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Versicherungsmakler / Krankenzusatzversicherung / Bedingungsarchiv

HUK-COBURG Ambulanter Zusatzschutz AZplus: die Bedingungen im Volltext

Ambulanter Zusatzschutz für GKV-Versicherte mit Sehhilfen und Augenlasern über ein wachsendes Jahresbudget, Heilpraktiker und Naturheilverfahren zu 80 Prozent, Zuzahlungen, Impfungen und Auslandsreiseschutz bis 42 Tage.

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Ich ermächtige HUK-COBURG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von HUK-COBURG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt HUK-COBURG mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei HUK-COBURG einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif HUK-COBURG Ambulanter Zusatzschutz AZplus von HUK-COBURG (Krankenzusatzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an HUK-COBURG weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 74 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis)ja„Es handelt sich um eine ambulante Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).“1.2, Seite 1
Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige)ja„Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen einer deutschen GKV haben oder Empfänger der Heilfürsorge sind.“1.3, Seite 2
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausja„Wir leisten nur, wenn die GKV ebenfalls Leistungen für diese Aufwendungen zur Verfügung stellt.“2.6, Seite 3
Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang)ja„Durch Inanspruchnahme dieser Gesundheitspartner kann sich der tarifliche Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) erhöhen.“2.2, Seite 2
Selbstbeteiligung je Kalenderjahrnicht geregelt
Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten)ja„Direkt-Abrechnung bei stationären Aufenthalten“4.2, Seite 4

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmernicht geregelt
Unterbringung im Einbettzimmernicht geregelt
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarungnicht geregelt
Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses)nicht geregelt
Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassungnicht geregelt
Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlungnicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt)nicht geregelt
Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes)nicht geregelt
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag)nicht geregelt
Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung)nicht geregelt
Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlungnicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Behandlung durch Heilpraktikerja, bis 800 €„Wir leisten 80 % für a) ambulante Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie) und verordnete Verbandmittel durch Heilpraktiker“2.4, Seite 3
Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahrja, bis 800 €„Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 800 € pro Kalenderjahr.“2.4, Seite 3
Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)ja„Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung bzw. des Gebührenverzeichnisses.“2.1, Seite 2
Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden)ja„Die Erstattungspflicht für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker beschränken wir auf folgende Maßnahmen aus dem „Hufeland-Verzeichnis“:“2.4, Seite 3
Osteopathieja, bis 800 €„Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage,“2.4, Seite 3
Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsenja, bis 100 €„Wir leisten unabhängig von einer Sehstärkenveränderung 100 % für a) medizinisch notwendige Sehhilfen“2.3, Seite 2
Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre)ja„Ihnen stehen hierfür pro Kalenderjahr 100 € zur Verfügung.“2.3, Seite 2
Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötignicht geregelt
Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat)ja, bis 200 €„Wenn Sie für ein Kalenderjahr ausschließlich Leistungen für operative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Technologie oder Kunstlinsen-Operationen in Anspruch nehmen, steht Ihnen der doppelte Betrag zur Verfügung.“2.3, Seite 2
Hörgeräte über den Kassenanteil hinausja, bis 500 €„Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen)“2.6, Seite 3
Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinausnicht geregelt
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskopnicht geregelt
Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxeja, bis 100 €„Impfungen auf Grund von Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes,“2.7, Seite 3
Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie)ja, bis 160 €„Wir leisten 80 % für verordnete Arzneimittel bei Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren.“2.5, Seite 3
Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe)ja, bis 500 €„Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen)“2.6, Seite 3
Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittelja, bis 500 €„Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 500 € pro Kalenderjahr.“2.6, Seite 3
Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt)nicht geregelt
Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinausnein„Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie)“2.4, Seite 3

Auslandsreise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auslandsreisekrankenversicherung enthaltenja„Im Rahmen von Reisen ins Ausland haben Sie weltweit Versicherungsschutz für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage pro Auslandsaufenthalt.“2.8, Seite 3
Höchstdauer je Auslandsreiseja„bis zu 42 Tage pro Auslandsaufenthalt.“2.8, Seite 3
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatlandja, bis zur Versicherungssumme„Organisation des Krankenrücktransports.“4.2, Seite 4

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitja„Die Wartezeiten für die Leistungen betragen 3 Monate.“3, Seite 3
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte)nicht geregelt
Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherungja„Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen und für die Auslandsreise-Krankenversicherung.“3, Seite 3
Gesundheitsfragen im Antragnicht geregelt
Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehennicht geregelt
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungennicht geregelt

Leistungsgrenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahreshöchstbetrag über alle Leistungennicht geregelt
Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahrnicht geregelt
Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfälltnicht geregelt
Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzungnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstaltersnicht geregelt
Kinder ab Geburt versicherbarja„0 bis 25 Jahre 10,46 €“5, Seite 4
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)nein„Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.“5, Seite 4
Beitragssprünge nach Altersstufenja„Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem Monatsersten nach Ihrem 26. bzw. 40. Geburtstag.“5, Seite 4
Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung)ja„Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Beiträge verändern.“5, Seite 4
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Mindestvertragsdauernicht geregelt
Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheitnicht geregelt

Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare)nicht geregelt
Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland)nicht geregelt
Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertragnicht geregelt
Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistungnicht geregelt
Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklassenicht geregelt
Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklassenicht geregelt

Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozentnicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual)nicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostiknicht geregelt
Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbettnicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Ambulanter Zusatz Tarif AZplus
[Seite 1] Krankheitskostenteilversicherung Teil III Ambulanter Zusatzschutz: Tarif AZplus Inhalt 1 Allgemeine Regelungen 1 Allgemeine Regelungen 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? 1.2 Art der Versicherung 1.3 Wer kann versichert werden? Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und 2 Unsere Leistungen Krankenhaustagegeldversicherung. Diese bestehen aus: 2.1 Allgemeine Regelungen Teil I Musterbedingungen (MB/KK 2009) und 2.2 Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der HUK-COBURG- Gesundheitspartners? Krankenversicherung AG. 2.3 Was leisten wir für Sehhilfen und operative Korrekturen Die Teile I und II gelten, soweit sie nicht durch die Bestimmungen der Sehschärfe? des Teils III ergänzt oder geändert werden. 2.4 Was leisten wir für Behandlungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren? Teil III Tarifbedingungen des Tarifs AZplus. 2.5 Was leisten wir für verordnete Arzneimittel bei Behand- Der Teil III liegt Ihnen hier vor. lungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren? Für Leistungen der Ziffer 2.8 gelten die beiliegenden „Zusatz­ 2.6 Was leisten wir für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, bedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung“. Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten? 2.7 Was leisten wir für Schutzimpfungen? 1.2 Art der Versicherung 2.8 Was leisten wir für Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland? Es handelt sich um eine ambulante Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung 3 Wie sind die Wartezeiten geregelt? (GKV). Für Empfänger der Heilfürsorge tritt an Stelle der GKV-Leistung 4 Unsere Services die Leistung der Heilfürsorge. Soweit in diesen Bedingungen von 4.1 Schnelligkeitsgarantie GKV bzw. Leistungen der GKV gesprochen wird, sind hiervon 4.2 Serviceleistungen bei Auslandsreisen auch die Empfänger der Heilfürsorge betroffen. 4.3 Gesundheitsportal Wir bieten Versicherungsschutz für: 4.4 Unterstützung • Sehhilfen und operative Korrekturen der Sehschärfe, 5 Beiträge • Behandlungen durch Heilpraktiker und bei Naturheilverfahren, • verordnete Arzneimittel bei Behandlungen durch Heilpraktiker 6 Glossar oder bei Naturheilverfahren, • Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, • Schutzimpfungen und • krankheitsbedingte Aufwendungen und Rücktransporte bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland. Die genauen Leistungen haben wir in Ziffer 2 beschrieben. AP00342U, Stand: 07.2026 HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Degenhard Meier, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] 1.3 Wer kann versichert werden? Wenn Sie einen unserer Gesundheitspartner in Anspruch nehmen, erhöht sich Ihr Erstattungsanspruch um 50 %. Der Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen Erstattungsanspruch bei Nutzung eines Gesundheitspartners einer deutschen GKV haben oder Empfänger der Heilfürsorge erhöht sich nur, wenn Sie in einem Kalenderjahr alle eingereich- sind. ten Leistungen aus den in a) und b) genannten Bereichen von Wenn diese Eigenschaft wegfällt, endet das Versicherungsver- Gesundheitspartnern beziehen. Dabei muss es sich nicht um hältnis zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung denselben Gesundheitspartner handeln. weggefallen ist. Wenn die Voraussetzung wegfällt, müssen Sie Wenn Sie für ein Kalenderjahr Leistungen in Anspruch nehmen uns das unverzüglich in Textform mitteilen. und den verfügbaren Betrag für das Kalenderjahr nicht voll- ständig ausschöpfen, können Sie den Restbetrag nicht auf das Folgejahr übertragen. Ein eventueller angesammelter Erstattungs- 2 Unsere Leistungen anspruch aus leistungsfreien Vorjahren verfällt. Im folgenden Kalenderjahr stehen Ihnen wieder 100 € zur Verfügung. 2.1 Allgemeine Regelungen Kosten für Reinigungs- und Pflegemittel sind nicht erstattungs- Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den ­fähig. jeweils gültigen Gebührenordnungen berechnet werden. Für ärztliche Leistungen ist das die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Die möglichen Erstattungshöhen haben wir Ihnen in den und für Heilpraktikerleistungen das Gebührenverzeichnis für folgenden Tabellen dargestellt. Heilpraktiker (GebüH). Erstattung, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchst- entweder nur Leistungen für Sehhilfen oder Leistungen für sätzen der Gebührenordnung bzw. des Gebührenverzeichnisses. Sehhilfen und operative Korrekturen in Anspruch nehmen: Für die GOÄ handelt es sich um Höchstsätze im Sinne des § 5 der Gebührenordnung. Ununterbrochen Ohne Nutzung Mit Nutzung Die Aufwendungen rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in leistungsfreie Gesundheitspartner Gesundheitspartner dem die Behandlung erfolgte. Bei Arznei-, Verband-, Heil- und Kalenderjahre Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum. Bei Laborleistungen gilt das 0    100 €    150 € Datum, an dem die Laborleistung erbracht wurde. 1    200 €    300 € Wenn sich Ihre GKV an einer der Tarifleistungen beteiligt, müssen Sie uns die Höhe der GKV-Leistung nachweisen. Unsere 2    300 €    450 € Erstattung ist dann maximal die Differenz zwischen den Gesamt- 3    400 €    600 € kosten und der GKV-Leistung. 4    500 €    750 € 2.2 Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines 5    600 €    900 € Gesundheitspartners? 6    700 € 1.050 € Gesundheitspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung bzw. 7    800 € 1.200 € einer Tochtergesellschaft der HUK-COBURG stehen für eine medizinisch hochwertige und kostengünstige Versorgung der 8    900 € 1.350 € Kunden. Die regionale Verteilung der Gesundheitspartner ist un- 9 1.000 € 1.500 € terschiedlich ausgeprägt. Die Adressen teilen wir gerne auf An- frage mit. Sie sind darüber hinaus einsehbar unter www.huk.de Durch Inanspruchnahme dieser Gesundheitspartner kann sich der Erstattung, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres tarifliche Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) erhöhen. ausschließlich Leistungen für operative Korrekturen in Anspruch nehmen: 2.3 Was leisten wir für Sehhilfen und operative Korrekturen der Sehschärfe? Ununterbrochen Ohne Nutzung Mit Nutzung leistungsfreie Gesundheitspartner Gesundheitspartner Wir leisten unabhängig von einer Sehstärkenveränderung 100 % Kalenderjahre für 0    200 €    300 € a) medizinisch notwendige Sehhilfen und b) o perative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Techno­ 1    400 €    600 € logie (wie LASIK-Operation) oder Kunstlinsen-Operation. 2    600 €    900 € Ihnen stehen hierfür pro Kalenderjahr 100 € zur Verfügung. 3    800 € 1.200 € Wenn Sie für ein Kalenderjahr keine Leistung in Anspruch 4 1.000 € 1.500 € nehmen, erhöht sich der Erstattungsanspruch im folgenden 5 1.200 € 1.800 € Kalenderjahr um 100 €. Nach 9 ununterbrochen leistungsfreien Kalenderjahren steigt der Erstattungsanspruch nicht mehr. 6 1.400 € 2.100 € Wenn Sie für ein Kalenderjahr ausschließlich Leistungen für 7 1.600 € 2.400 € operative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Technologie 8 1.800 € 2.700 € oder Kunstlinsen-Operationen in Anspruch nehmen, steht Ihnen 9 2.000 € 3.000 € der doppelte Betrag zur Verfügung. [Seite 3] 2.4 Was leisten wir für Behandlungen durch Heilpraktiker 2.7 Was leisten wir für Schutzimpfungen? oder bei Naturheilverfahren? Wir leisten 100 % für Wir leisten 80 % für a) empfohlene Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) a) a mbulante Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie) der Bundesrepublik Deutschland, und verordnete Verbandmittel durch Heilpraktiker und b) Impfungen auf Grund von Reisehinweisen des Auswärtigen b) a mbulante Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker, Amtes, die von der GKV nicht übernommen werden, einschließlich der c) Zeckenschutzimpfungen, in diesem Zusammenhang verordneten Verbandmittel. d) Schutzimpfungen gegen Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphterie Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 800 € pro und Grippe und Kalenderjahr. e) den Impfstoff für die Impfungen der Ziffern a) – d). Die Erstattungspflicht für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker beschränken wir auf folgende Maßnahmen aus dem Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 100 € pro „Hufeland-Verzeichnis“: Kalenderjahr. Akupunktur, Akupressur, Ausleitende Verfahren, Bioenergetische 2.8 Was leisten wir für Behandlungen bei vorübergehenden Medizin, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie, Aufenthalten im Ausland? Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage, Sauerstoff-Therapie, Shiatsu. Im Rahmen von Reisen ins Ausland haben Sie weltweit Versiche- rungsschutz für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte bis zu Arzneimittel für Behandlungen durch Heilpraktiker oder bei 42 Tage pro Auslandsaufenthalt. Naturheilverfahren erhalten Sie ausschließlich nach Ziffer 2.5. Dieser Versicherungsschutz endet – auch für schwebende 2.5 Was leisten wir für verordnete Arzneimittel bei Behand- Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes lungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren? bzw. des Versicherungsverhältnisses. Wir leisten 80 % für verordnete Arzneimittel bei Behandlungen Bei einem Auslandsaufenthalt über einen Zeitraum von 42 Tagen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren. Diese Arzneimittel hinaus, haben Sie nur für die ersten 42 Tage des Auslands­ müssen vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. aufenthaltes Leistungsanspruch. Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise müssen Sie uns im Leistungsfall nachweisen. Für diese Leistung erstatten wir insgesamt maximal 160 € pro Kalenderjahr. Sie haben für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitraum hinaus Leistungsanspruch, solange Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel, Stärkungspräparate Sie die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht antreten (z. B. Vitamine/Mineralstoffe), kosmetische Präparate, Potenz-, können. Verhütungs-, Gewichtsreduktions- und Haarwuchsmittel, Präparate zur Raucherentwöhnung, Lifestyle und Anti-Aging­ Näheres zu u.a. Geltungsbereich und versicherten Leistungen präparate sowie Mittel, die nicht zu einer gezielten Behandlung regeln die beiliegenden „Zusatzbedingungen für die Auslands­ einer bestehenden Erkrankung eingesetzt werden. reisekrankenversicherung“. Vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Vitamin-, Nähr- und Stärkungspräparate werden bei nachgewiesener medizinischer 3 Wie sind die Wartezeiten geregelt? Notwendigkeit zur Vermeidung lebensbedrohlicher schwerer gesundheitlicher Schäden, z.B. Morbus Crohn und Mukoviszidose Die Wartezeiten für die Leistungen betragen 3 Monate. In dieser oder während einer Schwangerschaft gezahlt. Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. 2.6 Was leisten wir für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen und für die Auslandsreise- Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten? Krankenversicherung. Wir leisten 100 % der Zuzahlungen im Sinne des Sozialgesetzbu- Die Regelungen zu den Wartezeiten finden Sie in § 3 Teil I und II ches Fünftes Buch (SGB V) für medizinisch notwendige der AVB. a) Arzneimittel, b) Verbandmittel, 4 Unsere Services c) Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Fango, Massage), 4.1 Schnelligkeitsgarantie d) Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen) und Wir garantieren Ihnen eine Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. Sollten wir dieses Versprechen nicht e) Fahrtkosten einhalten, zahlen wir Ihnen als „Entschuldigung“ 10 €. im Rahmen von ambulanten Behandlungen. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei uns. Liegen Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 500 € pro Feiertage innerhalb dieses Zeitraums, verlängert sich die Frist Kalenderjahr. entsprechend. Zu den Zuzahlungen zählt auch die Verordnungsgebühr. Wir Voraussetzung für unser Versprechen ist lediglich, dass Sie zum leisten nur, wenn die GKV ebenfalls Leistungen für diese Einreichen Ihrer Rechnungen den Leistungsscheck verwenden. Aufwendungen zur Verfügung stellt. Bitte informieren Sie sich außerdem auf www.huk.de über weitere Einreichungsmöglichkeiten, die Ihnen die Schnelligkeits- Leistungen für Sehhilfen erhalten Sie ausschließlich nach garantie sichern. Ziffer 2.3. [Seite 4] 4.2 Serviceleistungen bei Auslandsreisen 6 Glossar Wir stellen Ihnen praktische Tipps zur gesunden Reise, zu Impfempfehlungen, erster Hilfe, Arztauskunft und zum Im folgenden Abschnitt erläutern wir verschiedene medizinische 24h-Kontakt zur Verfügung. und in der Versicherung gebräuchliche Fachbegriffe. Das Glossar enthält keine Leistungsversprechen. Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Serviceleistungen: • Telefonischer 24h-Kontakt an 365 Tagen, Alterungsrückstellungen • V ermittlung und Benennung von deutsch-/englischsprachigen Als Alterungsrückstellungen werden Rücklagen in der privaten Ärzten und Kliniken im Ausland, Krankenversicherung für die Absicherung von Altersrisiken bezeichnet. • K ontaktvermittlung zwischen Ihrem Hausarzt und den behan- delnden Krankenhausärzten, Auswärtiges Amt • Information Ihrer Angehörigen, Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Auslandsvertre- tungen den Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt veröffent- • K ostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung bei licht umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt. Zum stationären Aufenthalten und Beispiel Reise- und Sicherheitshinweise oder Reisewarnungen. • Organisation des Krankenrücktransports. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Internetadresse Näheres regeln die Zusatzbedingungen für die Auslandsreise- www.auswaertiges-amt.de krankenversicherung. Bezugsdatum 4.3 Gesundheitsportal Das ist das Datum, an dem Sie Ihre „Ware“ oder „Dienstleistung“ Unter der Internetadresse www.huk.de können Sie sich zu den bezogen haben. Wenn Sie z. B. ein Arzneimittelrezept erhalten Themen Gesundheit, Aktuelles aus Medizin, Forschung und haben, ist das Bezugsdatum das Datum, an dem Sie das Reisemedizin informieren. Medikament in der Apotheke geholt haben. 4.4 Unterstützung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Wir unterstützen Sie mit einem vielfältigen Angebot im Leistungs- Die GOÄ regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen im fall und rund um Ihren Vertrag. Rahmen einer privatärztlichen Behandlung. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.huk.de Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) Die GebüH regelt die Abrechnung der Leistungen im Rahmen einer Behandlung durch den Heilpraktiker. 5 Beiträge Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Heilmittel Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Die Höhe des Sie dienen zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder Beitrages ist nach Altersgruppen gestaffelt und richtet sich nach Unfallfolgen und wirken überwiegend äußerlich auf den Körper dem Alter der versicherten Person: ein, wie z. B. Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie oder Altersgruppe Monatsbeitrag Logopädie. 0 bis 25 Jahre 10,46 € Hilfsmittel 26 bis 39 Jahre 17,94 € Hilfsmittel gleichen körperliche und geistige Funktionseinschrän- Ab 40 Jahre 22,14 € kungen aus oder erfüllen therapeutische Zwecke, wie z.B. Alltagserleichterung durch Gehilfen oder Hörgeräte. Für die Höhe der Erstbeiträge ist Ihr tatsächliches Alter am Krankenversicherung nach Art der Schaden Monatsende vor dem Versicherungsbeginn ausschlaggebend. Der Beitrag richtet sich nach der Altersgruppe dieses Alters. Die Prämie wird auf Basis einer jährlichen Betrachtung berechnet und kalkuliert keine Alterungsrückstellungen ein. Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem Monatsersten nach Ihrem 26. bzw. 40. Geburtstag. Sie müssen Kunstlinsen-Operation dann den Beitrag der jeweils erreichten, nächsthöheren Alters- gruppe zahlen. Bei einer Kunstlinsen-Operation wird die körpereigene trübe Linse durch eine klare Kunstlinse ersetzt. Die Sehkraft ist somit nicht Eventuell vereinbarte Zuschläge (beispielsweise Risikozuschläge) mehr durch die Linsentrübung beeinträchtigt. sind hier noch nicht berücksichtigt. LASIK-Operation Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Beiträge verändern. Bei der LASIK-Operation wird durch Gewebeabtragung innerhalb der Hornhaut eine Änderung der Hornhautkrümmung erreicht und Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem gültigen Versiche- damit eine Fehlsichtigkeit ausgeglichen. rungsschein. [Seite 5] Naturheilverfahren Unfall Naturheilverfahren sind Verfahren, die die Selbstheilungskräfte Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes des Körpers unterstützen, wie z. B. Akupunktur oder Homöo- Ereignis, bei dem die versicherte Person unfreiwillig einen pathie. Schaden erleidet. Die häufigsten Unfälle sind z.B. Stürze, Verkehrs- und Sportunfälle. Schutzimpfungen Unverzüglich Bei einer Schutzimpfung erfolgt die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Das Das bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaf- Immunsystem soll somit gegen spezifische Stoffe aktiviert tes Zögern“. werden. Impfungen dienen also als vorbeugende Maßnahme Wartezeit gegen Infektionskrankheiten. Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn Schwebender Versicherungsfall mit Beitragszahlung und Beginn des eigentlichen Versicherungs- Ein schwebender Versicherungsfall liegt vor, wenn die Erkran- schutzes bezeichnet. Während der Wartezeit besteht kein kung festgestellt wurde, die versicherte Person ärztlich behandelt Anspruch auf Leistungen. wird und die medizinisch notwendige Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Textform Das bedeutet, dass Sie eine Erklärung schriftlich abgeben müssen, aber – im Gegensatz zur Schriftform – keine eigenhän- dige Unterschrift notwendig ist, z.B. reicht ein Fax, eine SMS oder eine E-Mail.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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