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Versicherungsmakler / Krankenzusatzversicherung / Bedingungsarchiv

SIGNAL IDUNA AmbulantPLUS Ambulantplus Pur: die Bedingungen im Volltext

Gleiche Leistungen wie AmbulantPLUS, aber ohne Alterungsrückstellungen mit Beitragssprüngen nach Altersgruppen, Eintritt bis 54 Jahre und Übergang in AmbulantPLUS mit 55.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei SIGNAL IDUNA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif SIGNAL IDUNA AmbulantPLUS Ambulantplus Pur von SIGNAL IDUNA (Krankenzusatzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an SIGNAL IDUNA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 74 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis)ja„Ergänzungstarif für ambulante Leistungen für GKV-Versicherte“Tarifkopf, Seite 1
Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige)ja„Der Tarif AmbulantPLUS kann nur zusätzlich zu einer Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder zu einem vergleichbaren Anspruch auf Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn bestehen.“A 1, Seite 2
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausja„Sind Leistungen einer GKV oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn für die im Tarif AmbulantPLUS genannten Leistungen nicht in Anspruch genommen worden, werden aus dem Tarif AmbulantPLUS für diese Leistungen ebenfalls keine Erstattungen vorgenommen.“D 2, Seite 3
Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Kalenderjahrnicht geregelt
Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten)nicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmernicht geregelt
Unterbringung im Einbettzimmernicht geregelt
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarungnicht geregelt
Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses)nicht geregelt
Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassungnicht geregelt
Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlungnicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt)nicht geregelt
Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes)nicht geregelt
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag)nicht geregelt
Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung)nicht geregelt
Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlungnicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Behandlung durch Heilpraktikerja, bis 750 €„Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)“B 5, Seite 2
Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahrja, bis 750 €„Die Erstattungen für die Behandlung durch Heilpraktiker sowie für naturheilkundliche Leistungen sind zusammen mit den Leistungen gemäß Abschnitt B 6 begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr.“B 5, Seite 2
Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)ja„Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)“B 5, Seite 2
Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden)ja„Erstattungsfähig sind auch die Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, z. B. Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie“B 5, Seite 2
Osteopathieja, bis 750 €„Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung“B 5, Seite 2
Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsenja, bis 375 €„Die tariflichen Leistungen für Brillen (Fassungen und Gläser) und Kontaktlinsen werden zu 100 % erbracht“B 1, Seite 2
Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre)ja„Die Erstattungen sind begrenzt auf insgesamt 375 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.“B 1, Seite 2
Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötignicht geregelt
Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat)ja, bis 1.000 €„Nach Ablauf von drei Kalenderjahren seit Versicherungsbeginn dieses Tarifes (Tarifbeginn) besteht ein Anspruch auf Erstattung der ambulanten Kosten für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) zu 100 % bis zu insgesamt 1.000 EUR für beide Augen“B 2, Seite 2
Hörgeräte über den Kassenanteil hinausja, bis 750 €„Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erbracht“B 3, Seite 2
Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinausja, bis 750 €„Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Kosten für gezielte medizinische Vorsorgeuntersuchungen“B 4, Seite 2
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskopja, bis 750 €„Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse.“B 4, Seite 2
Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxeja, bis 750 €„sowie Kosten für reisemedizinische Impfberatung und Impfung inklusive der Impfstoffkosten.“B 4, Seite 2
Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie)ja, bis 750 €„Erstattungsfähig sind die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der Apotheke bezogen wurden.“B 6, Seite 2
Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe)ja, bis 750 €„Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erbracht“B 3, Seite 2
Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittelja, bis 250 €„Die Erstattungen für sämtliche vorgenannten Zuzahlungen sind begrenzt auf insgesamt 250 EUR pro Kalenderjahr.“B 7, Seite 3
Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt)nicht geregelt
Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinausnicht geregelt

Auslandsreise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auslandsreisekrankenversicherung enthaltenja„Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu einer Dauer von acht Wochen“B 8, Seite 3
Höchstdauer je Auslandsreiseja„Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu einer Dauer von acht Wochen“B 8, Seite 3
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatlandja, bis zur Versicherungssumme„Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankentransportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes“B 8, Seite 3

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitkeine„Die Wartezeiten entfallen.“A 2, Seite 2
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte)keine„Die Wartezeiten entfallen.“A 2, Seite 2
Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherungnicht geregelt
Gesundheitsfragen im Antragnicht geregelt
Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehennicht geregelt
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungennicht geregelt

Leistungsgrenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahreshöchstbetrag über alle Leistungennicht geregelt
Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahrnicht geregelt
Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfälltnicht geregelt
Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzungnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalterja„Annahmefähig nach diesen Sonderbedingungen sind Personen ab Geburt bis zu einem Eintrittsalter von 54 Jahren.“E 2, Seite 3
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalterskeine„erfolgt die obligatorische Fortführung der Versicherung ohne Sonderbedingungen nach dem Tarif AmbulantPLUS bei gleichem Leistungsumfang“E 4, Seite 3
Kinder ab Geburt versicherbarja„Annahmefähig nach diesen Sonderbedingungen sind Personen ab Geburt“E 2, Seite 3
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)nein„Eine Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nicht gebildet.“E 6, Seite 3
Beitragssprünge nach Altersstufenja„ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.“E 6, Seite 3
Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung)ja„Als tariflicher Vomhundertsatz im Sinne von § 8b Abs. 1 Teil I für die Versicherungsleistungen gilt 5.“C, Seite 3
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Die Fortführung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.“E 4, Seite 3
Mindestvertragsdauernicht geregelt
Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheitnicht geregelt

Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare)nicht geregelt
Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland)nicht geregelt
Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertragnicht geregelt
Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistungnicht geregelt
Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklassenicht geregelt
Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklassenicht geregelt

Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozentnicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual)nicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostiknicht geregelt
Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbettnicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Tarifbedingungen AmbulantPLUS und AmbulantPLUSpur
[Seite 1] SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. Tarif AmbulantPLUS Ergänzungstarif für ambulante Leistungen für GKV-Versicherte Produktlinie Ambulant Kurzübersicht über die wichtigsten Tarifleistungen: Ambulante Behandlung Ausführliche Informationen zu den Leistungen entnehmen Sie bitte 100 % Sehhilfen bis 375 EUR innerhalb von zwei Kalender­jahren den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil III. 100 % LASIK-Zuschuss bis 1.000 EUR alternativ zur Sehhilfe­ versorgung 100 % Restkosten für Hilfsmittel bis 750 EUR im Kalenderjahr 100 % Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen bis 750 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren 80 % Naturheilkunde und Heilpraktikerleistungen sowie alterna- tive Arzneimittel, bis 750 EUR im Kalenderjahr 100 % Gesetzliche Zuzahlungen bis 250 EUR im Kalenderjahr 100 % Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil III: A Allgemeine Bestimmungen zu Ihrem Vertrag C Anpassungsvorschriften 1 Versicherungsfähigkeit 2 Wartezeiten D Sonstige Bestimmungen 1 Kostennachweise B Leistungen der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. 2 Leistungsansprüche gegenüber Dritten (im Folgenden: Versicherer) - (zu § 4 und § 5 Teil I und II) 3 Vorleistungen 1 Sehhilfen 2 Operationen zur Sehschärfekorrektur E Sonderbedingungen nach Tarif AmbulantPLUS 3 Hilfsmittel (AmbulantPLUSpur) 4 Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen 1 Tarifbezeichnung 5 Behandlung durch Heilpraktiker und naturheilkundliche 2 Annahmefähigkeit Leistungen 3 Ende der Versicherungsfähigkeit 6 Arzneimittel 4 Obligatorischer Entfall der Sonderbedingungen ab Alter 55 7 Gesetzliche Zuzahlungen 5 Entfall der Sonderbedingungen vor dem Alter 55 auf Antrag 8 Heilbehandlung im Ausland 6 Beitragsberechnung nach den Sonderbedingungen (AmbulantPLUSpur) 1353702 Sep17 (523B23) Seite 1 von 3 Fassung 09.2017 [Seite 2] Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil III Der Tarif AmbulantPLUS gilt in Verbindung mit Teil I und Teil II der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaus­tagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen MB/KK 2009 Teil II Tarifbedingungen SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. A Allgemeine Bestimmungen zu Ihrem Vertrag Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen z. B.: – Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und 1 Versicherungsfähigkeit (zu § 1 Teil I und II) Jugendliche wie z. B. Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Inter- Der Tarif AmbulantPLUS kann nur zusätzlich zu einer Versicherung vall-Check, erweiterte Kinder- und Jugendvorsorge; bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder – Schwangerschaftsvorsorge wie z. B. Triple-Test zur Risiko­ zu einem vergleichbaren Anspruch auf Fürsorge- bzw. Heilfürsorge­ abschätzung des Down-Syndroms, Vitalitätsuntersuchungen leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn bestehen. Endet die mittels Sonographie; Versicherung bei der GKV und besteht kein Anspruch auf Fürsorge- – Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie z. B. Sonographie, bzw. Heilfürsorgeleistungen, so endet gleichzeitig die Versicherung Untersuchungen zur Früherkennung von Haut- und Prostata­ nach dem Tarif AmbulantPLUS. krebs einschließlich PSA-Test ungeachtet der Erfüllung etwaiger 2 Wartezeiten (zu § 3 Teil I und II) Mindestalteranforderungen; Die Wartezeiten entfallen. – Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge B Leistungen der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse. (im Folgenden: Versicherer) - (zu § 4 und § 5 Teil I und II) Die tariflichen Leistungen für sämtliche Vorsorgemaßnahmen und 1 Sehhilfen Reiseschutzimpfungen werden zu 100 % erbracht und vermindern Die tariflichen Leistungen für Brillen (Fassungen und Gläser) und sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heil­ Kontaktlinsen werden zu 100 % erbracht und vermindern sich um fürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vor- eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleis- leistungen anderer Leistungsträger. Die Erstattungen sind begrenzt tungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen auf insgesamt 750 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden anderer Leistungsträger. Die Erstattungen sind begrenzt auf Kalenderjahren. insgesamt 375 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. 5 Behandlung durch Heilpraktiker und naturheilkundliche Leistungen 2 Operationen zur Sehschärfenkorrektur Erstattungsfähig sind die Kosten für: Nach Ablauf von drei Kalenderjahren seit Versicherungsbeginn – von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführte, im Hufeland-Leis- dieses Tarifes (Tarifbeginn) besteht ein Anspruch auf Erstattung tungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheil- der ambulanten Kosten für brechkraftverändernde Augenlaser­ kunde, korrekturen (LASIK/LASEK) zu 100 % bis zu insgesamt 1.000 EUR – Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebühren­ für beide Augen; ein Anspruch auf diese Leistung besteht nur zwei- verzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), mal während der gesamten Vertragslaufzeit. Die tarifliche Leistung – naturheilkundliche Leistungen von Ärzten bis zu den Höchst­ vermindert sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- sätzen der GOÄ. bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, z. B. Schmerzakupunktur, Homöopathie, Die Frist von drei Kalenderjahren bezieht sich jeweils auf Zeiten Phyto­therapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophi- einer aktiven Versicherung nach dem Tarif AmbulantPLUS. Zeiten sche Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behand- einer aktiven Versicherung nach Tarifen der Krankheitskostenver- lung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungsthe- sicherungen beim Versicherer werden berücksichtigt; Zeiten einer rapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie). Anwartschaftsversicherung werden nicht berücksichtigt. Die erstattungsfähigen Aufwendungen vermindern sich um eine Bei einem Wechsel aus dem Tarif AmbulantSTARTpur in den evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleis- Tarif AmbulantPLUS werden die Zeiten der aktiven Versicherung tungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen nach dem Tarif AmbulantSTARTpur ebenfalls berücksichtigt. anderer Leistungsträger. Die nach Abzug der Vorleistung verblei- Dies gilt allerdings nur für den geringeren Leistungsbetrag nach benden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80 % erstat- Tarif AmbulantSTARTpur (500 EUR); nach Ablauf von weiteren tet. Die Erstattungen für die Behandlung durch Heilpraktiker sowie drei Kalenderjahren seit Tarifbeginn dieses Tarifs entsteht der volle für naturheilkundliche Leistungen sind zusammen mit den Leis­ Anspruch (1.000 EUR). tungen gemäß Abschnitt B 6 begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr. Wird der Anspruch auf Erstattung für die brechkraftverändernde Augenlaserkorrektur ganz oder teilweise beansprucht, besteht im Heilpraktiker im Sinne von § 4 Abs. 2 Teil I sind nicht Personen, entsprechenden Kalenderjahr der Operation und in den drei darauf deren Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz sich lediglich auf ein folgenden Kalenderjahren kein Anspruch auf Erstattung von Seh­ bestimmtes Behandlungsgebiet beschränkt. hilfen gemäß Abschnitt B 1. 6 Arzneimittel 3 Hilfsmittel Erstattungsfähig sind die Kosten für nicht verschreibungs­pflichtige Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % Arzneimittel, die vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der erbracht und vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, Apotheke bezogen wurden. Voraussetzung ist, dass die Arznei­ um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. mittel wissenschaftlich anerkannt sind oder sich in der Praxis als Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger sowie Erfolg versprechend bewährt haben oder angewendet werden, weil um die gesetzliche Zuzahlung (siehe Abschnitt B 7). Die Erstattun- keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. gen sind begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für naturheilkundliche 4 Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen Arzneimittel, die im Zusammenhang mit den naturheilkundlichen Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der geltenden Heilmethoden gemäß Abschnitt B 5 vom Arzt oder Heilpraktiker Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Kosten für gezielte medizini- verordnet und in der Apotheke bezogen wurden; diese Arzneimittel sche Vorsorgeuntersuchungen sowie Kosten für reisemedizinische sind auch erstattungsfähig, wenn sie nicht wissenschaftlich aner- Impfberatung und Impfung inklusive der Impfstoffkosten. kannt sind. 1353702 Sep17 (523B23) Seite 2 von 3 [Seite 3] Die erstattungsfähigen Aufwendungen vermindern sich um eine D Sonstige Bestimmungen evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleis- tungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um ­Vorleistungen 1 Kostennachweise anderer Leistungsträger sowie um die gesetzliche Zuzahlung Als Kostennachweis für die gesetzlichen Zuzahlungen ist eine (siehe Abschnitt B 7). Die nach Abzug der Vorleistung verbleiben- Kopie der ärztlichen Verordnung mit dem Quittungsvermerk des den erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80 % ­erstattet. Leistungserbringers vorzulegen. Die Erstattungen für Arzneimittel sind zusammen mit den Leistun- 2 Leistungsansprüche gegenüber Dritten gen gemäß Abschnitt B 5 begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Zustehende Leistungsansprüche gegenüber einer GKV oder des ­Kalenderjahr. Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sind zu beanspruchen und ­dürfen Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Nähr- und Stärkungs­ nicht aufgegeben werden. Sind Leistungen einer GKV oder des mittel, allgemein gebräuchliche Vorbeugungsmittel, Abmagerungs-, Arbeitgebers bzw. Dienstherrn für die im Tarif AmbulantPLUS Schlaf- und Abführmittel, kosmetische Mittel, Mineralwässer, Bade- genannten Leistungen nicht in Anspruch genommen worden, zusätze, Desinfektionsmittel, potenzfördernde Mittel und Mittel zur ­werden aus dem Tarif AmbulantPLUS für diese Leistungen eben- Empfängnisverhütung. falls keine Erstattungen vorgenommen. 7 Gesetzliche Zuzahlungen 3 Vorleistungen Erstattet werden zu 100 % die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzah- Die Höhe der Vorleistungen ist durch einen entsprechenden Leis­ lungen (§ 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)) für tungsvermerk der jeweiligen Leistungsträger auf den Rechnungs- – Heilmittel einschließlich Verordnungsgebühr (§ 32 Abs. 2 belegen nachzuweisen. Besteht kein Leistungsanspruch gegen- SGB V) über einer GKV oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn, ist dies – Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V) durch eine Bescheinigung der GKV oder des Arbeitgebers bzw. – Arznei- und Verbandmittel (§ 31 Abs. 3 SGB V) Dienstherrn zu bestätigen. – Haushaltshilfen (§ 38 Abs. 5 SGB V). E Sonderbedingungen nach Tarif AmbulantPLUS Die Erstattungen für sämtliche vorgenannten Zuzahlungen sind (AmbulantPLUSpur) begrenzt auf insgesamt 250 EUR pro Kalenderjahr. Ergänzend zu den Tarifbestimmungen gemäß Abschnitt A, B, C 8 Heilbehandlung im Ausland und D gelten noch folgende Sonderbedingungen; die Sonder­ Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu bedingungen ermöglichen den Versicherungsschutz nach Tarif einer Dauer von acht Wochen die nachweislich auf einen nach AmbulantPLUS auch ohne Alterungsrückstellungen zu führen. Tarifbeginn im Ausland eingetretenen Unfall oder eine im ­Ausland akut aufgetretene Erkrankung bzw. auf eine unvorhersehbare, 1 Tarifbezeichnung akute Verschlechterung eines bestehenden Leidens zurückzufüh- Solange die Sonderbedingungen gelten, wird die Tarifbezeichnung renden erstattungsfähigen Kosten für ambulante und stationäre durch „pur“ ergänzt (AmbulantPLUSpur). Heilbehandlung. Hierzu gehören: 2 Annahmefähigkeit – Arzt und Facharzt, Annahmefähig nach diesen Sonderbedingungen sind Personen ab – Wegegebühren des nächsterreichbaren Arztes, wenn am Ort Geburt bis zu einem Eintrittsalter von 54 Jahren. kein Arzt vorhanden ist oder alternativ notwendige Transporte in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. zum nächsterreich­baren 3 Ende der Versicherungsfähigkeit Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste, Die Versicherungsfähigkeit nach den Sonderbedingungen erlischt – Röntgendiagnostik und Strahlentherapie, vom Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das – Arznei- und Verbandmittel, 55. Lebensjahr vollendet. – ärztlich verordnete Gehhilfen sowie Schienen und Stütz­apparate zur Akutversorgung, 4 Obligatorischer Entfall der Sonderbedingungen ab Alter 55 – elektrische und physikalische Heilbehandlung, Nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit nach den Sonderbedin- – Zahnbehandlung, und zwar nur für schmerzstillende Behand- gungen (AmbulantPLUSpur) erfolgt die obligatorische ­Fortführung lung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie der Versicherung ohne Sonderbedingungen nach dem Tarif ­notwendige Reparaturen von Zahnprothesen, ­AmbulantPLUS bei gleichem Leistungsumfang und unter Bildung – stationäre Behandlung im Krankenhaus, von Alterungsrückstellungen. Für die Höhe der Beiträge ist das – Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Kranken- zu diesem Zeitpunkt erreichte Alter maßgebend. Die Fortführung transportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohn- erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. § 8a Abs. 3 Teil I bleibt sitzes oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Kran- jedoch un­berührt, d. h. vereinbarte Risikozuschläge können ent- kenhaus. sprechend geändert werden. Bei Tod der versicherten Person während einer Auslandsreise Will der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht weiterführen, sind die Kosten der Überführung des Verstorbenen in den Heimat­ kann er den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten ort oder die Bestattungskosten am Sterbeort im Ausland bis zu nach der obligatorischen Fortführung durch schriftliche Mitteilung 11.000 EUR erstattungsfähig. Entstandene Aufwendungen für die zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung infolge der obligatorischen Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland bzw. für die Fortführung beenden. Bestattung am Sterbeort im Ausland sind durch entsprechende Kostenbelege nachzuweisen. Außerdem ist eine amtliche Sterbe­ 5 Entfall der Sonderbedingungen vor dem Alter 55 auf Antrag urkunde vorzulegen. Ergänzend zu Abschnitt E 4 kann der Versicherungsnehmer für versicherte Personen ab Vollendung des 20. Lebensjahres bis zu Als Ausland gelten alle Länder der Erde mit Ausnahme der Bundes- Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das republik Deutschland sowie des jeweiligen Staatsgebietes, in dem 55. Lebensjahr vollendet, jederzeit den Entfall der Sonderbedingun- die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat. gen beantragen. C Anpassungsvorschriften 6 Beitragsberechnung nach den Sonderbedingungen Beitragsanpassung (zu § 8b Teil I und II) (AmbulantPLUSpur) Als tariflicher Vomhundertsatz im Sinne von § 8b Abs. 1 Teil I für die Eine Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person Versicherungsleistungen gilt 5. wachsende Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nicht gebildet. Von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Im Falle einer Anpassung nach § 8b Teil I prüft der Versicherer, ob Monatsersten und dem Beginn des Kalenderjahres an, in dem das gleichzeitig die in Abschnitt B genannten Euro-Beträge zu erhöhen 35. bzw. 45. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächst­ sind. Diese Euro-Beträge können unter den Voraussetzungen des höheren Altersgruppe zu zahlen. Diese Beitragserhöhung aufgrund § 18 Teil I mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse des Älterwerdens gilt nicht als Beitrags­erhöhung im Sinne von § 8a auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres Abs. 2 Teil I. den veränderten Verhältnissen angepasst werden. 1353702 Sep17 (523B23) Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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