Revierinformationen Italien

    Versicherung

    Beim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte (Certificato di Assicurazione), die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird. Die Mindestdeckungssumme beträgt 7.290.000,- EUR, 6.070.000,- EUR für Personenschäden und 1.220.000,- EUR für Sachschäden.

    • Service-Hotline zur Bootsversicherung in Italien. Wenn Sie einen Rat brauchen oder Hilfe, steht Ihnen unsere Service-Team jederzeit zur Verfügung. Sollten Sie uns unerwartet nicht gleich erreichen, hinterlassen Sie einfach eine ✉ Nachricht.

      ✆ 03375 29 12 77