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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Ambulanter Zusatz Tarif AZplus
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Krankheitskostenteilversicherung
Teil III
Ambulanter Zusatzschutz: Tarif AZplus
Inhalt
1 Allgemeine Regelungen 1 Allgemeine Regelungen
1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif? 1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif?
1.2 Art der Versicherung
1.3 Wer kann versichert werden? Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und
2 Unsere Leistungen Krankenhaustagegeldversicherung. Diese bestehen aus:
2.1 Allgemeine Regelungen Teil I Musterbedingungen (MB/KK 2009) und
2.2 Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der HUK-COBURG-
Gesundheitspartners? Krankenversicherung AG.
2.3 Was leisten wir für Sehhilfen und operative Korrekturen Die Teile I und II gelten, soweit sie nicht durch die Bestimmungen
der Sehschärfe? des Teils III ergänzt oder geändert werden.
2.4 Was leisten wir für Behandlungen durch Heilpraktiker
oder bei Naturheilverfahren? Teil III Tarifbedingungen des Tarifs AZplus.
2.5 Was leisten wir für verordnete Arzneimittel bei Behand- Der Teil III liegt Ihnen hier vor.
lungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren? Für Leistungen der Ziffer 2.8 gelten die beiliegenden „Zusatz
2.6 Was leisten wir für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, bedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung“.
Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten?
2.7 Was leisten wir für Schutzimpfungen? 1.2 Art der Versicherung
2.8 Was leisten wir für Behandlungen bei vorübergehenden
Aufenthalten im Ausland? Es handelt sich um eine ambulante Zusatzversicherung. Sie
ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
3 Wie sind die Wartezeiten geregelt? (GKV).
Für Empfänger der Heilfürsorge tritt an Stelle der GKV-Leistung
4 Unsere Services die Leistung der Heilfürsorge. Soweit in diesen Bedingungen von
4.1 Schnelligkeitsgarantie GKV bzw. Leistungen der GKV gesprochen wird, sind hiervon
4.2 Serviceleistungen bei Auslandsreisen auch die Empfänger der Heilfürsorge betroffen.
4.3 Gesundheitsportal Wir bieten Versicherungsschutz für:
4.4 Unterstützung
• Sehhilfen und operative Korrekturen der Sehschärfe,
5 Beiträge • Behandlungen durch Heilpraktiker und bei Naturheilverfahren,
• verordnete Arzneimittel bei Behandlungen durch Heilpraktiker
6 Glossar oder bei Naturheilverfahren,
• Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
Fahrtkosten,
• Schutzimpfungen und
• krankheitsbedingte Aufwendungen und Rücktransporte bei
vorübergehenden Aufenthalten im Ausland.
Die genauen Leistungen haben wir in Ziffer 2 beschrieben.
AP00342U, Stand: 07.2026
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Degenhard Meier, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas.
Sitz der Aktiengesellschaft: HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de
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1.3 Wer kann versichert werden? Wenn Sie einen unserer Gesundheitspartner in Anspruch
nehmen, erhöht sich Ihr Erstattungsanspruch um 50 %. Der
Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen
Erstattungsanspruch bei Nutzung eines Gesundheitspartners
einer deutschen GKV haben oder Empfänger der Heilfürsorge
erhöht sich nur, wenn Sie in einem Kalenderjahr alle eingereich-
sind.
ten Leistungen aus den in a) und b) genannten Bereichen von
Wenn diese Eigenschaft wegfällt, endet das Versicherungsver- Gesundheitspartnern beziehen. Dabei muss es sich nicht um
hältnis zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung denselben Gesundheitspartner handeln.
weggefallen ist. Wenn die Voraussetzung wegfällt, müssen Sie
Wenn Sie für ein Kalenderjahr Leistungen in Anspruch nehmen
uns das unverzüglich in Textform mitteilen.
und den verfügbaren Betrag für das Kalenderjahr nicht voll-
ständig ausschöpfen, können Sie den Restbetrag nicht auf das
Folgejahr übertragen. Ein eventueller angesammelter Erstattungs-
2 Unsere Leistungen anspruch aus leistungsfreien Vorjahren verfällt. Im folgenden
Kalenderjahr stehen Ihnen wieder 100 € zur Verfügung.
2.1 Allgemeine Regelungen
Kosten für Reinigungs- und Pflegemittel sind nicht erstattungs-
Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den fähig.
jeweils gültigen Gebührenordnungen berechnet werden. Für
ärztliche Leistungen ist das die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Die möglichen Erstattungshöhen haben wir Ihnen in den
und für Heilpraktikerleistungen das Gebührenverzeichnis für folgenden Tabellen dargestellt.
Heilpraktiker (GebüH).
Erstattung, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres
Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchst- entweder nur Leistungen für Sehhilfen oder Leistungen für
sätzen der Gebührenordnung bzw. des Gebührenverzeichnisses. Sehhilfen und operative Korrekturen in Anspruch nehmen:
Für die GOÄ handelt es sich um Höchstsätze im Sinne des § 5
der Gebührenordnung. Ununterbrochen Ohne Nutzung Mit Nutzung
Die Aufwendungen rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in leistungsfreie Gesundheitspartner Gesundheitspartner
dem die Behandlung erfolgte. Bei Arznei-, Verband-, Heil- und Kalenderjahre
Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum. Bei Laborleistungen gilt das 0 100 € 150 €
Datum, an dem die Laborleistung erbracht wurde.
1 200 € 300 €
Wenn sich Ihre GKV an einer der Tarifleistungen beteiligt,
müssen Sie uns die Höhe der GKV-Leistung nachweisen. Unsere 2 300 € 450 €
Erstattung ist dann maximal die Differenz zwischen den Gesamt- 3 400 € 600 €
kosten und der GKV-Leistung.
4 500 € 750 €
2.2 Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines 5 600 € 900 €
Gesundheitspartners?
6 700 € 1.050 €
Gesundheitspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung bzw. 7 800 € 1.200 €
einer Tochtergesellschaft der HUK-COBURG stehen für eine
medizinisch hochwertige und kostengünstige Versorgung der 8 900 € 1.350 €
Kunden. Die regionale Verteilung der Gesundheitspartner ist un- 9 1.000 € 1.500 €
terschiedlich ausgeprägt. Die Adressen teilen wir gerne auf An-
frage mit. Sie sind darüber hinaus einsehbar unter www.huk.de
Durch Inanspruchnahme dieser Gesundheitspartner kann sich der Erstattung, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres
tarifliche Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) erhöhen. ausschließlich Leistungen für operative Korrekturen in
Anspruch nehmen:
2.3 Was leisten wir für Sehhilfen und operative
Korrekturen der Sehschärfe? Ununterbrochen Ohne Nutzung Mit Nutzung
leistungsfreie Gesundheitspartner Gesundheitspartner
Wir leisten unabhängig von einer Sehstärkenveränderung 100 % Kalenderjahre
für
0 200 € 300 €
a) medizinisch notwendige Sehhilfen und
b) o perative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Techno 1 400 € 600 €
logie (wie LASIK-Operation) oder Kunstlinsen-Operation. 2 600 € 900 €
Ihnen stehen hierfür pro Kalenderjahr 100 € zur Verfügung. 3 800 € 1.200 €
Wenn Sie für ein Kalenderjahr keine Leistung in Anspruch 4 1.000 € 1.500 €
nehmen, erhöht sich der Erstattungsanspruch im folgenden 5 1.200 € 1.800 €
Kalenderjahr um 100 €. Nach 9 ununterbrochen leistungsfreien
Kalenderjahren steigt der Erstattungsanspruch nicht mehr. 6 1.400 € 2.100 €
Wenn Sie für ein Kalenderjahr ausschließlich Leistungen für 7 1.600 € 2.400 €
operative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Technologie 8 1.800 € 2.700 €
oder Kunstlinsen-Operationen in Anspruch nehmen, steht Ihnen 9 2.000 € 3.000 €
der doppelte Betrag zur Verfügung.
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2.4 Was leisten wir für Behandlungen durch Heilpraktiker 2.7 Was leisten wir für Schutzimpfungen?
oder bei Naturheilverfahren?
Wir leisten 100 % für
Wir leisten 80 % für
a) empfohlene Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
a) a mbulante Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie) der Bundesrepublik Deutschland,
und verordnete Verbandmittel durch Heilpraktiker und
b) Impfungen auf Grund von Reisehinweisen des Auswärtigen
b) a mbulante Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker, Amtes,
die von der GKV nicht übernommen werden, einschließlich der
c) Zeckenschutzimpfungen,
in diesem Zusammenhang verordneten Verbandmittel.
d) Schutzimpfungen gegen Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphterie
Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 800 € pro
und Grippe und
Kalenderjahr.
e) den Impfstoff für die Impfungen der Ziffern a) – d).
Die Erstattungspflicht für Naturheilverfahren durch Ärzte und
Heilpraktiker beschränken wir auf folgende Maßnahmen aus dem Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 100 € pro
„Hufeland-Verzeichnis“: Kalenderjahr.
Akupunktur, Akupressur, Ausleitende Verfahren, Bioenergetische 2.8 Was leisten wir für Behandlungen bei vorübergehenden
Medizin, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie, Aufenthalten im Ausland?
Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage,
Sauerstoff-Therapie, Shiatsu. Im Rahmen von Reisen ins Ausland haben Sie weltweit Versiche-
rungsschutz für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte bis zu
Arzneimittel für Behandlungen durch Heilpraktiker oder bei 42 Tage pro Auslandsaufenthalt.
Naturheilverfahren erhalten Sie ausschließlich nach Ziffer 2.5.
Dieser Versicherungsschutz endet – auch für schwebende
2.5 Was leisten wir für verordnete Arzneimittel bei Behand- Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes
lungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren? bzw. des Versicherungsverhältnisses.
Wir leisten 80 % für verordnete Arzneimittel bei Behandlungen Bei einem Auslandsaufenthalt über einen Zeitraum von 42 Tagen
durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren. Diese Arzneimittel hinaus, haben Sie nur für die ersten 42 Tage des Auslands
müssen vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. aufenthaltes Leistungsanspruch. Beginn und Ende einer jeden
Auslandsreise müssen Sie uns im Leistungsfall nachweisen.
Für diese Leistung erstatten wir insgesamt maximal 160 € pro
Kalenderjahr. Sie haben für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über
den vereinbarten Zeitraum hinaus Leistungsanspruch, solange
Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel, Stärkungspräparate
Sie die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht antreten
(z. B. Vitamine/Mineralstoffe), kosmetische Präparate, Potenz-,
können.
Verhütungs-, Gewichtsreduktions- und Haarwuchsmittel,
Präparate zur Raucherentwöhnung, Lifestyle und Anti-Aging Näheres zu u.a. Geltungsbereich und versicherten Leistungen
präparate sowie Mittel, die nicht zu einer gezielten Behandlung regeln die beiliegenden „Zusatzbedingungen für die Auslands
einer bestehenden Erkrankung eingesetzt werden. reisekrankenversicherung“.
Vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Vitamin-, Nähr- und
Stärkungspräparate werden bei nachgewiesener medizinischer 3 Wie sind die Wartezeiten geregelt?
Notwendigkeit zur Vermeidung lebensbedrohlicher schwerer
gesundheitlicher Schäden, z.B. Morbus Crohn und Mukoviszidose Die Wartezeiten für die Leistungen betragen 3 Monate. In dieser
oder während einer Schwangerschaft gezahlt. Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.
2.6 Was leisten wir für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen und für die Auslandsreise-
Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten? Krankenversicherung.
Wir leisten 100 % der Zuzahlungen im Sinne des Sozialgesetzbu- Die Regelungen zu den Wartezeiten finden Sie in § 3 Teil I und II
ches Fünftes Buch (SGB V) für medizinisch notwendige der AVB.
a) Arzneimittel,
b) Verbandmittel, 4 Unsere Services
c) Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Fango, Massage), 4.1 Schnelligkeitsgarantie
d) Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen) und Wir garantieren Ihnen eine Bearbeitung der Leistungsanträge
innerhalb von zwei Wochen. Sollten wir dieses Versprechen nicht
e) Fahrtkosten einhalten, zahlen wir Ihnen als „Entschuldigung“ 10 €.
im Rahmen von ambulanten Behandlungen. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei uns. Liegen
Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 500 € pro Feiertage innerhalb dieses Zeitraums, verlängert sich die Frist
Kalenderjahr. entsprechend.
Zu den Zuzahlungen zählt auch die Verordnungsgebühr. Wir Voraussetzung für unser Versprechen ist lediglich, dass Sie zum
leisten nur, wenn die GKV ebenfalls Leistungen für diese Einreichen Ihrer Rechnungen den Leistungsscheck verwenden.
Aufwendungen zur Verfügung stellt. Bitte informieren Sie sich außerdem auf www.huk.de über
weitere Einreichungsmöglichkeiten, die Ihnen die Schnelligkeits-
Leistungen für Sehhilfen erhalten Sie ausschließlich nach garantie sichern.
Ziffer 2.3.
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4.2 Serviceleistungen bei Auslandsreisen 6 Glossar
Wir stellen Ihnen praktische Tipps zur gesunden Reise, zu
Impfempfehlungen, erster Hilfe, Arztauskunft und zum Im folgenden Abschnitt erläutern wir verschiedene medizinische
24h-Kontakt zur Verfügung. und in der Versicherung gebräuchliche Fachbegriffe. Das Glossar
enthält keine Leistungsversprechen.
Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Serviceleistungen:
• Telefonischer 24h-Kontakt an 365 Tagen, Alterungsrückstellungen
• V ermittlung und Benennung von deutsch-/englischsprachigen Als Alterungsrückstellungen werden Rücklagen in der privaten
Ärzten und Kliniken im Ausland, Krankenversicherung für die Absicherung von Altersrisiken
bezeichnet.
• K ontaktvermittlung zwischen Ihrem Hausarzt und den behan-
delnden Krankenhausärzten, Auswärtiges Amt
• Information Ihrer Angehörigen, Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Auslandsvertre-
tungen den Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt veröffent-
• K ostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung bei licht umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt. Zum
stationären Aufenthalten und Beispiel Reise- und Sicherheitshinweise oder Reisewarnungen.
• Organisation des Krankenrücktransports. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Internetadresse
Näheres regeln die Zusatzbedingungen für die Auslandsreise- www.auswaertiges-amt.de
krankenversicherung.
Bezugsdatum
4.3 Gesundheitsportal Das ist das Datum, an dem Sie Ihre „Ware“ oder „Dienstleistung“
Unter der Internetadresse www.huk.de können Sie sich zu den bezogen haben. Wenn Sie z. B. ein Arzneimittelrezept erhalten
Themen Gesundheit, Aktuelles aus Medizin, Forschung und haben, ist das Bezugsdatum das Datum, an dem Sie das
Reisemedizin informieren. Medikament in der Apotheke geholt haben.
4.4 Unterstützung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Wir unterstützen Sie mit einem vielfältigen Angebot im Leistungs- Die GOÄ regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen im
fall und rund um Ihren Vertrag. Rahmen einer privatärztlichen Behandlung.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.huk.de Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Die GebüH regelt die Abrechnung der Leistungen im Rahmen
einer Behandlung durch den Heilpraktiker.
5 Beiträge
Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Heilmittel
Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Die Höhe des Sie dienen zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder
Beitrages ist nach Altersgruppen gestaffelt und richtet sich nach Unfallfolgen und wirken überwiegend äußerlich auf den Körper
dem Alter der versicherten Person: ein, wie z. B. Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie oder
Altersgruppe Monatsbeitrag Logopädie.
0 bis 25 Jahre 10,46 €
Hilfsmittel
26 bis 39 Jahre 17,94 €
Hilfsmittel gleichen körperliche und geistige Funktionseinschrän-
Ab 40 Jahre 22,14 €
kungen aus oder erfüllen therapeutische Zwecke, wie z.B.
Alltagserleichterung durch Gehilfen oder Hörgeräte.
Für die Höhe der Erstbeiträge ist Ihr tatsächliches Alter am Krankenversicherung nach Art der Schaden
Monatsende vor dem Versicherungsbeginn ausschlaggebend.
Der Beitrag richtet sich nach der Altersgruppe dieses Alters. Die Prämie wird auf Basis einer jährlichen Betrachtung berechnet
und kalkuliert keine Alterungsrückstellungen ein.
Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem
Monatsersten nach Ihrem 26. bzw. 40. Geburtstag. Sie müssen Kunstlinsen-Operation
dann den Beitrag der jeweils erreichten, nächsthöheren Alters-
gruppe zahlen. Bei einer Kunstlinsen-Operation wird die körpereigene trübe Linse
durch eine klare Kunstlinse ersetzt. Die Sehkraft ist somit nicht
Eventuell vereinbarte Zuschläge (beispielsweise Risikozuschläge) mehr durch die Linsentrübung beeinträchtigt.
sind hier noch nicht berücksichtigt.
LASIK-Operation
Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich
die genannten Beiträge verändern. Bei der LASIK-Operation wird durch Gewebeabtragung innerhalb
der Hornhaut eine Änderung der Hornhautkrümmung erreicht und
Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem gültigen Versiche- damit eine Fehlsichtigkeit ausgeglichen.
rungsschein.
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Naturheilverfahren Unfall
Naturheilverfahren sind Verfahren, die die Selbstheilungskräfte Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes
des Körpers unterstützen, wie z. B. Akupunktur oder Homöo- Ereignis, bei dem die versicherte Person unfreiwillig einen
pathie. Schaden erleidet. Die häufigsten Unfälle sind z.B. Stürze,
Verkehrs- und Sportunfälle.
Schutzimpfungen
Unverzüglich
Bei einer Schutzimpfung erfolgt die Gabe eines Impfstoffes mit
dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Das Das bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaf-
Immunsystem soll somit gegen spezifische Stoffe aktiviert tes Zögern“.
werden. Impfungen dienen also als vorbeugende Maßnahme Wartezeit
gegen Infektionskrankheiten.
Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn
Schwebender Versicherungsfall mit Beitragszahlung und Beginn des eigentlichen Versicherungs-
Ein schwebender Versicherungsfall liegt vor, wenn die Erkran- schutzes bezeichnet. Während der Wartezeit besteht kein
kung festgestellt wurde, die versicherte Person ärztlich behandelt Anspruch auf Leistungen.
wird und die medizinisch notwendige Behandlung noch nicht
abgeschlossen ist.
Textform
Das bedeutet, dass Sie eine Erklärung schriftlich abgeben
müssen, aber – im Gegensatz zur Schriftform – keine eigenhän-
dige Unterschrift notwendig ist, z.B. reicht ein Fax, eine SMS
oder eine E-Mail.