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Insurance broker / Supplementary health insurance in Germany / Policy wording archive

BarmeniaGothaer Barmenia Mehr Komfort 1-Bett Mehr Komfort 1 Bett: the policy wording in full

Stationärer Ergänzungstarif mit Ein- oder Zweibettzimmer und Privatarzt auch über den Höchstsatz der GOÄ, ohne Wartezeiten, mit Zuzahlungen, Reha-Tagegeld und Rücktransport aus dem Ausland, kalkuliert ohne Alterungsrückstellung bis 60.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Barmenia Mehr Komfort 1-Bett Mehr Komfort 1 Bett from BarmeniaGothaer (Supplementary health insurance in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 74 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Plan type (modular, all-in-one, reimbursement or provider network)yes„Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung“Tarifkopf, page 1
Insurable persons (statutory insured only, or also civil servants and self-employed)yes„Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.“A, page 2
Benefit requires prior payment by the statutory health fundnone„Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buchstabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt.“B, page 2
Free choice of doctor, naturopath and therapist (no gatekeeper or network obligation)not addressed
Annual deductiblenot addressed
Direct billing with hospital or doctor (hospital card, no advance payment)not addressed

Inpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Accommodation in a double roomyes, up to the sum insured„100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer“B 1, page 3
Accommodation in a single roomyes, up to the sum insured„100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt.“B 1, page 3
Private treatment by the chief physician or a doctor of choice in hospitalyes, up to the sum insured„100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt.“B 2, page 3
Reimbursement beyond the maximum rate of the German medical fee scale (3.5 times) under a fee agreementyes„Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Gebührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.“B, page 2
Free choice of hospital (extra costs of a hospital other than the nearest suitable one)yes, up to the sum insured„100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen, wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt.“B 3, page 3
Treatment in private clinics without statutory approvalno„Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhausleistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif Mehr Komfort 1-Bett.“B 3, page 3
Hospital daily allowance per day of inpatient treatmentyes, up to EUR 100„100 EUR je Tag bis maximal 21 Tage bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme.“B 11, page 4
Substitute daily allowance when private hospital options are not usedyes, up to EUR 50„25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das Ein- oder Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet.“B 1, page 3
Rooming-in (accommodation of a companion when a child is in hospital)yes, up to the sum insured„Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre alt ist.“B 9, page 4
Statutory hospital co-payment covered (10 euros per day)yes, up to the sum insured„100 % der Zuzahlungen, die Sie bei stationären Behandlungen nach dem Sozialgesetzbuch“B 12, page 4
Outpatient surgery with private medical servicesyes, up to the sum insured„gesondert berechnete ärztliche Leistungen, Leistungen des Krankenhauses und“B 6, page 3
Private options for inpatient psychiatric and psychosomatic treatmentnot addressed

Outpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Treatment by a naturopath (Heilpraktiker)not addressed
Annual maximum for naturopaths and natural remediesnot addressed
Reimbursement up to the maximum rates of the naturopath fee schedule (GebüH)not addressed
Recognised methods (Hufeland list, including non-conventional methods)not addressed
Osteopathynot addressed
Spectacle lenses, frames and contact lensesnot addressed
Period within which the glasses amount is paid once (for example every two years)not addressed
Optician's eye test is sufficient, no ophthalmologist prescription needednot addressed
Laser eye surgery for refractive correction (LASIK, LASEK, lens implant)not addressed
Hearing aids beyond the statutory sharenot addressed
Check-ups beyond statutory screening programmesnot addressed
Self-pay health services (IGeL) such as ultrasound, glaucoma and skin cancer screeningnot addressed
Travel vaccinations and malaria prophylaxisnot addressed
Medication not paid by the statutory fund (over the counter, herbal, homeopathic)not addressed
Medical aids beyond statutory cover (insoles, bandages, compression stockings)not addressed
Statutory co-payments for medication, therapies and aids coverednot addressed
Private outpatient treatment (billed as a private patient at specialists)not addressed
Outpatient psychotherapy beyond statutory covernot addressed

Travel abroad

PointRuleWording (German)Clause
Travel medical insurance includednot addressed
Maximum duration per tripnot addressed
Medically reasonable repatriation to home countryyes, up to the sum insured„Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland“B 13, page 4

Waiting periods and acceptance

PointRuleWording (German)Clause
General waiting periodnone„Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“D 1, page 5
Special waiting period (childbirth, psychotherapy, laser eye surgery, hearing aids)none„Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“D 1, page 5
Waiting period waived after an accident or credited from previous covernot addressed
Health questions in the applicationnot addressed
Look-back period of the health questionsnot addressed
Exclusion of ongoing or recommended treatmentnot addressed

Benefit limits

PointRuleWording (German)Clause
Annual maximum across all benefitsnot addressed
Benefit cap in the first policy yearnot addressed
Benefit cap in the second policy yearnot addressed
Benefit cap in the third policy yearnot addressed
Policy year from which the initial cap no longer appliesnot addressed
Accident consequences outside the initial capnot addressed

Contract and premium

PointRuleWording (German)Clause
Maximum entry agenot addressed
Cover ends on reaching a maximum agenone„Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um.“D 4, page 5
Children insurable from birthyes„Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort 1-Bett gibt es nicht.“A, page 2
Ageing reserves (premium calculated on entry age)no„Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert.“A, page 2
Premium increases by age bandyes„Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.“C 2, page 5
Premium adjustment rules (trigger factor, trustee, cap)yes„Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern.“C 1, page 5
Insurer waives its ordinary right to terminatenot addressed
Switch to higher plans without new health assessmentyes„Den Tarif Mehr Komfort 1-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeit.“D 3, page 5
Minimum contract termyes„Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate.“D 5, page 6
Premium refund or bonus for claim-free yearsnot addressed

Austria

PointRuleWording (German)Clause
Special class in hospital (double or single room and doctors' fees)not addressed
Scope of the special class (province, all of Austria, private hospitals, abroad)not addressed
Reimbursement for elective doctors without statutory contractnot addressed
Reimbursement rate for elective doctors as a percentage of the bill after the statutory refundnot addressed
Deductible per hospital stay or per calendar year in the special classnot addressed
Daily cash benefit when staying in the general wardnot addressed

Spain

PointRuleWording (German)Clause
Provider network (cuadro médico) with scope and regional coveragenot addressed
Reimbursement rate outside the network (reembolso) in percentnot addressed
Annual reimbursement limit outside the network (límite anual)not addressed
Co-payment per visit or service (copago)not addressed
Waiting periods (carencias) for surgery, childbirth and diagnosticsnot addressed
Hospital stay in a single room with companion bednot addressed
Exclusion of pre-existing conditionsnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Barmenia Krankenversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen Mehr Komfort
[Seite 1] Krankheitskosten- versicherung Barmenia Krankenversicherung AG Tarif Mehr Komfort 1-Bett Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Kranken- versicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Komfort 1-Bett in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13). Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage. Teil III Tarif Mehr Komfort 1-Bett. Der Teil III liegt Ihnen hier vor. Bezeichnung des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett im Versicherungsschein: KOMF1 Stand: 01.01.2023 Unsere Leistungen im Überblick Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett. Den genauen Umfang der Leistungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Leistungen Erstattung zu bis zu Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 100 % - Ersatzleistung bei Verzicht auf die - Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 25 EUR/Tag Privatärztliche Behandlung (zum Beispiel Chefarzt) 100 % - Ersatzleistung bei Verzicht auf die - privatärztliche Behandlung 25 EUR/Tag Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen/ 100 % - freie Krankenhauswahl K 5136 0123 DT Vor- und nachstationäre Behandlung 100 % - Transportkosten 100 % 250 EUR je Krankenhausaufenthalt Seite 1 von 6 [Seite 2] Leistungen Erstattung zu bis zu Ambulante Operationen im Krankenhaus 100 % - Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung 100 % - Ambulante Entbindungspauschale - 1.000 EUR Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson 100 % - im Krankenhaus (Rooming-In für Kinder bis zum 16. Lebensjahr) Ärztliche Zweitmeinung 100 % - Reha-Tagegeld 100 EUR/Tag 21 Tage Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus 100 % - (stationärer Aufenthalt und Transport) Rücktransport aus dem Ausland 100 % - A. Vorbemerkung Wer kann versichert werden? Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett können Personen versichert werden, die Ver- sicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort 1-Bett gibt es nicht. Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. Er endet zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir auto- matisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um, der mit Alterungs- rückstellung kalkuliert ist. Sie müssen nichts dafür tun. Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie inner- halb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen. B. Tarifliche Leistungen Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ- gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buch- stabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. K 5136 0123 DT Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Ge- bührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. Seite 2 von 6 [Seite 3] Was ist versichert und in welcher Höhe? 1. Unterkunft und Verpflegung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zwei- im Ein- oder Zweibett- bettzimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Bei einer zimmer stationären Entbindung können Sie sich auch für ein Familienzimmer entscheiden. Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes wählen: 25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das Ein- oder Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet. 2. Privatärztliche Behandlung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbe- (zum Beispiel Chefarzt) handlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Zur privatärztlichen Behandlung gehören auch Leistungen durch einen Belegarzt. Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes wählen: 25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus die privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet. 3. Mehrkosten für allgemeine 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen, Krankenhausleistungen/freie wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein anderes Krankenhauswahl Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte. Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhaus- leistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif Mehr Komfort 1-Bett. Die anderen Leistungen des Tarifs bleiben hiervon unberührt. Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt werden nach Ziffer 12 er- stattet. 4. Vor- und nachstationäre Be- 100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus. handlung Die vorstationäre Behandlung hat zum Ziel, die Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vor- zubereiten. Sie ist begrenzt auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung. Die nachstationäre Behandlung hat zum Ziel, im Anschluss an eine vollstationäre Kran- kenhausbehandlung den Therapieerfolg zu sichern oder zu festigen. Sie ist begrenzt auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Krankenhausbehandlung. 5. Transportkosten 100 % der Kosten für den notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus bis maximal 250 EUR je Krankenhausaufenthalt. Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Transport werden nach Ziffer 12 er- stattet. 6. Ambulante Operationen im 100 % der Kosten für Krankenhaus - gesondert berechnete ärztliche Leistungen, - Leistungen des Krankenhauses und K 5136 0123 DT - Vor- und Nachuntersuchungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der am- bulanten Operation im Krankenhaus stehen. Seite 3 von 6 [Seite 4] 7. Ambulante Aufnahme- und 100 % der Kosten für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus. Abschlussuntersuchung Voraussetzung ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflich- tigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführt werden. 8. Ambulante Entbindungs- 1.000 EUR pauschal je Hausgeburt, wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen und sich gegen pauschale eine stationäre Entbindung im Krankenhaus entscheiden. Als Hausgeburt gilt auch die Entbindung in einem Geburtshaus. 9. Unterbringung und Verpfle- 100 % der Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, wenn eine Begleit- gung einer Begleitperson im person während einer stationären Behandlung des Kindes im Krankenhaus stationär Krankenhaus (Rooming-In) aufgenommen wird. Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre alt ist. 10. Ärztliche Zweitmeinung 100 % der Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehandlung (zum Beispiel bei einer angeratenen Operation). Wenden Sie sich bitte dazu an den von uns genannten Dienstleister. Wenn Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Falls Sie sich in Folge einer ärztlichen Zweitmeinung für eine andere Behandlung ent- scheiden, übernehmen wir die Kosten für diese Behandlung nur, wenn sie nach diesem Tarif versichert sind. 11. Reha-Tagegeld 100 EUR je Tag bis maximal 21 Tage bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Wir zahlen das Tagegeld unter folgenden Voraussetzungen: - Ein gesetzlicher Rehabilitationsträger übernimmt die Kosten für die Rehabilitations- maßnahme. - Vor der Rehabilitationsmaßnahme wurden Sie stationär im Krankenhaus behandelt. - Die stationäre Behandlung stand mit der Rehabilitationsmaßnahme im Zusammen- hang. 12. Gesetzliche Zuzahlungen im 100 % der Zuzahlungen, die Sie bei stationären Behandlungen nach dem Sozialgesetzbuch - Krankenhaus (stationärer Auf- Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung zu tragen haben. Das sind Zu- enthalt und Transport) zahlungen für - stationäre Krankenhausbehandlung (§ 39 Abs. 4 SGB V) und - stationäre Transportkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V). Bitte reichen Sie einen Beleg mit dem Namen der behandelten Person und der Art und Höhe der Zuzahlung ein. 13. Rücktransport aus dem 100 % der Kosten für folgende Rücktransporte: Ausland - Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie an den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland transportiert werden müssen. Eingeschlossen sind die Kosten für das gegebenenfalls erforderliche, medizinisch geschulte Begleitpersonal. - Rettungsflüge Das sind Krankentransporte mit einem speziell dafür ausgerüsteten und zugelas- senen Ambulanzflugzeug. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie schwer erkrankt K 5136 0123 DT oder verletzt sind. Weitere Voraussetzung: Der Rettungsflug ist nach ärztlichem Attest die einzige Möglichkeit, eine lebensbedrohliche Entwicklung zu vermeiden. Der Rettungsflug muss von einem nach der Richtlinie für die Durchführung von Ambulanzflügen anerkannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt werden. Seite 4 von 6 [Seite 5] Zudem ersetzen wir diese Kosten auch in folgenden Fällen: - Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland liegen über den Rück- transportkosten. - Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Dauer der Kranken- hausbehandlung im Ausland voraussichtlich sieben Tage. C. Beiträge 1. Monatliche Raten der Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person: Tarifbeiträge Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe) EUR 0 - 14 4,55 15 - 21 9,17 21 - 30 14,38 31 - 40 23,29 41 - 50 23,78 51 - 60 36,43 Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern. 2. Wie berechnet sich das Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 14 bzw. 15 - 21 tarifliche Eintrittsalter? Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jahre alt werden. Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 - 21 bzw. 21 - 30 zu zahlen. Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre bzw. 51 Jahre alt werden. Danach ist der Bei- trag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen. D. Weitere Hinweise zu Ihrem Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie Versicherungsschutz wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende ta- rifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben. 1. Wann beginnt Ihr Versiche- Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit- rungsschutz? punkt. 2. Haben Sie bei einem anderen Wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab- Versicherer eine Auslands- geschlossen haben, gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Das gilt auch reise-Krankenversicherung dann, wenn in dieser Auslandsreise-Krankenversicherung ebenfalls eine nachrangige abgeschlossen? Haftung vereinbart ist. Gleichwohl müssen Sie den anderen Versicherer nicht zuerst in Anspruch nehmen. Die Regelung wirkt sich allein auf den Ausgleich zwischen den Ver- sicherern aus. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleis- tung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren. 3. Wie können Sie den Tarif Sie können den Tarif Mehr Komfort 1-Bett jederzeit in den Tarif Mehr Komfort Mehr Komfort 1-Bett in den 1-Bett K umstellen, der mit Alterungsrückstellung kalkuliert ist. Tarif Mehr Komfort 1-Bett K (mit Alterungsrückstellung) Den Tarif Mehr Komfort 1-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und umstellen? ohne Wartezeit. Bisher gegebenenfalls vereinbarte Risikozuschläge passen wir bei der Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. Der Beitrag für den K 5136 0123 DT neuen Tarif richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Lebensalter. 4. Wann endet der Tarif Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie spätestens? 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um. Sie müssen nichts dafür tun. Seite 5 von 6 [Seite 6] Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie in- nerhalb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kün- digen. 5. Wann können Sie den Tarif Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie Mehr Komfort 1-Bett kün- können den Tarif Mehr Komfort 1-Bett zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der digen? Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Komfort 1-Bett ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündi- gungstag festlegen. Beispiel: Beginn des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett: 01.06.2022 Ende der Mindesttarifdauer: 31.05.2023 Frühestmöglicher Kündigungstermin des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett: 31.05.2023 Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich. 6. Was ist zu beachten, wenn In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett an dem Ihre Versicherung in der GKV Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet. oder der Anspruch auf Heilfür- Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell sorge endet? wie möglich mit. K 5136 0123 DT Seite 6 von 6 [Seite 7] Krankheitskosten- versicherung Barmenia Krankenversicherung AG Tarif Mehr Komfort 2-Bett Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Kranken- versicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Komfort 2-Bett in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13). Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage. Teil III Tarif Mehr Komfort 2-Bett. Der Teil III liegt Ihnen hier vor. Bezeichnung des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett im Versicherungsschein: KOMF2 Stand: 01.01.2023 Unsere Leistungen im Überblick Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett. Den genauen Umfang der Leistungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Leistungen Erstattung zu bis zu Unterkunft im Zweibettzimmer 100 % - Ersatzleistung bei Verzicht auf die 15 EUR/Tag - Unterkunft im Zweibettzimmer Privatärztliche Behandlung (zum Beispiel Chefarzt) 100 % - Ersatzleistung bei Verzicht auf die 15 EUR/Tag - privatärztliche Behandlung Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen/ 100 % - freie Krankenhauswahl K 5138 0123 DT Vor- und nachstationäre Behandlung 100 % - Transportkosten 100 % 250 EUR je Krankenhausaufenthalt Seite 1 von 5 [Seite 8] Leistungen Erstattung zu bis zu Ambulante Operationen im Krankenhaus 100 % - Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung 100 % - Ambulante Entbindungspauschale - 1.000 EUR Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson 100 % - im Krankenhaus (Rooming-In für Kinder bis zum 16. Lebensjahr) Ärztliche Zweitmeinung 100 % - A. Vorbemerkung Wer kann versichert werden? Nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett können Personen versichert werden, die Ver- sicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort 2-Bett gibt es nicht. Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. Er endet zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir auto- matisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 2-Bett K um, der mit Alterungs- rückstellung kalkuliert ist. Sie müssen nichts dafür tun. Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie inner- halb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen. B. Tarifliche Leistungen Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ- gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buch- stabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Ge- bührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. Was ist versichert und in welcher Höhe? 1. Unterkunft im Zweibett- 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibett- zimmer zimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Bei einer stationären Entbindung können Sie sich auch für ein Familienzimmer entscheiden. In dem Fall übernehmen wir die Kosten in Höhe des Zweibettzimmers. K 5138 0123 DT 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Person zu nennen. Seite 2 von 5 [Seite 9] Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes wählen: 15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet. 2. Privatärztliche Behandlung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbe- (zum Beispiel Chefarzt) handlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Zur privatärztlichen Behandlung gehören auch Leistungen durch einen Belegarzt. Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes wählen: 15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus die privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet. 3. Mehrkosten für allgemeine 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen, Krankenhausleistungen/freie wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein anderes Krankenhauswahl Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte. Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhaus- leistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif Mehr Komfort 2-Bett. Die anderen Leistungen des Tarifs bleiben hiervon unberührt. Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt werden nicht erstattet. 4. Vor- und nachstationäre Be- 100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus. handlung Die vorstationäre Behandlung hat zum Ziel, die Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vor- zubereiten. Sie ist begrenzt auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung. Die nachstationäre Behandlung hat zum Ziel, im Anschluss an eine vollstationäre Kran- kenhausbehandlung den Therapieerfolg zu sichern oder zu festigen. Sie ist begrenzt auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Krankenhausbehandlung. 5. Transportkosten 100 % der Kosten für den notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus bis maximal 250 EUR je Krankenhausaufenthalt. Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Transport werden nicht erstattet. 6. Ambulante Operationen im 100 % der Kosten für Krankenhaus - gesondert berechnete ärztliche Leistungen, - Leistungen des Krankenhauses und - Vor- und Nachuntersuchungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der am- bulanten Operation im Krankenhaus stehen. 7. Ambulante Aufnahme- und 100 % der Kosten für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus. Abschlussuntersuchung Voraussetzung ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflich- tigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführt werden. K 5138 0123 DT 8. Ambulante Entbindungs- 1.000 EUR pauschal je Hausgeburt, wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen und sich gegen pauschale eine stationäre Entbindung im Krankenhaus entscheiden. Als Hausgeburt gilt auch die Entbindung in einem Geburtshaus. Seite 3 von 5 [Seite 10] 9. Unterbringung und Verpfle- 100 % der Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, wenn eine Begleit- gung einer Begleitperson im person während einer stationären Behandlung des Kindes im Krankenhaus stationär Krankenhaus (Rooming-In) aufgenommen wird. Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre alt ist. 10. Ärztliche Zweitmeinung 100 % der Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehandlung (zum Beispiel bei einer angeratenen Operation). Wenden Sie sich bitte dazu an den von uns genannten Dienstleister. Wenn Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Falls Sie sich in Folge einer ärztlichen Zweitmeinung für eine andere Behandlung ent- scheiden, übernehmen wir die Kosten für diese Behandlung nur, wenn sie nach diesem Tarif versichert sind. C. Beiträge 1. Monatliche Raten der Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person: Tarifbeiträge Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe) EUR 0 - 14 3,90 15 - 21 7,51 21 - 30 8,83 31 - 40 14,65 41 - 50 14,65 51 - 60 22,58 Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern. 2. Wie berechnet sich das Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 14 bzw. 15 - 21 tarifliche Eintrittsalter? Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jahre alt werden. Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 - 21 bzw. 21 - 30 zu zahlen. Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre bzw. 51 Jahre alt werden. Danach ist der Bei- trag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen. D. Weitere Hinweise zu Ihrem Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie Versicherungsschutz wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende ta- rifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben. 1. Wann beginnt Ihr Versiche- Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit- rungsschutz? punkt. 2. Haben Sie bei einem anderen Wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab- Versicherer eine Auslands- geschlossen haben, gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Das gilt auch reise-Krankenversicherung dann, wenn in dieser Auslandsreise-Krankenversicherung ebenfalls eine nachrangige abgeschlossen? Haftung vereinbart ist. Gleichwohl müssen Sie den anderen Versicherer nicht zuerst in K 5138 0123 DT Anspruch nehmen. Die Regelung wirkt sich allein auf den Ausgleich zwischen den Ver- sicherern aus. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleis- tung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren. Seite 4 von 5 [Seite 11] 3. Wie können Sie den Tarif Sie können den Tarif Mehr Komfort 2-Bett jederzeit in den Tarif Mehr Komfort Mehr Komfort 2-Bett in den 2-Bett K umstellen, der mit Alterungsrückstellung kalkuliert ist. Tarif Mehr Komfort 2-Bett K (mit Alterungsrückstellung) Den Tarif Mehr Komfort 2-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und umstellen? ohne Wartezeit. Bisher gegebenenfalls vereinbarte Risikozuschläge passen wir bei der Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. Der Beitrag für den neuen Tarif richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Lebensalter. 4. Wann endet der Tarif Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie spätestens? 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 2-Bett K um. Sie müssen nichts dafür tun. Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie in- nerhalb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kün- digen. 5. Wann können Sie den Tarif Nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie Mehr Komfort 2-Bett kün- können den Tarif Mehr Komfort 2-Bett zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der digen? Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Komfort 2-Bett ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündi- gungstag festlegen. Beispiel: Beginn des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett: 01.06.2022 Ende der Mindesttarifdauer: 31.05.2023 Frühestmöglicher Kündigungstermin des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett: 31.05.2023 Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich. 6. Was ist zu beachten, wenn In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett an dem Ihre Versicherung in der GKV Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet. oder der Anspruch auf Heilfür- Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell sorge endet? wie möglich mit. K 5138 0123 DT Seite 5 von 5