Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)
Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XL (AVB Fahrrad XL)
[Seite 1]
Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Adam Riese Fahrradversicherung XL
(AVB Fahrrad XL)
Stand 01.08.2026, Version 1.3
Inhaltsverzeichnis
9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden
Teil A 9.4 Verzicht auf Reparatur
1 Wer und was ist versichert?
9.5 Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust
2 Generelle Ausschlüsse
9.6 Verzicht auf Ersatz
3 Geltungsbereich
9.7 Nachweispflicht
4 Versicherte Gefahren und Schäden
9.8 Umsatzsteuer
5 Versicherte Gefahr Diebstahl
9.9 Unterversicherung
5.1 Voraussetzungen Diebstahl
9.10 Selbstbeteiligung
5.2 Diebstahl
10 Grundlagen der Beitragsanpassung
5.3 Einbruchdiebstahl
5.4 Raub Teil B
5.5 Plünderung 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
5.6 Trickdiebstahl 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
5.7 Ausschlüsse Diebstahl 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
5.8 Altersgrenzen Fahrrad 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung
6 Versicherte Gefahr Reparatur oder Nichtzahlung
6.1 Voraussetzungen Reparatur 1.4 Folgebeitrag
6.2 Unfallschäden 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
6.3 entfällt 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6.5 extreme Naturgefahren 2.1 Dauer und Ende des Vertrags
6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
6.8 Feuchtigkeitsschäden 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
6.9 Elektronikschäden 3.2 Gefahrerhöhung
6.10 Kabelbruch und Tierbisse 3.3 Deine Obliegenheiten
6.11 Vandalismus 4 Weitere Regelungen
6.12 Ausschlüsse Reparatur 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
6.13 Altersgrenzen Fahrrad 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
7 Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief 4.3 Vollmacht von Adam Riese
7.1 Voraussetzung Pannenschutzbrief 4.4 Verjährung
7.2 Versicherungsfall 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief 4.6 Anzuwendendes Recht
7.4 Geltungsbereich 4.7 Embargobestimmung
7.5 Leistungen 4.8 Überversicherung
7.6 Begriffe 4.9 Versicherung für fremde Rechnung
8 Allgemeine Obliegenheiten 4.10 Aufwendungsersatz
8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
9 Leistungsumfang 4.13 Repräsentanten
9.1 Maximale Entschädigungshöhe
9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teile-
diebstahl
[Seite 2]
Wer ist wer?
Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Personen zutreffen.
„Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen
sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt.
Präambel
Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder führerschein-
pflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad,
JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. Nicht versicherbar sind hin-
gegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen- bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder
einen stetigen Nutzerwechsel haben.
Teil A Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme
A1 Wer und was ist versichert? an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstge-
schwindigkeiten, sowie dazugehörige Trainings- und
A 1.1 Versicherte Personen Übungsfahrten.
Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versiche- A2 Generelle Ausschlüsse
rungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben
hat, also Du als Versicherungsnehmer. A 2.1 Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes
Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Dei- ▪ für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht be-
nem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen steht
(berechtigte Nutzer). ▪ die gewerblich genutzt werden
A 1.2 Versicherte Sachen ▪ die von Dir oder dem Eigentümer vermietet werden oder
einen stetigen Nutzerwechsel haben
A 1.2.1 Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten ▪ die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut
nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahr- wurden, sogenannte Eigenbauten
räder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit elektronischer Tretunter- ▪ die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung
stützung für die keine und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben wurden
Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht), ▪ für die keine gültige Rahmennummer vorliegt
A 1.2.2 die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. A3 Geltungsbereich
Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),
Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5)
A 1.2.3 abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät, und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versiche-
A 1.2.4 des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen rungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsi- Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz inner-
cherungen. halb der geographischen Grenzen Europas.
A 1.2.5 Mitgeführtes Zubehör A4 Versicherte Gefahren und Schäden
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahr- Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungs-
rad verbundenes Zubehör, sofern es beim Gebrauch des schein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können fol-
versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört wird: gende Gefahren versichert werden:
Anhänger Schleppstange Beleuchtung A5 Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit gewählt)
Spiegel Fahrradkompass Kartenhalter
A 5.1 Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl
Luftpumpe Steckschutz- Fahrradkorb
blech Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der
Reflektor Kilometerzähler Regenschutz- nächsten zuständigen oder erreichbaren
(keine Smart- plane Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit für
phones/ Smart- versicherte Schäden nach A 5.
watches) A 5.2 Diebstahl
Klingel Kindersitz Sattelkissen Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad
Helm Fahrradwimpel Flickzeug entwendet wurde.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das
A 1.2.5.1 Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden, die Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abge-
durch schlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem
▪ Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11), Schloss). Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleich-
▪ Unfälle (nach A 6.2), gestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen
▪ Brand (nach A 6.4), verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lage-
▪ Naturgewalten (nach A 6.5) rung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines
entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Bestand- Fahrzeugs.
teil Deines Versicherungsschutzes sein und im Versiche- A 5.3 Einbruchdiebstahl
rungsschein aufgeführt. Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad
Die maximale Entschädigungsleistung für mitversichertes aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der
Zubehör beträgt 1.000 € je Versicherungsfall. Die Entschä- gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit Räumen gleichgesetzt
digungsleistung wird der gewählten Versicherungssumme sind abschließbare Container oder vergleichbare Behält-
nicht angerechnet. nisse. Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich ge-
A 1.2.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Ver- nutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn
gessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren. das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung
gesichert ist.
A 1.3 Versicherte Nutzung
Versichert ist die private Nutzung, einschließlich Dienst-
fahrten.
[Seite 3]
A 5.4 Raub Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag
Versicherungsschutz besteht, wenn für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al-
tersklasse.
▪ der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt anwen-
det, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versi- Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag.
cherter Sachen auszuschalten, oder Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
▪ die versicherte Person versicherte Sachen herausgibt nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räuber eine Ge- Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens
walttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht, oder jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam.
▪ der versicherten Person werden versicherte Sachen weg- A6 Reparatur (nur sofern explizit gewählt)
genommen, weil ihre Widerstandskraft ausgeschaltet A 6.1 Voraussetzung Gefahr Reparatur
war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursa-
che in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Vandalis-
der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung mus entstanden sind, sind unverzüglich der nächsten zu-
muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.
und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschul- Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege-
dete Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin- ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter-
farkt entstanden sein. nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns
A 5.5 Plünderung vorzulegen.
Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalttätigen A 6.2 Unfallschäden
Demonstration oder durch sonstige Handlungen versi- Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall
cherte Sachen zerstört werden, bei der die öffentliche Ord- gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
nung (teilweise) zusammenbricht. Gleiches gilt, wenn versi- Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.
cherte Sachen bei einer solchen Demonstration bzw. durch Versichert ist darüber hinaus
eine solche Handlung abhandenkommen.
▪ das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem
A 5.6 Trickdiebstahl Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,
Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen ▪ der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel
durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen. Trickdieb- (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Ver-
stahl liegt vor, wenn eine Person eine versicherte Person kehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des
täuscht, um versicherte Sachen ungehindert an sich neh- Transportmittels zerstört oder beschädigt wird oder in-
men zu können. folgedessen abhandenkommt.
A 5.7 Ausschlüsse Diebstahl A 6.3 entfällt
Kein Versicherungsschutz besteht A 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion
▪ bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen, A 6.5 extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwem-
▪ bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nicht ge- mung, Lawinen, Erdrutsch)
mäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war, A 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
▪ für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn,
A 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ab-
diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad
lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Mona-
entwendet, siehe A 1.2.5.
ten
A 5.8 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach-
A 6.8 Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsge-
ten?
räten
A 5.8.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr-
A 6.9 Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-span-
rad
nung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach
dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen A 6.10 Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade-gerät
wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“ oder Schäden durch Tierbisse an der Verkabelung
auf. A 6.11 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zer-
Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich störung durch unbekannte Dritte)
Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest A 6.12 Ausschlüsse Gefahr Beschädigung
Du die Altersklassen aufgeführt:
Kein Versicherungsschutz besteht für:
Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als ▪ Schäden durch Rost oder Oxidation
12 Monate ▪ Alterung, Materialermüdung und Verschleiß
Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als ▪ Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäu-
12 Monate, jedoch jünger fer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Per-
als 24 Monate son oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertragli-
Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als chen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss
24 Monate, jedoch jünger ▪ Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträch-
als 36 Monate tigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
▪ Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des An-
Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als triebssystems
36 Monate, jedoch jünger ▪ Schäden und Folgeschäden durch nicht fachgerechte Ein-
als 48 Monate oder Umbauten
Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als ▪ Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße Repa-
48 Monate, jedoch jünger raturen
als 60 Monate ▪ Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhnliche
Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als Verwendung des Fahrrads,
60 Monate ▪ Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung des
Fahrrads
▪ Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätzlich her-
Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei- beigeführt haben
gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder ▪ Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung
führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein
[Seite 4]
▪ Aufwendungen für Inspektionen, Wartungs- oder Ser- ▪ Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen,
vicearbeiten Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie wur-
A 6.13 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach- den Schäden verursacht.
ten? ▪ Von der versicherten Person wurden vorsätzlich
oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sachen her-
A 6.13.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr- beigeführt.
rad ▪ Für den Transport eines am versicherten Fahrrad befind-
Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach lichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Scha-
dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen denereignis beschädigt wurde.
wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“ ▪ Bei regulärem Service und bei technischen Aktionen
auf. oder Rückrufaktionen wurden Schäden verursacht.
Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich A 7.4 Geltungsbereich Pannenschutz
Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Schaden-
Du die Altersklassen aufgeführt: fälle innerhalb der geographischen Grenzen Europas (siehe
Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als dazu A 3).
12 Monate A 7.5 Leistungen
Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als Liegt ein Versicherungsfall nach A 7.2 vor, hast Du Anspruch
12 Monate, jedoch jünger auf folgende Leistungen:
als 24 Monate
A 7.5.1 24-Stunden-Schutz
Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als
Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr versi-
24 Monate, jedoch jünger
chert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für Schaden-
als 36 Monate
sereignisse.
Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als
A 7.5.2 Pannenhilfe
36 Monate, jedoch jünger
als 48 Monate Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereit-
schaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A 7.6.1), die
Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als
mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mit-
48 Monate, jedoch jünger
geführten Kleinteilen erfolgen kann.
als 60 Monate
Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. Kosten
Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn hierfür Versiche-
60 Monate rungsschutz nach A 6 besteht.
A 7.5.3 Abtransport
Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei- Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder
gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahrbereit ge-
führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein macht werden, übernehmen wir die Kosten für den Ab-
Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag transport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Start-
für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al- platz der Tagesfahrt, also dem Ort, an dem Du am Tag des
tersklasse. Schadeneintritts die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad
Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag. begonnen hast. Liegt der Zielort näher als der Startplatz,
Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei- übernehmen wir alternativ die Kosten des Abtransports bis
nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. zum Zielort.
Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Abtransport
jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam. des Fahrrads zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt.
A7 Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart) Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-
A 7.1 Wartezeit Pannenschutz werkstatt, erfolgt die Übernahme entstehender Kosten für
den Abtransport bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6).
Für Schäden nach A 7 besteht keine Wartezeit.
A 7.5.4 Rücktransport
A 7.2 Versicherungsfall
Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte Fahr-
Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz
rad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt (im Inland) der versicherten Person, sofern das versicherte
werden kann:
Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner-
▪ Beschädigung halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann
▪ Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbereit- und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Be-
schaft dadurch aufgehoben wird) trag übersteigen, der am Schadentag in Deutschland für ein
▪ Unfälle nach A 6.2 & Stürze gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden
▪ Reifenpanne muss.
▪ mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmenbruch)
Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte
▪ Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicherten Per- Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird
son eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht mehr mög-
oder wenn die versicherte Person aufgrund einer unfallbe-
lich ist
dingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung
A 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief nicht in der Lage ist, das Fahrrad zum Zielort zu fahren.
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum ver-
folgenden Gründen ausfällt: sicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehö-
▪ Die Akkus sind entladen. render Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte,
▪ Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir
Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann. nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku.
▪ Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenver- A 7.5.4 Weiter- oder Rückfahrt
kehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt,
Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe von
dass die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer 500 € für folgende Fahrten:
Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich ge-
macht wird.
[Seite 5]
▪ die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die A 7.6.4 Unfall
Fahrt vom Schadenort zum Zielort, ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das unmittelbar
▪ die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte
▪ die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wie- Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr
der fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll. fahrbereit ist.
A 7.5.5 Bergung A 7.6.5 Reise
Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach einem ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus einem Gewässer
herausgezogen und verladen – werden, übernehmen wir A 7.6.6 Wohnort
die entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person
die Bergung behördlich angewiesen wurde, übernehmen polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
wir die Kosten in voller Höhe. A8 Allgemeine Obliegenheiten
A 7.5.6 Ersatzfahrrad A 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls
Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines Er- A 8.1.1 Sicherung gegen Diebstahl
satzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit ei-
oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads,
nem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden,
sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen
wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nut-
höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage.
zung nur kurzfristig unterbrochen wird (z.B. für Pausen, Ein-
Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad, sofern käufe). Gleiches gilt, wenn Du das Fahrrad in einem Raum
Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Weiter- und Rück- abstellst, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellst
fahrt). Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab,
A 7.5.7 Übernachtungskosten den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter
Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das versi- Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.
cherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leistung ist wie Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gel-
folgt begrenzt: ten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser. Sie erfüllen
▪ maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Weiter- die Anforderungen an eine ausreichende Diebstahlsiche-
und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maximal eine rung nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Sicherungs-
Nacht, maßnahme.
▪ maximal 80 € pro Übernachtung. A 8.1.2 Pflege des Fahrrads
A 7.5.8 Notfall-Bargeld Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssicheren
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung der Herstel-
durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle lervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine
Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten bis zu einer regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche
Höhe von 100 € für Überweisungen und Bargeldauszahlun- Beschädigungen oder gelockerte Teile.
gen durch die Hausbank der versicherten Person. A 8.1.3 Codieren des Fahrrads
A 7.5.9 Verschrottung Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist uns bei
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland ver- Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versicherte Fahrrad
zollt oder verschrottet werden, übernehmen die Kosten keine Rahmennummer hat, musst Du es bei der Polizei,
hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahr-
zum Einstellort. rad Club e.V. (ADFC) codieren lassen. Ein entsprechender
Nachweis ist uns auf Verlangen vorzulegen.
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an
die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten des Trans- A 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
portes des Gepäcks übernehmen wir bis zum Wert der A 8.2.1 Anzeige- und Meldepflicht
Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sollen, un-
nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenste- verzüglich mitteilen.
hen.
Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die
A 7.6 Begriffe durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind,
A 7.6.1 Leistungsort sind außerdem unverzüglich der nächsten zuständigen oder
ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensortes, die erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.
mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßen-verkehrsord- Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege-
nung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich er- ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter-
reichbar ist. nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns
A 7.6.2 Panne vorzulegen.
ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am A 8.2.2 Unterlagen
versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teiledieb-
eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Als Panne gilt auch stahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf eine Entschä-
der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems digungsleistung, wenn Du die Rechnungen für das versi-
bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad. Bitte be- cherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im
achte in den Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erwor-
als versichertes Ereignis gelten. bene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. Zusätzlich
A 7.6.3 Pannenhilfe ist im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung
für das verwendete Fahrradschloss im Original einzu-
ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Scha- reichen.
den- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfs-
fahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt ein-
kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen zureichen. Sie muss Angaben zum versicherten Fahrrad
Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleis- enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rahmennummer. Bei
tung angefordert wurden. Elektronikschäden ist uns ein gesonderter Nachweis über
die Ursache des Schadens vorzulegen.
[Seite 6]
A 8.2.3 Genehmigung von Reparaturkosten A 1.2 inklusive der fest verbundenen und zur Funktion ge-
Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Be- hörenden Teile.
trag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen
die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. Das beschädigte (auch Akkus) erstatten wir die Kosten für Ersatzteile und
Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zu einer Repa- den Arbeitslohn, um das Fahrrad wieder funktionstüchtig
raturfreigabe durch Dich aufzubewahren. zu machen – jedoch maximal bis zur vereinbarten Versiche-
A 8.2.4 Auskunftspflicht rungssumme.
Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.B. A 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden
E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versiche- A 9.3.1 Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Re-
rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor- paratur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und
derlich ist. Zudem musst Du uns gestatten, die Ursache und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versi-
Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungs- cherungssumme.
pflicht zu untersuchen. A 9.3.2 Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwendigen
A 8.2.5 Schadenminderungspflicht schadenbedingten Reparaturen selbst vornimmst und nicht
Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten ent- durch eine Fachwerkstatt, hast Du nur Anspruch auf Ent-
stehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer schadenbe- schädigung, wenn
dingten Reparatur keine Leistungen beauftragst, die im ▪ die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde
Rahmen einer Wartung durchzuführen sind. und
Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Aufwendun- ▪ ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wurden
gen oder Maßnahmen und besteht kein akuter Handlungs- und
bedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir hier eine Entschei- ▪ ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch
dung über die Kostenübernahme treffen können. uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
A 8.2.6 Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträgen) A 9.4 Verzicht auf Reparatur
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus ande- Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwen-
ren Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, ge- digen Reparaturen nicht vorgenommen, hast Du Anspruch
hen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn
dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge eben- Du uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegst.
falls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt.
Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schaden-
Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informationen bedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschä-
(Name der Versicherungsgesellschaft, dortige Versiche- den bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange-
rungsnummer) zur Verfügung zu stellen und uns wahrheits- rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.
gemäße Angaben zu einem Entschädigungsanspruch aus
anderen Versicherungsverträgen zu bestätigen. A 9.5 Entschädigung bei einem Totalschaden oder Verlust
A 8.3 Folgen bei Obliegenheitsverletzung A 9.5.1 Bei einem Totalschaden ersetzen wir die Kosten für ein neu-
wertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad glei-
Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 vorsätz- chen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhält-
lich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. lich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo-
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir
berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungs-
das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. summe.
Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen wir ge- A 9.6 Verzicht auf Ersatz
mäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Ent-
wirksam, sobald Du sie erhältst. wendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch
Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versi-
dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. cherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). Mit
Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der zunehmendem Alter des Fahrrads vermindert sich der Zeit-
Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung wert. Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt:
des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den 1. 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei
Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Schadeneintritt bis zu 12 Monate ist;
A9 Leistungsumfang 2. 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei
A 9.1 Maximale Entschädigungshöhe Schadeneintritt bis zu 24 Monate ist;
Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der im Ver- 3. 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei
sicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. Die Schadeneintritt bis zu 72 Monate ist;
Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des 4. 25 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei
Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Ver- Schadeneintritt älter als 72 Monate ist.
günstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Bei gebrauch-
ten Rädern entspricht die Versicherungssumme dem Kauf- Die Versicherungssumme entspricht dem Händlerverkaufs-
preis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die preis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1
explizit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden
angegeben werden, sind separat zu entschädigen. Teile.
Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgrenzen sind Das Alter des versicherten Fahrrads berechnen wir tagge-
zu beachten. nau ab dem Kaufdatum bis zum Zeitpunkt des Schadens.
A 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versi-
Teilediebstahl cherten Fahrrads übersteigt (sog. Neuwertanteil), kannst
Du nur dann von uns verlangen, wenn Du innerhalb von 12
Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Be- Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellst,
schaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu- dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versi-
wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein ange- cherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekom-
gebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich aus dem men ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies
Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads gemäß ist durch geeignete Belege nachzuweisen. In diesem Fall
[Seite 7]
richtet sich die Entschädigung nach den Regelungen zur
Wiederbeschaffung gemäß A 9.2 bzw. A 9.5.
A 9.7 Nachweispflicht
Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung (Repara-
tur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns die entspre-
chenden Kosten durch geeignete Belege nachweist (Repa-
raturrechnungen, Original-Kaufbelege für Ersatzteile oder
ein neu angeschafftes Fahrrad).
A 9.8 Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tatsäch-
lich angefallen ist. Du hast die angefallene Umsatzsteuer
durch Vorlage einer Reparaturrechnung oder einer Rech-
nung für die Ersatzbeschaffung nachzuweisen.
A 9.9 Unterversicherung
Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen Unter-
versicherung nach § 75 VVG.
A 9.10 Selbstbeteiligung
Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein ver-
einbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je
Versicherungsfall abgezogen.
A 10 Was sind die Grundlagen der Anpassung des Beitrages?
A 10.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Berech-
nungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Verwaltung) für
eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines
Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir die anerkannten
Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versiche-
rungstechnik.
Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarifmerk-
malen, die sich aus unserem Tarif ergeben.
Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Bestim-
mung des versicherten Risikos im Rahmen der Antragsauf-
nahme abfragen und im Versicherungsschein dokumentie-
ren.
A 10.2 Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalkulierten
Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen und erwarte-
ten künftigen Entwicklung (Kosten für Vertrieb und Verwal-
tung, sowie den Schadenbedarf) mit den tatsächlich beo-
bachteten Werten übereinstimmen.
A 10.2.1 Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages und
verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den
Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlänge-
rungszeitraumes anpassen. Soweit wir von unserer Mög-
lichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen,
können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils
vorgetragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung
berücksichtigt werden.
Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages und
verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, verpflichten wir
uns, Deinen Beitrag zu Beginn des nächsten Vertragsverlän-
gerungszeitraumes anzupassen.
A 10.2.2 Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Vertrag ei-
nen höheren Beitrag zu verlangen als für neu abzuschlie-
ßende Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem
Deckungsschutz.
A 10.3 Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Vertragsver-
längerungszeitraumes wirksam. Dabei sind wir verpflichtet,
Dich spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirk-
samwerdens in Textform über die Anpassung zu informie-
ren, sofern wir Deinen Beitrag erhöhen. In unserer Mittei-
lung weisen wir Dich auf den Unterschied zwischen Deinem
alten und neuen Beitrag hin.
Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen Monat
Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Optional kannst Du auch eine Umstellung des Vertrages be-
antragen (z.B. Herausnahme eines Bausteins).
[Seite 8]
Teil B B 1.4.2 Verzug und Schadensersatz
B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du
B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspä-
tete Zahlung zu vertreten hast.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs-
schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind
Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande-
Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. nen Schadens zu verlangen.
B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode B 1.4.3 Mahnung
B 1.2.1 Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir
Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi- zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah- (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo-
res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
entrichtet werden.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück-
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche- ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos-
rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen
Höhe zu entrichten hast. (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
B 1.2.2 Versicherungsperiode B 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des
Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der
ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs- Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich-
periode der vereinbarten Vertragsdauer tung zur Leistung frei.
B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäte- B 1.4.5 Kündigung nach Mahnung
ter Zahlung oder Nichtzahlung
Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver-
B 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-
Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung
Widerrufrechts. wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus-
vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag un- drücklich hinzuweisen.
verzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. B 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be- Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner-
stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
nachdem die Zahlung veranlasst ist. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor-
Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei-
getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma- nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver- Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung
sicherungsscheins zu zahlen. bestehen.
B 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug B 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B 1.5.1 Deine Pflichten
B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
nicht zu vertreten hast.
Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir
B 1.3.3 Leistungsfreiheit nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail
zeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leis- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
tung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich durch Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be-
eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder rechtigten Einziehung nicht widersprichst.
Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Bei- B 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
trags aufmerksam gemacht haben. Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,
Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht- trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen
zahlung zu vertreten hast. werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-
Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu
B 1.4 Folgebeitrag kündigen.
B 1.4.1 Fälligkeit Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be- verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige
stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit- Beiträge selbst zu übermitteln.
raums fällig. Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug dür-
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi- fen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stellen.
cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver-
Zeitpunkt erfolgt. einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah-
lung verlangen.
[Seite 9]
B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 2.1.4 Wegfall des versicherten Interesses
B 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi-
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der- cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
dem der Versicherungsschutz bestanden hat. vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
B 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An- B 2.1.5 Versicherungsjahr
fechtung und fehlendem versicherten Interesse Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum
B 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer
Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi- jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche-
derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat- rungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und weils ganze Jahre.
den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und Du zuge- B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Wi- B 2.2.1 Kündigungsrecht
derrufsfrist beginnt.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben
wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten ▪ von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung
Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet
dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast. wurde,
▪ wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
B 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei- lehnt haben, oder
gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns ▪ Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch gericht-
der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. lich zugestellt wird.
B 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung ▪ Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform
wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der
zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage
B 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche- zugegangen sein.
rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag B 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung
zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi- Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei
cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündi-
zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt ha- gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
ben. Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
B 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn Dein Kündigungsrecht gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unbe-
das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht rührt.
besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, B 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung
die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes
künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver- Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr bei Dir wirksam.
verlangen. B3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver- B 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor- B 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-
teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die- hebliche Umstände
sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir
Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle
von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt-
Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
nis erlangen.
wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und
B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit
B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht
B 2.1.1 Vertragsdauer gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklärung,
aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe- Textform stellen.
nen Zeitraum abgeschlossen.
Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich
B 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän- B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertre-
gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von ters als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berück-
Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird. sichtigen.
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt, Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-
weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru-
gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge- fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder
schäftsgebühr zu. grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
B 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für B 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege- B 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündigungs-
schreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss in Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, kön-
Textform erfolgen. nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts be-
steht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
B 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei
Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist,
B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we-
der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast.
B 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass
der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Kündigung bedarf.
[Seite 10]
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge- B 3.2 Gefahrerhöhung
schlossen hätten. B 3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür- B 3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner
fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungs-
Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch falles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die unge-
für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursäch- rechtfertigte Inanspruchnahme unserer Versicherung
lich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versiche- wahrscheinlicher wird.
rungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt
hast. B 3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur –
vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand än-
B 3.1.2.2 Kündigung dert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben.
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 B 3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn
leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
kündigen. Umständen als mitversichert gelten soll.
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach- B 3.2.2 Deine Pflichten
weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-
gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun- B 3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich
gen geschlossen hätten. ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung
vorgenommen oder deren Vornahme durch einen Dritten
B 3.1.2.3 Vertragsänderung gestatten werden.
Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht B 3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zu-
vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder ge-
angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen stattet wurde, so musst Du uns diese unverzüglich anzei-
Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin- gen.
gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung B 3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragser-
werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi- klärung unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt,
cherungsperiode Vertragsbestandteil. musst Du uns unverzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr
Kenntnis erlangt hast.
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um
mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für B 3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du den Ver- B 3.2.3.1 Kündigungsrecht
trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können wir
lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mittei- den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung
lung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzuweisen. vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvor-
B 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu be-
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- weisen.
änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können
geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge- wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2
können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver-trag unter Ein-
Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo- haltung einer Frist von einem Monat kündigen.
natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
B 3.2.3.2 Vertragsänderung
Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Ge-
begründen. fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent-
sprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absiche-
B 3.1.4 Unsere Hinweispflicht
rung der erhöhten Gefahr ausschließen.
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um
änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch eine ge-
mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung der er-
sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf
höhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen
nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal-
haben.
tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Dich
B 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün- B 3.2.4 Erlöschen unserer Rechte
digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung
den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig-
nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines
keit der Anzeige kannten.
Monats ab unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung aus-
B 3.1.6 Anfechtung geübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist,
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an- der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
zufechten, bleibt bestehen. B 3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
B 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte B 3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein,
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver- so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine
tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hast. Verletzt
Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versiche- Du diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt,
rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das Nichtvorlie-
oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt gen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.
wurde. B 3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3
sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen
Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei
uns hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Du
Deine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hast. Hast Du
[Seite 11]
Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2 dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen
und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt beste- möglich ist.
hen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu B 3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-
kannt war. B 3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder B 3.3.2 vor-
sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
B 3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir
a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,
nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder B 3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir
Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündi- nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir
gung nicht erfolgt war oder Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail
c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Ge- oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent- B 3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,
sprechend erhöhten Beitrag verlangen. dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.
B 3.3 Deine Obliegenheiten Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der
Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
B 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
B 3.3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das
Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti- gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast.
gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung B4 Weitere Regelungen
der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,
der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als B 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
besonders gefahrdrohend. B 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in
B 3.3.1.2 Rechtsfolgen mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen- B 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist,
heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des
uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats, später geschlossenen Vertrags verlangen.
nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, B 4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner-
den Vertrag fristlos kündigen. halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe-
Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung,
verletzt hast. mit der sie verlangt wird, uns zugeht.
B 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls B 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol- B 4.2.1 Form, zuständige Stelle
gende Obliegenheiten zu erfüllen: Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
B 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde- Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen-
rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei- über uns erfolgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei- abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform
sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal-
dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter- tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be-
schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege-
messen zu handeln. lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
B 3.3.2.2 Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt: bleiben bestehen.
Du hast B 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kennt- Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht mitge-
nis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen-
telefonisch – anzuzeigen, über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen
Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigen- gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan-
tum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Dei-
c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der ab- nes Namens.
handen gekommenen Sachen einzureichen, B 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
d) sind Veränderungen unumgänglich, das Schadenbild B 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und
die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir abge-
uns aufzubewahren, gebene Erklärungen entgegen zu nehmen betreffend
e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Text- (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche-
form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur rungsvertrags,
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ-
unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Un- lich dessen Beendigung,
tersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des
über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat- Vertrags und während des Versicherungsverhältnis-
ten, ses.
f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Be- B 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
schaffung Dir zugemutet werden kann.
Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns aus-
g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln.
anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach
B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm
[Seite 12]
B 4.3.3 Zahlungen an uns keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt-
Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlungen schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos
anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermitt- der europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
lung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an land entgegenstehen.
uns leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst Du Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-
nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschränkung onen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von
bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge gro- Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit
ber Fahrlässigkeit nicht kanntest. dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften
B 4.4 Verjährung entgegenstehen.
Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren B 4.8 Überversicherung
in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versi-
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du von cherten Interesses erheblich, so können sowohl wir als
dem Anspruch und von unserer Leistungspflicht Kenntnis auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der Überversiche-
erlangst. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kennt- rung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung her-
nis gleich. abgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an- für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den wir
gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit- berechnet hätten, wenn der Vertrag von vornherein mit
raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
(z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung bei Dir als Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen,
Anspruchsteller nicht mit. Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei- schaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu
nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit be-
gründenden Umständen Kenntnis erlangen.
B 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung
B 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
B 4.9.1 Rechte aus dem Vertrag
Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose
alternative Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anlie- Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im eigenen
gen an den Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu
schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag
Versicherungsombudsmann e.V. steht nur Dir als Versicherungsnehmer und nicht auch dem
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versi- Versicherungsschein besitzt.
cherungsombudsmann.de B 4.9.2 Zahlung der Entschädigung
Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler B 4.9.2.1 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den
oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs- Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustim-
vorschlag unterbreiten. mung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der
Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu Entschädigung nur mit Deiner Zustimmung verlangen.
einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine B 4.9.2.2 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher
privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Empfeh- Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rech-
lung aus, die bis 10.000 € für uns bindend ist. nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten
In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg zu berücksichtigen.
zu den Gerichten offen. Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des
B 4.5.2 Versicherungsaufsicht Versicherten umfasst, musst Du für Dein Interesse das Ver-
halten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen
Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
lassen, wenn der Versicherte Dein Repräsentant ist.
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
auf, kannst Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht B 4.9.2.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn
wenden: der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist
oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versiche-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
rungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Sektor Versicherungsaufsicht
B 4.9.2.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten ge-
E-Mail: poststelle@bafin.de schlossen und uns nicht darüber informiert hast.
Tel.: 0228 410 80, Fax: 0228 410 815 50 B 4.10 Aufwendungsersatz
Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- B 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Scha-
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. dens
B 4.5.3 Gerichtsstand B 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei
Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Abwendung und Minderung des Schadens für notwendig
Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt gehalten hast oder die Du auf unsere Weisung veranlasst
oder Geschäftssitz hast.
▪ ins Ausland verlegt wurde oder B 4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevor-
▪ nicht bekannt ist, stehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen Ge- Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten wir nur dann
richt verklagen. Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli-
B 4.6 Anzuwendendes Recht chen, objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismä-
ßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf un-
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. sere Weisung hin erfolgten.
B 4.7 Embargobestimmung B 4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 und
gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem
[Seite 13]
B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch nicht, so- Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzun-
weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden gen des Satzes 1 als bewiesen.
sind. B 4.13 Repräsentanten
B 4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschä- Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Reprä-
digung betragen zusammen höchstens die Versicherungs- sentanten, z.B. einem von Dir beauftragten Versicherungs-
summe je vereinbarter Position, dies gilt jedoch nicht, so- vertreter, zurechnen lassen.
weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden
sind.
B 4.10.1.5 Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1
erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen.
B 4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der
Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistun-
gen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
B 4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
B 4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden
Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten wa-
ren.
Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so
werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
von uns aufgefordert wurde.
B 4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können
wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend
kürzen.
B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1 Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht
dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den
Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend ge-
macht werden.
Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der
Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft
lebst, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es
sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur-
sacht.
B 4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung die-
ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel-
tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach
Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durch-
setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu-
wirken.
Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leis-
tung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen kei-
nen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer
grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir be-
rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Ver-
schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver-
sicherungsfalles
B 4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind
wir von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges
Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person festgestellt
worden, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Scha-
dens als bewiesen.
B 4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B 4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflichtet,
wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund
oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind,
täuschst oder zu täuschen versuchst.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder