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Insurance broker / Bicycle and e-bike insurance in Germany / Policy wording archive

Adam Riese XL: the policy wording in full

Fahrradvollkasko mit Diebstahl und Reparatur zum Neuwert, weltweit ohne Nachtzeitklausel, Zubehör bis 1.000 Euro und optionalem Pannenschutzbrief, ohne Verschleißschutz.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Adam Riese Fahrradversicherung XL from Adam Riese (Bicycle and e-bike insurance in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 69 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured per bike (purchase price on invoice)as stated in the policy schedule„Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs.“A 9.1, page 6
Insured bike types (bicycle, pedelec up to 25 km/h, cargo bike, children's bike)yes„Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrräder bzw.“A 1.2.1, page 2
S-pedelecs (motor assistance up to 45 km/h) includedno„für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht“A 2.1, page 2
New-for-old replacement (equivalent new bike)yes„Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.“A 9.2, page 6
Period of new-for-old cover and deductions afterwards (current value, yearly scale)yes„Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert).“A 9.6, page 6
Maximum insurable purchase price per bikenot addressed
Maximum age of the bike at inceptionnone„Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als 60 Monate“A 5.8.1, page 3
Purchase invoice required for compensationyes„wenn Du die Rechnungen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst.“A 8.2.2, page 5
Standard excessyes, up to the sum insured„Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall abgezogen.“A 9.10, page 7
Excess for theft (if different)none„Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung.“A 9.10, page 7
Territorial scope (home country, Europe, worldwide)yes„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, page 2

Theft

PointRuleWording (German)Clause
Simple theft of the locked bike (even if not locked to a fixed object)yes, up to the sum insured„Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B.“A 5.2, page 2
Theft from a locked room (home, cellar, garage)yes, up to the sum insured„Stellst Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.“A 8.1.1, page 5
Theft from a shared room (bike storage, underground car park)yes, up to the sum insured„Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist.“A 5.3, page 2
Theft from a locked car, motorhome or boatyes, up to the sum insured„Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs.“A 5.2, page 2
Night-time clause (theft outdoors at night restricted or excluded)none„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, page 2
Obligation to lock the bike to a fixed objectnone„Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war“A 5.2, page 2
Lock requirements (type, security level, minimum price)yes„Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gelten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser.“A 8.1.1, page 5
Theft of parts (saddle, wheels, fixed components)yes, up to the sum insured„Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstatten wir“A 9.2, page 6
Theft of the battery, also when taken on its ownyes, up to the sum insured„abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät,“A 1.2.3, page 2
Waiting time before payment after theft (period for recovery)not addressed
Duty to report to the police (deadline, frame number)yes„Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.“A 5.1, page 2

Damage to the bike

PointRuleWording (German)Clause
Vandalism and malicious damageyes, up to the sum insured„Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte)“A 6.11, page 3
Accident damage (collision with vehicles, people, objects)yes, up to the sum insured„Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.“A 6.2, page 3
Damage from falls without third-party involvement (tipping over, own fall)yes, up to the sum insured„das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,“A 6.2, page 3
Operating errors (wrong gear shifting, improper handling)yes, up to the sum insured„Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung“A 6.6, page 1
Frame breakage and breakage of load-bearing partsnot addressed
Material, design and manufacturing defects after the warrantyyes, up to the sum insured„Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24“A 6.7, page 3
Fire, lightning, explosion, storm and floodyes, up to the sum insured„extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch)“A 6.5, page 3
Transport damage (train, bus, plane, shipping)yes, up to the sum insured„der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt wird“A 6.2, page 3
Damage during transport on a car bike rackyes, up to the sum insured„der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird“A 6.2, page 3
Theft from a car bike rackyes, up to the sum insured„Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen“A 5.2, page 2

Electronics and battery

PointRuleWording (German)Clause
Overvoltage (lightning, charging fault)yes, up to the sum insured„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, page 3
Short circuit and inductionyes, up to the sum insured„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, page 3
Moisture and water damage to motor, battery and electronicsyes, up to the sum insured„Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.8, page 3
Electronic damage to motor, controller, display and sensorsyes, up to the sum insured„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, page 3
Battery wear: replacement when capacity falls below a thresholdno„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, page 3
Exclusion for tuning or tampering with the motor assistanceyes„Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des Antriebssystems“A 6.12, page 3

Wear and maintenance

PointRuleWording (German)Clause
Wear and tear cover in generalno„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, page 3
Wear of chain, sprockets, chainring and beltno„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, page 3
Wear of brake pads, discs and rimsno„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, page 3
Wear of tyres and inner tubesno„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, page 3
Obligation to have regular servicing at a specialist workshopyes„Dazu zählen die Einhaltung der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder gelockerte Teile.“A 8.1.2, page 5

Accessories

PointRuleWording (German)Clause
Accessories fixed to the bike (lights, rack, mudguards)yes, up to the sum insured„die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),“A 1.2.2, page 2
Bike helmet (damage in an accident, theft)yes, up to EUR 1,000„Helm Fahrradwimpel Flickzeug“A 1.2.5, page 2
Damaged or broken lockyes, up to the sum insured„des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen.“A 1.2.4, page 2
Bike bags, baskets and contentsyes, up to EUR 1,000„Luftpumpe Steckschutzblech Fahrradkorb“A 1.2.5, page 2
Navigation device, bike computer and mountnot addressed
Child seat and bike traileryes, up to EUR 1,000„Klingel Kindersitz Sattelkissen“A 1.2.5, page 2

Breakdown assistance and mobility

PointRuleWording (German)Clause
On-site breakdown assistance (repair at the scene)yes, up to the sum insured„Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir.“A 7.5.2, page 4
Assistance only beyond a minimum distance from homenone„Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort“A 7.5.2, page 4
Towing or transport to the nearest workshopyes, up to the sum insured„übernehmen wir die Kosten für den Abtransport des Fahrrads einschließlich ... Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt“A 7.5.3, page 4
Return transport of bike and rider homeyes, up to the sum insured„Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Person“A 7.5.4, page 4
Replacement or rental bike during repair or after theftyes, up to EUR 700„Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage.“A 7.5.6, page 5

Use and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Travel abroad (maximum length per trip)yes„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, page 2
Taking part in races and competitionsno„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten“A 1.3, page 2
Training for races and time trialsno„sowie dazugehörige Trainings- und Übungsfahrten.“A 1.3, page 2
Bike park, downhill and jumpsnot addressed
Commercial use (courier, delivery, rental)no„die gewerblich genutzt werden“A 2.1, page 2
Company bike from the employer and private useyes„Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden.“Präambel, page 2
Leased bike (lessor as insured party or payee)not addressed
Gross negligence: no reduction of the claim paymentno„Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“B 4.12.1.2, page 13

Liability, legal protection and accident

PointRuleWording (German)Clause
Third-party liability included in the packagenot addressed
Legal protection and claims recovery after a bike accidentnot addressed
Personal accident benefit for the rider (disability, death)not addressed

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Waiting period from inception (mainly for theft and wear)none„Es gilt keine Wartezeit für versicherte Schäden nach A 5.“A 5.1, page 2
Changing bikes during the term (successor bike, provision for a new purchase)not addressed
Duties after a loss (notification deadline, photos, estimate, repair only after approval)yes„Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen.“A 8.2.3, page 6
Cancellation (notice periods, after a claim, term, end after theft)yes„Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen.“B 2.1.2.1, page 9

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XL (AVB Fahrrad XL)
[Seite 1] Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XL (AVB Fahrrad XL) Stand 01.08.2026, Version 1.3 Inhaltsverzeichnis 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden Teil A 9.4 Verzicht auf Reparatur 1 Wer und was ist versichert? 9.5 Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust 2 Generelle Ausschlüsse 9.6 Verzicht auf Ersatz 3 Geltungsbereich 9.7 Nachweispflicht 4 Versicherte Gefahren und Schäden 9.8 Umsatzsteuer 5 Versicherte Gefahr Diebstahl 9.9 Unterversicherung 5.1 Voraussetzungen Diebstahl 9.10 Selbstbeteiligung 5.2 Diebstahl 10 Grundlagen der Beitragsanpassung 5.3 Einbruchdiebstahl 5.4 Raub Teil B 5.5 Plünderung 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung 5.6 Trickdiebstahl 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes 5.7 Ausschlüsse Diebstahl 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 5.8 Altersgrenzen Fahrrad 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung 6 Versicherte Gefahr Reparatur oder Nichtzahlung 6.1 Voraussetzungen Reparatur 1.4 Folgebeitrag 6.2 Unfallschäden 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) 6.3 entfällt 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung 6.5 extreme Naturgefahren 2.1 Dauer und Ende des Vertrags 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten 6.8 Feuchtigkeitsschäden 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss 6.9 Elektronikschäden 3.2 Gefahrerhöhung 6.10 Kabelbruch und Tierbisse 3.3 Deine Obliegenheiten 6.11 Vandalismus 4 Weitere Regelungen 6.12 Ausschlüsse Reparatur 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung 6.13 Altersgrenzen Fahrrad 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung 7 Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief 4.3 Vollmacht von Adam Riese 7.1 Voraussetzung Pannenschutzbrief 4.4 Verjährung 7.2 Versicherungsfall 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief 4.6 Anzuwendendes Recht 7.4 Geltungsbereich 4.7 Embargobestimmung 7.5 Leistungen 4.8 Überversicherung 7.6 Begriffe 4.9 Versicherung für fremde Rechnung 8 Allgemeine Obliegenheiten 4.10 Aufwendungsersatz 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 9 Leistungsumfang 4.13 Repräsentanten 9.1 Maximale Entschädigungshöhe 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teile- diebstahl [Seite 2] Wer ist wer? Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Personen zutreffen. „Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt. Präambel Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder führerschein- pflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. Nicht versicherbar sind hin- gegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen- bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder einen stetigen Nutzerwechsel haben. Teil A Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme A1 Wer und was ist versichert? an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstge- schwindigkeiten, sowie dazugehörige Trainings- und A 1.1 Versicherte Personen Übungsfahrten. Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versiche- A2 Generelle Ausschlüsse rungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat, also Du als Versicherungsnehmer. A 2.1 Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Dei- ▪ für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht be- nem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen steht (berechtigte Nutzer). ▪ die gewerblich genutzt werden A 1.2 Versicherte Sachen ▪ die von Dir oder dem Eigentümer vermietet werden oder einen stetigen Nutzerwechsel haben A 1.2.1 Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten ▪ die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahr- wurden, sogenannte Eigenbauten räder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit elektronischer Tretunter- ▪ die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung stützung für die keine und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben wurden Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht), ▪ für die keine gültige Rahmennummer vorliegt A 1.2.2 die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. A3 Geltungsbereich Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) A 1.2.3 abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät, und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versiche- A 1.2.4 des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen rungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsi- Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz inner- cherungen. halb der geographischen Grenzen Europas. A 1.2.5 Mitgeführtes Zubehör A4 Versicherte Gefahren und Schäden Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahr- Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungs- rad verbundenes Zubehör, sofern es beim Gebrauch des schein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können fol- versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört wird: gende Gefahren versichert werden: Anhänger Schleppstange Beleuchtung A5 Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit gewählt) Spiegel Fahrradkompass Kartenhalter A 5.1 Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl Luftpumpe Steckschutz- Fahrradkorb blech Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der Reflektor Kilometerzähler Regenschutz- nächsten zuständigen oder erreichbaren (keine Smart- plane Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit für phones/ Smart- versicherte Schäden nach A 5. watches) A 5.2 Diebstahl Klingel Kindersitz Sattelkissen Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad Helm Fahrradwimpel Flickzeug entwendet wurde. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das A 1.2.5.1 Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden, die Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abge- durch schlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem ▪ Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11), Schloss). Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleich- ▪ Unfälle (nach A 6.2), gestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen ▪ Brand (nach A 6.4), verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lage- ▪ Naturgewalten (nach A 6.5) rung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Bestand- Fahrzeugs. teil Deines Versicherungsschutzes sein und im Versiche- A 5.3 Einbruchdiebstahl rungsschein aufgeführt. Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad Die maximale Entschädigungsleistung für mitversichertes aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der Zubehör beträgt 1.000 € je Versicherungsfall. Die Entschä- gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit Räumen gleichgesetzt digungsleistung wird der gewählten Versicherungssumme sind abschließbare Container oder vergleichbare Behält- nicht angerechnet. nisse. Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich ge- A 1.2.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Ver- nutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn gessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren. das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist. A 1.3 Versicherte Nutzung Versichert ist die private Nutzung, einschließlich Dienst- fahrten. [Seite 3] A 5.4 Raub Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag Versicherungsschutz besteht, wenn für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al- tersklasse. ▪ der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt anwen- det, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versi- Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag. cherter Sachen auszuschalten, oder Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei- ▪ die versicherte Person versicherte Sachen herausgibt nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räuber eine Ge- Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens walttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht, oder jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam. ▪ der versicherten Person werden versicherte Sachen weg- A6 Reparatur (nur sofern explizit gewählt) genommen, weil ihre Widerstandskraft ausgeschaltet A 6.1 Voraussetzung Gefahr Reparatur war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursa- che in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Vandalis- der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung mus entstanden sind, sind unverzüglich der nächsten zu- muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschul- Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege- dete Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin- ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter- farkt entstanden sein. nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns A 5.5 Plünderung vorzulegen. Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalttätigen A 6.2 Unfallschäden Demonstration oder durch sonstige Handlungen versi- Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall cherte Sachen zerstört werden, bei der die öffentliche Ord- gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer nung (teilweise) zusammenbricht. Gleiches gilt, wenn versi- Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. cherte Sachen bei einer solchen Demonstration bzw. durch Versichert ist darüber hinaus eine solche Handlung abhandenkommen. ▪ das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem A 5.6 Trickdiebstahl Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung, Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen ▪ der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen. Trickdieb- (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Ver- stahl liegt vor, wenn eine Person eine versicherte Person kehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des täuscht, um versicherte Sachen ungehindert an sich neh- Transportmittels zerstört oder beschädigt wird oder in- men zu können. folgedessen abhandenkommt. A 5.7 Ausschlüsse Diebstahl A 6.3 entfällt Kein Versicherungsschutz besteht A 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion ▪ bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen, A 6.5 extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwem- ▪ bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nicht ge- mung, Lawinen, Erdrutsch) mäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war, A 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung ▪ für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn, A 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ab- diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Mona- entwendet, siehe A 1.2.5. ten A 5.8 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach- A 6.8 Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsge- ten? räten A 5.8.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr- A 6.9 Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-span- rad nung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen A 6.10 Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade-gerät wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“ oder Schäden durch Tierbisse an der Verkabelung auf. A 6.11 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zer- Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich störung durch unbekannte Dritte) Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest A 6.12 Ausschlüsse Gefahr Beschädigung Du die Altersklassen aufgeführt: Kein Versicherungsschutz besteht für: Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als ▪ Schäden durch Rost oder Oxidation 12 Monate ▪ Alterung, Materialermüdung und Verschleiß Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als ▪ Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäu- 12 Monate, jedoch jünger fer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Per- als 24 Monate son oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertragli- Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als chen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss 24 Monate, jedoch jünger ▪ Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträch- als 36 Monate tigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung) ▪ Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des An- Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als triebssystems 36 Monate, jedoch jünger ▪ Schäden und Folgeschäden durch nicht fachgerechte Ein- als 48 Monate oder Umbauten Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als ▪ Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße Repa- 48 Monate, jedoch jünger raturen als 60 Monate ▪ Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhnliche Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als Verwendung des Fahrrads, 60 Monate ▪ Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung des Fahrrads ▪ Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätzlich her- Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei- beigeführt haben gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder ▪ Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein [Seite 4] ▪ Aufwendungen für Inspektionen, Wartungs- oder Ser- ▪ Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, vicearbeiten Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie wur- A 6.13 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach- den Schäden verursacht. ten? ▪ Von der versicherten Person wurden vorsätzlich oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sachen her- A 6.13.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr- beigeführt. rad ▪ Für den Transport eines am versicherten Fahrrad befind- Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach lichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Scha- dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen denereignis beschädigt wurde. wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“ ▪ Bei regulärem Service und bei technischen Aktionen auf. oder Rückrufaktionen wurden Schäden verursacht. Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich A 7.4 Geltungsbereich Pannenschutz Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Schaden- Du die Altersklassen aufgeführt: fälle innerhalb der geographischen Grenzen Europas (siehe Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als dazu A 3). 12 Monate A 7.5 Leistungen Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als Liegt ein Versicherungsfall nach A 7.2 vor, hast Du Anspruch 12 Monate, jedoch jünger auf folgende Leistungen: als 24 Monate A 7.5.1 24-Stunden-Schutz Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr versi- 24 Monate, jedoch jünger chert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für Schaden- als 36 Monate sereignisse. Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als A 7.5.2 Pannenhilfe 36 Monate, jedoch jünger als 48 Monate Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A 7.6.1), die Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mit- 48 Monate, jedoch jünger geführten Kleinteilen erfolgen kann. als 60 Monate Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. Kosten Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn hierfür Versiche- 60 Monate rungsschutz nach A 6 besteht. A 7.5.3 Abtransport Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei- Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahrbereit ge- führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein macht werden, übernehmen wir die Kosten für den Ab- Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag transport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Start- für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al- platz der Tagesfahrt, also dem Ort, an dem Du am Tag des tersklasse. Schadeneintritts die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag. begonnen hast. Liegt der Zielort näher als der Startplatz, Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei- übernehmen wir alternativ die Kosten des Abtransports bis nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. zum Zielort. Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Abtransport jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam. des Fahrrads zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt. A7 Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart) Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad- A 7.1 Wartezeit Pannenschutz werkstatt, erfolgt die Übernahme entstehender Kosten für den Abtransport bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6). Für Schäden nach A 7 besteht keine Wartezeit. A 7.5.4 Rücktransport A 7.2 Versicherungsfall Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte Fahr- Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz rad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt (im Inland) der versicherten Person, sofern das versicherte werden kann: Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner- ▪ Beschädigung halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann ▪ Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbereit- und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Be- schaft dadurch aufgehoben wird) trag übersteigen, der am Schadentag in Deutschland für ein ▪ Unfälle nach A 6.2 & Stürze gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden ▪ Reifenpanne muss. ▪ mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmenbruch) Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte ▪ Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicherten Per- Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird son eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht mehr mög- oder wenn die versicherte Person aufgrund einer unfallbe- lich ist dingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung A 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief nicht in der Lage ist, das Fahrrad zum Zielort zu fahren. Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum ver- folgenden Gründen ausfällt: sicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehö- ▪ Die Akkus sind entladen. render Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, ▪ Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann. nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku. ▪ Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenver- A 7.5.4 Weiter- oder Rückfahrt kehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt, Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe von dass die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer 500 € für folgende Fahrten: Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich ge- macht wird. [Seite 5] ▪ die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die A 7.6.4 Unfall Fahrt vom Schadenort zum Zielort, ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das unmittelbar ▪ die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte ▪ die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wie- Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr der fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll. fahrbereit ist. A 7.5.5 Bergung A 7.6.5 Reise Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach einem ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus einem Gewässer herausgezogen und verladen – werden, übernehmen wir A 7.6.6 Wohnort die entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person die Bergung behördlich angewiesen wurde, übernehmen polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält. wir die Kosten in voller Höhe. A8 Allgemeine Obliegenheiten A 7.5.6 Ersatzfahrrad A 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines Er- A 8.1.1 Sicherung gegen Diebstahl satzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit ei- oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, nem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nut- höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage. zung nur kurzfristig unterbrochen wird (z.B. für Pausen, Ein- Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad, sofern käufe). Gleiches gilt, wenn Du das Fahrrad in einem Raum Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Weiter- und Rück- abstellst, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellst fahrt). Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, A 7.5.7 Übernachtungskosten den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das versi- Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich. cherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leistung ist wie Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gel- folgt begrenzt: ten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser. Sie erfüllen ▪ maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Weiter- die Anforderungen an eine ausreichende Diebstahlsiche- und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maximal eine rung nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Sicherungs- Nacht, maßnahme. ▪ maximal 80 € pro Übernachtung. A 8.1.2 Pflege des Fahrrads A 7.5.8 Notfall-Bargeld Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssicheren Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung der Herstel- durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle lervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten bis zu einer regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Höhe von 100 € für Überweisungen und Bargeldauszahlun- Beschädigungen oder gelockerte Teile. gen durch die Hausbank der versicherten Person. A 8.1.3 Codieren des Fahrrads A 7.5.9 Verschrottung Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist uns bei Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland ver- Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versicherte Fahrrad zollt oder verschrottet werden, übernehmen die Kosten keine Rahmennummer hat, musst Du es bei der Polizei, hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahr- zum Einstellort. rad Club e.V. (ADFC) codieren lassen. Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Verlangen vorzulegen. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten des Trans- A 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls portes des Gepäcks übernehmen wir bis zum Wert der A 8.2.1 Anzeige- und Meldepflicht Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sollen, un- nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenste- verzüglich mitteilen. hen. Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die A 7.6 Begriffe durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind, A 7.6.1 Leistungsort sind außerdem unverzüglich der nächsten zuständigen oder ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensortes, die erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßen-verkehrsord- Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege- nung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich er- ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter- reichbar ist. nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns A 7.6.2 Panne vorzulegen. ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am A 8.2.2 Unterlagen versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teiledieb- eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Als Panne gilt auch stahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf eine Entschä- der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems digungsleistung, wenn Du die Rechnungen für das versi- bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad. Bitte be- cherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im achte in den Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erwor- als versichertes Ereignis gelten. bene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. Zusätzlich A 7.6.3 Pannenhilfe ist im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung für das verwendete Fahrradschloss im Original einzu- ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Scha- reichen. den- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfs- fahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt ein- kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen zureichen. Sie muss Angaben zum versicherten Fahrrad Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleis- enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rahmennummer. Bei tung angefordert wurden. Elektronikschäden ist uns ein gesonderter Nachweis über die Ursache des Schadens vorzulegen. [Seite 6] A 8.2.3 Genehmigung von Reparaturkosten A 1.2 inklusive der fest verbundenen und zur Funktion ge- Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Be- hörenden Teile. trag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. Das beschädigte (auch Akkus) erstatten wir die Kosten für Ersatzteile und Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zu einer Repa- den Arbeitslohn, um das Fahrrad wieder funktionstüchtig raturfreigabe durch Dich aufzubewahren. zu machen – jedoch maximal bis zur vereinbarten Versiche- A 8.2.4 Auskunftspflicht rungssumme. Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.B. A 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versiche- A 9.3.1 Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Re- rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor- paratur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und derlich ist. Zudem musst Du uns gestatten, die Ursache und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versi- Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungs- cherungssumme. pflicht zu untersuchen. A 9.3.2 Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwendigen A 8.2.5 Schadenminderungspflicht schadenbedingten Reparaturen selbst vornimmst und nicht Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten ent- durch eine Fachwerkstatt, hast Du nur Anspruch auf Ent- stehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer schadenbe- schädigung, wenn dingten Reparatur keine Leistungen beauftragst, die im ▪ die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde Rahmen einer Wartung durchzuführen sind. und Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Aufwendun- ▪ ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wurden gen oder Maßnahmen und besteht kein akuter Handlungs- und bedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir hier eine Entschei- ▪ ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch dung über die Kostenübernahme treffen können. uns die sachgemäße Reparatur bestätigt. A 8.2.6 Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträgen) A 9.4 Verzicht auf Reparatur Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus ande- Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwen- ren Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, ge- digen Reparaturen nicht vorgenommen, hast Du Anspruch hen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge eben- Du uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegst. falls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schaden- Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informationen bedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschä- (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige Versiche- den bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange- rungsnummer) zur Verfügung zu stellen und uns wahrheits- rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet. gemäße Angaben zu einem Entschädigungsanspruch aus anderen Versicherungsverträgen zu bestätigen. A 9.5 Entschädigung bei einem Totalschaden oder Verlust A 8.3 Folgen bei Obliegenheitsverletzung A 9.5.1 Bei einem Totalschaden ersetzen wir die Kosten für ein neu- wertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad glei- Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 vorsätz- chen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhält- lich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. lich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo- Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungs- das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. summe. Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen wir ge- A 9.6 Verzicht auf Ersatz mäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Ent- wirksam, sobald Du sie erhältst. wendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versi- dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. cherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). Mit Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der zunehmendem Alter des Fahrrads vermindert sich der Zeit- Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung wert. Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt: des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den 1. 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Schadeneintritt bis zu 12 Monate ist; A9 Leistungsumfang 2. 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei A 9.1 Maximale Entschädigungshöhe Schadeneintritt bis zu 24 Monate ist; Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der im Ver- 3. 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei sicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. Die Schadeneintritt bis zu 72 Monate ist; Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des 4. 25 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Ver- Schadeneintritt älter als 72 Monate ist. günstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Bei gebrauch- ten Rädern entspricht die Versicherungssumme dem Kauf- Die Versicherungssumme entspricht dem Händlerverkaufs- preis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die preis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 explizit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden angegeben werden, sind separat zu entschädigen. Teile. Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgrenzen sind Das Alter des versicherten Fahrrads berechnen wir tagge- zu beachten. nau ab dem Kaufdatum bis zum Zeitpunkt des Schadens. A 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versi- Teilediebstahl cherten Fahrrads übersteigt (sog. Neuwertanteil), kannst Du nur dann von uns verlangen, wenn Du innerhalb von 12 Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Be- Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellst, schaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu- dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versi- wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein ange- cherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekom- gebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich aus dem men ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads gemäß ist durch geeignete Belege nachzuweisen. In diesem Fall [Seite 7] richtet sich die Entschädigung nach den Regelungen zur Wiederbeschaffung gemäß A 9.2 bzw. A 9.5. A 9.7 Nachweispflicht Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung (Repara- tur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns die entspre- chenden Kosten durch geeignete Belege nachweist (Repa- raturrechnungen, Original-Kaufbelege für Ersatzteile oder ein neu angeschafftes Fahrrad). A 9.8 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tatsäch- lich angefallen ist. Du hast die angefallene Umsatzsteuer durch Vorlage einer Reparaturrechnung oder einer Rech- nung für die Ersatzbeschaffung nachzuweisen. A 9.9 Unterversicherung Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen Unter- versicherung nach § 75 VVG. A 9.10 Selbstbeteiligung Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein ver- einbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall abgezogen. A 10 Was sind die Grundlagen der Anpassung des Beitrages? A 10.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Berech- nungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Verwaltung) für eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versiche- rungstechnik. Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarifmerk- malen, die sich aus unserem Tarif ergeben. Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Bestim- mung des versicherten Risikos im Rahmen der Antragsauf- nahme abfragen und im Versicherungsschein dokumentie- ren. A 10.2 Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalkulierten Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen und erwarte- ten künftigen Entwicklung (Kosten für Vertrieb und Verwal- tung, sowie den Schadenbedarf) mit den tatsächlich beo- bachteten Werten übereinstimmen. A 10.2.1 Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlänge- rungszeitraumes anpassen. Soweit wir von unserer Mög- lichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen, können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils vorgetragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung berücksichtigt werden. Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, verpflichten wir uns, Deinen Beitrag zu Beginn des nächsten Vertragsverlän- gerungszeitraumes anzupassen. A 10.2.2 Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Vertrag ei- nen höheren Beitrag zu verlangen als für neu abzuschlie- ßende Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsschutz. A 10.3 Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Vertragsver- längerungszeitraumes wirksam. Dabei sind wir verpflichtet, Dich spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirk- samwerdens in Textform über die Anpassung zu informie- ren, sofern wir Deinen Beitrag erhöhen. In unserer Mittei- lung weisen wir Dich auf den Unterschied zwischen Deinem alten und neuen Beitrag hin. Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Optional kannst Du auch eine Umstellung des Vertrages be- antragen (z.B. Herausnahme eines Bausteins). [Seite 8] Teil B B 1.4.2 Verzug und Schadensersatz B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspä- tete Zahlung zu vertreten hast. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande- Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. nen Schadens zu verlangen. B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode B 1.4.3 Mahnung B 1.2.1 Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi- zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah- (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo- res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. entrichtet werden. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche- ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos- rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen Höhe zu entrichten hast. (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen. B 1.2.2 Versicherungsperiode B 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs- nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs- Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich- periode der vereinbarten Vertragsdauer tung zur Leistung frei. B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäte- B 1.4.5 Kündigung nach Mahnung ter Zahlung oder Nichtzahlung Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver- B 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi- Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung Widerrufrechts. wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus- vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag un- drücklich hinzuweisen. verzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. B 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be- Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner- stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. nachdem die Zahlung veranlasst ist. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor- Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei- getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma- nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird. lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver- Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung sicherungsscheins zu zahlen. bestehen. B 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug B 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B 1.5.1 Deine Pflichten B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. nicht zu vertreten hast. Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir B 1.3.3 Leistungsfreiheit nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail zeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leis- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem tung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich durch Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be- eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder rechtigten Einziehung nicht widersprichst. Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Bei- B 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug trags aufmerksam gemacht haben. Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht- trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen zahlung zu vertreten hast. werden können, sind wir berechtigt, das SEPA- Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu B 1.4 Folgebeitrag kündigen. B 1.4.1 Fälligkeit Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be- verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit- Beiträge selbst zu übermitteln. raums fällig. Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug dür- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi- fen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stellen. cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver- Zeitpunkt erfolgt. einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah- lung verlangen. [Seite 9] B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 2.1.4 Wegfall des versicherten Interesses B 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi- Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der- cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir dem der Versicherungsschutz bestanden hat. vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen. B 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An- B 2.1.5 Versicherungsjahr fechtung und fehlendem versicherten Interesse Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum B 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi- jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche- derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat- rungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und weils ganze Jahre. den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und Du zuge- B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Wi- B 2.2.1 Kündigungsrecht derrufsfrist beginnt. Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten ▪ von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast. wurde, ▪ wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge- B 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei- lehnt haben, oder gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns ▪ Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch gericht- der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. lich zugestellt wird. B 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung ▪ Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage B 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche- zugegangen sein. rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag B 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi- Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündi- zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt ha- gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum ben. Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. B 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn Dein Kündigungsrecht gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unbe- das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht rührt. besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, B 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver- Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr bei Dir wirksam. verlangen. B3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver- B 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor- B 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer- teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die- hebliche Umstände sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt- Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen nis erlangen. wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht B 2.1.1 Vertragsdauer gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe- Textform stellen. nen Zeitraum abgeschlossen. Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich B 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän- B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertre- gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von ters als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berück- Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird. sichtigen. Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt, Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor- weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru- gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge- fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder schäftsgebühr zu. grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. B 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für B 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege- B 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündigungs- schreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss in Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, kön- Textform erfolgen. nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts be- steht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. B 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist, B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we- der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast. B 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Kündigung bedarf. [Seite 10] Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge- B 3.2 Gefahrerhöhung schlossen hätten. B 3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür- B 3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungs- Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch falles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die unge- für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursäch- rechtfertigte Inanspruchnahme unserer Versicherung lich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versiche- wahrscheinlicher wird. rungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast. B 3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand än- B 3.1.2.2 Kündigung dert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben. Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 B 3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den kündigen. Umständen als mitversichert gelten soll. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach- B 3.2.2 Deine Pflichten weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an- gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun- B 3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich gen geschlossen hätten. ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme durch einen Dritten B 3.1.2.3 Vertragsänderung gestatten werden. Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht B 3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zu- vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder ge- angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen stattet wurde, so musst Du uns diese unverzüglich anzei- Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin- gen. gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand- teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung B 3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragser- werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi- klärung unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt, cherungsperiode Vertragsbestandteil. musst Du uns unverzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für B 3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du den Ver- B 3.2.3.1 Kündigungsrecht trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können wir lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mittei- den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung lung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzuweisen. vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvor- B 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu be- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- weisen. änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge- wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2 können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver-trag unter Ein- Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo- haltung einer Frist von einem Monat kündigen. natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der B 3.2.3.2 Vertragsänderung Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Ge- begründen. fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent- sprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absiche- B 3.1.4 Unsere Hinweispflicht rung der erhöhten Gefahr ausschließen. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch eine ge- mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung der er- sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf höhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb ei- die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal- haben. tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Dich B 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün- B 3.2.4 Erlöschen unserer Rechte digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig- nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines keit der Anzeige kannten. Monats ab unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung aus- B 3.1.6 Anfechtung geübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an- der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. zufechten, bleibt bestehen. B 3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung B 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte B 3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver- so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hast. Verletzt Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versiche- Du diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das Nichtvorlie- oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt gen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. wurde. B 3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hast. Hast Du [Seite 11] Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2 dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt beste- möglich ist. hen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu B 3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be- kannt war. B 3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder B 3.3.2 vor- sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. B 3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder B 3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündi- nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir gung nicht erfolgt war oder Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Ge- oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent- B 3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, sprechend erhöhten Beitrag verlangen. dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. B 3.3 Deine Obliegenheiten Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung B 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den B 3.3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti- gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast. gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung B4 Weitere Regelungen der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als B 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung besonders gefahrdrohend. B 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in B 3.3.1.2 Rechtsfolgen mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen- B 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats, später geschlossenen Vertrags verlangen. nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, B 4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner- den Vertrag fristlos kündigen. halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe- Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, verletzt hast. mit der sie verlangt wird, uns zugeht. B 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls B 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol- B 4.2.1 Form, zuständige Stelle gende Obliegenheiten zu erfüllen: Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den B 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde- Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen- rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei- über uns erfolgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei- abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal- dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter- tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be- schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege- messen zu handeln. lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen B 3.3.2.2 Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt: bleiben bestehen. Du hast B 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kennt- Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht mitge- nis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen- telefonisch – anzuzeigen, über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigen- gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan- tum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Dei- c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der ab- nes Namens. handen gekommenen Sachen einzureichen, B 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters d) sind Veränderungen unumgänglich, das Schadenbild B 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden: nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir abge- uns aufzubewahren, gebene Erklärungen entgegen zu nehmen betreffend e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Text- (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche- form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur rungsvertrags, Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ- unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Un- lich dessen Beendigung, tersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat- Vertrags und während des Versicherungsverhältnis- ten, ses. f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Be- B 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden: schaffung Dir zugemutet werden kann. Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns aus- g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln. anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm [Seite 12] B 4.3.3 Zahlungen an uns keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlungen schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermitt- der europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- lung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an land entgegenstehen. uns leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst Du Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschränkung onen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge gro- Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit ber Fahrlässigkeit nicht kanntest. dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften B 4.4 Verjährung entgegenstehen. Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren B 4.8 Überversicherung in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versi- Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du von cherten Interesses erheblich, so können sowohl wir als dem Anspruch und von unserer Leistungspflicht Kenntnis auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der Überversiche- erlangst. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kennt- rung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung her- nis gleich. abgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an- für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den wir gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit- berechnet hätten, wenn der Vertrag von vornherein mit raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung bei Dir als Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen, Anspruchsteller nicht mit. Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver- Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei- schaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit be- gründenden Umständen Kenntnis erlangen. B 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung B 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung B 4.9.1 Rechte aus dem Vertrag Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose alternative Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anlie- Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im eigenen gen an den Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag Versicherungsombudsmann e.V. steht nur Dir als Versicherungsnehmer und nicht auch dem Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versi- Versicherungsschein besitzt. cherungsombudsmann.de B 4.9.2 Zahlung der Entschädigung Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler B 4.9.2.1 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs- Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustim- vorschlag unterbreiten. mung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu Entschädigung nur mit Deiner Zustimmung verlangen. einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine B 4.9.2.2 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Empfeh- Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rech- lung aus, die bis 10.000 € für uns bindend ist. nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg zu berücksichtigen. zu den Gerichten offen. Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des B 4.5.2 Versicherungsaufsicht Versicherten umfasst, musst Du für Dein Interesse das Ver- halten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten lassen, wenn der Versicherte Dein Repräsentant ist. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kannst Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht B 4.9.2.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn wenden: der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versiche- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war. Sektor Versicherungsaufsicht B 4.9.2.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten ge- E-Mail: poststelle@bafin.de schlossen und uns nicht darüber informiert hast. Tel.: 0228 410 80, Fax: 0228 410 815 50 B 4.10 Aufwendungsersatz Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- B 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Scha- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. dens B 4.5.3 Gerichtsstand B 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Abwendung und Minderung des Schadens für notwendig Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt gehalten hast oder die Du auf unsere Weisung veranlasst oder Geschäftssitz hast. ▪ ins Ausland verlegt wurde oder B 4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevor- ▪ nicht bekannt ist, stehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen Ge- Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten wir nur dann richt verklagen. Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli- B 4.6 Anzuwendendes Recht chen, objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismä- ßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf un- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. sere Weisung hin erfolgten. B 4.7 Embargobestimmung B 4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 und gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem [Seite 13] B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch nicht, so- Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzun- weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden gen des Satzes 1 als bewiesen. sind. B 4.13 Repräsentanten B 4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschä- Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Reprä- digung betragen zusammen höchstens die Versicherungs- sentanten, z.B. einem von Dir beauftragten Versicherungs- summe je vereinbarter Position, dies gilt jedoch nicht, so- vertreter, zurechnen lassen. weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden sind. B 4.10.1.5 Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen. B 4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistun- gen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind. B 4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens B 4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten wa- ren. Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung von uns aufgefordert wurde. B 4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend kürzen. B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen B 4.11.1 Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend ge- macht werden. Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebst, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur- sacht. B 4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung die- ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel- tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durch- setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu- wirken. Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leis- tung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen kei- nen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir be- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B 4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver- sicherungsfalles B 4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Scha- dens als bewiesen. B 4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. B 4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflichtet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder