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Insurance broker / Supplementary health insurance in Germany / Policy wording archive

SIGNAL IDUNA AmbulantPLUS Ambulantplus Pur: the policy wording in full

Gleiche Leistungen wie AmbulantPLUS, aber ohne Alterungsrückstellungen mit Beitragssprüngen nach Altersgruppen, Eintritt bis 54 Jahre und Übergang in AmbulantPLUS mit 55.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy SIGNAL IDUNA AmbulantPLUS Ambulantplus Pur from SIGNAL IDUNA (Supplementary health insurance in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 74 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Plan type (modular, all-in-one, reimbursement or provider network)yes„Ergänzungstarif für ambulante Leistungen für GKV-Versicherte“Tarifkopf, page 1
Insurable persons (statutory insured only, or also civil servants and self-employed)yes„Der Tarif AmbulantPLUS kann nur zusätzlich zu einer Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder zu einem vergleichbaren Anspruch auf Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn bestehen.“A 1, page 2
Benefit requires prior payment by the statutory health fundyes„Sind Leistungen einer GKV oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn für die im Tarif AmbulantPLUS genannten Leistungen nicht in Anspruch genommen worden, werden aus dem Tarif AmbulantPLUS für diese Leistungen ebenfalls keine Erstattungen vorgenommen.“D 2, page 3
Free choice of doctor, naturopath and therapist (no gatekeeper or network obligation)not addressed
Annual deductiblenot addressed
Direct billing with hospital or doctor (hospital card, no advance payment)not addressed

Inpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Accommodation in a double roomnot addressed
Accommodation in a single roomnot addressed
Private treatment by the chief physician or a doctor of choice in hospitalnot addressed
Reimbursement beyond the maximum rate of the German medical fee scale (3.5 times) under a fee agreementnot addressed
Free choice of hospital (extra costs of a hospital other than the nearest suitable one)not addressed
Treatment in private clinics without statutory approvalnot addressed
Hospital daily allowance per day of inpatient treatmentnot addressed
Substitute daily allowance when private hospital options are not usednot addressed
Rooming-in (accommodation of a companion when a child is in hospital)not addressed
Statutory hospital co-payment covered (10 euros per day)not addressed
Outpatient surgery with private medical servicesnot addressed
Private options for inpatient psychiatric and psychosomatic treatmentnot addressed

Outpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Treatment by a naturopath (Heilpraktiker)yes, up to EUR 750„Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)“B 5, page 2
Annual maximum for naturopaths and natural remediesyes, up to EUR 750„Die Erstattungen für die Behandlung durch Heilpraktiker sowie für naturheilkundliche Leistungen sind zusammen mit den Leistungen gemäß Abschnitt B 6 begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr.“B 5, page 2
Reimbursement up to the maximum rates of the naturopath fee schedule (GebüH)yes„Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)“B 5, page 2
Recognised methods (Hufeland list, including non-conventional methods)yes„Erstattungsfähig sind auch die Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, z. B. Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie“B 5, page 2
Osteopathyyes, up to EUR 750„Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung“B 5, page 2
Spectacle lenses, frames and contact lensesyes, up to EUR 375„Die tariflichen Leistungen für Brillen (Fassungen und Gläser) und Kontaktlinsen werden zu 100 % erbracht“B 1, page 2
Period within which the glasses amount is paid once (for example every two years)yes„Die Erstattungen sind begrenzt auf insgesamt 375 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.“B 1, page 2
Optician's eye test is sufficient, no ophthalmologist prescription needednot addressed
Laser eye surgery for refractive correction (LASIK, LASEK, lens implant)yes, up to EUR 1,000„Nach Ablauf von drei Kalenderjahren seit Versicherungsbeginn dieses Tarifes (Tarifbeginn) besteht ein Anspruch auf Erstattung der ambulanten Kosten für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) zu 100 % bis zu insgesamt 1.000 EUR für beide Augen“B 2, page 2
Hearing aids beyond the statutory shareyes, up to EUR 750„Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erbracht“B 3, page 2
Check-ups beyond statutory screening programmesyes, up to EUR 750„Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Kosten für gezielte medizinische Vorsorgeuntersuchungen“B 4, page 2
Self-pay health services (IGeL) such as ultrasound, glaucoma and skin cancer screeningyes, up to EUR 750„Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse.“B 4, page 2
Travel vaccinations and malaria prophylaxisyes, up to EUR 750„sowie Kosten für reisemedizinische Impfberatung und Impfung inklusive der Impfstoffkosten.“B 4, page 2
Medication not paid by the statutory fund (over the counter, herbal, homeopathic)yes, up to EUR 750„Erstattungsfähig sind die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der Apotheke bezogen wurden.“B 6, page 2
Medical aids beyond statutory cover (insoles, bandages, compression stockings)yes, up to EUR 750„Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erbracht“B 3, page 2
Statutory co-payments for medication, therapies and aids coveredyes, up to EUR 250„Die Erstattungen für sämtliche vorgenannten Zuzahlungen sind begrenzt auf insgesamt 250 EUR pro Kalenderjahr.“B 7, page 3
Private outpatient treatment (billed as a private patient at specialists)not addressed
Outpatient psychotherapy beyond statutory covernot addressed

Travel abroad

PointRuleWording (German)Clause
Travel medical insurance includedyes„Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu einer Dauer von acht Wochen“B 8, page 3
Maximum duration per tripyes„Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu einer Dauer von acht Wochen“B 8, page 3
Medically reasonable repatriation to home countryyes, up to the sum insured„Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankentransportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes“B 8, page 3

Waiting periods and acceptance

PointRuleWording (German)Clause
General waiting periodnone„Die Wartezeiten entfallen.“A 2, page 2
Special waiting period (childbirth, psychotherapy, laser eye surgery, hearing aids)none„Die Wartezeiten entfallen.“A 2, page 2
Waiting period waived after an accident or credited from previous covernot addressed
Health questions in the applicationnot addressed
Look-back period of the health questionsnot addressed
Exclusion of ongoing or recommended treatmentnot addressed

Benefit limits

PointRuleWording (German)Clause
Annual maximum across all benefitsnot addressed
Benefit cap in the first policy yearnot addressed
Benefit cap in the second policy yearnot addressed
Benefit cap in the third policy yearnot addressed
Policy year from which the initial cap no longer appliesnot addressed
Accident consequences outside the initial capnot addressed

Contract and premium

PointRuleWording (German)Clause
Maximum entry ageyes„Annahmefähig nach diesen Sonderbedingungen sind Personen ab Geburt bis zu einem Eintrittsalter von 54 Jahren.“E 2, page 3
Cover ends on reaching a maximum agenone„erfolgt die obligatorische Fortführung der Versicherung ohne Sonderbedingungen nach dem Tarif AmbulantPLUS bei gleichem Leistungsumfang“E 4, page 3
Children insurable from birthyes„Annahmefähig nach diesen Sonderbedingungen sind Personen ab Geburt“E 2, page 3
Ageing reserves (premium calculated on entry age)no„Eine Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nicht gebildet.“E 6, page 3
Premium increases by age bandyes„ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.“E 6, page 3
Premium adjustment rules (trigger factor, trustee, cap)yes„Als tariflicher Vomhundertsatz im Sinne von § 8b Abs. 1 Teil I für die Versicherungsleistungen gilt 5.“C, page 3
Insurer waives its ordinary right to terminatenot addressed
Switch to higher plans without new health assessmentyes„Die Fortführung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.“E 4, page 3
Minimum contract termnot addressed
Premium refund or bonus for claim-free yearsnot addressed

Austria

PointRuleWording (German)Clause
Special class in hospital (double or single room and doctors' fees)not addressed
Scope of the special class (province, all of Austria, private hospitals, abroad)not addressed
Reimbursement for elective doctors without statutory contractnot addressed
Reimbursement rate for elective doctors as a percentage of the bill after the statutory refundnot addressed
Deductible per hospital stay or per calendar year in the special classnot addressed
Daily cash benefit when staying in the general wardnot addressed

Spain

PointRuleWording (German)Clause
Provider network (cuadro médico) with scope and regional coveragenot addressed
Reimbursement rate outside the network (reembolso) in percentnot addressed
Annual reimbursement limit outside the network (límite anual)not addressed
Co-payment per visit or service (copago)not addressed
Waiting periods (carencias) for surgery, childbirth and diagnosticsnot addressed
Hospital stay in a single room with companion bednot addressed
Exclusion of pre-existing conditionsnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Tarifbedingungen AmbulantPLUS und AmbulantPLUSpur
[Seite 1] SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. Tarif AmbulantPLUS Ergänzungstarif für ambulante Leistungen für GKV-Versicherte Produktlinie Ambulant Kurzübersicht über die wichtigsten Tarifleistungen: Ambulante Behandlung Ausführliche Informationen zu den Leistungen entnehmen Sie bitte 100 % Sehhilfen bis 375 EUR innerhalb von zwei Kalender­jahren den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil III. 100 % LASIK-Zuschuss bis 1.000 EUR alternativ zur Sehhilfe­ versorgung 100 % Restkosten für Hilfsmittel bis 750 EUR im Kalenderjahr 100 % Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen bis 750 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren 80 % Naturheilkunde und Heilpraktikerleistungen sowie alterna- tive Arzneimittel, bis 750 EUR im Kalenderjahr 100 % Gesetzliche Zuzahlungen bis 250 EUR im Kalenderjahr 100 % Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil III: A Allgemeine Bestimmungen zu Ihrem Vertrag C Anpassungsvorschriften 1 Versicherungsfähigkeit 2 Wartezeiten D Sonstige Bestimmungen 1 Kostennachweise B Leistungen der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. 2 Leistungsansprüche gegenüber Dritten (im Folgenden: Versicherer) - (zu § 4 und § 5 Teil I und II) 3 Vorleistungen 1 Sehhilfen 2 Operationen zur Sehschärfekorrektur E Sonderbedingungen nach Tarif AmbulantPLUS 3 Hilfsmittel (AmbulantPLUSpur) 4 Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen 1 Tarifbezeichnung 5 Behandlung durch Heilpraktiker und naturheilkundliche 2 Annahmefähigkeit Leistungen 3 Ende der Versicherungsfähigkeit 6 Arzneimittel 4 Obligatorischer Entfall der Sonderbedingungen ab Alter 55 7 Gesetzliche Zuzahlungen 5 Entfall der Sonderbedingungen vor dem Alter 55 auf Antrag 8 Heilbehandlung im Ausland 6 Beitragsberechnung nach den Sonderbedingungen (AmbulantPLUSpur) 1353702 Sep17 (523B23) Seite 1 von 3 Fassung 09.2017 [Seite 2] Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil III Der Tarif AmbulantPLUS gilt in Verbindung mit Teil I und Teil II der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaus­tagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen MB/KK 2009 Teil II Tarifbedingungen SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. A Allgemeine Bestimmungen zu Ihrem Vertrag Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen z. B.: – Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und 1 Versicherungsfähigkeit (zu § 1 Teil I und II) Jugendliche wie z. B. Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Inter- Der Tarif AmbulantPLUS kann nur zusätzlich zu einer Versicherung vall-Check, erweiterte Kinder- und Jugendvorsorge; bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder – Schwangerschaftsvorsorge wie z. B. Triple-Test zur Risiko­ zu einem vergleichbaren Anspruch auf Fürsorge- bzw. Heilfürsorge­ abschätzung des Down-Syndroms, Vitalitätsuntersuchungen leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn bestehen. Endet die mittels Sonographie; Versicherung bei der GKV und besteht kein Anspruch auf Fürsorge- – Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie z. B. Sonographie, bzw. Heilfürsorgeleistungen, so endet gleichzeitig die Versicherung Untersuchungen zur Früherkennung von Haut- und Prostata­ nach dem Tarif AmbulantPLUS. krebs einschließlich PSA-Test ungeachtet der Erfüllung etwaiger 2 Wartezeiten (zu § 3 Teil I und II) Mindestalteranforderungen; Die Wartezeiten entfallen. – Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge B Leistungen der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse. (im Folgenden: Versicherer) - (zu § 4 und § 5 Teil I und II) Die tariflichen Leistungen für sämtliche Vorsorgemaßnahmen und 1 Sehhilfen Reiseschutzimpfungen werden zu 100 % erbracht und vermindern Die tariflichen Leistungen für Brillen (Fassungen und Gläser) und sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heil­ Kontaktlinsen werden zu 100 % erbracht und vermindern sich um fürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vor- eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleis- leistungen anderer Leistungsträger. Die Erstattungen sind begrenzt tungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen auf insgesamt 750 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden anderer Leistungsträger. Die Erstattungen sind begrenzt auf Kalenderjahren. insgesamt 375 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. 5 Behandlung durch Heilpraktiker und naturheilkundliche Leistungen 2 Operationen zur Sehschärfenkorrektur Erstattungsfähig sind die Kosten für: Nach Ablauf von drei Kalenderjahren seit Versicherungsbeginn – von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführte, im Hufeland-Leis- dieses Tarifes (Tarifbeginn) besteht ein Anspruch auf Erstattung tungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheil- der ambulanten Kosten für brechkraftverändernde Augenlaser­ kunde, korrekturen (LASIK/LASEK) zu 100 % bis zu insgesamt 1.000 EUR – Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebühren­ für beide Augen; ein Anspruch auf diese Leistung besteht nur zwei- verzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), mal während der gesamten Vertragslaufzeit. Die tarifliche Leistung – naturheilkundliche Leistungen von Ärzten bis zu den Höchst­ vermindert sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- sätzen der GOÄ. bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, z. B. Schmerzakupunktur, Homöopathie, Die Frist von drei Kalenderjahren bezieht sich jeweils auf Zeiten Phyto­therapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophi- einer aktiven Versicherung nach dem Tarif AmbulantPLUS. Zeiten sche Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behand- einer aktiven Versicherung nach Tarifen der Krankheitskostenver- lung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungsthe- sicherungen beim Versicherer werden berücksichtigt; Zeiten einer rapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie). Anwartschaftsversicherung werden nicht berücksichtigt. Die erstattungsfähigen Aufwendungen vermindern sich um eine Bei einem Wechsel aus dem Tarif AmbulantSTARTpur in den evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleis- Tarif AmbulantPLUS werden die Zeiten der aktiven Versicherung tungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen nach dem Tarif AmbulantSTARTpur ebenfalls berücksichtigt. anderer Leistungsträger. Die nach Abzug der Vorleistung verblei- Dies gilt allerdings nur für den geringeren Leistungsbetrag nach benden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80 % erstat- Tarif AmbulantSTARTpur (500 EUR); nach Ablauf von weiteren tet. Die Erstattungen für die Behandlung durch Heilpraktiker sowie drei Kalenderjahren seit Tarifbeginn dieses Tarifs entsteht der volle für naturheilkundliche Leistungen sind zusammen mit den Leis­ Anspruch (1.000 EUR). tungen gemäß Abschnitt B 6 begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr. Wird der Anspruch auf Erstattung für die brechkraftverändernde Augenlaserkorrektur ganz oder teilweise beansprucht, besteht im Heilpraktiker im Sinne von § 4 Abs. 2 Teil I sind nicht Personen, entsprechenden Kalenderjahr der Operation und in den drei darauf deren Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz sich lediglich auf ein folgenden Kalenderjahren kein Anspruch auf Erstattung von Seh­ bestimmtes Behandlungsgebiet beschränkt. hilfen gemäß Abschnitt B 1. 6 Arzneimittel 3 Hilfsmittel Erstattungsfähig sind die Kosten für nicht verschreibungs­pflichtige Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % Arzneimittel, die vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der erbracht und vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, Apotheke bezogen wurden. Voraussetzung ist, dass die Arznei­ um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. mittel wissenschaftlich anerkannt sind oder sich in der Praxis als Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger sowie Erfolg versprechend bewährt haben oder angewendet werden, weil um die gesetzliche Zuzahlung (siehe Abschnitt B 7). Die Erstattun- keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. gen sind begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für naturheilkundliche 4 Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen Arzneimittel, die im Zusammenhang mit den naturheilkundlichen Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der geltenden Heilmethoden gemäß Abschnitt B 5 vom Arzt oder Heilpraktiker Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Kosten für gezielte medizini- verordnet und in der Apotheke bezogen wurden; diese Arzneimittel sche Vorsorgeuntersuchungen sowie Kosten für reisemedizinische sind auch erstattungsfähig, wenn sie nicht wissenschaftlich aner- Impfberatung und Impfung inklusive der Impfstoffkosten. kannt sind. 1353702 Sep17 (523B23) Seite 2 von 3 [Seite 3] Die erstattungsfähigen Aufwendungen vermindern sich um eine D Sonstige Bestimmungen evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleis- tungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um ­Vorleistungen 1 Kostennachweise anderer Leistungsträger sowie um die gesetzliche Zuzahlung Als Kostennachweis für die gesetzlichen Zuzahlungen ist eine (siehe Abschnitt B 7). Die nach Abzug der Vorleistung verbleiben- Kopie der ärztlichen Verordnung mit dem Quittungsvermerk des den erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80 % ­erstattet. Leistungserbringers vorzulegen. Die Erstattungen für Arzneimittel sind zusammen mit den Leistun- 2 Leistungsansprüche gegenüber Dritten gen gemäß Abschnitt B 5 begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Zustehende Leistungsansprüche gegenüber einer GKV oder des ­Kalenderjahr. Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sind zu beanspruchen und ­dürfen Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Nähr- und Stärkungs­ nicht aufgegeben werden. Sind Leistungen einer GKV oder des mittel, allgemein gebräuchliche Vorbeugungsmittel, Abmagerungs-, Arbeitgebers bzw. Dienstherrn für die im Tarif AmbulantPLUS Schlaf- und Abführmittel, kosmetische Mittel, Mineralwässer, Bade- genannten Leistungen nicht in Anspruch genommen worden, zusätze, Desinfektionsmittel, potenzfördernde Mittel und Mittel zur ­werden aus dem Tarif AmbulantPLUS für diese Leistungen eben- Empfängnisverhütung. falls keine Erstattungen vorgenommen. 7 Gesetzliche Zuzahlungen 3 Vorleistungen Erstattet werden zu 100 % die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzah- Die Höhe der Vorleistungen ist durch einen entsprechenden Leis­ lungen (§ 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)) für tungsvermerk der jeweiligen Leistungsträger auf den Rechnungs- – Heilmittel einschließlich Verordnungsgebühr (§ 32 Abs. 2 belegen nachzuweisen. Besteht kein Leistungsanspruch gegen- SGB V) über einer GKV oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn, ist dies – Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V) durch eine Bescheinigung der GKV oder des Arbeitgebers bzw. – Arznei- und Verbandmittel (§ 31 Abs. 3 SGB V) Dienstherrn zu bestätigen. – Haushaltshilfen (§ 38 Abs. 5 SGB V). E Sonderbedingungen nach Tarif AmbulantPLUS Die Erstattungen für sämtliche vorgenannten Zuzahlungen sind (AmbulantPLUSpur) begrenzt auf insgesamt 250 EUR pro Kalenderjahr. Ergänzend zu den Tarifbestimmungen gemäß Abschnitt A, B, C 8 Heilbehandlung im Ausland und D gelten noch folgende Sonderbedingungen; die Sonder­ Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu bedingungen ermöglichen den Versicherungsschutz nach Tarif einer Dauer von acht Wochen die nachweislich auf einen nach AmbulantPLUS auch ohne Alterungsrückstellungen zu führen. Tarifbeginn im Ausland eingetretenen Unfall oder eine im ­Ausland akut aufgetretene Erkrankung bzw. auf eine unvorhersehbare, 1 Tarifbezeichnung akute Verschlechterung eines bestehenden Leidens zurückzufüh- Solange die Sonderbedingungen gelten, wird die Tarifbezeichnung renden erstattungsfähigen Kosten für ambulante und stationäre durch „pur“ ergänzt (AmbulantPLUSpur). Heilbehandlung. Hierzu gehören: 2 Annahmefähigkeit – Arzt und Facharzt, Annahmefähig nach diesen Sonderbedingungen sind Personen ab – Wegegebühren des nächsterreichbaren Arztes, wenn am Ort Geburt bis zu einem Eintrittsalter von 54 Jahren. kein Arzt vorhanden ist oder alternativ notwendige Transporte in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. zum nächsterreich­baren 3 Ende der Versicherungsfähigkeit Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste, Die Versicherungsfähigkeit nach den Sonderbedingungen erlischt – Röntgendiagnostik und Strahlentherapie, vom Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das – Arznei- und Verbandmittel, 55. Lebensjahr vollendet. – ärztlich verordnete Gehhilfen sowie Schienen und Stütz­apparate zur Akutversorgung, 4 Obligatorischer Entfall der Sonderbedingungen ab Alter 55 – elektrische und physikalische Heilbehandlung, Nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit nach den Sonderbedin- – Zahnbehandlung, und zwar nur für schmerzstillende Behand- gungen (AmbulantPLUSpur) erfolgt die obligatorische ­Fortführung lung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie der Versicherung ohne Sonderbedingungen nach dem Tarif ­notwendige Reparaturen von Zahnprothesen, ­AmbulantPLUS bei gleichem Leistungsumfang und unter Bildung – stationäre Behandlung im Krankenhaus, von Alterungsrückstellungen. Für die Höhe der Beiträge ist das – Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Kranken- zu diesem Zeitpunkt erreichte Alter maßgebend. Die Fortführung transportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohn- erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. § 8a Abs. 3 Teil I bleibt sitzes oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Kran- jedoch un­berührt, d. h. vereinbarte Risikozuschläge können ent- kenhaus. sprechend geändert werden. Bei Tod der versicherten Person während einer Auslandsreise Will der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht weiterführen, sind die Kosten der Überführung des Verstorbenen in den Heimat­ kann er den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten ort oder die Bestattungskosten am Sterbeort im Ausland bis zu nach der obligatorischen Fortführung durch schriftliche Mitteilung 11.000 EUR erstattungsfähig. Entstandene Aufwendungen für die zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung infolge der obligatorischen Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland bzw. für die Fortführung beenden. Bestattung am Sterbeort im Ausland sind durch entsprechende Kostenbelege nachzuweisen. Außerdem ist eine amtliche Sterbe­ 5 Entfall der Sonderbedingungen vor dem Alter 55 auf Antrag urkunde vorzulegen. Ergänzend zu Abschnitt E 4 kann der Versicherungsnehmer für versicherte Personen ab Vollendung des 20. Lebensjahres bis zu Als Ausland gelten alle Länder der Erde mit Ausnahme der Bundes- Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das republik Deutschland sowie des jeweiligen Staatsgebietes, in dem 55. Lebensjahr vollendet, jederzeit den Entfall der Sonderbedingun- die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat. gen beantragen. C Anpassungsvorschriften 6 Beitragsberechnung nach den Sonderbedingungen Beitragsanpassung (zu § 8b Teil I und II) (AmbulantPLUSpur) Als tariflicher Vomhundertsatz im Sinne von § 8b Abs. 1 Teil I für die Eine Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person Versicherungsleistungen gilt 5. wachsende Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nicht gebildet. Von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Im Falle einer Anpassung nach § 8b Teil I prüft der Versicherer, ob Monatsersten und dem Beginn des Kalenderjahres an, in dem das gleichzeitig die in Abschnitt B genannten Euro-Beträge zu erhöhen 35. bzw. 45. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächst­ sind. Diese Euro-Beträge können unter den Voraussetzungen des höheren Altersgruppe zu zahlen. Diese Beitragserhöhung aufgrund § 18 Teil I mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse des Älterwerdens gilt nicht als Beitrags­erhöhung im Sinne von § 8a auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres Abs. 2 Teil I. den veränderten Verhältnissen angepasst werden. 1353702 Sep17 (523B23) Seite 3 von 3