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Bootsversicherung Bodensee
Dreiländereck, ab Österreich
Ein See, drei Länder, eine Police.
Der Bodensee ist das einzige österreichische Revier, in dem Sie an einem Nachmittag durch drei Staaten fahren. Für die Versicherung heißt das nicht, dass Sie drei Verträge brauchen, wohl aber, dass das Fahrtgebiet den ganzen See umfassen muss und nicht nur den Vorarlberger Teil.
Auf einen Blick
Ganzer See gedeckt, österreichischer, deutscher und Schweizer Teil
Bodensee-Schifffahrtsordnung: Zulassung und Kennzeichen bleiben Behördensache
Winterlager und Kranen an allen Ufern eingeschlossen
Elf Prozent Versicherungssteuer bei österreichischem Liegeplatz
Wissenswertes
Bootsversicherung für Bodensee, was österreichische Eigner wissen sollten
Auf dem Bodensee gilt mit der Bodensee-Schifffahrtsordnung ein gemeinsames Regelwerk der drei Anrainerstaaten. Es regelt Zulassung, Kennzeichen, Ausrüstung und Verhalten auf dem Wasser, nicht aber Ihren Versicherungsschutz. Die Zulassung erteilt die Behörde des Landes, in dem das Boot seinen Standort hat, die Police kommt davon unabhängig.
Die typischen Schäden entstehen nicht auf offener Fläche, sondern an den Rändern: Fallwinde aus den Tälern, die den See in Minuten aufwühlen, Kollisionen im dichten Verkehr vor Bregenz und Lindau, Grundberührung in den flachen Zonen des Obersees. Der Föhnsturm ist dabei das Ereignis, auf das die Sturmwarnung des Sees ausgelegt ist, und er kommt schneller, als die meisten zurückfahren können.
Liegt Ihr Boot in Vorarlberg, gilt der österreichische Steuersatz von elf Prozent. Wechseln Sie den Liegeplatz ans deutsche oder Schweizer Ufer, ändert sich die Rechtslage, denn maßgeblich ist der Standort des Bootes. Melden Sie den Wechsel, bevor er stattfindet, nicht danach.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Deckt die Police den ganzen See?
Ja, das Fahrtgebiet umfasst den Bodensee mit allen drei Uferstaaten. Achten Sie darauf, dass das im Vertrag steht: Eine Police, die nur ein Land nennt, endet an einer Linie, die auf dem Wasser niemand sieht.
Ersetzt die Versicherung die Zulassung?
Nein. Zulassung und Kennzeichen richten sich nach der Bodensee-Schifffahrtsordnung und werden von der Behörde erteilt. Wir versichern das Boot, die Zulassung müssen Sie selbst haben.
Was ist bei Föhnsturm versichert?
Sturmschäden am Boot sind ab der Teilkasko gedeckt, in Fahrt wie am Liegeplatz. Was von Ihnen erwartet wird, ist die übliche Sorgfalt: Wer bei ausgegebener Sturmwarnung ausläuft, diskutiert im Schadenfall über grobe Fahrlässigkeit.
Passender Schutz
Weitere Fahrtgebiete
Eine Linie, zwei Rechtslagen
Das Fahrtgebiet ist keine Empfehlung
Es ist eine Grenze: Außerhalb besteht kein Schutz. Prüfen Sie, ob das vereinbarte Gebiet zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passt, und was eine kurzfristige Erweiterung kostet, bevor Sie ablegen.
Reviergrenze prüfen
In 5 Minuten versichert.
Fahrtgebiet im Online-Rechner wählen, Police am selben Tag erhalten, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Wer sein Revier wechselt, sollte vorher wissen, wo die Police endet. Das gilt für jede Police, nicht nur für unsere.
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