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Startseite / Darum! NAMMERT / Namensstreit

Wann darf sich ein Unternehmen „Versicherung“ nennen?

Eine Frage, die klein aussieht und in der Branche große Wirkung hat: Nur zugelassene Versicherungsunternehmen dürfen das Wort im Firmennamen führen, Vermittler, Makler und Assekuradeure nicht. Das Landgericht Düsseldorf hat dazu im Januar 2026 eine einstweilige Verfügung erlassen, die inzwischen aufgehoben ist; die Sache liegt in der Berufung. Wir waren daran beteiligt und schildern den Verlauf einschließlich dieses Ausgangs, weil beide Seiten daraus lernen können, wir selbst zuerst.

Wichtiger Hinweis zum Verfahrensstand

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 34 O 5/26) aus dem Januar 2026 ist aufgehoben und hat damit keinen Bestand. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen: Es liegt in der Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf, ein Gerichtstermin steht aus, und der Ausgang ist offen. Die Verfügung von damals ist also kein Ergebnis, und wir stellen sie auch nicht als eines dar. Die Darstellung stützt sich ausschließlich auf die unten verlinkten, öffentlich zugänglichen Quellen.

Worum es rechtlich geht

Der Firmenname sagt, was ein Unternehmen ist

Versicherungsunternehmen

Trägt das Risiko selbst, braucht eine Zulassung der BaFin und unterliegt der Versicherungsaufsicht. Wer sich ohne diese Eigenschaft „Versicherung“ nennt, kann damit in die Irre führen, darum ging es im Verfahren.

Assekuradeur

Entwickelt Deckungskonzepte und betreut die Verträge, trägt das Risiko aber nicht selbst. Das ist die Rolle der NAMMERT Assekuradeur GmbH: Sie entwickelt die Deckungskonzepte, gezeichnet und reguliert wird vom Risikoträger. Heute vermittelt der Versicherungsmakler Norman Nammert die Verträge.

Vermittler, Makler, Vertreter

Vermitteln Verträge mit Erlaubnis nach § 34d GewO. Auch hier gilt: Der Firmenname darf nicht den Eindruck erwecken, das Unternehmen sei selbst der Versicherer.

Chronologie

Der Verlauf, nach Darstellung unseres Rechtsanwalts

Vorgeschichte

Abmahnung gegen uns, und Umfirmierung

Unser Betrieb führte den Zusatz „Versicherungen“ im Namen und erhielt deswegen eine Abmahnung. Nach Darstellung unseres Rechtsanwalts unterwarf sich das Unternehmen der Forderung und änderte die Firmenbezeichnung in NAMMERT Assekuradeur.

Ende 2025

Zweites Schreiben der Wettbewerbszentrale

In einem weiteren Schreiben wurden verbliebene Punkte auf unserer Internetseite bemängelt.

3. Dezember 2025

Hinweis an die Wettbewerbszentrale

Bei einer Marktrecherche für einen Produktvergleich fiel auf, dass auch Wettbewerber den Begriff „Versicherung“ im Auftritt verwenden, ohne Versicherungsunternehmen zu sein. Wir teilten der Wettbewerbszentrale mit, sie möge ihre Bemühungen auch an weitere Adressen richten, und nannten mehrere Internetseiten. Eine Antwort darauf erhielten wir nach Darstellung unseres Anwalts nicht.

12. Dezember 2025

Abmahnschreiben mit neun Punkten

Wir erhielten ein Abmahnschreiben mit neun Abmahngegenständen, nicht zur Unternehmensbezeichnung, sondern zu mutmaßlich widersprüchlichen oder unvollständigen Angaben auf unserer Website.

Januar 2026

Einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf untersagte per einstweiliger Verfügung die Verwendung des Begriffs „Yachtversicherungen“ als Namenszusatz, der bis dahin auch im Logo erschien (Aktenzeichen 34 O 5/26). Der Urteilstext lag zunächst nicht vor.

22. Januar 2026

Rechtsmittel eingelegt

Die Gegenseite hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.

Im Verlauf des Jahres 2026

Die einstweilige Verfügung ist aufgehoben

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf hat keinen Bestand gehabt. Sie ist aufgehoben. Das heißt: Der Namenszusatz, um den es ging, ist nach dem derzeitigen Stand nicht untersagt. Wir haben diese Entscheidung angefochten.

Derzeit

Berufungsverfahren, Termin steht aus

Die Sache liegt beim Oberlandesgericht Düsseldorf, dazu ist ein weiteres Verfahren beim Landgericht Hamburg anhängig. Ein Gerichtstermin steht noch aus. Wie die Sache ausgeht, ist offen, und wir äußern uns dazu nicht weiter, solange sie läuft.

In eigener Sache

„Ich habe selbst zu dieser Frage Lehrgeld zahlen müssen.“

So schreibt unser geschäftsführender Gesellschafter Norman Nammert in der Pressemitteilung zum Verfahren. Auch unser Betrieb trug den Zusatz „Versicherungen“ im Namen, auch wir erhielten deswegen eine Abmahnung, und haben den Fehler eingesehen und die Firmenbezeichnung geändert. Deshalb heißen wir heute NAMMERT Assekuradeur GmbH.

Uns geht es nicht darum, einen Wettbewerber vorzuführen. Es geht um eine Regel, die für alle gilt, und die wir zuerst bei uns selbst umgesetzt haben.

Quelle des Zitats: Pressemitteilung NAMMERT, wiedergegeben bei Pfefferminzia.

Was das für die Branche bedeutet

Vier Punkte, die jeder Vermittler prüfen sollte

Firmenname und Logo. Enthält einer von beiden „Versicherung“, „Versicherer“ oder „Assekuranz“, ohne dass eine Zulassung als Versicherungsunternehmen vorliegt? Das Verfahren betraf ausdrücklich auch den Zusatz im Logo.

Auftritt im Netz. Domain, Titelzeilen, E-Mail-Signaturen und Anzeigen sollten dieselbe Rolle nennen wie das Handelsregister.

Pflichtangaben. Erstinformation, Impressum und Registerangaben müssen Status und Erlaubnis eindeutig ausweisen, ein häufiger Anknüpfungspunkt für Abmahnungen.

Wer trägt das Risiko? Kunden sollten erkennen können, welches Unternehmen im Schadenfall leistet. Bei uns steht der Risikoträger in jedem Vertrag.

Und wie reagiert der Markt?

Die Fachpresse erwartet wenig Bewegung: Das Urteil dürfte „am Markt keine wirklich große Welle schlagen“, schreibt Pfefferminzia, leitet daraus aber eine klare Mahnung ab. Makler, Vertreter und andere Branchenbeteiligte sollten ihre Unternehmensnamen überprüfen und Worte wie „Versicherung“, „Versicherer“ oder „Assekuranz“ nicht leichtfertig verwenden, weil sie einen Angriffspunkt bieten.

Die Frage betrifft also im Wassersport verbreitet, bewegt hat sich bislang wenig. Wir haben bei uns selbst begonnen, bevor wir sie an anderer Stelle gestellt haben.

Unsere Pflichtangaben Erstinformation
Aktenstapel mit Band auf einem dunklen Schreibtisch

Quellen

Pantaenius darf sich nicht mehr „Yachtversicherungen“ nennen Pfefferminzia Bericht zur einstweiligen Verfügung des LG Düsseldorf, Aktenzeichen und Verfahrensstand, dazu das Zitat aus der NAMMERT-Pressemitteilung und der Nachtrag zum Rechtsmittel. Nammert und Pantaenius: Der Kleinkrieg der Bootsvermittler DAS INVESTMENT Ausführliche Chronologie der gegenseitigen Abmahnungen, überwiegend nach Darstellung von Rechtsanwalt David Kipping, der NAMMERT vertritt.

Diese Seite gibt den Verfahrensstand wieder (Stand 23.09.2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Genannte Unternehmens- und Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf ist aufgehoben. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, ein Gerichtstermin steht aus, und die Gegenseite vertritt in der Sache eine andere Auffassung. Die verlinkten Presseberichte stammen aus dem Frühjahr 2026 und geben den damaligen Stand wieder, nicht den heutigen.

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