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Insurance broker / Supplementary health insurance in Germany / Policy wording archive

HUK-COBURG Ambulanter Zusatzschutz AZplus: the policy wording in full

Ambulanter Zusatzschutz für GKV-Versicherte mit Sehhilfen und Augenlasern über ein wachsendes Jahresbudget, Heilpraktiker und Naturheilverfahren zu 80 Prozent, Zuzahlungen, Impfungen und Auslandsreiseschutz bis 42 Tage.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy HUK-COBURG Ambulanter Zusatzschutz AZplus from HUK-COBURG (Supplementary health insurance in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 74 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Plan type (modular, all-in-one, reimbursement or provider network)yes„Es handelt sich um eine ambulante Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).“1.2, page 1
Insurable persons (statutory insured only, or also civil servants and self-employed)yes„Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen einer deutschen GKV haben oder Empfänger der Heilfürsorge sind.“1.3, page 2
Benefit requires prior payment by the statutory health fundyes„Wir leisten nur, wenn die GKV ebenfalls Leistungen für diese Aufwendungen zur Verfügung stellt.“2.6, page 3
Free choice of doctor, naturopath and therapist (no gatekeeper or network obligation)yes„Durch Inanspruchnahme dieser Gesundheitspartner kann sich der tarifliche Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) erhöhen.“2.2, page 2
Annual deductiblenot addressed
Direct billing with hospital or doctor (hospital card, no advance payment)yes„Direkt-Abrechnung bei stationären Aufenthalten“4.2, page 4

Inpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Accommodation in a double roomnot addressed
Accommodation in a single roomnot addressed
Private treatment by the chief physician or a doctor of choice in hospitalnot addressed
Reimbursement beyond the maximum rate of the German medical fee scale (3.5 times) under a fee agreementnot addressed
Free choice of hospital (extra costs of a hospital other than the nearest suitable one)not addressed
Treatment in private clinics without statutory approvalnot addressed
Hospital daily allowance per day of inpatient treatmentnot addressed
Substitute daily allowance when private hospital options are not usednot addressed
Rooming-in (accommodation of a companion when a child is in hospital)not addressed
Statutory hospital co-payment covered (10 euros per day)not addressed
Outpatient surgery with private medical servicesnot addressed
Private options for inpatient psychiatric and psychosomatic treatmentnot addressed

Outpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Treatment by a naturopath (Heilpraktiker)yes, up to EUR 800„Wir leisten 80 % für a) ambulante Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie) und verordnete Verbandmittel durch Heilpraktiker“2.4, page 3
Annual maximum for naturopaths and natural remediesyes, up to EUR 800„Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 800 € pro Kalenderjahr.“2.4, page 3
Reimbursement up to the maximum rates of the naturopath fee schedule (GebüH)yes„Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung bzw. des Gebührenverzeichnisses.“2.1, page 2
Recognised methods (Hufeland list, including non-conventional methods)yes„Die Erstattungspflicht für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker beschränken wir auf folgende Maßnahmen aus dem „Hufeland-Verzeichnis“:“2.4, page 3
Osteopathyyes, up to EUR 800„Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage,“2.4, page 3
Spectacle lenses, frames and contact lensesyes, up to EUR 100„Wir leisten unabhängig von einer Sehstärkenveränderung 100 % für a) medizinisch notwendige Sehhilfen“2.3, page 2
Period within which the glasses amount is paid once (for example every two years)yes„Ihnen stehen hierfür pro Kalenderjahr 100 € zur Verfügung.“2.3, page 2
Optician's eye test is sufficient, no ophthalmologist prescription needednot addressed
Laser eye surgery for refractive correction (LASIK, LASEK, lens implant)yes, up to EUR 200„Wenn Sie für ein Kalenderjahr ausschließlich Leistungen für operative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Technologie oder Kunstlinsen-Operationen in Anspruch nehmen, steht Ihnen der doppelte Betrag zur Verfügung.“2.3, page 2
Hearing aids beyond the statutory shareyes, up to EUR 500„Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen)“2.6, page 3
Check-ups beyond statutory screening programmesnot addressed
Self-pay health services (IGeL) such as ultrasound, glaucoma and skin cancer screeningnot addressed
Travel vaccinations and malaria prophylaxisyes, up to EUR 100„Impfungen auf Grund von Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes,“2.7, page 3
Medication not paid by the statutory fund (over the counter, herbal, homeopathic)yes, up to EUR 160„Wir leisten 80 % für verordnete Arzneimittel bei Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren.“2.5, page 3
Medical aids beyond statutory cover (insoles, bandages, compression stockings)yes, up to EUR 500„Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen)“2.6, page 3
Statutory co-payments for medication, therapies and aids coveredyes, up to EUR 500„Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 500 € pro Kalenderjahr.“2.6, page 3
Private outpatient treatment (billed as a private patient at specialists)not addressed
Outpatient psychotherapy beyond statutory coverno„Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie)“2.4, page 3

Travel abroad

PointRuleWording (German)Clause
Travel medical insurance includedyes„Im Rahmen von Reisen ins Ausland haben Sie weltweit Versicherungsschutz für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage pro Auslandsaufenthalt.“2.8, page 3
Maximum duration per tripyes„bis zu 42 Tage pro Auslandsaufenthalt.“2.8, page 3
Medically reasonable repatriation to home countryyes, up to the sum insured„Organisation des Krankenrücktransports.“4.2, page 4

Waiting periods and acceptance

PointRuleWording (German)Clause
General waiting periodyes„Die Wartezeiten für die Leistungen betragen 3 Monate.“3, page 3
Special waiting period (childbirth, psychotherapy, laser eye surgery, hearing aids)not addressed
Waiting period waived after an accident or credited from previous coveryes„Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen und für die Auslandsreise-Krankenversicherung.“3, page 3
Health questions in the applicationnot addressed
Look-back period of the health questionsnot addressed
Exclusion of ongoing or recommended treatmentnot addressed

Benefit limits

PointRuleWording (German)Clause
Annual maximum across all benefitsnot addressed
Benefit cap in the first policy yearnot addressed
Benefit cap in the second policy yearnot addressed
Benefit cap in the third policy yearnot addressed
Policy year from which the initial cap no longer appliesnot addressed
Accident consequences outside the initial capnot addressed

Contract and premium

PointRuleWording (German)Clause
Maximum entry agenot addressed
Cover ends on reaching a maximum agenot addressed
Children insurable from birthyes„0 bis 25 Jahre 10,46 €“5, page 4
Ageing reserves (premium calculated on entry age)no„Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.“5, page 4
Premium increases by age bandyes„Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem Monatsersten nach Ihrem 26. bzw. 40. Geburtstag.“5, page 4
Premium adjustment rules (trigger factor, trustee, cap)yes„Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Beiträge verändern.“5, page 4
Insurer waives its ordinary right to terminatenot addressed
Switch to higher plans without new health assessmentnot addressed
Minimum contract termnot addressed
Premium refund or bonus for claim-free yearsnot addressed

Austria

PointRuleWording (German)Clause
Special class in hospital (double or single room and doctors' fees)not addressed
Scope of the special class (province, all of Austria, private hospitals, abroad)not addressed
Reimbursement for elective doctors without statutory contractnot addressed
Reimbursement rate for elective doctors as a percentage of the bill after the statutory refundnot addressed
Deductible per hospital stay or per calendar year in the special classnot addressed
Daily cash benefit when staying in the general wardnot addressed

Spain

PointRuleWording (German)Clause
Provider network (cuadro médico) with scope and regional coveragenot addressed
Reimbursement rate outside the network (reembolso) in percentnot addressed
Annual reimbursement limit outside the network (límite anual)not addressed
Co-payment per visit or service (copago)not addressed
Waiting periods (carencias) for surgery, childbirth and diagnosticsnot addressed
Hospital stay in a single room with companion bednot addressed
Exclusion of pre-existing conditionsnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen Ambulanter Zusatz Tarif AZplus
[Seite 1] Krankheitskostenteilversicherung Teil III Ambulanter Zusatzschutz: Tarif AZplus Inhalt 1 Allgemeine Regelungen 1 Allgemeine Regelungen 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? 1.2 Art der Versicherung 1.3 Wer kann versichert werden? Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und 2 Unsere Leistungen Krankenhaustagegeldversicherung. Diese bestehen aus: 2.1 Allgemeine Regelungen Teil I Musterbedingungen (MB/KK 2009) und 2.2 Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der HUK-COBURG- Gesundheitspartners? Krankenversicherung AG. 2.3 Was leisten wir für Sehhilfen und operative Korrekturen Die Teile I und II gelten, soweit sie nicht durch die Bestimmungen der Sehschärfe? des Teils III ergänzt oder geändert werden. 2.4 Was leisten wir für Behandlungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren? Teil III Tarifbedingungen des Tarifs AZplus. 2.5 Was leisten wir für verordnete Arzneimittel bei Behand- Der Teil III liegt Ihnen hier vor. lungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren? Für Leistungen der Ziffer 2.8 gelten die beiliegenden „Zusatz­ 2.6 Was leisten wir für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, bedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung“. Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten? 2.7 Was leisten wir für Schutzimpfungen? 1.2 Art der Versicherung 2.8 Was leisten wir für Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland? Es handelt sich um eine ambulante Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung 3 Wie sind die Wartezeiten geregelt? (GKV). Für Empfänger der Heilfürsorge tritt an Stelle der GKV-Leistung 4 Unsere Services die Leistung der Heilfürsorge. Soweit in diesen Bedingungen von 4.1 Schnelligkeitsgarantie GKV bzw. Leistungen der GKV gesprochen wird, sind hiervon 4.2 Serviceleistungen bei Auslandsreisen auch die Empfänger der Heilfürsorge betroffen. 4.3 Gesundheitsportal Wir bieten Versicherungsschutz für: 4.4 Unterstützung • Sehhilfen und operative Korrekturen der Sehschärfe, 5 Beiträge • Behandlungen durch Heilpraktiker und bei Naturheilverfahren, • verordnete Arzneimittel bei Behandlungen durch Heilpraktiker 6 Glossar oder bei Naturheilverfahren, • Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, • Schutzimpfungen und • krankheitsbedingte Aufwendungen und Rücktransporte bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland. Die genauen Leistungen haben wir in Ziffer 2 beschrieben. AP00342U, Stand: 07.2026 HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Degenhard Meier, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] 1.3 Wer kann versichert werden? Wenn Sie einen unserer Gesundheitspartner in Anspruch nehmen, erhöht sich Ihr Erstattungsanspruch um 50 %. Der Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen Erstattungsanspruch bei Nutzung eines Gesundheitspartners einer deutschen GKV haben oder Empfänger der Heilfürsorge erhöht sich nur, wenn Sie in einem Kalenderjahr alle eingereich- sind. ten Leistungen aus den in a) und b) genannten Bereichen von Wenn diese Eigenschaft wegfällt, endet das Versicherungsver- Gesundheitspartnern beziehen. Dabei muss es sich nicht um hältnis zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung denselben Gesundheitspartner handeln. weggefallen ist. Wenn die Voraussetzung wegfällt, müssen Sie Wenn Sie für ein Kalenderjahr Leistungen in Anspruch nehmen uns das unverzüglich in Textform mitteilen. und den verfügbaren Betrag für das Kalenderjahr nicht voll- ständig ausschöpfen, können Sie den Restbetrag nicht auf das Folgejahr übertragen. Ein eventueller angesammelter Erstattungs- 2 Unsere Leistungen anspruch aus leistungsfreien Vorjahren verfällt. Im folgenden Kalenderjahr stehen Ihnen wieder 100 € zur Verfügung. 2.1 Allgemeine Regelungen Kosten für Reinigungs- und Pflegemittel sind nicht erstattungs- Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den ­fähig. jeweils gültigen Gebührenordnungen berechnet werden. Für ärztliche Leistungen ist das die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Die möglichen Erstattungshöhen haben wir Ihnen in den und für Heilpraktikerleistungen das Gebührenverzeichnis für folgenden Tabellen dargestellt. Heilpraktiker (GebüH). Erstattung, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchst- entweder nur Leistungen für Sehhilfen oder Leistungen für sätzen der Gebührenordnung bzw. des Gebührenverzeichnisses. Sehhilfen und operative Korrekturen in Anspruch nehmen: Für die GOÄ handelt es sich um Höchstsätze im Sinne des § 5 der Gebührenordnung. Ununterbrochen Ohne Nutzung Mit Nutzung Die Aufwendungen rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in leistungsfreie Gesundheitspartner Gesundheitspartner dem die Behandlung erfolgte. Bei Arznei-, Verband-, Heil- und Kalenderjahre Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum. Bei Laborleistungen gilt das 0    100 €    150 € Datum, an dem die Laborleistung erbracht wurde. 1    200 €    300 € Wenn sich Ihre GKV an einer der Tarifleistungen beteiligt, müssen Sie uns die Höhe der GKV-Leistung nachweisen. Unsere 2    300 €    450 € Erstattung ist dann maximal die Differenz zwischen den Gesamt- 3    400 €    600 € kosten und der GKV-Leistung. 4    500 €    750 € 2.2 Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines 5    600 €    900 € Gesundheitspartners? 6    700 € 1.050 € Gesundheitspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung bzw. 7    800 € 1.200 € einer Tochtergesellschaft der HUK-COBURG stehen für eine medizinisch hochwertige und kostengünstige Versorgung der 8    900 € 1.350 € Kunden. Die regionale Verteilung der Gesundheitspartner ist un- 9 1.000 € 1.500 € terschiedlich ausgeprägt. Die Adressen teilen wir gerne auf An- frage mit. Sie sind darüber hinaus einsehbar unter www.huk.de Durch Inanspruchnahme dieser Gesundheitspartner kann sich der Erstattung, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres tarifliche Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) erhöhen. ausschließlich Leistungen für operative Korrekturen in Anspruch nehmen: 2.3 Was leisten wir für Sehhilfen und operative Korrekturen der Sehschärfe? Ununterbrochen Ohne Nutzung Mit Nutzung leistungsfreie Gesundheitspartner Gesundheitspartner Wir leisten unabhängig von einer Sehstärkenveränderung 100 % Kalenderjahre für 0    200 €    300 € a) medizinisch notwendige Sehhilfen und b) o perative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Techno­ 1    400 €    600 € logie (wie LASIK-Operation) oder Kunstlinsen-Operation. 2    600 €    900 € Ihnen stehen hierfür pro Kalenderjahr 100 € zur Verfügung. 3    800 € 1.200 € Wenn Sie für ein Kalenderjahr keine Leistung in Anspruch 4 1.000 € 1.500 € nehmen, erhöht sich der Erstattungsanspruch im folgenden 5 1.200 € 1.800 € Kalenderjahr um 100 €. Nach 9 ununterbrochen leistungsfreien Kalenderjahren steigt der Erstattungsanspruch nicht mehr. 6 1.400 € 2.100 € Wenn Sie für ein Kalenderjahr ausschließlich Leistungen für 7 1.600 € 2.400 € operative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Technologie 8 1.800 € 2.700 € oder Kunstlinsen-Operationen in Anspruch nehmen, steht Ihnen 9 2.000 € 3.000 € der doppelte Betrag zur Verfügung. [Seite 3] 2.4 Was leisten wir für Behandlungen durch Heilpraktiker 2.7 Was leisten wir für Schutzimpfungen? oder bei Naturheilverfahren? Wir leisten 100 % für Wir leisten 80 % für a) empfohlene Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) a) a mbulante Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie) der Bundesrepublik Deutschland, und verordnete Verbandmittel durch Heilpraktiker und b) Impfungen auf Grund von Reisehinweisen des Auswärtigen b) a mbulante Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker, Amtes, die von der GKV nicht übernommen werden, einschließlich der c) Zeckenschutzimpfungen, in diesem Zusammenhang verordneten Verbandmittel. d) Schutzimpfungen gegen Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphterie Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 800 € pro und Grippe und Kalenderjahr. e) den Impfstoff für die Impfungen der Ziffern a) – d). Die Erstattungspflicht für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker beschränken wir auf folgende Maßnahmen aus dem Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 100 € pro „Hufeland-Verzeichnis“: Kalenderjahr. Akupunktur, Akupressur, Ausleitende Verfahren, Bioenergetische 2.8 Was leisten wir für Behandlungen bei vorübergehenden Medizin, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie, Aufenthalten im Ausland? Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage, Sauerstoff-Therapie, Shiatsu. Im Rahmen von Reisen ins Ausland haben Sie weltweit Versiche- rungsschutz für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte bis zu Arzneimittel für Behandlungen durch Heilpraktiker oder bei 42 Tage pro Auslandsaufenthalt. Naturheilverfahren erhalten Sie ausschließlich nach Ziffer 2.5. Dieser Versicherungsschutz endet – auch für schwebende 2.5 Was leisten wir für verordnete Arzneimittel bei Behand- Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes lungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren? bzw. des Versicherungsverhältnisses. Wir leisten 80 % für verordnete Arzneimittel bei Behandlungen Bei einem Auslandsaufenthalt über einen Zeitraum von 42 Tagen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren. Diese Arzneimittel hinaus, haben Sie nur für die ersten 42 Tage des Auslands­ müssen vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. aufenthaltes Leistungsanspruch. Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise müssen Sie uns im Leistungsfall nachweisen. Für diese Leistung erstatten wir insgesamt maximal 160 € pro Kalenderjahr. Sie haben für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitraum hinaus Leistungsanspruch, solange Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel, Stärkungspräparate Sie die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht antreten (z. B. Vitamine/Mineralstoffe), kosmetische Präparate, Potenz-, können. Verhütungs-, Gewichtsreduktions- und Haarwuchsmittel, Präparate zur Raucherentwöhnung, Lifestyle und Anti-Aging­ Näheres zu u.a. Geltungsbereich und versicherten Leistungen präparate sowie Mittel, die nicht zu einer gezielten Behandlung regeln die beiliegenden „Zusatzbedingungen für die Auslands­ einer bestehenden Erkrankung eingesetzt werden. reisekrankenversicherung“. Vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Vitamin-, Nähr- und Stärkungspräparate werden bei nachgewiesener medizinischer 3 Wie sind die Wartezeiten geregelt? Notwendigkeit zur Vermeidung lebensbedrohlicher schwerer gesundheitlicher Schäden, z.B. Morbus Crohn und Mukoviszidose Die Wartezeiten für die Leistungen betragen 3 Monate. In dieser oder während einer Schwangerschaft gezahlt. Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. 2.6 Was leisten wir für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen und für die Auslandsreise- Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten? Krankenversicherung. Wir leisten 100 % der Zuzahlungen im Sinne des Sozialgesetzbu- Die Regelungen zu den Wartezeiten finden Sie in § 3 Teil I und II ches Fünftes Buch (SGB V) für medizinisch notwendige der AVB. a) Arzneimittel, b) Verbandmittel, 4 Unsere Services c) Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Fango, Massage), 4.1 Schnelligkeitsgarantie d) Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen) und Wir garantieren Ihnen eine Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. Sollten wir dieses Versprechen nicht e) Fahrtkosten einhalten, zahlen wir Ihnen als „Entschuldigung“ 10 €. im Rahmen von ambulanten Behandlungen. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei uns. Liegen Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 500 € pro Feiertage innerhalb dieses Zeitraums, verlängert sich die Frist Kalenderjahr. entsprechend. Zu den Zuzahlungen zählt auch die Verordnungsgebühr. Wir Voraussetzung für unser Versprechen ist lediglich, dass Sie zum leisten nur, wenn die GKV ebenfalls Leistungen für diese Einreichen Ihrer Rechnungen den Leistungsscheck verwenden. Aufwendungen zur Verfügung stellt. Bitte informieren Sie sich außerdem auf www.huk.de über weitere Einreichungsmöglichkeiten, die Ihnen die Schnelligkeits- Leistungen für Sehhilfen erhalten Sie ausschließlich nach garantie sichern. Ziffer 2.3. [Seite 4] 4.2 Serviceleistungen bei Auslandsreisen 6 Glossar Wir stellen Ihnen praktische Tipps zur gesunden Reise, zu Impfempfehlungen, erster Hilfe, Arztauskunft und zum Im folgenden Abschnitt erläutern wir verschiedene medizinische 24h-Kontakt zur Verfügung. und in der Versicherung gebräuchliche Fachbegriffe. Das Glossar enthält keine Leistungsversprechen. Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Serviceleistungen: • Telefonischer 24h-Kontakt an 365 Tagen, Alterungsrückstellungen • V ermittlung und Benennung von deutsch-/englischsprachigen Als Alterungsrückstellungen werden Rücklagen in der privaten Ärzten und Kliniken im Ausland, Krankenversicherung für die Absicherung von Altersrisiken bezeichnet. • K ontaktvermittlung zwischen Ihrem Hausarzt und den behan- delnden Krankenhausärzten, Auswärtiges Amt • Information Ihrer Angehörigen, Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Auslandsvertre- tungen den Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt veröffent- • K ostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung bei licht umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt. Zum stationären Aufenthalten und Beispiel Reise- und Sicherheitshinweise oder Reisewarnungen. • Organisation des Krankenrücktransports. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Internetadresse Näheres regeln die Zusatzbedingungen für die Auslandsreise- www.auswaertiges-amt.de krankenversicherung. Bezugsdatum 4.3 Gesundheitsportal Das ist das Datum, an dem Sie Ihre „Ware“ oder „Dienstleistung“ Unter der Internetadresse www.huk.de können Sie sich zu den bezogen haben. Wenn Sie z. B. ein Arzneimittelrezept erhalten Themen Gesundheit, Aktuelles aus Medizin, Forschung und haben, ist das Bezugsdatum das Datum, an dem Sie das Reisemedizin informieren. Medikament in der Apotheke geholt haben. 4.4 Unterstützung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Wir unterstützen Sie mit einem vielfältigen Angebot im Leistungs- Die GOÄ regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen im fall und rund um Ihren Vertrag. Rahmen einer privatärztlichen Behandlung. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.huk.de Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) Die GebüH regelt die Abrechnung der Leistungen im Rahmen einer Behandlung durch den Heilpraktiker. 5 Beiträge Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Heilmittel Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Die Höhe des Sie dienen zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder Beitrages ist nach Altersgruppen gestaffelt und richtet sich nach Unfallfolgen und wirken überwiegend äußerlich auf den Körper dem Alter der versicherten Person: ein, wie z. B. Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie oder Altersgruppe Monatsbeitrag Logopädie. 0 bis 25 Jahre 10,46 € Hilfsmittel 26 bis 39 Jahre 17,94 € Hilfsmittel gleichen körperliche und geistige Funktionseinschrän- Ab 40 Jahre 22,14 € kungen aus oder erfüllen therapeutische Zwecke, wie z.B. Alltagserleichterung durch Gehilfen oder Hörgeräte. Für die Höhe der Erstbeiträge ist Ihr tatsächliches Alter am Krankenversicherung nach Art der Schaden Monatsende vor dem Versicherungsbeginn ausschlaggebend. Der Beitrag richtet sich nach der Altersgruppe dieses Alters. Die Prämie wird auf Basis einer jährlichen Betrachtung berechnet und kalkuliert keine Alterungsrückstellungen ein. Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem Monatsersten nach Ihrem 26. bzw. 40. Geburtstag. Sie müssen Kunstlinsen-Operation dann den Beitrag der jeweils erreichten, nächsthöheren Alters- gruppe zahlen. Bei einer Kunstlinsen-Operation wird die körpereigene trübe Linse durch eine klare Kunstlinse ersetzt. Die Sehkraft ist somit nicht Eventuell vereinbarte Zuschläge (beispielsweise Risikozuschläge) mehr durch die Linsentrübung beeinträchtigt. sind hier noch nicht berücksichtigt. LASIK-Operation Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Beiträge verändern. Bei der LASIK-Operation wird durch Gewebeabtragung innerhalb der Hornhaut eine Änderung der Hornhautkrümmung erreicht und Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem gültigen Versiche- damit eine Fehlsichtigkeit ausgeglichen. rungsschein. [Seite 5] Naturheilverfahren Unfall Naturheilverfahren sind Verfahren, die die Selbstheilungskräfte Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes des Körpers unterstützen, wie z. B. Akupunktur oder Homöo- Ereignis, bei dem die versicherte Person unfreiwillig einen pathie. Schaden erleidet. Die häufigsten Unfälle sind z.B. Stürze, Verkehrs- und Sportunfälle. Schutzimpfungen Unverzüglich Bei einer Schutzimpfung erfolgt die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Das Das bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaf- Immunsystem soll somit gegen spezifische Stoffe aktiviert tes Zögern“. werden. Impfungen dienen also als vorbeugende Maßnahme Wartezeit gegen Infektionskrankheiten. Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn Schwebender Versicherungsfall mit Beitragszahlung und Beginn des eigentlichen Versicherungs- Ein schwebender Versicherungsfall liegt vor, wenn die Erkran- schutzes bezeichnet. Während der Wartezeit besteht kein kung festgestellt wurde, die versicherte Person ärztlich behandelt Anspruch auf Leistungen. wird und die medizinisch notwendige Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Textform Das bedeutet, dass Sie eine Erklärung schriftlich abgeben müssen, aber – im Gegensatz zur Schriftform – keine eigenhän- dige Unterschrift notwendig ist, z.B. reicht ein Fax, eine SMS oder eine E-Mail.