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Versicherungsmakler / Krankenzusatzversicherung / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia Mehr Komfort 1-Bett Mehr Komfort 1 Bett: die Bedingungen im Volltext

Stationärer Ergänzungstarif mit Ein- oder Zweibettzimmer und Privatarzt auch über den Höchstsatz der GOÄ, ohne Wartezeiten, mit Zuzahlungen, Reha-Tagegeld und Rücktransport aus dem Ausland, kalkuliert ohne Alterungsrückstellung bis 60.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Barmenia Mehr Komfort 1-Bett Mehr Komfort 1 Bett von BarmeniaGothaer (Krankenzusatzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 74 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis)ja„Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung“Tarifkopf, Seite 1
Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige)ja„Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.“A, Seite 2
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorauskeine„Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buchstabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt.“B, Seite 2
Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Kalenderjahrnicht geregelt
Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten)nicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmerja, bis zur Versicherungssumme„100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer“B 1, Seite 3
Unterbringung im Einbettzimmerja, bis zur Versicherungssumme„100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt.“B 1, Seite 3
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausja, bis zur Versicherungssumme„100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt.“B 2, Seite 3
Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarungja„Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Gebührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.“B, Seite 2
Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses)ja, bis zur Versicherungssumme„100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen, wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt.“B 3, Seite 3
Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassungnein„Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhausleistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif Mehr Komfort 1-Bett.“B 3, Seite 3
Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlungja, bis 100 €„100 EUR je Tag bis maximal 21 Tage bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme.“B 11, Seite 4
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt)ja, bis 50 €„25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das Ein- oder Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet.“B 1, Seite 3
Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes)ja, bis zur Versicherungssumme„Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre alt ist.“B 9, Seite 4
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag)ja, bis zur Versicherungssumme„100 % der Zuzahlungen, die Sie bei stationären Behandlungen nach dem Sozialgesetzbuch“B 12, Seite 4
Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung)ja, bis zur Versicherungssumme„gesondert berechnete ärztliche Leistungen, Leistungen des Krankenhauses und“B 6, Seite 3
Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlungnicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Behandlung durch Heilpraktikernicht geregelt
Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahrnicht geregelt
Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)nicht geregelt
Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden)nicht geregelt
Osteopathienicht geregelt
Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsennicht geregelt
Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre)nicht geregelt
Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötignicht geregelt
Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat)nicht geregelt
Hörgeräte über den Kassenanteil hinausnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinausnicht geregelt
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskopnicht geregelt
Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxenicht geregelt
Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie)nicht geregelt
Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe)nicht geregelt
Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittelnicht geregelt
Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt)nicht geregelt
Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinausnicht geregelt

Auslandsreise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auslandsreisekrankenversicherung enthaltennicht geregelt
Höchstdauer je Auslandsreisenicht geregelt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatlandja, bis zur Versicherungssumme„Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland“B 13, Seite 4

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitkeine„Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“D 1, Seite 5
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte)keine„Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“D 1, Seite 5
Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherungnicht geregelt
Gesundheitsfragen im Antragnicht geregelt
Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehennicht geregelt
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungennicht geregelt

Leistungsgrenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahreshöchstbetrag über alle Leistungennicht geregelt
Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahrnicht geregelt
Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfälltnicht geregelt
Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzungnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalterskeine„Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um.“D 4, Seite 5
Kinder ab Geburt versicherbarja„Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort 1-Bett gibt es nicht.“A, Seite 2
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)nein„Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert.“A, Seite 2
Beitragssprünge nach Altersstufenja„Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.“C 2, Seite 5
Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung)ja„Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern.“C 1, Seite 5
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Den Tarif Mehr Komfort 1-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeit.“D 3, Seite 5
Mindestvertragsdauerja„Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate.“D 5, Seite 6
Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheitnicht geregelt

Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare)nicht geregelt
Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland)nicht geregelt
Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertragnicht geregelt
Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistungnicht geregelt
Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklassenicht geregelt
Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklassenicht geregelt

Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozentnicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual)nicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostiknicht geregelt
Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbettnicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen Mehr Komfort
[Seite 1] Krankheitskosten- versicherung Barmenia Krankenversicherung AG Tarif Mehr Komfort 1-Bett Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Kranken- versicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Komfort 1-Bett in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13). Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage. Teil III Tarif Mehr Komfort 1-Bett. Der Teil III liegt Ihnen hier vor. Bezeichnung des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett im Versicherungsschein: KOMF1 Stand: 01.01.2023 Unsere Leistungen im Überblick Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett. Den genauen Umfang der Leistungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Leistungen Erstattung zu bis zu Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 100 % - Ersatzleistung bei Verzicht auf die - Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 25 EUR/Tag Privatärztliche Behandlung (zum Beispiel Chefarzt) 100 % - Ersatzleistung bei Verzicht auf die - privatärztliche Behandlung 25 EUR/Tag Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen/ 100 % - freie Krankenhauswahl K 5136 0123 DT Vor- und nachstationäre Behandlung 100 % - Transportkosten 100 % 250 EUR je Krankenhausaufenthalt Seite 1 von 6 [Seite 2] Leistungen Erstattung zu bis zu Ambulante Operationen im Krankenhaus 100 % - Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung 100 % - Ambulante Entbindungspauschale - 1.000 EUR Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson 100 % - im Krankenhaus (Rooming-In für Kinder bis zum 16. Lebensjahr) Ärztliche Zweitmeinung 100 % - Reha-Tagegeld 100 EUR/Tag 21 Tage Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus 100 % - (stationärer Aufenthalt und Transport) Rücktransport aus dem Ausland 100 % - A. Vorbemerkung Wer kann versichert werden? Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett können Personen versichert werden, die Ver- sicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort 1-Bett gibt es nicht. Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. Er endet zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir auto- matisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um, der mit Alterungs- rückstellung kalkuliert ist. Sie müssen nichts dafür tun. Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie inner- halb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen. B. Tarifliche Leistungen Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ- gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buch- stabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. K 5136 0123 DT Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Ge- bührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. Seite 2 von 6 [Seite 3] Was ist versichert und in welcher Höhe? 1. Unterkunft und Verpflegung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zwei- im Ein- oder Zweibett- bettzimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Bei einer zimmer stationären Entbindung können Sie sich auch für ein Familienzimmer entscheiden. Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes wählen: 25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das Ein- oder Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet. 2. Privatärztliche Behandlung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbe- (zum Beispiel Chefarzt) handlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Zur privatärztlichen Behandlung gehören auch Leistungen durch einen Belegarzt. Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes wählen: 25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus die privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet. 3. Mehrkosten für allgemeine 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen, Krankenhausleistungen/freie wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein anderes Krankenhauswahl Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte. Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhaus- leistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif Mehr Komfort 1-Bett. Die anderen Leistungen des Tarifs bleiben hiervon unberührt. Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt werden nach Ziffer 12 er- stattet. 4. Vor- und nachstationäre Be- 100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus. handlung Die vorstationäre Behandlung hat zum Ziel, die Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vor- zubereiten. Sie ist begrenzt auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung. Die nachstationäre Behandlung hat zum Ziel, im Anschluss an eine vollstationäre Kran- kenhausbehandlung den Therapieerfolg zu sichern oder zu festigen. Sie ist begrenzt auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Krankenhausbehandlung. 5. Transportkosten 100 % der Kosten für den notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus bis maximal 250 EUR je Krankenhausaufenthalt. Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Transport werden nach Ziffer 12 er- stattet. 6. Ambulante Operationen im 100 % der Kosten für Krankenhaus - gesondert berechnete ärztliche Leistungen, - Leistungen des Krankenhauses und K 5136 0123 DT - Vor- und Nachuntersuchungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der am- bulanten Operation im Krankenhaus stehen. Seite 3 von 6 [Seite 4] 7. Ambulante Aufnahme- und 100 % der Kosten für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus. Abschlussuntersuchung Voraussetzung ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflich- tigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführt werden. 8. Ambulante Entbindungs- 1.000 EUR pauschal je Hausgeburt, wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen und sich gegen pauschale eine stationäre Entbindung im Krankenhaus entscheiden. Als Hausgeburt gilt auch die Entbindung in einem Geburtshaus. 9. Unterbringung und Verpfle- 100 % der Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, wenn eine Begleit- gung einer Begleitperson im person während einer stationären Behandlung des Kindes im Krankenhaus stationär Krankenhaus (Rooming-In) aufgenommen wird. Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre alt ist. 10. Ärztliche Zweitmeinung 100 % der Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehandlung (zum Beispiel bei einer angeratenen Operation). Wenden Sie sich bitte dazu an den von uns genannten Dienstleister. Wenn Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Falls Sie sich in Folge einer ärztlichen Zweitmeinung für eine andere Behandlung ent- scheiden, übernehmen wir die Kosten für diese Behandlung nur, wenn sie nach diesem Tarif versichert sind. 11. Reha-Tagegeld 100 EUR je Tag bis maximal 21 Tage bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Wir zahlen das Tagegeld unter folgenden Voraussetzungen: - Ein gesetzlicher Rehabilitationsträger übernimmt die Kosten für die Rehabilitations- maßnahme. - Vor der Rehabilitationsmaßnahme wurden Sie stationär im Krankenhaus behandelt. - Die stationäre Behandlung stand mit der Rehabilitationsmaßnahme im Zusammen- hang. 12. Gesetzliche Zuzahlungen im 100 % der Zuzahlungen, die Sie bei stationären Behandlungen nach dem Sozialgesetzbuch - Krankenhaus (stationärer Auf- Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung zu tragen haben. Das sind Zu- enthalt und Transport) zahlungen für - stationäre Krankenhausbehandlung (§ 39 Abs. 4 SGB V) und - stationäre Transportkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V). Bitte reichen Sie einen Beleg mit dem Namen der behandelten Person und der Art und Höhe der Zuzahlung ein. 13. Rücktransport aus dem 100 % der Kosten für folgende Rücktransporte: Ausland - Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie an den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland transportiert werden müssen. Eingeschlossen sind die Kosten für das gegebenenfalls erforderliche, medizinisch geschulte Begleitpersonal. - Rettungsflüge Das sind Krankentransporte mit einem speziell dafür ausgerüsteten und zugelas- senen Ambulanzflugzeug. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie schwer erkrankt K 5136 0123 DT oder verletzt sind. Weitere Voraussetzung: Der Rettungsflug ist nach ärztlichem Attest die einzige Möglichkeit, eine lebensbedrohliche Entwicklung zu vermeiden. Der Rettungsflug muss von einem nach der Richtlinie für die Durchführung von Ambulanzflügen anerkannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt werden. Seite 4 von 6 [Seite 5] Zudem ersetzen wir diese Kosten auch in folgenden Fällen: - Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland liegen über den Rück- transportkosten. - Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Dauer der Kranken- hausbehandlung im Ausland voraussichtlich sieben Tage. C. Beiträge 1. Monatliche Raten der Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person: Tarifbeiträge Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe) EUR 0 - 14 4,55 15 - 21 9,17 21 - 30 14,38 31 - 40 23,29 41 - 50 23,78 51 - 60 36,43 Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern. 2. Wie berechnet sich das Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 14 bzw. 15 - 21 tarifliche Eintrittsalter? Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jahre alt werden. Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 - 21 bzw. 21 - 30 zu zahlen. Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre bzw. 51 Jahre alt werden. Danach ist der Bei- trag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen. D. Weitere Hinweise zu Ihrem Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie Versicherungsschutz wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende ta- rifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben. 1. Wann beginnt Ihr Versiche- Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit- rungsschutz? punkt. 2. Haben Sie bei einem anderen Wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab- Versicherer eine Auslands- geschlossen haben, gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Das gilt auch reise-Krankenversicherung dann, wenn in dieser Auslandsreise-Krankenversicherung ebenfalls eine nachrangige abgeschlossen? Haftung vereinbart ist. Gleichwohl müssen Sie den anderen Versicherer nicht zuerst in Anspruch nehmen. Die Regelung wirkt sich allein auf den Ausgleich zwischen den Ver- sicherern aus. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleis- tung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren. 3. Wie können Sie den Tarif Sie können den Tarif Mehr Komfort 1-Bett jederzeit in den Tarif Mehr Komfort Mehr Komfort 1-Bett in den 1-Bett K umstellen, der mit Alterungsrückstellung kalkuliert ist. Tarif Mehr Komfort 1-Bett K (mit Alterungsrückstellung) Den Tarif Mehr Komfort 1-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und umstellen? ohne Wartezeit. Bisher gegebenenfalls vereinbarte Risikozuschläge passen wir bei der Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. Der Beitrag für den K 5136 0123 DT neuen Tarif richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Lebensalter. 4. Wann endet der Tarif Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie spätestens? 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um. Sie müssen nichts dafür tun. Seite 5 von 6 [Seite 6] Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie in- nerhalb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kün- digen. 5. Wann können Sie den Tarif Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie Mehr Komfort 1-Bett kün- können den Tarif Mehr Komfort 1-Bett zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der digen? Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Komfort 1-Bett ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündi- gungstag festlegen. Beispiel: Beginn des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett: 01.06.2022 Ende der Mindesttarifdauer: 31.05.2023 Frühestmöglicher Kündigungstermin des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett: 31.05.2023 Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich. 6. Was ist zu beachten, wenn In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett an dem Ihre Versicherung in der GKV Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet. oder der Anspruch auf Heilfür- Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell sorge endet? wie möglich mit. K 5136 0123 DT Seite 6 von 6 [Seite 7] Krankheitskosten- versicherung Barmenia Krankenversicherung AG Tarif Mehr Komfort 2-Bett Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Kranken- versicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Komfort 2-Bett in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13). Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage. Teil III Tarif Mehr Komfort 2-Bett. Der Teil III liegt Ihnen hier vor. Bezeichnung des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett im Versicherungsschein: KOMF2 Stand: 01.01.2023 Unsere Leistungen im Überblick Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett. Den genauen Umfang der Leistungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Leistungen Erstattung zu bis zu Unterkunft im Zweibettzimmer 100 % - Ersatzleistung bei Verzicht auf die 15 EUR/Tag - Unterkunft im Zweibettzimmer Privatärztliche Behandlung (zum Beispiel Chefarzt) 100 % - Ersatzleistung bei Verzicht auf die 15 EUR/Tag - privatärztliche Behandlung Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen/ 100 % - freie Krankenhauswahl K 5138 0123 DT Vor- und nachstationäre Behandlung 100 % - Transportkosten 100 % 250 EUR je Krankenhausaufenthalt Seite 1 von 5 [Seite 8] Leistungen Erstattung zu bis zu Ambulante Operationen im Krankenhaus 100 % - Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung 100 % - Ambulante Entbindungspauschale - 1.000 EUR Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson 100 % - im Krankenhaus (Rooming-In für Kinder bis zum 16. Lebensjahr) Ärztliche Zweitmeinung 100 % - A. Vorbemerkung Wer kann versichert werden? Nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett können Personen versichert werden, die Ver- sicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort 2-Bett gibt es nicht. Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. Er endet zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir auto- matisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 2-Bett K um, der mit Alterungs- rückstellung kalkuliert ist. Sie müssen nichts dafür tun. Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie inner- halb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen. B. Tarifliche Leistungen Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ- gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buch- stabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Ge- bührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. Was ist versichert und in welcher Höhe? 1. Unterkunft im Zweibett- 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibett- zimmer zimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Bei einer stationären Entbindung können Sie sich auch für ein Familienzimmer entscheiden. In dem Fall übernehmen wir die Kosten in Höhe des Zweibettzimmers. K 5138 0123 DT 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Person zu nennen. Seite 2 von 5 [Seite 9] Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes wählen: 15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet. 2. Privatärztliche Behandlung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbe- (zum Beispiel Chefarzt) handlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Zur privatärztlichen Behandlung gehören auch Leistungen durch einen Belegarzt. Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes wählen: 15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus die privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet. 3. Mehrkosten für allgemeine 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen, Krankenhausleistungen/freie wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein anderes Krankenhauswahl Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte. Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhaus- leistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif Mehr Komfort 2-Bett. Die anderen Leistungen des Tarifs bleiben hiervon unberührt. Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt werden nicht erstattet. 4. Vor- und nachstationäre Be- 100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus. handlung Die vorstationäre Behandlung hat zum Ziel, die Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vor- zubereiten. Sie ist begrenzt auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung. Die nachstationäre Behandlung hat zum Ziel, im Anschluss an eine vollstationäre Kran- kenhausbehandlung den Therapieerfolg zu sichern oder zu festigen. Sie ist begrenzt auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Krankenhausbehandlung. 5. Transportkosten 100 % der Kosten für den notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus bis maximal 250 EUR je Krankenhausaufenthalt. Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Transport werden nicht erstattet. 6. Ambulante Operationen im 100 % der Kosten für Krankenhaus - gesondert berechnete ärztliche Leistungen, - Leistungen des Krankenhauses und - Vor- und Nachuntersuchungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der am- bulanten Operation im Krankenhaus stehen. 7. Ambulante Aufnahme- und 100 % der Kosten für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus. Abschlussuntersuchung Voraussetzung ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflich- tigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführt werden. K 5138 0123 DT 8. Ambulante Entbindungs- 1.000 EUR pauschal je Hausgeburt, wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen und sich gegen pauschale eine stationäre Entbindung im Krankenhaus entscheiden. Als Hausgeburt gilt auch die Entbindung in einem Geburtshaus. Seite 3 von 5 [Seite 10] 9. Unterbringung und Verpfle- 100 % der Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, wenn eine Begleit- gung einer Begleitperson im person während einer stationären Behandlung des Kindes im Krankenhaus stationär Krankenhaus (Rooming-In) aufgenommen wird. Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre alt ist. 10. Ärztliche Zweitmeinung 100 % der Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehandlung (zum Beispiel bei einer angeratenen Operation). Wenden Sie sich bitte dazu an den von uns genannten Dienstleister. Wenn Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Falls Sie sich in Folge einer ärztlichen Zweitmeinung für eine andere Behandlung ent- scheiden, übernehmen wir die Kosten für diese Behandlung nur, wenn sie nach diesem Tarif versichert sind. C. Beiträge 1. Monatliche Raten der Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person: Tarifbeiträge Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe) EUR 0 - 14 3,90 15 - 21 7,51 21 - 30 8,83 31 - 40 14,65 41 - 50 14,65 51 - 60 22,58 Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern. 2. Wie berechnet sich das Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 14 bzw. 15 - 21 tarifliche Eintrittsalter? Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jahre alt werden. Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 - 21 bzw. 21 - 30 zu zahlen. Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre bzw. 51 Jahre alt werden. Danach ist der Bei- trag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen. D. Weitere Hinweise zu Ihrem Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie Versicherungsschutz wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende ta- rifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben. 1. Wann beginnt Ihr Versiche- Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit- rungsschutz? punkt. 2. Haben Sie bei einem anderen Wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab- Versicherer eine Auslands- geschlossen haben, gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Das gilt auch reise-Krankenversicherung dann, wenn in dieser Auslandsreise-Krankenversicherung ebenfalls eine nachrangige abgeschlossen? Haftung vereinbart ist. Gleichwohl müssen Sie den anderen Versicherer nicht zuerst in K 5138 0123 DT Anspruch nehmen. Die Regelung wirkt sich allein auf den Ausgleich zwischen den Ver- sicherern aus. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleis- tung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren. Seite 4 von 5 [Seite 11] 3. Wie können Sie den Tarif Sie können den Tarif Mehr Komfort 2-Bett jederzeit in den Tarif Mehr Komfort Mehr Komfort 2-Bett in den 2-Bett K umstellen, der mit Alterungsrückstellung kalkuliert ist. Tarif Mehr Komfort 2-Bett K (mit Alterungsrückstellung) Den Tarif Mehr Komfort 2-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und umstellen? ohne Wartezeit. Bisher gegebenenfalls vereinbarte Risikozuschläge passen wir bei der Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. Der Beitrag für den neuen Tarif richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Lebensalter. 4. Wann endet der Tarif Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie spätestens? 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 2-Bett K um. Sie müssen nichts dafür tun. Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie in- nerhalb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kün- digen. 5. Wann können Sie den Tarif Nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie Mehr Komfort 2-Bett kün- können den Tarif Mehr Komfort 2-Bett zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der digen? Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Komfort 2-Bett ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündi- gungstag festlegen. Beispiel: Beginn des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett: 01.06.2022 Ende der Mindesttarifdauer: 31.05.2023 Frühestmöglicher Kündigungstermin des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett: 31.05.2023 Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich. 6. Was ist zu beachten, wenn In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett an dem Ihre Versicherung in der GKV Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet. oder der Anspruch auf Heilfür- Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell sorge endet? wie möglich mit. K 5138 0123 DT Seite 5 von 5
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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