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Insurance broker / Dental insurance in Germany / Policy wording archive

HUK-COBURG ZZ Pro90: the policy wording in full

Zahnzusatztarif mit 90 Prozent für Zahnersatz einschließlich GKV-Leistung, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis je 200 Euro im Jahr, Kieferorthopädie nur nach Unfall, ohne Wartezeit und mit Zahnstaffel über fünf Versicherungsjahre.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy HUK-COBURG Zahnzusatz ZZ Pro90 from HUK-COBURG (Dental insurance in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 72 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Benefit model: percentage of the invoice, fixed amount per treatment or multiple of the statutory fixed allowanceyes„für Zahnersatz zu 90 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“4.5, page 3
Provider network with price list (cuadro médico) or free choice with reimbursementnot addressed
Free choice of dentist, including private practicesnot addressed
Benefit requires prior payment by the statutory health fundyes„gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.“3.3, page 2
Annual or per-treatment excessnot addressed
Co-payment per treatment in the provider networknot addressed
Annual maximum after the staggered limits expireno„Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“5.5, page 4
Reimbursement rate independent of the dental bonus bookletnot addressed

Dental prosthetics

PointRuleWording (German)Clause
Prosthetics reimbursement as a percentage of the invoice including the statutory shareyes„für Zahnersatz zu 90 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“4.5, page 3
Reimbursement rate where the statutory fund pays nothing (no fixed allowance)yes„gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.“4.5, page 2
Benefit capped at a multiple of the statutory fixed allowancenone„für Zahnersatz zu 90 % abzüglich der Leistung Ihrer GKV.“4.5, page 3
Standard care: patient's share covered up to 100%yes„Wir ergänzen die Leistung Ihrer GKV auf 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, wenn Kronen, Brücken, Prothesen sowie deren Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung durchgeführt werden.“4.5, page 3
Implantsyes, up to the sum insured„prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“4.5, page 3
Limit on the number of implants per jaw or gapnone„Eine Begrenzung der Anzahl von Implantaten sieht der Tarif nicht vor.“4.5, page 3
Bone augmentation before implants (bone graft, sinus lift)yes, up to the sum insured„prothetische, implantologische und augmentative Leistungen“4.5, page 3
Implant at a fixed network pricenot addressed
Inlays and onlays (ceramic, gold)yes, up to the sum insured„Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Inlays zu 90 %.“4.3, page 2
Crowns and partial crowns, including all ceramicyes, up to the sum insured„Versorgung mit Kronen jeder Art“4.5, page 3
Bridgesyes, up to the sum insured„wenn Kronen, Brücken, Prothesen sowie deren Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung“4.5, page 3
Removable dentures (including telescopic and attachment dentures)yes, up to the sum insured„wenn Kronen, Brücken, Prothesen sowie deren Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung“4.5, page 3
Veneers where medically necessarynot addressed
Temporary and long-term temporary restorationsyes, up to the sum insured„z. B. Entfernen von Zähnen oder Provisorien“4.5, page 3
Repair, replacement and relining of prostheticsyes, up to the sum insured„wenn Kronen, Brücken, Prothesen sowie deren Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung“4.5, page 3

Tooth preservation and prevention

PointRuleWording (German)Clause
Tooth-coloured fillings beyond the statutory benefityes, up to EUR 200„besondere Füllungen (hierzu zählen z. B. Komposit-, Kunststoff- oder Wurzelkanalfüllungen)“4.1, page 2
Root canal treatment, including where the statutory fund does not payyes, up to EUR 200„Wurzelkanalfüllungen) • Wurzelbehandlungen • Parodontalbehandlungen“4.1, page 2
Periodontitis treatment, including without statutory benefityes, up to EUR 200„Wurzelbehandlungen • Parodontalbehandlungen“4.1, page 2
Professional dental cleaningyes, up to EUR 200„Zur Zahnprophylaxe zählen z. B.: • Professionelle Zahnreinigung • Zahnsteinentfernung“4.2, page 2
Number of cleanings per yearnot addressed
Annual cap for dental cleaningyes, up to EUR 200„Diese sind auf 200 € pro Kalenderjahr begrenzt.“4.2, page 2
Cleanings included at no charge in the networknot addressed
Fissure sealing and fluoride treatmentyes, up to EUR 200„Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung • Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe • Fissurenversiegelung“4.2, page 2
Teeth whiteningnot addressed
Prevention outside the staggered limits and without waiting periodyes„Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“5.5, page 4

Orthodontics

PointRuleWording (German)Clause
Orthodontics for children with minor misalignment (KIG 1 and 2, no statutory benefit)no„Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“4.6, page 3
Additional orthodontic costs for children with statutory benefit (KIG 3 to 5)no„Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“4.6, page 3
Age limit at start of orthodontic treatmentnot addressed
Orthodontics for adultsyes, up to EUR 1,500„Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden“4.6, page 3
Clear alignersyes, up to the sum insured„unsichtbare Zahnspange (Invisalign)“4.6, page 3
Orthodontics at a fixed network pricenot addressed

Fees, materials and ancillary services

PointRuleWording (German)Clause
Reimbursement up to the maximum fee scale rate (3.5 times)yes„Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.“3.1, page 2
Reimbursement above 3.5 times the fee scale (fee agreement)no„Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.“3.1, page 2
Material and laboratory costs in fullyes, up to the sum insured„legen wir maximal die jeweils teuersten Höchstsätze des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen (BEL) in seiner jeweils gültigen Fassung zu Grunde.“4.7, page 3
Material and laboratory costs capped by a price listyes„Die Erstattungshöchstsätze finden Sie im beigefügten Preis-Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (PLV).“4.7, page 3
Local anaesthesianot addressed
General anaesthesia and sedationyes, up to EUR 200„Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) • Vollnarkose • Lachgas-Sedierung“4.4, page 3
Nitrous oxide sedationyes, up to EUR 200„Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) • Vollnarkose • Lachgas-Sedierung“4.4, page 3
Functional analysis and therapy (including bite splints)yes, up to the sum insured„Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (z. B. Knirscherschiene, DROS-Schiene)“4.5, page 3
3D dental imaging (cone beam CT)not addressed
Treatment abroadnot addressed

Staggered benefit limits

PointRuleWording (German)Clause
Maximum benefit in the first policy yearyes, up to EUR 1,000„1.000 € im ersten Versicherungsjahr“5.5, page 4
Maximum benefit up to the end of year 2yes, up to EUR 2,000„2.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren“5.5, page 4
Maximum benefit up to the end of year 3yes, up to EUR 3,000„3.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren“5.5, page 4
Maximum benefit up to the end of year 4yes, up to EUR 4,000„4.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren“5.5, page 4
Maximum benefit up to the end of year 5yes, up to EUR 5,000„5.000 € in den ersten fünf Versicherungsjahren“5.5, page 4
From when benefits are unlimitedyes„Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:“5.5, page 4
Accident-related treatment outside the staggered limitsyes„Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.“5.5, page 4

Waiting periods

PointRuleWording (German)Clause
General waiting periodnone„Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“2, page 2
Waiting period for prosthetics and implantsnone„Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“2, page 2
Waiting period for orthodonticsnone„Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“2, page 2
No waiting period after an accidentyes„Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen.“2, page 2

Ongoing treatment and missing teeth

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of treatment ongoing or recommended at inceptionyes„Wir leisten nicht für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, die bereits bei Vertragsschluss geplant oder angeraten sind“5.2, page 3
Exclusion of teeth missing and not replaced at inceptionyes„leisten nicht für Behandlungsmaßnahmen von Zähnen, die bereits bei Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt wurden.“5.1, page 3
Cover for missing teeth against a surchargenot addressed
Health questions on the applicationnot addressed

Contract and premium

PointRuleWording (German)Clause
Maximum entry agenot addressed
Children insurable from birthyes„Altersgruppe Monatsbeitrag 0 bis 20 Jahre“7, page 4
Ageing reserves (premium calculated on entry age)no„Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.“7, page 4
Premium steps by age bandyes„Sie müssen dann den Beitrag der jeweils erreichten, nächsthöheren Altersgruppe zahlen.“7, page 4
Premium adjustment: conditions and frequencyyes„Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Beiträge verändern.“7, page 4
Insurer waives its ordinary right to cancelnot addressed
Minimum contract termnot addressed
Notice period for the policyholdernot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Tarifbedingungen Zahnzusatz ZZ Pro90
[Seite 1] Krankheitskostenteilversicherung Teil III Zahn-Zusatzversicherung: Tarif ZZ Pro90 Inhalt 1. Allgemeine Regelungen 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? 1.2 Um welche Art der Versicherung handelt es sich? 1.3 Wer kann versichert werden? 2. Wartezeiten 3. Unsere Leistungen – allgemeine Grundsätze 3.1 Welche Gebührenordnungen gelten? 3.2 Wann gelten die Aufwendungen als entstanden? 3.3 Was gilt für die Anrechnung von Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers? 3.4 Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines Gesundheitspartners? 4. Unsere Leistungen – Höhe der Erstattungen 4.1 Was leisten wir für Zahnbehandlung? 4.2 Was leisten wir für Zahnprophylaxe? 4.3 Was leisten wir für Inlays (Einlagefüllungen)? 4.4 Was leisten wir für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung? 4.5 Was leisten wir für Zahnersatz? 4.6 Was leisten wir für kieferorthopädische Behandlungen? 4.7 Welche Höchstbeträge gelten für Material- und Laborkosten? 5. Leistungseinschränkungen 5.1 Was gilt bei der Leistung für fehlende und noch nicht ersetzte Zähne? 5.2 Was gilt bei der Leistung für laufende bzw. angeratene oder beabsichtigte Behandlungen? 5.3 Was gilt bei Tarifwechsel? 5.4 Ist es sinnvoll, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? 5.5 Welche Höchstbeträge gelten für die versicherten Leistungen? 6. Services 6.1 Gesundheitsportal 6.2 Unterstützung 6.3 Schnelligkeitsgarantie 7. Beiträge 8. Glossar AP00352U, Stand: 07.2026 HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Degenhard Meier, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] 1. Allgemeine Regelungen des Abbruchs bzw. erfolgloser Beendigung einer kieferorthopädischen Be- handlung gilt als Vorleistung und wird nicht erstattet. 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? Wichtig: Bitte weisen Sie die GKV- oder sonstigen Vorleistungen durch einen Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungs- Erstattungsvermerk auf den eingereichten Kostenbelegen nach. bedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung. Diese bestehen aus: Bei Zahnersatzmaßnahmen (Ziffer 4.5) ziehen wir die Leistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers von unserem Erstattungsbetrag ab. Teil I Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009), Wenn Ihre GKV keine Leistung für den Zahnersatz erbringt, z. B. weil die Be- handlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung erfolgt, Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfähigen Auf- und wendungen. In diesem Fall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen Teil III Tarifbedingungen des Tarifs ZZ Pro90. für Zahnersatz zu 90 % abzüglich dieser fiktiven Leistung. Die Teile I und II gelten, soweit sie nicht durch die Bestimmungen des Teils III 3.4 Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines Gesundheits- ergänzt oder geändert werden. partners? Der Teil III liegt Ihnen hier vor. Gesundheitspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung bzw. einer Toch- tergesellschaft der HUK-COBURG stehen für eine medizinisch hochwertige 1.2 Um welche Art der Versicherung handelt es sich? und kostengünstige Versorgung der Kunden. Die regionale Verteilung der Es handelt sich um eine Zahn-Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Leistungen Gesundheitspartner ist unterschiedlich ausgeprägt. Die Adressen teilen wir der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). gerne auf Anfrage mit. Sie sind darüber hinaus unter www.huk.de einseh- bar. Für Empfänger der Heilfürsorge tritt an Stelle der GKV-Leistung die Leistung der Heilfürsorge. Soweit in diesen Bedingungen von GKV bzw. Leistungen der Durch Inanspruchnahme dieser Gesundheitspartner kann sich der tarifliche GKV gesprochen wird, sind hiervon auch die Empfänger der Heilfürsorge Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) erhöhen. betroffen. Wir bieten Versicherungsschutz für: 4. Unsere Leistungen – Höhe der Erstattungen • Zahnbehandlung 4.1 Was leisten wir für Zahnbehandlung? • Zahnprophylaxe Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung zu • Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung 100 %. Diese sind auf 200 € pro Kalenderjahr begrenzt. • Zahnersatz Als erstattungsfähige Zahnbehandlungen gelten z. B.: • unfallbedingte Kieferorthopädie • besondere Füllungen (hierzu zählen z. B. Komposit-, Kunststoff- oder Die genauen Leistungen haben wir unter Ziffer 4 beschrieben. Wurzelkanalfüllungen) • Wurzelbehandlungen 1.3 Wer kann versichert werden? • Parodontalbehandlungen Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen der GKV haben • chirurgische Maßnahmen (z. B. Wurzelspitzenresektion) oder Empfänger der Heilfürsorge sind. • Laserbehandlungen Wenn die jeweilige Eigenschaft wegfällt, endet das Versicherungsverhältnis • OP-Mikroskop (nach GOZ-Ziffer 0110) zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Wenn die • PACT - Photoaktivierte Chemotherapie Voraussetzung wegfällt, müssen Sie uns das unverzüglich in Textform mitteilen. • VECTOR-Ultraschall-Behandlungen 2. Wartezeiten 4.2 Was leisten wir für Zahnprophylaxe? Die Wartezeiten gemäß § 3 der AVB entfallen. Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnprophylaxe zu 100 %. Diese sind auf 200 € pro Kalenderjahr begrenzt. 3. Unsere Leistungen – allgemeine Grundsätze Zur Zahnprophylaxe zählen z. B.: • Professionelle Zahnreinigung 3.1 Welche Gebührenordnungen gelten? • Zahnsteinentfernung Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den jeweils gül- • Prothesenreinigung tigen Gebührenordnungen berechnet werden. Für ärztliche Leistungen ist das • Erstellung eines Mundhygienestatus die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für zahnärztliche Leistungen die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung • Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Ge- • Fissurenversiegelung bührenordnung. Für die GOÄ bzw. GOZ handelt es sich um Höchstsätze im Sinne des § 5 der 4.3 Was leisten wir für Inlays (Einlagefüllungen)? Gebührenordnung. Ein Inlay ist eine in einem zahntechnischen Labor hergestellte Zahnfüllung. 3.2 Wann gelten die Aufwendungen als entstanden? Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Inlays zu 90 %. Die Aufwendungen rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in dem die Be- Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen: handlung erfolgte. • die mit der Behandlung verbundenen Vor- und Nachbehandlungen (z. B. provisorische Versorgung, besondere Maßnahmen beim Füllen) 3.3 Was gilt für die Anrechnung von Leistungen der GKV oder eines • die dabei anfallenden Honorar-, Material- und Laborkosten (Ziffer 4.7) anderen Kostenträgers? Wenn Sie ein mit uns kooperierendes zahntechnisches Labor oder einen mit Bei Aufwendungen nach den Ziffern 4.1 bis 4.4 ist keine Vorleistung Ihrer GKV uns kooperierenden Zahnarzt (Gesundheitspartner) nutzen, erhöht sich der oder eines anderen Kostenträgers (z. B. Heilfürsorge) erforderlich. Wenn Ihre tarifliche Erstattungsanspruch für Material- und Laborkosten bzw. Honorar- GKV oder ein anderer Kostenträger jedoch eine Vorleistung erbringt, überneh- kosten auf 100 %. men wir maximal die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der GKV- Vorleistung. Sie können die Gesamtkosten maximal zu 100 % erstattet be- 4.4 Was leisten wir für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschal- kommen. tung? Wenn Sie in der GKV (z. B. im Rahmen eines Wahltarifs) oder in der Heilfür- Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Maßnahmen sorge einen Selbstbehalt vereinbart haben, gilt dieser ebenfalls als Vorleistung. zur Schmerzausschaltung zu 100 %. Diese sind auf 200 € pro Kalenderjahr Er kann also nicht erstattet werden. Auch ein verbleibender Eigenanteil wegen begrenzt. [Seite 3] Als besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung gelten: Als Mehrkosten gelten insbesondere: • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) • Mini-Metallbrackets, Keramik- und Kunststoffbrackets • Vollnarkose • unsichtbare Zahnspange (Invisalign) • Lachgas-Sedierung • Lingualtechnik • Akupunktur • festsitzender Retainer • Hypnose • konfektionierte herausnehmbare Geräte • festsitzender Lückenhalter Voraussetzung ist, dass die Leistung in direktem Zusammenhang • farbige oder farblose Bögen und Teilbögen • mit einer Zahnbehandlung (z. B. Wurzelspitzenresektion, Entfernung • thermisch programmierbare oder plastische Bögen und Teilbögen von Weisheitszähnen) oder • Pendulum • mit Zahnersatzmaßnahmen steht. • Distal-Jet Diese Voraussetzungen entfallen bei Kindern bis zu ihrem 18. Geburtstag. • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen Nicht erstattet werden Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im Zusammen- Für alle kieferorthopädischen Maßnahmen gilt: hang mit Zahnprophylaxe-Maßnahmen nach Ziffer 4.2. Der Erstattungsbetrag ist über die gesamte Vertragslaufzeit auf maximal 4.5 Was leisten wir für Zahnersatz? 1.500 € pro versicherte Person begrenzt. Er bezieht sich auf sämtliche wäh- rend der Vertragslaufzeit stattfindenden kieferorthopädischen Behandlungen Wenn Ihre GKV eine Leistung für Zahnersatz erbringt, ersetzen wir die er- bzw. Mehrkosten. stattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz zu 90 % abzüglich der Leis- tung Ihrer GKV. Für die im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung anfal- lenden Material- und Laborkosten gelten die Höchstbeträge gemäß Ziffer 4.7. Beispiel: Ein eventuell verbleibender Eigenanteil wegen des Abbruchs bzw. erfolgloser Erstattungsfähige Aufwendungen: 1.500 € Beendigung einer kieferorthopädischen Behandlung wird nicht erstattet. davon 90 %: 1.350 € abzgl. Festzuschuss der GKV: 450 € 4.7 Welche Höchstbeträge gelten für Material- und Laborkosten? unsere Leistung: 900 € Bei der Erstattung der zahntechnischen Leistungen (Material- und Laborkosten) Wenn Ihre GKV keine Leistung für den Zahnersatz erbringt, z. B. weil die legen wir maximal die jeweils teuersten Höchstsätze des Bundeseinheitlichen Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen (BEL) in seiner jeweils erfolgt, gelten fiktiv als Leistung der GKV pauschal 40 % der erstattungsfä- gültigen Fassung zu Grunde. higen Aufwendungen. In diesem Fall ersetzen wir die erstattungsfähigen Die Erstattungshöchstsätze finden Sie im beigefügten Preis-Leistungsver- Aufwendungen für Zahnersatz zu 90 % abzüglich dieser fiktiven Leistung. zeichnis für zahntechnische Leistungen (PLV). Beispiel: Darüber hinaus finden Sie dort auch Erstattungshöchstsätze für nicht im BEL Erstattungsfähige Aufwendungen: 1.500 € geregelte zahntechnische Leistungen, wie z. B. Inlays oder Keramikkronen. davon 90 %: 1.350 € Soweit sich die jeweils teuersten Höchstsätze des BEL verändern, verändert GKV zahlt nichts, sich damit auch die Höhe der entsprechenden Positionen des PLV. dann abzgl. 40 % von 1.500 €: 600 € Bei Positionen des PLV, die nicht vom BEL erfasst sind, gilt: Wir passen diese unsere Leistung: 750 € Positionen nach Maßgabe der durchschnittlichen Veränderung der Höchstsätze des BEL an. Wenn Sie ein mit uns kooperierendes zahntechnisches Labor oder einen mit uns kooperierenden Zahnarzt (Gesundheitspartner) nutzen, erhöht sich der Die jeweils aktuelle Fassung des PLV können Sie über www.huk.de abrufen. tarifliche Erstattungsanspruch für Material- und Laborkosten bzw. Honorar- kosten auf 100 %. 5. Leistungseinschränkungen Als Zahnersatz gelten: 5.1 Was gilt bei der Leistung für fehlende und noch nicht ersetzte Zähne? • prothetische, implantologische und augmentative Leistungen (Knochen-  ir leisten nicht für Behandlungsmaßnahmen von Zähnen, die bereits bei W aufbau) Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt wurden. Weisheitszähne sind • Versorgung mit Kronen jeder Art hiervon ausgenommen. Ein sogenannter „vollständiger Lückenschluss“ gilt • Verblendungen nicht als fehlender Zahn. • Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (z. B. Knirscherschiene,  enn bei einer medizinisch notwendigen Kronen-Brücken-Versorgung eine W DROS-Schiene) vor dem Vertragsschluss vorhandene Lücke geschlossen wird, ersetzen wir die • funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich der erstattungsfähigen Aufwendungen anteilig. Dafür berechnen wir den Anteil der damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen, wie behandelten, vorhandenen Zähne an allen an der Zahnersatzmaßnahme be- z. B. Entfernen von Zähnen oder Provisorien teiligten Zähnen. • die dabei anfallenden Honorar-, Material- und Laborkosten (Ziffer 4.7) Beispiel: Eine Begrenzung der Anzahl von Implantaten sieht der Tarif nicht vor. Wir An drei Zähnen erfolgt eine Kronen-Brücken-Kronenversorgung, bei der der erstatten die Anzahl der Implantate, die medizinisch notwendig ist. mittlere Zahn bei Vertragsschluss fehlte. Die anteilige Erstattung für diese Kosten für Verblendungen sind bis einschließlich Zahn 8 (letzter Zahn) erstat- Gesamtversorgung beträgt daher 2/3 der Tarifleistung (2 von 3 Zähnen). tungsfähig. Sie gelten als Teil des Zahnersatzes. Wenn sich die erstattungsfähigen Aufwendungen auf 2.500 € belaufen und sich die GKV mit einem Betrag von 800 € beteiligt, erstatten wir folgender- Wir ergänzen die Leistung Ihrer GKV auf 100 % der erstattungsfähigen Auf- maßen: wendungen, wenn Kronen, Brücken, Prothesen sowie deren Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung durchgeführt werden. • Tarifleistung: 90 % von 2.500 € abzgl. 800 € (GKV-Leistung) = 1.450 € • Erstattung: 2/3 von 1.450 € = 966,67 € 4.6 Was leisten wir für kieferorthopädische Behandlungen? • Zusammen mit der Leistung der GKV erhalten Sie: 966,67 € + 800 € Wir erstatten ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistun- = 1.766,67 € gen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden und medizinisch notwen- 5.2 Was gilt bei der Leistung für laufende bzw. angeratene oder beab- dig sind. sichtigte Behandlungen? Wenn Ihre GKV keine Leistung erbringt, ersetzen wir die erstattungsfähigen Wir leisten nicht für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, kieferorthopädischen Behandlungskosten zu 90 %. die bereits bei Vertragsschluss geplant oder angeraten sind bzw. zu diesem Wenn Ihre GKV eine Leistung erbringt, ersetzen wir 90 % der Mehrkosten, Zeitpunkt durchgeführt werden – ausgenommen sind Zahnprophylaxe-Maß- die nicht unter den Leistungsanspruch der GKV fallen. nahmen nach Ziffer 4.2. [Seite 4] 5.3 Was gilt bei Tarifwechsel? Für die Höhe der Erstbeiträge ist Ihr tatsächliches Alter am Monatsende vor Soweit der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, gilt für die dem Versicherungsbeginn ausschlaggebend. Der Beitrag richtet sich nach Mehrleistung: der Altersgruppe dieses Alters. Wir leisten nicht für Behandlungsmaßnahmen von Zähnen, die bereits bei Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem Monatsers- Tarifwechsel fehlen und noch nicht ersetzt wurden. Weisheitszähne sind hier- ten nach Ihrem 21. bzw. 56. Geburtstag. Sie müssen dann den Beitrag der von ausgenommen. Ein sogenannter „vollständiger Lückenschluss“ gilt nicht jeweils erreichten, nächsthöheren Altersgruppe zahlen. als fehlender Zahn. Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die Außerdem leisten wir nicht für zahnärztliche und kieferorthopädische Be- genannten Beiträge verändern. handlungen, die bereits bei Tarifwechsel geplant oder angeraten sind bzw. zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden – ausgenommen sind Zahnprophy- Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem gültigen Versicherungsschein laxe-Maßnahmen nach Ziffer 4.2. 8. Glossar 5.4 Ist es sinnvoll, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? Im folgenden Abschnitt erläutern wir verschiedene medizinische und in der Wenn Sie rechtzeitig vor Beginn Ihrer Behandlung eine Kopie des Heil- und Versicherung gebräuchliche Fachbegriffe. Das Glossar enthält keine Leistungs- Kostenplans einreichen, informieren wir Sie gerne über die Höhe der voraus- versprechen. sichtlichen Erstattung. Der Heil- und Kostenplan muss den Kostenvoranschlag des Zahnlabors mit den spezifischen Kosten für Material- und Laborkosten Alterungsrückstellungen enthalten. Bitte lassen Sie im Falle von Zahnersatz und Kieferorthopädie den Plan von Ihrer GKV genehmigen. Als Alterungsrückstellungen werden Rücklagen in der privaten Krankenversi- cherung für die Absicherung von Altersrisiken bezeichnet. Eine Kürzung der Tarifleistung allein auf Grund eines fehlenden Heil- und Kostenplanes erfolgt nicht. Augmentative Leistungen 5.5 Welche Höchstbeträge gelten für die versicherten Leistungen? Augmentative Maßnahmen dienen dem Knochenaufbau in Verbindung mit einer Implantatbehandlung. Während der ersten fünf Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge: Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistun- • 1.000 € im ersten Versicherungsjahr gen (BEL) • 2.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren Das BEL enthält alle zahntechnischen Leistungen, die im Rahmen der ver- • 3.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren tragszahnärztlichen Versorgung bei gesetzlich Krankenversicherten erbracht • 4.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren werden können. • 5.000 € in den ersten fünf Versicherungsjahren Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall. Befundbezogene Festzuschüsse Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Datum (Versiche- Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur noch „Festzu- rungsbeginn) und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. schüsse". Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen. Befunden. Man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen". Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine ein- fache und günstige Zahnersatzversorgung vor. 6. Services 6.1 Gesundheitsportal Erstattungsfähige Aufwendungen Unter der Internetadresse www.huk.de können Sie sich zu den Themen Im Idealfall entspricht der Rechnungsbetrag den erstattungsfähigen Gesamt- Gesundheit, Aktuelles aus Medizin, Forschung und Reisemedizin informieren. kosten. Wenn der Zahnarzt aber zum Beispiel einen höheren Gebührensatz als den Höchstsatz der Gebührenordnung verlangt, dann gibt es eine Diffe- 6.2 Unterstützung renz zwischen Rechnungsbetrag und erstattungsfähigen Aufwendungen. Wir unterstützen Sie mit einem vielfältigen Angebot im Leistungsfall und rund Gleiches gilt beispielweise, wenn höhere Material- oder Laborkosten in Rech- um Ihren Vertrag. nung gestellt werden, als die in dem zugrundeliegenden Preis-Leistungs- verzeichnis. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.huk.de Erstattungsvermerk 6.3 Schnelligkeitsgarantie Als Erstattungsvermerk wird die Bestätigung der GKV oder eines anderen Wir garantieren Ihnen eine Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von Kostenträgers bezeichnet. Daraus muss sich ergeben, ob und ggf. in welcher zwei Wochen. Sollten wir dieses Versprechen nicht einhalten, zahlen wir Ihnen Höhe die berechneten Kosten erstattet werden/wurden. als „Entschuldigung“ 10 €. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei uns. Liegen Feiertage innerhalb Fissurenversiegelung dieses Zeitraums, verlängert sich die Frist entsprechend. Es handelt sich hierbei um eine kariesvorbeugende Behandlung zum Schutz Voraussetzung für unser Versprechen ist lediglich, dass Sie zum Einreichen der Fissuren (spaltartige Vertiefung in den großen und kleinen Backenzähnen) Ihrer Rechnungen den Leistungsscheck verwenden. – vorwiegend bei Kindern und Jugendlichen. Bitte informieren Sie sich außerdem auf www.huk.de über weitere Ein- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) / Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) reichungsmöglichkeiten, die Ihnen die Schnelligkeitsgarantie sichern. Die GOÄ bzw. GOZ regelt die Abrechnung der (zahn-) ärztlichen Leistungen im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung. 7. Beiträge Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Heilfürsorge Alterungsrückstellungen gebildet. Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn (Bund Die Höhe des Beitrages ist nach Altersgruppen gestaffelt und richtet sich nach oder Land) gegenüber seinen Beamten. Sie gehört weder zur gesetzlichen dem Alter der versicherten Person: noch zur privaten Krankenversicherung. Heilfürsorge wird speziell denjenigen Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikoreich und gefährlich Altersgruppe Monatsbeitrag ist, z. B. Polizeibeamte. 0 bis 20 Jahre 6,50 € Implantologische Leistungen 21 bis 55 Jahre 25,60 € Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt Ab 56 Jahre 40,40 € werden. Auf ihnen lassen sich z. B. Kronen oder Brücken verankern. [Seite 5] Krankenversicherung nach Art der Schaden Unfall Die Prämie wird auf Basis einer jährlichen Betrachtung berechnet und kalku- Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, bei liert keine Alterungsrückstellungen ein. dem die versicherte Person unfreiwillig einen Schaden erleidet. Die häufigsten Unfälle sind z. B. Stürze, Verkehrs- und Sportunfälle. Preis-Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (PLV) Unverzüglich Das Preis-Leistungsverzeichnis legt die maximalen Obergrenzen für Material- und Laborkosten fest, bis zu denen wir die Kosten anerkennen. Unverzüglich bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. Rechnungsbetrag Versicherte Person Dabei handelt es sich um den Betrag, den der Zahnarzt dem Patienten direkt in Rechnung stellt – weil er ihn nicht über die Chip-Karte bei der GKV abrech- Die versicherte Person ist diejenige Person, für die der vereinbarte Versiche- nen kann. rungsschutz abgeschlossen wurde. Regelversorgung Vollständiger Lückenschluss Die Regelversorgung bezeichnet den als zweckmäßig, ausreichend, wirt- Von einem vollständigen Lückenschluss spricht man, wenn die Zähne so schaftlich und notwendig angesehenen Zahnersatz für den jeweiligen Gebiss- zusammenrücken, dass keine Lücke mehr vorhanden ist. zustand. Verblendung Schriftform Mit einer Verblendung wird die Farbe einer Krone an die Farbe der anderen Schriftform bedeutet: Schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift unter- Zähne angepasst. Dabei wird zum Beispiel Kunststoff oder Metallkeramik zeichnet. verwendet. Textform Wahltarif Textform bedeutet: Schriftlich, aber hier ist im Gegensatz zur Schriftform keine Wahltarife sind ein teils freiwilliges, teils gesetzlich vorgeschriebenes Angebot eigenhändige Unterschrift notwendig, z. B. reicht ein Fax, eine SMS oder eine von gesetzlichen Krankenkassen, das von den gesetzlich Versicherten genutzt E-Mail. werden kann.