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Teilnahmebedingungen NAMMERT Saison-Cup
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des NAMMERT Saison-Cups ist die NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen (im Folgenden „NAMMERT"). Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Instagram, Meta Platforms Ireland Ltd. oder einem anderen Plattformbetreiber. Ansprüche im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind ausschließlich gegenüber NAMMERT geltend zu machen.
§ 2 Gegenstand des Wettbewerbs
Der Saison-Cup ist ein Kreativwettbewerb für Wassersportler. NAMMERT stellt monatlich eine Aufgabe, zu der Teilnehmer eine eigene Foto- oder Videoaufnahme einsenden. Die Aufgaben beziehen sich abwechselnd auf eine der folgenden fünf Kategorien:
- Segeln
- Jetski und Funsport
- Motorboot
- Hausboot und Liegeplatz
- Angelboot
Die Aufgabe wird am ersten Tag eines Kalendermonats auf der Website von NAMMERT und im Instagram-Konto @nammert veröffentlicht. Bewertet werden ausschließlich die eingesandten Aufnahmen. Gegenstand des Wettbewerbs ist keine sportliche Leistung auf dem Wasser.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Spanien haben.
Ein Versicherungsvertrag bei NAMMERT ist keine Voraussetzung für die Teilnahme. Die Teilnahme ist unentgeltlich und weder an einen Vertragsabschluss noch an eine Anfrage, ein Angebot oder eine Beratung gekoppelt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NAMMERT und mit NAMMERT verbundener Unternehmen, deren Angehörige sowie die Mitglieder der Jury nach § 6.
Je Person ist ein Startplatz zulässig. Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen Namen oder Konten führen zum Ausschluss aller betroffenen Startplätze.
§ 4 Anmeldung und Startunterlagen
Die Anmeldung erfolgt über das Formular unter nammert.com/cup. Erhoben werden Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr, die gewählte Hauptkategorie, Angaben zum Fahrzeug und zum Revier sowie: freiwillig: der Name des Instagram-Kontos.
Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer per Post ein Startpaket mit einem Aufkleberset, einem Bordausweis und einer Startnummer für die Saison. Das Startpaket ist kostenfrei; ein Anspruch auf Nachlieferung bei Verlust besteht nicht.
Die Startnummer und mindestens ein Aufkleber müssen auf der eingesandten Aufnahme erkennbar sein. Aufnahmen ohne erkennbare Startnummer werden nicht gewertet.
§ 5 Einsendung
Einsendungen sind bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats, 23:59 Uhr, über das Formular unter nammert.com/cup/einsendung einzureichen. Zulässig sind bis zu drei Aufnahmen je Aufgabe im Format JPEG oder PNG mit mindestens 2.000 Pixeln an der langen Kante, bei Videos bis zu 60 Sekunden.
Zusätzlich soll der Teilnehmer die Aufnahme im eigenen Instagram-Profil veröffentlichen und dabei das Konto @nammert sowie seine Startnummer nennen. Die Veröffentlichung im eigenen Profil ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Wertung. Eine Verpflichtung, weitere Personen zu markieren oder Beiträge zu teilen, besteht nicht.
Mit der Einsendung versichert der Teilnehmer, dass
- er die Aufnahme selbst angefertigt hat und uneingeschränkt über die Rechte daran verfügt,
- keine Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte,
- abgebildete erkennbare Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben und bei Minderjährigen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt,
- die Aufnahme nicht durch künstliche Intelligenz erzeugt und nicht in ihrem Aussagegehalt verändert wurde; Zuschnitt, Belichtungs- und Farbkorrektur sind zulässig.
§ 6 Bewertung
Die Bewertung erfolgt zu 50 Prozent durch eine Jury aus drei Personen des Hauses NAMMERT und zu 50 Prozent durch ein öffentliches Voting im Instagram-Konto des Veranstalters. Bewertungskriterien sind die Erfüllung der Aufgabenstellung, die handwerkliche Qualität der Aufnahme und ihre Aussagekraft für die jeweilige Kategorie.
Das Ergebnis wird innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf des Einsendeschlusses veröffentlicht. Über die Bewertung wird keine Korrespondenz geführt; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Herausforderung
Teilnehmer können andere Teilnehmer derselben Aufgabe zu einer Herausforderung aufrufen. Verglichen werden dabei ausschließlich die eingesandten Aufnahmen. Die Herausforderung hat keinen Einfluss auf die Wertung nach Satz 1 und begründet keinen zusätzlichen Preis.
§ 7 Preise und Auszahlung
| Preis | Betrag | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Monatssieger der jeweiligen Kategorie | 300,00 EUR | einmal je Kalendermonat |
| Saisonsieger aus allen Monatssiegern | 1.000,00 EUR | einmal je Saison |
Die Preise werden ausschließlich in Geld gewährt und binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe auf ein vom Gewinner benanntes Konto überwiesen. Eine Verrechnung mit Versicherungsbeiträgen, eine Beitragsgutschrift, ein Rabatt oder eine sonstige Vergünstigung im Versicherungsverhältnis wird nicht gewährt und kann nicht verlangt werden.
Eine Übertragung des Preises auf Dritte ist nicht möglich. Etwaige Steuern und Abgaben auf den Preis trägt der Gewinner.
§ 8 Nutzungsrechte an den Einsendungen
Der Teilnehmer bleibt Urheber seiner Aufnahme. Er räumt NAMMERT mit der Einsendung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Aufnahme zu folgenden Zwecken zu nutzen:
- Veröffentlichung auf den Websites und in den Social-Media-Kanälen von NAMMERT,
- Verwendung in Druckerzeugnissen, Präsentationen und auf Messen,
- Bearbeitung durch Zuschnitt, Formatanpassung sowie Belichtungs- und Farbkorrektur, soweit der Aussagegehalt unverändert bleibt.
Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken und ein Verkauf der Aufnahmen sind ausgeschlossen. Die Nennung des Urhebers erfolgt, soweit die Darstellungsform sie zulässt.
Der Teilnehmer kann die Einräumung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. NAMMERT entfernt die Aufnahme binnen 30 Tagen nach Zugang des Widerrufs aus den eigenen digitalen Kanälen. Eine Pflicht zum Rückruf bereits hergestellter Druckerzeugnisse oder bereits verbreiteter Inhalte Dritter besteht nicht.
Die Rechteeinräumung wird durch die Teilnahme und, im Gewinnfall, durch den Preis abgegolten. Ein weitergehender Vergütungsanspruch besteht nicht.
§ 9 Sicherheit, Ausschlussgründe
NAMMERT bewertet keine Geschwindigkeit, keine Höchstgeschwindigkeit, keine Sprünge, keine in einer Zeit zurückgelegte Strecke und kein Kräftemessen zweier Fahrzeuge auf dem Wasser. Aufgaben, die zu solchen Handlungen anreizen, werden nicht gestellt.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Einsendungen, die
- einen Verstoß gegen die Schifffahrts-, Verkehrs- oder Naturschutzvorschriften des Aufnahmeorts erkennen lassen,
- eine Fahrt ohne die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung oder ohne erforderliche Fahrerlaubnis zeigen,
- erkennbar während der Führung des Fahrzeugs durch den Aufnehmenden entstanden sind,
- Personen gefährden oder herabwürdigen, oder
- rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen.
Die Teilnahme am Wettbewerb hat keinen Einfluss auf bestehende oder künftige Versicherungsverträge. Insbesondere begründet eine eingesandte Aufnahme für sich genommen keine Obliegenheitsverletzung und wird nicht zur Bewertung von Schadenfällen herangezogen.
§ 10 Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist NAMMERT. Die bei der Anmeldung und Einsendung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, zum Versand der Startunterlagen, zur Bewertung und zur Auszahlung der Preise verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Daten werden nach Abschluss der Saison und Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Eine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte findet nicht statt. Eine Verwendung für eigene Werbung von NAMMERT erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.
Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Anfragen an datenschutz@nammert.com. Bei der Veröffentlichung im eigenen Instagram-Profil gelten zusätzlich die Bestimmungen des Plattformbetreibers, auf die NAMMERT keinen Einfluss hat.
§ 11 Änderung und Abbruch
NAMMERT behält sich vor, den Wettbewerb bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Vorankündigung zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei technischen Störungen, bei Manipulationsversuchen oder wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Bereits zugesagte Preise bleiben davon unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 13 Saison 2026/2027
Die Anmeldung ist ab dem 1. September 2026 möglich. Die erste Monatsaufgabe wird am 1. Oktober 2026 gestellt, die Saison endet am 30. April 2027. Sie umfasst sieben Monatsaufgaben; das Saisonfinale nach § 7 findet im Mai 2027 statt. Die Kategorien wechseln in folgender Reihenfolge:
| Monat | Kategorie | Monat | Kategorie |
|---|---|---|---|
| Oktober 2026 | Segeln | Februar 2027 | Segeln |
| November 2026 | Hausboot und Liegeplatz | März 2027 | Jetski und Funsport |
| Dezember 2026 | Motorboot | April 2027 | Hausboot und Liegeplatz |
| Januar 2027 | Angelboot | Mai 2027 | Saisonfinale |
§ 14 Vereinswertung
Neben der Einzelwertung führt NAMMERT eine Vereinswertung. Teilnehmer können bei der Anmeldung freiwillig einen Verein, Club oder eine Marina angeben. Gezählt werden Teilnehmer mit mindestens einer gewerteten Einsendung in der Saison; reine Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.
Der Verein mit der höchsten Teilnehmerzahl erhält am Saisonende 500,00 EUR, zweckgebunden für seine Jugendarbeit. Die Zahlung erfolgt an den Verein, nicht an einzelne Mitglieder. Bei Gleichstand entscheidet die höhere Zahl gewerteter Einsendungen, danach das Los.
Eine Mitgliedschaft, eine Kooperation oder ein Versicherungsvertrag zwischen dem Verein und NAMMERT ist nicht Voraussetzung. Die Vereinswertung begründet keinen Anspruch des Vereins auf sonstige Leistungen und ist keine Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.
Eine Nutzung der Einsendungen für bezahlte Werbung ist von der Rechteeinräumung nach § 8 nicht umfasst. Sie bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem jeweiligen Urheber.
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Alle Aufgaben, der Kalender der Saison und das Anmeldeformular stehen auf der Cup-Seite.