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Versicherungsmakler / Fahrrad- und E-Bike-Versicherung / Bedingungsarchiv

Wertgarantie Komplettschutz Bike: die Bedingungen im Volltext

Reparaturkostenversicherung von linexo by WERTGARANTIE für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs bis 15.000 Euro mit Verschleiß, Akkuschutz, Diebstahl und Pick-up-Service, ohne S-Pedelecs.

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Ich ermächtige Wertgarantie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wertgarantie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wertgarantie mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wertgarantie einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wertgarantie Komplettschutz Bike von Wertgarantie (Fahrrad- und E-Bike-Versicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wertgarantie weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung)laut Versicherungsschein„Die jeweilige Entschädigungsleistung ist auf den im Versicherungsantrag ausgewiesenen Kaufpreis/Versicherungswert (inkl. Schloss) der versicherten Sache begrenzt“§ 3 (1), Seite 1
Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad)ja„Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag genannte neue bzw. gebrauchte Fahrrad/E-Bike/Pedelec zur privaten und beruflichen“Was ist versichert, Seite 1
S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichertnein„b) S-Pedelecs sowie neue und gebrauchte“§ 1 (3) b), Seite 1
Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads)ja„Bei Diebstahl versicherter neuer Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs leistet der Versicherer Ersatz in Form eines Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs der gleichen Art, das von einem Fachhändler übergeben wird.“§ 3 (4), Seite 1
Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr)ja„eine Kostenbeteiligung in Höhe des Zeitwerts (maximal bis zur Höhe des Versicherungswerts) für ein Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec“§ 3 (3), (4), Seite 1
Höchster versicherbarer Kaufpreis je Radja, bis 15.000 €„Neue und gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 15.000 Euro“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigungja„Der Versicherer kann vom Versicherungsnehmer Händlerbelege (wie Anschaffungsrechnung, Zeitwertbeurteilungen etc.) sowie Fotos vom Schaden am Fahrrad/E-Bike/Pedelec bzw. Schadenort verlangen.“§ 4 (2), Seite 2
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend)nicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt ausschließlich im geographischen Europa.“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand)ja„soweit die Sache mit einem im Versicherungsantrag durch den Versicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Gegenstand angeschlossen wurde“§ 2 (2), Seite 1
Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage)ja„Wenn das Fahrrad/E-Bike/Pedelec in einem verschließbaren eigenen Raum untergebracht wird, genügt die Sicherung mit dem im Antrag angegeben Schloss und dem Rahmenschloss“§ 4 (1), Seite 1
Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage)ja„durch Dritte einsehbare oder ohne Schlüssel betretbare Räume, Innenhöfe, Gärten mit Umzäunungen und abschließbaren Tor gelten nicht als verschließbarer eigener Raum.“§ 4 (1), Seite 2
Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Bootnicht geregelt
Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert)keine
Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstandja„Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad/E-Bike/Pedelec mit dem im Antrag angegebenen Schloss zum Schutz gegen Diebstahl an einen ortsfesten Gegenstand anzuschließen.“§ 4 (1), Seite 1
Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis)ja„Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 29 Euro. Bei einem Kaufpreis/Versicherungswert des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis mindestens 49 Euro betragen.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile)ja„Bei Diebstahl fest mit der versicherten Sache verbundener Teile und bei Vandalismus leistet der Versicherer die Beschaffungskosten für die zu ersetzenden Teile.“§ 3 (4), Seite 1
Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wirdnicht geregelt
Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden)keine„Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die jeweilige Entschädigungsleistung zusagen.“§ 4 (4), Seite 2
Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer)ja„Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus ist innerhalb dieses Zeitraums zusätzlich der Nachweis über die Stellung der Strafanzeige bei der Polizei“§ 4 (2), Seite 2

Schäden am Rad

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigungja„Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung eintretenden Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache bzw. deren Bauteile erforderlich werden, durch: e) Fall, Sturz f) Vandalismus“§ 2 (1) f), Seite 1
Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen)ja„c) Unsachgemäße Handhabung d) Unfall“§ 2 (1) d), Seite 1
Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz)ja„Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung eintretenden Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache bzw. deren Bauteile erforderlich werden, durch: e) Fall, Sturz“§ 2 (1) e), Seite 1
Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung)ja„b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung c) Unsachgemäße Handhabung“§ 2 (1) c), Seite 1
Rahmenbruch und Bruch tragender Teilenicht geregelt
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistungja„b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung“§ 2 (1) b), Seite 1
Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmungnein„Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)“§ 2 (6), Seite 1
Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand)nicht geregelt
Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Autonicht geregelt
Diebstahl vom Fahrradträger am Autoja„(z. B. fest im Boden verankerte Fahrradständer, Laternen oder Autofahrradträger)“§ 2 (2), Seite 1

Elektronik und Akku

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überspannung (Blitz, Ladefehler)ja„h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs: Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)“§ 2 (1) h), Seite 1
Kurzschluss und Induktionja„h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs: Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)“§ 2 (1) h), Seite 1
Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronikja„f) Vandalismus g) Feuchtigkeit“§ 2 (1) g), Seite 1
Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensorenja„h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs: Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)“§ 2 (1) h), Seite 1
Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwertja„Für den Akku übernimmt der Versicherer die Kosten des Austauschs, wenn dieser aus den vorgenannten Gründen nur noch höchstens 60 Prozent der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.“§ 2 (5), Seite 1
Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützungja„durch nachträgliche Veränderungen/technische Umbauten; durch Manipulation des Motorsystems“§ 2 (6), Seite 1

Verschleiß und Wartung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch)ja„a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs)“§ 2 (1) a), Seite 1
Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemenja„a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs)“§ 2 (1) a), Seite 1
Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgenja„a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs)“§ 2 (1) a), Seite 1
Verschleiß an Reifen und Schläuchenja„a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs)“§ 2 (1) a), Seite 1
Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstattkeine

Zubehör

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche)ja„fest mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbundenen Teile (z. B. Lampen, Lenker, Sattel), die für den Betrieb des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs notwendig sind“§ 1 (2), Seite 1
Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl)nicht geregelt
Beschädigtes oder aufgebrochenes Schlossja„die für den Betrieb des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs notwendig sind und die dazugehörenden Sicherheitsschlösser“§ 1 (2), Seite 1
Fahrradtaschen, Körbe und Inhaltnein„Teile, die gesteckt, geklemmt oder angebunden werden sowie loses Zubehör (z. B. Luftpumpe, Satteltasche) gelten nicht als fest mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbunden.“§ 1 (2), Seite 1
Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterungnicht geregelt
Kindersitz und Fahrradanhängernicht geregelt

Pannenhilfe und Mobilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle)ja„Pannenhilfe, wenn dadurch die Weiterfahrt möglich ist;“§ 3 (7), Seite 1
Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortja„Im Rahmen des Pick-up-Service sind der Versicherungsnehmer und eine weitere mitreisende Person ab einer Entfernung von 3 km zum Wohnort oder Tagesausgangspunkt der Tour versichert“§ 2 (3), Seite 1
Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstattja„Rücktransport des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs sowie Rückbeförderung des Versicherungsnehmers und ggf. des Mitreisenden vom Pannenort/Unfallort zum Startort der Tagesfahrt oder ggf. zum Fachhandelspartner des Versicherers“§ 3 (7), Seite 1
Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hauseja„Rücktransport des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs sowie Rückbeförderung des Versicherungsnehmers und ggf. des Mitreisenden vom Pannenort/Unfallort zum Startort der Tagesfahrt“§ 3 (7), Seite 1
Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahlnicht geregelt

Nutzung und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise)ja„Die Versicherung gilt in Deutschland, sowie mit Ausnahme des Pick-up-Service bei vorübergehenden Reisen weltweit.“§ 5, Seite 2
Teilnahme an Rennen und Wettbewerbennein„Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen, Trainings und Wettkämpfen entstehen“In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, Seite 1
Training für Rennen und Zeitfahrennein„Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen, Trainings und Wettkämpfen entstehen“In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, Seite 1
Bikepark, Downhill und Sprüngenicht geregelt
Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung)nein„Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs, die gewerblich genutzt werden, und zulassungspflichtige Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs.“§ 1 (3) a), Seite 1
Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzungnicht geregelt
Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger)nicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnicht geregelt

Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paketnicht geregelt
Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfallnicht geregelt
Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß)ja„Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus ab dem 13. Monat und für alle anderen Verschleißschäden bei gebrauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf)ja„Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad/E-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec weiter.“§ 8 (4), Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe)ja„einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens ... 1 Monats nach Eintritt in Textform“§ 4 (2), Seite 2
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl)ja„Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden.“§ 8 (3), Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WERTGARANTIE SE
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Komplettschutz Bike, Vertragsunterlage (AVB oder Informationsblatt, am Text prüfen)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz Bike | Seite 1 Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den Schutz beantragt haben. Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. § 1 Versicherte Sachen a) Ausfall des versicherten Fahrrads/E-Bikes/ (2) Die jeweilige Entschädigungsleistung des (1) Versichert sind die jeweiligen im Versicherungs- Pedelecs (das Fahrrad/Fahrrad/E-Bike/Pede- Versicherers besteht bei Fahrrad/​E-Bike/​Pede- antrag genannten Sachen zur privaten und lec kann nicht mehr genutzt werden) während lec-Defekt in der Übernahme der Kosten für die beruflichen (z. B. im Rahmen eines freien Berufes einer Ausfahrt durch: Wieder­instandsetzung oder Erneuerung (in glei- wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung. • Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads/ cher Art und Güte) der beschädigten Bauteile E-Bikes/Pedelecs; bzw. des beschädigten Akkus sowie der Kosten (2) Kombiteile, Zubehör und nachgerüstete Teile • Ausfall des Motors/der Motorunterstützung für Arbeitslohn (Reparaturkosten). Ist der Versi- sind nur dann Gegenstand der Versicherung, aufgrund eines Defektes; cherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, wenn dies besonders vereinbart ist. Versichert • Mechanischer Mangel durch Ketten- oder werden die Reparaturkosten als Nettobetrag sind darüber hinaus die bei Übergabe des Fahr- Rahmenbruch; ohne Umsatzsteuer ersetzt. rads/​E-Bikes/​Pedelecs fest mit dem Fahrrad/​ • Reifenpanne E-Bike/​Pedelec verbundenen Teile (z. B. Lampen, • Unfall/Sturz (3) Der Versicherungsnehmer hat das Recht, statt Lenker, Sattel), die für den Betrieb des Fahrrads/​ der Reparaturkosten eine Kostenbeteiligung für E-Bikes/​Pedelecs notwendig sind und die dazu- b) Verletzung des Versicherungsnehmers während ein Ersatz-Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec der gleichen gehörenden Sicherheitsschlösser. Teile, die mit- der Fahrt (z. B. durch einen Sturz), wodurch er Art in Höhe des Zeitwertes zu fordern, sofern die tels Schnellspanner befestigt bzw. mit dem körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt Reparatur wirtschaftlich oder tatsächlich Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec fest verschraubt wur- fortzusetzen. unmöglich ist (Totalschaden). Ein wirtschaftlicher den, gelten als fest mit dem Fahrrad/​E-Bike/​ Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten Pedelec verbunden. Teile, die gesteckt, geklemmt Ein eigener Anspruch der mitreisenden Person den Zeitwert der versicherten Sache im Zeitpunkt oder angebunden werden sowie loses Zubehör besteht nicht. Kein Fall des Pick-up-Service sind des Schadenfalles übersteigen. (z. B. Luftpumpe, Satteltasche) gelten nicht als z. B. schlechtes Wetter, ein nicht hinreichend auf- fest mit dem Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec verbunden. geladener Akku des E-Bikes/Pedelecs oder die (4) Bei Diebstahl versicherter neuer Fahrräder/​ Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondi- E-Bikes/​Pedelecs leistet der Versicherer Ersatz in (3) Nicht Vertragsgegenstand sind: tion des Versicherungsnehmers. Form eines Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs der glei- a) Fahrräder/​E-Bikes/​Pedelecs, die gewerblich chen Art, das von einem Fachhändler übergeben genutzt werden, und zulassungspflichtige (4) Der Versicherer gewährt Akkuschutz gemäß wird. Bei Diebstahl versicherter gebrauchter Fahrräder/​E-Bikes/​Pedelecs. Eine gewerbliche nachfolgender Regelung. Fahrräder/​E-Bikes/​Pedelecs leistet der Versiche- Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützen- rer eine Kostenbeteiligung in Höhe des Zeitwerts den Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec Geld verdient Akkuschutz (nur für E-Bikes/Pedelecs) (maximal bis zur Höhe des Versicherungswerts) wird (z. B. durch Vermietung) oder eine über- (5) Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von für ein Ersatz-Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec. Bei Dieb- durchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Paket- Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung stahl fest mit der versicherten Sache verbundener dienst, Lieferservice). eintretenden Zerstörung oder Beschädigung des Teile und bei Vandalismus leistet der Versicherer b) S-Pedelecs sowie neue und gebrauchte Elek- Akkus der versicherten Sache erforderlich wer- die Beschaffungskosten für die zu ersetzenden trofahrräder, wie z. B. Fahrräder/​E-Bikes/​Pede- den, durch: Teile. Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerab- lecs mit einem Kaufpreis inklusive Schloss von a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. zugsberechtigt, wird die Diebstahl-Entschädi- mehr als 15.000 Euro. Bei gebraucht gekauften Monat nach Vertragsbeginn oder Austausch gung als Netto­betrag ohne Umsatzsteuer ersetzt. Fahrrädern/​E-Bikes/​Pedelecs gilt der Kauf- des Akkus) preis des Fahrrads/​E-Bikes/​Pedelecs inkl. b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfeh- (5) Der Versicherer ist berechtigt, aber nicht ver- Schloss als Bezugsgröße. Bei bereits im Haus- ler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleis- pflichtet, nach geleisteter Diebstahl-Entschädi- halt vorhandenen gebrauchten Fahrrädern/​ tung gung die wieder aufgefundene Sache zu E-Bikes/​Pedelecs gilt der durch den Fach- c) Unsachgemäße Handhabung übernehmen. händler für linexo by WERTGARANTIE festge- d) Feuchtigkeit legte Wert (Versicherungswert). Im separaten e) Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspan- (6) Der Versicherungsnehmer hat die vom Versi- Akkuschutz muss der zu versichernde Akku neu nung, Induktion). cherer zugesagte Kostenbeteiligung für ein sein (nicht älter als 6 Monate). Ersatz-Fahrrad/​E-Bike/Pedelec vollständig zum Für den Akku übernimmt der Versicherer die Kos- Ankauf eines Ersatz-Fahrrads/​E-Bikes/​Pedelecs § 2 Versicherte Gefahren und Schäden ten des Austauschs, wenn dieser aus den vorge- der gleichen Art zu verwenden. Das im Versicherungsvertrag gewählte Risiko wird nannten Gründen nur noch höchstens 60 Prozent im Einzelnen wie folgt und wie im Versicherungs- der vom Hersteller angegebenen Leistungska- (7) Im Fall eines Pick-up-Service leistet der Versiche- schein vereinbart bestimmt: pazität erbringt. rer im Rahmen des bestehenden Versicherungs- schutzes Ersatz für Kosten, die entstehen durch: Komplettschutz Bike (6) Versicherungsschutz besteht nicht für Schä- • Pannenhilfe, wenn dadurch die Weiterfahrt (1) Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von den, die bei Vertragsschluss bereits bestanden; möglich ist; Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung die vorsätzlich herbeigeführt wurden; die nicht • Rücktransport des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs eintretenden Zerstörung oder Beschädigung der die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie ins- sowie Rückbeförderung des Versicherungsneh- versicherten Sache bzw. deren Bauteile erforder- besondere Schrammen und Schäden an der mers und ggf. des Mitreisenden vom Pannenort/ lich werden, durch: Lackierung; die unter die Gewährleistung des Unfallort zum Startort der Tagesfahrt oder ggf. a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Fachhändlers oder die Garantie des Herstellers zum Fachhandelspartner des Versicherers, Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte fallen; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe soweit der Kunde dies wünscht und hierdurch Fahrräder/​E-Bikes/​Pedelecs) nicht autorisierter Stellen; durch nachträgliche keine Mehrkosten für den Versicherer entstehen. b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler Veränderungen/technische Umbauten; durch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung Manipulation des Motorsystems; durch nicht (8) Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als c) Unsachgemäße Handhabung bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch bestim- vereinbart, d. h. anderweitige Garantien der Her- d) Unfall mungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. steller, bestehende Versicherungen sowie sämtli- e) Fall, Sturz Rohrbruch); die bei der Teilnahme an Sportver- che sonstige Haftungen oder vertragliche f) Vandalismus anstaltungen, Trainings und Wettkämpfen ent- Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu belasten. g) Feuchtigkeit steh en; durch I n s p e k t i o n / Wa r t u n g , h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs: Software-Updates oder System­e instellungen; (9) Der Versicherer kann bei der Gestaltung der Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspan- durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse Verträge Selbst­beteiligungen, Schadensstaffe- nung, Induktion) jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie lungen und Wartungspauschalen vorsehen. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. (2) Bei Diebstahl (im Folgenden Diebstahl, Raub und Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, § 4 Obliegenheiten Einbruchdiebstahl gemeinsam als Diebstahl Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- Vor Eintritt des Versicherungsfalls bezeichnet) leistet der Versicherer Ersatz für die oder Bahnkatastrophen); höhere Gewalt. Versi- (1) Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad/​ versicherte Sache bzw. bei Teilediebstahl für fest cherungsschutz besteht ebenfalls nicht aufgrund E-Bike/​Pedelec mit dem im Antrag angegebenen mit der Sache verbundene Teile, soweit die Sache von Herstellerempfehlungen oder Empfehlungen Schloss zum Schutz gegen Diebstahl an einen mit einem im Versicherungsantrag durch den Ver- Dritter zu einem vorsorglichen Austausch des ver- ortsfesten Gegenstand anzuschließen. Das GU WG LX DE KS BIKE 0724 sicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten sicherten Gegenstandes, ohne das tatsächlich Anschließen an einen ortsfesten Gegenstand Gegenstand angeschlossen wurde (z. B. fest im ein versicherter Schaden vorliegt. verhindert das Wegtragen des einfach gesicher- Boden verankerte Fahrradständer, Laternen oder ten Fahrrads/​E-Bikes/​Pedelecs (mit dem im Autofahrradträger). Näheres ist den Obliegenheiten § 3 Leistungsumfang Antrag genannten Schloss und Rahmenschloss, vor Eintritt des Versicherungsfalls zu entnehmen. (1) Die jeweilige Entschädigungsleistung ist auf wenn vorhanden) durch unbefugte Dritte. Wenn den im Versicherungsantrag ausgewiesenen das Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec in einem verschließ- (3) Im Rahmen des Pick-up-Service sind der Ver- Kaufpreis/Versicherungswert (inkl. Schloss) der baren eigenen Raum untergebracht wird, genügt sicherungsnehmer und eine weitere mitreisende versicherten Sache begrenzt, besteht jedoch pro die Sicherung mit dem im Antrag angegeben Person ab einer Entfernung von 3 km zum Wohn- Schadenfall maximal in Höhe des im Versiche- Schloss und dem Rahmenschloss (wenn zusätzlich ort oder Tagesausgangspunkt der Tour versichert rungsschein genannten Höchstentschädigungs- vorhanden). Gemeinschaftskeller, Gemein- bei: betrags. schaftsgaragen, Carports, Tiefgaragen, Gemein- [Seite 2] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz Bike | Seite 2 Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den Schutz beantragt haben. Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. schaftsräume, durch Dritte einsehbare oder ohne Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Ver- Schlüssel betretbare Räume, Innenhöfe, Gärten schuldens des Versicherungsnehmers entspricht. § 8 Beginn und Ende von Vertrag und Haftung mit Umzäunungen und abschließbaren Tor gelten (1) Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem nicht als verschließbarer eigener Raum. 9.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Versicherungsschein genannten Datum, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Aus- Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt. (2) Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer Versicherer nur dann vollständig oder teilweise einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer (2) Vertrag und Haftung enden mit dem verein- innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform anzu- durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die- barten Zeitpunkt. zeigen. Bei einem E-Bike-/Pedelec-Defekt ist se Rechtsfolge hingewiesen hat. zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerk- (3) Versicherungsverträge von mindestens ein- statt einzureichen. Daraus müssen Ursache, Art und 9.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, jähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, Umfang der notwendigen Reparatur im Einzelnen wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf ersichtlich sein. Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt in Textform gekündigt werden. Vandalismus ist innerhalb dieses Zeitraums zusätz- hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsneh- lich der Nachweis über die Stellung der Strafanzei- mer nachweist, dass die Verletzung der Oblie- (4) Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad/​ ge bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teile­diebstahl genheit weder für den Eintritt oder die E-Bike/​Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz- zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Dieb- Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit stahlbericht und bei Unfall ein Unfallbericht einzu- Feststellung oder den Umfang der dem Versiche- beträgt hiernach ein Jahr. Die Prämie berechnet reichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw. rer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt sich nach dem Tarif für die neue Sache. Für eine Berichten ist jeweils die Rahmennummer des ver- nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Oblie- Ent­schädigungs­leistung, die durch Verschleißschä- sicherten Fahrrads/​E-Bikes/​Pedelecs und gege- genheit arglistig verletzt hat. den notwendig wird, beginnt für Akkus eine neue benenfalls die Akku-Seriennummer anzugeben. Der 12-monatige Wartezeit am 1. des auf den Auszah- Versicherer kann vom Versicherungsnehmer Händ- § 5 Versicherungsort lungstag folgenden Monats. Die Wartezeit von lerbelege (wie Anschaffungsrechnung, Zeitwertbe- Die Versicherung gilt in Deutschland, sowie – mit 12 Monaten beginnt für Akkus zudem bei jeglichem urteilungen etc.) sowie Fotos vom Schaden am Ausnahme des Pick-up-Service – bei vorüberge- Austausch des Akkus zum zuvor benannten Zeit- Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec bzw. Schadenort verlan- henden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt punkt. gen. Darüber hinaus kann der Versicherer vom Ver- ausschließlich im geographischen Europa. sicherungsnehmer verlangen, sich beim örtlichen (5) Veräußert der Versicherungsnehmer die versi- Fundbüro zu erkundigen, ob das gestohlene Fahr- § 6 Prämie cherte Sache, ohne die Weiterführung des Ver- rad/​E-Bike/​Pedelec wieder aufgefunden wurde (1) Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahres- sicherungsvertrags durch den Erwerber und und einen entsprechenden Beleg vorzulegen. prämie (Beitrag) am 1. des auf die Antragstellung dessen Anschrift mitzuteilen, so geht der Versi- folgenden Monats zu zahlen; Folgeprämien cherer von der sofortigen Kündigung des Vertrags (3) Innerhalb von 1 Monat nach der Zusage einer am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungs- für die versicherte Sache durch den Erwerber aus. Entschädigungsleistung für ein Ersatz-Fahrrad/E- jahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zah- Bike/Pedelec durch den Versicherer hat der Ver- lung der ersten Prämie bzw. einmaligen Prämie § 9 Schlussbestimmungen sicherungsnehmer eine Kopie der Originalrech- oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben (1) Es besteht – unbeschadet der übrigen Ver- n u n g d e s a l s Ersatz a n g e sc h af f te n sich aus § 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. Ist tragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs mit Daten zum Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende soweit und solange dem keine auf die Vertrags- Fahrrad/E-Bike/Pedelec sowie Schloss an den Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Han- Versicherer in Textform zu übermitteln. der Versicherungsnehmer in Verzug gerät. dels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik (4) Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang (2) Erfolgt die Prämienzahlung per SEPA-Last- Deutschland entgegenstehen. der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prü- schriftverfahren, wird die Abbuchung vom Konto fungen vornehmen und bei vorhandenem Leistungs­ spätestens 5 Tage vorher angekündigt. Bei wie- (2) Soweit nicht in den Versicherungsbedingun- anspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger derkehrenden Beitragseinzügen in gleicher Höhe gen Abweichendes bestimmt ist, gelten die Tage die jeweilige Entschädigungsleistung zusagen. erfolgt die Ankündigung einmalig vor dem erst- gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Neben­ Der Versicherer kann ohne vorhergegangene Einrei- maligen Einzug. abreden bestehen nicht. chung eines Kosten­voranschlages entscheiden und eine Leistung erbringen. § 7 Anpassung der Beiträge (3) Anzeigen und Erklärungen des Versicherungs- (1) Die Prämie je Tarif wird unter Berücksichtigung der nehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt (5) Bei Austausch des im Versicherungsvertrag in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers nie- – telefonisch oder in Textform an den Versicherer benannten Schlosses oder Akkus, hat der Versi- dergelegten Prämienfaktoren (z. B. Schadenauf- zu richten. cherungsnehmer die Daten des neuen Schlosses wand und -häufigkeit, Verwaltungskostenaufwand, bzw. Akkus inkl. der neuen Akku-Seriennummer Bestandszusammensetzung, Stornoquote) für eine (4) Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werk- ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines tagen nach Austausch, in Textform mitzuteilen. Tarifes (Bestandsgruppe) unter Beachtung aner- Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des kannter Grundsätze der Versicherungsmathematik Versicherers in Textform gehemmt. (6) Nach durchgeführter Reparatur ist die Repa- und -technik ermittelt. Es können auch statistische raturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten Erkenntnisse des Gesamtverbandes der deutschen (5) Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht und die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen Versicherungswirtschaft e. V. zur treuhänderischen seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer sind, innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlun- an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus einzureichen. Die Sache ist jeweils zur Besichti- gen aller Versicherer herangezogen werden. dem Versicherungsvertrag oder der Versiche- gung durch einen Sachverständigen auf die Dau- rungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohn- er von 1 Monat ab Einreichung der Rechnung zur (2) Ergibt eine Neukalkulation im Vergleich zum Vor- sitz des Versicherungsnehmers zuständig. Verfügung zu halten. jahr einen um mindestens 5 % vom bisherigen Tarif- (6) Es gilt deutsches Recht. beitrag abweichenden Wert, so ist der Versicherer (7) Der Versicherungsnehmer ist im Fall eines Pick- berechtigt, die Prämie je Tarif um den Differenzbe- up-Service verpflichtet, diesen durch einen vom trag zu erhöhen bzw. verpflichtet, sie um die Diffe- Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen renz zu senken. Der Versicherer kann die Prämie je und durchführen zu lassen. Sofern der Versiche- Tarif einmal pro Versicherungsjahr ändern. rungsnehmer dies wünscht, wird der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz namens (3) Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum und mit Vollmacht des Versicherungsnehmers den Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge mit glei- linexo by WERTGARANTIE vom Versicherer autorisierten Partner mit dem chen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsum- linexo ist eine eingetragene Marke Pick-up-Service beauftragen. fang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen. der WERTGARANTIE SE GU WG LX DE KS BIKE 0724 (8) Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des (4) Die Prämienanpassung wird dem Versiche- Postfach 64 29 | 30064 Hannover Versicherers zur Schadenabwendung/-minde- rungsnehmer mitgeteilt. Breite Straße 8 | 30159 Hannover rung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen. Tel. 0511 71280-866 (5) Bei Erhöhung der Prämie kann der E-Mail: team@linexo.com (9) Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung Versicherungs­n ehmer den Versicherungsver- www.linexo.com 9.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Oblie- trag/Tarif kündigen. genheit vor, und/oder nach Eintritt des Versiche- Vorstand: Patrick Döring (Vorsitzender), rungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von (6) Bei der Prämienerhöhung können Gruppen von Udo Buermeyer, Susann Richter, Konrad Leh- der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr- Versicherungsnehmern, bei denen gemeinsame mann lässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Ver- Merkmale gegeben sind, teilweise oder gänzlich Aufsichtsratsvorsitzender: Thomas Schröder sicherer berechtigt, seine Leistung in dem ausgenommen werden. Amtsgericht Hannover HR B 208988 [Seite 3] Widerrufsbelehrung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Abschnitt 1 Abschnitt 2 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen Widerrufsrecht werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über • der Versicherungsschein, die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen zugehörige Registernummer; Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Tarifbestimmungen, Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver- • diese Belehrung, sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Ver- • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen tretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs- jeweils in Textform zugegangen sind. bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho- benen und deutlich gestalteten Form; Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent- schädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben; 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche- linexo by WERTGARANTIE rers; WERTGARANTIE SE 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und Breite Str. 8 sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuwei- 30159 Hannover sen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige E-Mail: team@linexo.com Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Widerrufsfolgen Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs zur Zahlungsweise der Prämien; entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Infor- dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. mationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent- insbesondere hinsichtlich des Preises; fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Versicherer hat zurück- über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag des Widerrufs, zu erstatten. gebunden sein soll; 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszuge- ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen ben sind. über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags- Besondere Hinweise bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt und deutlich gestalteten Form; ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwai- ger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer her- vorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ver- sicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses WG DE Widerrufsbelehrung 1221 Vertrages zu führen; 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschrei- ten, hiervon unberührt bleibt; 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung
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[Seite 1] Reparaturkostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WERTGARANTIE SE Produkt: Komplettschutz Bike 0724 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein und dem Versicherungsantrag. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Reparaturkostenversicherung inklusive Diebstahlschutz, Pick-up-Service und – auch separat abschließbarem – Akku- schutz. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Diebstahls (umfasst auch Raub und Einbruch- diebstahl) der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert Was ist nicht versichert? ✓ Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag ✗ Wartung, Inspektion, Software-Update, genannte neue bzw. gebrauchte Fahrrad/E-Bike/Pedelec Systemeinstellungen zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen eines freien ✗ Neue und gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs mit Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss bis 15.000 Euro 15.000 Euro. Zudem besteht die Möglichkeit einen separaten ✗ Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs, die gewerblich genutzt Akkuschutz zum Schutz eines neuen Akkus (nicht älter als 6 werden Monate) abzuschließen. ✗ S-Pedelecs Versicherte Gefahren und Schäden Komplettschutz Bike ✓ Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat bei ge- Gibt es Deckungsbeschränkungen? brauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs) ✓ Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler Voraussetzungen bei Diebstahlleistung nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung ! Das Fahrrad/E-Bike/Pedelec ist mit einem durch den ✓ Unsachgemäße Handhabung Versicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Ge- ✓ Unfall genstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit ✓ Fall, Sturz einem Mindestkaufpreis von 29 Euro. Bei einem Kaufpreis/ ✓ Vandalismus Versicherungswert des Fahrrads/E-Bikes/ ✓ Feuchtigkeit Pedelecs von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis mindes- ✓ Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Teilediebstahl tens 49 Euro betragen. ✓ Pick-up-Service Pick-up-Service Zusätzliche Leistungen nur bei E-Bikes/Pedelecs ! Der Pick-up-Service gilt ab einer Entfernung von 3 km zum ✓ Elektronikschäden Wohnort oder Tagesausgangspunkt der Tour. Kein Fall ✓ Akkuschutz des Pick-up-Service sind z. B. schlechtes Wetter, ein nicht hinreichend aufgeladener Akku des E-Bikes/Pedelecs oder Separat abschließbarer Akkuschutz (nur bei E-Bikes/Pedelecs) die Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondition des ✓ Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Versicherungsnehmers. Vertrags­beginn und nach Austausch eines Akkus) ✓ Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler Separat abschließbarer Akkuschutz (nur bei E-Bikes/ nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung Pedelecs) ✓ Unsachgemäße Handhabung ! Mit diesem Schutz sind nur neue Akkus neuer und ✓ Feuchtigkeit gebrauchter E-Bikes/Pedelecs versicherbar. ✓ Elektronikschäden In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Kostenpflichtiger linexo Sofortschutz zum Beispiel: (wenn gesondert gewählt) ! Terror oder Kriegsereignisse, innere Unruhen ! Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Versicherte Kosten Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, ✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Fahrrad/E-Bike/ Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen) Pedelec- bzw. Akku-Defekten ! Höhere Gewalt ✓ Arbeitslohn und Ersatzteile ! Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden ✓ Gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec bei Dieb- ! Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen, stahl versicherter neuer Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs Trainings und Wettkämpfen entstehen ✓ Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/​E- Bike/​Pedelec bei gebrauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs ✓ Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/​ E-Bike/​Pedelec bei Totalschaden versicherter neuer und gebrauchter Fahrräder/​E-Bikes/Pedelecs ✓ Ersatz der Kosten für die neuen Teile und Einbaukosten bei Teile­diebstahl und Vandalismus ✓ Im Pick-up-Service: Kostenübernahme bei Ausfall des GU WG LX DE KS BIKE 0724 Fahrrads/​E-Bikes/Pedelecs während einer Ausfahrt durch Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads/​E-Bikes/Pede- lecs, Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund eines Defekts, mechanischen Mangel durch Ketten oder Rahmenbruch, Reifenpanne oder Unfall/Sturz Höchstentschädigungsleistung pro Schadenfall ✓ Kaufpreis/Versicherungswert des versicherten Fahrrads/ E-Bikes/​Pedelecs inklusive Schloss bzw. des versicherten Akkus, maximal jedoch 15.000 Euro. 1/2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✓ Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt ausschließlich im geographischen Europa. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. • Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. • Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 4 AVB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 4 (9) AVB zu entnehmen. Bspw.: • Vor Eintritt des Versicherungsfalls: · Anschluss des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs an einen ortsfesten Gegenstand mit dem dafür vorgesehenen Schloss. • Nach Eintritt des Versicherungsfalls: · Zeigen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich an, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Versicherungsfall, · folgen Sie den Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, · übermitteln Sie die notwendigen Nachweise im Versicherungsfall, wie bspw. Kostenvoranschlag oder Diebstahlmeldung, · teilen Sie uns die Daten des neuen Schlosses bzw. Akkus innerhalb von 5 Werktagen mit, wenn das im Versicherungsantrag benannte Schloss bzw. Akku durch ein anderes/anderen ersetzt wird · im Fall eines Pick-up-Service sind Sie verpflichtet, diesen durch einen vom Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen und durchführen zu lassen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie kön- nen uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen. Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats Versicherungsschutz: Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus ab dem 13. Monat und für alle anderen Verschleißschäden bei gebrauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn Sofortschutz: Ab Antragsdatum – sofern gewählt Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Fahrrad/E-Bike/Pedelec frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, außer GU WG LX DE KS BIKE 0724 Sie oder wir kündigen den Vertrag. Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad/E-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-Fahrrad/ E-Bike/Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit beträgt hiernach ein Jahr. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir 3 Monate vor Ablauf der Fest- bzw. Mindestlaufzeit und danach jeweils 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten | WERTGARANTIE SE Deutschland | Produkt: Komplettschutz Bike 0724 2/2 [Seite 3] Widerrufsbelehrung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Abschnitt 1 Abschnitt 2 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen Widerrufsrecht werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über • der Versicherungsschein, die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen zugehörige Registernummer; Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Tarifbestimmungen, Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver- • diese Belehrung, sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Ver- • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen tretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs- jeweils in Textform zugegangen sind. bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho- benen und deutlich gestalteten Form; Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent- schädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben; 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche- linexo by WERTGARANTIE rers; WERTGARANTIE SE 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und Breite Str. 8 sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuwei- 30159 Hannover sen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige E-Mail: team@linexo.com Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Widerrufsfolgen Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs zur Zahlungsweise der Prämien; entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Infor- dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. mationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent- insbesondere hinsichtlich des Preises; fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Versicherer hat zurück- über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag des Widerrufs, zu erstatten. gebunden sein soll; 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszuge- ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen ben sind. über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags- Besondere Hinweise bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt und deutlich gestalteten Form; ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwai- ger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer her- vorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ver- sicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses WG DE Widerrufsbelehrung 1221 Vertrages zu führen; 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschrei- ten, hiervon unberührt bleibt; 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung
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