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Insurance broker / Term life insurance (Risikolebensversicherung) / Policy wording archive

VPV Risiko-Lebensversicherung: the policy wording in full

Risiko-Lebensversicherung Premium (Tarif A6G) mit gleichbleibender Summe, vorgezogener Leistung, Soforthilfe, Kinder- und Bau-Bonus, Auslandsbonus, Verlängerungsoption, Stundung bis 24 Monate und vorläufigem Schutz bis 125.000 €.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy VPV Risiko-Lebensversicherung from VPV (Term life insurance (Risikolebensversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 64 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured (death benefit)as stated in the policy schedule„zahlen wir als Todesfallleistung die vereinbarte Versicherungssumme.“AB § 1 (1), page 2
Level sum insured over the whole termyes„Die VPV Risiko-Lebensversicherung Premium nach Tarif A6G wird mit gleichbleibender Versicherungssumme vereinbart.“AB § 1, page 2
Decreasing sum insured (linear or annuity based, for loan protection)no„Die VPV Risiko-Lebensversicherung Premium nach Tarif A6G wird mit gleichbleibender Versicherungssumme vereinbart.“AB § 1, page 2
Joint life (two insured persons, payment on the first death)not addressed
Immediate cover from receipt of the application (provisional cover until acceptance)yes, up to EUR 125,000„Aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes zahlen wir bei Tod der versicherten Person höchstens 125.000 €.“AB vorläufiger Versicherungsschutz § 1 (2), page 20
Worldwide scope (including travel and temporary stays abroad)yes„Bei Tod der versicherten Person während eines Aufenthalts im Ausland zahlen wir auf Antrag eine einmalige zusätzliche Todesfallleistung in Höhe von 5 % der Versicherungssumme“AB § 1 (9), page 3
Maximum entry agenot addressed
Maximum age at expiry of the policynot addressed

Increase and extension options

PointRuleWording (German)Clause
Guaranteed increase on marriage or registered partnershipyes„können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nachversicherung wahrnehmen: Erreichen der Volljährigkeit, Heirat,“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, page 33
Guaranteed increase on birth or adoption of a childyes„Geburt eines Kindes, Adoption eines Kindes,“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, page 33
Guaranteed increase on buying or building a property (new loan)yes„Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie im Wert von mindestens 50.000 €“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, page 33
Guaranteed increase on a rise in incomeyes„Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger Arbeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, page 33
Guaranteed increase on becoming self employedyes„erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im zuvor abhängig ausgeübten Beruf“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, page 33
Increase without a specific event (in the first policy years)yes„Außerdem können Sie das Recht auf Nachversicherung ereignisunabhängig in den ersten fünf Jahren Ihres Vertrages wahrnehmen, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter als 40 Jahre ist.“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, page 33
Maximum amount per increaseyes, up to EUR 50,000„Die Versicherungssumme Ihrer Nachversicherung darf höchstens 50.000 € betragen.“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 5 (2), page 34
Maximum total of all increasesyes, up to EUR 100,000„Die Versicherungssumme aller Nachversicherungen bei der VPV darf für eine versicherte Person zudem insgesamt höchstens 100.000 € und höchstens 100 % der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme betragen.“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 5 (2), page 34
Age limit for guaranteed increasesyes„wenn die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 50 Jahre ist“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 7, page 35
Deadline for the increase after the eventyes„können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nachversicherung wahrnehmen“BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, page 33
Option to extend the term without a new health checkyes„Sie können bis drei Jahre vor Ablauf Ihrer Versicherung einmalig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung beantragen.“AB § 11 (1), page 7

Benefits and riders

PointRuleWording (German)Clause
Accelerated death benefit for serious illness with limited life expectancyyes, up to the sum insured„jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, deren Verlauf sich auch durch eine ärztliche Behandlung nicht verbessern lässt und die innerhalb von zwölf Monaten zum Tode führen wird.“AB § 1 (2), page 2
Accidental death rider (double sum on death by accident)not addressed
Children co-insured (payment on the death of a co-insured child)not addressed
Surplus participation as premium offset (payable premium below gross premium)yes„Die laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt und zur sofortigen Beitragsermäßigung verwendet (Verrechnung).“AB § 2 (3), page 3
Surplus participation as death bonus (higher payment on death)yes„Wurde Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag anstelle von laufenden Überschussanteilen im folgenden Versicherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung.“AB § 2 (3), page 3
Right to convert into an endowment or annuity policy without a health checknot addressed
Option to add a disability income rideryes„Tarif ABB: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“AB BUZ § 1 (1), page 22
Premium waiver on occupational disabilityyes„Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversicherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer.“AB BUZ § 1 (1), page 22
Long term care rider (payment or premium waiver on need for care)not addressed
Guaranteed maximum premium (gross premium) for the whole termnot addressed

Smoker status

PointRuleWording (German)Clause
Definition of non smoker (period without tobacco before application)yes„Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten aktiv kein Nikotin durch Rauchen, durch Inhalieren oder auf andere Weise zu sich genommen hat“AB § 7 (1), page 6
E-cigarettes, shisha, cigars and nicotine replacement: classed as smoker or non smokerno„beispielsweise bei E-Zigaretten, IQOS, E-Zigarren, E-Pfeifen oder E-Wasserpfeifen (zum Beispiel E-Shishas).“AB § 7 (1), page 6
No duty to report taking up smoking laterno„so sind neben der versicherten Person auch Sie verpflichtet, uns darüber unverzüglich“AB § 7 (5), page 6
Switch to the non smoker rate after quittingyes„haben Sie die Möglichkeit die Einstufung bezüglich des Rauchverhaltens der versicherten Person ändern zu lassen“AB § 7 (8), page 6
Incorrect non smoker statement: only reduction of the benefit, no withdrawalno„Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bezüglich des Rauchverhaltens gelten die Bestimmungen des § 6.“AB § 7 (4), page 6

Disclosure and contract

PointRuleWording (German)Clause
Period in which the insurer may rely on a breach of the duty of disclosureyes„Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung.“AB § 6 (16), page 5
Waiver of withdrawal and termination for innocent or slightly negligent non disclosureyes„Wir verzichten auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, den Vertrag bei von Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung zu kündigen.“AB § 6 (8), page 5
Waiver of retroactive contract adjustment (loading, exclusion) for innocent non disclosureyes„Wir verzichten auf unser Recht aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode anzupassen.“AB § 6 (11), page 5
Termination by the policyholder (notice, surrender value)yes„Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode“AB § 15 (6), page 9
No ordinary right of termination for the insurernot addressed
Beneficiary designation (revocable, irrevocable, assignment to the bank)yes„Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll“AB § 10 (2), page 7
Premium deferral (events such as unemployment or parental leave, duration, interest)yes„Sie bei Arbeitslosigkeit oder während der gesetzlichen Elternzeit für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten eine Stundung der Beiträge unter Beibehaltung des vereinbarten“AB § 14 (1), page 8
Reduction of the sum or paid up status instead of cancellationyes„Sie können jederzeit in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) verlangen, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 12 Abs. 2 Satz 3) von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.“AB § 15 (1), page 8
Reinstatement after paid up status without a new health checkyes„Sie können Ihren beitragsfrei gestellten Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft setzen, wenn seit dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch keine sechs Monate vergangen sind“AB § 15 (5), page 9

Exclusions and hazardous pursuits

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of suicide within a waiting periodyes„Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrages mindestens drei Jahre vergangen sind.“AB § 5 (1), page 4
War: passive war risk (death abroad when a war breaks out)yes„denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an denen sie nicht aktiv beteiligt war“AB § 4 (2), page 4
Terrorist attacks without exclusionyes„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“AB § 4 (1), page 4
Exclusion for nuclear, biological and chemical weapons (extent)yes„Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.“AB § 4 (3), page 4
Diving covered (including deep, wreck and cave diving)yes„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“AB § 4 (1), page 4
Aviation: private pilot, gliding, paragliding, parachuting coveredyes„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“AB § 4 (1), page 4
Motorsport: races, practice and record attempts coveredyes„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“AB § 4 (1), page 4
Ocean sailing and bluewater passages (including single handed and racing) coveredyes„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“AB § 4 (1), page 4
Later take up of hazardous pursuits without duty to reportyes„gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen.“AB § 6 (1), page 5
Exclusion of death caused by a deliberate criminal act of the insurednot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Absolute and permanent disability included (unable to do any work)not addressed
Total permanent disability (unable to do one's own occupation)not addressed
Additional capital for accidental deathnot addressed
Additional capital for death in a traffic accident (often triple)not addressed
Critical illness: advance payment on diagnosis (cancer, heart attack, stroke)not addressed
Exclusions: list of exclusions and highlighted, signed limiting clausesnot addressed
Waiting period (for death by illness)not addressed
Suicide: excluded in the first policy year (Art. 93 Ley 50/1980)not addressed
Incontestability clause (no challenge after one year, Art. 89 Ley 50/1980)not addressed
Link to a mortgage loan (bank as beneficiary, free choice of insurer under Ley 5/2019)not addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risks (terrorism, natural disasters)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
VPV Lebensversicherungs-AG
Distribution
not known

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Bedingungen und Verbraucherinformationen für die Risiko-Lebensversicherung der VPV Lebensversicherungs-AG (2.MP.0402)
[Seite 1] Bedingungen und Verbraucherinformationen für die Risiko-Lebensversicherung der VPV Lebensversicherungs-AG 2.MP.0402 01.2025 QW Inhalt > Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung > Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL/A6GP > Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz > Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung > Besondere Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung > Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G > Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6GL/A6GP 5585 2.MP.0402 01.2025 QW > Steuerinformationen > Allgemeine Verbraucherinformationen > Satzung Vereinigte Postversicherung VVaG [Seite 2] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 1 Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung Leistung §1 Welche Leistungen erbringen wir? 1 §2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 2 §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3 §4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? 3 §5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? 3 §6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? 4 §7 Was gilt bezüglich des Rauchverhaltens? 5 §8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 5 §9 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 6 § 10 Wer erhält die Leistung? 6 § 11 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz verlängern? 6 Beitrag § 12 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 6 § 13 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 7 § 14 Welche weitere Möglichkeit haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? 7 Kündigung und Beitragsfreistellung § 15 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen? 7 § 16 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert? 8 Sonstige Vertragsbestimmungen § 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? 8 § 18 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 8 § 19 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? 9 § 20 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 9 § 21 Wo ist der Gerichtsstand? 9 § 22 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 9 § 23 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 10 §1 sowie für die verbleibende Versicherungsdauer ist der Zeit- Welche Leistungen erbringen wir? punkt, zu dem Sie die vorgezogene Todesfallleistung wegen schwerer Krankheit beantragen. Die VPV Risiko-Lebensversicherung Premium nach Tarif A6G (3) Mit der Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme er- wird mit gleichbleibender Versicherungssumme vereinbart. lischt dieser Versicherungsvertrag. Wenn Sie Zusatzversi- cherungen abgeschlossen haben, erlöschen diese ebenfalls. Todesfallleistung Danach werden keine weiteren Leistungen fällig. (1) Wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben (4) Wenn der Vertrag durch eine Nachversicherungsgarantie zu- die Versicherung abgeschlossen ist) während der Versicherungs- stande gekommen ist, zahlen wir die vorgezogene Todesfall- dauer stirbt, zahlen wir als Todesfallleistung die vereinbarte leistung nur, wenn der Vertrag bereits ein Jahr besteht. Versicherungssumme. (5) Wenn Sie die vorgezogene Todesfallleistung beantragen, können Sie Ihre Beiträge nicht mehr planmäßig erhöhen Vorgezogene Todesfallleistung lassen. Außerdem erlischt für Ihren Vertrag das Recht auf (2) Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme auf Ih- Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. ren Antrag hin bereits vor dem Tod der versicherten Per- son, wenn diese während der Versicherungsdauer an einer Kinder-Bonus schweren Krankheit im Sinne dieser Bedingungen erkrankt. (6) Wenn die versicherte Person während der Versicherungs- Eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist dauer innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Geburt jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, deren Verlauf eines Kindes der versicherten Person oder nach der Adopti- sich auch durch eine ärztliche Behandlung nicht verbessern on eines Minderjährigen durch die versicherte Person stirbt, lässt und die innerhalb von zwölf Monaten zum Tode führen zahlen wir eine zusätzliche Leistung in Höhe von 10 % der wird. Die Prognose über die Lebenserwartung muss durch Versicherungssumme, höchstens aber 30.000 €. Vorausset- einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gestellt zung dafür ist, dass Sie alle fälligen Beiträge gezahlt haben. werden, der in Deutschland praktiziert. In Zweifelsfällen dür- Falls in den Zeitraum von zwölf Monaten mehr als eine Ge- fen wir die Stellungnahme eines unabhängigen Facharztes burt oder mehr als eine Adoption oder Mehrfachgeburten einholen. fallen, zahlen wir das Kapital nur einmal. Ein Anspruch auf vorgezogene Todesfallleistung besteht nicht, wenn Bau-Bonus • die verbleibende Versicherungsdauer weniger als zwölf (7) Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdau- Monate beträgt, er innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Baubeginn • die schwere Krankheit auf Umstände zurückzuführen ist, oder Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie stirbt, unter denen nach § 4 Abs. 2 bis 5 die Todesfallleistung zahlen wir eine zusätzliche Leistung in Höhe von 10 % der entfällt oder Versicherungssumme, maximal aber 30.000 €. Die Frist be- • die schwere Krankheit absichtlich oder durch versuchte ginnt ab der Baufreigabe bzw. mit Abschluss des notariellen Selbsttötung herbeigeführt wurde. Kaufvertrags. Voraussetzung für die zusätzliche Leistung ist Maßgeblich für die Prognose über die Lebenserwartung außerdem, dass Sie alle fälligen Beiträge gezahlt haben. [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 2 Soforthilfe • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres (8) Bei Tod der versicherten Person zahlen wir auf Antrag be- Vertrages nicht garantieren können (Abs. 7) und reits nach Vorlage der Sterbeurkunde und des Versiche- • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren rungsscheins ohne weitere Leistungsprüfung einen Anteil (Abs. 8 und 9). von 10 % der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens aber 10.000 €, an den Bezugsberechtigten (siehe § 10) aus. Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande- Wird die Soforthilfe für mehrere Risiko-Lebensversicherun- nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen- gen beantragt, die auf die versicherte Person abgeschlossen den wir diesen? sind, so zahlen wir die Soforthilfe ausschließlich für den Ver- (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un- trag mit der höchsten Versicherungssumme. Vor Auszahlung seres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach der restlichen Versicherungssumme erfolgt die Leistungsprü- handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Fest- fung. Falls wir die Leistung nach der Leistungsprüfung ab- stellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil lehnen, fordern wir die ausbezahlte Soforthilfe nicht zurück. des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller Voraussetzungen für die Soforthilfe sind: überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Da- • der Vertrag hat mindestens drei Jahre bestanden, bei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit • die laufenden Beiträge wurden bis zum Zeitpunkt des insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (Verordnung Todes vollständig gezahlt, über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung). • die Beiträge sind nicht gemäß § 14 gestundet. Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber- Bei nachträglicher Leistungserweiterung und Wiederherstel- schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstat- lung des Vertrages beginnt die Frist von drei Jahren erneut. tung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutge- Bonus bei Tod im Ausland schrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrücker- (9) Bei Tod der versicherten Person während eines Aufenthalts stattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die im Ausland zahlen wir auf Antrag eine einmalige zusätzliche Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrücker- Todesfallleistung in Höhe von 5 % der Versicherungssum- stattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss- me an den Bezugsberechtigten (siehe § 10) aus. Der Bo- beteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in nus bei Tod im Ausland ist begrenzt auf 10.000 €. Wird die gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon zusätzliche Leistung bei Tod im Ausland für mehrere Risi- mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. ko-Lebensversicherungen beantragt, die auf die versicherte Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Person abgeschlossen sind, so zahlen wir den Bonus bei Tod Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der im Ausland ausschließlich für den Vertrag mit der höchsten Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung Versicherungssumme. nicht. Der Aufenthalt im Ausland kann dabei beruflich oder privat bedingt sein, darf jedoch maximal 45 Tage gedauert haben. Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? Aus der eingereichten Sterbeurkunde muss der Tod im Aus- (3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversiche- land hervorgehen und der Tod muss ärztlich bescheinigt sein. rungen, Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- Als Ausland gilt jedes Land, in dem die versicherte Person versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. nicht ihren Wohnsitz hat. Wenn die versicherte Person kei- Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den nen Wohnsitz hat, gilt jedes Land, in dem sich die versicher- versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung te Person im vorherigen Kalenderjahr mindestens 90 Tage des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein lang aufgehalten hat, nicht als Ausland. verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir Falls sich die versicherte Person im Jahr des Todes länger als innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die 90 Kalendertage im Ausland aufgehalten hat, entfällt die Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir zusätzliche Todesfallleistung. Hierbei zählen auch Aufenthal- verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands- te von unter 24 Stunden Dauer mit. gruppen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung bei- Voraussetzung für die zusätzliche Todesfallleistung ist, dass getragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss- die laufenden Beiträge bis zum Zeitpunkt des Todes vollstän- gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, dig gezahlt worden sind. besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 112 zugeordnet. Weitere Regelungen zu unseren Leistungen (10) Bei der Berechnung der garantierten Leistungen verwenden (a) Laufender Überschuss wir unter anderem unternehmensindividuelle geschlechts- Beitragspflichtige Versicherungen erhalten jährlich einen neutrale Sterbetafeln sowie einen Rechnungszins von laufenden Überschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir 1,00 %. wie folgt: Der Jahresbeitrag ohne Zuschläge und ohne (11) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen ergeben (siehe § 2). wird mit dem deklarierten Überschussanteilsatz multipli- ziert. Die laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt und zur so- §2 fortigen Beitragsermäßigung verwendet (Verrechnung). Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Wurde Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag anstelle von laufenden Überschussanteilen im folgenden (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewer- Versicherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung. Die jewei- tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der ligen für ein Jahr deklarierten Überschussanteilsätze (der Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. In den laufende Überschussanteil und die Todesfallzusatzleis- nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, tung) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über- Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertra- schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir die- ges ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. sen verwenden (Abs. 2), (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortli- • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. 3 chen Aktuars fest, wie der Überschuss verteilt wird und setzt und 4), die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschuss- • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih- deklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung ver- rem Vertrag zuordnen (Abs. 5 und 6), ursachungsorientiert erfolgt. [Seite 4] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 3 Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdekla- Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, ration Anteile an den Überschüssen. Die Mittel hierfür wer- wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder den bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist. In Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für den folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz: Beitragsrückerstattung entnommen. (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba- rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, besteht Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir kein Versicherungsschutz. diese Ihrem Vertrag zu? Wir werden jedoch leisten, wenn die versicherte Person (5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Ka- • in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit pitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buch- kriegerischen Ereignissen, wert liegt. Da in der Risiko-Lebensversicherung keine oder • denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung stehen, um Ka- Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und pital zu bilden, entstehen auch keine oder nur geringfügige • an denen sie nicht aktiv beteiligt war, Bewertungsreserven. Dennoch entstehende Bewertungsre- stirbt. serven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften Wir leisten auch, wenn die versicherte Person für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ord- • im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, nen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden • außerhalb der Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Bewertungs- stirbt und reserven auf festverzinsliche Anlagen sind gemäß derzeitiger • an humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden aufsichtsrechtlicher Regelung (vgl. § 139 Abs. 3 des Versiche- Maßnahmen teilgenommen hat, rungsaufsichtsgesetzes, VAG) nur insoweit zu berücksichti- • die Teilnahme als Mitglied der deutschen Bundeswehr, gen, als sie einen ggf. vorhandenen Sicherungsbedarf (vgl. Polizei oder Bundespolizei erfolgte und § 139 Abs. 4 VAG) übersteigen. Die Höhe der Bewertungsre- • der Einsatz mit einem Mandat der NATO, UNO, EU oder serven ermitteln wir mindestens einmal jährlich neu. OSZE erfolgte. (6) Bei Beendigung Ihres Vertrages teilen wir Ihrem Vertrag (3) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Be- Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang wertungsreserven gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen mit Regelung zu. • dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass oder chemischen Waffen oder die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil- • dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset- weise entfällt. zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung stirbt. nicht garantieren? Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet (7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein- sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. flüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt (4) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Ent- Person durch Strahlen infolge Kernenergie stirbt, die das Le- wicklung des Todesfallrisikos, des Kapitalmarkts und der Kos- ben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefähr- ten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also den, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophen- nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro betragen. schutzbehörde oder eine vergleichbare Behörde tätig wurde. (5) Wir leisten in den in Abs. 3 und 4 beschriebenen Fällen je- Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? doch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und (8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als jährlich in unserem Geschäftsbericht. Wir weisen sie unter 1.000 Menschen Nennung des Tarifs in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt • unmittelbar sterben oder aus. Den Geschäftsbericht können Sie im Internet auf un- • voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach serer Website www.vpv.de/geschaeftsbericht aufrufen und dem Ereignis sterben oder herunterladen oder auch bei uns anfordern. • dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen (9) Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. erleiden. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Die Leistungspflicht werden wir innerhalb von sechs Mona- Vertrages. ten nach dem Ereignis von einem unabhängigen Gutachter prüfen und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneingeschränkte Versicherungsleistung werden frü- §3 hestens nach Ablauf dieser Frist fällig. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit §5 uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Ver- Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfal- (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Ab- len, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe schluss des Vertrages mindestens drei Jahre vergangen § 12 Abs. 2 und 3 und § 13). sind. (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist worden, so wird dieser durch die Regelungen in Abs. 1 nicht besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir berührt. das zum Todestag vorhandene Deckungskapital des Vertra- ges (siehe § 15), ohne dass der gemäß § 15 Abs. 4 vorgese- hene Abzug vorgenommen wird. §4 Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass sich die versi- Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder cherte Person in einem die freie Willensbestimmung aus- Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig- keit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz. (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher [Seite 5] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 4 §6 Vertragsänderung Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und wel- (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den che Folgen hat ihre Verletzung? Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch Vorvertragliche Anzeigepflicht bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um- (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, stände geschlossen hätten (siehe Abs. 5 Satz 3 und Abs. 9), alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin denen wir in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder rückwirkend Vertragsbestandteil. Wir verzichten auf unser E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an- Recht aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- laufenden Versicherungsperiode anzupassen. barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb- Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklä- haben, fristlos kündigen, wenn rung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist mehr als 10 % erhöhen oder auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll- • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Umstand ausschließen. (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerhebli- Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per- Vertragsänderung hinweisen. son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- tragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge- Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei- (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- gepflichtverletzung hingewiesen haben. zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur • vom Vertrag zurücktreten, Vertragsänderung, wenn uns der nicht angezeigte Umstand • den Vertrag kündigen, oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt waren. • den Vertrag ändern oder (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats gel- können. tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns Rücktritt geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, kön- Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrläs- können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn sige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzei- für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. gepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – möglicherweise unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränk- tragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser ter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig- Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgenden Vorausset- Anfechtung zungen trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeige- (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei- pflicht erfolgte nicht arglistig und bezieht sich auf einen dung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder un- gefahrerheblichen Umstand, der vollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst wor- • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- den ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, rungsfalls können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeige- tungspflicht pflicht keine Kenntnis hatten. Abs. 7 gilt entsprechend. ursächlich war. (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrages die Versicherung. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie (18) Die Abs. 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche- nicht verlangen. rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen Kündigung wird. Die Fristen nach Abs. 16 beginnen mit der Änderung (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver- oder Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geän- letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahr- derten oder wiederhergestellten Teils neu. lässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei- ner Frist von einem Monat kündigen. Wir verzichten auf unser Erklärungsempfänger Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, den Vertrag bei von Ihnen (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsän- nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung zu kündigen. derung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö- uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän- diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech- de geschlossen hätten. tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß- werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als gabe des § 15 in einen beitragsfreien Vertrag um. bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. [Seite 6] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 5 §7 • Falls die als Raucher oder als Nichtraucher seit zwölf Was gilt bezüglich des Rauchverhaltens? Monaten versicherte Person zum Nichtraucher seit zehn Jahren gemäß Abs. 2 geworden ist, dann können Sie (1) Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten aktiv für Ihre Risiko-Lebensversicherung einen Wechsel in den kein Nikotin durch Rauchen, durch Inhalieren oder auf an- Status Nichtraucher seit zehn Jahren beantragen. dere Weise zu sich genommen hat und auch beabsichtigt, in Wir führen bezüglich des beantragten Statuswechsels eine Zukunft Nichtraucher zu bleiben. Rauchen meint das Kon- erneute Risikoprüfung durch. sumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss Simmen wir dem Statuswechsel zu, ändert sich der verein- von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen oder Wasserpfei- barte Beitrag zum nächsten Termin der Beitragszahlung. Die fen (zum Beispiel Shishas). Inhalieren meint die Nutzung vereinbarte Versicherungssumme ändert sich nicht. elektronischer Rauchgeräte, bei denen es zu einer Nikotin- Den neuen Beitrag für Ihre Risiko-Lebensversicherung be- aufnahme über das Inhalieren von Aerosol (Dampf oder an- rechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät- dere nikotinhaltige Emissionen) kommt, beispielsweise bei zen. Dabei gelten die Rechnungsgrundlagen, die wir bei E-Zigaretten, IQOS, E-Zigarren, E-Pfeifen oder E-Wasserpfei- Abschluss Ihrer Risiko-Lebensversicherung zu Grunde gelegt fen (zum Beispiel E-Shishas). Nikotin auf andere Weise zu haben. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkun- sich nehmen meint beispielsweise die Nutzung von Nikotin- gen des Statuswechsels. pflaster, Nikotinkaugummi, Schnupf- oder Kautabak. Falls die versicherte Person nach dem Statuswechsel wieder (2) Nichtraucher seit zehn Jahren ist, wer die in Abs. 1 genann- anfängt zu rauchen, stellt dies eine meldepflichtige Gefah- ten Voraussetzungen in den letzten zehn Jahren erfüllt hat. rerhöhung dar und die Regelungen aus Abs. 5 kommen zur (3) Raucher ist, wer die Voraussetzungen für einen Nichtraucher Anwendung. oder einen Nichtraucher seit zehn Jahren (siehe Abs. 1 und 2) nicht erfüllt. (4) Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht be- §8 züglich des Rauchverhaltens gelten die Bestimmungen des Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 6. Dies kann dazu führen, dass die versicherte Person ih- ren Versicherungsschutz vollständig verliert, wenn die Vo- (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können raussetzungen für einen Rücktritt, eine Kündigung oder eine wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein sowie die Anfechtung vorliegen. Auskunft nach § 18 vorgelegt werden. (5) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die versicherte Person (2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h. nach Vertragsschluss Raucher wird. Wir verzichten auf unse- ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. re gesetzlichen Rechte, den Vertrag wegen einer Gefahrer- Außerdem müssen uns vorgelegt werden: höhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Versiche- • eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und rungsschutz auszuschließen. Geburtsort, Wird die versicherte Person erst nach Vertragsschluss Rau- • eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung cher, so sind neben der versicherten Person auch Sie ver- über die Todesursache. Aus der Bescheinigung müssen pflichtet, uns darüber unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der Zögern) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) versicherten Person geführt hat, ergeben. zu informieren. Wir sind berechtigt, nach Eingang dieser (3) Wird eine vorgezogene Todesfallleistung nach § 1 Abs. 2 Information innerhalb eines Monats eine Vertragsänderung beansprucht, müssen uns auf Kosten des Anspruchstellers durchzuführen. Diese führt zu einer Änderung des Beitra- unverzüglich ein ausführliches Zeugnis eines Facharztes der ges. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um entsprechenden Fachrichtung, der in Deutschland prak- mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- tiziert, eingereicht werden – einschließlich Befunden und, nats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsände- falls vorhanden, Krankenhausberichten – aus dem hervor- rung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf geht, dass bei der versicherten Person eine schwere Krank- das Kündigungsrecht hinweisen. heit im Sinne des § 1 Abs. 2 vorliegt. Auf Wunsch können Sie stattdessen Ihren Beitrag unverän- Erforderlich sind Angaben zu Ursache, Beginn, Art, Verlauf dert weiterzahlen. In diesem Fall berechnen wir Ihre Versi- der Krankheit und Prognose über die Lebenserwartung. cherungssumme neu. (4) Wird der Kinder- oder Bau-Bonus nach § 1 Abs. 6 bzw. 7 be- (6) Bis zur Annahme des Antrags, aber auch während der Ver- ansprucht, muss uns zusätzlich Folgendes vorgelegt werden: tragslaufzeit sind wir berechtigt, den Nichtraucherstatus der • Nachweis über den Zeitpunkt der Geburt oder Adoption versicherten Person nachzuprüfen. Zur Nachprüfung können bzw. wir auf unsere Kosten sachdienliche Auskünfte und einmal • Baufreigabe oder notarieller Kaufvertrag. jährlich eine medizinische Untersuchung der versicherten (5) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu Kommt die versicherte Person unserem Verlangen nicht in- klären (z. B. zum Rauchverhalten, zur Prognose der Lebens- nerhalb der gesetzten Frist nach, kann entsprechend Abs. 5 erwartung oder Auskünfte der die versicherte Person behan- Satz 4 bis 7 eine Vertragsänderung erfolgen. delnden Ärzte). Die Kosten hierfür muss diejenige Person (7) Bei Tod der versicherten Person wird bei einer nicht ange- tragen, die die Leistung beansprucht. zeigten Änderung des Rauchverhaltens der versicherten Per- (6) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- son nach Vertragsschluss die Leistung so gekürzt, als ob die gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche- versicherte Person während der gesamten Vertragslaufzeit rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not- Raucher gewesen wäre. Dies gilt nicht, falls die Änderung wendig sind. Wenn eine der in den Abs. 1 bis 5 genannten des Rauchverhaltens nicht ursächlich für den Eintritt des Ver- Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass sicherungsfalls oder den Umfang der Leistungspflicht war. wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang (8) Wenn Beiträge gezahlt werden und der Vertrag seit min- wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung destens drei Jahren besteht, haben Sie die Möglichkeit die kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig Einstufung bezüglich des Rauchverhaltens der versicherten wird. Person ändern zu lassen: (7) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des • Falls die als Raucher versicherte Person zum Nichtraucher Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech- seit zwölf Monaten gemäß Abs. 1 geworden ist, dann kön- tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten. nen Sie für Ihre Risiko-Lebensversicherung einen Wechsel in den Status Nichtraucher seit zwölf Monaten beantragen. [Seite 7] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 6 §9 • Die Beitragszahlungsdauer verlängert sich im gleichen Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Maße wie die Versicherungsdauer. • Eine Verlängerung ist nur um volle Jahre möglich. (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (in • Das Endalter der versicherten Person darf nach der Ver- lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) übermitteln. Stellen wir längerung das 70. Lebensjahr nicht überschreiten. diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Ur- • Für die versicherte Person wurden bislang keine Leistun- kunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. gen wegen Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Er- (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse- werbsunfähigkeit erbracht oder beantragt. Die versicherte hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe- Person ist nicht berufsunfähig oder erwerbsunfähig. sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können (2) Gegebenenfalls eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatz- aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be- versicherungen enden zum ursprünglich vereinbarten Ter- rechtigung nachweist. min. (3) Wenn Sie die Verlängerung des Versicherungsschutzes be- antragt haben, wird Ihr Beitrag neu berechnet und kann sich § 10 erhöhen. Wer erhält die Leistung? Sollten Sie den bisherigen Vertrag als Nichtraucher abge- schlossen haben und vor der Beantragung der Verlängerung (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer Raucher geworden sein, so erfolgt eine beitragserhöhende die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, Umstellung der Versicherung auf Raucherkonditionen (siehe leisten wir an Sie oder an Ihre Erben. auch § 7 Abs. 5). Der Berechnung des erhöhten Beitrags legen wir neben dem Bezugsberechtigung verlängerten Versicherungsschutz Folgendes zu Grunde: (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere • denselben Tarif, Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe- • das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person am rechtigter). Tag der Verlängerung. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt Alle sonstigen geltenden Vereinbarungen (z.B. Beitragszu- der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit schläge und Leistungsausschlüsse) gelten nach einer Verlän- dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre gerung des Versicherungsschutzes weiterhin. Der erhöhte Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit Beitrag ist ab Durchführung der Änderung zu zahlen. widerrufen. Auf Ihren Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- Auswirkungen. rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leis- (4) Die Verlängerung erfolgt auf Ihren Antrag hin zu Beginn tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann der darauffolgenden Versicherungsperiode, frühestens aber dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwider- zwei Wochen nach Antragstellung. ruflich Bezugsberechtigten geändert werden. Abtretung und Verpfändung § 12 (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Drit- te abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen (1) Die Beiträge zu Ihrer VPV Risiko-Lebensversicherung Pre- rechtlich möglich sind. mium können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Anzeige Die Beitragszahlung endet mit dem Tod der versicherten Per- (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts son, spätestens aber zum im Versicherungsschein angege- (Abs. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Abs. 3) benen Termin. sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie (2) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unver- uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form, züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Ver- z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisheri- trages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Be- Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- ginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Versi- rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. cherungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum § 11 Fälligkeitstag (siehe Abs. 2) alles getan haben, damit der Bei- Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz verlängern? trag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen- (1) Sie können bis drei Jahre vor Ablauf Ihrer Versicherung ein- dem Fall als rechtzeitig: malig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden erneute Risikoprüfung beantragen. Wir fragen jedoch ab, und ob eine Gefahrerhöhung durch Rauchen stattgefunden hat • der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung (§ 7 Abs. 5). nicht widersprochen. Für die Verlängerung gelten folgende Voraussetzungen und Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht Regelungen: einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn • Ihr Vertrag besteht bereits ein Jahr. sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. • Sie zahlen für Ihren Vertrag noch Beiträge. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht • Die Verlängerung der Versicherungsdauer beträgt maxi- eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die mal 15 Jahre. Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. • Es darf höchstens eine Verdopplung der ursprünglichen (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zah- Versicherungsdauer erfolgen. len. • Die Gesamtdauer des Vertrages inklusive Verlängerung (5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Text- beträgt höchstens 45 Jahre. form (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mit uns erfor- [Seite 8] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 7 derlich. Informationen zu Stundungsmöglichkeiten können Stundung ein Versicherungsfall eintritt und wir leisten, zie- Sie § 14 entnehmen. hen wir die gestundeten Beiträge von der Leistung ab. (6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags- Die Arbeitslosigkeit oder die Elternzeit müssen Sie uns nach- rückstände verrechnen. weisen, z. B. durch einen Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit. (2) Die gestundeten Beiträge sind bei Ablauf des Stundungs- § 13 zeitraums in Form einer einmaligen Zahlung nachzuzahlen. Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig Auf Ihren Antrag hin können Sie den Beitragsrückstand zahlen? auch in bis zu 48 Monatsraten (Einzelrate mindestens 25 €) ausgleichen. Erster Beitrag (3) Für eine Stundung der Beiträge ist eine vorherige Vereinba- (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön- rung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mit nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Ver- uns erforderlich. trag zurücktreten. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Untersuchungen im Rahmen einer Ge- sundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt § 15 berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. kündigen? (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- (1) Sie können jederzeit in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papier- form (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) oder durch form oder E-Mail) verlangen, zum Schluss der laufenden Versi- einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese cherungsperiode (siehe § 12 Abs. 2 Satz 3) von der Beitrags- Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungs- zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir pflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, die vereinbarte Versicherungssumme auf eine beitragsfreie dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. Summe herab. Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten berechnet: Folgebeitrag • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir mit den Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation Ihnen in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen. • für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. (2) Das zur Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten stehende Kapital berechnet sich wie folgt: Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Ver- Das bei der Berechnung der beitragsfreien Summe zugrun- sicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versiche- de liegende Deckungskapital (Das Deckungskapital bilden wir, um rungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraus- zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.) setzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese wird auf Basis des Beitrags vor Verrechnung der Überschuss- Rechtsfolge hingewiesen haben. beteiligung ermittelt. (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Das Deckungskapital der Versicherung mindert sich um Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, • rückständige Beiträge und wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder • einen Abzug. Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie Nähere Informationen zur Höhe des Abzugs können Sie den bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie- vorvertraglichen Informationen (der Garantiewerttabelle im sen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Frist- Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versicherungsschein setzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen. Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs- Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für sen wir Sie ebenfalls hinweisen. angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikola- (6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- ge des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorge- Nachzahlen können Sie nur nommene Abzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen • innerhalb eines Monats nach der Kündigung muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach gerechtfertigt ist, entfällt er. Fristablauf. (3) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertra- unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungs- ges sind wegen der Finanzierung von Abschluss- und fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Vertriebskosten (siehe § 16) keine Mittel für die Bildung Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. Versicherungsschutz. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge und der Stornoabzüge (siehe Abs. 2) ge- messen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur ge- § 14 ringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Versi- Welche weitere Möglichkeit haben Sie bei Zahlungs- cherungssumme zur Verfügung. Nähere Informationen schwierigkeiten? zur beitragsfreien Versicherungssumme und ihrer Höhe können Sie den vorvertraglichen Informationen (der Stundung der Beiträge Garantiewerttabelle im Dokument „Vorschlag“) oder (1) Wenn Sie die Beiträge für mindestens drei Jahre vollständig Ihrem Versicherungsschein (Tabelle der Garantiewerte) gezahlt haben, können Sie bei Arbeitslosigkeit oder wäh- entnehmen. rend der gesetzlichen Elternzeit für einen Zeitraum von bis (4) Erreicht die nach Abs. 1 und 2 zu berechnende beitragsfreie zu 24 Monaten eine Stundung der Beiträge unter Beibe- Versicherungssumme den Mindestbetrag von 5.000 € nicht, haltung des vereinbarten Versicherungsschutzes verlangen. erstatten wir das zur Bildung der beitragsfreien Summe zu- Hierfür fallen keine Stundungszinsen an. Wenn während der grunde liegende Deckungskapital, und der Vertrag endet. [Seite 9] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 8 Das Deckungskapital der Versicherung mindert sich dabei (2) Wir wenden auf Ihren Vertrag die Berechnungsmethode um nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies • rückständige Beiträge und bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Deckung der Ab- • einen Abzug. schluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch Nähere Informationen zur Höhe des Abzugs können Sie den nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im vorvertraglichen Informationen (der Garantiewerttabelle im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versicherungsschein jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetz- (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen. lichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstel- Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im lung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikola- Summe aller Prämien beschränkt. ge des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen (3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf- wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorge- zeit verteilt. nommene Abzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen (4) Die beschriebene Kostenfinanzierung hat zur Folge, dass muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns in der Anfangszeit Ihres Vertrages keine oder nur geringe nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme gerechtfertigt ist, entfällt er. vorhanden sind (siehe § 15). Nähere Informationen zu den beitragsfreien Versicherungssummen sowie zu ihren jeweili- Wiederinkraftsetzung gen Höhen Sie vorvertraglichen Informationen (der Garan- (5) Sie können Ihren beitragsfrei gestellten Vertrag ohne erneute tiewerttabelle im Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versi- Gesundheitsprüfung wieder in Kraft setzen, wenn seit dem cherungsschein (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen. Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch keine sechs Monate vergangen sind und der Versicherungsfall noch nicht ein- getreten ist. Die Wiederinkraftsetzung eines Vertrages, der § 17 endete, weil die beitragsfreie Mindestversicherungssumme Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na- nicht erreicht wurde (siehe Abs. 4), ist nicht möglich. mens? Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen. (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüg- Um nach einer Beitragsfreistellung die versicherte Leistung lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls kön- wiederherzustellen, die vor der Beitragsfreistellung bestan- nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine den hat, können Sie an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist) • höhere laufende Beiträge zahlen oder mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An- • die Beiträge nachzahlen, die während der beitragsfreien schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Zeit ohne Beitragsfreistellung angefallen wären. Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zu- Alternativ können Sie die Zahlung des ursprünglichen Bei- gegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren trags wieder aufnehmen. In diesem Fall wird die versicherte Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Nie- Leistung nicht vollständig wiederhergestellt. derlassung verlegt haben. Die neuen versicherten Leistungen bzw. die neuen Beiträge (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend. berechnen wir jeweils nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. § 18 Kündigung Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? (6) Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihren Ver- trag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperi- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, ode (siehe § 12 Abs. 2 Satz 3) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen Papierform oder E-Mail) kündigen. und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie (7) Mit Ihrer Kündigung wandelt sich Ihre Risiko-Lebensversiche- uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Un- rung in eine beitragsfreie Versicherung gemäß Abs. 1 bis 4 um. terlagen • bei Vertragsabschluss, Keine Beitragsrückzahlung • bei Änderung nach Vertragsabschluss oder (8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. • auf Nachfrage unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stel- len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der § 16 Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert? für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. (2) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. 1 sind bei- (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ih- spielsweise Umstände, die für die Beurteilung ren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, Vertriebskosten sowie um übrige Kosten. • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- te an Ihrem Vertrag haben und sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt- • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten maßgebend sein können. die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- steuerliche(n) Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf- der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie die Verwaltungskosten. den beigefügten Steuerinformationen entnehmen. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal- und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü- tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden (dem Dokument „Vorschlag“ bzw. dem Dokument „Infor- gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda- mationsblatt zu Versicherungsprodukten“) entnehmen. ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer- [Seite 10] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 9 behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuer- § 22 liche Ansässigkeit im Ausland besteht. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß Abs. 1 nicht zufrieden sind? und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül- (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Infor- oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von mationen zur Verfügung gestellt haben. Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins- besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of- fen. § 19 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung Versicherungsombudsmann stellen? (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie (1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche derzeit wie folgt: Kosten gesondert in Rechnung stellen: • Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- Versicherungsombudsmann e.V. schein, Postfach 080632 • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen, 10006 Berlin • Rückläufer im Lastschriftverfahren, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de • Durchführung von Vertragsänderungen, die unsere Zu- Internet: www.versicherungsombudsmann.de stimmung erfordern, • Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige • Adressermittlung, und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel- • Teilung Ihres Vertrages im Rahmen eines Versorgungs- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- ausgleichs. ren teilzunehmen. (2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegen- können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi- die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedri- cherungsombudsmann weitergeleitet. ger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie Versicherungsaufsicht den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vor- (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten schlag“) entnehmen. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der § 20 Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) land Anwendung. Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn § 21 E-Mail: poststelle@bafin.de Wo ist der Gerichtsstand? Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zu- einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. ständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Ge- Rechtsweg richt, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der schreiten. Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, Unser Beschwerdemanagement in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ha- (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns ben. wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Ge- zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: richt erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen per Post: Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person VPV Versicherungen sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz Postfach 31 17 55 oder Ihre Niederlassung haben. 70477 Stuttgart (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli- chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem telefonisch: Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse- 07 11/13 91 63 99 ren Sitz haben. per Mail: meine.Beschwerde@vpv.de [Seite 11] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025) 10 § 23 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil- weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht. (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands- kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra- ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver- trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege- lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags- ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit- geteilt worden sind, Vertragsbestandteil. [Seite 12] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025) 1 Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP Leistung §1 Welche Leistungen erbringen wir? 1 §2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 1 §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 2 §4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? 2 §5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? 2 §6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? 3 §7 Was gilt bezüglich des Rauchverhaltens? 4 §8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 4 §9 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 4 § 10 Wer erhält die Leistung? 4 Beitrag § 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 5 § 12 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 5 Kündigung und Beitragsfreistellung § 13 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen? 5 § 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert? 6 Sonstige Vertragsbestimmungen § 15 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? 6 § 16 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 6 § 17 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? 7 § 18 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 7 § 19 Wo ist der Gerichtsstand? 7 § 20 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 7 § 21 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 7 §1 (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un- Welche Leistungen erbringen wir? seres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Fest- Die VPV Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL oder Tarif stellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil A6GP wird mit gleichbleibender Versicherungssumme vereinbart. des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller (1) Wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Da- die Versicherung abgeschlossen ist) während der Versicherungs- bei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit dauer stirbt, zahlen wir als Todesfallleistung die vereinbarte insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (Verordnung Versicherungssumme. über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung). (2) Bei der Berechnung der garantierten Leistungen verwenden Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber- wir unter anderem unternehmensindividuelle geschlechtsneu- schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstat- trale Sterbetafeln sowie einen Rechnungszins von 1,00 %. tung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar (3) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutge- ergeben (siehe § 2). schrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrücker- stattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrücker- §2 stattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss- Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? beteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewer- mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. In den Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstat- • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über- tung nicht. schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir die- sen verwenden (Abs. 2), Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. 3 (3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversiche- und 4), rungen, Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih- versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. rem Vertrag zuordnen (Abs. 5 und 6), Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung Vertrages nicht garantieren können (Abs. 7) und des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir (Abs. 8 und 9). innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande- verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands- nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen- gruppen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung bei- den wir diesen? getragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss- [Seite 13] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025) 2 gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, (9) Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 112 zugeordnet. Vertrages. (a) Laufender Überschuss Beitragspflichtige Versicherungen erhalten jährlich einen §3 laufenden Überschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? wie folgt: Der Jahresbeitrag ohne Zuschläge wird mit dem deklarierten Überschussanteilsatz multipliziert. Die Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versiche- des Versicherungsjahres zugeteilt und zur sofortigen Bei- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche- tragsermäßigung verwendet (Verrechnung). Wurde Ihr rungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfallen, wenn Sie Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag anstelle den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 11 Abs. 2 und 3 von laufenden Überschussanteilen im folgenden Versi- und § 12). cherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung. Die jeweiligen für ein Jahr deklarierten Überschussanteilsätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe §4 kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Sie können auch zu null festgesetzt sein. Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortli- chen Aktuars fest, wie der Überschuss verteilt wird und setzt (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschuss- Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, deklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung ver- wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder ursachungsorientiert erfolgt. Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist. In Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdekla- den folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz: ration Anteile an den Überschüssen. Die Mittel hierfür wer- (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba- den bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, besteht Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für kein Versicherungsschutz. Beitragsrückerstattung entnommen. Wir werden jedoch leisten, wenn die versicherte Person • in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir kriegerischen Ereignissen, diese Ihrem Vertrag zu? • denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der (5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen • an denen sie nicht aktiv beteiligt war, Buchwert liegt. Da in der Risiko-Lebensversicherung keine stirbt. oder allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung stehen, (3) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Per- um Kapital zu bilden, entstehen auch keine oder nur ge- son in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit ringfügige Bewertungsreserven. Dennoch entstehende Be- • dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen wertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen oder chemischen Waffen oder Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksich- • dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset- tigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren Stoffen an. Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen sind stirbt. gemäß derzeitiger aufsichtsrechtlicher Regelung (vgl. § 139 Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet Abs. 3 VAG) nur insoweit zu berücksichtigen, als sie einen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. ggf. vorhandenen Sicherungsbedarf (vgl. § 139 Abs. 3 des (4) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Versicherungsaufsichtsgesetzes, VAG) übersteigen. Die Person durch Strahlen infolge Kernenergie stirbt, die das Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir mindestens ein- Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart mal jährlich neu. gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastro- (6) Bei Beendigung Ihres Vertrages teilen wir Ihrem Vertrag phenschutzbehörde oder eine vergleichbare Behörde tätig den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Be- wurde. wertungsreserven gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen (5) Wir leisten in den in Abs. 3 und 4 beschriebenen Fällen je- Regelung zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu doch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als ganz oder teilweise entfällt. 1.000 Menschen • unmittelbar sterben oder Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung • voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach nicht garantieren? dem Ereignis sterben oder (7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein- • dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen flüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt erleiden. beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Ent- Die Leistungspflicht werden wir innerhalb von sechs Mona- wicklung des Todesfallrisikos, des Kapitalmarkts und der Kos- ten nach dem Ereignis von einem unabhängigen Gutachter ten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also prüfen und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro betragen. auf die uneingeschränkte Versicherungsleistung werden frü- hestens nach Ablauf dieser Frist fällig. Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? (8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Wir weisen sie unter §5 Nennung des Tarifs in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? aus. Den Geschäftsbericht können Sie im Internet auf un- serer Website www.vpv.de/geschaeftsbericht aufrufen und (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss herunterladen oder auch bei uns anfordern. des Vertrages mindestens drei Jahre vergangen sind. [Seite 14] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025) 3 (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist Kündigung besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver- das zum Todestag vorhandene Deckungskapital des Vertra- letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahr- ges (siehe § 13), ohne dass der gemäß § 13 Abs. 4 vorgese- lässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei- hene Abzug vorgenommen wird. ner Frist von einem Monat kündigen. Wir verzichten auf unser Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass sich die versi- Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, den Vertrag bei von Ihnen cherte Person in einem die freie Willensbestimmung aus- nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung zu kündigen. schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig- (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den keit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz. Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö- (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän- wird, beginnt die Dreijahresfrist (Abs. 1 und 2) bezüglich des de geschlossen hätten. geänderten oder wiederhergestellten Teils neu. (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß- gabe des § 13 in einen beitragsfreien Vertrag um. §6 Vertragsänderung Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und wel- (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den che Folgen hat ihre Verletzung? Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch Vorvertragliche Anzeigepflicht bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um- (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, stände geschlossen hätten (siehe Abs. 5 Satz 3 und Abs. 9), alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin denen wir in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder rückwirkend Vertragsbestandteil. Wir verzichten auf unser E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an- Recht aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- laufenden Versicherungsperiode anzupassen. barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb- Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklä- haben, fristlos kündigen, wenn rung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist mehr als 10 % erhöhen oder auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll- • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Umstand ausschließen. (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerhebli- Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per- Vertragsänderung hinweisen. son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- tragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge- Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei- (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- gepflichtverletzung hingewiesen haben. zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur • vom Vertrag zurücktreten, Vertragsänderung, wenn uns der nicht angezeigte Umstand • den Vertrag kündigen, oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt waren. • den Vertrag ändern oder (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats gel- können. tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns Rücktritt geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, kön- Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrläs- können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn sige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die An- für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. zeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – möglicherweise unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter tragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgenden Vorausset- Anfechtung zungen trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeige- (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei- pflicht erfolgte nicht arglistig und bezieht sich auf einen dung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder un- gefahrerheblichen Umstand, der vollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst wor- • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- den ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, rungsfalls können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeige- tungspflicht pflicht keine Kenntnis hatten. Abs. 7 gilt entsprechend. ursächlich war. (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrages die Versicherung. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie (18) Die Abs. 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche- nicht verlangen. rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt [Seite 15] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025) 4 wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen die Leistung so gekürzt, als ob die versicherte Person wäh- wird. Die Fristen nach Abs. 16 beginnen mit der Änderung rend der gesamten Vertragslaufzeit Raucher gewesen wäre. oder Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geän- Dies gilt nicht, falls die Änderung des Rauchverhaltens nicht derten oder wiederhergestellten Teils neu. ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungspflicht war. Erklärungsempfänger (8) Eine Vertragsänderung ist nicht möglich, falls ein Raucher (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsän- während der Vertragslaufzeit zu einem Nichtraucher gemäß derung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Abs. 1 oder Nichtraucher seit zehn Jahren gemäß Abs. 2 Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie wird. Eine Einstufung als Nichtraucher gemäß Abs. 2 ist uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, nicht möglich, falls die dort genannte Frist von zehn Jahren gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, erst während der Vertragslaufzeit erreicht wird. diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech- tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als §8 bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können §7 wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein sowie die Was gilt bezüglich des Rauchverhaltens? Auskunft nach § 16 vorgelegt werden. (2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h. (1) Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten aktiv ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem müs- kein Nikotin durch Rauchen, durch Inhalieren oder auf an- sen uns vorgelegt werden dere Weise zu sich genommen hat und auch beabsichtigt, in • eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Zukunft Nichtraucher zu bleiben. Rauchen meint das Kon- Geburtsort, sumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss • eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen oder Wasserpfei- über die Todesursache. Aus der Bescheinigung müssen fen (zum Beispiel Shishas). Inhalieren meint die Nutzung sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der elektronischer Rauchgeräte, bei denen es zu einer Nikotin- versicherten Person geführt hat, ergeben. aufnahme über das Inhalieren von Aerosol (Dampf oder an- (3) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, dere nikotinhaltige Emissionen) kommt, beispielsweise bei wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klä- E-Zigaretten, IQOS, E-Zigarren, E-Pfeifen oder E-Wasserpfei- ren. Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, die die fen (zum Beispiel E-Shishas). Nikotin auf andere Weise zu Leistung beansprucht. sich nehmen meint beispielsweise die Nutzung von Nikotin- (4) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- pflaster, Nikotinkaugummi, Schnupf- oder Kautabak. gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche- (2) Nichtraucher seit zehn Jahren ist, wer die in Abs. 1 genann- rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not- ten Voraussetzungen in den letzten zehn Jahren erfüllt hat. wendig sind. Wenn eine der in den Abs. 1 bis 3 genannten (3) Raucher ist, wer die Voraussetzungen für einen Nichtrau- Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass cher oder einen Nichtraucher seit zehn Jahren (siehe Abs. 1 wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang und 2) nicht erfüllt. wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung (4) Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht be- kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig züglich des Rauchverhaltens gelten die Bestimmungen des wird. § 6. Dies kann dazu führen, dass die versicherte Person ihren (5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Versicherungsschutz vollständig verliert, wenn die Voraus- Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech- setzungen für einen Rücktritt, eine Kündigung oder eine tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten. Anfechtung vorliegen. (5) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die versicherte Person nach Vertragsschluss Raucher wird. Wir verzichten auf unse- §9 re gesetzlichen Rechte, den Vertrag wegen einer Gefahrer- Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? höhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Versiche- rungsschutz auszuschließen. (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (in Wird die versicherte Person erst nach Vertragsschluss Rau- lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) übermitteln. Stellen cher, so sind neben der versicherten Person auch Sie ver- wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine pflichtet, uns darüber unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlan- Zögern) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) gen. zu informieren. Wir sind berechtigt, nach Eingang dieser (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse- Information innerhalb eines Monats eine Vertragsänderung hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe- durchzuführen. Diese führt zu einer Änderung des Beitra- sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können ges. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be- mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- rechtigung nachweist. nats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsände- rung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. § 10 (6) Bis zur Annahme des Antrags, aber auch während der Ver- Wer erhält die Leistung? tragslaufzeit, ist die versicherte Person verpflichtet, sich auf Anforderung einer medizinischen Überprüfung ihres Nicht- (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer raucherstatus zu unterziehen. Dies erfolgt während der die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, Vertragslaufzeit auf unsere Kosten. Kommt die versicherte leisten wir an Sie oder an Ihre Erben. Person dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann entsprechend Abs. 5 Satz 4 bis 7 eine Ver- Bezugsberechtigung tragsänderung erfolgen. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere (7) Bei Tod der versicherten Person wird bei einer nicht ange- Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe- zeigten Änderung des Rauchverhaltens nach Vertragsschluss rechtigter). [Seite 16] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025) 5 Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Kosten für ärztliche Untersuchungen im Rahmen einer Ge- Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Ein- sundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt tritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leis- nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwider- form (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) oder durch ruflich Bezugsberechtigten geändert werden. einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungs- Abtretung und Verpfändung pflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Drit- te abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen Folgebeitrag rechtlich möglich sind. (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen. Anzeige Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten (Abs. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Abs. 3) Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Ver- sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie sicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versiche- uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form, rungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraus- z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisheri- setzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- Rechtsfolge hingewiesen haben. nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie- § 11 sen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Frist- Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? setzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer (1) Die Beiträge zu Ihrer VPV Risiko-Lebensversicherung können mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs- Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjähr- sen wir Sie ebenfalls hinweisen. lich oder jährlich (laufende Beiträge) zahlen. (6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- (2) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unver- zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Ver- Nachzahlen können Sie nur trages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, • innerhalb eines Monats nach der Kündigung im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Be- verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach ginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Versi- Fristablauf. cherungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungs- (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Fälligkeitstag (siehe Abs. 2) alles getan haben, damit der Bei- Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter trag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von Versicherungsschutz. einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen- dem Fall als rechtzeitig: • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden § 13 und Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder • der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung kündigen? nicht widersprochen. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn (1) Sie können jederzeit in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papier- sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. form oder E-Mail) verlangen, zum Schluss der laufenden Versi- Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht cherungsperiode (siehe § 11 Abs. 2 Satz 3) von der Beitrags- eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. die vereinbarte Versicherungssumme auf eine beitragsfreie (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. Summe herab. Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten (5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinba- berechnet: rung mit uns erforderlich. • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags- mit den Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation rückstände verrechnen. • für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode. (2) Das zur Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung stehende Kapital berechnet sich wie folgt: § 12 Das bei der Berechnung der beitragsfreien Summe zugrun- Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig de liegende Deckungskapital (Das Deckungskapital bilden wir, um zahlen? zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.) wird auf Basis des Beitrags vor Verrechnung der Überschuss- Erster Beitrag beteiligung ermittelt. (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön- Das Deckungskapital der Versicherung mindert sich um nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Ver- • rückständige Beiträge und trag zurücktreten. In diesem Fall können wir von Ihnen die • einen Abzug. [Seite 17] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025) 6 Nähere Informationen zur Höhe des Abzugs können Sie den wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere vorvertraglichen Informationen (der Garantiewerttabelle im die Verwaltungskosten. Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versicherungsschein Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen. sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal- Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug (dem Dokument „Vorschlag“ bzw. dem Dokument „Infor- für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risiko- mationsblatt zu Versicherungsprodukten“) entnehmen. lage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen (2) Wir wenden auf Ihren Vertrag die Berechnungsmethode wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorge- nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies nommene Abzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Deckung der Ab- muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns schluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im gerechtfertigt ist, entfällt er. Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der (3) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetz- für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertra- lichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstel- ges sind wegen der Finanzierung von Abschluss- und lung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist Vertriebskosten (siehe § 14) keine Mittel für die Bildung nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. Summe aller Prämien beschränkt. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten (3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf- Risikobeiträge und der Stornoabzüge (siehe Abs. 2) ge- zeit verteilt. messen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur ge- (4) Die beschriebene Kostenfinanzierung hat zur Folge, dass ringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Versi- in der Anfangszeit Ihres Vertrages keine oder nur geringe cherungssumme zur Verfügung. Nähere Informationen Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme zur beitragsfreien Versicherungssumme und ihrer Höhe vorhanden sind (siehe § 13). Nähere Informationen zu den können Sie der Tabelle entnehmen, die Ihrem Versiche- beitragsfreien Versicherungssummen sowie zu ihren jewei- rungsschein beigefügt ist. ligen Höhen können Sie der Tabelle entnehmen, die Ihrem (4) Erreicht die nach Abs. 1 und 2 zu berechnende beitragsfreie Versicherungsschein beigefügt ist. Versicherungssumme den Mindestbetrag von 5.000 € nicht, erstatten wir das zur Bildung der beitragsfreien Summe zu- grunde liegende Deckungskapital, und der Vertrag endet. § 15 Das Deckungskapital der Versicherung mindert sich dabei um Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na- • rückständige Beiträge und mens? • einen Abzug. Nähere Informationen zur Höhe des Abzugs können Sie den (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüg- vorvertraglichen Informationen (der Garantiewerttabelle im lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls kön- Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versicherungsschein nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen. an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist) Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An- Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikola- Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zu- ge des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen gegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorge- Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Nie- nommene Abzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen derlassung verlegt haben. muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend. nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. § 16 Kündigung Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? (5) Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihren Ver- trag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperi- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, ode (siehe § 11 Abs. 2 Satz 3) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen Papierform oder E-Mail) kündigen. und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie (6) Mit Ihrer Kündigung wandelt sich Ihre Risiko-Lebensversiche- uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Un- rung in eine beitragsfreie Versicherung gemäß Abs. 1 bis 4 um. terlagen • bei Vertragsabschluss, Keine Beitragsrückzahlung • bei Änderung nach Vertragsabschluss oder (7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. • auf Nachfrage unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stel- len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der § 14 Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert? für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. (2) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. 1 sind bei- (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ih- spielsweise Umstände, die für die Beurteilung ren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, Vertriebskosten sowie um übrige Kosten. • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- te an Ihrem Vertrag haben und sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt- • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten maßgebend sein können. die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Dazu zählen insbesondere die deutsche und ausländische(n) Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- steuerliche(n) Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf- der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie [Seite 18] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025) 7 den beigefügten Steuerinformationen entnehmen. § 20 (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü- nicht zufrieden sind? gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda- (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer- oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuer- Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins- liche Ansässigkeit im Ausland besteht. besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of- (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß Abs. 1 fen. und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül- Versicherungsombudsmann lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Infor- (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- mationen zur Verfügung gestellt haben. budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. § 17 Postfach 080632 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung 10006 Berlin stellen? E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de (1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Kosten gesondert in Rechnung stellen: und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel- • Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- schein, ren teilzunehmen. • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen, (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. • Rückläufer im Lastschriftverfahren, über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, • Durchführung von Vertragsänderungen, die unsere Zu- können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die stimmung erfordern, Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre • Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi- • Adressermittlung, cherungsombudsmann weitergeleitet. • Teilung Ihres Vertrages im Rahmen eines Versorgungs- ausgleichs. Versicherungsaufsicht (2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegen- auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedri- sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: ger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie Sektor Versicherungsaufsicht den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vor- Graurheindorfer Straße 108 schlag“) entnehmen. 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und § 18 einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Rechtsweg Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- land Anwendung. schreiten. Unser Beschwerdemanagement § 19 (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns Wo ist der Gerichtsstand? wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zu- ständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag per Post: zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Ge- VPV Versicherungen richt, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Postfach 31 17 55 Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der 70477 Stuttgart Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, telefonisch: in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ha- 07 11/13 91 63 99 ben. (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Ge- per Mail: richt erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn meine.Beschwerde@vpv.de Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz § 21 oder Ihre Niederlassung haben. Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli- chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil- Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse- weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam- ren Sitz haben. keit der übrigen Bestimmungen nicht. [Seite 19] Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025) 8 (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands- kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra- ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver- trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege- lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags- ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit- geteilt worden sind, Vertragsbestandteil. [Seite 20] Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz (01.2025) 1 Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz §1 Welche Leistungen umfasst der vorläufige Versicherungsschutz? 1 §2 Unter welchen Voraussetzungen besteht der vorläufige Versicherungsschutz? 1 §3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungsschutz? 1 §4 In welchen Fällen besteht kein vorläufiger Versicherungsschutz? 1 §5 Was kostet der vorläufige Versicherungsschutz? 2 §6 Wie ist das Verhältnis zum beantragten Vertrag und wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz? 2 §7 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 2 §1 b) der erste Versicherungsbeitrag bezahlt wurde oder uns eine Welche Leistungen umfasst der vorläufige Versicherungs- Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist. schutz? c) Sie das Zustandekommen des Vertrages nicht von einer be- sonderen Bedingung abhängig gemacht haben; (1) Der vorläufige Versicherungsschutz umfasst Leistungen bei d) der Antrag nicht von den von uns angebotenen Tarifen oder • Tod oder Bedingungen abweicht; • Berufsunfähigkeit e) die versicherte Person bei Unterzeichnung des Antrags das der versicherten Person (das ist die Person, auf deren Leben bzw. 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Berufsfähigkeit die Versicherung abgeschlossen wird), sofern Ihr be- antragter Vertrag diese Leistungen beinhaltet. Die Höhe die- ser Leistungen richtet sich nach den bei Zustandekommen §3 des Vertrages versicherten Leistungen. Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungs- (2) Aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes zahlen wir schutz? bei Tod der versicherten Person höchstens 125.000 €. (3) Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine (1) Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragt und wird dem Ihr Antrag bei uns eingeht. die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen (2) Der vorläufige Versicherungsschutz endet, wenn Versicherungsschutzes berufsunfähig, so gilt: a) der Versicherungsschutz aus dem abgeschlossenen Ver- a) Eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine vereinbarte So- trag beginnt; fortleistung zahlen wir nur, wenn uns die Berufsunfä- b) der Vertrag durch eine Ablehnung von uns nicht zustan- higkeit innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eintritt de gekommen ist; gemeldet wurde. c) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen b) Die Leistungen aus der Beitragsbefreiung bei Berufsun- haben; fähigkeit erbringen wir nur, wenn die Hauptversicherung d) der Einzug des ersten Beitrags aus von Ihnen zu vertre- zustande gekommen ist. tenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug wi- c) Die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung gilt dersprochen worden ist. höchstens für einen Jahresbeitrag von 10.000 €. d) Wir zahlen die mit Ihnen vereinbarte Berufsunfähigkeits- rente laut Versicherungsantrag, höchstens jedoch eine §4 Rente von 15.000 € jährlich. Wenn Sie eine garantierte In welchen Fällen besteht kein vorläufiger Versicherungs- Rentensteigerung vereinbart haben, erfolgt die Erhö- schutz? hung bis zu einer Rente von höchstens 15.000 € jährlich. e) Wir zahlen die mit Ihnen vereinbarte Sofortleistung laut (1) Wir leisten nicht für Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen, Versicherungsantrag, höchstens jedoch 15.000 €. • nach denen bei Beantragung der Versicherung gefragt f) Wenn Sie eine Karenzzeit beantragt haben, gilt diese wurde und auch für den vorläufigen Versicherungsschutz. • wenn diese Ursachen der versicherten Person vor Unter- g) Die Leistungen bei Berufsunfähigkeit enden spätestens zeichnung des Antrags bekannt waren. mit Ablauf der für die Berufsunfähigkeitsversicherung Dies gilt auch, wenn diese Ursachen im Antrag angegeben oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantrag- wurden. Diese Einschränkung entfällt, wenn diese Ursachen ten Leistungsdauer. für den Eintritt des Versicherungsfalls nur mitursächlich sind. (4) Die Begrenzungen der Leistungshöhen aus dem vorläufigen (2) Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir nicht. Versicherungsschutz (siehe Abs. 2 und 3) gelten, wenn meh- Wir leisten jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass sich rere Anträge für dieselbe versicherte Person bei uns gestellt die versicherte Person in einem die freie Willensbestimmung worden sind, für alle Anträge zusammen. Dabei rechnen wir ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes- Leistungen bei Tod oder Berufsunfähigkeit, die aus weite- tätigkeit selbst getötet hat. ren bei uns auf dieselbe versicherte Person abgeschlossenen (3) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem und mit- Verträgen fällig werden, an. telbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen, soweit die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, leisten wir nicht. §2 (4) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mit- Unter welchen Voraussetzungen besteht der vorläufige telbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von Versicherungsschutz? atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen leisten a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei wir nicht. Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt; [Seite 21] Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz (01.2025) 2 (5) Erbringen wir in den genannten Fällen (Abs. 1 bis 4) keine Leistung und kommt der Vertrag nicht zustande, so erstat- ten wir bereits gezahlte Beiträge zurück. §5 Was kostet der vorläufige Versicherungsschutz? (1) Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir zwar keinen besonderen Beitrag, erbringen wir aber Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz, behalten wir ei- nen Beitrag ein. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag ist dies der einmalige Beitrag, bei laufender Beitragszahlung der Beitrag für eine Versicherungsperiode. (2) Ist die Leistung aus dem vorläufigen Versicherungsschutz geringer als die beantragte Leistung (siehe § 1 Abs. 2 bis 4), so behalten wir nur den Beitrag ein, der sich für einen Ver- trag mit dieser geringeren Leistung ergeben würde. Bereits gezahlte Beträge rechnen wir an. §6 Wie ist das Verhältnis zum beantragten Vertrag und wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungs- schutz? (1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Bedingungen für den beantragten Vertrag An- wendung, einschließlich der Bedingungen für eingeschlos- sene Zusatzversicherungen. Dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse. (2) Haben Sie bei der Antragstellung bestimmt, wer die Leis- tung erhalten soll (Bezugsrecht), gilt dies auch für Leistun- gen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz. §7 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil- weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht. (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands- kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra- ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver- trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege- lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags- ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit- geteilt worden sind, Vertragsbestandteil. [Seite 22] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 1 Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §1 Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit? 1 §2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 2 §3 Welche Leistung erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit, sofern Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart haben? 3 §4 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 4 §5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 4 §6 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit verlangt wird? 5 §7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt wird? 5 §8 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? 6 §9 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit? 6 § 10 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung? 6 § 11 Welche Besonderheiten gelten bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht? 7 § 12 Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteiligung? 7 § 13 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? 8 § 14 Wie werden die Kosten Ihrer Zusatzversicherung finanziert? 9 § 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Änderung der beruflichen Tätigkeit? 9 § 16 Wann kann der Beitrag angepasst werden? 9 § 17 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 10 §1 siko-Lebensversicherung Premium oder eine VPV Plus-Rente Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit? abgeschlossen, so gilt: Ist die versicherte Person berufsunfähig im Sinne dieser Be- (1) Wird die versicherte Person (das ist die Person, die wir bezüglich dingungen (siehe § 2) und nimmt sie deswegen während der der im Versicherungsvertrag abgedeckten Risiken absichern) während Leistungsdauer auf eigene Kosten freiwillig an einer Rehabili- der Versicherungsdauer dieser Zusatzversicherung berufs- tationsmaßnahme teil, bezahlen wir die Rehabilitationskosten unfähig (siehe § 2), so erbringen wir je nach Art des Tarifs bis zu 2.000 €. Voraussetzung ist, dass die Rehabilitations- folgende Leistungen. maßnahme geeignet ist, zu einer schnelleren Wiederher- Die Art Ihres Tarifs und Ihre weiteren individuellen Vertrags- stellung der Berufsfähigkeit beizutragen. Auf Ihren Wunsch daten sind im Versicherungsschein angegeben. prüfen wir vor Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme a) Tarif ABB: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gerne, ob wir eine entsprechende Eignung anerkennen. Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Die Rehabilitationshilfe kann mehrmals in Anspruch genom- Hauptversicherung, längstens für die vereinbarte Leis- men werden. Wir zahlen für alle bei uns auf die versicherte tungsdauer. Person abgeschlossenen Verträge insgesamt jedoch höchs- b) Tarif ABR: Rente bei Berufsunfähigkeit tens bis zu 2.000 € für alle Maßnahmen. Wir zahlen die Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. Unsere Leistung bei Wiedereingliederung c) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die (5) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV Zukunfts- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. planKomfort, einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest, Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine VPV Risiko-Lebensversicherung Premium oder eine Versicherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der VPV Plus-Rente abgeschlossen und eine Berufsunfähigkeits- Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ende eine anerkannte rente mitversichert, so gilt: Leistung längstens erbracht wird. Wenn wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr leisten, weil die versicherte Person tatsächlich eine Garantierte Rentensteigerung andere Tätigkeit als bei Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit (2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha- ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfä- ben, erhöht sich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im higkeit entspricht (siehe § 2 Abs. 1 bis 3), zahlen wir als Wie- Versicherungsfall jeweils jährlich zu Beginn des Versiche- dereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe der rungsjahres um den im Versicherungsschein vereinbarten sechsfachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, maximal Prozentsatz, gemessen an der zuletzt gezahlten Berufsunfä- jedoch 10.000 €. higkeitsrente. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des Ver- Diese Wiedereingliederungshilfe zahlen wir nur, wenn die sicherungsjahres, das auf den Beginn unserer Leistungspflicht verbleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für die folgt. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ende unserer Leis- Berufsunfähigkeitsrente zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unse- tungspflicht. Falls eine garantierte Rentensteigerung erbracht re Leistungen einstellen, noch mindestens ein Jahr beträgt. wurde, werden diese Erhöhungen mit dem Ende des Versi- Wenn bei der versicherten Person innerhalb von sechs Monaten cherungsfalls wieder auf null gesetzt. Bei erneuter Berufsun- erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein- fähigkeit beginnen die Steigerungen wieder von Neuem. tritt, verrechnen wir im Fall der Anerkennung unserer Leistungs- pflicht die Einmalzahlung mit den Berufsunfähigkeitsrenten. Sofortleistung Die Wiedereingliederungshilfe können Sie während der Ver- (3) Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart haben, zahlen wir sicherungsdauer mehrmals erhalten, wenn die Vorausset- eine einmalige Leistung in Höhe der vereinbarten Berufsunfä- zungen jeweils erneut erfüllt sind und Versicherungsschutz higkeits-Jahresrente, wenn die versicherte Person zum ersten besteht. Tritt erneut Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Mal berufsunfähig wird. Im letzten Jahr vor Ablauf der Versi- Ursache ein, zahlen wir die Wiedereingliederungshilfe je- cherungsdauer zahlen wir für jeden verbleibenden Monat ein doch nicht nochmals. Zwölftel der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Jahresrente. Unsere Leistung wegen Umorganisation bei Selbstständi- Unsere Leistung bei Rehabilitationsmaßnahmen gen und Freiberuflern (4) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV ZukunftsplanKomfort, (6) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV Zukunfts- einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest, eine VPV Ri- planKomfort, einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest, [Seite 23] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 2 eine VPV Risiko-Lebensversicherung Premium oder eine (11) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung en- VPV Plus-Rente abgeschlossen und eine Berufsunfähigkeits- det, wenn rente mitversichert, so gilt: • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen (siehe Wenn wir bei Selbstständigen und Freiberuflern die verein- § 2) nicht mehr vorliegt, barte Berufsunfähigkeitsrente nur deshalb nicht leisten, weil • die versicherte Person stirbt oder die Umorganisation zumutbar ist (siehe § 2 Abs. 4), zah- • die vereinbarte Leistungsdauer abläuft, jedoch len wir als Umorganisationshilfe einen einmaligen Betrag in • spätestens mit dem Rentenzahlungsbeginn der Alters- Höhe der sechsfachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, rente aus der Hauptversicherung. maximal jedoch 10.000 €. (12) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die Diese Umorganisationshilfe zahlen wir nur, wenn die ver- Beiträge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden diese bleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für die Be- jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzahlen. rufsunfähigkeitsrente zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unsere (13) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht Leistungen erstmalig ablehnen, weil die versicherte Person können die während dieses Zeitraums fälligen Beiträge zins- ihren Arbeitsplatz und Tätigkeitsbereich in zumutbarer Wei- los gestundet werden. Sie müssen diese Stundung beantra- se umorganisieren (siehe § 2 Abs. 4) kann, noch mindestens gen. Wir werden in diesem Fall eine schriftliche Vereinba- ein Jahr beträgt. rung über die Stundung mit Ihnen schließen. Tritt bei der versicherten Person innerhalb von sechs Monaten Im Falle einer Leistungsablehnung können Sie die gestunde- erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, ten Beiträge in Form einer einmaligen Zahlung oder in Raten verrechnen wir im Fall der Anerkennung unserer Leistungs- zurückzahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in diesem Fall über pflicht die Einmalzahlung mit den Berufsunfähigkeitsrenten. einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten. Die Umorganisationshilfe können Sie mehrmals erhalten, (14) Der Versicherungsschutz besteht weltweit. wenn die Voraussetzungen jeweils erneut erfüllt sind und (15) Renten zahlen wir monatlich im Voraus. Versicherungsschutz besteht. Tritt erneut Berufsunfähigkeit (16) Bei der Berechnung der garantierten Leistungen verwenden aufgrund derselben Ursache ein, zahlen wir die Umorgani- wir unter anderem unternehmensindividuelle geschlechts- sationshilfe jedoch nicht nochmals. neutrale Annahmen zum Eintritt des versicherten Risikos sowie einen Rechnungszins von 1,00 %. Unterstützung während der Anwartschafts- und Leistungs- (17) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung phase ergeben (siehe § 12). (7) Wenn Sie eine Leistung beantragen möchten, unterstützen wir Sie auf Ihren Wunsch gerne telefonisch oder persönlich dabei • wie Sie eine Leistung beantragen, §2 • welche Unterlagen Sie uns einreichen müssen und Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? • wie Sie die Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit nachweisen können. Berufsunfähigkeit Außerdem informieren wir Sie auf Wunsch detailliert, wie (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in- wir die Leistung prüfen und wann wir über die Leistung ent- folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (d.h. scheiden. ein Verfall der Kräfte liegt bereits dann vor, wenn dieser dem Alter des Wir unterstützen und beraten Sie auf Ihren Wunsch außerdem Versicherten entspricht), die ärztlich nachzuweisen sind, vo- • bei Fragen zu einer Rehabilitation (medizinisch und be- raussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ihre rufskundlich) und zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübten • bei der Koordination von Maßnahmen zur Wiedereinglie- beruflichen Tätigkeiten nicht mehr zu mindestens 50 % aus- derung. üben kann und sie keine berufliche Tätigkeit konkret ausübt, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Weitere Regelungen zu unseren Leistungen Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. (8) Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit bzw. die Inanspruch- (2) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun- nahme von Leistungen gemäß Abs. 4 bis 7 in Textform (in terbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte- lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. verfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50 % (9) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung außerstande gewesen, ihre zuletzt ohne gesundheitliche Be- entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähig- einträchtigung ausgeübten beruflichen Tätigkeiten auszu- keit eingetreten ist. üben und übt sie keine berufliche Tätigkeit konkret aus, zu Im Fall einer vereinbarten Karenzzeit (Die Karenzzeit beginnt mit der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.) ent- ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt steht der Anspruch auf die Rentenzahlung erst mit Ablauf dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit. des Monats, in dem die Karenzzeit endet. Voraussetzung (3) Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung für das Entstehen des Anspruchs auf die Berufsunfähigkeits- in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt rente ist in diesem Fall, dass die versicherte Person bis zum der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig im dabei zumutbare Einkommensreduzierung werden wir in je- Sinne dieser Bedingungen war und auch noch nach Ende dem Einzelfall gesondert ermitteln, begrenzen sie nach oben der Karenzzeit berufsunfähig ist. Die Beitragszahlungspflicht hin jedoch auf 20 % des vor Eintritt der gesundheitlichen entfällt unabhängig von der Vereinbarung einer etwaigen Beeinträchtigung erzielten jährlichen Bruttoeinkommens. Karenzzeit bereits zum Ablauf des Monats, in dem die versi- Wird im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung cherte Person berufsunfähig geworden ist. ein niedrigerer Prozentsatz als im Regelfall unzumutbare Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit und Einkommensreduzierung festgelegt, wenden wir diesen zu tritt innerhalb von 36 Monaten danach erneut eine Berufs- Ihren Gunsten an. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist unfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, werden bereits bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn vor Steu- zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet. ern entscheidend. (10) Ist in Ihrem Vertrag vereinbart, dass die Versicherungsdauer (4) Bei Selbstständigen und Freiberuflern setzt Berufsunfähig- früher als die Leistungsdauer endet, und tritt die Berufsun- keit zusätzlich voraus, dass diese ihren Arbeitsplatz sowie fähigkeit vor dem Ende der Versicherungsdauer ein, so gilt: ihren Tätigkeitsbereich nicht in zumutbarer Weise umorga- Wir erbringen die vereinbarten Leistungen auch dann, wenn nisieren können. uns die Berufsunfähigkeit erst nach dem Ende der Versiche- Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie rungsdauer mitgeteilt wurde. • wirtschaftlich zweckmäßig ist, [Seite 24] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 3 • vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf die Geschi- des täglichen Lebens voraussichtlich für mindestens sechs cke des Unternehmens realisiert werden kann, Monate täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. • keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert und (11) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate ununter- • eine Beeinträchtigung der bisherigen Lebensstellung brochen mit mindestens drei Pflegepunkten (siehe Abs. 12) nicht eintritt. pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt Wir verzichten in folgenden Fällen auf die Prüfung der Um- worden, gilt dieser Zustand und dessen Fortdauer von Be- organisation: ginn an als Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit. • Der Betrieb hatte im letzten Jahr vor Eintritt der Berufs- Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. unfähigkeit durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter (12) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die beschäftigt. Zu den fünf Mitarbeitern zählen nur aus- Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch oder angelernte Angestellte. Auszubildende, Praktikanten eine andere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehen- oder Werksstudenten bleiben dabei unberücksichtigt. de Punktetabelle zugrunde gelegt: • Der versicherte Selbstständige oder Freiberufler hat eine Die versicherte Person benötigt Hilfe beim akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt übte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in seiner täglichen • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder or- bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Roll- ganisatorische Tätigkeiten aus. stuhls – die Unterstützung einer anderen Person für die (5) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit Fortbewegung benötigt. in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Be- Aufstehen und Zubettgehen 1 Punkt rufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach der Anwen- • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit dung der Abs. 1 bis 3. Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das (6) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, gilt: Bett gelangen kann. Werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausschei- An- und Auskleiden 1 Punkt den aus dem Berufsleben eingetretenen Berufsunfähigkeit • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch beantragt, so ist für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit im bei Benutzung krankengerechter Kleidung – sich nicht Sinne der Abs. 1 bis 5 vorliegt, der beim Ausscheiden aus ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden dem Berufsleben ausgeübte Beruf maßgebend. kann. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt Berufsunfähigkeit bei Teilzeit • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch (7) Reduziert die versicherte Person während der Versicherungs- bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trink- dauer den zeitlichen Umfang ihrer arbeitsvertraglich verein- gefäße – nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen barten Vollzeittätigkeit aus anderen als gesundheitlichen oder trinken kann. Gründen vorübergehend auf eine Teilzeittätigkeit, so legen Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt wir für den Zeitraum der Reduzierung, maximal jedoch für • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von ei- fünf Jahre bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit den ner anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert vorherigen zeitlichen Umfang der beruflichen Tätigkeit zu- werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür grunde. Nach Ablauf von fünf Jahren legen wir bei fortbe- erforderlichen Körperbewegungen auszuführen. stehender Arbeitszeitreduzierung den reduzierten zeitlichen Verrichten der Notdurft 1 Punkt Umfang zugrunde. • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Un- terstützung einer anderen Person benötigt, weil sie Berufsunfähigkeit infolge Infektionsgefahr - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, (8) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn eine auf Rechtsvor- - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett- schriften beruhende behördliche Anordnung gemäß § 31 schüssel verrichten kann oder weil Bundesinfektionsschutzgesetz der versicherten Person ver- - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe ent- bietet, wegen Infektionsgefahr ihre bisherige berufliche Tä- leert werden kann. tigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und die Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, versicherte Person keine andere Tätigkeit konkret ausübt, zu die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Abs. 3) Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. entspricht. Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich dabei (13) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle auf mindestens sechs Monate erstrecken. liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit auch vor, wenn die versicherte Person Berufsunfähigkeit wegen voller Erwerbsminderung • wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Be- (9) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person hinderung sich oder andere gefährdet und deshalb tägli- eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung cher Beaufsichtigung bedarf oder wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn • dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer ande- • die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbs- ren Person aufstehen kann. minderung allein aus medizinischen Gründen erhält und (14) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner hö- • die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsmin- heren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben derung mindestens 50 Jahre alt ist und ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung • der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach drei Mo- mindestens seit zehn Jahren besteht. naten noch anhält. Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Defini- tion gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung vom 20.04.2007. §3 Welche Leistung erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit sofern Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verein- (10) Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, bart haben? wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperver- letzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdau- für mindestens drei der in Abs. 12 genannten gewöhnlichen er arbeitsunfähig (siehe § 4) und haben Sie Leistungen we- [Seite 25] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 4 gen Arbeitsunfähigkeit vereinbart, so erbringen wir, solange ter entrichten; wir werden diese jedoch bei Anerkennung die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, folgende Leistungen: der Leistungspflicht zurückzahlen. a) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die (13) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzver- wegen Arbeitsunfähigkeit können die während dieses Zeit- sicherungen, für insgesamt maximal 24 Monatsbeiträge. raums fälligen Beiträge zinslos gestundet werden. Sie müs- b) Wir zahlen eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufs- sen diese Stundung beantragen. Wir werden in diesem Fall unfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist, insge- eine schriftliche Vereinbarung über die Stundung mit Ihnen samt maximal 24 Monatsrenten. schließen. Im Falle einer Leistungsablehnung können Sie die gestunde- Garantierte Rentensteigerung ten Beiträge in Form einer einmaligen Zahlung oder in Raten (2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha- zurückzahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in diesem Fall über ben, erhöhen sich auch die wegen Arbeitsunfähigkeit fällig einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten. werdenden Renten um den vereinbarten Prozentsatz (vgl. (14) Vertraglich vereinbarte Einschränkungen des Versicherungs- § 1 Abs. 2). schutzes gelten auch für die Leistungen wegen Arbeitsunfä- higkeit. Sofortleistung (15) Der Versicherungsschutz besteht weltweit. (3) Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 4 begründet keinen An- spruch auf eine Sofortleistung. §4 Weitere Regelungen zu unseren Leistungen bei Arbeitsun- Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? fähigkeit (4) Sie müssen uns die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Inanspruch- (1) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, nahme von Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gemäß § 4 wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist: in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. • Die versicherte Person ist seit mindestens sechs Monaten (5) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig und diese Ar- wegen Arbeitsunfähigkeit entsteht rückwirkend mit Ablauf beitsunfähigkeit besteht fort. Dies wird ärztlich bescheinigt des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 4 (siehe § 7). Mindestens eine Bescheinigung muss von einem eingetreten ist. Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt sein. (6) Wenn wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen, • Die versicherte Person ist seit mindestens vier Mona- besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfä- ten ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig. Dies higkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen wegen Ar- wird ärztlich bescheinigt (siehe § 7). Zusätzlich muss beitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist ausgeschlossen. ein Facharzt der entsprechenden Fachrichtung beschei- (7) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind auf insgesamt nigen, dass die versicherte Person voraussichtlich wei- maximal 24 Monate beschränkt. Dies gilt auch, wenn die terhin bis zum Ablauf von insgesamt sechs oder mehr versicherte Person mehrfach arbeitsunfähig im Sinne die- Monaten vollständig arbeitsunfähig sein wird (siehe § 7). ser Bedingungen wird. Stellt sich nachträglich heraus, dass Die Arbeitsunfähigkeit besteht so lange fort, wie der ver- die versicherte Person berufsunfähig war, verrechnen wir sicherten Person eine ununterbrochene vollständige Ar- die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mit den im selben beitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird. Zeitraum erbrachten Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. (2) Arbeitsversuche im Rahmen einer ärztlich verordneten stu- Dieser Zeitraum fällt nicht unter die längste Leistungsdauer fenweisen Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch wegen Arbeitsunfähigkeit von insgesamt 24 Monaten. Wird (SGB) V in der Fassung vom 06.05.2019, stellen keine Unter- die versicherte Person erneut arbeitsunfähig, kann sie für brechung der Arbeitsunfähigkeit dar. diesen Zeitraum erneut Leistungen wegen Arbeitsunfähig- keit erhalten. (8) Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit en- §5 det, wenn In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos- • Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht sen? mehr vorliegt (siehe § 4), • Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus diesem Vertrag Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig da- erbracht werden, von, auf welcher Ursache die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit • die versicherte Person stirbt, beruht. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufs- • die vereinbarte Leistungsdauer dieses Vertrags abläuft bzw. Arbeitsunfähigkeit verursacht ist: oder a) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straf- • wir insgesamt 24 Monate Leistungen wegen einer oder tat durch die versicherte Person. Fahrlässige Verstöße und mehrerer Arbeitsunfähigkeiten erbracht haben. Ordnungswidrigkeiten (z. B. im Straßenverkehr) sind von (9) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit werden jeweils be- diesem Ausschluss nicht betroffen. fristet bis zum Ablauf des Monats erbracht, in welchem die b) durch folgende von der versicherten Person vorgenommene Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person endet. Ab die- Handlungen sem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beitragszahlung wieder • absichtliche Herbeiführung von Krankheit, aufnehmen. • absichtliche Herbeiführung von Kräfteverfall, (10) Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen wir nicht au- • absichtliche Selbstverletzung oder tomatisch, wenn die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit • versuchte Selbsttötung. enden. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit müssen Sie se- Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, parat beantragen. Sie können dies gleichzeitig tun oder zu dass die versicherte Person diese Handlungen in einem die einem späteren Zeitpunkt. freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank- (11) Wenn wir Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen, hafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat. sind wir berechtigt zu prüfen, ob die versicherte Person noch c) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver- ununterbrochen arbeitsunfähig ist. Wir können auch prü- sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufs- bzw. Arbeitsunfä- fen, ob die versicherte Person berufsunfähig ist. higkeit der versicherten Person herbeigeführt haben. (12) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht wegen Ar- d) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Dies gilt beitsunfähigkeit müssen Sie die Beiträge in voller Höhe wei- auch, wenn [Seite 26] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 5 • sich die versicherte Person in Kenntnis der Gefahrenlage versicherte Person in Behandlung war, ist oder – so- in ein Land begibt, das von kriegerischen Ereignissen be- fern bekannt – sein wird, troffen ist. Maßstab hierfür sind die Empfehlungen des • der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungs- Auswärtigen Amtes. träger und sonstiger Versorgungsträger, bei denen • die versicherte Person als Mitglied der deutschen Bundes- die versicherte Person ebenfalls Leistungen wegen wehr oder anderer staatlich organisierter Kriseneinsatz- Berufsunfähigkeit geltend machen könnte, kräfte wie z. B. Polizei und Bundespolizei an Friedens- • über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Ar- missionen mit Mandat der NATO oder UNO teilnimmt. beitgeber der versicherten Person. Handelt es sich dabei jedoch um einen rein humanitären (2) Für die Rehabilitationshilfe gemäß § 1 Abs. 4 sind uns zu- Hilfseinsatz, besteht Versicherungsschutz. sätzlich einzureichen: Unsere Leistungen sind nicht ausgeschlossen, wenn die • Darstellung der Rehabilitationsmaßnahmen; versicherte Person bis zehn Tage nach Beginn der Ereignis- • Kostenbelege (amtlich beglaubigte Kopien oder Originale). se in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche kriegerischen Ereignissen berufs- bzw. arbeitsunfähig wird, Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bun- notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Ver- desrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht hältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, insbesondere aktiv beteiligt war. Die Einschränkung auf zehn Tage entfällt, zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Wenn sich die ver- wenn Gründe bestehen, die die versicherte Person nicht sicherte Person im Ausland aufhält, können wir verlangen, selbst zu vertreten hat. dass die Untersuchungen in Deutschland durchgeführt wer- e) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Sei- den. In diesem Fall übernehmen wir die allgemein üblichen ten der Unruhestifter teilgenommen hat. Reise- und Aufenthaltskosten. Unter den üblichen Reise- und f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Aufenthaltskosten verstehen wir die Reisekosten gemäß Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Bahnfahrt 2. Klasse und, falls erforderlich, Flug in der Eco- Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde nomyclass sowie die Unterbringung in einem 4-Sterne-Hotel. oder vergleichbare Behörde tätig wurde. Die Gefährdung Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, muss dabei zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungs- Deutschland angewendeten Grundsätzen erfolgen. grundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten (4) Auch bei späterer Einreichung der Unterlagen nach Absatz 1 Leistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist der Fall, leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Be- wenn mehr als 1 ‰ des Versichertenbestandes davon betrof- rufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit (siehe § 2). fen ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss von einem (5) Lässt die versicherte Person operative Behandlungsmaßnah- unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt werden. men, die der untersuchende und behandelnde Arzt anord- net, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung §6 der versicherten Leistungen nicht entgegen. Die versicherte Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Berufsun- Person ist allerdings aufgrund der allgemeinen gesetzlichen fähigkeit verlangt wird? Schadenminderungspflicht verpflichtet, zumutbaren Anwei- sungen ihrer Ärzte oder Heilpraktiker zur Besserung ihrer (1) Wird eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus der Berufs- gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. unfähigkeits-Zusatzversicherung beansprucht, müssen uns Zumutbar sind Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit be- auf Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünf- sonderen Schmerzen verbunden sind und außerdem sichere te, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich Aussicht auf Besserung des Gesamtzustandes bieten. Hier- sind, gegeben und Nachweise vorgelegt werden: bei handelt es sich um Maßnahmen wie die Verwendung a) ein Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln Person; (z. B. Tragen von Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die b) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs- Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder das Tra- unfähigkeit; gen von Stützstrümpfen. c) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per- (6) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- son gegenwärtig behandeln, bzw. behandelt oder unter- gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche- sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vo- rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not- raussichtliche Dauer des Leidens der versicherten Person wendig sind. Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststel- die Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 10 bis 13; len können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflich- d) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der tig sind. Eine Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im unsere Leistung nicht fällig wird. Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch, wenn Sie eine Karenzzeit danach eingetretene Veränderungen; vereinbart haben. e) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit; (8) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des f) bei Berufsunfähigkeit aufgrund Infektionsgefahr (siehe Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech- § 2 Abs. 8) die behördliche Anordnung im Original oder tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten. in amtlich beglaubigter Kopie; g) bei Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminde- rung (siehe § 2 Abs. 9) den Bescheid der Deutschen §7 Rentenversicherung über die unbefristete Rente wegen Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Arbeits- voller Erwerbsminderung; unfähigkeit verlangt wird? h) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätz- lich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, (1) Wird eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus dem Ver- die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der trag beansprucht, müssen uns auf Kosten des Anspruchser- Pflege; hebenden ärztliche Bescheinigungen über die Arbeitsunfä- i) eine Aufstellung higkeit gemäß § 4 Abs. 1 vorgelegt werden. Die ärztlichen • der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pfle- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen in Ihrer Form geeinrichtungen und Pflegepersonen, bei denen die den Vorschriften des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) [Seite 27] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 6 in der Fassung vom 22.11.2019 entsprechen. Wenn dies te einholen und Unterlagen (siehe § 10) anfordern. Bitte rei- nicht möglich ist, z. B. weil die versicherte Person kein/e Ar- chen Sie diese angeforderten Unterlagen vor Ablauf der Frist beitnehmer/in ist, sind fortlaufende ärztliche Atteste erfor- ein. Wir entscheiden dann spätestens bis zum Ablauf der derlich, die inhaltlich den Anforderungen aus § 5 EntFG in Befristung neu über unsere Leistungspflicht. der Fassung vom 22.11.2019 entsprechen. (3) Abs. 2 gilt nicht für unsere Leistungspflicht wegen Arbeits- (2) Die Bescheinigungen nach Abs. 1 müssen Angaben zu Be- unfähigkeit. ginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit (4) Während der Leistungsprüfung informieren wir Sie im Ab- sowie zu den zugrundeliegenden Diagnosen enthalten. Wir stand von höchstens vier Wochen über den aktuellen Bear- akzeptieren Bescheinigungen, die zum Zeitpunkt der Aus- beitungsstand. stellung maximal zwei Monate in die Zukunft gerichtet sind. Ist die versicherte Person mindestens vier Monate ununter- brochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben, muss §9 das voraussichtlich ununterbrochene Fortbestehen im fünf- Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit? ten und sechsten Monat von einem Facharzt der entspre- chenden Fachrichtung bescheinigt werden. Nachprüfung Ist die versicherte Person bereits mindestens sechs Monate (1) Wenn wir unsere Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrie- unbefristet anerkannt haben oder sie gerichtlich festgestellt ben, genügt es, wenn mindestens eine der Arbeitsunfä- worden ist, sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufs- higkeitsbescheinigungen durch einen Facharzt der entspre- unfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 10 chenden Fachrichtung ausgestellt worden ist. bis 13 nachzuprüfen. Haben wir unsere Leistungspflicht we- (3) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- gen Berufsunfähigkeit nach § 2 Abs. 8 infolge einer behörd- gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versi- lichen Anordnung wegen Infektionsgefahr anerkannt, sind cherungsfalls und unserer Leistungspflicht notwendig sind. wir berechtigt nachzuprüfen, ob diese Anordnung nach wie Wenn Sie eine der in Abs. 1 bis 2 genannten Pflichten nicht vor gilt. Haben wir unsere Leistungspflicht wegen Berufsun- erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststel- fähigkeit infolge voller Erwerbsminderung nach § 2 Abs. 9 len können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflich- anerkannt, sind wir berechtigt nachzuprüfen, ob der maß- tig sind. Eine Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass gebliche Rentenbescheid nach wie vor gilt. unsere Leistung nicht fällig wird. In allen vier Fällen können wir jeweils erneut prüfen, ob die (4) Sie müssen uns das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 nachweisen. Uns ist unverzüglich die jeweils aktuelle Be- ausübt. scheinigung bzw. das jeweils aktuelle Attest zu übermitteln. (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus- Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die versi- künfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich cherte Person wieder arbeitsfähig ist. die versicherte Person durch von uns beauftragte Ärzte (5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des umfassend untersuchen lässt. Die Bestimmungen des § 6 Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangsberech- Abs. 3 gelten entsprechend. tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten. Mitteilungspflicht (3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) §8 mitteilen, wenn eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenom- Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungs- men wird bzw. sich ändert. pflicht ab? Änderungen einer behördlichen Anordnung wegen Infekti- onsgefahr (siehe § 2 Abs. 8) sowie die Aufhebung oder Än- (1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns hin- derungen des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversi- zugezogenen Unterlagen erklären wir innerhalb von acht cherung (§ 2 Abs. 9) müssen Sie uns ebenfalls unverzüglich Bankarbeitstagen in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform mitteilen. oder E-Mail), ob, in welchem Umfang und für welchen Zeit- raum wir eine Leistungspflicht anerkennen. Dazu müssen Leistungsfreiheit uns alle angeforderten entscheidungsrelevanten Unterlagen (4) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 gemäß § 6 bzw. § 7 vollständig vorliegen. Für den Fall, dass und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht nicht alle entscheidungsrelevanten Unterlagen gemäß § 6 entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform bzw. § 7 vorliegen sollten, werden wir diese unverzüglich (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet nachfordern. eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka- (2) Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Aner- renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere kenntnisse aus. Nur in begründeten Einzelfällen, in denen Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach einem unbefristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entge- Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem genstehen, können wir unsere Leistungspflicht wegen Be- Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist rufsunfähigkeit einmalig und höchstens für die Dauer von keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei- zwölf Monaten befristen. tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah- Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor, lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis noch Er- eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese hebungen oder Untersuchungen oder deren Auswertung keine Beiträge mehr zahlen. erforderlich sind oder aus medizinischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen (z. B. Dauer einer Umschulung oder Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbststän- § 10 digen) ein Ende der Berufsunfähigkeit zu erwarten ist. Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Anerkennt- Rahmen der Nachprüfung? nis für uns bindend. Während dieses Zeitraums verzichten wir auf die Nachprüfung (siehe § 6 Abs. 1 und 2) und auf Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 von Ihnen, der ver- die Verweisung. Wir werden jedoch bereits vor Ablauf der sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich Befristung prüfen, ob ein über den Zeitraum der Befristung nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet- hinausgehender Leistungsanspruch besteht. Zur Durchfüh- zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- rung dieser Prüfung werden wir von Ihnen aktuelle Auskünf- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem [Seite 28] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 7 Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder- dungen für das Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisiko und te Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) die Kosten sich günstiger entwickeln als bei der Tarifkalkula- auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. tion zugrunde gelegt. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- (3) Die Beiträge für Ihre Zusatzversicherung dienen vorrangig sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. der Deckung von Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisiken. Es Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste- stehen daher vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder hen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein- allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung, aus denen fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- Kapitalerträge entstehen können. Erst nach Eintritt einer Be- pflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig rufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit ist auch die Entwicklung des verletzt wird. Kapitalmarktes von größerer Bedeutung. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- (4) Aus diesem Grund entstehen vor Eintritt einer Berufs- bzw. ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen Arbeitsunfähigkeit auch keine oder nur geringfügige Bewer- zur Leistung verpflichtet. tungsreserven. Soweit Bewertungsreserven überhaupt entste- hen, ermitteln wir deren Höhe mindestens einmal jährlich neu. § 11 Zuteilung der Überschussbeteiligung Welche Besonderheiten gelten bei einer Verletzung der (5) Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 114 zugeordnet. In Ab- vorvertraglichen Anzeigepflicht? hängigkeit von dieser Zuordnung erhält Ihre Zusatzversiche- rung jährlich Überschussanteile. Die Überschussbeteiligung (1) Was die vorvertragliche Anzeigepflicht ist und welche Pflich- Ihrer Zusatzversicherung erfolgt vor Eintritt des Versiche- ten sich daraus ergeben, erläutern wir Ihnen in den Allge- rungsfalls in Form von laufenden jährlichen Überschussan- meinen Bedingungen der Hauptversicherung (siehe den Para- teilen (siehe Abs. 6), der Beteiligung an Bewertungsreserven graphen „Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche (Sonderschlusszahlung) (siehe Abs. 7) und eventuell einem Folgen hat ihre Verletzung?“). Schlussüberschussanteil (siehe Abs. 8). Wir veröffentlichen (2) Wir können von der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Die- innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss zurücktre- sen können Sie im Internet auf unserer Website www.vpv.de/ ten, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde. geschaeftsbericht aufrufen und herunterladen oder auch bei Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, uns anfordern. können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend Die Überschussanteilsätze können auch zu null festgesetzt machen. Wurde die vorvertragliche Anzeigepflicht vorsätz- sein. lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. (6) Solange Sie Beiträge für Ihre Zusatzversicherung zahlen, er- Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätz- hält Ihr Vertrag einen laufenden Überschussanteil. Dessen liche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor- Höhe ermitteln wir wie folgt: Der tarifliche Beitrag Ihrer liegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Zusatzversicherung ohne Risikozuschläge wird mit dem de- wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den klarierten Überschussanteilsatz multipliziert. Die laufenden Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö- Überschussanteile werden jährlich zum Jahrestag des Versi- herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei cherungsbeginns zugeteilt und zur sofortigen Beitragsermä- Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän- ßigung verwendet, bzw. wenn Ihre Hauptversicherung eine de geschlossen hätten. VPV Direktversicherung ist, werden sie abweichend davon (3) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die verzinslich angesammelt. Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob (7) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der fahrlässig erfolgt ist, können wir die Zusatzversicherung un- Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir Buchwert liegt. Da vor Eintritt einer Arbeits- bzw. Berufs- verzichten auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, die unfähigkeit keine oder allenfalls geringfügige Beträge zur Zusatzversicherung bei von Ihnen nicht zu vertretender An- Verfügung stehen, um Kapital zu bilden, entstehen auch zeigepflichtverletzung zu kündigen. keine oder nur geringfügige Bewertungsreserven. Dennoch (4) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir die entstehende Bewertungsreserven, die nach den maßgeben- Zusatzversicherung – möglicherweise zu anderen Bedingun- den rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsorien- Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedin- tiertes Verfahren an. Die Höhe der Bewertungsreserven er- gungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbe- mitteln wir mindestens einmal jährlich neu. Bei Beendigung standteil. Wir verzichten, ggf. abweichend zu den Allgemei- des Vertrages bzw. zum Beginn einer Rentenzahlung der nen Bedingungen der Hauptversicherung, auf unser Recht Hauptversicherung wird die Beteiligung an Bewertungsre- aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von Ihnen serven (Sonderschlusszahlung) zugeteilt. nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der lau- (8) Darüber hinaus kann bei Beendigung der Zusatzversicherung fenden Versicherungsperiode anzupassen. ein Schlussüberschussanteil fällig werden, sofern keine Leis- tung aus der Zusatzversicherung gezahlt wurde und wenn sich zum Zeitpunkt der Beendigung ein Schlussüberschuss- § 12 anteil aus der dann aktuellen Festlegung der Überschussan- Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteili- teilsätze ergeben sollte. Die Höhe des Schlussüberschussan- gung? teils entspricht dem deklarierten Schlussüberschussanteilsatz multipliziert mit der Summe der gezahlten Beiträge für die (1) Wir beteiligen Sie gemäß den gesetzlichen Regelungen an Zusatzversicherung ohne Risikozuschläge. Den für ein Jahr dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Über- festgelegten Schlussüberschussanteilsatz veröffentlichen schussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteili- wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern. Um gung kann auch null Euro betragen. Nachfolgend erläutern höhere jährliche Überschussanteile ausschütten zu können, wir Ihnen die Besonderheiten der Überschussbeteiligung kann der Schlussüberschussanteilsatz auch auf null festge- dieser Zusatzversicherung. legt werden. In diesem Fall erhalten Sie keinen Schlussüber- (2) Wichtigster Einflussfaktor vor Eintritt des Versicherungsfalls schussanteil. ist die Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten. Bei Tod wird der Schlussüberschuss anteilig, bei Kündigung Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die Aufwen- anteilig und gekürzt fällig. [Seite 29] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 8 Endet die Zusatzversicherung vor der Hauptversicherung, b) Ist Ihre Hauptversicherung eine VPV Direktversicherung, ein wird der Schlussüberschussanteil zur Erhöhung des Gutha- VPV ZukunftsplanKomfort, ein VPV ZukunftsplanPlus oder ein bens der Hauptversicherung verwendet. Ansonsten wird der VPV Green Invest, so gilt: Schlussüberschussanteil wie die Leistung der Hauptversi- Sie können nur den Gesamtvertrag beitragsfrei stellen. cherung verwendet. Wurde die Zusatzversicherung zu einer In diesem Fall endet die Berufsunfähigkeits-Zusatzver- Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen, wird der Schluss- sicherung. Das aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi- überschussanteil grundsätzlich ausgezahlt. cherung nach Abzug gemäß Abs. 5 b) zur Verfügung (9) Nach Eintritt der Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit erfolgt die stehende Kapital wird zur Erhöhung des Guthabens der Zuteilung von Überschüssen und Bewertungsreserven jähr- Hauptversicherung verwendet. lich zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Die erste Zu- (5) Der Rückkaufswert Ihrer Zusatzversicherung wird nach an- teilung erfolgt frühestens ein Jahr nach Eintritt der Arbeits- erkannten Regeln der Versicherungsmathematik als De- bzw. Berufsunfähigkeit. ckungskapital Ihrer Zusatzversicherung zum Zeitpunkt der Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert haben, Kündigung bzw. der Beitragsfreistellung errechnet. (Das werden die jährlichen Überschussanteile, die sich in Prozent Deckungskapital bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs- des Deckungskapitals bemessen, grundsätzlich zur Finanzie- schutz gewährleisten zu können.) rung einer zusätzlichen Rente verwendet. Die erreichte Ren- a) Bei Kündigung gilt Folgendes: tenerhöhung ist für die Dauer der ununterbrochenen Leis- Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei- tungszahlungspflicht garantiert. Danach entfällt die Rente träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor, um die aus der Überschussbeteiligung. Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versiche- Wenn Ihre Zusatzversicherung leistungspflichtig ist und Sie rungsbestandes auszugleichen. Nähere Informationen keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert haben, werden zur Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garan- die jährlichen Überschussanteile, die sich in Prozent des De- tiewerte oder der Tabelle „Mögliche Gesamtleistungen ckungskapitals bemessen, grundsätzlich verzinslich ange- bei Rückkauf“ entnehmen, die Ihrem Versicherungs- sammelt. schein beigefügt ist. Die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt im Leis- Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Ange- tungsfall jährlich und wird zur Erhöhung der jährlichen messenheit der Höhe des Abzugs tragen wir. Wir halten Überschussanteile verwendet. den Abzug aus dem vorgenannten Grund für angemes- sen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem Fall § 13 wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. (1) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bildet mit der b) Bei Beitragsfreistellung gilt Folgendes: Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Haupt- Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei- versicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversi- träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor, um die cherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versiche- Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei rungsbestandes auszugleichen. Nähere Informationen Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten zur Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garan- Rentenbeginn, endet die Zusatzversicherung. tiewerte oder der Tabelle „Mögliche Gesamtleistungen (2) Wenn Sie Beiträge für Ihre Zusatzversicherung zahlen, kön- bei Rückkauf“ entnehmen, die Ihrem Versicherungs- nen Sie diese jederzeit zum Schluss der laufenden Versiche- schein beigefügt ist. rungsperiode für sich allein in Textform (in lesbarer Form, z. B. Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Ange- Papierform oder E-Mail) kündigen. In diesem Fall wird der um messenheit der Höhe des Abzugs tragen wir. Wir halten den Abzug geminderte Rückkaufswert gemäß Abs. 5 a) zur den Abzug aus dem vorgenannten Grund für angemes- Erhöhung der Leistung bzw. des Guthabens der Hauptversi- sen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der cherung verwendet. Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug in (3) Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, für die keine Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss, wird er ent- Beiträge mehr zu zahlen sind (beitragsfreie Berufsunfähig- sprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass keits-Zusatzversicherung), können Sie nur zusammen mit der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt der Hauptversicherung kündigen. ist, entfällt er. (4) a) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Der sich ergebende Wert wird für die Bildung der beitrags- nur zusammen mit der Hauptversicherung in eine bei- freien Berufsunfähigkeitsrente oder zur Erhöhung der bei- tragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann, tragsfreien Leistung (siehe Abs. 4 a)) bzw. des Guthabens wenn die beitragsfreie Mindestrente von 300 € jährlich (siehe Abs. 4 b)) der Hauptversicherung verwendet. erreicht wird. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfä- (6) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Haupt- higkeitsrente und der Leistung aus der Hauptversiche- versicherung gelten die Abs. 2 bis 5 entsprechend. rung wird durch die Umwandlung in eine beitragsfreie (7) Erbringen wir Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz- Versicherung nicht verändert. Die beitragsfreie Berufsun- versicherung, berechnen wir die Leistung aus der Hauptver- fähigkeitsrente (siehe Abs. 5 b)) errechnen wir nach an- sicherung (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Über- erkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den schussbeteiligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Wird die Beitrag unverändert weiter gezahlt hätten. Mindestrente nicht erreicht, verwenden wir das durch (8) Ansprüche auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aus die Beitragsfreistellung nach Abzug gemäß Abs. 5 b) zur der Zusatzversicherung, die auf bereits vor Kündigung oder Verfügung stehende Kapital zur Erhöhung der beitrags- Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetretener freien Leistung der Hauptversicherung. Berufsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung oder Innerhalb von sechs Monaten nach einer Beitragsfreistel- Beitragsfreistellung der Hauptversicherung nicht berührt. lung können Sie Ihren Vertrag (Hauptversicherung und Bei Leistungsanerkenntnis können wir verlangen, dass auf- Zusatzversicherung) ohne erneute Gesundheitsprüfung grund der Kündigung oder Beitragsfreistellung erfolgte Aus- wieder in Kraft setzen. Dies gilt nicht, wenn Berufsun- zahlungen zurückzuzahlen sind. fähigkeit entsprechend § 2 oder Arbeitsunfähigkeit ent- (9) Ansprüche auf Rentenleistungen aus dieser Berufsunfähig- sprechend § 4 bereits eingetreten ist. keits-Zusatzversicherung können Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine Abtretung oder [Seite 30] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 9 Verpfändung rechtlich möglich ist, so ist diese uns gegen- • die restliche Versicherungsdauer der Berufsunfähig- über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bishe- keits-Zusatzversicherung mindestens zehn Jahre beträgt, rigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform • eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert wurde. oder E-Mail) angezeigt worden ist. Der bisherige Berechtigte (2) War die versicherte Person zu Vertragsbeginn Schüler/in, sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es kön- kann der Beitrag davon abweichend unter folgenden Vo- nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor raussetzungen überprüft werden: Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, • die neue berufliche Tätigkeit kann in eine für Sie günsti- Verpfändung) getroffen haben. gere Berufsklasse eingestuft werden, (10) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, • die Versicherung ist beitragspflichtig, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversiche- • die versicherte Person ist rechnungsmäßig nicht älter als rung sinngemäß Anwendung. 35 Jahre, • seit Versicherungsbeginn sind mindestens drei Jahre ver- gangen, § 14 • die versicherte Person nimmt erstmalig eine Ausbildung Wie werden die Kosten Ihrer Zusatzversicherung finan- oder ein Studium auf oder die versicherte Person nimmt ziert? nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung erstmalig einen Beruf auf. (1) Mit Ihrer Zusatzversicherung sind Kosten verbunden. Diese Die Überprüfung des Beitrags muss in diesem Fall innerhalb sind in Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab- von sechs Monaten nach erstmaliger Aufnahme eines Berufs, schluss- und Vertriebskosten sowie um übrige Kosten. einer Ausbildung oder eines Studiums beantragt werden. Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- (3) Den durch die Senkung freiwerdenden Beitrag verwenden sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt- wir als zusätzlichen Beitrag für Ihre Hauptversicherung so, ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten dass der Gesamtbeitrag (nach Verrechnung) unverändert die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der bleibt. Für diesen Erhöhungsbeitrag fallen keine neuen Ab- Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- schluss- und Vertriebskosten an. hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf- Abweichend davon wird beim Tarif A6G der Beitrag der Haupt- wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere versicherung nicht erhöht, sodass der Gesamtbeitrag sinkt. die Verwaltungskosten. (4) Sind die Voraussetzungen erfüllt (siehe Abs. 1 und 2), ha- Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten ben Sie das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung die sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal- Berufsklasse zu wechseln (Umstufung). Die Umstufung er- tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen folgt auf Ihren Antrag hin zu Beginn der darauffolgenden (dem Dokument „Vorschlag“ bzw. dem Dokument „Infor- Versicherungsperiode, frühestens aber zwei Wochen nach mationsblatt zu Versicherungsprodukten“) entnehmen. Antragstellung. (2) Wir wenden auf Ihre Zusatzversicherung die Berechnungs- (5) Den neuen Beitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi- methode nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung cherung ermitteln wir mit den zu Vertragsbeginn gültigen an. Dies bedeutet, dass wir die Beiträge der ersten fünf Jahre Rechnungsgrundlagen. Hierbei stufen wir die neu aufge- zur Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten heranzie- nommene berufliche Tätigkeit der versicherten Person un- hen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, ter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Annahme- der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versi- richtlinien in die tariflich vorgesehenen Berufsklassen ein. cherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode Rechnungsgrundlagen sind die verwendeten Berufsunfähig- und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung keits- und Sterbetafeln, der Rechnungszins und die einge- einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Wei- rechneten Kosten. se zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsver- (6) Sollte sich der Beitrag nach der Umstufung für Sie erhöhen, ordnung auf 2,5 % der Summe aller Prämien beschränkt. wird die Umstufung nicht durchgeführt. (3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf- zeit verteilt. (4) Die beschriebene Kostenfinanzierung hat zur Folge, dass in § 16 der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge zur Bil- Wann kann der Beitrag angepasst werden? dung einer eventuell zu bildenden beitragsfreien Berufsun- fähigkeitsrente vorhanden sind (siehe § 13 Abs. 4). Nähere (1) Wir haben nach § 163 VVG das Recht, den Beitrag neu fest- Informationen zu einer eventuellen beitragsfreien Berufsun- zusetzen, wenn fähigkeitsrente können Sie der Tabelle der Garantiewerte • sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und entnehmen, die Ihrem Versicherungsschein beigefügt ist. nicht vorhersehbar gegenüber den Rechnungsgrundla- gen des vereinbarten Beitrags geändert hat, • der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu § 15 festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Änderung der um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung beruflichen Tätigkeit? zu gewährleisten, und • ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen (1) Ändert sich die berufliche Tätigkeit der versicherten Person, und die Voraussetzungen der vorhergehenden beiden haben Sie die Möglichkeit bei gleichbleibender Rente Ihre Bei- Punkte überprüft und bestätigt hat. träge für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu senken. Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit ausgeschlos- Voraussetzung hierfür ist, dass sen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- • die neue berufliche Tätigkeit dann in eine für Sie günsti- oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein gere Berufsklasse eingestuft werden kann, ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere • die Zusatzversicherung beitragspflichtig ist, anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen • die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter als 45 Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen. Jahre ist (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen (2) Sie können verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung des Bei- dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr trags nach Abs. 1 die Versicherungsleistung entsprechend der versicherten Person.), herabgesetzt wird. Bei einer beitragsfrei gestellten Versiche- • seit Versicherungsbeginn mindestens drei Jahre vergan- rung sind wir unter den Voraussetzungen des Abs. 1 zur gen sind, höchstens aber zehn Jahre, Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt. [Seite 31] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025) 10 (3) Die Neufestsetzung des Beitrags und die Herabsetzung der Leistungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herab- setzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an Sie folgt. § 17 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil- weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht. (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräfti- gen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung er- setzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrages notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Re- gelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil. [Seite 32] Besondere Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (01.2025) 1 Besondere Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung §1 Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? 1 §2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leistungen? 1 §3 Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? 1 §4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung der Leistungen? 1 §5 Wann entfallen die Erhöhungen? 1 §6 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 1 §1 auch die Bestimmung des Bezugsberechtigten, gelten eben- Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? falls für die Erhöhung der Leistungen. Der Paragraf „Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finan- (1) Die Beiträge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zu- ziert?“ der Allgemeinen Bedingungen gilt auch für die Erhö- satzversicherungen erhöhen sich jeweils um den vereinbar- hung der Leistungen. ten Prozentsatz des Vorjahresbeitrages. (2) Die Erhöhung der Leistungen setzt die Fristen in den Para- (2) Jede Beitragserhöhung führt zu einer Erhöhung der Leistun- grafen der Allgemeinen Bedingungen zur Verletzung der gen ohne erneute Gesundheitsprüfung. vorvertraglichen Anzeigepflicht und zur Selbsttötung nicht (3) Jede einzelne Erhöhung der Todesfallleistung beträgt min- erneut in Lauf. destens 500 €. Die tatsächlich durchgeführte Beitragser- höhung kann dadurch gegebenenfalls höher ausfallen als gemäß dem vereinbarten Prozentsatz. §5 (4) Die Beiträge erhöhen sich bis spätestens fünf Jahre vor Ablauf Wann entfallen die Erhöhungen? des Vertrages und bis spätestens zehn Jahre nach Versiche- rungsbeginn, jedoch nicht länger, als bis die versicherte Per- (1) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum son (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin wider- ist) das rechnungsmäßige Alter von 50 Jahren erreicht hat. sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen. des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.) (2) Entfallene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung (5) Sie können die planmäßige Erhöhung der Beiträge nur einschlie- nachholen. ßen, wenn die anfängliche Todesfallleistung der Hauptversiche- (3) Ist die Erhöhung dreimal hintereinander entfallen, so erfolgt rung mindestens 20.000 € und maximal 350.000 € beträgt. keine weitere Erhöhung. Auf Ihren Antrag hin können je- doch mit unserer Zustimmung weitere Erhöhungen erfol- gen. Die Erteilung dieser Zustimmung kann von einer vorhe- §2 rigen Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden. Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leistungen? (4) Haben Sie in Ihren Vertrag eine Berufsunfähigkeits-Zusatz- versicherung mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhun- (1) Die Erhöhungen der Beiträge und der Leistungen erfolgen gen, solange Ihre Beitragszahlungspflicht wegen Berufs- je nach Vereinbarung jährlich oder alle zwei Jahre zum Jah- bzw. Arbeitsunfähigkeit entfällt. restag des Versicherungsbeginns. (Fällt der Versicherungsbeginn (5) Wird der Vertrag – gleich aus welchem Grund – beitragsfrei Ihres Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der geführt, erfolgt keine weitere Erhöhung. 01.04. eines Jahres.) (6) Haben Sie die vorgezogene Todesfallleistung wegen schwe- (2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit- rer Krankheit beantragt (siehe § 1 Abs. 2 der Allgemeinen teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung), erfolgen jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. ebenfalls keine Erhöhungen mehr. §3 §6 Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? (1) Wir errechnen die Erhöhung der Leistungen nach (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil- • dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam- Alter der versicherten Person, keit der übrigen Bestimmungen nicht. • der restlichen Beitragszahlungsdauer, (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen • der restlichen Versicherungsdauer, durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands- • der restlichen Leistungsdauer sowie kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, • den ursprünglichen Annahmebedingungen. können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Die Leistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra- die Beiträge. ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver- (2) Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, erhöhen trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter wir deren Leistungen im selben Verhältnis wie die Leistun- Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei gen der Hauptversicherung. eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege- lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags- ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen §4 berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit- der Leistungen? geteilt worden sind, Vertragsbestandteil. (1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarungen, [Seite 33] Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G (01.2025) 1 Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G §1 Was ist eine Nachversicherungsgarantie? 1 §2 Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen? 1 §3 Was ist die Karrieregarantie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung? 1 §4 Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen? 2 §5 Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung? 2 §6 Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung? 3 §7 Wann endet das Recht auf Nachversicherung? 3 §8 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 3 §1 • Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie im Was ist eine Nachversicherungsgarantie? Wert von mindestens 50.000 €; es genügt auch die Aufnah- me eines Darlehens zur Finanzierung einer selbst genutzten Eine Nachversicherungsgarantie ist das Recht, den Versiche- Immobilie, die mindestens einen Wert von 50.000 € hat. rungsschutz ohne erneute Risikoprüfung zu stärken. Dazu kön- Treten im Leben der versicherten Person folgende Ereignisse ein, nen Sie die vereinbarten Leistungen erhöhen. können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nach- Die einzelne Erhöhung wird als Nachversicherung bezeichnet. versicherung der Todesfallleistung wahrnehmen. Die Nachver- sicherung einer Berufsunfähigkeitsleistung ist in diesen Fällen abweichend von § 4 Abs. 2 nicht möglich: §2 • Wegfall oder Verringerung des Hinterbliebenenschutzes aus Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen? einer betrieblichen Altersversorgung. • Wegfall des Hinterbliebenenschutzes eines berufsständi- Treten im Leben der versicherten Person (das ist die Person, auf de- schen Versorgungswerks, in dem die versicherte Person ren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) folgende Ereignisse ein, pflichtversichert ist. können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nach- • Finanzierung der Installation einer Solaranlage an einer versicherung wahrnehmen: selbstgenutzten Immobilie. Dabei gilt zusätzlich zu den in • Erreichen der Volljährigkeit, § 5 genannten Begrenzungen, dass die Nachversicherungs- • Heirat, summe aus diesem Anlass maximal der Höhe der Finanzie- • Geburt eines Kindes, rung entsprechen darf. • Adoption eines Kindes, • Finanzierung der energetischen Modernisierung einer selbst- • erstmaliger Beginn einer staatlich anerkannten Berufsausbil- genutzten Immobilie durch dung oder eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich - eine Wärmedämmung, anerkannten Hochschule oder Fachhochschule oder ver- - die Installation einer energieeffizienteren Heizungsanlage, gleichbaren Ausbildungseinrichtung, - den Umstieg von einer Heizungsanlage mit fossilen Brenn- • Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr stoffen auf eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energi- befristeten Arbeitsvertrages im Anschluss an die erfolgreiche en oder Beendigung einer Ausbildung, - den Einbau von energieeffizienteren Fenstern und Türen. • erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Promoti- Dabei gilt zusätzlich zu den in § 5 genannten Begrenzun- on an einer Hochschule oder Fachhochschule, gen, dass die Nachversicherungssumme aus diesem Anlass • bestandene Meisterprüfung, maximal der Höhe der Finanzierung und maximal der Höhe • bestandene Prüfung zum Fachwirt, der tatsächlich angefallenen Kosten entsprechen darf. • Beförderung zum leitenden Angestellten (Erteilung Prokura), Wir können jeweils verlangen, dass Sie uns die Anlässe nach- • erstmaliges Steigen der regelmäßigen Bezüge aus unselbst- weisen. ständiger Arbeit über die Beitragsbemessungsgrenze am Außerdem können Sie das Recht auf Nachversicherung ereignis- Wohnort in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), unabhängig in den ersten fünf Jahren Ihres Vertrages wahrneh- • erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im zu- men, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter vor abhängig ausgeübten Beruf, als 40 Jahre ist. (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen • Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versi- dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der ver- cherungspflicht in der GRV zu dem Zeitpunkt, in dem die sicherten Person.) Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt ist, • Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus einer betrieb- lichen Altersversorgung, falls die versicherte Person einen §3 neuen Beruf aufgenommen hat, Was ist die Karrieregarantie bei der Berufsunfähig- • Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes eines berufsstän- keits-Zusatzversicherung? dischen Versorgungswerks, in dem die versicherte Person pflichtversichert ist, (1) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ab- • Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger geschlossen, besteht Ihr Vertrag bereits seit fünf Jahren, ist Arbeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahresein- die versicherte Person erwerbstätig und hat die Berufsun- kommen, fähigkeits-Rente die Obergrenze von 36.000 € jährlich er- • eine nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen jährlichen reicht, können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei einer selbststän- zusätzliche Nachversicherung (Karrieregarantie) beantragen: digen versicherten Person um mindestens 30 % im Vergleich (a) Ist die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem zum durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor Steuern der drei unbefristeten oder auf mindestens zwei Jahre befriste- davor liegenden Jahre, ten Angestelltenverhältnis und steigt das regelmäßige • Tod des Ehepartners oder des Lebenspartners bei eingetra- monatliche Bruttoeinkommen der versicherten Person gener Lebenspartnerschaft, nach Abschluss dieses Versicherungsvertrags im Rahmen • Scheidung vom Ehepartner oder Aufhebung einer eingetra- einer Gehaltserhöhung im Vergleich zum Vormonat um genen Lebenspartnerschaft, mindestens 5 %, dann darf die im Rahmen der Nach- [Seite 34] Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G (01.2025) 2 versicherung abgeschlossene prozentuale Erhöhung der §5 Berufsunfähigkeits-Rente maximal so hoch sein wie die Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung? prozentuale Erhöhung des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person. (1) Sie können eine Nachversicherung abschließen, wenn auch (b) Sie können die Nachversicherung ausüben, wenn die ein Neuabschluss mit diesen Begrenzungen möglich wäre. versicherte Person seit mindestens sechs Jahren eine Es gelten also insbesondere die Mindest- und Höchstgren- berufliche Tätigkeit in Selbstständigkeit ausübt und aus zen des bei Abschluss der Nachversicherung herangezoge- dieser Tätigkeit eine stabile Gewinnsteigerung erzielt. nen Tarifs (siehe § 4 Abs. 2 und 3) bezüglich Beitrag, Versi- Eine stabile Gewinnsteigerung liegt vor, wenn sich der cherungssumme/Jahresrente, Dauer und Endalter. durch die versicherte Person erzielte durchschnittliche (2) Die Versicherungssumme Ihrer Nachversicherung darf jährliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre nach höchstens 50.000 € betragen. Abschluss dieses Versicherungsvertrags bei erstmaliger Die Versicherungssumme aller Nachversicherungen bei Ausübung dieser Option gegenüber dem durchschnittli- der VPV darf für eine versicherte Person zudem insgesamt chen jährlichen Gewinn vor Steuern der davor liegenden höchstens 100.000 € und höchstens 100 % der ursprüng- drei Jahre - bei wiederholter Ausübung dieser Option je- lich vereinbarten Versicherungssumme betragen. doch gegenüber dem zuletzt für die Optionsausübung (3) Die Leistungen eingeschlossener Zusatzversicherungen wer- geltend gemachten durchschnittlichen jährlichen Ge- den durch die Nachversicherung höchstens in demselben winn vor Steuern - um mindestens 30 % erhöht. Verhältnis wie die Leistungen der Hauptversicherung erhöht. Dann darf die im Rahmen der Nachversicherung abge- (Erhöht sich beispielsweise die Versicherungssumme durch die Nachversi- schlossene prozentuale Erhöhung der Berufsunfähig- cherung um 10 %, so beträgt die nachversicherte Berufsunfähigkeits-Jah- keits-Rente maximal 20 % betragen. resrente höchstens 10 % der bisherigen Berufsunfähigkeits-Jahresrente.) (2) Die Karrieregarantie muss innerhalb von zwölf Monaten (4) Bei der Nachversicherung einer Berufsunfähigkeits-Zusatz- nach der Gehaltserhöhung oder der Erhöhung des durch- versicherung beträgt die Berufsunfähigkeits-Jahresrente je- schnittlichen Gewinns vor Steuern beantragt werden, dabei der einzelnen Nachversicherung können wir entsprechende Nachweise verlangen. Die ge- • höchstens 50 % der bei Vertragsabschluss versicherten samten bei uns versicherten Berufsunfähigkeitsrenten dür- Berufsunfähigkeits-Jahresrente und fen nach der Erhöhung durch die Karrieregarantie jedoch • höchstens 12.000 €. maximal 72.000 € pro Jahr betragen. Im Übrigen gelten die Für eine versicherte Person darf durch die Nachversicherung Regelungen des § 5 zur Höchstgrenze der Nachversiche- nach § 2 in Summe höchstens eine Berufsunfähigkeits-Jah- rung. resrente von 36.000 € erreicht werden. Bei Nachversiche- Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt der Nachversiche- rung nach § 3 – Karrieregarantie – liegt diese Grenze bei rung einen Beruf aus, für den nach unseren Annahmericht- 72.000 € (§ 3 Abs. 2). linien eine Höchstgrenze für die versicherbare Jahresrente Hierbei werden alle bei der VPV abgeschlossenen Verträge gilt, darf die Berufsunfähigkeits-Rente nur bis zu dieser berücksichtigt. Bei diesem Höchstbetrag werden die plan- Höchstgrenze angehoben werden. mäßigen Erhöhungen von Berufsunfähigkeits-Leistungen bei Verträgen mit dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht mit einberechnet. §4 (5) Eine Nachversicherung ist nur zulässig, soweit die Gesamt- Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen? versorgung bei Berufsunfähigkeit im Hinblick auf die Ein- kommensverhältnisse der versicherten Person finanziell an- (1) Grundsätzlich hat Ihre Nachversicherung die ausstehende gemessen ist. Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer Ihres ursprüng- Zur Gesamtversorgung zählen: lichen Vertrages. • bei Beamten: bereits erworbene Anwartschaften aus Mit unserer Zustimmung können Sie die Nachversicherung dem Dienstverhältnis hinsichtlich einer Dienst- oder Be- auch mit einer anderen Versicherungs- und Beitragszah- rufsunfähigkeit, lungsdauer abschließen, insbesondere sofern eine Nach- • bereits erworbene Anwartschaften aus einer Kammer- versicherung mit den ausstehenden Dauern Ihres ursprüng- versorgung hinsichtlich einer Dienst- oder Berufsunfä- lichen Vertrages nicht mehr abgeschlossen werden kann higkeit, (siehe § 5 Abs. 1). • bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der (2) Ihre Nachversicherung umfasst die gleiche Art der Leistungen VPV und wie Ihr ursprünglicher Vertrag. Wenn dieser eine Berufsunfä- • bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei ande- higkeits-Zusatzversicherung beinhaltet, können Sie auch eine ren Unternehmen. selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Nachversi- Finanziell angemessen heißt dabei, dass die Gesamtversor- cherung abschließen. Sind in Ihrer ursprünglichen Berufsunfä- gung abhängig vom durchschnittlichen jährlichen Bruttoar- higkeits-Zusatzversicherung eine garantierte Rentensteigerung, beitseinkommen der letzten drei Jahre der versicherten Per- Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit oder eine Sofortleistung son ist und die folgende Höhe nicht übersteigen darf: vereinbart, können Sie diese jeweils auch für den neuen Ver- • Bruttoarbeitseinkommen bis 48.000 €: trag vereinbaren, sofern wir diese Leistungen zum Zeitpunkt 70 % des Bruttoarbeitseinkommens. der Nachversicherung anbieten. Sofern in Ihrem ursprüngli- • Bruttoarbeitseinkommen bis 90.000 €: chen Vertrag eine Karenzzeit vereinbart ist, wird diese mit der zusätzlich 60 % auf den 48.000 € übersteigenden Teil gleichen Dauer bei der Nachversicherung berücksichtigt. des Bruttoarbeitseinkommens. (3) Maßgebend für Ihre Nachversicherung ist der Tarif, den wir • Bruttoarbeitseinkommen bis 120.000 €: zum Zeitpunkt der Nachversicherung vertreiben, einschließ- zusätzlich 50 % auf den 90.000 € übersteigenden Teil lich dessen Bedingungen. Bei der Bestimmung der Berufs- des Bruttoarbeitseinkommens. klasse ist die ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten • mehr als 120.000 € Bruttoarbeitseinkommen: Person bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages maß- Hier erfolgen eine individuelle Prüfung und Festlegung. geblich. Bei der Berechnung des Beitrags gelten außerdem, Bei Selbstständigen gelten diese Beträge entsprechend für sofern bei dem neuen Tarif maßgeblich, die dem ursprüngli- den durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor Steuern der chen Vertrag zugrunde liegenden tariflichen Risikomerkmale letzten drei Jahre. (wie Größe, Gewicht, Raucher- oder Familienstatus). Ein entsprechendes Überprüfungsrecht behalten wir uns vor. (6) Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist das Endalter der versicherten Person auf 67 Jahre begrenzt. [Seite 35] Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G (01.2025) 3 §6 Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung? Wenn nichts Abweichendes festgelegt wird, gelten alle Verein- barungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde liegen, auch für Ihre Nachversicherung. Zu jeder Nachversicherung können Sie eigene Bezugsrechte verfügen. Tun Sie dies nicht, so gelten für die Nachversicherung die Bezugsrechte Ihres ur- sprünglichen Vertrages. Jede einzelne Nachversicherung gilt als Abschluss einer Versi- cherung. Daher beginnt für die Nachversicherung insbesondere die Frist für unsere Leistungspflicht bei Selbsttötung neu. §7 Wann endet das Recht auf Nachversicherung? Das Recht auf Nachversicherung endet, • wenn die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 50 Jahre ist (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.), • wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beantragung der Nachversicherung einen Anspruch auf Leistungen we- gen Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit geltend gemacht hat, • wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt ist, • wenn ein Antrag auf vorgezogene Todesfallleistung wegen schwerer Krankheit gestellt wurde (siehe § 1 Abs. 2 der All- gemeinen Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung), • wenn der Vertrag durch Ausübung der Nachversicherungs- garantie zustande gekommen ist oder • wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Haben Sie einen Vertrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche- rung abgeschlossen und ist oder war die versicherte Person im Sin- ne der Bedingungen berufsunfähig oder arbeitsunfähig, so endet das Recht auf Nachversicherung einer Berufsunfähigkeits-Leistung. §8 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil- weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht. (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands- kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra- ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver- trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege- lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags- ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit- geteilt worden sind, Vertragsbestandteil. [Seite 36] Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6GL/A6GP (01.2025) 1 Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6GL/A6GP §1 Was ist eine Nachversicherungsgarantie? 1 §2 Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen? 1 §3 Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen? 1 §4 Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung? 1 §5 Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung? 1 §6 Wann endet das Recht auf Nachversicherung? 1 §7 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 1 §1 §4 Was ist eine Nachversicherungsgarantie? Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung? Eine Nachversicherungsgarantie ist das Recht, den Versiche- (1) Sie können eine Nachversicherung abschließen, wenn auch rungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu stärken. ein Neuabschluss mit diesen Begrenzungen möglich wäre. Dazu können Sie die vereinbarten Leistungen erhöhen. Es gelten also insbesondere die Mindest- und Höchstgren- Die einzelne Erhöhung wird als Nachversicherung bezeichnet. zen des bei Abschluss der Nachversicherung herangezoge- nen Tarifs (siehe § 3 Abs. 2 und 3) bezüglich Beitrag, Versi- cherungssumme, Dauer und Endalter. §2 (2) Die Versicherungssumme Ihrer Nachversicherung darf höchs- Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen? tens 50.000 € betragen. Für eine versicherte Person darf die Versicherungssumme aller Nachversicherungen bei der VPV Treten im Leben der versicherten Person (das ist die Person, auf de- insgesamt höchstens 100 % der ursprünglich vereinbarten ren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) folgende Ereignisse ein, Versicherungssumme und höchstens 100.000 € betragen. können Sie innerhalb von sechs Monaten das Recht auf Nach- versicherung wahrnehmen: • Heirat, §5 • Geburt eines Kindes, Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung? • Adoption eines Kindes, • erstmalige Aufnahme der Selbstständigkeit, wenn die selbst- Wenn nichts Abweichendes festgelegt wird, gelten alle Verein- ständige Tätigkeit die Mitgliedschaft in der für den Beruf barungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde liegen, zuständigen Kammer erfordert, auch für Ihre Nachversicherung. Zu jeder Nachversicherung • Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger können Sie eigene Bezugsrechte verfügen. Tun Sie dies nicht, Arbeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahresein- so gelten für die Nachversicherung die Bezugsrechte Ihres ur- kommen, sprünglichen Vertrages. • eine nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen jährli- Jede einzelne Nachversicherung gilt als Abschluss einer Versi- chen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei einer cherung. Daher beginnt für die Nachversicherung insbesondere selbstständigen versicherten Person um mindestens 30 % die Frist für unsere Leistungspflicht bei Selbsttötung neu. im Vergleich zum durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor Steuern der drei davor liegenden Jahre, • Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie im §6 Wert von mindestens 50.000 €. Wann endet das Recht auf Nachversicherung? Wir können jeweils verlangen, dass Sie uns die Anlässe nach- weisen. Das Recht auf Nachversicherung endet, wenn • die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 50 Jahre ist (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalender- §3 jahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen? Person.), • die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beantragung der (1) Grundsätzlich hat Ihre Nachversicherung die ausstehende Nachversicherung einen Anspruch auf Leistungen wegen Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer Ihres ursprüng- Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit lichen Vertrages. geltend gemacht hat, Mit unserer Zustimmung können Sie die Nachversicherung • der Vertrag beitragsfrei gestellt ist, auch mit einer anderen Versicherungs- und Beitragszah- • der Vertrag durch Ausübung der Nachversicherungsgarantie lungsdauer abschließen, insbesondere sofern eine Nach- zustande gekommen ist oder versicherung mit den ausstehenden Dauern Ihres ursprüng- • der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. lichen Vertrages nicht mehr abgeschlossen werden kann (siehe § 4 Abs. 1). (2) Ihre Nachversicherung umfasst die gleiche Art der Leistun- §7 gen wie Ihr ursprünglicher Vertrag. Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? (3) Maßgebend für Ihre Nachversicherung ist der Tarif, den wir zum Zeitpunkt der Nachversicherung dafür vorsehen, ein- (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil- schließlich dessen Bedingungen. Bei Nachversicherung ist weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam- bei der Bestimmung der Berufsklasse die zuletzt ohne ge- keit der übrigen Bestimmungen nicht. sundheitliche Beeinträchtigung ausgeübte berufliche Tä- (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen tigkeit maßgeblich. Bei der Berechnung des Beitrags wird durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands- außerdem der dann aktuelle Raucherstatus der versicherten kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, Person berücksichtigt. können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue [Seite 37] Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6GL/A6GP (01.2025) 2 Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra- ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver- trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege- lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags- ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit- geteilt worden sind, Vertragsbestandteil. [Seite 38] Steuerinformationen (08.2021) 1 Steuerinformationen Hinweise Meldepflichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch- land und den USA und bei steuerlicher Ansässigkeit außer- Die Ausführungen über die geltenden Steuervorschriften bezie- halb Deutschlands hen sich auf das deutsche Steuerrecht und stellen lediglich allge- Risikolebensversicherungen unterliegen nicht den internationa- meine Angaben dar. Nur das zuständige Finanzamt und die im len Meldepflichten. Steuerberatungsgesetz bezeichneten Personen dürfen verbind- liche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Beiträgen oder Versicherungsleistungen abgeben. Unsere Vermittler sind II. Kapital bildende Lebensversicherungen nicht befugt, Sie steuerlich zu beraten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Information sowie für Angaben von Ver- Einkommensteuer mittlern zu steuerlichen Fragen übernehmen wir keine Haftung. 1. Bei Kapital bildenden Lebensversicherungen erfolgt eine Die Ausführungen beruhen auf dem Stand der Steuergesetzge- Versteuerung der Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Steu- bung vom 01.08.2021. Die Anwendung der Steuerregelungen erpflichtiger Ertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist auf den jeweiligen Vertrag kann nicht für die gesamte Laufzeit der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung des Vertrages garantiert werden. Insbesondere aus der Ände- und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Unter der rung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen Voraussetzung einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf oder auch der Rechtsprechung während der weiteren Vertrags- Jahren sowie einer Kapitalauszahlung erst nach Vollendung laufzeit, aber auch durch einvernehmliche Vertragsänderungen, des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen gilt als Ertrag kann sich eine abweichende steuerliche Behandlung ergeben. nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags. Werden mehrere Versicherungsleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunk- ten ausgekehrt (z. B. bei Teilauszahlungen), ist jeweils ge- I. Risikolebensversicherungen sondert zu prüfen, ob die hälftige Besteuerung der Erträ- ge zur Anwendung kommt. Bei Teilauszahlungen sind die Einkommensteuer anteilig entrichteten Beiträge zu berücksichtigen. Für die 1. Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen können bei der Steuervergünstigung der Versteuerung nur des hälftigen Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchst- Unterschiedsbetrags ist darüber hinaus ein ausreichender beträge für “Sonstige Vorsorgeaufwendungen” als Sonder- Todesfallschutz im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG ausgaben abgezogen werden. Dies gilt auch für die Beiträge erforderlich. eingeschlossener Unfalltod-Zusatzversicherungen und Be- 2. Auf den steuerpflichtigen Ertrag müssen von uns 25 % Ka- rufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. pitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 2. Die Versicherungsleistungen aus Risikolebensversicherungen Kirchensteuer einbehalten und an das für uns zuständige und Unfalltod-Zusatzversicherungen sind einkommensteu- Finanzamt abgeführt werden, sofern uns kein Freistellungs- erfrei. Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen auftrag vorliegt. sind als zeitlich begrenzte Leibrenten nur mit dem Ertragsan- Bei einem Verkauf der Versicherung wird keine Kapitaler- teil (§ 55 EStDV) zu versteuern. tragsteuer von uns einbehalten, es erfolgt hingegen eine 3. Leibrenten haben wir jährlich der Deutschen Rentenversi- Meldung an das Finanzamt. Der Steuerpflichtige muss in cherung Bund als zentraler Stelle zu melden (Rentenbezugs- diesem Fall die Veräußerung im Rahmen seiner Einkommen- mitteilung gemäß § 22a Abs. 1 EStG). steuererklärung angeben und versteuern. Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive Kir- Erbschaft- und Schenkungsteuer chensteuer und Solidaritätszuschlag hat abgeltenden Cha- Ansprüche oder Leistungen aus Risikolebensversicherungen rakter (Abgeltungsteuer). Dies gilt nicht für die Auszahlung und deren Zusatzversicherungen unterliegen der Erbschaft- und von Versicherungsleistungen, die nach Vollendung des Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Ver- 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von sicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes zwölf Jahren seit Vertragsabschluss fällig werden. In diesem wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nach- Fall gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags, lasses) erworben werden. Es gelten die Freibeträge der §§ 16/17 welcher mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist. des Erbschaftsteuergesetzes. Auch in diesem Fall müssen wir zunächst die auf den vollen Unterschiedsbetrag berechnete Kapitalertragsteuer inklusi- Versicherungsteuer ve Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten und Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen- abführen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuer- dung findet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versicherung- erklärung. steuer befreit. Ab 01.01.2022 abgeschlossene Berufsunfähig- Bei einem Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer kann keits-Zusatzversicherungen können versicherungsteuerpflichtig es bei einem geringen zu versteuernden Einkommen zweck- werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die versicherte Person mäßig sein, den Ertrag dennoch in der Steuererklärung an- nicht zum Kreis der Angehörigen des Versicherungsnehmers zugeben. Das Finanzamt ist verpflichtet, zu prüfen, welche zählt und weder sie noch einer ihrer Angehörigen ein unwider- Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer) rufliches Bezugsrecht haben. Erlischt die Steuerbefreiung, so ist für den Steuerpflichtigen die günstigere ist. die Steuer nachzuentrichten, soweit Versicherungsentgelt für 3. Die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall ist einen Zeitraum nach Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt wor- einkommensteuerfrei. Dies gilt auch bei einer vertraglich den ist (§ 9 Abs. 5 VersStG). geregelten vorgezogenen Todesfallleistung aufgrund einer unheilbaren schweren Erkrankung. Es besteht jedoch eine Umsatzsteuer Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 7 f. EStG, wenn Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. die Ansprüche aus der Lebensversicherung zuvor entgeltlich erworben wurden. 4. Versicherungsleistungen aus Unfalltodversicherungen und Unfalltod-Zusatzversicherungen sind einkommensteuerfrei. 5. Die Beiträge zu Kapital bildenden Lebensversicherungen können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. [Seite 39] Steuerinformationen (08.2021) 2 Die Beiträge zu eingeschlossenen Unfalltod-Zusatzversiche- 3. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informati- rungen können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer onen gehören Name, Anschrift und US-amerikanische steu- im Rahmen der Höchstbeträge für “Sonstige Vorsorgeauf- erliche Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers wendungen” als Sonderausgaben abgezogen werden. bzw. hinterbliebenen Leistungsempfängers, Vertragsnum- mer und der Wert des Vertrages zum Ende des Kalenderjah- Verfahren zum Kirchensteuerabzug res. Wir sind verpflichtet, bei Auszahlung von Kapitalerträgen an kir- chensteuerpflichtige Personen Kirchensteuer als Zuschlagsteuer Meldepflicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb zur Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die steuererhe- Deutschlands benden Religionsgemeinschaften abzuführen. Dazu ist gesetz- 1. Bei einer steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands lich vorgesehen, dass wir beim Bundeszentralamt für Steuern besteht eine Meldepflicht für rückkaufsfähige Versicherungs- die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. Die Abfrage verträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapitalbil- erfolgt bei einem Versicherungsvertrag vor einer bevorstehenden dung. Grundlage hierfür ist die am 9. Dezember 2014 durch Auszahlung aus dem Vertrag (sog. Anlassabfrage), im Übrigen den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) regelmäßig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober mit beschlossene erweiterte Fassung der Amtshilferichtlinie. Wirkung für das Folgejahr (sog. Regelabfrage). Sofern die Kir- 2. Unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (TIN) chensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch abgeführt, son- wird turnusmäßig kalenderjährlich u. a. der Name, die An- dern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erhoben werden schrift, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Vertrags- soll, steht Ihnen für den Widerspruch gegen die Übermittlung nummer, der Vertragswert und der in einem Kalenderjahr Ihrer Religionszugehörigkeit ein amtlich vorgeschriebener Vor- gutgeschriebene „Gesamtbruttobetrag“ personenbezogen druck unter www.formulare-bfinv.de („Erklärung zum Sperrver- gemeldet. merk § 51a EStG“) als Download zur Verfügung. Dieser ist ausge- 3. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterla- füllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bundeszentralamt für gen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsneh- Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet bei einer anlassbe- mer vorzulegen. Bei einer Änderung der steuerlichen Ansäs- zogenen Abfrage spätestens zwei Monate vor unserer Abfrage sigkeit außerhalb Deutschlands oder auf Nachfrage sind die beim Bundeszentralamt für Steuern; bei einer Regelabfrage ist Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. der Eingang Ihrer Sperrvermerkserklärung bis spätestens zum 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. Bis zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung Ihrer Religionszuge- III. Rentenversicherungen hörigkeit für die aktuelle und alle folgenden Abfragen gesperrt. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das Einkommensteuer für Sie zuständige Finanzamt wird durch das Bundeszentralamt 1. Die Renten aus privaten Rentenversicherungen gehören als für Steuern über Ihren Sperrvermerk informiert und ist gesetzlich wiederkehrende Bezüge zu den sonstigen Einkünften nach gehalten, Sie aufzufordern, Angaben zum Kapitalertragsteuer- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Die einbehalt zu machen, um darauf nachträglich Kirchensteuer zu Rentenzahlungen werden nur in Höhe des Ertragsanteils der erheben. Besteuerung unterworfen, wobei der Ertragsanteil in einem Prozentsatz von der jährlichen Rente berechnet wird. Dieser Erbschaft- und Schenkungsteuer Prozentsatz richtet sich nach dem Alter des Rentenberech- Ansprüche oder Leistungen aus Kapital bildenden Lebensver- tigten bei Rentenbeginn und bleibt für die Dauer des Ren- sicherungen und deren Zusatzversicherungen unterliegen der tenbezugs unverändert. Beispielsweise beträgt er bei einem Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer Rentenberechtigten, welcher bei Rentenbeginn 60 Jahre alt Schenkung des Versicherungsnehmers oder im Todesfall als Er- ist, 22 %; bei einem Rentenberechtigten, welcher bei Ren- werb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder tenbeginn 65 Jahre alt ist, 18 %. als Teil des Nachlasses) erworben werden. Es gelten die Freibe- Bei verlängerten Leibrenten, bei denen die Mindestlaufzeit träge der §§ 16/17 des Erbschaftsteuergesetzes. der Rente die auf volle Jahre aufgerundete verbleibende Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist mittlere Lebenserwartung der versicherten Person bei Ren- sie nicht erbschaftsteuerpflichtig. tenbeginn übersteigt, erfolgt eine Versteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Entspricht die Rentengarantiezeit der Le- Versicherungsteuer benserwartung oder ist sie kürzer, ist auch für den Rechts- Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen- nachfolger die Ertragsanteilbesteuerung anzuwenden. Da- dung findet, nach § 4 Nr. 5 VersStG von der Versicherungsteuer bei wird der auf den Erblasser angewandte Ertragsanteil befreit. fortgeführt. Leibrenten haben wir jährlich der Deutschen Rentenversi- Umsatzsteuer cherung Bund als zentraler Stelle zu melden (Rentenbezugs- Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. mitteilung gemäß § 22a Abs. 1 EStG). 2. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht erfolgt bei Meldepflichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch- Ausübung des Kapitalwahlrechts eine Versteuerung der Er- land und den USA träge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Steuerpflichtiger Ertrag 1. Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur För- im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist der Unterschieds- derung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den betrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe USA abgeschlossen. Darin verpflichten sich beide Staaten der auf sie entrichteten Beiträge. Unter der Voraussetzung zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren sowie ei- Hierzu haben auch Versicherungsunternehmen Daten zu ner Kapitalauszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebens- erheben und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an jahres des Steuerpflichtigen gilt als Ertrag nur die Hälfte des das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bun- Unterschiedsbetrags. Werden mehrere Versicherungsleistun- deszentralamt für Steuern leitet die Daten an die zuständige gen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgekehrt (z. B. bei Behörde der USA weiter. Teilauszahlungen), ist jeweils gesondert zu prüfen, ob die 2. Meldepflichtig sind solche Verträge, deren Versicherungs- hälftige Besteuerung der Erträge zur Anwendung kommt. nehmer eine in den USA einkommensteuerpflichtige Per- Bei Teilauszahlungen sind die anteilig entrichteten Beiträge son ist. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen zu berücksichtigen. Kapitalauszahlungen haben wir jährlich Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stel- auch diese in den USA einkommensteuerpflichtig sind. [Seite 40] Steuerinformationen (08.2021) 3 le zu melden (Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a Abs. 1 Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bun- EStG). deszentralamt für Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet 3. Auf den nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtigen Ertrag bei einer anlassbezogenen Abfrage spätestens zwei Monate vor müssen von uns 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Soli- unserer Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern; bei einer daritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an Regelabfrage ist der Eingang Ihrer Sperrvermerkserklärung bis das für uns zuständige Finanzamt abgeführt werden, sofern spätestens zum 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern uns kein Freistellungsauftrag vorliegt. erforderlich. Bis zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung Bei einem Verkauf der Versicherung wird keine Kapitaler- Ihrer Religionszugehörigkeit für die aktuelle und alle folgenden tragsteuer von uns einbehalten, es erfolgt hingegen eine Abfragen gesperrt. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer Meldung an das Finanzamt. Der Steuerpflichtige muss in für Sie abführen. Das für Sie zuständige Finanzamt wird durch diesem Fall die Veräußerung im Rahmen seiner Einkommen- das Bundeszentralamt für Steuern über Ihren Sperrvermerk in- steuererklärung angeben und versteuern. formiert und ist gesetzlich gehalten, Sie aufzufordern, Angaben Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive Kir- zum Kapitalertragsteuereinbehalt zu machen, um darauf nach- chensteuer und Solidaritätszuschlag hat abgeltenden Cha- träglich Kirchensteuer zu erheben. rakter (Abgeltungsteuer). Dies gilt nicht für die Auszahlung von Versicherungsleistungen, die nach Vollendung des Erbschaft- und Schenkungsteuer 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von Ansprüche oder Leistungen aus privaten Rentenversicherungen zwölf Jahren seit Vertragsabschluss fällig werden. In diesem und deren Zusatzversicherungen unterliegen der Erbschaft- und Fall gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags, Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Ver- welcher mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist. sicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes Auch in diesem Fall müssen wir zunächst die auf den vollen wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nach- Unterschiedsbetrag berechnete Kapitalertragsteuer inklusi- lasses) erworben werden. Es gelten die Freibeträge der §§ 16/17 ve Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten und des Erbschaftsteuergesetzes. abführen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuer- erklärung. Versicherungsteuer Bei einem Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer kann Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen- es bei einem geringen zu versteuernden Einkommen zweck- dung findet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versicherung- mäßig sein, den Ertrag dennoch in der Steuererklärung an- steuer befreit. Ab 01.01.2022 abgeschlossene Berufsunfähig- zugeben. Das Finanzamt ist verpflichtet, zu prüfen, welche keits-Zusatzversicherungen können versicherungsteuerpflichtig Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer) werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die versicherte Person für den Steuerpflichtigen die günstigere ist. nicht zum Kreis der Angehörigen des Versicherungsnehmers Auch Kapitalauszahlungen haben wir jährlich der Deutschen zählt und weder sie noch einer ihrer Angehörigen ein unwider- Rentenversicherung Bund als zentraler Stelle zu melden. rufliches Bezugsrecht haben. Erlischt die Steuerbefreiung, so ist 4. Die Todesfall-Leistungen von Rentenversicherungen gehören die Steuer nachzuentrichten, soweit Versicherungsentgelt für nicht zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Es besteht einen Zeitraum nach Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt wor- jedoch eine Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 7 f. EStG, den ist (§ 9 Abs. 5 VersStG). wenn die Ansprüche aus der Lebensversicherung zuvor ent- geltlich erworben wurden. Bei Rentenzahlungen kann sich Umsatzsteuer jedoch eine Besteuerung aus anderen Vorschriften (insbe- Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. sondere § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) ergeben. Meldepflichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch- 5. Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind land und den USA als zeitlich begrenzte Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil 1. Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur För- (§ 55 EStDV) zu versteuern. Leibrenten haben wir jährlich derung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stel- USA abgeschlossen. Darin verpflichten sich beide Staaten le zu melden (Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a Abs. 1 zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. EStG). Hierzu haben auch Versicherungsunternehmen Daten zu 6. Die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen können erheben und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bun- gilt ebenso für ergänzende Todesfallabsicherungen. Die deszentralamt für Steuern leitet die Daten an die zuständige Beiträge zu eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzver- Behörde der USA weiter. sicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommen- 2. Meldepflichtig sind solche Verträge, deren Versicherungs- steuer im Rahmen der Höchstbeträge für “Sonstige Vorsor- nehmer eine in den USA einkommensteuerpflichtige Per- geaufwendungen” als Sonderausgaben abgezogen werden. son ist. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn Verfahren zum Kirchensteuerabzug auch diese in den USA einkommensteuerpflichtig sind. Wir sind verpflichtet, bei Auszahlung von Kapitalerträgen an 3. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informati- kirchensteuerpflichtige Personen Kirchensteuer als Zuschlag- onen gehören Name, Anschrift und US-amerikanische steu- steuer zur Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die steu- erliche Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers ererhebenden Religionsgemeinschaften abzuführen. Dazu ist bzw. hinterbliebenen Leistungsempfängers, Vertragsnum- gesetzlich vorgesehen, dass wir beim Bundeszentralamt für mer und der Wert des Vertrages zum Ende des Kalenderjah- Steuern die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. Die res. Abfrage erfolgt bei einem Versicherungsvertrag vor einer be- vorstehenden Auszahlung aus dem Vertrag (sog. Anlassabfra- Meldepflicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb ge), im Übrigen regelmäßig im Zeitraum vom 1. September bis Deutschlands 31. Oktober mit Wirkung für das Folgejahr (sog. Regelabfrage). 1. Bei einer steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands Sofern die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch besteht eine Meldepflicht für rückkaufsfähige Versiche- abgeführt, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt rungsverträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapi- erhoben werden soll, steht Ihnen für den Widerspruch gegen talbildung. Grundlage hierfür ist die am 9. Dezember 2014 die Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit ein amtlich vorge- durch den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU schriebener Vordruck unter www.formulare-bfinv.de („Erklärung (ECOFIN) beschlossene erweiterte Fassung der Amtshilfe- zum Sperrvermerk § 51a EStG“) als Download zur Verfügung. richtlinie. [Seite 41] Steuerinformationen (08.2021) 4 2. Unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (TIN) gen regelmäßig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober wird turnusmäßig kalenderjährlich u. a. der Name, die An- mit Wirkung für das Folgejahr (sog. Regelabfrage). Sofern die schrift, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Vertrags- Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch abgeführt, nummer, der Vertragswert und der in einem Kalenderjahr sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erhoben wer- gutgeschriebene „Gesamtbruttobetrag“ personenbezogen den soll, steht Ihnen für den Widerspruch gegen die Übermitt- gemeldet. lung Ihrer Religionszugehörigkeit ein amtlich vorgeschriebe- 3. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterla- ner Vordruck unter www.formulare-bfinv.de („Erklärung zum gen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsneh- Sperrvermerk § 51a EStG“) als Download zur Verfügung. Dieser mer vorzulegen. Bei einer Änderung der steuerlichen Ansäs- ist ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bundeszen- sigkeit außerhalb Deutschlands oder auf Nachfrage sind die tralamt für Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet bei Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. einer anlassbezogenen Abfrage spätestens zwei Monate vor unserer Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern; bei einer Regelabfrage ist der Eingang Ihrer Sperrvermerkserklärung bis IV. Abgekürzte Leibrenten (Tarif A9Z „Zeitrente“) spätestens zum 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. Bis zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung Einkommensteuer Ihrer Religionszugehörigkeit für die aktuelle und alle folgenden 1. Abgekürzte Leibrenten sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu Abfragen gesperrt. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer versteuern. Dies gilt sowohl für die einzelnen Rentenzahlun- für Sie abführen. Das für Sie zuständige Finanzamt wird durch gen als auch für die Kapitalabfindung bei Rückkauf der Ver- das Bundeszentralamt für Steuern über Ihren Sperrvermerk in- sicherung. Steuerpflichtiger Ertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 formiert und ist gesetzlich gehalten, Sie aufzufordern, Angaben Nr. 6 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versiche- zum Kapitalertragsteuereinbehalt zu machen, um darauf nach- rungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Bei- träglich Kirchensteuer zu erheben. träge. Für Rentenzahlungen oder Kapitalabfindungen, die nach Ablauf von zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausbezahlt Erbschaft- und Schenkungsteuer werden, gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbe- Ansprüche oder Leistungen aus der VPV Zeitrente unterliegen trags, sofern der Steuerpflichtige das 62. Lebensjahr vollen- der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer det hat. Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als 2. Auf den nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtigen Ertrag Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts müssen von uns 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Soli- oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Es gelten die daritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an Freibeträge der §§ 16/17 des Erbschaftsteuergesetzes. das für uns zuständige Finanzamt abgeführt werden, sofern uns kein Freistellungsauftrag vorliegt. Versicherungsteuer Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive So- Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen- lidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer hat abgeltenden dung findet, nach § 4 Nr. 5 VersStG von der Versicherungsteuer Charakter (Abgeltungsteuer). Dies gilt nicht für die Auszah- befreit. lung von Versicherungsleistungen, die nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von Umsatzsteuer zwölf Jahren seit Vertragsabschluss fällig werden. In diesem Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Fall gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags, welcher mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist. Meldepflichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch- Auch in diesem Fall müssen wir zunächst die auf den vollen land und den USA Unterschiedsbetrag berechnete Kapitalertragsteuer inklusive 1. Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur För- Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und derung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den abführen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuer- USA abgeschlossen. Darin verpflichten sich beide Staaten erklärung. zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Bei einem Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer kann Hierzu haben auch Versicherungsunternehmen Daten zu es bei einem geringen zu versteuernden Einkommen zweck- erheben und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an mäßig sein, den Ertrag dennoch in der Steuererklärung an- das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bun- zugeben. Das Finanzamt ist verpflichtet, zu prüfen, welche deszentralamt für Steuern leitet die Daten an die zuständige Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer) Behörde der USA weiter. für den Steuerpflichtigen günstiger ist. 2. Meldepflichtig sind solche Verträge, deren Versicherungs- 3. Todesfallleistungen aus der VPV Zeitrente gehören nicht zu nehmer eine in den USA einkommensteuerpflichtige Per- den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, sondern sind son ist. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen einkommensteuerfrei. Es besteht jedoch eine Steuerpflicht Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 7 f. EStG, wenn die Ansprüche auch diese in den USA einkommensteuerpflichtig sind. aus der Lebensversicherung zuvor entgeltlich erworben wur- 3. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informati- den. onen gehören Name, Anschrift und US-amerikanische steu- 4. Bei der VPV Zeitrente handelt es sich um eine abgekürzte erliche Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers Leibrente, d. h. sie endet mit dem Tod der versicherten Per- bzw. hinterbliebenen Leistungsempfängers, Vertragsnum- son, spätestens aber zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Bei- mer und der Wert des Vertrages zum Ende des Kalenderjah- träge zur VPV Zeitrente können nicht als Sonderausgaben res. geltend gemacht werden. Meldepflicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb Verfahren zum Kirchensteuerabzug Deutschlands Wir sind verpflichtet, bei Auszahlung von Kapitalerträgen an kir- 1. Bei einer steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands chensteuerpflichtige Personen Kirchensteuer als Zuschlagsteuer besteht eine Meldepflicht für rückkaufsfähige Versiche- zur Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die steuererhe- rungsverträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapi- benden Religionsgemeinschaften abzuführen. Dazu ist gesetz- talbildung. Grundlage hierfür ist die am 9. Dezember 2014 lich vorgesehen, dass wir beim Bundeszentralamt für Steuern durch den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. Die Abfrage (ECOFIN) beschlossene erweiterte Fassung der Amtshilfe- erfolgt bei einem Versicherungsvertrag vor einer bevorstehen- richtlinie. den Auszahlung aus dem Vertrag (sog. Anlassabfrage), im Übri- [Seite 42] Steuerinformationen (08.2021) 5 2. Unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (TIN) wird turnusmäßig kalenderjährlich u. a. der Name, die An- schrift, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Vertrags- nummer, der Vertragswert und der in einem Kalenderjahr gutgeschriebene „Gesamtbruttobetrag“ personenbezogen gemeldet. 3. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterla- gen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsneh- mer vorzulegen. Bei einer Änderung der steuerlichen Ansäs- sigkeit außerhalb Deutschlands oder auf Nachfrage sind die Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. V. Berufsunfähigkeitsversicherungen Einkommensteuer 1. Die Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für “Sonstige Vorsorgeaufwendungen” als Sonderausgaben abgezogen werden. 2. Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen sind als zeit- lich begrenzte Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil (§ 55 EStDV) zu versteuern. Kapitalauszahlungen unterliegen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. 3. Leibrenten haben wir jährlich der Deutschen Rentenversi- cherung Bund als zentraler Stelle zu melden (Rentenbezugs- mitteilung gemäß § 22a EStG). Erbschaft- und Schenkungsteuer Ansprüche oder Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherun- gen unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Es gelten die Freibeträge der §§ 16/17 des Erbschaftsteuergeset- zes. Versicherungsteuer Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwendung findet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versicherungsteuer befreit. Ab 01.01.2022 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversi- cherungen können versicherungsteuerpflichtig werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die versicherte Person nicht zum Kreis der Angehörigen des Versicherungsnehmers zählt und weder sie noch einer ihrer Angehörigen ein unwiderrufliches Bezugsrecht haben. Erlischt die Steuerbefreiung, so ist die Steuer nachzuentrichten, soweit Versicherungsentgelt für einen Zeitraum nach Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt worden ist (§ 9 Abs. 5 VersStG). Umsatzsteuer Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Meldepflichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch- land und den USA und bei steuerlicher Ansässigkeit außer- halb Deutschlands Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen nicht den inter- nationalen Meldepflichten. [Seite 43] Allgemeine Verbraucherinformationen (01.2025) 1 Allgemeine Verbraucherinformationen Die nachstehende Information gibt in übersichtlicher und ver- an einem Sicherungsfonds verpflichtet. Protektor ist eine ständlicher Form einen Überblick über die Identität des Versi- Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten. cherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertra- ges. Die dargestellten Informationen sind nicht abschließend. Informationen zur angebotenen Leistung Informationen zum Versicherungsunternehmen (4) Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung (a) Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns (1) Angaben zum Versicherer und vertretungsberechtigten gelten der Versicherungsantrag, der Vorschlag, der Personen Versicherungsschein und etwaige Nachträge des Versi- Der Versicherer ist die VPV Lebensversicherungs-AG, nach- cherungsscheins, die Allgemeinen und Besonderen Ver- folgend VPV genannt. Die VPV ist eine Aktiengesellschaft sicherungsbedingungen einschließlich weiterer für den mit Sitz in Stuttgart unter folgender Adresse: Vertragsinhalt maßgeblicher Tarifbestimmungen, die Ih- nen vor Antragstellung, spätestens jedoch als Anlage zu VPV Lebensversicherungs-AG Ihrem Versicherungsschein zur Verfügung gestellt wer- Mittlerer Pfad 19 den. 70499 Stuttgart (b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leis- tungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, oder dem Dokument „Vorschlag“, dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbe- Postfach 31 17 55 dingungen. 70477 Stuttgart (5) Angaben zum Versicherungsbeitrag E-Mail: info@vpv.de Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt vom Alter der versicherten Person, dem gewünschten Versicherungsschutz Vorstand sowie der Zahlungsweise ab. Die Höhe des Beitrags, der für Klaus Brenner, Vorsitzender den Zeitraum der vereinbarten Beitragszahlungsdauer zu Steffen Guttenbacher entrichten ist, entnehmen Sie bitte dem Dokument „Vor- Dr. Olaf Schmitz schlag“ oder dem Versicherungsschein. Dietmar Stumböck (6) Zusätzliche Gebühren und Kosten Die VPV ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart Die Kosten Ihres Vertrages finden Sie im Dokument „Vor- unter der Handelsregister-Nr. HRB 15 279 eingetragen. schlag“, im Dokument „Informationsblatt zu Versicherungs- produkten“ oder im Basisinformationsblatt. Im Dokument (2) Hauptgeschäftstätigkeit „Vorschlag“ geben wir auch etwaig zusätzlich anfallende Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist der un- Gebühren an. mittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung Zusätzliche Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbe- in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatzversiche- arbeitung oder für die Benutzung von Fernkommunikations- rungen sowie Kapitalisierungsgeschäfte, Tontinengeschäfte mitteln werden nicht erhoben. Vermittler sind nicht berech- und die Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrich- tigt, von Ihnen irgendwelche besonderen Gebühren oder tungen im Inland. Kosten für die Aufnahme des Antrags zu erheben. Der Versicherer ist außerdem berechtigt, sich an anderen Versicherungsunternehmen zu beteiligen. (7) Einzelheiten zur Zahlung des Beitrags Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu ent- Zuständige Aufsichtsbehörde richten. Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein enthalten. Die VPV Lebensversicherungs-AG unterliegt der Aufsicht Die Beiträge können je nach Tarif monatlich, vierteljährlich, durch die halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Zusätzlich be- steht bei einigen Tarifen die Möglichkeit zur Zahlung eines Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Einmalbeitrags. Für die Beitragszahlung ist die bei der An- Graurheindorfer Str. 108 tragstellung vereinbarte Zahlungsweise maßgeblich. Ent- 53117 Bonn sprechend der getroffenen Vereinbarung wird der Beitrag entweder durch Überweisung oder per Lastschrift von Ihnen oder gezahlt. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs- schein. Postfach 12 53 Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- 53002 Bonn doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Wenn Sie (3) Garantiefonds jedoch den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir von dem Vertrag zurücktreten und der Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer Versicherungsschutz entfällt rückwirkend. Wilhelmstr. 43 G 10117 Berlin (8) Gültigkeitsdauer des Angebots Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“ Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und den genannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt Bestimmungen der Verordnung über die Finanzierung des für die versicherte Person gegebenenfalls ein neues Ein- Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (SichLVFinV) sind trittsalter. Somit können sich die berechneten Werte verän- wir als Lebensversicherungsunternehmen zur Mitgliedschaft dern. Weiterhin gilt das Angebot, solange diese Tarifgenera- [Seite 44] Allgemeine Verbraucherinformationen (01.2025) 2 tion nicht geschlossen ist. lichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer oder Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag die versicherte Person ein Kündigungsrecht. zu normalen Bedingungen angenommen werden kann. Nähere Angaben • zur Ermittlung des Rückkaufswertes, (9) Besonderheiten von Finanzdienstleistungsprodukten • zu Voraussetzungen für unser Kündigungsrecht bei vor- Bei allen Lebensversicherungen sind Sie vertragsmäßig an vertraglicher Anzeigepflichtverletzung, den Überschüssen unserer Gesellschaft beteiligt. Die Höhe • weitere Beendigungsmöglichkeiten und dieser Beteiligung hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie • sonstige Regelungen zu den Kündigungsmöglichkeiten zum Beispiel vom Verlauf der Sterblichkeit und von der Ent- entnehmen Sie bitte den für Ihre Versicherung gültigen Ver- wicklung der Kosten, insbesondere aber von den Kapital- sicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. erträgen. Die Entwicklung dieser Faktoren ist nicht vorher- sehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe (14) Anzuwendendes Recht der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht Für die Vertragsanbahnung sowie auf Ihren Versicherungs- garantiert werden. vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche- Anwendung. Das für Klagen zuständige Gericht entnehmen rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun- Sie bitte den für Ihren Versicherungsvertrag geltenden Allge- gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen meinen Versicherungsbedingungen. Einfluss haben. Insbesondere können die in der Vergangen- heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf- (15) Anzuwendende Sprache tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden. Die Bedingungen, alle weiteren Vertragsbestimmungen und diese Verbraucherinformation werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Lauf- Informationen zum Vertrag zeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt. (10) Zustandekommen des Versicherungsvertrages Der Abschluss eines Versicherungsvertrages setzt zwei über- Sonstige Informationen einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- (16) Informationen zu Rechtsbehelfen ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Bei Beschwerden können Sie sich an den Versicherungsom- Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form budsmann, die zuständige Aufsichtsbehörde oder direkt an der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan- die VPV Lebensversicherungs-AG wenden. Nähere Informa- de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam wider- tionen hierzu können Sie den Allgemeinen Versicherungsbe- rufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11). dingungen entnehmen. Außerdem haben Sie die Möglich- Eine Antragsbindefrist besteht nicht. keit, den Rechtsweg zu beschreiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- (17) Wichtiger Hinweis zu der Definition der Berufsunfähig- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings keit entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, ist trags (siehe Allgemeine Bedingungen). zu beachten, dass der in den Versicherungsbedingungen Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi- verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit weder mit dem cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs- Begriff der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung im schein entnehmen können. sozialrechtlichen Sinne noch mit dem Begriff der Berufs- Wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, so ge- unfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs- Krankentagegeldversicherung gleichzusetzen ist. schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei- nen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. (18) Sonstige Angaben Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha- Einzelheiten zur Höhe der Leistungen im Falle des Rück- ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige De- kaufes oder der Beitragsfreistellung, zu den Kosten Ihres ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV. Vertrages, zur Überschussbeteiligung, zur Garantie von Leis- tungen, Informationen zur Nachhaltigkeit, bei fondsgebun- (11) Widerrufsrecht denen Versicherungen Angaben über die der Versicherung Ihr Versicherungsvertrag kann von Ihnen widerrufen zugrunde liegenden Fonds und der darin enthaltenen Wer- werden. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht fin- te sowie Angaben zu Steuerregelungen sind im Dokument den Sie in der Widerrufsbelehrung. Diese finden Sie im „Vorschlag“, im Versicherungsschein, im Basisinformations- Antrag und Ihrem Versicherungsschein. blatt, im Dokument „Informationsblatt zu Versicherungspro- dukten“, im Produktinformationsblatt sowie in den für Ihren (12) Angaben zur Laufzeit Versicherungsvertrag gültigen Allgemeinen und gegebenen- Die Angaben zur Laufzeit Ihres Versicherungsvertrags ent- falls Besonderen Versicherungsbedingungen enthalten. All- nehmen Sie bitte dem Antragsformular oder dem Dokument gemeine Angaben für die für Ihre Versicherungsart gelten- „Vorschlag“. Dort ist die von Ihnen gewünschte Vertrags- den Steuerregelung finden Sie in den Steuerinformationen. dauer eingetragen. Sie ist auch im Versicherungsschein ab- Weitere Informationen zur VPV und den Produkten (z. B. gedruckt. AVB, Informationsblätter, Fondsinformationen) finden Sie auf unserer Internetseite unter www.vpv.de. Geschäfts-, (13) Vertragliche Kündigungsmöglichkeiten Solvenz- und Nachhaltigkeitsberichte finden Sie dabei unter Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Versicherung www.vpv.de/geschaeftsbericht. jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform kündigen. Gemäß § 169 VVG haben wir bei Kündigung – (19) Einbeziehung des VPV Parkdepots falls vorhanden – den Rückkaufswert zu zahlen, sofern keine Die allgemeinen Verbraucherinformationen beziehen sich tarifspezifischen Besonderheiten einer Auszahlung entge- auch auf das VPV Parkdepot, auch wenn es sich hier nicht genstehen. um „Versicherungen“, sondern „Kapitalisierungsgeschäfte“ Gegebenenfalls hat die VPV bei Verletzung der vorvertrag- handelt. [Seite 45] Satzung VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG (01.2025) 1 Satzung VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG I. Allgemeine Bestimmungen anstalt für Post- und Telekommunikation Deutsche Bundespost, die zu anderen Behörden übergetreten §1 sind; Firma, Sitz und Geschäftsgebiet • Mitarbeiter von Unternehmen, an deren Stammkapital die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG, die (1) Der Verein führt die Firma „VEREINIGTE POSTVERSICHE- Deutsche Telekom AG oder die Bundesanstalt für Post RUNG VVaG” und hat seinen Sitz in Stuttgart. und Telekommunikation Deutsche Bundespost beteiligt (2) Geschäftsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland und das sind oder die Zuwendungen von den vorgenannten Ak- Gebiet der Europäischen Union. tiengesellschaften oder der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost erhalten; • Mitarbeiter der aus der Postreform I und II hervorge- §2 gangenen sonstigen Unternehmen und Organisationen; Gegenstand des Vereins, Beteiligungen • Ruheständler der vorgenannten Unternehmen, Behör- den und Organisationen sowie der ehemaligen Deut- (1) Gegenstand des Vereins ist der unmittelbare Betrieb der Le- schen Bundespost. bensversicherung in allen ihren Arten und damit verbunde- 2. die im Dienst des Vereins oder der konzernzugehörigen nen Zusatzversicherungen sowie Kapitalisierungsgeschäfte, Gesellschaften stehenden Personen, Tontinengeschäfte und die Geschäfte der Verwaltung von 3. Eltern, Ehegatten, bei eingetragenen Lebenspartner- Versorgungseinrichtungen. schaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz der/die (2) Der Verein ist zu allen Geschäften und Maßnahmen be- Lebenspartner/-in, Witwen und Witwer der unter 1. und rechtigt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem 2. bezeichneten Personen und von Vereinsmitgliedern, Versicherungsgeschäft stehen. Er kann hierzu andere Unter- 4. Kinder der unter 1. bis 3. genannten Personen, nehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen und 5. sonstige im Haushalt der unter 1. bis 3. genannten Per- Versicherungsgeschäft an andere Gesellschaften vermitteln. sonen lebende Familienangehörige, 6. Vereinigungen der unter 1. genannten Personen und de- ren Bedienstete oder Betriebsangehörige. §3 (2) Der Vorstand ist berechtigt, die Aufnahme ohne Angabe von Bekanntmachungen Gründen abzulehnen. (3) Die Mitgliedschaft wird durch den Abschluss eines Versiche- Die Bekanntmachungen des Vereins erfolgen durch Veröffent- rungsvertrages oder durch den Eintritt in einen bestehenden lichung im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend Versicherungsvertrag erworben. etwas anderes bestimmt. (4) Die Mitgliedschaft erlischt mit Beendigung des Versiche- rungsverhältnisses. Dies gilt nicht, wenn das Versicherungs- verhältnis durch Bestandsübertragung auf ein anderes Versi- II. Mitgliedschaft cherungsunternehmen im VPV Konzern übertragen wurde. In diesem Fall endet die Mitgliedschaft mit Beendigung des Ver- §4 sicherungsverhältnisses bei der übernehmenden Gesellschaft. Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins können werden: III. Hauptversammlung 1. • Betriebsangehörige im aktiven Dienst und im Ruhe- stand der Deutschen Post AG, Deutschen Postbank AG §5 und Deutschen Telekom AG; Hauptversammlung • Angehörige der Bundesanstalt für Post und Telekom- munikation Deutsche Bundespost; (1) Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliedervertreterver- • Angehörige der Bundesnetzagentur für Elektrizität, sammlung, nachfolgend Hauptversammlung genannt. Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bzw. (2) Die ordentliche Hauptversammlung wird vom Vorstand ein- der ehemaligen Regulierungsbehörde für Telekommu- berufen. Der Vorstand ist gem. §§ 191 VAG, 118a AktG er- nikation und Post (Bundesnetzagentur); mächtigt, vorzusehen, dass die Mitgliedervertreterversamm- • alle in Nebenbetrieben und Sozialeinrichtungen der lung ohne physische Präsenz der Mitgliedervertreter am Ort Unternehmen und der Bundesanstalt für Post und Tele- der Mitgliedervertreterversammlung abgehalten wird (virtu- kommunikation Deutsche Bundespost beschäftigten elle Mitgliedervertreterversammlung). Die Ermächtigung des Personen; Vorstands ist für den Zeitraum von 5 Jahren nach Eintra- • Betriebsangehörige der Deutschen Post AG, der Deut- gung der in der Mitgliederversammlung vom 26.05.2023 schen Postbank AG, der Deutschen Telekom AG und beschlossenen Satzungsänderung erteilt. deren Rechtsvorgänger, der Bundesnetzagentur für (3) Die Hauptversammlung findet innerhalb von acht Monaten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen- nach Ablauf des Geschäftsjahres am Sitz des Vereins oder in bahnen bzw. des ehemaligen Bundesministeriums für einer anderen Stadt der Bundesrepublik Deutschland statt. Post und Telekommunikation (Bundesnetzagentur) und (4) Die Hauptversammlung besteht aus mindestens 22 und deren nachgeordneten Dienststellen und der Bundes- höchstens 40 Mitgliedervertretern. [Seite 46] Satzung VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG (01.2025) 2 (5) Außerordentliche Hauptversammlungen können vom Vor- d) die Einführung oder Aufgabe eines Versicherungszwei- stand einberufen werden. Der Vorstand muss eine außer- ges, ordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn es die e) die Auflösung des Vereins oder die Verschmelzung mit Aufsichtsbehörde anordnet, der Aufsichtsrat dies beschließt einem anderen Versicherungsunternehmen. oder mindestens ein Drittel der Mitgliedervertreter dies un- (2) Fragen der Geschäftsführung von ganz wesentlicher Be- ter Angabe der Gründe schriftlich verlangt. deutung, auch in Konzernangelegenheiten, bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung. Dies gilt insbesondere für Verfügungen über Aktien der VPV Holding AG und der §6 VPV Lebensversicherungs-AG sowie der Übertragung von Mitgliedervertreter Versicherungsbeständen, sofern der zu übertragende Be- stand aus mehr als 100.000 Verträgen besteht. (1) Die Wahl der Mitgliedervertreter erfolgt auf Grund der Vor- schläge von Aufsichtsrat und Vorstand oder auf Grund der Vorschläge von Mitgliedervertretern durch die Hauptver- IV. Aufsichtsrat sammlung. Wählbar ist jedes volljährige Vereinsmitglied. (2) Die Amtsdauer der Mitgliedervertreter beträgt sechs Jahre. §9 Wiederwahl ist zulässig. Aufsichtsrat (3) Das Amt eines Mitgliedervertreters erlischt vor Ablauf der Amtsdauer durch (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. a) Niederlegung des Amtes, (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollten Vereinsmitglieder b) Eintritt eines die Wählbarkeit ausschließenden Umstan- der VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG sein. Sie dürfen des, insbesondere im Fall des Verlusts der Mitgliedschaft, nicht Abschlussprüfer, Treuhänder, Verantwortlicher Aktuar c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder Angestellte des Vereins sein. des Mitglieds, (3) Das Amt eines Mitgliedes des Aufsichtsrats endet am Schluss d) Verlust der vollen Geschäftsfähigkeit. der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Außerdem erlischt das Amt vor Ablauf der Amtsdauer am Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Ge- Schluss der ordentlichen Hauptversammlung in dem Kalen- schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitge- derjahr, in dem das Mitglied das 70. Lebensjahr vollendet rechnet. Wiederwahl ist zulässig. hat oder vollenden wird. (4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit (4) Die Mitgliedervertreter erhalten für ihre Tätigkeit eine Ent- den Ersatz ihrer Auslagen und eine Vergütung. Über die schädigung, die von der Hauptversammlung festgesetzt Höhe der Vergütung entscheidet die Hauptversammlung. wird. (5) Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied nachrückt, wird ein Nachfolger für die restliche Amtsdauer des ausge- §7 schiedenen Mitgliedes gewählt. Leitung und Beschlüsse der Hauptversammlung (6) Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand schriftlich eingeladen werden. Bei Teil- (1) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet die Hauptversamm- nahme hat der Vorstand eine beratende Stimme. lung, im Falle seiner Verhinderung ein anderes vom Auf- sichtsrat zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats. (2) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes- § 10 tens die Hälfte der Mitgliedervertreter an der Abstimmung Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats teilnimmt. (3) Anträge von Mitgliedervertretern, die der Hauptversamm- (1) Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Ge- lung zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen, müssen setze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung aus. Zu spätestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin beim den Pflichten des Aufsichtsrats zählen insbesondere Vorstand eingereicht werden. a) die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands, (4) Jeder Mitgliedervertreter hat in der Hauptversammlung eine b) die Prüfung und die Feststellung des Jahresabschlusses Stimme. Die Ausübung der gesetzlich vorgesehenen Min- und Berichterstattung an die Hauptversammlung, derheitsrechte steht einer Minderheit von mindestens einem c) die Bestellung und Abberufung des Vorstands und die Drittel der Mitgliedervertreter zu. Regelung des Dienstverhältnisses der Vorstandsmitglie- (5) Bei Wahlen ist eine Person gewählt, wenn sie mehr als die der, Hälfte der Stimmen der teilnehmenden Mitgliedervertre- d) die Bestellung des Treuhänders und seiner Stellvertreter, ter erhält. Werden mehrere Vorschläge gemacht, dann ist e) die Entscheidung über zustimmungsbedürftige Rechts- die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhält. Sind geschäfte. gleichzeitig mehrere Personen zu wählen, so gelten diejeni- (2) Die Einführung oder Änderung von Versicherungsbedingun- gen als gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. gen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu (3) Der Aufsichtsrat ist zu Änderungen der Satzung ermächtigt, ziehende Los. die nur die Fassung betreffen. Im Falle der Änderung der Satzung durch die Hauptversammlung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die von der Aufsichtsbehörde verlangten Ände- §8 rungen der Beschlüsse vorzunehmen. Zuständigkeit der Hauptversammlung (1) Die Hauptversammlung beschließt über alle Angelegenhei- V. Vorstand ten, soweit sich dies aus Satzung oder Gesetz ergibt. Sie nimmt insbesondere den Bericht über den Jahresabschluss § 11 entgegen und beschließt über Vorstand a) die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, b) die Bestellung und die Abberufung von Aufsichtsratsmit- (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Im gliedern, Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder c) die Änderung der Satzung, des Vorstands. [Seite 47] Satzung VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG (01.2025) 3 (2) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands oder § 15 durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Pro- Änderung der Satzung kuristen gesetzlich vertreten. (3) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zu- Änderungen der Satzung, zu denen unbeschadet der Befugnis- stimmung des Aufsichtsrats bedarf, wenn dieser nicht selbst se des Aufsichtsrats nach § 10 Abs. (3) nur die Hauptversamm- für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlässt. lung befugt ist, bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der (4) Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt u.a., für welche abgegebenen Stimmen. Arten von Geschäften der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Satzung in der Fassung vom 26.05.2023 Letzte Änderung genehmigt durch Verfügung der Bundesan- VI. Beiträge, Jahresabschluss, Überschussverwendung stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29.06.2023, Ge- schäftszeichen: VA 22-I 5002-1093-2023/0001. § 12 Beiträge Zur Erfüllung der Versicherungsverpflichtungen erhebt der Ver- ein im Voraus fällige, laufende oder einmalige Beiträge. Die Erhebung von Nachschüssen und die Kürzung der tariflichen Versicherungsleistungen durch den Verein sind ausgeschlossen. § 13 Rechnungslegung (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen und nach den gesetzlichen Vorschriften den Jahresabschluss (Bi- lanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und, soweit gesetzlich erforderlich, den Lagebericht aufzustellen und dem Abschlussprüfer sowie dem Aufsichtsrat mit einem Vor- schlag für die Verwendung des Bilanzgewinns unverzüglich vorzulegen. § 14 Überschussverwendung, Rücklagen, Bilanzgewinn (1) Vom Überschuss ist mindestens 1 vom Hundert höchstens 5 vom Hundert der Verlustrücklage (§ 37 VAG) zuzuführen, bis diese mindestens 21.000.000,- EUR erreicht hat. Im Üb- rigen ist der Überschuss unter Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuweisen. Darüber hinaus können Gewinnrücklagen gebildet werden. (2) Die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewie- senen Beträge dürfen nur für die Überschussbeteiligung der Versicherten einschließlich der durch § 153 des Versi- cherungsvertragsgesetzes vorgeschriebenen Beteiligung an den Bewertungsreserven verwendet werden. Der Verein ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussan- teile entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines drohenden Notstandes heranzuziehen. (3) Der Verein ist darüber hinaus berechtigt, in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die Rückstellungen für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits fest- gelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen, 1. um unvorhersehbare Verluste aus den überschussbe- rechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzu- führen sind; 2. um die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorhersehba- ren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Ver- hältnisse angepasst werden müssen.