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Versicherungsmakler / Fahrrad- und E-Bike-Versicherung / Bedingungsarchiv

Adam Riese XL: die Bedingungen im Volltext

Fahrradvollkasko mit Diebstahl und Reparatur zum Neuwert, weltweit ohne Nachtzeitklausel, Zubehör bis 1.000 Euro und optionalem Pannenschutzbrief, ohne Verschleißschutz.

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Ich ermächtige Adam Riese, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Adam Riese auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Adam Riese mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Adam Riese einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Adam Riese Fahrradversicherung XL von Adam Riese (Fahrrad- und E-Bike-Versicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Adam Riese weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung)laut Versicherungsschein„Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs.“A 9.1, Seite 6
Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad)ja„Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrräder bzw.“A 1.2.1, Seite 2
S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichertnein„für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht“A 2.1, Seite 2
Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads)ja„Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.“A 9.2, Seite 6
Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr)ja„Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert).“A 9.6, Seite 6
Höchster versicherbarer Kaufpreis je Radnicht geregelt
Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginnkeine„Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als 60 Monate“A 5.8.1, Seite 3
Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigungja„wenn Du die Rechnungen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst.“A 8.2.2, Seite 5
Selbstbeteiligung Standardja, bis zur Versicherungssumme„Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall abgezogen.“A 9.10, Seite 7
Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend)keine„Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung.“A 9.10, Seite 7
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, Seite 2

Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand)ja, bis zur Versicherungssumme„Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B.“A 5.2, Seite 2
Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage)ja, bis zur Versicherungssumme„Stellst Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.“A 8.1.1, Seite 5
Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage)ja, bis zur Versicherungssumme„Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist.“A 5.3, Seite 2
Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Bootja, bis zur Versicherungssumme„Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs.“A 5.2, Seite 2
Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert)keine„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, Seite 2
Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstandkeine„Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war“A 5.2, Seite 2
Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis)ja„Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gelten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser.“A 8.1.1, Seite 5
Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstatten wir“A 9.2, Seite 6
Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wirdja, bis zur Versicherungssumme„abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät,“A 1.2.3, Seite 2
Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden)nicht geregelt
Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer)ja„Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.“A 5.1, Seite 2

Schäden am Rad

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigungja, bis zur Versicherungssumme„Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte)“A 6.11, Seite 3
Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.“A 6.2, Seite 3
Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz)ja, bis zur Versicherungssumme„das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,“A 6.2, Seite 3
Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung)ja, bis zur Versicherungssumme„Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung“A 6.6, Seite 1
Rahmenbruch und Bruch tragender Teilenicht geregelt
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistungja, bis zur Versicherungssumme„Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24“A 6.7, Seite 3
Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch)“A 6.5, Seite 3
Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand)ja, bis zur Versicherungssumme„der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt wird“A 6.2, Seite 3
Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Autoja, bis zur Versicherungssumme„der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird“A 6.2, Seite 3
Diebstahl vom Fahrradträger am Autoja, bis zur Versicherungssumme„Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen“A 5.2, Seite 2

Elektronik und Akku

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überspannung (Blitz, Ladefehler)ja, bis zur Versicherungssumme„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, Seite 3
Kurzschluss und Induktionja, bis zur Versicherungssumme„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, Seite 3
Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronikja, bis zur Versicherungssumme„Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.8, Seite 3
Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensorenja, bis zur Versicherungssumme„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, Seite 3
Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwertnein„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, Seite 3
Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützungja„Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des Antriebssystems“A 6.12, Seite 3

Verschleiß und Wartung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch)nein„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, Seite 3
Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemennein„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, Seite 3
Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgennein„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, Seite 3
Verschleiß an Reifen und Schläuchennein„Alterung, Materialermüdung und Verschleiß“A 6.12, Seite 3
Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstattja„Dazu zählen die Einhaltung der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder gelockerte Teile.“A 8.1.2, Seite 5

Zubehör

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche)ja, bis zur Versicherungssumme„die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),“A 1.2.2, Seite 2
Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl)ja, bis 1.000 €„Helm Fahrradwimpel Flickzeug“A 1.2.5, Seite 2
Beschädigtes oder aufgebrochenes Schlossja, bis zur Versicherungssumme„des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen.“A 1.2.4, Seite 2
Fahrradtaschen, Körbe und Inhaltja, bis 1.000 €„Luftpumpe Steckschutzblech Fahrradkorb“A 1.2.5, Seite 2
Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterungnicht geregelt
Kindersitz und Fahrradanhängerja, bis 1.000 €„Klingel Kindersitz Sattelkissen“A 1.2.5, Seite 2

Pannenhilfe und Mobilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle)ja, bis zur Versicherungssumme„Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir.“A 7.5.2, Seite 4
Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortkeine„Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort“A 7.5.2, Seite 4
Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstattja, bis zur Versicherungssumme„übernehmen wir die Kosten für den Abtransport des Fahrrads einschließlich ... Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt“A 7.5.3, Seite 4
Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hauseja, bis zur Versicherungssumme„Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Person“A 7.5.4, Seite 4
Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahlja, bis 700 €„Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage.“A 7.5.6, Seite 5

Nutzung und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise)ja„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, Seite 2
Teilnahme an Rennen und Wettbewerbennein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten“A 1.3, Seite 2
Training für Rennen und Zeitfahrennein„sowie dazugehörige Trainings- und Übungsfahrten.“A 1.3, Seite 2
Bikepark, Downhill und Sprüngenicht geregelt
Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung)nein„die gewerblich genutzt werden“A 2.1, Seite 2
Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzungja„Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden.“Präambel, Seite 2
Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger)nicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnein„Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“B 4.12.1.2, Seite 13

Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paketnicht geregelt
Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfallnicht geregelt
Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß)keine„Es gilt keine Wartezeit für versicherte Schäden nach A 5.“A 5.1, Seite 2
Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe)ja„Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen.“A 8.2.3, Seite 6
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl)ja„Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen.“B 2.1.2.1, Seite 9

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XL (AVB Fahrrad XL)
[Seite 1] Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XL (AVB Fahrrad XL) Stand 01.08.2026, Version 1.3 Inhaltsverzeichnis 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden Teil A 9.4 Verzicht auf Reparatur 1 Wer und was ist versichert? 9.5 Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust 2 Generelle Ausschlüsse 9.6 Verzicht auf Ersatz 3 Geltungsbereich 9.7 Nachweispflicht 4 Versicherte Gefahren und Schäden 9.8 Umsatzsteuer 5 Versicherte Gefahr Diebstahl 9.9 Unterversicherung 5.1 Voraussetzungen Diebstahl 9.10 Selbstbeteiligung 5.2 Diebstahl 10 Grundlagen der Beitragsanpassung 5.3 Einbruchdiebstahl 5.4 Raub Teil B 5.5 Plünderung 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung 5.6 Trickdiebstahl 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes 5.7 Ausschlüsse Diebstahl 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 5.8 Altersgrenzen Fahrrad 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung 6 Versicherte Gefahr Reparatur oder Nichtzahlung 6.1 Voraussetzungen Reparatur 1.4 Folgebeitrag 6.2 Unfallschäden 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) 6.3 entfällt 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung 6.5 extreme Naturgefahren 2.1 Dauer und Ende des Vertrags 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten 6.8 Feuchtigkeitsschäden 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss 6.9 Elektronikschäden 3.2 Gefahrerhöhung 6.10 Kabelbruch und Tierbisse 3.3 Deine Obliegenheiten 6.11 Vandalismus 4 Weitere Regelungen 6.12 Ausschlüsse Reparatur 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung 6.13 Altersgrenzen Fahrrad 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung 7 Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief 4.3 Vollmacht von Adam Riese 7.1 Voraussetzung Pannenschutzbrief 4.4 Verjährung 7.2 Versicherungsfall 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief 4.6 Anzuwendendes Recht 7.4 Geltungsbereich 4.7 Embargobestimmung 7.5 Leistungen 4.8 Überversicherung 7.6 Begriffe 4.9 Versicherung für fremde Rechnung 8 Allgemeine Obliegenheiten 4.10 Aufwendungsersatz 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 9 Leistungsumfang 4.13 Repräsentanten 9.1 Maximale Entschädigungshöhe 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teile- diebstahl [Seite 2] Wer ist wer? Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Personen zutreffen. „Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt. Präambel Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder führerschein- pflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. Nicht versicherbar sind hin- gegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen- bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder einen stetigen Nutzerwechsel haben. Teil A Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme A1 Wer und was ist versichert? an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstge- schwindigkeiten, sowie dazugehörige Trainings- und A 1.1 Versicherte Personen Übungsfahrten. Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versiche- A2 Generelle Ausschlüsse rungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat, also Du als Versicherungsnehmer. A 2.1 Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Dei- ▪ für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht be- nem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen steht (berechtigte Nutzer). ▪ die gewerblich genutzt werden A 1.2 Versicherte Sachen ▪ die von Dir oder dem Eigentümer vermietet werden oder einen stetigen Nutzerwechsel haben A 1.2.1 Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten ▪ die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahr- wurden, sogenannte Eigenbauten räder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit elektronischer Tretunter- ▪ die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung stützung für die keine und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben wurden Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht), ▪ für die keine gültige Rahmennummer vorliegt A 1.2.2 die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. A3 Geltungsbereich Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) A 1.2.3 abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät, und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versiche- A 1.2.4 des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen rungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsi- Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz inner- cherungen. halb der geographischen Grenzen Europas. A 1.2.5 Mitgeführtes Zubehör A4 Versicherte Gefahren und Schäden Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahr- Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungs- rad verbundenes Zubehör, sofern es beim Gebrauch des schein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können fol- versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört wird: gende Gefahren versichert werden: Anhänger Schleppstange Beleuchtung A5 Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit gewählt) Spiegel Fahrradkompass Kartenhalter A 5.1 Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl Luftpumpe Steckschutz- Fahrradkorb blech Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der Reflektor Kilometerzähler Regenschutz- nächsten zuständigen oder erreichbaren (keine Smart- plane Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit für phones/ Smart- versicherte Schäden nach A 5. watches) A 5.2 Diebstahl Klingel Kindersitz Sattelkissen Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad Helm Fahrradwimpel Flickzeug entwendet wurde. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das A 1.2.5.1 Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden, die Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abge- durch schlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem ▪ Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11), Schloss). Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleich- ▪ Unfälle (nach A 6.2), gestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen ▪ Brand (nach A 6.4), verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lage- ▪ Naturgewalten (nach A 6.5) rung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Bestand- Fahrzeugs. teil Deines Versicherungsschutzes sein und im Versiche- A 5.3 Einbruchdiebstahl rungsschein aufgeführt. Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad Die maximale Entschädigungsleistung für mitversichertes aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der Zubehör beträgt 1.000 € je Versicherungsfall. Die Entschä- gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit Räumen gleichgesetzt digungsleistung wird der gewählten Versicherungssumme sind abschließbare Container oder vergleichbare Behält- nicht angerechnet. nisse. Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich ge- A 1.2.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Ver- nutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn gessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren. das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist. A 1.3 Versicherte Nutzung Versichert ist die private Nutzung, einschließlich Dienst- fahrten. [Seite 3] A 5.4 Raub Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag Versicherungsschutz besteht, wenn für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al- tersklasse. ▪ der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt anwen- det, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versi- Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag. cherter Sachen auszuschalten, oder Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei- ▪ die versicherte Person versicherte Sachen herausgibt nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räuber eine Ge- Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens walttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht, oder jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam. ▪ der versicherten Person werden versicherte Sachen weg- A6 Reparatur (nur sofern explizit gewählt) genommen, weil ihre Widerstandskraft ausgeschaltet A 6.1 Voraussetzung Gefahr Reparatur war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursa- che in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Vandalis- der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung mus entstanden sind, sind unverzüglich der nächsten zu- muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschul- Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege- dete Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin- ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter- farkt entstanden sein. nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns A 5.5 Plünderung vorzulegen. Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalttätigen A 6.2 Unfallschäden Demonstration oder durch sonstige Handlungen versi- Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall cherte Sachen zerstört werden, bei der die öffentliche Ord- gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer nung (teilweise) zusammenbricht. Gleiches gilt, wenn versi- Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. cherte Sachen bei einer solchen Demonstration bzw. durch Versichert ist darüber hinaus eine solche Handlung abhandenkommen. ▪ das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem A 5.6 Trickdiebstahl Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung, Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen ▪ der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen. Trickdieb- (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Ver- stahl liegt vor, wenn eine Person eine versicherte Person kehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des täuscht, um versicherte Sachen ungehindert an sich neh- Transportmittels zerstört oder beschädigt wird oder in- men zu können. folgedessen abhandenkommt. A 5.7 Ausschlüsse Diebstahl A 6.3 entfällt Kein Versicherungsschutz besteht A 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion ▪ bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen, A 6.5 extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwem- ▪ bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nicht ge- mung, Lawinen, Erdrutsch) mäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war, A 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung ▪ für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn, A 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ab- diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Mona- entwendet, siehe A 1.2.5. ten A 5.8 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach- A 6.8 Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsge- ten? räten A 5.8.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr- A 6.9 Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-span- rad nung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen A 6.10 Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade-gerät wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“ oder Schäden durch Tierbisse an der Verkabelung auf. A 6.11 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zer- Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich störung durch unbekannte Dritte) Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest A 6.12 Ausschlüsse Gefahr Beschädigung Du die Altersklassen aufgeführt: Kein Versicherungsschutz besteht für: Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als ▪ Schäden durch Rost oder Oxidation 12 Monate ▪ Alterung, Materialermüdung und Verschleiß Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als ▪ Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäu- 12 Monate, jedoch jünger fer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Per- als 24 Monate son oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertragli- Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als chen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss 24 Monate, jedoch jünger ▪ Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträch- als 36 Monate tigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung) ▪ Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des An- Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als triebssystems 36 Monate, jedoch jünger ▪ Schäden und Folgeschäden durch nicht fachgerechte Ein- als 48 Monate oder Umbauten Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als ▪ Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße Repa- 48 Monate, jedoch jünger raturen als 60 Monate ▪ Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhnliche Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als Verwendung des Fahrrads, 60 Monate ▪ Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung des Fahrrads ▪ Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätzlich her- Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei- beigeführt haben gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder ▪ Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein [Seite 4] ▪ Aufwendungen für Inspektionen, Wartungs- oder Ser- ▪ Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, vicearbeiten Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie wur- A 6.13 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach- den Schäden verursacht. ten? ▪ Von der versicherten Person wurden vorsätzlich oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sachen her- A 6.13.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr- beigeführt. rad ▪ Für den Transport eines am versicherten Fahrrad befind- Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach lichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Scha- dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen denereignis beschädigt wurde. wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“ ▪ Bei regulärem Service und bei technischen Aktionen auf. oder Rückrufaktionen wurden Schäden verursacht. Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich A 7.4 Geltungsbereich Pannenschutz Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Schaden- Du die Altersklassen aufgeführt: fälle innerhalb der geographischen Grenzen Europas (siehe Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als dazu A 3). 12 Monate A 7.5 Leistungen Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als Liegt ein Versicherungsfall nach A 7.2 vor, hast Du Anspruch 12 Monate, jedoch jünger auf folgende Leistungen: als 24 Monate A 7.5.1 24-Stunden-Schutz Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr versi- 24 Monate, jedoch jünger chert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für Schaden- als 36 Monate sereignisse. Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als A 7.5.2 Pannenhilfe 36 Monate, jedoch jünger als 48 Monate Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A 7.6.1), die Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mit- 48 Monate, jedoch jünger geführten Kleinteilen erfolgen kann. als 60 Monate Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. Kosten Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn hierfür Versiche- 60 Monate rungsschutz nach A 6 besteht. A 7.5.3 Abtransport Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei- Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahrbereit ge- führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein macht werden, übernehmen wir die Kosten für den Ab- Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag transport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Start- für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al- platz der Tagesfahrt, also dem Ort, an dem Du am Tag des tersklasse. Schadeneintritts die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag. begonnen hast. Liegt der Zielort näher als der Startplatz, Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei- übernehmen wir alternativ die Kosten des Abtransports bis nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. zum Zielort. Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Abtransport jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam. des Fahrrads zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt. A7 Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart) Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad- A 7.1 Wartezeit Pannenschutz werkstatt, erfolgt die Übernahme entstehender Kosten für den Abtransport bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6). Für Schäden nach A 7 besteht keine Wartezeit. A 7.5.4 Rücktransport A 7.2 Versicherungsfall Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte Fahr- Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz rad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt (im Inland) der versicherten Person, sofern das versicherte werden kann: Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner- ▪ Beschädigung halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann ▪ Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbereit- und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Be- schaft dadurch aufgehoben wird) trag übersteigen, der am Schadentag in Deutschland für ein ▪ Unfälle nach A 6.2 & Stürze gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden ▪ Reifenpanne muss. ▪ mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmenbruch) Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte ▪ Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicherten Per- Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird son eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht mehr mög- oder wenn die versicherte Person aufgrund einer unfallbe- lich ist dingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung A 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief nicht in der Lage ist, das Fahrrad zum Zielort zu fahren. Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum ver- folgenden Gründen ausfällt: sicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehö- ▪ Die Akkus sind entladen. render Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, ▪ Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann. nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku. ▪ Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenver- A 7.5.4 Weiter- oder Rückfahrt kehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt, Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe von dass die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer 500 € für folgende Fahrten: Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich ge- macht wird. [Seite 5] ▪ die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die A 7.6.4 Unfall Fahrt vom Schadenort zum Zielort, ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das unmittelbar ▪ die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte ▪ die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wie- Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr der fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll. fahrbereit ist. A 7.5.5 Bergung A 7.6.5 Reise Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach einem ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus einem Gewässer herausgezogen und verladen – werden, übernehmen wir A 7.6.6 Wohnort die entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person die Bergung behördlich angewiesen wurde, übernehmen polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält. wir die Kosten in voller Höhe. A8 Allgemeine Obliegenheiten A 7.5.6 Ersatzfahrrad A 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines Er- A 8.1.1 Sicherung gegen Diebstahl satzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit ei- oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, nem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nut- höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage. zung nur kurzfristig unterbrochen wird (z.B. für Pausen, Ein- Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad, sofern käufe). Gleiches gilt, wenn Du das Fahrrad in einem Raum Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Weiter- und Rück- abstellst, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellst fahrt). Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, A 7.5.7 Übernachtungskosten den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das versi- Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich. cherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leistung ist wie Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gel- folgt begrenzt: ten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser. Sie erfüllen ▪ maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Weiter- die Anforderungen an eine ausreichende Diebstahlsiche- und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maximal eine rung nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Sicherungs- Nacht, maßnahme. ▪ maximal 80 € pro Übernachtung. A 8.1.2 Pflege des Fahrrads A 7.5.8 Notfall-Bargeld Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssicheren Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung der Herstel- durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle lervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten bis zu einer regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Höhe von 100 € für Überweisungen und Bargeldauszahlun- Beschädigungen oder gelockerte Teile. gen durch die Hausbank der versicherten Person. A 8.1.3 Codieren des Fahrrads A 7.5.9 Verschrottung Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist uns bei Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland ver- Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versicherte Fahrrad zollt oder verschrottet werden, übernehmen die Kosten keine Rahmennummer hat, musst Du es bei der Polizei, hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahr- zum Einstellort. rad Club e.V. (ADFC) codieren lassen. Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Verlangen vorzulegen. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten des Trans- A 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls portes des Gepäcks übernehmen wir bis zum Wert der A 8.2.1 Anzeige- und Meldepflicht Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sollen, un- nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenste- verzüglich mitteilen. hen. Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die A 7.6 Begriffe durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind, A 7.6.1 Leistungsort sind außerdem unverzüglich der nächsten zuständigen oder ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensortes, die erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßen-verkehrsord- Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege- nung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich er- ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter- reichbar ist. nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns A 7.6.2 Panne vorzulegen. ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am A 8.2.2 Unterlagen versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teiledieb- eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Als Panne gilt auch stahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf eine Entschä- der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems digungsleistung, wenn Du die Rechnungen für das versi- bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad. Bitte be- cherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im achte in den Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erwor- als versichertes Ereignis gelten. bene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. Zusätzlich A 7.6.3 Pannenhilfe ist im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung für das verwendete Fahrradschloss im Original einzu- ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Scha- reichen. den- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfs- fahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt ein- kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen zureichen. Sie muss Angaben zum versicherten Fahrrad Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleis- enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rahmennummer. Bei tung angefordert wurden. Elektronikschäden ist uns ein gesonderter Nachweis über die Ursache des Schadens vorzulegen. [Seite 6] A 8.2.3 Genehmigung von Reparaturkosten A 1.2 inklusive der fest verbundenen und zur Funktion ge- Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Be- hörenden Teile. trag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. Das beschädigte (auch Akkus) erstatten wir die Kosten für Ersatzteile und Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zu einer Repa- den Arbeitslohn, um das Fahrrad wieder funktionstüchtig raturfreigabe durch Dich aufzubewahren. zu machen – jedoch maximal bis zur vereinbarten Versiche- A 8.2.4 Auskunftspflicht rungssumme. Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.B. A 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versiche- A 9.3.1 Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Re- rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor- paratur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und derlich ist. Zudem musst Du uns gestatten, die Ursache und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versi- Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungs- cherungssumme. pflicht zu untersuchen. A 9.3.2 Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwendigen A 8.2.5 Schadenminderungspflicht schadenbedingten Reparaturen selbst vornimmst und nicht Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten ent- durch eine Fachwerkstatt, hast Du nur Anspruch auf Ent- stehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer schadenbe- schädigung, wenn dingten Reparatur keine Leistungen beauftragst, die im ▪ die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde Rahmen einer Wartung durchzuführen sind. und Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Aufwendun- ▪ ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wurden gen oder Maßnahmen und besteht kein akuter Handlungs- und bedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir hier eine Entschei- ▪ ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch dung über die Kostenübernahme treffen können. uns die sachgemäße Reparatur bestätigt. A 8.2.6 Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträgen) A 9.4 Verzicht auf Reparatur Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus ande- Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwen- ren Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, ge- digen Reparaturen nicht vorgenommen, hast Du Anspruch hen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge eben- Du uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegst. falls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schaden- Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informationen bedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschä- (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige Versiche- den bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange- rungsnummer) zur Verfügung zu stellen und uns wahrheits- rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet. gemäße Angaben zu einem Entschädigungsanspruch aus anderen Versicherungsverträgen zu bestätigen. A 9.5 Entschädigung bei einem Totalschaden oder Verlust A 8.3 Folgen bei Obliegenheitsverletzung A 9.5.1 Bei einem Totalschaden ersetzen wir die Kosten für ein neu- wertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad glei- Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 vorsätz- chen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhält- lich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. lich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo- Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungs- das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. summe. Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen wir ge- A 9.6 Verzicht auf Ersatz mäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Ent- wirksam, sobald Du sie erhältst. wendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versi- dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. cherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). Mit Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der zunehmendem Alter des Fahrrads vermindert sich der Zeit- Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung wert. Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt: des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den 1. 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Schadeneintritt bis zu 12 Monate ist; A9 Leistungsumfang 2. 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei A 9.1 Maximale Entschädigungshöhe Schadeneintritt bis zu 24 Monate ist; Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der im Ver- 3. 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei sicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. Die Schadeneintritt bis zu 72 Monate ist; Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des 4. 25 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Ver- Schadeneintritt älter als 72 Monate ist. günstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Bei gebrauch- ten Rädern entspricht die Versicherungssumme dem Kauf- Die Versicherungssumme entspricht dem Händlerverkaufs- preis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die preis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 explizit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden angegeben werden, sind separat zu entschädigen. Teile. Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgrenzen sind Das Alter des versicherten Fahrrads berechnen wir tagge- zu beachten. nau ab dem Kaufdatum bis zum Zeitpunkt des Schadens. A 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versi- Teilediebstahl cherten Fahrrads übersteigt (sog. Neuwertanteil), kannst Du nur dann von uns verlangen, wenn Du innerhalb von 12 Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Be- Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellst, schaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu- dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versi- wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein ange- cherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekom- gebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich aus dem men ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads gemäß ist durch geeignete Belege nachzuweisen. In diesem Fall [Seite 7] richtet sich die Entschädigung nach den Regelungen zur Wiederbeschaffung gemäß A 9.2 bzw. A 9.5. A 9.7 Nachweispflicht Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung (Repara- tur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns die entspre- chenden Kosten durch geeignete Belege nachweist (Repa- raturrechnungen, Original-Kaufbelege für Ersatzteile oder ein neu angeschafftes Fahrrad). A 9.8 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tatsäch- lich angefallen ist. Du hast die angefallene Umsatzsteuer durch Vorlage einer Reparaturrechnung oder einer Rech- nung für die Ersatzbeschaffung nachzuweisen. A 9.9 Unterversicherung Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen Unter- versicherung nach § 75 VVG. A 9.10 Selbstbeteiligung Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein ver- einbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall abgezogen. A 10 Was sind die Grundlagen der Anpassung des Beitrages? A 10.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Berech- nungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Verwaltung) für eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versiche- rungstechnik. Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarifmerk- malen, die sich aus unserem Tarif ergeben. Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Bestim- mung des versicherten Risikos im Rahmen der Antragsauf- nahme abfragen und im Versicherungsschein dokumentie- ren. A 10.2 Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalkulierten Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen und erwarte- ten künftigen Entwicklung (Kosten für Vertrieb und Verwal- tung, sowie den Schadenbedarf) mit den tatsächlich beo- bachteten Werten übereinstimmen. A 10.2.1 Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlänge- rungszeitraumes anpassen. Soweit wir von unserer Mög- lichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen, können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils vorgetragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung berücksichtigt werden. Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, verpflichten wir uns, Deinen Beitrag zu Beginn des nächsten Vertragsverlän- gerungszeitraumes anzupassen. A 10.2.2 Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Vertrag ei- nen höheren Beitrag zu verlangen als für neu abzuschlie- ßende Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsschutz. A 10.3 Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Vertragsver- längerungszeitraumes wirksam. Dabei sind wir verpflichtet, Dich spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirk- samwerdens in Textform über die Anpassung zu informie- ren, sofern wir Deinen Beitrag erhöhen. In unserer Mittei- lung weisen wir Dich auf den Unterschied zwischen Deinem alten und neuen Beitrag hin. Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Optional kannst Du auch eine Umstellung des Vertrages be- antragen (z.B. Herausnahme eines Bausteins). [Seite 8] Teil B B 1.4.2 Verzug und Schadensersatz B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspä- tete Zahlung zu vertreten hast. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande- Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. nen Schadens zu verlangen. B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode B 1.4.3 Mahnung B 1.2.1 Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi- zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah- (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo- res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. entrichtet werden. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche- ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos- rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen Höhe zu entrichten hast. (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen. B 1.2.2 Versicherungsperiode B 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs- nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs- Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich- periode der vereinbarten Vertragsdauer tung zur Leistung frei. B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäte- B 1.4.5 Kündigung nach Mahnung ter Zahlung oder Nichtzahlung Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver- B 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi- Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung Widerrufrechts. wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus- vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag un- drücklich hinzuweisen. verzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. B 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be- Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner- stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. nachdem die Zahlung veranlasst ist. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor- Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei- getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma- nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird. lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver- Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung sicherungsscheins zu zahlen. bestehen. B 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug B 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B 1.5.1 Deine Pflichten B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. nicht zu vertreten hast. Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir B 1.3.3 Leistungsfreiheit nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail zeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leis- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem tung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich durch Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be- eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder rechtigten Einziehung nicht widersprichst. Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Bei- B 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug trags aufmerksam gemacht haben. Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht- trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen zahlung zu vertreten hast. werden können, sind wir berechtigt, das SEPA- Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu B 1.4 Folgebeitrag kündigen. B 1.4.1 Fälligkeit Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be- verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit- Beiträge selbst zu übermitteln. raums fällig. Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug dür- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi- fen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stellen. cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver- Zeitpunkt erfolgt. einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah- lung verlangen. [Seite 9] B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 2.1.4 Wegfall des versicherten Interesses B 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi- Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der- cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir dem der Versicherungsschutz bestanden hat. vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen. B 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An- B 2.1.5 Versicherungsjahr fechtung und fehlendem versicherten Interesse Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum B 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi- jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche- derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat- rungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und weils ganze Jahre. den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und Du zuge- B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Wi- B 2.2.1 Kündigungsrecht derrufsfrist beginnt. Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten ▪ von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast. wurde, ▪ wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge- B 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei- lehnt haben, oder gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns ▪ Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch gericht- der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. lich zugestellt wird. B 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung ▪ Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage B 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche- zugegangen sein. rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag B 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi- Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündi- zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt ha- gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum ben. Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. B 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn Dein Kündigungsrecht gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unbe- das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht rührt. besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, B 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver- Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr bei Dir wirksam. verlangen. B3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver- B 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor- B 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer- teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die- hebliche Umstände sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt- Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen nis erlangen. wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht B 2.1.1 Vertragsdauer gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe- Textform stellen. nen Zeitraum abgeschlossen. Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich B 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän- B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertre- gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von ters als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berück- Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird. sichtigen. Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt, Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor- weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru- gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge- fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder schäftsgebühr zu. grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. B 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für B 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege- B 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündigungs- schreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss in Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, kön- Textform erfolgen. nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts be- steht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. B 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist, B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we- der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast. B 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Kündigung bedarf. [Seite 10] Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge- B 3.2 Gefahrerhöhung schlossen hätten. B 3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür- B 3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungs- Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch falles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die unge- für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursäch- rechtfertigte Inanspruchnahme unserer Versicherung lich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versiche- wahrscheinlicher wird. rungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast. B 3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand än- B 3.1.2.2 Kündigung dert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben. Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 B 3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den kündigen. Umständen als mitversichert gelten soll. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach- B 3.2.2 Deine Pflichten weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an- gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun- B 3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich gen geschlossen hätten. ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme durch einen Dritten B 3.1.2.3 Vertragsänderung gestatten werden. Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht B 3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zu- vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder ge- angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen stattet wurde, so musst Du uns diese unverzüglich anzei- Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin- gen. gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand- teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung B 3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragser- werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi- klärung unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt, cherungsperiode Vertragsbestandteil. musst Du uns unverzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für B 3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du den Ver- B 3.2.3.1 Kündigungsrecht trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können wir lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mittei- den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung lung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzuweisen. vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvor- B 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu be- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- weisen. änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge- wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2 können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver-trag unter Ein- Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo- haltung einer Frist von einem Monat kündigen. natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der B 3.2.3.2 Vertragsänderung Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Ge- begründen. fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent- sprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absiche- B 3.1.4 Unsere Hinweispflicht rung der erhöhten Gefahr ausschließen. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch eine ge- mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung der er- sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf höhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb ei- die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal- haben. tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Dich B 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün- B 3.2.4 Erlöschen unserer Rechte digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig- nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines keit der Anzeige kannten. Monats ab unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung aus- B 3.1.6 Anfechtung geübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an- der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. zufechten, bleibt bestehen. B 3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung B 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte B 3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver- so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hast. Verletzt Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versiche- Du diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das Nichtvorlie- oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt gen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. wurde. B 3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hast. Hast Du [Seite 11] Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2 dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt beste- möglich ist. hen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu B 3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be- kannt war. B 3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder B 3.3.2 vor- sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. B 3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder B 3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündi- nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir gung nicht erfolgt war oder Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Ge- oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent- B 3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, sprechend erhöhten Beitrag verlangen. dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. B 3.3 Deine Obliegenheiten Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung B 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den B 3.3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti- gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast. gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung B4 Weitere Regelungen der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als B 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung besonders gefahrdrohend. B 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in B 3.3.1.2 Rechtsfolgen mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen- B 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats, später geschlossenen Vertrags verlangen. nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, B 4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner- den Vertrag fristlos kündigen. halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe- Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, verletzt hast. mit der sie verlangt wird, uns zugeht. B 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls B 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol- B 4.2.1 Form, zuständige Stelle gende Obliegenheiten zu erfüllen: Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den B 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde- Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen- rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei- über uns erfolgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei- abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal- dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter- tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be- schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege- messen zu handeln. lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen B 3.3.2.2 Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt: bleiben bestehen. Du hast B 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kennt- Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht mitge- nis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen- telefonisch – anzuzeigen, über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigen- gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan- tum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Dei- c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der ab- nes Namens. handen gekommenen Sachen einzureichen, B 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters d) sind Veränderungen unumgänglich, das Schadenbild B 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden: nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir abge- uns aufzubewahren, gebene Erklärungen entgegen zu nehmen betreffend e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Text- (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche- form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur rungsvertrags, Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ- unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Un- lich dessen Beendigung, tersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat- Vertrags und während des Versicherungsverhältnis- ten, ses. f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Be- B 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden: schaffung Dir zugemutet werden kann. Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns aus- g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln. anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm [Seite 12] B 4.3.3 Zahlungen an uns keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlungen schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermitt- der europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- lung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an land entgegenstehen. uns leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst Du Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschränkung onen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge gro- Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit ber Fahrlässigkeit nicht kanntest. dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften B 4.4 Verjährung entgegenstehen. Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren B 4.8 Überversicherung in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versi- Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du von cherten Interesses erheblich, so können sowohl wir als dem Anspruch und von unserer Leistungspflicht Kenntnis auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der Überversiche- erlangst. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kennt- rung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung her- nis gleich. abgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an- für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den wir gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit- berechnet hätten, wenn der Vertrag von vornherein mit raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung bei Dir als Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen, Anspruchsteller nicht mit. Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver- Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei- schaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit be- gründenden Umständen Kenntnis erlangen. B 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung B 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung B 4.9.1 Rechte aus dem Vertrag Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose alternative Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anlie- Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im eigenen gen an den Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag Versicherungsombudsmann e.V. steht nur Dir als Versicherungsnehmer und nicht auch dem Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versi- Versicherungsschein besitzt. cherungsombudsmann.de B 4.9.2 Zahlung der Entschädigung Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler B 4.9.2.1 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs- Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustim- vorschlag unterbreiten. mung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu Entschädigung nur mit Deiner Zustimmung verlangen. einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine B 4.9.2.2 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Empfeh- Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rech- lung aus, die bis 10.000 € für uns bindend ist. nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg zu berücksichtigen. zu den Gerichten offen. Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des B 4.5.2 Versicherungsaufsicht Versicherten umfasst, musst Du für Dein Interesse das Ver- halten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten lassen, wenn der Versicherte Dein Repräsentant ist. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kannst Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht B 4.9.2.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn wenden: der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versiche- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war. Sektor Versicherungsaufsicht B 4.9.2.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten ge- E-Mail: poststelle@bafin.de schlossen und uns nicht darüber informiert hast. Tel.: 0228 410 80, Fax: 0228 410 815 50 B 4.10 Aufwendungsersatz Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- B 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Scha- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. dens B 4.5.3 Gerichtsstand B 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Abwendung und Minderung des Schadens für notwendig Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt gehalten hast oder die Du auf unsere Weisung veranlasst oder Geschäftssitz hast. ▪ ins Ausland verlegt wurde oder B 4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevor- ▪ nicht bekannt ist, stehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen Ge- Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten wir nur dann richt verklagen. Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli- B 4.6 Anzuwendendes Recht chen, objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismä- ßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf un- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. sere Weisung hin erfolgten. B 4.7 Embargobestimmung B 4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 und gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem [Seite 13] B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch nicht, so- Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzun- weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden gen des Satzes 1 als bewiesen. sind. B 4.13 Repräsentanten B 4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschä- Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Reprä- digung betragen zusammen höchstens die Versicherungs- sentanten, z.B. einem von Dir beauftragten Versicherungs- summe je vereinbarter Position, dies gilt jedoch nicht, so- vertreter, zurechnen lassen. weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden sind. B 4.10.1.5 Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen. B 4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistun- gen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind. B 4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens B 4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten wa- ren. Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung von uns aufgefordert wurde. B 4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend kürzen. B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen B 4.11.1 Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend ge- macht werden. Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebst, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur- sacht. B 4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung die- ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel- tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durch- setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu- wirken. Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leis- tung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen kei- nen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir be- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B 4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver- sicherungsfalles B 4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Scha- dens als bewiesen. B 4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. B 4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflichtet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder
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