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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz Bike | Seite 1
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davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die
weibliche Form gemeint.
§ 1 Versicherte Sachen a) Ausfall des versicherten Fahrrads/E-Bikes/ (2) Die jeweilige Entschädigungsleistung des
(1) Versichert sind die jeweiligen im Versicherungs- Pedelecs (das Fahrrad/Fahrrad/E-Bike/Pede- Versicherers besteht bei Fahrrad/E-Bike/Pede-
antrag genannten Sachen zur privaten und lec kann nicht mehr genutzt werden) während lec-Defekt in der Übernahme der Kosten für die
beruflichen (z. B. im Rahmen eines freien Berufes einer Ausfahrt durch: Wiederinstandsetzung oder Erneuerung (in glei-
wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung. • Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads/ cher Art und Güte) der beschädigten Bauteile
E-Bikes/Pedelecs; bzw. des beschädigten Akkus sowie der Kosten
(2) Kombiteile, Zubehör und nachgerüstete Teile • Ausfall des Motors/der Motorunterstützung für Arbeitslohn (Reparaturkosten). Ist der Versi-
sind nur dann Gegenstand der Versicherung, aufgrund eines Defektes; cherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt,
wenn dies besonders vereinbart ist. Versichert • Mechanischer Mangel durch Ketten- oder werden die Reparaturkosten als Nettobetrag
sind darüber hinaus die bei Übergabe des Fahr- Rahmenbruch; ohne Umsatzsteuer ersetzt.
rads/E-Bikes/Pedelecs fest mit dem Fahrrad/ • Reifenpanne
E-Bike/Pedelec verbundenen Teile (z. B. Lampen, • Unfall/Sturz (3) Der Versicherungsnehmer hat das Recht, statt
Lenker, Sattel), die für den Betrieb des Fahrrads/ der Reparaturkosten eine Kostenbeteiligung für
E-Bikes/Pedelecs notwendig sind und die dazu- b) Verletzung des Versicherungsnehmers während ein Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec der gleichen
gehörenden Sicherheitsschlösser. Teile, die mit- der Fahrt (z. B. durch einen Sturz), wodurch er Art in Höhe des Zeitwertes zu fordern, sofern die
tels Schnellspanner befestigt bzw. mit dem körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt Reparatur wirtschaftlich oder tatsächlich
Fahrrad/E-Bike/Pedelec fest verschraubt wur- fortzusetzen. unmöglich ist (Totalschaden). Ein wirtschaftlicher
den, gelten als fest mit dem Fahrrad/E-Bike/ Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten
Pedelec verbunden. Teile, die gesteckt, geklemmt Ein eigener Anspruch der mitreisenden Person den Zeitwert der versicherten Sache im Zeitpunkt
oder angebunden werden sowie loses Zubehör besteht nicht. Kein Fall des Pick-up-Service sind des Schadenfalles übersteigen.
(z. B. Luftpumpe, Satteltasche) gelten nicht als z. B. schlechtes Wetter, ein nicht hinreichend auf-
fest mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbunden. geladener Akku des E-Bikes/Pedelecs oder die (4) Bei Diebstahl versicherter neuer Fahrräder/
Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondi- E-Bikes/Pedelecs leistet der Versicherer Ersatz in
(3) Nicht Vertragsgegenstand sind: tion des Versicherungsnehmers. Form eines Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs der glei-
a) Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs, die gewerblich chen Art, das von einem Fachhändler übergeben
genutzt werden, und zulassungspflichtige (4) Der Versicherer gewährt Akkuschutz gemäß wird. Bei Diebstahl versicherter gebrauchter
Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs. Eine gewerbliche nachfolgender Regelung. Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs leistet der Versiche-
Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützen- rer eine Kostenbeteiligung in Höhe des Zeitwerts
den Fahrrad/E-Bike/Pedelec Geld verdient Akkuschutz (nur für E-Bikes/Pedelecs) (maximal bis zur Höhe des Versicherungswerts)
wird (z. B. durch Vermietung) oder eine über- (5) Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von für ein Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec. Bei Dieb-
durchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Paket- Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung stahl fest mit der versicherten Sache verbundener
dienst, Lieferservice). eintretenden Zerstörung oder Beschädigung des Teile und bei Vandalismus leistet der Versicherer
b) S-Pedelecs sowie neue und gebrauchte Elek- Akkus der versicherten Sache erforderlich wer- die Beschaffungskosten für die zu ersetzenden
trofahrräder, wie z. B. Fahrräder/E-Bikes/Pede- den, durch: Teile. Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerab-
lecs mit einem Kaufpreis inklusive Schloss von a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. zugsberechtigt, wird die Diebstahl-Entschädi-
mehr als 15.000 Euro. Bei gebraucht gekauften Monat nach Vertragsbeginn oder Austausch gung als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ersetzt.
Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs gilt der Kauf- des Akkus)
preis des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs inkl. b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfeh- (5) Der Versicherer ist berechtigt, aber nicht ver-
Schloss als Bezugsgröße. Bei bereits im Haus- ler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleis- pflichtet, nach geleisteter Diebstahl-Entschädi-
halt vorhandenen gebrauchten Fahrrädern/ tung gung die wieder aufgefundene Sache zu
E-Bikes/Pedelecs gilt der durch den Fach- c) Unsachgemäße Handhabung übernehmen.
händler für linexo by WERTGARANTIE festge- d) Feuchtigkeit
legte Wert (Versicherungswert). Im separaten e) Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspan- (6) Der Versicherungsnehmer hat die vom Versi-
Akkuschutz muss der zu versichernde Akku neu nung, Induktion). cherer zugesagte Kostenbeteiligung für ein
sein (nicht älter als 6 Monate). Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec vollständig zum
Für den Akku übernimmt der Versicherer die Kos- Ankauf eines Ersatz-Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden ten des Austauschs, wenn dieser aus den vorge- der gleichen Art zu verwenden.
Das im Versicherungsvertrag gewählte Risiko wird nannten Gründen nur noch höchstens 60 Prozent
im Einzelnen wie folgt und wie im Versicherungs- der vom Hersteller angegebenen Leistungska- (7) Im Fall eines Pick-up-Service leistet der Versiche-
schein vereinbart bestimmt: pazität erbringt. rer im Rahmen des bestehenden Versicherungs-
schutzes Ersatz für Kosten, die entstehen durch:
Komplettschutz Bike (6) Versicherungsschutz besteht nicht für Schä- • Pannenhilfe, wenn dadurch die Weiterfahrt
(1) Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von den, die bei Vertragsschluss bereits bestanden; möglich ist;
Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung die vorsätzlich herbeigeführt wurden; die nicht • Rücktransport des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs
eintretenden Zerstörung oder Beschädigung der die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie ins- sowie Rückbeförderung des Versicherungsneh-
versicherten Sache bzw. deren Bauteile erforder- besondere Schrammen und Schäden an der mers und ggf. des Mitreisenden vom Pannenort/
lich werden, durch: Lackierung; die unter die Gewährleistung des Unfallort zum Startort der Tagesfahrt oder ggf.
a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Fachhändlers oder die Garantie des Herstellers zum Fachhandelspartner des Versicherers,
Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte fallen; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe soweit der Kunde dies wünscht und hierdurch
Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs) nicht autorisierter Stellen; durch nachträgliche keine Mehrkosten für den Versicherer entstehen.
b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler Veränderungen/technische Umbauten; durch
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung Manipulation des Motorsystems; durch nicht (8) Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als
c) Unsachgemäße Handhabung bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch bestim- vereinbart, d. h. anderweitige Garantien der Her-
d) Unfall mungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. steller, bestehende Versicherungen sowie sämtli-
e) Fall, Sturz Rohrbruch); die bei der Teilnahme an Sportver- che sonstige Haftungen oder vertragliche
f) Vandalismus anstaltungen, Trainings und Wettkämpfen ent- Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu belasten.
g) Feuchtigkeit steh en; durch I n s p e k t i o n / Wa r t u n g ,
h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs: Software-Updates oder Systeme instellungen; (9) Der Versicherer kann bei der Gestaltung der
Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspan- durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse Verträge Selbstbeteiligungen, Schadensstaffe-
nung, Induktion) jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie lungen und Wartungspauschalen vorsehen.
Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B.
(2) Bei Diebstahl (im Folgenden Diebstahl, Raub und Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, § 4 Obliegenheiten
Einbruchdiebstahl gemeinsam als Diebstahl Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- Vor Eintritt des Versicherungsfalls
bezeichnet) leistet der Versicherer Ersatz für die oder Bahnkatastrophen); höhere Gewalt. Versi- (1) Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad/
versicherte Sache bzw. bei Teilediebstahl für fest cherungsschutz besteht ebenfalls nicht aufgrund E-Bike/Pedelec mit dem im Antrag angegebenen
mit der Sache verbundene Teile, soweit die Sache von Herstellerempfehlungen oder Empfehlungen Schloss zum Schutz gegen Diebstahl an einen
mit einem im Versicherungsantrag durch den Ver- Dritter zu einem vorsorglichen Austausch des ver- ortsfesten Gegenstand anzuschließen. Das
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sicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten sicherten Gegenstandes, ohne das tatsächlich Anschließen an einen ortsfesten Gegenstand
Gegenstand angeschlossen wurde (z. B. fest im ein versicherter Schaden vorliegt. verhindert das Wegtragen des einfach gesicher-
Boden verankerte Fahrradständer, Laternen oder ten Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs (mit dem im
Autofahrradträger). Näheres ist den Obliegenheiten § 3 Leistungsumfang Antrag genannten Schloss und Rahmenschloss,
vor Eintritt des Versicherungsfalls zu entnehmen. (1) Die jeweilige Entschädigungsleistung ist auf wenn vorhanden) durch unbefugte Dritte. Wenn
den im Versicherungsantrag ausgewiesenen das Fahrrad/E-Bike/Pedelec in einem verschließ-
(3) Im Rahmen des Pick-up-Service sind der Ver- Kaufpreis/Versicherungswert (inkl. Schloss) der baren eigenen Raum untergebracht wird, genügt
sicherungsnehmer und eine weitere mitreisende versicherten Sache begrenzt, besteht jedoch pro die Sicherung mit dem im Antrag angegeben
Person ab einer Entfernung von 3 km zum Wohn- Schadenfall maximal in Höhe des im Versiche- Schloss und dem Rahmenschloss (wenn zusätzlich
ort oder Tagesausgangspunkt der Tour versichert rungsschein genannten Höchstentschädigungs- vorhanden). Gemeinschaftskeller, Gemein-
bei: betrags. schaftsgaragen, Carports, Tiefgaragen, Gemein-
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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz Bike | Seite 2
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schaftsräume, durch Dritte einsehbare oder ohne Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Ver-
Schlüssel betretbare Räume, Innenhöfe, Gärten schuldens des Versicherungsnehmers entspricht. § 8 Beginn und Ende von Vertrag und Haftung
mit Umzäunungen und abschließbaren Tor gelten (1) Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem
nicht als verschließbarer eigener Raum. 9.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Versicherungsschein genannten Datum, wenn der
Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Aus- Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen
Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
(2) Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer Versicherer nur dann vollständig oder teilweise
einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer (2) Vertrag und Haftung enden mit dem verein-
innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform anzu- durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die- barten Zeitpunkt.
zeigen. Bei einem E-Bike-/Pedelec-Defekt ist se Rechtsfolge hingewiesen hat.
zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerk- (3) Versicherungsverträge von mindestens ein-
statt einzureichen. Daraus müssen Ursache, Art und 9.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, jähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr,
Umfang der notwendigen Reparatur im Einzelnen wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf
ersichtlich sein. Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt in Textform gekündigt werden.
Vandalismus ist innerhalb dieses Zeitraums zusätz- hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsneh-
lich der Nachweis über die Stellung der Strafanzei- mer nachweist, dass die Verletzung der Oblie- (4) Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad/
ge bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teilediebstahl genheit weder für den Eintritt oder die E-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-
zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Dieb- Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Fahrrad/E-Bike/Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit
stahlbericht und bei Unfall ein Unfallbericht einzu- Feststellung oder den Umfang der dem Versiche- beträgt hiernach ein Jahr. Die Prämie berechnet
reichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw. rer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt sich nach dem Tarif für die neue Sache. Für eine
Berichten ist jeweils die Rahmennummer des ver- nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Oblie- Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschä-
sicherten Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs und gege- genheit arglistig verletzt hat. den notwendig wird, beginnt für Akkus eine neue
benenfalls die Akku-Seriennummer anzugeben. Der 12-monatige Wartezeit am 1. des auf den Auszah-
Versicherer kann vom Versicherungsnehmer Händ- § 5 Versicherungsort lungstag folgenden Monats. Die Wartezeit von
lerbelege (wie Anschaffungsrechnung, Zeitwertbe- Die Versicherung gilt in Deutschland, sowie – mit 12 Monaten beginnt für Akkus zudem bei jeglichem
urteilungen etc.) sowie Fotos vom Schaden am Ausnahme des Pick-up-Service – bei vorüberge- Austausch des Akkus zum zuvor benannten Zeit-
Fahrrad/E-Bike/Pedelec bzw. Schadenort verlan- henden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt punkt.
gen. Darüber hinaus kann der Versicherer vom Ver- ausschließlich im geographischen Europa.
sicherungsnehmer verlangen, sich beim örtlichen (5) Veräußert der Versicherungsnehmer die versi-
Fundbüro zu erkundigen, ob das gestohlene Fahr- § 6 Prämie cherte Sache, ohne die Weiterführung des Ver-
rad/E-Bike/Pedelec wieder aufgefunden wurde (1) Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahres- sicherungsvertrags durch den Erwerber und
und einen entsprechenden Beleg vorzulegen. prämie (Beitrag) am 1. des auf die Antragstellung dessen Anschrift mitzuteilen, so geht der Versi-
folgenden Monats zu zahlen; Folgeprämien cherer von der sofortigen Kündigung des Vertrags
(3) Innerhalb von 1 Monat nach der Zusage einer am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungs- für die versicherte Sache durch den Erwerber aus.
Entschädigungsleistung für ein Ersatz-Fahrrad/E- jahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zah-
Bike/Pedelec durch den Versicherer hat der Ver- lung der ersten Prämie bzw. einmaligen Prämie § 9 Schlussbestimmungen
sicherungsnehmer eine Kopie der Originalrech- oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben (1) Es besteht – unbeschadet der übrigen Ver-
n u n g d e s a l s Ersatz a n g e sc h af f te n sich aus § 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. Ist tragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur,
Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs mit Daten zum Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende soweit und solange dem keine auf die Vertrags-
Fahrrad/E-Bike/Pedelec sowie Schloss an den Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Han-
Versicherer in Textform zu übermitteln. der Versicherungsnehmer in Verzug gerät. dels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
Europäischen Union oder der Bundesrepublik
(4) Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang (2) Erfolgt die Prämienzahlung per SEPA-Last- Deutschland entgegenstehen.
der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prü- schriftverfahren, wird die Abbuchung vom Konto
fungen vornehmen und bei vorhandenem Leistungs spätestens 5 Tage vorher angekündigt. Bei wie- (2) Soweit nicht in den Versicherungsbedingun-
anspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger derkehrenden Beitragseinzügen in gleicher Höhe gen Abweichendes bestimmt ist, gelten die
Tage die jeweilige Entschädigungsleistung zusagen. erfolgt die Ankündigung einmalig vor dem erst- gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Neben
Der Versicherer kann ohne vorhergegangene Einrei- maligen Einzug. abreden bestehen nicht.
chung eines Kostenvoranschlages entscheiden und
eine Leistung erbringen. § 7 Anpassung der Beiträge (3) Anzeigen und Erklärungen des Versicherungs-
(1) Die Prämie je Tarif wird unter Berücksichtigung der nehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt
(5) Bei Austausch des im Versicherungsvertrag in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers nie- – telefonisch oder in Textform an den Versicherer
benannten Schlosses oder Akkus, hat der Versi- dergelegten Prämienfaktoren (z. B. Schadenauf- zu richten.
cherungsnehmer die Daten des neuen Schlosses wand und -häufigkeit, Verwaltungskostenaufwand,
bzw. Akkus inkl. der neuen Akku-Seriennummer Bestandszusammensetzung, Stornoquote) für eine (4) Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3
unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werk- ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines
tagen nach Austausch, in Textform mitzuteilen. Tarifes (Bestandsgruppe) unter Beachtung aner- Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des
kannter Grundsätze der Versicherungsmathematik Versicherers in Textform gehemmt.
(6) Nach durchgeführter Reparatur ist die Repa- und -technik ermittelt. Es können auch statistische
raturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten Erkenntnisse des Gesamtverbandes der deutschen (5) Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht
und die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen Versicherungswirtschaft e. V. zur treuhänderischen seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer
sind, innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlun- an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus
einzureichen. Die Sache ist jeweils zur Besichti- gen aller Versicherer herangezogen werden. dem Versicherungsvertrag oder der Versiche-
gung durch einen Sachverständigen auf die Dau- rungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohn-
er von 1 Monat ab Einreichung der Rechnung zur (2) Ergibt eine Neukalkulation im Vergleich zum Vor- sitz des Versicherungsnehmers zuständig.
Verfügung zu halten. jahr einen um mindestens 5 % vom bisherigen Tarif- (6) Es gilt deutsches Recht.
beitrag abweichenden Wert, so ist der Versicherer
(7) Der Versicherungsnehmer ist im Fall eines Pick- berechtigt, die Prämie je Tarif um den Differenzbe-
up-Service verpflichtet, diesen durch einen vom trag zu erhöhen bzw. verpflichtet, sie um die Diffe-
Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen renz zu senken. Der Versicherer kann die Prämie je
und durchführen zu lassen. Sofern der Versiche- Tarif einmal pro Versicherungsjahr ändern.
rungsnehmer dies wünscht, wird der Versicherer
bei bestehendem Versicherungsschutz namens (3) Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum
und mit Vollmacht des Versicherungsnehmers den Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge mit glei- linexo by WERTGARANTIE
vom Versicherer autorisierten Partner mit dem chen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsum- linexo ist eine eingetragene Marke
Pick-up-Service beauftragen. fang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen. der WERTGARANTIE SE
GU WG LX DE KS BIKE 0724
(8) Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des (4) Die Prämienanpassung wird dem Versiche- Postfach 64 29 | 30064 Hannover
Versicherers zur Schadenabwendung/-minde- rungsnehmer mitgeteilt. Breite Straße 8 | 30159 Hannover
rung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen. Tel. 0511 71280-866
(5) Bei Erhöhung der Prämie kann der E-Mail: team@linexo.com
(9) Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung Versicherungsn ehmer den Versicherungsver- www.linexo.com
9.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Oblie- trag/Tarif kündigen.
genheit vor, und/oder nach Eintritt des Versiche- Vorstand: Patrick Döring (Vorsitzender),
rungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von (6) Bei der Prämienerhöhung können Gruppen von Udo Buermeyer, Susann Richter, Konrad Leh-
der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr- Versicherungsnehmern, bei denen gemeinsame mann
lässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Ver- Merkmale gegeben sind, teilweise oder gänzlich Aufsichtsratsvorsitzender: Thomas Schröder
sicherer berechtigt, seine Leistung in dem ausgenommen werden. Amtsgericht Hannover HR B 208988
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Widerrufsbelehrung
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Abschnitt 1 Abschnitt 2
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen
Widerrufsrecht werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
• der Versicherungsschein, die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
• die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen zugehörige Registernummer;
Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
Tarifbestimmungen, Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver-
• diese Belehrung, sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Ver-
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen tretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-
jeweils in Textform zugegangen sind. bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho-
benen und deutlich gestalteten Form;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent-
schädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind
anzugeben;
5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche-
linexo by WERTGARANTIE rers;
WERTGARANTIE SE 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Breite Str. 8 sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuwei-
30159 Hannover sen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
E-Mail: team@linexo.com Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Widerrufsfolgen Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere
der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs zur Zahlungsweise der Prämien;
entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Infor-
dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. mationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote,
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent- insbesondere hinsichtlich des Preises;
fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere
sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Versicherer hat zurück- über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag
des Widerrufs, zu erstatten. gebunden sein soll;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszuge- ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
ben sind. über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu
zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags-
Besondere Hinweise bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen
Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt und deutlich gestalteten Form;
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den
vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwai-
ger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-
rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer her-
vorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ver-
sicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
Versicherungsvertrages zugrunde legt;
14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem
Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit
Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
WG DE Widerrufsbelehrung 1221
Vertrages zu führen;
16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschrei-
ten, hiervon unberührt bleibt;
17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Reparaturkostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
WERTGARANTIE SE Produkt: Komplettschutz Bike 0724
Deutschland
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein und dem Versicherungsantrag.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Reparaturkostenversicherung inklusive Diebstahlschutz, Pick-up-Service und – auch separat abschließbarem – Akku-
schutz. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Diebstahls (umfasst auch Raub und Einbruch-
diebstahl) der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Was ist versichert Was ist nicht versichert?
✓ Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag ✗ Wartung, Inspektion, Software-Update,
genannte neue bzw. gebrauchte Fahrrad/E-Bike/Pedelec Systemeinstellungen
zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen eines freien ✗ Neue und gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs mit
Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über
einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss bis 15.000 Euro
15.000 Euro. Zudem besteht die Möglichkeit einen separaten ✗ Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs, die gewerblich genutzt
Akkuschutz zum Schutz eines neuen Akkus (nicht älter als 6 werden
Monate) abzuschließen. ✗ S-Pedelecs
Versicherte Gefahren und Schäden
Komplettschutz Bike
✓ Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat bei ge- Gibt es Deckungsbeschränkungen?
brauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs)
✓ Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler Voraussetzungen bei Diebstahlleistung
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung ! Das Fahrrad/E-Bike/Pedelec ist mit einem durch den
✓ Unsachgemäße Handhabung Versicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Ge-
✓ Unfall genstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit
✓ Fall, Sturz einem Mindestkaufpreis von 29 Euro. Bei einem Kaufpreis/
✓ Vandalismus Versicherungswert des Fahrrads/E-Bikes/
✓ Feuchtigkeit Pedelecs von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis mindes-
✓ Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Teilediebstahl tens 49 Euro betragen.
✓ Pick-up-Service
Pick-up-Service
Zusätzliche Leistungen nur bei E-Bikes/Pedelecs ! Der Pick-up-Service gilt ab einer Entfernung von 3 km zum
✓ Elektronikschäden Wohnort oder Tagesausgangspunkt der Tour. Kein Fall
✓ Akkuschutz des Pick-up-Service sind z. B. schlechtes Wetter, ein nicht
hinreichend aufgeladener Akku des E-Bikes/Pedelecs oder
Separat abschließbarer Akkuschutz (nur bei E-Bikes/Pedelecs) die Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondition des
✓ Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Versicherungsnehmers.
Vertragsbeginn und nach Austausch eines Akkus)
✓ Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler Separat abschließbarer Akkuschutz (nur bei E-Bikes/
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung Pedelecs)
✓ Unsachgemäße Handhabung ! Mit diesem Schutz sind nur neue Akkus neuer und
✓ Feuchtigkeit gebrauchter E-Bikes/Pedelecs versicherbar.
✓ Elektronikschäden
In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Kostenpflichtiger linexo Sofortschutz zum Beispiel:
(wenn gesondert gewählt) ! Terror oder Kriegsereignisse, innere Unruhen
! Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben,
Versicherte Kosten Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände,
✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Fahrrad/E-Bike/ Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
Pedelec- bzw. Akku-Defekten ! Höhere Gewalt
✓ Arbeitslohn und Ersatzteile ! Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
✓ Gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec bei Dieb- ! Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen,
stahl versicherter neuer Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs Trainings und Wettkämpfen entstehen
✓ Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/E-
Bike/Pedelec bei gebrauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs
✓ Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/
E-Bike/Pedelec bei Totalschaden versicherter neuer und
gebrauchter Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs
✓ Ersatz der Kosten für die neuen Teile und Einbaukosten
bei Teilediebstahl und Vandalismus
✓ Im Pick-up-Service: Kostenübernahme bei Ausfall des
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Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs während einer Ausfahrt durch
Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads/E-Bikes/Pede-
lecs, Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund
eines Defekts, mechanischen Mangel durch Ketten oder
Rahmenbruch, Reifenpanne oder Unfall/Sturz
Höchstentschädigungsleistung pro Schadenfall
✓ Kaufpreis/Versicherungswert des versicherten Fahrrads/
E-Bikes/Pedelecs inklusive Schloss bzw. des versicherten
Akkus, maximal jedoch 15.000 Euro.
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Wo bin ich versichert?
✓ Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt ausschließlich im
geographischen Europa.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
• Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.
• Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 4 AVB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten
kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 4 (9) AVB zu entnehmen. Bspw.:
• Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
· Anschluss des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs an einen ortsfesten Gegenstand mit dem dafür vorgesehenen Schloss.
• Nach Eintritt des Versicherungsfalls:
· Zeigen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich an, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Versicherungsfall,
· folgen Sie den Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung,
· übermitteln Sie die notwendigen Nachweise im Versicherungsfall, wie bspw. Kostenvoranschlag oder Diebstahlmeldung,
· teilen Sie uns die Daten des neuen Schlosses bzw. Akkus innerhalb von 5 Werktagen mit, wenn das im Versicherungsantrag
benannte Schloss bzw. Akku durch ein anderes/anderen ersetzt wird
· im Fall eines Pick-up-Service sind Sie verpflichtet, diesen durch einen vom Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen
und durchführen zu lassen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen
müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie kön-
nen uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats
Versicherungsschutz: Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus ab dem 13. Monat und für alle anderen
Verschleißschäden bei gebrauchten
Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn
Sofortschutz: Ab Antragsdatum – sofern gewählt
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Fahrrad/E-Bike/Pedelec frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
vertreten haben.
Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, außer
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Sie oder wir kündigen den Vertrag. Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad/E-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-Fahrrad/
E-Bike/Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit beträgt hiernach ein Jahr.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir 3 Monate vor Ablauf der Fest- bzw. Mindestlaufzeit und danach jeweils 3 Monate vor Ablauf des
Versicherungsjahres in Textform kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag
kündigen.
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten | WERTGARANTIE SE Deutschland | Produkt: Komplettschutz Bike 0724
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Widerrufsbelehrung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren.
Abschnitt 1 Abschnitt 2
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen
Widerrufsrecht werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
• der Versicherungsschein, die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
• die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen zugehörige Registernummer;
Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
Tarifbestimmungen, Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver-
• diese Belehrung, sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Ver-
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen tretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-
jeweils in Textform zugegangen sind. bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho-
benen und deutlich gestalteten Form;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent-
schädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind
anzugeben;
5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche-
linexo by WERTGARANTIE rers;
WERTGARANTIE SE 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Breite Str. 8 sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuwei-
30159 Hannover sen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
E-Mail: team@linexo.com Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Widerrufsfolgen Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere
der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs zur Zahlungsweise der Prämien;
entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Infor-
dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. mationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote,
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent- insbesondere hinsichtlich des Preises;
fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere
sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Versicherer hat zurück- über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag
des Widerrufs, zu erstatten. gebunden sein soll;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszuge- ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
ben sind. über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu
zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags-
Besondere Hinweise bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen
Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt und deutlich gestalteten Form;
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den
vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwai-
ger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-
rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer her-
vorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ver-
sicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
Versicherungsvertrages zugrunde legt;
14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem
Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit
Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
WG DE Widerrufsbelehrung 1221
Vertrages zu führen;
16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschrei-
ten, hiervon unberührt bleibt;
17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
Ende der Widerrufsbelehrung