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Bootsversicherung Bodensee

Dreiländereck, ab Österreich

Ein See, drei Länder, eine Police.

Der Bodensee ist das einzige österreichische Revier, in dem Sie an einem Nachmittag durch drei Staaten fahren. Für die Versicherung heißt das nicht, dass Sie drei Verträge brauchen, wohl aber, dass das Fahrtgebiet den ganzen See umfassen muss und nicht nur den Vorarlberger Teil.

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Auf einen Blick

Ganzer See gedeckt, österreichischer, deutscher und Schweizer Teil

Bodensee-Schifffahrtsordnung: Zulassung und Kennzeichen bleiben Behördensache

Winterlager und Kranen an allen Ufern eingeschlossen

Elf Prozent Versicherungssteuer bei österreichischem Liegeplatz

Wissenswertes

Bootsversicherung für Bodensee, was österreichische Eigner wissen sollten

Auf dem Bodensee gilt mit der Bodensee-Schifffahrtsordnung ein gemeinsames Regelwerk der drei Anrainerstaaten. Es regelt Zulassung, Kennzeichen, Ausrüstung und Verhalten auf dem Wasser, nicht aber Ihren Versicherungsschutz. Die Zulassung erteilt die Behörde des Landes, in dem das Boot seinen Standort hat, die Police kommt davon unabhängig.

Die typischen Schäden entstehen nicht auf offener Fläche, sondern an den Rändern: Fallwinde aus den Tälern, die den See in Minuten aufwühlen, Kollisionen im dichten Verkehr vor Bregenz und Lindau, Grundberührung in den flachen Zonen des Obersees. Der Föhnsturm ist dabei das Ereignis, auf das die Sturmwarnung des Sees ausgelegt ist, und er kommt schneller, als die meisten zurückfahren können.

Liegt Ihr Boot in Vorarlberg, gilt der österreichische Steuersatz von elf Prozent. Wechseln Sie den Liegeplatz ans deutsche oder Schweizer Ufer, ändert sich die Rechtslage, denn maßgeblich ist der Standort des Bootes. Melden Sie den Wechsel, bevor er stattfindet, nicht danach.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Deckt die Police den ganzen See?

Ja, das Fahrtgebiet umfasst den Bodensee mit allen drei Uferstaaten. Achten Sie darauf, dass das im Vertrag steht: Eine Police, die nur ein Land nennt, endet an einer Linie, die auf dem Wasser niemand sieht.

Ersetzt die Versicherung die Zulassung?

Nein. Zulassung und Kennzeichen richten sich nach der Bodensee-Schifffahrtsordnung und werden von der Behörde erteilt. Wir versichern das Boot, die Zulassung müssen Sie selbst haben.

Was ist bei Föhnsturm versichert?

Sturmschäden am Boot sind ab der Teilkasko gedeckt, in Fahrt wie am Liegeplatz. Was von Ihnen erwartet wird, ist die übliche Sorgfalt: Wer bei ausgegebener Sturmwarnung ausläuft, diskutiert im Schadenfall über grobe Fahrlässigkeit.

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit, mit elf Prozent Versicherungssteuer.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Unfall und Rechtsschutz

Für Skipper und Crew, weltweit, rund um die Uhr.

Weitere Fahrtgebiete

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Eine Linie, zwei Rechtslagen

Das Fahrtgebiet ist keine Empfehlung

Es ist eine Grenze: Außerhalb besteht kein Schutz. Prüfen Sie, ob das vereinbarte Gebiet zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passt, und was eine kurzfristige Erweiterung kostet, bevor Sie ablegen.

Reviergrenze prüfen
Seekarte im Makro, eine Reviergrenze scharf gezeichnet
Reviergrenze auf der Karte, auf dem Wasser ist sie nicht markiert.

In 5 Minuten versichert.

Fahrtgebiet im Online-Rechner wählen, Police am selben Tag erhalten, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.

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Für den nächsten Törnplan

Wer sein Revier wechselt, sollte vorher wissen, wo die Police endet. Das gilt für jede Police, nicht nur für unsere.

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Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

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