförderung an Ihr Reiseziel oder zurück nach
Hause.
HINWEIS: Es gibt Kosten, für die Ihr Beförderungs-Unternehmen die Zahlung übernehmen muss. Oder: Ihr
Reiseanbieter muss die Zahlung übernehmen. Diese erstatten wir nicht.
Auf die Verspätung müssen die folgenden Bedingungen zutreffen. Die Mindestdauer der Verspätung ist erfüllt. Diese
Mindest-Stundenzahl ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Und: Der Grund für die Verspätung ist eines der unten
genannten versicherten Ereignisse.
1. Verspätung eines Beförderungs-Unternehmens.
2. Arbeitsstreik. Ausnahme: Dieser wurde schon vor dem Abschluss Ihrer Versicherung oder vor Buchung der Reise angedroht
oder angekündigt.
3. Quarantäne während Ihrer Reise. Der Grund ist, dass Sie einer der folgenden Krankheiten ausgesetzt waren.
a. Einer ansteckenden Krankheit. Ausgenommen hiervon sind Epidemien oder Pandemien.
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b. Einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit. Dies gilt zum Beispiel auch bei COVID-19. Dabei müssen
die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein.
i. Die Quarantäne wegen einer Epidemie oder Pandemie betrifft ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung. Ihr Name
oder der Ihrer Reisebegleitung werden in der Quarantäne-Anordnung genannt.
ii. Unabhängig davon, ob Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt wurden
(i), gilt das Folgende. Erstens ist eine generelle Quarantäne für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung
nicht versichert. Auch eine generelle Quarantäne für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff ist nicht
versichert. Zweitens darf die Quarantäne nicht verhängt worden sein, weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in
ein bestimmtes Gebiet gereist sind. Genauso wenig darf sie verhängt worden sein, weil Sie von einem bestimmten
Ort gekommen sind.
4. Eine Naturkatastrophe.
5. Verloren gegangene oder gestohlene Reisedokumente.
6. Entführung, es sei denn, es handelt sich um ein terroristisches Ereignis.
7. Innere Unruhen.
8. Ein Verkehrsunfall.
9. Es besteht der Verdacht, dass Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden. Dies gilt auch für die Erkrankung an einer
epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Aus diesem Grund verweigert Ihnen ein Beförderungs-
Unternehmen die Beförderung. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu. Aber: Es besteht kein Versicherungsschutz,
wenn Sie sich weigern, die Regeln für die Reise oder Einreise in Ihr Zielland einzuhalten. Oder wenn Sie diese missachten.
Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Wenn Ihr Reisegepäck während Ihrer Reise verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, gilt: Wir zahlen Ihnen den niedrigsten
der folgenden Beträge (abzüglich etwaiger Rückerstattungen), höchstens jedoch die in Ihrer Leistungs-Übersicht angegebene
maximale Versicherungs-Leistung bei Gepäckverlust.
i. Die Kosten für die Reparatur des beschädigten Reisegepäcks.
ii. Die Kosten für den Ersatz des verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Reisegepäcks zum aktuellen
Marktpreis durch einen identischen oder gleichartigen Gegenstand. Für jedes volle Jahr, in dem Ihnen der Gegenstand
seit dem ursprünglichen Kaufdatum zur Nutzung zur Verfügung stand, wird die Erstattungssumme um 20 % gekürzt, maximal
um 70 %.
Falls die Versicherungs-Summe niedriger ist als der Zeitwert, besteht eine Unterversicherung. Dennoch kürzen wir die
Entschädigung nicht, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Man nennt das Unterversicherungsverzicht.
Es gelten die folgenden Bedingungen (Obliegenheiten).
a. Sie haben alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um Ihr Reisegepäck sicher und unversehrt zu verwahren und
wiederzuerlangen.
b. Sie haben innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken des Schadens bei den zuständigen Behörden vor Ort,
dem Beförderungs-Unternehmen, Beherbergungs-Betrieb oder Reiseveranstalter eine Schadenanzeige mit einer
Beschreibung der Gegenstände und deren Wert aufgegeben. Behalten Sie einen Nachweis davon ein.
c. Im Falle eines Diebstahls von Wertgegenständen sind Sie verpflichtet, dies zur Anzeige zu bringen und eine Kopie des
Polizeiberichts aufzubewahren.
d. Sie müssen Originalquittungen oder andere Kaufbelege für die verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen
Gegenstände vorlegen. Bei Gegenständen ohne Originalquittung oder anderweitigen Kaufbeleg erstatten wir
höchstens 50 % der Kosten für den Ersatz des verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Gegenstands
durch einen identischen oder gleichartigen Artikel.
e. Sie müssen den Diebstahl oder Verlust eines Mobilfunkgeräts bei Ihrem Netzanbieter anzeigen und die Sperrung des Geräts
beantragen.
Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
Nicht versichert sind:
1. Tiere, auch Trophäen.
2. Autos, Motorräder, Motoren, Flugzeuge, Wasserfahrzeuge und andere Fahrzeuge sowie entsprechendes Zubehör
und Ausrüstung.
3. Hörgeräte, verschreibungspflichtige sowie nicht verschreibungspflichtige Brillen mit Sehschärfen-Korrektur und
Kontaktlinsen.
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4. Künstliche Zähne, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel.
5. Rollstühle und andere Mobilitätshilfen.
6. Güter des täglichen Bedarfs, Medikamente, medizinische Ausrüstung / Zubehör sowie verderbliche Waren.
7. Tickets, Reisepässe, Urkunden, Pläne und Entwürfe, Briefmarken und sonstige Dokumente.
8. Bargeld, Devisen, Kreditkarten, Schuldscheine oder Schuldtitel, handelbare Wertpapiere, Reiseschecks,
Wertpapiere, Edelmetalle und Schlüssel.
9. Teppiche.
10. Antiquitäten und Kunstgegenstände.
11. Zerbrechliche und empfindliche Gegenstände.
12. Schuss- und andere Waffen, einschließlich Munition.
13. Immaterielle Güter, einschließlich Software und elektronische Daten.
14. Geschäfts- oder Handelsgüter.
15. Güter, die nicht Ihr Eigentum sind.
16. Wertgegenstände, die aus einem verschlossenen oder unverschlossenen Auto gestohlen werden.
17. Reisegepäck:
a. Während des Transports, es sei denn, dieser erfolgt durch Ihr Beförderungs-Unternehmen.
b. In oder auf einem Autoanhänger.
c. Wenn es sich unbeaufsichtigt in einem unverschlossenen Fahrzeug befindet.
d. Wenn es sich unbeaufsichtigt in einem verschlossenen Fahrzeug befindet, es sei denn, das Reisegepäck ist
von außen nicht sichtbar.
18. Gepäckstücke, die verlegt oder vergessen werden oder die verloren gehen, während sie sich in Ihrem Besitz
befinden.
GEPÄCKVERSPÄTUNGS-VERSICHERUNG
Ihr Reisegepäck verspätet sich während Ihrer Reise. Dies hat ein Reiseanbieter verschuldet. Bis zum Eintreffen Ihres Gepäcks
tätigen Sie notwendige Ersatzkäufe. Wir erstatten Ihnen die Kosten. Höchstens zahlen wir die maximale Versicherungs-Leistung.
Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben.
Es gelten die folgenden Bedingungen:
a. Ihr Reisegepäck ist verspätet. Die Mindest-Verspätung ist in Ihrer Leistungs-Übersicht unter Gepäckverspätung angegeben.
b. Sie können keine Quittungen für Ihre Ersatzkäufe vorlegen. In diesem Fall erstatten wir maximal den Betrag „ohne Belege“.
Dieser ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Zudem gilt dies nur während der Reise. Für Gepäckverspätungen bei der
Rückreise an Ihren Wohnort übernehmen wir ohne Belege keine Kosten.
REISE-KRANKENVERSICHERUNG INKL. KRANKEN-RÜCKTRANSPORT
Sie erhalten eine Notfall-Behandlung während Ihrer Reise ins Ausland. Grund ist eines der unten genannten versicherten
Ereignisse. Wir erstatten Ihnen die Kosten der medizinischen und zahnmedizinischen Notfall-Behandlung. Die Behandlungen
müssen angemessen und üblich sein.
1. Während Ihrer Reise ins Ausland erkranken Sie plötzlich. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch
auftretenden Krankheit wie COVID-19.
2. Während Ihrer Reise ins Ausland haben Sie eine Zahnverletzung oder -entzündung. Oder Sie verlieren eine Füllung. Oder
ein Zahn bricht ab. Eine zahnärztliche Behandlung ist notwendig.
Sie müssen stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Es gilt das Folgende: Wir können eine Kostenübernahme-
Erklärung abgeben. Oder: Sofern das Krankenhaus zustimmt, machen wir eine Vorauszahlung.
Ihre Kinder, die vor dem Ende der 36. Schwangerschaftswoche während Ihrer Auslandsreise zu früh geboren werden, haben
Anspruch auf vollen Versicherungsschutz in der Reise-Krankenversicherung.
WICHTIG: Im Ausland findet eine medizinisch notwendige Heilbehandlung statt. Sie sind bei einer gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) versichert. Unter bestimmten Umständen haben Sie Ansprüche gegen diese. (Ob Sie
Ansprüche haben, hängt von Folgendem ab. Sind Sie in ein Land der EU gereist? Oder sind Sie in ein Land mit
einschlägigem Sozialversicherungsabkommen gereist? Oder sind Sie in ein Land ohne ein solches Abkommen gereist?)
Unsere Leistungspflicht aus diesem Versicherungs-Vertrag besteht gleichrangig neben der Ihrer GKV. Nehmen Sie uns
zuerst in Anspruch, erbringen wir die volle Leistung. Wir können von Ihrer GKV Ausgleich fordern, wenn Ihnen dadurch
kein Nachteil entsteht.
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Zusätzlich zu den Allgemeinen Ausschlüssen gelten die folgenden Bedingungen und Ausschlüsse.
a. Die Notfall-Behandlung muss medizinisch notwendig sein. Ein Arzt oder Zahnarzt führt die Behandlung durch. Oder
sie erfolgt in einem Krankenhaus. Oder sie erfolgt durch jemanden, der zur Ausübung des Arzt- oder Zahnarztberufs
berechtigt ist.
b. Nicht versichert sind Behandlungen, die nach Ablauf Ihres Versicherungsschutzes erbracht werden.
c. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Kosten von Behandlungen für Krankheiten oder Verletzungen. Diese
müssen während Ihrer Reise im Ausland entstanden sein.
d. Die medizinische Versorgung oder Behandlungen im Allgemeinen sind aufschiebbar. Das ist nicht versichert. Dies
gilt vor allem für die Folgenden.
1. Kosmetische Chirurgie oder Behandlungen. Ausnahme: Sie sind zwingend erforderlich.
2. Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge.
3. Langzeit-Pflege.
4. Allergie-Behandlungen (außer in lebensbedrohlichen Situationen oder bei sehr schweren Allergie-Symptomen).
5. Untersuchungen oder medizinische Versorgung wegen des Verlusts oder der Beschädigung von Hörgeräten,
Zahnprothesen, Brillen und Kontaktlinsen.
6. Physiotherapie, Rehabilitation oder Palliativversorgung (außer wenn dies zur Stabilisierung Ihres
Gesundheitszustandes notwendig ist).
7. Experimentelle Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden.
8. Jede andere medizinische oder zahnärztliche Behandlung, die nicht wegen eines Notfalls erfolgt.
KRANKEN-NOTFALLTRANSPORT UND KRANKEN-RÜCKTRANSPORT
WICHTIG:
• Bei einem akuten und lebensbedrohlichen Notfall: Suchen Sie sofort eine örtliche Notfall-Versorgung auf.
• Wir bieten selbst keine medizinische oder Notfall-Versorgung an.
• Wir handeln in Übereinstimmung mit allen nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften. Unsere Leistungen
organisieren wir, wenn die zuständigen lokalen Behörden diese genehmigen. Geltende Reise-Beschränkungen dürfen dem
nicht entgegenstehen. Bedingung ist auch, dass die jeweils rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Notfall-Transport zur nächsten geeigneten medizinischen Einrichtung
Sie verletzen sich während Ihrer Reise oder erkranken schwer. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch oder
pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Wir übernehmen die Kosten für den Notfall-Transport vom Ort des
Notfalls zum nächsten geeigneten Arzt. Oder: Wir übernehmen die Kosten für den Notfall-Transport vom Ort des Notfalls zu
einer medizinischen Einrichtung. Wenn wir feststellen, dass die medizinischen Einrichtungen vor Ort für eine angemessene
medizinische Versorgung nicht geeignet sind, gilt Folgendes.
1. Unser medizinischer Dienst informiert sich beim Arzt vor Ort. So kann er eine angemessene Entscheidung zum weiteren
Vorgehen treffen. Dabei berücksichtigt er Ihren allgemeinen Gesundheitszustand.
2. Wir suchen ein geeignetes verfügbares Krankenhaus in Ihrer Nähe. Oder: Wir suchen eine andere geeignete verfügbare
Einrichtung. Wir organisieren und bezahlen Ihren Transport dorthin.
3. Wir organisieren eine medizinische Begleitperson. Und wir bezahlen diese. Die Voraussetzung ist, dass wir festgestellt
haben, dass diese notwendig ist.
Die folgenden Bedingungen gelten für die zuvor aufgeführten Punkte 1, 2 und 3.
a. Sie müssen uns kontaktieren. Oder: Eine Person, die in Ihrem Namen handelt, muss uns kontaktieren. Wir treffen alle
Vereinbarungen zum Notfall-Transport im Voraus. Wenn wir den Transport nicht genehmigt und organisiert haben, ist
die Höhe der Erstattung begrenzt. Wir erstatten maximal den Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir den Transport
organisiert hätten. Für Notfall-Transporte, die Sie selbst organisieren, können Sie von uns in keinerlei Hinsicht Unterstützung
erhalten. Dies ist eine Obliegenheit. Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine
Bestimmungen nach.
b. Alle Entscheidungen wegen des Transports zu Ihrer Rettung treffen medizinische Fachkräfte. Diese sind in den Ländern
zugelassen, in denen sie praktizieren.
c. Sie sind verpflichtet, den Entscheidungen des Medizinischen Dienstes unserer Assistance Folge zu leisten. Dies ist eine
Obliegenheit. Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
d. Sie werden von Ihrem aktuellen Standort in das benannte Krankenhaus transportiert. Oder: Sie werden von Ihrem aktuellen
Standort in die benannte Einrichtung transportiert. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Rettungsdienst dafür bereit steht.
Kranken-Rücktransport. (Ihr Rücktransport an Ihren Wohnort, nachdem Sie medizinisch betreut wurden.)
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Während Ihrer Reise verletzten Sie sich schwer oder erkranken schwer. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch oder
pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Eine Rückreise ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unser medizinischer
Dienst bestätigt, dass Sie gesundheitlich stabil genug für einen Kranken-Rücktransport sind. Dies geschieht in Übereinstimmung
mit dem behandelnden Arzt. Dann erbringen wir die folgenden Leistungen.
1. Wir organisieren Ihre Rückreise mit einem gewerblichen Beförderungs-Unternehmen. Und wir bezahlen diese. Die
Beförderungsklasse dieser Rückreise darf nicht besser sein als die der ursprünglich gebuchten Beförderung. Ausnahme:
Dies ist aus medizinischen Gründen erforderlich. Etwaige Rückerstattungen für nicht genutzte Beförderungs-Leistungen
ziehen wir ab. Der Kranken-Rücktransport erfolgt an einen der folgenden Orte.
a. Ihren Hauptwohnsitz.
b. Einen Ort Ihrer Wahl im Land Ihres Wohnsitzes.
c. Eine medizinische Einrichtung in der Nähe Ihres Hauptwohnsitzes. Oder: An eine andere Einrichtung Ihrer Wahl im
Land Ihres Wohnsitzes. In beiden Fällen gilt das Folgende. Die Einrichtung muss bereit und in der Lage sein, Sie als
Patienten aufzunehmen. Und: Unser medizinischer Dienst stuft die Einrichtung als medizinisch geeignet für Ihre weitere
Behandlung ein.
2. Wir organisieren eine medizinische Begleitperson. Und wir bezahlen diese. Die Voraussetzung ist, dass wir festgestellt
haben, dass diese notwendig ist.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Spezielle Anforderungen bei der Beförderung müssen medizinisch notwendig sein. Beispiel: Sie brauchen aus
medizinischen Gründen während der Reise mehr als einen Sitzplatz.
b. Sie müssen uns kontaktieren. Oder: Eine Person, die in Ihrem Namen handelt, muss uns kontaktieren. Wir treffen
alle Vereinbarungen zum Kranken-Rücktransport im Voraus. Wenn wir den Transport nicht genehmigt und organisiert
haben, ist die Höhe der Erstattung begrenzt. Wir erstatten maximal den Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir den
Transport organisiert hätten. Für Kranken-Rücktransporte, die Sie selbst organisieren, können Sie von uns in keinerlei
Hinsicht Unterstützung erhalten. Dies ist eine Obliegenheit. Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im
Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
c. Alle Entscheidungen wegen Ihres Kranken-Rücktransportes treffen medizinische Fachkräfte. Diese sind in den Ländern
zugelassen, in denen sie praktizieren.
d. Sie sind verpflichtet, den Entscheidungen des Medizinischen Dienstes unserer Assistance Folge zu leisten. Dies ist
eine Obliegenheit. Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
nach.
e. Sie werden von Ihrem aktuellen Standort an Ihren bevorzugten Zielort transportiert. Voraussetzung ist, dass mindestens
ein Rettungsdienst oder Beförderungs-Unternehmen dafür bereit steht.
Krankenbesuch. (Ein Freund oder Familienmitglied reist zu Ihnen.)
Der behandelnde Arzt teilt Ihnen mit, dass Sie während Ihrer Reise länger als fünf Tage im Krankenhaus bleiben
müssen. Oder der Arzt teilt mit, dass Ihr Zustand lebensbedrohlich ist. Ein/e Freund/in oder ein Familienmitglied
wollen Sie besuchen. Wir organisieren die Hin- und Rückreise für diese Person. Wir bezahlen die Reise in der günstigsten
Preisklasse eines Beförderungs-Unternehmens.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Sie müssen uns kontaktieren. Oder: Eine Person, die in Ihrem Namen handelt, muss uns kontaktieren. Wir treffen alle
Vereinbarungen zum Krankenbesuch im Voraus. Wenn wir den Besuch nicht genehmigt und organisiert haben, ist die Höhe
der Erstattung begrenzt. Wir erstatten maximal den Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir den Besuch organisiert hätten.
Für Krankenbesuche, die Sie selbst organisieren, können Sie von uns in keinerlei Hinsicht Unterstützung erhalten. Dies
ist eine Obliegenheit. Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
nach.
Rückkehr von Angehörigen. (Heimreise von Minderjährigen und Personen, die betreut werden müssen.)
Der behandelnde Arzt stellt fest, dass Sie während Ihrer Reise länger als 24 Stunden im Krankenhaus bleiben müssen.
Oder Sie versterben während Ihrer Reise. Ihre Reisebegleitung ist minderjährig oder auf Ihre Vollzeitaufsicht und -betreuung
angewiesen. Wir organisieren und zahlen die Beförderung an einen der folgenden Orte.
1. Ihren Hauptwohnsitz.
2. Einen Ort Ihrer Wahl im Land Ihres Wohnsitzes.
Falls wir es für notwendig halten, organisieren wir Folgendes: Die Begleitung durch ein
volljähriges Familienmitglied für Ihre minderjährige Reisebegleitung. Das gilt ebenso, falls Ihre Reisebegleitung eine
Vollzeitaufsicht und -betreuung braucht. Wir übernehmen auch die Kosten dafür.
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Die Beförderung erfolgt mit einem Beförderungs-Unternehmen. Die neue Buchungsklasse entspricht der ursprünglich gebuchten.
Etwaige Rückerstattungen für nicht genutzte Beförderungen verrechnen wir.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Diese Leistung steht Ihnen nur während Ihres Krankenhaus-Aufenthaltes oder im Falle Ihres Todes zu. Auch darf kein
volljähriges Familienmitglied mit Ihnen reisen, das Ihre minderjährige oder betreuungsbedürftige Reisebegleitung betreuen
kann.
b. Sie müssen uns kontaktieren. Oder: Eine Person, die in Ihrem Namen handelt, muss uns kontaktieren. Wir treffen alle
Vereinbarungen für die Rückreise im Voraus. Wenn wir die Rückreise nicht genehmigt und organisiert haben, ist die Höhe
der Erstattung begrenzt. Wir erstatten maximal den Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir die Rückreise organisiert hätten.
Für Rückreisen, die Sie selbst organisieren, können Sie von uns in keinerlei Hinsicht Unterstützung erhalten. Dies ist eine
Obliegenheit. Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
Kosten der Überführung. (Rückführung Ihrer sterblichen Überreste an Ihren Heimatort.)
Wir organisieren die Überführung Ihrer sterblichen Überreste. Wir tragen dafür die angemessenen und notwendigen Kosten. Die
Überführung erfolgt an einen der nachstehend genannten Orte.
1. Ein Bestattungs-Unternehmen in der Nähe Ihres Hauptwohnsitzes.
2. Ein Bestattungs-Unternehmen im Land Ihres Wohnsitzes.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Eine Person, die in Ihrem Namen handelt, muss uns kontaktieren. Wir treffen alle Vereinbarungen zur Überführung
im Voraus. Wenn wir die Überführung nicht genehmigt und organisiert haben, ist die Höhe der Erstattung
begrenzt. Wir erstatten den Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir die Überführung organisiert hätten. Für nicht
von uns organisierte Überführungen können wir in keinerlei Hinsicht Unterstützung bieten. Dies ist eine Obliegenheit.
Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
b. Der Tod muss während Ihrer Reise eingetreten sein.
Ein Familienmitglied beschließt eine Beerdigung oder Einäscherung Ihrer sterblichen Überreste vor Ort. Wir erstatten die
notwendigen Kosten. Die Höhe der Erstattung ist begrenzt. Maximal zahlen wir den Betrag, der bei einer Überführung zu einem
Bestattungs-Unternehmen in der Nähe Ihres Hauptwohnsitzes angefallen wäre.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Sie werden während Ihrer Reise als vermisst gemeldet und müssen gesucht werden. Es ist zu befürchten, dass Ihnen etwas
zugestoßen ist. Oder: Sie müssen aus einer Gefahrensituation gerettet oder geborgen werden. Wir übernehmen die Kosten für
Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen durch ein professionelles Rettungsteam. Wir erstatten die Kosten für diese Dienste bis
zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben.
REISEHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
Wir bieten Versicherungsschutz bei Haftpflicht-Risiken des täglichen Lebens bis zu der in Ihrer Leistungs-Übersicht hierfür
angegebenen maximalen Versicherungs-Leistung. Versichert ist, wenn Sie von einem Dritten wegen eines Schadenereignisses
aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Es gelten die folgende Bedingungen.
a. Das Schadenereignis muss während der Reise eingetreten sein.
b. Das Schadenereignis hat einen Personen- oder Sachschaden verursacht bzw. soll einen solchen verursacht haben, durch
welches einem Dritten unmittelbar ein Schaden entstanden ist.
Wie schützen wir Sie vor Haftpflicht-Ansprüchen? In welchem Umfang leisten wir Entschädigung?
i. Wir prüfen die Haftung, wehren unberechtigte Ansprüche ab und stellen Sie von berechtigten Ansprüchen frei. Ein Anspruch
gilt als berechtigt, wenn:
A. wir die Entschädigungspflicht anerkennen.
B. wir Ihr Anerkenntnis genehmigen.
C. wir einen Vergleich schließen oder genehmigen.
D. eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Geben Sie ohne unsere Zustimmung ein Anerkenntnis ab oder schließen einen Vergleich, bindet es uns nur, soweit der
Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
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ii. Wir geben alle uns zweckmäßig erscheinenden Erklärungen zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs in Ihrem Namen ab.
Hierzu sind wir bevollmächtigt.
iii. Wenn der Geschädigte oder dessen Rechtsnachfolger den Haftpflicht-Anspruch gerichtlich geltend macht, gilt: Wir führen
den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche:
1. die aufgrund Ihrer vertraglichen oder sonstigen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
2. die Sie oder Ihre Reisebegleitung und / oder mitreisende Familienmitglieder untereinander geltend machen.
3. des Versicherungs-Nehmers gegenüber der versicherten Person.
4. wegen der Übertragung einer Krankheit durch Sie.
5. wegen Schäden aus beruflicher Tätigkeit.
6. auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn oder sonstige festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Fall der
Dienstbehinderung und Fürsorge-Ansprüche.
7. auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der
Leistung, auf Ersatz von Vermögensschäden wegen der Verzögerung der Leistung oder wegen anderer an die Stelle
der Erfüllung tretenden Ersatzleistungen. Dies gilt auch dann, wenn es sich hierbei um gesetzliche Ansprüche
handelt.
8. aus der Ausübung der Jagd.
9. wegen Schäden infolge der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen, Box- oder Ringkämpfen sowie
der Vorbereitung hierzu.
10. wegen Schäden an fremden Sachen, die Sie (a) gemietet oder geliehen, (b) durch verbotene Eigenmacht erlangt
oder (c) in Obhut genommen haben.
Ausnahme: Versichert sind Schäden an Räumen innerhalb von Gebäuden, insbesondere an gemieteten
Ferienwohnungen und Hotelzimmern oder am Unterkunft. Möbel und Einrichtungsgegenstände sind nicht
versichert;
Wenn Sie bei Gasteltern wohnen: Es besteht auch Versicherungsschutz für Haftpflicht-Ansprüche aus der
Beschädigung von beweglichen Sachen der Gasteltern bis maximal € 10.000,00 je versicherter Person und
Versicherungsfall. Ansprüche wegen Verschleißes, Abnutzung oder übermäßiger Beanspruchung sind nicht
versichert.
11. gegen Sie als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder motorgetriebenen Wasserfahrzeuges:
Wenn der Gebrauch des Fahrzeuges Schäden verursacht, ist dies nicht versichert.
12. gegen Sie als Halter und Hüter von Tieren.
13. die mit dem vorsätzlichen Begehen einer Straftat im unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Wichtig: Was müssen Sie im Schadenfall tun (Besondere Obliegenheiten)?
a. Sie müssen uns innerhalb einer Woche Folgendes melden: den Versicherungsfall und wenn gegen Sie ein Anspruch auf
Entschädigung erhoben wird.
b. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder den Erlass eines Strafbefehls oder eines Mahnbescheids müssen Sie
uns unverzüglich melden. Dies gilt auch, wenn uns der Versicherungsfall bereits bekannt ist.
c. Sie müssen uns unverzüglich melden, wenn ein Anspruch mit gerichtlicher oder staatlicher Hilfe gegen Sie geltend gemacht
wird.
d. Sie sind verpflichtet, unseren Anweisungen Folge zu leisten und insbesondere einen Haftpflicht-Anspruch anzuerkennen, zu
befriedigen oder einem Vergleich zuzustimmen, wenn wir dies verlangen.
e. Kommt es zum Prozess über den Haftpflicht-Anspruch, müssen Sie uns die Prozessführung überlassen, dem
von uns bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht erteilen und alle vom Anwalt oder von uns angeforderten Auskünfte
erteilen.
f. Gegen gerichtliche oder staatliche Verfügungen auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch erheben oder die
erforderlichen Rechtsbehelfe ergreifen. Sie tun dies, ohne eine entsprechende Weisung von uns abzuwarten.
g. Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlangen, die Aufhebung oder die Minderung einer zu zahlenden Rente
zu fordern, gilt: Sie sind verpflichtet, uns bei Kenntnis solcher Umstände unverzüglich zu unterrichten und dieses Recht
in Ihrem Namen von uns ausüben zu lassen
Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
REISEUNFALL-VERSICHERUNG
Wenn ein Unfall während der Reise zu Ihrer dauernden Invalidität oder zu Ihrem Tod führt, bieten wir Versicherungsschutz bis zu
der in Ihrer Leistungs-Übersicht hierfür angegebenen maximalen Versicherungs-Leistung.
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Im Rahmen der Reiseunfall-Versicherung gilt folgende Definition: Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf
Ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheits-Schädigung erleiden. Ein Unfall liegt auch vor, wenn Sie sich
durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenken oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerren oder zerreißen.
Leistung im Todesfall
Der Unfall führt innerhalb eines Jahres zu Ihrem Tod: Wir zahlen die für den Todesfall vereinbarte Versicherungs-Summe an Ihre
Erben oder an eine von Ihnen festgelegte bezugsberechtigte Person.
Dauernde Invalidität
Wenn der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt,
gelten folgende Bedingungen:
a. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
b. Die Invalidität muss spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht
sein.
Wir erbringen höchstens die in Ihrer Leistungs-Übersicht für die Reiseunfall-Versicherung angegebene maximale Versicherungs-
Leistung:
i. Bei vollständiger Invalidität zahlen wir die volle für den Invaliditätsfall vereinbarte Versicherungs-Summe. Bei Teilinvalidität
zahlen wir den entsprechenden Teil der Versicherungs-Summe. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der
Invalidität.
a. Als feste Invaliditätsgrade gelten ohne Ausnahme: bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
eines Arms: 70 %
einer Hand: 55 %
eines Daumens: 20 %
eines Fingers: 10 %
eines Beins: 70 %
eines Fußes: 40 %
einer Zehe: 5 %
eines Auges: 50 %
des Gehörs auf einem Ohr: 30 %
des Geruchs- oder des Geschmackssinnes: 10 %
Wenn die genannten Körperteile oder Sinnesorgane nur zum Teil verloren oder in ihrer Funktion beeinträchtigt sind, gilt:
Wir leisten den entsprechenden Teil der genannten Invaliditätsgrade.
b. Wenn durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen sind, die oben unter (a.) nicht geregelt sind, gilt:
Maßgebend für unsere Leistung ist, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Dabei werden ausschließlich medizinische Gesichtspunkte berücksichtigt.
c. Wenn durch den Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt sind, gilt: Die Invaliditätsgrade, die
sich nach (a.) und (b.) ergeben, werden zusammengerechnet. Insgesamt leisten wir maximal 100 %.
d. Wenn durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen ist, die schon vorher dauernd beeinträchtigt
war, gilt: Wir nehmen einen Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vor. Diesen bemessen wir nach (a.) bis (c.).
e. Wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren
Folgen mitgewirkt haben, gilt: Wir kürzen die Leistung entsprechend, falls dieser Anteil mindestens 25 % beträgt.
f. Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall können Sie Invaliditätsleistung nur bis zur Höhe der für den Todesfall
vereinbarten Versicherungs-Summe beanspruchen, wenn das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
ii. Falls der Anspruch auf Invaliditätsleistung nach (1.) bereits entstanden war, aber der Invaliditätsgrad noch nicht
abschließend festgelegt wurde, gilt: Wenn Sie innerhalb eines Jahres nach dem Unfall aus unfallfremder Ursache versterben
oder wenn Sie mehr als ein Jahr nach dem Unfall gleichgültig aus welcher Ursache versterben, leisten wir nach dem
Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
iii. Wir benötigen den Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. Bei der Invaliditätsleistung benötigen wir zusätzlich
den Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist.
Wir sind verpflichtet, innerhalb von einem Monat zu erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Bei
Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem uns die Unterlagen zugehen.
Wichtig: Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dies gilt für die ersten
drei Jahre nach Eintritt des Unfalls. Dieses Recht muss vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung
eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, so verzinsen wir den Mehrbetrag mit 5 % jährlich.
Nicht versichert sind:
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1. Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle und Krampfanfälle, die den ganzen Körper
ergreifen. Dies gilt auch, wenn der Zustand auf Alkohol- oder Drogen zurückzuführen ist.
2. Unfälle, die Ihnen bei vorsätzlicher Ausführung einer Straftat zustoßen.
3. Unfälle, die Ihnen als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräte) oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines
Luftfahrzeuges zustoßen.
4. Gesundheits-Schäden durch Heilmaßnahmen und andere Eingriffe in Ihren Körper.
5. Gesundheits-Schäden durch Strahlen, Infektionen und Vergiftungen (Ausnahme: Sie wurden durch einen Unfall
hervorgerufen).
6. Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen (Ausnahme: Der Unfall ist die
überwiegende Ursache).
7. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen - gleichgültig, wodurch diese verursacht sind.
8. Der Todesfall, wenn dieser innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt: Es besteht dann kein Anspruch auf
Invaliditätsleistung.
Wichtig: Was müssen Sie nach einem Unfall tun (Besondere Obliegenheiten)?
a. Sie sind verpflichtet, sich von den durch uns beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen. Wir zahlen die notwendigen Kosten
für die Untersuchung, ggf. einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalls.
b. Sie sind verpflichtet, die behandelnden oder begutachtenden Ärzte, andere Versicherer, Sozialversicherungsträger und
Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden.
Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sind im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nachzulesen.
SPORT & AKTIV-VERSICHERUNG
Verpasste Aktivität
Sie haben eine oder mehrere Aktivitäten im Voraus gebucht. Daran können Sie während Ihrer Reise nicht teilnehmen. Grund ist
eines der unten angegebenen versicherten Ereignisse. Wir ersetzen Ihnen Ihre nicht erstattungsfähigen Auslagen, die Ihnen für
diese Aktivitäten entstanden sind. Wir übernehmen die Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist in Ihrer
Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab. Bitte beachten Sie: Dieser Versicherungsschutz
greift nur, solange die jeweilige Aktivität noch nicht begonnen hat.
Versicherte Ereignisse:
1. Sie werden unerwartet schwer krank oder verletzen sich schwer. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch oder
pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu, die an der Aktivität
teilnimmt. Oder: Dies trifft auf ein Familienmitglied zu, das an der Aktivität teilnimmt.
a. Die Erkrankung oder Verletzung ist unerwartet, wenn
i. sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
ii. eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten 6 Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht
behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung.
Buchen Sie Ihre Reise nach Versicherungs-Abschluss gilt in der Sport & Aktiv-Versicherung: Die Erkrankung oder
Verletzung ist zum ersten Mal nach Reisebuchung aufgetreten. Eine schon bestehende Erkrankung oder Verletzung darf
in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung nicht behandelt worden sein.
Hinweis: Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss
auf den Versicherungsschutz.
b. Die Krankheit oder Verletzung ist schwer, wenn eine Teilnahme an der Aktivität unzumutbar ist.
Es gilt die folgende Bedingung:
a. Ein Arzt rät Ihnen vor Beginn der Aktivität von einer Teilnahme ab. Oder: Dies gilt für Ihre Reisebegleitung oder
ein Familienmitglied. Wenn der Arztbesuch vor Beginn der Aktivität nicht möglich ist, gilt das Folgende. Sie müssen
innerhalb von 48 Stunden nach dem geplanten Beginn der Aktivität einen Arzt hinzuziehen. Oder sobald es eine
vertretbare Möglichkeit dazu gibt. Dieser muss die Entscheidung, nicht an der Aktivität teilzunehmen, nachträglich
bestätigen. Dies gilt auch für Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied.
2. Ein Familienmitglied, das nicht an der Aktivität teilnimmt, wird krank oder verletzt sich. Dies gilt auch für die Diagnose einer
epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden. Oder: Sie macht
einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig. Oder: Sie erfordert Ihre Betreuung.
3. Ihr Tod oder der Tod Ihrer Reisebegleitung an oder ab dem Datum des Inkrafttretens Ihrer Versicherung.
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4. Ein Familienmitglied stirbt am Tag des Beginns der geplanten Aktivität oder innerhalb von 30 Tagen davor. Oder: Dies trifft
auf Ihren Assistenzhund zu.
5. Ihre Aktivität wird vom Veranstalter abgesagt. Grund dafür ist Unwetter. Sie hatten diese im Voraus gebucht.
6. Ihr Skigebiet sperrt mindestens 75 % seiner Skilifte. Grund dafür ist Schneemangel oder Schneeüberschuss.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Die Skilifte sind mindestens 50 % der normalen Betriebszeiten geschlossen. Das geschieht an dem Kalendertag, an
dem Sie Ihre Liftkarten benutzen wollen.
Sportgeräte-Versicherung
Ihr Reiseanbieter verliert oder beschädigt Ihre Sportgeräte. Oder: Sie werden während Ihrer Reise
gestohlen. Wir zahlen Ihnen den niedrigeren der folgenden Beträge. Wir erstatten höchstens die Kosten bis zur
maximalen Versicherungs-Leistung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Sportgeräten. Diese ist in Ihrer Leistungs-
Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.
i. Die Kosten für die Reparatur der beschädigten Sportgeräte.
ii. Die Kosten für den Ersatz der verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Sportgeräte durch identische oder
gleichartige Geräte. Die Erstattungssumme wird dabei wie folgt gekürzt: Für jedes volle Jahr, in dem das Gerät seit dem
ursprünglichen Kaufdatum zur Nutzung bereit stand, werden 20 % abgezogen. Die maximale Kürzung beträgt 70 %.
Falls die Versicherungs-Summe niedriger ist als der Zeitwert, besteht eine Unterversicherung. Dennoch kürzen wir die
Entschädigung nicht, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Man nennt das Unterversicherungsverzicht.
Es gelten die folgenden Bedingungen (Obliegenheiten).
a. Sie haben alles Notwendige getan, um Ihre Sportgeräte sicher und unbeschädigt aufzubewahren. Und bei Verlust haben Sie
alles Notwendige unternommen, um die Geräte zurückzubekommen.
b. Sie haben einen Schaden entdeckt. Diesen müssen Sie innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken melden. Das geschieht
bei den zuständigen Behörden vor Ort, dem Beförderungs-Unternehmen, Beherbergungs-Betrieb oder Reiseveranstalter.
In der Verlustanzeige ist eine Beschreibung der Gegenstände und deren Wert festzuhalten. Behalten Sie einen Nachweis
davon ein.
c. Sie müssen Quittungen im Original für die verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Gegenstände vorlegen.
Oder Sie müssen andere Kaufbelege vorweisen. Wenn Sie dies nicht können, erstatten wir höchstens 50 % des
Zeitwerts.
Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
Nicht versichert sind folgende Dinge.
1. Andere Geräte als Sportgeräte.
2. Tiere, auch Trophäen.
3. Autos, Motorräder und Motoren. Auch Drohnen oder Flugzeuge. Ebenso Wasserfahrzeuge und andere Fahrzeuge.
Ebenfalls entsprechendes Zubehör und Ausrüstung.
4. Hörgeräte, verschreibungspflichtige sowie nicht verschreibungspflichtige Brillen mit Sehschärfen-Korrektur und
Kontaktlinsen. Ausnahme: Hilfsmittel, die speziell für den Gebrauch bei einer bestimmten Sportart hergestellt
wurden.
5. Prothesen und orthopädische Hilfsmittel. Ausnahme: Hilfsmittel, die speziell für den Gebrauch bei einer bestimmten
Sportart hergestellt wurden.
6. Rollstühle und andere Mobilitätshilfen. Ausnahme: Hilfen, die speziell für den Gebrauch bei einer bestimmten
Sportart hergestellt wurden.
7. Immaterielle Güter. Dazu zählen wir auch Software und elektronische Daten.
8. Geschäfts- oder Handelsgüter.
9. Güter, die nicht Ihr Eigentum sind.
10. Ihr vorsätzliches und mutwilliges Verhalten, das zum Verlust, Diebstahl oder zur Beschädigung Ihrer Sportgeräte
führt.
11. Sportgeräte, wenn das Folgende zutrifft.
a. Während des Transports. Ausnahme: Der Transport erfolgt durch Ihr Beförderungs-Unternehmen.
b. In oder auf einem Autoanhänger.
c. In einem unverschlossenen Fahrzeug, das nicht beaufsichtigt ist.
Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte
Ihre Sportgeräte gehen während Ihrer Hinreise verloren. Oder: Ihre Sportgeräte treffen verspätet ein. Dies ist das Verschulden
eines Reiseanbieters. Oder: Ihre Sportgeräte werden während Ihrer Reise beschädigt oder gestohlen. In diesen Fällen
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erstatten wir Ihnen die notwendigen Auslagen für die Anmietung von Ersatz-Sportgeräten. Diese können Sie während Ihrer
Reise benutzen. Wir erstatten die Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung für ausgeliehene Sportgeräte. Diese ist in
Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Nicht versichert sind motorisierte Geräte oder Fahrzeuge.
Es gilt die folgende Bedingung (Obliegenheit).
a. Sie haben einen Verlust oder eine Beschädigung entdeckt. Das müssen Sie innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken
melden. Dies geschieht bei den zuständigen Behörden vor Ort, dem Reiseanbieter, Beherbergungs-Betrieb oder
Reiseveranstalter. In der Verlustanzeige ist eine Beschreibung der Gegenstände festzuhalten.
Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Sie werden während Ihrer Reise als vermisst gemeldet und müssen gesucht werden. Oder: Sie müssen aus einer
Gefahrensituation gerettet oder geborgen werden. Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen
durch ein professionelles Rettungsteam. Wir erstatten die Kosten für diese Dienste bis zur maximalen Versicherungs-Leistung.
Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Sie gilt zusätzlich zu allen anderen Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen,
die Ihre abgeschlossene Versicherung beinhaltet.
REISE-ASSISTANCE
Bei Notfällen sind wir für Sie da. Wir stehen Ihnen weltweit mit einem 24-Stunden-Notfall-Service zur Verfügung. Dieser bietet
Ihnen rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe. In den nachfolgend genannten Situationen unterstützen wir Sie.
Informationen vor der Reise.
Wir informieren Sie über die Sicherheitslage im jeweiligen Reiseland. Auch über gesundheitliche Risiken im Reiseland
informieren wir. Zusätzlich geben wir zu für die Reise notwendige Impfungen Auskunft.
Vermittlung eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung.
Sie brauchen während Ihrer Reise die Hilfe eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung. Wir helfen Ihnen bei der Suche.
Wir nennen Ihnen geeignete Anlaufstellen, wo man Deutsch oder Englisch spricht.
Unterstützung, wenn Sie ins Krankenhaus müssen.
Sie werden in ein Krankenhaus eingeliefert und haben eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen. In diesem Fall bleibt
unser medizinischer Dienst mit Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt in Kontakt. Auf Ihren Wunsch informieren wir Ihre Familie
und Ihren Hausarzt über Ihre Krankheit oder Verletzung. Wir halten diese bezüglich Ihres Zustands auf dem Laufenden.
Medizinischer Dolmetscher-Service.
Sie brauchen im Ausland Hilfe. Wir stehen Ihnen mit Übersetzungs-Dienstleistungen zur Seite. Wir erklären Diagnosen und
andere medizinische Begriffe.
Unterstützung, wenn Sie Ihre Reisedokumente verloren haben.
Ihr Reisepass oder sonstige Reisedokumente gehen verloren. Oder: Die Dokumente werden gestohlen. Wir unterstützen Sie bei
der Beschaffung von Ersatzdokumenten. Falls nötig, helfen wir Ihnen, Ihre Reiseplanung zu ändern.
Unterstützung, wenn Sie im Notfall einen Geldtransfer brauchen.
Ihre Reise verzögert sich oder wird unterbrochen. Oder: Ihnen kommen Zahlungsmittel für die Reise abhanden. Sie brauchen
zusätzliches Geld für unerwartete Ausgaben. Wir unterstützen Sie. Wir stellen den Kontakt zur Hausbank her. Wir helfen dabei,
einen Geldtransfer von der Bank bzw. Ihrer Familie oder von Freunden zu organisieren.
Rechtlicher Beistand und Kontakt zu Behörden.
Sie wurden verhaftet oder werden mit Haft bedroht. Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung eines Anwaltes und eines
Dolmetschers. Wir informieren Sie über das nächste Konsulat (Adresse und telefonische Erreichbarkeit).
Übermittlung von Nachrichten im Notfall.
Wir helfen Ihnen, eine wichtige Nachricht an eine Person in Ihrer Heimat zu schicken.
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ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE
Die Allgemeinen Ausschlüsse gelten insgesamt für diesen Versicherungs-Vertrag. Ein „Ausschluss“ bezeichnet etwas,
das nicht durch diesen Versicherungs-Vertrag abgedeckt ist. Dafür bieten wir keine Zahlungen oder Dienstleistungen an.
Nicht versichert sind Aktivitäten, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Dazu gehören unter anderem
Wirtschafts- oder Handelssanktionen. Auch Embargos sind gemeint.
Wenn Sie in ein Land oder ein Gebiet gereist sind, für welches die Regierung oder eine örtliche Behörde Ihres
Wohnsitzlandes oder Ihres Reiseziels eine Reisewarnung ausgesprochen hat, gilt Folgendes. Der Schaden darf nicht
direkt oder indirekt mit dem Anlass der Reisewarnung zusammenhängen.
Diese Versicherung bietet keinen Versicherungsschutz in den nachfolgend genannten Fällen. Das gilt zum einen
für Schäden, die direkt darauf zurückzuführen sind. Zum anderen gilt es auch für Schäden, die indirekt darauf
zurückzuführen sind. Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied davon
betroffen sind.
1. Alle Schäden, Umstände oder Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses bekannt waren. Das
Gleiche gilt, wenn diese vorhersehbar, beabsichtigt oder erwartet waren. In der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-
Versicherung gilt für bestehende Erkrankungen und Verletzungen: Sie haben keinen Versicherungsschutz bei
einer bestehenden Erkrankung oder Verletzung, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor
Versicherungsabschluss bzw. Buchung der Reise (Reiserücktritt-Versicherung) bzw. Reiseantritt (Reiseabbruch-
Versicherung) behandelt wurde.
2. Wenn Sie sich absichtlich selbst verletzen. Oder: Wenn Sie einen Selbstmordversuch unternehmen. Oder: Wenn Sie
Selbstmord begehen.
3. Schwangerschaften oder Geburten, die normal und frei von Komplikationen verlaufen. Dies gilt nicht, wenn dies
in der Reiserücktritt-Versicherung ausdrücklich versichert ist. Oder: Wenn dies in der Reiseabbruch-Versicherung
ausdrücklich versichert ist.
4. Fruchtbarkeitsbehandlungen oder Abbruch einer Schwangerschaft, der nicht medizinisch indiziert ist.
5. Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder körperliche Symptome, die damit zusammenhängen.
Dieser Ausschluss gilt nicht in der Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport.
6. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
7. Tätigkeit als Mitglied der Besatzung an Bord eines Flugzeugs, Nutzfahrzeugs oder gewerblichen Wasserfahrzeugs.
Dazu gehört auch die Tätigkeit als Trainee oder Auszubildender.
8. Teilnahme an oder Training für professionelle Sportwettbewerbe.
9. Die Teilnahme an extremen, risikoreichen Sport- und Freizeit-Aktivitäten im Allgemeinen. Die Teilnahme an
folgenden Aktivitäten im Besonderen.
a. Jede Aktivität in großer Höhe. Dazu gehören auch, aber nicht nur BASE-Jumping oder freies Klettern.
b. Rafting / Kayaking im Wildwasser. Dies gilt, wenn der Schwierigkeitsgrad über V liegt. Ebenso Kanufahren im
Wildwasser. Dies gilt, wenn der Schwierigkeitsgrad über III liegt.
c. Heli-Skifahren, Skifahren oder Snowboarden in einem Gebiet, das die Betreiber des Skigebiets als nicht sicher
angeben.
d. Selbstverteidigungssport oder Kampfsport. Ebenso die Teilnahme an Stierläufen oder Rodeos.
e. Rennen mit motorisierten Fahrzeugen. Oder: Rennen mit Wasserfahrzeugen. Ausnahme: Go-Kart-Rennen.
f. Apnoetauchen in einer Tiefe von mehr als 10 Metern. Oder: Gerätetauchen in einer Tiefe von mehr als 30
Metern. Oder: Wenn nicht zertifizierte Taucher ohne einen zertifizierten Tauchlehrer tauchen. Risikoreiche Sport-
und Freizeit-Aktivitäten, die nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, sind nur in folgenden Fällen
versichert.
Extreme, risikoreiche Sport- und Freizeit-Aktivitäten, die nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, sind
nur in folgenden Fällen versichert. Wenn sie
i. im Rahmen Ihrer Reise organisiert wurden.
ii. von einem Unternehmen angeboten werden, das, soweit erforderlich, lizenziert ist.
iii. nicht gesetzlich verboten sind.
Wichtig (Obliegenheit): Sie sind verpflichtet, bei der Ausübung Ihrer sportlichen Aktivitäten die empfohlene
Schutzausrüstung zu tragen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sind im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nachzulesen.
10. Eine strafbare Handlung, die zu einer Verurteilung führt. Das gilt nicht, wenn Sie Opfer einer solchen Handlung sind.
Auch wenn Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied Opfer einer strafbaren Handlung sind, gilt dies nicht.
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11. Eine Epidemie oder Pandemie. Das gilt nicht, wenn in der Reiserücktritt-, Reiseabbruch- oder der Verspätungs-
Versicherung ausdrücklich dafür Versicherungsschutz gewährt wird. Auch wenn in der Reise-Krankenversicherung
inkl. Kranken-Rücktransport ausdrücklich Versicherungsschutz dafür gewährt wird, gilt dies nicht.
12. Naturkatastrophen. Das gilt nicht, wenn bzw. soweit diese ausdrücklich durch die Reiserücktritt-, Reiseabbruch-
oder die Verspätungs-Versicherung abgedeckt sind.
13. Luft-, Wasser- oder andere Verschmutzungen. Dazu gehört auch thermische, biologische und chemische
Verschmutzung oder Verseuchung. Die Gefahr einer Freisetzung von Schadstoffen ist ebenfalls ausgeschlossen.
14. Kernreaktionen. Kernstrahlung. Radioaktive Verseuchung.
15. Krieg oder kriegerische Handlungen.
16. Militärdienst. Das gilt nicht, wenn dieser ausdrücklich in der Reiserücktritt- oder Reiseabbruch-Versicherung
versichert ist.
17. Politisches Risiko.
18. Cyber-Risiko.
19. Innere Unruhen oder Aufstand. Das gilt nicht, wenn in der Reiseabbruch- oder Verspätungs-Versicherung
ausdrücklich Versicherungsschutz gewährt wird.
20. Terroristische Ereignisse. Das gilt nicht, wenn und soweit in der Reiserücktritt-, Reiseabbruch- oder der
Verspätungs-Versicherung ausdrücklich Versicherungsschutz besteht. Medizinische Notfälle sind aber versichert.
Auch Rettungstransporte sind versichert.
21. Maßnahmen der Staatsgewalt. Dazu zählen auch Reisewarnungen oder -verbote. Diese spricht eine Regierung
oder Behörde aus. Dies gilt nicht, wenn sie ausdrücklich in der Reiserücktritt- oder Reiseabbruch-Versicherung
abgedeckt sind.
22. Ein Reiseanbieter stellt die Geschäftstätigkeit vollständig ein. Grund ist seine Finanzsituation. Dabei spielt es keine
Rolle, ob Insolvenz angemeldet wird.
23. Jegliche Beschränkungen des Reiseanbieters beim Gepäck. Das gilt auch für medizinischen Bedarf und
medizinische Ausrüstung.
24. Abnutzung durch normalen Gebrauch. Oder: fehlerhafte Materialien. Oder: mangelhafte Verarbeitung.
WICHTIG: In den folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
1. Sie sind nicht versichert, wenn die Tickets oder Fahrscheine keine Reisedaten enthalten. Ihr Beförderungs-
Unternehmen hat sie in dieser Form ausgestellt.
2. Sie sind nicht versichert, wenn Ihre tatsächlichen Reisedaten anders sind als die Reisedaten in Ihrem
Versicherungs-Nachweis. Das gilt nicht für Versicherungen für eine One-Way-Buchung (einfache Strecke).
3. Sie beabsichtigen, sich auf Ihrer Reise medizinisch versorgen zu lassen oder eine medizinische Behandlung in
Anspruch zu nehmen.
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WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN VERSICHERUNGSFALL
Was müssen Sie immer beachten, wenn ein Versicherungsfall eintritt?
Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und beweisen. Sichern Sie deshalb bitte in jedem Fall
geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z. B.
Rechnungen, Belege). Sie können Ihren Versicherungsfall schnell und bequem online unter www.allianz-reiseschutz.de/
versicherungsfall melden.
Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihre Reise antreten können oder an einer gebuchten Aktivität teilnehmen
können? (Dies gilt, wenn Sie eine REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG oder eine SPORT & AKTIV-VERSICHERUNG
abgeschlossen haben.)
Die Teilnahme an einer Reise ist unzumutbar bzw. unmöglich. Oder: Die Teilnahme an einer im Voraus gebuchten Aktivität ist
unzumutbar bzw. unmöglich. Der Grund dafür ist ein versichertes Ereignis. In diesem Fall müssen Sie die Reise bzw. die Aktivität
unverzüglich stornieren. Außerdem müssen Sie uns so schnell wie möglich informieren.
ACHTUNG. Kontaktieren Sie uns bitte immer – unabhängig von der Einschätzung Ihres Arztes zu den Aussichten auf
Genesung. Wir ersetzen nicht die höheren Stornokosten, die durch eine verspätete Stornierung entstehen, weil Sie auf
Heilung oder Besserung gehofft haben, diese aber nicht eintritt. Wenn Sie krank werden oder sich verletzen, wenden Sie sich
unverzüglich an unseren medizinischen Dienst (Stornoberatung). Dieser berät Sie, ob bzw. wann die Reise / Aktivität storniert
werden sollte. Wenn Sie unserer Empfehlung folgen, kürzen wir die Versicherungs-Leistung nicht.
Wir ersetzen Ihnen im Versicherungsfall die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart
haben, ziehen wir diese ab. Ebenso ziehen wir Rückerstattungen ab, die Sie von anderer Stelle erhalten.
Dazu brauchen wir die folgenden Unterlagen.
1. Die Reisebestätigung. Diese muss die gebuchten Leistungen und den Reisepreis enthalten. Außerdem müssen die Namen
aller Reise-Teilnehmer aufgeführt sein. Das gilt auch für Objekt-Buchungen.
2. Den Versicherungs-Nachweis.
3. Die Rechnung über die Stornokosten sowie einen Nachweis der Zahlung. Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein
anderes Objekt storniert haben, muss der Vermieter bestätigen, dass die Weitervermietung nicht möglich war.
4. Den Schadennachweis.
a. Bei Krankheit, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft ein ärztliches Attest. Das Attest muss das
Geburtsdatum des Patienten und den Befund enthalten. Auch der Beginn der Krankheit und der Behandlung müssen
aufgeführt sein. Ein Formular für ein ärztliches Attest können Sie bei uns anfordern. Ggf. brauchen wir auch eine
Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.
b. Bei Tod eine Sterbeurkunde.
c. Bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. Dieses muss die Gründe für die Kündigung
nennen.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können oder verspätet antreten müssen?
(Dies gilt, wenn Sie eine REISEABBRUCH-VERSICHERUNG abgeschlossen haben.)
Sie müssen die Reise ungeplant beenden oder verspätet antreten. Oder: Sie müssen die Reise deshalb unterbrechen. Der Grund
dafür ist ein versichertes Ereignis. Reichen Sie zur Erstattung von Kosten bitte die nachfolgend aufgeführten Unterlagen ein.
1. Die Reisebestätigung. Diese muss die gebuchten Leistungen und den Reisepreis enthalten. Außerdem müssen die Namen
aller Reise-Teilnehmer aufgeführt sein. Das gilt auch für Objekt-Buchungen.
2. Den Versicherungs-Nachweis.
3. Belege über zusätzliche Reisekosten. Außerdem brauchen wir eine Abrechnung des Reiseanbieters. Diese muss die nicht
genutzten Leistungen aufführen.
4. Den Schadennachweis. Dies kann z. B. ein ärztliches Attest vom Arzt am Reiseziel sein. Das Attest muss das
Geburtsdatum des Patienten und den Befund enthalten. Auch der Beginn der Krankheit und der Behandlung müssen
aufgeführt sein. Oder Sie legen uns die polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls oder dergleichen vor.
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Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Reisegepäck / Sportgerät beschädigt oder gestohlen wird oder verspätet
ankommt? (Dies gilt, wenn Sie eine REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG oder eine SPORT &AKTIV-VERSICHERUNG
abgeschlossen haben.)
Ihr Reisegepäck / Sportgerät wird beim Transport beschädigt. Oder: Das Gepäck kommt abhanden. Oder: Es kommt verspätet
an. Melden Sie dies bitte unverzüglich dem verantwortlichen Unternehmen. Wenn Sie den Schaden erst später feststellen (etwa
beim Auspacken), müssen Sie dies nachträglich melden. Das muss innerhalb von sieben Tagen schriftlich erfolgen.
Wichtig. Die meisten Beförderungs-Unternehmen stellen eine Bestätigung aus, wenn ein Schaden entstanden ist. Diese
müssen Sie bei uns einreichen. Ggf. hilft Ihnen auch die Reiseleitung im Reiseland, eine schriftliche Bestätigung der
Schadenmeldung zu erhalten. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der
nächsten Polizei-Dienststelle. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizei-Protokolls geben. Verlangen Sie zumindest eine
Bestätigung, dass Sie Anzeige erstattet haben.
Welche Möglichkeit bieten wir Ihnen, wenn Ihr Reisegepäck auf der Hinreise nicht ankommt? (Dies gilt, wenn Sie eine
GEPÄCKVERSPÄTUNGS-VERSICHERUNG abgeschlossen haben.)
Melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungs-Unternehmen und kontaktieren Sie uns, um uns die Vorgangs-Nummer /
Schadenbestätigung zukommen zu lassen.
Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise? (Dies gilt, wenn Sie eine
REISE-KRANKENVERSICHERUNG abgeschlossen haben.)
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten bitte so schnell wie möglich an unseren medizinischen Dienst.
Dies gilt besonders, bevor Sie ins Krankenhaus müssen. Unser medizinischer Dienst kümmert sich darum, dass Sie die richtige
Behandlung bekommen. Wenn nötig organisiert er einen Kranken-Rücktransport.
Bitte reichen Sie Rechnungen und Rezepte im Original ein. Nur dann ist eine Erstattung Ihrer auf der Reise verauslagten
Kosten möglich. Wichtig: Aus den Rechnungen muss der Name der behandelten Person und die Bezeichnung der Erkrankung
hervorgehen. Es müssen die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den jeweiligen Kosten aufgeführt sein. Außerdem müssen die
Behandlungsdaten angegeben sein. Rezepte müssen Informationen über die verordneten Medikamente und die Preise enthalten.
Sie müssen außerdem von der Apotheke abgestempelt sein.
Woran müssen Sie bei Ansprüchen aus der Reiseunfall- oder Reisehaftpflicht-Versicherung denken? Informieren Sie uns.
Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben. Lassen Sie sich eine Kopie
des Polizei-Protokolls aushändigen, falls die Polizei zu Ermittlungen eingeschaltet wurde. Reichen Sie diese Unterlagen und
Informationen mit Ihrer Schadenmeldung ein.
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Wenn Sie mit uns den Versicherungs-Vertrag abgeschlossen haben, sind Sie Versicherungs-Nehmer. Sie schulden uns den
Versicherungs-Beitrag. Sie sind verpflichtet, allen versicherten Personen diese Versicherungs-Bedingungen und die
Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen. Als Versicherungs-Nehmer können Sie gleichzeitig auch versicherte Person sein.
Als versicherte Person haben Sie Versicherungsschutz. Sie sind im Versicherungs-Nachweis namentlich genannt.
Oder: Sie gehören zu dem dort beschriebenen Personenkreis.
Was passiert, wenn Sie oder ein mitversichertes Kind ein bestimmtes Alter erreichen?
Unser Familien- und Paar-Tarif gilt für bis zu zwei erwachsene Personen. Eingeschlossen sind auch Kinder bis zu ihrem
21. Geburtstag. Wenn diese nicht mit den erwachsenen versicherten Personen verwandt sind, können maximal sechs Kinder
mitversichert werden. Die Einzelheiten zum versicherten Personenkreis finden Sie in den Dokumenten zum Versicherungs-
Nachweis.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
1. Ein versichertes Kind hat während der Vertragslaufzeit seinen 21. Geburtstag. Der Versicherungsschutz endet mit diesem
Tag.
2. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für eine Erkrankung deutlich an. Wird beim Jahresschutz eine Altersgrenze
während der Laufzeit des Vertrages erreicht, fällt der Beitrag für die nächsthöhere Altersstufe jeweils erst bei der nächsten
Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an. Die Informationen zu den vereinbarten Altersgrenzen und den
jeweiligen Beiträgen finden Sie in den Dokumenten zum Versicherungs-Nachweis.
Wie lange läuft der Versicherungs-Vertrag?
Der Versicherungs-Vertrag läuft ein Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht bis einen
Monat vor Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Welche Reisen sind versichert?
Sie haben für beliebig viele Reisen weltweit Versicherungsschutz. „Eine Reise“ kann auch aus mehreren Reisebausteinen
bestehen. Sie kann verschiedene Reiseziele haben. Ebenso kann eine Reise unterschiedliche Anlässe haben (z. B. beruflich,
privat). Sie ist erst mit Rückkehr zum Heimatort beendet. Wir stellen auf die Gesamtdauer und Gesamtkosten der „einen Reise“
ab.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz für die einzelne Reise?
1. Für die Reiserücktritt-Versicherung gilt das Folgende.
a. Sie haben die Reise nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages gebucht. Der Versicherungsschutz beginnt mit
Buchung der Reise. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb der Laufzeit des Versicherungs-Vertrags.
b. Sie haben die Reise vor Abschluss des Versicherungs-Vertrags gebucht. Dann beginnt der Versicherungsschutz mit
Abschluss des Versicherungs-Vertrags. Dabei muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen.
i. Der Abschluss der Versicherung fand mindestens 30 Tage vor Reiseantritt statt.
ii. Bei kurzfristigen Reisebuchungen: Sie haben den Jahres-Reiseschutz in den drei Tagen nach der Buchung
abgeschlossen.
c. Der Versicherungsschutz endet mit dem Antritt der Reise. Bei Reisen, die aus mehreren Bausteinen bestehen, gilt das
Folgende. Der Versicherungsschutz endet mit dem Antritt des ersten Reisebausteins. Endet der Versicherungs-Vertrag
vor Antritt der Reise, endet zu diesem Zeitpunkt auch Ihr Versicherungsschutz. Ebenso endet der Versicherungsschutz,
wenn Sie nicht mehr zum versicherten Personenkreis gehören.
2. Für alle übrigen Versicherungssparten gilt das Folgende.
a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der versicherten Reise.
b. Der Versicherungsschutz endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Spätestens aber endet er, wenn Sie die versicherte
Reise tatsächlich beenden.
Wann müssen Sie den Versicherungs-Beitrag bezahlen?
Der erste Beitrag ist sofort nach Beginn des Versicherungs-Vertrags fällig. Er ist bei der Übermittlung des Versicherungsscheins
zu zahlen. Tritt der Versicherungsfall ein, müssen wir nur leisten, wenn der Beitrag bezahlt ist. Wenn der Beitrag nicht bezahlt ist,
müssen wir nur leisten, wenn Sie als Versicherungs-Nehmer an der ausgebliebenen Zahlung nicht schuld sind. Dies müssen Sie
uns nachweisen.
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Die Folge-Beiträge werden jeweils für ein weiteres Versicherungsjahr fällig. Wir buchen sie frühestens am 1. des Monats, in dem
das neue Versicherungsjahr beginnt, von Ihrem Konto ab.
BITTE BEACHTEN SIE. Können wir den Folgebeitrag zu diesem Termin nicht abbuchen, setzen wir Ihnen in Textform eine
Zahlungsfrist. Diese beträgt mindestens zwei Wochen. Bei Schadenfällen, die nach Ablauf dieser Frist eintreten, müssen wir
keine Leistungen erbringen, wenn Sie mit der Zahlung noch im Verzug sind. Außerdem können wir dann den Vertrag fristlos
kündigen. Falls Sie die Zahlung innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Kündigung nachholen, gilt das Folgende.
Die Wirkung der Kündigung entfällt. Der Vertrag tritt wieder in Kraft. Schadenfälle, die nach der Zahlung eintreten, sind versichert.
Unter welchen Voraussetzungen können wir den Beitrag anpassen?
Wir prüfen jedes Jahr den Schadenbedarf, den das von Ihnen abgeschlossene Versicherungs-Produkt hat. Dies geschieht jeweils
im ersten Quartal des laufenden Jahres für das vergangene Kalenderjahr. Den Schadenbedarf berechnen wir wie folgt. Wir
ermitteln den Schadenaufwand. Das sind die Auszahlungen für alle Versicherungsfälle plus die Reserven für noch zu erwartende
Versicherungsfälle. Diesen Schadenaufwand teilen wir durch die Zahl der Versicherungs-Verträge zum 31.12. Das Ergebnis
dieser Rechnung ist der Schadenbedarf.
Der Schadenbedarf wird bei der ersten Kalkulation der Versicherungs-Beiträge und bei jeder Überprüfung kalkuliert. Wir
wenden dabei die anerkannten Grundsätze der Versicherungs-Mathematik und Versicherungs-Technik an. Wir fassen dabei alle
Generationen eines Produkts zusammen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen ähnlichen Risikoverlauf
erwarten lassen. Die Berechnung berücksichtigt die Entwicklung der Schäden in der Vergangenheit. Auch die voraussichtliche
Entwicklung bis zum Ende des laufenden Jahres beziehen wir ein.
Es gelten die folgenden Bedingungen.
a. Verändert sich der Schadenbedarf wegen externen Ursachen innerhalb eines Kalenderjahres um mindestens 5 % gegenüber
dem Vorjahr, gehen wir wie folgt vor. Wir passen für die nächsten Versicherungsjahre den Beitrag um den entsprechenden
Prozentsatz an. Dies kann eine Erhöhung oder eine Senkung des Beitrags sein. Auf unser Recht zur Erhöhung des
Beitrags können wir ganz oder teilweise verzichten. Bei einer Veränderung unter 5 % passen wir den Beitrag nicht an. Die
Veränderung ist aber in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
b. Wir informieren Sie über die Beitrags-Erhöhung spätestens einen Monat, bevor sie wirksam wird.
c. Erhöhen wir den Beitrag wegen der Regelung zur Anpassung, können Sie den Versicherungs-Vertrag kündigen. Sie können,
nachdem Sie unsere Mitteilung bekommen haben, innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen. Frühestens
können Sie aber zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Beitrags-Erhöhung wirksam werden sollte.
Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? (Allgemeine Obliegenheiten)
Sie müssen den Schaden möglichst gering halten. Unnötige Kosten müssen Sie vermeiden.
Sie sind verpflichtet, uns den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen und zu beschreiben. Das betrifft sowohl das Ereignis
als auch den Umfang. Dafür müssen Sie uns wahrheitsgemäß jede Auskunft geben, die nötig ist, um den Sachverhalt zu
klären. Sie müssen es uns ermöglichen, Ursache und Höhe des geltend gemachten Anspruchs zu prüfen. Sie müssen den
Schaden durch Rechnungen und Belege im Original nachweisen.
Damit wir unsere Leistungspflicht und den Leistungsumfang beurteilen können, kann es nötig sein, dass Sie außerdem Ihre
Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wenn Sie dies nicht tun und uns auch nicht auf andere Weise eine Prüfung
ermöglichen, müssen wir keine Versicherungs-Leistungen erbringen.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Was passiert, wenn Sie eine Pflicht verletzen?
Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine Pflicht
grob fahrlässig, können wir die Leistung kürzen. Der Umfang der Kürzung muss der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechen. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Falls Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer
Leistungspflicht hat, gilt Folgendes. Wir müssen die Versicherungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie arglistig
gehandelt haben.
Wann verjährt Ihr Anspruch auf Leistung aus Ihrem Versicherungs-Vertrag?
Ihr Anspruch auf unsere Versicherungs-Leistung verjährt in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist. Voraussetzung ist, dass Sie die Umstände, die den Anspruch begründen, kannten.
Oder: Sie hätten die Umstände ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müssen.
Wann zahlen wir die Versicherungs-Leistung?
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Wir zahlen die Versicherungs-Leistung, nachdem wir Ihren Anspruch abschließend geprüft haben. Wir zahlen innerhalb von zwei
Wochen. Die Erstattung erfolgt immer per Überweisung auf das Konto eines Kreditinstituts.
Was gilt, wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte haben?
Wenn Sie wegen des Schadenereignisses Ansprüche gegen Dritte haben, gehen diese auf uns über. Das gilt bis zur Höhe
der Zahlung, die Sie von uns erhalten haben. Dies gilt nur, wenn Ihnen daraus kein Nachteil entsteht. Ihre Ansprüche
auf Leistungen aus anderen privaten Versicherungs-Verträgen gehen unserer Eintrittspflicht vor. Wir treten in Vorleistung,
wenn wir von Ihnen zuerst in Anspruch genommen werden.
Es gilt die folgende Bedingung.
a. Wenn Ihre Ansprüche gegen Dritte auf uns übergegangen sind, müssen Sie uns dies auf unseren Wunsch hin schriftlich
bestätigen.
Was gilt für Erklärungen und Anzeigen uns gegenüber? Welche Form müssen diese haben? Wer darf sie
entgegennehmen?
Sie und wir müssen Anzeigen und Willenserklärungen in Textform abgeben. Das sind Brief, Fax oder E-Mail. Versicherungs-
Vertreter haben keine Vollmacht, Anzeigen oder Willenserklärungen zu einem Versicherungsfall anzunehmen.
Welches Gericht in Deutschland ist zuständig? Welches Recht findet Anwendung?
Wenn Sie Ansprüche aus Ihrem Versicherungs-Vertrag geltend machen wollen, können Sie zwischen folgenden Gerichtsständen
wählen. München oder der Ort in Deutschland, an dem Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.
Wenn wir Ansprüche gegen Sie vor Gericht durchsetzen wollen, ist der Gerichtsstand an dem Ort, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Klageerhebung.
Es gilt deutsches Recht, soweit dies nach internationalem Recht zulässig ist.
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HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ
Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem
Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Personen (z. B. Ehepartner)
zur Kenntnis.
I Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich?
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist
AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstraße 16
D - 85609 Aschheim (bei München).
Der Datenschutzbeauftragte ist per Post zu erreichen unter der obenstehenden Anschrift mit dem Zusatz –
Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter datenschutz-azpde@allianz.com
II Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?
1. Was gilt für alle Kategorien von personenbezogenen Daten?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss
des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungs-Vertrag zustande,
verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden
benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.
Der Abschluss und die Durchführung des Versicherungs-Vertrages sind ohne die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten nicht möglich.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6
Abs. 1 b) DSGVO.
Daneben gibt es in Art. 6 Abs. 1 a) und c) – f) DSGVO weitere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, die uns zur Verarbeitung
berechtigen.
Wir verarbeiten Ihre Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO, z. B. zur Prüfung von
Ausgleichsansprüchen, wenn wir von einem anderen Versicherer aufgrund einer bestehenden Mehrfachversicherung in Anspruch
genommen werden.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Dies
kann insbesondere erforderlich sein:
• zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs
• zur Werbung für unsere eigenen Versicherungs-Produkte sowie für Markt- und Meinungsumfragen
• zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die
auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können).
Wir verarbeiten in der Regel nur Daten, die wir direkt von Ihnen erhalten haben. In Einzelfällen (z. B. wenn uns ein anderer
Versicherer bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung in Anspruch nimmt) erhalten wir diese von Dritten.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B.
aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
Wir können Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 d) DSGVO auch verarbeiten, um Ihre lebenswichtigen Interessen zu schützen oder
wenn Sie in die Verarbeitung einwilligen, Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.
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Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
2. Was gilt für besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten?
Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören, unterliegt
besonderem Schutz. Die Verarbeitung ist in der Regel nur zulässig, wenn Sie gemäß Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO in die Verarbeitung
einwilligen oder eine der übrigen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten vorliegt, Art. 9 Abs. 2 b) – j) DSGVO.
a) Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besonderer Kategorien
In vielen Fällen benötigen wir zur Prüfung des Leistungsanspruchs personenbezogene Daten, die einer besonderen Kategorie
angehören (sensible Daten). Dies sind z. B. Gesundheitsdaten. Indem Sie uns anlässlich eines konkreten Versicherungsfalles
solche Daten verbunden mit der Bitte um Prüfung und Schadenbearbeitung mitteilen, willigen Sie ausdrücklich ein, dass wir Ihre
für die Bearbeitung des Versicherungsfalles erforderlichen sensiblen Daten verarbeiten. Hierauf weisen wir Sie nochmals und
gesondert im Formular zur Meldung des Versicherungsfalls hin.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass
dann die Leistungspflicht aus dem Versicherungsfall evtl. nicht geprüft werden kann. Ist die Prüfung des Versicherungsfalls
bereits abgeschlossen, können z. B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten dazu führen, dass die Daten nicht gelöscht werden.
Ihre sensiblen Daten dürfen wir auch dann verarbeiten, wenn dies zum Schutz Ihrer lebenswichtigen Interessen erforderlich ist
und Sie aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande sind, Ihre Einwilligung abzugeben, Art. 9 Abs. 2 c) DSGVO. Das
kann zum Beispiel bei schweren Unfällen während der Reise der Fall sein.
Werden wir bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung von einem anderen Versicherer in Anspruch genommen oder nehmen
wir einen anderen Versicherer in Anspruch, dürfen wir Ihre sensiblen Daten zur Geltendmachung und zur Verteidigung des
gesetzlichen Ausgleichsanspruches verarbeiten, Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO.
b) Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass wir Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen
müssen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen,
Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehöriger eines Heilberufs ergeben.
Hierfür benötigen wir Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für alle Stellen, die der
Schweigepflicht unterliegen und Angaben zur Prüfung der Leistungspflicht machen müssen.
Wir werden Sie in jedem Einzelfall informieren, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft
benötigt wird. Sie können dann jeweils entscheiden, ob Sie in die Erhebung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten durch uns
einwilligen, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinden und in die
Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an uns einwilligen oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen.
III An welche Empfänger leiten wir Ihre Daten weiter?
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein: ausgewählte externe Dienstleister (z. B. Assistance-Dienstleister,
Leistungsbearbeiter, Transportleistungserbringer, technische Dienstleister usw.) sowie andere Versicherungsunternehmen (z. B.
bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung und zur Erkennung und Abwehr von betrügerischen Ansprüchen).
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es
erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes
Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
Treten Sie als versicherte Person einem Gruppenversicherungsvertrag bei (z. B. im Rahmen eines Kreditkarten-Erwerbs),
können wir Ihre personenbezogenen Daten an den Versicherungsnehmer (z. B. Kreditinstitut) weiterleiten, wenn dieser ein
berechtigtes Interesse hat.
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
Die Weiterleitung der Daten ist eine Form der Verarbeitung und erfolgt ebenfalls im Rahmen der in Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2
DSGVO genannten Grundlagen.
IV Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können
(gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu
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verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes.
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
V Wo werden Ihre Daten verarbeitet?
Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung
innerhalb des Allianz-Konzerns auf Grundlage von verbindlichen Unternehmensvorschriften, der sogenannten „Binding Corporate
Rules“, die von den Datenschutzbehörden genehmigt wurden. Diese sind Teil des „Allianz Privacy Standard“. Diese
Unternehmensvorschriften sind für alle Unternehmen der Allianz Gruppe verbindlich und stellen einen angemessenen Schutz
von persönlichen Daten sicher. Der „Allianz Privacy Standard“ sowie die Liste der Unternehmen der Allianz Gruppe, die diesen
einhalten, kann hier aufgerufen werden:
https://www.allianz-partners.com/allianz-partners---binding-corporate-rules-.html
In den Fällen, in denen der „Allianz Privacy Standard“ nicht anwendbar ist, erfolgt die Übermittlung in Drittländer entsprechend
der Art. 44 – 50 DSGVO.
VI Welche Rechte haben Sie?
Sie haben das Recht, über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem das Recht auf Löschung, das Recht auf Widerspruch gegen die
Verarbeitung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Widerspruchsrecht
Sie können einer Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Direktwerbung widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur
Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, widersprechen.
Wenn Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren möchten, können Sie sich an den oben genannten
Datenschutzbeauftragten wenden. Für Sie besteht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
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INFORMATIONEN BEI VERTRÄGEN IM ELEKTRONISCHEN
GESCHÄFTSVERKEHR
Sofern Sie Ihren Versicherungsvertrag elektronisch (z.B. über ein Online-Portal) abgeschlossen haben, gelten
nachfolgende Informationen:
I Können gemachte Eingaben vor dem Abschluss der Versicherung geändert werden?
Sind Sie unsicher, ob Sie überall richtige Angaben gemacht haben, können Sie vor Abschluss der Versicherung jederzeit Ihre
Angaben prüfen und ändern. Mit Hilfe des Buttons „VORHERIGE SEITE“ können Sie auch zurückliegende Schritte bearbeiten.
II Welcher technische Schritt führt zum Vertrags-Abschluss?
Wir führen Sie Schritt für Schritt zum Online-Abschluss. Auf der Seite „Ihre Zahlung“ sehen Sie in der rechten Spalte eine
Zusammenfassung Ihrer Angaben. Bitte prüfen Sie, ob alle Daten richtig sind. Der Versicherungs-Abschluss selbst erfolgt erst
dann, wenn Sie auf den Button „Sie bezahlen XX,XX EUR“ klicken. Damit schließen Sie verbindlich den Vertrag mit uns ab und
die Daten werden an uns übermittelt.
III Werden Ihre Vertragsdaten und der Vertragstext nach dem Vertrags-Abschluss gespeichert?
Die von Ihnen eingegebenen Vertragsdaten und der Vertragstext werden von uns gespeichert. Sie bekommen beim Abschluss
einer Versicherung den Versicherungsschein mit den wesentlichen Vertragsbestandteilen per E-Mail zugesandt.
IV Welche Sprachen stehen zur Verfügung?
Wir stellen unser Angebot auf Deutsch zur Verfügung.
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