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Leistungsübersicht
Mit dieser Tabelle möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick zu den tariflichen Leistungen geben. Den genauen Wortlaut der versicherten
Leistungen finden Sie unter den aufgeführten Ziffern im Abschnitt II in den Versicherungsbedingungen VB-RS 2024 (T-RGV-D).
Reisegepäck-Versicherung (RGV)
Versicherungssumme
Ihre Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall: Einzelperson 2.000,– EUR
Familie 4.000,– EUR
Versicherte Ereignisse
3.1 Beschädigung von in Gewahrsam gegebenem Reisegepäck
3.2 Lieferfristüberschreitungen von Reisegepäck
3.3 Strafbare Handlungen Dritter, Transportmittelunfall oder Elementarereignissen
Entschädigungsgrenzen
Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen je Versicherungsfall begrenzt:
4.1 Bei Lieferfristüberschreitung ersetzen wir die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige 500,– EUR
Ersatzkäufe, pro versicherte Person und aufgegebenes Reisegepäckstück
50 %
4.2 Wertsachen, Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate der Versicherungssumme
4.3 Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente, je Gegenstand 250,– EUR
50 %
4.4 Sonstige EDV-Geräte und elektronischen Unterhaltungsgeräten, jeweils mit Zubehör der Versicherungssumme
4.5 Handys, Smartphones und Tablet-PCs, jeweils mit Zubehör 750,– EUR
50 %
4.6 Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Fahrräder, jeweils mit Zubehör der Versicherungssumme
4.7 Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 50 %
der Versicherungssumme
Versicherte Sachen:
Reisegepäck
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, dazu gehören auch Laptops inklusive Zubehör, die Sie auf einer Reise mitnehmen,
sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitge-
führt werden, sind nicht versichert.
Sportgeräte
Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen
Wertsachen im Sinne dieser Bestimmungen sind Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall.
Nicht versicherte Sachen:
Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Debit- und Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art,
Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Edelmetalle in Barren-, Erz- oder Münzenform, lose Edelsteine, Prothesen jeder
Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie motorbetriebene Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme,
jeweils mit Zubehör.
VB-RS 2024 (T-RGV-D) 2024.08.23
HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de
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Versicherungsbedingungen für die Reisegepäck-Versicherung
VB-RS 2024 (T-RGV-D)
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, eventuellen gesonderten schriftlichen Vereinbarungen, diesen
Versicherungsbedingungen, sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unsere Vertragspartnerin oder unser Vertragspartner, die soge-
nannte Versicherungsnehmerin oder der sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Versicherte
Person sind sowohl Sie, wenn Sie sich selbst versichert haben, als auch andere Personen, die Sie (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir
ebenfalls in diesen Versicherungsbedingungen mit „Sie“. Diese Versicherungsbedingungen gelten für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versi-
cherungsnehmer und für Sie als versicherte Person.
Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus 3 Abschnitten.
Im Abschnitt I finden Sie insbesondere Erläuterungen zum versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur Prämienzahlung.
Im Abschnitt II befindet sich der Leistungsumfang der Versicherung.
Im Abschnitt III befindet sich ein Auszug aus dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Inhalt
Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................................................................................................................................................. 3
1 Der Versicherungsschutz .......................................................................................................................................................................................................................................................... 3
1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? ............................................................................................................................................................................................................... 3
1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ........................................................................................................................................................................................................... 3
1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ............................................................................................................................................................................................................... 3
1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? .......................................................................................................................................................................................... 3
2 Der Versicherungsvertrag ........................................................................................................................................................................................................................................................ 3
2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? .............................................................................................................................................................................................................. 3
2.2 Für welche Dauer schließen Sie den Vertrag ab? ........................................................................................................................................................................................... 3
2.3 Wann endet der Versicherungsvertrag? .............................................................................................................................................................................................................. 3
2.4 Wann zahlen wir die Entschädigung? ................................................................................................................................................................................................................... 3
2.5 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 3
2.6 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 3
2.7 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................. 3
2.8 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? ....................................................................................................................................................................4
3 Hinweise zur Zahlung der Versicherungsprämie ........................................................................................................................................................................................................4
3.1 Wann muss die Prämie gezahlt werden?.............................................................................................................................................................................................................4
3.2 Welche Rechtsfolgen entstehen bei nicht rechtzeitiger Zahlung? .......................................................................................................................................................4
4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes ..............................................................................................................................................................................................................4
5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall .......................................................................................................................................................................................................................4
5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden? ....................................................................................................................................................................................................4
5.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? ..................................................................................................................................4
5.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? ..............................................................................................................4
Abschnitt II – Leistungsbeschreibung ........................................................................................................................................................................................................................................4
1 Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck-Versicherung? ................................................................................................................................................................................4
2 Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck-Versicherung? ............................................................................................................................................................................4
3 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 5
4 Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beachten? ................................................................................................................................................................................................. 5
5 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ................................................................................................................................................... 5
5.1 Nicht versicherte Sachen und Ereignisse ............................................................................................................................................................................................................ 5
VB-RS 2024 (T-RGV-D) 2024.08.23
5.2 Einschränkung des Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit .............................................................................................................................................. 5
5.3 Einschränkung des Versicherungsschutzes in Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Camping durch strafbare Handlungen Dritter
.................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 5
6 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Obliegenheiten)? .......................................................................................................................................................................... 5
6.1 Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte...................................................................................................................................................................................... 5
6.2 Polizeiliche Meldung ....................................................................................................................................................................................................................................................... 5
6.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................. 6
Abschnitt III – Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)..................................................................................................................................................................... 6
§ 19 Anzeigepflicht ................................................................................................................................................................................................................................................................................ 6
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit ............................................................................................................................................................................................................... 6
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie ........................................................................................................................................................................................................................................... 6
HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de
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§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen ....................................................................................................................................................................................................................................... 6
Schlichtungsstellen................................................................................................................................................................................................................................................................................ 6
2.3 Wann endet der Versicherungsvertrag?
Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen
Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt.
1 Der Versicherungsschutz Verlängert sich Ihr Auslandsaufenthalt
− kann weiterer Versicherungsschutz nur durch eine Ver-
tragsverlängerung innerhalb der Höchstversicherungs-
1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? dauer gewährt werden,
1.1.1 Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich ge- − muss uns der Antrag für die Verlängerung vor dem Ablauf
nannten Personen oder der im Versicherungsschein festge- des Versicherungsvertrages vorgelegt werden.
legte Personenkreis. Die Vertragsverlängerung gilt nur dann, wenn wir dieser
ausdrücklich zustimmen! In diesem Fall sind Versicherungs-
1.1.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt: fälle, die während der bisherigen Laufzeit des Vertrages ein-
getreten sind, weiterhin versichert.
a) Eine Paar-Versicherung gilt für 2 Personen.
b) Eine Familien-Versicherung gilt 2.4 Wann zahlen wir die Entschädigung?
− für maximal 2 Erwachsene und
− mindestens 1 mitreisendes Kind (maximal 7 Kinder) bis 2.4.1 Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen. Voraussetzung ist,
zum 21. Geburtstag. − dass unsere Pflicht, zu leisten, dem Grunde und der Höhe
Es ist nicht notwendig, dass die Personen nach festgestellt ist und
− miteinander verwandt sind oder − dass uns die notwendigen Nachweise – diese gehen in un-
− einen gemeinsamen Wohnsitz haben. ser Eigentum über – vorliegen.
Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wir Ihren Anspruch
c) Eine Arrangement- oder Objekt-Versicherung gilt für die durch Ihr Verschulden nicht prüfen können.
Buchung einer Unterkunft inklusive aller gebuchten Zusatz-
leistungen. Eine Unterkunft kann z. B. ein Ferienhaus sein. 2.4.2 Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung zum Kurs
Unter Zusatzleistungen verstehen wir z. B. Verpflegung, des Tages in EUR um, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt
Wellness, Sportkurse. der amtliche Devisenkurs, außer Sie haben die Devisen zur Be-
zahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs ge-
1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? kauft. Wir können folgende Kosten von Ihrer Leistung abzie-
hen:
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Reiseantritt. Die − Kosten für die Überweisung von Leistungen ins Ausland
Reise gilt als angetreten, sobald Sie Ihre Wohnung verlassen. oder
− für besondere Überweisungsformen, die Sie beauftragt ha-
1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ben.
1.3.1 Das Ende des Versicherungsschutzes ist im Versicherungs- 2.4.3 Möglicherweise haben Sie den Versicherungsschutz für Rei-
schein genannt. Er endet aber spätestens mit Beendigung der sen auch bei anderen Versicherern. Haben Sie deshalb An-
Reise. sprüche bei anderen Versicherern, sind diese vorrangig.
1.3.2 Dauert Ihre Reise länger als ursprünglich geplant? Wenn Sie Ihnen stehen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstan-
dies nicht verschuldet haben, verlängern wir Ihren Versiche- denen Kosten zu. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistung bei
rungsschutz bis zur Beendigung Ihrer Reise. mehreren Versicherern haben, können Sie wählen, welchem
Versicherer Sie den Schaden melden.
Wenn Sie den Schaden zuerst bei uns melden, werden wir
1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? Ihnen die Kosten erstatten, die in diesem Tarif versichert sind.
1.4.1 Der Versicherungsschutz gilt für Reisen in die im Versiche- Danach werden wir mit den anderen Versicherern klären, ob
rungsschein genannten Gebiete. und wie sie sich an den Kosten beteiligen.
Weitere Informationen darüber lesen Sie unter Ziffer 5.2.3.
1.4.2 Als Reise definieren wir die vorübergehende Abwesenheit von
Ihrem ständigen Wohnsitz. 2.5 Welches Recht gilt für den Versicherungsver-
2 Der Versicherungsvertrag trag?
In Ergänzung dieser Bestimmungen gelten das Versiche-
2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht.
Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezo-
2.1.1 Der Abschluss des Vertrages muss vor Antritt der Reise erfol- genen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen
gen. zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte finden Sie
2.1.2 Der Vertrag und der Versicherungsschutz gelten trotz Zah- unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder fordern
lung der Prämie als nicht zustande gekommen, wenn Sie diese Sie diese gern bei uns an.
Fristen bei Abschluss des Vertrages nicht einhalten.
2.6 Wann verjähren Ihre Ansprüche?
2.2 Für welche Dauer schließen Sie den Vertrag ab? Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3
Der Vertrag muss für die gesamte Reisedauer abgeschlossen Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
werden. Geringere Zeitspannen oder nur Reiseabschnitte zu dem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von
versichern ist nicht zulässig. Beachten Sie bitte bei Vertrags- Ihnen angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeit-
schluss den Reisebeginn und das Reiseende richtig anzuge- punkt unterbrochen, zu dem unsere Entscheidung Ihnen zu-
ben. geht.
Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe kann zu unserem Rück-
tritt vom Versicherungsvertrag und zum Verlust Ihres Ver- 2.7 Welches Gericht ist zuständig?
sicherungsschutzes führen. Hierbei beachten wir die Rege-
lungen des § 19 Versicherungsvertragsgesetz. Diesen finden Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Gericht
Sie im Abschnitt III. des Bezirks einreichen, in dem
− wir unseren Sitz haben oder
− Sie Ihren Wohnsitz haben oder
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− Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen 5.2.2 Alle Auskünfte zum Schadenfall müssen Sie wahrheitsgemäß
Wohnsitz haben. und vollständig machen. Sie müssen uns jede Auskunft ertei-
len, die wir brauchen, um feststellen zu können,
2.8 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an − ob ein Versicherungsfall vorliegt und
− ob und in welchem Umfang wir leisten.
uns richten?
5.2.3 Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der ge-
Willenserklärungen und Anzeigen uns gegenüber bedürfen setzlichen Regelung im § 86 VVG bis zur Höhe der geleisteten
der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger Zahlung auf uns über. Wir beachten, dass Ihnen daraus kein
etc.). Die Vertragssprache ist Deutsch. Nachteil entsteht. Sie sind, falls erforderlich, verpflichtet, bei
der Durchsetzung des Ersatzanspruches mitzuwirken.
3 Hinweise zur Zahlung der Versicherungsprämie
Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Obliegenheiten im Ab-
3.1 Wann muss die Prämie gezahlt werden? schnitt II.
Die Prämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Haben Sie
mit uns einen Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, 5.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen
nehmen wir diesen sofort nach Ihrer SEPA-Mandatserteilung (Verletzung von Obliegenheiten)?
vor. Die Zahlung gilt als rechtzeitig,
− wenn wir die Prämie einziehen können und Wenn Sie eine der oben genannten Pflichten oder die Oblie-
− einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. genheiten im Abschnitt II verletzen, sind wir ganz oder teil-
Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen weise leistungsfrei. Hierbei beachten wir die Regelung des §
werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie 28 Absatz 2–4 VVG. Diese finden Sie im Abschnitt III.
sofort nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.
3.2 Welche Rechtsfolgen entstehen bei nicht recht- Abschnitt II – Leistungsbeschreibung
zeitiger Zahlung? 1 Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck-Ver-
Erfolgt die Prämienzahlung nicht rechtzeitig, finden die Best- sicherung?
immungen des § 37 Versicherungsvertragsgesetz (siehe Ab-
schnitt III) Anwendung. Das heißt, 1.1 Versichert sind Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie
− der Versicherungsschutz beginnt erst zum Zeitpunkt der auf Ihre Reise mitnehmen sowie Geschenke und Reiseanden-
Prämienzahlung. ken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die
− wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die Prämie bei üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden,
Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht bezahlt war. sind nicht versichert.
− wir können vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie 1.2 Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind
nicht gezahlt ist. Nicht zurücktreten können wir, wenn Sie nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemä-
uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertre- ßen Gebrauch befinden.
ten haben.
1.3 Wertsachen, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische
Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zube-
4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes hör sind nur versichert, solange sie
4.1 Wir leisten nicht, wenn Sie − bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
− arglistig über Umstände zu täuschen versuchen, die für den − in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitge-
Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind. führt werden oder
− den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. − sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines
Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden oder
4.2 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- − der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben
gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine sind oder
auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, − sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicher-
Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi- ten Wohnwagen oder Wohnmobil oder in einem fest um-
schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- schlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahr-
stehen. zeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz be-
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- finden.
nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so-
weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union Als Wertsachen zählen Pelze, Schmucksachen und Gegen-
(z. B. Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder stände aus Edelmetall.
der Bundesrepublik Deutschland (z. B. § 7 Außenwirtschafts- Haben Sie Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall
verordnung (AWV)) entgegenstehen. nicht im persönlichen Gewahrsam, sind diese nur versichert,
solange sie in einem verschlossenen Behältnis unterge-
Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen des bracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Weg-
Versicherungsschutzes im Abschnitt II. nahme des Behältnisses selbst bietet.
5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall 2 Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck-
Versicherung?
5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden?
Im Versicherungsfall ersetzen wir bis zur Versicherungs-
Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. summe für
Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit. Schadenmel-
dungen senden Sie bitte formlos an: 2.1 zerstörte oder abhandengekommene Sachen ihren Versiche-
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, rungswert zur Zeit des Schadeneintritts. Als Versicherungs-
Postfach, 20352 Hamburg, wert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue
E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de. Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort der ver-
sicherten Person anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand
5.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.)
entsprechenden Betrages (Zeitwert).
haben Sie im Schadenfall?
2.2 beschädigte, reparaturfähige Sachen die notwendigen Repa-
5.2.1 Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie raturkosten und gegebenenfalls eine bleibende Wertminde-
alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. rung, höchstens jedoch den Versicherungswert.
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2.3 Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert. Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör
sowie motorbetriebene Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge,
2.4 die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.
Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapieren die Versichert sind aber Elektrofahrräder und E-Scooter.
amtlichen Gebühren.
5.1.4 Schäden, die zum Buchungszeitpunkt der Reise oder bei Ab-
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Versicherungs- schluss des Versicherungsvertrages vorhersehbar waren.
summe für Einzelpersonen 2.000,– EUR und bei einer Fami-
lienversicherung oder Paarversicherung 4.000,– EUR je Ver- 5.1.5 Schäden, die durch
sicherungsfall. − Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,
− kriegsähnliche Ereignisse,
− innere Unruhen,
3 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? − Streik,
− Kernenergie,
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Reisegepäck von ei- − Beschlagnahmung,
nem versicherten Ereignis betroffen wird. Ein versichertes Er- − Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand,
eignis liegt vor, wenn − Elementarereignisse, sofern nicht ausdrücklich versichert
3.1 aufgegebenes Reisegepäck sowie
− abhandenkommt, − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf-
− zerstört oder beschädigt wird, fentlichen Ansammlung oder Kundgebung
während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunterneh- verursacht sind.
mens, Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewah-
rung befindet. 5.2 Einschränkung des Versicherungsschutzes bei
3.2 aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am sel- grober Fahrlässigkeit
ben Tag wie Sie erreicht (Lieferfristüberschreitung).
Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind
3.3 während der übrigen Reisezeit Reisegepäck abhandenkommt, wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Ver-
zerstört oder beschädigt wird durch schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
− strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Ein-
bruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätz- 5.3 Einschränkung des Versicherungsschutzes in
liche Sachbeschädigung.
− einen Transportmittelunfall (z. B. Verkehrsunfälle). Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim
− Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Camping durch strafbare Handlungen Dritter
Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen.
5.3.1 Es besteht Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck
− in Kraftfahrzeugen,
4 Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beach- − Anhängern und
ten? − Wassersportfahrzeugen.
Voraussetzung ist, dass sich das Reisegepäck nicht einsehbar
Sofern nicht anders vereinbart, erstatten wir je Versicherungs- in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicher-
fall bei ten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen Ka-
4.1 Lieferfristüberschreitung die nachgewiesenen Aufwendungen jüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbunde-
für notwendige Ersatzkäufe von Reisegepäck bis zu 500,– nen Gepäckboxen befindet.
EUR pro versicherte Person und aufgegebenes Reisegepäck- 5.3.2 Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während
stück. des Zeltens oder Campings besteht nur auf offiziellen (von Be-
4.2 Schäden an Wertsachen und Foto- und Filmapparaten bis zu hörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichte-
50 % der Versicherungssumme. ten) Campingplätzen.
4.3 Schäden an Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten, Musikin- 5.3.3 Werden die Sachen unbeaufsichtigt zurückgelassen, so be-
strumenten, jeweils mit Zubehör, bis 250,– EUR je Gegenstand. steht Versicherungsschutz nur tagsüber zwischen 6.00 und
22.00 Uhr und wenn das Fahrzeug, der Anhänger oder das
4.4 Schäden an EDV-Geräten und elektronischen Unterhaltungs- Zelt abgeschlossen ist. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr besteht
geräten (soweit nicht in Ziffer 4.5 genannt), jeweils mit Zube- Versicherungsschutz in einem unbeaufsichtigten Kraftfahr-
hör, bis zu 50 % der Versicherungssumme. zeug während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als
4.5 Schäden an Handys, Smartphones oder Tablet-PCs, jeweils 2 Stunden. Als Beaufsichtigung gilt nur Ihre ständige Anwe-
mit Zubehör, bis zu 750,– EUR. senheit oder die ständige Anwesenheit einer von Ihnen beauf-
tragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt.
4.6 Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie
Fahrrädern (dazu gehören auch Elektrofahrräder und E-Scoo- 6 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Ob-
ter), jeweils mit Zubehör, bis zu 50 % der Versicherungs-
summe. liegenheiten)?
4.7 Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten, jeweils mit 6.1 Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen
Zubehör, bis zu 50 % der Versicherungssumme.
Dritte
5 Welche Einschränkungen des Versicherungs- Schäden an in Gewahrsam gegebenem Gepäck sowie Schäden
schutzes sind zu beachten? durch nicht fristgerechte Auslieferung
− müssen Sie unverzüglich der Aufgabestelle anzeigen und
5.1 Nicht versicherte Sachen und Ereignisse − Sie müssen sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Uns ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußer-
Nicht versichert sind lich nicht erkennbaren Schäden müssen Sie das jeweilige Un-
ternehmen nach der Entdeckung unverzüglich unter Einhal-
5.1.1 Schäden durch Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen tung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb
von Gegenständen. von 7 Tagen, auffordern, den Schaden zu besichtigen und zu
5.1.2 Schäden, die durch die natürliche oder mangelhafte Beschaf- bescheinigen.
fenheit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß
verursacht werden. 6.2 Polizeiliche Meldung
5.1.3 Bargeld, Schecks, Debit- und Kreditkarten, Telefonkarten, Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und Brandschä-
Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, den müssen Sie
Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert,
Edelmetalle in Barren-, Erz- oder Münzenform, lose Edelsteine,
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− unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Ob-
und liegenheit arglistig verletzt hat.
− Sie müssen der Polizeidienststelle ein vollständiges Ver-
zeichnis aller vom Schadenfall betroffenen Sachen einrei- (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers
chen und nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versiche-
− sich dies schriftlich bestätigen lassen. rungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit
Das der Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schaden- zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer
fall betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung ge- durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin-
fertigt werden und auch Angaben über den jeweiligen An- gewiesen hat.
schaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der einzel-
nen Gegenstände enthalten. Das vollständige Polizeiprotokoll § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie
muss uns eingereicht werden. (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt,
ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rück-
6.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten tritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer
Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 5.3. (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche-
rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver-
pflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung
Abschnitt III – Auszug aus dem nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
§ 19 Anzeigepflicht
(1) 1Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragser-
§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen
klärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen
des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der
ßen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform ge- Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum
fragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. 2Stellt der Versicherer nach Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Ver-
tragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsneh- (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur
mer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der
geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Ab- Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
satz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist
(3) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infol-
der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer
grob fahrlässig verletzt hat. 2In diesem Fall hat der Versicherer das grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be-
Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des
kündigen. Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Be-
(4) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger weislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der
Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Ab- Versicherungsnehmer.
satz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Be- eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein-
dingungen, geschlossen hätte. 2Die anderen Bedingungen werden auf schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht
Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versiche- werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur-
rungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufen- sacht.
den Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
(5) 1Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur
zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Schlichtungsstellen
in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewie-
sen hat. 2Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtli-
nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige chen Streitbeilegung hin.
kannte.
Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
(6) 1Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsän- schlichtungsstelle erfolgt aufgrund unserer freiwilligen Mitgliedschaft
derung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versi- beim Versicherungsombudsmann e.V.
cherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand
aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Mo- Versicherungsombudsmann e.V.
nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung Postfach 080 632
einer Frist kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer
in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen. 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
Fax: 0800 3699000
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer
vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de
nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versi- Weitere Informationen finden Sie im Internet:
cherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall ei- www.versicherungsombudsmann.de.
ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer
berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Wir weisen Sie an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit zur außerge-
des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die richtlichen Online-Streitbeilegung hin. Die EU-Kommission hat hierfür
Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt eine online-Plattform bereitgestellt, die Sie über folgenden Link errei-
der Versicherungsnehmer. chen: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung ver-
pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein-
tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest-
stellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers
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