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Insurance broker / Dental insurance in Germany / Policy wording archive

HUK-COBURG ZZ Pro100: the policy wording in full

Zahnzusatztarif mit 100 Prozent für Zahnersatz einschließlich GKV-Leistung und unbegrenzter Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie nur nach Unfall, ohne Wartezeit und mit Zahnstaffel über fünf Versicherungsjahre.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy HUK-COBURG Zahnzusatz ZZ Pro100 from HUK-COBURG (Dental insurance in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 72 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Benefit model: percentage of the invoice, fixed amount per treatment or multiple of the statutory fixed allowanceyes„für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“4.5, page 3
Provider network with price list (cuadro médico) or free choice with reimbursementnot addressed
Free choice of dentist, including private practicesnot addressed
Benefit requires prior payment by the statutory health fundyes„gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.“3.3, page 2
Annual or per-treatment excessnot addressed
Co-payment per treatment in the provider networknot addressed
Annual maximum after the staggered limits expireno„Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“5.5, page 3
Reimbursement rate independent of the dental bonus bookletnot addressed

Dental prosthetics

PointRuleWording (German)Clause
Prosthetics reimbursement as a percentage of the invoice including the statutory shareyes„für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“4.5, page 3
Reimbursement rate where the statutory fund pays nothing (no fixed allowance)yes„gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.“4.5, page 2
Benefit capped at a multiple of the statutory fixed allowancenone„für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“4.5, page 3
Standard care: patient's share covered up to 100%yes„für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“4.5, page 3
Implantsyes, up to the sum insured„prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“4.5, page 3
Limit on the number of implants per jaw or gapnone„Eine Begrenzung der Anzahl von Implantaten sieht der Tarif nicht vor.“4.5, page 3
Bone augmentation before implants (bone graft, sinus lift)yes, up to the sum insured„prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“4.5, page 3
Implant at a fixed network pricenot addressed
Inlays and onlays (ceramic, gold)yes, up to the sum insured„Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Inlays zu 100 %.“4.3, page 2
Crowns and partial crowns, including all ceramicyes, up to the sum insured„Versorgung mit Kronen jeder Art“4.5, page 3
Bridgesyes, up to the sum insured„prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“4.5, page 3
Removable dentures (including telescopic and attachment dentures)yes, up to the sum insured„prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“4.5, page 3
Veneers where medically necessarynot addressed
Temporary and long-term temporary restorationsyes, up to the sum insured„z. B. Entfernen von Zähnen oder Provisorien“4.5, page 3
Repair, replacement and relining of prostheticsnot addressed

Tooth preservation and prevention

PointRuleWording (German)Clause
Tooth-coloured fillings beyond the statutory benefityes, up to the sum insured„besondere Füllungen (hierzu zählen z. B. Komposit-, Kunststoff- oder Wurzelkanalfüllungen)“4.1, page 2
Root canal treatment, including where the statutory fund does not payyes, up to the sum insured„Wurzelkanalfüllungen) • Wurzelbehandlungen • Parodontalbehandlungen“4.1, page 2
Periodontitis treatment, including without statutory benefityes, up to the sum insured„Wurzelbehandlungen • Parodontalbehandlungen“4.1, page 2
Professional dental cleaningyes, up to the sum insured„Zur Zahnprophylaxe zählen z. B.: • Professionelle Zahnreinigung • Zahnsteinentfernung“4.2, page 2
Number of cleanings per yearnot addressed
Annual cap for dental cleaningyes, up to the sum insured„Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnprophylaxe zu 100 %.“4.2, page 2
Cleanings included at no charge in the networknot addressed
Fissure sealing and fluoride treatmentyes, up to the sum insured„Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung • Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe • Fissurenversiegelung“4.2, page 2
Teeth whiteningnot addressed
Prevention outside the staggered limits and without waiting periodyes„Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“5.5, page 3

Orthodontics

PointRuleWording (German)Clause
Orthodontics for children with minor misalignment (KIG 1 and 2, no statutory benefit)no„Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“4.6, page 3
Additional orthodontic costs for children with statutory benefit (KIG 3 to 5)no„Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“4.6, page 3
Age limit at start of orthodontic treatmentnot addressed
Orthodontics for adultsyes, up to EUR 3,000„Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“4.6, page 3
Clear alignersyes, up to the sum insured„unsichtbare Zahnspange (Invisalign)“4.6, page 3
Orthodontics at a fixed network pricenot addressed

Fees, materials and ancillary services

PointRuleWording (German)Clause
Reimbursement up to the maximum fee scale rate (3.5 times)yes„Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.“3.1, page 2
Reimbursement above 3.5 times the fee scale (fee agreement)no„Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.“3.1, page 2
Material and laboratory costs in fullyes, up to the sum insured„die dabei anfallenden Honorar-, Material- und Laborkosten“4.5, page 2
Material and laboratory costs capped by a price listnot addressed
Local anaesthesianot addressed
General anaesthesia and sedationyes, up to the sum insured„Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) • Vollnarkose • Lachgas-Sedierung“4.4, page 2
Nitrous oxide sedationyes, up to the sum insured„Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) • Vollnarkose • Lachgas-Sedierung“4.4, page 2
Functional analysis and therapy (including bite splints)yes, up to the sum insured„Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (z. B. Knirscherschiene, DROS-Schiene)“4.5, page 3
3D dental imaging (cone beam CT)not addressed
Treatment abroadnot addressed

Staggered benefit limits

PointRuleWording (German)Clause
Maximum benefit in the first policy yearyes, up to EUR 1,000„1.000 € im ersten Versicherungsjahr“5.5, page 3
Maximum benefit up to the end of year 2yes, up to EUR 2,000„2.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren“5.5, page 3
Maximum benefit up to the end of year 3yes, up to EUR 3,000„3.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren“5.5, page 3
Maximum benefit up to the end of year 4yes, up to EUR 4,000„4.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren“5.5, page 3
Maximum benefit up to the end of year 5yes, up to EUR 5,000„5.000 € in den ersten fünf Versicherungsjahren“5.5, page 3
From when benefits are unlimitedyes„Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“5.5, page 3
Accident-related treatment outside the staggered limitsyes„Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.“5.5, page 3

Waiting periods

PointRuleWording (German)Clause
General waiting periodnone„Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“2, page 2
Waiting period for prosthetics and implantsnone„Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“2, page 2
Waiting period for orthodonticsnone„Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“2, page 2
No waiting period after an accidentyes„Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“2, page 2

Ongoing treatment and missing teeth

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of treatment ongoing or recommended at inceptionyes„Wir leisten nicht für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, die bereits bei Vertragsschluss geplant oder angeraten sind“5.2, page 3
Exclusion of teeth missing and not replaced at inceptionyes„leisten nicht für Behandlungsmaßnahmen von Zähnen, die bereits bei Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt wurden.“5.1, page 3
Cover for missing teeth against a surchargenot addressed
Health questions on the applicationnot addressed

Contract and premium

PointRuleWording (German)Clause
Maximum entry agenot addressed
Children insurable from birthyes„Altersgruppe Monatsbeitrag 0 bis 20 Jahre“7, page 4
Ageing reserves (premium calculated on entry age)no„Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.“7, page 4
Premium steps by age bandyes„Sie müssen dann den Beitrag der jeweils erreichten, nächsthöheren Altersgruppe zahlen.“7, page 4
Premium adjustment: conditions and frequencyyes„Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Beiträge verändern.“7, page 4
Insurer waives its ordinary right to cancelnot addressed
Minimum contract termnot addressed
Notice period for the policyholdernot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Tarifbedingungen Zahnzusatz ZZ Pro100
[Seite 1] Krankheitskostenteilversicherung Teil III Zahn-Zusatzversicherung: Tarif ZZ Pro100 Inhalt 1. Allgemeine Regelungen 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? 1.2 Um welche Art der Versicherung handelt es sich? 1.3 Wer kann versichert werden? 2. Wartezeiten 3. Unsere Leistungen – allgemeine Grundsätze 3.1 Welche Gebührenordnungen gelten? 3.2 Wann gelten die Aufwendungen als entstanden? 3.3 Was gilt für die Anrechnung von Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers? 4. Unsere Leistungen – Höhe der Erstattungen 4.1 Was leisten wir für Zahnbehandlung? 4.2 Was leisten wir für Zahnprophylaxe? 4.3 Was leisten wir für Inlays (Einlagefüllungen)? 4.4 Was leisten wir für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung? 4.5 Was leisten wir für Zahnersatz? 4.6 Was leisten wir für kieferorthopädische Behandlungen? 5. Leistungseinschränkungen 5.1 Was gilt bei der Leistung für fehlende und noch nicht ersetzte Zähne? 5.2 Was gilt bei der Leistung für laufende bzw. angeratene oder beabsichtigte Behandlungen? 5.3 Was gilt bei Tarifwechsel? 5.4 Ist es sinnvoll, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? 5.5 Welche Höchstbeträge gelten für die versicherten Leistungen? 6. Services 6.1 Gesundheitsportal 6.2 Unterstützung 6.3 Schnelligkeitsgarantie 6.4 Gesundheitspartner 7. Beiträge 8. Glossar AP0­0354U, Stand: 07.2026 HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Degenhard Meier, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] 1. Allgemeine Regelungen wegen des Abbruchs bzw. erfolgloser Beendigung einer kieferorthopädischen Behandlung gilt als Vorleistung und wird nicht erstattet. 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? Wichtig: Bitte weisen Sie die GKV- oder sonstigen Vorleistungen durch einen Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungs- Erstattungsvermerk auf den eingereichten Kostenbelegen nach. bedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung. Diese bestehen aus: Bei Zahnersatzmaßnahmen (Ziffer 4.5) ziehen wir die Leistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers von unserem Erstattungsbetrag ab. Teil I Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009), Wenn Ihre GKV keine Leistung für den Zahnersatz erbringt, z. B. weil die Be- handlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung erfolgt, Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfähigen Auf- und wendungen. In diesem Fall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen Teil III Tarifbedingungen des Tarifs ZZ Pro100. für Zahnersatz zu 100 % abzüglich dieser fiktiven Leistung. Die Teile I und II gelten, soweit sie nicht durch die Bestimmungen des Teils III ergänzt oder geändert werden. 4. Unsere Leistungen – Höhe der Erstattungen Der Teil III liegt Ihnen hier vor. 4.1 Was leisten wir für Zahnbehandlung? Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung zu 1.2 Um welche Art der Versicherung handelt es sich? 100 %. Es handelt sich um eine Zahn-Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Leistungen Als erstattungsfähige Zahnbehandlungen gelten z. B.: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). • besondere Füllungen (hierzu zählen z. B. Komposit-, Kunststoff- oder Für Empfänger der Heilfürsorge tritt an Stelle der GKV-Leistung die Leistung Wurzelkanalfüllungen) der Heilfürsorge. Soweit in diesen Bedingungen von GKV bzw. Leistungen • Wurzelbehandlungen der GKV gesprochen wird, sind hiervon auch die Empfänger der Heilfürsorge betroffen. • Parodontalbehandlungen • chirurgische Maßnahmen (z. B. Wurzelspitzenresektion) Wir bieten Versicherungsschutz für: • Laserbehandlungen • Zahnbehandlung • OP-Mikroskop (nach GOZ-Ziffer 0110) • Zahnprophylaxe • Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung • PACT – Photoaktivierte Chemotherapie • Zahnersatz • VECTOR-Ultraschall-Behandlungen • unfallbedingte Kieferorthopädie 4.2 Was leisten wir für Zahnprophylaxe? Die genauen Leistungen haben wir unter Ziffer 4 beschrieben. Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnprophylaxe zu 100 %. 1.3 Wer kann versichert werden? Zur Zahnprophylaxe zählen z. B.: Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen der GKV haben oder Empfänger der Heilfürsorge sind. • Professionelle Zahnreinigung • Zahnsteinentfernung Wenn die jeweilige Eigenschaft wegfällt, endet das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Wenn die • Prothesenreinigung Voraussetzung wegfällt, müssen Sie uns das unverzüglich in Textform mitteilen. • Erstellung eines Mundhygienestatus • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung 2. Wartezeiten • Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen. • Fissurenversiegelung 4.3 Was leisten wir für Inlays (Einlagefüllungen)? 3. Unsere Leistungen – allgemeine Grundsätze Ein Inlay ist eine in einem zahntechnischen Labor hergestellte Zahnfüllung. 3.1 Welche Gebührenordnungen gelten? Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Inlays zu 100 %. Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den jeweils gül- tigen Gebührenordnungen berechnet werden. Für ärztliche Leistungen ist das Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen: die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für zahnärztliche Leistungen die • die mit der Behandlung verbundenen Vor- und Nachbehandlungen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). (z. B. provisorische Versorgung, besondere Maßnahmen beim Füllen) • die dabei anfallenden Honorar-, Material- und Laborkosten Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Ge- bührenordnung. 4.4 Was leisten wir für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschal- Für die GOÄ bzw. der GOZ handelt es sich um Höchstsätze im Sinne des § 5 tung? der Gebührenordnung. Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung zu 100 %. 3.2 Wann gelten die Aufwendungen als entstanden? Als besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung gelten: Die Aufwendungen rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in dem die Behandlung erfolgte. • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) • Vollnarkose 3.3 Was gilt für die Anrechnung von Leistungen der GKV oder eines • Lachgas-Sedierung anderen Kostenträgers? • Akupunktur Bei Aufwendungen nach den Ziffern 4.1 bis 4.4 ist keine Vorleistung Ihrer GKV • Hypnose oder eines anderen Kostenträgers (z. B. Heilfürsorge) erforderlich. Wenn Ihre Voraussetzung ist, dass die Leistung in direktem Zusammenhang GKV oder ein anderer Kostenträger jedoch eine Vorleistung erbringt, überneh- • mit einer Zahnbehandlung (z. B. Wurzelspitzenresektion, Entfernung men wir maximal die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der GKV- von Weisheitszähnen) oder Vorleistung. Sie können die Gesamtkosten maximal zu 100 % erstattet be- kommen. • mit Zahnersatzmaßnahmen steht. Wenn Sie in der GKV (z. B. im Rahmen eines Wahltarifs) oder in der Heil- Diese Voraussetzungen entfallen bei Kindern bis zu ihrem 18. Geburtstag. fürsorge einen Selbstbehalt vereinbart haben, gilt dieser ebenfalls als Vorleis- Nicht erstattet werden Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im Zusammen- tung. Er kann also nicht erstattet werden. Auch ein verbleibender Eigenanteil hang mit Zahnprophylaxe-Maßnahmen nach Ziffer 4.2. [Seite 3] 4.5 Was leisten wir für Zahnersatz? 5. Leistungseinschränkungen Wenn Ihre GKV eine Leistung für Zahnersatz erbringt, ersetzen wir die er- 5.1 Was gilt bei der Leistung für fehlende und noch nicht ersetzte stattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Zähne? Leistung Ihrer GKV.  ir leisten nicht für Behandlungsmaßnahmen von Zähnen, die bereits bei W Beispiel: Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt wurden. Weisheitszähne sind Erstattungsfähige Aufwendungen: 1.500 € hiervon ausgenommen. Ein sogenannter „vollständiger Lückenschluss“ gilt davon 100 %: 1.500 € nicht als fehlender Zahn. abzgl. Festzuschuss der GKV: 450 € unsere Leistung: 1.050 € Wenn bei einer medizinisch notwendigen Kronen-Brücken-Versorgung eine vor dem Vertragsschluss vorhandene Lücke geschlossen wird, ersetzen wir die Wenn Ihre GKV keine Leistung für den Zahnersatz erbringt, z. B. weil die erstattungsfähigen Aufwendungen anteilig. Dafür berechnen wir den Anteil der Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung behandelten, vorhandenen Zähne an allen an der Zahnersatzmaßnahme be- erfolgt, gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungs- teiligten Zähnen. fähigen Aufwendungen. In diesem Fall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz zu 100 % abzüglich dieser fiktiven Leistung. Beispiel: An drei Zähnen erfolgt eine Kronen-Brücken-Kronenversorgung, bei der Beispiel: der mittlere Zahn bei Vertragsschluss fehlte. Die anteilige Erstattung für Erstattungsfähige Aufwendungen: 1.500 € diese Gesamtversorgung beträgt daher 2/3 der Tarifleistung (2 von 3 Zäh- davon 100 %: 1.500 € nen). GKV zahlt nichts, dann abzgl. 40 % von 1.500 €: 600 € Wenn sich die erstattungsfähigen Aufwendungen auf 2.500 € belaufen und unsere Leistung: 900 € sich die GKV mit einem Betrag von 800 € beteiligt, erstatten wir folgender- maßen: Als Zahnersatz gelten: • Tarifleistung: 100 % von 2.500 € abzgl. 800 € (GKV-Leistung) = 1.700 € • prothetische, implantologische und augmentative Leistungen (Knochen- aufbau) • Erstattung: 2/3 von 1.700 € = 1.133,33 € • Versorgung mit Kronen jeder Art • Zusammen mit der Leistung der GKV erhalten Sie: 1.133,33 € + 800 € = 1.933,33 € • Verblendungen • Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (z. B. Knirscherschiene, 5.2 Was gilt bei der Leistung für laufende bzw. angeratene oder beab- DROS-Schiene) sichtigte Behandlungen? • funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich der Wir leisten nicht für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen, wie die bereits bei Vertragsschluss geplant oder angeraten sind bzw. zu diesem z. B. Entfernen von Zähnen oder Provisorien Zeitpunkt durchgeführt werden – ausgenommen sind Zahnprophylaxe-Maß- • die dabei anfallenden Honorar-, Material- und Laborkosten nahmen nach Ziffer 4.2. Eine Begrenzung der Anzahl von Implantaten sieht der Tarif nicht vor. Wir er- 5.3 Was gilt bei Tarifwechsel? statten die Anzahl der Implantate, die medizinisch notwendig ist. Soweit der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, gilt für die Kosten für Verblendungen sind bis einschließlich Zahn 8 (letzter Zahn) erstat- Mehrleistung: tungsfähig. Sie gelten als Teil des Zahnersatzes. Wir leisten nicht für Behandlungsmaßnahmen von Zähnen, die bereits bei 4.6 Was leisten wir für kieferorthopädische Behandlungen? Tarifwechsel fehlen und noch nicht ersetzt wurden. Weisheitszähne sind hier- Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, von ausgenommen. Ein sogenannter „vollständiger Lückenschluss“ gilt nicht die wegen eines Unfalls erforderlich werden und medizinisch notwendig als fehlender Zahn. sind. Außerdem leisten wir nicht für zahnärztliche und kieferorthopädische Be- Wenn Ihre GKV keine Leistung erbringt, ersetzen wir die erstattungsfähigen handlungen, die bereits bei Tarifwechsel geplant oder angeraten sind bzw. zu kieferorthopädischen Behandlungskosten zu 100 %. diesem Zeitpunkt durchgeführt werden – ausgenommen sind Zahnprophy- laxe-Maßnahmen nach Ziffer 4.2. Wenn Ihre GKV eine Leistung erbringt, ersetzen wir 100 % der Mehrkosten, die nicht unter den Leistungsanspruch der GKV fallen. 5.4 Ist es sinnvoll, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? Als Mehrkosten gelten insbesondere: Wenn Sie rechtzeitig vor Beginn Ihrer Behandlung eine Kopie des Heil- und • Mini-Metallbrackets, Keramik- und Kunststoffbrackets Kostenplans einreichen, informieren wir Sie gerne über die Höhe der voraus- • unsichtbare Zahnspange (Invisalign) sichtlichen Erstattung. Der Heil- und Kostenplan muss den Kostenvoranschlag des Zahnlabors mit den spezifischen Kosten für Material- und Laborkosten • Lingualtechnik enthalten. Bitte lassen Sie im Falle von Zahnersatz und Kieferorthopädie den • festsitzender Retainer Plan von Ihrer GKV genehmigen. • konfektionierte herausnehmbare Geräte Eine Kürzung der Tarifleistung allein auf Grund eines fehlenden Heil- und • festsitzender Lückenhalter Kostenplanes erfolgt nicht. • farbige oder farblose Bögen und Teilbögen • thermisch programmierbare oder plastische Bögen und Teilbögen 5.5 Welche Höchstbeträge gelten für die versicherten Leistungen? • Pendulum Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für • Distal-Jet Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge: • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen • 1.000 € im ersten Versicherungsjahr Für alle kieferorthopädischen Maßnahmen gilt: • 2.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren • 3.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren Der Erstattungsbetrag ist über die gesamte Vertragslaufzeit auf maximal 3.000 € pro versicherte Person begrenzt. Er bezieht sich auf sämtliche wäh- • 4.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren rend der Vertragslaufzeit stattfindenden kieferorthopädischen Behandlungen • 5.000 € in den ersten fünf Versicherungsjahren bzw. Mehrkosten. Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall. Die im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung anfallenden Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Datum (Versi- Material- und Laborkosten werden tarifgemäß übernommen. cherungsbeginn) und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalender- Ein eventuell verbleibender Eigenanteil wegen des Abbruchs bzw. erfolgloser jahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusam- Beendigung einer kieferorthopädischen Behandlung wird nicht erstattet. men. [Seite 4] 6. Services Erstattungsfähige Aufwendungen Im Idealfall entspricht der Rechnungsbetrag den erstattungsfähigen Gesamt- 6.1 Gesundheitsportal kosten. Wenn der Zahnarzt aber zum Beispiel einen höheren Gebührensatz als Unter der Internetadresse www.huk.de können Sie sich zu den Themen Ge- den Höchstsatz der Gebührenordnung verlangt, dann gibt es eine Differenz sundheit, Aktuelles aus Medizin, Forschung und Reisemedizin informieren. zwischen Rechnungsbetrag und erstattungsfähigen Aufwendungen. 6.2 Unterstützung Erstattungsvermerk Wir unterstützen Sie mit einem vielfältigen Angebot im Leistungsfall und rund Als Erstattungsvermerk wird die Bestätigung der GKV oder eines anderen um Ihren Vertrag. Kostenträgers bezeichnet. Daraus muss sich ergeben, ob und ggf. in welcher Nähere Informationen erhalten Sie unter www.huk.de Höhe die berechneten Kosten erstattet werden/wurden. Fissurenversiegelung 6.3 Schnelligkeitsgarantie Es handelt sich hierbei um eine kariesvorbeugende Behandlung zum Schutz Wir garantieren Ihnen eine Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von der Fissuren (spaltartige Vertiefung in den großen und kleinen Backenzähnen) zwei Wochen. Sollten wir dieses Versprechen nicht einhalten, zahlen wir Ihnen als „Entschuldigung“ 10 €. – vorwiegend bei Kindern und Jugendlichen. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei uns. Liegen Feiertage innerhalb Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) / Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) dieses Zeitraums, verlängert sich die Frist entsprechend. Die GOÄ bzw. GOZ regelt die Abrechnung der (zahn-) ärztlichen Leistungen im Voraussetzung für unser Versprechen ist lediglich, dass Sie zum Einreichen Rahmen einer privatärztlichen Behandlung. Ihrer Rechnungen den Leistungsscheck verwenden. Heilfürsorge Bitte informieren Sie sich außerdem auf www.huk.de über weitere Einrei- Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn (Bund chungsmöglichkeiten, die Ihnen die Schnelligkeitsgarantie sichern. oder Land) gegenüber seinen Beamten. Sie gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Heilfürsorge wird speziell denjenigen 6.4 Gesundheitspartner Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikoreich und gefährlich Gesundheitspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung bzw. einer ist, z. B. Polizeibeamte. Tochtergesellschaft der HUK-COBURG stehen für eine medizinisch hoch- wertige und kostengünstige Versorgung der Kunden. Die regionale Verteilung Implantologische Leistungen der Gesundheitspartner ist unterschiedlich ausgeprägt. Die Adressen teilen Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt wir gerne auf Anfrage mit. Sie sind darüber hinaus unter www.huk.de einseh- werden. Auf ihnen lassen sich z. B. Kronen oder Brücken verankern. bar. Krankenversicherung nach Art der Schaden 7. Beiträge Die Prämie wird auf Basis einer jährlichen Betrachtung berechnet und kalku- liert keine Alterungsrückstellungen ein. Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Rechnungsbetrag Die Höhe des Beitrages ist nach Altersgruppen gestaffelt und richtet sich nach Dabei handelt es sich um den Betrag, den der Zahnarzt dem Patienten direkt dem Alter der versicherten Person: in Rechnung stellt – weil er ihn nicht über die Chip-Karte bei der GKV abrech- nen kann. Altersgruppe Monatsbeitrag Schriftform 0 bis 20 Jahre 9,20 € Schriftform bedeutet: Schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift unter- 21 bis 55 Jahre 43,40 € zeichnet. Ab 56 Jahre 67,80 € Textform Für die Höhe der Erstbeiträge ist Ihr tatsächliches Alter am Monatsende vor Textform bedeutet: Schriftlich, aber hier ist im Gegensatz zur Schriftform keine dem Versicherungsbeginn ausschlaggebend. Der Beitrag richtet sich nach der eigenhändige Unterschrift notwendig, z. B. reicht ein Fax, eine SMS oder eine Altersgruppe dieses Alters. E-Mail. Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem Monatsersten Unfall nach Ihrem 21. bzw. 56. Geburtstag. Sie müssen dann den Beitrag der jeweils Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, bei erreichten, nächsthöheren Altersgruppe zahlen. dem die versicherte Person unfreiwillig einen Schaden erleidet. Die häufigsten Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Unfälle sind z. B. Stürze, Verkehrs- und Sportunfälle. Beiträge verändern. Unverzüglich Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem gültigen Versicherungsschein Unverzüglich bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. 8. Glossar Versicherte Person Im folgenden Abschnitt erläutern wir verschiedene medizinische und in der Die versicherte Person ist diejenige Person, für die der vereinbarte Versiche- Versicherung gebräuchliche Fachbegriffe. Das Glossar enthält keine Leistungs- versprechen. rungsschutz abgeschlossen wurde. Alterungsrückstellungen Vollständiger Lückenschluss Als Alterungsrückstellungen werden Rücklagen in der privaten Kranken- Von einem vollständigen Lückenschluss spricht man, wenn die Zähne so zu- versicherung für die Absicherung von Altersrisiken bezeichnet. sammenrücken, dass keine Lücke mehr vorhanden ist. Augmentative Leistungen Verblendung Augmentative Maßnahmen dienen dem Knochenaufbau in Verbindung mit Mit einer Verblendung wird die Farbe einer Krone an die Farbe der anderen einer Implantatbehandlung. Zähne angepasst. Dabei wird zum Beispiel Kunststoff oder Metallkeramik ver- Befundbezogene Festzuschüsse wendet. Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur noch „Fest- Wahltarif zuschüsse". Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden. Man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen". Wahltarife sind ein teils freiwilliges, teils gesetzlich vorgeschriebenes Angebot Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine ein- von gesetzlichen Krankenkassen, das von den gesetzlich Versicherten genutzt fache und günstige Zahnersatzversorgung vor. werden kann.