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Tarif MEGA.Clinic
Krankenhaus-Zusatzversicherung für Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherung
Fassung Februar 2019
Wesentliche Merkmale des Tarifs MEGA.Clinic
Leistungen im Krankenhaus
Wir erstatten 100% der Kosten für Wir zahlen
• ein Zweibettzimmer • eine Beitragsgutschrift bei langem Kranken-
• privatärztliche oder belegärztliche Behandlung hausaufenthalt
• Krankentransporte
• eine Begleitperson bei versicherten Kindern im
Krankenhaus
• eine ambulante Aufnahme- und Abschluss-
untersuchung
• ambulante Operationen im Krankenhaus bei
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
(GKV)
Inhalt
I. Welche Tarifstufen gibt es im Tarif VII. Wann erhalten Sie eine Gutschrift über Ihren
MEGA.Clinic?............................................................. 2 Beitrag? ..................................................................... 5
II. Wer kann sich versichern? ..................................... 2 VIII. Unter welchen Voraussetzungen bekommen
III. Wie berücksichtigen wir die Leistungen der Sie einen Gesundheitsbonus? .............................. 5
GKV? ........................................................................... 2 IX. Welche Wartezeiten sind vereinbart? ............... 5
IV. Was leisten wir für stationäre Behandlungen X. Wann endet die Tarifstufe MEGA.ClinicRi? ...... 5
im Krankenhaus und unter welchen XI. Wann stellen wir die Tarifstufe MEGA.ClinicRi
Voraussetzungen?................................................... 2 in die Tarifstufe MEGA.ClinicAR um? ................. 5
V. Was leisten wir für ambulante Behandlungen XII. Welchen Beitrag müssen Sie bezahlen?............ 6
im Krankenhaus und unter welchen
Voraussetzungen?................................................... 4 XIII. Wann können Sie den Tarif kündigen? .............. 6
VI. Wann erstatten wir bei Schwangerschaft XIV. Wann können wir die Leistung ändern? ............ 6
nicht? .......................................................................... 5 Fachbegriffe...................................................................... 6
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Der Tarif MEGA.Clinic ist Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Er gilt nur in Verbindung mit
• Teil I (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und
• Teil II (Tarifbedingungen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
I. Welche Tarifstufen gibt es im Tarif IV. Was leisten wir für stationäre
MEGA.Clinic? Behandlungen im Krankenhaus und
Der Tarif MEGA.Clinic steht in 2 Tarifstufen zur Ver- unter welchen Voraussetzungen?
fügung: 1. Unter welchen Voraussetzungen leisten wir?
• Tarifstufe MEGA.ClinicAR bildet ab Alter 21 Wir leisten,
Alterungsrückstellungen;
• wenn der Versicherte in einem Krankenhaus
• Tarifstufe MEGA.ClinicRi bildet keine Alte- stationär behandelt wird und die Heilbe-
rungsrückstellungen. handlung dort medizinisch notwendig ist. Ohne
Beide Tarifstufen erstatten die gleichen Leistungen weitere Prüfung gilt die Heilbehandlung als
mit Ausnahme des Gesundheitsbonus (siehe VIII.). medizinisch notwendig, wenn die GKV die
allgemeinen Krankenhausleistungen erstat-
II. Wer kann sich versichern? tet.
Wir sind die Hallesche Krankenversicherung a.G. • wenn der Versicherte eine Vorsorgeuntersu-
(Versicherer). In diesem Tarif können sich Personen chung aus medizinischen Gründen stationär im
versichern, die Krankenhaus durchführen muss.
• in der deutschen gesetzlichen Krankenversi- • wenn die Versicherte stationär im Krankenhaus
cherung (GKV) versichert sind und behandelt werden muss, weil sie schwanger ist
• zu Beginn der Versicherung in Deutschland oder entbindet.
wohnen. Ist die Versicherte bei Stellung des Versicherungs-
antrages schwanger und ist dies da bereits ärztlich
Zusätzlich gilt für Tarifstufe MEGA.ClinicRi: festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang
• Der Versicherte (von der weiblichen Form se- mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen (siehe
hen wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit VI.).
ab) muss zwischen 21 und 60 Jahre alt sein.
2. Was erstatten wir für Wahlleistungen?
Endet die Versicherung in der GKV, 2.1 Welche Wahlleistungen erstatten wir?
• endet auch diese Versicherung oder Wir erstatten
• kann von Ihnen auf Anwartschaft gestellt • den Zuschlag für ein Zweibettzimmer und
werden. angemessene Zuschläge für einen besonde-
ren Komfort nach der jeweils gültigen Verein-
III. Wie berücksichtigen wir die barung gemäß § 22 Abs. 1 BPflV / § 17 Abs. 1
Leistungen der GKV? KHEntgG. Darunter fallen übliche Komfortele-
Wir ziehen von unserer Erstattung die Leistungen mente wie z.B. eine besondere Verpflegung,
ab, die die GKV zu erbringen hat. Deren Leistungen Ausstattung (Fernseher, Internetanschluss),
muss der Versicherte deshalb vorab in vollem Um- Zimmergröße und Lage.
fang in Anspruch nehmen und uns stets nachweisen. • die gesondert vereinbarte privatärztliche Be-
handlung.
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2.2 In welcher Höhe erstatten wir diese 5. Was erstatten wir für Leistungen durch
Wahlleistungen? Beleghebammen und Belegentbindungs-
Wir erstatten 100% der Kosten. pfleger?
Ist der Versicherte im Einbettzimmer, erstatten wir Wir erstatten 100% der Kosten für die Leistungen
die Wahlleistungen, die bei einer Unterkunft im von Beleghebammen und Belegentbindungspfle-
Zweibettzimmer angefallen wären. gern. Dies setzt voraus, dass die Kosten im Rahmen
der amtlichen Gebührenordnungen berechnet sind.
3. Was erstatten wir für belegärztliche
Leistungen? 6. Was erstatten wir für allgemeine
Krankenhausleistungen?
Wir erstatten 100% der Kosten für belegärztliche
Leistungen. Wir erstatten 100% der verbleibenden Kosten für
die allgemeinen Krankenhausleistungen, wenn
4. Was bekommen Sie, wenn Sie keine die GKV diese nicht in voller Höhe erstattet hat. Bei
Erstattung der Kosten für Wahlleistungen/ der GKV bestehende Selbstbehalte bezahlen wir
Belegarzt (siehe IV.2. und 3.) verlangen? nicht.
4.1 Kein Zweibettzimmer Hat die GKV für die allgemeinen Krankenhausleis-
Wir zahlen Ihnen ein Ersatztagegeld in Höhe von tungen nicht geleistet, erstatten wir dafür auch
30 € für jeden Tag im Krankenhaus, für den Sie von nichts.
uns keine Erstattung der Kosten für ein Zweibett-
zimmer verlangen. D.h., Sie reichen uns weder einen 7. Was erstatten wir für Fahrten und
Zuschlag für ein Zweibettzimmer noch einen Zu- Krankentransporte?
schlag für einen besonderen Komfort ein. Wir erstatten 100% der Kosten für die Hin- und
Rückfahrt bzw. den medizinisch notwendigen
4.2 Keine privatärztliche bzw. belegärztliche Hin- und Rücktransport zum und vom nächsten
Behandlung geeigneten Krankenhaus
Wir zahlen Ihnen ein Ersatztagegeld in Höhe von
60 € für jeden Tag im Krankenhaus, für den Sie von • an dem Tag, an dem der Versicherte zur statio-
uns weder die Erstattung der Kosten für gesondert nären Behandlung im Krankenhaus aufgenom-
vereinbarte privatärztliche noch für belegärztliche men bzw. entlassen wird.
Behandlung verlangen.
8. Was erstatten wir, wenn Sie Ihr versichertes
Kind ins Krankenhaus begleiten?
4.3 Wann bekommen Sie kein Ersatztagegeld?
Sie bekommen kein Ersatztagegeld nach 4.1 Wir erstatten 100% der Kosten für die Unterbrin-
gung und Verpflegung eines Elternteils im Kranken-
• für die Zeit einer stationären Anschlussheil- haus,
behandlung oder
• für die Tage, an denen der Versicherte auf der • solange das versicherte Kind stationär im Kran-
Intensiv- oder Säuglingsstation behandelt wird. kenhaus behandelt werden muss und
• wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im
Sie bekommen kein Ersatztagegeld nach 4.1 und 4.2 Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht
erreicht hat.
• für den Tag, an dem der Versicherte aus dem
Krankenhaus entlassen wird, oder
• für die Tage, an denen der Versicherte teilstati-
onär (weniger als 24 Stunden je Tag) im Kran-
kenhaus behandelt wird.
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V. Was leisten wir für ambulante • es sich um eine ambulant durchführbare Opera-
Behandlungen im Krankenhaus und tion oder einen sonstigen stationsersetzenden
unter welchen Voraussetzungen? Eingriff handelt, die im jeweils geltenden Ka-
talog nach § 115b SGB V genannt sind und
1. Unter welchen Voraussetzungen leisten wir?
• die GKV eine Vorleistung erbringt.
Wir leisten, wenn der Versicherte in einem Kranken-
haus die folgenden medizinisch notwendigen ambu- 3.2 Ambulante Vor- und Nachuntersuchung
lanten Heilbehandlungen durchführen lässt: Wir erstatten 100% der verbleibenden Kosten für
eine einmalige ambulante Voruntersuchung im
• Aufnahme- und Abschlussuntersuchung oder
Krankenhaus, wenn
• ambulant durchführbare Operation oder sons-
tiger stationsersetzender Eingriff sowie die zu- • diese wegen der ambulanten Operation erfolgt
gehörigen ambulanten Vor- und Nachuntersu- und
chungen bei Vorleistung der GKV. • maximal 4 Wochen vor der ambulanten Opera-
tion erfolgt und
2. Was erstatten wir für ambulante Aufnahme- • die GKV eine Vorleistung erbringt.
und Abschlussuntersuchungen im
Krankenhaus? Wir erstatten 100% der verbleibenden Kosten für
Wir erstatten 100% der ärztlichen Kosten jeweils für ambulante Nachuntersuchungen im Krankenhaus,
eine einmalige ambulante Aufnahme- und Ab- wenn
schlussuntersuchung im Krankenhaus. Dies setzt vo-
• diese wegen der ambulanten Operation erfol-
raus, dass
gen,
• diese maximal 4 Wochen vor bzw. innerhalb • notwendig sind, um den Erfolg der ambulanten
von 2 Wochen nach einer stationären Behand- Operation zu sichern,
lung im Krankenhaus (siehe IV.1.) stattfindet • innerhalb von 2 Wochen nach der Operation er-
und folgen und
• sie der liquidationsberechtigte Krankenhaus- • die GKV eine Vorleistung erbringt.
oder Belegarzt durchführt.
Erbringt die GKV keine Vorleistung für die ambu-
3. Was erstatten wir, wenn der Versicherte lante Operation leisten wir auch für die Vor- und
ambulant im Krankenhaus operiert wird? Nachuntersuchungen nicht.
3.1 Ambulante Operation Um leisten zu können, brauchen wir stets folgende
Lässt sich der Versicherte ambulant operieren, er- Informationen:
statten wir 100% der verbleibenden Kosten für die
privatärztliche Behandlung. • alle Rechnungen,
• den Namen und Ort des Krankenhauses, in dem
Wir erstatten auch die verbleibenden Kosten für die ambulante Operation stattfand und
• die mit der ambulanten Operation zusammen- • ärztliche Unterlagen, aus denen sich die jeweili-
hängenden Kosten für anästhesiologische gen Operationen- und Prozedurenschlüssel
Leistungen und (OPS) ergeben.
• Leistungen, die im direkten medizinischen Zu-
sammenhang mit der ambulanten Operation 3.3 Zahnärztliche Behandlungen
erforderlich sind. Dazu gehören z.B. Laborun- Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen wer-
tersuchungen, radiologische, histologi- den nicht erstattet.
sche und pathologische Leistungen.
4. Was erstatten wir für Fahrten und
Unsere Erstattung setzt voraus, dass Krankentransporte?
• die ambulante Operation im Krankenhaus von Wir erstatten 100% der Kosten für die Hin- und
einem dort tätigen Arzt, Krankenhaus- oder Be- Rückfahrt bzw. den medizinisch notwendigen
legarzt durchgeführt wird,
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Hin- und Rücktransport zum und vom nächsten Die Höhe des Bonus ist abhängig vom Alter des
geeigneten Krankenhaus Versicherten zum Auszahlungszeitpunkt und be-
trägt:
• am Tag der ambulanten Operation.
• Alter 24 – 50: 30 €
VI. Wann erstatten wir bei • Alter 51 – 80: 60 €
Schwangerschaft nicht? • ab Alter 81: 90 €
Ist die Versicherte bei Stellung des Versicherungs-
antrages schwanger und ist dies da bereits ärztlich IX. Welche Wartezeiten sind vereinbart?
festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang Abweichend von § 3 MB/KK 2009 gelten für diesen
mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen. D.h., Tarif keine Wartezeiten.
wir erbringen keine Leistungen
• für die Behandlung der Schwangerschaft, X. Wann endet die Tarifstufe
• für die Entbindung und MEGA.ClinicRi?
• für die Behandlung von Komplikationen wäh- Die Versicherung nach Tarifstufe MEGA.ClinicRi en-
rend der Schwangerschaft und Entbindung. det spätestens zum 31.12. des Jahres, in dem der
Versicherte 60 Jahre alt wird.
VII. Wann erhalten Sie eine Gutschrift
über Ihren Beitrag? XI. Wann stellen wir die Tarifstufe
Muss sich der Versicherte länger als 8 Wochen unun-
MEGA.ClinicRi in die Tarifstufe
terbrochen stationär im Krankenhaus behandeln MEGA.ClinicAR um?
lassen, erhalten Sie eine Gutschrift über dessen Bei- 1. Wann stellen wir planmäßig um?
trag für den Monat, in den der 1. Tag der 9. Woche
Die Tarifstufe MEGA.ClinicRi stellen wir in die Tarif-
fällt (siehe Beispiel).
stufe MEGA.ClinicAR wie folgt um:
Geht die Behandlung ununterbrochen weiter, erhal-
Zum 1. Juli des 7. Kalenderjahres, das auf die Auf-
ten Sie auch eine Gutschrift für die folgenden Mo-
nahme in diesen Tarif folgt.
nate, in denen der Versicherte mindestens einen
Tag behandelt wurde. Die Umstellung teilen wir Ihnen spätestens einen
Monat davor mit. Sie können dieser Umstellung in-
VIII. Unter welchen Voraussetzungen nerhalb von 2 Monaten nach dem Tag der Umstel-
bekommen Sie einen Gesundheits- lung in Textform widersprechen.
bonus? Widersprechen Sie der Umstellung, stellen wir
In der Tarifstufe MEGA.ClinicAR zahlen wir Ihnen ei- 5 Jahre später zum 1. Juli erneut um. Dieser Umstel-
nen Gesundheitsbonus. Dies setzt voraus, lung können Sie unter den gleichen Voraussetzun-
gen (s.o.) widersprechen. Dieser Prozess wiederholt
• dass der Versicherte für 3 volle Kalenderjahre sich dann alle 5 Jahre.
hintereinander keine Leistungen gemäß IV. und
V. beansprucht, Wird der Versicherte 60 Jahre alt, bevor
MEGA.ClinicRi in MEGA.ClinicAR umgestellt ist, stel-
• im ersten der 3 Kalenderjahre mindestens
len wir zum 1. Januar des nächsten Jahres um.
21 Jahre alt ist und
• MEGA.ClinicAR während dieses Zeitraumes bis Widersprechen Sie dieser Umstellung nach den ge-
zur Auszahlung des Bonus ununterbrochen nannten Voraussetzungen (s.o.), endet die Versiche-
bestanden hat. rung zum 31.12. des Jahres, in dem der Versicherte
60 Jahre alt wird.
Wir zahlen den Gesundheitsbonus dann jeweils im
folgenden Jahr aus.
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2. Wann und wie können Sie darüber hinaus XIII. Wann können Sie den Tarif
umstellen? kündigen?
Sie können zum nächsten Monatsersten wie folgt Abweichend von § 13 Abs. 1 MB/KK 2009 können Sie
umstellen: den Tarif zum Ende eines jeden Monats kündigen.
• jederzeit von Tarifstufe MEGA.ClinicRi in Tarif- Dies setzt voraus, dass
stufe MEGA.ClinicAR oder • uns die Kündigung mindestens 15 Tage vorher
• von Tarifstufe MEGA.ClinicAR in Tarifstufe in Textform erreicht und
MEGA.ClinicRi. Hier müssen Sie beachten, dass • der Tarif beim Versicherten zum Tag der Been-
MEGA.ClinicRi zum Ende des Jahres endet, in digung schon mindestens 2 Jahre besteht.
dem der Versicherte 60 Jahre alt wird (siehe
X.).
XIV. Wann können wir die Leistung
Die Umstellung erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. ändern?
Der Beitrag wird nach dem Alter des Versicherten
Um den Wert des Schutzes zu erhalten, können wir
jeweils zum Zeitpunkt der Umstellung berechnet.
auch die Höhe der Ersatztagegelder gemäß IV.4. än-
Stellen Sie aus Tarifstufe MEGA.ClinicAR in Tarif- dern. Darüber hinaus können wir auch die Beträge
stufe MEGA.ClinicRi um, so bleibt die bereits gebil- des Gesundheitsbonus gemäß VIII. anpassen. Dazu
dete Alterungsrückstellung erhalten. Wechseln muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen.
Sie dann zurück, wird diese angerechnet.
Endet die Versicherung in Tarifstufe MEGA.ClinicRi Fachbegriffe
ohne dass Sie sie in MEGA.ClinicAR umgestellt ha- Hier erläutern wir Ihnen die mit gekennzeichne-
ben, erlöschen alle erworbenen Rechte. Die Bei- ten Fachbegriffe, die wir in unseren Bedingungen
träge und ggf. aus MEGA.ClinicAR gebildete Alte- verwenden.
rungsrückstellungen zahlen wir nicht zurück.
Allgemeine Krankenhausleistungen
XII. Welchen Beitrag müssen Sie Wenn das Krankenhaus nach dem Krankenhausent-
bezahlen? geltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegesatz-
verordnung (BPflV) abrechnet, gelten als allge-
Der Beitrag ist abhängig vom Alter des Versicher- meine Krankenhausleistungen die Entgelte nach § 7
ten. KHEntgG. Dazu gehören z.B.
Für die Tarifstufe MEGA.ClinicRi gilt: • Fallpauschalen und
• Sie bildet keine Alterungsrückstellung. Des- • Zusatzentgelte.
halb wird bei einer Änderung der Beiträge
keine Alterungsrückstellung angerechnet. § 8a Wenn das Krankenhaus nicht nach dem Kranken-
Abs. 2 MB/KK 2009 gilt nicht. hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespfle-
gesatzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als all-
• Bei Aufnahme in die Tarifstufe MEGA.ClinicRi gemeine Krankenhausleistungen
ist der Beitrag der entsprechenden Alters-
gruppe abhängig vom Alter des Versicherten • die Kosten für einen Aufenthalt im Drei- oder
zu bezahlen. Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse)
Ab dem 1. Juli des 5. Kalenderjahres das auf die einschließlich
Aufnahme folgt, gilt der Beitrag entsprechend • ärztlicher Leistungen und
der dann erreichten Altersgruppe. Danach wird • Nebenkosten.
alle 5 Jahre jeweils zum 1. Juli der Beitrag ent-
sprechend der dann erreichten Altersgruppe Alt/Alter
fällig. Das Alter berechnen wir, indem wir vom Kalender-
jahr Ihr Geburtsjahr abziehen, z.B. 2025 – 1989 = 36.
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Alterungsrückstellung Beispiel: Gutschrift über Ihren Beitrag
Die Alterungsrückstellungen dienen als Vorsorge Beginn der Krankenhausbehandlung: 06.02.2025
dafür, dass mit steigendem Alter mehr Leistungen in 8 Wochen später: 02.04.2025
Anspruch genommen werden. In den Tarifen mit Al- Ist der Versicherte am 03.04.2025 (1. Tag der 9. Wo-
terungsrückstellungen kalkulieren wir den Beitrag
che) noch im Krankenhaus, erhalten Sie eine Gut-
so, dass er in jungen Jahren höher ist als die tatsäch- schrift in Höhe des Beitrages für den Versicherten
lich in Anspruch genommene Leistung. Die Differenz für den Monat April.
legen wir zunächst in der Alterungsrückstellung ver-
zinslich an. Wenn in späteren Jahren die Kosten für Ist der Versicherte am 01.05.2025 noch im Kranken-
die Leistungen dann über dem Beitrag liegen, schlie- haus, erhalten Sie auch den Beitrag für den Monat
ßen wir die Lücke durch Entnahme aus den Alte- Mai gutgeschrieben.
rungsrückstellungen. In diesen Tarifen steigt der
Beitrag nicht infolge des Alters an. Fahrt
Unter Fahrt verstehen wir die Fahrt z.B.
Anästhesiologische Leistungen
• in öffentlichen Verkehrsmitteln,
Anästhesiologie umfasst die allgemeine Betäubung
• im Taxi oder
(Narkose) und die örtliche Betäubung einschließlich
• mit dem Auto.
Vor- und Nachbehandlung. Dazu gehören auch
• die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen Heilbehandlung
während operativer Eingriffe, Heilbehandlung ist die Behandlung wegen Krank-
• die Wiederbelebung und heit oder Unfallfolgen. Sprechen wir in diesem Tarif
• die Intensivtherapie in Zusammenarbeit mit nur von „Behandlung“ dann meinen wir damit Heil-
den für das Grundleiden zuständigen Ärzten. behandlungen, aber auch stationäre Vorsorgeunter-
suchungen und Behandlungen wegen Schwanger-
Angemessene Zuschläge für einen besonderen schaft.
Komfort
Wir richten uns nach der gemeinsamen Empfehlung Histologische und pathologische Leistungen
gemäß § 22 Abs. 1 BPflV / § 17 Abs. 1 KHEntgG zur Hier werden z.B. Gewebeproben untersucht. Gründe
Bemessung der Entgelte für eine Wahlleistung Un- können sein:
terkunft. Diese wurde zwischen dem Verband der
Privaten Krankenversicherung und der Deutschen • die Frühdiagnose von Tumoren,
Krankenhausgesellschaft vereinbart. • die Klassifizierung von Tumoren (gutartig / bös-
artig),
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Abschluss der Wahl-
• der Nachweis von Stoffwechselerkrankungen
leistungsvereinbarung vom Krankenhaus bestäti-
und parasitären, bakteriellen oder entzündli-
gen, dass es sich an diese Preisempfehlung hält.
chen Erkrankungen.
Anschlussheilbehandlung
Katalog nach § 115b SGB V
Die Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische
Gemäß § 115b SGB V vereinbaren der GKV-
Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an ei-
Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesell-
nen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.
schaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereini-
gung (KBV) einen Katalog. In diesem sind alle Ope-
Anwartschaft
rationen genannt, die ambulant im Krankenhaus zu
Während einer Anwartschaft ruhen unsere Leistun- Lasten der GKV durchgeführt werden dürfen. Dies
gen und Sie bezahlen einen stark reduzierten Bei- schließt auch die Operationen ein, durch die ein sta-
trag. Wir sichern Ihnen aber zu, dass wir nach der An- tionärer Aufenthalt ersetzt werden kann.
wartschaft wieder den gleichen Schutz gewähren
wie zuvor. Dabei berücksichtigen wir nicht, ob sich Dazu gehören z.B. Operationen bei Leisten- oder
der Gesundheitszustand des Versicherten ver- Nabelbrüchen, arthroskopische Eingriffe an Knie
schlechtert hat.
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oder Schulter oder die Entfernung von Krampf-
adern.
Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)
Der OPS ist die amtliche Klassifikation zum Ver-
schlüsseln von
• Operationen,
• Prozeduren und
• allgemein medizinischen Maßnahmen im stati-
onären Bereich und beim ambulanten Operie-
ren.
Radiologische Leistungen
Radiologie umfasst alle Bereiche der Bildgebung zu
diagnostischen und therapeutischen Zwecken. Dazu
gehören z.B.
• Röntgenstrahlen,
• Computertomographie,
• Magnetresonanztomographie und
• Ultraschall.
Textform
Textform bedeutet schriftlich. Es ist aber keine ei-
genhändige Unterschrift notwendig, z.B. reicht eine
E-Mail.
Transport
Transport bedeutet, dass der Versicherte so krank
oder verletzt ist, dass er nicht mit eigenen oder öf-
fentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Er muss
z.B. im Krankenwagen transportiert werden.
Ununterbrochen
Es gab keine Unterbrechung durch Anwartschaft
oder Kündigung.
Wartezeit
Wartezeit ist die Zeit, in der der Versicherte noch
keinen Schutz aus der Versicherung hat. Sie rechnet
vom Beginn der Versicherung an.
Zahnärztliche Behandlungen
Darunter verstehen wir Zahnbehandlungen, Zahner-
satz und kieferorthopädische Maßnahmen.
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