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Wann darf sich ein Unternehmen „Versicherung“ nennen?
Eine Frage, die klein aussieht und in der Branche große Wirkung hat: Nur zugelassene Versicherungsunternehmen dürfen sich so nennen, Vermittler, Makler und Assekuradeure nicht. Das Landgericht Düsseldorf hat dazu im Januar 2026 entschieden. Wir waren daran beteiligt und schildern den Verlauf, weil beide Seiten daraus lernen können, wir selbst eingeschlossen.
Wichtiger Hinweis zum Verfahrensstand
Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 34 O 5/26). Sie ist nicht rechtskräftig; die Gegenseite hat Rechtsmittel eingelegt. Der vollständige Urteilstext lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor. Die Darstellung stützt sich ausschließlich auf die unten verlinkten, öffentlich zugänglichen Quellen.
Worum es rechtlich geht
Der Firmenname sagt, was ein Unternehmen ist
Versicherungsunternehmen
Trägt das Risiko selbst, braucht eine Zulassung der BaFin und unterliegt der Versicherungsaufsicht. Wer sich ohne diese Eigenschaft „Versicherung“ nennt, kann damit in die Irre führen, darum ging es im Verfahren.
Assekuradeur
Zeichnet mit Vollmacht des Risikoträgers, prüft Risiken und reguliert Schäden, trägt das Risiko aber nicht selbst. Das ist unsere Rolle: NAMMERT Assekuradeur GmbH.
Vermittler, Makler, Vertreter
Vermitteln Verträge mit Erlaubnis nach § 34d GewO. Auch hier gilt: Der Firmenname darf nicht den Eindruck erwecken, das Unternehmen sei selbst der Versicherer.
Chronologie
Der Verlauf, nach Darstellung unseres Rechtsanwalts
Vorgeschichte
Abmahnung gegen uns, und Umfirmierung
Unser Betrieb führte den Zusatz „Versicherungen“ im Namen und erhielt deswegen eine Abmahnung. Nach Darstellung unseres Rechtsanwalts unterwarf sich das Unternehmen der Forderung und änderte die Firmenbezeichnung in NAMMERT Assekuradeur.
Ende 2025
Zweites Schreiben der Wettbewerbszentrale
In einem weiteren Schreiben wurden verbliebene Punkte auf unserer Internetseite bemängelt.
3. Dezember 2025
Hinweis an die Wettbewerbszentrale
Bei einer Marktrecherche für einen Produktvergleich fiel auf, dass auch Wettbewerber den Begriff „Versicherung“ im Auftritt verwenden, ohne Versicherungsunternehmen zu sein. Wir teilten der Wettbewerbszentrale mit, sie möge ihre Bemühungen auch an weitere Adressen richten, und nannten mehrere Internetseiten. Eine Antwort darauf erhielten wir nach Darstellung unseres Anwalts nicht.
12. Dezember 2025
Abmahnschreiben mit neun Punkten
Wir erhielten ein Abmahnschreiben mit neun Abmahngegenständen, nicht zur Unternehmensbezeichnung, sondern zu mutmaßlich widersprüchlichen oder unvollständigen Angaben auf unserer Website.
Januar 2026
Einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf
Das Landgericht Düsseldorf untersagte per einstweiliger Verfügung die Verwendung des Begriffs „Yachtversicherungen“ als Namenszusatz, der bis dahin auch im Logo erschien (Aktenzeichen 34 O 5/26). Der Urteilstext lag zunächst nicht vor.
22. Januar 2026
Rechtsmittel eingelegt
Die Gegenseite hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren ist damit nicht abgeschlossen und die Verfügung nicht rechtskräftig.
In eigener Sache
„Ich habe selbst zu dieser Frage Lehrgeld zahlen müssen.“
So schreibt unser geschäftsführender Gesellschafter Norman Nammert in der Pressemitteilung zum Verfahren. Auch unser Betrieb trug den Zusatz „Versicherungen“ im Namen, auch wir erhielten deswegen eine Abmahnung, und haben den Fehler eingesehen und die Firmenbezeichnung geändert. Deshalb heißen wir heute NAMMERT Assekuradeur GmbH.
Uns geht es nicht darum, einen Wettbewerber vorzuführen. Es geht um eine Regel, die für alle gilt, und die wir zuerst bei uns selbst umgesetzt haben.
Quelle des Zitats: Pressemitteilung NAMMERT, wiedergegeben bei Pfefferminzia.
Was das für die Branche bedeutet
Vier Punkte, die jeder Vermittler prüfen sollte
Firmenname und Logo. Enthält einer von beiden „Versicherung“, „Versicherer“ oder „Assekuranz“, ohne dass eine Zulassung als Versicherungsunternehmen vorliegt? Das Verfahren betraf ausdrücklich auch den Zusatz im Logo.
Auftritt im Netz. Domain, Titelzeilen, E-Mail-Signaturen und Anzeigen sollten dieselbe Rolle nennen wie das Handelsregister.
Pflichtangaben. Erstinformation, Impressum und Registerangaben müssen Status und Erlaubnis eindeutig ausweisen, ein häufiger Anknüpfungspunkt für Abmahnungen.
Wer trägt das Risiko? Kunden sollten erkennen können, welches Unternehmen im Schadenfall leistet. Bei uns steht der Risikoträger in jedem Vertrag.
Und wie reagiert der Markt?
Die Fachpresse erwartet wenig Bewegung: Das Urteil dürfte „am Markt keine wirklich große Welle schlagen“, schreibt Pfefferminzia, leitet daraus aber eine klare Mahnung ab. Makler, Vertreter und andere Branchenbeteiligte sollten ihre Unternehmensnamen überprüfen und Worte wie „Versicherung“, „Versicherer“ oder „Assekuranz“ nicht leichtfertig verwenden, weil sie einen Angriffspunkt bieten.
Die Frage betrifft also im Wassersport verbreitet, bewegt hat sich bislang wenig. Wir haben bei uns selbst begonnen, bevor wir sie an anderer Stelle gestellt haben.
Quellen
Diese Seite gibt den Verfahrensstand nach den verlinkten Quellen wieder (Stand Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Genannte Unternehmens- und Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Die einstweilige Verfügung ist nicht rechtskräftig; die Gegenseite hat Rechtsmittel eingelegt und vertritt in der Sache eine andere Auffassung.