Skip to content

Insurance broker / Travel insurance in Germany (travel health, cancellation, luggage) / Policy wording archive

HanseMerkur Zusatz-Paket für Aufenthalte bis zu einem Jahr: the policy wording in full

Zusatzpaket Profi für ausländische Gäste bis 75 Jahre in EU und Schengen mit Reisegepäck 2.000 Euro, Haftpflicht, Unfall und Notfallhilfe.

German market: tariffs for people living in Germany.

Done in two minutes: your details are enough, we take care of the rest.

  • Free for you, same price as going direct
  • 4.97 out of 5 stars from 5,042 reviews
  • On your side when you claim

Take out this policy through NAMMERT

You have already worked out with your AI what fits you. All we need now are your details. We pass your application on to HanseMerkur.

  1. AI has advised
  2. 2Your details
  3. Application to HanseMerkur

Payment by direct debit

The premium is collected from your account. We check the IBAN for errors as you type.

I authorise HanseMerkur to collect payments from my account by direct debit. At the same time, I instruct my bank to pay the direct debits it draws on my account. Note: I may request a refund of the amount debited within eight weeks of the debit date, under the terms agreed with my bank. HanseMerkur will send the creditor identifier and the mandate reference with the confirmation.

Your broker mandate

To submit your application to HanseMerkur on your behalf, we need your mandate and power of attorney. Please read it and sign below.

Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy HanseMerkur Zusatz-Paket für Aufenthalte bis zu einem Jahr (Profi) from HanseMerkur (Travel insurance in Germany (travel health, cancellation, luggage)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

We pass your application on to HanseMerkur and get back to you with the confirmation.

Everything about this policy

What the policy covers: 79 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Policy type (annual policy or single trip)yes„Der Zeitraum für den Vertrag ist für die gesamte noch verbleibende Dauer des Aufenthaltes zu wählen.“Abschnitt I 2.2, page 4
Territorial scope (Europe, worldwide, worldwide excluding USA and Canada)yes„Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in die Staaten der Europäischen Union, die Schengen-Staaten“Abschnitt I 1.4.1, page 5
Maximum insurable trip price per trip or per personnot addressed
Definition of family (unmarried partner, children up to which age, grandchildren, foster children)not addressed
Travel companions (one person's cancellation reason applies to the travelling group)not addressed
Maximum age at inception or departureyes„das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“Abschnitt I 1.1.1, page 5
Maximum duration per trip (annual policy 42, 56 or 90 days)yes„Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre.“Abschnitt I 2.2, page 5
Trips within the country of residence covered (domestic trips, minimum distance or overnight stay)not addressed
Deadline for taking out cover after booking the trip (for example 14 or 30 days)not addressed
Waiting period before departure for late purchasenot addressed
Start of cover (cancellation from purchase, other sections from departure)not addressed
Guarantee against the GDV model wording for travel insurancenot addressed

Trip cancellation: insured reasons

PointRuleWording (German)Clause
Unexpected serious illness, injury or deathnot addressed
Cancellation also for illness that is not serious (unfitness to travel suffices)not addressed
Worsening of a pre-existing condition (unexpected, even with known diagnosis)not addressed
Mental illness as a cancellation reasonnot addressed
Pandemic and epidemic (own illness, including COVID-19)not addressed
Quarantine ordered before departurenot addressed
Adverse reaction to vaccinationnot addressed
Pregnancy discovered after booking, and pregnancy complicationsnot addressed
Death or serious illness of close relatives (including those not travelling)not addressed
Unexpected job loss through redundancynot addressed
Starting a new job after unemploymentnot addressed
Leave cancelled by the employernot addressed
Failing an exam (school, university) and resit during the tripnot addressed
Separation, divorce or end of cohabitationnot addressed
Substantial damage to property (fire, water, burglary, natural hazards)not addressed
Theft of travel documents before departurenot addressed
Breakdown or accident of own vehicle on the way to departurenot addressed
Official travel warning for the destination issued after bookingnot addressed

Cancellation and curtailment: benefits

PointRuleWording (German)Clause
Reimbursement of contractual cancellation chargesnot addressed
Excess for cancellation or curtailmentnot addressed
Rebooking fees instead of cancellationnot addressed
Extra cost from late cancellation (duty to cancel without delay)not addressed
Extra cost of late arrival (catching up with the trip)not addressed
Refund of unused travel services on curtailmentnot addressed
Additional return travel costs on curtailmentyes, up to EUR 1,000„Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen, pro Versicherungsjahr 1.000,– EUR“Leistungsübersicht Notfall, page 2
Costs of extending the stay (accommodation, return)not addressed
Travel delay (meals and accommodation after a number of hours)not addressed
Missed connection (alternative transport)not addressed

Travel medical insurance abroad

PointRuleWording (German)Clause
Outpatient and inpatient treatment costs abroadnot addressed
Excess on travel medical covernot addressed
Repatriation as soon as medically sensible and justifiablenot addressed
Repatriation only if medically necessarynot addressed
Repatriation of remains or burial abroadnot addressed
Search, rescue and recovery costs (including at sea)yes, up to EUR 10,000„Für Bergungskosten 10.000,– EUR“Leistungsübersicht Reise-Unfall, page 2
Pain-relieving dental treatment, simple fillings and repair of denturesnot addressed
Treatment for pregnancy, premature birth and newborn abroadnot addressed
Acute worsening of chronic and pre-existing conditionsnot addressed
Exclusion of treatment that was the reason for travel or foreseeablenot addressed
Visit by a close person during a long hospital staynot addressed
Care and return of accompanying childrennot addressed
24-hour emergency centre with cost guarantee to hospitalsyes„Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.“Abschnitt I, page 6

Baggage

PointRuleWording (German)Clause
Baggage sum insuredyes, up to EUR 2,000„Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Versicherungssumme 2.000,– EUR je Versicherungsfall.“RGV 2, page 7
Baggage excessEUR 50„Im Versicherungsfall ersetzen wir nach Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 50,– EUR je Versicherungsfall“RGV 2, page 6
Valuables (jewellery, watches, furs) and their limityes, up to EUR 1,000„Wertsachen bis zu 1.000,– EUR“RGV 4, page 7
Electronics (camera, laptop, phone, drone)yes, up to EUR 250„Handys, Smartphones und Tablet-PCs jeweils mit Zubehör bis zu 250,– EUR“RGV 4, page 1
Baggage in a parked vehicle or on board a boatyes, up to the sum insured„die Sachen unbeaufsichtigt zurückgelassen, so besteht Versicherungsschutz nur tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr“RGV 5.3.3, page 8
Sports equipment (skis, surfboard, bicycle, diving gear) while in useno„nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden“RGV 1.2, page 1
Delayed baggage (emergency purchases)yes, up to EUR 500„Lieferfristüberschreitungen die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe von Reisegepäck bis zu 500,– EUR“RGV 4, page 7
Reimbursement at replacement value instead of current valueno„entsprechenden Betrages (Zeitwert)“RGV 2.1, page 7
No exclusion for gross negligenceno„Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“RGV 5.2, page 8
Replacement of travel documents (passport, ID, licence)yes, up to the sum insured„die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.“RGV 2.4, page 7

Water sports, sailing and charter

PointRuleWording (German)Clause
Hazardous sports (diving, climbing, kitesurfing, parachuting)not addressed
Sailing trips and boat travel covered (no exception for own or chartered boat)not addressed
Cancellation of a yacht charter as an insured travel servicenot addressed
Skipper's incapacity as cancellation reason for the whole crewnot addressed
Charter deposit protectionnot addressed
Limit for offshore passages (distance from coast, ocean passage)not addressed

Exclusions and limits

PointRuleWording (German)Clause
War, civil unrest and terrorism (passive war risk, period after outbreak)not addressed
Exclusion for travel to areas under an existing travel warningnot addressed
General pandemic exclusionnot addressed
Exclusion for alcohol or drugsnot addressed
Annual policy: limits per trip or per policy yearnot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Travel assistance (emergency help, repatriation, information services)yes, up to the sum insured„Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.“Abschnitt I, page 6
Medical repatriation and repatriation of remains without limitnot addressed
Cancellation due to COVID-19 (own or relatives' positive test)not addressed
Medical costs for COVID-19 at destinationnot addressed
Meets Schengen visa requirements (at least 30,000 euros, no excess)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, HanseMerkur Reiseversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen Zusatz-Paket für Aufenthalte bis zu einem Jahr (Profi)
[Seite 1] Leistungsübersicht Mit dieser Tabelle möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick zu den tariflichen Leistungen geben. Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen finden Sie unter den aufgeführten Ziffern im Abschnitt II in den Versicherungsbedingungen VB-RS 2023 (B-In-D) Profi. Reisegepäck-Versicherung Leistungshöhen Versicherungssumme und Selbstbeteiligung Ihre Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 2.000,– EUR Ihre Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 50,– EUR Versicherte Ereignisse 3.1 Beschädigung von in Gewahrsam gegebenem Reisegepäck 3.2 Lieferfristüberschreitungen von Reisegepäck 3.3 Strafbare Handlungen Dritter, Verkehrsunfällen oder Elementarereignissen Entschädigungsgrenzen Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen je Versicherungsfall begrenzt: Wertsachen 1000,– EUR Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente jeweils mit Zubehör - je Gegenstand 250,– EUR Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Fahrräder, Elektrofahrräder und E-Scooter jeweils mit Zubehör 750,– EUR Wellenbretter und Segelsurfgeräte jeweils mit Zubehör 500,– EUR Handys, Smartphones und Tablet-PCs jeweils mit Zubehör 250,– EUR Sonstige EDV-Geräte und elektronischen Unterhaltungsgeräten jeweils mit Zubehör 250,– EUR Bei Lieferfristüberschreitung ersetzen wir die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis zu 500,– EUR Versicherte Sachen: Reisegepäck Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, dazu gehören auch Laptops inklusive Zubehör, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitge- führt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Sportgeräte Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen Wertsachen im Sinne dieser Bestimmungen sind Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall. Nicht versicherte Sachen: Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. Reise-Haftpflichtversicherung Leistungshöhen Versicherte Ereignisse 2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens 2,5 Mio EUR 2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden 25.000,– EUR 2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie 25.000,– EUR 2.4 Abschiebekosten 5.000,– EUR VB-RS 2023 (B-In-D) Profi 2023.07.05 2.5 Schlüsselverlust 250,– EUR 2.6 Vermögensschäden 10.000,– EUR 2.7 Berufshaftpflicht 25.000,– EUR 2.8 Forderungsausfallversicherung 10.000,– EUR Selbstbehalt In den Fällen von Ziffer 2.2 und Ziffer 2.4 wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50,– EUR, abgezogen. In den Fällen von Ziffer 2.3, Ziffer 2.7 und Ziffer 2.8 wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 200,– EUR abge- zogen. HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de Seite 1 von 16 [Seite 2] Reise-Unfallversicherung Leistungshöhen Versicherte Leistungen 1.1 Im Invaliditätsfall 60.000,– EUR 1.2 Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 % 1.3 Im Todesfall 20.000,– EUR Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,– EUR 1.4 Für Bergungskosten 10.000,– EUR 1.5 Für Kosten kosmetischer Operationen 10.000,– EUR Versicherte Ereignisse 2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis 2.2 Zerrungen, Bänderriss Notfall-Versicherung Leistungshöhen Versicherte Leistungen 1.1 Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen, pro Versicherungsjahr 1.000,– EUR 1.2 Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) 1.2.1 Erkrankung, Unfall, Tod 100 % 1.2.2 Entführung 15.000,– EUR 1.3 Reiseruf 1.3 Reiseruf 100 % 1.4 Bei Strafverfolgung 1.4.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) 2.500,– EUR 1.4.2 Darlehen für Strafkaution 15.000,– EUR 1.5 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten 1.5.1 Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) 500,– EUR 1.5.2 Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten 100 % 1.5.3 Verlust von Reisedokumenten 100 % 1.6 Umbuchungen/Verspätungen 1.6 Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen 100 % Seite 2 von 16 [Seite 3] Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung für ausländische Gäste VB-RS 2023 (B-In-D) Profi Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, eventuellen gesonderten schriftlichen Vereinbarungen, diesen Versicherungsbedingungen, sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unsere Vertragspartnerin oder unser Vertragspartner, die soge- nannte Versicherungsnehmerin oder der sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Eine versi- cherte Person sind sowohl Sie, wenn Sie sich selbst versichert haben, als auch andere Personen, die Sie (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir ebenfalls in diesen Versicherungsbedingungen als „Sie“. Diese Versicherungsbedingungen gelten für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und für Sie als versicherte Person. Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus 3 Abschnitten. Im Abschnitt I finden Sie insbesondere Erläuterungen zum versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur Prämienzahlung. Im Abschnitt II befindet sich der genaue Wortlaut der Leistungsarten. Im Abschnitt III befindet sich ein Auszug aus dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Inhalt Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................................................................................................................................................. 5 1 Der Versicherungsschutz.......................................................................................................................................................................................................................................................... 5 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz?............................................................................................................................................................................................................... 5 1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ........................................................................................................................................................................................................... 5 1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ............................................................................................................................................................................................................... 5 1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?.......................................................................................................................................................................................... 5 2 Der Versicherungsvertrag ........................................................................................................................................................................................................................................................ 5 2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? .............................................................................................................................................................................................................. 5 2.2 Für welche Dauer schließen Sie den Vertrag ab? ........................................................................................................................................................................................... 5 2.3 Wann endet der Versicherungsvertrag?.............................................................................................................................................................................................................. 5 2.4 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 6 2.5 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 6 2.6 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 6 3 Was muss bei der Prämienzahlung beachtet werden?............................................................................................................................................................................................. 6 3.1 Prämienhöhe ....................................................................................................................................................................................................................................................................... 6 3.2 Zahlung der ersten Prämie.......................................................................................................................................................................................................................................... 6 3.3 Zahlung der Folgeprämien .......................................................................................................................................................................................................................................... 6 3.4 Prämieneinzug ................................................................................................................................................................................................................................................................... 6 3.5 Aufrechnung........................................................................................................................................................................................................................................................................ 6 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen?........................................................................................................................... 6 4.1 Arglist und Vorsatz.......................................................................................................................................................................................................................................................... 6 4.2 Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen und sonstige Ereignisse .................................................................................................................................................. 6 4.3 Weitere Ausschlüsse ....................................................................................................................................................................................................................................................... 6 5 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten (Obliegenheiten)?................................................................................................................................................................. 6 5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden? .................................................................................................................................................................................................... 6 5.2 Verpflichtung zur Schadensminderung ............................................................................................................................................................................................................... 6 5.3 Verpflichtung zur Schadensauskunft .................................................................................................................................................................................................................... 6 5.4 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte.............................................................................................................................................. 6 5.5 Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegenheiten ................................................................................................................................................................................. 7 5.6 Wann zahlen wir die Entschädigung? ................................................................................................................................................................................................................... 7 Abschnitt II – Leistungsbeschreibung ........................................................................................................................................................................................................................................ 7 Reisegepäck-Versicherung ............................................................................................................................................................................................................................................................... 7 1 Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck-Versicherung? ................................................................................................................................................................................ 7 2 Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck-Versicherung? ............................................................................................................................................................................ 7 3 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 7 4 Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beachten? ................................................................................................................................................................................................. 7 5 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ...................................................................................................................................................8 5.1 Nicht versicherte Sachen und Ereignisse ............................................................................................................................................................................................................8 5.2 Einschränkung des Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit ..............................................................................................................................................8 HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de Seite 3 von 16 [Seite 4] 5.3 Einschränkung des Versicherungsschutzes in Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Camping durch strafbare Handlungen Dritter ....................................................................................................................................................................................................................................................................................................8 6 Was muss bei einem Reisegepäckschaden beachtet werden (Obliegenheiten)?......................................................................................................................................8 6.1 Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte......................................................................................................................................................................................8 6.2 Polizeiliche Meldung .......................................................................................................................................................................................................................................................8 6.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten .............................................................................................................................................................................................8 Reise-Haftpflichtversicherung ........................................................................................................................................................................................................................................................8 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Haftpflichtversicherung?.....................................................................................................................................................................8 1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche ...............................................................................................................................................8 1.2 Kosten eines Rechtsstreites .......................................................................................................................................................................................................................................8 1.3 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten...................................................................................................................................................................................................8 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 9 2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens ......................................................................................................................................................................................................... 9 2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden ............................................................................................................................................................................... 9 2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie ................................................................................................................................................................................................................... 9 2.4 Abschiebekosten............................................................................................................................................................................................................................................................... 9 2.5 Schlüsselverlust ................................................................................................................................................................................................................................................................. 9 2.6 Vermögensschäden ......................................................................................................................................................................................................................................................... 9 2.7 Berufshaftpflicht ............................................................................................................................................................................................................................................................... 9 2.8 Forderungsausfallversicherung ..............................................................................................................................................................................................................................10 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? .................................................................................................................................................10 3.1 Nicht versicherte Haftpflichtrisiken .....................................................................................................................................................................................................................10 3.2 Nicht versicherte Haftpflichtansprüche .............................................................................................................................................................................................................10 3.3 Begrenzung der Leistungen .....................................................................................................................................................................................................................................10 4 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Obliegenheiten)? ........................................................................................................................................................................10 4.1 Unverzügliche Schadenmeldung ...........................................................................................................................................................................................................................10 4.2 Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit............................................................................................................................................................................................................10 4.3 Überlassung der Prozessführung ........................................................................................................................................................................................................................... 11 4.4 Überlassung von Rechtsausübungen in Rentenfällen ................................................................................................................................................................................ 11 4.5 Bevollmächtigung............................................................................................................................................................................................................................................................ 11 4.6 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................ 11 Reise-Unfallversicherung .................................................................................................................................................................................................................................................................. 11 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Unfallversicherung? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? ............................................................................................................................................................................................................................................................................ 11 1.1 Invaliditätsleistung ......................................................................................................................................................................................................................................................... 11 1.2 Mehrleistungen mit 350 % Progression ............................................................................................................................................................................................................. 12 1.3 Todesfallleistung ............................................................................................................................................................................................................................................................ 12 1.4 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze ................................................................................................................................................................................. 12 1.5 Kosten für kosmetische Operationen .................................................................................................................................................................................................................. 12 2 Wann liegt ein Versicherungsfall (Unfall) vor? ........................................................................................................................................................................................................... 12 2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis ........................................................................................................................................................................................ 12 2.2 Zerrungen, Bänderriss ................................................................................................................................................................................................................................................. 12 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ................................................................................................................................................. 13 3.1 Krankheiten und Gebrechen..................................................................................................................................................................................................................................... 13 3.2 Mitwirkung ......................................................................................................................................................................................................................................................................... 13 3.3 Ausgeschlossene Unfälle............................................................................................................................................................................................................................................ 13 3.4 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden ............................................................................................................................................................................................................. 13 4 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? ................................................................................................................................................................................. 13 Notfall-Versicherung ..........................................................................................................................................................................................................................................................................14 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Notfall-Versicherung?.......................................................................................................................................................................................14 1.1 Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen................................................................................................................................14 1.2 Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise......................................................................................................................................................................14 1.3 Reiseruf ................................................................................................................................................................................................................................................................................14 1.4 Strafverfolgung................................................................................................................................................................................................................................................................14 1.5 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten ............................................................................................................................................................................................14 1.6 Umbuchungen/Verspätungen .................................................................................................................................................................................................................................14 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? .............................................................................................................................................................................................................................14 3 Was muss im Versicherungsfall beachtet werden (Obliegenheiten)? ...........................................................................................................................................................14 3.1 Kontaktaufnahme zu dem weltweiten Notfall-Service .............................................................................................................................................................................. 15 3.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ........................................................................................................................................................................................... 15 Seite 4 von 16 [Seite 5] Abschnitt III – Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)................................................................................................................................................................... 15 § 19 Anzeigepflicht ..................................................................................................................................................................................................................................................................... 15 § 20 Vertreter des Versicherungsnehmers ............................................................................................................................................................................................................................ 15 § 21 Ausübung der Rechte des Versicherers......................................................................................................................................................................................................................... 15 § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit.................................................................................................................................................................................................... 15 § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie ................................................................................................................................................................................................................................ 15 § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie ..................................................................................................................................................................................................................................... 15 § 86 Übergang von Ersatzansprüchen ..................................................................................................................................................................................................................................... 16 Schlichtungsstellen.............................................................................................................................................................................................................................................................................. 16 2 Der Versicherungsvertrag Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen 2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? 1 Der Versicherungsschutz 2.1.1 Ein Abschluss eines Versicherungsvertrages kann jederzeit 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? getätigt werden. Beim Abschluss müssen alle geforderten An- gaben eindeutig und vollständig übermittelt werden. 1.1.1 Versichert sind Sie, wenn Sie 2.1.2 Halten Sie diese Bestimmung nicht ein, können wir vom Ver-  im Versicherungsschein namentlich genannt sind und trag zurücktreten und leistungsfrei sein. Hierbei beachten wir  ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur die Regelungen der §§ 19–21 VVG. Diese finden Sie im Ab- vorübergehend im Geltungsbereich aufhalten und schnitt III.  das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausland im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist nicht der Staat, in dem die versicherte Person bei Antragstellung ei- 2.2 Für welche Dauer schließen Sie den Vertrag ab? nen Wohnsitz hat (Heimatland). Der Zeitraum für den Vertrag ist für die gesamte noch verblei- 1.1.2 Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bende Dauer des Aufenthaltes zu wählen. Geringere Zeitspan-  eine Tätigkeit gegen Entgelt als Sportler ausüben; nen oder nur Reiseabschnitte zu versichern, ist nicht zulässig.  dauernd pflegebedürftig sind, sowie Personen, deren Teil- Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe kann zu unserem Rück- habe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist, tritt vom Versicherungsvertrag und zum Verlust Ihres Ver- sind nicht versicherungsfähig. sicherungsschutzes führen. Hierbei beachten wir die Rege- Der Versicherungsvertrag kommt auch nicht durch Zahlung lungen des § 19 VVG. Diesen finden Sie im Abschnitt III. der Prämie zustande. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Höchst- Für die Einordnung der Teilhabe am allgemeinen Leben sind versicherungsdauer gilt auch unter Berücksichtigung von insbesondere der mentale Geisteszustand und die objektiven gleichartigen Versicherungsverträgen, die vorher nicht bei Lebensumstände der Person zu berücksichtigen. Pflegebe- uns bestanden haben. dürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens a) Verlängert sich Ihr Aufenthalt überwiegend fremder Hilfe bedarf.  kann weiterer Versicherungsschutz nur durch einen neuen Versicherungsvertrag innerhalb der Höchstversi- 1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? cherungsdauer gewährt werden,  muss uns der Antrag für den neuen Versicherungsver- Sofern wir mit Ihnen keine andere Vereinbarung geschlossen trag vor dem Ablauf des ursprünglichen Versicherungs- haben, beginnt Ihr Versicherungsschutz zu dem im Versiche- vertrages vorgelegt werden. rungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn). Der neue Versicherungsvertrag kommt nur zustande, wenn Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsvertrag zu- wir diesem ausdrücklich zustimmen! stande gekommen ist. b) Verlängert sich Ihr Aufenthalt aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, verlängern wir auf Antrag Ihren Versiche- 1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? rungsvertrag auch über die Höchstversicherungsdauer hin- aus, wenn Ihr Versicherungsschutz endet auch für noch nicht abge-  Ihr Verlängerungsantrag vor dem ursprünglichen Ablauf schlossene Versicherungsfälle mit entsprechenden Nachweisen bei uns eingeht und  mit Beendigung des Versicherungsvertrages;  wir dieser Verlängerung ausdrücklich zustimmen.  wenn die Voraussetzungen eines vorübergehenden Auf- enthaltes im versicherten Geltungsbereich nicht mehr vor- liegen. 2.3 Wann endet der Versicherungsvertrag? Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche 1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? Kündigungsrecht bleiben von diesen Vereinbarungen unbe- rührt. 1.4.1 Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Der Versicherungsvertrag endet auch für noch nicht abge- Aufenthaltes in die Staaten der Europäischen Union, die schlossene bzw. schwebende Versicherungsfälle Schengen-Staaten, Andorra, Monaco, San Marino und Vati-  zum vereinbarten Zeitpunkt; kanstadt, nicht jedoch in Ihrem Heimatland. Heimatland im  mit dem Tod des Versicherungsnehmers; die versicherten Sinne dieser Bedingungen ist Ihr ständiger Wohnsitz. Personen können innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod 1.4.2 Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Mona- den Versicherungsvertrag unter Benennung des zukünfti- ten? In diesem Fall haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn gen Versicherungsnehmers fortsetzen; Sie vorübergehend in Ihr Heimatland zurückkehren (z. B. Hei-  mit der Beendigung der Auslandsreise oder wenn die Vo- maturlaub). Dieser ist für die gesamte Laufzeit auf insgesamt raussetzungen für die Versicherungsfähigkeit entfallen. 6 Wochen begrenzt. Der Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeit- punkt beendet, an dem wir Kenntnis darüber erlangen. Seite 5 von 16 [Seite 6] 2.4 Welches Recht gilt für den Versicherungsver- Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Sie den Versicherungs- fall vorsätzlich herbeigeführt haben; ist die Täuschung oder trag? der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil festgestellt, In Ergänzung dieser Bestimmungen gelten das Versiche- gilt dies als bewiesen. rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht. Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezo- 4.2 Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen und genen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen sonstige Ereignisse zum Datenschutz und zu Ihren diesbezüglichen Rechten fin- den Sie unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder Soweit im Abschnitt II nicht anders geregelt, haben Sie keinen fordern Sie sie gern bei uns an. Versicherungsschutz für Schäden, durch  Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, 2.5 Wann verjähren Ihre Ansprüche?  kriegsähnliche Ereignisse,  innere Unruhen, Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3  Streik, Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in  Kernenergie, dem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von  Beschlagnahmung, Ihnen angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeit-  Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, punkt unterbrochen, zu dem unsere Entscheidung Ihnen zu-  Elementarereignisse, sofern nicht ausdrücklich versichert, geht. sowie  aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf- 2.6 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an fentlichen Ansammlung oder Kundgebung verursacht sind. uns richten? Willenserklärungen und Anzeigen uns gegenüber bedürfen 4.3 Weitere Ausschlüsse der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger etc.). Die Vertragssprache ist Deutsch. 4.3.1 Schäden, die zum Buchungszeitpunkt der Reise oder bei Ab- schluss des Versicherungsvertrages vorhersehbar waren. 3 Was muss bei der Prämienzahlung beachtet 4.3.2 Internationale Sanktionen werden? Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine 3.1 Prämienhöhe auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi- Die Prämie für eine versicherte Person ergibt sich aus der Prä- schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- mienübersicht. stehen. 3.2 Zahlung der ersten Prämie Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so- 3.2.1 Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den Versiche- weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union rungsschein und die Prämienrechnung bekommen haben. (z. B. Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder der Bundesrepublik Deutschland (z. B. § 7 Außenwirtschafts- 3.2.2 Zahlen Sie die erste Prämie nicht, können wir vom Vertrag zu- verordnung (AWV)) entgegenstehen. rücktreten und leistungsfrei sein, solange die Prämie nicht ge- zahlt ist. Hierbei beachten wir die Regelungen des § 37 des Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Diesen finden Sie im Versicherungsschutzes der einzelnen Versicherungen im Ab- Abschnitt III. schnitt II. 3.3 Zahlung der Folgeprämien 5 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten Zahlen Sie die Folgeprämie nicht rechtzeitig, können wir den (Obliegenheiten)? Vertrag kündigen und leistungsfrei sein. Hierbei beachten wir die Regelungen des § 38 des Versicherungsvertragsgesetzes 5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden? (VVG). Diesen finden Sie im Abschnitt III. Schadensmeldungen senden Sie bitte formlos an: 3.4 Prämieneinzug HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, Postfach, 20352 Hamburg, Haben Sie mit uns einen Prämieneinzug von einem Konto ver- E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de. einbart, nehmen wir diesen sofort nach Ihrer SEPA-Mandats- Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. erteilung vor. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit.  wir die Prämie einziehen können und  einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. 5.2 Verpflichtung zur Schadensminderung Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn Sie diese unver- Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie züglich nach unserer Aufforderung vornehmen. alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. 3.5 Aufrechnung 5.3 Verpflichtung zur Schadensauskunft Sie können gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festge- und Höhe unserer Leistungspflicht gestatten, jede hierzu stellt ist. dienliche Auskunft erteilen und Originalbelege einreichen. Be- ginn und Ende einer jeden Reise sind auf unser Verlangen im 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz Leistungsfall nachzuweisen. eingeschränkt oder ausgeschlossen? 5.4 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzan- 4.1 Arglist und Vorsatz sprüchen gegen Dritte Wir leisten nicht, wenn Sie arglistig über Umstände zu täu- Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der ge- schen versuchen, die für den Grund oder für die Höhe der setzlichen Regelung im § 86 VVG bis zur Höhe der geleisteten Leistung von Bedeutung sind. Wir sind auch von der Zahlung auf uns über. Wir beachten, dass Ihnen daraus kein Seite 6 von 16 [Seite 7] Nachteil entsteht. Sie sind, falls erforderlich, verpflichtet, bei Als Wertsachen zählen Pelze, Schmucksachen und Gegen- der Durchsetzung des Ersatzanspruches mitzuwirken. stände aus Edelmetall. 5.5 Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegen- Haben Sie Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall nicht im persönlichen Gewahrsam, sind diese nur versichert, heiten solange sie in einem verschlossenen Behältnis unterge- Wenn Sie eine der oben genannten Pflichten oder die Oblie- bracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Weg- genheiten der einzelnen Versicherungen im Abschnitt II. ver- nahme des Behältnisses selbst bietet. letzen, sind wir ganz oder teilweise leistungsfrei. Hierbei be- achten wir die Regelung des § 28 Absatz 2–4 VVG. Diese fin- 2 Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck- den Sie im Abschnitt III. Versicherung? 5.6 Wann zahlen wir die Entschädigung? Im Versicherungsfall ersetzen wir nach Abzug der Selbstbe- teiligung in Höhe von 50,– EUR je Versicherungsfall bis zur 5.6.1 Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen. Voraussetzung ist, Versicherungssumme für  dass unsere Pflicht, zu leisten, dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist und 2.1 zerstörte oder abhandengekommene Sachen ihren Versiche-  dass uns die notwendigen Nachweise – diese gehen in un- rungswert zur Zeit des Schadeneintritts. Als Versicherungs- ser Eigentum über – vorliegen. wert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wir Ihren Anspruch Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort der ver- durch Ihr Verschulden nicht prüfen können. sicherten Person anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) 5.6.2 Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung zum Kurs entsprechenden Betrages (Zeitwert). des Tages in EUR um, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt der amtliche Devisenkurs, außer Sie haben die Devisen zur Be- 2.2 beschädigte, reparaturfähige Sachen die notwendigen Repa- zahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs ge- raturkosten und gegebenenfalls eine bleibende Wertminde- kauft. Wir können folgende Kosten von Ihrer Leistung abzie- rung, höchstens jedoch den Versicherungswert. hen: 2.3 Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert.  Kosten für die Überweisung von Leistungen ins Ausland oder 2.4 die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen,  Kosten für besondere Überweisungsformen, die Sie beauf- Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapieren die tragt haben. amtlichen Gebühren. 5.6.3 Möglicherweise haben Sie einen Versicherungsschutz für Rei- Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Versicherungs- sen auch bei anderen Versicherern. Haben Sie deshalb An- summe 2.000,– EUR je Versicherungsfall. sprüche bei anderen Versicherern, sind diese vorrangig. Ihnen stehen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstan- denen Kosten zu. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistung bei 3 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? mehreren Versicherern haben, können Sie wählen, welchem Versicherer Sie den Schaden melden. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Reisegepäck von ei- Wenn Sie den Schaden zuerst bei uns melden, werden wir nem versicherten Ereignis betroffen wird. Ein versichertes Er- Ihnen die Kosten erstatten, die in diesem Tarif versichert sind. eignis liegt vor, wenn Danach werden wir mit den anderen Versicherern klären, ob 3.1 aufgegebenes Reisegepäck und wie sie sich an den Kosten beteiligen.  abhandenkommt oder Weitere Informationen darüber lesen Sie unter Ziffer 5.4.  zerstört oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunterneh- mens, Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewah- Abschnitt II – Leistungsbeschreibung rung befindet. 3.2 aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am sel- Reisegepäck-Versicherung ben Tag wie Sie erreicht (Lieferfristüberschreitung). 3.3 während der übrigen Reisezeit Reisegepäck abhandenkommt, 1 Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck-Ver- zerstört oder beschädigt wird durch sicherung?  strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Ein- bruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätz- 1.1 Versichert sind Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie liche Sachbeschädigung. auf Ihre Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseanden-  einen Transportmittelunfall (z. B. Verkehrsunfälle). ken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die  Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen. während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. 1.2 Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind 4 Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beach- nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemä- ten? ßen Gebrauch befinden. Es gelten folgende Entschädigungsgrenzen für 1.3 Wertsachen, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische  Wertsachen bis zu 1.000,– EUR, Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zube-  Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente jeweils hör sind nur versichert, solange sie mit Zubehör bis zu 250,– EUR,  bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder  Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Fahrräder, Elekt-  in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitge- rofahrräder und E-Scooter jeweils mit Zubehör bis zu führt werden oder 750,– EUR,  sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines  Wellenbretter und Segelsurfgeräte jeweils mit Zubehör bis Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden oder zu 500,– EUR,  der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben  Handys, Smartphones und Tablet-PCs jeweils mit Zubehör sind oder bis zu 250,– EUR,  sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicher-  sonstige EDV-Geräte und elektronischen Unterhaltungsge- ten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlos- räten jeweils mit Zubehör bis zu 250,– EUR, senen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug  Lieferfristüberschreitungen die nachgewiesenen Aufwen- nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befin- dungen für notwendige Ersatzkäufe von Reisegepäck bis zu den. 500,– EUR. Seite 7 von 16 [Seite 8] 5 Welche Einschränkungen des Versicherungs- 6.2 Polizeiliche Meldung schutzes sind zu beachten? Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und Brandschä- den müssen Sie 5.1 Nicht versicherte Sachen und Ereignisse  unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und Nicht versichert sind  Sie müssen der Polizeidienststelle ein vollständiges Ver- 5.1.1 Schäden durch Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen zeichnis aller vom Schadenfall betroffenen Sachen einrei- von Gegenständen. chen und  sich dies schriftlich bestätigen lassen. 5.1.2 Schäden, die durch die natürliche oder mangelhafte Beschaf- Das der Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schaden- fenheit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß fall betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung ge- verursacht werden. fertigt werden und auch Angaben über den jeweiligen An- 5.1.3 Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, schaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der einzel- Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, nen Gegenstände enthalten. Das vollständige Polizeiprotokoll Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, muss uns eingereicht werden. Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklu- sive Zubehör sowie motorbetriebene Land-, Luft- und Wasser- 6.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten fahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. Versichert sind aber Elektrofahrräder und E-Scooter. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 5.5. 5.2 Einschränkung des Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit Reise-Haftpflichtversicherung Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Ver- 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Haft- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. pflichtversicherung? 5.3 Einschränkung des Versicherungsschutzes in Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) erhalten Sie die nachfol- genden Leistungen nach Abzug der Selbstbeteiligung bis zur Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Höhe der jeweils genannten Versicherungssummen. Camping durch strafbare Handlungen Dritter 1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich be- 5.3.1 Es besteht Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck  in Kraftfahrzeugen, rechtigter Ansprüche  Anhängern und Wir prüfen zunächst, ob ein Versicherungsfall vorliegt und Sie  Wassersportfahrzeugen. aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz Voraussetzung ist, dass sich das Reisegepäck nicht einsehbar verpflichtet sind. in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicher- ten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen Ka- 1.1.1 Ergibt die Prüfung, dass die Ansprüche gegen Sie unberech- jüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbunde- tigt sind, wehren wir sie ab. Dazu gehören die Auseinander- nen Gepäckboxen befindet. setzung mit Anspruchstellern und Rechtsanwälten sowie eine eventuelle gerichtliche Klärung. 5.3.2 Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings besteht nur auf offiziellen (von Be- 1.1.2 Steht Ihre Schadenersatzverpflichtung fest und liegt ein Ver- hörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichte- sicherungsfall vor, bezahlen wir die berechtigten Ansprüche. ten) Campingplätzen. Ein berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund 5.3.3 Werden die Sachen unbeaufsichtigt zurückgelassen, so be-  eines von uns abgegebenen oder genehmigten Anerkennt- steht Versicherungsschutz nur tagsüber zwischen 6.00 und nisses, 22.00 Uhr und wenn das Fahrzeug, der Anhänger oder das  eines von uns geschlossenen oder genehmigten Verglei- Zelt geschlossen ist. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr besteht ches oder Versicherungsschutz in einem unbeaufsichtigten Kraftfahr-  einer richterlichen Entscheidung. zeug während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden. Als Beaufsichtigung gilt nur Ihre ständige Anwe- 1.2 Kosten eines Rechtsstreites senheit oder die ständige Anwesenheit einer von Ihnen beauf- tragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt. Kommt es im Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit, werden wir diesen in Ihrem Namen führen und die Kosten hierfür über- 6 Was muss bei einem Reisegepäckschaden be- nehmen. Die Kosten werden nicht auf die Versicherungs- summe (Deckungssumme) angerechnet. achtet werden (Obliegenheiten)? Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die – Ergänzungen zu Abschnitt I Ziffer 5 – Versicherungssumme, tragen wir die Kosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme (Deckungssumme) zur Gesamthöhe der Ansprüche. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, uns 6.1 Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen durch Zahlung der Versicherungssumme (Deckungssumme) Dritte und unseres der Versicherungssumme (Deckungssumme) entsprechenden Anteils an den bis dahin entstandenen Kos- Schäden an in Gewahrsam gegebenem Gepäck sowie Schäden ten von weiteren Leistungen zu befreien. durch nicht fristgerechte Auslieferung  müssen Sie unverzüglich der Aufgabestelle anzeigen und  Sie müssen sich dies schriftlich bestätigen lassen. 1.3 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten Uns ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußer- Haben Sie für eine aus einem versicherten Schadenfall ge- lich nicht erkennbaren Schäden müssen Sie das jeweilige Un- schuldete Rente ternehmen nach der Entdeckung unverzüglich unter Einhal-  kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder tung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb  ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtli- von 7 Tagen, auffordern, den Schaden zu besichtigen und zu chen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinter- bescheinigen. legung gestattet, so verpflichten wir uns an Ihrer Stelle zur Sicherheitsleistung oder Hinterlegung. Seite 8 von 16 [Seite 9] 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Versicherungszeitraumes ist auf die doppelte der genannten Versicherungssumme begrenzt. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, ge- Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereig- rechnet vom Versicherungsbeginn an, einschließlich aller Ver- nisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädi- tragsverlängerungen. gung von Menschen (Personenschaden), die Beschädigung Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Schäden im oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) oder soweit ta- Haushalt der Gastfamilie beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittel- riflich vereinbart, einen Vermögensschaden zur Folge hatten, ten Schadenbetrag wird ein Selbstbehalt von 10 %, mindes- für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmun- tens 200,– EUR, abgezogen. gen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schaden- ersatz in Anspruch genommen werden. 2.4 Abschiebekosten 2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens Versicherungsschutz besteht bei Ihrer in der Bundesrepublik Deutschland behördlich angeordneten Abschiebung in Ihr Ein Haftpflichtrisiko liegt vor, wenn Sie als Privatperson aus Heimatland. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekos- Gefahren des täglichen Lebens aufgrund der am Schadenort ten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versi- geltenden gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privat- cherten Zeitraumes und des Zeitraumes des Vertrages mit der rechtlichen Inhalts anderen zum Schadenersatz verpflichtet Gastfamilie und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung sind. Versichert sind von Ihnen verursachte Ereignisse, die un- bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt mittelbar den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädi- behördlich angeordnet wurde. gung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädi- Im Versicherungsfall erstatten wir die gegen die Gastfamilie gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und hatten. Mehrere Ereignisse gelten als ein Versicherungsfall, 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen wenn sie auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind. Mehrkosten (Abschiebekosten). Sofern Sie aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätig- Wir erstatten die Kosten bis zu 25.000,– EUR. Vom ermittelten keit als Au-pair ausüben, schließt die Privathaftpflichtversi- Schadenbetrag wird ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens cherung abweichend von Ziffer 3.1.3 auch ihre Berufshaft- 50,– EUR, abgezogen. pflicht ein. Als versichert gelten dabei nur Haftpflichtansprü- che aufgrund von Tätigkeiten, die Sie aufgrund Ihres Ausbil- 2.5 Schlüsselverlust dungsstandes ausüben dürfen. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gegen Sie selbst Ansprüche er- Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von hoben werden und für Sie kein anderweitiger Versicherungs- fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine schutz bzw. kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, zentrale Schließanlage und Code-Karten), die sich rechtmäßig z. B. im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung der Gast- in Gewahrsam der versicherten Person befunden haben, gilt familie. als mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich Die Versicherungssumme beträgt 2.500.000,– EUR. auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließ- 2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsach- anlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerech- schäden net ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust des Schlüssels fest- Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.2.4 hat bei den nachfolgend gestellt wurde. aufgeführten Mietsachschäden keine Gültigkeit. Wir erstatten die Kosten bis 250,– EUR. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis gilt für alle Schä- ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt den innerhalb eines Versicherungsjahres - oder eines ggf. ver- auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft einbarten kürzeren Versicherungszeitraumes. Als Versiche- von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- rungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom meinschaftsbäder). Versicherungsbeginn an, einschließlich aller Vertragsverlän- Schäden an beweglichen Gegenständen wie gerungen.  Bildern, Mobiliar, Fernsehapparaten, Geschirr etc., Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschä-  Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- den eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs) sowie die tungsanlagen, Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln  Elektro- und Gasgeräten sowie sowie sonstigen Schlüsseln für bewegliche Sachen.  Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Be- anspruchung 2.6 Vermögensschäden sind nicht versichert. Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Mietsach- Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Pri- schäden beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbe- vatperson für einen Vermögensschaden verantwortlich ge- trag wird ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50,– EUR, ab- macht werden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die gezogen. weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen von Ihnen verursachten Schäden herleiten. Als Sa- 2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie chen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen. Abweichend von Ziffer 2.2 und Ziffer 3.2.7 gelten Haftpflicht- Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Zahlungsver- ansprüche gegen Sie wegen Schäden pflichtungen aus Bußgeld- oder Steuerbescheiden oder sons-  an beweglichen Gegenständen (z. B. Bildern, Mobiliar, Fern- tigen durch Verwaltungsakt festgesetzten Abgaben sowie auf sehapparaten, Geschirr, Teppichen), die Erfüllung von Verträgen.  an Räumen im Haushalt der Gastfamilie, deren Benutzung Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Vermögens- im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und schäden beträgt 10.000,– EUR. gestattet ist, als versichert. Zum Haushalt der Gastfamilie gehören das 2.7 Berufshaftpflicht  von der Gastfamilie bewohnte Haus oder die von der Gast- Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Ihre gesetzliche familie bewohnte Wohnung (Haupt-, Neben- und Urlaubs- Haftpflicht während der Berufsausübung. Als versichert gel- wohnsitz), ten dabei nur Haftpflichtansprüche aufgrund von Tätigkeiten,  hierzu gehörenden Grundstück und der hierauf befindli- die Sie aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben dürfen. chen Nebengebäude oder Nebenräume. Dieser Versicherungsschutz tritt nur dann ein, wenn gegen Sie Die Gesamtleistung für alle Schäden an beweglichen Gegen- selbst Ansprüche erhoben werden und kein anderweitiger ständen und Räumen der Gastfamilie innerhalb eines Versi- Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert sind Schäden, cherungsjahres oder eines ggf. vereinbarten kürzeren die darauf zurückzuführen sind, dass Sie Fehler übersehen, die Seite 9 von 16 [Seite 10] in Rechnungen, Aufstellungen, Kostenanschlägen, Maßen in 3.2.7 Haftpflichtansprüche zwischen mehreren versicherten Perso- Zeichnungen enthalten sind, deren Prüfung Ihnen übertragen nen desselben Versicherungsvertrages sowie, wenn nicht ge- war. Kein Versicherungsschutz besteht auch für die Nichter- mäß Ziffer 2 ausdrücklich mitversichert, zwischen dem Versi- füllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleis- cherungsnehmer und den versicherten Personen eines Versi- tung tretende Ersatzleistung. cherungsvertrages. Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Schäden aus der Berufshaltpflicht beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittelten 3.2.8 Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Personen, die ge- Schadenbetrag wird ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens meinsam eine Reise gebucht haben und diese Reise zusam- 200,– EUR, abgezogen. men durchführen. 3.2.9 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus der Übertra- 2.8 Forderungsausfallversicherung gung einer Krankheit entstehen. Haben Sie wegen Personen- oder Sachschäden berechtigte 3.2.10 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Gebrauch von Schadenersatzansprüche und können diese berechtigten For- Waffen aller Art. derungen gegen den Schadenersatzpflichtigen nicht oder 3.2.11 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Abhanden- nicht voll durchsetzen, so stellen wir Sie so, als hätte der Scha- kommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und denersatzpflichtige als versicherte Person Versicherungs- Wertsachen. schutz im Rahmen und Umfang dieser Haftpflichtversicherun- gen nach deutschem Recht. Der Schadenersatzpflichtige oder 3.3 Begrenzung der Leistungen sonstige Dritte haben keine Rechte aus diesem Versiche- rungsvertrag. 3.3.1 Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Schäden aus auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies der Forderungsausfallversicherung beträgt 25.000,– EUR. gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf meh- Vom ermittelten Schadenbetrag wird ein Selbstbehalt von rere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 10 %, mindestens 200,– EUR, abgezogen. 3.3.2 Die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle in- 3 Welche Einschränkungen des Versicherungs- nerhalb des versicherten Zeitraumes sind bei Vertragslaufzei- ten unter einem Jahr auf das Zweifache der vereinbarten Ver- schutzes sind zu beachten? sicherungssumme begrenzt. Bei Vertragslaufzeiten von über einem Jahr leisten wir in jedem Versicherungsjahr für alle Ver- 3.1 Nicht versicherte Haftpflichtrisiken sicherungsfälle nicht mehr als das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme. 3.1.1 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümerin/Eigentü- mer, Besitzerin/Besitzer, Halterin/Halter oder Führerin/Führer 3.3.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursa- 3.1.2 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümerin/Eigentü- chen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, mer, Halterin/Halter oder Hüterin/Hüter von Tieren sowie die Zusammenhang beruhen. Haftpflicht bei der Ausübung der Jagd. 3.3.4 Haben Sie an die/den Geschädigte/Geschädigten Rentenzah- 3.1.3 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht aus der Ausübung eines lungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamt) oder einer Betäti- Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonsti- gung in Vereinigungen aller Art. ger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleiben- 3.1.4 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht aus der Vermietung, Ver- den Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leis- leihung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung von Sachen an tende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. Dritte. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstat- tet. 3.2 Nicht versicherte Haftpflichtansprüche Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in 3.2.1 Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gül- Haftpflicht hinausgehen. tigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Bei der 3.2.2 Ansprüche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festge- Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren- setzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Falle der tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie Ansprüche aus Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonsti- Tumultschadengesetzen. ger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme über- steigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Be- 3.2.3 Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Ihrer Teilnahme an trag von der Versicherungssumme abgesetzt. Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- und Ringkämp- fen, Kampfsportarten jeglicher Art inklusive der Vorbereitun- 3.3.5 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan- gen (Training) hierzu. spruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weige- 3.2.4 Soweit nicht ausdrücklich unter Ziffer 2 mitversichert, Haft- rung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis- pflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die Sie tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigen- macht erlangt haben, oder die Gegenstand eines besonderen 4 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Ob- Verwahrungsvertrages sind. liegenheiten)? 3.2.5 Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwir- kung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässern) – Ergänzungen zu Abschnitt I Ziffer 5 – und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden. 3.2.6 Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, 4.1 Unverzügliche Schadenmeldung die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehö- Wird ein Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht, rige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und - melden Sie uns diesen Schadenfall bitte unverzüglich. kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und - 4.2 Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit kinder sowie Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl miteinander verbunden sind. oder ein Mahnbescheid erlassen, so müssen Sie dies uns un- verzüglich anzeigen, auch wenn Sie den versicherten Seite 10 von 16 [Seite 11] Schadenfall selbst bereits angezeigt haben. Wird gegen Sie ein 1.1.4 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Grund- Anspruch gerichtlich bzw. per Mahnbescheid geltend ge- lagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte macht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder wird Ihnen ge- Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. richtlich der Streit verkündet, so müssen Sie dies ebenfalls un- verzüglich anzeigen. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, 1.1.5 Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der untenstehenden einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungs- Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesor- verfahrens. gane dort genannt sind, ansonsten danach, in welchem Um- fang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 1.1.6). Maßgeblich ist der 4.3 Überlassung der Prozessführung unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so müs- des 3. Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. sen Sie uns die Prozessführung überlassen, der/dem von uns Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol- bestellten oder bezeichneten Anwältin/Anwalt Vollmacht und genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich alle von diesem oder von uns für nötig erachteten Aufklärun- die hier genannten Invaliditätsgrade. gen geben. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz haben Sie, ohne un- Arm 70 % sere Weisungen abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu er- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % heben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen. Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % 4.4 Überlassung von Rechtsausübungen in Renten- Daumen 20 % fällen Zeigefinger 10 % Anderer Finger 5% Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlan- Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % gen, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % zu fordern, so sind Sie verpflichtet, dieses Recht in Ihrem Na- Bein bis unterhalb des Knies 50 % men von uns ausüben zu lassen. Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % 4.5 Bevollmächtigung Große Zehe 5% Andere Zehe 2% Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr Auge 50 % des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Gehör auf einem Ohr 30 % Ihrem Namen abzugeben. Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5% 4.6 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 5.5. 1.1.6 Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der In- validitätsgrad danach, in welchem Umfang die normale kör- Reise-Unfallversicherung perliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt aus- 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Unfall- schließlich nach medizinischen Gesichtspunkten. versicherung? Welche Fristen und sonstigen Vo- 1.1.7 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder raussetzungen gelten für die einzelnen Leis- Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt tungsarten? waren. Sie wird nach Ziffer 1.1.5 und Ziffer 1.1.6 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Es werden im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) die nachfol- genden Leistungen bis zur Höhe der aufgeführten Beträge 1.1.8 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile gewährt. oder Sinnesorgane Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnes- 1.1 Invaliditätsleistung organe beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditäts- grade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch  die körperliche oder nicht berücksichtigt.  die geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchti- 1.1.9 Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidi- gung, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen tät, zahlen wir eine Invaliditätsleistung, wenn der Tod nicht wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. unfallbedingt innerhalb des 1. Jahres nach dem Unfall eintritt Erleiden Sie unfallbedingt eine Invalidität, zahlen wir die Inva- (Ziffer 1.1.3) und die sonstigen Voraussetzungen für die Inva- liditätsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- liditätsleistung nach Ziffer 1.1 erfüllt sind. summe. Die Versicherungssumme beträgt 60.000,– EUR. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der Nachfolgende Fristen und Voraussetzungen gelten für die In- ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. validitätsleistung. 1.1.10 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Ver- 1.1.1 Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Un- änderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir fall eingetreten und von einer/einem Ärztin/Arzt schriftlich sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärzt- festgestellt worden sein. lich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns 1.1.2 Sie müssen uns die Invaliditätsansprüche innerhalb von 6 Mo- längstens bis zu 3 Jahre nach dem Unfall zu. Wenn wir eine naten nach der Feststellung der Invalidität mitteilen. Versäu- Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit men Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung der Erklärung über Ihre Leistungspflicht mit. Wenn Sie eine ausgeschlossen. Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall mitteilen. 1.1.3 Sterben Sie unfallbedingt innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleis- zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 1.3), sofern diese ver- tung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 4 % einbart ist. jährlich zu verzinsen. Seite 11 von 16 [Seite 12] 1.2 Mehrleistungen mit 350 % Progression 1.4 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungsein- Führt ein Unfall, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Ge- sätze brechen nach den Bemessungsgrundsätzen von Ziffer 1.1 zu Bestehen für Sie bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geis- mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden tigen Funktion von mehr als 25 %, gilt Folgendes: Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 1.2.1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts- Haben Sie einen unter den Versicherungsvertrag fallenden grad von 25 % übersteigt, zahlen wir Ihnen zusätzlich 2 % aus Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur vereinbarten Versiche- der Versicherungssumme. rungssumme in Höhe von 10.000,– EUR die entstandenen 1.2.2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts- Kosten für: grad von 50 % übersteigt, zahlen wir Ihnen zusätzlich weitere 2 % aus der Versicherungssumme. 1.4.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-recht- lich oder privat-rechtlich organisierten Rettungsdiensten, so- 1.2.3 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf höchs- weit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. tens 150.000,– EUR beschränkt. Haben Sie bei der HanseMer- kur Reiseversicherung AG weitere Unfallversicherungen, so 1.4.2 Ihren Transport in das nächste Krankenhaus oder in eine Spe- gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungsverträge zusam- zialklinik, soweit dies medizinisch notwendig und ärztlich an- men. geordnet ist. Im Invaliditätsfall wirken sich diese Besonderen Bedingungen 1.4.3 den Mehraufwand bei Ihrer Rückkehr zu Ihrem ständigen im Einzelnen wie folgt aus: Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wa- Unfallbedingter Höhe der Unfallbedingter Höhe der ren. Invaliditätsgrad Invaliditäts- Invaliditätsgrad Invaliditäts- leistung leistung 1.4.4 Ihre Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todes- % % % % fall. 25 25 63 165 26 28 64 170 1.4.5 Einsätze gemäß Ziffer 1.4.1, wenn Sie keinen Versicherungsfall 27 31 65 175 erlitten haben, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach 28 34 66 180 den konkreten Umständen zu vermuten war. 29 37 67 185 30 40 68 190 1.5 Kosten für kosmetische Operationen 31 43 69 195 Sie haben sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um 32 46 70 200 eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erschei- 33 49 71 205 nungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören 34 52 72 210 nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild. 35 55 73 215 Die kosmetische Operation muss nach Abschluss der Heilbe- 36 58 74 220 handlung durch eine/einen Ärztin/Arzt erfolgen und ist bei Er- 37 61 75 225 wachsenen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall, bei Min- 38 64 76 230 derjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres durchzufüh- 39 67 77 235 ren. 40 70 78 240 Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, 41 73 79 245 Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung ver- 42 76 80 250 pflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Wir erstat- 43 79 81 255 ten 44 82 82 260  nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Hono- 45 85 83 265 rare von Ärztinnen bzw. Ärzte und 46 88 84 270  sonstige Operationskosten, 47 91 85 275  notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in 48 94 86 280 einem Krankenhaus sowie  Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten 49 97 87 285 insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- 50 100 88 290 summe in Höhe von 10.000,– EUR. 51 105 89 295 52 110 90 300 53 115 91 305 2 Wann liegt ein Versicherungsfall (Unfall) vor? 54 120 92 310 55 125 93 315 2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis 56 130 94 320 Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf 57 135 95 325 Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig 58 140 96 330 eine Gesundheitsschädigung erleiden. 59 145 97 335 Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische 60 150 98 340 Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trom- 61 155 99 345 melfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötz- 62 160 100 350 lich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss. 1.3 Todesfallleistung Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod un- ter Wasser beim Tauchen. Tritt der Tod innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall ein, zahlen wir die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versiche- 2.2 Zerrungen, Bänderriss rungssumme: Die Versicherungssumme beträgt: Als Unfall gilt auch, wenn sich durch eine erhöhte Kraftan- 20.000,– EUR für Erwachsene und strengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule 10.000,– EUR für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln an Gliedma- ßen oder der Wirbelsäule gezerrt werden oder reißen. Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Rege- lung nicht erfasst. Seite 12 von 16 [Seite 13] Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren  bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahr- Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen zeugs auszuüben sind. Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Mus- keleinsatzes sind Ihre individuellen körperlichen Verhältnisse. 3.3.5 Unfälle durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. Teilnehmerin/Teilnehmer ist jede/jeder Fahrerin/Fahrer, Bei- fahrerin/Beifahrer oder Insassin/Insasse des Motorfahrzeugs. 3 Welche Einschränkungen des Versicherungs- Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörigen Übungs- schutzes sind zu beachten? fahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwin- digkeiten ankommt. 3.1 Krankheiten und Gebrechen 3.4 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesund- heitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereig- Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Ge- nis verursacht wurden. Wir leisten nicht für Krankheiten oder sundheitsschäden: Gebrechen. 3.4.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Orga- nen und Gehirnblutungen, sofern kein Unfallereignis nach Zif- 3.2 Mitwirkung fer 2 diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall- mehr als 50 %) verursacht hat. ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren 3.4.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn die- 3.4.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am ser Anteil mindestens 25 % beträgt. Körper der versicherten Person, sofern kein Unfallereignis Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall- nach Ziffer 2 diese Gesundheitsschäden überwiegend (das ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren heißt: zu mehr als 50 %) verursacht hat. Als Heilmaßnahmen Folgen mitgewirkt, so entfällt jeglicher Leistungsanspruch, oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strah- wenn dieser Anteil mehr als 50 % beträgt oder dieses Ereignis lentherapeutische Behandlungen. unter Ziffer 3.3 explizit ausgeschlossen ist. 3.4.4 Infektionen. 3.3 Ausgeschlossene Unfälle Ausnahme: Sie infizieren sich Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:  mit Tollwut oder Wundstarrkrampf.  mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur gering- 3.3.1 Unfälle durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlagan- fügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. Gering- fälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den fügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und ganzen Körper ergreifen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen. wenn Sie in Ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beein-  durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die aus- trächtigt sind, dass Sie den Anforderungen der konkreten Ge- nahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer 3.4.3). fahrenlage nicht mehr gewachsen sind. Ursachen für die Be- In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. wusstseinsstörung können sein:  eine gesundheitliche Beeinträchtigung, 3.4.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe  die Einnahme von Medikamenten, durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre).  Alkoholkonsum, 3.4.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch  Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Be- wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. wusstsein beeinträchtigen. 3.4.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche. Ausnahme: Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein Un- Ausnahme: fallereignis nach Ziffer 2.1 verursacht, für das nach diesem Ver- Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwir- trag Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gilt der kung entstanden, und für die Einwirkung besteht Versiche- Ausschluss nicht. rungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Aus- schluss nicht. 3.3.2 Unfälle, die Ihnen dadurch zustoßen, dass Sie vorsätzlich eine Straftat ausführen oder auszuführen versuchen. 4 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Oblie- 3.3.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch genheiten)?  Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,  kriegsähnliche Ereignisse, Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen  innere Unruhen, Leistungsarten sind unter Ziffer 1 geregelt. Die folgenden Ver-  Streik, haltensregeln (Obliegenheiten) müssen Sie nach einem Unfall  Kernenergie, beachten.  Beschlagnahmung,  Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, 4.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt,  Elementarereignisse sowie müssen Sie unverzüglich eine/einen Ärztin/Arzt hinzuziehen,  aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf- seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. fentlichen Ansammlung oder Kundgebung 4.2 Wir beauftragen Ärztinnen/Ärzten, falls dies für die Prüfung verursacht sind. unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärztin- Ausnahme: nen/Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen Sie werden auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. In diesem Fall gilt der die Untersuchung entsteht. Ausschluss für diese Ereignisse nicht. 4.3 Für die Prüfung der Leistungspflicht benötigen wir möglicher- Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 7. Tages weise Auskünfte von Ärztinnen und Ärzten, die Sie vor oder nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, sowie von des Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. 3.3.4 Unfälle Sie müssen uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu  als Führerin/Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportge- erhalten. Dazu können Sie die Ärztinnen und Ärzte und die räts, soweit man nach deutschem Recht dafür eine Erlaub- genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu nis benötigt. erteilen. Ansonsten können Sie die Auskünfte selbst einholen  als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs. und uns zur Verfügung stellen. Seite 13 von 16 [Seite 14] Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leis- 1.3 Reiseruf tungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invaliditäts- leistung bis zu 1 % der versicherten Summe. Bei Kosten für Können Sie während der Reise nicht erreicht werden, bemü- kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Ret- hen wir uns um einen Reiseruf (z. B. über den Rundfunk) und tungseinsätze wird bis zu 1 % der jeweils versicherten Summe übernehmen hierfür die Kosten. übernommen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. 1.4 Strafverfolgung 4.4 Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist Für die nachfolgend aufgeführten Kosten gewähren wir ein uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prü- Darlehen bis zu den genannten Beträgen. Das Darlehen muss fung der Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu von Ihnen unverzüglich nach der Erstattung durch die Be- verschaffen, eine Obduktion – durch einer/einem von uns be- hörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Mo- auftragten Ärztin/Arzt – durchführen zu lassen. naten nach Auszahlung, an uns zurückgezahlt werden. 4.5 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten 1.4.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 5.5. Werden Sie verhaftet oder mit Haft bedroht, sind wir bei der Beschaffung einer/eines Anwältin/Anwalts und/oder einer/ei- nes Dolmetscherin/Dolmetschers behilflich. In diesem Zusam- Notfall-Versicherung menhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetschkos- ten strecken wir bis zu einem Betrag von 2.500,– EUR als Dar- lehen vor. 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Notfall-Versi- cherung? 1.4.2 Darlehen für Strafkaution Es werden im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) die nachfol- Wir strecken bis zu einem Betrag von 15.000,– EUR die von genden Leistungen bis zur Höhe der aufgeführten Beträge den Behörden eventuell verlangte Strafkaution als Darlehen gewährt. vor. 1.1 Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung 1.5 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten von Familienangehörigen 1.5.1 Verlust von Reisezahlungsmitteln Wir erstatten die Kosten bis zu 1.000,– EUR einmal im Versi- Geraten Sie durch den Verlust Ihrer Reisezahlungsmittel auf- cherungsjahr für Ihre zwischenzeitliche Rückreise ins Heimat- grund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen land in einer einfachen Reiseform, z. B. Bahnfahrt 2. Klasse in eine finanzielle Notlage, stellen wir über unseren Notruf- oder kostengünstigstes Flugticket der Touristenklasse, bei Service den Kontakt zu Ihrer Hausbank her. Sofern erforder- schwerer Krankheit, lebensbedrohlichen Unfallfolgen oder lich, helfen wir bei der Übermittlung eines von der Hausbank Tod eines Angehörigen, sofern die schwere Krankheit oder zur Verfügung gestellten Betrages an Sie. Ist eine Kontaktauf- der Unfall bei dem Angehörigen erst nach Ihrer Ankunft im nahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, stellen Gastland auf- bzw. eingetreten und ärztlich festgestellt wor- wir Ihnen über unseren Notruf-Service ein Darlehen unter Vor- den ist und das ursprüngliche Ticket nicht benutzt oder um- lage einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses gebucht werden kann. bis 500,– EUR zur Verfügung. Dieses Darlehen ist binnen eines Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten ge- Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zu- rechnet ab Versicherungsbeginn. Als Ihre Angehörigen gelten rückzuzahlen. Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Ge- 1.5.2 Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten schwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkin- der sowie Schwägerinnen und Schwäger. Bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten Ihre Rückreise ins Gastland bei einer notfallbedingten Heim- helfen wir Ihnen bei der Sperrung der Karten. Wir haften je- reise in einer einfachen Reiseform, z. B. Bahnfahrt 2. Klasse doch nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung oder kostengünstigstes Flugticket der Touristenklasse, er- und die trotz Sperrung entstehenden Vermögensschäden. statten wir, wenn mehr als 30 Tage bis zur ursprünglich ge- planten Rückreise im Gastland verbleiben oder wenn Sie in das 1.5.3 Verlust von Reisedokumenten Gastland zurückkehren müssen, um eine für die weitere Schul- laufbahn notwendige Prüfung abzulegen. Die Kosten für die Bei Verlust von Reisedokumenten helfen wir bei der Ersatzbe- endgültige Heimreise übernehmen wir dann, wenn das Rück- schaffung. reiseticket für die notfallbedingte Rückreise verwendet bzw. umgebucht wurde. 1.6 Umbuchungen/Verspätungen Geraten Sie in Schwierigkeiten, weil Sie ein gebuchtes Ver- 1.2 Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter kehrsmittel versäumen oder weil es zu Verspätungen oder Rückreise Ausfällen gebuchter Verkehrsmittel kommt, so helfen wir bei der Umbuchung. Umbuchungskosten und erhöhte Reisekos- Wir organisieren die Rückreise und gewähren ein Darlehen für ten tragen Sie. Wir informieren Dritte auf Ihren Wunsch über Mehrkosten, die im Vergleich zu den Kosten für die ursprüng- Änderungen des geplanten Reiseverlaufes. lich geplante Rückreise entstehen, wenn die gebuchte Reise von Ihnen aus den nachstehenden Gründen nicht planmäßig 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? beendet werden kann: 1.2.1 bei unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer Tod von Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung. Reise ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Durch unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in 1.2.2 bei Ihrer Entführung oder der Entführung Ihrer Reisebeglei- Ziffer 1 genannten Notfällen, die Ihnen während der Reise zu- tung. Die Darlehensgewährung ist hier auf 15.000,– EUR be- stoßen. grenzt. Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist die Vorlage ei- 3 Was muss im Versicherungsfall beachtet wer- ner Kopie Ihres Personalausweises oder des Reisepasses bei den (Obliegenheiten)? unserem Notruf-Service. Das Darlehen muss binnen eines Mo- nats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurück- – Ergänzungen zu Abschnitt I Ziffer 5 – erstattet werden. Seite 14 von 16 [Seite 15] 3.1 Kontaktaufnahme zu dem weltweiten Notfall- § 21 Ausübung der Rechte des Versicherers Service (1) 1Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Voraussetzung für die vollständigen Leistungen der Notfall- Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. 2Die Frist Versicherung ist, dass Sie sich oder eine von Ihnen beauf- beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verlet- tragte Person sich bei Eintritt des versicherten Schadenfalles zung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht be- telefonisch oder in sonstiger Weise an unseren weltweiten gründet, Kenntnis erlangt. 3Der Versicherer hat bei der Ausübung sei- Notfall-Service wendet. Diese Kontaktaufnahme muss unver- ner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung züglich erfolgen. Die Telefonnummer finden Sie unter „Wich- stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner tige Hinweise im Schadenfall“ in Ihren Vertragsunterlagen Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstri- oder auf der Website www.hansemerkur.de unter „Reise-Not- chen ist. ruf-Service“. (2) 1Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versi- cherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es 3.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi- Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten cherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis- ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 5.5. tungspflicht des Versicherers ursächlich ist. 2Hat der Versicherungs- nehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Abschnitt III – Auszug aus dem (3) 1Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versi- cherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. 2Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig § 19 Anzeigepflicht verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre. (1) 1Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragser- klärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer ßen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform ge- vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit fragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. 2Stellt der Versicherer nach nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versi- der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Ver- cherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall ei- tragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsneh- ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer mer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens (2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Ab- des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die satz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. (3) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung ver- grob fahrlässig verletzt hat. 2In diesem Fall hat der Versicherer das pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein- Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest- kündigen. stellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur- sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Ob- (4) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger liegenheit arglistig verletzt hat. Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Ab- satz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Be- nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versiche- dingungen, geschlossen hätte. 2Die anderen Bedingungen werden auf rungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versiche- zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer rungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufen- durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin- den Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. gewiesen hat. (5) 1Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewie- (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, sen hat. 2Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rück- nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige tritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer kannte. hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. (6) 1Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsän- (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche- derung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versi- rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver- cherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand pflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Mo- nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder einer Frist kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen. Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. § 20 Vertreter des Versicherungsnehmers § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie 1 Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers ge- (1) 1Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versi- schlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 cherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versiche- muss. 2Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen rungsnehmers zu berücksichtigen. 2Der Versicherungsnehmer kann Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahr- Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristab- lässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter lauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Be- noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit träge jeweils getrennt anzugeben. zur Last fällt. (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versi- cherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Seite 15 von 16 [Seite 16] Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. (3) 1Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhal- tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. 2Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu die- sem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versiche- rungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. 3Die Kün- digung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb ei- nes Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestim- mung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt. § 86 Übergang von Ersatzansprüchen (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infol- gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be- rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Be- weislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein- schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur- sacht. Schlichtungsstellen Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtli- chen Streitbeilegung hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle erfolgt aufgrund unserer freiwilligen Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann e.V. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080 632 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000 E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de. Wir weisen Sie an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit zur außerge- richtlichen Online-Streitbeilegung hin. Die EU-Kommission hat hierfür eine online-Plattform bereitgestellt, die Sie über folgenden Link errei- chen: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Seite 16 von 16