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HUK-COBURG ZZ Pro100: die Bedingungen im Volltext
Zahnzusatztarif mit 100 Prozent für Zahnersatz einschließlich GKV-Leistung und unbegrenzter Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie nur nach Unfall, ohne Wartezeit und mit Zahnstaffel über fünf Versicherungsjahre.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 72 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | „für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“ | 4.5, Seite 3 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | nicht geregelt | ||
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | „gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.“ | 3.3, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | nein | „Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“ | 5.5, Seite 3 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |
Zahnersatz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | ja | „für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“ | 4.5, Seite 3 |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | ja | „gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.“ | 4.5, Seite 2 |
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | keine | „für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“ | 4.5, Seite 3 |
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | ja | „für Zahnersatz zu 100 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“ | 4.5, Seite 3 |
| Implantate | ja, bis zur Versicherungssumme | „prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“ | 4.5, Seite 3 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | keine | „Eine Begrenzung der Anzahl von Implantaten sieht der Tarif nicht vor.“ | 4.5, Seite 3 |
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | ja, bis zur Versicherungssumme | „prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“ | 4.5, Seite 3 |
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt | ||
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Inlays zu 100 %.“ | 4.3, Seite 2 |
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versorgung mit Kronen jeder Art“ | 4.5, Seite 3 |
| Brücken | ja, bis zur Versicherungssumme | „prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“ | 4.5, Seite 3 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“ | 4.5, Seite 3 |
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | nicht geregelt | ||
| Provisorien und Langzeitprovisorien | ja, bis zur Versicherungssumme | „z. B. Entfernen von Zähnen oder Provisorien“ | 4.5, Seite 3 |
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | nicht geregelt |
Zahnerhalt und Prophylaxe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | ja, bis zur Versicherungssumme | „besondere Füllungen (hierzu zählen z. B. Komposit-, Kunststoff- oder Wurzelkanalfüllungen)“ | 4.1, Seite 2 |
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wurzelkanalfüllungen) • Wurzelbehandlungen • Parodontalbehandlungen“ | 4.1, Seite 2 |
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wurzelbehandlungen • Parodontalbehandlungen“ | 4.1, Seite 2 |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zur Zahnprophylaxe zählen z. B.: • Professionelle Zahnreinigung • Zahnsteinentfernung“ | 4.2, Seite 2 |
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnprophylaxe zu 100 %.“ | 4.2, Seite 2 |
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt | ||
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung • Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe • Fissurenversiegelung“ | 4.2, Seite 2 |
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nicht geregelt | ||
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | ja | „Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“ | 5.5, Seite 3 |
Kieferorthopädie
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | nein | „Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“ | 4.6, Seite 3 |
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | nein | „Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“ | 4.6, Seite 3 |
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie für Erwachsene | ja, bis 3.000 € | „Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“ | 4.6, Seite 3 |
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | ja, bis zur Versicherungssumme | „unsichtbare Zahnspange (Invisalign)“ | 4.6, Seite 3 |
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |
Gebühren, Material und Nebenleistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | ja | „Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.“ | 3.1, Seite 2 |
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nein | „Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.“ | 3.1, Seite 2 |
| Material und Laborkosten in voller Höhe | ja, bis zur Versicherungssumme | „die dabei anfallenden Honorar-, Material- und Laborkosten“ | 4.5, Seite 2 |
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | nicht geregelt | ||
| Örtliche Betäubung | nicht geregelt | ||
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) • Vollnarkose • Lachgas-Sedierung“ | 4.4, Seite 2 |
| Lachgas | ja, bis zur Versicherungssumme | „Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) • Vollnarkose • Lachgas-Sedierung“ | 4.4, Seite 2 |
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (z. B. Knirscherschiene, DROS-Schiene)“ | 4.5, Seite 3 |
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt | ||
| Behandlung im Ausland | nicht geregelt |
Zahnstaffel
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | ja, bis 1.000 € | „1.000 € im ersten Versicherungsjahr“ | 5.5, Seite 3 |
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | ja, bis 2.000 € | „2.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren“ | 5.5, Seite 3 |
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | ja, bis 3.000 € | „3.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren“ | 5.5, Seite 3 |
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | ja, bis 4.000 € | „4.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren“ | 5.5, Seite 3 |
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | ja, bis 5.000 € | „5.000 € in den ersten fünf Versicherungsjahren“ | 5.5, Seite 3 |
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | ja | „Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“ | 5.5, Seite 3 |
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | ja | „Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.“ | 5.5, Seite 3 |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | keine | „Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“ | 2, Seite 2 |
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | keine | „Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“ | 2, Seite 2 |
| Wartezeit für Kieferorthopädie | keine | „Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“ | 2, Seite 2 |
| Keine Wartezeit bei Unfall | ja | „Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“ | 2, Seite 2 |
Laufende Behandlung und fehlende Zähne
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | ja | „Wir leisten nicht für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, die bereits bei Vertragsschluss geplant oder angeraten sind“ | 5.2, Seite 3 |
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | ja | „leisten nicht für Behandlungsmaßnahmen von Zähnen, die bereits bei Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt wurden.“ | 5.1, Seite 3 |
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Kinder ab Geburt versicherbar | ja | „Altersgruppe Monatsbeitrag 0 bis 20 Jahre“ | 7, Seite 4 |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nein | „Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.“ | 7, Seite 4 |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | ja | „Sie müssen dann den Beitrag der jeweils erreichten, nächsthöheren Altersgruppe zahlen.“ | 7, Seite 4 |
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | ja | „Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Beiträge verändern.“ | 7, Seite 4 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Mindestvertragsdauer | nicht geregelt | ||
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Tarifbedingungen Zahnzusatz ZZ Pro100 Fassung: 07.2026 (AP00354U) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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