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Krankheitskosten-
versicherung
Barmenia
Krankenversicherung AG
Tarif Mehr Komfort 1-Bett
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung
Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Kranken-
versicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge
haben.
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Komfort 1-Bett in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung:
Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und
Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13).
Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage.
Teil III Tarif Mehr Komfort 1-Bett. Der Teil III liegt Ihnen hier vor.
Bezeichnung des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett im Versicherungsschein: KOMF1
Stand: 01.01.2023
Unsere Leistungen im Überblick
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett. Den genauen Umfang der Leistungen
finden Sie auf den folgenden Seiten.
Leistungen Erstattung zu bis zu
Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 100 % -
Ersatzleistung bei Verzicht auf die -
Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 25 EUR/Tag
Privatärztliche Behandlung (zum Beispiel Chefarzt) 100 % -
Ersatzleistung bei Verzicht auf die -
privatärztliche Behandlung 25 EUR/Tag
Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen/ 100 % -
freie Krankenhauswahl
K 5136 0123 DT
Vor- und nachstationäre Behandlung 100 % -
Transportkosten 100 % 250 EUR je Krankenhausaufenthalt
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Leistungen Erstattung zu bis zu
Ambulante Operationen im Krankenhaus 100 % -
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung 100 % -
Ambulante Entbindungspauschale - 1.000 EUR
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson 100 % -
im Krankenhaus (Rooming-In für Kinder bis zum
16. Lebensjahr)
Ärztliche Zweitmeinung 100 % -
Reha-Tagegeld 100 EUR/Tag 21 Tage
Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus 100 % -
(stationärer Aufenthalt und Transport)
Rücktransport aus dem Ausland 100 % -
A. Vorbemerkung
Wer kann versichert werden? Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett können Personen versichert werden, die Ver-
sicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch
auf Heilfürsorge haben. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif
Mehr Komfort 1-Bett gibt es nicht.
Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. Er endet
zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir auto-
matisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um, der mit Alterungs-
rückstellung kalkuliert ist. Sie müssen nichts dafür tun.
Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie inner-
halb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.
B. Tarifliche Leistungen
Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1
einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ-
gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb
die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie
die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buch-
stabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt.
K 5136 0123 DT
Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Ge-
bührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
hinaus.
1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen.
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Was ist versichert und in welcher
Höhe?
1. Unterkunft und Verpflegung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zwei-
im Ein- oder Zweibett- bettzimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Bei einer
zimmer stationären Entbindung können Sie sich auch für ein Familienzimmer entscheiden.
Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
wählen:
25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das
Ein- oder Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet.
2. Privatärztliche Behandlung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbe-
(zum Beispiel Chefarzt) handlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Zur privatärztlichen Behandlung gehören auch
Leistungen durch einen Belegarzt.
Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
wählen:
25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus die
privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet.
3. Mehrkosten für allgemeine 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen,
Krankenhausleistungen/freie wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein anderes
Krankenhauswahl Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte.
Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhaus-
leistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif
Mehr Komfort 1-Bett. Die anderen Leistungen des Tarifs bleiben hiervon unberührt.
Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt werden nach Ziffer 12 er-
stattet.
4. Vor- und nachstationäre Be- 100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus.
handlung
Die vorstationäre Behandlung hat zum Ziel, die Notwendigkeit einer vollstationären
Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vor-
zubereiten. Sie ist begrenzt auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf
Tagen vor Beginn der stationären Behandlung.
Die nachstationäre Behandlung hat zum Ziel, im Anschluss an eine vollstationäre Kran-
kenhausbehandlung den Therapieerfolg zu sichern oder zu festigen. Sie ist begrenzt
auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der
vollstationären Krankenhausbehandlung.
5. Transportkosten 100 % der Kosten für den notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus bis maximal
250 EUR je Krankenhausaufenthalt.
Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Transport werden nach Ziffer 12 er-
stattet.
6. Ambulante Operationen im 100 % der Kosten für
Krankenhaus - gesondert berechnete ärztliche Leistungen,
- Leistungen des Krankenhauses und
K 5136 0123 DT
- Vor- und Nachuntersuchungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der am-
bulanten Operation im Krankenhaus stehen.
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7. Ambulante Aufnahme- und 100 % der Kosten für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus.
Abschlussuntersuchung
Voraussetzung ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflich-
tigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführt werden.
8. Ambulante Entbindungs- 1.000 EUR pauschal je Hausgeburt, wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen und sich gegen
pauschale eine stationäre Entbindung im Krankenhaus entscheiden. Als Hausgeburt gilt auch die
Entbindung in einem Geburtshaus.
9. Unterbringung und Verpfle- 100 % der Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, wenn eine Begleit-
gung einer Begleitperson im person während einer stationären Behandlung des Kindes im Krankenhaus stationär
Krankenhaus (Rooming-In) aufgenommen wird.
Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre
alt ist.
10. Ärztliche Zweitmeinung 100 % der Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehandlung (zum
Beispiel bei einer angeratenen Operation). Wenden Sie sich bitte dazu an den von uns
genannten Dienstleister. Wenn Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen, wenden Sie
sich bitte direkt an uns.
Falls Sie sich in Folge einer ärztlichen Zweitmeinung für eine andere Behandlung ent-
scheiden, übernehmen wir die Kosten für diese Behandlung nur, wenn sie nach diesem
Tarif versichert sind.
11. Reha-Tagegeld 100 EUR je Tag bis maximal 21 Tage bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme.
Wir zahlen das Tagegeld unter folgenden Voraussetzungen:
- Ein gesetzlicher Rehabilitationsträger übernimmt die Kosten für die Rehabilitations-
maßnahme.
- Vor der Rehabilitationsmaßnahme wurden Sie stationär im Krankenhaus behandelt.
- Die stationäre Behandlung stand mit der Rehabilitationsmaßnahme im Zusammen-
hang.
12. Gesetzliche Zuzahlungen im 100 % der Zuzahlungen, die Sie bei stationären Behandlungen nach dem Sozialgesetzbuch -
Krankenhaus (stationärer Auf- Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung zu tragen haben. Das sind Zu-
enthalt und Transport) zahlungen für
- stationäre Krankenhausbehandlung (§ 39 Abs. 4 SGB V) und
- stationäre Transportkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V).
Bitte reichen Sie einen Beleg mit dem Namen der behandelten Person und der Art und
Höhe der Zuzahlung ein.
13. Rücktransport aus dem 100 % der Kosten für folgende Rücktransporte:
Ausland - Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland
Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie an den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland transportiert werden müssen.
Eingeschlossen sind die Kosten für das gegebenenfalls erforderliche, medizinisch
geschulte Begleitpersonal.
- Rettungsflüge
Das sind Krankentransporte mit einem speziell dafür ausgerüsteten und zugelas-
senen Ambulanzflugzeug. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie schwer erkrankt
K 5136 0123 DT
oder verletzt sind. Weitere Voraussetzung: Der Rettungsflug ist nach ärztlichem
Attest die einzige Möglichkeit, eine lebensbedrohliche Entwicklung zu vermeiden.
Der Rettungsflug muss von einem nach der Richtlinie für die Durchführung von
Ambulanzflügen anerkannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt werden.
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Zudem ersetzen wir diese Kosten auch in folgenden Fällen:
- Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland liegen über den Rück-
transportkosten.
- Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Dauer der Kranken-
hausbehandlung im Ausland voraussichtlich sieben Tage.
C. Beiträge
1. Monatliche Raten der Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person:
Tarifbeiträge
Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe) EUR
0 - 14 4,55
15 - 21 9,17
21 - 30 14,38
31 - 40 23,29
41 - 50 23,78
51 - 60 36,43
Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des
§ 8b MB/KK 09 ändern.
2. Wie berechnet sich das Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 14 bzw. 15 - 21
tarifliche Eintrittsalter? Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jahre alt werden.
Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 - 21 bzw. 21 - 30 zu
zahlen.
Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des
Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre bzw. 51 Jahre alt werden. Danach ist der Bei-
trag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.
D. Weitere Hinweise zu Ihrem Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie
Versicherungsschutz wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende ta-
rifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben.
1. Wann beginnt Ihr Versiche- Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit-
rungsschutz? punkt.
2. Haben Sie bei einem anderen Wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab-
Versicherer eine Auslands- geschlossen haben, gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Das gilt auch
reise-Krankenversicherung dann, wenn in dieser Auslandsreise-Krankenversicherung ebenfalls eine nachrangige
abgeschlossen? Haftung vereinbart ist. Gleichwohl müssen Sie den anderen Versicherer nicht zuerst in
Anspruch nehmen. Die Regelung wirkt sich allein auf den Ausgleich zwischen den Ver-
sicherern aus. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleis-
tung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren.
3. Wie können Sie den Tarif Sie können den Tarif Mehr Komfort 1-Bett jederzeit in den Tarif Mehr Komfort
Mehr Komfort 1-Bett in den 1-Bett K umstellen, der mit Alterungsrückstellung kalkuliert ist.
Tarif Mehr Komfort 1-Bett K
(mit Alterungsrückstellung) Den Tarif Mehr Komfort 1-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und
umstellen? ohne Wartezeit. Bisher gegebenenfalls vereinbarte Risikozuschläge passen wir bei der
Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. Der Beitrag für den
K 5136 0123 DT
neuen Tarif richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Lebensalter.
4. Wann endet der Tarif Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie
spätestens? 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen
Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um. Sie müssen nichts dafür tun.
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Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie in-
nerhalb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kün-
digen.
5. Wann können Sie den Tarif Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie
Mehr Komfort 1-Bett kün- können den Tarif Mehr Komfort 1-Bett zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der
digen? Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif
Mehr Komfort 1-Bett ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an
dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündi-
gungstag festlegen.
Beispiel:
Beginn des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett: 01.06.2022
Ende der Mindesttarifdauer: 31.05.2023
Frühestmöglicher Kündigungstermin
des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett: 31.05.2023
Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich.
6. Was ist zu beachten, wenn In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett an dem
Ihre Versicherung in der GKV Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet.
oder der Anspruch auf Heilfür- Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell
sorge endet? wie möglich mit.
K 5136 0123 DT
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Krankheitskosten-
versicherung
Barmenia
Krankenversicherung AG
Tarif Mehr Komfort 2-Bett
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung
Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Kranken-
versicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge
haben.
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Komfort 2-Bett in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung:
Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und
Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13).
Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage.
Teil III Tarif Mehr Komfort 2-Bett. Der Teil III liegt Ihnen hier vor.
Bezeichnung des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett im Versicherungsschein: KOMF2
Stand: 01.01.2023
Unsere Leistungen im Überblick
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett. Den genauen Umfang der Leistungen
finden Sie auf den folgenden Seiten.
Leistungen Erstattung zu bis zu
Unterkunft im Zweibettzimmer 100 % -
Ersatzleistung bei Verzicht auf die 15 EUR/Tag -
Unterkunft im Zweibettzimmer
Privatärztliche Behandlung (zum Beispiel Chefarzt) 100 % -
Ersatzleistung bei Verzicht auf die 15 EUR/Tag -
privatärztliche Behandlung
Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen/ 100 % -
freie Krankenhauswahl
K 5138 0123 DT
Vor- und nachstationäre Behandlung 100 % -
Transportkosten 100 % 250 EUR je Krankenhausaufenthalt
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Leistungen Erstattung zu bis zu
Ambulante Operationen im Krankenhaus 100 % -
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung 100 % -
Ambulante Entbindungspauschale - 1.000 EUR
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson 100 % -
im Krankenhaus (Rooming-In für Kinder bis zum
16. Lebensjahr)
Ärztliche Zweitmeinung 100 % -
A. Vorbemerkung
Wer kann versichert werden? Nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett können Personen versichert werden, die Ver-
sicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch
auf Heilfürsorge haben. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort
2-Bett gibt es nicht.
Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. Er endet
zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir auto-
matisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 2-Bett K um, der mit Alterungs-
rückstellung kalkuliert ist. Sie müssen nichts dafür tun.
Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie inner-
halb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.
B. Tarifliche Leistungen
Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1
einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ-
gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb
die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie
die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buch-
stabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt.
Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Ge-
bührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
hinaus.
Was ist versichert und in welcher
Höhe?
1. Unterkunft im Zweibett- 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibett-
zimmer zimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Bei einer
stationären Entbindung können Sie sich auch für ein Familienzimmer entscheiden. In
dem Fall übernehmen wir die Kosten in Höhe des Zweibettzimmers.
K 5138 0123 DT
1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Person zu nennen.
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Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
wählen:
15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das
Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet.
2. Privatärztliche Behandlung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbe-
(zum Beispiel Chefarzt) handlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Zur privatärztlichen Behandlung gehören auch
Leistungen durch einen Belegarzt.
Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
wählen:
15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus die
privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet.
3. Mehrkosten für allgemeine 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen,
Krankenhausleistungen/freie wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein anderes
Krankenhauswahl Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte.
Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhaus-
leistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif
Mehr Komfort 2-Bett. Die anderen Leistungen des Tarifs bleiben hiervon unberührt.
Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt werden nicht erstattet.
4. Vor- und nachstationäre Be- 100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus.
handlung
Die vorstationäre Behandlung hat zum Ziel, die Notwendigkeit einer vollstationären
Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vor-
zubereiten. Sie ist begrenzt auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf
Tagen vor Beginn der stationären Behandlung.
Die nachstationäre Behandlung hat zum Ziel, im Anschluss an eine vollstationäre Kran-
kenhausbehandlung den Therapieerfolg zu sichern oder zu festigen. Sie ist begrenzt
auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der
vollstationären Krankenhausbehandlung.
5. Transportkosten 100 % der Kosten für den notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus bis maximal
250 EUR je Krankenhausaufenthalt.
Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Transport werden nicht erstattet.
6. Ambulante Operationen im 100 % der Kosten für
Krankenhaus - gesondert berechnete ärztliche Leistungen,
- Leistungen des Krankenhauses und
- Vor- und Nachuntersuchungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der am-
bulanten Operation im Krankenhaus stehen.
7. Ambulante Aufnahme- und 100 % der Kosten für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus.
Abschlussuntersuchung
Voraussetzung ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflich-
tigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführt werden.
K 5138 0123 DT
8. Ambulante Entbindungs- 1.000 EUR pauschal je Hausgeburt, wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen und sich gegen
pauschale eine stationäre Entbindung im Krankenhaus entscheiden. Als Hausgeburt gilt auch die
Entbindung in einem Geburtshaus.
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9. Unterbringung und Verpfle- 100 % der Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, wenn eine Begleit-
gung einer Begleitperson im person während einer stationären Behandlung des Kindes im Krankenhaus stationär
Krankenhaus (Rooming-In) aufgenommen wird.
Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre
alt ist.
10. Ärztliche Zweitmeinung 100 % der Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehandlung (zum
Beispiel bei einer angeratenen Operation). Wenden Sie sich bitte dazu an den von uns
genannten Dienstleister. Wenn Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen, wenden Sie
sich bitte direkt an uns.
Falls Sie sich in Folge einer ärztlichen Zweitmeinung für eine andere Behandlung ent-
scheiden, übernehmen wir die Kosten für diese Behandlung nur, wenn sie nach diesem
Tarif versichert sind.
C. Beiträge
1. Monatliche Raten der Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person:
Tarifbeiträge
Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe) EUR
0 - 14 3,90
15 - 21 7,51
21 - 30 8,83
31 - 40 14,65
41 - 50 14,65
51 - 60 22,58
Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des
§ 8b MB/KK 09 ändern.
2. Wie berechnet sich das Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 14 bzw. 15 - 21
tarifliche Eintrittsalter? Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jahre alt werden.
Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 - 21 bzw. 21 - 30 zu
zahlen.
Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des
Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre bzw. 51 Jahre alt werden. Danach ist der Bei-
trag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.
D. Weitere Hinweise zu Ihrem Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie
Versicherungsschutz wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende ta-
rifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben.
1. Wann beginnt Ihr Versiche- Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit-
rungsschutz? punkt.
2. Haben Sie bei einem anderen Wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab-
Versicherer eine Auslands- geschlossen haben, gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Das gilt auch
reise-Krankenversicherung dann, wenn in dieser Auslandsreise-Krankenversicherung ebenfalls eine nachrangige
abgeschlossen? Haftung vereinbart ist. Gleichwohl müssen Sie den anderen Versicherer nicht zuerst in
K 5138 0123 DT
Anspruch nehmen. Die Regelung wirkt sich allein auf den Ausgleich zwischen den Ver-
sicherern aus. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleis-
tung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren.
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3. Wie können Sie den Tarif Sie können den Tarif Mehr Komfort 2-Bett jederzeit in den Tarif Mehr Komfort
Mehr Komfort 2-Bett in den 2-Bett K umstellen, der mit Alterungsrückstellung kalkuliert ist.
Tarif Mehr Komfort 2-Bett K
(mit Alterungsrückstellung) Den Tarif Mehr Komfort 2-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und
umstellen? ohne Wartezeit. Bisher gegebenenfalls vereinbarte Risikozuschläge passen wir bei der
Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. Der Beitrag für den
neuen Tarif richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Lebensalter.
4. Wann endet der Tarif Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie
spätestens? 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen
Tarif Mehr Komfort 2-Bett K um. Sie müssen nichts dafür tun.
Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie in-
nerhalb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kün-
digen.
5. Wann können Sie den Tarif Nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie
Mehr Komfort 2-Bett kün- können den Tarif Mehr Komfort 2-Bett zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der
digen? Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif
Mehr Komfort 2-Bett ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an
dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündi-
gungstag festlegen.
Beispiel:
Beginn des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett: 01.06.2022
Ende der Mindesttarifdauer: 31.05.2023
Frühestmöglicher Kündigungstermin
des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett: 31.05.2023
Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich.
6. Was ist zu beachten, wenn In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett an dem
Ihre Versicherung in der GKV Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet.
oder der Anspruch auf Heilfür- Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell
sorge endet? wie möglich mit.
K 5138 0123 DT
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